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Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen

12652 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 4, 2007

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/12652/de/abschreibung-von-parlamentarischen-vorstossen

Retrieved on Sep 5, 2026

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Parliamentary business: Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen (06.479)

06.479

Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Das Büro hat beschlossen, die Debatte in Kategorie IV zu führen. Der Präsident der Staatspolitischen Kommission, Herr Andreas Gross, beantragt Ihnen einen Kategorienwechsel.

Gross Andreas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Es tut mir leid, dass ich Sie mit einem Ordnungsantrag behelligen muss. Es ist aber ein Anliegen der Staatspolitischen Kommission, dass wir die Frage, wie wir miteinander umgehen, nicht einfach so schnell erledigen. Es geht inhaltlich um die Frage, wie zwei Kommissionen Doppelspurigkeiten verhindern können, die damit verbunden sind, dass sie mit dem gleichen Geschäft befasst sind. Wir sollten das genauer, seriöser diskutieren, und zwar so, dass sich die verschiedenen Vertreter der Fraktionen in dieser Diskussion äussern dürfen. Das hat zur Voraussetzung, dass wir die Beratung in Kategorie III - und nicht in Kategorie IV - durchführen.

Deshalb schlage ich im Namen der Staatspolitischen Kommission als deren Präsident vor, dass wir das Büro bitten, auf seinen Antrag zurückzukommen. Wenn es dies nicht tut, sollten wir selber die Behandlung in Kategorie III beschliessen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Will sich jemand zum Ordnungsantrag Gross Andreas äussern? Herr Gross beantragt, die Debatte in Kategorie III zu führen. Das Büro beantragt, sie in Kategorie IV zu führen.

Laubacher Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben die parlamentarische Initiative, um die es geht, im Büro behandelt. Ich würde Ihnen beliebt machen, sie in Kategorie IV zu belassen. Wir können sie trotzdem ordentlich behandeln. Es liegt ja auch ein Antrag vor; und ich bin der Meinung, dass der Antragsteller den Antrag auch in Kategorie IV begründen kann.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Gross Andreas .... 94 Stimmen

Dagegen .... 64 Stimmen

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Das Geschäft wird somit in Kategorie III behandelt.

Antrag SPK-NR

Rückweisung an das Büro

mit dem Auftrag, den Entwurf im Rahmen der von der SPK vorbereiteten, umfassenderen Reform des Verfahrens der Behandlung von parlamentarischen Vorstössen zu überprüfen.

Schriftliche Begründung

Mit Bericht des Büros vom 16. Februar 2007 wird eine Änderung des Parlamentsgesetzes beantragt, wonach die automatische Abschreibung von seit mehr als zwei Jahren unbehandelt hängig gebliebenen Vorstössen wieder eingeführt werden soll.

Die Vorberatung der Gesetzgebung im Bereich des Parlamentsrechtes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Staatspolitischen Kommission (SPK). Die SPK hat sich an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2007 mit verschiedenen Vorschlägen für Änderungen im Bereich des Verfahrens der parlamentarischen Vorstösse befasst und beschlossen, eine generelle Überprüfung des Reformbedarfs vorzunehmen. Mit diesem Auftrag wurde eine Subkommission eingesetzt. Das Büro hat am 5. März 2007 der Einsetzung dieser Subkommission zugestimmt.

Eine Beschlussfassung des Rates in der Sommersession 2007 über diesen punktuellen Vorschlag des Büros ist wenig sinnvoll, wenn wenig später, voraussichtlich in der Wintersession 2007, ein Entwurf der SPK zur Beratung kommen wird, mit welchem der Beschluss aufgrund einer umfassenderen Analyse wieder infrage gestellt werden könnte.

Proposition CIP-CN

Renvoi au Bureau

avec mandat de réexaminer la question ultérieurement, dans le cadre plus large du projet de réforme de la procédure applicable au traitement des interventions parlementaires que prépare la CIP.

Développement par écrit

Dans son rapport du 16 février 2007, le Bureau propose de modifier la loi sur le Parlement de façon à réintroduire le principe du classement automatique des interventions pendantes depuis plus de deux ans.

Or, la Commission des institutions politiques (CIP), compétente pour l'examen préalable des projets législatifs touchant le droit parlementaire, a débattu le 12 janvier 2007 de plusieurs propositions visant à modifier la procédure applicable en matière d'interventions parlementaires. Elle a considéré à l'issue de cette discussion que la meilleure solution était de passer au crible l'ensemble de la procédure pertinente afin d'identifier toutes ses insuffisances et de proposer ainsi une réforme globale, et confié cette mission à une sous-commission ad hoc dont le Bureau a approuvé la création le 5 mars 2007.

En conséquence, la décision que pourrait prendre le conseil à la session d'été relativement à la problématique très ponctuelle du classement des interventions risquerait fort d'être remise en cause peu après, et sans doute dès la session d'hiver 2007, lorsque sera examiné le projet de réforme globale que présentera la CIP: aussi serait-il probablement plus judicieux de surseoir à cette décision.

Laubacher Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Lassen Sie mich etwas vorausschicken: Wir haben mittlerweile 1440 hängige Vorstösse. Das hat das Büro dazu bewogen, Ihnen diese parlamentarische Initiative zu unterbreiten.

Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes in der 47. Legislaturperiode haben wir eine neue Regel in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Revision ist unter anderem die automatische Abschreibung von Motionen und Postulaten, wenn sie der Rat nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Einreichung behandelt, abgeschafft worden. Seit der Wintersession 2005 wird dieses neue Verfahren angewendet. In den vier ordentlichen Sessionen bis zur Herbstsession 2006 musste das Büro jeweils am Sessionsende zur Frage der Fristverlängerung und Abschreibung von insgesamt 113 Motionen und 64 Postulaten begründeten Antrag stellen. Die Begründung hätte wohl materiell sein sollen; aber das Büro ist aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage, eine so grosse Anzahl Vorstösse materiell zu beurteilen. Es ist zu einem anderen Verfahren übergegangen: Es hat die Fraktionen angefragt, ob die Vorstösse abgeschrieben werden sollen oder nicht.

Das neue Verfahren hat keinen Beitrag dazu geleistet, dass die Motionen und Postulate beförderlicher behandelt werden. Die Selektion der Vorstösse, die aufrechterhalten werden, erfolgt recht willkürlich und kaum nach rational nachvollziehbaren sachlichen und politischen Kriterien. Der nicht geringe Aufwand für dieses Verfahren steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu seinen Resultaten. Daher hat das Büro des Nationalrates an seiner Sitzung vom 31. August 2006 beschlossen, eine Änderung des Parlamentsgesetzes auszuarbeiten, wonach Vorstösse wieder automatisch abgeschrieben werden, sofern sie im Rat nicht innerhalb von zwei Jahren behandelt werden können. Das Büro des Ständerates hat diesem Beschluss in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2006 zugestimmt. In der Praxis, das muss man allerdings sagen, trifft es nur den Nationalrat, den Ständerat eigentlich nicht.

Wir beantragen Ihnen, dieser Initiative so, wie sie vorliegt, dieser "Guillotine"-Regelung zuzustimmen. Das Büro hat auch den Antrag behandelt, den die SPK gestellt hat; und es hat mit 6 zu 6 Stimmen und mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, dass diese Debatte hier geführt und nicht sistiert werden soll.

Gross Andreas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte es gleich vorwegnehmen: Die SPK wendet sich nicht absolut gegen die Möglichkeit, es so zu machen, wie es das Büro vorschlägt, nämlich die "Guillotine" wieder einzuführen. Es geht jetzt also nicht um einen inhaltlichen Entscheid, sondern es geht darum, zu überlegen, wie wir miteinander umgehen. Denn ich möchte daran erinnern, dass die SPK den Auftrag hat, die Geschäfte zu diskutieren, die unser Reglement bzw. die Form unserer Arbeit betreffen. Wir haben mit Zustimmung des Büros im Januar 2007 eine Subkommission eingesetzt, die darüber nachdenkt und Vorschläge ausarbeiten muss, wie wir mit unserer sogenannten Vorstossflut umgehen. Diese Subkommission ist an der Arbeit und wird verschiedene Vorschläge unterbreiten.

Was das Büro beschlossen hat, ist aber nur eine Möglichkeit, wie man mit den Vorstössen umgeht, und wir sollten hier nicht aus einer Palette möglicher Massnahmen eine herausgreifen, ohne darüber nachzudenken, ob das zum Rest passt und ob es Sinn macht. Wenn wir das nämlich so tun, dann entstehen Doppelspurigkeiten, es entsteht Verwirrung, und die beiden Kommissionen werden Unterschiedliches beschliessen. Das ist vom Vorgehen her nicht sehr vernünftig, und deshalb beantragt die SPK, das Geschäft an das Büro zurückzuweisen und es zu bitten, so lange zu warten, bis die SPK ihre "Lösungspalette" vorlegt. Dann wird man sehen, ob der Vorschlag des Büros immer noch Sinn macht oder ob etwas anderes sinnvoller ist und was man sonst noch tun könnte.

Ich erinnere daran, dass diese Subkommission an der Arbeit ist und schon Ideen entwickelt hat, zum Beispiel zur Priorisierung der Kommissionsmotionen und zur Frage, wie wir Motionen vordiskutieren - in der Kommission oder nicht. Dazu gehört auch die von uns bereits angenommene Motion Kunz 05.3077, welche verlangt, dass jede Motion innert eines Jahres behandelt werden muss, oder die Frage, wie andere Geschäfte effizienter behandelt werden können, sodass wir mehr Raum und Zeit für die Behandlung unserer Vorstösse haben.

Das sind generellere Fragen, die in diesem Zusammenhang auch bedacht werden müssen, bevor man in Bezug auf die "Guillotine" einen Entscheid trifft. Wir schlagen vor, dass das Büro wartet, bis die Subkommission ihre Vorschläge bringt, und dann, en connaissance de toutes les causes, über die Behandlung der Vorstösse Entscheidungen trifft.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Das Unbehagen im Umgang mit den parlamentarischen Vorstössen ist allenthalben unbestritten. Unbehagen aber war es auch, was zur letzten Revision des Parlamentsgesetzes führte, zur Abschaffung der damals geltenden "Guillotine"-Regelung, wonach man nach zwei Jahren unbehandelte Vorstösse einfach zu Makulatur machte. Heute stellen wir fest: Das neue Verfahren hat nicht zu einer beschleunigten Behandlung der Vorstösse geführt. Die Wiedereinführung der "Guillotine" aber wird das auch nicht bewirken. Sie bringt dem Büro zwar eine Entlastung - das sei zugestanden; es ist auch verständlich -, aber sie bringt auch eine Entwertung der parlamentarischen Arbeit, der Vorstossarbeit; und sie wird zu mehr parlamentarischen Initiativen führen, das heisst zu mehr Arbeit in den Kommissionen. Es kommt dazu, dass es aufgrund der zu erwartenden Wiedereinreichung der Vorstösse, die der "Guillotine" zum Opfer fallen werden, kaum zu einer merklichen Minderung der Zahl anstehender Vorstösse kommen wird. Mit Sicherheit aber wird die "Guillotine"-Regelung die Zeit, bis die Anliegen der Motionäre und Motionärinnen bzw. Postulanten und Postulantinnen behandelt werden, noch zusätzlich verlängern.

Dass Handlungsbedarf besteht, ist für die SP-Fraktion wie für die Staatspolitische Kommission unbestritten. Letztere sieht diesbezüglich einen ganzen Strauss von Möglichkeiten: vom Straffen bestimmter Verfahren bis zu zusätzlichen Zeitfenstern, um unser gemeinsames Ziel in diesem Rat zu erreichen, mehr Vorstösse rascher zur Behandlung zu bringen. Die Staatspolitische Kommission arbeitet an einer generellen Überprüfung des Reformbedarfs. Sie hat dazu eine Subkommission eingesetzt. Das Büro hat der Einsetzung der Subkommission zugestimmt, das Geschäft zur Zweijahres-"Guillotine" aber dennoch auf die heutige Traktandenliste gesetzt. Die Subkommission ist an der Arbeit. Bereits zeichnen sich verschiedene Lösungen im Rahmen eines umfassenden Paketes ab. Dabei scheint auch eine Abschreibung von Vorstössen, die vom Rat nach zwei Jahren noch nicht behandelt wurden, vertretbar, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Vorstösse von einer Sachkommission vorberaten wurden und diese einen Ablehnungsantrag stellt.

Mit Blick auf die Parlamentsarbeit müssen wir uns doch eigentlich fragen, wie sinnvoll die vorgezogene Behandlung eines einzelnen Punktes ist oder ob nicht eher die Gefahr einer "präjudiziellen Doppelspurigkeit" besteht, angesichts des ganzen Strausses der in der SPK zur Diskussion stehenden Massnahmen.

Es ist klar: Die Wiedereinführung der "Guillotine" bedingt eine Gesetzesänderung, und es ist sicher Sache des Büros, die Änderung eines Gesetzes vorzuschlagen, wenn es beim Vollzug Probleme bietet. Für Änderungen im Parlamentsrecht, für welches ja die SPK auch zuständig ist, besteht aber eine Art von doppelter Zuständigkeit - diejenige der SPK und diejenige des Büros. Bei einer doppelten Zuständigkeit ist gute Koordination ein Muss. Es wäre wohl weder ein Zeichen von guter, geglückter Koordination noch ein Zeichen von effizienter Ratsarbeit, jetzt die Vorlage des Büros isoliert zu behandeln und eine Gesetzesänderung vorzunehmen und danach in der übernächsten Session wieder einen ganzen Strauss von Änderungen mit demselben Zweck und im selben Gesetz zu debattieren und diesbezüglich etwas zu beschliessen.

Die SPK beantragt dem Rat darum, die Vorlage über die automatische Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen an das Büro zurückzuweisen mit dem Auftrag, den Vorschlag im Rahmen der von der SPK vorbereiteten umfassenderen Reform des Verfahrens der Behandlung von parlamentarischen Vorstössen zu überprüfen. Hinter diesem Antrag steht auch eine erkleckliche Mehrheit der SP-Fraktion. Auch möchte ich erwähnen, dass der Rat die Motion Kunz 05.3077 angenommen hat. Herr Kunz verlangt eine raschere Behandlung der Motionen. Der Rat will also - das ist deutlich - Wege und Mittel zur rascheren Behandlung von parlamentarischen Vorstössen finden. Das braucht eine vertiefte Untersuchung, das braucht aber zur Stärkung des Parlamentes auch den Respekt vor der parlamentarischen Arbeit.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der SP-Fraktion, dem Antrag des Büros nicht zuzustimmen.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich rede nicht zum Inhalt, sondern ausschliesslich zum Verfahren. Das Büro schlägt uns ein ökonomischeres Verfahren vor, und dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, dies ist im Sinne von uns allen. Aber unter eben diesem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie wäre das Büro vermutlich gut beraten gewesen, wenn es dieses Traktandum heute abgesetzt hätte, weil - Sie haben es gehört - die Staatspolitische Kommission an der Arbeit ist; und wenn wir heute dieses Einzelstück herausbrechen, laufen wir Gefahr, in einem halben Jahr die gleiche Debatte nochmals führen zu müssen.

Deshalb bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, dem Antrag der SPK, den der Kommissionspräsident vorgetragen hat, zuzustimmen.

Weyeneth Hermann · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche nicht für die Mehrheit der SVP-Fraktion, sondern für eine respektable Minderheit, die Sie bittet, mit Ihren Rechten in diesem Rat etwas sorgfältiger umzugehen, als sich das eine knappe Mehrheit des Büros vorstellt. Man ist nicht von ungefähr auf diese "Guillotine"-Regelung zurückgekommen und hat sie in der letzten Reform der Parlamentsgesetzgebung aufgehoben - nicht zu Unrecht! Wenn Herr Lustenberger vor einigen Minuten gesagt hat, es gebe zwei Arten, Fehler zu begehen, so gilt das nicht nur für Schreinerlehrlinge, sondern auch für dieses Parlament; man kann nämlich neue Fehler oder immer dieselben Fehler machen. Wir sind gerade daran, aufgrund des Antrages des Büros einen weiteren Fehler zu wiederholen - nach dem Motto: Nach der Tat hält das Parlament Rat.

Ich bitte Sie: Geben Sie dieser Subkommission die Gelegenheit, das Problem im Rahmen einer grösseren Dimension zu behandeln. Führen Sie jetzt nicht kurzerhand diese "Guillotine" hier wieder ein. Seien Sie vorsichtig im Umgang mit Ihren Rechten! Überlegen Sie sich vielleicht einmal, ob Sie das Wiederkäuen von erhaltenen schriftlichen Berichten hier vorne am Rednerpult für wichtiger halten als das Ausüben Ihres Parlamentsrechtes.

Beck Serge · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Beaucoup de choses ont déjà été dites par les députés des différents groupes politiques représentés au sein de la Commission des institutions politiques. Je crois que le sujet dont nous débattons est essentiel: il s'agit du fonctionnement de notre Parlement. Nous ne pouvons pas gouverner ce pays par des ukases, nous ne pouvons pas non plus améliorer le fonctionnement de notre Parlement par des mesures trop rapidement prises, partiales ou partielles - en tout cas au niveau de l'analyse. Je crois que notre Parlement est effectivement surchargé en termes d'ordre du jour. Nous n'avons pas seulement à nous préoccuper des questions de temps, de durée des débats ou de crédits financiers nécessaires à son fonctionnement; nous avons également à nous préoccuper de la manière dont les différentes propositions des parlementaires sont examinées, de leur légitimité et de leur but.

Pour toutes ces raisons, je crois que nous ne pouvons pas nous livrer à la loterie de l'ordre du jour - parce que c'est bien de cela qu'il s'agit lorsqu'on introduit la "guillotine". C'est finalement simplement le chronomètre qui décide si une intervention parlementaire est traitée ou si elle ne l'est pas. La sous-commission de la Commission des institutions politiques a déjà sérieusement entamé ses travaux et pourra, ainsi que cela a été dit, apporter des propositions de solutions basées sur une analyse plus complète, plus fondée, dans les mois qui vont suivre.

Je vous invite donc également, au nom du groupe radical-libéral, à soutenir le renvoi de cet objet jusqu'à ce que la Commission des institutions politiques - dont, je tiens à vous le rappeler, le rôle est justement de s'occuper de la loi sur le Parlement - traite cette question en profondeur.

Laubacher Otto · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte Ihnen in dieser Debatte noch Folgendes zu bedenken geben: Sie müssen einmal überlegen, wie diese Vorstösse eigentlich abgearbeitet werden. In erster Linie werden sie gemäss ihrem Alter abgearbeitet, es sei denn, man bündle die Themen. Je mehr Vorstösse wir haben, desto ältere Vorstösse werden letztlich behandelt; diese sind dann je länger, desto weniger aktuell.

Im Sinne einer Sofortmassnahme wurde daran gedacht, die "Guillotine" wieder einzuführen. Wenn ein Vorstoss nach wie vor so gut ist, dass man ihn wieder einbringen kann, haben Sie das Recht, ihn erneut einzureichen. Wenn Sie aber die Vorstossflut analysieren, stellen Sie fest, dass viele Vorstösse sich selbst überholt haben. Deshalb war es die Idee des Büros, diese "Guillotine" wieder einzuführen. Niemand hindert die SPK daran, bessere Vorschläge einzubringen, auch wenn wir jetzt die "Guillotine"-Regelung wieder einführen.

Im Namen des Büros empfehle ich Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative zuzustimmen.

Ich gebe Ihnen noch etwas zu bedenken: Wenn Sie dieser Sofortmassnahme nicht zustimmen, dauert es auf dem ordentlichen gesetzgeberischen Weg mindestens ein bis eineinhalb Jahre, bis das Parlament dem zugestimmt hat, was die SPK ausgebrütet hat. Das wäre also keine Sofortmassnahme.

Ich bitte Sie nochmals um Unterstützung des Entwurfes des Büros.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Rückweisungsantrag der SPK ab.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der SPK-NR .... 129 Stimmen

Dagegen .... 33 Stimmen

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Damit wird das Geschäft von der Traktandenliste abgesetzt. Wir werden es beraten, sobald die Vorschläge der SPK vorliegen.