Payment order Heberlein Ceramic Technology Ltd.

Payment order · St. Gallen · Nov 27, 2025

Notice

Kind
Payment order
Canton
St. Gallen
Published
Nov 27, 2025
Enforcement number
23003684
Published by
Betreibungsamt Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil
Publication number
SB02-0000087817
Published until
Nov 27, 2026

Parties

Creditor

Anhui Sijian Group Holding Company Limited

0441 · CN

Debtor

Heberlein Ceramic Technology Ltd.

0441 · CN

Text

Remarks
Am 11.01.2024 wurde die chinesische Zentralbehörde, in Leitung des Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichterin in Rechtshilfesachen, beauftragt, den Zahlungsbefehl gegen die obige Schuldnerin zuzustellen. Gemäss chinesischem Zustellzeugnis vom 06.03.2024 konnte die Empfängerin an der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden.
Office
Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil
Further remedy
Die Zustellung wurde nach Art. 66 Abs. 3 SchKG versucht. Aufgrund unbekannten Firmensitzes wird die Zustellung nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 und 3 durch öffentliche Publikation ersetzt.
Instructions
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.