Collocation plan Adrian Brantschen

Schedule of claims and inventory · Aargau · Feb 7, 2023

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Aargau
Published
Feb 7, 2023
Deadline
Feb 21, 2023
Published by
Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden
Publication number
KK04-0000031850
Published until
Feb 7, 2028

Parties

Debtor

born Apr 8, 1960 · of Zermatt und Randa · Allmendstrasse 27 B, 5400 Baden

Text

Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Im vorgenannten Konkursverfahren liegt ein Nachtrag zum Kollokationsplan wegen Zulassung einer weiteren Forderung von CHF 1'965.60 in 3 . Klasse den beteiligten Gläubigern zur Einsichtnahme auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrags sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt betrachtet wird.SA
Office
Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden