Collocation plan Parente AG

Schedule of claims and inventory · Aargau · Jun 10, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Aargau
Published
Jun 10, 2025
Deadline
Jun 30, 2025
Published by
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publication number
KK04-0000050022
Published until
Jun 10, 2030

Parties

Debtor

CHE-108.477.027 · Hinterbächlistrasse 1, 5452 Oberrohrdorf

Text

Remarks
AA
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Abänderung von zwei Forderungen innerhalb der Auflagefrist in der unversicherten 1. Klasse und einer Forderung in der unversicherten 2. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der Neuauflage des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen. Ansonsten gilt die Neuauflage Kollokationsplans als anerkannt.
Office
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau