Collocation plan and inventory Ferro Engineering AG

Schedule of claims and inventory · Aargau · Nov 4, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Aargau
Published
Nov 4, 2025
Deadline
Nov 24, 2025
Published by
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publication number
KK04-0000053066
Published until
Nov 4, 2030

Parties

Debtor

CHE-101.328.596 · Industriestrasse 21, 5610 Wohlen AG

Text

Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Further remedy
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Bezirk, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. /kj
Office
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau