Collocation plan Gloris AG in Liquidation

Schedule of claims and inventory · Zurich · Jul 15, 2022

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Jul 15, 2022
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich
Publication number
KK04-0000028005
Published until
Jul 15, 2027

Parties

Debtor

CHE-116.115.514 · 0106 · Bahnstrasse 102, 8105 Regensdorf

Text

Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Where to file claims and appeals
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe+, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben sowie beim Konkursamt Höngg-Zürich (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt wird der Kollokationsplan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind bei der Mobilen Equipe+ schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Office
Mobile Equipe+ Wengistrasse 7, 4. Stock 8004 Zürich