Collocation plan Barbara Paoletti

Schedule of claims and inventory · Aargau · Apr 30, 2024

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Aargau
Published
Apr 30, 2024
Deadline
May 20, 2024
Published by
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publication number
KK04-0000041424
Published until
Apr 30, 2029

Parties

Debtor

born Dec 7, 1962 · Bahnhofstrasse 15, 5722 Gränichen

Text

Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Im vorgenannten Konkursverfahren liegt ein Nachtrag zum Kollokationsplan wegen Zulassung einer weiteren Forderung von CHF 1'671.75 in 2. Klasse und CHF 2'211.05 in 3. Klasse den beteiligten Gläubigern zur Einsichtnahme auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrags sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Aarau anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt betrachtet wird./ko
Office
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau