06.3431
Vergebungs- und Ausschreibungsskandal bei der Neat. Ursachen, Auswirkungen und Massnahmen
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich gehe davon aus, dass der Interpellant Diskussion beantragt. - Sie ist gewährt.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundespräsident Leuenberger hat mir am Morgen ein Valium empfohlen. Nun, ich habe diese Dinger natürlich nicht auf Mann, hoffe aber trotzdem, dass sich mein Temperament der Würde dieses Rates anpassen kann.
Ich möchte dem Büro danken, dass es letztlich so gnädig war und meinen Vorstoss doch noch als dringend erklärt hat. Auch wenn vom heutigen Tag nicht allzu viel erwartet werden darf, so zeigen die Ereignisse der letzten Tage doch, dass mittlerweile offenbar ein Bedürfnis nach zusätzlichen Informationen besteht.
Nun, wo liegen denn, nebst meinen Sorgen als Steuerzahler, überhaupt meine Interessenbindungen im Zusammenhang mit diesen unseligen Vergaben am Gotthard? Alle hier involvierten Unternehmungen, das sei mit aller Deutlichkeit klargestellt, gehören zu meinen Mitbewerbern, bis zu Aufträgen von 20 Millionen Franken. Ich kann also Fürsprech weder der einen noch der anderen Unternehmung sein. Ich habe jedoch etwas gegen Ungerechtigkeiten, weil ich selber, persönlich, schon sehr, sehr oft davon betroffen war. Meine Interventionen richten sich also nicht gegen einzelne Unternehmungen. Ebenso wenig sind diese Unternehmungen zerstritten: Sie wollen einen Auftrag. Das ist ihr gutes Recht. Das hat mit der Kultur dieser Unternehmungen nichts zu tun, und - auch das muss ich sagen - niemand von diesen Unternehmungen verdient einen Franken, wenn weitere Verzögerungen eintreten. Es kostet den Steuerzahler jedoch 100 000 Franken pro Tag; aber die Unternehmungen haben nichts davon.
Was will ich also? Ich will, dass endlich gebaut wird und nicht Machtdemonstrationen auf dem Buckel des Steuerzahlers ausgetragen werden.
Dass sich die begünstigte Unternehmung auf den Standpunkt stellt, ihr sei der Auftrag ordnungsgemäss erteilt worden, ist wohl logisch. Ich würde in der gleichen Situation gleich handeln. Die Einsprecherin ihrerseits macht geltend, die Gerichte hätten ihr zweimal Recht gegeben, also sei die Vergabe missbräuchlich erfolgt. Auch das ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist hingegen die Aussage unseres Herrn Bundespräsidenten, dass sich die Einsprecherin endlich ihrer Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler, gegenüber dem Schweizervolk, bewusst werden müsste. Herr Bundespräsident, Sie sind in dieser Frage schlecht orientiert, Sie haben dieses Dossier nicht im Griff - und machen damit praktisch das Opfer zum Täter. Diese Verzögerungen, das sei hier in aller Klarheit wiedergegeben, haben nicht die Unternehmer zu verantworten, sondern Ihre Chefbeamten von der Alptransit Gotthard AG (ATG).
Im April 2005, also vor gut anderthalb Jahren, hätte dieses Los ohne Wenn und Aber an die Firma Zschokke vergeben werden müssen. Niemand hätte nur den Hauch einer Chance gehabt, Rekurs einzulegen, und niemand hätte davon Gebrauch gemacht. Aus mir unerklärlichen Gründen wurde das erste Mal bei dieser Neat eine unselige Abgebotsrunde eingeläutet. Und plötzlich lag Strabag mit einer Globale mit 0,6 Prozent Vorsprung in Front. Abgebotsrunden sind zwar ausdrücklich erlaubt, sie stellen aber bezüglich Transparenz und Offenlegung höchste Ansprüche; deshalb mein Vorwurf der Mauschelei. Wieso nicht Zschokke? Weshalb in aller Welt überhaupt eine Abgebotsrunde - die an Intransparenz nichts zu wünschen übrig liess? Wieso macht man das, wenn doch die Wahrscheinlichkeit einer Einsprache relativ hoch ist? Warum die Globale überhaupt akzeptieren, wenn doch sämtliche Fachleute davor gewarnt haben, weil die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist? Gerade darum haben weder die Neat noch die meisten Kantone bei komplexen Vorhaben je Aufträge in der Form einer Globale vergeben. Ich habe auch schon oft solche Angebote gemacht, weil ich wusste, dass in solchen Offerten Reserven von 30 Prozent enthalten sind. Globalen offerierte man, aber sie werden höchst selten in die Vergebung mit einbezogen. Aber in diesem Fall wurden nachweislich zweimal Äpfel mit Birnen verglichen. Damit hat man Verzögerungen bewusst in Kauf genommen - und das ist das Fatale. Mit ihrem dilettantischen und unsensiblen Vorgehen hat die Bauherrschaft Verzögerungen bewusst in Kauf genommen - und das brandmarke ich in aller Form.
Das ist inakzeptabel. Das öffentliche Beschaffungswesen wurde hier - das ist aktenkundig; das kann man belegen - mit Füssen getreten. Dass nun der ehemalige Turnierboxer, Herr Dr. Max Friedli, in diesem Zusammenhang ein Schattenboxen veranstaltet und der wissbegierigen Bevölkerung mitteilt, man hätte die Kosten jederzeit im Griff, ist nun doch ein dicker Hund. Vor allem vor dem Hintergrund, dass wir hier in diesem Parlament jährlich wiederkehrend Nachforderungen und Mehrkosten in Milliardenhöhe akzeptieren müssen, ist das nicht nachvollziehbar. Ja, man kann uns ja gleich bei der Vereidigung bevormunden! Dann wissen wir wenigstens, woran wir sind!
Unverdaulich ist auch die Aussage unseres Herrn Bundespräsidenten, der doch tatsächlich glaubt, bei den Gerichten die Verantwortlichen zu finden. Bei den Gerichten! So habe ich ihn im Interview in der Sendung "10 vor 10" wahrgenommen. Sinngemäss lautet seine Aussage nämlich: Man solle doch bitte schön die Rechte entsprechend zurechtbiegen, damit die Bauherrschaft nach ihrem Gusto und Gutdünken entscheiden könne. Aber, aber, Herr Bundespräsident, das ist dann rechtsstaatlich doch äusserst bedenklich! Wo bleibt denn hier die Gewaltentrennung? Wenn Herr Justizminister Blocher dasselbe gesagt hätte, hätte man ihn im Morgengrauen in der Luft zerrissen! Sie wollen den Einsprechern das Recht auf aufschiebende Wirkung ihrer Einsprachen entziehen, selbst wenn der Auftraggeber nachweislich missbräuchlich entschieden hat. Damit ein Gericht, das muss ich hier klarstellen, bei einem Projekt, dessen Fahrplan derart gefährdet ist, überhaupt eine aufschiebende Wirkung erteilt, muss dann schon - da habe ich Erfahrungen - sehr, sehr viel im Argen liegen. Ich habe verschiedene Aufträge nur über Einsprachen erhalten und bin dafür dankbar. Ich bin aber auch schon verschiedene Male unterlegen. Und vor allem in diesem Kanton, in dem wir tagen, hat man früher nie einen Auftrag erhalten, sofern man keinen Steinbock auf der Fahne hatte - Glarner sowieso nicht. Und wenn man auf dem Wort "Submission" den i-Punkt vergass, war man bereits ausgeschieden.
Und auch die Gerichte haben in den seltensten Fällen selber entschieden - nur immer zurück an den Absender, zur Neubeurteilung. Herr Bundespräsident, Sie sind ja Jurist, nicht ich; sofern Sie sich nur zwanzig Minuten mit dem Entscheid der Rekurskommission auseinandergesetzt hätten, müssten Ihre Folgerungen eindeutig und klar sein. Natürlich hat das Gericht nicht explizit darauf hingewiesen, dass Globalofferten nicht zulässig sind. Aber es hat unzweideutig darauf hingewiesen, dass die Offerten eben vergleichbar sein müssen und dass dies gerade hier nicht der Fall sei. Was ist denn so schwierig? In diesem Umzug bewegen sich noch zwei Anbieter. Die Gerichte haben zweimal entschieden, dass die Vergabe zu Unrecht erfolgt sei. Also bleibt doch gar keine andere Möglichkeit, als der Einsprecherin den Auftrag zu erteilen, auch wenn uns das vielleicht nicht passt. Dann könnte eben tatsächlich in drei Monaten mit den Arbeiten begonnen werden. Nun versucht man, mit einem Schlichtungsverfahren zum Ziel zu kommen. Die Erfolgsaussichten sind in dieser Frage hoffnungslos. Man beruhigt wohl die Gemüter und nimmt wieder bewusst in Kauf, dass weitere wertvolle Zeit verstreicht. Von positiven Resultaten können nur jene träumen, die sich noch nie, aber noch gar nie im Leben um Aufträge balgen mussten. Mangelnde Aufträge, das muss ich hier deponieren, kommen für einen Unternehmer einem Super-GAU gleich. Da erwacht man schweissgebadet mitten in der Nacht aus seinem gesegneten Schlaf. Sofern man einen Auftrag wirklich zu Unrecht nicht erhalten hat, nimmt man die Mittel in Anspruch, die einem zur Verfügung stehen. Da kann auch der charmanteste Bundesrat bzw. Bundespräsident einen Unternehmer nicht dazu bewegen, von diesem Recht nicht Gebrauch zu machen.
Beim Innenausbau steht weiteres Ungemach bevor. Auch hier ist die Bauherrschaft unternehmerisch überfordert, hoffnungslos überfordert; sie hat versagt. Wir hatten einen Kostenvoranschlag von 1,2 Milliarden, die Offerten liegen bei 1,8 Milliarden Franken. Man spricht von 600 Millionen Franken Mehrkosten. Wie beim Zement - Sie kennen meinen diesbezüglichen Vorstoss - hat die Bauherrschaft mit der Ausschreibung sichergestellt, dass der Markt nicht mehr spielen kann und letztlich nur anderthalb Offerten eingegangen sind. Indem die Bauherrschaft das European Train Control System (ETCS) in die Hauptofferte mit einbezogen hat, hat sie sichergestellt, dass nur eine Offerte eingehen konnte. Dieses ETCS wird in Europa praktisch nur von einer Unternehmung angeboten; das können wir leider nicht ändern. Warum hat man aber dieses System gleich in die Hauptofferte mit eingebunden? Natürlich gibt es Schnittstellenprobleme, die zu lösen sind. Aber für diese Differenz können Sie 300 Ingenieure fünf Jahre lang beschäftigen. Denen würde ich zutrauen, diese Schnittstellenproblematik zu lösen. Also sind diese Arbeiten neu auszuschreiben - analog zum Lötschberg -, dann hätten wir pro Arbeitsgattung drei bis vier ernstzunehmende Offerten zu erwarten.
Ein weiteres Trauerspiel zeichnet sich bei der Durchmesserproblematik in Bodio ab. Von rund 90 Kilometern bei dieser Neat sind nun 16 Kilometer mit einem 60 Zentimeter kleineren Durchmesser erstellt worden. Nun wird sogar damit argumentiert, dies sei kostengünstiger. Das können wirklich nur jene behaupten, die entweder von Tuten und Blasen keine Ahnung haben oder - das wäre schlimmer - brandschwarz lügen. Wenn dem so wäre: Warum in aller Welt hat man dann die restlichen 75 Kilometer nicht mit diesem kleineren Durchmesser gebohrt? Im Lötschberg stellte man sich diese Frage, da stand ein Durchmesser von 9 Metern zur Diskussion, also 20 Zentimeter grösser als in Bodio. Die Verantwortlichen und auch das Bundesamt haben klar und unmissverständlich entschieden, das sei wegen der aerodynamischen Probleme ein Ding der Unmöglichkeit, das komme nicht infrage. Auch sicherheitsmässig sei das nicht zu akzeptieren, weil allenfalls die Züge diese Passagen nicht mehr mit 200 respektive 240 Kilometern passieren könnten. Wir dürfen also davon ausgehen, dass in Bodio Geschwindigkeitsschwellen eingebaut worden sind.
Wissen Sie, was mir in diesem Zusammenhang ebenfalls plakativ vor Augen geführt worden ist? Die Neat-Verantwortlichen haben sehr, sehr viel mit den Drogendealern gemeinsam. Sie geben nur das zu, was man ihnen absolut sicher beweisen kann - und das häppchenweise; das ist wie bei einer Wurst. Von sich aus kommt da kein Mensch. Ich weiss, dass diese Problematik, die wir hier diskutieren, schon lang erkannt worden ist, aber man will es nicht kommunizieren, man verhängt Informationssperren. Hier wird mit unseren Millionen umgegangen wie mit lästigen Insekten: Sie werden flächendeckend vernichtet. Ebenfalls können verschiedene Personen in diesem Umzug nur dankbar sein, dass Unvermögen keinen Straftatbestand darstellt.
Nun, ich habe für meine Verhältnisse relativ lang gesprochen. Was will ich denn wirklich? Man kann ja als Politiker nicht nur sprechen, sondern man sollte auch sagen, was man will. Der neue CEO muss sich zwingend über eine unternehmerisch erfolgreiche - ich betone: unternehmerisch erfolgreiche - Tätigkeit ausweisen können, darf also weder Verwalter noch ein Schreibtischtäter sein. Der Fall Erstfeld ist neuen, unabhängigen Personen zu übertragen, damit endlich gebaut und nicht prozessiert wird. Der Innenausbau am Gotthard ist neu auszuschreiben - analog dem Lötschberg. Die haben dort gezeigt, wie es funktioniert, wie der Markt spielen kann. Am Ceneri sind Einsparungen von 300 bis 400 Millionen Franken nach wie vor möglich. Diese sind nun wirklich intensiv und nicht nur oberflächlich zu prüfen.
Im Sinne der Sache danke ich, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, meine Bedenken und Anliegen diesem Rat darzulegen. Was Sie damit machen, ist nun tatsächlich Ihre Angelegenheit.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Erlauben Sie mir einige Bemerkungen aus der Sicht der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD).
Kollege Jenny hat in seiner dringlichen Interpellation massive Vorwürfe gemacht. Die Stichworte in seinem Vorstoss, in den Medienberichterstattungen oder eben in seinem Votum lauten beispielsweise "Bananenrepublik", "Machtdemonstration der Neat-Verantwortlichen", "Eigenmächtigkeit", "dilettantisch", "grob fahrlässig", "ABC des öffentlichen Beschaffungswesens mit Füssen getreten", "Schildbürgerstreich", "Machenschaften", "persönliche Interessen", "Begünstigungen" usw. Ob der Ausdruck "charmantester Bundespräsident" ein Kompliment war oder ein Schimpfwort, weiss ich nicht, und für den "dicken Hund" wäre eigentlich die WBK zuständig - sie ist zuständig für die gefährlichen Hunde.
Wenn so happige Vorwürfe erhoben werden, muss das auch die Neat-Aufsichtsdelegation interessieren. Vonseiten der NAD werten wir heute diese Vorwürfe nicht. Ein Ausschuss der NAD wird aber den Vorwürfen von Kollege Jenny nachgehen. Dem Interpellanten werden wir die Möglichkeit geben, die Grundlagen für seine Beurteilungen darzulegen. Die NAD hat sich bereits wenige Tage nach dem zweiten Entscheid der Rekurskommission ein weiteres Mal mit der Vergabe des Loses Erstfeld befasst. Es ist notwendig, dass der Bundespräsident die ganze Angelegenheit nun zur Chefsache macht. Dies haben wir von der NAD nicht nur gewünscht, sondern auch erwartet. Es muss nun dringend ein Ausweg aus der verfahrenen Situation gefunden werden.
Am letzten Montag haben wir von Bundespräsident Leuenberger einen Zwischenbericht erhalten. Dazu ist Folgendes zu bemerken: In der Pflicht steht nach wie vor grundsätzlich die Alptransit Gotthard AG (ATG). Verschiedenes ist vorab aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wir sind im rechtlichen Netz des heutigen Vergaberechtes zum Teil gefangen. Mit anderen Worten: Es gibt rechtlich nicht viele Möglichkeiten, den gordischen Knoten hier durchzuhauen. Ja, das geltende Recht eröffnet uns keine Möglichkeit, eine Beschleunigung des Baubeginns zu erzwingen.
Wir unterstützen aber die Absicht des Bundespräsidenten, uns mit beiden Anbietern und der ATG an einen Tisch zu setzen. Das ist noch keine Einmischung in die Gewaltenteilung unseres Staates, sondern das ist auch die Pflicht der zuständigen Behörde. Wir erwarten, dass man nach Möglichkeiten sucht, um das Verfahren zu beschleunigen, sodass ein rascher Baubeginn möglich wird. Wir erwarten von allen Beteiligten eine konstruktive Haltung. Die Spirale muss einmal durchbrochen werden.
Wir können zwar rechtlich Murer-Strabag und Marti nicht zwingen zu heiraten, aber sie können sich ja allenfalls selber finden. Das heisst dann noch lange nicht, dass es eine Liebesheirat sein muss, sondern vielleicht ist es eher eine Vernunftehe. Natürlich ist auch diese Möglichkeit rechtlich im Detail noch zu klären. Es gibt langsam, aber sicher auch übergeordnete Interessen, denen man sich nicht einfach entziehen kann.
Natürlich wirft die Informationspolitik rund um die Neat zahlreiche Fragen auf, auch in der Neat-Aufsichtsdelegation. Es entsteht der Eindruck, dass häppchenweise Informationen abgegeben werden oder nach aussen sickern. So wurden beispielsweise die grosse zeitliche Verzögerung und die erheblichen Mehrkosten für den Ceneri wenige Monate nach dem Entscheid des Parlamentes zum Ceneri kommuniziert. Wenn sich dadurch einzelne Mitglieder des Parlamentes verschaukelt fühlten, so ist das mindestens bis zu einem bestimmten Teil verständlich. Wenn die NAD neue Vorkommnisse auf den Neat-Baustellen, wie z. B. die Nachprofilierungen im Tessin, via Medien zur Kenntnis nehmen muss, ist das nicht nur ärgerlich, sondern unhaltbar. Wir fragen uns dabei: Gibt es hier allenfalls Infokanäle, welche die Leitung der ATG nicht im Griff hat?
Wenn wir über die Medien Details aus den Offerten für die Bahntechnik zur Kenntnis nehmen müssen, so ist auch das höchst bedenklich; diese Angebote wurden von meinem Vorredner ja zum Teil auch bereits kommentiert. Bedenklich ist es auch, wenn solche Informationen von den Offerenten nach aussen getragen werden. Das ist zwar nicht verboten, aber es ist doch auch zu hinterfragen. Die Überprüfung des Beschaffungswesens hat eigentlich auch diesem Aspekt Rechnung zu tragen.
Wir haben jeweils auch ein Informationsproblem, wenn über Mehrkosten bei der Neat informiert wird. Wir stellen fest, dass alle sechs Monate, das heisst nach jedem Standbericht des BAV, ein kleinerer oder grösserer Aufschrei durch das Land geht. Das Fazit aus den verschiedenen Schlagzeilen lautet etwa: Die Kosten der Neat laufen aus dem Ruder. Das muss ja alle aufrütteln. Es ist bis heute allen Stellen, auch uns, nicht gelungen, der breiten Öffentlichkeit die vom Bundesrat und vom Parlament gewollte Kostensteuerung nachhaltig zu kommunizieren.
Es ist nun einmal so, ob es uns passt oder nicht passt: Parlament und Bundesrat wollten bei der Neat die Kosten so steuern, dass ein Kostendruck erzeugt wird. Die Erstellergesellschaften verfügen über keine Reserven. Die Verantwortung für die Reserven liegt beim Bundesrat und bei uns, dem Parlament. Jede Mehrkostenmeldung an das BAV führt auch zu einem negativen Signal an die Öffentlichkeit. Ehrlich ist es, wenn immer wieder gesagt wird, dass diese vom Parlament gewollte Übungsanlage mit dem Steuerungssystem der knappen Kosten notgedrungen zu Mehrkostenmeldungen führt. Die Mehrkosten haben dabei zwei Hauptursachen: Die eine ist das System der Kostensteuerung, und die andere ist das System der Bestellungsänderungen. Auch bei den Bestellungsänderungen wirken wir als Parlament mit. Selbstkritisch kann man sich heute durchaus fragen, ob dieses vom Parlament festgelegte System der Kostensteuerung wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Der anerkannte Tunnelexperte Giovanni Lombardi meinte einmal: "Jemand hat einmal vorgeschlagen, im Tunnelbau die errechneten Kosten einfach zu verdoppeln, um sicher zu sein, dieselben nicht zu überschreiten."
Mehrkostenmeldungen der Ersteller sind aber nicht einfach zu akzeptieren. Nein, sie werden auch von der Neat-Aufsichtsdelegation hinterfragt und analysiert. Die Fragen lauten dabei unter anderem: Welches sind die Ursachen? Wie steht es mit der Verantwortung? Gibt es Kompensationsmöglichkeiten? Welches sind die Lehren, die daraus zu ziehen sind?
Natürlich müssen wir aus der Lehre bezüglich dieser Vergabe des Loses Erstfeld auch Folgerungen für das Vergaberecht ziehen, und es ist richtig, wenn das Vergaberecht unter diesem Gesichtspunkt einer kritischen Würdigung unterzogen wird. Es ist richtig, Herr Kollege Jenny, auch wenn natürlich auf der anderen Seite auch Rechtsschutzinteressen der verschiedenen Anbieter zu berücksichtigen sind. So weit einige Bemerkungen zur Interpellation Jenny und zum entsprechenden Umfeld.
Noch eine persönliche Bemerkung: Bald ist im Tunnel Schichtwechsel. Ich habe eine grosse Achtung vor den Leuten, die seit Januar dieses Jahres an der Front, am Gotthard, über 12 Kilometer Tunnel ausgebrochen haben. Diese Anerkennung gilt für all diese Leute, unabhängig davon, ob sie bei Strabag, Marti oder in einer anderen Arbeitsgemeinschaft sind.
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist höchste Zeit, dass unserem Rat Gelegenheit geboten wird, sich zu den aktuellen und immer gravierender werdenden Ungereimtheiten rund um das sogenannte Jahrhundertprojekt Neat zu äussern. Ich gehöre ja, wie noch ein paar andere von Ihnen, zu jenen Parlamentariern, die mit diesem Jahrhundertwerk von allem Anfang an konfrontiert waren. Ich selber stand diesem Werk - ebenfalls von allem Anfang an - recht skeptisch gegenüber, in keiner Weise als grundsätzlicher Gegner, sondern als Gegner überrissener Wünsche und Forderungen. Aber die Neat ist nun einmal von den jeweiligen Parlamentsmehrheiten gegen alle Zweifel durchgeboxt worden.
In der Euphorie der Neunzigerjahre sind Beschlüsse gefasst worden, die sich heute als höchst problematisch erweisen. Ich habe über das Wochenende im Amtlichen Bulletin der betreffenden Jahre nachgeschlagen und bin dort auf warnende Voten von x Kollegen gestossen, die die heutigen Schwierigkeiten und Probleme praktisch präzis vorausgesagt haben: völlig überladene Beschlüsse; den Drang, allen etwas zu geben, um ihrer Zustimmung sicher zu sein; falsche, um nicht zu sagen beschönigende Kostenschätzungen; Finanzierungssysteme, die sich als wenig tauglich erwiesen haben. Wenn das Bundesbüchlein vom 27. September 1992 festhält, das Gesamtwerk koste 14 Milliarden Franken und keinen Rappen mehr und sei innert 60 Jahren letztlich selbsttragend, dann sind das schon starke Stücke, die uns damals vorgesetzt wurden. Heute spricht man im Bundesamt für Verkehr bereits offiziell von 24 Milliarden Franken - also bald dem Doppelten von dem, was man seinerzeit dem Volk in Aussicht gestellt hatte. Und von wirtschaftlichem Betrieb ist überhaupt keine Rede mehr.
Parlament und Volk sind von allem Anfang an zumindest fahrlässig getäuscht worden. Immerhin, in der Wintersession von 1996 hätten wir es noch in der Hand gehabt, mit einer Etappierung des Projekts die Probleme mindestens auf Zeit zu reduzieren; aber auch jene Chance ist nicht genutzt worden. Heute nun, nach all den weiteren Debakeln rund um die Neat, komme ich mir, primär als Bürger und als Steuerzahler, doch recht verschaukelt vor. Ja, ich muss mich fragen, ob unser parlamentarisches System überhaupt noch taugt, um solche Projekte sachgemäss zu behandeln, ihre Realisierung pflichtgemäss zu überwachen. Jedenfalls ist mir die Lust vergangen, weiterhin uneingeschränkt von einem Jahrhundertwerk zu sprechen.
Ich möchte Sie einfach bitten, Verständnis für meinen Frust mit dieser Neat zu haben. Irgendeinmal muss ich meinem Unbehagen, muss ich meiner Besorgnis freien Lauf lassen können, auch zu vorgerückter Stunde, denn ich gehöre nun einmal zu jenen Parlamentsmitgliedern, die seit eh und je vor überrissenen und zu teuren Alpenbasislösungen gewarnt hatten.
Was heute in Form der dringlichen Interpellation Jenny vorliegt, ist ein weiteres Glied in dieser Kette von Mängeln, Pech und Pannen. So komme ich leider zum pessimistischen Schluss: Ich bin heute höchst skeptisch, höchst pessimistisch, ob es uns gelingen wird, je wieder aus diesem Neat-Schlamassel herauszukommen.
Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Neat ist gesamthaft gut unterwegs, es besteht kein Grund, jetzt mit Miesmacherei das öffentliche Vertrauen in die Neat zu untergraben.
Es ist selbstverständlich, dass bei einem derartigen Werk Probleme entstehen. Wer hätte das nicht erwartet? Und es ist unsere Aufgabe, Probleme, die beim Durchführen des Werkes entstehen, anzugehen, sie bestmöglich zu lösen und auch den politischen Konflikt um die Probleme herum zu bereinigen. Auch aus meiner Sicht, nach meiner Beurteilung, ist es so, dass das, was in "Erstfeld" jetzt geschehen ist - Erstfeld selbstverständlich in Anführungs- und Schlusszeichen, Herr Kollege Stadler -, der grösste Rückschlag ist, den das Werk erlitten hat. Aber das ist keine Katastrophe. Ich spiele die Probleme nicht herunter. Aber ich versuche, die Dimensionen zu sehen. Es ist auch nicht so, dass die Alptransit Gotthard AG (ATG) einfach schlechte Arbeit geliefert hat, das stimmt nicht. Das hat in diesem Rat auch niemand gesagt, obwohl wir Ihnen immer wieder Bericht darüber erstattet haben. Die ATG hat Vergaben in Höhe von etwa 3,5 Milliarden Franken vorgenommen und ist mit wenigen Rechtsmitteln über die Runden gekommen.
Die Neat ist ein grosses und ein schwieriges Werk, darum verdient sie es, dass wir uns sachlich damit auseinandersetzen. Wir sind verantwortlich dafür, dass die Sache gut läuft, und sollten uns vor populistischen Entgleisungen hüten. Ich bin auch der Meinung, dass diese Diskussion dem schweizerischen Baugewerbe nicht nützt, sondern ihm sogar schaden könnte. Die Ausgangslage, Herr Reimann, mag durchaus problematisch gewesen sein. Aber unsere Aufgabe ist es jetzt doch wohl, die Probleme zu lösen.
Ich bin auch Mitglied der Neat-Aufsichtsdelegation und hatte dieses Geschäft in diesem Rat als Präsident zu vertreten. Wir haben Ihnen im Einzelnen Auskunft über die Kostenproblematik gegeben. Es hat sich niemand gemeldet, der damit nicht einverstanden gewesen wäre. Ich sehe nicht, was sich jetzt in drei Monaten geändert haben sollte.
Zurück zum Thema Erstfeld, das auch mir Sorgen bereitet: Ich möchte in allererster Linie dem Bundespräsidenten dafür danken, dass er sich jetzt persönlich dieses Verfahrens annimmt. Es ist heute müssig, darüber zu diskutieren, ob man das nicht schon viel früher hätte tun sollen. In der Neat-Aufsichtsdelegation ist diese Meinung schon lange vertreten worden, und die Delegation selber hat diesen Wunsch schon lange ausgesprochen. Ich bin dankbar, dass das Gespräch wenigstens jetzt aufgenommen wird. Ich möchte ebenso deutlich alle Beteiligten bitten, jetzt mitzumachen. Es geht auch um den Ruf der "Bauerei" insgesamt.
Sie gestatten mir eine Bemerkung zur Rolle der Neat-Aufsichtsdelegation. Unsere Aufgabe ist nur die politische Beurteilung. Wir kennen in dieser Funktion die Verfahrensakten nicht. Ich habe sie auch als Präsident nie in Händen gehabt. Das ist zwingend so; ich hatte kein Recht, sie einzusehen. Anders der Bundesrat, das Departement bzw. das BAV und die ATG: Sie kannten selbstverständlich die Akten. Insofern kann die Politik auch heute nicht die volle Verantwortung für die Empfehlung "Wie weiter?" übernehmen. Es fehlt uns das Wissen.
Bei Problemen mit Mehrkosten hat es sich als vernünftig erwiesen, eine kleine "Eselsleiter" zu benutzen, den "VVV-Test" - die Frage nach der Verursachung, nach der Verantwortlichkeit und nach der Vermeidung. Erlauben Sie mir, gestützt darauf wenigstens ein paar Bemerkungen vorzutragen:
Zur Verursachung: Aufgrund des Urteils muss ich sagen - ohne die Akten zu kennen, aber ich kenne das Urteil -: Ich bin enttäuscht und überrascht vom Ergebnis; überrascht darum, weil die ATG bisher gut gearbeitet hat. Aber das Urteil ist ein formell verbindlicher Rahmen; darüber müssen wir nicht diskutieren.
Zur Verantwortlichkeit: Der erste Punkt ist natürlich die Frage, ob bei der Rekurskommission, bei der Urteilsfindung, ein Teil der Verantwortung liegt. Selbstverständlich - und ich sage das deutlich auch mit Blick auf die Diskussionen der letzten Tage - ist es erlaubt, an der Arbeit eines Gerichtes und an einem Urteil Kritik zu üben. Das darf auch der Bundespräsident tun; aber er macht es selbstverständlich nur im Rahmen der Gewaltenteilung.
Es gibt eine Kritik bezüglich Organisation, und ich sage das als ehemaliger Richter: Ich begreife nicht, warum dieser Entscheid so spät gekommen ist. Vielleicht gibt es Gründe, die man uns nicht hat mitteilen können. Aber solange ich diese nicht kenne, muss ich sagen, dass ich nicht begreife, dass es so lange gegangen ist, bis dieser Entscheid gefallen ist. Inhaltlich möchte ich mich aus Respekt vor dem Gericht nicht dazu äussern. Aber ich erwarte, dass das Departement und dass die ATG in den Rechtsschriften, in den Diskussionen mit dem Gericht, in den Diskussionen mit den Parteien diese Punkte, die man möglicherweise kritisieren kann, aufgreifen und ihre Argumente darlegen. Das ist die Ebene, auf der man sich selbstverständlich auseinandersetzen darf.
Der zweite Punkt ist die Verantwortung der ATG; das liegt auf der Hand; die habe ich erwähnt.
Der dritte Punkt ist die Verantwortung der Aufsichtsorgane, das heisst des BAV, des Departementes, des Bundesrates. Wir müssen uns die Frage stellen, ob sie genügend hingeschaut haben. Wir haben ja mehrfach über diese Frage diskutiert. Es klang etwas akademisch, wenn wir uns darüber unterhalten haben, wer Bauherr der Neat ist usw. Aber das sind eben genau die Fragen, bei denen diese sogenannten theoretischen Diskussionen praktische Bedeutung bekommen. Es ist klar, dass auch die Ausgliederung der ATG und der Vergabeentscheide durch die ATG nichts daran ändert, dass der Bundesrat, und zwar der gesamte Bundesrat, die volle Verantwortung für den Vollzug zu übernehmen hat. Das entspricht unserer Verfassung, das gilt; daran lässt sich nicht herumdeuteln.
Was heisst Aufsicht? Aufsicht heisst nicht nur, im Nachhinein zu kritisieren und zu sagen: Dies war nicht gut! Vielmehr bedeutet wohlverstandene Aufsicht, zu begleiten, zu verhindern, vorausschauend Konflikte zu vermeiden. Und wenn es kritische Fälle gibt, wie eben diesen zweiten Vergabeentscheid, dann muss man sich einschalten und helfen. Genauso, wie man heute im Departement diskutiert, ob man allenfalls generell Globalofferten verbieten sollte, kann man sich auch einmischen. Es gibt für mich keinen Grund, das nicht zu tun. Ich meine, dass diese begleitende Aufsicht zu wenig und zu spät gespielt habe, das ist für mich einigermassen klar.
Das waren die Frage nach der Verantwortung und die Frage nach der Verursachung; ich komme zum dritten Faktor, zur Frage nach der Vermeidung. Diesbezüglich haben wir vernünftigerweise zwei Dimensionen anzusprechen:
1. Zu den Lehren für die Zukunft: Wir müssen dafür sorgen, dass künftig solche Dinge nicht passieren. Das hat Herr Jenny zu Recht angesprochen, ich begreife das. Beispielsweise darf ein gleiches Problem bei der Bahntechnik nicht passieren. Das ist ein nächster grosser Test; es gibt noch andere. Ich denke aber auch an die laufende Revision der Gesetzgebung. Auch das hat Herr Jenny meines Erachtens zu Recht angesprochen. Daraus müssen wir lernen.
2. Zu den Lehren für diesen Fall: Was für Auswege gibt es? Ich sehe - ohne Aktenkenntnis - auch nur zwei: erstens einfach direkt einen neuen Vergabeentscheid erlassen und zweitens das Gespräch suchen. Misslingt das Zweite, ist ohnehin wieder nur ein Vergabeentscheid möglich.
Wir können uns jetzt bemühen, Anregungen zu machen, wie man den neuen Vergabeentscheid vielleicht noch besser aufziehen könnte: Man könnte beispielsweise neue Leute von innerhalb, aber auch neue Berater von ausserhalb beiziehen. Selbstverständlich ist das im Departement erkannt und dürfte das so geschehen. Oder wenn das Gericht schon eine Anhörung bietet, warum soll man nicht darauf einsteigen? Ist das nicht eine grossartige Chance, wenn man die Möglichkeit hat, vor dem Gericht mit dem Kontrahenten, mit der Gegenpartei, zu diskutieren und vielleicht sogar den Richter noch dazu zu bringen, zu vermitteln? Ich hoffe, dass eine zweite derartige Chance nicht vertan wird. Eine weitere Möglichkeit ist warten, bis am 1. Januar 2007 das neue Bundesverwaltungsgericht im Amt ist, und dort kann man vielleicht einen anderen Richter finden. Das ist nicht eine Frage der Personen, aber vielleicht eine Frage der Konstellation; möglicherweise sind es aber auch dieselben Richter.
Der zweite Weg ist, das Gespräch zu suchen: Das ist erlaubt, das ist auch im öffentlichen Recht erlaubt, ich möchte das mit aller Klarheit festhalten. Es ist eine gute Tradition in diesem Land. Ich habe das selber in Vergabeverfahren gemacht, ich habe es als Richter, ich habe es in der Kantonsregierung erlebt: Das ist selbstverständlich erlaubt, aber selbstverständlich nur im Rahmen des Gesetzes, eben dort, wo das Gesetz Spielraum bietet, und immer nur unter der Letztverantwortung der Behörde. Das sind die beiden wichtigsten Voraussetzungen.
Genau dieses Modell hat das Parlament eingeführt, als es im Verwaltungsverfahrensgesetz Artikel 33b eingefügt hat. Diese Bestimmung ist rechtskräftig, ist auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt, genau dieses Modell; also nicht Mediation à tout prix, sondern die Vermittlungsfunktion ist primäre, noble Aufgabe der Behörde. Es ist aber auch erlaubt, Dritte beizuziehen. Ein Grund dafür kann sein, dass der Bundesrat möglicherweise sagt: Ich will das nicht selber machen. Das ist legitim. Er darf einen Beauftragten dazu einsetzen; ich habe in der Kantonsregierung ein solches Verfahren erlebt mit einem Bundesrat, der so vorgegangen ist. Dieser Beauftragte braucht dann aber den Schutz und Schirm des Bundesrates oder des Bundespräsidenten, damit er Erfolg haben kann, er braucht das Engagement, er muss spüren, dass der Chef, der Auftraggeber, hinter ihm steht. Ich habe den Eindruck, dass Herr Bundespräsident Leuenberger auf diesem Weg, glaube ich, vernünftige Lösungen finden kann. Die Parteien dürfen sich unter dieser Voraussetzung einigen; sie dürfen auch die Beschwerden zurückziehen. Ich hoffe, der Bund sei dann grosszügig bei der Kostenregelung.
Eine letzte Bemerkung: Es ist nicht nur eine Frage dieses Verfahrens, sondern auch flankierender Verfahren. Wir müssen alles unternehmen, um den Gesamtprozess Neat zu beschleunigen, sei es auch nur mit Blick auf die Verlagerungspolitik. Das kann allerdings dann mehr kosten, dessen müssen wir uns bewusst sein.
Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Tunnelbauten und Diskussionen um Tunnelbauten haben es in sich. Der Gotthard-Eisenbahntunnel wurde unter grossen Schmerzen gebaut. Der Gründervater, der erste Verwaltungsratspräsident und Financier Alfred Escher, überwarf sich so sehr mit den Behörden, mit den Bauenden, dass er nicht einmal mehr zur Einweihung des Tunnels eingeladen wurde. Es ging strub zu damals, und Herr Jenny hat uns den Eindruck vermittelt, dass da und dort die Diskussion ebenso strub geführt werde. Die jetzige Diskussion zeigt, dass die Diskussion in unserem Rat eben nicht strub geführt wird. Mit Ausnahme von Herrn Jenny braucht, nehme ich an, niemand seine parlamentarische Immunität zu bemühen - weil wir uns bemühen, mit Vorwürfen und Feststellungen eher zurückhaltend zu sein.
Wichtig sind die folgenden Aussagen - sie sind gemacht worden, und ich wiederhole sie aus Überzeugung -:
1. Die Neat-Bauten entspringen einem Volksbeschluss, Herr Reimann, und nicht irgendeiner Parlamentslaune.
2. Die Neat-Bauten sind insgesamt gut unterwegs. Ich wiederhole die Aussage meines Vorredners sehr bewusst.
Es geht um sehr viel Geld. Konkret geht es beim Los Erstfeld, das Ausgangspunkt ist, um rund 400 Millionen Franken und bei der Bahntechnik Gotthard, die auch ausgeschrieben wurde, um mindestens 1,2 Milliarden Franken. Da werden einige Beteiligte nervös, einige reagieren elektrisiert, und es wird mit ganz, ganz harten Bandagen gekämpft. Manch einer, der hier kämpft und mit Vorwürfen um sich wirft, muss sich immerhin die Frage gefallen lassen: Wozu das Ganze? Wir als Behördemitglieder haben in einer solchen Situation einen kühlen Kopf zu bewahren. Unser Ziel, mein Ziel, das Ziel aller Wohlgesinnten in diesem Zusammenhang ist klar: Die sehr teure, schädliche Auftragsvergabeblockade beim Los Erstfeld muss so schnell wie irgendwie möglich überwunden werden. Es muss gebaut werden können, und zwar subito. Es muss alles unternommen werden, was einigermassen sinnvoll und hilfreich ist, um diese Blockade zu überwinden. In diesem Zusammenhang unterstütze ich mit allem Nachdruck die Initiative, die der Vorsteher des UVEK, Herr Bundespräsident Moritz Leuenberger, ergriffen hat, indem er angekündigt hat, er möchte die streitenden Parteien anhören, an einen Tisch bringen.
In diesem Zusammenhang ist auch mit der Rekurskommission auf diesem Wege zu korrespondieren. Wir haben unseren Montesquieu auch gelesen, aber ihn vielleicht etwas besser verstanden, als die Äusserungen des Präsidenten der Rekurskommission es ahnen liessen. Die Gewaltenteilung ist uns hoch und heilig. Aber wir dürfen auch die Rekurskommission fragen, weshalb sie in der gleichen Sache zweimal den gleichen Entscheid getroffen hat, indem sie das Geschäft an die Vorinstanz zurückgewiesen hat - wobei sie die rechtliche Möglichkeit gehabt hätte, selber zu entscheiden und selber zu vergeben. Darüber habe ich noch nie einen Satz, noch nie einen Halbsatz gehört.
Die Rekurskommission hätte auch die Möglichkeit gehabt, festzuhalten, wenn ihr das sinnvoll erschienen wäre, dass Globalofferten in diesem Zusammenhang nicht zuzulassen seien. Das hat sie nicht getan. Auch Gerichte müssen sich sagen lassen, sie hätten ihre Entscheide sachlich und zeitlich so zu treffen, dass Probleme gelöst werden können und nicht Probleme verschärft werden.
Wir können hier und heute nichts anderes tun, als noch einmal festzuhalten: Finanziell gesehen ist das Grosswerk, das Jahrhundertwerk Neat eines der bestkontrollierten Werke, die je erstellt worden sind. Bei der jährlichen Berichterstattung der Neat-Aufsichtsdelegation werden ja jeweils all diese Kontrollinstanzen benannt. Wir können heute nichts anderes tun, als an alle Beteiligten zu appellieren, an der Lösungssuche sehr intensiv mitzuwirken, und wir können uns selber vornehmen, durch unser Verhalten, auch durch unsere tollen Sätze in der Medienwelt nicht zum Anheizen der Situation, sondern zur Problemlösung beizutragen. Das Schweizer Fernsehen DRS hat ja bereits einen ersten Beitrag geleistet, indem es die morgige "Arena" nicht diesem Thema widmet - und damit verpasst Herr Jenny leider einen Auftritt -, sondern offenbar das Blocher-Thema, mit den Äusserungen unseres Justizministers in Ankara, gewählt hat.
Ich ermuntere und ich bitte uns, den Herrn Bundespräsidenten bei seinen Bemühungen um Gespräche zu unterstützen. Ich appelliere noch einmal an alle Beteiligten, Vernunft walten zu lassen und sich nicht rechthaberisch, "kohlhaasisch", zu verhalten.
Epiney Simon · Mit-M · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Ceux qui font l'histoire sont rarement ceux qui la racontent. La tentation est dès lors grande, en période de progrès gigantesques, de ne pas porter à la rigueur budgétaire toute l'attention dont les privés doivent faire preuve lorsqu'il s'agit de leur propre porte-monnaie.
L'interpellation urgente de notre collègue Jenny tend à accréditer la thèse selon laquelle tant la direction que le conseil d'administration d'ATG n'ont pas, dans différents domaines, eut le même professionnalisme que celui qu'on a constaté au Lötschberg. L'intervention de notre collègue Jenny est assurément excessive quant à la forme, mais elle a au moins le mérite de rendre publiques un certain nombre d'interrogations sur le fonctionnement des marchés publics, sur cette situation incompréhensible, insoutenable que nous avons dans ce pays, de vivre sous un régime extrêmement cartellisé, à telle enseigne qu'on a l'impression que tout le monde pêche dans une pisciculture en matière de construction de tunnels.
Dans cette adjudication, sans aller aussi loin que Monsieur Jenny, il faut bien dire qu'ATG n'a pas fait tout juste. Le processus de soumission prévoyait un concept de prix unitaires. Dès lors, l'entreprise concurrente a de bonnes raisons de se plaindre, alors que son offre était meilleur marché. Le fait que l'entreprise adjudicataire ait déposé unilatéralement, semble-t-il, une offre globale inférieure de 38 millions de francs à sa propre offre en prix unitaires, a de quoi laisser songeur. Dès lors, nous sommes aujourd'hui confrontés à une situation qui est grave pour les finances publiques parce que tout nouveau recours signifie une perte énorme pour la Confédération - vous avez entendu quelques chiffres -, donc pour les deniers publics. Au début janvier 2007, le Tribunal administratif fédéral sera mis en place. S'il y a un troisième recours, est-ce lui qui sera chargé de statuer puisqu'en principe les commissions de recours devraient disparaître? Bref, toute une série d'incertitudes affectent ce dossier.
Par conséquent, le maître d'oeuvre ATG, parce que c'est lui qui est responsable, a aujourd'hui le devoir de trouver, peut-être parallèlement avec l'intervention du président de la Confédération, une issue honorable dans ce dossier parce que le conseil d'administration et la direction ont privilégié une variante qui n'est pas usuelle dans la branche. ATG n'a pas non plus tenu compte de l'avis du consortium d'ingénieurs qui avait, semble-t-il, privilégié l'attribution aux prix unitaires. Et a-t-elle accordé toute l'attention requise aux considérants du premier jugement? Cela, nous ne sommes pas en mesure de le dire.
Nous saluons à notre tour l'engagement du président de la Confédération, engagement, d'ailleurs, que la commission a appelé de ses voeux à plusieurs reprises. Toutefois, il ne faut pas non plus se bercer d'illusions, la tâche sera rude. Personnellement, j'ai toujours été d'avis qu'un arbitrage statuant non seulement en droit, mais également en équité, devrait être une manière élégante de se sortir de ce guêpier. A défaut: "Dura lex, sed lex!" Et nous espérons en tout cas que tous les acteurs concernés auront à la fois le souci des deniers publics et aussi celui de réparer peut-être une injustice dans la mesure où le droit le permet.
En ce qui nous concerne, pour le futur, une fois ce problème réglé, nous espérons que la direction et le conseil d'administration d'ATG pourront s'inspirer de la sagesse et de la compétence de la direction et du conseil d'administration du Lötschberg, qui, malgré le scepticisme évoqué par rapport à l'axe du Lötschberg, ont fait preuve d'une très grande maîtrise du dossier et ont su mener à bien la réalisation d'un axe contesté, mais qui, aujourd'hui, rend bien service au pays et permet à la Suisse de maintenir sa crédibilité par rapport à ses engagements internationaux.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Sono senz'altro d'accordo con la lunga analisi che ha fatto il nostro collega Pfisterer e per altro anche il nostro collega Epiney. È assolutamente fuori luogo cogliere l'occasione del dibattito odierno per rimettere in questione l'intero concetto delle nuove trasversali ferroviarie alpine. Si tratta di un progetto di pieno successo i cui ritardi e sorpassi di costo, per quanto ci debbano preoccupare, rimangono al di sotto della media di grandi lavori pubblici di questo genere, del passato o del presente, in Svizzera o in altri Paesi. Del resto, rimangono al di sotto anche di quanto può avvenire in altri campi, se è vero - la notizia è di ieri - che un grande progetto come quello di Airbus A380 con costi previsti di 17 miliardi di euro subirà un sovraprezzo di 7 miliardi di euro e un ritardo di due anni; vedete che siamo negli ordini di grandezza anche in altri campi.
Per contro - ringrazio il collega Jenny per la sua interpellanza che ci permette di parlare di questo tema -, è opportuno esprimere in questo Consiglio un chiaro malessere nei confronti della procedura di appalto, che è stata seguita dalla ATG ad Erstfeld. Noi non conosciamo - e nemmeno ci compete conoscere - tutti i dettagli di questa faccenda, non siamo né tecnici né giuristi né membri di consigli di amministrazione o di commissioni di ricorso, ma se è vero che, per quanto è dato sapere, l'appalto è stato attribuito alla ditta austriaca Strabag comparando la sua offerta globale con l'offerta con prezzi unitari della ditta svizzera Marti SA, com'era previsto nel bando di concorso, allora sicuramente qualche cosa non ha funzionato e c'è un errore al momento di partenza di questo appalto. Non si possono comparare due offerte di tipo diverso. Su questo errore andrà fatta chiarezza perché non è sufficiente contentarsi delle vaghe spiegazioni finora ricevute. Se poi si considera che, a quanto è sempre dato sapere, i prezzi iniziali dell'offerta con prezzi unitari della ditta Marti SA erano di parecchi punti percentuali inferiori rispetto all'offerta della ditta Strabag e che l'offerta globale, che quest'ultima ha poi fatto, è scesa solo dello 0,6 per cento al di sotto dell'offerta della ditta Marti SA, i dubbi si fanno ancora più concreti.
A questo punto, rimane dunque una sola cosa da fare - oltre ad un'eventuale inchiesta che potrebbe essere opportuna per determinare le condizioni in cui questi appalti hanno avuto luogo -: se guardiamo il futuro, rimane solo l'intervento del presidente della Confederazione, che a mia volta felicito per aver finalmente preso l'iniziativa per cercare di sbloccare la situazione.
Naturalmente non basterà portare al tavolo delle trattative due concorrenti che sono decisi a battersi fino all'ultimo per questo appalto. Nemmeno servirà ricordare alla ditta austriaca che riceve già un miliardo e mezzo di franchi per gli appalti nel quadro del progetto delle nuove trasversali ferroviarie alpine, su altre tratte e su altri componenti di questo progetto - dunque, al limite potrebbe essere soddisfatta di quanto ha ottenuto in Svizzera. No, questi argomenti non basteranno! Bisognerà riuscire ad andare al concreto ed a dire che questa è la strada che noi proponiamo e che quindi, eventualmente, proponiamo di rifare la procedura d'appalto correttamente, confrontando le offerte iniziali su base di prezzi unitari, che diamo l'appalto a chi lo merita e che se vi sarà ancora ricorso faremo in modo - dobbiamo insistere su questo - che non vi sia più effetto sospensivo a questo ricorso, nella misura in cui la commissione di ricorso si è, appunto, già pronunciata due volte in questa direzione.
Signor presidente della Confederazione, le auguro un grande successo in quest'opera di mediazione e spero che riuscirà a sbloccare la situazione.
Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Jenny hat als Baumeister gesprochen und seine Kritik inhaltlich und in der Wortwahl manifest vorgetragen. Kurz: Er hat seinem Ärger freien Lauf gelassen. Das ist über weite Strecken verständlich. Doch müssen wir uns fragen: Wo stehen wir heute? Wir stehen bei der Umsetzung eines Gesetzes, bei der Umsetzung von Bundesbeschlüssen über den Neat-Bau. Da ist über eine Submissionsbeschwerde zu entscheiden, und diese hat nun eine politische Dimension angenommen. Die Stimmung ist aufgeheizt. Dass die dringliche Interpellation eingereicht worden ist und heute behandelt wird, ist absolut richtig. Wo wir aber vorsichtig sein müssen - und dahin geht mein Votum -: Wir dürfen nicht in die Abläufe eingreifen; wenn überhaupt, nur mit allergrösster Zurückhaltung.
Einzelne Voten, die gehalten worden sind, haben mich dazu bewegt, doch einige Erklärungen in dieser Hinsicht abzugeben. Die erste ist eine Feststellung: Alle, die mit dem Vergabewesen zu tun haben, haben schon erfahren, dass es schwierig ist, einen Auftrag gegen den Willen einer Vergabebehörde zu erhalten. Wenn diese Stelle nicht will, gibt es genügend Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass nur jener den Auftrag bekommt, welcher der Vergabebehörde genehm ist. Das kann man über die Art der Ausschreibung tun, man kann weiche Faktoren bewerten - bis man mit einem Unterschied von 0,1 Punkten auf der Hunderterskala dort ist, wo man will. Da dürfen wir uns nichts vormachen. Da ist der Rechtsschutz auch in der Schweiz oft beschränkt, und in mehreren Kantonen sind die Gerichte auch nicht gewillt, genügend einzugreifen.
Nun, was ist aber in diesem Fall passiert? Die Eidgenössische Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen hat den ersten Vergabeentscheid der Alptransit Gotthard AG aufgehoben und Anweisungen erteilt. Nach der zweiten Vergabe wurde wiederum Beschwerde erhoben, und die gleiche Rekurskommission hat den Entscheid nochmals aufgehoben, weil ihren Anweisungen, ihren Vorgaben, nach dem ersten Entscheid offensichtlich durch die Alptransit Gotthard AG nicht genügend Rechnung getragen worden war. Nun ist hier soeben vorgetragen worden, die Rekursinstanz hätte selber entscheiden müssen. Ich kenne das Verfahren nicht genau, ich weiss nicht, wie es abgelaufen ist, aber dort, wo die Vergabebehörde die nötigen Abklärungen nicht selber trifft, können sie von der Rekursinstanz nicht ersetzt werden. Wenn mit dem gegebenen politischen Druck eine Rekursbehörde, die ja nicht auf derselben Stufe des Olymps wie das Bundesgericht steht, den Mut hat, einen Entscheid zweimal aufzuheben, dann neige ich als Demokrat, der die Gewaltentrennung respektiert, dazu, diese Rekursbehörde zu loben und ihr für ihren Mut zu danken.
Worum es in diesem Fall ging, darüber müssen wir uns ja auch im Klaren sein. Da müssen wir die Rekursinstanz schon in einem gewissen Mass in Schutz nehmen. Es ging ja eigentlich darum, dass die Murer-Strabag AG eine Variante vorgelegt hat, mit der sie einen Pauschalpreis - eine Globalofferte - und zusätzlich einen Katalog, wie Zusatzaufträge zu vergüten seien, eingereicht hat. Die Konkurrentin, Marti AG Konsortium, hat demgegenüber gemäss Ausschreibung offeriert. Am Schluss hat die Globalvariante den Vorzug erhalten. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Globalvariante auf dem Papier die günstigere war, aber dass die andere Variante in der täglichen Arbeit im Berg, in der Umsetzung, die billigere war. Warum? Wenn nur kleine Zusatzaufträge erfolgt wären, wäre die günstige Globalofferte durch die Zusatzaufträge mit höheren Einheitspreisen bereits wesentlich teurer gekommen. Wenn die Alptransit Gotthard AG beharrlich sagt, es seien keine Zusatzaufträge zu erwarten, dann erstaunt uns das eben auch. Schauen wir doch, was beim Gotthard in letzter Zeit alles dazugekommen ist: zusätzliche Ausbohrungen, zusätzliche Leistungen, die überall erbracht werden müssen. Und ausgerechnet in Erstfeld, das nicht das günstigste und einfachste Gelände ist, seien keine Zusatzaufträge zu erwarten. Das riecht, so meine ich, bis in den Ständeratssaal hinein!
Nun, was sind die Lehren, die wir aus diesem Fall ziehen müssen?
Zum Ersten, ich wiederhole: Wenn eine Rekursbehörde den Mut hat, unter einem derartigen politischen Druck zweimal gegen die vergebende Alptransit Gotthard AG zu entscheiden, dann ist sie zu loben.
Zum Zweiten: Wenn eine Rekursinstanz Kritik an der Vergabe übt, ist sie von der Vergabebehörde, von der Alptransit Gotthard AG, ernst zu nehmen, so, wie es sich gegenüber einem Gerichtsentscheid gehört.
Zum Dritten möchte ich vor einem Rollentausch in dieser Geschichte warnen. Machen wir nicht die Rekurskommission zum Täter. Sie hat so, wie ich es sehe, in weniger als drei Monaten entschieden, nachdem die Unterlagen und die Eingaben vorgelegen haben - dies in einer recht schwierigen Sache. Machen wir auch nicht denjenigen, der mit Erfolg Rekurs geführt hat, zum Täter, auch wenn der Entscheid finanzielle Nachteile bringt. Er hat ein demokratisches Recht ausgeübt, dafür darf niemand kritisiert werden. Er kann das Verfahren verlieren, aber er soll nicht im Nachhinein zum Täter umfunktioniert werden.
Zum Vierten: Hüten wir uns davor, jetzt rasch Gesetz und Verfahren anpassen zu wollen. Im Nachhinein halten Schweizer Rat, und dann erst sprechen sie über eine Anpassung der Gesetze, aber nicht während des Verfahrens.
Nun zum fünften und wahrscheinlich schwierigsten Punkt, der Sie betrifft, Herr Bundespräsident: Soll die Politik, soll der Bundespräsident in dieser Verfahrensphase eingreifen? Ich meine, das sei sehr gefährlich. Es läuft ein Rechtsverfahren. Hier darf die Politik grundsätzlich nicht eingreifen. Wenn sie eingreifen will, dann höchstens als Mentor, mit aller Zurückhaltung, um die Parteien zusammenzuführen, aber keinesfalls, um eine Zwangsehe herbeizuführen. In diese Richtung hat sich Kollege Stadler ausgesprochen. Zwangsehen funktionieren nicht, auf dem Bau wissen wir es: Es gibt nicht nur keine Liebesnächte, es folgen grösste Zerwürfnisse und Streit, und auch für den Bauherrn geht die Sache selten gut aus.
Ich meine, das Wichtigste ist, dass nun die betroffene Alptransit Gotthard AG die Sache möglichst rasch entscheidet, sachlich entscheidet und sich gegebenenfalls auch von Vorstellungen löst, dass sie nur mit dem einmal gewählten Unternehmen Verträge machen kann und mit anderen nicht. Hier braucht es auch seitens der vergebenden Behörde die nötige Offenheit zum Wechsel - dann kommt die Sache richtig.
Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Ich möchte auf den Text der Interpellation zurückkommen. Die Fragen lauten folgendermassen:
1. Ist der Bundesrat bereit, die längst dringend notwendigen personellen Konsequenzen zu ziehen, damit weiterer Schaden abgewendet werden kann?
2. Ist er ausserdem bereit, seine Verantwortung wahrzunehmen und nun endlich klare und eindeutige Richtlinien vorzugeben?
3. Wie - und vor allem wann - gedenkt der Bundesrat diese Massnahmen umzusetzen?
Das sind die drei Fragen. Ich habe mit der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) in dieser Woche ausführlich darüber gesprochen und werde Ihnen das, was ich dort gesagt habe - aber auch das, was ich umgekehrt von der NAD gehört habe -, gerne wiedergeben.
Zunächst einmal liegt die Lösung dieses Problems nicht bei personellen Entscheiden oder Korrekturen. Die Alptransit Gotthard AG (ATG) hat einen neuen Verwaltungsratspräsidenten. Er ist ziemlich unmittelbar nach dem ersten Entscheid der Rekurskommission gewählt worden. Er war etwa zwei Wochen im Amt, als der zweite diesbezügliche Entscheid der ATG gefällt wurde. Zudem wird der Vorsitzende der Geschäftsleitung die Gesellschaft per Ende März des nächsten Jahres verlassen, und es gibt in der Geschäftsleitung der ATG weitere Wechsel. Weitere und andere personelle Konsequenzen sind nicht zu ziehen. Es hat auch niemand gezeigt, weswegen das in Zusammenhang mit dieser Frage nötig wäre.
Ich darf auch nochmals die Rollenteilung bei den Verantwortlichkeiten in Erinnerung rufen: In der Alpentransitverordnung und in der Weisung des UVEK zum Neat-Controlling sind die Zuständigkeiten der Erstellergesellschaften sowie die Aufsicht über die Ersteller klar geregelt. Die Aufsicht wird heute vom Bundesamt für Verkehr (BAV) wahrgenommen. Das BAV legt sein Augenmerk bei der Aufsicht insbesondere auf die Einhaltung der Kosten, auf die Terminziele, auf die Qualitätsziele und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Aufsicht des Bundes betrifft nicht die einzelnen Vergabeentscheide der Erstellergesellschaften; das ist ein erster Teil der rechtsstaatlichen Verantwortungszuweisungen, die in der Verordnung ganz bewusst vorgenommen worden sind. Die Verantwortung liegt bei den Gesellschaften; sie sind die sogenannten Bauherren. Sie sind zu einem haushälterischen Einsatz der Finanzmittel des Bundes verpflichtet, da sind sich alle einig: Bundesrat, Eidgenössische Finanzkontrolle, Bundesamt für Verkehr und Erstellergesellschaften.
Der Bundesrat will keine Vermischung der Verantwortlichkeiten der Ersteller und der Aufsichtsbehörden. Aus diesem Grund strebt er keine Änderung der Regelung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten an.
Das Bundesamt für Verkehr und die Eidgenössische Finanzkontrolle kontrollieren die Tätigkeit und auch das Beschaffungswesen der ATG regelmässig. Bisher haben sämtliche Prüforgane der ATG professionelles Handeln bestätigt. Fehler in grösserem Ausmasse wurden nie festgestellt. Die ATG führt zurzeit über 170 laufende Werkverträge und weitere Aufträge im Umfang von über 4,5 Milliarden Franken. Auch die beauftragten Revisionsstellen und Fachgremien bestätigen das professionelle Vorgehen der ATG. Alle Beschwerdeverfahren betreffend Vergaben wurden bisher im Sinne der ATG entschieden.
Die zurzeit offenen Fragen und Vorwürfe will auch die NAD vertieft abklären. Sie hat dafür eine Subkommission eingesetzt, bestehend aus vier NAD-Mitgliedern. Diese wird den Vorwurf der persönlichen Kungelei, der in der Begründung der Interpellation erhoben wurde, untersuchen. Sie hat aber von der NAD auch den Auftrag bekommen, Lehren für die Zukunft zu ziehen und abzuklären, ob gewisse Änderungen des öffentlichen Beschaffungsrechtes notwendig sein sollten.
Einer der Hauptvorwürfe an die Alptransit Gotthard AG lautet, sie habe das Verfahren nicht korrekt durchgeführt, und ich möchte daher auf einige Punkte des Verfahrens eingehen. Nach dem ersten Entscheid der Rekurskommission hat die ATG für die Neubeurteilung der Offerten namhafte externe Experten beigezogen, um das Risiko eines erneuten negativen Entscheids möglichst gering zu halten, und auch bei der zweiten Vergabe hat die ATG die Globalofferte akzeptiert, und zwar aus folgenden Gründen: Die Baurekurskommission (BRK) hat den ersten Entscheid der ATG aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an diese zurückgewiesen. Dabei hat die BRK ausdrücklich festgehalten, dass auch das Angebot der Zuschlagsempfängerin neu beurteilt werden müsse. Die ATG durfte demnach die Globalofferte der Zuschlagsempfängerin nicht etwa ausschliessen, sondern sie war ganz im Gegenteil von der Rekursinstanz explizit angewiesen worden, die Evaluation auch dieser Offerte noch zu vertiefen.
Nun hätte die Baurekurskommission rein rechtlich auch die Möglichkeit gehabt, die Globalofferte auszuschliessen oder sogar selbst den Vergabeentscheid zu treffen. Dazu sind Bemerkungen gemacht worden, auch von unserer Seite. Solche Bemerkungen gegenüber einer Baurekurskommission sind zulässig und haben mit einer Verletzung der Gewaltenteilung nicht das Geringste zu tun, umso weniger, als bloss die Frage gestellt wird, warum man die Globalofferte zulässt und im zweiten Umgang nicht ebenfalls selbst entscheidet, sondern zurückweist. Das sind Fragen, die legitim sind.
Die Baurekurskommission hat in ihrer bisherigen Praxis den Vergabebehörden einen grossen Spielraum bei der Bewertung der Chancen und Risiken von Unternehmervarianten eingeräumt. Dass sie bei ihren Entscheiden zur Vergabe des Loses Erstfeld eine andere rechtliche Beurteilung des Ermessensspielraumes vornehmen würde, konnte die ATG schliesslich nicht voraussehen. Ich muss dazu anmerken, dass es zum System unserer Rechtsprechung gehört, dass durch Rechtsmittelbehörden immer wieder Entscheide von Vorinstanzen aufgehoben werden, ohne dass diese ein Verschulden trifft. Oft ist es so, dass eine obere Instanz ein anderes rechtliches Ermessen vornimmt als die untere Instanz. Das bedeutet nicht, dass der Entscheid der Vorinstanz willkürlich oder skandalös oder fürchterlich gewesen wäre, und nicht immer muss die Vorinstanz deswegen gleich personelle Konsequenzen ziehen. Stellen Sie sich einmal vor, es würde, gestützt auf Berufungsurteile der Obergerichte in den Kantonen, ein Bezirksgericht sofort aufgehoben oder es müsste personelle Konsequenzen ziehen! So hätten wir überhaupt keine Bezirksgerichte mehr. Es gehört zum Wesen der Rekursinstanz, dass die obere Instanz ein anderes Ermessen gebraucht. Diese obere Instanz hat nicht gesagt, der Entscheid der unteren Instanz sei skandalös, unverständlich, willkürlich, sondern es wurde ein anderes Ermessen angewendet.
Nun, das schafft uns grosse Probleme, das haben Sie zu Recht gesagt. Das finden wir auch, und wir rechnen mit einer Verzögerung des Baubeginns in Erstfeld in der Grössenordnung von etwa einem Jahr. Aber die Verzögerung des Baubeginns darf sich natürlich nicht auf die Betriebseröffnung des Gotthardtunnels übertragen. Die ATG sucht intensiv nach Lösungen, damit sich die Verzögerung nicht auf die Eröffnung des Tunnels auswirkt. Die Inbetriebnahme ist immerhin auf den Fahrplanwechsel 2015/16 vorgesehen.
Ein Optimierungspotenzial muss bei allen Teilabschnitten und vor allem beim Einbau der bahntechnischen Anlagen gesucht werden - also zum Beispiel beim Einbau der bahntechnischen Anlagen über den Zwischenangriff Amsteg. Massnahmen zur Beschleunigung ziehen meist auch Kostenfolgen nach sich. Dem Gesamtprogramm mit optimierten Terminen ist deshalb ein Bauprogramm mit optimierten Kosten gegenüberzustellen. Auch ein solches Programm wird trotz späterer Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels vermutlich zu Mehrkosten führen. Die Erarbeitung dieser verschiedenen Szenarien unter Berücksichtigung aller Umstände wird noch mehrere Wochen beanspruchen.
Nun, die erste summarische Beurteilung der Möglichkeiten eines neuen Vergabeentscheides hat Folgendes ergeben: Es ist rechtlich nur ein Weg zulässig, nämlich eine Neuvergabe, gestützt auf die beiden bestehenden Offerten. Es wurde zum Teil gesagt - zum Teil in den Medien, zum Teil durch Mitglieder des Parlamentes -, der Abbruch des Vergabeverfahrens, verbunden mit einer Neuausschreibung, könnte schneller gehen, dies könnte das Ganze beschleunigen. Erstens würde dies das Ganze nicht beschleunigen - man müsste wieder von vorne beginnen -, und zweitens ist es rechtlich unzulässig. Die beiden Parteien haben Rechtsansprüche, befinden sich nun in diesem Verfahren und haben das Recht, dass dieses Verfahren zu Ende geführt wird.
Wir haben deswegen andere Möglichkeiten geprüft, die wir verwerfen mussten, zum Beispiel:
1. ob die ATG den sofortigen Baubeginn verfügen und sich vorbehalten könnte, einen Wechsel in der Bauausführung anzuordnen, wenn ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Das geht vor allem aus technischen Gründen nicht, weil so ein Tunnelbau nicht mit dem Bau eines Einfamilienhauses verglichen werden kann;
2. ob die beiden Firmen zusammen in einem Konsortium das Los Erstfeld erstellen. Das geht ebenfalls nicht, wegen der verschiedenen Methoden, die die beiden Firmen haben;
3. die Einsetzung eines Schiedsgerichtes. Das geht aus rechtlichen Gründen nicht. Ich komme darauf zurück.
Wir haben das alles summarisch geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass das alles rechtlich nicht umgesetzt werden kann. Wir haben aber, um ganz sicher zu sein, noch ein externes Gutachten veranlasst, das weitere solche Möglichkeiten prüft, aber es kommt zumindest nach ersten Evaluierungen nicht zu einem anderen Ergebnis. Es ist deshalb richtig, dass die ATG zurzeit eine umfassende Vervollständigung der Evaluation im Sinne des Urteils der Rekurskommission vorbereitet. Sie lässt das Urteil durch externe Juristen auswerten, mit dem Ziel, dass die neue Vergabe entweder nicht wieder angefochten oder dann eben geschützt werden kann.
Nun haben wir ausführlich von der Möglichkeit einer Verhandlungslösung gesprochen. Das muss geprüft werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass der Handlungsspielraum des Bundes wieder aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen sehr beschränkt ist. Das Vergabeverfahren ist den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Beschaffungswesen unterworfen. Es handelt sich dabei um öffentliches Recht, das keinen Spielraum für abweichende Vereinbarungen unter den Parteien zulässt. Eine vertragliche Einigung darüber, wer den Zuschlag erhalten könnte, ist nicht zulässig. Deswegen ist auch ein Schiedsgericht nicht zulässig, und deswegen können auch nicht einfach Verhandlungen gemäss Obligationenrecht gemacht werden. Das sind nicht zwei Parteien, die miteinander über irgendetwas verhandeln, sondern das sind zwei Parteien im öffentlichen Recht, unterstellt dem öffentlichen Beschaffungswesen. Beide Firmen haben ihre Rechte, und beide Firmen haben auch das Recht, Rekurs zu ergreifen.
Da muss ich nun einfach mit aller Deutlichkeit hier sagen: Ich habe nie gesagt, es sei eine dieser Firmen schuld, die eine Beschwerde gemacht haben. Das habe ich nie gesagt. Die haben das Recht, das zu machen. Also, Herr Jenny, würde ich ebenso entfesselt sprechen wie Sie heute Morgen, müsste ich sagen, statt eines Valiums haben Sie ein Halluzinogen verschluckt, dass Sie zu einer solchen Auffassung kommen. Ich habe das nie vorgeworfen. Beide Firmen haben ihre Rechte, sich zu wehren, und sie sollen darin auch weiterhin geschützt sein. Wir dürfen ihnen diese Rechte auch künftig nicht wegnehmen.
Was diejenigen, die mit einem Vergleich liebäugeln, einfach auch sehen müssen: Ein solcher Vergleich wäre ja mit finanziellen Leistungen verbunden. Das geht nicht. Es kann nicht angehen, dass der Bund mit Steuergeldern eine Firma dafür entgilt, dass sie sich zum Beispiel zurückzieht. Darüber sind wir uns hoffentlich alle einig. So was kann nicht infrage kommen, auch aus präjudiziellen Gründen nicht, sonst wird künftig jeder eine Beschwerde machen, um noch etwas rauszuholen, wie das ja im Privatrecht leider schon gang und gäbe ist. Verhandlungen mit dem Ziel, sich ausserhalb des formellen Vergabeverfahrens mit den Offertstellern über den Zuschlag zu einigen, sind nicht zulässig, und sie sind auch nicht sinnvoll.
Die einzige Möglichkeit, die besteht - und das ist die Möglichkeit, die ich ergreifen möchte -, sind Verhandlungen über den Verfahrensablauf. Darüber sind sich alle einig. Verhandlungen zwischen den beiden Firmen und der ATG mit dem Ziel, sich zumindest über das Verfahren zur Evaluation der beiden Offerten zu einigen, wären rechtlich zulässig. Wir haben in der NAD im Detail darüber gesprochen. Es ist zum Teil auch etwas heikel, aber Verhandlungen sind zulässig, und ich möchte diese einzige Chance zu ergreifen versuchen.
Aber nochmals: Es wurde zum Teil gesagt, man hätte von der politischen Seite aus schon lange handeln sollen. Schon lange hätte man das Heft in die Hand nehmen sollen. Andere verweisen auf das Gesetz und sagen, es gebe die Gewaltenteilung; deshalb dürfe das die Politik eben gerade nicht, weil es an die ATG delegiert sei. Es wurde von einer Einmischung, von einer Verletzung der Gewaltenteilung gesprochen. Ich möchte dazu sagen, allein schon beim ersten Rekurs habe ich damals, nach Rücksprache mit der NAD, der Rekurskommission geschrieben und sie auf die nationalen Interessen eines schnellen Entscheides aufmerksam gemacht. Ich habe sie nur gebeten, sie solle rasch entscheiden. Ich habe nicht gesagt, wie sie entscheiden soll, sondern nur, dass sie rasch entscheiden soll. Schon dieser Brief ist als eine ungeheuerliche Einmischung in die richterliche Unabhängigkeit empfunden worden. Sie sehen, wie delikat hier die ganze Geschichte ist.
Zu all denjenigen, die jetzt sagen, erst jetzt mache man etwas und man hätte schon längst etwas machen sollen: Unser Gesetz sieht dies nicht vor, aber ich versuche, so was zu initiieren, muss aber zugleich auch warnen. Denjenigen, die jetzt meinen, es sei jetzt dank eines Zauberstabes möglich, dass morgen im Kanton Uri die Bagger auffahren, muss ich sagen, dass das sicher nicht so schnell und vielleicht überhaupt nicht geht, weil beide Parteien ihre Rechte haben. Herr Frick hat hier völlig zu Recht auf diese rechtsstaatlichen Bedingungen hingewiesen.
Optimierungen sind ja nicht nur mit Blick auf das hier laufende Verfahren, sondern auch mit Blick auf die noch anstehenden Vergaben für die Neat zu prüfen. Zurzeit läuft die Vergabe für die Bahntechnik am Gotthard. Für dieses Verfahren können die Spielregeln auch nicht mehr geändert werden. Aber für den Ceneri stehen noch die Vergaben für den Tunnelvortrieb und die Bahntechnik aus, und es gibt auch noch einige kleinere Vergaben.
Im Vordergrund wird die Frage stehen, wie mit Globalofferten umzugehen ist. Dass die gleichzeitige Zulassung von Globalofferten und Einheitspreisofferten zumindest bei so komplexen Bauvorhaben Probleme schafft, haben wir nun erfahren. Nach der Praxis der Rekurskommission sind Globalvarianten grundsätzlich zulässig. Es sollte aber möglich sein, die gleichzeitige Zulassung für künftige Vergaben in der Neat-Controlling-Weisung auszuschliessen - nicht für die jetzige, da läuft jetzt der Rechtszug, da können wir uns nicht einmischen, aber für künftige. Das bedeutete, dass Globalofferten als Varianten in den Ausschreibungsunterlagen für Einheitspreisverträge für unzulässig erklärt würden.
Ich habe nun das BAV gebeten, die Vor- und Nachteile eines solchen Verbotes gegeneinander abzuwägen. Man darf nicht vergessen, dass es auch bei der Neat zahlreiche kleinere und weniger mit Unsicherheiten behaftete Vergaben gibt, wo Globalofferten auch Vorteile haben. Deswegen sind möglicherweise nicht alle Kategorien von Bauvergaben gleich zu beurteilen. Das BAV prüft diese Frage im Detail und erstattet bis Ende Jahr Bericht, und dann werden wir entscheiden. Wie gesagt, für die laufende Submission können die Spielregeln nicht geändert werden.
Nun geht es natürlich auch um eine Revision des Beschaffungsrechtes. Diese Revision ist im Finanzdepartement ja ohnehin schon aufgegleist. Nun sind im Zusammenhang mit dieser notwendigen Revision auch in Interviews Äusserungen gefallen - auch von mir -, und prompt wird gesagt: Das ist ja ungeheuerlich, jetzt werden hier Änderungsvorschläge gemacht! Aber diese Änderungsvorschläge werden für ein künftiges Gesetz gemacht, nicht jetzt für diesen Fall. Wir wissen alle, dass wir die Bedingungen in diesem Fall nicht mehr ändern können.
Das Hauptproblem sind ja die zeitlichen Verzögerungen durch Beschwerden und die daraus - letztlich den Steuerzahlern - entstehenden Kosten. Es besteht ein öffentliches Interesse, dass die Vergabeverfahren korrekt ablaufen. Wir prüfen deswegen folgende Möglichkeiten: ein Verbot oder strengere Kriterien für die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. Früher war die aufschiebende Wirkung durch die Rekurskommission die grosse Ausnahme, heute ist sie zur Regel geworden. Man muss sich überlegen, ob man das in einem neuen Gesetz anders regeln wird.
Wir müssen auch die Beschränkung der Kognition prüfen. Der Gesetzgeber könnte theoretisch dafür sorgen, dass bestimmte Werke gar nicht unter das Beschaffungswesen fallen. Das ist rechtspolitisch nicht zu empfehlen. Man hat den Gedanken, verwirft ihn aber gleichzeitig; er brächte uns in Konflikt mit den Gatt-Vorschriften. Wir können aber prüfen, ob die Kognition der Rekursinstanz auf gewisse grosse Projekte mit grossem öffentlichem Interesse beschränkt werden könne. Wir kennen das schon, das ist nicht etwa neu. Bei grossen Plangenehmigungsverfahren ist es so, dass der Rechtsweg direkt ans UVEK und von dort ans Bundesgericht führt; damit geht das schneller. Das könnte man bei solchen Verfahren auch machen.
Den Fall, der uns hier interessiert, hat die BRK zum zweiten Mal zurückgewiesen, ohne selbst zu entscheiden. Im Zusammenhang mit einer Revision des Gesetzes wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht die Rekursinstanz verpflichtet werden könnte, selbst zu entscheiden. Das ist gesetzgeberisch immerhin eine Möglichkeit, damit dieses Pingpongspiel nicht einfach ewig und ewig weitergeht.
Das sind Dinge, die wir für eine Gesamtrevision, die im Moment beim EFD liegt, prüfen. Wir prüfen sogar noch, ob wir eine eigene Vorlage nur für unsere Projekte machen könnten. Es kann sein, dass das beim Finanzdepartement, weil es alles betrifft, etwas länger geht.
Das sind die Aktivitäten, die wir innerhalb unseres rechtsstaatlichen Systems, unter Berücksichtigung der Gewaltenteilung ergreifen können. Ich kann Ihnen nur versprechen, dass wir sie ergreifen. Welchen Erfolg wir wann haben werden, das kann ich Ihnen nicht sagen. Wir werden uns darüber - nicht in diesem Saal, aber in diesem Kreise - wohl sehr bald schon wieder unterhalten.