06.038
Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Wir behandeln die Vorlagen 1 und 7.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kosten senken, die Wettbewerbsfähigkeit stärken: Unter dieser Maxime steht die "Agrarpolitik 2011" ("AP 2011"). Dies ist die Stossrichtung des Bundesrates. Diese Stossrichtung hat auch Ihre WAK als vorberatende Kommission verfolgt. Kosten senken, die Wettbewerbsfähigkeit stärken: Das tönt gut; aber ist es uns auch gelungen?
Mit der "AP 2011" wird die bisherige Strategie des Bundesrates in der Landwirtschaftspolitik konsequent weitergeführt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Ihre WAK einige vom Bundesrat abweichende Entscheide getroffen hat. Man bewegt sich im Grossen und Ganzen entlang der fünf vom Bundesrat definierten Handlungsachsen. Sie lauten:
1. die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung verbessern durch Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen und durch Massnahmen zur Kostensenkung;
2. die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft mit einem zielgerichteten Direktzahlungssystem sicherstellen und die ökologische Weiterentwicklung fördern;
3. die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes fördern durch Erweiterung der Produktedifferenzierungsmöglichkeiten und der Investitionshilfen sowie durch Unterstützung gemeinwirtschaftlicher Projektinitiativen;
4. den Strukturwandel sozial abfedern und durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechtes fördern;
5. die Administration vereinfachen und die Kontrollen besser koordinieren.
Noch lässt sich nicht definitiv beurteilen, ob sich die Massnahmen entlang der fünf Handlungsachsen dereinst bewähren werden. Denn ohnehin stehen in der heutigen Ratsdebatte nur zwei von sieben gesonderten Erlassen zur Debatte: das Landwirtschaftsgesetz und der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011.
Aber was heisst hier "nur"? Es handelt sich dabei zweifellos um die beiden Kernelemente der Vorlage. Die übrigen fünf Gesetze - über das bäuerliche Bodenrecht, über die landwirtschaftliche Pacht, über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz - werden im nächsten Frühjahr in unseren Rat kommen. Die Hearings haben deutlich gezeigt, wo Handlungsbedarf geortet wird, wo es Kostensenkungspotenzial gibt, wo die Zukunftschancen gesehen werden. Aber diese Hearings haben uns auch vor Augen geführt, wie unterschiedlich die Erwartungen an die Landwirtschaft sind, zum Teil auch vonseiten der Landwirtschaft selber und den vor- und nachgelagerten Branchen. Nebst den zahlreichen Vorschlägen erhielten unsere Kommissionsmitglieder laufend gute und gutgemeinte Ratschläge quer durch das ganze Spektrum, von Leuten, die agrarpolitisch lieber wieder ins vorige Jahrhundert zurückkehren möchten, bis hin zum befreiten Bauern von Avenir Suisse. Da mag es Sie nicht erstaunen, dass wir ob solch unterschiedlicher Positionierungen am Ende gar nicht so weit entfernt vom Bundesrat gelandet sind.
Damit komme ich zum Inhalt des Landwirtschaftsgesetzes und zum Inhalt des Finanzierungsbeschlusses, die die Kommission in den letzten fünf Monaten an mehreren Sitzungstagen beraten hat. Was heisst es, wenn ich sage, dass wir uns nahezu entlang der bundesrätlichen Handlungsachsen bewegt haben? Konkret bedeutet das: weniger Geld für die Förderung von Produktion und Absatz, also Marktstützungsmassnahmen, dafür mehr Direktzahlungen zur Abgeltung des Leistungsauftrages, den der Bund der Landwirtschaft erteilt.
Der Finanzierungsrahmen der "AP 2011" wird gegenüber dem der "AP 2007" von etwas über 14 auf knapp 13,5 Milliarden Franken für vier Jahre gesenkt. Diese halbe Milliarde hat man der Landwirtschaft freilich bereits im Rahmen der jüngsten Entlastungsprogramme weggenommen, sodass man sich im Prinzip auf dem heutigen Zahlungsniveau bewegt. Damit steht fest, dass sich der harte Strukturwandel in der Landwirtschaft unvermindert fortsetzen wird.
Mit einer weniger starken Absenkung respektive einer Erhöhung des Rahmenkredites könnte man ihn allenfalls sozialverträglicher gestalten. Darum teilen sich hier in der Kommission die Meinungen - wen wundert's? Man kann mit gutem Recht darüber streiten, ob der Bund seinen Leistungsauftrag an die Landwirtschaft angemessen abgilt oder eben nicht. In der Kommission war der Vorschlag einer deutlichen Erhöhung des Rahmenkredites gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag chancenlos. Die Kommissionsmehrheit bleibt bei den 13,499 Milliarden Franken im Gesamtrahmen für die vier Jahre 2008 bis 2011 und damit auf dem Niveau des Bundesrates - wenn auch die Akzente leicht von den Direktzahlungen zurück zur Marktstützung verschoben werden, zumindest beim Mehrheitsvorschlag. Bei den Minderheitsanträgen werden die Akzente stärker in Richtung Marktstützung verschoben: Bei dem einen wird aber nur teilweise bei den Direktzahlungen kompensiert, bei dem anderen hingegen wird voll kompensiert.
Der maximale Gap zwischen dem, was der Bundesrat vorschlägt, und dem, was wir heute im Rahmen der Anträge entscheiden können, liegt bei rund 150 Millionen Franken, das sind 37,5 Millionen Franken pro Jahr; innerhalb dieses Spielraums kämpfen wir also heute im Prinzip. Daraus können sie leicht ermessen, dass das volkswirtschaftlich nicht entscheidend ist. Es ist auch für die Einkommen der Bauern nicht entscheidend; sie bleiben tief, sie bleiben sehr tief im Vergleich zur übrigen Wirtschaft.
Volkswirtschaftlich entscheidender ist freilich die Frage, ob wir mit der "AP 2011" der Landwirtschaft in unserem Land wieder eine echte Zukunftsperspektive verleihen können. Diese Frage, da waren wir uns in der Kommission ohne übertriebenen Zweckoptimismus einig, wagen wir zu bejahen; denn immerhin hat die Kommission von ihren Möglichkeiten Gebrauch gemacht, den Landwirten zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen und die Vorlage des Bundesrates in dieser Beziehung aus unserer Sicht etwas nachzubessern. Mit der Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter im Landwirtschaftsbereich ist eine Tür aufgestossen worden.
Mit dieser sektoriell auf die Landwirtschaft begrenzten Lösung tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Schweiz in anderen Branchen auf die konsequente Durchsetzung ihrer Interessen beim Patentschutz dringend angewiesen ist. Der Zufall will es, dass just am heutigen Tag im Nationalrat über die Revision des Patentgesetzes debattiert wird. Für die Kommission ist letztlich entscheidend, dass die Landwirte künftig besser gegen überhöhte Preise auf Importprodukten geschützt werden können. Die Abschöpfungen für überhöhte Preise auf Produktionsmitteln oder auf Landmaschinen, Stalleinrichtungen, Futtermitteln, Dünger usw. finden nämlich fast ausschliesslich im Ausland statt und nicht etwa bei den einheimischen Anbietern. Die Vertriebssysteme tragen das Ihre dazu bei, das System, mit dem man die hohe Kaufkraft des Schweizer Marktes ausnutzen kann, zu stützen und zu erhalten. Diesem Einfallstor wollen wir einen Riegel vorschieben.
Mit hochwertigen Produkten zu konkurrenzfähigen Preisen haben die Schweizer Landwirte in den Exportmärkten eine echte Chance. Das beweist auch das Beispiel Österreich: Der Bund hilft dort bei der Durchsetzung von Ursprungsbezeichnungen und beim Markenschutz, was auf internationaler Ebene von grosser Bedeutung ist. Die "AP 2011" ist zudem von einer Konzentration auf die Kernkompetenzen der Schweizer Landwirtschaft geprägt: die Produktion von Milch und Fleisch. Über die Umlagerung von Marktstützungsmassnahmen in Direktzahlungen werden hier entsprechende Akzente gesetzt. Auch wenn das die Vertreter der typischen Ackerbaukantone - ich gehöre auch dazu - schmerzen mag; die Gesamtstrategie stimmt wohl, und die gilt es im übergeordneten Landesinteresse zu vertreten.
In der Kommission hat es zur Kernfrage der Milchwirtschaft fast ein Patt gegeben. Es geht in den Artikeln 38 und 39 des Landwirtschaftsgesetzes darum, ob sich mehr Marktstützung bei der Milch, in Form der bisherigen Verkäsungszulage sowie der Siloverzichtszulage, oder eine Abgeltung über WTO-konforme Direktzahlungen durchsetzt. Ersteres wird von einer Minderheit vertreten und die WTO-konformen Direktzahlungen von der Mehrheit und vom Bundesrat. Es fragt sich, welches das probatere Mittel für mehr Wettbewerbsfähigkeit ist; ich bin gespannt.
In den gängigen ökonomischen Berichten hat sich immer wieder gezeigt, dass das Instrument der Marktstützung verfälschend auf die Produktion und die Verarbeitung wirkt. Von der Wirksamkeit her gelten Marktstützungen als ein schwaches Element. Gemäss Untersuchungen der OECD kommen zudem nur 25 Prozent der ausgegebenen Mittel wirklich beim Bauern an. Ein Teil landet in der verarbeitenden Industrie, ein Teil bei den Verpächtern von Land - immerhin rund 50 Prozent sind Pachtland - und ein anderer Teil, rund ein Viertel, kann gar nicht klar zugeordnet werden. Vor diesem Hintergrund sind die Marktstützungen nach Ansicht der Kommission wohl nicht das, was unsere Landwirtschaft auf die Dauer weiterbringt. Die Kommission hat sich darauf konzentriert, die knapper werdenden Mittel möglichst ausschliesslich direkt den Bäuerinnen und Bauern zugutekommen zu lassen.
Die erwähnten Kostensenkungsmassnahmen werden der Schweizer Landwirtschaft ebenso weiterhelfen wie die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen oder der erwähnte Schutz von Ursprungsbezeichnungen auf internationaler Ebene.
Wenn Sie jetzt ein Bekenntnis zu den Direktzahlungen anstelle von Markt- und Produktstützungsmassnahmen herausgehört haben, so täuscht Sie Ihr Eindruck nicht. Trotzdem sei es dem Kommissionspräsidenten erlaubt, auch ein kritisches Wort zu den Direktzahlungen anzumerken. Die Direktzahlungen ändern nämlich nichts am Problem, dass zwar bei einem Strukturwandel von minus 2,5 Prozent pro Jahr bei knapp 60 000 Betrieben weit über 1000 Betriebe - also drei bis vier Betriebe pro Tag - aufgeben müssen, dass aber das freiwerdende Land kaum weitergegeben werden kann; und das ist ein Problem. Man hat gar den Eindruck, dass der Strukturwandel mit steigenden Direktzahlungen wenn nicht verhindert, so doch behindert wird. Hier gilt es abzuwarten, welche Signale im Bodenrecht oder beim Pachtrecht noch gesetzt werden können.
Wie auch immer: Wir haben in diesem Land ökologisch einwandfreie und qualitativ hochwertige Produkte. Trotzdem will es uns einfach nicht so richtig gelingen, die notwendigen Zeichen für eine produzierende Landwirtschaft zu setzen. Denn, wie erwähnt, wir haben die geforderten Topprodukte, aber wir müssen diese auch zu akzeptablen - will heissen: marktfähigen - Preisen anbieten können. Nur wenn wir darüber hinaus auch eine starke Vermarktungsstrategie haben, lassen sich die Exportmärkte erfolgreich bearbeiten, so wie wir uns das wünschen. Wir sind also - das sei schon eingangs erwähnt - auch über die jetzige Gesetzgebung hinaus gefordert, die Weichen richtig zu stellen.
Darum schlagen wir Ihnen in einer Kommissionsmotion vor, das Direktzahlungssystem kritisch unter die Lupe zu nehmen, um die erwähnten unerwünschten Nebeneffekte zu verhindern. Der Bundesrat soll demnach bis spätestens 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorlegen. Angestrebt wird unter anderem ein möglichst zielgenauer Einsatz der Mittel bezüglich der zu erzielenden Wirkungen wie z. B. Produktivität, Ökologie, dezentrale Besiedlung oder auch Einkommenssicherung. Das übergeordnete Ziel besteht darin, der Landwirtschaft einen stabilen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der es ihr erlaubt, den verfassungsmässigen Auftrag weiterhin zu erfüllen. Dies ist der Inhalt der Motion, für die wir uns am Ende der Beratungen entschieden haben, weil wir überzeugt sind, dass es diese Motion braucht, um das heutige System in ein Erfolgssystem überzuführen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine angeregte Debatte und weise Entscheidungen.
Ich bitte Sie namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und das Landwirtschaftsgesetz und den Finanzierungsbeschluss am Ende gutzuheissen.
Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ein Druckfehler in der "Neuen Zürcher Zeitung" ist eine Rarität - doch auch das gibt es. Als die Zeitung am 24. November 2006 die Studie von Avenir Suisse zum Umbau der Agrarpolitik vorstellte, wies sie auf das Buch hin, das da und dort sehr für Aufregung sorgte, nämlich auf das Buch mit dem Titel "Der befreite Bauer". Doch in der Zeitung ging das F verloren, und die "NZZ" zitierte das Buch mit dem Titel "Der bereite Bauer". Es stellt sich die Frage: Sind die Schweizer Bauern tatsächlich bereit, sich den Herausforderungen durch die Entwicklungen in der Landwirtschaft zu stellen? Ich bin der Meinung, dass diese Frage mit Ja beantwortet werden kann. Die Schweizer Bauern haben dies in den letzten Jahren auch gezeigt. Viele Bauern, besonders die jüngere und jüngste Generation, sind innovativ, trotz des unbestrittenermassen bestehenden ökonomischen Drucks. Die Landwirtschaft ist daher grundsätzlich für weitere Reformen in der Agrarpolitik bereit.
Parlament und Bundesrat sind andererseits gefordert, unserer Landwirtschaft eine echte Zukunftsperspektive zu verleihen, sind doch rund 65 000 Bauernfamilien in der Schweiz von unseren Beschlüssen betroffen. Doch ist das mit der "Agrarpolitik 2011" angeschlagene Reformtempo zu hoch. Dies wurde auch im Hearing unserer Kommission mit den Kantonsvertretern bestätigt. Im Schreiben der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren vom 28. November 2006, das an alle Standesvertreterinnen und -vertreter ging, wird nochmals betont, dass sich mehr als die Hälfte der Kantone gegen das forsche Tempo ausgesprochen haben. Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren weist mit Recht darauf hin, dass es den Konsumenten, der Landwirtschaft und der übrigen Wirtschaft keinen Vorteil bringe, wenn die Marktstützungen schneller als von der WTO und den bilateralen Verträgen mit der EU vorgegeben abgebaut würden.
Daher liegen die Anträge der Kommission, welche diesen Anliegen der Bauern und den Begehren der Kantone entgegenkommen, richtig. Ich unterstütze sie und werde mich allenfalls in der Detailberatung noch näher äussern.
Beim Eintreten möchte ich kurz auf folgende Punkte hinweisen:
1. Die Schweiz verdankt einen Teil ihrer Wohlfahrt, speziell aber auch ihre gut gepflegte Landschaft, dem vielfältigen Schaffen unserer Bäuerinnen und Bauern. Diese Landschaft stellt für viele Wirtschaftsbereiche auch die Visitenkarte unseres Landes dar. Mit ihr rühmt man sich. Daher ist am Verfassungsauftrag festzuhalten, der die multifunktionellen Aufgaben der Landwirtschaft verlangt.
2. Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren schreibt mit Recht an unseren Rat: "Die Schweiz ist ein Grasland." Und sie fügt hinzu: "Die Nutzung des Raufutters zur Milchproduktion und zur Verarbeitung zu Käse tragen wesentlich zur flächendeckenden Pflege des Kulturlandes bei. Schweizer Käse ist ein handwerklich hergestelltes Naturprodukt, das auch auf sich öffnenden Märkten und bei entsprechender Positionierung gerade in der EU mit grosser Wertschöpfung verkauft werden kann." Deshalb will die Mehrheit der Kantone im heutigen Mass an der Verkäsungszulage und der Siloverbotszulage festhalten. Denn es steht fest: Auf Landwirtschaftsbetrieben, wo Kühe gehalten werden, gemolken wird und die Milch für die Käseproduktion oder als Molkereimilch abgeliefert wird, geht es nicht ohne arbeitsintensiven Einsatz der Bauern. Die Kühe müssen am Morgen und am Abend gemolken werden, und dies tagtäglich. Die Kühe kennen weder den Sonntag, noch kennen sie Feiertage. Die Kühe wissen nichts von Betriebsferien. Die Kühe können auch nicht wissen, dass es Betreibungsferien gibt und einen Rechtsstillstand.
In unserer Gegend, der Luzerner Landschaft, gab es bis vor kurzem sehr viele milchproduzierende Betriebe. Die Gegend eignet sich auch gut dazu. In den letzten Jahren haben jedoch eine erstaunlich grosse Anzahl Bauern die Milchwirtschaft eingestellt, weil ihnen der Aufwand und die Ansprüche an die zeitliche Präsenz zu gross wurden. Wenn das Sterben der Milchwirtschaftsbetriebe weitergeht, wird in der Schweiz in Zukunft zu wenig Milch produziert. Die Milchwirtschaft ist eine Kernkompetenz der schweizerischen Landwirtschaft. Daher dürfen die Massnahmen zur Unterstützung der Milchwirtschaft nicht zurückgeschraubt werden.
3. Insbesondere ist die silofreie Milchwirtschaft auf die Förderung angewiesen, denn die Produktion von silofreier Milch ist viel arbeits-, viel kosten- und viel kapitalintensiver als die Fütterung mit Silage. Das Produzieren von Heu ist durch die Abhängigkeit vom Wetter viel arbeitsaufwendiger und auch mit einem grösseren Kostenaufwand verbunden. Dazu kommt, dass das Lagern von Heu und Emd auch entsprechende Hochbauten benötigt - dies im Gegensatz zu den Silagepaketen, die irgendwo hinter dem Stall oder irgendwo auf dem Feld gestapelt werden können. Ob diese das Landschaftsbild verschönern, diese Frage lasse ich dahingestellt. Letzthin hat mir einer gesagt, das seien Dinosauriereier.
4. In unserer Kommission haben wir uns sehr eingehend auch mit der Kostenseite in der Landwirtschaft auseinandergesetzt. Wir haben vom Bundesamt für diesen Bereich einen Zusatzbericht verlangt. Konkrete Massnahmen sind nun in den Anträgen unserer Kommission formuliert. Ich bin jedoch der Auffassung, dass sich der Bundesrat die Frage der Kostensenkung in der Landwirtschaft als Dauerthema vormerken muss und sich noch vertiefter mit dieser Thematik auseinanderzusetzen hat.
5. Und schliesslich noch ein Letztes: Ich habe bereits bei früheren Diskussionen verlangt, dass die Administration in der Landwirtschaft vereinfacht wird. Die Kontrollen sind zu koordinieren, und die Kontrollen haben in einem adäquaten Verhältnis zur kontrollierten Sache zu stehen. Denn die Vereinfachung der Administration und die Vereinfachung der Kontrollen tragen wesentlich auch zur Akzeptanz der Massnahmen bei und führen langfristig auch zu einem konsequenten Vollzug. Ich hoffe, Frau Bundesrätin, dass die administrative Entrümpelungsaktion, die Sie und der Bundesrat letzte Woche angekündigt haben, auch im Sektor Landwirtschaft Wirkung haben wird.
Ich bin für Eintreten.
Berset Alain · 2VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
L'agriculture représente un domaine d'activité important pour notre pays. Il y a bien sûr des raisons historiques qui l'expliquent, mais il y a aussi des raisons sociales, politiques et économiques. C'est un secteur d'activité important, qui représente des centaines de milliers d'emplois, une production d'une valeur de près de 10 milliards de francs, et on peut dire que des dizaines de milliers de familles dans notre pays vivent directement de l'agriculture.
Pendant longtemps, l'agriculture a été concentrée sur l'approvisionnement intérieur. La situation a changé, elle a beaucoup évolué, et l'environnement international a maintenant de plus en plus prise sur l'intérieur, sur notre pays, et cela vaut aussi pour l'agriculture. L'ouverture des frontières, la diminution des coûts de transport expliquent une partie de cette évolution. La politique agricole qui a été mise en place il y a une quinzaine d'années doit permettre de faire face à ce nouvel environnement et doit donner à l'agriculture des outils qui lui permettent de se développer et de se projeter dans l'avenir.
Vous connaissez les fonctions de l'agriculture: production, développement durable, approvisionnement intérieur, entretien du paysage, occupation décentralisée du territoire. Il est effectivement dans l'intérêt de l'ensemble du pays que ces fonctions soient remplies au mieux. Et l'intérêt de la population en particulier, c'est aussi de disposer en quantité suffisante de produits dont le niveau de qualité est élevé. Et je crois qu'on peut le dire, les consommateurs sont prêts à payer le juste prix pour des produits de qualité. Et on peut le dire aussi, les producteurs doivent absolument gagner un juste revenu pour le travail fourni et pour la qualité des produits.
On doit pourtant constater que, d'un côté, les consommateurs paient les produits de plus en plus cher mais que, de l'autre côté, la situation des producteurs, elle, ne s'améliore pas. C'est tout le paradoxe de ce secteur. Les prix plus élevés payés par les consommateurs ne vont pas toujours, ou pas suffisamment, dans la poche de ceux qui produisent. C'est un sujet de préoccupation; cela a préoccupé votre commission. Je crois que nous devons essayer d'évoluer pour apporter des réponses à cette question.
Les réformes qui sont en cours depuis quinze ans tentent de résoudre notamment cette question. On peut dire que, sur les principes, cette évolution est soutenue par tous les acteurs responsables de l'agriculture. Cela n'exclut jamais, bien sûr, l'un ou l'autre écart. Mais en général, le climat de discussion est bon. Je dois dire que le climat de discussion dans notre commission a été bon aussi, avec la conscience de tout ce qui avait déjà été effectué; avec la conscience aussi que les réformes sont toujours en cours et qu'elles se poursuivent pour l'avenir.
Maintenant, bien sûr, ces réformes ont déjà eu des effets extrêmement importants sur l'agriculture. Un nombre très important d'exploitations ont déjà disparu. La restructuration du paysage agricole se poursuit à un rythme élevé, il faut aussi le dire. L'objectif doit être et doit rester pour nous de donner à l'agriculture suisse les moyens de continuer à se développer. Mais il faut que cela se fasse sans casser l'agriculture et sans conséquences sociales qui soient inacceptables. C'est pour moi véritablement un sujet de préoccupation, et c'est un sujet qui est au centre de mes réflexions sur la "Politique agricole 2011".
Depuis le début des discussions, il a été énormément question de rythme. Est-ce que le rythme de la réforme est trop élevé? Certains le prétendent. Est-ce qu'il est trop lent? Est-ce que ce rythme serait adapté? Je dois dire que, pour moi, ces questions gardent un tour vraiment trop technique. Car derrière chaque exploitation, derrière chaque unité de main-d'oeuvre standard - c'est l'appellation qu'on utilise -, il y a des personnes, il y a des familles qui, pour certaines, sont actives depuis des générations sur un domaine. Et c'est sur ce plan-là que la question doit prioritairement se poser. Est-ce que l'évolution en cours permet à l'agriculture de faire face à ces défis? C'est clair. Mais de l'autre côté, est-ce que l'évolution en cours garantit que les conséquences économiques et sociales du changement restent toujours acceptables? Je crois qu'on peut prétendre que nous sommes ici à la limite et qu'il faut être extrêmement attentifs à cette question.
Dans l'ensemble, la commission a proposé, sur tous les points les plus importants, de ne pas toujours suivre le Conseil fédéral et je soutiens cette nouvelle voie - cela a été rappelé tout à l'heure -, même si un accord s'est dégagé, très largement d'ailleurs, pour poursuivre le sens général du transfert des soutiens au marché vers les paiements directs. Et pourtant, dans les éléments décisifs, de nouvelles propositions sont arrivées. C'est notamment le cas dans le domaine du lait. La commission propose par exemple le maintien d'une prime de non-ensilage de 3 centimes par kilogramme de lait. C'est une garantie importante pour une production de qualité et la commission, sur le principe, a refusé la suppression de cette aide.
La commission ne veut pas non plus d'une diminution à 10 centimes dès 2009 du supplément par kilogramme de lait transformé en fromage. Le projet du Conseil fédéral a été jugé un peu dur dans ce domaine et je crois que ces propositions vont dans le bon sens. Elles tiennent compte de la situation sur le terrain et elles ne contraignent pas les producteurs de lait à renoncer à la production plus que nécessaire.
Pour terminer, et même si nous ne parlons aujourd'hui que de la loi sur l'agriculture - il ne faut pas oublier que le projet du Conseil fédéral a été scindé en deux parties par la commission -, je rappelle que d'autres propositions extrêmement importantes seront contenues dans le second paquet, notamment dans le domaine du droit foncier rural. Nous aurons donc l'occasion d'en reparler l'année prochaine; ce serait anticiper que de vous en parler aujourd'hui.
Slongo Marianne · Mit-F · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion
Die Agrarpolitik ist ein schwieriges und emotionales Thema. Wir stellen uns dieser Herausforderung. Wir wollen die Agrarpolitik feinfühlig und vorausschauend weiterentwickeln, um möglichst einen produzierenden und ertragsbringenden Bauernstand erhalten zu können. Ich konzentriere mich in der Landwirtschaftspolitik vor allem auf unsere zahlreichen Familienbetriebe. Unsere innovativen Bauernfamilien beanspruchen zu Recht die Chance eines möglichst harmonischen Umbaus und der hierfür erforderlichen Umbauzeit seitens der Politik. Ihre Zukunftsperspektive muss auf verlässlichen politischen und gesellschaftlichen Eckwerten basieren. Der Strukturwandel im Agrarsektor wird vor allem im Rahmen des Generationenwechsels stattfinden. Hierfür und deshalb brauchen wir das Vertrauen der Bauernfamilien in eine verlässliche und zukunftsorientierte Agrarpolitik. Wie fördern wir die Bereitschaft, wichtige Weichen für die Nachfolge, für eine berufliche Neuorientierung oder für notwendige betriebliche Investitionen zu stellen?
Ich habe vor einiger Zeit über hundert Briefe von Bäuerinnen allein aus dem Kanton Nidwalden erhalten, in welchen diese Zukunftsfragen eindrücklich zum Ausdruck gebracht worden sind. Wir tragen eine grosse, sehr grosse Verantwortung. Ich habe beispielsweise im letzten Sommer das Maderanertal im Kanton Uri, welches wie Obwalden und Nidwalden sehr stark vom August-Unwetter 2005 betroffen war, besucht. Trotz Grosseinsatz waren die verheerenden Schäden an Fluren, Gebäuden und Infrastrukturen ein Jahr später immer noch sicht- und spürbar. Die Menschen in den Bergen leben mit diesen Naturgefahren und trotz dieser Naturgefahren; die zahlreichen Lawinenhäuschen am Weg zwischen Haus und Stall lassen uns Flachländer erahnen, mit welchen Naturgefahren diese Bauernfamilien dort das ganze Jahr hindurch leben.
Sie pflegen und hegen mit unendlicher Geduld und intensiver körperlicher Arbeit, meist in Handarbeit, die paradiesisch anzusehenden, prächtig buntblühenden Alpweiden. Es ist mir einmal mehr bewusst geworden, dass diese Bauernfamilien - dies ist in unserem ureigensten Interesse - auch morgen und übermorgen eine Zukunftsperspektive haben müssen. Daher lohnt es sich, sich politisch solide und mit Sensibilität für die Vielfalt unserer Landwirtschaftsbetriebe einzusetzen. Wir wollen einerseits naturnah, tiergerecht und gesund produzierte Erzeugnisse und andererseits die wertvollen gemeinwirtschaftlichen Leistungen - sprich: Landschaftspflege.
Unsere Bauernfamilien sind wichtige Partner für die vor- und nachgelagerte Wirtschaft. Die Tourismusbranche und die Landwirtschaft ergänzen sich gegenseitig. Auch die grossen Leistungen im sozialen Bereich und in der Gesellschaft will ich hier ganz bewusst betonen.
Ich bin bereit, auf dieses Reformpaket einzutreten, erwarte aber, dass bei der vernünftigen Umsetzung im ganzen Agrarsektor behutsam vorgegangen wird. Ich will zudem mithelfen, dass die unternehmerischen Möglichkeiten im Agrarbereich finanziell bessere Perspektiven zulassen. Ziel ist es, dass sich die Arbeit für die Bauernfamilien als Produzenten finanziell lohnt und rechnet. Damit die bäuerlichen Familienbetriebe im Milchbereich auch morgen unternehmerisch existieren können, werde ich in der anschliessenden Detailberatung für die Weiterführung der Verkäsungszulage und die Weiterführung der Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rappen pro Kilogramm stimmen. In meinem Kanton, einem Kanton mit über fünfhundert Betrieben, und in der ganzen Region Zentralschweiz liegt das Hauptgewicht klar bei der Milchwirtschaft. Gute Nischenprodukte werden produziert, allein die Topographie und das Klima ermöglichen keine Grossbetriebe wie im Mittelland. Wir wollen uns heute für einen selbstbewussten und kostendeckendarbeitenden Bauernstand in allen Regionen unseres Landes einsetzen.
Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die schweizerische Landwirtschaft ist hochgradig komplex. Die Auswirkungen einzelner Anreize und Instrumente sind oft nur schwer vorherzusagen. Umso wichtiger erscheint mir, dass wir:
1. die grossen Linien abstecken und damit die Voraussetzungen für ein wegweisendes agrarpolitisches Regelwerk schaffen;
2. die Agrarpolitik transparenter und mit der Vereinfachung auch effizienter machen;
3. die Vereinfachungen und Entlastungen der Wirtschaft entlang der ganzen Wertschöpfungskette zugutekommen lassen.
Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen uns zu Beginn der Debatte die Frage stellen, inwieweit wir am Reformprojekt, das wir vor vier Jahren verabschiedet haben, festhalten wollen und wohin die Reise langfristig gehen soll. Nachdem das vor vier Jahren aufgegleiste Konzept von den Akteuren insgesamt als machbar und zielführend beurteilt worden ist, ist es richtig, daran festzuhalten. Obwohl wir hier nicht über ein Freihandelsabkommen sprechen, müssen wir auch bei der "AP 2011" wissen, wohin wir langfristig gehen wollen. Denn die Unternehmungen - da zähle ich die Bauern dazu - brauchen für ihre Investitionspolitik langfristige Planungssicherheit. Nach allen gängigen ökonomischen Berichten, sei es von der OECD oder aus anderen Quellen, ist erwiesen, dass sich das Instrument der Marktstützung verfälschend auf die Produktion und die Verarbeitung auswirkt. In der Regel kommen nur 25 Prozent der ausgegebenen Mittel wirklich beim Bauern an. Die künftige Weiterentwicklung der Agrarpolitik in der Schweiz - wie übrigens auch in der EU - sieht deshalb mit der geplanten Umlagerung der Mittel zu Instrumenten, welche von der Produktion entkoppelt sind, einen starken Abbau der Marktstützung vor. Dass das bei den Betroffenen nicht überall auf Gegenliebe stösst, ist verständlich und führt zur Frage, ob das Tempo der Reform zu verlangsamen ist und ob weitere Korrekturen in der Ausgestaltung vorzunehmen sind.
Nachdem die WTO-Runde unterbrochen und dadurch die Liberalisierung verzögert worden ist, können wir uns auf den Standpunkt stellen, dass das Reformtempo zu verlangsamen sei. Doch, so meine ich, dürfen wir die Augen nicht vor der Realität verschliessen. Die WTO-Runde ist nicht abgebrochen, sondern nur unterbrochen.
Persönlich vertrete ich deshalb die Meinung, dass es unabhängig vom WTO-Abkommen und unabhängig von einem allfälligen Agrar-Freihandelsabkommen mit der EU zweckmässig und notwendig ist, die anstehende Reform durchzuziehen. Sie bildet auch den Ausgangspunkt für ein allfälliges Agrar-Freihandelsabkommen. Der Rede von vorauseilendem Gehorsam, die hier und dort kursiert, kann ich nicht zustimmen. Denn eines ist sicher: Der internationale Wettbewerbsdruck bezüglich Marktzutritt wird weiter zunehmen, in der Folge auch der Druck auf die handelsverzerrenden Formen von Inlandstützung und Exportsubventionen. Diese Reformen sind aber weniger wegen des internationalen Drucks nötig; die Reformen sind in unserem, so meine ich, ureigenen Interesse. Deshalb ist es wichtig, die Zeit zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft wie auch jene der vor- und nachgelagerten Stufen weiter zu verbessern. Jetzt massiv auf die Bremse zu treten wäre ein Fehler, der die Landwirtschaft später teuer zu stehen kommen würde.
Eine Verlangsamung dürfte sich zudem nicht nur kontraproduktiv für die marktorientierten Landwirte auswirken, sondern ebenfalls die nötigen Investitionen auf der Stufe der Verarbeitung gefährden. Mit der "AP 2011", wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, können die Rahmenbedingungen verbessert werden. Damit können die landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen weiterhin angepasst, die Produktion auf den Markt ausgerichtet und Nischenmärkte erschlossen werden. Mit mehr Marktchancen und mehr Flexibilität soll den jungen Bauern eine Zukunft vermittelt werden, die nicht vor allem von Beiträgen abhängt und in denen die Produktion nicht weitgehend vorgeschrieben wird. Sie sollen eine Unterstützung erhalten, die ihnen die unternehmerische Freiheit belässt zu produzieren, was sie produzieren wollen. Dabei soll vor allem die Innovation und die Verbesserung der Produkte belohnt werden und nicht die Mehrproduktion. Mit Ausnahme der Umlagerung der Mittel zur Marktstützung in Direktzahlungen stellt sich auch der Schweizerische Bauernverband hinter die Ziele des Bundesrates. Dabei fordert er unmissverständlich - und das ist nicht zu überhören -, dass das Tempo bei der Umlagerung der Marktstützung zu drosseln sei. Diese Opposition wird hauptsächlich mit der Bedeutung des Rohmilchkäses für den Export, mit der Aufrechterhaltung von dessen Produktion in Berg- und Randgebieten, mit der Öffnung der Märkte und mit der Qualitätsstrategie begründet. Diesen Anliegen ist die Kommission ein Stück weit entgegengekommen. So ist sie bereit, das Tempo bei der Reduktion der Verkäsungszulage zu drosseln und zeigt auch Verständnis für das Anliegen, die Zulage für die Fütterung ohne Silage weiterzuführen. Da wir diese Fragen in der Detailberatung sicher noch intensiv diskutieren werden, möchte ich dazu keine weiteren Ausführungen dazu machen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten im Bewusstsein, dass die Vorlage nur ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist.
In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Leumann-Würsch Helen · Mit-F · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir scheinen im Moment einen Damenreigen zu haben.
Die bisherigen Reformen in der Landwirtschaft haben den Bauern bereits einiges abverlangt. Trotzdem stehen die Landwirte unter grossem Druck, denn noch immer sind die Preise im Vergleich zum Ausland zu hoch, da die bisherigen Reformschritte zu wenig zielgerichtet erfolgten. Der freie Markt würde die schweizerische Landwirtschaft in der heutigen Struktur denn auch nur zu einem kleinen Teil tragen. Entsprechend ist es illusorisch, bei den gegebenen Marktzugangsbeschränkungen über die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu philosophieren.
Mit der Weiterentwicklung in der "Agrarpolitik 2011" versucht der Bundesrat zwar, die Landwirtschaft aus dem Spannungsfeld zwischen internen und externen Restriktionen zu befreien. Die Zweifel an der gewählten Strategie waren aber unüberhörbar. Diese Zweifel bestehen nach wie vor, auch wenn mit dem Abbau von Marktstützungen und Exportsubventionen ein Schritt gemacht wird. Die heutige Vorlage bereitet die Landwirtschaft nur ungenügend auf allfällige WTO-Gespräche und auf eventuelle Freihandelsabkommen vor. Auf längere Frist scheint einzig ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU der Landwirtschaft eine verlässliche Perspektive zu geben. Dies wäre auch die logische Weiterentwicklung des bilateralen Agrarabkommens aus dem Jahre 1999. Ein solches müsste ja nicht von heute auf morgen umgesetzt werden, sondern liesse sich etappieren, um den Anpassungsprozess erträglicher zu gestalten.
Die Direktzahlungen für Tal- und Berggebiete sollten stärker differenziert werden. Anstelle des heutigen Giesskannenprinzips bräuchte es vielmehr eine zielorientierte Leistungsabgeltung und einen Markt für öffentliche Güter, an dem die Bauern als Unternehmer teilhaben können. Weiter sollten die Landwirte für explizite gemeinwirtschaftliche Leistungen entschädigt werden.
Der Kanton Luzern, in welchem ich lebe, ist ein in allen Facetten landwirtschaftlich orientierter Kanton. So haben wir Grossbetriebe im Tal, aber auch in Berggebieten - ich erinnere an das Entlebuch -, wir haben Biobetriebe, aber auch IP-Betriebe, wir finden Grossbetriebe für Fleisch oder Geflügel, Betriebe der Milchwirtschaft, Käsereien und Obstbau vor - kurz: eine Landwirtschaft, für welche die Regelungen der "AP 2011" nicht unerheblich sind.
Es sind denn auch bereits grosse Veränderungsprozesse im Gang, und so leben heute nur noch etwa 65 000 Familien von der Landwirtschaft. Mit der vorliegenden Botschaft wird der Druck ziemlich erhöht. Ob er unverhältnismässig ist, wird sich in der Diskussion zeigen. Denn wir dürfen nie vergessen, dass die Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft mit vielen anderen Branchen vernetzt ist, und wenn man die Gewinne vergleicht, so zeigt es sich schnell, dass der grösste Teil auch in unserem Kanton nicht bei der Landwirtschaft verbleibt. Es darf auch nicht vergessen werden, dass durch die Vernetzung mit Gewerbebetrieben die Auswirkungen auf Arbeitsplätze auch dort zu berücksichtigen sind. Unbestritten ist, dass Veränderungen im Gang sind - nicht nur bei uns, sondern auch im europäischen Raum. Die heutige Revision sollte deshalb verhältnismässig sein und kann auch nur als Zwischenlösung bis 2015 verstanden werden, einem Zeitpunkt, zu dem wir wissen werden, wohin die WTO steuert. Denn im Rahmen der Agrarverhandlungen sind substanzielle Reduktionsverpflichtungen zu erwarten. Ob eine Aufhebung der Marktstützungsinstrumente dann vorgesehen sein wird, wird sich zeigen.
Natürlich müssen die Bauern auf Veränderungen reagieren können. Denn neue Produkte und Dienstleistungen bieten immer auch die Chance, sich bei veränderten Marktsituationen als Unternehmer erfolgreich behaupten zu können. Der dazu notwendige Spielraum muss aber gewährleistet sein, und es fragt sich, ob gewisse Vorschriften nicht auch für die Landwirtschaft abzubauen oder abzuschaffen sind. Auch die landwirtschaftliche Produktion orientiert sich am Markt, und deshalb sind auch Mengenregelungen Aufgabe der Produktion und ihrer Branchen. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir heute zwar Anpassungen vornehmen müssen, sie aber in einem vernünftigen und tragbaren Rahmen bleiben sollten.
In diesem Sinn habe ich in der Kommission die Anträge zu Artikel 38 und Artikel 39 eingereicht. Hier geht es um die Zulage für verkäste Milch und die Weiterführung der Zulage für die Fütterung ohne Silage von 3 Rappen pro Kilo. Im Gegensatz zum Bundesrat, der die Zulage für die Verkäsung von heute 18 auf neu 10 Rappen reduzieren will, was zu einer Kürzung von 188 Millionen Franken führen würde, sieht der Antrag der Minderheit vor, die Zulage auf 15 Rappen festzuschreiben. Diese Zulagen wurden im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU als Ausgleichsmassnahmen eingeführt.
Die Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen haben entscheidend dazu beigetragen, dass sich die Käsewirtschaft in jüngerer Vergangenheit positiv entwickelt hat. Der Absatz von Schweizer Käse konnte in den vergangenen Jahren in erfreulichem Ausmass gesteigert werden, was mit der vom Bundesrat vorgesehenen massiven Kürzung nun gefährdet würde. Zudem besteht vonseiten der internationalen Verpflichtungen keine Notwendigkeit für eine Abschaffung beziehungsweise Kürzung der Zulagen. Denn beide Zulagen sind in der sogenannten Green Box notifiziert und unterliegen daher grundsätzlich keinen Abbauverpflichtungen. Für die Weiterführung der beiden Zulagen spricht zudem die Notwendigkeit, trotz der vollständigen Liberalisierung des Käsemarktes mit der EU im Rahmen der Bilateralen I ab dem Sommer 2007 zwischen den Preisen von zu Käse verarbeiteter Milch und der übrigen Milch ein Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Ohnehin muss ja mit zunehmendem Druck auf die schweizerische Käsewirtschaft gerechnet werden.
Die Milch aus silofreier Produktion bildet die Basis für den Export von Schweizer Käse. Mengenmässig die wichtigsten Käsesorten sind solche aus Rohmilch wie Gruyère, Sbrinz, Emmentaler und Appenzeller, und die Abschaffung der Siloverzichtszulage würde Schweizer Rohmilchkäse schwächen. Zudem haben auch Konkurrenten aus der EU ähnliche Instrumente zur Förderung von Rohmilchkäse. So führt zum Beispiel Österreich ein der Siloverzichtszulage entsprechendes Instrument. Die Siloverzichtszulage gleicht ein Rohstoffhandicap gegenüber der Silomilch aus, das seine Ursache im Wesentlichen in den höheren Produktionskosten für silofreie Milch hat. Rohmilchkäse wird insbesondere auch in Berg- und Randregionen produziert. Eine Abschaffung dieser Zulage würde daher diese Regionen besonders treffen, und indirekt verlöre auch die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden in Berggebieten an Attraktivität.
Noch eine grundsätzliche Bemerkung zur Arbeit der Kommission: Das Geschäft 06.038, "Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung", ist für Laien eine komplizierte Vorlage, und wir mussten oftmals unter ungünstigen Bedingungen arbeiten. Dies war einerseits der Fall, weil wir zwischen der "Agrarpolitik 2011" und der Unternehmenssteuerreform immer wieder hin und her pendelten, andererseits weil wegen den eidgenössischen Abstimmungen unsere Anwesenheit oftmals gleichzeitig in den Kantonen erforderlich war.
Ich bin mir deshalb nicht sicher, ob die Kommission beim Artikel zu den Parallelimporten die richtige Entscheidung getroffen hat. Nachdem nun das Patentgesetz im Nationalrat behandelt wird und die Parallelimporte dort herausgenommen werden, wäre es eine Überlegung wert, ob wir dies nicht auch so tun sollten.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten auf die Vorlage.
Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Jede ernsthafte Diskussion zur Landwirtschaftspolitik hat bei den Aufgaben und der Stellung der Landwirtschaft in unserer Gesellschaft aus einer ganzheitlichen Sicht heraus zu beginnen. Denn nur auf diese Weise werden wir ihrer volkswirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung gerecht. Landwirtschaftspolitik ist für mich nicht nur eine isolierte Sachpolitik, sondern immer auch Gesellschaftspolitik.
Im Vordergrund steht die Produktion von gesunden Nahrungsmitteln. Wir wollen vorab eine produzierende Landwirtschaft. Hat man das gesagt, sind aber sofort auch ihre anderen in der Verfassung verankerten Aufgaben zu nennen und ernst zu nehmen: die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft und auch die dezentrale Besiedlung des Landes. Ich bin persönlich nicht bereit, wesentliche Abstriche an dieser in der Verfassung verankerten Multifunktionalität zu machen. In einer Stellungnahme der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz steht dazu völlig zu Recht, die verschiedenen Funktionen liessen sich nicht trennen, sie seien nur gemeinsam zu haben. Verantwortungsvolle Landwirtschaftspolitik bedeutet deshalb stets, auch ihre Bedeutung für die regionale Wirtschaft, den Tourismus und ganz allgemein für die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie der dezentralbesiedelten Regionen im Auge zu behalten. Aus einem allfälligen Auseinanderdriften von Agglomerationen und ländlichem Raum könnte ansonsten politischer Sprengstoff entstehen.
Die Schwierigkeit, vor die sich die WAK gestellt sah, bestand nun darin, diese Forderungen mit dem selbstverständlich ebenfalls zu Recht erschollenen Ruf nach einer wettbewerbsstärkeren Landwirtschaft, einer wirkungsvollen Differenzierung nach Berg- und Talregionen und einem noch verkraftbaren Einsatz öffentlicher Finanzmittel einigermassen in ein Gleichgewicht zu bringen.
Die schwierigen Rahmenbedingungen der schweizerischen Landwirtschaft werden meines Erachtens oft unterschätzt, Vergleiche mit dem Ausland vorschnell oder auf ungenügender Basis angestellt. Wenn ich höre, dass im EU-Ausland selbst Betriebe mit 200 und mehr Hektaren nicht mehr konkurrenzfähig sind und zum Teil unter für uns inakzeptablen Bedingungen für Mensch und Tier produzieren, so steht für mich fest, dass wir bei aller Betonung der Rolle des Schweizer Bauern als Unternehmer auch in der Zukunft um eine starke Landwirtschaftspolitik nicht herumkommen werden, was ohne Einsatz von entsprechenden Finanzmitteln nicht zu machen ist. Leider werden von wirtschaftsnahen Kreisen die objektiv unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Chancen der Produktion in der Landwirtschaft, in der Industrie und im Dienstleistungssektor oft zu wenig wahrgenommen. Die Zeit reicht leider nicht, hier auf Einzelheiten einzugehen, obwohl dies sehr lohnend wäre.
Aus diesen und anderen Überlegungen hat die WAK das vom Bundesrat mit der "AP 2011" angeschlagene Reformtempo etwas zurückgenommen, was ich unterstütze. Gleichzeitig haben wir das sich immer weiter ausdehnende Direktzahlungssystem zugunsten der Marktstützungen leicht korrigiert und den Bundesrat beauftragt, im Hinblick auf die "AP 2015" das Direktzahlungssystem generell kritisch zu hinterfragen.
Dieser Auftrag ist für mich einer der wesentlichen Teile der zurückliegenden Arbeit unserer Kommission. Die Bundesverwaltung und andere Kreise kritisieren mit wachsender Intensität die nach ihrer Meinung schlechte Einkommenswirkung der Marktstützung. Ich teile diese Kritik nur teilweise; im vorgetragenen Umfang und in dieser Allgemeinheit teile ich sie nicht. Auch Marktstützungen haben ihre Stärken: Sie belohnen den investierenden und produzierenden sowie auf Qualität konzentrierten Bauern, der bereit ist, selbst grosse wirtschaftliche Risiken zu tragen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Wertschöpfung und Einkommen. Oft wird vergessen, dass es auch in der EU Marktstützungsinstrumente gibt, die in überblickbarer Zeit nicht aufgehoben werden sollen.
Ein letzter Gedanke: Mit viel Kraft muss an der Senkung des Kostenniveaus gearbeitet werden. Grössere Betriebseinheiten sind in dieser Beziehung das eine; diese Entwicklung ist im Talgebiet unabwendbar, wobei ausländische Massstäbe aber eben nicht das Ziel sein können. Soll es nicht zu einer Verletzung der wichtigen Verfassungsziele kommen, sind dieser Entwicklung in einer weiteren Zukunft also Grenzen zu setzen, weshalb insbesondere auch eine viel stärkere Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und innerhalb der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette zu fordern ist. Hier hat die Landwirtschaft, das muss ich betonen, ihre Bewährungsprobe noch zu bestehen.
Mit dem Ziel, Kosten zu senken, hat unsere Kommission einen neuen Artikel eingeführt, der die internationale Erschöpfung für landwirtschaftliche patentgeschützte Produktionsmittel bringt. Der Effekt dürfte mit etwa 25 Millionen Franken oder allenfalls etwas mehr allerdings gering sein. Vor viel zu optimistischen Schätzungen sei deutlich gewarnt; darauf werde ich bei der Beratung der entsprechenden Artikel noch zurückkommen.
Wesentlich ist mir beim Eintreten der Hinweis, dass mit dieser Öffnung für den Landwirtschaftsbereich bezüglich der Parallelimporte im allgemeinen Patentrecht nichts präjudiziert wird. Das scheint mir wesentlich, denn bekanntlich soll die grundsätzliche Frage der Parallelimporte patentgeschützter Produkte nach Auffassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission bei der zurzeit vom Nationalrat bearbeiteten Revision des Patentgesetzes ausgeklammert und aufgrund einer Sonderbotschaft gründlich geprüft werden, da die Landwirtschaft und die übrige Wirtschaft in diesem Punkt eben unterschiedliche Interessen haben können. Auch darauf werde ich in der Detailberatung noch zurückkommen.
Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir beschliessen heute keine neue Agrarpolitik. Vielmehr beschliessen wir die Fortsetzung einer Agrarpolitik, die wir seit über zehn Jahren verfolgen und die von der Bevölkerung mehrmals bestätigt worden ist. Es geht um eine Landwirtschaft, die sich am Markt orientieren soll, eine Landwirtschaft, deren Produkte geschätzt und gekauft werden, weil sie von guter Qualität sind, weil sie natürlich und tiergerecht produziert werden. Trotzdem können wir die Augen nicht davor verschliessen, dass sich das Umfeld verändert, dass sich die Märkte öffnen, dass auch in anderen Ländern qualitativ hochstehende Nahrungsmittel produziert werden. Wir sollten den Bauern deshalb nicht Sand in die Augen streuen, wir sollten ihnen nicht mit Marktstützungen vormachen, man könne die Preise bis auf weiteres ohne Probleme hochhalten. Vergessen Sie nicht, dass die Konsumentinnen und Konsumenten im letzten Jahr für über 2 Milliarden Franken Lebensmittel im Ausland gekauft haben. Ganz unabhängig davon, ob Sie das gut finden oder nicht, es ist eine Tatsache. Dieses Geld fehlt den Bauern, dieses Geld fehlt aber auch dem Schweizer Detailhandel. Es geht um verpasste Steuereinnahmen und damit letztlich auch um gefährdete Arbeitsplätze in der Schweiz.
Ich ziehe daraus nicht den Schluss, dass wir nun die Lebensmittelpreise auf Teufel komm raus senken müssen. Aber wir müssen uns schon intensiv damit auseinandersetzen, welches die Gründe dafür sind, dass die Lebensmittelpreise in der Schweiz so viel höher sind als jene in den umliegenden Ländern. Dabei stösst man in der Botschaft des Bundesrates auf interessante Angaben. Die Produzentenpreise in der Schweiz sind in den vergangenen zehn Jahren gesunken, und zwar stärker als in der EU. Das heisst, dass sich unsere Produzentenpreise jenen der EU angenähert haben. Es heisst auch, dass die Anstrengungen unserer Bauern beachtlich sind.
Schaut man sich die Situation bei den Konsumentenpreisen an, fällt auf, dass diese nicht entsprechend gesunken sind. Nein, sie sind sogar gestiegen, und sie sind bei uns noch stärker gestiegen als in der EU. Die Differenz zu den EU-Preisen hat um sage und schreibe 28 Prozent zugenommen. In absoluten Zahlen ausgedrückt: Wir geben jedes Jahr knapp 12 Milliarden Franken mehr für Lebensmittel aus, als wenn wir sie in der EU einkaufen würden; nur gerade 3 Milliarden davon sind die Folge von höheren Produzentenpreisen. Eine knappe Milliarde Franken Differenz machen die Zölle aus. 8 Milliarden Franken bezahlen wir hingegen mehr, weil wir in der Verarbeitung und im Handel teurer sind als die EU. Die Bauern sind also nur zu einem Viertel an den höheren Preisen in der Schweiz schuld, zwei Drittel der Preisdifferenz gehen auf Verarbeitung und Handel zurück. Das sind eindrückliche Zahlen; diese Einsicht muss unsere Entscheidungen bei dieser Agrarreform beeinflussen.
Ich ziehe daraus zwei Schlüsse:
1. Wenn wir die Produzentenpreise noch mehr senken wollen, dann müssen wir den Bauern bessere Einkaufsbedingungen ermöglichen. Das Stichwort dazu ist Parallelimporte, aber auch andere Erleichterungen, die wir in dieser Vorlage beschliessen sollten. Hingegen bringt es überhaupt nichts, wenn wir bei der Ökologie oder beim Tierschutz Lockerungen beschliessen, denn das geht auf Kosten des guten Image der Schweizer Produkte und bringt den Bauern deshalb mittel- und langfristig überhaupt nichts.
2. Wir müssen nun endlich bei den verarbeitenden Betrieben und beim Handel ansetzen. Sie sind in erster Linie für die enormen Preisunterschiede zur EU verantwortlich. Was nützt es den Bauern, dass sie ihre Produktion auf Effizienz trimmen und die Produzentenpreise senken, wenn ihre Produkte nachher auf dem Weg zum Konsumenten wegen Ineffizienzen wieder übermässig verteuert werden? Der Umlagerung der Marktstützungen ins Direktzahlungssystem und damit hin zu den Bauern kommt deshalb in dieser Agrarreform oberste Priorität zu. Marktstützungen halten die Preise hoch, sie behindern den Strukturwandel in den nachgelagerten Bereichen, und das schadet den Bauern und den Konsumenten.
Nun kann man gegenüber dem System der Direktzahlungen gewiss auch Vorbehalte anbringen. Niemand behauptet, dass unser heutiges Direktzahlungssystem perfekt sei. Immerhin hat es den Vorteil, dass es Transparenz in die Finanzflüsse bringt und dass das Geld ganz direkt und ohne Umwege in die Landwirtschaft fliesst. Dass bei uns plötzlich wieder Forderungen auf dem Tisch sind, mit staatlichen Geldern nur die Bauern mit den grössten Kartoffeln respektive mit den Kühen, die am meisten Milch geben, zu unterstützen, ist doch sehr erstaunlich.
Ich sehe also wirklich keinen Grund dafür, unsere Landwirtschaft wieder zu intensivieren - im Gegenteil: Wir haben allen Grund, die Extensivierung unserer Landwirtschaft noch ein gutes Stück weiter voranzutreiben. Allein wenn man sich vor Augen führt, wie hoch der Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung nach wie vor ist - es werden ja in der Landwirtschaft mehr Antibiotika eingesetzt als für die Menschen -, aber auch, wenn man sich die Probleme mit der Lufthygiene und dem Gewässerschutz, die Stickstoffüberschüsse, die zu hohen Phosphorkonzentrationen, die Ammoniakemissionen und die Vollzugsprobleme im Bereich der Hofdünger vor Augen führt: Überall besteht nach wie vor Handlungsbedarf, wie das der Bundesrat auch selber in der Botschaft schreibt. Ich kann deshalb wirklich schlecht verstehen, wie man da auf die Idee kommen kann, die erneute Intensivierung der Landwirtschaft noch mit staatlichen Geldern anzukurbeln.
Ich will allerdings nicht bestreiten, dass unser Direktzahlungssystem ein paar Blüten treibt, die wir uns nicht so vorgestellt haben. Ich bin deshalb gerne bereit, dieses System gut zehn Jahre nach seiner Einführung zu überprüfen. Unsere Kommission möchte dem Bundesrat in Form einer Motion einen entsprechenden Auftrag erteilen. Es geht aber nicht, die "AP 2011" deswegen nun auf Eis zu legen und den ganzen Prozess zu stoppen oder massiv zu verlangsamen.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und unsere Landwirtschaft in Position zu bringen, damit ihre Produkte von den Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin geschätzt und vor allem auch gekauft werden.
Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ich beginne ganz hinten in unserem Bundesbüchlein: beim Geld. Geld ist etwas, das normalerweise in diesem Rat zuerst genannt wird; ich habe bisher eigentlich noch wenig davon gehört. Ich will es ganz klar machen: Ich stehe zum bundesrätlichen Vorschlag, dass wir für diese Agrarpolitik einen Kreditrahmen in Höhe eines Betrages von rund 13,5 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre bewilligen. Ich stehe dazu, ich unterstütze das.
Sobald ich das aber gesagt habe, muss ich ebenfalls klar sagen: Wenn Sie wesentlich über diesen Betrag hinausgehen wollen, dann verursachen Sie möglicherweise mittel- und längerfristig Probleme für die Landwirtschaft, für unsere Bauern, die dann einmal zu tragen sein werden. So hohe Subventionen - es geht ja letztlich um rund 6 Prozent der Staatsausgaben, gar nicht mitgerechnet, was an der Grenze mit Abschöpfungen, mit Zöllen noch passiert -, so hohe Bundesbeiträge setzen eine grosse Bereitschaft im Volk voraus, das tatsächlich zu bezahlen. Es ist - auch in der Kommission - schon mehrmals darauf hingewiesen worden: Ein Teil der Bevölkerung, der ins Ausland einkaufen geht, hat sich aus dieser Solidarität mit unserer Bauernschaft bereits verabschiedet und fühlt sich noch superschlau dabei und ökonomisch handelnd. Ich appelliere also daran, dass wir ganz intensiv unseren Bauern helfen und im Volk die Bereitschaft, diese Stützungen zu bezahlen, auch tatsächlich mittel- und längerfristig erhalten. Wir wollen vermeiden, dass es eines Tages zu einem Kippeffekt kommt.
Mir liegt sehr daran, dass wir es in dieser Vorlage auch schaffen, den Bauern etwas zu helfen, indem wir die Mittel ihnen direkt zuleiten und weder den vorgelagerten noch den nachgelagerten Bereichen zugutekommen lassen. Und dem Herrn sei es geklagt: Die inzwischen schon wieder halbbeerdigte Geschichte mit den Parallelimporten - ich schmunzle etwas über die Voten, die ich jetzt höre, nachdem ich auch in der Kommission intensiv zugehört habe -, sie gehört zu diesem Paket. Ich werde immer hellhörig, wenn in der Schweiz jemand sagt, man könne da keine Detailmassnahme anpacken, man brauche ein Gesamtkonzept. Ich habe in meinen langen Jahren in diesem Bundeshaus nur eines gelernt: Wenn etwas in der Schweizer Politik ganz sicher scheitert, dann sind es Gesamtkonzepte. Es sind immer nur die Einzelmassnahmen, manchmal sogar die Provisorien, die tatsächlich dauern.
Ich komme bereits zum Schluss und noch einmal zum Geld und sage es ganz deutlich: Alle jene politischen Heilsverkünder, die derzeit im Land herumreisen und den Bauern höhere Geldbeträge versprechen, machen den Bauern ein Danaergeschenk, weil - ich wiederhole es - dies sich so auswirken könnte, dass es eines Tages zu einem Kippeffekt käme.
Ich bitte um Eintreten, und ich bin bereit, diese 13,5 Milliarden Franken gemäss dem Entwurf des Bundesrates hier zu bewilligen.
Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion
Wir sind uns in diesem Saal alle einig, dass die Richtung des Bundesrates in der Agrarpolitik stimmt. Aber es stellen sich zwei zentrale Fragen. Zum Ersten: Welches Tempo dürfen wir den Bauern zumuten? Zun Zweiten: Müssen wir die Bauern nicht auch auf der Kostenseite entlasten? Auf diese beiden Fragen will ich eingehen.
Zuerst zum Tempo, und ich nehme es vorweg: Der Bundesrat schlägt ein hohes, ein zu forsches Tempo an. Wir alle wissen, dass der Strukturwandel weitergeht. Aber warum hetzen? Es soll weiterhin gleichzeitig mit dem Generationenwechsel auf den bäuerlichen Betrieben entschieden werden, ob der Betrieb weitergeführt oder aufgegeben wird. Viele Bauern werden das bundesrätliche Tempo kaum durchhalten. Die neuen Zahlen zu den Einkommen in der Landwirtschaft sprechen ebenso dafür, einen Gang zurückzuschalten - nicht abzubremsen, aber einen Gang zurückzuschalten -, wie auch der gegenwärtige Stillstand in den WTO-Verhandlungen dafür spricht. Vergessen wir eines nicht: Es geht nicht nur um die Bauern. Vergessen wir nicht, dass der Nahrungsmittelsektor in der Schweiz 450 000 Arbeitsplätze bietet und dass die Ernährungswirtschaft mit einer Wertschöpfung von jährlich über 30 Milliarden Franken einen wichtigen Beitrag, nämlich ganze 8 Prozent, an unsere Volkswirtschaft leistet.
Aus zwei Gründen rechtfertigt es sich, das Tempo etwas zu drosseln. Zum Ersten hat sich der Abstand des bäuerlichen Einkommens zu den übrigen Einkommen in den vergangenen fünfzehn Jahren weiter vergrössert. Nur jeder vierte Bauer verdient so viel wie der vergleichbare Nichtbauer. Im Durchschnitt verdienen Bauern immer noch 40 Prozent weniger. Mit der "Agrarpolitik 2011" wird sich das bäuerliche Gesamteinkommen nochmals um rund 500 Millionen Franken reduzieren. Bauern brauchen Einkommen. Von der frischen Luft und vom Blick in die Natur leben auch Bauernfamilien nicht.
Zum Zweiten ist das Tempo des Strukturwandels rasant: Seit 1990 hat sich die Zahl der Haupterwerbsbetriebe um 30 Prozent, um ein ganzes Drittel, die Zahl der Nebenerwerbsbetriebe sogar um 40 Prozent reduziert. Kaum eine andere Branche hat so viele Betriebe aufgeben müssen. Ginge es noch dreissig Jahre im gleichen Tempo weiter, wir könnten im Jahre 2035 die letzte Bauernfamilie im Freilichtmuseum Ballenberg ausstellen. Es muss und kann nicht in diesem Tempo weitergehen.
Doch unser System, das gilt es auch festzuhalten, ist stark auf Direktzahlungen konditioniert und soll in dieser Richtung weiter verstärkt werden. Die WTO verlangt das nach heutigem Stand nicht. Bisher waren die Leistungen des Bundes noch mehr auf Leistung und Qualität ausgerichtet. Auch Bäuerinnen und Bauern wollen - wie wir alle - für Qualitätsarbeit und eigene Produkte bezahlt sein; nicht bloss dafür, dass sie Tiere auf die Weide stellen. Auch darum gilt es, das Tempo für die Umlagerung der Marktstützung zu drosseln. Die grosse Eile ist nicht nötig. Marktstützung hilft, Wertschöpfung und Einkommen in der Landwirtschaft zu generieren. Sie hilft, den Übergang in der Entwicklung besser zu schaffen.
Wir verlangen daher namentlich, dass die Verkäsungszulage für Milch bis ins Jahr 2011 im heutigen Umfang von 15 Rappen pro Liter erhalten bleibt, ebenso, dass die Siloverzichtszulage von 3 Rappen pro Liter Milch, also für das Produkt, bestehen bleibt. Wir vertreten damit die gleiche Haltung, welche wir bereits in der Vernehmlassung geäussert haben, denn in der Käseproduktion liegt neben dem Fleisch die grösste Marktchance der Schweizer Bauern. Dies ist vor allem so, weil ab Juni nächsten Jahres der Käsemarkt in Europa frei ist. Diese Chance gilt es zu nutzen, durch erstklassige Produkte und durch cleveres Marketing.
In den Hügel- und Bergzonen, wo der Grossteil unserer Bauern lebt, lässt sich nun mal kaum etwas anderes als Milch - und daraus Käse - produzieren. Von Dattel- und Bananenkulturen kann bei uns niemand leben.
Wir haben im Zahlungsrahmen eine massvolle Erhöhung verlangt. Ich frage mich heute allerdings, ob diese massvolle Erhöhung hoch genug ist, und ich überlasse es dem Nationalrat, gut zu überlegen, ob nicht eben doch ein höherer Zuschlag, als ihn die Minderheit verlangt, angemessen wäre. Wir wollen die Politik weiterführen, wie wir sie vor zehn Jahren aufgenommen haben, aber im richtigen, in einem klugen Schrittmass. Damit liegen wir auch auf der Linie der grossen Mehrheit der Kantone, und das ist für den Ständerat wichtig. Der Bundesrat hat leider die Anliegen der Kantone zu einem grossen Teil übergangen, und es ist an uns, die nötigen Korrekturen anzubringen.
Nun habe ich bisher über die Ertragsseite der Landwirtschaft gesprochen. Lassen Sie mich auch kurz auf die Aufwandseite eingehen, denn auch die Aufwandseite bedarf der Korrektur. Bauern zahlen heute zu viel, wenn sie Leistungen einkaufen müssen. Rund 1 Milliarde Franken wenden unsere Bauern mehr auf als ihre Berufskollegen in der Europäischen Union; das hat uns das Bundesamt vorgerechnet. Von diesen Mehrkosten ist ein grosser Teil hausgemacht: hohe Baukosten, hohe Arbeitnehmerlöhne usw. Aber rund 300 Millionen Franken Überteuerung stammen aus dem Import von Saatpflanzengut, aus den Preisen für Tierarzneien, Maschinen- und Ausrüstungsgegenstände usw. Bei diesen 300 Millionen Franken unserer Bauern müssten wir ansetzen. Es ist nötig, den Bauern diese Last abzunehmen. Es geht einfach nicht an, die Bauern noch schneller durch den Strukturwandel laufen zu lassen und ihnen gleichzeitig 1 Milliarde Franken zusätzliche Lasten in den Rucksack zu legen. Das erträgt auch ein Schweizer Bauer nicht.
Es ist daher richtig, dass die Kommission im landwirtschaftlichen Sektor die Parallelimporte zulässt, es ist aber kein Allerweltsmittel, da gebe ich Herrn Lauri Recht. Aber es ist ein richtiger Beitrag, damit die Bauern auch auf der Kostenseite Einsparungen machen können. Es ist richtig, die Bauern von diesen zusätzlichen Lasten zu befreien. Was wir ebenfalls in der Kommission beschlossen haben, ist, die Bauern aus vielen Abhängigkeiten zu entlassen. Es geht nicht an, dass Bauern ihre Produkte nur verkaufen können, wenn sie gleichzeitig beim abnehmenden Betrieb wieder ihre Einkäufe tätigen. Wir kennen das. Das kann zu Knebelungsverträgen führen, und diese wollen wir für die Bauern nicht.
Wir glauben alle an die Kraft und das Können unserer Bauern. Aber wir müssen ihnen faire Chancen geben. Die Chancen sind dann angemessen fair, wenn wir das forsche Tempo etwas, einen Gang nur, zurücknehmen und wenn wir den Bauern einige Lasten abnehmen, welche sie heute zu doch überteuerten Einkaufspreisen bezahlen müssen.
Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Als Kommissionsmitglied wollte ich zum Eintreten eigentlich nicht sprechen, aber ich sehe mich nun doch veranlasst, zwei, drei Bemerkungen zu machen. Bei verschiedenen Voten, die ich heute Morgen verfolgt habe, ist mir ganz spontan ein Gedanke durch den Kopf gegangen. Mir ist, als spüre man die Wahlen. Wenn ich die "AP 2011" mit der letzten Vorlage, der "AP 2007", vergleiche - ich war damals Kommissionspräsident und -sprecher -, so muss ich sagen, dass wir damals viel grössere Schritte gemacht haben, als sie jetzt vom Bundesrat vorgeschlagen sind und von der Kommissionsmehrheit noch abgedämpft werden. Die Kommissionsmehrheit drosselt, Herr Kollege Frick; ich komme nachher noch darauf zurück. Ich nenne ein Beispiel; Herr Büttiker wird dann ein anderes Beispiel aufzeigen, wo es nicht so herausgekommen ist, wie man vorausgesagt hat.
Bei der Milchkontingentierung hat man damals - 2003 - eigentlich den Teufel an die Wand gemalt. Namhafte Vertreter dieser Branche gestehen heute ein, dass es wesentlich besser herausgekommen ist, als man damals befürchtet hat.
Herr Kollege Frick hat zwei- oder dreimal darauf hingewiesen, dass das Tempo zu drosseln sei. Wenn ich die Arbeiten der Kommission betrachte, so meine ich, dieser Tenor sei in verschiedenen Anträgen der Kommissionsmehrheit - oder auch der Kommissionsminderheiten, je nach Artikel - zu spüren. Es war in der Kommission fast einhellig die Meinung vorhanden, wir möchten vom Tempo des Bundesrates etwas zurückgehen. Die Anträge der Kommissionsmehrheit - oder auch der -minderheiten, je nachdem - gehen in diese Richtung. Ich glaube nicht, dass wir gegenüber dem Tempo, das vom Bundesrat angeschlagen worden ist, eine Verschärfung haben. Was aber zum Teil von Minderheiten verlangt wird, das ist nicht Drosselung des Tempos, sondern Zementierung auf fünf Jahre hinaus.
Es könnte also während dieser Jahre nichts mehr geändert werden. Damit gehen wir vom heutigen Rechtszustand weg, ich spreche z. B. von der Verkäsungszulage. Bis jetzt hat der Bundesrat die Möglichkeit gehabt, flexibel zu entscheiden und zu agieren. Nach dem Antrag der Minderheit wird es das nicht mehr geben, sondern da wäre eine Zementierung im Gesetz, an die der Bundesrat bis zum Jahre 2011 gebunden wäre. Ich gehe nicht davon aus, dass das Parlament dann innerhalb dieser vier Jahre nochmals eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes vornimmt.
Ich bitte Sie also zu unterscheiden zwischen Drosselung des Tempos, das der Bundesrat vorgegeben hat, und Zementierung. Zementieren sollten wir nicht. Ich weiss nicht, ob wir der Landwirtschaft einen Dienst erweisen, wenn wir so tun, als ob sich in den nächsten vier Jahren in gewissen Bereichen nichts bewegen müsse. Ich glaube, das wäre ein Bärendienst. Wir müssen - so leid es uns tut - nach wie vor, wie das in anderen Lebensbereichen der Fall ist, auch von der Landwirtschaft verlangen, dass sie sich bewegt. Ich bin auch nicht sicher, ob wir mit neuen Massnahmen im Bereich der Produktionskosten nicht viel mehr versprechen, als letztlich gehalten werden kann. Da geht es nicht um diese 300 Millionen Franken, sondern der Schweizerische Bauernverband spricht in einem Papier im Zusammenhang mit der Einführung der internationalen Erschöpfung bei den Produktionsmitteln selber von einer kostenseitigen Entlastung um etwa 25 bis 30 Millionen Franken jährlich. Die Kostentreiber sind an einem anderen Ort zu suchen, bei den technischen Handelshemmnissen - da ist ja Frau Bundesrätin Leuthard aktiv - und bei den Zöllen. Namentlich diese beiden Bereiche müssten wir genau anschauen. Ich zweifle - das werden wir dann bei der entsprechenden Bestimmung, Artikel 27b, sicher noch diskutieren -, ob wir mit diesem "Patentrezept" der Parallelimporte bzw. des Wechsels des Systems den Landwirten wirklich so viele Kosten abnehmen, wie das behauptet wird.
Ich wollte nach diesen zahlreichen Wortmeldungen aus der Kommission einfach noch auf diese Punkte hingewiesen haben. Es wird in der Detailberatung darum gehen, beim einen oder anderen Punkt noch etwas ausführlicher darzulegen, worum es geht.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Wir haben festgestellt, dass die Agrardebatte immer vor den Wahlen stattfindet. (Heiterkeit) Zu ergänzen wäre: auch die Bildungsdebatte.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gestatten Sie mir, dass ich trotz der sachlichen Feststellung von Herrn Schiesser, dass im nächsten Jahr Wahlen stattfinden, als ehemaliger Landwirtschaftsdirektor des Kantons Graubünden - ich war zwölf Jahre als solcher tätig - ein paar ganz kurze Bemerkungen zu dieser Vorlage mache.
Ich möchte vorerst den Bundesrat zitieren. Er führt in der Botschaft aus, dass das Paket die bisherige Landwirtschaftspolitik konsequent weiterführt, sodass die Landwirtschaft auch in Zukunft die verfassungsmässigen Aufgaben erfüllen kann. Diese Aussage beinhaltet zwei Kernpunkte: Erstens einmal sind wir in der Ausgestaltung der Landwirtschaftspolitik nicht frei, wir haben hier einen Verfassungsartikel umzusetzen. Das müssen wir immer im Auge behalten, wenn wir hier Massnahmen diskutieren und beschliessen. Zweitens wird von einer konsequenten Weiterführung der bisherigen Agrarpolitik gesprochen. Mit einer konsequenten Weiterführung der bisherigen Agrarpolitik bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass sich die bisherige Agrarpolitik grundsätzlich bewährt hat. Es geht also heute nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern dort Modifikationen vorzunehmen, wo solche aufgrund internationaler Entwicklungen, aber auch nationaler Erfahrungen notwendig sind.
Wenn wir die heutige Vorlage an diesen Vorgaben messen, stellen wir fest, dass wir durchaus eine gute Vorlage beraten dürfen. Es wird immer wieder Leute geben, die sagen werden, es sei kein grosser Wurf. Aber darum geht es bei dieser Vorlage auch nicht. Vielmehr geht es darum, Bewährtes weiterzuentwickeln, damit die vom Volk mit dem Verfassungsartikel festgelegten Ziele erreicht werden können. Wir müssen uns dabei bewusst sein, dass die Einkommenssituation der Landwirtschaft insgesamt nicht so ist, dass davon gesprochen werden kann, dass die flächendeckende Bewirtschaftung von vornherein sichergestellt ist. Auch die These, dass sich die Situation der Bergbauern besser entwickelt habe als jene der Talbauern, stimmt so nicht. Vielmehr hat das Berggebiet nur etwas vom ausgewiesenen Rückstand aufgeholt. Nach wie vor bestehen wesentliche Einkommensunterschiede zwischen Berg- und Talbauern.
Deshalb sind enge Grenzen gesetzt, um innerhalb des Budgets allfällige Mehraufwendungen zu kompensieren. Die von der Minderheit der Kommission vorgesehene Aufstockung des Kredites um 150 Millionen Franken in vier Jahren ist aus dieser Sicht und auch in Würdigung der Teuerung durchaus gerechtfertigt und bescheiden. Sie liegt auch im Rahmen der Äusserungen von Herrn Leuenberger. Er hat davon gesprochen, dass dieser Kredit rund 13,5 Milliarden Franken betragen soll. Wir sprechen also von einer Differenz von plus/minus ein Prozent.
Es stimmt im Übrigen nicht, dass wir mit allen Gesamtkonzeptionen Schiffbruch erlitten haben. Ich möchte immerhin daran erinnern, dass das grösste Konzept, das wir realisiert haben, der NFA ist. Dort haben wir durchaus auch eine Gesamtkonzeption realisiert.
Die Vorlage muss meiner Meinung nach dazu beitragen, die heute feststellbare Verunsicherung in der Landwirtschaft abzubauen, und sie muss Anreize in Richtung Produktion, insbesondere einer qualitativ hochstehenden Produktion, enthalten. Erfreulicherweise liegen Anträge vor, die in diese Richtung gehen, leider nicht von der Mehrheit und vom Bundesrat. Es geht dabei um folgende Punkte: Zulage verkäste Milch, Zulage Fütterung ohne Silage und der Antrag Maissen betreffend Viehzucht und Beitragsabstufung. Es geht dabei also nicht um höhere Kredite, sondern darum, diese Aufgabe auch mit dem Kreditrahmen zu erfüllen.
Herr Schiesser hat argumentiert, die Landwirtschaft müsse sich bewegen, und hat dann im Sinne der Kommissionsmehrheit indirekt gesagt, man solle diese Anträge ablehnen. Es ist nicht so, dass wir etwas zementieren. Die Landwirtschaft bewegt sich, muss sich sehr stark bewegen. Wenn Sie den ganzen Strukturwandel betrachten, dann ist es durchaus so, dass hier einiges in Bewegung ist. Aber wir müssen auch Massnahmen haben, damit Landwirte am Schluss nicht nur Subventionsempfänger sind, sondern auch noch hochqualitative Produkte herstellen. Es macht deshalb Sinn, dass für eine qualitativ gute und sichere Produktion wichtige Instrumente in die Vorlage aufgenommen werden. Und ich möchte Ihnen empfehlen - wir werden das in der Detailberatung dann behandeln -, diese Punkte auch in die Vorlage aufzunehmen. Dann haben wir durchaus eine gute weitere Entwicklung der bisherigen Landwirtschaftspolitik ermöglicht, und auch beim Finanzrahmen sind wir, glaube ich, trotz Wahlen durchaus im Rahmen der Vorschläge des Bundesrates.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne auf die Vorlage einzutreten.
Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der von einer grossen Mehrheit des Volkes angenommene Verfassungsartikel wird umgesetzt. Die Aufträge werden grosso modo erfüllt. Niemand bestreitet ernsthaft, dass vor allem auch zur Berglandwirtschaft besondere Sorge getragen werden muss. Wir haben noch - ich betone: noch - eine ausgezeichnete Lebensmittelindustrie und ein Nahrungsmittelgewerbe, welche die einheimischen Rohmaterialien zu qualitativ hochstehenden Produkten verarbeiten. So weit, so gut. Man kann sich also die Frage stellen: Ist alles in Butter? Keineswegs!
Wenn man nicht nur in der Theorie und in der Botschaft des Bundesrates nachliest, sondern wenn man im Schorgraben der alltäglichen bäuerlichen Politik verkehrt, dann muss man am einen oder anderen Ort feststellen - und diese Feststellung macht mir Sorge -, dass die Bäuerinnen und Bauern dieses Landes die Köpfe hängen lassen! Man spürt, dass die Bedenken gegenüber der Landwirtschaftspolitik und die Kritik an ihr wachsen. Unser Rückstand in der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den umliegenden Ländern verringert sich nicht. Die Perspektive für die Agrarzukunft fehlt, auch mit "AP 2011". Bei all diesen Bedenken muss sofort eine Klarstellung erfolgen.
Wir wollen und brauchen eine produzierende Landwirtschaft. Gerade auch aus der Sicht der Verarbeiter von Agrarprodukten ist diese Präzisierung wichtig. Nahrungsmittelgewerbe und Lebensmittelindustrie brauchen eine leistungsfähige Primärproduktion in diesem Lande, genauso wie die Bauern Verarbeiter brauchen, die ihnen ihre Produkte abkaufen.
Die Konsumenten schätzen Schweizer Nahrungsmittel aus schweizerischen Rohstoffen; Voraussetzung ist, dass das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Die Agrarpolitik darf sich deshalb nicht damit begnügen, nur eine Politik für die Landwirtschaft zu sein. Sie muss sich für das Wohl der gesamten Wertschöpfungskette, von den vorgelagerten Stufen über die Primärproduktion bis zur Verarbeitung und zum Handel, einsetzen.
Eine effektive Eiterbeule in dieser gesamten Wertschöpfungskette ist die Versteigerung der Zollkontingente für Fleisch. Das schlimmste Beispiel dafür, dass wir die Pflicht zur Kosteneindämmung sträflich vernachlässigt haben, ist die Versteigerung der Zollkontingente für Fleisch, die mit der "Agrarpolitik 2007" eingeführt worden ist. Man kann heute, vier Jahre danach, sachlich und nüchtern feststellen: Es war ein Flop. Im laufenden Jahr werden durch den Bund 100 Millionen Franken abgeschöpft, 2007 werden es 150 Millionen Franken sein. Das ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf einem der wichtigsten Sektoren der Nahrungsmittelwirtschaft. Ich frage mich, ob sie eine Strafsteuer zulasten der Fleischbranche sein soll. Die Versteigerung löste einen Konzentrationsschub aus. Das haben wir in diesem Saal vor vier Jahren vorausgesagt; und ich muss Ihnen heute sagen, dass es noch schlimmer - ein Bauer würde sagen: noch "verreckter" - gekommen ist, als wir damals gesagt haben. Es gibt natürlich Leute, die sagen, dass dies im Sinne der Rationalisierung gewollt sei. Ich bin aber nicht der Meinung, dass ein Staat, der die KMU zu fördern vorgibt, derart rigoros - in diesem Fall möchte ich sagen: brutal - vorgehen darf. Im Jahr 2000 gab es 1003 importberechtigte Firmen - das ist die offizielle Zahl aus dem Agrarbericht -, darunter etwa 800 gewerbliche Metzgereien.
Bei der letzten Versteigerung von Nierstücken haben, und das ist Fakt, noch 76 Bieter - Sie haben richtig gehört: noch 76! - einen Zuschlag erhalten. Das heisst, dass die Zahl der beteiligten Firmen innert kürzester Zeit auf einen Zehntel zurückgegangen ist. Ich frage Sie heute: Haben wir das gewollt? Wenn diese Betriebe nicht mehr mitmachen können, haben sie einen Geschäftszweig verloren. Das hat einigen Unternehmen bereits den Kragen gekostet, und sie werden nicht die Letzten sein. Sie wissen: Nächstes Jahr wird es noch schlimmer kommen. Letztes Jahr wurde ein Drittel versteigert, dieses Jahr sind es zwei Drittel, und im Jahr 2007 wird das Ganze der Versteigerung unterworfen.
Es stimmt einfach nicht, dass die Versteigerung ein marktwirtschaftliches Instrument ist. Sie ist auch kein marktwirtschaftliches Instrument, nur weil das ein ETH-Professor sagt. Die Praxis zeigt etwas ganz anderes: In der Schweiz ist die Versteigerung in der Anwendung, in der Praxis, nichts anderes als eine Lotterie. Je nachdem, ob ein Spekulant hoch pokert und teure Gebote macht, gehen die andern Interessenten leer aus, auch wenn sie die Ware benötigen. Ein Beispiel aus der Vorweihnachtszeit: An einer ganz normalen Auktion erhält ein Bieter 65 Prozent der Menge, 15 Bieter teilen sich die Restmenge, und 20 Bieter erhalten nichts. Letztere müssen in der Weihnachtszeit den Laden wohl schliessen. Der Markt wird unberechenbar. Die Leute können auf diese Weise wirklich nicht mehr vernünftig geschäften. Also noch einmal und ohne Emotionen: Die Versteigerung hat sich nicht bewährt; sie hat zu einem Desaster geführt. Ich möchte, ohne zu übertreiben, sagen: Im Bereich Geflügel und Schaf hat sie für die betroffenen Leute wirklich zu einem wirtschaftlichen Blutbad geführt.
Wir wären nach diesen vier Jahren jetzt eigentlich bei Philippi angelangt. Aber weil jetzt Vorweihnachtszeit ist, möchte ich sagen: Herr vergib ihnen, denn die Theoretiker wissen auch heute noch nicht, was sie den Praktikern und den Betroffenen angetan haben. Es liessen sich noch andere Fehlentwicklungen aufzählen, die von der Versteigerung ausgelöst oder mindestens gefördert werden. Beispielsweise ist nachweisbar, dass die Zusatzkosten, die sie bewirkt, den Import schlechter Qualität begünstigen, was ja nicht im Sinne der Konsumenten liegen kann.
Aber wir dürfen uns nicht darauf beschränken, Probleme zu beklagen; das habe ich jetzt getan. Wichtiger ist die Frage, was wir daraus für die Zukunft lernen müssen. Auch wenn ich persönlich bis zuletzt gegen das Versteigerungsverfahren gekämpft habe, sehe ich leider nicht, dass das alte System einfach wieder etabliert werden kann. Nur schon praktische Gründe stehen dem entgegen. Der Fehler ist passiert, der Schaden ist angerichtet. Wir müssen nun aufpassen, dass wir die Situation nicht noch mit einem Hüftschuss - bei Hüftschüssen ist man zwar schnell, aber man trifft schlecht - verschlimmbessern. Deshalb haben wir darauf verzichtet, bei Artikel 48 einen Antrag zu stellen. Wir haben den anderen Weg gewählt, wir haben alle Interessenten an den Tisch geholt; und es ist uns gelungen, entgegen den Voraussagen der Auguren den Schweizerischen Bauernverband, die Migros, Coop, Proviande, den Schweizerischen Viehhändlerverband und die Fleischfachverbände - damit ist auch meine Interessenbindung offengelegt - an einen Tisch zu bringen und eine einheitliche Strategie zu entwickeln.
Wir haben im Nationalrat und im Ständerat gleichlautende Vorstösse eingereicht, die etwa wie folgt in der Stossrichtung zusammengefasst werden können: Bezüglich Versteigerungsverfahren sind wir uns einig, dieses soll nun möglichst rasch beendet und dem Bundesrat der Ball zugespielt werden.
Frau Bundesrätin: Man soll dem Bundesrat den Ball zuspielen für eine Lösung, die in Bezug auf Aussenhandel und auf Inlandleistung kompatibel ist, die für die Bauern, für die Grossverteiler, für die Viehhändler und für die Fleischfachverbände tragbar ist. Ich meine, das sei ein gangbarer Weg, der auch eine Lösung für die Zukunft bringen könnte. Ich fasse meine grundsätzliche Haltung in drei Punkten wie folgt zusammen:
1. Die "AP 2011" soll mit konsequenter Ausrichtung auf Massnahmen zur Kostensenkung realisiert werden. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass auf zusätzliche Belastungen der Betriebe, z. B. durch Gebühren, verzichtet wird.
2. Die "AP 2011" muss auf das, ich betone, mittel- bis langfristige Ziel eines umfassenden Agrarfreihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich ausgerichtet sein. An diesem Projekt ist mit Priorität zu arbeiten. Ich stelle mit Freude fest, dass Frau Bundesrätin Leuthard in dieser Richtung bereits aktiv geworden ist.
3. In der Zwischenzeit sind im Sinne der eingereichten Vorstösse im National- und Ständerat die Marktordnungen weiterzuentwickeln. Die durch die Versteigerung benachteiligte Viehwirtschaft, Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Konsumentenschaft haben eine bessere Lösung beim Importregime und eine wirksame Entlastung verdient.
Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen, wenn Sie die eingereichten Vorstösse unterstützen, und ich werde Sie vor allem jetzt in der Weihnachtszeit ins Abendgebet mit einschliessen. (Heiterkeit)
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident der Branchenorganisation Molkereimilch, die sich der schwierigen Aufgabe unterzieht, eine Milchmarktordnung nach der Abschaffung der Milchkontingentierung zu finden. Ich habe noch eine andere Interessenbindung: Ich bin auf einem Bauernhof aufgewachsen, und ich habe einen Bruder, der im Zuge des Generationenwechsels vom Strukturwandel eingeholt worden ist; ich weiss also, wovon ich spreche.
Bevor wir über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik diskutieren, müssen wir uns die Frage stellen, ob die Reformen der Vergangenheit die an sie gestellten Erwartungen erfüllt haben. Diesbezüglich kann festgestellt werden, dass die Agrarreformen einen umfangreichen Anpassungsprozess ausgelöst haben. Die Bauernfamilien sind diese Herausforderungen - und von denen müssen wir heute sprechen - mit grossem Einsatz angegangen und haben auf vielfältige Art und Weise auf die sich verändernden Rahmenbedingungen reagiert. Die Agrarreformen haben viel bewegt, sei es im Bereich Ökologie, im Sozialbereich, aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Eine Kurzbilanz zeigt Folgendes - ich verweise auch auf den Bericht des Bundesrates, er hat eine ausgezeichnete Standortbestimmung gemacht -: Wenn man das betrachtet, sieht man Folgendes: Man darf unbestritten feststellen, dass die Erwartungen im Bereich Ökologie und Tierwohl weitgehend erfüllt wurden.
Was den sozialen Bereich anbelangt, präsentiert sich die Situation zwiespältig. Seit 1990 sind rund 30 000 Betriebe oder 65 000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verschwunden. Dieser erhebliche Strukturwandel erfolgt - ich habe es angetönt - weitgehend beim Generationenwechsel, weshalb man ihn jetzt, das ist der Grund, als sozialverträglich bezeichnet. Die Bauernfamilien sind jedoch zur Sicherung ihrer Existenz - und das muss klar festgehalten werden - immer mehr auf einen Nebenerwerb angewiesen. Das ist mit einer zusätzlichen Arbeitsbelastung gleichzusetzen. Belastend wirkt sich auch die Tatsache aus, dass viele Bauernfamilien mit Besorgnis einer ungewissen Zukunft entgegensehen.
Diese Feststellungen führen mich nun nahtlos zur Beurteilung der Frage der Wirtschaftlichkeit, also zur Frage, ob wir dort die Ziele erfüllt haben. Aus meiner Sicht haben die Agrarreformen der Vergangenheit die Erwartungen in ökonomischer Hinsicht nicht erfüllt. Ich verweise auch auf die Ausführungen von Herrn Frick, der das dargelegt hat.
Die Produzentenpreise sind seit 1990 um 25 Prozent gesunken. Der landwirtschaftliche Jahresarbeitsverdienst je Familienarbeitskraft beträgt nur rund 50 Prozent des Vergleichseinkommens in den übrigen Wirtschaftszweigen. Was heisst das? In der Landwirtschaft haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass unterdurchschnittliche Einkommen vorliegen und dass eine tiefe Kapitalrentabilität vorliegt. Deshalb komme ich zum Schluss, dass die Erwartungen und Zielsetzungen, die mit den Agrarreformen in ökonomischer Hinsicht gesetzt worden sind, nicht erfüllt sind. Das ist die Ausgangslage, vor der wir nun die "AP 2011" zu diskutieren haben.
Denken Sie auch daran, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit zudem in einem bedeutenden Ausmass aus einem Nebenerwerb - und ich verwende diesen Ausdruck, weil man in den übrigen Wirtschaftszweigen davon sprechen würde - quersubventioniert wird. Das Fazit dieser Standortbestimmung liegt in der Feststellung, dass sich die wirtschaftliche Situation in den Betrieben weiter zugespitzt hat. Und vor diesem Hintergrund vermag die "AP 2011" eben nicht vollumfänglich zu genügen. Es ist nämlich eine Tatsache, dass die "AP 2011" zu einer weiteren Verschärfung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft führen wird. Auch wenn ein Teil dieser Einkommensverluste, Frau Bundesrätin - da bin ich durchaus einverstanden -, in den Betrieben durch den Strukturwandel aufgefangen werden kann, wird den Bäuerinnen und Bauern, und das ist so, ein weiterer Einkommensverlust zugemutet. In Anbetracht der Tatsache, dass die vorangegangenen Agrarreformen die wirtschaftliche Nachhaltigkeit für die Bauernbetriebe nicht gesichert haben, komme ich deshalb zum klaren Schluss, dass die "AP 2011" noch einiger Korrekturen bedarf. In diesem Sinne hat die Minderheit der Kommission die Marschrichtung vorgezeichnet, und ich werde deshalb die Minderheit unterstützen.
Noch eine Zwischenbemerkung: Ich bin nicht etwa grundsätzlich gegen den in der Agrarreform eingeschlagenen Weg - überhaupt nicht. Aber man muss nicht so tun, wie wenn alles zum Besten bestellt wäre.
Eine zweite Bemerkung: Auch in konzeptioneller und strategischer Hinsicht überzeugt mich die "AP 2011" in einem bestimmten Bereich nicht. Ich meine damit die im Zentrum stehende Reduktion der Marktstützungsmassnahmen. Durch das Scheitern der WTO-Verhandlungen ist Druck weggenommen worden. Im Hinblick auf allfällige zukünftige WTO-Verhandlungen scheint es mir aus verhandlungstaktischer Sicht nicht angebracht - aus einer blossen innenpolitischen Motivation heraus, in vorauseilendem Gehorsam -, im Bereich Marktstützung diejenigen agrarpolitischen Instrumente radikal abzuschaffen oder weitgehend umzulagern, die in Zukunft vielleicht hilfreich sein könnten, um die negativen Folgen des WTO-Agrarabkommens, wenn es einmal kommen sollte, zu dämpfen. Was in diesem Zusammenhang in strategischer Hinsicht viel entscheidender ist, das ist ein allfälliges Freihandelsabkommen mit der EU im Agrarbereich. Im Hinblick auf die diesbezüglichen Verhandlungen ist die radikale Abschaffung der Marktstützung in jeder Hinsicht verfehlt. Auch in der EU-Agrarpolitik gibt es Marktstützungsinstrumente - ja, das gibt es! Und weshalb sollen wir jetzt vorangehen und unsere abschaffen? Sie müssen doch noch einen Verhandlungstrumpf in der Hand haben! Oder wollen Sie die Landwirtschaft in Bezug auf ein Freihandelsabkommen einfach opfern? Das können wir doch nicht tun! Also müssen Sie verhandlungstaktisch etwas in der Hand haben, wenn Sie über ein Freihandelsabkommen verhandeln wollen. Auch hier gilt der bewährte Grundsatz, den wir bei uns im Thurgau bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit zu zitieren pflegen, nämlich: Man soll nicht schneller marschieren, als die Musik spielt.
Ein letzter Aspekt zur "AP 2011", ein Aspekt, der hinterfragt werden muss: die mit der "AP 2011" ganz klar angestrebte weitere Extensivierung in der Landwirtschaft. Mit der Umlagerung der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen wird die wirtschaftliche Attraktivität bezüglich der Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen sinken! Sie wird sinken! Der Anreiz, eine möglichst extensive Produktion zu betreiben, wird zunehmen, weil die Direktzahlungen unabhängig von der Produktionsintensität gleich hoch sein werden. Berechnungen zeigen, dass im Bereich der Ackerfläche mit einem Rückgang um zehn Prozent zu rechnen ist; für den Milchsektor bestehen solche Berechnungen auch. Überspitzt gesagt, Frau Bundesrätin - man muss ja überspitzt reden, sonst wird man nicht zur Kenntnis genommen -: Die "AP 2011" basiert meines Erachtens zu stark auf dem Grundsatz: Wer viel Fläche hat und wenig produziert, fährt besser als jemand mit einer kleinen Fläche und hoher Produktivität.
Ich bin nicht Ökonom, ich bin ein einfacher Feld-, Wald- und Wiesenanwalt. Dennoch gestatte ich mir die Frage, ob es tatsächlich ökonomisch Sinn macht, die Produktivität zu dämpfen. Bis jetzt habe ich immer zur Kenntnis genommen, das Ziel müsse sein, die Produktivität zu steigern. Die Folge der Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik im Sinne einer Dämpfung der Produktivität wird sein, dass die Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen in der Schweiz sinken wird, wodurch - das ist auch schon erklärt worden - die Land- und Ernährungswirtschaft Marktanteile verliert. Das bezieht sich nicht nur auf den kleinen Anteil der landwirtschaftlichen Bevölkerung, sondern denken Sie auch an die vor- und nachgelagerten Betriebe in der Landwirtschaft. Das sind Zahlen, die für die Volkswirtschaft keine Peanuts sind.
Ich komme deshalb zur Schlussfolgerung: Für mich ist es mehr als fraglich, ob mit dieser Umlagerung der Marktstützungsmittel in die Direktzahlungen die mit der "AP 2011" explizit anvisierte Zielsetzung, nämlich die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, tatsächlich erreicht wird. Diese Frage werden wir dann sehr genau prüfen.
Als Fazit halte ich fest, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene "AP 2011" für mich nicht das Gelbe vom Ei ist. Die Situation auf den Einzelbetrieben wird sich verschlechtern, die veränderten handelspolitischen Parameter sind nicht berücksichtigt worden, die Stossrichtung hin zu einer flächendeckenden Extensivierung der Landwirtschaft entspricht nicht meinem Gusto. Selbstverständlich haben wir in Anbetracht der gegebenen Situation auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich aber den Minderheitsanträgen anschliessen.
Noch eine letzte Bemerkung: ein Kompliment an die Kommission. Ich danke ihr für die Einreichung der Motion 06.3635, "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems". Das ist das Entscheidende. Das scheint mir das Allerentscheidendste zu sein, dass jetzt das Direktzahlungssystem à fond hinterfragt wird. Frau Bundesrätin, Sie sind hier meine Hoffnungsträgerin im wahrsten Sinne des Wortes. Denn Sie haben jetzt die Chance, das unvoreingenommen - unvoreingenommen - zu überprüfen. Das ist ganz notwendig. Die Stellungnahme des Bundesrates liegt nämlich bereits vor. Wenn ich diese lese, dann werde ich den Verdacht nicht los, dass diejenigen, die Ihnen diesen Text verfasst haben, jetzt schon der vorgefassten Meinung sind, es sei alles bestens.
Ich bitte Sie deshalb, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass diese Direktzahlungen tatsächlich hinterfragt werden. Ich danke Ihnen zum Voraus.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich gestatte mir, beim Eintreten auf diese Vorlage die besonderen Verhältnisse und die besondere Ausgangslage der Obwaldner Landwirtschaft etwas detaillierter darzulegen. Ich hoffe und rechne dann damit, dass Sie nach meinen Ausführungen für meine Haltung in dieser Frage Verständnis zeigen.
In meinem Kanton arbeiten 9,2 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, berechnet nach Vollzeitäquivalenten im Verhältnis zu allen Vollzeitbeschäftigten, in der Landwirtschaft. Damit liegen wir im Vergleich zum schweizerischen Mittel im obersten Bereich des Anteils der Bevölkerung, die in der Landwirtschaft ihr Auskommen findet. Dazu kommt, dass der grösste Teil dieser landwirtschaftlichen Bevölkerung von der Berglandwirtschaft lebt. Ich nehme es vorweg: In meinem Kanton ist die Situation für die landwirtschaftliche Bevölkerung sehr schwierig. Die durchschnittliche Grösse der Obwaldner Betriebe ist nur gerade 10,5 Hektaren, der Durchschnitt der schweizerischen Betriebe liegt bei 16,7 Hektaren. Rund drei Viertel der Betriebe produzieren Milch mit einem durchschnittlichen Kontingent bzw. Lieferrecht von rund 60 000 Kilogramm Milch; der schweizerische Durchschnitt beträgt gut 95 000 Kilogramm.
Mit den bisherigen Reformschritten konnten in den Bereichen der Ökologie und des Tierwohls auch im Kanton Obwalden grosse Fortschritte erzielt werden. Heute werden in Obwalden rund 98 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach den Grundsätzen des ökologischen Leistungsnachweises oder des Bioanbaus bewirtschaftet. Verbunden mit grossen Investitionen wurden Ställe für eine besonders tierfreundliche Haltung gebaut und eingerichtet. Der regelmässige Auslauf der Tiere auf die Weide oder im Winter in den Laufhof ist praktisch zur Selbstverständlichkeit geworden. Für die vielen der rund 800 Betriebe im Kanton Obwalden ist das Einkommen bereits heute sehr tief. Das durchschnittliche landwirtschaftliche Familieneinkommen der ausgewerteten Obwaldner Betriebe betrug 2005 lediglich 40 079 Franken. Dabei gilt es zu beachten, dass dies das landwirtschaftliche Einkommen der ganzen Familie mit rund 1,5 Familienarbeitskräften ist.
Mit anderen Worten verdient ein Obwaldner Landwirt, zurückgerechnet auf eine Arbeitskraft, nur gerade 26 719 Franken aus der Landwirtschaft. Dies entspricht einem vergleichbaren Monatslohn von nur 2226 Franken. Rund ein Drittel der ausgewerteten Obwaldner Betriebe weist zudem einen Eigenkapitalverzehr aus. Die wirtschaftliche Lage ist also bereits heute für viele Betriebe derart angespannt, dass die langfristige Existenzfähigkeit nur noch mit ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeiten in Erwerbskombination gesichert werden kann. Diese Erwerbskombinationen finden sich meistens im Zusammenhang mit touristischen Einrichtungen. Mit diesen Erwerbskombinationen steigen aber auch die sozialen und psychischen Risiken, und nicht zuletzt sinkt auch die Motivation, den Beruf des Landwirts oder der Landwirtin auszuüben.
Die Auswirkungen der vorliegenden "AP 2011" auf die Einzelbetriebe sind tiefgreifend und verschärfen die Einkommenslage nochmals. Insbesondere die Mittelkürzungen, der Finanzrahmen und die Umlagerung der Marktstützungsmittel mit sinkenden Produktepreisen drücken die Einkommen in der Landwirtschaft weiter. Mit der "AP 2011", wie sie jetzt vorliegt, würden die landwirtschaftlichen Einkommen trotz der Erhöhung der Direktzahlungen durchschnittlich nochmals um rund 20 Prozent sinken. Bei den Milchproduktionsbetrieben im Berggebiet dürften diese Einkommenseinbussen noch höher sein.
Die Frage stellt sich nun wirklich: Wollen wir die angespannte wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft bei der weiteren Ausgestaltung der "AP 2011" im vorgesehenen Ausmass und Tempo weiter verschärfen, oder wollen wir diese ausserordentliche Lage bei der weiteren Ausgestaltung der "AP 2011" berücksichtigen? Ich bin klar der Meinung, dass die angespannte Ausgangslage der Landwirtschaft bei der weiteren Entwicklung besser berücksichtigt werden muss. Ich werde deshalb in der Detailberatung für die Erhöhung des Finanzrahmens stimmen und mich auch für die Weiterführung der Verkäsungszulage sowie der Siloverzichtszulage einsetzen. Wiederholt trifft es dort nämlich vor allem die auf Milchprodukte ausgerichtete Berglandwirtschaft.
Im Zusammenhang mit der Berglandwirtschaft hören wir gelegentlich den Vorwurf, dass die Strukturen nur verändert würden, wenn die Zahlungen an die Betriebe gekürzt werden. Hier muss ich mit allem Nachdruck festhalten, dass Betriebe in der Berglandwirtschaft nicht beliebig zusammengelegt und erweitert werden können. Trotz der grossen Mechanisierung ist es aufgrund der Topografie nicht möglich, die Maschinen überall einzusetzen; häufig ist mühsame Handarbeit gefordert. Auch in den Bergen hat der Tag nur vierundzwanzig Stunden. Mit anderen Worten: Der menschlichen Leistung sind bei der Betriebsgrösse Grenzen gesetzt.
Wir brauchen die Berglandwirtschaft, aber nicht nur, um den Bergbauern die Existenz zu sichern. Wir brauchen sie auch, um den Tourismus zu sichern; Frau Slongo hat bereits auf diesen Zusammenhang hingewiesen. Nur eine gepflegte Landschaft sichert uns langfristig Gäste, die uns besuchen wollen. Um eine verödete Landschaft anzuschauen und zu besuchen, braucht der Tourist nicht in die Schweiz zu reisen.
Ich bin selbstverständlich für Eintreten, werde mich aber, wie bereits ausgeführt, für die Erhöhung des Finanzrahmes und auch für die Weiterführung der Verkäsungs- sowie der Siloverzichtszulage einsetzen.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Erstens meine Interessenbindung: Ich bin Präsident der Fial, der Föderation der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien, somit also eines wesentlichen Teiles desjenigen Bereiches, den man den vor- und nachgelagerten nennt.
Zweitens mein Votum: Ich habe beim CO2-Gesetz geäussert, dass wir Parlamentarier - da nehme ich den Ständerat nicht aus - immer mehr dazu neigen, eine Politik des Zeichensetzens zu betreiben. Die Sache selbst hat hinter das Zeichen zurückzutreten. Hinsichtlich des Zeichens selbst ist sekundär, ob es überhaupt etwas bewirkt. Entscheidend ist vorab, dass wir medial den Eindruck erwecken, etwas getan zu haben. So denken und handeln wir, weil wir genau wissen, dass ein Teil der Medienwelt dies genauso will. Sie nehmen dort unsere Zeichen als Politevents genüsslich auf und kommentieren sie losgelöst vom tatsächlich Bewirkten. Der Grund hiefür ist schlicht, dass Zeichen immer einfach zu deuten und plakativ darzustellen sind. Die Sache profund zu durchleuchten und kompetent zu werten wäre dagegen ungemein schwieriger. Die Einfachheit, ja die Schlagworte feiern Triumphe, durchdachte Kolumnen und Kommentare geniessen immer mehr ein Schattendasein.
Warum sage ich das? Wenn es auch hart klingen mag, ich finde, dass wir eine solche Situation auch am Ende der Debatte um die "AP 2011" haben werden. Es werden nach meiner Beurteilung zwei Dinge, und nur zwei Dinge, sein, welche am Schluss unserer Debatte die mediale Szene beherrschen werden, nämlich erstens die Frage, ob wir den Zahlungsrahmen 150 Millionen Franken höher setzen und beschliessen werden als der Bundesrat, und zweitens, wie wir hinsichtlich der Parallelimporte entscheiden. Wer diese beiden Dinge bejaht, wird von einem nicht unwesentlichen Teil der Bauernschaft als ihr Freund, wer sich skeptisch äussert als ihr Gegner beurteilt - ein wahltaktisch nicht unerheblicher Unterschied.
Die finanziellen Auswirkungen allerdings, welche diese beiden Belange zur Folge haben, werden maximal 2 Prozent dessen sein, was wir für die nächsten vier Jahre zugunsten der Landwirtschaft bewilligen werden. Es sind pro Beschäftigten in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Sozialabzüge etwas mehr als 60 Rappen pro Tag; ich wiederhole: 60 Rappen. Für mich ist es nun tröstlich zu wissen, dass sowohl ein Teil der Bauernschaft - ich schätze ihn auf einen Drittel - wie auch weite Teile der Bevölkerung nicht glauben, dass diese 60 Rappen für die Zukunft der Landwirtschaft auch nur irgendwie entscheidend sein werden. Nein, entscheidend wird anderes sein, nämlich schlicht die zentrale Frage, was wir eigentlich tun müssten, um eine die Zukunft bewältigende Landwirtschaft auch tatsächlich zu erhalten. Ob wir es nun wahrhaben wollen oder nicht: Die "AP 2011" mag zwar auf dem richtigen Weg sein, die Lösung aber bringt sie nicht. Die Lösung kann allein - da bin ich mit Herrn Kollege Bürgi vollumfänglich einverstanden -, nur und ausschliesslich ein radikaler Umbau des Direktzahlungssystems sein.
Dazu einige Gedanken: Von einem umgestalteten Direktzahlungssystem, gepaart mit Erleichterungen verschiedenster Art, wird und soll die Berglandwirtschaft profitieren. Der Grund hiefür ist ein einfacher. Die Strukturen im Berggebiet lassen sich aus topografischen, aber auch aus gesamtwirtschaftlichen Gründen der jeweiligen Regionen nicht fundamental ändern. Wir alle aber wollen ein Berggebiet, das uns nicht nur landschaftlich, sondern auch emotional in der Zukunft plus/minus das bringt, was wir heute haben.
Dabei sehen wir das Potenzial qualitativ hervorragender und durch geeignete Labels hervorgehobener Spezialprodukte des Berggebietes. Wir erkennen weiter die enge Verknüpfung der Landwirtschaft mit dem Tourismus, mit der sonstigen Wirtschaft dieser Regionen, ja, auch mit den Leistungen der öffentlichen Gemeinwesen. Ein Aufbrechen dieser Verknüpfungen und ein Auseinanderbrechen gewachsener Strukturen dörflicher Gemeinschaften wären für das Berggebiet fatal. Wir brauchen im Berggebiet Personen, die sowohl Bauern wie auch Skilehrer, Gemeindeschreiber, Sakristane und vieles andere mehr sein können.
Nun ein völlig anderer Punkt: Für die Talgebiete ist die Optik eine völlig andere. Im Talgebiet sind Strukturbereinigungen unausweichlich. Das Geld, das wir noch heute für den Strukturerhalt aufwenden, wäre effektiver ausgegeben, wenn es für begrenzte, soziale Härten abfedernde Begleitmassnahmen verwendet würde.
Für mich ist bei der Beurteilung der Zukunft der Landwirtschaft entscheidend, dass eine forcierte Strukturbereinigung auch im ureigensten Interesse der Landwirtschaft selber liegt. Auch hiefür ist der Grund an sich ein einfacher. Anders als im Berggebiet, wo nicht zuletzt die Verknüpfung mit der lokalen Wirtschaft und Öffentlichkeit motivierend für den bäuerlichen Nachwuchs ist, kann im Talgebiet die Motivation nur eine andere sein: Wer bauern will und als junger Mensch vor der Entscheidung steht, ob er das tun soll, muss darin eine Chance für seine Zukunft sehen. Das aber tut ein für die Landwirtschaft optimal qualifizierter junger Mann dann und nur dann, wenn er weiss, dass er auch tatsächlich volkswirtschaftlich wertvolle Leistungen erbringen kann und nur sehr subsidiär von Leistungen des Staates abhängig ist. Ein junger Bauer will, dass für ihn regionaler, nationaler und internationaler Erfolg möglich wird. Er will sein Know-how mit unternehmerischen Leistungen, vor allem aber mit produktivem Erfolg umsetzen können. Dazu aber sind geeignete Strukturen nötig. Dabei ist nicht allein die Grösse entscheidend, es sind dies auch die betrieblichen Einrichtungen, die Marktnähe, der erzielbare Qualitätsstandard, die Eignung für Nebenbetrieb und Nebentätigkeiten und vor allem dasjenige Wissen, das für all dies erforderlich ist.
Für einen jungen Bauern im Talgebiet muss es frustrierend sein zu sehen, wie sein Nachbar, der auf seinem Hof selbst wenig tut, sein Geld anderweitig verdient, Vieh und Fahrhabe und vieles Ähnliche verlottern lässt, vom Staat den genau gleichen Betrag erhält wie er, der mit viel intellektuellem, finanziellem und persönlichem Einsatz seinen Hof bewirtschaftet, im Wissen darum, dass sein Hof eigentlich nur dann effektiv bewirtschaftbar wäre, wenn endlich der Hof des Nachbarn dazuerworben werden könnte. Genau das aber verhindert unser heutiges Direktzahlungssystem, dies sowohl aus systematischen Gründen wie auch wegen der Höhe der Direktzahlungen und des dadurch bewirkten hohen Anreizes, ja nichts wegzugeben.
Die vorstehend umschriebene Optik hat mich veranlasst, in der WAK den Antrag zu stellen, man möge die "AP 2011" nur für eine Dauer von zwei Jahren beschliessen. Ich war der Meinung, dass diese zwei Jahre ausreichen sollten, um die Umgestaltung des Direktzahlungssystems aufzugleisen, deren Umsetzung vorzubereiten und dem Parlament entsprechend Antrag zu stellen. Im Grundsatz haben dies fast alle Mitglieder der WAK und - dies leider vorab hinter verschlossenen Türen - viele Landwirte auch so gesehen und mir zugestimmt. Leider aber überwog die Ansicht, man müsse sich Zeit lassen, die Probleme seien zu vielgestaltig, ein zu forsches Tempo behindere die Umsetzung usw. usw. usw.
Ich habe resigniert und werde auch heute keinen entsprechenden Antrag auf eine verkürzte AP stellen, obwohl dies an sich richtig wäre. Ängstliche Bedachtsamkeit ist mir eigentlich ein Gräuel. Für mich hat von jeher die Regel gegolten, dass eine vertretbare Entscheidung zur rechten Zeit unendlich viel besser ist als ein Topentscheid, der zu spät kommt.
Ein zu langes Zuwarten aber könnte für die Landwirtschaft fatal sein. Denn wenn wir uns in acht bis zehn Jahren nicht international positioniert haben, kann der Zug für eine kompetente, qualitätsmässig hochpositionierte internationale Marktteilnahme abgefahren sein.
Ein Ausweg steht noch offen: Ihre WAK beantragt Ihnen nämlich, die Motion 06.3635 anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt, bis im Jahre 2008 eine Umgestaltung des Direktzahlungssystems zu prüfen und hierüber zu berichten. Dabei habe ich eine leise Hoffnung: Vielleicht wirft der Bundesrat seine Stellungnahme zur Motion doch noch in den Papierkorb und wird bei der geforderten Überprüfung zum Schluss kommen, eben doch früher als ursprünglich vorgesehen zu handeln. Die "AP 2011" würde so vielleicht doch noch zu einer "AP 2009" oder, für mich weniger begeisternd, zur "AP 2010".
So denkend beantrage auch ich Ihnen, auf die "AP 2011" einzutreten, dabei im Hinterkopf habend, dass die Zahl 2011 möglicherweise obsolet und das Enddatum einer früher beginnenden AP das Jahr 2015 sein wird. Denn so und nur so hätte die Landwirtschaft endlich diejenige Perspektive, die sie für eine erfolgreiche Zukunft braucht. Mir ist bewusst, dass Mentalvorbehalte juristisch unbeachtlich sind, politisch aber sehr wohl Realität werden können. Das hoffe ich.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe der Debatte mit Interesse zugehört und manchmal innerlich schmunzelnd gedacht: Vermutlich ist die Mehrheit meiner Vorrednerinnen und Vorrednern heute Morgen um fünf noch selbst im Stall gewesen. Man könnte es manchmal meinen; mit solch einer Inbrunst wird das bäuerliche Leben hier geschildert. Um es offen zu sagen: Ich vertrete einen Kanton, der weniger als zehn Bauernhöfe hat. Jetzt werden Sie sich natürlich fragen: Ja, was soll denn eine Städterin zur nationalen Agrarpolitik sagen?
Nun, wir Städterinnen sind die Konsumentinnen der Schweizer Landwirtschaft. Wir sind bereit, für die Qualitätsprodukte unserer Bauern die höchsten Preise in Europa zu bezahlen, weil wir artgerechte Tierhaltung, umweltgerechte Anbaumethoden und naturnahe Produkte wichtig finden, weil wir diese ja essen, weil es uns das wert ist. Wir schätzen auch die Leistungen unserer Bauern für die Landschaft in den Randregionen und in den höheren Lagen. Die Schweiz hat ja deren viele.
Wir wissen, dass das Einkommen der rund 200 000 Bauern nicht hoch ist und zu fast 70 Prozent aus staatlichen Subventionen stammt. Für diesen Service public sind wir als Steuerzahlerinnen bereit, tief in die Tasche zu greifen. Allerdings sind die Voraussetzung und die Bedingung dafür, dass die Produktion ökologisch und nachhaltig bleibt und diese Strategie noch weiter intensiviert wird.
Wir wollen auch, dass unsere Kinder noch wissen, dass Milch von einer Kuh stammt und nicht aus der Migros. Wir finden den Gesellschaftsvertrag zwischen Stadt und Land in Form von Direktzahlungen an die Bauern gerechtfertigt, genauso, wie es andere Gesellschaftsverträge in unserer Gesellschaft gibt, bei denen die eine mit der anderen Seite solidarisch ist. Denn das ganze Gemeinwesen gewinnt dadurch.
Wir wollen auch keinen befreiten Bauern à la Avenir Suisse. Sogar für die Schutzzölle haben wir ein gewisses Verständnis. Genauso wie wir Lohndumping bei der Personenfreizügigkeit abgelehnt haben, wollen wir kein Preisdumping auf Kosten unserer einheimischen Bauern. Was wir jedoch ganz entschieden ablehnen, sind die Milliardensubventionen für die Marktstützung zugunsten der Verarbeitungsindustrie. Mit diesen Subventionen werden börsenkotierte Firmen wie Nestlé, Emmi oder Nutritec Hochdorf subventioniert. Deshalb unterstützen wir den Bundesrat in seiner Strategie, die Marktstützungen abzubauen und einen Teil mit Direktzahlungen zu kompensieren. Wir wünschen Ihnen, geschätzte Frau Bundesrätin, den Durchhaltewillen, den es braucht, um die Lobby-Attacken von allen Seiten auszuhalten.
Warum sind wir für Direktzahlungen? Wir wollen die Einkommen der Bauern erhöhen und nicht die Renditen von Firmen. In der ganzen Agrarpolitik gibt es - wohl nicht nur aus städtischer Sicht - ein paar Grotesken, die jetzt doch endlich abgeschafft werden sollen. Ich nenne nur zwei: Auf der einen Seite wird der Tabakanbau subventioniert, und auf der anderen Seite muss das BAG millionenschwere Präventionskampagnen gegen das Rauchen machen. Da fehlt doch die Kohärenz in der Politik, und man fragt sich, ob die beiden zuständigen Bundesämter noch miteinander reden. Das Gleiche sehe ich bei den Zuckerfabriken. Es gibt für mich keinen einzigen Grund, Zuckerfabriken zu subventionieren. Erstens ist das nicht unbedingt das beste Lebensmittel für die Gesundheit, und zweitens müssen Fabriken meiner Meinung nach nicht subventioniert werden. Sonst müssten wir in städtischen Gebieten auch anfangen, Gewerbetreibende zu unterstützen, die auch mit dem Strukturwandel Probleme haben.
Zum Tempovorwurf von Kollege Frick möchte ich Folgendes sagen. Ich verstehe, dass ein Teil der Bauern diesen Druck empfindet. Das kann ich gut nachvollziehen. Wir aus der Stadt kennen das gnadenlose Tempo des Strukturwandels schon lange. Daran sind viele städtische KMU eingegangen: weil sie den Wettbewerb nicht mehr gewinnen konnten. Deshalb finden viele ältere Menschen in der Stadt keine Arbeit mehr: weil sie als unproduktiv gelten. Deshalb haben wir über 200 000 - etwa so viele, wie es Bauern gibt - sogenannte Working Poor, die weniger verdienen als die Bauern. Mir geht es nicht darum, das eine gegen das andere auszuspielen. Beides ist nicht in Ordnung. Mir geht es darum, eine gewisse Verhältnismässigkeit in diese Debatte zu bringen. Ich werde also die Strategie des Bundesrates unterstützen.
Ich werde mir erlauben, in der Detailberatung einen Einzelantrag zu stellen, nämlich dort, wo es darum geht, die ökologischen und tiergerechten Massnahmen in der Schweizer Landwirtschaft zu verstärken. Weshalb? Ich gebe Ihnen einen kleinen Bericht aus der Basler Grenzstadt. Vielleicht ist das auch für Kollege Büttiker interessant, er ist ja hier unser Fleischbaron. Warum soll ich als Konsumentin mehr für Fleisch zahlen, ungefähr 30 Prozent mehr, wenn ich es hundert Meter weiter günstig bekomme? Das mache ich nur - und das machen viele Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz so -, wenn wir darauf zählen können, dass unser Fleisch nicht nur qualitativ besser ist, sondern vor allem tiergerecht produziert wird. Das ist der einzige, aber ganz, ganz wichtige Grund, warum wir bereit sind, höhere Preise zu zahlen: weil es uns nicht egal ist, auf welche Art unsere Nahrungsmittel produziert werden.
Zum Schluss möchte ich klar sagen: Ich bin bereit, die 13,5 Milliarden Franken zu sprechen. Und das ist nicht wenig. Aber ich möchte Sie warnen: Riskieren Sie nicht mit millionenschweren Zusatzanträgen, dass die Solidarität der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit den Bauern mittelfristig kippt! Das wäre ganz schlecht für beide Seiten.
Und noch ein Wort an die Bauern und Bäuerinnen: Ich stamme nicht aus diesem Umfeld, ich möchte hier einfach etwas klar sagen. Kollege Schiesser hat darauf hingewiesen: Wenn Ihnen in den nächsten Monaten Dutzende von Politikern und Verbandsfunktionären das Blaue vom Himmel versprechen, dann stellen Sie ihnen nur eine Frage, nämlich ob sie in der Abstimmung die Motion Schweiger unterstützt haben. Diese Motion verlangt nämlich weitere Sparmassnahmen im Bundeshaushalt von mindestens zwei Milliarden Franken. Das heisst, es wird vermutlich neue Entlastungsprogramme geben, und das wird auch auf Kosten der Landwirtschaft gehen. Also, man sollte einem geschenkten Gaul immer auch ins Maul schauen. So viel habe ich aus der bäuerlichen Welt verstanden.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten und für diese 13,5 Milliarden, aber auch für ökologische Auflagen für unsere Nahrungsmittel und in diesem Sinne auch für die Unterstützung unserer einheimischen Bauern.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Frau Fetz, ich möchte Sie bitten, irgendwelche Abqualifikationen unserer Kolleginnen und Kollegen hier im Saal zu unterlassen.
Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe meine Interessenbindung offengelegt: Ich bin Vizepräsident der Schweizer Fleisch-Fachverbände. Nachdem das Versteigerungssystem eingeführt worden ist, gibt es da keine Barone und keine Sofaimporteure mehr. Ich möchte Frau Fetz bitten, bei den Tatsachen zu bleiben und nicht Kolleginnen und Kollegen mit Ausdrücken wie "Fleischbaron" und derartigen Bezeichnungen abzuqualifizieren. Sie müssen sich - grundsätzlich - an die Tatsachen halten.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Als Ständeräte, d. h. als Vertreter der Kantone, müssten wir die Botschaft samt den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eigentlich an den Absender zurückschicken. In der Vernehmlassung hat sich nämlich gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Kantone grösste Vorbehalte gegen die vorgeschlagene "AP 2011" haben. Sie haben zwar keine Probleme mit der grundsätzlichen Ausrichtung und mit der Fortsetzung der bisherigen Agrarpolitik, aber ein grosser Teil der Kantone hat grösste Mühe mit dem Reformtempo und entsprechende Vorbehalte. Dazu ist auch zu sagen, dass die ganze Reform der Agrarpolitik so neu ja nicht ist; Direktzahlungen gibt es nämlich schon viel länger, als die meisten hier drin vermuten: Es gibt sie seit 1959. Da wurden im Berggebiet die sogenannten Kostenbeiträge eingeführt.
Bezüglich des Reformtempos: Es gibt keine Vorteile, weder für die Landwirtschaft noch für die Konsumenten, noch für die übrige Wirtschaft, wenn wir die Marktstützungen schneller abbauen, als es aufgrund der WTO oder der bilateralen Verträge mit der EU erforderlich ist. Da muss man sehen - ich wende mich damit kurz an Frau Forster -, dass man nicht einfach Zahlen übernehmen und Schlussfolgerungen für die Schweiz ziehen kann. Ich höre immer wieder diese Zahl von 25 Prozent; ich höre immer wieder, dass die OECD sagt, nur 25 Prozent der Marktstützungen gingen direkt in die Landwirtschaft. Das stimmt, wenn Sie es agrarökonomisch betrachten, für Länder mit einem sehr hohen Exportanteil, also für Länder, die mehr exportieren, als sie importieren. In der Schweiz ist es umgekehrt: Wir haben eine Selbstversorgungsrate von nur noch etwa 55 Prozent, wir sind also ein Importland. Ich wäre deshalb froh, wenn das Bundesamt für Landwirtschaft einmal berechnen würde, was in der Schweiz von der Marktstützung effektiv in die Landwirtschaft geht. Da kämen wir ganz sicher auf einen anderen Wert als auf 25 Prozent.
Noch einmal zu den Kantonen: Zwanzig Kantone sind gegen einen tieferen Zahlungsrahmen. Sie sind auch gegen die Änderungen beim Bodenrecht und bei der landwirtschaftlichen Pacht; das behandeln wir zwar nicht heute, es ist in der "AP 2011" aber auch ein Thema. Es ist so, dass der Bundesrat nach der Vernehmlassung bei den Kantonen an seiner Vorlage praktisch nichts geändert hat. Man kann sich fragen, warum man überhaupt Vernehmlassungen macht, warum man überhaupt Stellungnahmen einholt, wenn man die Stellungnahmen jener Beteiligten, nämlich der Kantone, die von der Umsetzung am direktesten betroffen und die in der Praxis am direktesten damit konfrontiert sind, einfach völlig unbeachtet lässt.
Für mich sind vor allem drei Punkte in der "AP 2011" einer besonderen Kritik zu unterziehen.
Da ist erstens einmal das Tempo der Reform. Wir haben bereits bei der "AP 2007" gesagt, wir sollten nun einmal eine Beruhigung hineinbringen, die Verunsicherung abbauen, damit die Landwirte wieder Planungssicherheit haben. Wir haben gesagt, dass man nicht unnötig Dinge aufbricht wie nun auch im Bodenrecht und im landwirtschaftlichen Pachtrecht, die von niemandem gefragt sind. Dann muss man zweitens feststellen, dass wesentliche Grundprobleme bleiben, und drittens entfernen wir uns als Folge davon noch weiter von einer produzierenden Landwirtschaft.
Das Tempo der Reform, das wir bis jetzt hatten, kann man anhand des Rückgangs der Landwirtschaft, des Rückgangs der Arbeitsplätze um jährlich 2,5 Prozent ausmachen. Nun ist es so: Wenn man das auf die Betriebe bezieht und vielleicht noch landesräumlich etwas aufteilt, war dieser Rückgang natürlich noch viel stärker. So haben wir im Berggebiet in den letzten vierzehn Jahren einen Rückgang von 27 000 auf 18 000 Betriebe gehabt, also um einen ganzen Drittel. Da möchte ich einfach zu Kollege Schiesser sagen: Wenn er, auch aus Sicht eines Berggebietkantons, feststellt, dass von den Landwirten zu erwarten sei, sie sollten sich bewegen, dann denke ich, dass gerade im Berggebiet diese Bewegung in einem Ausmass erfolgt, dass man eher zur Sorge neigen sollte.
Mathematisch gesehen, Frau Bundesrätin - ich habe Ihnen das bereits in der Kommission gesagt, als ich dabei sein durfte -, ist es einfach: Wenn Sie mit diesem Tempo von heute 2,5 Prozent Rückgang pro Jahr weiterfahren, ist es mathematisch so, dass wir in dreissig Jahren keine Landwirtschaftsbetriebe mehr haben. Wenn jedes Jahr 2,5 Prozent der Betriebe verschwinden, ist die Landwirtschaft in dreissig Jahren weg. Wenn Sie also den Sinkflug, den wir jetzt bereits haben, noch beschleunigen, werden Sie keine saubere Landung hinbringen, sondern Sie werden eine Bruchlandung haben; das ist das Problem.
Ich anerkenne, dass es in der Botschaft wertvolle Analysen hat. Aber es gibt kritische Bereiche - und ich werde zwei, drei davon andeuten -, die eindeutig beschönigt werden. Zu bestimmten Problemen werden einfach Behauptungen aufgestellt, andere Probleme werden vom Tisch gewischt oder nicht beachtet.
Konzentriert wird die Botschaft an und für sich auf ein sehr technokratisches Element, nämlich darauf, dass man, wenn man weiterhin 2,5 Prozent Strukturwandel und 2,5 Prozent weniger Mittel hat, dann gleichbleibende Einkommen hätte. Es wird dann in der Botschaft behauptet, dass die Landwirtschaft den Einkommensrückgang, der durch die "AP 2011" verursacht wird, durch Kostensenkung und Strukturwandel verkraften könne. Für mich ist ganz klar die Sozialverträglichkeit so nicht mehr gegeben. Lesen Sie das doch selber in der Botschaft nach, was in Bezug auf die Indikatoren der Lebensqualität gesagt wird. Da wird festgestellt, dass in der Landwirtschaft vor allem die Lebensqualität als vermindert betrachtet wird, weil zu wenig Freizeit und zu wenig Zeit für die eigene Familie verfügbar seien und man eine negative Einkommensentwicklung habe. Sie können doch nicht davon ausgehen, dass, wenn Sie nun den Reformprozess noch beschleunigen, die bereits nichtgegebene Sozialverträglichkeit dadurch immer noch gegeben oder gar verbessert werde. Es stimmt auch die Aussage nicht, die hier erfolgte, dass es vor allem auslaufende Betriebe und Betriebe im Generationenwechsel seien, die aufgegeben würden. Das stimmt nicht! Es handelt sich heute auch um aktive Landwirte, die weiterhin bauern möchten, die keine Zukunft mehr sehen und den Betrieb aufgeben. Deshalb ist die Situation bedeutend gravierender, als sie in der Botschaft dargestellt wird.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel, wie die Botschaft sich teilweise selber widerspricht: Wenn Sie auf Seite 6359 die Tabelle über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren seit Anfang der Neunzigerjahre ansehen, sehen Sie, wie auf der obersten Zeile betreffend die Kapitalerneuerung geschrieben steht, dass diese positiv sei. Gehen Sie dann zu Tabelle 10 auf Seite 6383 der Botschaft, so sehen Sie bei der Eigenkapitalbildung, dass sich in den Jahren zwischen 1992 und 2004 die Zahl der Betriebe, welche eine positive Einkommensbildung haben, um 15,4 Prozent verringert hat. Die Zahl jener Betriebe, die eine negative Eigenkapitalbildung haben, ist um 54,5 Prozent gestiegen. Das heisst: Heute haben rund 30 Prozent der Betriebe eine negative Einkommensbildung, d. h., sie sind längerfristig nicht überlebensfähig. Die leben heute vom Vermögen, und irgendwann ist es dann zu Ende mit diesen Betrieben.
Es sind für mich zwei Grundprobleme, die Sie mit der "AP 2011" nicht lösen und die auch zu wenig angegangen werden: Das eine Grundproblem ist das Kostenumfeld, Herr Frick es bereits gesagt; ich erwähne nur noch einmal die Zahlen. Die - preisbedingten - Differenzen zwischen den landwirtschaftlichen Fremdkosten in der Schweiz und in der EU betragen jährlich 1,1 Milliarden Franken. Wenn man das nun in Bezug setzt zu den finanziellen Mitteln in der Höhe von rund von 3,5 Milliarden Franken, die der Bund jährlich in die Landwirtschaft gibt, heisst das, dass ein Drittel dieser 3,5 Milliarden Franken des Bundes nicht Subventionen für die Landwirtschaft sind, sondern Subventionen für die übrige Wirtschaft, weil diese die Leistungen für die Landwirtschaft mit zu hohen Kosten erbringen. Auch das muss man sehen. Das Geld fliesst durch die Landwirtschaft hindurch, unabhängig davon, ob es Marktstützungen oder Direktzahlungen sind; es sind die zu hohen Fremdkosten, welche so mitsubventioniert werden.
Das zweite Grundproblem, das auch von Frau Sommaruga angesprochen wurde, ist der Unterschied zwischen den Produzentenpreisen und den Konsumentenpreisen in der Schweiz und der EU. In der Schweiz sind die Produzentenpreise, also die Preise, welche der Landwirt für seine Produkte erhält, in den letzten zwölf Jahren um 25 Prozent gesunken, in der EU nur um 21 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind aber die Konsumentenpreise in der Schweiz um 2 Prozent gestiegen, in der EU sind sie um 10 Prozent gesunken. Es ist also klar: Von der Landwirtschaft wird an und für sich die Leistung am Markt erbracht; hingegen nicht in Verarbeitung und Handel. Dazu gibt es in der Botschaft auch Zahlen. Ich muss sagen, dass diese Analysen sehr wertvoll sind: Wir haben in der Schweiz Nahrungsmittelausgaben in der Höhe von 30 Milliarden Franken; gegenüber der EU müssen wir über 11 Milliarden Franken mehr ausgeben. Aber von diesen über 11 Milliarden Franken, die wir mehr ausgeben als die EU, sind 8 Milliarden Franken Mehrkosten aufgrund der Marktspanne. Das bedeutet auch wieder, Frau Bundesrätin: Wir können die Produktepreise bei der Landwirtschaft noch weiter senken, es schlägt doch nicht bis zu den Konsumenten durch. Ich weiss nicht, wie hoch die Preise am Ladentisch noch wären, wenn die Landwirte in der Schweiz ihre Produkte der Verarbeitung und dem Handel gratis übergeben würden; ich weiss nicht, ob das überhaupt eine Wirkung hätte.
Nur noch einige Punkte aus der Sicht der Berggebiete.
Es wurde Folgendes ganz klar dargestellt: Es gibt im Berggebiet natürliche Grenzen, welche verhindern, dass Sie die Betriebe beliebig vergrössern können. Das heisst, dass wir im Berggebiet besonders bei den Anpassungen achtgeben müssen. Da braucht es noch Änderungen im Konzept des Bundesrates, damit der Strukturwandel sozialverträglich gestaltet wird, damit die Landwirtschaft den Beitrag an die dezentrale Besiedlung weiterhin leisten kann und damit es auch im Berggebiet weiterhin eine produzierende Landwirtschaft gibt. Die produzierende Landwirtschaft müssen wir nicht nur wegen der Landwirtschaft fördern. Es geht immer auch um Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Bereich. Je weniger produktiv unsere Landwirtschaft ist, umso weniger Arbeitsplätze gibt es auch im gewerblichen Bereich.
Zum Schluss, Frau Bundesrätin, möchte ich doch noch die positiven Punkte bezüglich des Berggebietes anführen. Diese sind zum Teil in den Verordnungen vorgesehen. Ich möchte das hier festhalten, damit es dann in den Verordnungen auch umgesetzt wird. Vorgesehen sind Erhöhungen der sogenannten TEP-Beiträge, das sind die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen. Es ist zu Recht eine Erhöhung der Sömmerungsbeiträge vorgesehen. Da hätte ich, Frau Bundesrätin, einen Wunsch: Man sollte auch die Höhe der Beiträge der Abgeltung für die Bewirtschaftung von Hanglagen ansehen, denn mit der technischen Entwicklung in der Mechanisierung ist es so, dass der Grad der Erschwernisse bei der Bewirtschaftung der Hanglagen im Verhältnis zu den günstigeren Lagen höher wird. Das heisst, dass hier eine Verbesserung der Anpassung der Beiträge notwendig wäre.
Erfreulich ist für mich auch die Neuformulierung von Artikel 107 Absatz 1 Litera d, wo neu Investitionskredite für Produkte zur regionalen Entwicklung, zur Förderung von einheimischen landwirtschaftlichen Produkten vorgesehen sind. Auch das ist ein sehr positiver und wünschenswerter Ansatz.
Schliesslich bleibt mir noch ein Dank an Kollege Schweiger, seine sehr sympathischen Worte für das Berggebiet unterstütze ich. Ich sehe, dass hier Verständnis da ist. Ich habe nur eine Anmerkung zu machen, Kollege Schweiger: Versprechen Sie sich nicht zu viel von einem Umbau des Direktzahlungssystems. Jedes Direktzahlungssystem hat seine Vorteile und Nachteile, es ist immer ein Abwägen, was schlussendlich besser ist.
In diesem Sinne schliesse ich hier beim Eintreten, ohne zu sagen, ich beantrage Ihnen einzutreten.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Von 1992 bis 1996, als für die Landwirtschaft verantwortlicher Freiburger Staatsrat, und von 1997 bis 2003, als Präsident der Beratenden Kommission Landwirtschaft des Bundesrates, habe ich mich für die Anpassung und die Weiterentwicklung des Wirtschaftssektors Landwirtschaft sowohl auf kantonaler als auch auf eidgenössischer Ebene immer ganz besonders interessiert. Der von Hans Burger, dem früheren Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft, entworfene und vom heutigen Direktor Manfred Bötsch fortgesetzte Reformweg ist richtig und notwendig.
Nachdem ich dies gesagt habe, ist daran zu erinnern, dass wir in der Schweiz seit mehr als zehn Jahren jährliche Strukturbereinigungen von rund 2,5 Prozent haben. Waren es einstmals 95 000 Betriebe, zählen wir heute noch gut 60 000. Es braucht keine besonderen Vorkenntnisse oder prophetische Gaben, um vorauszusagen, dass dieser Prozess der Strukturanpassung unabhängig von der Landwirtschaftsgesetzgebung weitergehen wird und dass sich die Zahl in zehn, zwölf Jahren bei etwa 30 000 Betrieben einpendeln wird.
Diese Anpassungen fordern den Bauernfamilien bereits heute einiges ab. Ohne die 250 000 Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Stufen zu vergessen, ist es für mich deshalb unabdingbar, dass nun bei der Umlagerung der Finanzmittel - zusätzlich zu den Strukturbereinigungen von 2,5 Prozent jährlich - nicht das Reformtempo erhöht wird. Ebenso wenig bringt vorauseilender Gehorsam gegenüber der EU und der WTO; es bringt nichts, aber auch gar nichts. Noch wichtiger ist für mich, dass wir in der Schweiz eine Landwirtschaft erhalten, die noch produziert, die gerade auch den jungen Landwirten eine Zukunft bietet und künftige Bauern nicht bloss zu extensiven Landschaftspflegern macht. Eine qualitativ hochstehende Produktion ist im Übrigen auch unter dem Titel der Versorgungssicherheit notwendig.
Niemand wird bestreiten, dass es in der Landwirtschaft noch Potenzial für Kostensenkungen gibt. Es ist aber unabdingbar, dass nicht nur das Potenzial in der produzierenden Landwirtschaft, sondern auch das Potenzial in den vor- und nachgelagerten Stufen ausgeschöpft wird, und dass dort nicht über den Umweg von Direktzahlungen überholte Strukturen aufrechterhalten werden. Die Kostensenkungspotenziale sind dementsprechend entlang der gesamten Wertschöpfungskette auszunutzen. Nur bei effizienten Strukturen ebenfalls in Verarbeitung und Handel spürt dann auch der Konsument etwas vom Preisdruck bei den heutigen Produzenten.
Dies gesagt habend, unterstütze ich die Vorlage in ihrer Hauptstossrichtung. Ich bin zumindest erstaunt, dass einzelne Votanten, noch bevor wir einen Schritt gemacht haben, bei den Parallelimporten in der Landwirtschaft bereits wiederum zurückbuchstabieren wollen. Im Übrigen, damit schliesse ich, unterstütze ich die Minderheitsmeinung in Sachen Verkäsungszulage, Siloverzichtszulage sowie, aus ökologischen Überlegungen, Schafwolle, während ich ganz und gar nicht davon überzeugt bin - aber wir werden darauf zurückkommen -, dass es richtig ist, im Biolandbau noch mehr Ausnahmen vom Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit vorzuschlagen.
Amgwerd Madeleine · Mit-F · Ständerat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion
En tant que députée non membre de la commission et sans être une spécialiste de la question agricole, je me permets tout de même d'intervenir dans ce débat d'entrée en matière. J'ai plusieurs raisons pour oser le faire, même si l'importance et la complexité du dossier "Politique agricole 2011" et ses implications pour notre pays et nos régions périphériques - souvent paysannes - pourraient effrayer les plus téméraires des parlementaires.
Premièrement, en tant que représentante d'un canton qui compte près de 10 pour cent de sa population active dans le domaine agricole, il est bien clair que la politique agricole attire toute mon attention. Quelques chiffres concernant mon canton: l'agriculture représente 3500 places de travail, plus de 2000 à temps complet et 1500 à temps partiel. Dans ce nombre de temps partiels sont compris par exemple non seulement le travail des épouses des agriculteurs qui participent aux travaux de la ferme, mais aussi celui des paysans qui ont une autre activité lucrative. Il y a encore environ 1200 exploitations agricoles dont plus de 1000 à titre principal. Les exploitations à titre accessoire sont donc peu nombreuses, et heureusement. Ces quelques chiffres manifestent l'importance économique et sociale du monde agricole dans le Jura.
Deuxièmement, je suis attachée à la production de biens de consommation de qualité et du terroir. Il est juste et opportun d'acheter suisse, non pas par patriotisme simpliste, mais parce que ces produits sont d'excellente qualité, que nous les consommons pendant leur période de production - pas de fraises ou de framboises à Noël importées à grands frais - et donc parce que leur transport et leur conditionnement n'ont pas occasionné des frais superflus, ou en tout cas non nécessaires.
Et troisièmement, j'ai le souci d'une consommatrice, et donc des consommateurs en général, qui souhaite qu'il y ait le moins d'intermédiaires possibles et que le prix de production profite justement aux producteurs. Nous vivons dans une ère de technologies de pointe qui fait parfois oublier que tout ne saurait se régler par des processus totalement mécanisés et déshumanisés. L'agriculture nous donne l'exemple contraire, tout en utilisant aussi les dernières techniques et moyens modernes à son service pour faciliter un travail souvent pénible.
Nous oublions bien trop facilement - et plus particulièrement les citadins - que la vache produit du lait. Les enfants citadins emmenés à la campagne sont parfois étonnés de voir qu'une vache se trait et qu'elle donne ainsi le lait du petit-déjeuner, et que la poule pond des oeufs. Ce que nous retrouvons quotidiennement dans nos assiettes et nos réfrigérateurs ne se résume pas aux étagères de deux grands distributeurs de notre pays.
L'agriculture a subi d'importantes transformations et une grande évolution technologique. Les paysans d'hier ou d'avant-hier étaient paysans presque naturellement. Ils apprenaient leur métier sur le tas. Aujourd'hui on ne s'improvise pas paysan, on le devient. C'est une profession qui s'apprend et qui demande de nombreuses connaissances dans des domaines très divers. De plus, le paysan doit organiser ses activités comme une petite entreprise, qui doit être rentable; mais il doit aussi investir dans de nouveaux moyens de production; il doit également trouver des solutions pour réduire les coûts et optimiser les processus de production.
Malgré et avec les changements intervenus dans la profession, le postulat de base reste le même: assurer l'approvisionnement de la population, conserver les ressources naturelles et entretenir le paysage. L'agriculture a encore et toujours cette mission à remplir. La Constitution est là pour nous le rappeler et souligner l'ancrage de l'agriculture dans notre société.
Cette mission doit cependant répondre aux défis actuels: des marchés toujours plus globalisés; une production et des prix compétitifs; mais aussi une utilisation du sol dans une perspective de développement durable; des moyens de production moins nocifs et plus respectueux de l'environnement; et une qualité irréprochable des produits, pour répondre à la demande des consommateurs. Tous ces éléments doivent être pris en compte et intégrés lorsque nous discutons de l'avenir de l'agriculture suisse.
Face à ces exigences, en partie nouvelles depuis cette dernière décennie, les milieux agricoles ont fait leurs devoirs et ont consenti des efforts exigés par les différents projets de loi de politique agricole antérieurs, comme l'ont déjà souligné certains de mes préopinants. Mais je suis peut-être la seule à le dire en français, et je crois que c'est important, parce que la paysannerie est aussi représentée en Suisse romande. Cependant, par rapport à ces efforts consentis, la récompense se fait attendre. Entre 1990 et 2004, les prix à la production ont chuté d'environ 25 pour cent. Pour la même période, les prix à la consommation des produits alimentaires ont augmenté d'environ 15 pour cent; les baisses des prix à la production n'ont donc pas été répercutées sur les consommateurs. Tout a disparu ou presque dans les marges de l'industrie de la transformation et de la distribution et cela n'est pas acceptable!
De plus, les prix moyens de production agricole ont augmenté de 7 pour cent. Exprimé différemment: on sait que les consommateurs suisses dépensent environ 46 milliards de francs par année pour se nourrir et seul 1,2 milliard de francs revient aux producteurs agricoles. En pourcentage, cela représente 3 pour cent des dépenses affectées à l'alimentation, 69 pour cent allant par exemple à l'industrie de transformation, au commerce et à la restauration.
Les consommateurs et les paysans n'ont pas profité de la réduction des prix à la production. Seuls les intermédiaires en ont retiré un bénéfice intégral. Ils ont acheté les produits moins cher et les ont revendus plus cher: cette double spirale du bénéfice n'est pas normale. Le fait que le produit est payé moins cher au producteur doit, dans une certaine mesure, se retrouver dans le panier de la ménagère.
Sur ce thème, le projet de la "Politique agricole 2011" ne donne pas de réponse satisfaisante, et on ne peut que le regretter. L'introduction d'un article dans la loi sur l'agriculture qui permettrait d'affirmer la volonté de la transparence des prix et des marges serait souhaitable. Les agricultrices et agriculteurs de notre pays ne doivent pas être les seuls à faire des sacrifices face aux mesures d'économie, aux conditions dictées par l'OMC et à la libéralisation généralisée.
Autre sujet de préoccupation, l'écart de revenus entre la population agricole et non agricole en Suisse: celui-ci doit cesser de se creuser. D'après les dernières statistiques, il est estimé à 50 pour cent du salaire comparable. Le faible niveau de bien-être matériel des familles paysannes par rapport au reste de la population est préoccupant, même si certaines bénéficient de revenus accessoires, dus au travail de l'épouse ou à la diversification de leurs activités. Du point de vue de ce que l'on appelle la durabilité sociale, il y a du travail à faire pour améliorer la situation.
Depuis 1993 et par les réformes "PA 2002" puis "PA 2007", l'agriculture suisse a fourni de gros efforts d'adaptation, par des vagues successives et à un rythme soutenu, obligeant les familles paysannes à des adaptations de plus en plus difficiles. L'agriculture suisse a amélioré sa productivité et son efficacité. Ses exploitations ont diminué de 31 pour cent entre 1999 et 2004. Aujourd'hui, "PA 2011" demande encore un effort supplémentaire qui devrait être rapide et radical.
Je pense qu'il n'est ni raisonnable ni possible de faire ce pas aussi vite et de manière aussi forte et impérative que le souhaitent le Conseil fédéral et certains milieux proches de l'économie. On doit pouvoir attendre de ce projet qu'il contribue à améliorer de manière substantielle les points suivants: premièrement, corriger l'écart croissant entre les prix à la production et les prix à la consommation; deuxièmement, et parallèlement ou en conséquence, contribuer à la baisse des coûts de production et en conséquence à la baisse des coûts pour le consommateur; et troisièmement, améliorer le revenu agricole des familles paysannes et par là même réduire l'écart entre le revenu agricole et les salaires comparables.
Pour atteindre ces objectifs, les mesures actuelles de soutien au marché, qui ont fait leurs preuves, doivent absolument être maintenues. Il faut encourager la diversification des activités et des productions, ainsi que la transformation et la mise en valeur des produits par les exploitants. Même si la pression économique nécessite des ajustements structurels, ceux-ci doivent être réalisés de manière harmonieuse et sans la précipitation souhaitée par le Conseil fédéral et certains milieux. La diminution, la disparition des exploitations se fera naturellement, avec le changement de génération, et cela se fait déjà quotidiennement. Il n'est pas nécessaire d'accélérer ce processus naturel par des mesures qui mettraient en péril la solidarité sociale à l'égard de la classe paysanne.
C'est avec ces préoccupations et ces objectifs que je suis favorable à l'entrée en matière, en restant attentive et favorable à toutes les propositions qui permettent de réaliser cette politique.
Je me suis permis de faire deux propositions, tardives il est vrai, dans la discussion par article. Je suis consciente que ces propositions interviennent en plus des modifications qui figurent dans le dépliant, mais je pense qu'elles méritent notre attention, notre étude et une décision de principe. J'admets aussi que le département concerné, le Conseil fédéral, et ensuite le Conseil national, peuvent les reformuler, voire résoudre la problématique d'une autre manière, plus judicieuse juridiquement.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich werde mich nicht an das Motto "last but not least" halten, sondern an "last and least", ich werde mich sehr kurz halten. Ich stehe zwar regelmässig um 05.30 Uhr auf, aber nicht, um in den Stall zu gehen, und ich möchte auch nicht so tun als ob. Ich möchte mich lediglich auf ein Beispiel beschränken, das die sehr fulminanten Voten der Kollegen Schweiger und Bürgi etwas illustriert und Ihnen vielleicht auch zeigt, dass Direktzahlungen nicht unbedingt das Gelbe vom Ei sind, und das Ihnen aufzeigt, weshalb ich die Minderheitsanträge zu einem grossen Teil unterstützen werde. Zugleich legt das Beispiel meine Interessenbindung offen.
Meine Mutter besitzt eine landwirtschaftliche Liegenschaft, etwa sieben Hektaren mit Haus und Stall. Es war lange ein landwirtschaftliches Gewerbe, das integral verpachtet war. Nach dem Tod des Pächters, etwa vor zehn Jahren, hat sie sich entschlossen, das Land und den Stall zu verpachten, das Haus aber an eine Familie zu vermieten, die nicht in der Landwirtschaft tätig ist. Meine Mutter konnte dadurch ihr Einkommen ganz erheblich steigern, und sie unterstützte zugleich den Strukturwandel. Wenn ich die Liegenschaft dereinst erbe, müsste ich mir überlegen, das Land als Selbstbewirtschafter zu übernehmen und mich als Nebenerwerbsbauer zu betätigen. Ich beabsichtige das zwar nicht, könnte aber so dank den Direktzahlungen den Ertrag nochmals deutlich steigern, selbst wenn ich mich darauf beschränken würde, das Gras auf dem Land im Jahr einmal zu mähen und zu verschenken. Ich frage mich und Sie - wahrscheinlich ist es eine rhetorische Frage -, ob das richtig ist und ob das den Strukturwandel unterstützt. Wie gesagt, ich werde es nicht machen, obwohl es einen gewissen Reiz hätte und ich mich als Bauer in Ihrem Rat sehr wohl und sehr gut vertreten fühlen würde. (Heiterkeit)
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich danke Ihnen für diese intensiv geführte Eintretensdebatte. Die Bäuerinnen und Bauern in diesem Land werden sich über das grosse Interesse freuen, das der Ständerat diesem Teil der Volkswirtschaft zukommen lässt, und auch ich freue mich über die Voten, vor allem über das einhellige Plädoyer für Eintreten auf diese Vorlage. Ich glaube allerdings, angesichts der verschiedenen Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen, die geäussert wurden, bleibt mir wirklich nichts anderes als die Hoffnung auf das Gebet von Herrn Büttiker, und wahrscheinlich ist er bereits in der Kirche und hat mit dem Beten angefangen.
Die Botschaft zur "AP 2011" ist keine Revolution, sondern eine weitere Etappe dieses kontinuierlichen Reformprozesses, der nun seit bald fünfzehn Jahren läuft. Die erste Etappe begann 1993 mit der Einführung der produkteunabhängigen Direktzahlungen und dem entsprechenden Abbau von Marktstützungen. Der neue Verfassungsartikel, der von einigen angerufen wurde, hat diese Neuausrichtung bestätigt. Seither hält die Verfassung fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet produzieren soll. Herr Lauri hat auch auf die Gesamtsicht hingewiesen, auf die Bedeutung der produzierenden Landwirtschaft für die Gesellschaft, für den Tourismus und auch für die Raumplanung und den Kulturlandschutz. Getreu diesem Grundsatz hat die "AP 2002" die Preis- und Abnahmegarantien aufgehoben und den ökologischen Leistungsnachweis verankert. Gleichzeitig hat das Parlament entschieden, die Bundesmittel für Produktion und Absatz von 1998 bis 2003 um einen Drittel zu reduzieren. Die Milchmarktstützung wurde ebenso gemäss Beschluss des Parlamentes auf zehn Jahre, bis 2009, befristet.
Die "AP 2007" ging in dieselbe Richtung. Hier haben wir die Aufhebung der Milchkontingentierung auf 2009 sowie die Einführung der Versteigerung von Fleischimportkontingenten eingeführt, was zu flexibleren Marktstrukturen geführt hat.
Insbesondere erhält die Milchwirtschaft optimale Bedingungen, um die Chancen zu nutzen, welche gerade die Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU im nächsten Jahr mit sich bringen wird. Die Marktstützung wurde in dieser Etappe um weitere 10 Prozent reduziert. Zusätzlich hat der Bundesrat die Kompetenz erhalten, Mittel des Zahlungsrahmens für Produktion und Absatz in den Zahlungsrahmen für Direktzahlungen zu verschieben.
Die Bäuerinnen und Bauern haben bewiesen, dass sie auf die neuen Rahmenbedingungen konstruktiv und innovativ reagieren können. An Beispielen sieht man, wie gut sie diese Herausforderungen, die tatsächlich gross waren, gemeistert haben. Obwohl die Produzentenpreise in den letzten fünfzehn Jahren um einen Viertel gesunken sind, sind die Gesamteinkommen pro Betrieb im Schnitt stabil geblieben. Dies war nur mit einer markanten Senkung der Strukturkosten möglich, durch rationellere Verfahren auf Hof und Feld, durch eine stärkere Zusammenarbeit der Betriebe, durch moderne Melk- und Stalleinrichtungen, wirkungsvolle Feldbewirtschaftung usw. Seit 1990 hat die Landwirtschaft ihre Arbeitsproduktivität um mehr als 20 Prozent gesteigert. Dafür darf man unseren produzierenden Bäuerinnen und Bauern ein Lob aussprechen.
Der Selbstversorgungsgrad konnte auf dem bisherigen Niveau gehalten werden; 97 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche wurde nach den Vorgaben des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) bewirtschaftet. Die Landwirtschaft selber hat im Bereich der Ökologie weitere Fortschritte gemacht: Fünf von sieben im Rahmen der "AP 2007" gesteckten Ziele wurden erreicht. Bereits mehr als die Hälfte der Milchproduzenten sind freiwillig aus der einzelbetrieblichen Milchkontingentierung ausgestiegen, viele nehmen neue Marktchancen wahr und können grössere Mengen produzieren. Nicht zuletzt hat eine Befragung über die Lebensqualität ergeben, dass die bäuerliche Bevölkerung heute zufriedener ist als vor vier Jahren.
Die Landwirtschaft hat also die geforderten Reformen gut gemeistert. Sie ist bereit und fähig, die Herausforderungen anzugehen. Selbstverständlich ist es dem Bundesrat nicht verborgen geblieben, dass in Regionen unserer Schweiz Einkommensverluste, dass bescheidene Verhältnisse vorhanden sind und dass auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten kontinuierlich zurückgeht. Aber auch das ist kein Phänomen der Neunzigerjahre, sondern diese Entwicklung hat bereits in den Fünfzigerjahren eingesetzt, als sich unsere Volkswirtschaft von der Agrar- zur Industriegesellschaft, hin zur heutigen Dienstleistungsgesellschaft bewegt hat. Diesen Strukturwandel können weder Sie noch ich aufhalten, der wird weitergehen. Ich glaube deshalb, vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, dass wir dieser Realität ins Auge schauen.
Auf der anderen Seite haben wir das Spannungsfeld, dass wir in der Schweiz nach wie vor hohe Kosten haben, die auf höhere Preise bei den Produktionsmitteln und Produktionsfaktoren und die geringere Effizienz zurückzuführen sind. Es wurde von mehreren von Ihnen gesagt: Gegenüber der EU haben wir allein Preisdifferenzen von 1,1 Milliarden Franken. Dieses Preisniveau führt natürlich auch zu Verlusten am Markt, indem der Einkaufstourismus zu Buche schlägt, was für die produzierende Landwirtschaft eine zusätzliche Hürde darstellt. Wichtig ist mir, dass wir in dieser Entwicklung nicht stillstehen. Der Bundesrat will die Zeit nutzen, um die künftigen Herausforderungen besser angehen zu können.
Damit komme ich zu den Zielen der Vorlage. Eines der drei Ziele ist ganz klar, die Wettbewerbsfähigkeit nochmals zu verbessern, und zwar - auch das wurde betont - selbstverständlich in Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Bereiche, die einen wesentlichen Teil der hohen Kosten verursachen. Es muss ein Druck aufrechterhalten werden, damit in der Lebensmittelkette die Kosten sinken und damit die Verletzlichkeit infolge weiterer Marktöffnungen reduziert wird. Das zweite Ziel ist, einen sozialverträglichen Anpassungsprozess zu ermöglichen. Hier geht es um das von Ihnen genannte Tempo, das schlussendlich - nach Ansicht des Bundesrates - gegenüber der bisherigen Politik weder verschärft noch verlangsamt werden soll. Der Anpassungsprozess soll nach wie vor im Rahmen des Generationenwechsels auf den Familienbetrieben erfolgen. Drittes Ziel: Wir wollen die ökologische Entwicklung mit der "AP 2011" durch ein Anreizsystem weiterführen, um die auch hier vorhandenen Potenziale zur Verbesserung der Effizienz beim Einsatz von Stickstoff, Phosphor, Pflanzenschutzmitteln und Energie noch besser ausnutzen zu können. Die ökologischen Ausgleichsflächen im Talgebiet sind entsprechend weiter auszudehnen.
Wenn wir diese drei Ziele erreichen wollen, sind - nach Ansicht des Bundesrates - fünf Handlungsachsen entscheidend:
1. Die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung wollen wir verbessern: durch die Umlagerung von Marktstützungsmitteln nochmals hin zu Direktzahlungen und durch Massnahmen zur Kostensenkung. Ich bin überzeugt, dass wir der Bauernschaft nicht einfach den Wettbewerb auf der Preisseite aufdrücken können; wir müssen effektive Massnahmen auf der Kostenseite treffen. Ich danke hierbei für die Unterstützung aus Ihrem Rat.
2. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft sind mit einem zielgerichteten Direktzahlungssystem sicherzustellen. Hier sind wir auch der Überzeugung, dass dieses Direktzahlungssystem weiterentwickelt werden kann. Die Motion Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist sicher richtig, damit wir dieses System für die nächste Etappe nochmals hinterfragen und, wenn nötig, anpassen können.
3. Die dritte Handlungsachse: Die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sind zu fördern durch die Erweiterung der Produktedifferenzierungsmöglichkeiten und der Investitionshilfen sowie durch die Unterstützung gemeinschaftlicher Projektinitiativen.
4. Die vierte Achse bildet die soziale Abfederung des Strukturwandels durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechtes. Das werden wir im zweiten Durchgang beraten.
5. Die Vereinfachung der Administration und eine bessere Koordination der Kontrollen, wie sie Herr Wicki angetönt hat, bilden die letzte Handlungsachse. Wir wollen gerade im Bereich der koordinierten Kontrollen mit der "AP 2011" diese Kontrollen für unproblematische Betriebe auf eine pro Jahr reduzieren. Was wir nicht koordinieren können, sind alle Kontrollen der verschiedenen Labels, die existieren. Hierfür ist nicht die Bundesverwaltung zuständig.
Das Kernstück der Vorlage ist die Abschaffung der Exportsubventionen und die Umlagerung des grössten Teils der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen. Dazu werden die Zölle für Futtermittel und Getreide gesenkt, was die Kosten für die Fleischproduktion senkt. Der Bundesrat beantragt mit diesem Massnahmenpaket - das wurde auch gesagt - einen Zahlungsrahmen von 13,5 Milliarden Franken. Somit liegt die Gesamtsumme in gleicher Höhe wie die effektiv aufgewendeten Mittel der laufenden Zahlungsperiode, wobei sich das Gewicht einfach hin zu den Direktzahlungen verschiebt.
Ich bin froh und dankbar, dass die vorberatende Kommission diese Ziele der Reform grundsätzlich unterstützt und bei den Massnahmen weitgehend auf der Linie des Bundesrates geblieben ist. Erlauben Sie mir im Folgenden noch, auf gewichtige Teile der Vorlage hinzuweisen, bevor ich auch zu Ihren konkreten Äusserungen noch ein paar Bemerkungen mache.
Zum Tempo, das viele von Ihnen kritisiert haben: Das Tempo, das der Bundesrat vorschlägt, ist dasselbe wie in den bisherigen Reformschritten. Die "AP 2011" ist weder eine politische Raserei noch eine Beschleunigung der heutigen Reform, sondern wir wollen die Reformschritte im bisherigen Rhythmus weiterführen. Auch wenn wir alle aussenpolitischen Überlegungen ausklammern, gibt es gute Gründe, dieses Reformtempo beizubehalten. Heute erhalten Schweizer Landwirte für ihre Produkte rund 3 Milliarden Franken mehr als ihre Kollegen in der EU, und auch mit den Direktzahlungen werden sie stärker unterstützt. Entsprechend haben wir heute hohe Kosten, vor allem auch im vor- und nachgelagerten Bereich. Es ist unbestritten, dass entlang der ganzen Lebensmittelkette ein Potenzial für Kostensenkungen besteht. Angesichts der agrarpolitisch bedingten Mehrkosten für die Konsumenten, aber auch für die Steuerzahler, ist es unsere Pflicht, eine Agrarpolitik zu verfolgen, welche diese Potenziale zur Senkung der Kosten konsequent ausnützt.
Dies gilt noch in verstärktem Ausmass im Hinblick auf die Marktöffnung aufgrund der WTO oder eines allfälligen Agrarfreihandels mit der EU. Diesbezüglich möchte ich korrigieren, was einige hier ausgesagt haben: Die Doha-Runde ist nicht gescheitert. Die Sistierung wurde Ende November aufgehoben, und die zuständige Kommission hat ihre Arbeiten fortgeführt. Wir wissen nicht, wie schnell diese Runde zum Abschluss kommt, aber sie ist nicht gescheitert. Der Druck auf unser Landwirtschaftssystem, auf unsere Subventions- und Preispolitik, bleibt seitens der WTO somit bestehen.
Sie wissen, dass wir bezüglich Agrarfreihandelsabkommen mit der EU in der exploratorischen Phase stehen; der Bundesrat will seriös alle Auswirkungen eines solchen Schrittes prüfen. Im frühesten Fall werden wir im nächsten Jahr über ein Mandat entscheiden, ob wir in diese Richtung gehen oder nicht. Selbstverständlich werden wir Sie konsultieren. Die Äusserungen, die heute sehr positiv dazu zu vernehmen waren, bleiben, hoffe ich, dann auch so positiv, wenn Sie die Berichte mit allen Konsequenzen auf Ihren Tischen liegen haben werden. Bei einem solchen Abkommen wird es Verlierer geben. Das ist heute schon klar. Die Frage wird sein, ob es eben eine Perspektive für die Ernährungswirtschaft in der Schweiz ist, die wir nutzen sollten, und wie wir Konsequenzen negativer Art abfedern könnten. Begleitmassnahmen würden auch hier einen Einsatz von noch mehr Bundesmitteln fordern.
Wenn Sie die AP diskutieren, müssen Sie die Doha-Runde im Hinterkopf behalten wie auch die Marktöffnungen durch Freihandelsabkommen, die wir mit vielen Staaten abschliessen; im Hinterkopf behalten müssen Sie auch die Situation, die entsteht, wenn Sie jetzt bremsen oder Umlagerungen nicht durchziehen: Wenn Sie weitere Öffnungsschritte beschliessen, wird das dann umso schmerzvoller für die produzierende Landwirtschaft wie auch für einen Teil der Nahrungsmittelindustrie sein. Es würde wohl bedeuten, mehr Geld in die Hand zu nehmen, als wenn man mit einem gemässigten Tempo konsequent Reformen weiterführt. Die Umlagerung der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen ist unseres Erachtens ein System, das sich bewährt hat. Es wurden Studien der OECD genannt. Man kann sicher darüber streiten, Herr Maissen, aber unter Ökonomen ist es unbestritten, dass Marktstützungen verzerrende Wirkungen haben, dass die Direktzahlungen vor allem auch für den produzierenden Bauern eine bessere Wirkung erzielen als eine künstliche Investition in die Produktion, womit der Staat ihm dann noch vorgibt, ob er Kartoffeln, Zuckerrüben oder was auch immer anbauen soll. Wenn wir in der Landwirtschaft ein Unternehmertum wollen, sollten wir den Bauern auch keine Vorgaben machen, was sie produzieren sollen. Dann soll vor allem der Konsument bestimmen, was er kaufen will und was entsprechend angebaut werden soll.
Die EU weist - das wurde richtig gesagt - nach wie vor ein um 46 Prozent tieferes Preisniveau für die Produzentenpreise und ein um 39 Prozent tieferes Niveau für die Konsumentenpreise auf. Die Tendenz ist nicht abnehmend, sondern zunehmend.
Herrn Lauri kann ich noch darüber informieren, was in der EU passiert: Auch hier wird die Marktstützung abgebaut, auch hier geht die Entwicklung hin zu Flächenbeiträgen. Dies auf einem wesentlich tieferen Niveau, als wir es in der Schweiz aufweisen. Im Bereich der Milch z. B. werden wir im Jahr 2010, wenn Sie den Vorschlägen des Bundesrates folgen, von 5 Rappen pro Liter Milch ausgehen, währenddem in der EU dann mit 0,5 Rappen pro Liter Milch abgegolten wird. Das sind Entwicklungen, die Sie im Kopf haben müssen, wenn Sie unsere Agrarpolitik in einer internationalen Betrachtung begleiten wollen.
Ich bin überzeugt: Ohne Umlagerung würde der Druck auf die nachgelagerten Branchen reduziert, und auf der Verwertungsebene würde man der Erhaltung ineffizienter Strukturen Vorschub leisten. Diese sind zu einem grossen Teil für die hohen Konsumentenpreise in der Schweiz mitverantwortlich und stellen im Hinblick auf die angetönten Marktöffnungen ein Risiko dar; dies ganz besonders eben für die produzierende Schweizer Landwirtschaft. Aufseiten der Verarbeiter orte ich natürlich auch einen Teil des Widerstandes gegen diese Reform. Das ist nicht ganz unverständlich: Etwa 500 Millionen Franken Marktstützungsgelder werden heute noch direkt an Verwertungs- und Handelsfirmen ausbezahlt. Nach der "AP 2011", wie sie Ihnen der Bundesrat vorschlägt, wären es nur noch etwa 150 Millionen Franken.
Ich erinnere daran, dass das Parlament bisher konsequent und folgerichtig auf einem Umbau der Marktstützungen in Direktzahlungen bestanden hat. Die Produktion ist deswegen nicht zurückgegangen. Die Reform als grossangelegtes Extensivierungsprogramm darzustellen ist meines Erachtens daher verfehlt. Vielmehr wollen wir durch eine Reduktion der Preisdifferenz zum Ausland die produzierende Landwirtschaft stärken; nicht zuletzt eben im Hinblick auf Marktöffnungen.
Schliesslich macht die Umlagerungsstrategie auch aus ökologischen Gründen Sinn. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden mit Direktzahlungen nämlich gezielter abgegolten als mit Markteingriffen. Für die Marktstützung gibt es keinen ökologischen Leistungsnachweis. Jede Form der Marktstützung schafft Intensivierungsanreize. Mit der "AP 2011" wird die Landwirtschaft nicht extensiviert, sondern die ökologische Effizienz wird gesteigert.
Wichtig ist mir auch, dass Sie bei der Beratung das Gleichgewicht dieses Pakets nicht aus den Augen verlieren. Das Paket ist austariert zwischen den verschiedenen Betriebszweigen, die in der landwirtschaftlichen Produktion zu berücksichtigen sind. Bei den Ackerkulturen werden wir mit den Schwellenpreissenkungen den Grenzschutz reduzieren, und die Verarbeitungsbeiträge wollen wir abschaffen. Die Fleischproduktion auf Raufutterbasis leistet ihren Beitrag durch die Senkung des Beitrages für Raufutterverzehr von 900 auf 600 Franken pro Stück Vieh. Der Milchpreis wird infolge der Grenzöffnung für Käse und des Abbaus der Marktstützung zwar sinken, auf der anderen Seite führen wir die 600 Franken RGVE-Beitrag pro Kuh ein, was zu einem Teil diese Reduktion wieder kompensiert.
Dieses ganze System ist ein Mobile, ein austariertes, in sich kohärentes Ganzes, und Sie müssen aufpassen, dass Sie nachher nicht bestimmte Produktionszweige stärker unterstützen, sonst gerät dieses Konzept aus dem Gleichgewicht, und das wäre in sich für die gesamte Landwirtschaft dann problematisch.
Die Modellrechnungen zeigen, dass sich die Landwirtschaft unter den Bedingungen der "AP 2011" etwas weiter in Richtung Milchwirtschaft entwickelt. Das finde ich richtig, weil die Milchwirtschaft wie die Fleischwirtschaft diejenigen Bereiche sind, wo wir das grösste Chancenpotenzial orten. Es ist auch richtig, weil unter unseren Verhältnissen die Milchproduktion komparative Kostenvorteile hat und weil hier eben Marktchancen bestehen. Das beweisen die Gesuche der Produzenten und Verwerter für grössere Mengen. Die offene Ackerfläche geht um rund zehn Prozent zurück. Es besteht also keine Gefahr, dass mit der "AP 2011" die Milchproduktion verschwindet, im Gegenteil: Sie wird unserer Ansicht nach gestärkt.
Zu den von Ihnen geäusserten Bemerkungen möchte ich kurz Folgendes festhalten: Zu Herrn Lauris Kritik am Abbau der Marktstützung habe ich bereits gesagt, dass auch die EU diese Marktstützungen abbaut. Was die Äusserungen von Herrn Schiesser zu den technischen Handelshemmnissen und den Zöllen betrifft, stimme ich ihm natürlich zu. Wir werden diesen Abbau von technischen Handelshemmnissen weiterführen. Beim Abbau von Zöllen liegt das Problem genau bei der WTO. Wir haben im Bereich der Landwirtschaft einen Zollschutz, einen Grenzschutz, der unter Beschuss ist. Wenn man den abbaut, dann hat das natürlich den entsprechenden Preisdruck zur Folge. Auch hier bewegen wir uns in einem Spannungsfeld.
Zu Herrn Büttiker und seinen Ausführungen zur Kontingentierung der Fleischimporte möchte ich auf den Bericht über die Auswirkungen dieser Importkontingentversteigerungen beim Fleisch hinweisen - er kennt ihn wahrscheinlich -, den der Bundesrat im Juni erstellt hat. Sie wissen auch, dass dieser Bericht eigentlich ein positives Zeugnis ist. Er sagt aus, dass die Zahl der Zollkontingent-Anteilsinhaber sehr unterschiedlich ausgefallen ist. Bei Gitzi- und Pferdefleisch sowie bei Rindsbinden war sie relativ stabil, gesunken ist sie hingegen bei Rinds- und Schweinefleisch. Man müsste das halt sehr sektoriell, differenziert betrachten. Was mir aber wichtig ist: Wenn man bei einer differenzierten Betrachtung bleiben will, so muss man sagen, dass es neue Teilnehmer gibt, die jetzt bei diesen Versteigerungen mitwirken. Die hatten wir vorher, unter dem alten System, nicht. Das ist mehr Wettbewerb, das ist eigentlich positiv. Ich stelle auch fest, dass zum Beispiel die Schafpreise 2005/06 höher sind als in den vergangenen zwei Jahren. Ich habe gerade auch noch zum Bereich Geflügel einen interessanten Artikel einer grösseren Organisation gelesen, wonach man in der Sparte Geflügel wieder mehr Gewinn feststellt, und das in markanter Grösse. Ich stelle fest, dass irgendwo halt die Befürchtungen schon nicht stimmen, wenn ich dann die konkreten Ergebnisse der Fleischimporteure sehe - hier ging es konkret um die Firma Bell und somit um Coop.
Volkswirtschaftlich ist diese Versteigerungsaktion für die Konsumenten im Moment ein Vorteil. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass es für die bisherigen Bezüger von Importrenten natürlich ein Verlust an Einkommen war. In dieser Situation ist aber auch darauf hinzuweisen, dass sehr viele gewerbliche Metzgereien heute nicht mehr selbst Tiere schlachten und ihr Rückgang natürlich zu einem grossen Teil auch auf diesen Strukturwandel zurückzuführen ist.
Zum Votum von Herrn Bürgi und zur Motion betreffend die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, der ich wirklich positiv gegenüberstehe, möchte ich noch anfügen: Wir können ja nicht alle vier Jahre mit weiteren Reformschritten kommen, ohne dieses System nicht auch mal über einen längeren Zeithorizont zu hinterfragen. Gerade die Herausforderung des allfälligen Freihandels und der Doha-Runde, diese ganze internationale Herausforderung, die wir nicht umgehen können, wird uns die Gelegenheit geben, hier eine intensive Prüfung zu veranlassen; das werde ich unterstützen. Ich glaube, es ist auch wichtig - wie es auch Herr Schweiger gesagt hat -, dass wir sicher nicht bis 2011 damit warten, sondern in anderthalb, zwei Jahren mit diesen Arbeiten beginnen. Ich denke, dass wir im nächsten Jahr auch erhebliche Antworten dazu erhalten, was mit der Doha-Runde passiert und ob der Bundesrat und auch das Parlament einmal grünes Licht für ein Mandat betreffend den Freihandel mit der EU geben. Das sind für mich wichtige Parameter.
Ich bin einverstanden: Die Bauern haben in den letzten fünfzehn Jahren regelmässig viele Veränderungen mittragen müssen, und es braucht auch Perspektiven und Sicherheit - da bin ich einverstanden -, weil wir den Beruf des Landwirts ja gerade auch für die jungen Menschen attraktiv halten wollen.
Ich bin nicht einverstanden, Herr Maissen, mit der Aussage, dass es das Ziel des Bundesrates sei, jedes Jahr so viele Betriebe abzubauen, dass es irgendwann mal gegen null geht. Das wäre eine Unterstellung. Unser Ziel ist es, eine Produktion zu ermöglichen und dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Wir können aber nicht die Strukturentwicklung aufhalten. Ich habe auf die generelle Entwicklung der Volkswirtschaft hingewiesen. Wenn wir genau hinschauen - Sie haben die Darstellung, welche Betriebe aufgegeben wurden, in Ihrer Botschaft -, stellen wir fest, dass das schon eine richtige Entwicklung ist: Rund die Hälfte der Betriebe, die aufgeben mussten, waren Kleinstbetriebe mit einer Fläche von bis zu drei Hektaren. Ich glaube wirklich, dass das Betriebe sind, die kaum mehr eine Existenzberechtigung haben und einer Familie per se kein Einkommen bieten können, das sie überlebensfähig macht. Gerade in den Bergregionen haben wir eine Entwicklung, die zu unterstützen ist. Wir haben mit abgestuften Beiträgen - in Berücksichtigung der Schwerarbeit, die dort geleistet werden muss - gezielt einsetzbare Unterstützungsmöglichkeiten, sodass eigentlich gerade in den Berg- und Hangregionen die Unterstützung des Bundes grosszügig ausfällt, in Anerkennung der Leistungen, die dort erbracht werden.
Den Status quo über die nächste Legislaturperiode beizubehalten wäre nach all diesen Ausführungen ein Rückschritt gegenüber der heutigen Situation. Die fortschrittlichen Akteure des Nahrungsmittelsektors kennen die Herausforderungen, und sie sind bereit, diese anzunehmen. Die Zeit, die wir jetzt haben, wollen wir nutzen, um die Kostensenkungspotenziale entlang der ganzen Wertschöpfungskette auszunutzen, um optimale Verwertungen, ohne Marktstützungen, zu erreichen, um in der Landwirtschaft, im Handel und in der Verarbeitung effizientere Strukturen zu schaffen. Wir wollen die Zeit nutzen, um die Chancen der Schweizer Produkte auf dem in- wie auf dem ausländischen Markt zu steigern und um die Kosten künftiger Marktöffnungen zu senken.
Mit der "AP 2011" hat der Bundesrat seine politische Verantwortung, in Erfüllung des Verfassungsauftrages und der bisherigen Beschlüsse des Parlamentes, wahrgenommen. Er agiert, um nicht später - unter wesentlich erhöhtem Druck - reagieren zu müssen.
Ich empfehle Ihnen daher, auf diese Vorlage einzutreten und die Stossrichtung des Bundesrates und Ihrer vorberatenden Kommission zu unterstützen.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 1 Bst. bbis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2 al. 1 let. bbis
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In Artikel 2 wird mit dem Einschub von Buchstabe bbis in Absatz 1 die Grundlage dafür geschaffen, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Bereich der Landwirtschaft unterstützen zu können.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Kommission
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Reimann
Abs. 1 Bst. d
d. die auf Verordnungsstufe abschliessend aufgelisteten paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Art. 3
Proposition de la commission
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Reimann
Al. 1 let. d
d. les activités para-agricoles, qui sont énumérées de manière exhaustive au niveau de l'ordonnance.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Artikel 3 regelt Begriff und Geltungsbereich des Landwirtschaftsgesetzes. In diesem Zusammenhang hat die Kommission eine geforderte Ausweitung des Geltungsbereiches auf paralandwirtschaftliche Tätigkeiten diskutiert. Dazu gehören touristische Angebote wie etwa Schlafen im Stroh oder andere mit der Landwirtschaft einhergehende Möglichkeiten zur Erschliessung zusätzlicher Einnahmequellen. Diese paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten haben sich seit Beginn der Agrarreform sukzessive zu einer wichtigen Einnahmenquelle für viele Landwirtschaftsbetriebe entwickelt. Gleichzeitig wurde in Anträgen einerseits die Gleichstellung von paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten mit übrigen Betriebszweigen der Landwirtschaft sowie andererseits eine Regelung in Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes verlangt.
Nach allen Güterabwägungen sieht die Kommission allerdings davon ab, den Begriff der Paralandwirtschaft ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Ausschlaggebend waren namentlich Befürchtungen, dass es durch Bautätigkeiten ausserhalb der Bauzone oder durch den landwirtschaftlichen Anspruch auf Direktzahlungen - das löst nämlich die Verankerung in Artikel 3 eben aus - zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könnte. Investitionshilfen für solche Tätigkeiten können bereits nach geltendem Recht ausgerichtet werden. Derartige Investitionshilfen stützen sich auf Artikel 106 des Landwirtschaftsgesetzes, wobei der landwirtschaftliche Betrieb einen Mindestumfang aufweisen muss.
Das, was man in der heutigen Praxis als derartige paralandwirtschaftliche Tätigkeiten auslegt - eben Schlafen im Stroh, Ferien auf dem Bauernhof, Führen einer Besenbeiz usw. -, wird im Raumplanungsgesetz als landwirtschaftsnahes Gewerbe in der Landwirtschaftszone im Sinne einer Ausnahme genehmigt. Würden diese Tätigkeiten künftig als landwirtschaftliche deklariert, hätte das zur Auswirkung, dass sie im Raumplanungsgesetz nicht mehr als Ausnahme vorkommen würden. Das war der Grund, warum wir in der Kommission gesagt haben: Wir wollen das nicht hier lösen, es läuft in dieser Beziehung ja auch noch eine Revision des Raumplanungsgesetzes; dort ist diese Problematik in extenso diskutiert worden. Man sagt von der Tendenz her: Agrotourismus Ja, aber bei der Landmaschinenwerkstatt, die das konkurrenzierende Gewerbe in der Bauzone, also auf teurerem Boden, bauen muss, sagt man Nein.
Fazit: Wer den Begriff der Paralandwirtschaft hier aufnehmen will, muss einfach wissen, dass damit der Anspruch auf Direktzahlungen entsteht. Das wollte die Kommission nicht. Ein identischer Antrag, wie ihn jetzt Herr Kollege Reimann stellt, ist darum nach gewalteter Diskussion zurückgezogen worden.
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich danke dem Kommissionssprecher, dass er zu meinem Antrag bereits Stellung genommen hat, bevor er dessen Begründung gehört hat. Nichtsdestotrotz werde ich ihn jetzt begründen.
Ich meine einfach, wenn wir unseren Bauernstand bzw. das, was von ihm noch übriggeblieben ist, in seiner Substanz erhalten und von Bundesseite unterstützen wollen, dann braucht es eben nicht nur finanzielle Mittel. Es braucht vor allem auch klare Rahmenbedingungen, was Landwirtschaft ist, was sie tun darf und was sie lassen muss. Dabei ist es mit der Produktion von landwirtschaftlichen Produkten, der Tierhaltung und der Flächenbewirtschaftung, wie hier in den Buchstaben a bis c aufgelistet ist, allein nicht mehr getan. Es braucht eine Ergänzung in Richtung paralandwirtschaftliche Tätigkeiten. Dieser Grundsatz sollte meines Erachtens nicht allein der Legiferierung im Raumplanungsgesetz überlassen werden, sondern er muss auch in der Spezialgesetzgebung, im Landwirtschaftsgesetz selber, verankert werden, hier neu als Buchstabe d eingeführt.
Nun ist mir klar, Herr Kommissionspräsident, dass wir natürlich nicht die Büchse der Pandora offnen können, denn in der Paralandwirtschaft liegt ein signifikantes Wertschöpfungspotenzial, um das sich eben auch andere Marktteilnehmer bewerben. Deshalb muss gebührend auf das angestammte Gewerbe und auf die Erbringer angestammter Dienstleistungen Rücksicht genommen werden. Aber der Paralandwirtschaft kommt aus der Sicht der Einkommensverbesserung für den Bauernstand nun einmal je länger, je mehr Bedeutung zu, und folglich sollte auch ihre rechtliche Basis aufgewertet und in diesem Gesetz hier verankert werden.
Mein Antrag zielt entsprechend darauf ab, den Begriff der paralandwirtschaftlichen Tätigkeit als Grundsatz hier formell im Landwirtschaftsgesetz zu verankern. Was dann letztlich an solchen Tätigkeiten zugelassen werden soll, das, meine ich, kann getrost auf Verordnungsstufe geregelt werden. Das soll in die Kompetenz des Bundesrates gelegt werden, der im Einvernehmen mit dem Bauernverband, mit dem Gewerbeverband oder allenfalls mit anderen KMU-Vertretungen und auch mit den Kantonen dann zweifellos eine sinnvolle Auswahl an paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten treffen und definieren wird. Davon bin ich überzeugt, das wird gelingen; und auf Verordnungsstufe kann diese Liste auch relativ schnell modifiziert werden, wenn es die Umstände verlangen.
Der Bauernstand selber hat bekanntlich vier spezifische Kategorien geortet, wo paralandwirtschaftliche Aktivitäten der Landwirtschaft offenstehen sollen: erstens unmittelbare landwirtschaftliche Dienstleistungen wie Lohnarbeiten, Handel mit Futter, Vieh usw.; zweitens Umweltdienste wie Biomassenverwertung, Feldrandkompostierung oder Waldpflege usw.; drittens Aktivitäten, die dann wahrscheinlich am meisten umstritten sein werden, Aktivitäten nämlich im Bereich von Tourismus, Gastronomie und Freizeit; und viertens Dienstleistungen im Sozial- und Bildungsbereich wie etwa Kindergarten auf dem Bauernhof, Jugend-, Alten- oder Behindertenbetreuung.
Man ersieht aus dieser Auflistung, dass da natürlich Konflikte mit nichtlandwirtschaftlichen, anderen Marktteilnehmern vorprogrammiert sind, aber diese lassen sich, guter Wille und eine tüchtige Bundesrätin - die wir ja haben - vorausgesetzt, auf Verordnungsstufe zweifellos lösen. Der Landwirtschaft können auf dieser Basis effektiv verbesserte Rahmenbedingungen geboten werden; sie ist darauf auch unbedingt angewiesen. Vor allem aber sollen die Landwirte - bevor es zu spät ist - wissen, wo und in welchen paralandwirtschaftlichen Sektoren sie überhaupt investieren dürfen und sollen.
Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Antrag zu.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich muss Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen, trotz Sympathie für den aargauischen Ständerat Maximilian Reimann. Wie der Kommissionspräsident erklärt hat, wurde ein analoger Artikel in der WAK intensiv diskutiert, und man ist zum Schluss gekommen, es sei wirklich ein "no go". Zum einen ist der Begriff der paralandwirtschaftlichen Tätigkeit, Sie haben selber darauf hingewiesen, nicht definiert; es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Ihn mit dem Gewerbe zu einer klaren Definition zu führen, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Tätigkeiten, die Sie aufgezählt haben, sind heute zum grössten Teil möglich, gestützt auf das Raumplanungsrecht, bei dem wir eine jahrzehntelange Praxis haben, auch ausserhalb des Baugebietes, und bei dem das Parlament im Rahmen der Teilrevision ja soeben einen Kompromiss ausgehandelt hat. Bei diesem Kompromiss ging es ja genau darum, eine Abgrenzung zu finden: Wo lässt man ausserhalb des Baugebietes gewerbliche Aktivitäten zu, wo wäre es eine Diskriminierung des eigentlichen Gewerbes, und wo ist es wegen dem Schutz des Kulturlandes nicht wünschenswert? Mit diesem Antrag bringen Sie diesen Kompromiss doch aus dem Gleichgewicht. Deshalb warne ich davor.
Die raumplanerischen Anliegen - was soll man ausserhalb des Baugebietes alles tun können - werden Ihnen im Rahmen einer Gesamtrevision nochmals vorgelegt werden. Dort sollte man dieses Problem nochmals diskutieren, aber nicht hier beim Landwirtschaftsgesetz. Bei Artikel 3, der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, ist es dann eben so: Wenn Sie das hier verankern, führt es zu einem Anspruch auf Direktzahlungen. Ich gehe nicht davon aus, dass das Ihre eigentliche Absicht ist. Ausserdem sind wir überzeugt, dass im Bodenrecht mit dieser Verankerung wieder mehr Betriebe als landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt würden. Das würde unsere Pläne zur Erhöhung der Gewerbegrenze wieder neutralisieren. Es gibt Abgrenzungsprobleme, deshalb meinen wir, es verschärfe eben einfach die Ungleichbehandlung des Gewerbes. Das kann man aus unserer Sicht nicht verantworten.
Deshalb empfehle ich Ihnen, den Antrag zurückzuziehen. Andernfalls müsste ich den Ständerat dazu ermuntern, ihn abzulehnen.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie reagiert Herr Reimann auf die aargauische Empfehlung? (Heiterkeit)
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Er nimmt die Empfehlung an. Aber ich bin froh, dass wir darüber diskutiert haben, Frau Bundesrätin, und dass wir jetzt in den Materialien stehen haben, dass dieses Problem auch ein solches ist und dass es im Raumplanungsgesetz gelöst werden soll. Ich möchte diese Lösung hier nicht mit einem formellen Nein belasten und ziehe den Antrag deshalb nolens volens zurück.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Antrag Reimann ist zurückgezogen worden.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Art. 9 Abs. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 9 al. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen gemäss Artikel 9 ist unbestritten. Nichtmitglieder einer Selbsthilfeorganisation können unter bestimmten Umständen zur Leistung von Beiträgen verpflichtet werden. Wir hoffen allerdings nicht, dass diese für die Finanzierung der Verwaltung der Selbsthilfeorganisationen herangezogen werden. Das ist die Neuerung.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Herr Kollege Schiesser hat ja beim Eintreten in einer vorauseilenden Beurteilung gesagt, dass man bei der letzten Revision des Landwirtschaftsgesetzes zu grosse Befürchtungen betreffend die Milchkontingentierung hatte und das nun alles auf bestem Wege sei. Es ist allerdings zu bedenken, dass die Milchkontingentierung gemäss der jetzigen Gesetzgebung noch bis zum 30. April 2009 Gültigkeit hat. Die ganze Phase der Umstellung ist also noch nicht abgeschlossen und eine Beurteilung so deshalb noch nicht möglich.
Nun, Artikel 9, mit dem sich die Kommission offenbar nicht so intensiv auseinandergesetzt hat, hat es in sich. Mit der vorgesehenen Änderung von Artikel 9 wird der Erlass von bundesrätlichen Vorschriften zur Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes bzw. zur Stabilisierung der Angebotsmenge im Rahmen der Aufnahmefähigkeit des Marktes explizit auf den Fall ausserordentlicher Entwicklungen beschränkt, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind. Hier stellt sich für mich die Frage, ob das ausreichend ist oder ob im Gesetz nicht etwas griffigere und positiver formulierte Bestimmungen zu den Eingriffen des Bundesrates aufzunehmen wären. Diese offene Frage kann nach meinem Dafürhalten erhebliche, heute nicht absehbare Konsequenzen zur Folge haben.
Ich wäre deshalb froh, wenn sich der Bundesrat im Hinblick auf die Beratung im Nationalrat doch noch mit der Interpretation von Artikel 9 Absatz 3 beschäftigten würde, in Bezug auf den Ausstieg aus der Milchkontingentierung. Für mich stehen folgende Fragen hier im Vordergrund: Ist die gesetzliche Grundlage so ausreichend, um zu verhindern, dass die Milchmenge in den ersten Jahren nach der Aufhebung der Milchkontingentierung unkontrolliert ausgeweitet wird? Müssen mit dieser Regelung keine wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen durch Massnahmen der Branche erwartet werden? Wäre der Bundesrat bereit, eine Branchenregelung für eine marktgerechte Milchmenge, welche beispielsweise von mindestens drei Vierteln der Milchproduzenten und der Milchverarbeiter beschlossen wird, mit entsprechenden Vorgaben auch für die übrigen Akteure zu unterstützen? Schliesslich ist für mich die Frage: Könnte es der Bundesrat andernfalls verantworten, dass der Milchmarkt infolge der Aufhebung der Milchkontingentierung und der Dynamik des freien Marktes in einer ersten Phase völlig aus dem Gleichgewicht geriete und die Produzenten wie auch die Verarbeiter massive wirtschaftliche Einbussen in Kauf nehmen müssten?
Es wäre wertvoll, wenn man sich mit diesen Fragen, die meines Erachtens offen sind, im Hinblick auf die Beratungen im Nationalrat noch auseinandersetzen könnte, wenn man allenfalls Antworten hätte und gegebenenfalls auch noch Änderungen in diesem Artikel vorsehen würde.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ein Antrag liegt nicht vor. Deshalb halte ich natürlich einmal an der grundsätzlichen Version des Bundesrates fest. Falls dann im Nationalrat diese Debatte nochmals geführt wird, können wir das tun. Über die Folgen der Aufhebung der Milchkontingentierung wurde in der WAK einlässlich gesprochen. Gerade Artikel 9 ist ja als Kann-Formulierung so festgehalten, dass eine rechtliche Basis gegeben wäre, die es dem Bundesrat ermöglichte, bei kurzfristigen situativen Problemen am Milchmarkt einzuschreiten; es ist eine Funktion. Wir haben in der Botschaft ja auch beschrieben, dass es damit aber wirklich darum geht, nicht dauerhafte Marktverfälschungen, sondern kurzfristig auftretende Marktstörungen zu bekämpfen. Falls das nach 2009 bei der Kontingentierungsaufhebung der Fall wäre, wäre es somit eine rechtliche Grundlage für Massnahmen des Bundesrates.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Art. 15 Abs. 2
Antrag der Kommission
.... kann namentlich für Betriebe ....
Antrag Bonhôte
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 15 al. 2
Proposition de la commission
.... dérogations notamment à des exploitations ....
Proposition Bonhôte
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Hier muss im Gesetz präzisiert werden, dass der Grundsatz der Gesamtbetrieblichkeit ausdrücklich nur für den biologischen Landbau gilt und nicht für andere Kennzeichnungsregelungen, also z. B. die Geflügelkennzeichnung. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, Artikel 15 Absatz 2 zu ändern, um dessen rechtliche Tragweite auf den biologischen Landbau zu beschränken. Er hält dabei am Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit grundsätzlich fest. Dies ist für eine Mehrheit der konsultierten Kreise und auch der Kantone ein unverzichtbarer Grundwert des biologischen Landbaus. Allerdings stossen gewisse Ausnahmen von der Gesamtbetrieblichkeit auch im biologischen Landbau auf Akzeptanz. Dabei handelt es sich namentlich um die Entkoppelung von Obst- und Weinbau vom übrigen Betrieb. Darum schlägt der Bundesrat vor, dass für Betriebe mit Dauerkulturen Ausnahmen möglich sein sollen, dies unter der klaren Bedingung, dass weder die Integrität der biologischen Wirtschaftsweise noch deren Kontrollierbarkeit beeinträchtigt werden.
Dem hat sich die Kommission angeschlossen, nachdem auch vonseiten des BWL klargestellt wurde, dass die Notwendigkeit zur Anpassung dieser Bestimmung aus der Vorschrift für Biobetriebe abgeleitet worden ist. Es gehe vielmehr darum, die gleichen Bestimmungen für die verschiedenen Tierhaltungssysteme anzuwenden. Konkret betrifft sie die Deklaration der Haltungsformen für Geflügel, welche die Schweiz mit der EU im Agrarabkommen vereinbart hat, um gleichlautende Bestimmungen auch in der Schweiz einzuführen. Für Biobetriebe gibt es demnach bereits heute Ausnahmen. Das BWL hat die Absicht, diese Ausnahmepraxis wie bis anhin weiterzuführen. Ausnahmen werden beispielsweise im Wein- und Obstbau gewährt, weil diese Bereiche klar separiert bewirtschaftet werden können.
Von der EU hat die Schweiz Äquivalenz in allen Bereichen verlangt, sodass die EU in einigen Jahren auf demselben Stand sein wird wie die Schweiz. Aus diesen Gründen ist der Kommission kein Antrag auf Ablehnung dieser Bestimmung gestellt worden. Aber nun sehen Sie ja, dass wir den Einschub "namentlich" noch eingeführt haben, und das ist ja das, was Herr Bonhôte in seinem Antrag begründen wird. Die Kommission hat damit einfach ihren Willen kundgetan, unseren Biolandwirten gleich lange Spiesse zu verschaffen wie ihren Konkurrenten aus der benachbarten EU. Wir können nicht nur dauernd über mangelnde preisliche Konkurrenzfähigkeit klagen und gleichzeitig an allen unseren einengenden gesetzlichen Auflagen festhalten; das gilt natürlich nicht nur, aber auch für den Biolandbau.
Auf Maximalforderungen namentlich aus der Westschweiz, die Möglichkeit des parzellenweisen Biolandbaus zu schaffen, sind freilich weder der Bundesrat noch die Kommission eingegangen. Die jetzt zur Debatte stehende Formulierung stellt einfach den notwendigen Spielraum für eine vernünftige Auslegung des Begriffs der Gesamtbetrieblichkeit sicher.
Ich behalte mir vor, allenfalls nach der Begründung von Herrn Bonhôte noch einmal Stellung zu beziehen.
Bonhôte Pierre · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
La production biologique est une des filières les plus intéressantes pour notre agriculture, une filière porteuse de valeur ajoutée et certainement encore porteuse d'un important potentiel de croissance. Son avenir repose sur des exigences élevées et également avant tout sur sa crédibilité et sur la confiance du consommateur. Le principe de globalité, c'est-à-dire celui qui veut que le respect des exigences de l'agriculture biologique ait lieu dans toute l'exploitation, fait partie des exigences élevées qui sont nécessaires afin de donner confiance au consommateur. Celui-ci doit effectivement pouvoir identifier clairement les exploitations biologiques; il doit pouvoir même s'identifier à elles.
Pour éviter de répandre le doute, un doute qui pourrait être fatal à la filière de l'agriculture biologique, il faut que les exceptions au principe de globalité soient précisément décrites dans la loi. Le projet du Conseil fédéral pour l'article 15 respecte cette condition, puisque la seule exception prévue l'est pour les cultures pérennes pour lesquelles on peut effectivement admettre que l'on n'applique pas les mêmes conditions que pour les cultures annuelles qui sont entreprises dans la même exploitation.
Cette précision représente un progrès par rapport au droit en vigueur du point de vue de l'exactitude puisque le droit existant prévoit que des dérogations sont possibles à titre exceptionnel. Il est dès lors regrettable que la commission ait opté pour une formulation vague, un libellé qui laisse la porte ouverte à des exceptions de nature indéfinie, ce qui représente une menace pour la confiance dans la filière de l'agriculture biologique. La mise en oeuvre de ces exceptions risque en plus de conduire à une réglementation complexe de manière à éviter les mélanges entre produits biologiques et non biologiques.
Alors, ne tuons pas la poule aux oeufs d'or en laissant le renard de l'imprécision s'introduire dans la loi. Il en va de la compétitivité de la Suisse et de son agriculture, en particulier sur le marché international, avec une filière biologique qui doit répondre aux plus hautes exigences de qualité.
Je vous demande donc, dans l'intérêt de cette agriculture biologique, d'en rester à la formulation restrictive des exceptions proposée par le Conseil fédéral. C'est une formulation qui est garante de ce que la qualité suisse reste synonyme de notre agriculture biologique.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Nach meinen Informationen besteht heute in der Biolandwirtschaft das Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit. Entweder betreibt der gesamte Betrieb Biolandwirtschaft, oder er tut es eben nicht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird offenbar nur für die Dauerkulturen Obst und Wein gemacht, die nach biologischen Anbauvorschriften geführt werden können, während dies für den Rest des Betriebes nicht gilt.
Wenn ich nun die Vorlage richtig interpretiere, will man inskünftig auch den umgekehrten Fall zulassen; zudem würde es nach dem Vorschlag unserer Kommission mit der Einfügung des Wortes "namentlich" ermöglicht, noch mehr Unterteilungen und Ausnahmen auf ein und demselben Betrieb vorzusehen. Mit anderen Worten: Es scheint möglich zu sein, die Weizenfelder im Osten des Betriebes nach biologischen Grundsätzen anzubauen, während dies für die Weizenfelder im Westen des gleichen Betriebes dann nicht gelten würde. Das kann es ja wohl nicht sein, und ein klärendes Wort des Kommissionspräsidenten und/oder vor allem auch der Bundesrätin tut not. Mit einer Durchmischung von Bio- und Nichtbioteilen auf ein und demselben Landwirtschaftsbetrieb wird ohne Not mit der Glaubwürdigkeit der nach biologischen Grundsätzen hergestellten Produkte und damit auch letztlich mit dem Vertrauen der Konsumenten gespielt. Dieses Vertrauen und auch die Kontrollen - wir haben das während Jahren gesehen - sind ganz sicher besser und einfacher, wenn der Gesamtbetrieb auf die biologische Produktion ausgerichtet ist oder, wenn wie heute, bloss für Dauerkulturen Ausnahmen bestehen. Eine weitere Aufweichung scheint mir fehl am Platz zu sein. Man ist der biologischen Produktionsweise ganz oder nicht verpflichtet. Nur ein bisschen Bio überzeugt mich nicht.
Ich danke für ein klärendes Wort und werde mich falls notwendig dem Antrag Bonhôte anschliessen, der uns mindestens wieder etwas näher an die heutige Wirklichkeit bringt.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es wird ja vom Sprecher ein klärendes Wort gewünscht. Ich bin sehr froh über die Äusserungen von Herrn Schwaller. Es gibt offenbar Auslegungsprobleme.
Ich glaube, eine Klarstellung ist hier ganz wichtig. Sowohl auf internationaler Ebene als auch auf nationaler Ebene - Bioswiss, M-Bio usw. - steht fest, dass innerhalb derselben Fruchtfolge konventionelle und biologische Kulturen nicht aufeinanderfolgen können. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde der Glaubwürdigkeit und der internationalen Äquivalenz unserer Gesetzgebung schweren Schaden zufügen. Nun sollten wir auf der anderen Seite - es geht ja darum, für die Landwirtschaft positive Weichenstellungen vorzunehmen - den Spielraum etwas erweitern, ohne bei der Qualität nachzulassen. Wir müssen die Realität sehen. Pro Jahr gehen in diesem Land 1000 bis 1500 Betriebe ein. Der Wahrscheinlichkeit nach können das herkömmliche Betriebe sein, es können aber auch solche sein, die nach biologischen Grundsätzen bewirtschaftet werden. Nun sollte doch ein Bauer neben seiner Viehwirtschaft oder seinem Rebbau, die er nach IP-Grundsätzen führt, mit seiner Familie beispielsweise einen verwaisten Biobetrieb mit Mutterkuhhaltung übernehmen können. Was spricht denn dagegen, dass der Sohn oder die Frau sich schwergewichtig um diesen zweiten Biobetrieb kümmert? Wir müssen sehen: Mit dieser Flexibilität stellen wir einfach sicher, dass die Bewirtschaftung so gemacht wird. Andernfalls würde man diesen Bauern ja zwingen, den übernommenen Betrieb von Bio wieder zum Herkömmlichen zurückzuführen oder seinen alten Betrieb auf Bio umzustellen, was manchmal nicht möglich ist.
Fest steht: Der Biobauer mit seinem in der Gesamtheit biologischen Betrieb musste ja bis zu seinem Ausscheiden stets den Nachweis erbringen, dass ihm sein Freund in der Nachbarschaft mit einem herkömmlichen Acker- und Futterbaubetrieb nicht gelegentlich mit Produktionsmitteln unter die Arme griff. Dieses Problem haben wir heute schon. Aber offenbar gelingt es heute, in den Schweizer Verhältnissen, die überschaubar sind, und mit einem hohen Mass an Selbstkontrolle, das glaubwürdig zu tun; entscheidend ist, dass der Biobauer die Stoffflüsse einwandfrei nachweisen kann. Das muss er jetzt schon.
Einen Biobauern aus meiner Nachbargemeinde haben sie früher immer hochgenommen und haben ihm gesagt: Du profitierst, wenn die links und rechts spritzen, dann bekommt dein Feld auch genügend mit ab. Das ist heute je länger, je weniger so, denn die Biobetriebe sind im Kommen - und das sollten wir auch fördern. Ich heisse das absolut gut und stehe zu strengsten Kontrollen.
Vielleicht könnte die Frau Bundesrätin noch auf die Entwicklung in der EU hinweisen. Dann sieht man, dass man wirklich kein Risiko eingeht. Die Glaubwürdigkeit steht und fällt mit den Kontrollen und dem Nachweis des Warenflusses. Bis jetzt haben wir unseren Behörden vertraut, und ich vertraue unseren Vollzugsbehörden auch weiterhin. Aber geben Sie doch unserer Landwirtschaft dieses bisschen Flexibilität!
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist tatsächlich ein sehr wichtiger Artikel, und der Bundesrat wie auch die Kommission wollen an diesem Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit unbedingt festhalten. Auch die Vernehmlassung hat klar gezeigt, dass die Mehrheit der konsultierten Kreise und auch der Kantone dieses Prinzip als unverzichtbaren Grundwert des Biolandbaus erachtet, das gerade auch zu dessen Glaubwürdigkeit beiträgt. Das hat auch Herr Bonhôte klar gesagt, und daran wollen wir festhalten. Diese Einschätzung teilen wir absolut.
Im Entwurf des Bundesrates sind bereits heute mit der Formulierung, wie Sie sie zu Recht erwähnt haben, diese Ausnahmen für die Dauerkulturen, das wären der Obst- und der Weinbau, gegeben. Das gilt natürlich auch reziprok. Da haben wir keine Problematik.
Was jetzt diese leicht modifizierte Interpretation der Kommission angeht, so kann ich mich dem anschliessen, allerdings unter der Bedingung, dass geklärt wird, wie das zu interpretieren ist. Herr Germann hat es schon angetönt: Es ist ganz wichtig für die Glaubwürdigkeit des Biolandbaus, dass Ausnahmen nur für selbstständige Betriebseinheiten zulässig wären, und das mit einem unabhängigen und räumlich getrennten Warenfluss. Diese klare räumliche Trennung wäre aus unserer Sicht unabdingbar. Weiter könnten innerhalb eines nichtbiologisch geführten Betriebs nicht einzelne Ackerkulturen biologisch angebaut werden. Auf der gleichen Parzelle darf die Produktionsweise auch nicht von Jahr zu Jahr ändern. Das wären Voraussetzungen, an denen wir festhalten würden. Es lässt sich so interpretieren, auch unter Hinzufügung des "namentlich". Aber ich sage das so auch für die Materialien, denn wenn das anders interpretiert würde, könnten wir der Version der Kommission nicht zustimmen. Räumliche Trennung, klare, auch parzellenmässig mehrjährige Produktionsweise und nur selbstständige Betriebseinheiten mit räumlich getrennten Warenflüssen: Wenn man es so interpretiert, könnte man auch der Kommission zustimmen.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 21 Stimmen
Für den Antrag Bonhôte .... 13 Stimmen
Art. 16b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 20
Antrag der Kommission
Abs. 2, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 7
Die Zollansätze dürfen keine Industrieschutzelemente enthalten.
Art. 20
Proposition de la commission
Al. 2, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 7
Les taux des droits de douane ne doivent pas contenir d'éléments de protection industrielle.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In den Absätzen 2 und 4 wird die Terminologie des neuen Zollgesetzes übernommen, das ist unbestritten. In Absatz 7 hat die Kommission das Anliegen festgelegt, dass Zollansätze keine Industrieschutzelemente enthalten dürfen. Bei der ganzen Problematik um den Zollschutz handelt es sich um ein äusserst komplexes Gebilde. Im Rahmen der WTO hat man seit den Neunzigerjahren Industriezölle konsequent abgebaut. Die Schweiz hat nach wie vor Industriezölle im Umfang von drei bis vier Prozent, allerdings - das sei hier auch deutlich gesagt - nicht nur im Agrarbereich. Der Bundesrat hat dargelegt, wie er Industrieschutzzölle stufenweise weiter abbauen will, hier im Bereich der Futtermittel; das können wir der Seite 6428 der Botschaft entnehmen. Nach längerer Diskussion um die Zollschutzelemente fand dieser Passus in Artikel 7 eben im Einverständnis mit dem Bundesrat letztlich Aufnahme in unsere Fassung.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Art. 22 Abs. 2 Bst. e
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 22 al. 2 let. e
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 22a
Antrag der Kommission
Streichen
Art. 22a
Proposition de la commission
Biffer
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Artikel 22a bildet die Grundlage, um auch das Teilzollkontingent Kartoffeln, inklusive Saatkartoffeln, in einer wettbewerbsgerechten Art zu verteilen. Das Versteigerungsverfahren hat sich für die Verteilung des Teilzollkontingents Kartoffelprodukte nach Ansicht des Bundesrates seit 1999 bewährt. Das neue Verteilungssystem soll in zwei Etappen eingeführt werden: Für die Kontingentsperiode 2008 wird das Teilzollkontingent je hälftig nach bisherigem Recht und per Versteigerung zugeteilt, und ab der Kontingentsperiode 2009 sollte es nach dem Willen des Bundesrates vollständig versteigert werden. Der Übergang zum neuen System soll in der Agrareinfuhr- und in der Kartoffelverordnung konkretisiert werden.
Der Bundesrat sieht vor, die Teilzollkontingente nach dem Gebotspreisverfahren zu verteilen. Die Versteigerung könnte zeitlich verschoben in Tranchen durchgeführt werden, um die Bedürfnisse der Importeure zu berücksichtigen. Es wäre dabei weiterhin möglich, die Einfuhr nach Anhörung interessierter Kreise zeitlich gestaffelt freizugeben.
Trotzdem schlägt Ihnen die Kommission vor, Artikel 22a in der Fassung des Bundesrates zu streichen. Konkret heisst das, dass wir die angestrebte ab 2009 vollumfängliche Versteigerung des Zollkontingents von Kartoffeln, inklusive Saatkartoffeln und Kartoffelprodukte, ablehnen. Der Grund: Die Kommission befürchtet, dass die Versteigerungserlöse, die der Bundeskasse zufliessen, mindestens zu einem Teil auf die Konsumenten überwälzt würden. In der Kommission wurde mit 7 zu 5 Stimmen ein Streichungsantrag gutgeheissen. Auslöser waren die negativen Erfahrungen, von denen Produzenten und Handel bei der Versteigerung der Fleischimporte sprechen. Sie haben das heute Morgen eindrücklich vor Augen geführt bekommen. Beim Fleisch hat das BLW eine Rente von 300 Millionen Franken pro Jahr berechnet. Nach zwei Jahren Versteigerung werden diese Berechnungen durch den Versteigerungserlös bestätigt. Etwa die Hälfte der Rente fliesst als Versteigerungserlös in die Bundeskasse.
Die Kommission ist der Überzeugung, dass der Bundesrat mit dem heutigen System das flexiblere Instrument in der Hand hat, um die Importschleusen bei Bedarf mehr oder weniger zu öffnen. Zudem will die Kommission - auch jene sieben Mitglieder übrigens, die der Streichung zugestimmt haben - ihren Entscheid nicht so verstanden haben, dass der Bundesrat künftig keine Versteigerungen mehr veranlassen könnte. Mit einer Streichung von Artikel 22a bliebe es schlicht und einfach bei der bisherigen Kompetenzordnung, und die Flexibilität für den Bundesrat bliebe gewahrt.
Darum bitte ich, hier nicht denselben Fehler zu machen wie bei der Fleischversteigerung, sondern das Kartoffelregime so zu belassen, wie es ist.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Versteigerung ein richtiges Element ist. Wir haben die Fleischdiskussion schon geführt. Auch hier sagen wir halt, dass eine andere Zuteilung volkswirtschaftlich und wettbewerblich eigentlich kein richtiges Instrument ist. Die Versteigerung führt eben gerade auch für Konsumenten und Produzenten zu Vorteilen. Die Versteigerung, das haben wir beim Fleisch gesehen, öffnet den Kreis der Importberechtigten, erleichtert auch Neueinsteigern eine Beteiligung am Importmarkt und verstärkt den Wettbewerb unter Importeuren.
Die Versteigerung hat sich seit 1999 auch bei der Verteilung des Teilkontingents Kartoffelprodukte bewährt. Preisunterschiede zwischen Import- und Inlandware sind in diesem Bereich kleiner geworden. Die teilweise Abschöpfung der Kontingentsrenten veranlasst den Handel deshalb auch, mehr inländische Kartoffeln einzulagern; das ist zum Vorteil der inländischen Produktion. Die Versteigerungserlöse belasten die Konsumenten nicht zusätzlich, sondern entsprechen einem Teil der bisherigen Importeurrenten. Zuletzt hat dieses System auch eine administrative Entlastung der Importeure und der Verwaltung zur Folge, weil die Erhebung der Daten über die Zukäufe von inländischen Waren und die Kontrolle der Belege entfallen. Auch in dieser Hinsicht ist das also eigentlich etwas, was auch Ihr Rat immer unterstützt. Ich habe es heute Morgen mehrfach gehört: Macht was bei der Bürokratie, senkt Kosten! Mit der Zustimmung zur Versteigerung können Sie etwas dazu beitragen.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 26 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates .... 7 Stimmen
Art. 26
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Artikel 26 soll aufgehoben werden. Dies kann als Folge des schrittweisen Abbaus der Exportbeiträge geschehen. Der Bundesrat sieht vor, diese Aufhebung auf den 31. Dezember 2009 zu beschliessen. Bis dahin können also weiterhin Ausfuhrbeiträge ausgerichtet werden, aber dann ist mit dieser Marktstützungsmassnahme ganz im Sinne der bundesrätlichen Strategie Schluss. Zuhanden der Materialien: Wir haben diese Strategie mit 7 zu 3 Stimmen gestützt und einen entsprechenden Ablehnungsantrag abgewiesen.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Gliederungstitel vor Art. 27; Art. 27 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre précédant l'art. 27; art. 27 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Als Folge der vielfach verlagerten umfassenden Beobachtung der Märkte soll der Titel geändert werden und statt "Preisbeobachtung" neu "Marktbeobachtung" lauten. Damit bei einer verstärkten Marktbeobachtung die gewünschte Mitwirkung erreicht werden kann, soll der Bundesrat entsprechende Vorschriften erlassen können.
Brändli Christoffel · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr
La séance est levée à 12 h 50