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Jahresbericht 2005 der GPK und der GPDel

10431 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 20, 2006

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/10431/de/jahresbericht-2005-der-gpk-und-der-gpdel

Retrieved on Sep 5, 2026

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Parliamentary business: Jahresbericht 2005 der GPK und der GPDel (06.004)

06.004

Jahresbericht 2005 der GPK und der GPDel

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Berichterstattung wird unter den Herren Hess Hans, Briner, Kuprecht, Hofmann Hans und Wicki aufgeteilt. Erster Referent ist der Vizepräsident der Geschäftsprüfungskommission, Herr Hess. Er spricht für Herrn Stadler, der verhindert ist.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die GPK legt Ihnen heute den Jahresbericht für das Jahr 2005 vor. Damit gewähren wir Ihnen einen vertieften Einblick in die Tätigkeit der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation. Unser Jahresbericht macht deutlich, wie breit gefächert unsere Oberaufsicht ist. Es geht nicht nur um die Tätigkeit des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der eidgenössischen Gerichte; auch alle öffentlich-rechtlichen und privaten Körperschaften und juristischen Personen, von den SBB über die Post und die ETH bis zu Swissmedic, unterstehen der Oberaufsicht der GPK. Diese Breite der Oberaufsicht hat Einfluss auf die Arbeitweise der GPK und zwingt uns, auch Schwerpunkte zu setzen. Eine ganz wichtige Rolle spielen dabei die Subkommissionen und die Geschäftsprüfungsdelegation.

Den Umfang und die Intensität der Tätigkeit der GPK zeigen auch folgende Zahlen: Die GPK tagte im Jahre 2005 21-mal im Plenum; daneben gab es 75 Sitzungen der Subkommissionen. In 13 Dienststellenbesuchen wurden "an der Front" die Organisation, die Verfahren und verschiedene Schwerpunkte einzelner Verwaltungsstellen geprüft. Die Geschäftsprüfungsdelegation ihrerseits führte 16 Sitzungen durch. 48 Aufsichtseingaben sind bei uns eingegangen, und 36 davon waren per Ende 2005 erledigt. Bei dieser Vielzahl von Geschäften ist das Setzen von Prioritäten und Schwerpunkten die adäquate Antwort. Damit erreichen wir, dass die verschiedenen Subkommissionen eine Frage in der Tiefe bearbeiten können und somit nicht im Beliebigen oder Oberflächlichen haften bleiben. Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit sind die drei Stichworte bei der Überprüfung staatlichen Handelns.

Bei der Überprüfung von Strukturen und Verfahrensabläufen können auch entscheidende Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob und wie die direkte Aufsicht des Bundesrates über seine Verwaltung funktioniert. Über mehrere vertiefte Inspektionen der GPK wurden auch separate Berichte veröffentlicht; beispielhaft sei hier auf folgende Berichte verwiesen: Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, Effizienz der KMU-Tests, Umweltmanagementsystem Rumba, Rentenwachstum und Rolle des Bundes in der Invalidenversicherung. Wichtige Inspektionen sind gegenwärtig im Gange, so zum Beispiel die Kohärenz und strategische Führung der Aktionen der Deza, die Ressortforschung des Bundes sowie der Beizug externer Experten in der Bundesverwaltung. Der Jahresbericht dient aber auch dazu, die Ergebnisse wichtiger Untersuchungen der GPK zu veröffentlichen, für die kein spezieller Bericht erstellt wurde; als Beispiele seien hier die Koordination in der Gesundheits- und Sozialstatistik oder die internationale Rechtshilfe erwähnt.

Ich spreche im Folgenden zur Wirksamkeit der Arbeiten der GPK. Die GPK hat unseres Erachtens in den letzten Jahren die Wirksamkeit ihrer Arbeit wesentlich erhöht. Wir schreiben nicht nur irgendwelche Berichte, und damit hat es sich dann, sondern wir stellen häufig ganz konkrete Forderungen, wie Missstände zu beheben sind. Diese Empfehlungen sind auch nicht mehr in einladender Form festgehalten, sondern als klare Forderungen. Der Bundesrat hat dann in einer Stellungnahme auch darzulegen, wie er gedenkt, diese Forderungen zu erfüllen.

Mit einer Nachinspektion wird deren Vollzug dann auch überprüft. Mit dieser begleitenden Kontrolle wird die Wirksamkeit der Tätigkeit der GPK wesentlich erhöht. Im Bereich der Flugsicherheit hat der Bundesrat bis heute die Subkommission EDI/UVEK halbjährlich in einem Statusbericht über den Stand der Umsetzung der einzelnen Forderungen zu informieren. Auch wird die Verbindlichkeit unserer Feststellungen immer wieder mit parlamentarischen Vorstössen erhöht. Als Beispiel erwähne ich hier die in der letzten Woche traktandierte Motion unseres Rates zur Schaffung von Transparenz bezüglich der IV-Entwicklung beim Bund, die Motion zur Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug oder das Postulat zur Verwaltungsführung im dritten Kreis.

Im Folgenden erläutere ich den Einfluss der Arbeiten der GPK auf die Legislativkommissionen. Hier darf ich für diese Berichtsperiode ganz speziell auf die Untersuchung über das Rentenwachstum und die Rolle des Bundes in der Invalidenversicherung hinweisen. Mit ihrem Schlussbericht vom 19. August 2005 hat die GPK auch eine eindrückliche Auslegeordnung über die verschiedenen Faktoren des Rentenwachstums in der IV erstellt. Ebenso wurden wesentliche Mängel in der Aufsicht des BSV über die IV festgestellt.

Kurz nach der Veröffentlichung unseres Berichtes hat die zuständige Legislativkommission des Nationalrates die Beratung zur 5. IV-Revision aufgenommen. Sie konnte damit auch auf unsere Vorarbeiten zurückgreifen. Ebenso sind wir als GPK mit einer Reihe von Empfehlungen zu bestimmten Bereichen der IV direkt an die vorberatende Kommission gelangt.

Zur Verwaltungsreform: Am 18. August 2004 hat der Bundesrat beschlossen, eine Verwaltungsreform durchzuführen. Am 17. September 2005 legte die Regierung präzisere und konkretere Ziele fest. Im Rahmen der Prüfung des Geschäftsberichtes 2004 haben wir eine sehr unterschiedliche Beurteilung hinsichtlich der Prioritäten der Reform durch die einzelnen Bundesratsmitglieder zur Kenntnis genommen. Dies hat uns veranlasst, dieses Projekt weiterhin zu begleiten. Nach einem ersten Meinungsaustausch im Oktober 2005 ist diese Begleitung des Projektes der Verwaltungsreform eines der Schwerpunktthemen im Jahre 2006.

Wir pflegen einen offenen Dialog mit den kontrollierten Stellen. Es braucht einen offenen Dialog zwischen der GPK und den kontrollierten Stellen. Man darf auch zu Fehlern stehen, gilt es doch im Wesentlichen, für die Zukunft die erforderlichen Lehren daraus zu ziehen. Wir befassen uns häufig mit sehr sensiblen Informationen, deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vertraulichkeit in der GPK einen hohen Stellenwert geniessen muss. Auch wenn wir natürlich unsere Finger auf wunde Stellen legen, ist es korrekt, dass wir dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und auch dem Bundesgericht hier für ihre grosse Arbeit danken.

Anschliessend werden die einzelnen Subkommissionspräsidenten und der Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation über einige Schwerpunkte in ihrem Kontrollbereich berichten. Dann wäre hier, im Ratsplenum, eigentlich eine Diskussion sehr erwünscht, denn wir nehmen doch gerade in Ihrem Auftrag die Oberaufsicht wahr. Dieser Jahresbericht ist eigentlich unsere Rückkoppelung an unseren Auftraggeber. Für Kritik, Wünsche und Anregungen sind wir Ihnen sehr dankbar.

Abschliessend danke ich den Subkommissionspräsidenten, meinen Kolleginnen und Kollegen der GPK und den Mitarbeitenden des Sekretariates und der PVK mit Philippe Schwab an der Spitze für ihre grosse Arbeit.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, vom Bericht über die Tätigkeit der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2005 Kenntnis zu nehmen.

Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ein Projekt mit dem Namen Rumba lässt eigentlich etwas Frivoles oder zumindest Anmutiges erwarten. Wenn nun der Bundesrat ein solches Projekt lanciert, ist die Hoffnung auf so etwas allerdings nicht angezeigt: Rumba ist nämlich nichts anderes als die nüchterne und sachliche Abkürzung für das Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung, das der Bundesrat beschlossen hat. Das Ziel dieses Programms ist es, die durch die Bundesverwaltung verursachten Umweltbelastungen kontinuierlich zu verringern. Rumba unterscheidet zwischen betrieblichen Umweltaspekten der Verwaltung und Umweltaspekten der Produkte bzw. Leistungen der Bundesstellen.

Die Untersuchung von Rumba wurde durch die GPK des Ständerates Anfang 2004 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt lagen nur die zwei ersten Umweltberichte vor; diese beiden Berichte zeigten unterschiedliche Entwicklungen im Bereich der Umweltkennzahlen auf. In gewissen Bereichen nahmen der Verbrauch von Ressourcen und somit die Umweltbelastung zu, während sie in anderen Bereichen abnahm. Auch wurde in diesem Zusammenhang die Anzahl Flugreisen bestimmter Dienststellen öffentlich kontrovers diskutiert. Die GPK legte ihren Schwerpunkt auf die Überprüfung der Konzeption und des Vollzugs von Rumba und ging auch den betrieblichen Umweltaspekten der Verwaltung nach. Die Evaluation, die von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle koordiniert wurde, kommt zum Schluss, dass Rumba zweckmässig und zielführend konzipiert ist und dass auch die Umsetzung in weiten Teilen gut gelingt. Die GPK teilt diese Einschätzung grundsätzlich. Rumba baut grösstenteils auf bestehenden Strukturen und Organisationseinheiten auf und ist dadurch in die Verwaltungsstrukturen integriert.

Mit der interdepartementalen Führung ist richtigerweise die Generalsekretärenkonferenz betraut. Diese hat als operatives Koordinations- und Führungsgremium die Koordinationsgruppe Rumba geschaffen, welche durch die aus Vertretern verschiedener Ämter zusammengesetzte Fachgruppe unterstützt wird.

Die Evaluation relativiert das gemischte Bild der Umweltberichte 2001 und 2003. Einerseits standen für diese Evaluation zusätzlich die Zahlen des Jahres 2003 zur Verfügung. Andererseits erwirkte die Koordinationsgruppe Rumba in der Zwischenzeit eine bessere Datenqualität. Damit wurde auch die Aussagequalität verbessert. Das Resultat der Evaluation und somit des Erfolges von Rumba wird durch den inzwischen erschienenen Umweltbericht 2005 bestätigt. Um die Entwicklung des Ressourcenverbrauches betrachten zu können, muss eine Dienststelle Rumba mindestens seit drei Jahren eingeführt haben. Per Ende 2003 waren es 16 Dienststellen, die analysiert wurden. Die Evaluation beschränkte sich auf die Bereiche Wärme, Elektrizität, Wasser, Papier, Entsorgung und Dienstreisen. Es stellte sich heraus, dass die grössten Unterschiede zwischen den Rumba-Einheiten in den Bereichen Dienstreisen und Elektrizitätsverbrauch auftreten, während beim Wärmeverbrauch und bei Papier und Entsorgung geringere Unterschiede bestehen.

Die Analyse ergab, dass von den 16 Dienststellen 15 ihre gesamte Umweltbelastung pro Mitarbeitenden seit der Einführung von Rumba senken konnten. Seit der Einführung bis Ende 2003 betrug die Abnahme der Umweltbelastung pro Mitarbeitenden 10,7 Prozent.

Die Einführungskosten - sie wurden auf 200 000 Franken pro Jahr prognostiziert - wurden unterschätzt. Sie variieren von Jahr zu Jahr; die Tendenz ist abnehmend. Der jährliche Höchstbetrag wird mit maximal 395 000 Franken ausgewiesen.

Allerdings ging der Bundesrat auch von Kosteneinsparungen aus. Er bezifferte sie auf 0,8 bis 2,5 Millionen Franken. Die Evaluation, die nur die Ergebnisse bis 2003 einschliesst, konnte dazu keine präzisen Ergebnisse ausmachen und musste von Annahmen und Hochrechnungen ausgehen. Bei den bis dahin untersuchten Abteilungen spricht sie von Einsparungen von jährlich zwischen 295 000 und 630 000 Franken. Ähnliches gilt, was die Vorbehalte anbetrifft, für die Zahlen im Umweltbericht 2005, der von möglichen Einsparungen für den ersten und den zweiten Kreis der Bundesverwaltung in der Grössenordnung von 4 Millionen Franken pro Jahr ausgeht. Die Anreizwirkung der Kosten kommt jedoch erst richtig zum Tragen, wenn die Kosten des Ressourcenverbrauches den Dienststellen auch belastet werden. Bisher geschah dies nur für die Kosten der Dienstreisen. Das neue Rechnungsmodell sollte hier mittelfristig Abhilfe schaffen.

Unsere Evaluation stellt eine Zwischenbilanz dar. Die Anstrengung der Verwaltung zugunsten eines sparsamen Umganges mit den Ressourcen müssen weitergeführt werden. Basierend auf unserer Untersuchung haben wir dem Bundesrat verschiedene Optimierungsspielräume mit Empfehlungen dargelegt. Insbesondere die interdepartementale und die departementale Steuerung müssten noch verbessert werden. Auch sollte der Bundesrat auf der Stufe des Gesamtprogramms wie der Departemente quantitative Ziele setzen. Entscheide, die der Stossrichtung des Programms zuwiderlaufen - solche kann es immer wieder geben -, sind aus der Sicht der GPK zu begründen, um so den Einbezug von Rumba in die Entscheidungsprozesse zu gewährleisten und auch die für die Umsetzung wichtige Motivation der Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten.

Solche Entscheide können aufgrund der Aufgabenstellung der jeweiligen Dienststelle notwendig sein, denn die Ziele stehen gelegentlich in Konkurrenz zu den Aufgaben der Dienststelle. Die Geschäftsleitungen aller Dienststellen müssen konsequent in den jeweiligen Umweltteams vertreten sein. Wie erwähnt können dank Rumba auch Kosten eingespart werden. Die GPK erhofft sich vom neuen Rechnungsmodell, das die betrieblichen Kosten den einzelnen Dienststellen zuweisen wird, eine zusätzliche Dynamisierung der Umsetzung von Rumba. Gerade im infrastrukturellen Bereich, aber auch in Querschnittsbelangen - Stichworte: Informatik, Gebäudetechnik - hat Rumba eine wichtige Funktion.

Das Ganze war keine spektakuläre, sondern eine sinnvolle Überprüfung, verbunden mit viel Kleinarbeit. Die Zwischenbilanz ist positiv. Wir werden dranbleiben.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Subkommission EDI/UVEK bearbeitete im vergangenen Jahr nicht weniger als zehn verschiedene Themen aus diesen beiden Departementen. Das Eingehen auf alle Bereiche würden den Rahmen der Zeitvorgabe bei weitem sprengen. Die wesentlichen Details können dem vorliegenden Bericht entnommen werden. Ich konzentriere mich auf einen Verwaltungsbereich, der die Subkommission in den vergangenen Jahren und insbesondere im letzten Jahr wiederum sehr stark beschäftigt hat und in dem die Inspektion vorläufig abgeschlossen werden konnte. Es geht dabei um die Swissmedic, das frühere Heilmittelinstitut, das damals, bei der Neuorganisation und der Zusammenführung der verschiedenen Fachbereiche unter einem Dach, Stoff für angeregte Diskussionen bot.

Im August 2004 veröffentlichte die GPK unseres Rates einen Bericht, in dem die Probleme bei der Inbetriebnahme von Swissmedic analysiert wurden. Die Schwierigkeiten betrafen vorwiegend die Aufgaben, die früher weder durch die IKS noch durch die Facheinheit Heilmittel wahrgenommen wurden, sowie die neuen Führungsinstrumente des Institutes. Dabei handelte es sich, zur Erinnerung, um Folgendes: um ein nicht operationelles Informatikprojekt mit einheitlicher Plattform bei der Inbetriebnahme des Institutes, um die grosse Unzufriedenheit der Kantone beim Übergang zu einem eidgenössischen Heilmittelkontrollsystem, um Mängel beim Leistungsauftrag und, bei den Leistungsvereinbarungen, um Probleme bei der Bestimmung der Indikatoren; es ging ferner um ein verbesserungsfähiges Controllingsystem hinsichtlich Quantität und Qualität und um den Aufbau einer gemeinsamen Unternehmenskultur mit einer Unité de Doctrine bei den Institutsleistungen; es ging um die Vollständigkeit des Ausführungsrechtes zum neuen Heilmittelgesetz bei dessen Inkraftsetzung, um personelle Schwierigkeiten beim Rechtsdienst durch den Abgang der Mehrheit seiner Mitarbeitenden, um ein ineffizientes, zentralistisches Verfahren bei der Ausstellung von Sonderbewilligungen für in der Schweiz nicht zugelassene Arzneimittel, was Verzögerungen bewirkt, und um die Stellung von Swissmedic innerhalb des EDI, insbesondere in den Beziehungen zum Bundesamt für Gesundheit.

Diese damals erzielten und im erwähnten Bericht aufgezeigten Untersuchungsergebnisse waren Gegenstand der weiteren Betreuung dieses Verwaltungsbereiches. Die Subkommission besuchte deshalb am 7. November 2005 im Rahmen eines Dienststellenbesuches die Swissmedic erneut, um die Lageentwicklung und den Stand der Umsetzung ihrer damals gemachten Empfehlungen zuhanden des Bundesrates zu prüfen und zu kontrollieren, ob sich die damals teilweise dramatische Entwicklung der organisatorischen und personellen Bereiche in der Zwischenzeit verbessert hat.

Die GPK zog nach einem eingehenden Gespräch mit dem in der Zwischenzeit neu gewählten Direktor, Herrn Schneller, und seinen Kadermitarbeitern eine sehr ermutigende Bilanz aus ihrem Besuch. Sie traf ein tatkräftiges - für einige eventuell zu tatkräftiges - und motiviertes Führungsteam an und stellte in allen untersuchten Bereichen deutliche Fortschritte betreffend Umsetzung und Lösung in den dargelegten Problemfeldern fest. Die Zusammenlegung in zwei gegenüber vorher rund zehn Standorten trug sicherlich wesentlich dazu bei. Die Einführung einer neuen Datenbank stand vor der Tür, und eine dringend notwendige Informatikstrategie wurde ausgearbeitet. Aber auch der Rechtsdienst verfügt heute, nach der notwendig gewordenen Rekrutierungs- und Einarbeitungszeit, wieder über kompetente und motivierte Mitarbeiter. Die Lücken im Umsetzungsbereich werden in Gesetzentwürfen behandelt, die in den vorgegebenen und geplanten Fristen auch zustande kommen sollten. Auch die Regelung von Sonderbewilligungen für die Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Arzneimitteln konnte die Effizienz des Systems wesentlich verbessern und wird weiter optimiert und verbessert.

Ein ganz spezielles Problem stellt der Handel mit Medikamenten über das Internet dar. Die Risiken dieses Medikamentenbeschaffungskanals wurden der Öffentlichkeit mehrmals und über verschiedene Wege und Kanäle bekannt gegeben und kommuniziert.

Schliesslich darf festgestellt werden, dass sich die Beziehungen zwischen den Kantonen und Swissmedic selbst wesentlich verbessert haben.

Ein ganz besonderes Augenmerk richtete die GPK auf das Verhältnis von Swissmedic zum BAG und zum Generalsekretariat des EDI. Sie stellte dabei fest, dass sich hinsichtlich der institutionellen Probleme eine Lösung abzeichnet. Die entsprechenden Empfehlungen der GPK haben beim Auslösen des Schlichtungsprozesses eine wichtige und sehr zentrale Rolle gespielt und zur Klärung der Kompetenzen wesentlich beigetragen. Das neue Leistungsmandat, das künftig vom Generalsekretariat des EDI überwacht wird, soll auch eine entsprechende Eignerstrategie enthalten. Die klare Abgrenzung von Aufgaben und Zuständigkeiten kann somit künftig gewährleistet werden.

Die GPK nahm zudem von der sehr hohen Arbeitsbelastung des Rechtsdienstes von Swissmedic Kenntnis. Durch Optimierungen und Verfahrensstraffungen werden jedoch auch in diesem Bereich noch weitere Fortschritte erzielt werden können, was wünschenswert ist und notwendig werden wird.

Die Unabhängigkeit der Swissmedic-Leitung von jeglichen Partikularinteressen ist eine unverzichtbare Voraussetzung; nur so kann die Glaubwürdigkeit des Institutes gewährleistet werden. Die Kommission hat den Bundesrat ersucht, diesem besonderen Anliegen bei der Ernennung des Präsidenten bzw. der Präsidentin und der neuen Mitglieder des Institutsrates Ende 2005 die grösste Bedeutung beizumessen, was bekanntlich auch erfolgt ist.

Die GPK hat die Untersuchung zu Swissmedic mit diesem Dienststellenbesuch abgeschlossen. Sie behält sich aber vor, die Lage im Rahmen ihrer Oberaufsicht allenfalls neu zu beurteilen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Überwachung des Arzneimittelmarktes sowie der Prüfungs-, Kontroll- und Zulassungskosten. Im Anbetracht der jüngsten Aktualitäten möchte ich am Rande noch kurz festhalten, dass die Subkommission bezüglich der Zulassungskosten sowie allenfalls möglicher Engpässe bei der Medikamentenbeschaffung in Spitälern mit dem Institutsdirektor bereits erste Gespräche geführt hat. Bis Ende Monat werden wir von der Swissmedic weitere und detailliertere Unterlagen zu diesem Problemfeld erhalten. Die GPK wird danach entscheiden, ob und in welchem Umfang die abgeschlossene Untersuchung wiederaufgenommen wird. Ich versichere Ihnen, dass sowohl die Subkommission als auch die Gesamtkommission diesem Problem grosse Aufmerksamkeit schenken und Bedeutung beimessen werden.

Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich darf Sie über die wichtigsten Tätigkeiten der Geschäftsprüfungsdelegation, der GPDel, informieren, welche die Oberaufsicht im Bereich der Nachrichtendienste und des Staatsschutzes ausübt. Die GPDel hat im letzten Jahr neben ihrer ordentlichen Kontrolltätigkeit rund 30 spezielle Geschäfte behandelt, entsprechende Abklärungen getroffen oder Untersuchungen durchgeführt.

Im Berichtsjahr statteten wir auch dem Strategischen Nachrichtendienst (SND) im VBS und dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im EJPD je einen unangemeldeten Besuch ab. Schwerpunkt dieser Kontrollen vor Ort waren beim DAP die Handhabung der Datenbank Isis und der Umgang mit Informationen von ausländischen Partnerdiensten am Beispiel des Falles Achraf. Beim SND kontrollierten wir mittels umfangreicher Stichproben insbesondere die finanzielle Führung dieses Geheimbereiches, sowohl im Hinblick auf die Mittelverwendung als auch auf die Einhaltung der geregelten Ausgabenkompetenzen. Ebenso besuchte die GPDel im vergangenen Jahr sämtliche Anlagen des Satellitenaufklärungssystems Onyx in den Kantonen Bern und Wallis und liess sich über den neuesten Stand der Funktionsweise, der technischen Möglichkeiten, aber auch der Nachrichtenbearbeitung orientieren.

Gegen Ende des Jahres besuchten wir zudem den Wissenschaftlichen Forschungsdienst der Stadtpolizei Zürich sowie die DNA-Profil-Datenbank beim Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich. Beides sind Einrichtungen, die mit verschiedenen Bundesstellen auch im Aufsichtsbereich der GPDel zusammenarbeiten. Im Weiteren führten wir vom 26. bis 29. Juni letzten Jahres einen Arbeitsbesuch in Den Haag und Berlin durch. Dabei konnten wir mit unseren niederländischen und deutschen Schwesterkommissionen interessante Erfahrungen austauschen. In Den Haag führten wir ebenfalls wertvolle Gespräche mit den Chefs der holländischen In- und Auslandnachrichtendienste sowie mit Vertretern von Europol. In Berlin konnten wir sowohl mit dem Bundesnachrichtendienst als auch mit dem Verfassungsschutz, also sowohl dem deutschen Ausland- wie dem Inlandnachrichtendienst, Kontakte pflegen.

Diese Besuche waren für die GPDel sehr wertvoll und brachten interessante Erkenntnisse. Wir konnten feststellen, dass die parlamentarische Oberaufsicht in unserem Land über mehr gesetzliche Möglichkeiten, insbesondere auch über mehr Kompetenzen verfügt als die entsprechenden Schwesterkommissionen in Holland und insbesondere in Deutschland. Unsere Erkenntnisse haben wir in einem internen Bericht dargelegt; dessen wesentliche Inhalte sind auch in unserem heute vorliegenden Jahresbericht zu finden.

Zu einigen weiteren Schwerpunkten des vergangenen Jahres: Die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates hat uns weiter beschäftigt. Im Juli letzten Jahres beschloss der Bundesrat weitere Massnahmen zur Verbesserung der Koordination der Nachrichtendienste. Kurz gesagt wurden in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Proliferation von Massenvernichtungswaffen zwischen dem SND und dem DAP gemeinsame Analyse- und Auswertungsplattformen geschaffen. Zwischen dem SND und dem Zentrum für internationale Sicherheitspolitik im EDA wurde zur Verstärkung der Zusammenarbeit eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Schliesslich wurden die Funktion des Nachrichtenkoordinators abgeschafft und das Lage- und Früherkennungsbüro in den neu geschaffenen Kernstab überführt.

Die GPDel hat sich anlässlich eines Meinungsaustausches mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates eingehend mit diesen Beschlüssen auseinander gesetzt. Die per 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Massnahmen sind zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn deren Wirkung noch nicht vollständig absehbar ist. Die GPDel ist jedoch heute schon der Überzeugung, dass diese Massnahmen nicht ausreichend sind. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates bleibt wie bisher ein rein beratendes, interdepartementales Organ ohne Weisungsbefugnis gegenüber den Nachrichtendiensten. Die Führung der Dienste bleibt nach wie vor zwischen EJPD und VBS aufgeteilt. Zwangsläufig wird das auch weiterhin zu Doppelspurigkeiten führen, was für die Sicherheit unseres Landes nicht von Vorteil ist. Die GPDel ist entschieden der Auffassung, dass die Nachrichtendienste einem Departement zugeordnet sein sollten. Dies würde die Führung und Kontrolle wesentlich erleichtern. SND und DAP sollten einer gemeinsamen Leitung unterstehen, damit Ressourcen und vorhandene Synergien besser genutzt werden können.

Die Delegation wird die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen eng begleiten und die konkreten Auswirkungen auf die Leistungen der Nachrichtendienste laufend evaluieren. Der Bundesrat hat seinem Sicherheitsausschuss bereits den Auftrag erteilt, ihm bis 2006 über die Wirksamkeit der beschlossenen Massnahmen Bericht zu erstatten. Die GPDel will diesen Bericht abwarten und ihn mit den im Laufe des Jahres gewonnenen eigenen Erkenntnissen vergleichen. Je nach Ergebnis werden wir den Räten entsprechende Gesetzesänderungen vorschlagen.

Die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation wird zu rund einem Drittel fremd, das heisst von aussen, bestimmt. Nebst der eigenen Früherkennung von Problemen ist es unsere Pflicht und Aufgabe, Anschuldigungen oder Vorwürfe der Öffentlichkeit oder auch von Parlamentsmitgliedern gegenüber den Nachrichtendienst- und Staatsschutzorganen zu überprüfen, falls sie sich nicht schon von Anfang an als haltlos erweisen. Wir treffen dann entsprechende Abklärungen und entscheiden gestützt auf deren Resultat, ob - und wenn ja in welchem Umfang - eine Untersuchung an die Hand genommen werden muss.

Als Beispiele des letzten Jahres erwähne ich die Klage eines politischen Flüchtlings gegen die schweizerischen Nachrichtendienste oder auch die aufgrund von nachrichtendienstlichen Hinweisen durchgeführte Befragung durch den DAP eines aus Kairo kommenden, sich im Transit des Flughafens Zürich befindenden amerikanischen Staatsbürgers. Dieser wurde nach seinem Weiterflug in die USA unmittelbar nach der Landung in New York von den amerikanischen Behörden verhaftet. Weiters beschäftigte uns insbesondere noch der Fall des mutmasslichen islamischen Terroristen Mohammed Achraf, welcher ein Attentat auf den spanischen nationalen Gerichtshof geplant haben soll. Achraf sass aufgrund eines Bagatelldelikts während einer gewissen Zeit unerkannt im Flughafengefängnis Zürich in Ausschaffungshaft. In diesem Fall galt es, die Nachrichtenflüsse zwischen den spanischen und schweizerischen Nachrichtendiensten, deren Auswertung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie die entsprechenden Handlungen des DAP zu überprüfen.

Hier beschloss die GPDel bereits Ende 2004, eine umfassende Untersuchung an die Hand zu nehmen, welche letztes Jahr mit viel Aufwand verbunden war, aber noch im Berichtsjahr abgeschlossen werden konnte. Wir haben verschiedene Fehleinschätzungen bzw. Mängel festgestellt und dazu einen zusammenfassenden Bericht verfasst, welcher am 7. Dezember 2005 publiziert wurde. Die GPDel hat den Bundesrat aufgefordert, zu diesem Bericht bis Ende März 2006 - also schon bald - Stellung zu nehmen.

Ebenfalls von aussen initiiert waren Ende Jahr unsere Abklärungen im Zusammenhang mit den verdächtigen Überflügen unseres Landes durch die CIA und der in diesem Zusammenhang vorgekommenen Indiskretion zu Beginn dieses Jahres. Wir haben in kurzer Zeit gründliche Abklärungen vorgenommen und unsere Erkenntnisse am vergangenen 30. Januar vorgestellt und publiziert. Es wurde ausführlich darüber berichtet. Dieser Fall wird einen Bestandteil des Jahresberichtes 2006 der GPDel bilden.

Dies meine Zusammenfassung einiger Aspekte unserer Tätigkeit im vergangenen Jahr. Ich verweise auf das Kapitel 3.6.5 des Jahresberichtes der GPK, welches Sie über unsere Aktivitäten noch detaillierter ins Bild setzen kann.

Was immer Sie in unserem Jahresbericht gelesen oder heute von mir gehört haben, geschah unter der kundigen Führung meiner Vorgängerin, Kollegin Helen Leumann, der ich für die kompetente, effiziente und kollegiale Führung der GPDel in den letzten zwei Jahren an dieser Stelle herzlich danken möchte. Ebenso danken möchte ich im Namen der Delegation auch dem Bundesrat, insbesondere den Mitgliedern des bundesrätlichen Sicherheitsausschusses für die gute und offene Zusammenarbeit sowie für ihr Verständnis gegenüber unserer aufgabenbedingt oft kritischen Haltung.

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

In dem Ihnen schriftlich vorliegenden Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen wird auch auf die Geschäfte des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes sowie des Bundesstrafgerichtes eingegangen. Ich beschränke mich in der mündlichen Berichterstattung auf das Bundesstrafgericht.

Mit dem vom Bundesrat auf den 1. Januar 2007 beschlossenen Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes wird sich in der Aufsicht über das Bundesstrafgericht insofern eine Änderung ergeben, als die unteren Bundesgerichte, also auch das Bundesstrafgericht, direkt der Aufsicht durch das Bundesgericht unterstellt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die unteren Gerichte künftig jährlich dem Bundesgericht ihre Geschäftsberichte zuhanden der Bundesversammlung unterbreiten. Die beiden GPK werden sich somit im Rahmen ihrer Oberaufsicht hinsichtlich des Bundesstrafgerichtes in erster Linie an das Bundesgericht wenden.

Ich kann hier noch beifügen, dass das aus den Mitgliedern des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes bestehende Plenum von 41 Bundesrichterinnern und Bundesrichtern, welches bis zum Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes für die notwendigen Entscheide zu dessen Umsetzung zuständig ist, inzwischen einen Entwurf für ein Aufsichtsreglement verabschiedet hat. Dieser Entwurf wurde den Geschäftsprüfungskommissionen zur Stellungnahme unterbreitet.

Nachdem sich nun also auf den 1. Januar 2007 die direkte Aufsicht über das Bundesstrafgericht ändert, ist es zweckdienlich, heute im Rat noch näher auf die Tätigkeit des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona einzugehen.

Das Bundesstrafgericht ist in zwei Kammern aufgeteilt, die Strafkammer und die Beschwerdekammer. Während die Aufgaben der Strafkammer gemessen an den Anklagen bescheiden waren, war die Beschwerdekammer von Anfang an, seit Aufnahme der Tätigkeit des Bundesstrafgerichtes am 1. April 2004, ausgelastet. Im Jahr 2004 wurden 186 Fälle erledigt. Zudem waren 164 Gesuche um Genehmigung von Telefonkontrollen zu behandeln. Die Richter und Gerichtsschreiber der Strafkammer, die infolge des verzögerten Einganges von Straffällen weniger belastet waren, halfen bei der Beschwerdekammer aus, doch konnte die Aushilfe nicht in dem Masse stattfinden, wie dies für das Gesamtgericht an sich wünschbar gewesen wäre. Dies einerseits wegen des sprachlichen Aspekts und andererseits wegen gesetzlicher Unvereinbarkeiten. Denn ein Richter oder Gerichtsschreiber, der an einem Beschwerdeverfahren beteiligt ist, darf im folgenden Strafverfahren nicht mehr mitwirken. Es muss daher sichergestellt werden, dass eine Anklage in der Strafkammer durch genügend Richter in der erforderlichen Sprache beurteilt werden kann.

Das Bundesstrafgericht hat auch eine Aufsichtsfunktion. Es übt die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und das Untersuchungsrichteramt aus. In der Wahrnehmung dieser Aufsicht verlangt das Bundesstrafgericht von diesen Stellen Quartalsberichte über die Pendenzen sowie Jahresberichte über ihre Tätigkeit. Zudem führt es in verschiedenen Zweigstellen der Bundesanwaltschaft und des Untersuchungsrichteramtes Inspektionen durch. In Bezug auf das Gesetzgebungsprojekt des EJPD zur Vereinheitlichung der EJPD-Aufsicht erklärte die Gerichtsleitung gegenüber den zuständigen Subkommissionen der GPK, dass die heutige Aufteilung der Aufsicht ihrer Meinung nach keine Nachteile und keine praktischen Schwierigkeiten biete.

Heute ist ja die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zweigeteilt. Das heisst, die administrative Aufsicht geschieht durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, und die fachliche Aufsicht obliegt dem Bundesstrafgericht.

Noch etwas zur Umsetzung der Effizienzvorlage: Diese geht auf den Beschluss der eidgenössischen Räte vom 22. Dezember 1999 zurück. Mit ihr wurde für bestimmte aufwendige Fälle eine zwingende Verfahrensleitung durch die eidgenössischen Behörden eingeführt. Das Bundesstrafgericht ist davon in den Bereichen organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption in doppelter Hinsicht betroffen: Einerseits wirkt sich die Anzahl der Straffälle, die an das Bundesstrafgericht gelangen, auf die zur Verfügung gestellten Ressourcen sowie die Effizienz der Ermittlertätigkeit und der Voruntersuchungen aus; andererseits trägt das Bundesstrafgericht als Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und das Untersuchungsrichteramt eine Mitverantwortung für die Verbesserung der Verfahrensabläufe und der Effizienz.

Zur Milderung des beim Untersuchungsrichteramt entstandenen Engpasses hat das Bundesstrafgericht im Berichtsjahr 2004 mit der Bundesanwaltschaft und dem Untersuchungsrichteramt klare Kriterien für den Übergang der Verfahren von der Bundesanwaltschaft zum Untersuchungsrichteramt festgelegt; und zwar mit dem Ziel, dass die Fälle bei der Bundesanwaltschaft zu einem höheren Instruktionsgrad geführt werden. Angestrebt wird auch eine Vereinheitlichung der Dossierführung zwischen Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt. Die angestrebte Koordination ist notwendig, damit das Bundesstrafgericht eine gute und unabhängige Arbeit leisten kann. Zweimal jährlich finden zwischen dem Bundesstrafgericht und der Bundesanwaltschaft sowie dem Untersuchungsrichteramt Koordinationssitzungen statt. Nach Beurteilung des Bundesstrafgerichtes kann der Erfolg der Effizienzvorlage aber erst in einigen Jahren abgeschätzt werden.

Es zeigt sich offensichtlich - und das Bundesstrafgericht weist ausdrücklich darauf hin -, dass die für die neuen Strafverfolgungskompetenzen des Bundes notwendige Verfahrensordnung nicht gegeben ist. Die heutige veraltete Bundesstrafprozessordnung ist dazu nicht geeignet. Das Parlament hat zwar seinerzeit bei der sogenannten Effizienzvorlage dem Bund verbindlich neue Zuständigkeiten übertragen, ihm aber das Instrument dazu nicht gegeben. Das Bundesstrafgericht weist darauf hin, dass die heutige Verfahrensordnung aufwendige Regelungen enthalte und zum Teil auch unverhältnismässige Vorschriften vorsehe. Eine rasche Revision der Bundesstrafprozessordnung drängt sich daher gerade in diesem Bereich auf.

Insbesondere ist die zweistufige Strafverfolgung, d. h. die Ermittlung durch die Bundesanwaltschaft und die Voruntersuchung durch das Untersuchungsrichteramt, für die komplexen Verfahren ungeeignet. Man hofft, dass die neue Bundesstrafprozessordnung Effizienz bringen wird. So wird in Bellinzona gesagt, mit den gleichen Ressourcen könnte mehr Output erzielt werden. Zudem schaffe das neue Gesetz mehr Rechtssicherheit. Im Übrigen werde die Revision des heutigen Bundesstrafprozesses auch für das Verfahren des Bundesstrafgerichtes selbst wichtig sein. Das Bundesstrafgericht hofft deshalb auf ein rasches Vorgehen des Parlamentes.

Die Geschäftsprüfungskommissionen unterstützen diesen Appell des Bundesstrafgerichtes und hoffen ihrerseits, dass mit der neuen Bundesstrafrechtspflege den Strafverfolgungsbehörden bald ein Instrument gegeben wird, mit dem sie die Aufgabe, welche ihnen das Parlament mit Beschluss vom 22. Dezember 1999 erteilt hat, effizient und sachgerecht erfüllen können.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport