Payment order Loris Mancuso

Payment order · Zurich · Dec 5, 2025

Notice

Kind
Payment order
Canton
Zurich
Published
Dec 5, 2025
Enforcement number
74388
Published by
Betreibungsamt Engstringen, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen
Publication number
SB02-0000088262
Published until
Dec 5, 2026

Parties

Creditor

CHE-105.836.064 · 0106 · Nordstrasse 186, 8037 Zürich

Debtor

Loris Mancuso

born Jan 15, 2000

Representative

CHE-347.741.720 · 0106 · Waldmannstrasse 4, 8001 Zürich

Text

Office
Betreibungsamt Engstringen Zürcherstrasse 125 8102 Oberengstringen
Instructions
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.