Stay of bankruptcy definitiv Matjaž Grušovnik
Definitive moratorium granted · Aargau · Nov 17, 2022
Notice
- Kind
- Definitive moratorium granted
- Canton
- Aargau
- Published
- Nov 17, 2022
- Deadline
- May 15, 2023
- Published by
- Bezirksgericht Muri, Seetalstrasse 8, 5630 Muri AG
- Publication number
- NA02-0000000950
- Published until
- Nov 17, 2027
Parties
Debtor
born Feb 13, 1975 · Aeschweg 9, 5630 Muri AG
Text
- Trustee
- Budget- Und Schuldenberatung Aargau-Solothurn, Effingerweg 12, 5001 Aarau 1
- Legal remedy
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Präsidium II des Zivilgerichts Bezirksgericht Muri Seetalstrasse 8 5632 Muri AG
- Further remedy
- Dieser Entscheid kann vom Schuldner und von den Gläubigern innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Be-schwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensicht-lich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist ge¬nau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abän¬derungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Betreibungsferien gelten nicht. Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefoch-tenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.