Payment order Loris Mancuso
Payment order · Zurich · Dec 5, 2025
Notice
- Kind
- Payment order
- Canton
- Zurich
- Published
- Dec 5, 2025
- Enforcement number
- 74388
- Published by
- Betreibungsamt Engstringen, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen
- Publication number
- SB02-0000088262
- Published until
- Dec 5, 2026
Parties
Creditor
CHE-105.836.064 · 0106 · Nordstrasse 186, 8037 Zürich
Debtor
Loris Mancuso
born Jan 15, 2000
Representative
CHE-347.741.720 · 0106 · Waldmannstrasse 4, 8001 Zürich
Text
- Office
- Betreibungsamt Engstringen Zürcherstrasse 125 8102 Oberengstringen
- Instructions
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.