12.3028
Gentech-Moratorium befristet weiterführen
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione. La commissione chiede all'unanimità di respingere la mozione.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Es geht ja hier um ein Geschäft, das in Ihrer WBK behandelt wurde. Deshalb darf ich mich legitimerweise hier äussern, selbstverständlich auch in Absprache mit unserer ganzen Kommission. An sich ist das Geschäft kurz zu behandeln, weil sich die Sache schon erledigt hat. Es geht um eine Motion, die die gesetzlichen Grundlagen schaffen wollte, damit das geltende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft nach dessen Ablauf im November 2012 weiterhin befristet gelten würde. Wie Sie wissen, wurde dieses Thema im Rahmen der Landwirtschaftspolitik und der entsprechenden Debatte in die Vorlage integriert, und die Verlängerung des Moratoriums ist beschlossen. Somit kann auch diese Motion abgeschrieben werden, weil sie erfüllt ist.
Es war aber die Meinung Ihrer WBK, dass wir hierzu noch einen Kommentar anbringen sollten. Dieser Kommentar hat nicht nur mit dem Inhalt des Anliegens des vierjährigen Moratoriums zu tun, sondern schon auch mit der Art und Weise, wie diese Verlängerung im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung zustande gekommen ist. Ich möchte dabei unterstreichen, dass es der WBK nicht darum geht, einen demokratischen Entscheid unserer Kammern nicht zu respektieren, sondern darauf hinzuweisen, dass die Art und Weise, wie dieser zustande gekommen ist, vermutlich die Machtverhältnisse in der Landwirtschaftspolitik reflektiert. Eigentlich wäre hier ein striktes Vorgehen nach unseren Prozessen und Verfahren adäquat gewesen, nämlich eine entsprechende ordnungsgemässe Änderung im Rahmen entweder des Gentechnikgesetzes oder anderer Vorhaben mit einer entsprechenden Vernehmlassung, die ebenfalls nicht stattgefunden hat.
Lassen Sie mich das ein bisschen ausführen. In Ihrer WBK wurde die Vorberatung der Motion im Januar 2013 verschoben, da eben zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Behandlung der Agrarpolitik beantragt wurde, die Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2017 zu verankern. Wir hatten in der WBK eine Reihe von Fragen, die sich damals ergeben haben. Es ging insbesondere um die Fragen, ob und auf welcher Basis eine solche Moratoriumsverlängerung beschlossen werden könnte und ob eine weitere Verlängerung, nachdem ja schon verlängert wurde, auch verfassungskonform sei. Es lag dann ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vor, das besagte, es sei im Prinzip eine dreijährige, nicht eine vierjährige Verlängerung rechtens, da die entsprechende Verordnung - die Freisetzungsverordnung, um eine spätere mögliche Freisetzung zu regeln - vorbereitet werden müsste. Dafür könnten drei Jahre veranschlagt werden.
Sie denken vielleicht, die Frage, ob es drei oder vier Jahre seien, sei ein Streit um des Kaisers Bart, angesichts der Tatsache, dass die Konsumenten und die Landwirtschaft bezüglich dieser Thematik eher zurückhaltend sind. Für die WBK war es nicht nur ein Streit um ein Jahr, sondern es ging um die Frage, auf welcher Basis wir Moratorien einführen und verlängern. Es geht nicht nur um das Beispiel Gentechnik und Landwirtschaft, es gibt auch verschiedene andere Bereiche, in denen Moratorien diskutiert werden. Ich nenne etwa die Nanotechnologie oder das Fracking, das kürzlich ein Thema in der Energiepolitik war. Es ist eine grundsätzliche Frage, wie ein Wissenschaftsstandort wie die Schweiz mit solchen Moratorien umgeht. Das war ein erstes Thema. Wir wären der Meinung gewesen, dass es für drei Jahre eine Basis gegeben hätte und dass der Entscheid für vier Jahre ein relativ unbegründeter Entscheid der Mehrheit war, der im Rahmen der Landwirtschaftsdebatte gefällt wurde.
Wir hatten ein zweites Thema, nämlich das Verfahren. Wir waren der Meinung, dass eine weitere Verlängerung eines solchen Moratoriums auf einem ordentlichen Weg hätte geschehen müssen, nicht im Rahmen der Landwirtschaftspolitik, sondern beispielsweise im Rahmen der vom Bundesrat auf Ende 2013 angekündigten Arbeiten zum Gentechnikgesetz. Das wäre die Gelegenheit gewesen. Dann hätte auch eine ordnungsgemässe Konsultation der von diesem Themenbereich betroffenen Akteure stattfinden können; diese hat nicht stattgefunden.
Zudem, und das gilt es als Drittes doch auch anzumahnen, auch wenn die Sache heute klar ist, hat das auch dazu geführt, dass sich das Parlament nicht wirklich mit den Ergebnissen des Nationalen Forschungsprogrammes (NFP) 59 befasst hat, die ja das Hauptargument des Parlamentes für die erste Verlängerung des Moratoriums waren. Damals war der Haupttenor nämlich: Wir brauchen dieses 12 Millionen Franken teure Forschungsprogramm, um die wissenschaftlichen Grundlagen für eine weitere Verlängerung zu haben. Sie wissen es, auch wenn das im Parlament nicht besonders zur Kenntnis genommen worden ist: Das NFP 59 hat insgesamt ergeben, dass gentechnisch veränderte Pflanzen grundsätzlich nicht mit höheren Risiken behaftet sind als konventionell gezüchtete Pflanzen. Es wird im Schlussbericht des NFP 59 denn auch empfohlen, die Risikobewertung von Kulturpflanzen auf die Pflanze und auf die konkreten Formen ihrer Verwendung in der Landwirtschaft zu konzentrieren, und das unabhängig vom Züchtungsverfahren. Der kommerzielle Anbau verfügbarer gentechnisch veränderter Pflanzen wird als eher bescheiden gewertet. Das waren die Ergebnisse, die man hätte einbeziehen sollen und hätte einbeziehen wollen.
Die Wissenschaft, hier das NFP 59, hat insgesamt empfohlen, neue Technologien für die Zukunft der Landwirtschaft nicht einfach auszuschliessen. Ich will nicht in alle Details gehen, aber das Verfahren hat dann dazu geführt, dass das ursprüngliche Anliegen, die Entscheide über weitere Moratorien auf eine Faktenbasis zu stellen, in den Hintergrund getreten ist und sich das Parlament mit den Ergebnissen dieses grossen Forschungsprogrammes nicht wirklich auseinandergesetzt hat.
De facto haben wir heute in der Schweiz also ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen für zwölf Jahre, ohne dass die Faktenbasis wirklich einbezogen worden ist. Das ist das zentrale Anliegen der WBK, und deshalb spreche ich etwas länger zu dieser abzuschreibenden Motion - damit nämlich in zukünftigen Diskussionen über solche Moratorien sehr sorgfältig auf Fragen geachtet wird wie: Auf welcher Faktenbasis soll entschieden werden? Welche Verfahren sind adäquat? Welche Anhörungen usw. sollen durchgeführt werden? Damit in Zukunft nicht einfach nur aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Landwirtschaftspolitik entschieden wird.
Ich sage das insbesondere, weil aus dem Nationalrat schon eine weiter gehende Motion vorliegt, die Motion Grin 13.3649, die eine Verlängerung des GVO-Moratoriums über 2017 hinaus, also über die beschlossenen vier Jahre hinaus, verlangt. Das zeigt, dass die Debatte wieder kommen wird - das erstaunt niemanden - und dass wir deshalb gut daran tun, uns zu überlegen, wie sie geführt werden soll.
In der WBK sind wir der Meinung, dass für den Wissenschaftsstandort Schweiz die Frage des Umgangs mit neuen Technologien entscheidend ist. Risiken und Chancen sollen sehr sorgfältig analysiert und gewertet werden. Es sollen - vom Zentrum für Technologiefolgenabschätzung bis zum Schweizerischen Nationalfonds - entsprechende Forschungsprojekte durchgeführt werden. Es soll dann aber auch auf Faktenbasis diskutiert werden. In dieser Wissensnation sollten Moratorien doch mit einer grossen Skepsis angegangen werden, denn die meisten modernen Technologien sind nicht einfach nur risikobehaftet, sondern bieten auch Chancen: für unsere Landwirtschaft, für unsere Volkswirtschaft überhaupt, für unseren Wissenschaftsbetrieb.
Das war das Anliegen, das die WBK hier formuliert haben wollte. Wie eingangs gesagt, kann die Motion aber abgeschrieben werden, denn sie ist in diesem Sinne erfüllt.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Sie erlauben mir, dass ich dazu auch einige etwas weiter gehende Gedanken äussere.
Nachdem wir im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 ohne allzu grosses Aufheben und ohne eine wirklich fundierte Diskussion das Moratorium für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen bis Ende 2017 verlängert haben, kommt nun diese Motion als eine Art Ladenhüter daher. Ich will damit nichts über die Qualität der Motion sagen, aber man kann sagen: "Alea iacta est", die Sache ist erledigt. Man könnte zur Tagesordnung übergehen und die Sache als erledigt betrachten.
Etwas lässt mir jedoch in dieser Sache keine Ruhe und stösst bei mir auf Widerstand. Die Thematik beschäftigt mich auch, weil ich seit über fünfzehn Jahren Präsident der beratenden Kommission des Instituts für Agrarwissenschaft an der ETH Zürich bin - dies ist meine Interessenbindung, soweit es eine solche ist. Hier arbeiten Forscher, welche im Bereich der Pflanzenwissenschaften in den Disziplinen Pflanzengenetik und Pflanzenpathologie unter anderem mit gentechnisch veränderten Organismen arbeiten. Spricht man mit diesen Personen, so haben diese aus ihrer wissenschaftlichen Optik nur wenig Verständnis für die Vorbehalte gegenüber diesen modernen Möglichkeiten der Pflanzenzucht und des Pflanzenschutzes. Auch wenn Versuche im Freiland möglich sind und durch dieses Moratorium nicht direkt betroffen werden, so sind die Auflagendichte und die Gefahr der mutwilligen Zerstörung der Freisetzungsversuche doch ein veritables Hindernis für eine erfolgreiche, weltweit konkurrenzfähige Forschung.
Es ist für junge Studierende und Assistenten auch nicht sonderlich motivierend, in einer Wissenschaftsdisziplin zu arbeiten, die eigentlich auf die praktische Anwendung ausgerichtet ist, welche jedoch untersagt bleibt. Was soll ich also diesen Leuten sagen, wenn ich nächsten Monat die Sitzung dieser beratenden Kommission leiten soll? "Geht doch ins Ausland", oder "Vergesst eure Forschungsarbeit"? Nun, das ist das eine Dilemma.
Etwas anderes, was mich etwas irritiert, ist der Umstand, dass uns die Wirtschaftsverbände im Vorfeld der Kommissionssitzungen und auch gerade gestern wieder geschrieben haben, wir sollten diese Motion nicht annehmen, weil ein Moratorium für den Wirtschaftsstandort schädlich sei. Nun ja, aber es sind ja die gleichen Wirtschaftsverbände, die die Landwirtschaft schon beinahe leierartig ermahnen, sie solle sich endlich mehr am Markt orientieren. Was soll nun diese Forderung, wenn der Markt und die Konsumenten diese Produkte gar nicht wollen? Ist es wirklich ehrlich, die Bauern mit Rahmenbedingungen zu konfrontieren, welche die Produktion infolge der notwendigen Trennung von GVO-haltigen und GVO-freien Waren massiv verteuern? Und will die Wirtschaft die Landwirte wirklich mit Produkten "beglücken", welche niemand will und welche das Risiko beinhalten, dass sie, obwohl objektiv gesehen in keiner Art und Weise schädlich, GVO-freie Waren verunreinigen? Ist das wirklich das Signal der Wirtschaft an die Landwirtschaft: Produziert etwas, was eine Mehrheit gar nicht will und was sogar - wie wir der Montagsausgabe der "NZZ" entnehmen konnten - vermeintlich als das drittgrösste Risiko in unserer Gesellschaft betrachtet wird?
Je länger man die Sache betrachtet und in dieser Thematik dabei ist, desto mehr hat man den Eindruck, dass wir es hier mit einem Circulus vitiosus zu tun haben; dieser bezeichnet einen Zirkelschluss und einen Teufelskreis. Wikipedia definiert den Zirkelschluss wie folgt: "Dabei wird eine These in einem Argument durch Schlussfolgerung aus Prämissen abgeleitet, deren Gültigkeit ebenso fragwürdig ist wie die der These, auch wenn sie glaubwürdiger klingen oder den Eindruck erwecken, unabhängig von der Akzeptanz der These gültig zu sein." Wenn Sie das nicht begriffen haben, müssen Sie sich nicht schämen; ich habe es auch nicht begriffen, denn es tönt reichlich gelehrt und übersteigt eigentlich meine intellektuelle Aufnahmefähigkeit.
Bei der Gentechnik hat dies doch etwas für sich. Die Forscher sagen, etwas sei gut. Die Bauern wollen es jedoch nicht anwenden, weil es die Konsumenten nicht wollen. Die Wirtschaft, obwohl das auch Konsumenten sind, sagt, die Bauern sollten es anpflanzen, weil sonst der Forschung geschadet werde; doch die Bauern, wenn man wirtschaftlich überlegt, könnten es gar nicht denjenigen verkaufen, die sagen, sie sollten es anpflanzen. Letztere behaupten erst noch, die Schweizer Bauern müssten etwas Besseres als jene im Ausland produzieren. Das ist der Gedankengang, der dahintersteht. Deshalb muss ich hier auch ein bisschen Herrn Gutzwiller opponieren: Es sind eben nicht die Landwirte selber, sondern es ist die Gesellschaft, die diese Produkte gar nicht will. In dieser schwierigen Situation sagt man dann: Forscht mal weiter, wir machen unterdessen ein Moratorium.
Was ist die Quintessenz meiner Überlegungen? Wir drehen uns hier im Kreis herum, und ich drehe munter mit. Anstatt zu sagen: "Hier stehe ich und kann nicht anders", kann man hier sagen: "Hier drehe ich und kann nicht anders." Nur eines kann ich mit Sicherheit sagen: Wenn es nicht gelingt, hier gesellschaftlich einen Konsens zu finden, nutzen auch Dutzende von NFP nichts, und auch die Zuschriften der Wirtschaftsverbände sind alles andere als hilfreich. Wenn die Gesellschaft jedoch eine derart grosse Gefahr bei den GVO sieht, sollte man tunlichst von Einkaufstourismus und auch von Auslandferien absehen.
Wie gesagt, ich habe die Lösung auch nicht. Ich habe aber auch nie ein Moratorium verlangt, und ich habe nie Briefe mit Gratisratschlägen an die WBK geschrieben. Was ich jedoch als damaliger Präsident der WBK bei der Beratung des Gentechnikgesetzes verfolgt habe, war, ein strenges und klares Gesetz zu beschliessen; dies in der Meinung, dass in der Folge keine Moratorien mehr nötig würden. Nun ist es schon zum wiederholten Mal anders gekommen. Ich weiss nicht, wie es weitergehen wird. Für mich muss ich sagen, dass ich wahrscheinlich bei der nächsten Moratoriumsverlängerung nicht mehr in diesem Rate sein werde.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin unglücklich über den Verlauf dieser ganzen Gentechnik-Debatte in den letzten Jahren, und insbesondere bin ich auch enttäuscht über die Haltung, die in der Begründung dieser Motion zum Ausdruck kommt. Ich zitiere daraus: "Das heute geltende Gentech-Moratorium hat zu keinen erkennbaren Problemen geführt. Die heute vorhandenen und unmittelbar in der Pipeline stehenden GV-Sorten bringen den Schweizer Landwirten keinen wirtschaftlichen Vorteil."
Diese Einschätzung ist erwiesenermassen falsch. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Futtermüller. Ich weiss, wo welche Futtermittel, die in der Ernährung unserer Nutztiere einen massgeblichen Anteil haben, nicht mehr als gentechfreie Sorte bezogen werden können. Insbesondere der Bezug von gentechfreiem oder zumindest fast reinem Soja ist kaum mehr möglich. Denn die europäischen Ölmühlen haben es längst aufgegeben, getrennt zu mahlen, und es braucht das getrennte Mahlen dieser Sojaschrote, um die entsprechenden Gentechfrei-Qualitätskriterien einzuhalten. Diese Einschätzung in der Motion ist also nach meinem Dafürhalten falsch. Es ist eine Marketingstrategie, die aber nur kurzfristig wirken wird, und dieses Thema wird andernorts noch diskutiert werden müssen.
Ich bin ein bisschen verunsichert, weil ich nicht weiss, auf welcher Schiene, auf welcher Ebene dieses wichtige Thema weiterdiskutiert werden wird und auf welcher Stufe die Gesetzgebungsarbeit weiterzuentwickeln ist. Das wäre dann eine Frage an Bundesrätin Leuthard, uns aufzuzeigen, wie diese Thematik auf einer sachlichen Ebene aufgearbeitet werden kann und letztlich in eine Gesetzgebungsarbeit münden wird. Gibt es hier Arbeiten? Welches sind diese Arbeiten? Wie weit sind sie, wo stehen wir? Braucht es hier noch parlamentarischen Support oder nicht? Denn die Lösung über Moratorien ist sicher nicht die Lösung, die wir anstreben können.
Wir werden uns früher oder später in ein massives Dilemma hineinmanövrieren: Fehlallokation von Subsidien in der Futtermittelwirtschaft, auch bei den Bauern. Es wird, dies ein Beispiel, kein Futterweizen mehr angebaut, weil es sich nicht lohnt und andere Flächenbeiträge diesen Anbau massiv konkurrenzieren. Das kann auf Dauer nicht sein. Denn die fehlenden Mengen werden importiert, und bei diesem Import haben wir keine Handhabe. Ob so gentechfreie Sorten weiterhin ins Land kommen oder nicht, ist nicht mehr in unseren Händen. Diese Themen dürfen wir nicht einfach via Moratorium auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Ich bin mit Kollege Gutzwiller und Kollege Bieri der Meinung, dass man diese Motion jetzt abschreiben muss. Ich denke jedoch, wir dürfen nicht hier haltmachen und sagen: "Wir schauen dann mal, was passiert." Es braucht hier eine sehr aktive Kampagne. Es braucht auch eine Informationskampagne für die Bevölkerung. Es braucht viel Sachlichkeit in der Frage, was Gentechnologie heute überhaupt bedeutet. Wo liegen Gefahren, wo liegen Chancen? Wie wollen wir als Land sie nutzen?
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nach der epischen Predigt von Kollege Bieri und zwei, drei anderen Klagen von Kollegen möchte ich hier doch kurz und knapp festhalten, dass die Gesellschaft nicht generell gegen Gentechnik ist. Die sogenannte rote Gentechnik, also jene in der Medizin, hat volle Akzeptanz. Aber die Konsumentinnen und Konsumenten wollen halt kein Genfood essen. In einer freien Marktwirtschaft ist es halt so, dass man nur Produkte auf den Markt bringen kann, die die Leute auch wollen. So simpel und einfach ist es und wird es auch bleiben. Daran ändern auch Informationskampagnen nichts. Die Leute wissen ganz genau, worum es geht, und haben schon x-fach gesagt, dass sie kein Genfood auf ihren Tellern wollen.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte Kollegin Fetz bitten, dafür zu sorgen, dass ihre Konsumentinnen und Konsumenten auf ausländisches Geflügelfleisch verzichten, denn dieses Geflügel wird ausnahmslos mit genmanipuliertem Soja gefüttert.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist ein Thema, das man tatsächlich seit Jahren vor sich herschiebt und bei dem man keine klare Lösung findet. Juristisch haben wir das Problem, dass man dieses Moratorium nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verlängern kann. Die Juristen in der Bundesverwaltung sind der klaren Auffassung, dass nach 2017 eine weitere Verlängerung nicht möglich sein wird. Sonst haben Sie ein Problem mit der Verfassung. Deshalb muss man sich einmal entscheiden, was man will. Moratorien sind eben schon auch ein bisschen ein Zeichen dafür, dass man nicht so genau weiss, wie man etwas lösen soll.
Mit dem Ansatz von Frau Fetz sagen wir eigentlich: Wir lassen alles zu, der Markt regelt es dann; es kommt darauf an, was der Konsument will. Dann werden gewisse Produkte einfach nicht gekauft, sie stehen dann auch nicht mehr im Laden. Das würde dafür sprechen, dass man sagt: Der Markt entscheidet, und der Bauer entscheidet selber, was er anbaut. Wir zwingen dann niemanden - aber wir zwingen dann auch niemanden dazu, auf GVO zu verzichten, weil es der Staat so will. Bei diesem Denken müssten Sie Offenheit bewahren und sagen: Der Konsument wird entscheiden. Wenn kein Konsument solche Produkte will - ich glaube auch, dass die Skepsis in der Bevölkerung sehr gross ist -, dann werden sie nicht gekauft, beziehungsweise dann werden sie verschwinden. Aber dann brauchen Sie kein Verbot, dann regelt es eben der Markt.
Wir haben zusätzlich folgende Problematik: Sie wissen, die EU und die USA verhandeln über ein Freihandelsabkommen, inklusive Landwirtschaft. Es wird spannend sein zu sehen, was da passiert, sowohl bei hormon- und antibiotikabehandeltem Fleisch als auch bei GVO-Produkten. Das beeinflusst dann selbstverständlich auch die Schweiz.
Es gibt ein weiteres Feld, das man berücksichtigen muss. Beim Saatgut, insbesondere bei Futtermitteln - Herr Eberle hat es gesagt, und das entspricht auch unseren Informationen -, wird es zunehmend schwierig. Die Schweizer Landwirtschaft kauft Futtermittel zunehmend ein. Das wird sich in den nächsten Jahren noch akzentuieren. Also hat man dort zunehmend Schwierigkeiten, wenn die Hersteller eine Deklaration und eine Garantie liefern müssen, weil die Trennung im internationalen Warenverkehr nicht sauber gemacht und daher die Herkunft nicht sauber zurückzuverfolgen und zu deklarieren ist.
Der Bundesrat hat in diesem Jahr zusammen mit den Bundesämtern - BLW und Bafu arbeiten auf diesem Feld sehr gut zusammen -, unter Mitwirkung einer ausserparlamentarischen Kommission mit Experten in diesem Bereich, eine Vorlage zum Thema Koexistenz in die Vernehmlassung geschickt. Sie enthält folgenden Ansatz: Die Schweiz erlaubt grundsätzlich GVO, aber es sind Ausnahmen möglich; es können sich sogar Regionen für GVO-frei erklären. Wenn die Thurgauer sagen: "Wir wollen keine GVO bei uns", oder wenn einzelne Bauern sagen: "Ich will das nicht", ist das möglich.
Das wäre ein Ansatz gewesen, wie ihn die Schweiz auch sonst kennt. Wir verböten nichts auf Dauer, aber wenn der Markt, wenn der Produzent oder eine Region keine GVO wollte, wäre es für sie möglich, sich für GVO-frei zu erklären. Das stände auch in Übereinstimmung mit dem internationalen Handelsrecht.
In der Vernehmlassung - das darf ich Ihnen heute sagen, auch Herrn Ständerat Eberle - hat diese Vorlage massiv negative Reaktionen zur Folge gehabt. Etwa zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer haben dieses Modell, diesen Ansatz verworfen - ohne zu sagen, was dann die Lösung sei.
Wir stecken also einmal mehr in einem Dilemma, auch in der Bundesverwaltung. Die verschiedenen Ämter sind im Moment daran, weiter zu denken, auch zusammen mit der ausserparlamentarischen Kommission, mit den Experten - in Berücksichtigung der internationalen Ebene. Wie können wir einen Ansatz für eine Gesetzesvorlage finden, der es erlaubt, dass die Skepsis in der Bevölkerung und in der Landwirtschaft respektiert wird, dass das einfliesst? Gleichwohl sollten wir nicht das Signal senden, dass man ein absolutes Verbot hat - im Wissen, dass man es gar nicht einhalten kann, wenn die Deklaration sauber erfolgt. Das ist ein Dilemma.
Wir sind im Moment am Nachdenken. Wir haben das Ziel - weil dieses Moratorium eben juristisch wirklich problematisch ist -, dem Parlament vor Ablauf des Jahres 2017 eine Vorlage zu unterbreiten. Ob diese dann auf dieser Schiene bleibt oder infolge der Vernehmlassung Abänderungen erleben wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Unser Ziel ist aber klar: Wir brauchen eine saubere gesetzliche Grundlage. Die Politik muss sich entscheiden. Sich nur mit einem Moratorium weiterhin diesem Dilemma zu entziehen wird somit nicht mehr möglich sein. Voraussichtlich in der nächsten Legislatur wird sich das Parlament mit dieser Frage dann definitiv auseinandersetzen müssen. Ich würde es sehr gut finden, wenn die verschiedenen Kommissionen zusammenfänden und der landwirtschaftliche, der bildungspolitische, der wirtschaftliche und der internationale Ansatz berücksichtigt würden. Welche Kommission dann den Lead übernimmt, wird das Parlament entscheiden. Das kommt jedenfalls.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Abgelehnt - Rejeté