00.3215
Zukunft des Service public
Verfahrensbeitrag
Antrag der Kommission
Mehrheit
Überweisung als Postulat
Minderheit
(Maissen, Béguelin, Bieri, Epiney, Gentil, Langenberger)
Überweisung der Motion
Proposition de la commission
Majorité
Transmettre la motion sous forme de postulat
Minorité
(Maissen, Béguelin, Bieri, Epiney, Gentil, Langenberger)
Transmettre la motion
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Unter dem Kapitel 2.4 "Umwelt und Infrastruktur" hat der Nationalrat mit 107 zu 42 Stimmen die Motion "Zukunft des Service public" überwiesen. Der Bundesrat beantragt die Umwandlung in ein Postulat. Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, den flächendeckenden Service public zu definieren und Massnahmen zu ergreifen, um diesen auch in Zukunft sicherzustellen. Die Motion verlangt ein Konzept, wie der Service public künftig in Gebieten verwirklicht werden kann, wo keine rentablen Geschäfte möglich sind. Dabei soll den Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der EU und der WTO Rechnung getragen werden.
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf die heutigen gesetzlichen Regelungen und Leistungsvereinbarungen in den Bereichen Telekommunikation, Post und öffentlicher Verkehr, aber auch in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Medien. Er verfolge die Situation aufmerksam, da auch ihm die Versorgung mit diesen mit Service public gemeinten Dienstleistungen über das ganze Land wichtig seien. Er sei jedoch nicht damit einverstanden, dass dies in einem einheitlichen, für die ganze Fläche unseres Landes gültigen Konzept bewerkstelligt werden könne, da die Voraussetzungen zu unterschiedlich seien.
Die Motion wurde in unserer Kommission sehr intensiv diskutiert. Von den Befürwortern wurde angeführt, dass mit "flächendeckend" nicht einfach "einheitlich" gemeint sei, sondern dass auch eine von der Fläche wie auch von der Sache her differenzierte Darstellung möglich sei. Gerade aus der aktuellen Situation heraus werde der Service public in dieser Legislatur zu einem zentralen Thema werden. Die betreffenden Gesetze müssten ohnehin angepasst werden.
Die Befürworter der Postulatsform ihrerseits argumentierten weniger mit der inhaltlichen Zielrichtung als mit der formellen Art des Vorstosses. Es werde zwar ein Konzept, aber nicht irgendein gesetzgeberisches Verfahren gefordert. Schon deshalb sei hier die Form des Postulates richtig.
In der Erklärung wies die Bundeskanzlerin auch auf die vom Bundesrat beschlossenen Fonds von 80 Millionen Franken für die Finanzierung von Massnahmen im Bereiche des öffentlichen Verkehrs und der Telekommunikation hin. Im Weiteren möchte ich auf die von der KVF im Zusammenhang mit verschiedenen kantonalen Initiativen beschlossene Motion verweisen, die eine gleiche Stossrichtung wählt. Sie enthält jedoch konkrete Forderungen. Wir werden dieses Geschäft morgen oder allenfalls übermorgen behandeln.
Unsere Kommission beantragt Ihnen mit Stichentscheid des Präsidenten, die Motion des Nationalrates im Einklang mit dem Bundesrat als Postulat zu überweisen. Eine Minderheit will die Überweisung als Motion.
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Sie sehen schon aus dem Kommissionsentscheid - ein 6-zu-6-Ergebnis mit Stichentscheid des Präsidenten -, dass es eine Auseinandersetzung mit knappem Ausgang war. Die Situation ist kurz gefasst folgende: Wir sind in einem Spannungsfeld zwischen Liberalisierung und Deregulierung auf der einen und Service public auf der anderen Seite. Es sind durchwegs existenziell wichtige Bereiche betroffen, was das Ganze sensibel macht. Die Post, der öffentliche Regionalverkehr, die Energieversorgung - hier vor allem die Elektrizität -, die Telekommunikation sowie das Radio und das Fernsehen sind betroffen.
Ich stelle in den Diskussionen vermehrt fest, dass die Euphorie über die Liberalisierungsbestrebungen abgeklungen ist. Sie macht - meiner Meinung nach zu Recht - einer kritischeren Haltung Platz. Man muss auch zwischen Modeströmungen sowie Zeiterscheinungen auf der einen Seite und langfristig richtigen Konzepten auf der anderen Seite differenzieren. Ich habe manchmal das Gefühl, dass man hier das Mass verloren hat. Wenn man die Hunderte Millionen oder Milliarden Franken Einnahmen sieht, kommt es mir manchmal vor, als ob hier auch Familiensilber verhökert würde. Das ist kurzfristiges Denken.
Es gibt weitherum ein Unbehagen bezüglich des Service public. Es sind die angebotenen Leistungen und Dienste, die zum Teil in Gefahr sind, aber es geht hier auch immer wieder um Arbeitsplätze. Ich möchte einfach auch vom Ökonomischen her etwas zu überlegen geben. Wenn wir so hören, wie im Bereich der Telekommunikation die Frequenzen verkauft werden - da werden für den Staat Milliardeneinnahmen gemacht -, müssen wir doch wissen, dass diese Einnahmen des Staates auf der anderen Seite - bei den Dienstleistungserbringern - ein Aufwand sind. Wer bezahlt das? Es sind letztlich die Konsumenten. Ich frage mich, ob in dieser Situation der Staat, der die Frequenzen ja nicht kaufen müsste, diese Dienste im Grunde genommen nicht kostengünstiger erbringen könnte.
All jene, die immer wieder von Staatsquotenneutralität sprechen, möchte ich daran erinnern - obwohl diese Mehrkosten, die da entstehen, natürlich keine Steuern sind. Aber letztlich ist es das gleiche Portemonnaie, das man in die Hand nimmt, um diese Kosten zu bezahlen. Das geht ja indirekt auch wieder an den Staat. Hier wären vielleicht auch einmal etwas gründlichere Überlegungen angebracht.
Für mich ist klar: Mit der Liberalisierung kann man im Service public verkrustete Monopolstrukturen aufbrechen, es gibt möglicherweise mehr Effizienz, eine Verbesserung der Qualität der Dienste, aber - das stelle ich heute fest - niemand kann mit letzter Sicherheit sagen, wohin dieser Weg führt oder wo dieser endet.
Ich möchte Ihnen nur das jüngste Beispiel, das nun zur Diskussion steht, aufzeigen. Das ist der Verkauf des Broadcasting-Systems, also der Umsetzer, wo sich die Swisscom bei einem Betrag im Bereich von 400 bis 600 Millionen Franken nun überlegt, ob sie die Umsetzer nicht einem ausländischen Unternehmen verkaufen möchte. Ich glaube, hier geht es langsam in sensible Bereiche, auch unseres Staatsverständnisses. Der Gesetzgeber hat zwar versucht, mögliche Folgen der Liberalisierung zu vermeiden. Er hat bezüglich Umfang, Preis, Anbieter, Kosten, Finanzierung, Regelungsbehörde usw. Rahmenbedingungen festgelegt. Aber wenn wir nun über die Postulats- oder Motionsform diskutieren, müssen wir sehen, dass entscheidende Eckwerte in der bisherigen Gesetzgebung nicht vom Bundesrat oder von der Verwaltung eingebracht worden sind, sondern erst vom Parlament. Ich denke da zum Beispiel bezüglich Grundversorgung Telekommunikation an die Berücksichtigung der technologischen Entwicklung in diesem Angebotspaket. Das wurde erst vom Parlament respektive von den Kommissionen eingebracht. Auch das Anstreben der distanzunabhängigen Tarife wurde erst von den Kommissionen in die Diskussion eingebracht.
Dort, wo diese Unternehmen Spielräume haben, versuchen sie, gefährliche Wege zu beschreiten. Auch hierzu ein Beispiel: Die Post wollte vor kurzem bei den so genannten Paketen E+1 - heute aufgegebene Pakete werden morgen zugestellt - ein distanzabhängiges Tarifsystem aufbauen und neu einführen. Sie wollte also auf eine Errungenschaft, die distanzunabhängigen Tarife bei der Post, verzichten, die man mit der Einführung der Eidgenössischen Post vor 150 Jahren realisiert hatte.
Ich stelle einfach fest, dass angesichts der Realität, wie wir sie heute haben - gegenüber den modellhaften Vorstellungen, die wir vielleicht einmal gehabt haben und bei denen wir nun ernüchternd zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie nicht real sind -, Handlungsbedarf vorhanden ist.
Ich als Vertreter der Minderheit bin nun vor allem durch die etwas legeren Aussagen des Bundesrates aufgeschreckt worden. Nehmen Sie doch einmal die Stellungnahme des Bundesrates zum Text dieser Motion. Dort heisst es im unteren Teil: "Der Bundesrat wird jedoch die Entwicklung des Service public in jedem einzelnen Bereich aufmerksam verfolgen und anstreben, dass er auch dort gewährleistet wird, wo keine rentablen Geschäfte möglich sind." Das ist für mich eine zu schwache Aussage. Weil es beim Service public nicht nur um materielle Forderungen geht, sondern auch um einen wesentlichen Bestandteil unseres Bundesstaates - er ist ein Element der nationalen Kohäsion -, denke ich, dass wir die Motion überweisen und hier nun ein Zeichen setzen sollten. Das funktioniert nämlich, wenn wir den Vorstoss als Motion überweisen, denn es geht darum, dass der Bundesrat nun eben den konzeptionellen Rahmen steckt und bei der Gesetzgebung entsprechend umsetzt. Das kann man durchaus differenziert machen, und es braucht nicht mit einer generellen Formulierung, wie das der Bundesrat befürchtet, gemacht zu werden.
Ich bitte Sie hier also, die Motion zu überweisen.
Ogi Adolf · BPR-M · Bundesrat · Bern
Dem inhaltlichen Hauptanliegen - ich betone: dem Hauptanliegen - der Motion, den flächendeckenden Service public auch in Zukunft sicherzustellen, ist zuzustimmen. Es ist allerdings nicht über den Weg eines generellen Konzeptes, sondern mittels massgeschneiderter Massnahmen in einzelnen Bereichen anzustreben.
Der Bundesrat will deshalb den Vorstoss in Form eines Postulates entgegennehmen, und wenn Herr Maissen mit der Antwort des Bundesrates nicht einverstanden ist, muss ich ihm sagen: Diese massgeschneiderten Lösungen stehen für den Bundesrat im Vordergrund, und wir glauben nicht, dass das Ziel mit einem generellen Konzept zu erreichen ist. Das ist die Realität, auch die Realität des Marktes.
Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Überweisung als Motion .... 23 Stimmen
Für Überweisung als Postulat .... 16 Stimmen