Teilrevision GS 2225 Chlösterli
Zoning plan · Zug
Document
- Kind
- Zoning plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- BD
- Adopted
- Jul 3, 2009
- In force since
- Jul 3, 2009
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Text
Genehmigung Zonenplanaenderung Chlösterli.pdf
Baudirektion
Kanton Zug EINGt;Nß:
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Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung GS Nr. 2225, Gemeinde Unterägeri
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8. JuLI 2009
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Die Baudirektion,
gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem ber 1999,
26. November 1998 (BGS 721.11 ) und§
beschliesst:
1.
Die vom Gemeinderat Unterägeri am 27. Mai 2009 im einfachen Verfahren gernäss § 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung GS Nr. 2225, Chlösterli, wird genehmigt.
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Be schwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanände rung GS Nr. 2225, Chlösterli, in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Unterägeri, Postfach 79, 6314 Unterägeri (Beilage: 5 Expl. Zonenplan änderung GS Nr. 2225, Chlösterli) GIS-Fachstelfe (Beilage: 1 Expl. Zonenplanänderung GS Nr. 2225, Chlösterli) Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zonenplanänderung GS Nr. 2225, Chlösterli)
Baudirektio
Zug, 3. Juli 2009/ SCIL /12512
Aabachstrasse 5, 6300 Zug
T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zug.ch/baudirektion
Seite 2/2
A.
Die Gemeinde Unterägeri beabsichtigt, ihren Zonenplan 2008 mit der kleinen Zonen-
planänderung im Chlösterli, GS Nr. 2225, anzupassen. Die Fläche dieses Grundstückes beträgt 1 4'121m2. Von dieser Gesamtfläche liegen 371m2 in der Wohnzone (W3) und der Rest von 1 3'750 m2 in der Landwirtschaftszone (L). Die Bauherrschaft sowie die Gemeinde beabsichti gen, die bestehende Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeiB), auf der das Altersheim Chlösterli steht, für bauliche Vorhaben zu vergrössern. Vom angrenzenden und in der Landwirtschaftszone liegenden Teil des Grundstückes Nr. 2225 soll eine Fläche von 2 48 m der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeiB) zugewiesen wer den. Der heute noch in der Landwirtschaftszone gelegene Bereich, der im Besitz der Alters heimstiftung Chlösterli ist, soll zur Erstellung eines Teilbereichs der geplanten Tiefgarage ge nutzt werden. Gedient hat dieser Bereich bis heute als Grün- und Erholungsraum und soll auch nach dem Bau der Tiefgarage weiterhin diesem Z�ecke dienen.
B.
Die Zonenplanänderung GS Nr. 2225, Chlösterli, wurde vom Amt für Raumplanung am
8. April 2009 vorgeprüft und am 24. April und 1 . Mai 2009 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 24. April 2009 bis und mit 25. Mai 2009 gingen keine Einwendungen ein. Am 27. Mai 2009 wurde die Zonenplanänderung GS Nr. 2225, Chlösterli, vom Gemeinderat Unterägeri im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 29. Mai und 5. Juni 2009 im Amtsblatt publiziert und vom 29. Mai bis und mit 17. Juni 2009 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen.
C.
Mit Schreiben vom 24. Juni 2009 reichte der Gemeinderat Unterägeri die Zonenplanän
derung GS Nr. 2225, Chlösterli, an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der De legationsverordnung vom 23. November 1 999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindli chen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedin gungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmi gungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonen planänderung GS Nr. 2225, Chlösterli, steht nichts entgegen.
Genehmigung Zonenplanaenderung Chlösterli_Plan.pdf
Zonenplan-Änderung
Rechtskräftiger Zonenplan 2008
Kanton Zug
Unterägeri +
ZONENPLAN ÄNDERUNG CHLÖSTERLI GS 2225 1
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Plan
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Vom Gemeinderat beschlossen am
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Der Kantonsplaner Stv.:
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Publiziert im Amtsblatt:
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Der Gemeindepräsident :
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direktion des Kantons Zug genehmigt am �
- 3. Juli 2009 Geozug Ingenieure AG
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Planung. Vermessung. Geoinformation.
Legende Rigistrasse 37
6340 Baar
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Der Grundeigentümer Gs 2225
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