Collocation plan Willy Keller, estate

Schedule of claims and inventory · Zurich · Feb 25, 2022

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Feb 25, 2022
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Publication number
KK04-0000025089
Published until
Feb 25, 2027

Parties

Debtor

born Dec 7, 1939 · of Weinfelden TG · Müllerstrasse 43, 8004 Zürich

Text

Remarks
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Aussersihl-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich beim Konkursamt Aussersihl-Zürich, Postfach, 8036 Zürich, einzureichen.
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Office
Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7, 8004 Zürich Briefadresse: Postfach, 8036 Zürich