Collocation plan Dyad AG

Schedule of claims and inventory · Zurich · Sep 24, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Sep 24, 2025
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Publication number
KK04-0000052090
Published until
Sep 24, 2030

Parties

Debtor

CHE-251.141.942 · Josefstrasse 225, 8005 Zürich

Text

Remarks
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntma-chung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 24.09.2025 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Be-streitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkurs-verwaltung verzichtet.
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Where to file complaints
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Where to file claims and appeals
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Office
Konkursamt Aussersihl-Zürich Postfach, 8036 Zürich