Collocation plan and inventory Thomas Truttmann
Schedule of claims and inventory · Zurich · May 20, 2022
Notice
- Kind
- Schedule of claims and inventory
- Canton
- Zurich
- Published
- May 20, 2022
- Deadline
- Jun 9, 2022
- Published by
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wald, Rosenthalstrasse 7a, 8636 Wald ZH
- Publication number
- KK04-0000026825
- Published until
- May 20, 2027
Parties
Debtor
born Jun 2, 1969 · of Seelisberg UR · Hömelstrasse 17, 8636 Wald ZH
Text
- Remarks
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen und Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Name als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Wald ZH: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Legal remedy
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Where to file claims and appeals
- Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Angaben zur Anmeldestelle siehe unter "Bemerkungen" unten
- Office
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wald, Rosenthalstrasse 7a, 8636 Wald ZH