Collocation plan Lightronic AG

Schedule of claims and inventory · Zurich · Apr 25, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Apr 25, 2025
Deadline
May 15, 2025
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Publication number
KK04-0000048842
Published until
Apr 25, 2030

Parties

Debtor

CHE-107.788.708 · Im Schatzacker 9, 8600 Dübendorf

Text

Remarks
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 25.04.2025 beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Where to file complaints
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Where to file claims and appeals
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Office
Konkursamt Wallisellen Zentralstrasse 9 8304 Wallisellen