VECU-STOP SwissType

Swiss trademark · 523467 · Word mark · In force

Register entry

Registration number
523467
Application number
07548/2002
Status
In force
Type
Word mark
Filed
Sep 2, 2002
Registered
Jul 6, 2004
Published
Jul 20, 2004
Protected until
Sep 2, 2032
Language of procedure
German
Source
Swissreg

Goods and services

Metals and metal goods

Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.

Non-metallic building materials

Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.

History

What the Federal Institute of Intellectual Property published about this title, newest first.

  1. Dec 14, 2023

    Agent’s address changed

    Representative
    E. Blum & Co. AG, Patent- und Markenanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich → E. Blum & Co. AG, Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich

    Published in Swissreg on 14.12.2023

  2. Aug 26, 2022

    Renewed

    Published in Swissreg on 26.08.2022

  3. Jul 18, 2012

    Renewed

    Published in Swissreg on 18.07.2012

  4. Dec 10, 2007

    Agent’s address changed

    Representative
    E. Blum & Co., Patentanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich → E. Blum & Co. AG, Patent- und Markenanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich

    Published in the SOGC no. 239 of 10.12.2007

  5. Aug 16, 2004

    LGS

    LGS
    6, Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege., 19, Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton. Alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft. → 6, Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt., 19, Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.
    International classification
    6,19 → 6,19

    Published in the SOGC no. 157 of 16.08.2004

  6. Jul 20, 2004

    Registered

    Published in the SOGC no. 138 of 20.07.2004

Parties

The register names each party by name and address. A party is linked to an organization where exactly one entity of the commercial register bears its name; the street of a party not so recognised is not shown here.