Collocation plan and inventory Network Selection AG

Schedule of claims and inventory · Zurich · Aug 7, 2024

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Aug 7, 2024
Deadline
Aug 27, 2024
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Publication number
KK04-0000043255
Published until
Aug 7, 2029

Parties

Debtor

CHE-114.693.852 · Bändliweg 20, 8048 Zürich

Text

Remarks
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 07.08.2024 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Altstetten-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im Konkursverfahren über die Network Selection AG, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligen Gläubigern zur Einsicht auf.
Office
Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach 8048 Zürich
Collocation plan and inventory Network Selection AG | Lexipedia