Collocation plan and inventory Peter Kaiser

Schedule of claims and inventory · Aargau · Aug 30, 2024

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Aargau
Published
Aug 30, 2024
Deadline
Sep 19, 2024
Published by
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publication number
KK04-0000043884
Published until
Aug 30, 2029

Parties

Debtor

born Apr 19, 1951 · of Baden AG · 5210 Windisch

Text

Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Brugg, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird./MH
Office
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau