08.029
Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Verfahrensbeitrag
1. Bundesbeschluss zur Genehmigung der Weiterführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
1. Arrêté fédéral portant approbation de la reconduction de l'accord entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, sur la libre circulation des personnes
Titel, Art. 1a, 1b - Titre, art. 1a, 1b
Hany Urs · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Im Jahre 2000 haben wir dem Volk die Vorlage über die Personenfreizügigkeit, über die bilateralen Verträge vorgelegt, und es hat darüber abgestimmt. Damals waren 15 Staaten Mitglied der EU. Zu keinem Zeitpunkt stellte sich damals die Frage, ob man allenfalls das Personenfreizügigkeitsabkommen nur mit 13 Staaten oder mit 12 Staaten abschliessen solle, sondern es war klar: Es gilt der Vertrag mit der EU, es gilt der Vertrag mit 15 EU-Staaten.
Im Jahre 2005 haben wir über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit, und zwar auf zehn weitere Staaten, befunden. Auch damals stellte sich nie die Frage: Sind wir einverstanden mit z. B. fünf oder acht dieser zehn Staaten? Wir haben dem Volk den Beschluss vorgelegt: Wir wollen die Personenfreizügigkeit auf diese zehn Staaten erweitern.
Im nächsten Jahr, 2009, stellen sich zwei Fragen: Wollen wir die Weiterführung der Personenfreizügigkeit? Und wollen wir sie nicht nur mit 25 Staaten, so, wie wir das letztendlich im Jahre 2005 beschlossen haben, sondern mit 27 Staaten weiterführen? Wenn ich mir diese Fragen stelle, ist es für mich logisch und klar, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU mit 27 Staaten abgeschlossen wird. Es kann ja nicht sein, dass wir heute hingehen und sagen: 25 Staaten, jawohl, das ist in Ordnung, darüber haben wir bereits abgestimmt, das wollen wir fortführen; aber über die Ausdehnung auf diese zwei neuen Staaten muss separat befunden werden. Das ist für mich nicht logisch, und zwar aus folgendem Grund: Stellen Sie sich vor, am nächsten Sonntag, den 1. Juni, müssten wir über die Ausdehnung auf die Staaten Rumänien und Bulgarien abstimmen. Die gleiche Frage hat sich 2005 gestellt. Auch damals habe ich an mehreren Podiumsdiskussionen teilgenommen. Ich habe immer gesagt: Wenn wir die Personenfreizügigkeit mit der EU fortsetzen wollen, dann müssen wir zu den neu dazugekommenen Staaten Ja sagen - ansonsten haben wir ein Problem. Zufällig ist es 2009 so, dass gleichzeitig die Fortführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung auf zwei weitere Staaten zur Abstimmung kommen. Es ist nicht mehr als ehrlich, wenn wir hingehen und sagen: Wenn wir die Personenfreizügigkeit fortführen wollen, dann müssen wir sie mit 27 Staaten fortführen. Wir können die Frage nicht aufteilen und die Personenfreizügigkeit mit 25 Staaten weiterführen, mit zwei Staaten allenfalls aber nicht.
Wenn weitere Staaten dazukommen - das wird mit Sicherheit der Fall sein -, dann werden wir wieder, genau gleich wie 2005, über die Frage abstimmen müssen: Wollen wir die Freizügigkeit mit diesen neuen Staaten, oder wollen wir dies nicht? Dann stellt sich die Frage wiederum anders; wir werden aber wieder genau gleich argumentieren müssen. Wenn wir die Personenfreizügigkeit fortsetzen wollen, dann müssen wir letztendlich auch zu den neu dazugekommenen Staaten Ja sagen.
Für mich und die grosse Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion ist klar: Es darf nur eine Abstimmung geben, es soll nur eine Abstimmung geben; wir müssen über die Frage abstimmen: Wollen wir die Personenfreizügigkeit, und wollen wir sie mit 27 Staaten?
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es geht bei diesem Titel eben um die entscheidende Abstimmung: Wollen wir das Konzept des Bundesrates und der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission unseres Rates, oder wollen wir das Konzept des Ständerates? Also nur eine Abstimmung oder eben, wie wir das wollen, zwei Abstimmungen, zwei getrennte Bundesbeschlüsse? Das ist das Konzept, und darum ist diese Diskussion schon richtig.
Eines habe ich heute Morgen gelernt: Ich glaube, es gibt kaum grössere Rechts- und Tatsachenverdreher als die Parlamentarier. Jetzt wirft doch Herr Rechsteiner den Befürwortern von zwei Vorlagen vor, dies wäre feige, dies wäre pure Feigheit. Nein, Feigheit ist, wenn wir nicht den Mut haben, mit zwei Vorlagen vor das Volk zu treten und diese zu begründen, wie wir das dem Volk auch versprochen haben. Sie können das im Abstimmungsbüchlein nachlesen. Wir haben gesagt, das Volk könne sich nach sieben Jahren zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit äussern, und wir haben immer wieder betont, dass sich das Volk auch bei jeder Erweiterung äussern könne. Das ist korrekt, das ist ehrlich. Und das ist eben nicht feige. Feige ist, wenn wir uns verstecken. Und ich garantiere Ihnen, wenn Sie mit nur einer Vorlage vor das Volk treten wollen: Das Volk ist nicht dumm, das wird diese Taktik sofort durchschauen, und das wird diese Taktik an der Urne gnadenlos abstrafen. Sie müssen dann die Verantwortung für dieses Debakel übernehmen.
Die FDP setzt sich glasklar für zwei Vorlagen ein, und zwar aus drei Gründen: Wir haben es bezüglich der Weiterführung und bezüglich der Ausdehnung versprochen, wir wollen mit einer ehrlichen Vorlage vor das Volk treten, und wir wollen die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien begründen können. Ich denke, es ist falsch, wenn wir aus der Position der Angst heraus dem Volk erklären, man müsse jetzt die Personenfreizügigkeit ausdehnen. Das ist eine schlechte Position, damit können Sie nur verlieren.
Ich danke Ihnen, wenn Sie für die Position der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission unseres Rates stimmen, wenn Sie der FDP-Fraktion zustimmen und also für zwei getrennte Vorlagen eintreten.
Simoneschi-Cortesi Chiara · 1VP-F · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Avant que Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf ne s'exprime, je donne la parole à Monsieur Geri Müller pour une brève déclaration personnelle, parce qu'il se sent touché par des propos qui ont été tenus.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Danke, Frau Präsidentin, dass Sie mir Gelegenheit dazu geben, ganz kurz zu kommentieren, was in der Debatte kurz vor der Mittagspause stattgefunden hat.
Mir ist es ganz wichtig, zu betonen, dass die Frage, ob es eine oder zwei Vorlagen geben soll, keine SVP-Frage ist, wie vorhin moniert worden ist. Alle, die für zwei Vorlagen stimmen werden, werden nun quasi als Parteigänger der SVP angesehen. Es ist ganz klar der Vorschlag der Regierung. Der Ständerat hat das anders gesehen. Die Leute, die für zwei Vorlagen sind, sind nicht SVP-hörige Menschen. Es geht nicht um eine SVP-Vorlage, sondern um zwei verschiedene Varianten.
Das war mir wichtig, weil ich vorhin einfach der SVP zugeordnet worden bin.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Gestatten Sie mir, dass ich noch einmal die Haltung des Bundesrates bekanntgebe. Zunächst einmal: Ob ein oder zwei Beschlüsse, darüber können wir im Rahmen einer Referendumsabstimmung, wenn diese dann stattfindet, entscheiden. Damit, denke ich, haben wir den direktdemokratischen Prozess im einen oder im anderen Fall umgesetzt oder können ihn realisieren. Was wir im Ständerat gemacht haben, was heute gemacht wird, das ist auch eine direktdemokratische Auseinandersetzung im Parlament: Sie entscheiden, wie die Frage dem Volk vorgelegt wird. So weit zum Verfahren und zur Frage, was richtig ist.
Wichtig ist doch allein, dass man aufzeigt, welches die Konsequenzen im einen oder im anderen Fall sind. Wichtig ist, dass man auch sagt, dass die beiden Fragen inhaltlich eben zusammengehören, auch wenn sie allenfalls separat vorgelegt werden.
Täuschung des Volkes: Es wurde beide Male, sowohl von den Befürwortern von zwei Beschlüssen als auch von den Gegnern von zwei Beschlüssen, das Volk angerufen. Es wurde gesagt, man würde das Volk täuschen, wenn man so oder anders entscheiden würde. Ich wehre mich dagegen: Es geht nicht darum, das Volk zu täuschen. Wichtig ist, dass man transparent macht, worum es geht, ob wir nun mit zwei Beschlüssen fahren oder mit einem; dass man klar und sachlich aufzeigt, welches die Konsequenzen im einen und im anderen Fall sind; dass man nicht nur den Bauch der Leute anspricht, sondern auch an den Kopf appelliert und erklärt, was in welchem Fall zu erwarten ist. Ein englischer Politiker hat einmal gesagt: Praktische Politik besteht im Nichtbeachten der Tatsachen. Ich bin froh, wenn wir das nicht so handhaben, hier im Parlament nicht und dann auch in der Diskussion nach aussen nicht.
Heute wurde gesagt, und es ist auch so: Rechtlich sind beide Varianten möglich. Es gibt ein Gutachten, und es stand nie zur Diskussion, dass rechtlich beides möglich ist. Warum hat sich der Bundesrat dafür entschieden, Sie zu ersuchen, zwei Beschlüsse vorzulegen bzw. zu fassen? Dies darum, weil die Folgen eines Neins nicht bei beiden Beschlüssen dieselben wären. Ich habe dies heute Morgen beim Eintreten bereits gesagt.
Bei einem Nein zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit würde automatisch die Guillotineklausel greifen, d. h., nach sechs Monaten würden die Bilateralen I wegfallen - automatisch, ohne weitere Handlungen seitens der EU. Das würde heissen, dass wir uns dann mit wirtschaftlichen Nachteilen konfrontiert sähen. Es geht nicht "nur" um ein Landverkehrsabkommen, das auch für die EU sehr interessant ist. Es geht auch um Abkommen, die für uns sehr wichtig und interessant sind. Es geht nicht nur um das Landwirtschaftsabkommen, es geht auch um die Frage der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, um das Abkommen im Bereich Wissenschaft, das für unsere Wissenschaft und Forschung in der Schweiz von eminenter Bedeutung ist. Es geht auch um die Frage der Bildung, die Anerkennung von Diplomen oder Berufsausbildungen im Ausland. Es geht um alle diese sechs bzw. sieben Abkommen, die dahinfallen würden, wenn wir zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit Nein sagen würden.
Wenn wir zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien Nein sagen würden, hätten wir damit auch erhebliche Probleme mit der EU in Kauf zu nehmen, auch wenn die Guillotineklausel nicht direkt spielen würde. Allerdings könnte, worauf heute Morgen schon hingewiesen worden ist, die EU diesen Vertrag, das Freizügigkeitsabkommen, dann auch kündigen. Es müsste allerdings ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedstaaten vorliegen, wie das heute Morgen zu Recht auch gesagt wurde. Das Verfahren wäre also ein anderes; die EU könnte kündigen, wobei aber sämtliche Mitgliedstaaten einer solchen Kündigung zustimmen müssten. Letztendlich würde, davon gehen wir aus, die EU nicht akzeptieren können, dass zwei - wohlgemerkt: gleichberechtigte - Mitgliedstaaten anders als die übrigen 25 behandelt würden. Mittelfristig sähen wir uns auch bei einem Nein wieder mit dieser Frage konfrontiert, einer Erweiterung zustimmen zu sollen, zu müssen. Ich sage noch einmal: Die Bereitschaft der EU, mit uns ein anderes Abkommen zu verhandeln, schätzen wir nicht als sehr hoch ein, zumal das Abkommen ja für uns wie auch für die EU sehr gut ist und dem entspricht, was wir mit anderen Ländern auch vereinbart haben.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, zwei Beschlüsse vorzulegen, weil man diese beiden Beschlüsse tatsächlich mit guten Gründen separat vorlegen kann. Er empfiehlt Ihnen aber auch, dann in der Diskussion aufzuzeigen, was das heisst, wie sie materiell verbunden sind und welches die Konsequenzen bei einem Nein zum einen oder zum anderen Beschluss sind.
Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf
Je réponds directement à ceux qui ce matin se sont exprimés au sujet du fonctionnement de la clause guillotine, car malgré les explications qui ont été données à réitérées reprises, je constate qu'il y a encore beaucoup de malentendus sur ce point.
Si vous permettez, je souhaite revenir à l'histoire des Bilatérales. En 1994, la Suisse avait pour ambition de négocier quatorze sujets avec l'Union européenne. Après réflexion, l'Union européenne a accepté de se lancer dans l'exercice de longues négociations "à la suisse", selon le souhait de la Suisse, et cela à deux conditions. La première condition était que six des sujets proposés par la Suisse - il s'agissait des obstacles techniques au commerce, des transports aériens, des transports terrestres, des marchés publics, de l'agriculture et de la coopération scientifique et technologique - seraient négociés au moins dans un premier tour. La deuxième condition était que la libre circulation des personnes fasse aussi partie de ce paquet. Pour assurer la pérennité et la cohérence de l'ensemble, pour assurer l'équilibre des intérêts, l'Union européenne a posé la condition du lien juridique entre les différents accords. La Suisse a accepté ces conditions. En contrepartie elle a exigé la non-automaticité concernant la prolongation à durée indéterminée de cet accord. Il a ainsi été décidé qu'après sept ans, la Suisse prendrait sa décision quant à la reconduction sous la forme d'un arrêté fédéral sujet au référendum. Et vous le savez, en l'an 2000, 67 pour cent des Suissesses et des Suisses ont accepté le principe de la libre circulation des personnes et les conséquences de celle-ci. Déjà à l'époque, il était clair qu'un non signifierait la résiliation de tout le paquet des Bilatérales I. C'est là la signification historique de la clause guillotine.
En ce qui concerne la mise en oeuvre de la clause guillotine dans le cas de figure d'une prorogation de l'Accord sur la libre circulation des personnes, si la Suisse dit oui, il ne se passe rien, l'accord est reconduit automatiquement; si la Suisse dit non, la décision doit être notifiée à l'Union européenne au plus tard à fin mai 2009, et les accords bilatéraux I deviendraient automatiquement caducs six mois plus tard, sans que la moindre décision soit nécessaire.
Passons maintenant à la mise en oeuvre de la clause guillotine dans le cas de figure de l'extension à la Bulgarie et à la Roumanie. Contrairement à tous les autres accords conclus avec l'Union européenne, l'Accord sur la libre circulation des personnes nécessite une renégociation additionnelle pour que les nouveaux pays adhérents soient inclus dans son champ d'application. Il s'agit d'un accord dit mixte, c'est-à-dire conclu non seulement entre la Suisse et l'Union européenne, mais aussi avec chacun des pays membres de ladite union. La raison pour laquelle cet accord est mixte, c'est qu'un aspect dudit accord, à savoir la sécurité sociale, reste dans la compétence des Etats membres. L'acquis communautaire ne prévoit à cet égard qu'un rôle de coordination au niveau de l'Union européenne.
Au cas où la Suisse dirait non à l'extension à la Bulgarie et à la Roumanie, la clause guillotine ne s'appliquerait pas automatiquement. Cependant, il est inacceptable que la Suisse applique ou puisse appliquer les accords uniquement à l'égard d'une partie des Etats membres. Que va-t-il donc se passer? On peut raisonnablement penser qu'à partir de ce moment, toutes les décisions de l'Union européenne concernant la Suisse seraient bloquées dans l'attente d'une solution. Ensuite, la Suisse chercherait donc le dialogue et une logique de négociation. En cas d'échec - et on peut présumer, ma collègue vous l'a dit, que la volonté de l'Union européenne de négocier plus favorablement avec la Suisse serait à un degré très bas -, si l'Union européenne ne dérogeait pas à son principe de non-discrimination, nous devrions alors revenir devant le peuple suisse avec plus ou moins la même proposition. Faute de quoi l'Union européenne serait amenée à résilier elle-même l'accord. La décision est le fait du Conseil de l'Union européenne, prise à l'unanimité. Et malgré les intérêts en jeu aussi pour l'Union européenne, et notamment pour les Etats qui sont voisins de la Suisse, nous devons nous attendre à ce que la solidarité communautaire s'impose.
Alors, la question est de savoir pourquoi nous voudrions bien nous mettre dans une telle situation. Objectivement, je ne vois aucune raison pour cela, d'autant que la situation sera de toute façon moins favorable qu'en cas de oui.
La politique européenne est vraiment trop importante pour la Suisse pour l'utiliser à des fins partisanes. Il s'agit des intérêts de notre pays, et prendre des risques ici n'est vraiment pas raisonnable. En tout état de cause, quelle que soit votre décision, je pense que l'essentiel est d'être unis pour soutenir et la reconduction et l'extension de l'Accord sur la libre circulation des personnes.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Einer scheinbaren Formalität dieses Geschäftes kommt heute vielleicht das grösste Interesse zu: Es geht um die Frage, ob die beiden Vorlagen in einen Beschluss gefasst oder aufgetrennt werden sollen.
Der Bundesrat hat uns aufgrund einer staatsrechtlich korrekten Wertung zwei getrennte Beschlüsse vorgelegt. Der Ständerat dagegen hat sich für die Fusion entschieden. Das sachliche Argument unserer Schwesterkammer: Es sei eine Illusion, zu glauben, es könne zwar die Personenfreizügigkeit mit der EU und ihren bisherigen Mitgliedstaaten fortgeführt, gleichzeitig aber deren Ausdehnung auf die beiden neuen Mitgliedstaaten refüsiert werden. Welche der beiden Fragen auch immer verneint werde, es führe zum Ende des bilateralen Weges. Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission ist zu einem anderen Schluss gekommen und schliesst sich dem Bundesrat an.
1. Zwar anerkennt sie die Meinung der Kleinen Kammer, qualifiziert jedoch weiter gehende Überlegungen und Argumente als gewichtiger, insbesondere demokratiepolitisch - "honni soit qui mal y pense!" - die Frage der Einheit der Materie. Oder anders gesagt: Es soll eine möglichst unverfälschte Willenskundgebung möglich sein, was bei zwei Vorlagen unbestrittenermassen besser gewährleistet ist. Anders ausgedrückt: Die Tatsache, dass zwei Vorlagen zufällig zeitlich zusammenfallen, ist nicht Grund genug, sie gleich zusammenzubinden.
2. Es ist retrospektiv für die Kommission gewichtiger, dass die klare und wiederholte und normierte Zusicherung erfolgt ist, dass zu jeder Erweiterung der Personenfreizügigkeit das Referendum ergriffen werden könne. Damit gemeint war das gesonderte Referendum. Das war notabene eine Zusicherung, welche nicht nur im Rückblick, sondern auch für die Zukunft Geltung beansprucht.
Natürlich gibt es bestimmte Grenzen für das, was man hier als Kommissionssprecher vortragen kann. Vielleicht nur so viel: Ich habe gerne gehört, was man hier alles aufgezählt hat, was seit dem Jahr 2000 und folgende etwa passiert ist. Da kann man dazu meinen, was man will. Bringt man aber solch grosse Begriffe wie Ehrlichkeit und Logik hier in Anschlag, dann sollte man sich auch der Konsequenzen solcher Begriffe bewusst sein. Ich gehe davon aus, dass man ehrlicherweise sagen soll, es gebe überhaupt keine Abstimmungen mehr über Erweiterungen, wenn man so argumentiert, wie das hier von den "Vereinern" gemacht wurde. Das wäre dann nämlich die sogenannt logische Konsequenz. Man soll dann also sämtliche Erweiterungen bereits von vornherein gutheissen. Sonst hat das Ganze mit Logik nichts oder bestenfalls sehr wenig zu tun.
3. Zu den Rechtsfolgen, die bei Ablehnung der beiden Vorlagen - wir haben es von der Frau Bundesrätin bereits wieder gehört - eben jeweils unterschiedlich sind: Im Falle eines Nein zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen Vertragspartnern ist die Aufhebung der Bilateralen die vorgesehene zwingende Folge; nicht so bei Ablehnung der Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien: Hier ist objektiv nicht klar, wie sich die EU verhalten wird.
4. Wenn schon eine sogenannte politische Überlegung ins Feld geführt wird, dann jene, dass mit einer Zweiteilung der Vorlage der aussen- und wirtschaftspolitische Totalschaden zu vermeiden wäre, jener nämlich, der dann einträte, wenn gleich die ganze fusionierte Vorlage abgelehnt würde - dies, nachdem wir uns dann monatelang die ganze Klaviatur des sogenannten Päcklivorwurfs haben anhören dürfen.
Im Namen der Kommission ersuche ich Sie also, der Mehrheit zuzustimmen.
Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Il y a dans cette salle une majorité qui souhaite que soit acceptée la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes ainsi que l'extension à la Bulgarie et à la Roumanie. Il y a dans cette salle - ou il y avait en tout cas en commission - une majorité pour proposer que l'on décide sur la base de deux arrêtés. Il y a dans cette salle des gens qui, pour leurs propres vues, pensent qu'un vote séparé sur les deux arrêtés permet de contester l'un ou l'autre des projets.
Mais vous l'avez entendu, le Conseil fédéral, unanime, a proposé que nous votions sur les deux arrêtés séparément. Il n'y a personne d'autre de plus motivé que le Conseil fédéral pour faire aboutir ce qu'il a négocié. Il nous a dit, et la majorité de la commission le redit ici, qu'il n'est pas plus honnête de choisir une voie plutôt qu'une autre. Il n'y a pas d'un côté les gens honnêtes et d'un autre les gens malhonnêtes, ceux qui savent et ceux qui ne savent pas parler au peuple. Chacun ici doit renoncer à instrumentaliser le peuple.
Mais ce qui est vrai, c'est que si les deux arrêtés produisent des conséquences qui peuvent être à terme semblables, nous avons en face de nous des citoyens à qui nous avons posé séparément la question à de multiples reprises maintenant, en expliquant à chaque fois quelles étaient les conséquences d'un choix, et à chaque fois les citoyens nous ont suivi, dans des circonstances qui n'étaient pas faciles. Il n'était pas plus facile de faire passer les Bilatérales en 2000 qu'il était facile de faire passer l'extension aux pays de l'Est en 2005. Et quel que soit le choix de ceux qui lanceront un ou des référendums, le combat sera certainement difficile. Mais que ce soit l'un ou l'autre arrêté, nous avons la capacité de convaincre - et c'est la conviction d'une majorité de la commission - les citoyens que cela est bon pour le pays et que c'est bon pour chacun d'entre eux.
C'est la raison pour laquelle on doit avoir le courage de dire que nous présentons deux arrêtés qui permettent d'exprimer clairement les enjeux. Et même si, finalement, il reste la libre circulation des personnes comme enjeu pour la Suisse, nous pouvons partir en campagne avec ces deux arrêtés sans problème.
C'est la raison pour laquelle nous vous proposons d'accepter que les deux arrêtés - et non pas un seul arrêté - soient soumis au vote du peuple.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit wird unbefristet weitergeführt.
Antrag Fehr Hans
Die Bundesversammlung beschliesst die auf sieben Jahre befristete Weiterführung ...
Antrag Rennwald
Die Bundesversammlung beschliesst die Weiterführung des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit bis zum Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union und bis zur Übernahme des Acquis social der Europäischen Union durch die Schweiz, längstens aber bis 31. Dezember 2017; die Bundesversammlung kann jedoch mit einem Beschluss, der dem fakultativen Referendum untersteht, über jede weitere Ausdehnung der Personenfreizügigkeit entscheiden.
Art. 1
Proposition de la commission
L'Accord du 21 juin 1999 entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, sur la libre circulation des personnes est reconduit pour une durée indéterminée.
Proposition Fehr Hans
L'Assemblée fédérale approuve la reconduction, pour une durée de sept ans, de l'Accord ...
Proposition Rennwald
L'Assemblée fédérale approuve la reconduction de l'Accord du 21 juin 1999 entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, sur la libre circulation des personnes, jusqu'à l'adhésion de la Suisse à l'Union européenne et à la reprise, par la Suisse, de l'Acquis social communautaire, mais au plus tard jusqu'au 31 décembre 2017, l'Assemblée fédérale peut toutefois se prononcer sur toute nouvelle extension de la libre circulation des personnes, par voie d'arrêté soumis au référendum facultatif.
Art. 1c
Antrag der Minderheit
(Sommaruga Carlo, Allemann, Fehr Hans-Jürg, Fehr Mario, Frösch, Lang, Rechsteiner Paul)
Einleitung
Das Obligationenrecht wird wie folgt geändert:
Art. 271a Abs. 1 Bst. cbis
cbis. weil über einen Mieterwechsel die Miete erhöht werden soll;
Art. 1c
Proposition de la minorité
(Sommaruga Carlo, Allemann, Fehr Hans-Jürg, Fehr Mario, Frösch, Lang, Rechsteiner Paul)
Introduction
Le Code des obligations est modifié comme suit:
Art. 271a al. 1 let. cbis
cbis. dans le but de majorer le loyer par le biais du changement de locataire;
Art. 1d
Antrag Rechsteiner Paul
Der Bundesrat unterbreitet sieben Jahre nach der Weiterführung einen Bericht über die Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens auf die Schweiz. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung gleichzeitig einen Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht, über die Weiterführung oder Kündigung des Abkommens.
Art. 1d
Proposition Rechsteiner Paul
Sept ans après la reconduction de l'Accord sur la libre circulation des personnes, le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale un rapport sur les effets dudit accord. Dans le même temps, il lui soumet un arrêté fédéral, sujet au référendum, sur la reconduction ou la dénonciation dudit accord.
Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eine Vorbemerkung: Ich spreche hier quasi als "Hoher Repräsentant" der Europäischen Union bzw. der slowenischen EU-Präsidentschaft. Ich habe nämlich heute Morgen wegen meiner Krawattengeschichte von Herrn Reiterer, dem EU-Botschafter, diese Krawatte hier bekommen. Er hat mir ausgeholfen, mit der offiziellen Krawatte der slowenischen EU-Präsidentschaft. Ich bitte Sie um entsprechenden Respekt, wenn ich jetzt spreche. Ich versuche trotzdem, verständlich zu sprechen.
Mein Antrag zu Artikel 1 lautet: "Die Bundesversammlung beschliesst die auf sieben Jahre befristete Weiterführung" der Personenfreizügigkeit. Als "Hoher Repräsentant" bitte ich Sie, die Demokratie zu respektieren und dem Schweizervolk nach sieben Jahren, in Kenntnis der Konsequenzen dieser Weiterführung, wieder die Entscheidung zu überlassen. Es geht nur um die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU-25. Gleichzeitig bitte ich Sie, dem Antrag der Linken eine Absage zu erteilen. Es geht beim Antrag Rechsteiner nur um ein taktisches Manöver, damit die Linke das Paket, das sie ursprünglich wollte, besser durchbringt. Mir hingegen geht es darum, dass das Schweizervolk nach sieben Jahren entscheiden kann. Dann haben wir nämlich die offenen Türen, dann spüren wir die Konsequenzen, vielleicht haben wir bereits eine Rezession - was ich nicht hoffe -, und vielleicht haben wir tiefere Löhne. Wir kennen, besser als heute, die Konsequenzen.
Lassen Sie als gute Demokraten das Schweizervolk in sieben Jahren noch einmal abstimmen!
Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Je vous ai dit ce matin qu'il y avait quatre niveaux dans ce débat. Je ne vais pas répéter tout cela. Pour moi, le quatrième niveau, ce sont les perspectives à moyen et à long terme dans les relations entre la Suisse et l'Union européenne. Ces perspectives à moyen et à long terme ne consistent pas à se contenter d'une série d'extensions de la libre circulation des personnes, de votes à réitérées reprises. La perspective à moyen et à long terme est celle de l'adhésion à l'Union européenne.
Il est vrai que, comme socialiste et comme syndicaliste depuis un certain nombre d'années, j'ai aussi une vision critique de l'Union européenne, notamment par rapport aux processus de libéralisation menés dans certains secteurs comme le rail, la poste et l'électricité. J'ai aussi des critiques, notamment quant à la politique de la Banque centrale européenne qui n'est pas au service de l'emploi; celle de la Banque nationale suisse n'est pas beaucoup meilleure.
De plus, je dois dire que j'ai aussi quelques réticences à la suite des arrêts qui ont été rendus par la Cour de justice des Communautés européennes dans les affaires Viking, Laval et Rüffert. Ces jugements, en résumant très sommairement, reviennent à légaliser le dumping social et salarial.
Malgré tout cela, je reste un partisan convaincu de l'adhésion. D'abord, parce que je pense que, avec le système des Bilatérales, l'économie suisse n'accède pas à la totalité des facilités du grand marché intérieur européen. Ensuite, j'estime que dans un certain nombre de domaines, je pense par exemple au travail à temps partiel, au congé parental, à la protection contre les licenciements ou encore à la durée du travail, les standards sociaux minimaux de l'Union européenne sont meilleurs que ceux de la Suisse. Je ne prends qu'un seul exemple: s'agissant du temps de travail, la directive européenne pertinente prévoit un temps de travail maximum de 48 heures par semaine, y compris les heures supplémentaires, alors qu'en Suisse on peut aller jusqu'à 55 heures, voire 60 heures dans certaines circonstances.
Et enfin, j'ajoute à ces éléments rationnels un élément beaucoup plus subjectif: historiquement je suis d'origine alsacienne et je sais ce que cette région de France a payé comme tribut aux guerres qui ont ravagé ce continent. Lorsque j'ai vu certains cimetières en Alsace, dont le cimetière du Vieil Armand, je me suis dit: "Plus jamais ça." Et ce "plus jamais ça" passe par une unité du continent européen.
Ceci dit, et cela va peut-être vous étonner, je vais retirer ma proposition et cela pour les trois raisons suivantes. La première, c'est que ce débat est déjà assez complexe et il est peut-être malvenu d'en rajouter. La deuxième, c'est qu'un certain nombre de collègues à l'intérieur du groupe socialiste, mais aussi d'autres groupes, sont d'accord avec moi sur le fond mais divergent sur la méthode, et je n'ai pas envie de mettre ces collègues devant un grave dilemme de conscience. La troisième raison, enfin, c'est que je pense que, d'après tous les contacts que j'ai eus entre hier et aujourd'hui, ce Parlement n'a pas encore une conscience politique, culturelle, intellectuelle, sociale et économique suffisante pour comprendre la subtilité de ma proposition!
Sommaruga Carlo · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Comme je l'ai évoqué ce matin dans le cadre du débat d'entrée en matière, il y a une problématique qui n'est pas abordée aujourd'hui par les arrêtés, puisqu'il s'agit maintenant de deux arrêtés sur la libre circulation des personnes: la problématique du logement; elle n'est même pas évoquée de manière indirecte. C'est la raison pour laquelle j'ai déposé une proposition de minorité. Il s'agit en fait d'une mesure d'accompagnement en matière de logement. Que propose-t-elle concrètement? Elle propose d'allonger la liste des résiliations de bail annulables et de rendre annulable un congé lorsqu'il est donné par le bailleur notamment dans le but de majorer le loyer par le biais du changement de locataire.
Pourquoi un tel amendement? L'impact de la libre circulation des personnes sur la situation sociale en Suisse n'a jamais été nié. Au contraire, le risque réel d'une dégradation des conditions sociales, singulièrement sur le marché du travail, a été identifié très tôt; ce risque de dumping salarial et social avait amené notre Parlement - d'abord par une modification des lois, ensuite par une révision de celles-ci et enfin aujourd'hui par voie d'ordonnance - à prévoir des mesures d'accompagnement et des renforcements de ces mesures d'accompagnement. On peut dire aujourd'hui de manière claire que les mesures d'accompagnement ont montré leur pertinence en matière de marché du travail.
Or, il faut relever que la libre circulation des personnes - et cela a été admis ce matin par Madame la conseillère fédérale Leuthard - a également un impact sur le marché du logement. Les travailleurs résidents et non résidents ayant le droit de séjourner de manière hebdomadaire en Suisse sont des demandeurs supplémentaires de logements, que ce soit dans le secteur des logements haut de gamme ou dans celui des logements meilleur marché. Les études que j'ai citées ce matin lors du débat d'entrée en matière l'ont démontré: la pression sur le marché du logement a lieu tout particulièrement dans les pôles de développement économique où se créent les emplois et qui attirent donc de nouveaux travailleurs. Ce sont les pôles de Zurich, Bâle, l'Arc lémanique et singulièrement Genève. Or la pénurie de logements dans ces régions est sévère.
Les conséquences de cette tension sur le marché, c'est qu'aujourd'hui des bailleurs - et pas n'importe lesquels -, des bailleurs institutionnels aussi, comme la Zurich Assurance ou la compagnie d'assurance AXA Winterthur, donnent des congés à des locataires pour relouer plus cher à des sociétés qui s'installent, voire même à des personnes qui arrivent en Suisse avec des moyens financiers supplémentaires. Cette pratique, sur le principe, n'est pas contestée par le Tribunal fédéral.
Or, si l'on veut aujourd'hui tenir compte de cette préoccupation sociale propre au marché du logement, il y a lieu de prendre aussi dans ce cadre - comme cela a été fait dans le domaine du marché du travail - des mesures d'accompagnement. C'est le sens de ma proposition de minorité.
Il convient de redire ici - et je le dis tout particulièrement à l'attention du Conseil fédéral -, premièrement, que la révision du droit du bail, qui est actuellement en cours, ne porte pas sur la protection contre les congés. Or aujourd'hui, la pression sur le marché du logement relève de cette question-là. Deuxièmement, on ne peut pas comparer - comme l'a fait ce matin Madame la conseillère fédérale Leuthard - la problématique du logement avec les besoins supplémentaires en écoles ou en infrastructures. Il y a lieu de comparer le domaine des rapports de bail avec celui des rapports de travail: en matière de rapports de travail, il y a eu des mesures d'accompagnement; il faut donc que ce soit aussi le cas en matière de rapports de bail.
La mesure qui est proposée, à savoir la modification du Code des obligations, présente les avantages suivants:
1. elle mettrait fin aux abus contre les locataires découlant notamment de la pression sur le marché du logement liée à la libre circulation des personnes;
2. elle gagnerait à la cause de la libre circulation une certaine catégorie de personnes: celle des locataires qui, au moment du vote populaire, aussi bien sur la question de la reconduction que sur celle de l'extension, éprouveront de la crainte au sujet des conséquences sociales dans le secteur vital du logement, comme d'ailleurs dans celui du travail;
3. elle ne coûterait pas un sou à la Confédération ni aux cantons, puisqu'elle ne fait que régler les rapports contractuels entre les bailleurs et les locataires tout en pacifiant l'un des volets du marché du logement. Il n'y a pas de nécessité d'instituer un appareil administratif d'inspecteurs ou de surveillance.
Je vous prie donc de soutenir ma proposition de minorité à l'article 1c, visant à modifier le Code des obligations pour y intégrer une mesure d'accompagnement en matière de logement.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich stelle Ihnen wieder einen ganz anderen Antrag. Sie nehmen ja jetzt alle Anträge, so unterschiedlich gelagert sie sind, aus Rationalitätsgründen zusammen. Ich beantrage Ihnen zusammen mit Hugo Fasel, dem Präsidenten von Travail Suisse, unter Artikel 1d eine Bestimmung aufzunehmen, die den Bundesrat verpflichtet, nach spätestens sieben Jahren einen Bericht an das Parlament über die Auswirkungen des Abkommens auf die Schweiz und den Arbeitsmarkt der Schweiz zu erstellen und gleichzeitig einen Bundesbeschluss über die Weiterführung des Abkommens zu unterbreiten, der dem Referendum untersteht. Sie sehen leicht, dieser Antrag ist vom Entscheid inspiriert, den wir heute zu treffen haben, heute teilweise schon getroffen haben, und diesem Entscheid von 2002, wonach nach einer Siebenjahresfrist erneut Gelegenheit bestehen muss, aufgrund eines bundesrätlichen Berichtes Stellung zu nehmen. Es handelt sich um eine Bestimmung, die sich in zwei Volksabstimmungen segensreich ausgewirkt hat. Beide Volksabstimmungen über die Personenfreizügigkeit, die stattgefunden haben, sind, so meine ich, auch deshalb so herausgekommen, weil die Einführung dieser Bestimmung eine Beruhigung zur Folge hatte.
Es gibt aber eine materielle Argumentation, und die steht bei unserem Antrag im Vordergrund: Die Personenfreizügigkeit läuft erst seit sehr kurzer Zeit. Gegenüber der alten EU, der sogenannten EU-15, läuft sie seit 2004/05; real eigentlich seit weniger als einem Jahr, seit Mitte 2007. Das ist ein extrem kurzer Erfahrungshorizont. Gegenüber den neuen EU-Staaten, der EU-10, läuft die Personenfreizügigkeit überhaupt noch nicht, da gelten noch alle Beschränkungen, Inländervorrang usw. Es kommt dazu, dass wir diese kurzen Erfahrungen wirtschaftlich in einer starken Schönwetterperiode gesammelt haben. Wir sind in einer wirtschaftlich positiven Zeit, und dies muss auch berücksichtigt werden. Der Observatoriumsbericht des Bundes, der ja von der Verwaltung per Ende April zusammengestellt worden und sehr aussagekräftig ist - auch bezüglich der Aussagen, die nicht gemacht werden können -, sagt es deutlich: Dieser kurze Erfahrungshorizont, verbunden mit der wirtschaftlich besonderen Lage, dieser Schönwetterperiode, reicht nicht aus für eine valide Beurteilung der Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt; deshalb ist es notwendig, diesen Erfahrungshorizont zeitlich auszuweiten und über einen längeren Zeitraum hinaus Beobachtungen zu sammeln.
Das führt uns dazu, Ihnen vorzuschlagen, vom Bundesrat nach dieser Zeitperiode erneut einen Bericht zu verlangen und dann einen neuen Entscheid des Parlamentes zu erwirken. Das führt dazu - und das geht an diejenigen, die diese Verträge befürworten, zu denen ich auch gehöre -, dass dies dann, wenn die Erfahrungen positiv sind, ohne Weiteres bestätigt werden wird. Wenn Probleme auftreten, dann kann man diesen mit nichtdiskriminierenden Massnahmen begegnen. Aber es gibt einen neuen politischen Entscheid, zu dem allenfalls nach einem Referendum auch die Bevölkerung aufgerufen ist, nach diesen Erfahrungen. Dagegen kann man aus der Sicht der Skeptiker, aber, so meine ich, auch aus der Sicht der Befürworter des bilateralen Weges und erst recht aus der Sicht derjenigen, die noch weiter gehen wollen, sicher nichts einwenden. Denn diejenigen, die noch weiter gehen wollen, müssen sich sagen: Ein weiter gehender Schritt in Richtung EU kann in der Schweiz nur mit der Zustimmung des Volkes an der Urne erfolgen. Die Personenfreizügigkeit ist der wichtigste Schritt in der Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes, für die Bevölkerung der spürbarste Schritt, und das bedeutet, dass sich auch aus dieser Sicht ein solcher Entscheid, ein neuer Entscheid nach dieser Zeitperiode, als rational, als richtig erweisen muss.
Ich meine deshalb, dass es auch aus formalen Gründen keine gültigen Argumente gegen einen solchen neuen Entscheid gibt. Man kann zwar sagen, dass der Bundesrat jederzeit dem Parlament sagen könnte: Wir künden diese Verträge. Das wäre möglich. Aber ich meine, die Sache ist von einer derartigen Bedeutung, dass wir das als Parlament nicht einfach dem Bundesrat überlassen können, sondern dass wir selber dafür sorgen müssen, dass der Bundesrat uns Bericht erstatten und nach dieser Zeitperiode einen neuen Beschluss vorlegen muss, damit nachher über die Weiterführung entschieden wird.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zuerst zum Antrag Fehr Hans, der ja in eine ähnliche Richtung geht wie der Antrag Rechsteiner Paul: Er erstaunt schon bei einer Partei, die sonst immer weiss, was in Bezug auf andere Länder gelten soll, damit die Wirtschaft floriert - dann werden sofort Rechtssicherheit, Verlässlichkeit, Planbarkeit genannt. Wir haben abgemacht, dass das Volk nach sieben Jahren Freizügigkeit neu entscheiden kann. Heute Morgen ist in diesem Saal wiederholt bestätigt worden: Die bilateralen Verträge bzw. die Personenfreizügigkeit haben sich bewährt, die Wirtschaft hat profitiert, der Wirtschaftsaufschwung war nur dank der Personenfreizügigkeit möglich. Und jetzt wollen Sie einen Beschluss fassen, der weiterhin eine gewisse Unsicherheit für den Wirtschaftsstandort Schweiz zurücklässt.
Die FDP-Fraktion wird dieses Spiel nicht mitmachen und diesen Antrag klar ablehnen. Es ist nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz, dass wir eine dauernde, sich wiederholende Unsicherheit haben: in Bezug auf die Beziehungen zu Europa, auf die bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.
Das Gleiche gilt für den Antrag Rechsteiner Paul. Die Partei, die ja immer erwähnt, sie wolle sofort der Europäischen Union beitreten, hat bei jedem kleinsten Öffnungsschritt Vorbehalte und macht die Betonmauern noch höher, als sie die Parteien der Rechten machen wollen. Lehnen Sie also auch diesen Antrag klar ab.
Nun noch zum Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo: Die FDP sagt ganz klar, dass wir keine weiter gehenden flankierenden Massnahmen wollen. Wenn hier etwas zu regeln ist, dann ist dies im ordentlichen Mietrecht zu regeln. Wir könnten bei zahlreichen Gesetzen weitere Änderungs- und Anpassungswünsche einbringen; das ist nicht der richtige Weg. Wenn schon, wäre dies beim Mietrecht der Fall. Lehnen Sie also auch diesen Minderheitsantrag ab.
Setzen Sie auf Zuversicht, auf Chancen, auf Kontinuität. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie mit uns diese Anträge ablehnen.
Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Kollega Müller, ohne griffige flankierende Massnahmen wird die Schweizer Wirtschaft nie bzw. nicht mehr in den Genuss der Freizügigkeit kommen. Denn ohne griffige flankierende Massnahmen ist die Freizügigkeit nicht mehrheitsfähig.
Die Personenfreizügigkeit birgt tatsächlich die Gefahr des Lohn- und Sozialdumpings. Es braucht die flankierenden Massnahmen, einerseits für die Arbeitswelt, es braucht sie aber auch für die Welt des Wohnens. Die Personenfreizügigkeit drückt nicht nur auf die Löhne, sie drückt auch auf die Mieten, einfach in die Gegenrichtung. Das Problem stellt sich besonders verschärft in den Gebieten mit starkem Wachstum. Deshalb unterstützt die grüne Fraktion den Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo: "Die Kündigung durch den Vermieter ist insbesondere anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird: ... weil über einen Mieterwechsel die Miete erhöht werden soll". Ich kann Ihnen aus meinem eigenen Kanton sagen, dass das ein alltägliches Problem ist. Der Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo ist eine sinnvolle flankierende Massnahme, um die Personenfreizügigkeit demokratisch möglich zu machen.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich bitte Sie, den Antrag Rechsteiner Paul zu unterstützen. Er zeugt vom Willen zur Selbstsouveränität und von staatsmännischem Gespür. Er zeigt, dass ein sozialpolitischer Wille da sein muss, die Öffnung so durchzuführen, dass wir in innenpolitischer Hinsicht das Heft in der Hand behalten und allenfalls im richtigen Moment sozialpolitische Korrekturen anbringen können.
Die Personenfreizügigkeit ist wahrscheinlich das tiefgreifendste der Abkommen mit der EU. Es hat potenziell die meisten sozialpolitischen Folgen. Wie bereits treffend ausgeführt worden ist, verfügen wir noch über relativ wenig Erfahrung. Vor allem verfügen wir noch nicht über hinreichend Erfahrung in der Frage, wie sich die Personenfreizügigkeit im Falle einer Wirtschaftskrise auswirkt. In diesem Sinne ist es weitblickend, wenn wir sagen, es solle und müsse möglich sein, einen Marschhalt einzulegen, um die Situation zu überdenken, nicht zuletzt im Hinblick auf die Weiterführung dieses Abkommens, und um im richtigen Moment zusätzliche innenpolitische Massnahmen einzuführen.
Ich bin erstaunt darüber, dass dieser Antrag abgelehnt werden könnte. Vor allem wäre ich darüber erstaunt, wenn er von jenen abgelehnt wird, die die Eigenverantwortung und die Selbstsouveränität unseres Landes immer in den Vordergrund stellen. Es ist der einzige Antrag, der eine sinnvolle Verknüpfung zur Eigensouveränität und zur Behebung sozialpolitischer Ängste enthält. Die Ängste sind da. Wir gehen in den Abstimmungskampf, und wir können ja nicht im Ernst sagen, Probleme seien keine in Sicht. Gerade mit diesem Antrag zeigen wir, dass wir die Probleme ernst nehmen und im entscheidenden Moment gewillt sind, sie zu beheben.
Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Thanei Anita · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die Minderheit Sommaruga Carlo zu unterstützen. Wir verkennen nicht, dass die erhöhte internationale Mobilität der Arbeitskräfte für die Mietenden Vorteile schafft. Mit Besorgnis verfolgen wir aber die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Auch der Bundesrat geht davon aus, dass die Einwanderung in die wirtschaftlich schnell wachsenden Agglomerationen zu Verknappungstendenzen und somit zu Preissteigerungen führt. Deshalb müssen wirksame Mittel vorhanden sein, um die Mietenden vor Preisschüben und Kündigungen zu schützen. Wir sind der Ansicht, dass die geplante Angebotssteigerung zwar begrüssenswert ist, jedoch nicht genügt und zu langsam ist. Es kommen nämlich trotz anziehendem Wohnungsbau nicht genügend preisgünstige Wohnungen auf den Markt.
Zum Problem: Mehr Nachfrage bedeutet höhere Mieten bei Vertragsabschluss. Hier soll die geplante Mietrechtsrevision ein Korrektiv anbieten. Keinen Schutz gibt es jedoch im geltenden Recht und auch bei der geplanten Revision gegen Kündigungen, die ausgesprochen werden, damit von einem neuen Mieter ein höherer Mietzins gefordert werden kann. Deshalb verlangen wir mit der Minderheit Sommaruga Carlo, dass Kündigungen, die ausgesprochen werden, damit eine höhere Rendite erzielt werden kann, als missbräuchlich gelten sollen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich nehme Stellung zum Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo, es seien im Bereich des Obligationenrechts Änderungen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen im Sinne der Bereitstellung von Wohnraum vorzusehen. Wenn wir so weit gehen würden, hätten wir noch verschiedene andere Fragen zu klären, nicht nur im Bereich Wohnraum. Es würden sich hier auch Fragen nach Schulhäusern, Spitälern und weiteren Infrastrukturen stellen. Wir könnten nicht alle diese Fragen im Rahmen von Begleitmassnahmen regeln; es gibt sozialpolitische Fragen, die sich auf diesem Wege gar nicht regeln lassen.
Was den Bereich Wohnraum anbelangt, weise ich darauf hin, dass wir eine Mietrechtsrevision anstreben; ein entsprechender Vorentwurf ist in die Vernehmlassung gegangen. Wir werden dem Parlament noch in diesem Jahr eine Botschaft vorlegen, und Sie werden in diesem Zusammenhang über die Schaffung von Wohnraum diskutieren können.
Ganz allgemein zu den flankierenden Massnahmen, die heute mindestens zum Teil als nicht völlig genügend bezeichnet wurden: Wir stellen fest, dass sie sich bewährt haben. Wir, wie auch Sie, haben immer ein Gleichgewicht zwischen einer liberalen Arbeitsmarktöffnung und einem angemessenen Arbeitnehmerschutz angestrebt. Dies ist mit den heutigen flankierenden Massnahmen gewährleistet, und wir wollen es auch weiterhin gewährleisten. Neue Instrumente sind nach Auffassung des Bundesrates nicht nötig. Was Kollegin Leuthard heute Morgen aufgezählt hat, sind Ergänzungen bzw. klarere Regelungen in bestimmten Bereichen. Unter anderem geht es um eine Erhöhung der Anzahl der Kontrollen um 20 Prozent, welche Ihnen Frau Leuthard angekündigt hat. Dann wollen wir über eine Internet-Plattform ein Informationsangebot über Arbeits- und Lohnbedingungen einrichten, wo sich alle kundig machen können. Schliesslich soll ein vermehrter Informationsaustausch zwischen Behörden und Kontrollorganen stattfinden, damit man allfällige Missbräuche in den Bereichen Löhne und Arbeitsbedingungen viel schneller feststellen und selbstverständlich auch ahnden könnte.
Zu den Anträgen Fehr Hans und Rechsteiner Paul, man solle eine Befristung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens beschliessen: Der Bundesrat stellt Ihnen den Antrag, die Weiterführung der Personenfreizügigkeit unbefristet vorzusehen. Im Freizügigkeitsabkommen, Artikel 25, wird gesagt, dass dieses Abkommen für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen wird und sich dann für unbestimmte Zeit verlängert, sofern die Europäische Gemeinschaft oder die Schweiz der anderen Vertragspartei vor Ablauf der anfänglichen Geltungsdauer nichts Gegenteiliges notifiziert. Das heisst natürlich auch, man könnte auch eine Weiterführung mit Befristung notifizieren. Rein theoretisch, rein rechtlich wäre das möglich. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, das nicht zu tun, sondern die Personenfreizügigkeit unbefristet weiterzuführen.
Die Befristung auf sieben Jahre wurde im Freizügigkeitsabkommen von 1999, über das im Jahr 2000 abgestimmt wurde, mit der EU vereinbart, um nach Vorliegen der Erfahrungen mit diesem Abkommen Bilanz ziehen zu können. Diese Bilanz können wir heute ziehen. Wir haben Erfahrungen, die durchwegs positiv sind, und die Befürchtungen, die im Jahr 1999 über unkontrollierte Einwanderung und Anstieg der Arbeitslosigkeit vorherrschten, haben sich nicht bewahrheitet. Die Einwanderung erfolgte kontrolliert, immer entsprechend den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft. Die Arbeitslosenrate hat sich verringert, und die Belastung der Sozialwerke war viel weniger hoch, als wir ursprünglich gedacht und angenommen hatten. Dies hat den Bundesrat dann auch dazu bewogen, darauf zu verzichten, die Ventilklausel zu aktivieren, die wir rein formell jetzt aktivieren könnten, weil in Bezug auf die ausgestellten Aufenthaltsbewilligungen EG/Efta die formellen Voraussetzungen erfüllt wären. Es würde aber den Bedürfnissen der Wirtschaft nicht entsprechen, wenn man das jetzt tun würde.
Wir haben im Übrigen die Möglichkeit, wenn sich das Abkommen nicht bewähren sollte, dieses jederzeit zu kündigen. Die Abkommen würden dann sechs Monate nach Kündigung ausser Kraft treten. Diese Möglichkeit besteht immer, und es besteht darum überhaupt kein Anlass, jetzt erneut eine Befristung dieser Weiterführung vorzusehen.
Wir möchten Sie bitten, diese Anträge abzulehnen.
Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Vous me permettrez, en préambule, de m'étonner de voir un syndicaliste nous proposer l'introduction du système des contrats à durée déterminée, alors qu'une grande partie de son travail consiste justement à lutter pour des contrats à durée indéterminée quand il s'agit du droit du travail. Et ce n'est pas pour rien, parce que dans le cas particulier, s'agissant de l'Accord sur la libre circulation des personnes, proposer un contrat à durée limitée - que ce soit avec un rapport ou que ce soit ensuite avec le fait que le Conseil fédéral fasse une proposition de reconduction ou de dénonciation -, c'est créer une situation d'incertitude encore plus grave que celle qu'engendrerait la proposition faite par Monsieur Fehr Hans pour l'UDC - il propose de limiter l'accord à sept ans pour le renouveler.
Mais dans l'un et l'autre cas, on vide complètement de son sens tout l'appui que l'on veut donner aux accords bilatéraux - en particulier à l'Accord sur la libre circulation des personnes et à son extension à la Bulgarie et à la Roumanie. Et toutes celles et tous ceux qui sont montés à la tribune ce matin et cet après-midi pour plaider en faveur des deux arrêtés ou de l'arrêté global se contredisent complètement avec cette proposition qui consiste à dire qu'en définitive, tout ceci n'est que temporaire.
Ce serait valable s'il n'y avait pas de mesures de précaution, s'il n'y avait pas, dans les cas graves, la possibilité de résilier un accord dans un délai de six mois et s'il n'y avait pas toutes les mesures et les clauses qui sont prévues, que ce soit une clause spécifique ou une clause plus durable. Vous aurez tout de même remarqué que le délai de sept ans est la période durant laquelle on peut justement pratiquer une limitation de l'accès au marché du travail lorsque la situation se dégrade. Alors quel type de constat aurait-on fait durant sept ans qui nous permettrait ensuite de décider du sort de l'Accord sur la libre circulation des personnes ou de tout autre dispositif?
C'est la raison pour laquelle il faut rejeter aussi bien la proposition Rechsteiner Paul que la proposition Fehr Hans.
Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Madame Brunschwig Graf, dans la mesure où l'on peut imaginer assez sérieusement - ce n'est pas sûr, mais on peut imaginer - qu'en l'espace de sept ans il y aura d'autres extensions de l'Accord sur la libre circulation des personnes, est-ce que vous ne pensez pas qu'on aura de toute façon d'autres contrats à durée déterminée?
Brunschwig Graf Martine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je m'excuse, mais j'ai bien cru comprendre que l'extension ne provoquait pas, comme vous le dites, des contrats à durée déterminée, mais représentait effectivement une situation nouvelle dans laquelle le peuple a à se prononcer de nouveau et à reconfirmer son acquiescement. Ce que vous créez ici volontairement, c'est une situation d'incertitude programmée qui, en plus, dans la période que vous avez choisie, n'apporterait aucune information supplémentaire par rapport à ce que vous cherchez à savoir en demandant ce délai.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Sie erleben hier den Versuch einer zweiten Hochzeit der sogenannten flankierenden Massnahmen, vorgetragen von Vertretern von Gewerkschaften und Mieterverbänden. Dieser Versuch ist vollkommen legitim, er ist nachvollziehbar. Aber er ist falsch, mindestens nach Ansicht der Kommissionsmehrheit, die alle diese Versuche ablehnt. Prototypisch waren vielleicht die Äusserungen von Herrn Vischer, der gesagt hat, es würden Ängste bestehen, die man ernst nehmen müsse.
Wie unzutreffend die Lösungsvorschläge sind, lässt sich am Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo zeigen: Dieser Antrag verlangt eine Teilrevision des Mietrechts und will den Katalog jener Tatbestände von Artikel 271a Absatz 1 OR, welche das Anfechten einer durch den Vermieter ausgesprochenen Kündigung ermöglichen, um einen Buchstaben cbis erweitern. Demgemäss soll der Mieter die Kündigung neu auch dann anfechten können, wenn erwiesen wäre, dass mittels eines Mieterwechsels die Miete erhöht werden soll. Wie gesagt: Die Kommissionsmehrheit lehnt das ab - 15 zu 8 Stimmen -, im Wesentlichen aus zwei Gründen:
1. Absolut entscheidend ist, dass das fundamentale Problem des Wohnungsmarktes das zu knappe Angebot ist. Das kann man mit dem Minderheitsantrag Sommaruga Carlo nicht lösen. Es wäre verfehlt, hier den europapolitischen Hebel anzusetzen, um irgendeine Mietrechtsänderung, die man sowieso will, auf verschlungenen Wegen durchzubringen.
2. Wenn schon mit einer Revision des Mietrechts etwas erreicht werden soll, dann soll dies im Rahmen der laufenden Mietrechtsrevision erfolgen. Die Vernehmlassung ist Ende März abgeschlossen worden; der Bundesrat wird noch im laufenden Jahr die Botschaft an das Parlament verabschieden. Deshalb gilt: Eröffnen wir nicht eine unnötige zweite mietrechtliche Baustelle, die einfach von der Konzeption her, vom Zeitablauf her in jeder Hinsicht völlig falsch ist.
Ich bitte Sie, auch hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Abstimmung
Art. 1
Le président (Bugnon André, président): Monsieur Rennwald a retiré sa proposition.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 127 Stimmen
Für den Antrag Fehr Hans ... 54 Stimmen
Art. 1c
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le vote sur la proposition de la minorité Sommaruga Carlo à l'article 1c est également valable pour la proposition de la même minorité à l'article 2.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
Dagegen ... 127 Stimmen
Abstimmung
Art. 1d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Rechsteiner Paul ... 105 Stimmen
Dagegen ... 70 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Fehr Mario, Allemann, Amacker, Fehr Hans-Jürg, Frösch, Lang, Markwalder Bär, Moser, Rechsteiner Paul, Sommaruga Carlo)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag der Minderheit
(Sommaruga Carlo, Allemann, Fehr Hans-Jürg, Fehr Mario, Frösch, Lang, Rechsteiner Paul)
(falls der Antrag der Mehrheit obsiegt)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
... des in Artikel 1c aufgeführten Bundesgesetzes.
Antrag Stamm
Dieser Beschluss wird dem obligatorischen Referendum unterstellt.
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Fehr Mario, Allemann, Amacker, Fehr Hans-Jürg, Frösch, Lang, Markwalder Bär, Moser, Rechsteiner Paul, Sommaruga Carlo)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition subsidiaire de la minorité
(Sommaruga Carlo, Allemann, Fehr Hans-Jürg, Fehr Mario, Frösch, Lang, Rechsteiner Paul)
(au cas où la proposition de la majorité serait adoptée)
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
... modifications de la loi mentionnée à l'article 1c.
Proposition Stamm
Le présent arrêté est sujet au référendum obligatoire.
Le président (Bugnon André, président): Il y a une erreur dans le dépliant en français: la majorité de la commission propose d'adhérer au projet du Conseil fédéral - et non pas de "biffer", comme cela est indiqué de façon erronée.
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich stelle Ihnen den Antrag, diese wichtige Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, und zwar rede ich jetzt, nachdem wir die Vorlage getrennt haben, zuerst über das obligatorische Referendum bei der Ausdehnung der Freizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien; das ist Artikel 3 der Vorlage 2. Unterstellung unter das obligatorische Referendum - Sie wissen, worum es da geht. Wenn man die Unterstellung unter das obligatorische Referendum verlangt, dann heisst das, dass die Leute auf der Strasse keine Unterschriften sammeln müssen, und es heisst, dass es das Volks- und das Ständemehr braucht. Das bedeutet die Unterstellung unter das obligatorische Referendum.
Ich begründe übrigens gleich meine beiden Anträge zum obligatorischen Referendum. Das obligatorische Referendum wird sowohl bei der Weiterführung der Personenfreizügigkeit wie auch bei der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien verlangt. Ich begründe der Einfachheit halber gleich beide Anträge, den ersten zu Artikel 2 der Vorlage 1, den zweiten zu Artikel 3 der Vorlage 2.
Es geht um die grundsätzliche Frage, ob die Unterstellung unter das obligatorische Referendum überhaupt möglich sei. Wir haben die neue Bundesverfassung eingeführt. Es wurde in der Kommission darauf hingewiesen: Gemäss der neuen Verfassung ist das Unterstellen unter das obligatorische Referendum gar nicht möglich. Ich nehme an, es wird vonseiten der Verwaltung und des Bundesrates nachher so argumentiert werden. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam: Das ist nicht richtig. Wir haben in der neuen Verfassung Bestimmungen, die regeln, wann etwas unter das obligatorische Referendum fällt. Wir haben Bestimmungen, die regeln, wann etwas unter das fakultative Referendum fällt.
Gemäss der alten Verfassung gab es eine mittlere Kategorie. Ich bin sonst wirklich nicht der Typ, der aus Gesetzbüchern liest, aber ich lese Ihnen aus der alten Verfassung vor. Es hiess dort, dass durch Beschluss beider Räte weitere völkerrechtliche Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt werden können. Wir führten diese Grundsatzdebatte hier bei der Beratung des EWR-Vertrags. Den EWR-Vertrag haben wir unter das obligatorische Referendum gestellt; wir hätten das nicht unbedingt tun müssen. Ein EU-Beitritt untersteht automatisch dem obligatorischen Referendum, aber beim EWR-Vertrag konnten wir wählen. Wir haben ihn dem obligatorischen Referendum unterstellt. Bei Schengen haben wir das Gegenteil getan, bei Schengen hat die Mehrheit des Rates gefunden: Nein, wir unterstellen das nicht. Und jetzt - ich komme zum zentralen Punkt zurück - heisst es, man könne das obligatorische Referendum gegen Geschäfte der dritten Kategorie gemäss der neuen Verfassung gar nicht mehr verfügen, man könne dies dem obligatorischen Referendum durch Ratsbeschluss gar nicht unterstellen. Und da sage ich Ihnen - und deshalb habe ich das Buch neben mir -: Dem ist nicht so.
Als wir die neue Verfassung konstruierten, wurde hundertfach darauf hingewiesen, in jedem möglichen und unmöglichen Zusammenhang, es sei nur eine grammatikalische Nachführung der Verfassung, wir brächten keine materiellen Änderungen. Und ich habe die Stellen vor mir, wo wir über das obligatorische Referendum gesprochen haben. Wir hatten damals schon eine Subkommission, die die Sache behandelte. Sie produzierte ein Arbeitspapier. Dieses Arbeitspapier des Dienstes für die Totalrevision kam zum Schluss, dass die Praxis sich bewährt hat und auch die beste Lösung ist, wonach die Bundesversammlung ausnahmsweise, im Einzelfall, auch einen grundlegenden Vertrag unterstellen kann, wie z. B. das EWR-Abkommen, welches nicht unter eine der Kategorien fällt. Die alte Variante hat sich also bewährt und ist auch die beste Lösung.
Dann kamen die Diskussionen in unserem Rat, und deshalb habe ich dieses Buch vor mir liegen - es ist der Kommentar zur neuen Bundesverfassung. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, wie umfangreich dieser ist. Hier steht Folgendes drin: Es ist zu unterstreichen, dass die bisherige Praxis, wonach die Bundesversammlung ausnahmsweise im Einzelfall einen Staatsvertrag von ausserordentlicher Bedeutung dem obligatorischen Referendum unterstellen darf, auch unter der neuen Bundesverfassung ohne ausdrückliche Verfassungsgrundlage weitergeführt werden könne. Und dann wird zitiert, unter anderem Kollege Rhinow usw. Also sagen die Bücher und unsere damaligen Äusserungen, wie man sieht, wenn man dies liest: Es hat sich nichts geändert, wir haben diese Freiheit immer noch, die Vorlagen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Ich komme zum Schluss und appelliere an Sie: Der zweite Beschluss - wir sind jetzt eigentlich beim ersten, Artikel 2 - ist unbedingt dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, weil dies auch Rumänien und Bulgarien betrifft und in diesem Sinn ein wichtiger Vertrag ist. Beim ersten Beschluss, wo wir jetzt sind, kann man der Meinung sein: Ja, wir gehen nicht sammeln. Oder man kann sagen: Wir gehen sammeln. Aber es wäre ein Akt der Fairness der Bevölkerung gegenüber, zu sagen, auch die Weiterführung sei so wichtig, dass wir es dem obligatorischen Referendum unterstellen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Kollega Stamm, könnte es sein, dass das, was Sie jetzt bemängeln, allenfalls bei der Volksrechtsreform von 2003, welche von Volk und Ständen angenommen wurde, in der Art korrigiert wurde, die Sie jetzt vermissen?
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zeigen Sie mir das! Vielleicht äussert sich die Bundesrätin dazu. Das mit der Verfassung und das, was wir damals gesagt haben - dass sich materiell nichts ändere -, scheint mir so klar zu sein, dass das angewendet werden muss.
de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Alors que l'on sait que pour cet arrêté, c'était le référendum facultatif qui était prévu, et que l'on sait qu'au sein du groupe UDC il y a des visions différentes, suivant que l'on est plus ou moins dogmatique ou plus ou moins entrepreneur, votre proposition d'introduire le référendum obligatoire n'a-t-elle pas pour unique but de sauver l'unité de votre groupe et de placer par conséquent le pays, lui, devant un problème?
Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich sehe das ganz anders, nämlich so, wie es früher ganz klar war: Verträge von besonderer Wichtigkeit können dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Wir hatten diese Diskussionen betreffend Schengen auf hundert und zurück. Die Personenfreizügigkeit scheint mir automatisch von solcher Tragweite zu sein, dass die Bevölkerung das Recht haben sollte, diese Frage automatisch unterbreitet zu erhalten.
Markwalder Bär Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir haben diese Frage auch bereits in der Kommissionssitzung diskutiert und darüber abgestimmt. Dieser Antrag hat keine Mehrheit gefunden. Primär sind es juristische und nicht politische Gründe, die uns zu diesem Entscheid geführt haben.
Wir haben, wie Herr Stamm richtig bemerkt hat, seit 1999 eine von einer Mehrheit des Schweizervolkes angenommene Bundesverfassung, die ganz klar festlegt, unter welchen Bedingungen der Beschluss zur Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrages dem obligatorischen und wann er dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist. Artikel 140 - wenn ich ihn Ihnen in Erinnerung rufen darf, Herr Stamm - besagt, dass das obligatorische Referendum nur in Bezug auf den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vorgesehen ist. Im Klartext heisst das: Das obligatorische Staatsvertragsreferendum ist nur für einen Nato- oder einen EU-Beitritt der Schweiz vorgesehen. Demgegenüber gibt es das fakultative Referendum, und dieses ist für völkerrechtliche Verträge vorgesehen, die unbefristet und unkündbar sind, die den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Diese Bedingungen sind im vorliegenden Fall - bei Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit - gegeben, und deshalb ist es völlig klar, dass bei diesem Beschluss das fakultative Referendum ergriffen werden kann.
Herr Stamm, unsere Verfassung ist nicht beliebiges Recht. Man kann nicht frei auswählen, ob man einen Beschluss dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies ist Verfassungsrecht, von einer Mehrheit der Schweizer Bevölkerung 1999 so abgesegnet. Nun haben Sie die alte Verfassung bemüht und sich mit alten Protokollen bestückt, um uns zu erklären, dass dies früher möglich war. Richtig, das war früher möglich. Richtig, man hat auch gesagt: Wir wollen eine Nachführung der Bundesverfassung machen. Aber wir haben das Staatsvertragsreferendum im Rahmen der Reform der Volksrechte noch einmal reformiert. Wir haben nämlich Artikel 141a in die Bundesverfassung eingefügt, bei dem es um die Umsetzung von völkerrechtlichen Verträgen geht. Das Schweizervolk hatte im Januar 2003 also noch einmal die Gelegenheit, sich ganz spezifisch dem Staatsvertragsreferendum zu widmen und in Form einer separaten Vorlage darüber abzustimmen. Sie können also nicht behaupten, dass die Bevölkerung nicht gewusst habe, worum es beim Staatsvertragsreferendum geht.
Verfassungsrecht ist keine Beliebigkeit, deshalb empfehle ich Ihnen, den Antrag Stamm abzulehnen.
Fehr Mario · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen hat Frau Nationalrätin Markwalder sehr treffend dargelegt. Es gibt Fälle, wo es eben ein obligatorisches Referendum braucht, und Fälle, wo nur ein fakultatives Referendum vorgesehen ist. Die Kompetenzordnung ist eigentlich klar. Die Kompetenzen müssen auch wahrgenommen werden. Hier aber ist nur ein fakultatives Referendum vorgesehen.
Herr Stamm hat für seine Argumentation das Beispiel des EWR-Vertrags bemüht, wo es verfassungsrechtlich umstritten war, ob es ein obligatorisches oder ein fakultatives Referendum brauche, weil es dabei auch die Mitwirkung in einzelnen Organen des EWR gab und weil es Verfassungsrechtler gab, die diese Mitwirkung als Beitritt zu einer supranationalen Organisation werteten. Meines Erachtens war dies falsch, aber immerhin ging der EWR weiter als diese Vorlagen zur Personenfreizügigkeit. Wir haben aber in der Folge - Herr Stamm hat es selber gesagt - bei Schengen klar gesagt: Hier gilt das fakultative Referendum. Vor allem haben wir bei allen bisherigen Vorlagen, bei denen es um die Personenfreizügigkeit ging, und um diese geht es auch hier und heute, immer das fakultative Referendum angewandt.
Ich sehe wirklich nicht ein, Herr Stamm, wieso das Verfassungsrecht gebrochen werden soll, bloss weil es um Bulgarien und Rumänien geht. Das geht nicht, auch wenn man hier sehr professoral auftritt.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte Sie im Namen des Bundesrates bitten, diesen Antrag abzulehnen. Die Bundesverfassung sieht nur zwei Fälle ausdrücklich vor, in denen ein Staatsvertrag dem obligatorischen Referendum unterstellt werden muss, es ist nämlich zum einen der Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit und zum anderen der Beitritt zu einer supranationalen Organisation. Beide Erfordernisse treffen auf die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und auf die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien klarerweise nicht zu.
Herr Nationalrat Stamm hat zu Recht darauf hingewiesen, dass unter der alten Bundesverfassung, die im Jahr 2000 ausser Kraft gesetzt und von einer neuen abgelöst wurde, ausdrücklich vorgesehen war, dass gewisse Geschäfte dem obligatorischen Referendum unterstellt werden können. Die heutige Bundesverfassung aber sieht dies in Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe b nicht mehr ausdrücklich vor. Ihre Ausführungen, Herr Nationalrat, sind zutreffend: Es ist immer noch möglich, in gewissen Fällen eine Unterstellung vorzusehen. Die Voraussetzungen dafür sind aber auch klar umschrieben - dies können Sie auch in diesem Buch nachlesen -, es geht dabei nämlich um Staatsverträge von ausserordentlicher Bedeutung. Ganz bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Der Staatsvertrag muss eben eine ausserordentliche Bedeutung haben: Es muss zu einem unbestreitbaren Souveränitätsverlust kommen, es muss ein solcher bewirkt werden, oder es sind eminente Fragen von Verfassungsrang betroffen. Das sind die drei Kriterien, und eines von diesen drei Kriterien müsste erfüllt sein, wollte man einen Vertrag einem obligatorischen Referendum unterstellen.
Gegenstand des Freizügigkeitsabkommens sind die sukzessive Einführung der Personenfreizügigkeit, die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, die Koordination der Sozialversicherungsansprüche. Die Tragweite dieser Regelungen führt, und da sind wir uns unter Juristen wahrscheinlich auch einig, nicht zu einer tiefgreifenden Änderung des Staatswesens, tangiert auch nicht die verfassungsmässige Ordnung unseres Staates. Weder die Souveränität unseres Landes noch die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsordnung werden durch die Weiterführung oder die Ausweitung der Personenfreizügigkeit beeinträchtigt, und die Umsetzung kann im Rahmen von bestehenden Kompetenzen von Bund und Kantonen erfolgen. Konsequenterweise wurden denn auch das Freizügigkeitsabkommen selbst und das Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen, welches eine Ausdehnung der Freizügigkeit auf zehn weitere EU-Staaten bewirkte, nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt. Im Jahre 1999 diskutierte man das ausdrücklich und stellte sich auch in diesem Rat die Frage, ob es richtig wäre, diese Verträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Man verzichtete darauf, und man verzichtete auch darauf, dann mögliche Erweiterungen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Nach Auffassung des Bundesrates wäre es nun nicht vertretbar, die Weiterführung eines Vertrages, den wir vor Jahren beschlossen haben, und eine relativ bescheidene geografische Ausdehnung eines Abkommens auf zwei zusätzliche Staaten, eines Abkommens, dessen ursprüngliche Genehmigung und dessen erste bedeutsame Erweiterungen dem fakultativen Referendum unterstellt waren - die erste Erweiterung war allein dem fakultativen Referendum unterstellt -, nun plötzlich dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Eine Unterstellung unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum würde dem Grundsatz des Parallelismus widersprechen.
Die Frage des Referendums zu einem Abkommen über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und die Ausdehnung auf neue EU-Staaten - ich habe es gesagt - wurde diskutiert. Die Bundesversammlung hielt damals ausdrücklich fest - hören Sie gut zu -, dass die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Staaten, die damals nicht der EU angehörten, mittels eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses, also nicht mittels eines referendumspflichtigen Bundesbeschlusses, zu genehmigen seien, das heisst, dass sie dann in Zukunft dem fakultativen Referendum zu unterstellen seien.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Unterstellung unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum in diesem Fall nicht gegeben sind, und möchte Sie bitten, den Antrag Stamm abzulehnen.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, es wurde hier gesagt, es sei möglich, bei einer Abstimmungsvorlage von ausserordentlicher Bedeutung ein obligatorisches Referendum zu machen. Jetzt haben wir doch stundenlang gehört, auch von Ihrer Seite, wie ausserordentlich bedeutend die Annahme dieses Vertrages sei - mit gewaltigsten Folgen, wenn wir das nicht annähmen, mit dem Dahinfallen von sämtlichen bilateralen Verträgen, mit der Guillotineklausel. Wie können Sie dann sagen, das sei nicht von ausserordentlicher Bedeutung?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Die Ausserordentlichkeit dieses Vertrages war in jenem Moment gegeben, als Sie über den Abschluss dieses Vertrages diskutieren, nämlich im Jahr 1999. Das war der ausserordentliche Schritt. Damals hätte man sich überlegen können oder sollen, ob man das dem obligatorischen Referendum unterstellen sollte. Man hat es absichtlich nicht gemacht, mit der Begründung, die ich auch jetzt wieder erwähnt habe und die Sie in den Materialien nachlesen können.
Nachdem man das Abkommen, das für unser Land sehr grosse wirtschaftliche Folgen hatte, schon um zehn Staaten erweitert hat, wäre es nicht nachvollziehbar, wenn man die Weiterführung und eine Erweiterung um zwei Staaten mit Ihrer Begründung nun plötzlich dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich habe vorhin Herrn Kollega Stamm eine Frage gestellt, und ich habe jetzt selber die Antwort in der Bundesverfassung gefunden. Das Schweizervolk hat in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 eine Änderung von Artikel 141 Absatz 1 Litera d Ziffer 3 beschlossen. In Ziffer 3 wird festgehalten, dass das fakultative Referendum bei völkerrechtlichen Verträgen gelte, die "wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert". Aufgrund dieses geänderten Artikels in der Bundesverfassung hat der Bundesrat eindeutig Recht.
Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf
Du point de vue juridique, les choses sont claires, ma collègue vous les a expliquées de façon précise et argumentée. Par conséquent, je ne vois qu'une raison qui vous pousse à proposer le référendum obligatoire, c'est une raison politique, parce que, probablement, vous ne souhaitez pas continuer dans la voie des Bilatérales.
Je tiens à rappeler ici l'importance de l'Accord sur la libre circulation des personnes pour la capacité qu'a la Suisse de continuer dans la voie des Bilatérales. Je crois que nous sommes tous unis pour dire que cet accord est important, et il l'est à double titre: pour des raisons économiques, mais aussi pour des raisons politiques, parce qu'il nous permet précisément de continuer à sécuriser cette voie des Bilatérales.
Monsieur Stamm, vous pensez peut-être qu'un référendum obligatoire va vous aider à stopper la progression dans la voie des bilatérales, parce qu'il faut une double majorité du peuple et des cantons. Mais je suis persuadée que les Suissesses et les Suisses sont des gens pragmatiques qui sauront à leur tour voir l'importance de l'Accord sur la libre circulation des personnes.
Je vous recommande de rejeter la proposition Stamm.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Die Kommission hat sich - zwar nicht sehr einlässlich, aber immerhin - mit dem befasst, was Herr Stamm beantragt. Sie hat sich dagegen ausgesprochen und empfiehlt Ihnen, das Gleiche zu tun. Folgende drei Aspekte bzw. Überlegungen haben dazu geführt:
1. Es gibt keine allgemeine Bundesverfassungsgerichtsbarkeit. Nolens volens sind wir als Parlament die Hüterin der Bundesverfassung. Man hat also sorgfältig mit der Bundesverfassung umzugehen, da es nachher keine Prüfung mehr gibt.
2. Wann ist etwas ungefähr in der Weise auszulegen, wie es Herr Stamm gemacht hat? Dann, wenn der Wortlaut der Bestimmung nicht klar ist! Aber wir haben hier einen glasklaren Wortlaut; es gibt keinen Zweifel darüber, was die Verfassung besagt. Es wäre ja noch schöner, wenn die Aussage eines Professors in irgendeinem Kommentar die Verfassung "kehren" würde, nachdem sie zwischenzeitlich - Sie haben es mehrfach gehört - gerade in diesem entscheidenden Punkt noch revidiert worden ist. Würden wir dem Antrag folgen, so würden wir also etwas contra legem tun. Es gäbe für eine Hüterin des Gesetzes nichts Schlimmeres, als so zu handeln.
3. Sie haben es gehört: Ein Referendum ist dann obligatorisch, wenn wir z. B. der Nato oder der EU beitreten wollen. Zum Glück müssen wir nicht darüber befinden, deshalb ist nur das fakultative Referendum vorgesehen.
Abstimmung
Le président (Bugnon André, président): Les propositions des minorités Fehr Mario et Sommaruga Carlo ont déjà été traitées dans le cadre de votes précédents.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 129 Stimmen
Für den Antrag Stamm ... 57 Stimmen
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 175 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
2. Bundesbeschluss zur Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits auf Bulgarien und Rumänien
2. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre du protocole relatif à l'extension de l'accord entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, sur la libre circulation des personnes à la Bulgarie et à la Roumanie
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Stamm, Aebi, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Wobmann)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Stamm, Aebi, Estermann, Füglistaller, Geissbühler, Heer, Mörgeli, Wobmann)
Ne pas entrer en matière
Le président (Bugnon André, président): Nous votons directement sur la proposition de la minorité Stamm de ne pas entrer en matière sur le projet 2.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 136 Stimmen
Dagegen ... 48 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Mörgeli
Abs. 2
... Protokoll zu ratifizieren. Er kann die Ratifikation erst dann vornehmen, wenn die EU vorgängig eine schriftliche und verbindliche Erklärung abgegeben hat, dass sie die Steuersouveränität der Schweiz künftig respektieren wird.
Art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Mörgeli
Al. 2
... à le ratifier. Il ne peut procéder à la ratification qu'au moment où l'UE s'engage formellement par écrit, qu'elle respectera à l'avenir la souveraineté fiscale de la Suisse.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ist die Interessenlage klar und eindeutig zugunsten der EU. Die Verwaltung würde sagen: Die EU ist der Bittsteller, der "demandeur". Dieses Abkommen braucht die EU, nicht aber unbedingt die Schweiz. Zusätzlich fordert nun aber die EU von der Schweiz, das heisst von einem unabhängigen und ausserhalb der EU liegenden Staat, in gefährlicher, ich möchte sagen in unanständiger Weise die Änderung unserer innerstaatlichen Steuergesetze. Da gilt es endlich für die Schweiz, hinzustehen und zu handeln und dies zu vermeiden.
Mit der Forderung der EU, der Schweiz und ihren Kantonen die volle Steuersouveränität abzusprechen, hat die Europäische Union eine ernsthafte und gefährliche Situation für die Schweiz geschaffen. Zwar stehen die EU-Staaten nicht einstimmig hinter dieser Strategie, doch hat bisher auch kein Land gegen das Verhandlungsmandat gestimmt. Die Position der EU ist rechtlich unhaltbar. Auch das Freihandelsabkommen von 1972 bietet keine juristische Grundlage. Trotzdem ist der politische Druck der EU hoch, und die allfälligen wirtschaftlichen Folgen wären gravierend. Es würden wichtigste Standortvorteile unseres Landes aufs Spiel gesetzt. Dieser Konflikt ist grundsätzlicher Natur. Die Schweiz kann es nicht zulassen, dass man jetzt auch noch ausserhalb der bilateralen Verträge in ihre Hoheit eingreift.
Wie der Bundesrat diesem Druck begegnen will, ist derzeit ziemlich offen. Die jetzigen Kontakte zur EU in dieser Sache werden offiziell nicht als Verhandlungen bezeichnet. Der Bundesrat legt Wert darauf, sie als Konsultationen, Dialog, Gespräche usw. zu bezeichnen, nicht aber als Verhandlungen. Ich weiss aber nicht, ob die EU genau begreift, was diese begrifflichen Finessen sollen.
Im Interesse der Schweiz dürfen keine Kompromisse eingegangen werden. Das war auch die Haltung des Bundesrates vor den eidgenössischen Wahlen und sollte es auch heute noch sein, denn dies entspricht der Meinung der Bevölkerung. Im Kampf um ihre Steuersouveränität wird die Schweiz Druck auf die EU ausüben müssen, damit wir zu einem befriedigenden Ergebnis kommen. Mit Rumänien und Bulgarien liegt jetzt ein Dossier vor, in dem die EU unbedingt ein Abkommen will, welches für die Schweiz aber nicht lebensnotwendig ist, sondern eindeutig im Interesse der EU liegt.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen wird verhandelt, ohne dass es mit den Steuerverhandlungen verknüpft wird; das ist schlecht. Auch bei Kohäsionszahlungen für Rumänien und Bulgarien sind Diskussionen im Gang, ohne dass bis jetzt Bedingungen zu den Steuerforderungen gestellt wurden. Die SVP wird dem erweiterten Personenfreizügigkeitsabkommen nur dann zustimmen, wenn folgende klare Bedingung erfüllt ist: Das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen darf nur genehmigt werden, falls die EU bis dann auf ihre Forderung gegenüber der Schweiz betreffend die Änderung ihrer innerstaatlichen Steuergesetze ein für alle Mal verzichtet. Die schweizerische Steuerhoheit ist ein für alle Mal schriftlich und verbindlich zu gewährleisten. Ohne definitive Beseitigung der unhaltbaren Steuerforderungen wird die SVP das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen bekämpfen, das Referendum ergreifen und in der Volksabstimmung gegen dieses bilaterale Abkommen antreten.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Kollege Mörgeli will genau das, was er jetzt dem Bundesrat eigentlich vorwirft: Er will Verhandlungen führen - doch, es ist so, wenn Sie hier eine Erklärung wollen.
Wir sind uns einig; die FDP-Fraktion will auch die Steuersouveränität, das ist ganz klar. Aber ich habe den leisen Verdacht, dass die SVP-Fraktion einfach irgendeinen Grund gesucht hat, das Referendum gegen die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zu begründen. Sie wissen es ganz genau: Was Sie verlangen, ist unmöglich; es ist auch widersinnig, und es ist auch ein unwürdiges Vorgehen für einen souveränen Staat, zur EU zu gehen und zu sagen: Bitte, liebe EU, erkläre uns doch in der Steuerfrage für souverän. Das ist unwürdig, Kollege Mörgeli, das kann ich gerade von Ihrer Seite und von der Seite der SVP nicht verstehen. Wir sind überzeugt, dass wir in dieser Frage souverän sind. Wir gehen nicht als Bittsteller zur EU.
Ich bitte Sie also, diesen Antrag klar abzulehnen. Er ist doch durchsichtig; vielleicht ist er auch verständlich: Man muss irgendeinen Aufhänger haben, das Referendum zu begründen. Aber das ist keine Politik der Offenheit. Erklären Sie doch, dass Ihnen Bulgarien und Rumänien nicht passen, weil vielleicht irgendwelche Personen kommen, die Ihnen nicht passen, aber verknüpfen Sie das nicht mit irgendwelchen Fragen, die grundsätzlich nichts mit der Personenfreizügigkeit zu tun haben. Das ist ein unwürdiges Vorgehen für einen souveränen Staat.
Freysinger Oskar · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Müller, sind Sie nicht einverstanden, dass man hart und kompromisslos sein muss, wenn man verhandelt, wenn man einen Erfolg haben will und wirklich etwas erreichen will, dass man ein Maximum verlangen muss, um ein Minimum zu bekommen? Man darf sich nicht von vornherein flachlegen lassen und muss nicht alles akzeptieren.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ja, ich weiss nicht, wer sich hier flachlegt. Es ist ja offenbar die SVP, die jetzt Verhandlungen will, welche sie bisher immer abgelehnt hat. Da ist ja eigentlich der Widerspruch.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie, mir den Unterschied zwischen Würde und Unterwerfung zu erklären; dies aus der Sicht eines Staates.
Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe gesagt, es sei für einen souveränen Staat unwürdig, als Bittsteller zur EU zu gehen und zu sagen: Bitte, liebe EU, erkläre mich als souverän! Das ist meines Erachtens ein unwürdiges Vorgehen.
Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Ich kann auch im Namen der grünen Fraktion sagen, dass wir diesen Antrag nicht unterstützen werden. Ich gebe Ihnen auch gleich die Begründung dafür. Sie haben mit diesem Antrag eine Profitgleichheit verlangt. Die Profitgleichheit liegt aber in diesem Vertrag selber. Es ist bekannt, und das sieht man auch im Bericht des Seco: Bis jetzt hat der Schweiz jede Erweiterung netto sehr viel gebracht - und selbstverständlich auch der Europäischen Union, die jetzt bereits 27 Mitglieder umfasst. Das heisst, diese zwei Mitglieder werden profitieren und die anderen 25 auch. Wir sind in einer Win-win-Situation, was das Ganze anbelangt. Das ist Punkt eins, niemand wird dort etwas verlieren.
Der zweite Punkt ist die Frage der Steuersystematik. Ich bin froh um das Votum von Walter Müller, ich kann es nur ergänzen. Wir sind nicht bereit, über die Steuersystematik zu verhandeln - einfach so, weil es jetzt Anwürfe gegeben hat, nicht einmal von der EU selber, sondern von einzelnen Politikern aus verschiedenen Ländern. Es gibt von mir aus gesehen kein Mandat, das zu diskutieren, und das gehört nicht in diese Vorlage hinein. Sonst muss ich Ihnen vorwerfen, wieder ein verstecktes Paket zu machen und zu versuchen, etwas hineinzubündeln, was nicht hineingehört. Ich bin für die Einheit der Materie. Wenn Sie wollen, dass wir über die Steuerfrage diskutieren, dann haben Sie den Mut und stellen Sie einen Antrag, reichen Sie eine Motion ein, darüber zu verhandeln. Ich bin überzeugt: Sie scheitern in der eigenen Fraktion.
Ich bitte Sie also, hier nicht die Systematik zu diskutieren.
Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf
Die schweizerische Steuerhoheit muss von der EU nicht verbindlich anerkannt werden. Sie ist für einen souveränen Staat eine Selbstverständlichkeit. Das Einfordern einer Bestätigung würde bedeuten, dass die Schweiz selbst diesbezüglich Zweifel hegt. Die Schweiz hat im Steuerbereich eine klare Haltung. Die schweizerischen Regelungen verstossen nicht gegen das Freihandelsabkommen von 1972; es gibt demnach keine Verhandlungen, sondern lediglich einen Dialog. Steuerreformen werden in der Schweiz auch künftig autonom durchgeführt, und zwar mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu gewährleisten und zu verbessern.
Sie wollen eine Verbindung zwischen der Steuerfrage und der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien; das ist das Letzte, was wir tun sollten. Das wäre ein Kniefall gegenüber der EU. Das würde heissen: Wir sind bereit zu verhandeln - was wir aber nicht sind. Ausserdem sind wir souverän; wir brauchen die EU nicht, damit sie uns das bestätigt. Oder zweifeln Sie vielleicht an dieser Souveränität? Der Bundesrat zweifelt nicht daran.
Er bittet Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Der Antrag Mörgeli ist alter Wein in alten Schläuchen. Wir hatten heute Morgen sinngemäss bereits dasselbe. Ich kann auf diese Diskussion, die wir bereits geführt haben, verweisen.
Interessant ist allerdings, was Herr Mörgeli vorhin ausgeführt hat. Ganz im Sinne von Goethes "Fischer" - "Halb zog sie ihn, halb sank er hin" - stelle ich eine gewisse Bereitschaft fest, dieser Erweiterung auf Bulgarien und Rumänien zuzustimmen. Beim Hinsinken, beim Weichwerden suchen Sie jetzt allerdings nach einem Haken, damit Sie nicht gleich ganz hinfallen. Allerdings haben Sie den falschen Haken ausgewählt: Dieser Haken soll die Steuerfrage sein. Aber wir haben es bereits ausgeführt: Erstens ist es taktisch falsch, nachdem die Schweiz zu Recht immer wieder erklärt hat, es gebe nichts zu verhandeln, der Regierung in den Rücken zu fallen und Verhandlungen aufnehmen zu wollen. Das ist überhaupt keine Position, die man verteidigen kann. Zweitens ist es sachlich falsch, ich sage es noch einmal. Sachlich, muss man sagen, geht es falscher überhaupt nicht mehr. Die Frau Bundesrätin hat es auch noch einmal gesagt: Was bereits existiert, nämlich die Steuersouveränität, ist nicht noch einmal zu konstruieren.
In diesem Sinne: Bitte auch hier der Mehrheit folgen und diesen Antrag ablehnen.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Warum behaupten Sie - genau wie vorhin Frau Bundesrätin Calmy-Rey und andere Redner -, wir wollten verhandeln, wo Sie doch sehen, dass wir eine schriftliche, verbindliche Erklärung wollen?
Wehrli Reto · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Herr Mörgeli, was Sie hier machen, ist vielleicht terminologisch interessant, aber Sie werden mir nicht erzählen wollen, Sie kämen ohne Verhandlungen zu einer solchen Erklärung!
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 129 Stimmen
Für den Antrag Mörgeli ... 48 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Sommaruga Carlo, Allemann, Fehr Hans-Jürg, Fehr Mario, Frösch, Lang, Rechsteiner Paul)
Einleitung
Das Obligationenrecht wird wie folgt geändert:
Art. 271a Abs. 1 Bst. cbis
cbis. weil über einen Mieterwechsel die Miete erhöht werden soll;
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Sommaruga Carlo, Allemann, Fehr Hans-Jürg, Fehr Mario, Frösch, Lang, Rechsteiner Paul)
Introduction
Le Code des obligations est modifié comme suit:
Art. 271a al. 1 let. cbis
cbis. dans le but de majorer le loyer par le biais du changement de locataire;
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le président (Bugnon André, président): Le débat a déjà eu lieu au sujet de la proposition de la minorité Sommaruga Carlo. Nous pouvons donc passer au vote.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Stamm
Dieser Beschluss wird dem obligatorischen Referendum unterstellt.
Art. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Stamm
Le présent arrêté est sujet au référendum obligatoire.
Veillon Pierre-François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je suis surpris en comparant les versions allemande et française de l'article qui a trait au référendum: la version allemande évoque clairement un référendum facultatif, alors que dans la version française il est simplement question d'un référendum. Je trouve un petit peu dommage qu'il existe une telle différence entre les deux versions. De fait, je ne la comprends pas, d'autant plus que sur le fond, lorsqu'on a jadis voté l'Accord sur la libre circulation des personnes - je m'en souviens très bien -, on disait toujours aux gens: "Vous vous prononcerez sur la reconduction." On s'en tenait à cette formulation. J'aimerais donc connaître la raison de cette différence entre les deux versions.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La différence remarquée par Monsieur Veillon sera traitée par la Commission de rédaction.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 131 Stimmen
Für den Antrag Stamm ... 55 Stimmen
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 134 Stimmen
Dagegen ... 45 Stimmen