Einfacher Bebauungsplan Euw
Special-use plan · Zug
Document
- Number
- UA-2022-101
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Simple development plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- GR
- Adopted
- Mar 8, 2023
- In force since
- Mar 8, 2023
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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2
| S Unterager
Gemeinde Unterägeri EINGANG
Einfacher Bebauungsplan Euw
1:500
0 2. Juni 2022 Gemeinde Unteiayeri Abteilung Bau
1. Öffentliche Auflage im
Publiziert im Amtsblatt
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Nr.27 Zi. 4083
Vom Gemeinderat beschlossen am
vom (8.072022 bis 08.08.2022.
Bescheinigung von der Abteilung Planung / Bau
08.03.2023
Der Gemeindepräsident
Legende
Der Gemeindeschreiber
Orientierungsinhalt
bestehende Gebäude
abzubrechende Bauten
Projekt
Bäume [Lage und Grösse schematisch) begrünte Freifläche [Lage schematisch]
Trottoir/öffentliche Erschliessung
Festsetzunginhalt
iv
AFIMAI
dt
Spielfläche Buschgewächs Le Besucher- und Kundenparkplätze Le | Abfall- und Grünabfallentsorgungsstelle
/ Spielplatz Überbauung/öffentlich
Spielplatz Kindergarten/öffentlich
Geltungsbereich
| Baubereiche
=" Untergeschoss/Einstellhalle
Zufahrt Einstellhalle
Zu- und Wegfahrt der Einstellhalle
Fussweg öffentlich
Kleinbauten/Gartenpavillon
Grenzabstand
Bestimmungen Zweck 1. Der Einfache Bebauungsplan Euw bezweckt:
- die Sicherung einer ortsbezogen städtebaulich hochwertigen Siedlungsstruktur und einer Wohnüberbauung von architektonisch hoher Qualität. - eine kontextvernetzte Erschliessung für öffentlich und privaten Fuss- und Fahrverkehr - eine hohe Qualität der Frei- und Aufenthaltsräume.
Bebauung 2. Der Perimeter umfasst das Teilgrundstück 427 und das Grundstück 1245. 3. Das Richtprojekt vom 02.06.2022 ist für die Beurteilung der gestalterischen Qualität (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck), sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans, sowie des übergeordneten Rechts nur abgewichen werden, wenn qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. 4. Hochbauten dürfen nur in den dafür bezeichneten Baubereichen K, M und P erstellt werden. Ausnahme bilden Untergeschosse und Sammelgaragen, Infrastrukturelemente, sowie Kleinbauten wie etwa Velo-, Abstellräume und Räume für den Personenaufenthalt . 5. Angaben Baubereich Bei Einhaltung der öffentlichrechtlichen Vorgaben, besitzen die Baubereiche eine Flexibilität plus / minus 1.0 m. Baubereich K Baubereich M Baubereich P Koordinationspunkt | Ost Nord Koordinationspunkt | Ost Nord Koordinationspunkt | Ost Nord u 1 26862006 | 1220555 7 | 26840653 | 12249001 13 | 2696468074 1221482.69 2 | 2686437.86 | 1221449.09 8 | 2686456.32 | 1221485.18 _ 14 | 2686502.75 | 1221477.52 u 3 | 2686444.34 | 1221446.71 9 | 2686463.10 | 1221483.96 . 15 | 2686505.35 | 1221483.90 4 | 2686455.34 | 1221466.46 10 | 2686470.52 | 122150531 nu 16 | 2686506.51 | 1221494.76 me <il | 268644991 | 1221470.71 si 11 | 2686464.44 | 1221508.56 a 17 | 2686485.05 | 1221499.80 6 | 2686439.79 | 122147480 12 | 2686453.76 | 1221510.75 nu 18 | 2686481.26 | 1221489.56 BaubereichK AGF Li 1388m? BaubereichM AGF 1538m? BaubereichP AGF \ Eu 1398m? 6. Abweichende Bestimmungen werden im Rahmen der Sondernutzungsplanung gemäss PBG 832‘ wie folgt geltend gemacht : Die Geschosszahl wird um 1 Geschoss zur Regelbauweise erhöht. Die gesamte Ausnutzung wird um 20 % erhòht. 7. Die definierte EG Kote kann im Rahmen der öffentlich rechtlichen Vorgabe angepasst werden. 8. Der Mindestgewerbeanteil kann gemäss 8 41 Abs 3 VPBG durch den Gemeinderat reduziert werden. Erschliessung 9. Das Parkierungsangebot für Anwohner und Beschäftigte ist in einer gemeinsamen unterirdischen Sammelgarage vorzusehen. Oberirdisch sind nur Besucher- und Kundenparkplätze zulässig. Diese sind in die Umgebungsgestaltung einzubinden. 10. Die Zu- und Wegfahrten der Einstellhalle dürfen nur über die gekennzeichnete Fläche erfolgen. Die aussenliegenden Parkplätze sind über das Trottoir erschlossen. 11. Der öffentliche Fussweg ist entlang der nordöstlichen und nordwestlichen Grenze mit dem bestehenden Wegnetz verbunden. 12. Die Veloabstellplätze sind im Aussenbereich und im Untergeschoss angemessen zu verteilen. Feiraum 13. Die Umgebung ist allen Bewohnern zugänglich zu machen. Das gekennzeichnete Wegnetz soll die Verbindung der einzelnen Baubereiche innerhalb der Parzelle ermöglichen. Für die im Plan gekennzeichneten Flächen gilt ein Anwendungsspielraum von 5m. 14. Begrünte Flächen sind naturnah zu gestalten, insofern sie nicht als Spielflächen dienen. Es sind nach Möglichkeit standortgerechte, einheimische Pflanzen zu verwenden. 15. Um das Haus K ist der Spielplatz des Kindergartens angeordnet. Ausserhalb der Betriebszeiten des Kindergartens ist dieser öffentlich. Die Spiel und Ruheflächen des Quartiers befinden sich zwischen Haus M und K. Entsorgung 16. Abfall- und Grünabfallcontainer sind an bezeichneter Stelle (E) vorzusehen. Für die Abfallentsorgung sind
Unterflurcontainer gemäss Vorgabe der ZEBA einzusetzen.
Schlussbestimmungen
17. Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Sinne von 831 VPBG Ausnahmen gestatten.
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Situation 1:500
1965 (22004)
Schemaschnitte 1:500
745.84 m.ü.M. + 1.0m 745.84 mi f TE = = ] ren para Fr | "mM. 2 10m Atti. | | | ; 1357 m9M.+ 10m = EE | [zo = DR TA] | Attika | 3 Attika 0 | "© | BR & @ © 5 K î De 58 P $ 38 Si 29 2 ge 2 = 5 LO DG 72981 mäM + 10m SE ÈS - te Lande ; Sé ii