Collocation plan and inventory Network Selection AG
Schedule of claims and inventory · Zurich · Aug 7, 2024
Notice
- Kind
- Schedule of claims and inventory
- Canton
- Zurich
- Published
- Aug 7, 2024
- Deadline
- Aug 27, 2024
- Published by
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
- Publication number
- KK04-0000043255
- Published until
- Aug 7, 2029
Parties
Debtor
CHE-114.693.852 · Bändliweg 20, 8048 Zürich
Text
- Remarks
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 07.08.2024 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Altstetten-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Legal remedy
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Im Konkursverfahren über die Network Selection AG, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligen Gläubigern zur Einsicht auf.
- Office
- Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach 8048 Zürich