Unterägeri Bebaungsplan - Helgenhüsli
Special-use plan · Zug
Document
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Development plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- RR
- Adopted
- Feb 27, 2025
- In force since
- Feb 27, 2025
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Kanton Zug Schnitt A - A 1:500
756.80 m ü.M
D ad 755.10 m ü.M. BE aan i 0 Attika me DÀ. S UN 75385 m ü.M 8 ORDENTLICHER BEBAUUNGSPLAN 2.06 DE Attika Alia HELGENHUSLI ee 3.06 3.06 iu = nen 8 1 X OG s 2. 0G a M 1:500 EG - 2.0G i ne 1 06 dana = 26 1. 0G : RE EG ue Stand Beschluss zur Genehmigung durch die Baudirektion Planbezeichnung 2020-12 BBP Nr. 9 Datum 16.08.2023 Schnitt B - B 1:500 Vom Gemeinderat beschlossen am 22.02.2023 . i äsi i ss Gemeindeschreiber Peter Luönd Gemeindepräsident Fridolin Bossard | 756 80 m UM rm Lom hd 5.00 i E = — — - 7 N Atika Re v 194.93 m UM o a : irekti all Atika Vorprüfung durch die Baudirektion Kantonsplaner Rene Hutter 2.06 2.06 Zug, den 07.06.2023 | 2.06 8 1. OG 1. 0G : à 1. OG _ - a = _ 1. 06 742.00 m ü.M EG 4 \ | Öffentliche Auflage = 74:00; mi. EG 740.35 m üM EG ;
Publikation im Amtsblatt vom 24.08.2023 Nr. 34 Ziffer RP - ZG 25 - 000 000 0046 Öffentliche Auflage auf der Einwohnergemeinde vom 25.08.2023
bis 25.09.2023
Gemeindeschreiber Peter EL e
Vom Gemeinderat beschlossen am 20.12.20 Gemeindepräsident Fridolin Bossard
Schnitt C - C 1:500 Publiktation gemäss 8 41 PBG am - 7, MRZ. 2024
Von der Baudirektion genehmigt: | Der Baudirektor: É 754.35 m UM. 753.85 m UM : Zug, 27 F 725 > (CHLORURE | Attika | Attika |
sti = — _— - - + 2.0G 3.06 : Publikation im Amtsblatt \ | | 2.06 | Nr. {y vom 03.04. 2o2ç Zifier @-ZG ES 000 É i 1.06 :
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Koordinaten Baubereich
Beschlussinhalt Bestimmungen
[ j Geltungsbereich Art. 1 Zweck (2) Das Material- und Farbkonzept, das Fassadenkonzept sowie das Beschriftungs- und Reklamekonzept Art. 10. Umwelt i, Baubereich Hochbauten (1) Der Bebauungsplan bezweckt sind zusammen mit der ersten Baueingabe einzureichen: (1) Für alle Baubereiche gilt die Empfindlichkeitsstufe ES III. An den Südfassaden der Baubereiche E, F, G 13 Be ran Barone ioni ma » die Schaffung eines Zentrums für Arbeiten, Gewerbe und Wohnen mit gemeinsamer Infrastruktur = Die Gestaltung der Bauten erfolgt auf Basis eines Material- und Farbkonzeptes. und H dürfen Rare ungeschützten Fenster zu anmempfinalichen Räumen von Wohnnutzungen ange- | 744.70 öchster Punkt der Dachkonstru Mi. zur haushälterischen Nutzung des Bodens "= Die Anordnung und Gestaltung der Fassadenöffnungen für Fenster, Tore etc. erfolgen auf Basis ordnet werden. Für die Belichtung von lärmempfindlichen Räumen sind transparente Fassadenbauteile 10 CE i JE. AE 5 9 i Baubereich Unterniveaubauten =» die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten (für nicht oder massig störende eines Fassadenkonzeptes | zulässig 5 dim” ” Betriebe) innerhalb der Überbauung, bzw. innerhalb der gleichen Gebäude, " Die Anordnung und Gestallung der Beschriftungen und Reklamen für das Gewerbe erfolgen im (2) Im Bebauungsplan sind höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig. Dabei sind die folgen- 5 Zu- ung Weglahrt M = die Erhaltung der Nutzungs-Flexibilität im Hinblick auf die sich verändernden Bedürfnisse der Rahmen eines einheitlichen Beschriflungs- und Reklamekonzepts. Die übergeordnete Erschei- den betrieblichen und baulichen Anforderungen kumulativ zu erfüllen: ar - u a nung der Gesamtüberbauung ist dabei höher zu bewerten, als die farbliche Erscheinung der in- 2 Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Nutzenden in der Planungs- und Nutzungsphase dividuellen O al-L und -Schrift der Gewerb È = Regelmassige lärmige Arbeiten sind im Gebäudeinneren, bei geschlossenen Fenstern und Türen 1 "sowie eine einwandfreie ortsbauliche Einordnung der Neubauten Ividuellen Uriginal-Logos und -schrilizuge der Gewerbe. auszuführen 15 18 000 Privater Fussweg RS sti 11 16 17 = Larmquellen im Gebäudeinneren dürfen Emissionen von maximal 90 dB (A) aufweisen (Mitte- 22 ; Art. 2. Geltungsbereich Art. 7. Nutzung \ 12 i Offentlicher Fussweg g Ò | . lungspegel Leg in 1 m). 7 21 titunktionale Fläche U (Haribelag) (1) Der Geltungsbereich des ordentlichen Bebauungsplanes ist im Situationsplan definiert Vi) Welinnuizungen durfen:nur im jewells’obeisien Valgeschoss und imigarübeniegenden.Atikage- = Die Gebäudehülle der Betriebsràume muss ein gewichtetes Schalldämmmass von mindestens 8 ultifunktionale Fläche artbelag) anhnae 9 schoss angeordnet werden. Rw = 32 dB aufweisen. Für allfällige Tore in den Ost- und Westfassaden ist ein Schalldammmass 55 26 ultifunktionale Fläche W, X, Y, Z (Hartbelag) Art. 3. Bestandteile (2) Über den gesamten Geltungsbereich sind max. 1/3 Wohnnutzungen zulässig von mindestens Rw = 22 dB erforderlich. 3 (1) Der ordentliche Bebauungsplan setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Abweichungen von diesen Anforderungen sind möglich, wenn im Baubewilligungsverfahren ein 4 30 Begrünter Freiraum È R nà 4 È
Art. 8
Erschliessung und Parkierung Lärmgutachten den Nachweis erbringt, dass die Planungswerte bei allen baurechtlich möglichen 29 Verbindliche Bestandteile | Spiel- und Begegnungsbereich (1) Die Zu- und Wegfahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfolgen Empfangspunkten im Bebauungsplan und in der Umgebung eingehalten sind =" Situationsplan Massstab 1:500 19 O) Baum = Bestimmungen (2) Es durfen maximal 254 Abstellplatze fur den motorisierten Individualverkehr (MIV) erstellt werden. Es Art. 11. Ver- und Enisorgung 20 sind mindestens gleich viele Veloabstellplätze wie Abstellplätze für den MIV zu erstellen. Versickerungs- und Retentionsbereich Erläuternde Bestandteile | i (1) Das Meteorwasser von extensiv begrünten Dachflächen ist in den im Situationsplan bezeichneten 23 A » Planungsbericht gemäss Art, 47 REV (3) Unterirdische Abstellpl az für den MIV dürfen bei Nichtgebrauch zu Lagerzwecken genutzt werden, Bach abzuleiten. Dasjenige von ungedeckten Terrassen ist nach Möglichkeit über humusierte Flächen 24 ae ETES ON sofern die feuerpolizeilichen Vorschriften eingehalten werden und diese Flächen bei Bedarf als Ab- in den Bach zu führen. An den im Situationsplan bezeichneten Stellen sind, wo möglich, naturnah ge- 27 Wegleitende Bestandteile stellplätze für den MIV genutzt werden können staltete Retentionsflächen vorzusehen. 28 "Situation Umgebung Gestaltungsplan Massstab 1:500 vom 12. Juli 2017 (4) Die im Situationsplan bezeichneten multifunktionalen Flächen dienen der Erschliessung der einzelnen (2) An geeigneten Orten sind gemeinsame Entsorgungsstellen einzurichten 31 Einheiten und dürfen für Güterumschlag, Parkierung sowie für weitere Bedürfnisse der Gewerbe und 32
der Bewohnenden genutzt werden (z.B. Unterstände für Velos, Pflanzen- und Baumtröge etc.). Die Art. 12. Zugänglichkeit zu den einzelnen Einheiten ist jederzeit zu gewährleisten.
Art. 4 Baubereiche
(1) Gebäude dürfen nur zusammenhängend und innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Baubereich
Schlussbestimmungen
Orientierungsinhalt (1) Wo der ordentliche Bebauungsplan keine Festlegungen trifft, gilt die jeweils gültige Bauordnung der
Hochbauten erstellt werden. Betriebsnotwendige technische Einrichtungen, sowie Einrichtungen zur (5) Die im Situationsplan bezeichneten Fusswege müssen eine Breite von mindestens 2.0 m aufweisen Gemeinde Unterägeri VIII Bauten bestehend 7 Sichtfeld Fnergiegaainnung ele. tran den Baubergich getingifigie: überragen (6) Aussentreppen müssen mindestens 1.2 m breit sein. (2) Das übergeordnete eidgenössische und das kantonale Recht bleiben vorbehalten. 2685982.06 / 1221145.88 17 2686087.34 / 122114047 WLA nn LITT i (2) Die in den Baubereichen A bis H festgelegten Höhenkoten gelten als höchster Punkt der Dachkon- 2 2685996.69 / 1221149.16 18 2686101.98 / 1221143.75 | Grundstucksgrenzen ———. Genehmigte Spezialbaulinien struktion und dürfen nur durch technische Aufbauten wie Kamine, Luftungsinstallationen, Liftüberfahrten Art. 9. Freiraum 3 2686002.39 / 1221123.72 19 2686109.25 / 1221111.28 à Anl G = n ; . | 4 2685987.75 / 1221120.45 20 2686094.61 / 1221107.99 Hotrenk Terrain bestehend usw. und Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie überschritten werden. (1) Die Bepflanzung der Höfe darf zurückhaltend und auf die jeweilige Nutzung ausgerichtet gestaltet wer- D —… O6RGDAAISS 7225481 zia SRBROSDI04. 7 192194 88 öhenkurven rrain beste i \ — 5 914.55 / 122115 5 134.6 (3) Die in den Baubereichen festgelegten EG Koten dürfen um max. 0.20 m überschritten werden den. In den gemäss Situalionsplan begrünten Freiräumen entlang den Strassen sind mit der Bepflan- 6 2686029.18 / 1221158.09 22 2686066.66 / 1221137.95 000 Fussweg 7 Schnittlinien 4) Die Geschoss Nutzflä \ _ . zung geeignete Massnahmen zu treffen, um eine natürliche Abgrenzung zu den umliegenden Gebie- 7. 2686033.55 / 1221138.57 23 2686074.39 / 1221103.45 ( ie Geschosse und Nutzflächen dürfen im Rahmen der vorhandenen Ausnutzung innerhalb der Bau- en Alerrsichén. 8 268601892 / 1221135.29 24 2686059.76 / 1221100.16 Bach bestehend bereiche bis zur jeweils festgelegten Höhenkote frei angeordnet werden. 9 2686044.18 / 1221161.97 25 2686017.80 / 1221124.45 im Baubarsich Hockkaulen sind nur Flachäscher asia (2) Längs des Bachlaufes, sowie im Spiel- und Begegnungsbereich sind einheimische, standortgerechte 10 2686058.82 / 1221165.24 26 2686032.42 / 1221127.73 a di ì ‘ n Büsche und Bäume zu pflanzen. Diese sind bei Abgang zu ersetzen. 11 2686063.19 / 1221145.73 27 2686039.61 / 1221095.63 È - B di : 12 2686048.56 / 122114245 28 2686024.98 / 1221092.35
Art. 5
Höfe (3) Der im Situationsplan bezeichnete Spiel- und Begegnungsbereich ist aufenthaltsfreundlich und flexibel 13 268607629 / 1221172.64 29 2685083 24 / 1221115,34 (1) Die Höfe X, Y und Z können 2-geschossig für Parkierung und Gewerbe unterbaut werden und kön- nutzbar auszugestallen 14 2686090.93 / 122117591 30 2685997.8B / 1221118:62 b der Rainstrass terschiedlich sgebild den. Die Höhenla des Bod (4) Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht als Terrassen oder als Zugänge zu tech- 15: 2686096799) IE IAE a 2056004 TEL N IEZIOERET nen ab der Rainstrasse unterschiedlich gross ausgebildet werden. Die Höhenlagen des Bodens in E ans eg ; 3 € sse ar als Zugäng | fé SÉÉGDBSA7. À 102114551 25 EB 1A / 160108 450
den Höfen X, Y und Z sind an das jeweilige Niveau der angrenzenden Rainstrasse anzupassen
Art. 6 Gestaltungsgrundsätze
(1) Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang gut zu gestalten
nischen Einrichtungen oder für Anlagen der Energiegewinnung genutzt werden