a-class schweiz ag in Liquidation

Bankruptcy ordered by FINMA · Aargau · Aug 23, 2024

Notice

Kind
Bankruptcy ordered by FINMA
Canton
Aargau
Published
Aug 23, 2024
Published by
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse 27, 3008 Bern
Publication number
FM10-0000000349
Published until
Aug 23, 2029

Parties

Debtor

CHE-114.623.219 · 0106 · Weierstrasse 6, 5242 Lupfig

Text

Publication
<p><b>Liquidatorin</b></p><p>Häusermann + Partner AG<br/> Schwanengasse 5/7<br/> 3011 Bern<br/> Tel.: +41 (0)31 326 51 30</p><p>Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen und den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen alle Organe der Gemeinschuldnerin sowie weitere Rechtsansprüche zugestellt. </p><p>Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche und Eigner die Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen bei der Liquidatorin beantragen. </p><p>Sie erhalten zudem Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).</p><p>Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Liquidatorin anfordern.</p><p><font color="#000000"><b>Fristenlauf</b></font></p><p>Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis am <b>12. September 2024</b> geltend zu machen.</p><p>Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.</p><p><b>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA</b></p>