Collocation plan SkyWork Airlines AG

Schedule of claims and inventory · Bern · Aug 17, 2022

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Bern
Published
Aug 17, 2022
Deadline
Sep 6, 2022
Published by
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen
Publication number
KK04-0000028630
Published until
Aug 17, 2027

Parties

Debtor

CHE-104.497.746 · Aemmenmattstrasse 43, 3123 Belp

Text

Remarks
Auflage Nachtrag zum Kollokationsplan infolge von zwei zusätzlichen Forderungen in Klasse 3.
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse Folgender Antrag wird den Gläubigern der SkyWork Airlines AG auf dem Publikationsweg unterbreitet, da die Kosten des Versands eines Zirkularschreibens in keinem Verhältnis zur erwarteten Dividende der abzutretenden Forderung stehen. Ausgangslage Die Konkursmasse der SkyWork Airlines AG, vertreten durch das Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland hat im Konkursverfahren über einen Darlehensgeber eine Forderung über CHF 295'839.70 angemeldet. Es handelt sich um eine Forderung aus Anfechtungsansprüchen im Sinne von Art. 285 ff. SchKG für erhaltene Zinszahlungen aus Darlehen ab Gewährung des Rangrücktritts bzw. ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Überschuldung der SkyWork Airlines AG. Das Konkursverfahren über die SkyWork Airlines AG kann demnächst abgeschlossen werden. Im Konkursverfahren über den Darlehensgeber wird voraussichtlich nur eine tiefe einstellige Dividende resultieren. Im Weiteren steht heute nicht fest, wann mit dem Abschluss des Konkursverfahrens über den Darlehensgeber gerechnet werden kann. Unter diesen Umständen machen das Zuwarten und die Verfolgung dieser Forderungen wenig Sinn und es steht im Interesse der Gläubiger der SkyWork Airlines AG, dass das Verfahren zügig abgerechnet und die Konkursdividende ausbezahlt werden können. Unter Berücksichtigung der gegebenen Sach-, Rechts- und Kostenlage stellen wir den Gläubigern der SkyWork Airlines AG deshalb folgenden Antrag Es sei namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Darlehensgeber aus Anfechtungsansprüchen zu verzichten, und es seien diese Rechte den Gläubigern gemäss Art. 260 SchKG zu überlassen. Sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 6. September 2022 bei der Konkursverwaltung schriftlich opponiert, gilt dieser Antrag als zum Beschluss erhoben. Stillschweigen gilt als Zustimmung (BGE 136 III 538). Begehren um Abtretung der Forderung aus Anfechtungsansprüchen sind ebenfalls bis zum 6. September 2022 schriftlich bei der Konkursverwaltung zu stellen. Die vorhandenen Akten können nach telefonischer Voranmeldung (+41 31 636 85 59) beim Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland eingesehen werden. Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Konkursamt Bern-Mittelland Dienststelle Mittelland Poststrasse 25 3071 Ostermundigen Tel. +41 31 636 85 59
Location circulation authority
Auflage Nachtrag zum Kollokationsplan infolge von zwei neuen Forderungen in Klasse 3. Siehe für weitere Informationen Homepage: www.skywork-konkurs.ch
Office
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen