09.067
Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
1. Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen
1. Loi fédérale sur la réduction des émissions de CO2
Art. 23
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Der Bundesrat legt den Kompensationssatz je nach Notwendigkeit zur Erreichung des Reduktionsziels nach Artikel 3 zwischen 5 und 40 Prozent fest.
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Parmelin, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Art. 23
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe le taux de compensation entre 5 et 40 pour cent, de manière à atteindre les objectifs fixés en fonction de l'article 3.
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Parmelin, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Art. 24
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Wehrli
... steuerpflichtigen Personen. Sie können sich zu Kompensationsgemeinschaften zusammenschliessen.
Schriftliche Begründung
Ein rein technisches Anliegen:
1. Die rund 50 Treibstoffimporteure müssen in einem vom Bundesrat festgesetzten Umfang die auf ihre individuellen Treibstoffimporte entfallenden CO2-Emissionen kompensieren. Sie werden dies dadurch tun, dass sie Emissionszertifikate beschaffen werden, gemäss bundesrätlicher Intention hauptsächlich im Ausland. Damit wird das Konzept des Klimarappens quasi verstaatlicht. Denn aus der Freiwilligkeit, die dem Klimarappen zugrunde lag, wird eine Pflicht qua öffentliches Recht (vgl. Botschaft S. 46).
2. Der Klimarappen funktioniert, weil er wettbewerbsneutral ausgestaltet ist. Jeder Importeur führt 1,5 Rappen pro verkauften Liter Benzin oder Dieselöl an die Stiftung Klimarappen ab. Die Wettbewerbsneutralität ist auch im neuen Recht zu ermöglichen. Im Vordergrund steht die CO2-Kompensation - und nicht ein neues Feld für den brancheninternen Wettbewerb. Eine analoge Lösung besteht (mittels Carbura) für die Pflichtlagerhaltung.
3. Der vorliegende Antrag entspricht dem Entwurf des Bafu, wie er in die Ämterkonsultation gebracht worden ist!
4. In der bundesrätlichen Botschaft (S. 46 und 64) wird die Möglichkeit des vorliegend beantragten Zusammenschlusses bejaht, allerdings "unter Vorbehalt des Kartellgesetzes". Das lässt zu vieles offen. Nötig ist eine klare gesetzliche Grundlage, damit die Branche diese neue öffentliche Aufgabe gemeinsam erfüllen kann.
Art. 24
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Wehrli
... sur l'imposition des huiles minérales. Celles-ci peuvent s'associer au sein de communautés de compensation.
Art. 25
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Parmelin, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Eventualantrag der Minderheit
(Parmelin, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
(falls der Antrag der Minderheit abgelehnt wird)
Abs. 1
... einen Betrag von 50 Franken entrichten.
Abs. 2
Streichen
Art. 25
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Parmelin, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Proposition subsidiaire de la minorité
(Parmelin, Bigger, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
(au cas où la proposition de la minorité serait rejetée)
Al. 1
... un montant de 50 francs par tonne ...
Al. 2
Biffer
Art. 26
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Der Abgabesatz beträgt je Tonne CO2 36 Franken, höchstens 120 Franken.
Abs. 3
Der Bundesrat kann die Abgabesätze für fossile Brennstoffe nach Massgabe der Erfüllung der Reduktionsziele unterschiedlich festlegen.
Abs. 4
Er berücksichtigt dabei insbesondere die Lenkungswirkung der Brennstoffpreise.
Abs. 5
Die Abgabesätze unterliegen der Genehmigung durch die Bundesversammlung, wenn sie 60 Franken je Tonne CO2 übersteigen. Eine Vorausgenehmigung durch die Bundesversammlung ist ausgeschlossen.
Antrag der Minderheit I
(Leutenegger Filippo, Favre Laurent, Messmer, Parmelin, Wasserfallen)
Abs. 2, 3, 4
Gemäss Antrag der Mehrheit
Abs. 5
Die Abgabesätze unterliegen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Eine Vorausgenehmigung durch die Bundesversammlung ist ausgeschlossen.
Antrag der Minderheit II
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Messmer, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 2
Der Abgabesatz beträgt je Tonne CO2 12 Franken. (Rest streichen)
Abs. 3-5
Streichen
Antrag der Minderheit III
(Teuscher, Girod, Stump, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 2
Der Abgabesatz beträgt je Tonne CO2 60 Franken. Der Bundesrat kann ihn bis auf höchstens 180 Franken erhöhen, falls die CO2-Emissionen aus Brennstoffen bis zum Jahr 2014 nicht um 21 Prozent und bis zum Jahr 2017 nicht um 27 Prozent gegenüber 1990 vermindert wurden.
Abs. 3-5
Streichen
Art. 26
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Le montant de la taxe est de 36 francs par tonne de CO2 et n'excédera pas 120 francs par tonne de CO2.
Al. 3
Le Conseil fédéral peut fixer des montants de la taxe différents pour les combustibles fossiles en fonction du degré de réalisation des objectifs fixés.
Al. 4
A cet égard, il tient compte notamment de l'effet incitatif du prix des combustibles.
Al. 5
Le montant de la taxe est soumis à l'approbation de l'Assemblée fédérale s'il dépasse 60 francs par tonne de CO2. Une approbation préalable par l'Assemblée fédérale est exclue.
Proposition de la minorité I
(Leutenegger Filippo, Favre Laurent, Messmer, Parmelin, Wasserfallen)
Al. 2, 3, 4
Selon la proposition de la majorité
Al. 5
Le montant de la taxe est soumis à l'approbation de l'Assemblée fédérale. Une approbation préalable par l'Assemblée fédérale est exclue.
Proposition de la minorité II
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Killer, Messmer, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 2
Le montant de la taxe est de 12 francs par tonne de CO2. (Biffer le reste)
Al. 3-5
Biffer
Proposition de la minorité III
(Teuscher, Girod, Stump, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 2
Le montant de la taxe est de 60 francs par tonne de CO2. Le Conseil fédéral peut l'augmenter jusqu'à 180 francs si les émissions de CO2 générées par les combustibles n'ont pas été réduites de 21 pour cent en 2014 et de 27 pour cent en 2017 par rapport à leur niveau de 1990.
Al. 3-5
Biffer
Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nous avons inscrit hier dans la loi des dispositions en relation avec des mesures librement consenties visant à limiter les émissions de CO2. Maintenant, aux articles 23 et suivants, on veut introduire une obligation de compenser une partie des émissions de CO2 que génère l'utilisation énergétique des carburants, en argumentant que cela permettrait de régler légalement l'existence du centime climatique, donnant suite au passage à une recommandation de la Comco.
Effectivement, jusqu'ici, c'est le centime climatique qui a été privilégié en ce qui concerne les carburants, dans le sens d'apporter cette contribution volontaire librement consentie pour limiter efficacement les émissions de CO2, et dans la pratique, cela fonctionne parfaitement. Mais introduire cet article de principe va conduire à faire finalement cohabiter deux systèmes différents, au risque de compliquer la situation existante.
Du point de vue de la minorité de la commission, cela n'est absolument pas souhaitable. C'est pourquoi elle vous propose de biffer purement et simplement tout l'article 23 ainsi que l'article 25 qui en découle, puisque ce dernier est là pour régler les sanctions prévues.
Si le conseil devait rejeter cette option, la minorité vous propose à titre subsidiaire de limiter à 50 francs par tonne de CO2 non compensée le montant à verser à la Confédération.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir reden ja hier von zwei Systemen. Der Entwurf des Bundesrates geht in die Richtung, dass der Bundesrat automatisch die Kompetenz hat, bis 120 Franken pro Tonne CO2 zu erhöhen. Bis 2014 müsste man mindestens 18 Prozent Emissionsverminderung erreicht haben, bis 2017 mindestens 21 Prozent. In diesem Zusammenhang würde es mich interessieren, Herr Bundesrat Leuenberger, wie sich dies mit dem System verhält, das gestern beschlossen worden ist. Betrifft das jetzt auch die 20 Prozent Reduktion im Inland, wenn wir diese automatische Kompetenz des Bundesrates haben, den Automatismus, den Sie in Artikel 7 festgelegt haben?
Das System der Mehrheit hat einen anderen Mechanismus. Wir gehen von einem Maximalbetrag aus, der 120 Franken beträgt. Nun hat die Mehrheit aber noch etwas eingebaut, was natürlich ein wenig eine Mogelpackung ist, dass nämlich bis zum Abgabesatz von 60 Franken das Parlament nichts zu sagen hat. Das System der Mehrheit geht davon aus, dass letztlich das Parlament die Sätze festlegt. Dieses System wurde mit dem Zusatz durchbrochen, dass bis 60 Franken die Erhöhungen ohne Parlamentsbeteiligung respektive -entscheid vom Bundesrat beschlossen werden können. Mir scheint das nicht ganz korrekt zu sein. Wenn wir das System ändern, müssen wir das konsequent tun und sagen: Wir im Parlament haben die Kompetenz, diese Sätze neu festzulegen, und zwar nicht erst ab 60 Franken, sondern ab dem Satz, den wir heute schon haben, nämlich 36 Franken pro Tonne CO2. Das ist der Kern der Begründung meines Minderheitsantrages.
Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 26 Absatz 2. Hier beantrage ich Ihnen einen Abgabesatz von 12 Franken pro Tonne CO2.
Wir haben die Diskussion über Sinn oder Unsinn der CO2-Abgabe auf die fossilen Brennstoffe in diesem Rat schon mehrfach geführt und haben darüber gesprochen, ob sie wirksam ist oder nicht. Seit der Einführung der CO2-Abgabe hat sich der Heizölpreis ungefähr verdoppelt. Der Markt hat also die CO2-Abgabe schon lange vorweggenommen; deshalb ist es kaum sinnvoll, sie nochmals massiv aufzustocken. Ölheizungen sind bei Neubauten schon lange kein Thema mehr. In eine ähnliche Richtung geht die Entwicklung auch bei den Sanierungen von bestehenden Gebäuden. Hier werden nach Möglichkeit die bestehenden Ölheizungen durch andere Energieträger nutzende Anlagen, zum Beispiel durch Wärmepumpen, ersetzt, und dies vor allem wegen der steigenden Heizölpreise. "Weg vom Öl" ist im Gebäudebereich schon lange zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Sodann werden energetische Gebäudesanierungen vom Bund, von den Kantonen und Gemeinden jährlich mit Hunderten von Millionen Franken gefördert. Die Trendwende ist also eingeleitet.
Bei der Erhöhung der CO2-Abgabe geht es also nur noch darum, wie stark wir die Hauseigentümer und Mieter noch zusätzlich bestrafen wollen. Nicht alle Hausbesitzer sind nämlich in der Lage, ihr Haus umfassend zu sanieren. Die Mieter, welche von der Abgabe am stärksten betroffen sind, haben ohnehin nur wenig Wahlfreiheit. Eine Abgabe von 36 Franken pro Tonne CO2 macht pro Liter Heizöl rund 9 Rappen aus; wir würden also das Heizöl um rund 10 Prozent verteuern. Eine Erhöhung der Abgabe auf maximal 120 Franken, wie sie die Mehrheit vorschlägt, würde das Heizöl sogar um 30 Rappen pro Liter verteuern. Das heisst, die Mieter und Hauseigentümer hätten massiv höhere Heizkosten zu gewärtigen.
Wir sind generell gegen unnötige Bestrafungen der Bürgerinnen und Bürger und eine künstliche Verteuerung der Lebenshaltungskosten. Wir glauben auch nicht an die bürokratische Umverteilungs- und Rückverteilungsübung mit der CO2-Abgabe. Wir beantragen Ihnen deshalb einen Abgabesatz von lediglich 12 Franken. Die Absätze 3 bis 5 sind zu streichen.
Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Im Gegensatz zur Minderheit, die vorhin vertreten wurde, verlangt unsere Minderheit, dass der CO2-Abgabesatz bei 60 Franken pro Tonne Brennstoff festgelegt wird. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat selbst als Variante formuliert, wie Sie auf Seite 26 der Fahne sehen. Der Bundesrat hat es als Variante für ein Reduktionsziel von 30 Prozent im Einklang mit der EU formuliert.
Wir haben gestern das Ziel für die CO2-Reduktion im Inland bei 20 Prozent festgelegt. Das heisst, dass wir gegenüber der Vorlage des Bundesrates auch die Massnahmen etwas verschärfen müssen. Wir sind mit dieser CO2-Abgabe auf Brennstoffen im Einklang mit dem jetzigen Gesetz - das jetzige Gesetz schreibt ja 36 Franken vor -, aber wir haben uns gestern eben ehrgeizigere Ziele gesetzt. Deshalb muss in Zukunft auch die Abgabe auf Brennstoffen höher sein als bis anhin.
Vorhin ist gesagt worden, man möchte mit dieser CO2-Abgabe eine künstliche Verteuerung für die Mieter und Vermieter. Wer so argumentiert, hat das Prinzip der Lenkungsabgabe nicht verstanden. Bei der Lenkungsabgabe geht es darum, eine Abgabe zu erheben, die der Bevölkerung und der Wirtschaft zurückerstattet wird! Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen gilt: Je höher diese Abgabe ist, desto grösser ist die Lenkungswirkung. Eine Abgabe von 60 Franken ist auch unter dem Aspekt der Lenkungswirkung ein sinnvoller Vorschlag. Er zahlt sich doppelt aus: zum einen für diejenigen, die weniger Brennstoff verbrauchen, denn sie haben einen grösseren Anreiz, effizient mit dem Brennstoff umzugehen, um weniger bezahlen zu müssen; zum anderen für das Klima, weil es so von unnötigen CO2-Emissionen verschont wird.
Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Aufgrund der gehaltenen Voten zu den Minderheitsanträgen können Sie unschwer feststellen, dass die einen hinter das zurückgehen wollen, was heute bereits besteht, indem sie diese Abgabe auf ein Minimum reduzieren wollen, und die anderen in Bezug auf die Abgabe fast in Höhen hinaufsteigen möchten, die für unsere Wirtschaft dann vermutlich wirklich nicht verträglich wären. Die Mehrheit Ihrer Kommission - ich unterstütze die Mehrheit auch im Namen unserer Fraktion - hat einen Mittelweg gefunden. Bei diesem Mittelweg ist vorgesehen, dass dem Bundesrat die Kompetenz gegeben wird, die Erhöhung bis zu einem gewissen Mass in Eigenverantwortung festzulegen, wenn die Reduktionsziele nicht erreicht werden. Wenn das noch nicht reicht, wenn die Reduktionsziele dann immer noch nicht erfüllt werden, ist das Parlament am Zug. Ich glaube, das ist ein Weg, den wir auch im Sinn einer vernünftigen Gewaltenteilung zwischen Bundesrat und Parlament durchaus begehen dürfen.
Vielleicht noch ein Schlusssatz zur Vorabgenehmigung eines Abgabesatzes durch das Parlament, den der Bundesrat dann im Nachgang zu beschliessen hätte: Das war ja hier in diesem Saal eine Übung, die an die Grenzen dessen gegangen ist, was aus staatspolitischer Sicht in einem modernen Staat mit Gewaltenteilung noch zulässig ist. Das möchten wir vermeiden, indem mit dem letzten Satz von Artikel 26 Absatz 5 eine solche Vorabgenehmigung von vornherein im Gesetz ausgeschlossen wird.
Ich bitte Sie: Stimmen Sie überall der Mehrheit zu.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die BDP-Fraktion lässt ausrichten, dass sie die Anträge der Mehrheit unterstützt.
van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Au début du traitement de cet objet, nous avons pris une décision courageuse, on pourrait même dire indispensable, c'est-à-dire de limiter de 20 pour cent la part des émissions de CO2 par des mesures prises en Suisse. On ne pourra pas le faire uniquement avec les mesures qui touchent le bâtiment; il faut aussi toucher le prix des carburants, et c'est par une taxe suffisamment élevée que l'on peut le faire. C'est pourquoi les Verts vous proposent de suivre la variante proposée par le Conseil fédéral: "Le montant de la taxe est de 60 francs par tonne de CO2. Le Conseil fédéral peut l'augmenter jusqu'à 180 francs si les émissions de CO2 générées par les combustibles n'ont pas été réduites de 21 pour cent en 2014 et de 27 pour cent en 2017 par rapport à leur niveau de 1990."
Personne ici n'a envie de payer plus de taxe, mais c'est là un moyen pour diminuer la consommation, pour diminuer les émissions de CO2 et pour inciter tout le monde à prendre les mesures nécessaires.
Je vous rappelle qu'il y a aussi le Programme Bâtiments de la Confédération et des cantons qui dispose d'un montant de 200 millions de francs par an, que Monsieur Cathomas propose d'augmenter à 300 millions, pour inciter les propriétaires à rénover énergétiquement leurs bâtiments. Les personnes qui prendront donc les mesures nécessaires pour réduire leur consommation, qu'il s'agisse de voitures ou de bâtiments, paieront moins. Cette taxe a cet effet incitatif.
A l'article 26, je vous invite donc, avec les Verts, à adopter la proposition de la minorité III (Teuscher) qui est la variante du Conseil fédéral, c'est-à-dire de fixer le montant de la taxe à 60 francs par tonne de CO2 que le Conseil fédéral peut augmenter jusqu'à 180 francs.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je m'exprime au sujet des articles 23 et 25 et Monsieur Filippo Leutenegger s'exprimera sur l'article 26.
Aux articles 23 et 25, le groupe libéral-radical soutient les propositions de la minorité Parmelin qui visent à biffer ces articles. Nous nous opposons très clairement aux propositions de la majorité qui introduisent de nouvelles compensations. De manière générale, mais dans le domaine des carburants en particulier, nous nous battons pour des mesures librement consenties visant à limiter les émissions de CO2.
Pratiquement, la Fondation Centime climatique fonctionne depuis plusieurs années et obtient des résultats positifs sur la base d'une contribution volontaire. Nous ne voulons pas que se développent deux systèmes parallèles qui pourraient compliquer la situation, voire représenter un double instrument de prélèvement. Nous pensons dès lors que les dispositions à l'article 4, qui prévoient des mesures librement consenties, sont tout à fait suffisantes si l'on se base sur le fonctionnement actuel de la Fondation Centime climatique.
Nous vous demandons donc de soutenir les propositions de la minorité Parmelin aux articles 23 et 25.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte die Aufmerksamkeit nochmals auf Artikel 26 lenken. In der Fassung des Bundesrates wird deklariert, dass es einen automatischen Erhöhungsmechanismus gibt, wenn gewisse Parameter beim CO2-Ausstoss nicht eingehalten werden. Die Kommissionsmehrheit hat sich für ein anderes System entschieden, nämlich dass das Parlament künftig für die Erhöhung der CO2-Abgabe zuständig sein soll. Das ist ein entscheidender Artikel.
Nun hat die Mehrheit der Kommission eben die Abgabelimite von 60 Franken eingebaut, bis zu der automatisch bzw. per Bundesratsbeschluss erhöht werden kann. Das ist natürlich implizit die Grenze, bei der die Mehrheit sagt: Ja, bis hierhin wollen wir gehen; es ist sowieso klar, dass wir von 36 auf 60 Franken hinaufgehen müssen. Das sind aber nochmals etwa 500 Millionen Franken - wir sprechen also hier von einer halben Milliarde -; es ist also kein Pappenstiel. Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit I zu folgen, damit ab jetzt die Kompetenz für die Erhöhung der CO2-Abgabe beim Parlament liegt, so, wie es die Mehrheit vorgesehen hat, aber ohne das Hintertürchen, durch welches bei einer Limite von 60 Franken die nächste halbe Milliarde praktisch ungehindert dazukommt.
Ich bitte Sie, die Minderheit I zu unterstützen.
Stump Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche zuerst zu Artikel 23, in dem die Kompensation bezüglich des Treibstoffverbrauchs geregelt wird.
Die SP-Fraktion unterstützt den Entwurf des Bundesrates, der eine Kompensation der CO2-Emissionen aus Treibstoffen einführen will und von der Mehrheit übernommen wurde; sie lehnt den Streichungsantrag der Minderheit Parmelin ab. Wenn wir eine Reduktion des CO2-Ausstosses um 20 Prozent erreichen wollen, wie wir das gestern eigentlich beschlossen haben, müssen wir auch beim Treibstoff handeln und diese Kompensation einführen. Mit Absatz 2 von Artikel 23 erhält der Bundesrat die nötige Flexibilität für den Abgabesatz, falls die Ziele nicht erreicht werden. Weiter legen wir in Artikel 23, gemäss der Logik, die wir in dieses Gesetz eingebaut haben, den Wert fest, der erreicht werden muss, und auch die Kompensation. Anderseits wird auch festgelegt, welche Sanktion ergriffen wird oder fällig ist, wenn die Kompensation nicht vorgenommen wird. Einerseits legen wir hier also Werte fest, die erreicht werden müssen, und anderseits die Abgaben oder die Kompensation und dann noch ein Strafmass. Mir scheint das richtig und in der Logik des Gesetzes.
Die SP-Fraktion unterstützt hier die Mehrheit.
Bei Artikel 26, in dem die Abgabe auf Brennstoffen geregelt wird, unterstützt die SP-Fraktion eine griffige Massnahme: Einerseits unterstützen wir die Minderheit III (Teuscher), die noch höhere Abgabesätze als Bundesrat und Mehrheit fordert, und andererseits unterstützen wir die Kompetenzerteilung an den Bundesrat, sodass dieser handeln kann, wenn die Reduktionsziele nicht erreicht werden, und nicht jedes Mal zum Parlament gehen und fragen muss, ob er die Abgabe jetzt erhöhen kann. Es geht doch darum, dass die Massnahmen griffig sind und dann eingesetzt werden, wenn sie nötig sind. Wenn wir die Ziele, wie wir sie vorgeben, nicht erreichen, dann muss der Abgabesatz erhöht werden, und der Umweg über das Parlament, mindestens bis zu den ersten 60 Franken, wäre allzu umständlich.
Ich bitte Sie also, zumindest bei Artikel 26 der Mehrheit zu folgen. Wenn Sie ganz mutig sein wollen - und die SP-Fraktion wird das sein -, dann ist der Antrag der Minderheit III das Richtige.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Zunächst hat mich Herr Leutenegger gefragt, ob der Bundesrat an seiner Lösung festhalte beziehungsweise ob sie jetzt überhaupt noch sinnvoll sei, nachdem Sie gestern ja beschlossen haben, 20 Prozent der Emissionen im Inland zu reduzieren. Es ist so, dass man allein mit der Lösung des Bundesrates dieses Ziel nicht wird erreichen können. Dennoch stellen wir jetzt keinen anderen Antrag beziehungsweise beantragen keine Erhöhung. Wir haben ja zuhanden der Kommission dargelegt, was es alles für Massnahmen gäbe, um diese Reduktion von 20 Prozent im Inland tatsächlich zu erreichen. Sollte man also auch noch im Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat an diesen 20 Prozent festhalten, so müssten wir an andere Massnahmen denken, aber hier haben wir noch nichts Entsprechendes geändert.
Was uns aber wichtig ist, das ist die Weiterführung der CO2-Abgabe auf dem gegenwärtigen Niveau von 36 Franken pro Tonne CO2. Würde man den Abgabesatz senken, so wäre erstens einmal die Lenkungswirkung geringer, zweitens könnte aber auch das Gebäudesanierungsprogramm, das jetzt gestartet worden ist, nicht weitergeführt werden. Das Schlimmste wäre ein Go-and-stop-Vorgehen.
Deswegen ersuche ich Sie, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben, und ich bitte Sie auch, entsprechend abzustimmen, weil wir unsere Lösung auch noch im Ständerat vertreten wollen. Ich weiss schon, dass Sie wahrscheinlich der Mehrheit zustimmen werden. Aber der Ständerat muss das Recht haben, alles von Grund auf wieder diskutieren zu können.
Es liegt im Übrigen noch ein Antrag Wehrli vor, den Herr Wehrli ja nicht begründen darf. Hierzu kann ich sagen, dass wir nichts dagegen hätten, wenn Sie es zuliessen, dass sich hier Firmen zusammenschliessen. Ich bekämpfe diesen Antrag also nicht.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nous traitons deux points: d'une part la compensation s'appliquant aux carburants et d'autre part la taxe sur le CO2 prélevée sur les combustibles.
Je commence par le premier point. Dans le projet du Conseil fédéral, la compensation s'appliquant aux carburants - donc au diesel ou à la benzine - est fixée à un taux de 25 à 35 pour cent, ce qui doit permettre de financer des projets à l'étranger. Ayant défini qu'il y avait un socle de réduction en Suisse et éventuellement une extension à l'étranger, la commission a assoupli l'exigence du Conseil fédéral en proposant que celui-ci fixe le taux de compensation entre 5 et 40 pour cent. L'idée est la suivante: s'il y a beaucoup de compensations à acheter à l'étranger - parce que le but général est ambitieux -, alors on a besoin de plus d'argent, et sinon il ne sert à rien de récolter de l'argent dont on n'a pas besoin. Ainsi, nous vous invitons à suivre la majorité, qui fournit au fond une variante intermédiaire entre la proposition de la minorité Parmelin visant à biffer l'ensemble de l'article et le projet du Conseil fédéral visant une compensation permanente assez élevée. Il s'agit donc d'une proposition de compromis.
S'agissant de la proposition Wehrli, je ne vois pas très bien quelle est son utilité, bien que nous n'en ayons pas débattu en commission. D'après ce que je me suis laissé dire par l'administration, les importateurs de carburants pourraient, déjà aujourd'hui, se grouper pour acheter les compensations. Donc, il semble qu'il n'y ait pas de problème à ce niveau-là. Mais cela ne dérange pas non plus si vous soutenez la proposition Wehrli.
Je passe maintenant au deuxième point. Il existe aujourd'hui une taxe sur le CO2 prélevée sur les combustibles qui est de 36 francs par tonne. C'est celle avec laquelle nous finançons le programme d'assainissement des bâtiments. La majorité de la commission n'a pas voulu aller aussi loin que le Conseil fédéral, mais elle a néanmoins voulu maintenir la possibilité d'aller jusqu'à 120 francs par tonne de CO2, si nécessaire, tout en proposant qu'à partir d'un certain niveau de hausse de cette taxe il faut l'accord du Parlement, comme pour la taxe sur le CO2 existante. C'est donc une espèce de compromis qui maintient un droit de regard du Parlement mais qui maintient aussi une pression assez forte sur le domaine des bâtiments.
Il faut être clair: nous avons, hier, adopté une solution relativement souple pour les véhicules, ce qui signifie aussi que nous avons donc besoin de faire des progrès dans le domaine du bâtiment pour atteindre les objectifs. C'est la raison pour laquelle il faut absolument suivre la majorité, sans quoi on aurait vraiment une loi qui serait relativement incohérente, avec des objectifs ambitieux et des moyens faibles. Là clairement, maintenant, il faut se donner les moyens, dans le domaine du bâtiment, d'aller de l'avant.
La proposition de la majorité est un bon compromis dans ce sens. Je vous prie de la soutenir.
Abstimmung
Art. 23
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 180 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 1 Stimme
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen
Abstimmung
Art. 24
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Wehrli ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 46 Stimmen
Abstimmung
Art. 25
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Eventualantrag der Minderheit ... 79 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen
Abstimmung
Art. 26
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag des Bundesrates ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 65 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 184 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 0 Stimmen
Abstimmung
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 83 Stimmen
Abstimmung
Vierte Abstimmung - Quatrième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 76 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 27
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit I
(Bäumle, Bader Elvira, Cathomas, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Teuscher, Wyss Ursula)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Eventualantrag der Minderheit II
(Bäumle, Bader Elvira, Cathomas, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, van Singer, Wyss Ursula)
(falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird)
Abs. 1
... soweit diese zur Erreichung des Reduktionsziels nach Artikel 3 notwendig und durch das Parlament genehmigt worden ist. Er berücksichtigt ...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit III
(Nordmann, Bader Elvira, Cathomas, Girod, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Der Bundesrat legt gemäss dem Gesamtreduktionsziel nach Artikel 3 die im Jahr 2020 zulässigen Höchstemissionen aus Treibstoffen fest. Falls die Emissionen aus Treibstoffen im Mittel der letzten drei Jahre den linearen Trend 2007-2020 um mehr als eine Million Tonnen CO2 überschreiten, erhöht der Bundesrat den Abgabesatz auf 36 Franken je Tonne CO2.
Abs. 3
Beträgt die Überschreitung mehr als 1,5 Millionen Tonnen, erhöht der Bundesrat den Abgabesatz auf 72 Franken je Tonne.
Abs. 4
Beträgt die Überschreitung mehr als 2 Millionen Tonnen, erhöht der Bundesrat den Abgabesatz auf 108 Franken je Tonne.
Art. 27
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité I
(Bäumle, Bader Elvira, Cathomas, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Teuscher, Wyss Ursula)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition subsidiaire de la minorité II
(Bäumle, Bader Elvira, Cathomas, Nordmann, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, van Singer, Wyss Ursula)
(au cas où la proposition de la minorité I serait rejetée)
Al. 1
... dans la mesure où celle-ci s'avère nécessaire à la réalisation de l'ojectif fixé à l'article 3 et où elle a été approuvée par le Parlement. A cet égard ...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité III
(Nordmann, Bader Elvira, Cathomas, Girod, Nussbaumer, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
En fonction de l'objectif global selon l'article 3, le Conseil fédéral fixe le niveau d'émissions générées par les carburants à atteindre en 2020. Si les émissions générées par les carburants dépassent en moyenne des trois dernières années la tendance linéaire 2007-2020 de plus d'un million de tonnes de CO2, le Conseil fédéral augmente la taxe à 36 francs par tonne de CO2.
Al. 3
Si le dépassement est supérieur à 1,5 million de tonnes, le Conseil fédéral augmente la taxe à 72 francs par tonne.
Al. 4
Si le dépassement est supérieur à 2 millions de tonnes, le Conseil fédéral augmente la taxe à 108 francs par tonne.
Art. 28
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 29
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Rutschmann, Amstutz, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 4
Die Unternehmen können ihre Verpflichtung durch die Abgabe von Emissionszertifikaten erfüllen.
Antrag Leutenegger Filippo
Abs. 1
...
c. die CO2-Abgabe auf Brennstoffen an Gebäudeeigentümer, die nachweisen, dass ihre Liegenschaften die Minimalvorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) für Altbauten oder Neubauten erfüllen.
Schriftliche Begründung
Die Rückerstattung der CO2-Abgabe wird dazu führen, dass der Vermieter energetische Massnahmen ergreift, um den Energieverbrauch zu senken, die er ohne Rückerstattung der CO2-Abgabe nicht getätigt hätte. Das Argument, dass die Gebühr für die Rückerstattung der CO2-Abgabe bei der Oberzolldirektion mindestens 50 Franken pro Gesuch kostet und deshalb die Rückerstattung kaum lohnenswert ist, trifft nicht zu, da sich die Hauseigentümer, welche eine Rückerstattung wollen, in der Regel zu möglichst grossen, homogenen und räumlich hermetischen Gruppen zusammenschliessen, die den Brennstoffbezug einheitlich organisieren. Diese Bündelung würde die Vollzugskosten der beteiligten Hausbesitzer senken. Auf diese Weise wird die Rückerstattung der CO2-Abgabe zu einem effizienten Anreiz für energetische Gebäudesanierungen.
Art. 29
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Rutschmann, Amstutz, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 4
Les entreprises peuvent remplir leur engagement par la remise de certificats d'émission.
Proposition Leutenegger Filippo
Al. 1
...
c. la taxe sur le CO2 prélevée sur les combustibles, aux propriétaires de bâtiments qui peuvent prouver que leurs immeubles, anciens ou nouveaux, respectent les prescriptions énergétiques minimales des cantons (MOPEC).
Art. 30
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Rutschmann, Amstutz, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 1
... einen Betrag von 50 Franken entrichten.
Abs. 2
Streichen
Art. 30
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Rutschmann, Amstutz, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer, Leutenegger Filippo, Messmer, Parmelin, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 1
... un montant de 50 francs par tonne d'éq. CO2 supplémentaire émise.
Al. 2
Biffer
Art. 31
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 31a
Antrag der Minderheit
(Girod, Bäumle, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titel
CO2-Abgabe auf Importe
Text
Der Bundesrat kann für Importe mit hoher CO2-Intensität eine CO2-Abgabe auf produktions- und transportbedingte graue Emissionen erheben. Die Höhe dieser Abgabe berücksichtigt:
a. die Kosten, welche vergleichbare inländische Produkte aufgrund der CO2-Abgabe oder Anstrengungen zum Klimaschutz erfahren;
b. die Kosten, welche die Importe aufgrund des Klimaschutzes erfahren haben.
Art. 31a
Proposition de la minorité
(Girod, Bäumle, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titre
Taxe sur le CO2 sur les importations
Texte
Pour les importations dont l'intensité de CO2 est élevée, le Conseil fédéral peut prélever une taxe sur le CO2 sur les émissions grises liées à la production et au transport. Le montant de cette taxe tient compte:
a. des coûts, sur des produits suisses comparables, de la taxe sur le CO2 ou des efforts en matière de protection du climat;
b. des coûts auxquels les importations ont déjà fait face au titre de la protection du climat.
Art. 31b
Antrag der Minderheit
(Girod, Bäumle, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titel
Rückerstattung auf Exporten
Text
Der Bundesrat kann inländischen Unternehmen für Exporte in Länder ohne bindende internationale Klimaschutzverpflichtungen die Kosten aufgrund der CO2-Abgabe oder Klimaschutzanstrengungen anteilsmässig zurückerstatten.
Art. 31b
Proposition de la minorité
(Girod, Bäumle, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Titre
Remboursement sur les exportations
Texte
Le Conseil fédéral peut rembourser, de manière proportionnelle, les coûts de la taxe sur le CO2 ou des efforts en matière de protection du climat auxquels des entreprises suisses ont fait face pour des produits qu'elles exportent dans des pays qui n'ont pris aucun engagement international contraignant en matière de protection du climat.
Art. 32
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Brunner, Amstutz, Bigger, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Streichen
Antrag Cathomas
Abs. 1
... höchstens aber 300 Millionen Franken pro Jahr, wird ...
Schriftliche Begründung
Bei den Massnahmen der CO2-Reduktion spielt die Effizienz im Gebäudebereich eine massgebende Rolle. Der grosse Nachholbedarf im landesweiten Gebäudepark und das darin liegende CO2-Reduktions-Potenzial sind ausgewiesen und unbestritten. Eine wesentliche Senkung des Energiebedarfs und des damit verbundenen CO2-Ausstosses ist im Gebäudebereich vordringlich anzustreben.
Durch die im Falle einer Nichterfüllung des Reduktionsziels mögliche Erhöhung des Abgabesatzes gemäss Artikel 26 kann sich der aktuelle Ertrag aus der CO2-Abgabe um fast ein Vierfaches erhöhen, von 600 Millionen Franken auf gut 2 Milliarden Franken. Im Hinblick auf die grosse Auswirkung der Gebäudeeffizienz auf den CO2-Ausstoss soll bei einer weiteren Erhöhung der CO2-Abgabe auf über 36 Franken je Tonne auch eine sukzessive Erhöhung des Betrages für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden, von aktuell 200 Millionen Franken auf maximal 300 Millionen Franken, ermöglicht werden. Damit kann die CO2-Abgabe im Sinne der im Jahre 2009 vom Parlament beschlossenen Teilzweckbindung zur Förderung klimafreundlicher Gebäudesanierungen einen verstärkten Beitrag zur Erreichung des CO2-Reduktionsziels leisten.
Art. 32
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Brunner, Amstutz, Bigger, Killer, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Biffer
Proposition Cathomas
Al. 1
... mais au plus 300 millions de francs par an ...
Pedrina Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche für die Minderheit III (Nordmann) bei Artikel 27.
In der Schweiz stammen heute 45 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Bereich Verkehr. Im Gegensatz zum Bereich Gebäude, wo gewisse Fortschritte zu verzeichnen sind, sind die Emissionen im Bereich Mobilität ständig am Wachsen. Hier besteht also Handlungsbedarf. Eine Gesamtlenkung ist unabdingbar; das heisst, für den Fall, dass gewisse Massnahmen - wie z. B. diejenigen, die gestern die Mehrheit in bescheidenem Mass ausgestaltet hat - nicht die gewünschte Wirkung entfalten, muss man das Instrumentarium vorsorglich bestücken, damit das Ziel nicht verpasst wird. Dies ist die simple Mechanik, der wir Rechnung tragen müssen.
Die bisherige Erfahrung mit der Nichtanwendung von besonderen Massnahmen ausgerechnet im Treibstoffbereich zeigt, dass gerade hier die Zielerreichung am schlechtesten aussieht. In der jetzigen Gesetzgebungsrunde darf man das Ganze nicht so gestalten, dass am Schluss gar nichts herauskommt.
Sinn des Antrages der Minderheit III ist es, eine Art Brücke zu bauen zwischen dem Streichungsantrag der Mehrheit, welcher einer Demontage der Klimapolitik entspricht, und dem Entwurf des Bundesrates, welcher dem Bundesrat selber eine grosse Freiheit bei der Festlegung der Abgabesätze auf Treibstoffen zuweist. Mit diesem milden, aber überschaubaren Vermittlungsantrag wird das Parlament die Kriterien für die Einführung bzw. Erhöhung der Abgabe klar im Gesetz verankern, sodass eine Delegation der Kompetenz vermieden wird und dem Bundesrat einzig eine präzise Ausführungs- und Kontrollrolle zugeteilt wird. Im Grundsatz wird die Lösung des Bundesrates aufgenommen, und zwar in dem Sinne, dass die Zusatzmassnahmen nur dann greifen, wenn das Ziel sonst nicht erreicht wird. Die interessante Präzisierung ist aber, dass die Abgabesätze auf dem Pfad einer linearen Senkung unmissverständlich durch das Parlament festgelegt werden. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der Zielerreichung: Wenn das Ziel in drei Jahren im Mittel um 1 Million Tonnen verfehlt wird, wird eine Abgabe von 36 Franken pro Tonne eingeführt - das entspricht etwa 9 Rappen pro Liter -, bei 1,5 Millionen Tonnen ist es das Doppelte, also 18 Rappen, und bei 2 Millionen Tonnen sind es 27 Rappen oder umgerechnet 108 Franken pro Tonne, also ein bisschen weniger als das, was der Bundesrat als maximalen Satz vorschlägt.
Wenn die übrigen Massnahmen bei den Neuwagen wirklich greifen, dann ist die Abgabe unnötig. Die Akteure haben es selber in der Hand!
Permettetemi di concludere evidenziando che è la nostra responsabilità verso i nostri figli e i figli di altri, di oggi e di domani, ascoltare con attenzione gli allarmi che l'ambiente naturale ci invia in modo inequivocabile: le catastrofi naturali sono sempre più gravi e invasive. Sono sotto gli occhi di tutti, e in questo la mano degli umani non è proprio delle più innocenti. È quindi giunta l'ora di correggere decisamente la rotta, è ora di imprimere un nuovo slancio alla politica climatica. Visto che il settore del traffico non ha assolutamente raggiunto sin qui gli obiettivi posti già anni fa - invece di una riduzione dell'8 per cento rispetto al 1990 siamo ad un aumento del 17 per cento - sarebbe semplicemente irresponsabile non considerare adeguatamente i carburanti nel pacchetto delle misure proposte con questa legge.
Vi invito pertanto a sostenere la proposta della minoranza III (Nordmann). Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit III (Nordmann) zu unterstützen.
Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu Artikel 29 Absatz 4. Der Bundesrat möchte gemäss dieser Bestimmung festlegen können, inwieweit die Unternehmen ihre Verpflichtungen durch die Abgabe von Emissionszertifikaten erfüllen können. Der Bundesrat kann also festlegen; er kann entscheiden. Mit unserem Minderheitsantrag möchten wir in diesem Absatz eine zwingende Formulierung. Die Unternehmen sollen ihre Verpflichtungen durch die Abgabe von Emissionszertifikaten erfüllen können, falls sie es aus wirtschaftlichen Gründen als sinnvoll erachten. Die zwingende Formulierung in diesem Absatz ist für die Unternehmen verlässlicher, besser planbar und gibt mehr Rechtssicherheit. Bei einer Kann-Formulierung stellt sich immer die Frage: Geht es, oder geht es nicht? Wer entscheidet bei einem vorhandenen Ermessensspielraum?
Zu Artikel 30 Absatz 1 habe ich einen zweiten Minderheitsantrag verfasst. Hier geht es um die Sanktionen bei einem Nichteinhalten der Verpflichtungen. Unsere Minderheit beantragt Ihnen einen Betrag von 50 statt 160 Franken pro Tonne CO2.
Sodann beantragen wir Ihnen, Absatz 2 von Artikel 30 zu streichen. Konkret geht es hier um die Höhe einer allfälligen Busse. Es ist klar, dass es Sanktionen geben muss, wenn ein Gesetz oder eine behördliche Verordnung nicht eingehalten wird. Auch hier wollen wir den Rechtsstaat selbstverständlich durchsetzen. Es geht uns jedoch um die Frage des Masses. Hier sind wir klar der Meinung, dass der bundesrätliche Entwurf weit über das Ziel hinausschiesst.
Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag zu Absatz 1 zu folgen. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, Absatz 2 zu streichen.
Sodann wird die SVP-Fraktion die Minderheitsanträge Girod zu den Artikeln 31a und 31b entschieden ablehnen. Wir sind dagegen, dass die CO2-Abgabe auch noch auf Importe ausgedehnt wird. Offensichtlich kennt die Lust am Einziehen von immer neuen Abgaben keine Grenzen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Bei den Minderheitsanträgen I und II (Bäumle) geht es um die Frage: Wer soll die Kompetenz zur Einführung einer Abgabe auf Treibstoffen haben? Der Bundesrat sagt, die Kompetenz liege beim Bundesrat, und die Minderheit I will ihn darin unterstützen. Die Minderheit II sagt: Okay, falls wir uns in der Frage einigen können, wie die Abgabe eingeführt wird, liegt die Kompetenz beim Parlament. Ich denke, wenn Sie nachher entscheiden, müssen Sie diese Kaskade reflektieren.
Wir haben vorhin im letzten Absatz von Artikel 26 festgelegt, dass die Einführung der Brennstoffabgabe beim Bundesrat liegt und dass sie ab 60 Franken in die Kompetenz der Bundesversammlung kommt. Folgerichtig wäre aus meiner Sicht, dass man bei der Einführung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen der Minderheit II folgt, das heisst, dass die Einführung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen vom Parlament genehmigt werden muss.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Minderheit II (Bäumle) zu folgen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich spreche zu den Anträgen der Minderheit zu den Artikeln 31a und 31b. Das bildet ein Konzept und gehört zusammen. Es geht dabei darum, dass der Bundesrat einerseits die Möglichkeit hätte, auf Importen, also auf den grauen Emissionen, eine CO2-Abgabe zu erheben, welche der Abgabe, wie sie in der Schweiz erhoben wird, entspricht. Anderseits - und das ist wichtig, Herr Rutschmann - hätte er auch die Möglichkeit, bei Exporten diese den Schweizer Firmen zurückzuerstatten. Insgesamt ist es also ein ausgeglichenes Konzept. Es geht nicht darum, dass eine Abgabe mehr erhoben wird, sondern dass diese auf Importen erhoben werden kann und dass Exporte davon befreit werden können.
Wieso? Ich begründe das aus wirtschaftlicher Sicht. Es geht eigentlich darum, dass man allfällige Wettbewerbsverzerrungen verhindert; dies einerseits auf dem einheimischen Markt, indem man mit dieser Regelung dafür sorgt, dass alle Produkte die gleichen Klimakosten haben. Es soll nicht möglich sein, dass in einem Land, in welchem keine CO2-Abgabe besteht, Produkte produziert, in die Schweiz importiert und hier zu viel günstigeren Preisen verkauft werden. Anderseits sollen auch auf ausländischen Märkten gleich lange Spiesse bestehen. Wenn Schweizer Firmen in ausländische Märkte exportieren, können sie diese Abgabe abziehen, was es ihnen ermöglicht zu korrigieren, falls es etwas teurer wäre. Natürlich wird dieses Konzept vor allem dann wichtig, wenn die Abgabe höher wird. Heute sind es nur wenige Produkte, auf die die CO2-Abgabe wirklich einen wettbewerbsrelevanten Einfluss hat. Aber wenn es so ist, dann ist dieses Konzept eine gute Antwort darauf.
Vielleicht kurz zur Machbarkeit dieses Konzeptes: Es ist nicht ein Konzept, das ich selber erfunden habe. Dieses Konzept wird auch in der EU diskutiert, es wird im Rahmen der internationalen Klimapolitik diskutiert, und es wurde auch bereits erfolgreich praktiziert, nämlich in den USA. Als es darum ging, die Emissionen zu reduzieren, welche die Ozonschicht abbauen, haben die USA ein solches Konzept angewendet. Sie haben auf Stoffen, welche die Ozonschicht belasten und importiert werden, eine Abgabe erhoben. Bei den Exporten haben sie sie abgezogen, was es ihnen erlaubt hat, einen in Bezug auf diese Produkte geschützten Markt zu haben, in dem sie dann ihre Produkte - ihre die Ozonschicht schonenden Kühlschränke usw. - entwickeln und diese dann später auch exportieren konnten, als diese Regelung ausgedehnt wurde. Deshalb ist es auch möglich, das für CO2 zu machen.
Es ist auch zu sagen, dass Infras einmal eine Untersuchung zu genau diesem Prinzip, zu diesem sogenannten Grenzausgleich, gemacht hat. Sie hat gezeigt, dass dies gut möglich wäre, dass man das mit den bestehenden Zollkategorien eigentlich machen könnte. Was auch noch wichtig erscheint, ist Folgendes: Auch die USA diskutieren im Moment ein solches Konzept; die Verträglichkeit mit den WTO-Regeln wäre also gegeben.
Ich bitte Sie deshalb, im Gesetz bereits heute vorzusehen, dass der Bundesrat ein solches Konzept einführen kann. Es ist im Interesse der Schweizer Wirtschaft, und es wäre schade, wenn Sie dem nicht zustimmen würden.
Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 32. Bei Artikel 32 geht es um die berühmte Teilzweckbindung, die wir selbstverständlich aus ordnungspolitischen Überlegungen ablehnen. Wir haben sie schon damals bei der Einführung bekämpft.
Was war unsere Überlegung? Damals bei der Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen haben wir erklärt - wenn ich von "wir" spreche, meine ich das Parlament -, dass die Lenkungsabgabe haushaltneutral ausgestaltet werden solle. Das war ein Versprechen, das abgegeben wurde und letztlich auch zum Durchbruch dieser CO2-Abgabe geführt hat. Was ist nun passiert? Knapp zwei Jahre später hat dasselbe Parlament die Teilzweckbindung der Abgabe eingeführt. Das ist für uns nichts anderes als eine neue Steuer, und zwar im Umfang von 200 Millionen Franken. Ein Drittel der maximalen CO2-Abgabe kann also für diese neue Steuer eingefordert werden, welche hier der Bevölkerung und Wirtschaft klammheimlich untergeschoben wurde.
Für uns ist daher klar, dass wir die Teilzweckbindung aus diesem Gesetz wieder herausstreichen möchten. Aber ich muss hier anfügen: Ich gebe mich keinen Illusionen hin; diese Abstimmung haben wir natürlich schon bei der Einführung gemacht, und hier im Rat sind die Mehrheiten gegeben. Aber es wäre nichts anderes als inkonsequent gewesen, hier jetzt einfach so zu tun, als sei man damit einverstanden, wenn diese Teilzweckbindung hier wieder zur Diskussion steht. Wir stehen dazu, wir möchten sie nicht haben und bekämpfen sie daher mit diesem Minderheitsantrag.
Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Wir sind in diesem Block bei Massnahmen angekommen, an denen sich die Geister immer scheiden, nämlich ob es Massnahmen im Bereich des Verkehrs braucht, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Wir haben es gestern alle gehört, und es wurde auch heute Morgen wieder gesagt: Im Verkehrsbereich sind wir mit dem heutigen CO2-Gesetz nicht auf Kurs. Die Emissionen aus dem Verkehr sind nicht heruntergegangen, wie es das Gesetz verlangt, sondern sie sind angestiegen. Deshalb braucht es eben dringend auch Massnahmen bei den Treibstoffen.
Der Bundesrat hat in seinem Konzept vorgeschlagen, dass die CO2-Abgabe auf Treibstoffen als zusätzliches Instrument in diesem Gesetz vorgesehen wird, wenn die freiwilligen Massnahmen oder die Kompensationsmassnahmen nicht genügen. Wenn auch wir Grünen mit dem Bundesrat nicht einig sind, was das Reduktionsziel betrifft, so anerkennen wir wenigstens, dass er ein kohärentes Gesetz gemacht und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen hat, um seine Ziele zu erreichen.
Diese Kohärenz vermissen wir leider bei der Kommissionsmehrheit. Wir haben gestern zwar auf Antrag der Kommission schärfere Reduktionsziele beschlossen. Die Kommission hat aber dann bei den Massnahmen, die nötig wären, um diese Ziele überhaupt zu erreichen, gekniffen und die entsprechenden Instrumente nicht beschlossen, ja, sie hat sogar die CO2-Abgabe, die der Bundesrat in seinem Konzept als sinnvolle Massnahme vorsah, aus dem Gesetz herausgestrichen. So geht es natürlich nicht, dass wir in einem Gesetz die Ziele festlegen und dann die entsprechenden Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen, nicht beschliessen. So wird auch das beste CO2-Gesetz, das schärfere Ziele als der Bundesrat verfolgt, zu nichts anderem als zu blosser Makulatur. Die Grünen sind deshalb davon überzeugt, dass es die CO2-Abgabe auf Treibstoffen zwingend braucht.
Deshalb unterstützen wir auch die Minderheiten I (Bäumle) oder III (Nordmann), die diese CO2-Abgabe wieder ins Gesetz aufnehmen wollen. Die grüne Fraktion bevorzugt die Minderheit III, weil sie die Kriterien festlegt, wie der Bundesrat die CO2-Abgabe auf Treibstoffen ausgestalten soll.
Den Antrag der Minderheit Rutschmann lehnen wir selbstverständlich ab. Es kann nicht sein, dass wir Sanktionen von 50 Franken pro Tonne CO2 festlegen; Sanktionen von 50 Franken bedeuten nichts. Es ist lächerlich, eine solche Sanktion überhaupt im Gesetz festzuschreiben; sie regt eher dazu an, die Gesetze und Vorschriften nicht einzuhalten.
Bei der Minderheit Brunner bin ich zumindest froh, dass Herr Brunner selber weiss, dass er mit seiner Minderheit keine Chance hat. Herr Brunner will, dass die Teilzweckbindung im Gebäudebereich bzw. dieses Programm, das jetzt eben erst angelaufen ist, wieder aufgehoben wird. Dieses Programm ist aber erfolgversprechend, wenn wir bei den erneuerbaren Energien und bei der Energieeffizienz im Gebäudebereich jetzt wirklich einen Schub auslösen wollen und wenn wir wollen, dass unsere Gebäude so saniert werden, dass nicht einfach das Heizöl verpufft, sondern dass wir nur wenig Energie brauchen, um unsere Gebäude zu heizen. Deshalb sind wir gegen den Antrag der Minderheit Brunner.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Einführung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen und auf Treibstoffen ist ein zentrales Instrument der schweizerischen Klimaschutzpolitik, und sie ist ein wirksames Instrument. Artikel 26 haben wir ja schon beraten; dort wurde die Abgabe auf Brennstoffen diskutiert. Wir sind in diesem Segment jetzt bei Artikel 27, welcher die Abgabe auf Treibstoffen regelt. Bei diesen zwei Artikeln, Brennstoffe und Treibstoffe, hat es eine klare Abstufung, welche jetzt durch das Parlament auch verfeinert wurde. Bei Brennstoffen haben wir festgelegt, dass diese Abgabe zwischen 36 und 120 Franken pro Tonne sein darf und dass sie im Rahmen der Erfüllung der Reduktionsziele angepasst werden soll. Ab 60 Franken pro Tonne wird die Bundesversammlung die Abgabe zu genehmigen haben. Wenn man diese Logik nun bei Artikel 27 übernimmt, dann muss die Abgabe auf Treibstoffen natürlich nicht mehr vom Bundesrat alleine eingeführt werden. Darum möchte ich Ihnen beliebt machen, die Minderheit II (Bäumle) zu unterstützen, bei deren Antrag die Genehmigung in der Kompetenz des Parlamentes läge, was die logische Folge der Debatte über den Abgabesatz bei den Brennstoffen wäre. Die Mehrheit, bestehend aus SVP- und FDP-Vertretern, will in diesem Bereich gar nichts machen; sie will den kompletten Artikel streichen. Ich bitte Sie, dieses Ansinnen, in der Klimaschutzpolitik nichts zu machen, abzuweisen und der Minderheit II zu folgen.
Ein wesentlicher Artikel in diesem Bereich ist auch Artikel 32, die Teilzweckbindung im Gebäudebereich. Hier versucht die Minderheit, dieses erst angelaufene Programm wieder zu stoppen. Dieses Gebäudesanierungsprogramm wurde nicht klammheimlich eingeführt, wie Herr Brunner ausgeführt hat, sondern es sind politische Entscheide und Mehrheitsentscheide, welche dazu geführt haben, dass wir ein innovatives und zukunftsweisendes zehnjähriges Programm haben, welches wir nicht im zweiten Jahr des Bestehens stoppen sollten.
Ich bitte Sie, bei Artikel 32 der Mehrheit zu folgen.
Maire Jacques-André · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Il faut tout d'abord rappeler à propos de ce secteur que 45 pour cent des émissions de CO2 en Suisse sont liées aux transports. Et, contrairement à certains domaines comme celui des bâtiments où des progrès sont enregistrés aujourd'hui, dans le domaine des transports, les émissions continuent malheureusement à croître. C'est donc bien là qu'il faut agir par une taxe sur les carburants afin de toucher le point sensible, c'est-à-dire le porte-monnaie des consommateurs.
L'instrument qui est proposé est tout à fait raisonnable; il devrait même trouver l'assentiment des partisans de mesures basées sur le volontariat, puisque cette taxe est proposée à titre subsidiaire. Autrement dit, on laisse la chance aux partisans du volontariat de faire la démonstration qu'on peut effectivement y arriver. Tant mieux si on y arrive. Personnellement je n'y crois pas trop. Mais essayons! Et si cela ne fonctionne pas, alors seulement on introduira la taxe. Il nous semble que cette proposition est extrêmement sensée et mesurée. Nous vous demandons donc de la suivre et le Parti socialiste soutiendra à l'article 27 les minorités qui vont dans ce sens, avec une préférence pour la minorité III qui propose un système de gradation de cette taxe.
Enfin, à l'article 32, nous sommes pour le moins surpris de la proposition de la minorité Brunner puisque le programme d'assainissement des bâtiments est un succès et il est extraordinaire que cela fonctionne dans ce domaine. C'est un succès pour l'environnement mais aussi pour les entreprises de la construction en particulier. Nous sommes pour le moins surpris de voir l'UDC faire cette proposition puisque ces entreprises ne seraient plus soutenues. Nous croyons savoir que l'UDC est plutôt proche de ces milieux; c'est pour le moins étonnant.
Nous vous invitons donc à rejeter très clairement la proposition de la minorité Brunner.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Erlauben Sie mir kurz ein Wort zum Votum von Herrn Brunner: Herr Brunner möchte die Teilzweckbindung, die seit gut einem Jahr eingeführt ist, wieder streichen. Selbstverständlich sind solche Anträge in einem Parlament legitim. Aber ich frage Sie: Was bewirkt das in Bezug auf die Rechtssicherheit? Bedenken Sie, dass die Kantone jetzt zusammen mit dem Bund für die nächsten zehn Jahre dieses Gebäudeprogramm entworfen haben und dass das Ganze einwandfrei funktioniert; dann kämen wir und würden mit einem solchen Antrag genau das Gegenteil von dem machen, was wir hier immer wieder predigen, nämlich dass die Politik einigermassen verlässlich sein sollte, für die Kantone und Gemeinden und selbstverständlich für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Im gleichen Zug möchte ich Ihnen auch sagen: Vonseiten der Fraktion von Herrn Brunner wurde auch der Klimarappen immer wieder gerühmt, und ich teile diese Meinung. Der Klimarappen funktioniert gut, und er hat auch gute Ergebnisse gezeitigt. Aber zu sagen, das eine sei eine freiwillige Abgabe und das andere sei eine Steuer, das geht nicht, denn das stimmt einfach nicht. Wissen Sie, Herr Brunner, wenn ein paar Wirtschaftskapitäne zusammen mit Herrn Bundesrat Leuenberger beschliessen, sie wollten jetzt auf dem Benzin einen Zuschlag von 1,5 Rappen erheben, und Sie dann behaupten, das sei eine freiwillige Abgabe, muss ich Ihnen einfach sagen: Gehen Sie im Toggenburg an die nächste Tankstelle, und sagen Sie, Sie wollten diese 1,5 Rappen nicht bezahlen. Man wird Ihnen sagen, das sei zwischen der Wirtschaft und Herrn Bundesrat Leuenberger einmal ausgemacht worden, Sie müssten diese 1,5 Rappen bezahlen. Damit ist die Aussage, der Klimarappen sei freiwillig, zu mindestens 99 Prozent entkräftet; er hat, das wissen wir, einfach keine Rechtsgrundlage.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II (Bäumle) zuzustimmen. Das ist der Antrag, der im Moment den Status quo belassen will, aber dann, wenn wir die Klimaziele nicht erreichen, dem Bundesrat die Kompetenz geben will, dem Parlament einen Vorschlag zu machen, wobei das letzte Wort beim Parlament liegt - oder das zweitletzte Wort; das letzte Wort haben die Bürgerinnen und Bürger via das Referendum.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
A l'article 27, le groupe libéral-radical soutient la majorité qui demande de biffer cet article. Nous sommes contre le prélèvement de nouvelles taxes sur le CO2 sur les carburants. La solution du centime climatique apporte de bons résultats. Il n'est pas admissible de la remettre en question, ni de prélever des taxes supplémentaires. Par ailleurs, à l'exemple de la taxe sur le CO2 prélevée sur les combustibles, l'effet incitatif est reconnu comme très faible. Ce n'est finalement que la réaffectation partielle qui a permis d'avoir un certain effet dans le terrain. Mais nous ne voulons pas de nouvelles taxes, ni de nouvelles réaffectations partielles avec une taxe sur les carburants.
Finalement, c'est bien le prix du baril qui provoque des changements de comportement individuels au niveau des achats de véhicules, et c'est bien à ce niveau-là que nous faisons de l'avance dans le domaine du climat.
Dès lors, nous vous demandons de suivre la majorité à l'article 27.
Pour ce qui est de l'article 29, le groupe libéral-radical soutient la proposition de la minorité Rutschmann qui permet ainsi aux entreprises de bénéficier de conditions-cadres fiables quant à leur engagement par la remise de certificats d'émission.
A l'article 30, notre groupe soutient la proposition de la minorité Rutschmann.
Aux articles 31a et 31b, notre groupe suit la majorité qui s'oppose à la proposition de la minorité Girod pour diverses raisons. Tout d'abord, à ce jour, le concept proposé par Monsieur Girod est incompatible avec les règles de libre-échange de l'OMC: celles-ci ne permettent pas de mettre en pratique une telle proposition. Cela reste par ailleurs un concept assez aventureux et peu clair, aux conséquences aujourd'hui inconnues. L'administration nous dit par ailleurs que cette proposition n'est pas compatible avec les règles constitutionnelles et la législation fiscale. Dès lors, nous vous demandons de suivre la majorité et de rejeter la proposition de la minorité Girod.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte noch auf den Antrag der Minderheit Brunner eingehen. Ich habe natürlich grundsätzlich Sympathie für diesen Antrag, weil die Teilzweckbindung nie die Resultate bringen wird, die versprochen wurden, und weil es letztlich auch um das Argument der Steuer geht. Mais bon, ich muss Ihnen trotzdem sagen: Hier kann man nicht Filibuster betreiben. Wir können nicht den Antrag der Mehrheit bzw. den Beschluss des Parlamentes jetzt wieder abschaffen, indem wir diesem Antrag Brunner stattgeben. Das wäre nicht fair, und es wäre auch gegen die Rechtssicherheit, die die Leute brauchen; denn das ist in den Kantonen jetzt angelaufen. Ich habe mich damals vehement dagegen eingesetzt, aber jetzt können wir diesen Antrag nicht unterstützen. Das wäre wirklich ein Systembruch, der nicht akzeptabel wäre. Und es ist ja immer so: Wenn wir im Gesetz neue Artikel machen, die ein altes Thema wiederaufnehmen, können wir das alte Thema nicht einfach herausstreichen. In dem Sinn kann ich das Votum von Herrn Lustenberger unterstützen. Ich würde Ihnen deshalb auch anraten und Ihnen empfehlen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Ich habe noch eine Bemerkung zum Einzelantrag, den ich eingereicht habe, zur Rückerstattung der CO2-Abgabe an die Gebäudebesitzer. Mich stört sehr stark, dass die Industrie heute solche Vereinbarungen treffen kann, übrigens mit grossem Erfolg, dass die Gebäudebesitzer das aber überhaupt nicht machen können. Die Konsequenz ist eigentlich, dass wir alle bestrafen, auch jene Gebäudebesitzer, die die energetischen Hausaufgaben sehr gut lösen. An sich ist es ein starkes Anreizsystem für die Hauseigentümer, wenn sie die CO2-Abgabe, die sie leisten, zurückerstattet bekommen, wenn sie die Hausaufgaben, beispielsweise nach Musterenergievorschriften der Kantone, erfüllt haben. Das bedingt zwar eine gewisse Arbeit, das sind etwa 50 bis 60 Franken pro Rückerstattung, aber die Erträge können sehr gross sein. Deshalb ist das Argument der Bürokratie eigentlich kein Argument.
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Zunächst einmal zum Bereich "CO2-Abgabe auf Treibstoffen - ja oder nein?". Ich repetiere, was ich schon beim Eintreten gesagt habe: Der Treibstoffbereich ist neben dem Gebäudebereich einer der Hauptverursacher des CO2-Ausstosses, und es ist der einzige Bereich, in dem wir überhaupt keine Fortschritte gemacht haben, ganz im Gegenteil. Wir haben uns in unserem eigenen CO2-Gesetz verpflichtet, um 8 Prozent zu reduzieren. Das ist uns nicht gelungen, ganz im Gegenteil: Der CO2-Ausstoss in diesem Bereich hat seit 1990 um 14 Prozent zugenommen. Es ist also unbedingt notwendig, in diesem Sektor etwas zu tun.
Jetzt haben Sie gestern, entgegen dem Entwurf des Bundesrates, 20 Prozent Reduktion nur im Inland beschlossen. Es wäre absolut unglaubwürdig, wenn Sie jetzt hier trotzdem der Mehrheit folgen würden. Das würde einen einen Widerspruch schaffen, der nicht mehr aufzulösen wäre. Ich muss Sie darum ersuchen, hier entweder dem Bundesrat oder dann der Minderheit II (Bäumle) zu folgen. Wenn Sie Angst haben, der Bundesrat gehe zu weit, dann können Sie es ja wieder an sich ziehen - ich bin zwar nicht dafür; ich habe erlebt, wie es bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen war: Zwei Jahre lang hat die Auseinandersetzung hier gedauert, bis man endlich eine Lösung fand, aber à la bonne heure.
Vergessen Sie auch Folgendes nicht: Wir führen ja hier nicht eine feste Abgabe ein, sondern wir sagen nur: Wenn wir das Ziel nicht anders erreichen, wollen wir eine Abgabe einführen können, und das alles sogar nur für das viel bescheidenere Ziel des Bundesrates. Sie wollen weiter gehen, aber dann können Sie das nicht gleichzeitig streichen. Ich befürchte sogar, Sie würden, wenn Sie das streichen würden, auch den Klimarappen verunmöglichen. Ich will mich jetzt rechtlich nicht absolut festlegen, aber bitte beachten Sie, was der Klimarappen in Tat und Wahrheit war. Der Bundesrat hat intern gerungen, ob er eine CO2-Abgabe auf Benzin einführen soll. Dann ist als ein Kompromissantrag dieser Klimarappen gekommen. Aber wenn Sie mich fragen, muss ich sagen, dass er schon heute rechtlich auf wackligen Beinen steht. Ich frage mich, wenn jemand einmal ans Bundesgericht oder an die Kartellkommission gelangen würde, was diese zur sogenannten Freiwilligkeit sagen würden; Herr Lustenberger hat es vorhin mit dem Beispiel der Tankstelle im Toggenburg plastisch beschrieben. Vor allem wenn sich jemand wehren würde, weiss ich nicht so recht, ob dieser Klimarappen vor der Bundesverfassung standhalten würde, vor allem wenn er noch teurer würde. Wenn jetzt hier Artikel 27 noch gestrichen würde, wüsste ich nicht recht, wie er noch weitergeführt werden könnte. Seine Erfolge in Ehren, das ist richtig; aber rechtlich steht er auf wackligen Beinen.
Ich ersuche Sie also hier dringend, nicht der Mehrheit zuzustimmen; bei den Minderheiten ist es ja egal, welche Sie wählen.
Noch ein Wort zu den Anträgen der Minderheit Girod und zu der von ihm vorgeschlagenen Möglichkeit, eine Taxe zu erheben gegenüber Ländern, die sich einen Konkurrenzvorteil verschaffen, indem sie den CO2-Ausstoss eben nicht bekämpfen. Dafür habe ich sehr viel Sympathie. Es ist auch in der Uno dieser Gedanke immer wieder aufgekommen, weil wir es ja eigentlich nicht zulassen können, dass wir zusammen mit der EU und weiteren Ländern Massnahmen zur Reduktion einführen, dass es dann aber Konkurrenzfirmen in anderen Ländern gibt, wo nichts getan wird, und die sich dann einfach auf die Vorschriften der WTO berufen können und importieren dürfen. Da haben wir eine Zwei auf dem Rücken. Ich habe viele Sympathien dafür, und wenn Sie das annehmen, dann hätten wir doch wenigstens einmal eine Grundlage, aufgrund derer wir versuchen können, hier Retorsionsmassnahmen gegenüber denjenigen zu ergreifen, die uns austricksen wollen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich möchte Sie auf drei Punkte hinweisen:
1. Bei Artikel 27 beantragt Ihnen die Mehrheit, die Möglichkeit der CO2-Abgabe auf Treibstoffen zu streichen. Der Kommission muss bewusst gewesen sein, dass damit die Ziele, die ehrgeizig sind, und die konkreten Massnahmen divergieren. Wir gehen mit diesem Antrag der Mehrheit auch hinter das bisherige Gesetz zurück. Inwieweit die Befürchtungen von Bundesrat Leuenberger betreffend Klimarappen eintreffen, kann ich nicht beurteilen, weil die Kommission dieses Thema nicht diskutiert hat. Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass mit der Streichung dieses Artikels möglicherweise der Klimarappen gefährdet ist. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen hier aber klar, auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen zu verzichten, eine Kann-Formulierung, wie sie eine Minderheit will, ebenso abzulehnen und hier andere Möglichkeiten zu suchen.
2. Zum Antrag der Minderheit Girod zu Artikel 31a: Dieser Antrag war für die Kommissionsmehrheit zu komplex, um in dieses Gesetz noch Eingang zu finden. Es gab auch Bedenken über die Umsetzbarkeit. Deshalb hat die Kommission diesen Antrag mit klarer Mehrheit abgelehnt, und die Mehrheit bittet Sie, bei ihrer Version zu bleiben und hier keine neuen Punkte einzufügen.
3. Bei Artikel 32, bei der Teilzweckbindung, bleibt die Kommissionsmehrheit klar auf der Linie der bisherigen Beschlüsse, nämlich, die Teilzweckbindung weiterzuführen, die wir jetzt gerade eingeführt haben, und zwar in gleicher Höhe, wie wir sie eingeführt haben. Das heisst, die Kommissionsmehrheit bittet Sie, den Antrag der Minderheit Brunner abzulehnen, der diese Teilzweckbindung faktisch wieder aufheben will. Der Kommission lag der Einzelantrag Cathomas in dieser Form nicht vor. Ich gehe aber davon aus, dass die Kommission in der Tendenz einer Erhöhung im aktuellen Zeitpunkt, bereits nach einem Jahr, mehrheitlich nicht zugestimmt hätte, sondern hier bei 200 Millionen Franken geblieben wäre, wie es dem jetzigen Antrag der Mehrheit entspricht. Der Einzelantrag Leutenegger Filippo lag der Kommission vor; er wurde von ihr auch behandelt und wurde klar abgelehnt. Die Begründung war unter anderem, dass zu viel bürokratischer Aufwand entstehen würde. Hier bitte ich Sie, klar bei der Mehrheit zu bleiben; dieser Antrag wurde in der Kommission behandelt und von der Mehrheit klar abgelehnt.
Ich bitte Sie insgesamt, den Anträgen der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Bäumle, Sie waren bisher in der Darstellung der Mehrheitsanträge sehr korrekt. Aber bei Artikel 27 habe ich nur die Argumente dagegen gehört. Könnten Sie noch die Argumente für den Antrag der Mehrheit bringen?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ja gut, wenn ich das detaillierter ausführen soll, dann sage ich, dass wir eine umfassende Diskussion über verschiedene Anträge hatten. Unter anderem gab es, aus einem ursprünglichen Antrag Leutenegger Filippo hervorgegangen, einen Minderheitsantrag II. Dann kam eine Abstimmungskaskade auf uns zu. Herr Leutenegger hat seinen Antrag zurückgezogen, und Herr Bäumle hat diesen Antrag aufgenommen. Dann gab es eine zufällige Kaskade "Bäumle gegen Bäumle", bei der der Bundesrat knapp obsiegte. Als es dann darum ging, zu streichen oder eine Variante Ex-Leutenegger oder Bäumle obsiegen zu lassen, hat sich die Mehrheit für die Streichung entschieden. Es war also durchaus auch eine Frage der taktischen Abstimmungsmomente, warum dieses Resultat herausgekommen ist. Ich habe dies bewusst nicht erwähnt, weil die inhaltlichen Argumente dafür und dagegen aus den Protokollen nicht mehr klar herauszuholen waren. Ich habe versucht, das einigermassen klar darzustellen. Jetzt habe ich halt noch etwas ausgeführt, wie die Geschichte dahinter war.
Ich empfehle immer noch, den Anträgen der Mehrheit zu folgen.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
J'apporte une petite précision à la suite de l'intervention de Monsieur Laurent Favre. Il a dit qu'il fallait suivre la majorité parce que cela permettrait de sauver le centime climatique. Pour être précis, en fait le centime climatique tel qu'on le connaît actuellement n'a quasiment plus aucune chance de survie dans le scénario de la majorité. En effet, le centime climatique est au fond la conséquence de l'inscription dans la loi de la taxe sur le CO2 prélevée sur les carburants, ce qui justifie une dérogation au droit de la concurrence et le prélèvement par les importateurs de pétrole de 1,5 centime par litre d'essence ou de carburant diesel. A partir du moment où, comme le prévoit la majorité, la possibilité de prélever la taxe est supprimée, on ne peut plus non plus fonder l'existence du centime climatique en application d'une dérogation.
La majorité propose en fait de ne plus prélever de taxe sur le CO2 sur les carburants et ni non plus un centime climatique, en tout cas pas dans sa forme actuelle. Que la position de la majorité soit claire à cet égard!
Abstimmung
Art. 27
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 61 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Eventualantrag der Minderheit II ... 165 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 17 Stimmen
Abstimmung
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Eventualantrag der Minderheit II ... 82 Stimmen
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 28
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 29 Abs. 1 - Art. 29 al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Leutenegger Filippo ... 92 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 91 Stimmen
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 29 Abs. 2, 3 - Art. 29 al. 2, 3
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 29 Abs. 4 - Art. 29 al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen
Art. 29 Abs. 5 - Art. 29 al. 5
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 30
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 91 Stimmen
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 31
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 31a, 31b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
Dagegen ... 120 Stimmen
Abstimmung
Art. 32
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag Cathomas ... 86 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 32a
Antrag der Mehrheit
Titel
Förderung von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase
Abs. 1
Vom Ertrag der CO2-Abgabe werden pro Jahr höchstens 25 Millionen Franken dem Technologiefonds zur Finanzierung von Bürgschaften zugeführt.
Abs. 2
Der Technologiefonds nach Absatz 1 wird vom Bundesamt für Umwelt verwaltet und steht unter der Aufsicht des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
Abs. 3
Mit den Mitteln aus dem Technologiefonds nach Absatz 1 verbürgt der Bund Darlehen an Unternehmen, wenn diese damit Anlagen und Verfahren entwickeln und vermarkten, welche:
a. die Treibhausgasemissionen vermindern; oder
b. den Einsatz der erneuerbaren Energien ermöglichen; oder
c. den sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen fördern.
Abs. 4
Die Bürgschaften werden für die Dauer von höchstens zehn Jahren gewährt.
Antrag der Minderheit
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Bourgeois, Brunner, Leutenegger Filippo, Messmer, Wobmann)
Streichen
Art. 32a
Proposition de la majorité
Titre
Encouragement des technologies visant la réduction des gaz à effet de serre
Al. 1
Un montant annuel de 25 millions de francs au maximum du produit de la taxe sur le CO2 est versé au fonds de technologie pour le financement de cautionnements.
Al. 2
Le fonds de technologie au sens de l'alinéa 1 est géré par l'Office fédéral de l'environnement et placé sous la surveillance du Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication.
Al. 3
Par le biais du fonds de technologie au sens de l'alinéa 1, la Confédération cautionne des prêts à des entreprises, lorsque celles-ci les utilisent pour développer et commercialiser des installations et des procédés destinés à:
a. diminuer les émissions de gaz à effet de serre; ou
b. permettre l'utilisation d'énergies renouvelables; ou
c. promouvoir l'utilisation parcimonieuse des ressources naturelles.
Al. 4
Les cautionnements sont octroyés pour une durée de dix ans au maximum.
Proposition de la minorité
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Bourgeois, Brunner, Leutenegger Filippo, Messmer, Wobmann)
Biffer
Art. 33
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 34
(Text aus der Botschaft 10.017)
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 34
(Texte du message 10.017)
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 35
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 36
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Müri
Abs. 4
Streichen
Schriftliche Begründung
Wie bereits in der Motion Jenny 09.3732 vorgeschlagen, erachten wir eine unabhängige Organisation für das Erheben von Daten bzw. auch als Kontrollstelle als unabdingbar. Das Bundesamt für Statistik hat diesbezüglich als unabhängige, politisch neutrale Instanz einen ausgezeichneten Ruf. Aus unserer Sicht ist Artikel 36 Absatz 4 deshalb zu streichen, damit in diesen wichtigen Fragen die notwendige Transparenz sowie Unabhängigkeit geschaffen werden kann.
Art. 36
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Müri
Al. 4
Biffer
Art. 37
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 37a
Antrag der Kommission
Titel
Aus- und Weiterbildung
Abs. 1
Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Aufgaben nach diesem Gesetz betraut sind.
Abs. 2
Die Behörden informieren die Öffentlichkeit über Vorsorgemassnahmen im Klimaschutz und beraten Gemeinden, Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten über Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen.
Antrag Müri
Streichen
Schriftliche Begründung
Die Aus- und Weiterbildung ist bereits in anderen Gesetzen geregelt. Aus diesem Grund wird diese auch nicht explizit in jeder Vorlage erwähnt; so auch hier. Dasselbe gilt für die Informationstätigkeit: Auch diese ist durch andere Gesetze bereits sichergestellt. Artikel 37a ist deshalb obsolet und ersatzlos zu streichen.
Art. 37a
Proposition de la commission
Titre
Formation et formation continue
Al. 1
En collaboration avec les cantons, la Confédération encourage la formation et la formation continue des personnes qui sont investies de certaines tâches en vertu de la présente loi.
Al. 2
Les autorités informent le public des mesures de prévention prises dans le cadre de la protection du climat; en outre, elles conseillent les communes, les entreprises et les consommateurs au sujet des mesures permettant de réduire les émissions de CO2.
Proposition Müri
Biffer
Art. 38
Antrag der Kommission
Abs. 1
... mit Busse bis zum 1,5-fachen des unrechtmässigen Vorteils bestraft.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 38
Proposition de la commission
Al. 1
... d'une amende pouvant atteindre 1,5 fois la valeur de l'avantage illicite.
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 39
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Bigger, Amstutz, Bourgeois, Grunder, Killer, Rutschmann, Wobmann)
Abs. 2
In schweren Fällen oder bei Rückfall kann eine Busse bis zu 10 000 Franken ausgesprochen werden.
Art. 39
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Bigger, Amstutz, Bourgeois, Grunder, Killer, Rutschmann, Wobmann)
Al. 2
Dans les cas graves ou en cas de récidive, une amende pouvant atteindre 10 000 francs peut être prononcée.
Art. 40
(Text aus der Botschaft 10.017)
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... wird mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Girod, Heim Bea, Lumengo, Nordmann, Schmidt Roberto, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 40
(Texte du message 10.017)
Proposition de la majorité
Al. 1
... est puni d'une amende de 10 000 francs au plus.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Cathomas, Bader Elvira, Bäumle, Girod, Heim Bea, Lumengo, Nordmann, Schmidt Roberto, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 41
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 42
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Grunder, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Antrag Müller Thomas
Das Parlament kann bilaterale ...
Schriftliche Begründung
Es entspricht unserer Verfassung, dass Staatsverträge durch das Parlament zu genehmigen sind. Es gibt keinen Grund, weshalb im CO2-Gesetz davon abgewichen werden sollte. Dies umso mehr, als mit den vorgesehenen bilateralen Vereinbarungen die Verknüpfung mit dem EU-ETS angestrebt ist, was zu erheblichen negativen Auswirkungen für schweizerische Unternehmen führen kann. Das Hauptproblem dabei ist, dass die Regeln des EU-ETS für die Zeit ab 2013 noch gar nicht festgelegt sind.
Art. 42
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Grunder, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Proposition Müller Thomas
Le Parlement peut ...
Art. 43
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 44
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Killer, Amstutz, Bigger, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 2
... können unbeschränkt in den Zeitraum 2013 bis 2020 übertragen werden. (Rest streichen)
Art. 44
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Killer, Amstutz, Bigger, Leutenegger Filippo, Messmer, Rutschmann, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 2
... de 2008 à 2012 peuvent être reportés sans limitation sur la période allant de 2013 à 2020. (Biffer le reste)
Art. 45
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 46
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Nussbaumer, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt unter Vorbehalt von Absatz 3 das Inkrafttreten.
Abs. 3
Artikel 13 wird mit dem vertraglichen Anschluss an das europäische Emissionshandelssystem (EG-ETS) in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt werden die Artikel 19-22 aufgehoben.
Antrag der Minderheit II
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Abs. 2
Das Gesetz tritt in Kraft, wenn die internationale Staatengemeinschaft ein rechtsgültiges, verbindliches Abkommen mit klar definierten Emissionsreduktionszielen beschlossen hat.
Art. 46
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Nussbaumer, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, van Singer, Wyss Ursula)
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur, sous réserve de l'alinéa 3.
Al. 3
L'article 13 entre en vigueur à l'occasion de l'adhésion contractuelle au système européen d'échange de quotas d'émission (SEQE). Les articles 19 à 22 seront abrogés à la même date.
Proposition de la minorité II
(Killer, Amstutz, Bigger, Brunner, Messmer, Parmelin, Rutschmann, Wobmann)
Al. 2
La présente loi entre en vigueur dès que la communauté internationale est parvenue à un accord légal et contraignant fixant des objectifs clairs et précis en matière de réduction des émissions.
Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir beantragen Ihnen, Artikel 32a zu streichen.
Gemäss Antrag der Mehrheit sind für den Technologiefonds zur Finanzierung von Bürgschaften jährlich 25 Millionen Franken aus dem Ertrag der CO2-Abgabe vorgesehen. Bei der Einführung der CO2-Abgabe wurde der Bevölkerung von Bundesrat und Parlament versprochen, die Abgabe sei kostenneutral und werde nach Massgabe der von der Bevölkerung und der Wirtschaft entrichteten Beiträge vollumfänglich zurückerstattet. Mit der Einführung der Teilzweckbindung von jährlich 200 Millionen Franken für energetische Gebäudesanierungen wurde dieses Versprechen gebrochen. Offensichtlich fühlen sich der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes nicht immer an die eigenen Versprechungen gegenüber dem Volk gebunden. Das ist eigentlich ein unerhörter Vorgang. Nun käme mit der Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit der zweite Sündenfall. Entgegen dem abgegebenen Versprechen zieht man dem Volk immer mehr Geld aus der Tasche.
Wir beantragen Ihnen deshalb mit unserem Minderheitsantrag, diesen neuen Artikel 32a abzulehnen.
Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht um Bussen. Ich glaube, eine Busse ist für jeden ein finanzieller Eingriff. Das ganze Gesetz ist für mich immer noch ein fragwürdiges Gesetz. In dieser Situation ist es auch übel, wenn man noch hohe Bussen einführt. Ich meine, mit einer Busse von 10 000 Franken ist die Grenze erreicht. Es kann sein, dass einer aus wirtschaftlichen Gründen vielleicht einen Trick probiert; wenn dieser nicht gelingt, ist eine Busse von 10 000 Franken hoch genug.
Ich bitte Sie, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen.
Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp
Bei Artikel 40 Absatz 1 geht es um das Gleiche wie bei Artikel 39, zu dem Herr Bigger soeben seine Ausführungen gemacht hat. Es geht um die strafrechtlichen Bestimmungen, die dann zum Tragen kommen, wenn ein Importeur oder Hersteller bzw. eine Investitionsgemeinschaft vorsätzlich falsche Angaben über importierte und verkaufte Personenwagen macht. Im Hinblick auf die durch vorsätzliche Falschangaben erzielten finanziellen Vorteile muss nach meiner Überzeugung die maximal verfügbare Busse hoch sein. Der Betrag von 30 000 Franken entspricht auch der Busse in Artikel 39. Dort kann bei einem ähnlichen Vergehen, nämlich bei einer Gefährdung der CO2-Abgabe durch falsche Angaben oder nicht ordnungsgemäss geführte Geschäftsbücher, auch eine Busse von 30 000 Franken oder sogar eine Busse bis zum Einfachen der gefährdeten Abgabe ausgesprochen werden. Es ist mir darum schleierhaft, wie sich eine mildere Strafe bei einer vorsätzlichen falschen Angabe über Personenwagen im Vergleich mit den in Artikel 39 Buchstaben a bis f aufgeführten Tatbeständen begründen lässt. Auf jeden Fall finde ich keinen Unterschied zwischen absichtlich nicht deklarierten Daten bei einer Abgabeberechnung bzw. absichtlich falschen Angaben in einem Antrag auf Abgabebefreiung oder -rückerstattung gemäss Artikel 39 und dem in Artikel 40 aufgeführten Tatbestand von Falschangaben über Personenwagen.
Darum beantrage ich, der maximalen Busse von 30 000 Franken zuzustimmen, wie sie auch in Artikel 39 vorgesehen ist.
Killer Hans · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu den Anträgen der Minderheit zu den Artikeln 42, 44 und 46.
Zu Artikel 42: Die aktuelle Diskussion um die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge zeigt die Brisanz solcher Themen. Mit meiner Minderheit bitte ich Sie, diesen Artikel 42 zu streichen und keine Kompetenzdelegation an den Bundesrat vorzunehmen. Es entspricht unserer Verfassung, dass Staatsverträge durch das Parlament zu genehmigen sind; wir werden ja in Kürze noch ein Paradebeispiel solcher Kompetenzdifferenzen zu behandeln haben. Die Verknüpfung mit dem europäischen Handelssystem EU-ETS kann zu erheblichen negativen Auswirkungen für schweizerische Untenehmen führen. Das Hauptproblem ist momentan, dass die Regeln dieses EU-ETS noch gar nicht festgelegt sind. Wir wollen nicht bereits im Vorfeld und in Unkenntnis der EU-Regelungen dem Bundesrat einen Blankocheck in die Hand geben, eine die Industriepolitik stark beeinflussende Regelung bereits heute zu akzeptieren, obwohl diese Regelung noch gar nicht besteht. Diese Kompetenz ist aus unserer Sicht unnötig, gefährlich und daher abzulehnen. Ich bitte Sie mit meiner Minderheit um Streichung dieses Artikels. Eventualiter ist dem Antrag Müller Thomas zuzustimmen, dem Einzelantrag, welcher die Kompetenz für diesen Entscheid dem Parlament geben möchte.
Zu Artikel 44: Hier wird die Übertragbarkeit nichtverwendeter Emissionsrechte und -zertifikate geregelt. Während gemäss Absatz 1 Emissionsrechte, die in den Jahren 2008-2012 nicht beansprucht wurden, unbeschränkt in den Zeitraum 2013-2020 übertragen werden können, ist dies bei den Emissionszertifikaten nicht der Fall. Diese können gemäss Absatz 2 der bundesrätlichen Regelung nur in beschränktem Umfang in den Zeitraum 2013-2020 übertragen werden. Es gibt aus unserer Sicht keine sachlichen Gründe für diese unterschiedliche Regelung. Wir bitten Sie daher, im Sinne einer einfacheren Handhabung bei der Einführung und Zementierung dieses Handelssystems beide Titel, die Rechte und die Zertifikate, identisch zu behandeln. Dies tun Sie, wenn Sie unserem Minderheitsantrag zustimmen.
Zu guter Letzt machen wir nochmals einen Versuch, keinen schweizerischen Alleingang zu installieren. Das Inkrafttreten dieser einschneidenden Gesetzesbestimmungen liegt gemäss Artikel 46 Absatz 2 in der Kompetenz des Bundesrates. Wir wehren uns nach wie vor nicht dagegen, im Gleichschritt mit anderen massgeblichen Wirtschaftsnationen die Verminderung der CO2-Belastung anzugehen, aber wir erwarten unmissverständliche und ebenso verbindliche Regelungen in anderen Staaten. Es reicht unserer Ansicht nach nicht, wenn Staatschefs an Konferenzen medienwirksame Zugeständnisse machen, diese aber bei erstbester Gelegenheit auf später verschieben, weil ihre Wirtschaft im Moment noch andere Probleme habe. Mit unserer Formulierung von Absatz 2 regeln wir klar, ab wann die Voraussetzungen erfüllt sind. Ich darf hier die Meinung der meisten Wirtschafts- und Branchenverbände erwähnen, welche alle vor einem schweizerischen Alleingang warnen.
Zum Schluss zitiere ich aus einem Schreiben der Aargauer Regierung an uns Parlamentarier: "Die Revision des CO2-Gesetzes muss in Kenntnis des definitiven Kyoto-Nachfolgeprotokolls erfolgen. Dies ist nach der Konferenz von Kopenhagen noch nicht der Fall. Nach unserem Dafürhalten besteht kein zwingender Anlass, der Volksinitiative 'für ein gesundes Klima' einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzuhalten." Dies sind die Ausführungen der Aargauer Regierung an die Adresse der Parlamentarier.
Warten wir also die Entwicklung in den massgeblichen Staaten ab, tun wir dies, indem wir diesem Minderheitsantrag zustimmen!
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche zum Antrag der Minderheit I zu Artikel 46. Dort geht es um die Inkraftsetzung des Gesetzes. Unser Anliegen ist, dass wir hier sorgfältig legiferieren, auch im Interesse der Grossemittenten in unserem Land.
Die Grossemittenten können gemäss Artikel 13 dieses Gesetzes verpflichtet werden, am EU-ETS, also am Emissionshandelssystem der Europäischen Union, teilzunehmen. Unseres Erachtens ist es sinnvoll, dass wir bei der Inkraftsetzung festlegen, dass diese Verpflichtung zur Teilnahme nur geschehen darf, wenn der Vertrag über dieses Emissionshandelssystem abgeschlossen ist, das heisst, wenn die Schweiz diesem System angeschlossen ist. Das ist im Interesse dieser Grossemittenten, weil sie dann bezüglich der Möglichkeiten des Handels mit diesen CO2-Rechten ein viel grösseres Marktvolumen haben.
Gleichzeitig ist es aber auch logisch, dass wir die sehr spezielle schweizerische Lösung für die fossil-thermischen Kraftwerke in den Artikeln 19 bis 22 aufheben, wenn wir diesen Schritt machen. Dies wird mit dem neuen Absatz 3 zum Ausdruck gebracht. Diese Verpflichtung gemäss Artikel 13 darf erst gelten, wenn man ans EU-Handelssystem angeschlossen ist, wenn man gleichzeitig mit der EU gleichgestellt ist und man die Artikel 19 bis 22, welche die fossil-thermische Kompensationsregelung beinhalten, ausser Kraft setzt.
Ich habe in dieser Debatte mehrmals die Aussage gehört, dieses Gesetz sei ein Moloch und viel zu umfassend ausgearbeitet worden. Hier hätten Sie die Chance, vier Artikel mit einem Strich zu erledigen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.
van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Nous arrivons au terme de l'examen de cette loi sur le CO2. Il y a encore deux propositions de la majorité de la commission qu'il faut absolument adopter. La première, c'est l'encouragement des technologies visant la réduction des gaz à effet de serre. Il serait aberrant de biffer cette disposition qui donne les moyens à nos entreprises de se positionner à la pointe de ce secteur. La deuxième, c'est le soutien de la formation, de la formation continue et de l'information. C'est aussi un élément indispensable.
Néanmoins, même si vous suivez la majorité sur ces deux points, ce projet reste insatisfaisant pour le groupe des Verts tel qu'il a été voté jusqu'à présent. Une limite supérieure de 150 grammes au kilomètre pour les émissions de CO2 des voitures n'est pas suffisante. Il n'y a pas de taxes sur les carburants, alors même que c'est dans le secteur des transports que les émissions augmentent de façon continue. Ce n'est pas satisfaisant!
Nous comptons sur le Conseil des Etats pour corriger ces défauts et pour arriver à un meilleur projet final.
Néanmoins, ce projet contient des éléments positifs qui sont dans la loi. C'est pourquoi au vote sur l'ensemble le groupe des Verts l'approuvera.
Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich beginne mit Artikel 32a. Hier handelt es sich um nichts anderes als um eine neue Teilzweckbindung, und ich möchte doch wieder einmal daran erinnern, dass die CO2-Abgabe ursprünglich haushaltneutral geplant war. Dann kam der erste Sündenfall, und jetzt sind wir daran, den zweiten zu begehen, denn gemäss diesem Artikel soll ein Technologiefonds gespiesen werden. Das ist an und für sich eine gute Idee, letztlich aber halt doch wieder ein Sündenfall. Natürlich kann man sagen, dass es, wenn wir die Haushaltneutralität schon verletzt und verloren haben, auf ein bisschen mehr auch nicht mehr ankommt. Wir bleiben aber unserer Haltung treu, lehnen dieses Ansinnen ab und unterstützen darum die Minderheit Rutschmann.
Bei den Artikeln 39 und 40 werden wir die Mehrheit unterstützen, bei Artikel 42 die Minderheit Killer.
Ich komme zu Artikel 44 Absatz 2: Hier geht es um die Frage, wieweit allfällig vorhandene Zertifikate in die neue Periode übertragen werden können. Die Mehrheit will, dass dies erstens nur in beschränktem Umfang möglich sein soll und dass zweitens der Bundesrat darüber befinden soll. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion sehen aber nicht ein, warum allfällig noch freie Zertifikate nicht voll und ganz übertragen werden sollen. Gerade weil es sich vermutlich um einen eher seltenen Fall handelt, muss hier grosszügig legiferiert werden. Es geht auch um das Wohl und die Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Firmen. Ich bitte Sie hier also, die Minderheit Killer zu unterstützen.
Zum Schluss komme ich noch zum letzten Artikel, zu Artikel 46: Auch ich versuche nochmals, Sie hier davon zu überzeugen, dass der Antrag der Minderheit II (Killer) die richtige Lösung ist. Ich erinnere an mein Eröffnungsvotum, in dem ich sagte, dass wir Ja zu einer zukunftsorientierten Klimapolitik sagen, aber nicht im Alleingang, dass wir Ja zur Senkung des CO2-Ausstosses sagen, aber nicht auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, dass wir Ja zu klaren Zielen sagen wollen, aber nur im Verbund der Staatengemeinschaft. Darum geht es hier: Es geht um die wichtige Erkenntnis, dass wir nicht schneller marschieren können als die Staatengemeinschaft. Tun wir das doch, schaden wir der Schweiz. Wir schaden der Standortattraktivität und damit auch unserer Konkurrenzfähigkeit. In erster Linie leiden dann notabene unsere exportorientierten Unternehmen, aus unserer Sicht - das auch wieder einmal zur Erinnerung - das Fundament unseres Wohlergehens und einer guten, prosperierenden Entwicklung auch unserer Binnenwirtschaft. Einmal mehr muss ich daran erinnern, dass eine verantwortungsvolle Klimapolitik eine Verbundaufgabe darstellt, dass es das Einbinden der Ökonomie braucht, dass man nicht, wie durch eine Röhre hindurch, nur das Klima sehen darf. Nur im Gesamten kommen wir vorwärts.
Ich bitte Sie darum, bei Artikel 46 die Minderheit Killer zu unterstützen.
Stump Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion unterstützt bei Artikel 32a die Mehrheit. Hier wird die CO2-Abgabe für einen weiteren sinnvollen Zweck eingesetzt, nämlich für die Förderung von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase. Damit können wir die schweizerische Industrie unterstützen; wir schaden ihr nicht, wir fördern sie. Wir können damit unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern, wir sind auf dem Markt im Ausland stark und erhalten und schaffen damit Arbeitsplätze.
Das Ganze ist nach wie vor haushaltneutral. Herr Messmer, Sie erzählen immer, das sei nicht haushaltneutral. Die CO2-Abgabe kommt herein und geht hinaus; unser Staatsbudget ist davon nicht betroffen. Es macht Sinn, für die Technologieförderung die Mittel aus der CO2-Abgabe einzusetzen.
Bei Artikel 36 gibt es noch einen Einzelantrag Müri; ich bitte Sie, ihn abzulehnen. Herr Müri glaubt, dass das Bundesamt für Statistik die Aufgabe des Bundesamtes für Umwelt übernehmen könnte; das ist nicht der Fall. Die beiden Bundesämter arbeiten zusammen; es ist aber nötig, dass das Bundesamt für Umwelt auch noch seine Berechnungen und Überlegungen anstellt, bis die Entscheide und Anträge zur Klimapolitik dem Bundesrat übergeben werden. Es macht auch Sinn, dass die Weiterbildung und die Informationstätigkeit in diesem Gesetz festgehalten werden.
Die Bussenhöhen werden in den Artikeln 38 und 40 geregelt. Die SP-Fraktion unterstützt in beiden Fällen die höhere Summe, die Maximalsumme von 30 000 Franken, für schwere Fälle, für Rückfälle. Wenn anderseits vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, dann soll auch die Höchststrafe von 30 000 Franken möglich sein.
Dann möchte ich noch etwas zur Inkraftsetzung dieses Gesetzes sagen. Sollten Sie dem Antrag der Minderheit II (Killer) zu Artikel 46 folgen, dann würden Sie einen eigentlichen Schildbürgerstreich vornehmen. Das würde nämlich heissen, dass wir mit der Inkraftsetzung dieses Gesetzes warten, bis ein internationales Abkommen da ist, das alle Details regelt. Damit würden wir die Weiterführung der bisher beschlossenen Massnahmen - das Gebäudeprogramm, die CO2-Abgabe auf Heizöl - unterwandern und einfach stoppen. Das kann doch nicht sein. Wir müssen die bisherigen Massnahmen weiterführen, die wir getroffen und sinnvollerweise eingeführt und auch im Sinne unserer Bevölkerung umgesetzt haben. Wir sparen Energie, wir helfen unserer Bevölkerung, weniger Benzin und vor allem weniger Heizöl zu verwenden. Deshalb dürfen wir die Inkraftsetzung dieses Gesetzes nicht hinausschieben.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp
Unsere Fraktion unterstützt, mit Ausnahme von Artikel 40 Absatz 1, immer die Mehrheit.
Erlauben Sie mir ganz kurz ein paar Bemerkungen zu diesem Technologiefonds. Herr Messmer hat vorhin die Haltung seiner Fraktion dargelegt, und ich möchte hier noch zwei, drei Bemerkungen zu dieser Haltung machen. Dieser Technologiefonds, wie er neu installiert werden soll, ist eine Idee der Wirtschaft. Wir wissen, dass Technologien im Umweltbereich in der Entwicklungsphase viel Geld kosten und dass dort immer auch Risikokapital eingesetzt werden muss. Die Idee dieses Technologiefonds ist jetzt, dass man den Fonds mit Bürgschaftskapital alimentieren kann. Herr Messmer, Sie sind der Präsident des Bürgschaftswesens des Gewerbes in der Schweiz, und dieses Bürgschaftswesen funktioniert gerade dank Ihrer weitsichtigen Präsidialtätigkeit sehr gut. Das Schweizer Gewerbe ist Ihnen und diesem Bürgschaftswesen auch dankbar, weil hier, in einer Art Fonds de Roulement, sehr viel Risikokapital eigentlich versichert ist. Genau das, was Sie, Herr Messmer, als Präsident dieser Stiftung oder dieser Bürgschaftsgenossenschaft seit Jahren machen, genau das ist die Idee dieses neuen Artikels 32a. Deshalb habe ich nicht so viel Verständnis für Ihre Haltung. Sie mag ordnungspolitisch durchaus berechtigt sein; dagegen interveniere ich nicht. Aber gerade im Umweltbereich braucht es manchmal für neue Technologien diese Weitsicht, dass sich der Bund mit Risikokapital nur in einer Bürgschaft engagieren kann. Überlegen Sie sich deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der FDP, als Vertreter einer Gewerbe- und Unternehmerpartei Ihre Haltung noch einmal!
Leuenberger Moritz · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Obwohl der Bundesrat Artikel 32a nicht vorgeschlagen hat, kann er mit diesem Antrag der Mehrheit leben. Ich bitte Sie allerdings, dann bis zum Schluss des Gesetzes konsequent der Mehrheit zuzustimmen, wo wir mit ihr einverstanden sind. Was unter keinen Umständen geschehen darf, ist, dass Sie die Inkraftsetzung des Gesetzes von einem international verbindlichen Rechtsabkommen abhängig machen. Das kann keinen Sinn machen, denn das würde dazu führen, dass das jetzige CO2-Gesetz auslaufen würde, dass das Gebäudesanierungsprogramm auslaufen würde, und dann müssten Sie warten, bis sämtliche Länder, auch die südamerikanischen, einem Uno-Abkommen zugestimmt hätten. Das ist ein Tricklein, auf das Sie - oder mindestens die Mehrheit von Ihnen - bitte nicht hereinfallen mögen.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
A l'article 32a, la majorité de la commission prévoit de consacrer un montant annuel de 25 millions de francs au maximum, somme à verser au fonds de technologie pour le financement de cautionnements. Monsieur Lustenberger a brillamment défendu cette proposition, dont il est d'ailleurs l'auteur - je dévoile par là même un secret au sujet des travaux de la commission -, et je crois que vous pouvez le suivre sans problème.
A l'article 36 alinéa 4, la proposition Müri, qui n'a pas été présentée en commission parce que son auteur n'est pas membre de la commission, est assez étrange. Elle prévoit que l'Office fédéral de l'environnement ne soit pas le service chargé de statuer sur les questions portant sur la protection du climat. Pourquoi pas? Mais le développement écrit de Monsieur Müri dit que ce devrait être un autre office, sans préciser lequel. On aurait un vide juridique, ce qui n'a pas de sens à mon avis. Je suis quasiment sûr que la commission vous aurait proposé de rejeter la proposition Müri à l'article 36.
A l'article 37a, la commission vous demande d'encourager la formation, la formation continue et l'information. La commission estime que ces deux éléments sont très importants. Il y a beaucoup de travail à faire, notamment dans le bâtiment, et là, la qualité des travaux est primordiale. Il faut absolument que le personnel qui fait les rénovations, qui exécute les travaux soit bien formé. Quant à l'information du public, c'est la mesure la moins chère et la plus efficace; il serait faux d'y renoncer. A l'article 37a, il faut rejeter la proposition Müri.
A l'article 39, il faut évidemment prévoir des sanctions. On ne peut pas non plus les affaiblir fortement, sans quoi le mécanisme est vidé de sa substance. Il faut donc rejeter la proposition de la minorité Bigger.
A l'article 40, en revanche, la majorité vous propose de diminuer les sanctions.
A l'article 42, la minorité Killer vise à empêcher de conclure des conventions internationales. Une proposition Müller Thomas prévoit que les conventions internationales soient conclues par le Parlement. En fait, il n'y aurait pas besoin d'inscrire un article qui prévoit cela dans la loi, car c'est de toute façon de la compétence du Parlement. A l'article 42, il est précisé explicitement qu'il s'agit de conventions d'application "dans la mesure où leur mise en oeuvre ne nécessite pas de modifications législatives". Ce sont donc des conventions qui respectent entièrement le cadre légal, qui sont des conventions d'application et qui, de ce fait, peuvent être conclues par le Conseil fédéral.
A part cela, la proposition Müller Thomas est de toute façon un peu mal formulée parce que le Parlement pourrait ratifier une convention, mais il ne peut pas la négocier ou la conclure lui-même. Donc à mon avis, la proposition Müller Thomas est, en tout cas sur la forme, formulée étrangement. Sur le fond, il est probable que la commission l'aurait repoussée, dans la mesure où elle a aussi refusé de biffer l'article 42.
A l'article 46, la proposition de la minorité I (Nussbaumer) était cohérente avec la proposition de la minorité Nussbaumer à l'article 13, qui consistait à faire participer les centrales à gaz à cycles combinés au système européen d'échange de quotas d'émission. Je pense que le Conseil des Etats va se repencher sur la question, mais, à ce stade, voter la proposition de la minorité I, alors que nous avons repoussé hier la précédente proposition de la minorité Nussbaumer, serait assez incohérent.
C'est la raison pour laquelle, à ce stade, il faut absolument suivre la majorité de la commission.
A l'article 46, il y a également une proposition de minorité II (Killer) qui prévoit de reporter l'entrée en vigueur de la loi jusqu'à ce qu'il y ait un accord international. Nous avons déjà voté sur une proposition semblable: c'était une proposition de renvoi du projet de loi qui demandait donc le renvoi de la révision de la présente loi dans l'attente de la conclusion d'un accord international. Cette proposition a été refusée assez clairement au début de nos délibérations. Maintenant, nous sommes exactement face à la même proposition qui prévoit de repousser l'entrée en vigueur de la loi. Cela ne me paraît pas très cohérent. La commission a évidemment rejeté cette proposition défendue par la minorité II. Je vous invite aussi à la rejeter, car on ne peut pas à chaque étape dire non, refuser, repousser. Au vote sur l'ensemble, j'imagine que Monsieur Killer votera non, ce qui est logique, mais adopter une loi et dire qu'elle n'entre pas en vigueur, c'est extrêmement incohérent et incompréhensible.
Je vous demande donc, au nom de la majorité de la commission, de rejeter la proposition de la minorité II (Killer).
Abstimmung
Art. 32a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen
Art. 33
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 34
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 181 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 35
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 36
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 117 Stimmen
Für den Antrag Müri ... 70 Stimmen
Art. 37
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 37a
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 124 Stimmen
Für den Antrag Müri ... 65 Stimmen
Art. 38
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 39
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen
Abstimmung
Art. 40
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
Art. 41
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 42
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag Müller Thomas ... 77 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
Art. 43
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 44
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen
Art. 45
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 46
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 92 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 90 Stimmen
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 79 Stimmen
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Verlängerung der Behandlungsfrist der eidgenössischen Volksinitiative "für ein gesundes Klima"
Falls der Nationalrat den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "für ein gesundes Klima" (Revision des CO2-Gesetzes; 09.067) in der Sommersession 2010 in der Gesamtabstimmung annimmt, wird die Behandlungsfrist der Volksinitiative gemäss Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr, d. h. bis zum 29. August 2011, verlängert.
Prolongation de traitement de l'initiative populaire "pour un climat sain"
Dans la mesure où le Conseil national approuve dans le vote sur l'ensemble à la session d'été 2010 le contre-projet indirect à l'initiative populaire "pour un climat sain" (révision de la loi sur le CO2; 09.067), le délai imparti pour traiter l'initiative populaire selon l'article 105 alinéa 1 de la loi sur le Parlement est prorogé d'un an, soit jusqu'au 29 août 2011.
Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Bevor wir zur Gesamtabstimmung kommen, gebe ich Herrn Bäumle noch einmal das Wort für die Kommission.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass Sie mit der Annahme des indirekten Gegenentwurfes, wenn Sie diesem in der Gesamtabstimmung jetzt zustimmen, automatisch die Frist für die Behandlung der Volksinitiative um ein Jahr verlängern. Es wurde in der Kommission kein anderer Antrag gestellt. Mit dem Ja würde die Frist also automatisch um ein Jahr verlängert. Umkehrschluss: Wenn Sie in der Gesamtabstimmung Nein sagen, ist auch diese Verlängerung abgelehnt, und die Initiative würde direkt zur Abstimmung gelangen, weil die Frist am 29. August 2010 abläuft. Dies einfach, damit Sie die Gesamtabstimmung in Kenntnis der Fakten vornehmen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen selbstverständlich, dem bereinigten Entwurf zuzustimmen.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 108 Stimmen
Dagegen ... 78 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté