Collocation plan and inventory Thomas Kaiser

Schedule of claims and inventory · Zurich · Jan 10, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Jan 10, 2025
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Thalwil, Gotthardstrasse 20, 8800 Thalwil
Publication number
KK04-0000046338
Published until
Jan 10, 2030

Parties

Debtor

born Nov 26, 1975 · Hofwiesenstrasse 26, 8136 Gattikon

Text

Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Horgen als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Thalwil: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Where to file complaints
Bezirksgericht Horgen Aufsichtsbehörde Burghaldenstrasse 8810 Horgen
Where to file claims and appeals
Einzelgericht in Konkurssachen am Bezirksgericht Horgen Burghaldenstrasse 3 8810 Horgen
Office
Konkursamt Thalwil Gotthardstrasse 20/22 8800 Thalwil