Collocation plan and inventory Mike Mathis

Schedule of claims and inventory · Graubünden · Mar 7, 2024

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Graubünden
Published
Mar 7, 2024
Deadline
Apr 2, 2024
Published by
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart
Publication number
KK04-0000040247
Published until
Mar 7, 2029

Parties

Debtor

born Apr 4, 1990 · of Wolfenschiessen NW · Deutsche Strasse 1, 7203 Trimmis

Text

Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen, gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt geltend zu machen.
Comment entry deadline
Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere gegen die Zuteilung von Kompetenzgegenständen, sind beim Kantonsgericht von Graubünden, Poststrasse 14, 7001 Chur, einzureichen.
Comment entry deadline
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Regionalgericht Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart, gerichtlich anhängig zu machen.
Office
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart