Collocation plan Sherpas GmbH

Schedule of claims and inventory · Zurich · Nov 14, 2025

Notice

Kind
Schedule of claims and inventory
Canton
Zurich
Published
Nov 14, 2025
Deadline
Dec 4, 2025
Published by
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa, Bahnhofstrasse 28, 8712 Stäfa
Publication number
KK04-0000053334
Published until
Nov 14, 2030

Parties

Debtor

CHE-112.524.546 · Binzstrasse 20, 8712 Stäfa

Text

Remarks
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 14.11.2025 beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Legal remedy
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Where to file claims and appeals
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Office
Konkursamt Stäfa, Bahnhofstrasse 28, 8712 Stäfa