Teilrevision Reserverbauzone GS 2230

Zoning plan · Zug · Repealed Apr 17, 2025

Document

Number
2017.161
Kind
Zoning plan
Canton
Zug
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Aug 7, 2017
In force since
Aug 7, 2017
Repealed
Apr 17, 2025

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04-GRB 2017.161 Zonenplanänderung GS 2230.pdf

EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI

GEMEINDERAT

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 7. August 2017 Beschluss

2017.161

81.6.2/210121

Umzonungsgesuch GS 2230- Giselmatt Reservebauzone in Arbeitszone Ausgangslage

A

Mit Schreiben vom 07.11.2016 stellte der Eigentümer, Armin lten, Gewerbezone 8, 6315 Morgarten, das Gesuch um Umzonung des GS 2230 von der Reservebauzone in

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die Arbeitszone. B

Verschiedene Klärungen im Zusammenhang mit dem Teilgrundstück GS 1372 (von dem ebenfalls 1'587 m2 in der Reservebauzone liegen) sowie mit dem Gewässer «Unterer Giselmattbach» führten dazu, dass das Gesuch bis dato nicht abschliessend behandelt werden konnte.

C

Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 06.07.2017 wurden das Fuss- und Fahrwegrecht zuguns­ ten GS 2230 grundbuchlieh geregelt.

D

Anlässlich eines

Gesprächs mit Xaver

Müller,

Eigentümer des

GS

1372,

vom

21.07.2017, mit Rudolf Halter, Leiter Abteilung Bau und Sicherheit, äusserte sich Erste­

rer dahingehend, dass eine Zonenplanänderung für seinen Anteil nicht in Frage käme und das genannte Teilgrundstück in der Reservebauzone zu belassen sei. E

Der Status des «Unterer Giselmattbach» konnte zwischenzeitlich mit den verschiedenen kantonalen Ämtern geklärt werden. Grundsätzlich stellen die kantonalen Behörden eine Umlegung oder eine Eindolung mit entsprechenden ökologischen Ausgleichsmassnah­ men unter Auflagen und Bedingungen in Aussicht. Im Zusammenhang mit der Nennung des Giselmattbachs muss noch Folgendes ausge­ führt werden: Der Giselmattbach wird in der Gewässerkarte vom 06.07.2017 (Ausdruck) des Kantons Zug, gernäss Beilage 1 : 2500, unter der Nummer 2176 geführt. Der Gisei­ mattbach wird oberhalb der Warthstrasse in den Dächmenbach geführt. Es gibt also fak­ tisch unter der Warthstrasse keinen Giselmattbach. Aus diesem Grund sprechen wir in unserem Fall vom «Unterer Giselmattbach». Damit im Rahmen einer Verlegung des «Unterer Giselmattbach» ein klarer Verfahrens­ ablauf festgelegt werden kann und die Auflagen und Bedingungen klar definiert sind, fand am 03.08.2017 ein Gespräch mit den involvierten kantonalen Ämtern, dem Grund­ eigentümer, dem zuständigen Ressortvorsteher sowie einer Vertretung der Abteilung Bau und Sicherheit statt.

F

Da die beiden thematisierten Klärungsthemen («Unterer Giselmattbach» und Reserve­ zonenanteil GS 1372) rechtlich nichts mit einer Umzonung zu tun haben und dem Un­ ternehmer die Möglichkeit von Betriebserweiterungen gegeben werden soll, spricht

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nichts gegen das Begehren einer Umzonung der Reservebauzone in die Arbeitszone. Im Rahmen der Projektierung hat der Gesuchsteller dann aufzuzeigen, wie die beiden Thematiken «Unterer Giselmattbach» und die Erschliessung des Teilgrundstückes GS 1372 behandelt werden sollen. G

Die Pläne der Firma Geozug Ingenieure AG geben über die Umzonung entsprechend Auskunft.

Erwägungen 1

Der Gemeinderat kann die Umzonung der Reservebauzone beschliessen. Sie muss ent­ sprechend publiziert werden.

2

Der Grundeigentümer des GS 2230 wird darauf aufmerksam gemacht, dass allfällige Massnahmen im Bereich des «Unterer Giselmattbach» im Rahmen eines Projekts auf­ zuzeigen und in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen zu entwickeln sind.

3

Ebenfalls soll der Grundeigentümer des GS 2230 zu diesem Zeitpunkt aufzeigen, wie eine allfällige Erschliessung der restlichen Reservebauzone auf dem GS 1372 vorzu­ nehmen ist.

Beschluss 1

Der Umzonung der Reservebauzone in die Arbeitszone A (AA) des GS 2230, gernäss den Plänen der Geozug Ingenieure AG (Plan Nr. 001 vom 21.07.2017 und Auftragsnum­ mer 06.11.040 vom 21.07.2017), wird zugestimmt.

2

Die Zonenplanänderung von der Reservebauzone in die Arbeitszone ist im Amtsblatt zweimalig zu publizieren und während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Die Publikation hat eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten (§ 41 PBG).

3

Die Abteilung Bau und Sicherheit wird mit der Umsetzung beauftragt.

Kommunikation 1

Keine besondere Kommunikation nötig.

2

Mitteilung an - Armin lten, Gewerbezone 8, 6315 Morgarten - Xaver Müller, Tschuppeln 4, 6315 Morgarten -

Bau und Sicherheit (inklusive Beilagen => Dossier)

-

Registratur/Archiv

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meindeschreiberin

VERSANDT AM 1 0. Aug. 2017

Seite 2 von 2

04-GRB 2017.161 Zonenplanänderung GS 2230_Plan.pdf

Kanton Zug

2,NW eE RGEMEINDE BE Ri R I

Zonenplan rechtskräftig

Freigabe Reservebauzone Gewerbezone - GS 2230 1 : 1000

Legende Arbeitszone A (AA)

Freigabe GS Nr. 2230 von der Reserve Arbeitszone A in die definitive Arbeitszone A. -7, Aug. 2017 Gemeinderatsbeschluss vom. oNot

GEMEINDERAT 0

(9 eb,

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Gemeindepräsident:

Reserve Arbeitszone (RAA) Landwirtschaftszone (L)

Freigabe Reservebauzone

ERI /A ra6

iilt, 111h, Gemeindeschreiberin:

\

Plan:

001

Auftragsnr.:

06.11.040

PL AMU.. V[91.(991.N. Gtda,04.ATION.

Datum:

21.07.2017

GEE1ZUG INGEN1EURE

Visum:

Wist

1.000M.C11. WILOLOSUCCII

Legende Arbeitszone A (AA)

(bisher RAA)