05.471
Steuerbefreiung des Existenzminimums
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Nichteintreten)
Antrag der Minderheit
(Ory, Leuenberger-Solothurn)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Eintreten)
Ordnungsantrag Leuenberger-Solothurn
Aussetzen der Debatte
Proposition de la majorité
Maintenir
(= Ne pas entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Ory, Leuenberger-Solothurn)
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Entrer en matière)
Motion d'ordre Leuenberger-Solothurn
Renvoi du débat
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Am 18. Juni dieses Jahres hat unser Rat mit 33 zu 8 Stimmen entschieden, nicht auf die parlamentarische Initiative der SGK-NR zur Steuerbefreiung des Existenzminimums einzutreten. In seiner zweiten Lesung hat dann der Nationalrat am 24. September 2007 mit 92 zu 77 Stimmen entschieden, seinen ersten, am 5. Oktober 2006 mit 112 zu 46 Stimmen gefällten Eintretensentscheid zu bestätigen.
Ihre SGK hat sich an der Morgensitzung vom 26. September 2007 wiederum mit der Vorlage befasst. Zur Diskussion stand dabei erstmals eine auch im Nationalrat offenbar unbestritten gebliebene Aussage, wonach mit der neuen Regelung nicht nur all jene keine Steuern zu bezahlen hätten, die über weniger als das Existenzminimum verfügen, sondern dass für alle Steuerzahler, ob mit kleinen, mittleren oder hohen Einkommen, ein neuer Sozialabzug in der Höhe des vom Kanton festzusetzenden Existenzminimums eingeführt würde. Obwohl diese Interpretation im Nationalrat unbestritten geblieben war, habe ich anschliessend festgestellt, dass diese anscheinend trotzdem nicht von allen geteilt wird, welche bis anhin diese parlamentarische Initiative unterstützt haben. Wie dem auch sei: Ihre Kommission hat, nach Diskussion der verschiedenen Elemente der parlamentarischen Initiative, noch einmal, und zwar mit 9 zu 2 Stimmen, entschieden, dem Plenum Nichteintreten zu beantragen.
Als Begründung für diese weiterhin ablehnende Haltung führt die SGK, kurz gesagt, drei Punkte an:
1. Es ist dem kantonalen Gesetzgeber überlassen, ob er dem Recht auf Existenzsicherung durch die Festlegung des Steuertarifs, durch die Festlegung von Steuerfreibeträgen oder -abzügen oder im Einzelfall mittels Gewährung eines Steuererlasses in Fällen von Bedürftigkeit genügen will.
2. Die Kommission hat ebenfalls festgestellt, dass der Forderung nach Steuerbefreiung des Existenzminimums bereits heute auf kantonaler Ebene Genüge getan wird. Zudem gewähren die Kantone wie auch der Bund den Steuerpflichtigen, für die infolge einer Notlage die Bezahlung der Steuern eine zu grosse Härte bedeuten würde, einen ganzen oder teilweisen Erlass der Steuerschuld. Eine ausdrückliche Regelung, das Existenzminimum freizustellen, findet sich in keinem kantonalen Gesetz.
3. Schliesslich sei daran erinnert, dass 17 Kantone in der Vernehmlassung, die ja anschliessend an die erstmalige Beratung in unserer SGK durchgeführt worden ist, die Vorlage ausdrücklich abgelehnt oder die Meinung kundgetan haben, eine solche Bestimmung sei unnötig.
Zusammenfassend beantrage ich Ihnen namens der grossen Mehrheit der Kommission und vor allem aus der grundsätzlichen Überlegung, dass wir nicht in die kantonalen Kompetenzen und in die kantonale Steuerhoheit eingreifen möchten, auf die parlamentarische Initiative nicht einzutreten.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Es liegt eine korrigierte Fassung des Ordnungsantrages Leuenberger-Solothurn vor.
Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ich entschuldige mich dafür, dass ein ursprünglicher Rückweisungsantrag und ein korrigierter Antrag vorliegen: Ich bin dem Irrtum erlegen zu glauben, man könne zu diesem Geschäft Rückweisung beantragen - ich hätte es wissen müssen. Ich habe vor vier Minuten vom Sekretariat den korrekten Hinweis erhalten, dass man nur ein Geschäft zurückweisen kann, auf das eingetreten wurde. Das ist absolut klar - ich entschuldige mich für diesen Irrtum.
Aber in der Sache selbst möchte ich bitten, dass man heute den definitiven Entscheid nicht fällt. Es wäre heute der definitive Entscheid, weil dieses Geschäft das zweite Mal zu uns kommt - und eine parlamentarische Initiative, eine Kommissionsinitiative, auf die in einem Rat zweimal nicht eingetreten wird, fällt aus Abschied und Traktanden. Also wäre dieses Geschäft gemäss Kommissionsantrag dann heute definitiv erledigt. Ich möchte dieses Geschäft vor diesem Schicksal bewahren, und Sie erlauben mir einige Sätze zur Begründung.
Der Zufall wollte es, dass ich am vergangenen Mittwoch, am 26. September 2007, als Ersatzmitglied in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zu wirken hatte, wo diese Differenzbereinigung behandelt wurde. Die Frage der Steuerbefreiung des Existenzminimums erhielt in dieser Diskussion plötzlich eine komplett neue Wendung: Sie wurde so betrachtet, wie sie in den vergangenen zweieinhalb Jahren noch nie diskutiert worden war. Aus der Mitte der Kommission wurde nämlich - und ich verrate damit kein Geheimnis - die Frage aufgeworfen, ob denn die Steuerbefreiung des Existenzminimums bedeute, dass man ein Existenzminimum festlege; es wurden Jahresbeträge von 30 000, 40 000 Franken genannt, bei denen man querbeet jedem Steuerpflichtigen sagen würde: Du kannst nun diesen Abzug vornehmen. Das würde dann bedeuten - so hat der entsprechende Fragesteller weiter ausgeführt -, dass einige Kantone und Gemeinden praktisch kein Steuersubstrat mehr hätten. Ich muss Ihnen offen gestehen: Wenn das die Interpretation dieser parlamentarischen Initiative sein sollte, dann hätte diese Initiative in mir einen Freund verloren. Das könnte ich nie verantworten, weder vor meinem Kanton noch vor anderen Kantonen. Aber ich stelle fest, dass man in allen vorhergehenden Beratungen diese Frage immer anders angegangen ist. In den nationalrätlichen Debatten, wo man oft ein bisschen cum grano salis argumentiert, hat man gesagt: Jene, die unter dem Existenzminimum leben, sollen eine Steuerbefreiung erfahren. Man hat sich damit sehr gezielt einen begrenzbaren Personenkreis vorgestellt.
Jetzt kommt meine Bitte an den Rat, dieses Geschäft angesichts der nach zweieinhalb Jahren sehr unklaren Ausgangslage heute nicht definitiv zu beraten. Wenn es heute definitiv beraten wird, wird es eliminiert. Das ist aufgrund des Antrages der Kommission zu erwarten, da machen wir uns nichts vor. Ich möchte als Nichtkommissionsmitglied, als gelegentlicher Stellvertreter, die vorberatende Kommission dringend bitten, folgende Frage genau zu prüfen: Was meint diese Initiative der nationalrätlichen Kommission? Meint sie eine sehr gezielte Massnahme zur Entlastung eines begrenzten Personenkreises, zur Entlastung von Menschen, die unter dem Existenzminimum leben? Oder meint sie eine generelle Steuerentlastung, querbeet, für jenen Sockelbetrag, der als Existenzminimum definiert würde? Diese Frage - ich sage es Ihnen in aller Offenheit - ist entscheidend. Bisher sind die Frage nach den Auswirkungen und die Frage, was diese Initiative wirklich will, nicht beantwortet worden.
Ich würde sehr gerne auch die Präsidentin der SGK bitten, mir insofern eine Bestätigung zu geben, als diese Frage in der Kommission an jenem fröhlichen Mittwochmorgen nicht definitiv hat beantwortet werden können und es deshalb ein Gebot der Klugheit wäre, das Geschäft nochmals in die Kommission zu nehmen. Das würde bedeuten, dass wir es heute nicht weiter beraten würden, und es würde bedeuten, dass ich Sie bitte, meinem korrigierten Ordnungsantrag "Aussetzen der Debatte" zuzustimmen.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich eröffne die Diskussion nur zum Ordnungsantrag.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Ich muss gestehen, ich habe Mühe mit diesem Antrag, die Debatte auszusetzen. Weshalb? Ich habe hier auch die Begründung des Rückweisungsantrages vor mir und berufe mich selbstverständlich auch etwas darauf.
Es seien die Auswirkungen auf die Steuereingänge bei Bund, Kantonen und Gemeinden berechnen zu lassen, das ist das erste Argument. Es lagen uns in der Kommission Berechnungen vor, und ich muss Ihnen sagen: Auf den Bund hat das keine Auswirkungen, weil nämlich nur das Steuerharmonisierungsgesetz betroffen ist, letztlich also die Kantone. Was hingegen die Auswirkungen auf die Gemeinden betrifft, ist eine Berechnung praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Da gibt es schlicht und einfach zu viele Gemeinden. In Bezug auf die Kantone lagen uns, wie gesagt, Unterlagen vor.
Ein Zweites: Wer sollen genau die Nutzniesser dieser Massnahme sein? Ich gebe zu: Mir wurden an jenem Morgen auch etwas die Augen geöffnet; ich muss Ihnen aber sagen: Die Sprecherin der nationalrätlichen Kommission hat sich sehr klar geäussert, und unter diesem Titel hätte ich Mühe, wenn jetzt in der Folge wieder neue Interpretationen in diesen Gesetzestext hineingebracht würden. Das macht mir Bauchweh! Wir haben uns jetzt tatsächlich schon geraume Zeit mit dieser Frage befasst. Schauen Sie: Wenn es nur um das Existenzminimum, wenn es also nicht um einen generellen Abzug für sämtliche Steuerpflichtige geht, dann haben die Kantone dieses Problem schon längst gelöst, und wir haben keinen Handlungsbedarf. Geht es aber um die andere Frage - zu welcher sich die Sprecherin der nationalrätlichen Kommission, wie erwähnt, klar geäussert hat -, nämlich dass generell ein Abzug im Ausmass des Existenzminimums vorzunehmen sei, dann ist das meines Erachtens ein Schritt in Richtung einer materiellen Steuerharmonisierung. Das ist nicht nur eine formelle Frage, sondern geht in die materielle Steuerharmonisierung hinein. Sobald es in diese Richtung geht, kann ich nicht mehr mitmachen, weil wir hierzu die verfassungsmässige Grundlage schlicht und einfach nicht haben.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, das Aussetzen der Debatte abzulehnen.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Vielleicht wäre es tatsächlich besser gewesen, wenn ich die Beratungen im Nationalrat nicht nachgelesen hätte, da ich diese Frage aufgeworfen habe. Aber es ist tatsächlich so: Ich war aus grundsätzlichen Überlegungen schon immer gegen die Initiative, weil ich gesagt habe, in den Kantonen sei heute das Notwendige vorgekehrt, damit jemand, der unter dem Existenzminimum lebe, keine Steuern bezahle. Nun wurde aber im Nationalrat vonseiten der Vertreterin der Mehrheit die Aussage gemacht, man habe das nicht richtig verstanden, man wolle weiter gehen, als nur jene zu entlasten, die unter dem Existenzminimum lebten. Nachdem dort also gesagt worden ist, man wolle einen generellen Abzug einführen - für eine Familie mit zwei Kindern reicht dieser z. B. von 28 000 bis 57 000 Franken, je nach Kanton -, würde man damit einen neuen Sozialabzug für jedermann schaffen. Wenn dem so ist, wäre ich noch entschiedener gegen die Initiative, als ich es schon bin, weil man da noch weiter gehen würde, als dies bis heute die meisten offensichtlich angenommen haben. Wenn dem so wäre, müsste man - bei allem Respekt vor dem Ordnungsantrag, dem ich nicht folgen werde - aus kantonaler Sicht die Initiative eigentlich noch entschiedener bekämpfen.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich danke Ernst Leuenberger, dass er mich an jenem Morgen vertreten hat. Ich möchte Sie bitten, seinem Antrag zuzustimmen und das Geschäft auszusetzen, und zwar sowohl aus sachlichen wie auch aus politischen Überlegungen.
Man muss die Vorgeschichte dieser parlamentarischen Initiative ein bisschen kennen. Sie ist ja nicht einfach an der letzten Sitzung des Nationalrates so beschlossen worden, sondern das Anliegen war ursprünglich ein Teil des Steuerpaketes 2001, das dann an der Urne verworfen worden ist, weil das Fuder überladen war. Dort haben die Kantone selbst zugestimmt, dass das Existenzminimum steuerbefreit sein soll, und zwar aus dem ganz einfachen Grund, weil die Besteuerung von Erwerbseinkommen, die kaum zur Deckung des Existenzbedarfes ausreichen, natürlich ein negativer Arbeitsanreiz ist, da Unterstützungsleistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe steuerfrei sind. Sie alle hier im Saal sind ja der Meinung, dass sich Arbeit lohnen soll und dass es einen Anreiz geben soll, dass die Leute, die sehr wenig verdienen - wir haben ziemlich viele davon in diesem Land -, Arbeit annehmen und nicht bei der Sozialhilfe bleiben. Das ist der sachliche Zusammenhang.
Ich kann mich nicht dazu äussern, was an jenem Morgen in der Kommission genau besprochen worden ist, weil ich mich entschuldigen lassen musste. Aber ich habe das Protokoll gelesen und habe natürlich auch die anderen Dokumente noch präsent. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass es aus meiner Sicht nicht stimmt, dass wir jetzt plötzlich einen so generellen Sozialabzug schaffen; die Tarifhoheit der Kantone wird weiterhin nicht tangiert. Ich habe aber in diesem Protokoll nirgends gesehen, dass das aufgezeigt worden wäre. Ich verweise auf die rechtliche Beurteilung, die der SGK-NR an der Sitzung im letzten Jahr vorgelegen hat; dort wird klar festgehalten: "Im neu einzuführenden Absatz 1 wird das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person für steuerfrei erklärt."
Aufgrund der sehr offenen Formulierung kann der kantonale Gesetzgeber selber bestimmen, auf welche Definition des Existenzminimums abgestellt werden und in welcher Höhe es liegen soll. Auf welche Weise die Freistellung zu erfolgen hat, wird vom StHG ebenfalls nicht vorgegeben. Den Kantonen steht somit die Möglichkeit offen, die Befreiung des Existenzminimums durch das Zusammenwirken von Tarif und Abzügen oder etwa durch Einführung eines neuen Sozialabzuges zu erreichen. Das heisst: eventuell. Die gesetzliche Formulierung räumt den Kantonen somit einen erheblichen Gestaltungsspielraum ein.
Mir scheint es wichtig, dass Sie diese rechtliche Beurteilung kennen. Ich kann verstehen, dass man das nicht innerhalb von einer halben Stunde vertieft analysieren kann. Deshalb möchte ich Sie bitten, dem Ordnungsantrag Leuenberger-Solothurn zuzustimmen, die Beratung zu sistieren, sodass wir das in der SGK nochmals genau und vertieft anschauen können, und das jetzt nicht einfach schnell vom Tisch zu fegen. Denn schliesslich geht es um einen sehr wichtigen Grundsatz. Das Existenzminimum zu besteuern würde dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen.
Zum Schluss noch eine Frage an Bundesrat Merz - ich nehme an, er wird sich auch dazu äussern -: Aus Ihrem Departement kommt ja die Liste, was in welchen Kantonen steuerbefreit ist. Dort drin steht, dass z. B. der Kanton Obwalden bereits ab 4000 Franken besteuert. Stimmt das, oder stimmt das nicht? Das möchte ich von Ihnen gerne noch wissen.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Ich werde mich sehr kurz halten. Es ist richtig, dass diese Bestimmung im abgelehnten Steuerpaket enthalten war. Aufgenommen worden war sie nach einem Minderheitsantrag der WAK des Nationalrates. Im Ständerat blieb sie unbestritten und undiskutiert. Schlussendlich haben wir, als wir uns letztes Jahr mit dieser parlamentarischen Initiative beschäftigten, den Antrag gestellt, eine Vernehmlassung der Kantone durchzuführen. Dies ist geschehen. 17 Kantone haben sich dagegen ausgesprochen. Es war das erste Mal, dass sich die Kantone damit beschäftigten.
Die Aussage habe nicht ich gemacht, sondern sie steht in dieser Form im Amtlichen Bulletin des Nationalrates vom 24. September 2007. Ich kann sie Ihnen zitieren: "Un autre aspect est l'allègement fiscal que tout le monde souhaite pour les familles et la classe moyenne, puisque tout contribuable bénéficierait à l'avenir de cette exonération, et je crois que le Parlement n'a pas compris entièrement la portée de ce projet."
Ich habe nur gefragt: Gibt man sich Rechenschaft, dass die Aussage unbestritten blieb? Und man hat mir gesagt: Nein, das ist unsere Auslegung. Und noch einmal: Wenn es so sein sollte, dann kann man aus meiner Sicht der kantonalen Kompetenzen diesen Eingriff in die kantonale Tarifhoheit nur ablehnen.
Forster-Vannini Erika · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nur noch ganz kurz, weil mir Kollege Leuenberger eine Frage gestellt hat: Es ist tatsächlich so, Herr Kollege Leuenberger, dass die Problematik nie unter dem Gesichtswinkel eines generellen Steuerabzuges diskutiert worden ist. Wie Sie aber bereits von Herrn Schwaller gehört haben, haben wir uns gegen den generellen Steuerabzug ausgesprochen, weil die Kantone das Problem individuell regeln und wir nicht in die Kompetenz der Kantone eingreifen wollen. Sie selber haben ja gesagt, wenn es tatsächlich um die Problematik eines generellen Abzuges ginge, dann würden auch Sie sich gegen diese Initiative stellen. Ich gehe davon aus, dass es keinen Sinn macht, dass die übrigen Mitglieder, die so oder so gegen diese Initiative sind, das noch einmal prüfen, nur um festzustellen, dass dem tatsächlich so ist. Wenn der Gesichtswinkel noch offener ist, werden wir deshalb dieser Initiative erst recht keine Folge geben.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich frage Herrn Bundesrat Merz, ob er sich zum Ordnungsantrag äussern möchte.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Nein, natürlich nicht; es ist Ihre Angelegenheit, es ist Sache des Rates. Ich werde mich nicht dazu äussern.
Aber es wurde von Frau Fetz noch eine Frage gestellt. Ich verweise hierbei auf die Botschaft und den Anhang I: Dort ist der Beginn der Steuerpflicht in den Kantonen aufgelistet. Für die Ledigen mit eigenem Haushalt sind das in Obwalden in der Tat 3999 Franken - also 1 Franken weniger, als Sie sagten -, für Verheiratete ohne Kinder 9321 und für Verheiratete mit zwei Kindern 19 189 Franken. Ich kann, was hier manifest wird, bestätigen: Der Beginn der Steuerpflicht ist in den Kantonen ganz und gar unterschiedlich geregelt. Das ist ja mit ein Argument, weshalb die Kantone sagen, sie wollten nicht, dass man hier formal legiferiere.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Leuenberger-Solothurn .... Minderheit
Dagegen .... offensichtliche Mehrheit
Präsident (Bieri Peter, Präsident): Der Kommissionssprecher hat den Antrag der Mehrheit bereits begründet.
Ory Gisèle · Mit-F · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Nous avons aujourd'hui l'occasion de donner un signal clair à la population suisse: la possibilité de démontrer que nous pouvons prévoir une baisse d'impôt pour nos concitoyens et améliorer ainsi la qualité de vie des plus démunis. Il s'agit de justice fiscale, car il s'agit d'exonérer d'impôt ceux qui ont trop peu pour pouvoir les payer. C'est une question de crédibilité, d'équité et d'égalité. On ne peut se contenter de promettre des diminutions d'impôt à tous et, quand il s'agit de passer à l'acte, de les réserver uniquement aux grandes fortunes, aux hauts revenus et aux actionnaires.
Exonérer le minimum vital, c'est un geste fort à l'égard des personnes toujours plus nombreuses qui se retrouvent en situation précaire dans notre pays. C'est une mesure simple, efficace et juste de lutte contre la pauvreté. La situation s'aggrave et chaque année, les services d'action sociale assistent près de 300 000 personnes. Dans notre pays, la pauvreté touche essentiellement les villes, les femmes et les hommes élevant seuls leurs enfants, les chômeurs en fin de droits et les travailleurs insuffisamment rémunérés. Et ils sont de plus en plus nombreux dans notre pays en dépit d'une conjoncture économique plutôt favorable.
Cette disposition relative à une défiscalisation au minimum vital permettra aussi de mettre fin à un effet pervers du système actuel: maintenant, il vaut mieux disposer de l'aide sociale ou d'un maximum de prestations complémentaires que de travailler, car en définitive, à revenu égal, on paie moins d'impôt. Le système actuel pénalise les travailleurs préférant travailler et tenter de s'en sortir seuls.
Pour rappel, en 2003 l'exonération du minimum vital avait rencontré une large adhésion au Parlement dans le cadre de l'élaboration du paquet fiscal, refusé l'année suivante en votation populaire, car noyé dans un train de mesures très impopulaires. Il revient aujourd'hui sur le devant de la scène. C'est parce que la pauvreté a augmenté en Suisse que la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national est revenue à la charge avec cette proposition et qu'elle a déposé en 2005 une initiative demandant l'exonération fiscale du minimum vital.
Dans le rapport de la commission, on explique qu'elle a examiné plusieurs possibilités de lutte contre la pauvreté. La commission est arrivée à la conclusion que l'exonération du minimum vital était la meilleure arme du point de vue stratégique pour y parvenir. Aujourd'hui, la commission ne remet pas en cause la compétence des cantons de fixer un minimum vital ou de calculer leur courbe fiscale, mais elle demande qu'un certain montant que les cantons estiment être le minimum vital soit exonéré et que la courbe fiscale s'arrête à cette limite. C'est l'interprétation que nous pouvons en faire aujourd'hui, interprétation qui ne coûterait que très peu aux cantons. C'est une obligation constitutionnelle dès lors que l'article 127 alinéa 2 de la Constitution fédérale prévoit en substance que chacun paie des impôts en fonction de sa capacité économique.
Notre chambre, après avoir accepté l'exonération dans le cadre des travaux sur le paquet fiscal, semble aujourd'hui craindre pour l'autonomie des cantons. Sans pour autant contester la primauté de la compétence des cantons, nous devons lutter contre la pauvreté. Si nous maintenons notre position, le projet sera définitivement enterré, or c'est un élément important de la lutte contre la pauvreté.
Je vous propose donc d'entrer en matière et de donner ainsi un signal très clair aux citoyens et aux citoyennes de notre pays.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Es tönt in der Tat nach aussen schon etwas eigenartig, wenn man sagt, dass Leute, deren Einkommen unter das Existenzminimum zu fallen drohe oder darunter liege, Steuern zahlen müssten. Aus einem solchen Anliegen kann man natürlich sozialpolitisches Kapital schlagen. Ich glaube aber, man muss die Sache nüchtern sehen und auf die 26 Kantone umlegen. Man muss die Situation der einzelnen Kantone analysieren, und man muss sehen, dass die Kantone in der Tat zunächst einmal Tariffreigrenzen haben. Vielleicht muss vorher noch gesagt werden: Der Eintritt in die Steuerpflicht ist in diesem Bereich sehr unterschiedlich. Wir haben es vorhin anhand des Beispiels Obwalden gesehen; man sieht es, wenn man es mit anderen Kantonen vergleicht. Dann kommt die Frage der Tariffreigrenzen, die eben auch kantonal festgelegt werden. Dann kommen die Sozialabzüge - es gibt Kantone, die Sozialabzüge für Personen in bescheidenen Verhältnissen kennen. Sie sehen im Rahmen ihrer Sozialabzugspolitik dieses Element im Grunde genommen auch vor. Dann gibt es Kantone, die Sozialabzüge für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit tiefen Einkommen haben; auch dies ist ein ähnliches Element. Dann gibt es in vielen Kantonen die Möglichkeit eines Steuererlasses in besonderen Fällen, und Fälle wie die hier angesprochenen sind manchmal eben auch besondere Fälle.
Wenn man das alles gesamthaft beurteilt, kann man verstehen, dass die Kantone sagen: Wir wollen das Anliegen ja eigentlich schon erfüllen, aber lieber nicht, indem wir materielle Steuerharmonisierung betreiben, sondern indem wir den Steuerföderalismus auch in diesem Bereich weiterhin spielen lassen. Das führte dazu, dass diesem Projekt nur ganz wenige Kantone zugestimmt haben, und auch diese nur zögerlich. Man kann deshalb sagen - das hat der Kommissionssprecher auch dargelegt -, dass die Kantone diesem Anliegen heute weitgehend Genüge tun. Selbst die Kantone, die bereit wären, es zu akzeptieren, haben in diesem Zusammenhang Vorbehalte platziert, indem sie sagten, selbst wenn es eine formelle Harmonisierung gäbe, bliebe die Umsetzung gemäss der Philosophie des Steuerharmonisierungsgesetzes dann eben doch wieder bei ihnen.
Ein letzter Punkt: Der Bundesrat wollte und will sich aus demokratiepolitischen und staatspolitischen Gründen nicht gegen die Mehrheit der Kantone wenden, weil er sich sagt, dass die Kantone unter sich die Argumente ausgetauscht haben. Sie wissen, worum es geht. Sie wissen, Herr Leuenberger, wie hoch die Ausfälle sind. Die Ausfälle bei den Kantonssteuern sind in den einzelnen Kantonen bekannt, die Grössenordnungen sind da, es sind nicht einmal grosse Ausfälle.
Somit hat sich der Bundesrat der Meinung der FDK und damit der Kantone angeschlossen und Ihnen beantragt, diese parlamentarische Initiative abzulehnen. Er bleibt auch nach den Debatten, die in beiden Räten stattgefunden haben, bei dieser Empfehlung.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 30 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 6 Stimmen
Präsident (Bieri Peter, Präsident): Damit ist die Vorlage definitiv abgelehnt.