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Würdige Rehabilitierung von Peter Regli

12376 · Amtliches Bulletin

Dated Sep 20, 2007

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/12376/de/wurdige-rehabilitierung-von-peter-regli

Retrieved on Sep 7, 2026

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Parliamentary business: Würdige Rehabilitierung von Peter Regli (07.3426)

07.3426

Würdige Rehabilitierung von Peter Regli

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich frage den Interpellanten an, ob er von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt ist oder ob er Diskussion beantragt.

Inderkum Hansheiri · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bin mit der Antwort des Bundesrates nur zu einem nicht näher zu quantifizierenden Bruchteil zufrieden und beantrage daher Diskussion.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Der Interpellant beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.

Inderkum Hansheiri · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion

Ziel und Zweck dieser Interpellation bestehen nicht etwa darin, die Causa Regli in diesem Forum des Ständerates aufzurollen oder aufzuarbeiten. Nein, es geht zum einen und zur Hauptsache darum, Herrn Divisionär Peter Regli aus den noch darzulegenden Gründen eine angemessene und würdige Rehabilitierung zukommen zu lassen. Sodann gilt es auch, mögliche Lehren daraus zu ziehen, wie solche oder ähnliche Vorfälle inskünftig vermieden werden können. Ich komme um die Feststellung nicht herum, dass die Antwort des Bundesrates insgesamt eher enttäuschend ausgefallen ist.

Zur Begründung dieser Feststellung ist es unerlässlich, dass in dem durch Ziel und Zweck der Interpellation vorgegebenen Rahmen zunächst einige relevante Sachverhaltselemente in Erinnerung gerufen werden. Divisionär Peter Regli war seit dem Jahr 1990 Chef der Untergruppe Nachrichtendienst. Im August 1999 wurde Divisionär Regli durch seinen Mitarbeiter Dino Bellasi beschuldigt, ihn mit dem Aufbau eines geheimen Nachrichtendienstes beauftragt zu haben. Bellasi war zuvor wegen Verdachts auf Veruntreuung festgenommen worden; später, im März 2003, wurde er zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Peter Regli wurde unmittelbar darauf, am 23. August 1999, durch den damaligen Chef des VBS beurlaubt. Sodann wurde gegenüber Divisionär Regli der Vorwurf erhoben, er sei am Aufbau eines chemisch-biologischen Projektes in Südafrika beteiligt gewesen. Peter Regli wurde auf den 31. Dezember 2000 frühzeitig pensioniert. Auch dies erfolgte noch unter dem vormaligen VBS-Chef.

Insgesamt musste Divisionär Regli während sieben Jahren acht Untersuchungen in Form von Strafverfahren, parlamentarischen Abklärungen und Administrativuntersuchungen über sich ergehen lassen. Weder die Bundesanwaltschaft noch die Geschäftsprüfungsdelegation, noch der mit der Administrativuntersuchung beauftragte Rechtsexperte brachten ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Peter Regli an den Tag. Im Frühling dieses Jahres hat die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren gegen unbekannt wegen Unterdrückung von Bundesurkunden im VBS eingestellt, nachdem ein anderes Strafverfahren wegen eines verbotenen Nachrichtendienstes und Verstössen gegen die ABC-Verordnung bereits ein Jahr zuvor eingestellt worden war.

In einer am 4. Juni 2007 publizierten Pressemitteilung teilte das VBS mit, damit - d. h. mit der Einstellung des Strafverfahrens wegen Unterdrückung von Bundesurkunden - sei Divisionär Regli rehabilitiert. Das Departement dankte Herrn Regli für den "engagierten und kompetenten Einsatz".

Peter Regli war - darüber kann kein Zweifel bestehen - ein allseits anerkannter, hochqualifizierter Chef des Nachrichtendienstes. Einigen von uns sind seine fundierten, von hoher Fachkompetenz zeugenden, aber auch brillant und eloquent vorgetragenen Lagebeurteilungen - etwa in der Sicherheitspolitischen oder der Aussenpolitischen Kommission - noch in bester Erinnerung. Engagement und Kompetenz wurden bzw. werden ihm expressis verbis auch vom Departement und nunmehr gemäss Antwort des Bundesrates auch vom Bundesrat zugestanden.

Peter Regli - darin liegt die Problematik, aber auch die Tragik - wurde, ohne dass ihm etwas anderes übrigblieb, zunächst beurlaubt und, wie gehört, kurze Zeit später pensioniert; dies offensichtlich deshalb, weil man weiterhin den Verdacht hegte, er habe schwerwiegende rechtswidrige Verhaltensweisen an den Tag gelegt - Sachverhalte, die sich jetzt allesamt als unzutreffend erwiesen haben. Damit wurde eine vielversprechende berufliche Karriere jäh abgebrochen. Aber nicht nur das: Aus der Sicht von Divisionär Regli musste auch eine höchst anspruchsvolle und für unser Land wichtige Tätigkeit aufgegeben werden, eine Tätigkeit, die nicht nur mit Rücksicht auf die eigene Karriere, sondern im Willen, für unser Land Ausserordentliches zu leisten, erbracht wurde.

Nun ist gewiss klar, dass Nachrichtendienst an sich und erst recht, wenn es sich um Beziehungen zu politisch sensiblen Ländern handelt, stets von grosser politischer Brisanz ist. Dass angesichts dessen formelle Verfahren nicht zu umgehen sind bzw. im konkreten Fall nicht zu umgehen waren, ist gewiss nachvollziehbar. Klar ist auch - das gilt für jede Untersuchung -, dass man im Nachhinein immer gescheiter ist. Aber auch für die Phase, die unmittelbar nach der Eröffnung eines förmlichen Verfahrens folgt, müssen meines Erachtens gewisse Grundsätze und Prinzipien gelten. Insbesondere muss auch das Ermessen der involvierten Behörden angemessen gehandhabt werden.

Zu diesen Grundsätzen und Prinzipien gehört gewiss zunächst die Unschuldsvermutung. Was für jedes Strafverfahren gilt, muss umso mehr auch im Rahmen von politischen Anschuldigungen und im Rahmen von förmlichen Verfahren wie parlamentarischen Untersuchungen und Administrativuntersuchungen gelten. Dazu gehört meines Erachtens, dass die politischen Vorgesetzten namentlich auch in schwierigen Situationen zu den ihnen unterstellten Chefs stehen und sich erst dann von ihnen trennen, wenn genügend gesicherte Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten oder ein Vergehen vorliegen.

Ein zweiter Grundsatz besteht meines Erachtens in der Achtung der Persönlichkeit des Betroffenen. Auch hier gilt, was bereits für die Unschuldsvermutung gesagt wurde. Es versteht sich von selbst, dass auch die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen gewahrt werden müssen. Zu diesen gehört insbesondere auch das Ehrgefühl. Peter Regli war ein Mann, der seinen Beruf liebte und deshalb auch grossen Einsatz und grosses Engagement an den Tag legte. Die Arbeit, ich habe es bereits angetönt, war für Divisionär Regli aber nicht nur persönliche Befriedigung, sondern auch Dienst an der Res publica, und da geht es natürlich schon an das Ehrgefühl, wenn man mitten in der Nacht auf Geheiss der Bundesanwältin von fünf Polizisten abgeführt und verhört wird und parallel dazu noch das Haus durchsucht wird und man deswegen vom politischen Vorgesetzten sofort fallengelassen wird.

Ein dritter Grundsatz besteht in der Verhältnismässigkeit. Er gebietet in Fällen, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf welchen Stufen auch immer, schwerwiegender Verfehlungen verdächtigt werden, dass sie in ihrer Stellung zum Arbeitgeber - und damit ist natürlich auch ihre Stellung zur Öffentlichkeit betroffen - nur so weit eingeschränkt werden, als dies von der Sache her erforderlich ist. Das gilt insbesondere für Massnahmen wie Beurlaubung und vor allem vorzeitige Pensionierung.

Der vierte Grundsatz betrifft die Raschheit der Verfahrenserledigung. Wenn gegen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin schwerwiegende Vorwürfe erhoben werden, welche zu vorsorglichen Massnahmen, beispielsweise einer Beurlaubung, führen, ist es unbedingt erforderlich, dass die Klärung innert möglichst kurzer Frist erfolgt; dies deshalb, damit der Betroffene, wenn sich die Verdachtsmomente nicht aufrechterhalten lassen, unverzüglich wieder restituiert werden kann. Ich möchte ausdrücklich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass unsere GPDel vorzügliche Arbeit geleistet hat.

Zum letzten Grundsatz, Standfestigkeit gegenüber den Medien: Dass Vorfälle wie die sogenannte Affäre Regli für die Medien - ich sage es jetzt etwas burschikos - ein gefundenes Fressen sind, ja, dass sie mitunter erst durch die Medien zur eigentlichen Affäre werden, ist hinlänglich bekannt. Man mag dies bedauern. Zur Verbesserung dieser Situation können wir Politikerinnen und Politiker wohl nicht viel beitragen; da sind die Medien beziehungsweise deren Verantwortliche selber in die Pflicht genommen. Wichtig ist aber, dass es die politischen Vorgesetzten nicht zulassen, dass letztlich die Medien bestimmen, was zu tun ist und was nicht.

Ich habe von der Handhabung des Ermessens gesprochen. Den Vorgesetzten der Betroffenen kommt bei förmlichen Verfahren ein erheblicher Ermessensspielraum zu; das ist ganz klar. Sie haben bei der Nutzung dieses Ermessensspielraums die gebührende Sorgfalt an den Tag zu legen. Konkret bedeutet dies etwa, dass Massnahmen nur und erst dann zu ergreifen sind, wenn die Verdachtsmomente objektiv nachvollziehbar sind, und dass bereits angeordnete Massnahmen anzupassen oder aufzuheben sind, wenn der Stand der Untersuchung dies erlaubt oder gar gebietet. Es ist klar, dass im Falle von Herrn Regli, der ja wie gehört am 31. Dezember 2000 pensioniert wurde, eine Restitutio in integrum nicht mehr möglich war.

Ich habe versucht, die Grundsätze und Kriterien aufzuzeigen, die gelten müssen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere auch Beamtinnen und Beamte, im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Schwierigkeiten geraten. Die Feststellung, dass diese Grundsätze im Falle von Divisionär Peter Regli, zumal in der Anfangsphase, wenn überhaupt, so doch nur ungenügend beachtet wurden, ist gewiss nicht übertrieben. Daher hätte Herr Divisionär Regli eine Rehabilitierung in einem etwas würdigeren Rahmen verdient.

Eine Schlussbemerkung: Der Fall Regli hat wohl einige Staatsdienerinnen und -diener verunsichert. Diese Unsicherheit muss unbedingt beseitigt werden, denn unser Staat ist auf leistungswillige, treue und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen.

Hofmann Hans · Mit-M · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte Kollege Inderkum zunächst dafür danken, dass er diese Interpellation eingereicht hat. Ich möchte ihm auch für sein besonnenes und fundiertes Votum danken. Er hat uns aufgezeigt, wie Divisionär Regli Schritt für Schritt Unrecht widerfahren ist, bis sein Leben fast gänzlich zerstört war. Ich erlaube mir, zwei Punkte kurz zu vertiefen:

Kollege Inderkum hat die Medien angesprochen. Peter Regli ist ein Opfer der Medien geworden. Gewisse Medien haben über längere Zeit in periodischen Abständen, manchmal fast im Wochenrhythmus, sogenannte Enthüllungen über Peter Regli veröffentlicht und wurden nicht müde, Anschuldigungen zu erheben und ihn zu verurteilen. Dies zwang die Geschäftsprüfungsdelegation, in verschiedenen Untersuchungen immer wieder neue Abklärungen zu treffen. All die "Enthüllungen" haben sich dann in Rauch aufgelöst. Was gewisse Medien mit Peter Regli getan haben, ist verwerflich und unprofessionell. Es würde gewissen Medienschaffenden gut anstehen, sich heute bei Peter Regli für das Unrecht, das sie ihm zugefügt haben, genauso öffentlich zu entschuldigen, wie sie ihn damals angegriffen und beschimpft haben. Aber das ist wohl zu viel verlangt, denn das wäre ehrlich und professionell.

Kollege Hansheiri Inderkum wollte dem Bundesrat mit seiner Interpellation eine Brücke bauen, er wollte dem Bundesrat Gelegenheit geben, gegenüber Divisionär Regli sein Bedauern über das auszudrücken, was ihm widerfahren ist, und damit in Würde und mit Grösse einen Schlussstrich unter diese leidige Affäre zu ziehen. Leider hat der Bundesrat - zumindest in der uns vorliegenden schriftlichen Antwort - die Gelegenheit nicht ergriffen. Das hat mich sehr enttäuscht. Vielleicht wird Herr Bundesrat Schmid heute noch nachholen, was der Bundesrat in seiner Antwort leider unterlassen hat.

Gentil Pierre-Alain · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Hans Hofmann vient de le rappeler: il est toujours extrêmement délicat d'évoquer dans une discussion parlementaire une personne, en ayant le souci de respecter tout à la fois ses droits, son honneur et aussi la réalité des faits.

Monsieur Inderkum a interpellé le Conseil fédéral en dressant le portrait d'un officier général injustement traité et victime d'une atteinte à son honneur, honneur qu'il conviendrait de réhabiliter.

La réponse du Conseil fédéral - et c'est le seul point sur lequel je suis d'accord avec Messieurs Inderkum et Hofmann - est un chef-d'oeuvre d'ambiguïté. Cela ne nous étonne pas d'ailleurs, car ni le Conseil fédéral, ni le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS) n'ont eu des positions claires dans les nombreuses affaires impliquant Monsieur Regli. Par contre, les Commissions de gestion de notre Parlement, elles, ont indiqué à plusieurs reprises ce qu'elles pensaient du travail effectif de Monsieur Regli, notamment par des enquêtes publiées en 1999 et en 2003. Nos collègues des Commissions de gestion ont clairement indiqué que Monsieur Regli avait montré "une absence de sens politique" dans les relations entre la Suisse et l'Afrique du Sud.

Par ailleurs, Monsieur Regli a reconnu lui-même avoir détruit des documents d'archives des services de renseignement portant précisément sur ses relations entre la Suisse et l'Afrique du Sud. Le fait que le Conseil fédéral lui ait confié, contre tout bon sens, la responsabilité de ces archives ne diminue en rien ses responsabilités dans ce qu'on appellera une pratique originale d'archiver définitivement certains documents! Heureusement que, pour l'estimation des faits et pour la vérité historique, les services de l'Afrique du Sud gèrent leurs dossiers et leurs archives - pourtant ô combien plus explosives que les nôtres! - avec plus de soin et de transparence que le DDPS.

Enfin, Monsieur Regli a quitté son emploi à la Confédération avec une retraite confortable, une attestation de bons et loyaux services de la part du Conseil fédéral et du DDPS. Cela me semble largement suffisant vu ce que j'ai dit tout à l'heure. On peut même estimer que Monsieur Regli a été traité avec une délicatesse que n'ont pas connue tous les collaborateurs dudit département qui ont vu leur poste supprimé sans qu'ils aient auparavant occupé aussi longuement l'attention des Commissions de gestion.

Contrairement à Monsieur Inderkum, qui se félicite de la suspension de la procédure pénale contre inconnu pour suppression de documents au DDPS et qui souhaite une réhabilitation de Monsieur Regli, je m'interroge sur les véritables raisons de cette suspension de la procédure. J'estime que cette suspension ne fait que renforcer l'idée que l'histoire des relations entre le DDPS et Monsieur Regli comporte de nombreuses lacunes, de nombreuses pages blanches; lacunes qu'au demeurant Monsieur Regli s'est en grande partie chargé de créer lui-même en supprimant une bonne partie des dossiers.

Le temps n'est donc ni aux excuses ni à la réhabilitation, le temps de la vérité et de la transparence devrait enfin venir. Il faut malheureusement constater que ni Monsieur Regli, ni le DDPS n'y sont prêts, et c'est vraiment dommage!

Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Auch das Votum von Herrn Gentil veranlasst mich, kurz einen Gedanken in die Debatte einzubringen.

Es ist richtig, dass das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und die Bundesanwaltschaft Untersuchungen starten, wenn Verdächtigungen auf dem Tisch liegen. Was aber in diesem Fall geschehen ist, war eine Vorverurteilung - so müssen wir das heute sagen - durch den damaligen Departementschef und durch die Bundesanwältin. Nun, nach Abschluss der Untersuchungen, hat sich herausgestellt, dass Herr Divisionär Regli in seiner höchst verantwortungsvollen, heiklen, auch delikaten Aufgabe, die er erfüllte, einwandfrei und korrekt im Dienste unseres Landes arbeitete. So haben sich die einzelnen Reaktionen zu Beginn der Untersuchung - auch von höchster Stelle der Bundesanwaltschaft und des Departementes - als falsch und als Überreaktionen erwiesen. Der Stab über Herrn Regli wurde zu einem Zeitpunkt gebrochen, als dazu kein Anlass bestand und keine Fakten es rechtfertigten.

Irren ist menschlich. Bundesanwälte und Departementschefs können Fehler begehen; auch sie werden daraus lernen. Aber wenn sie geschehen sind, ist nicht bloss eine nüchterne Reaktion und ein Schreiben am Platz, sondern wenn Fehler dieser Art passiert sind, ist eine Entschuldigung am Platz. Es geht hier nicht um materielle Werte, die auszugleichen sind, sondern es geht um einen Menschen, dem grosses Unrecht geschehen ist. Auch auf Stufe der Behörden unseres Landes wurden Fehler begangen. Wenn Personen, die in höchster Loyalität an verantwortungsvoller Stelle arbeiten, angeschuldigt und nachher bloss auf dem Papier rehabilitiert werden und man am Schluss nur weiss, dass die Botschaft beim Betreffenden ja positiv angekommen ist - wie in der Interpellationsantwort steht -, dann haben wir in unserem Land etwas Wesentliches unterlassen, nämlich den Menschen zu sehen, der für den Bund arbeitet, der seine Ehre verloren hat. Und die Ehre können wir nicht mit einem Papier, sondern nur mit einer Entschuldigung, mit einer echten Rehabilitierung wiederherstellen. Dies hat mir gefehlt, und darum bitte ich den heutigen Departementschef.

Schmid Samuel · BR-M · Bundesrat · Bern

Herr Regli hat nie unter mir gedient. Es gab verschiedene Untersuchungen; auch das Parlament hat Untersuchungen gemacht. Ganz so schwarz-weiss oder nur weiss waren die Ergebnisse nicht; darauf hat Herr Gentil hingewiesen. Damit relativiere ich nicht, dass das Ergebnis es am Schluss gerechtfertigt hat, dass hier eine Rehabilitation ausgesprochen wird, obwohl das ja kein Institut des Rechtes ist.

Persönlich habe ich das Geschäft so angetreten, dass mir eine Saldo- und Abfindungserklärung, unterzeichnet von Herrn Regli, übergeben worden ist, auf der stand, dass sich der Departementschef und Herr Regli definitiv auseinandergesetzt hätten. Das war bisher öffentlich nicht so bekannt; ich hatte auch keinen Anlass, das so öffentlich zu machen. Ich habe dann im Communiqué effektiv diese Rehabilitation ausgesprochen, wie ich das auch mit dem Stellvertreter gemacht habe, denn auch Herr Schreier war im Verfahren. Herr Schreier hat mir gesagt, er wünsche das nicht; ihm reiche es, wenn ich ihm die entsprechende Erklärung unter vier respektive sechs Augen abgäbe, und damit war die Sache abgeschlossen. Die Geschäfte sind damit erledigt. Gelegentlich haben wir noch einen gewissen Austausch.

Im Fall von Herrn Regli war das nicht möglich, weil bis vor kurzer Zeit auch noch entsprechende Verfahren liefen. Wie würde das Parlament reagieren, wenn ich mit Leuten, die noch in Verfahren verwickelt sind, permanent einen Austausch pflegen würde! Das ist in der Regel der Stoff, aus dem Ihre Kritik stammt. So habe ich mich bemüht, das Geschäft korrekt fortzuführen und auch die Untersuchungen entsprechend zu unterstützen. Da gibt es nichts Verborgenes, Herr Gentil. Das sage ich jetzt auch zum Schutz von Herrn Regli, weil mit angeklungen ist, dass da vielleicht noch etwas vorhanden sei. Mir ist nichts Derartiges bekannt, und die entsprechende Rehabilitation war deshalb angebracht.

Was ich entgegen dem ursprünglichen Wunsch in diesem Communiqué nicht gemacht habe, ist, noch Qualifikationen auszusprechen. Ich bin nicht in der Lage, solche Qualifikationen auszusprechen. Ich entschuldige mich für die Fehler, die begangen wurden, ohne dass ich das im ganzen Ausmass hier selber miterlebt hätte.

Aber ich bitte auch, daraus keine grosse Geschichte zu machen, die dann vielleicht nicht in allen Punkten so erfolgreich sein könnte, wie es hier dargestellt worden ist. Da wurde gute Arbeit geleistet, da wurde in einem heiklen Umfeld gearbeitet. Gelegentlich - das sage ich persönlich; ich will nicht, dass das wieder ein Stein des Anstosses ist - war mir die Öffentlichkeitsarbeit des Nachrichtendienstchefs etwas zu umfangreich. Ich halte eher dafür, dass sich ein Chef des Nachrichtendienstes nicht derart in den Vordergrund zu stellen hat. Aber bitte, das geht in eine Zeit zurück, in der ich nicht in der departementalen Verantwortung stand.

Ich habe am Schluss den Eindruck, dass Herr Regli einiges erdulden musste. Ich sage, dass mir das leidtut, auch für seine Gattin. Aber ich bitte doch auch ernst zu nehmen, was er zumindest öffentlich erklärt hat, wonach er sich damit rehabilitiert fühle und damit die Sache abgeschlossen sei.

Ich gebe zu, dass ich den jetzigen Nachrichtendienst mit der gleichen Art Öffentlichkeitsarbeit korrigiert hätte. Ich bin jetzt daran, einen Nachfolger für Herrn Hans Wegmüller zu suchen, und ich werde an diese Erfahrungen zurückdenken. Ich sage nochmals: Damit will ich nicht wieder ein Buch öffnen, das ich für geschlossen hielt. Ich bitte auch zum Schutz all der Betroffenen, dass man jetzt diese Seite wendet. Herr Regli ist aus diesem Geschäft weg; das war eine harte Zeit. Aber ich glaube, dass Derartiges teilweise auch zum Metier gehört. Allen von uns kann es in ähnlicher Weise ergehen.

Damit haben Sie meine Auffassung zur Sache gehört. Dazu kann ich stehen. Ich habe mich im Übrigen nicht an historische Recherchen gemacht, um diese Geschichte für mich noch aufzuarbeiten. Ich hoffe, dass damit dieses Kapitel geschlossen werden kann.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Das Geschäft ist damit erledigt.

Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr

La séance est levée à 12 h 00