08.053
Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
In der Wintersession 2011 hat der Nationalrat die Vorlage zum Mehrwertsteuer-Einheitssatz an den Bundesrat zurückgewiesen, damals entgegen der Meinung des Ständerates, und den Bundesrat aufgefordert, stattdessen eine Vorlage mit zwei Steuersätzen vorzulegen, wobei Nahrungsmittel, Gastgewerbe und Hotellerie dem reduzierten Satz zu unterstellen seien. Am 30. Januar 2013 hat der Bundesrat dem Parlament nun eine Vorlage im Sinne dieses Auftrages unterbreitet, bestehend aus einem Entwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und einem Bundesbeschluss für eine Verfassungsänderung, die gemäss Bundesrat für die Einführung des reduzierten Satzes für die Hotellerie notwendig wäre. Es handelt sich um die Vorlagen 6 und 7, die zusammen mit der Zusatzbotschaft 08.053 vorgelegt worden sind.
Obschon der Bundesrat den Auftrag des Nationalrates erfüllt hat, beantragt er, das aktuelle Dreisatzmodell beizubehalten und sich bei dieser Reform des Mehrwertsteuergesetzes auf die übrigen vorgeschlagenen Änderungen zu beschränken. Diese Änderungen gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück, vor allem die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstobjekte, sie betreffen die steuerliche Erleichterung der Zusammenarbeit der Gemeinwesen und die Verlängerung der Verjährungsfrist, oder sie sind gesetzessystematisch bedingt.
Die Motion 13.3362 ist ebenfalls Gegenstand unserer heutigen Beratung. Sie umfasst drei Punkte:
1. die umstrittenen Bestimmungen der Vorlage 6, mit Ausnahme der Frage der Steuersätze;
2. die Empfehlungen des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums;
3. die Anliegen von zwei in der WAK-NR sistierten parlamentarischen Initiativen, nämlich der parlamentarischen Initiative Frick 11.440, "Keine Mehrwertsteuer auf Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen", und der parlamentarischen Initiative Triponez 02.413, "Berufsunfallverhütungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht".
Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion.
Weil sie politisch mehrfach diskutiert worden ist, möchte ich gerne noch kurz auf die Frage der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Rega eingehen. Wir haben diese Frage in der Kommission bereits mehrmals diskutiert, auch im Vorfeld der Behandlung dieser Kommissionsmotion. Diesmal hat die Verwaltung die Ausgangslage dargelegt.
Umstritten ist bei der Frage betreffend die Rega, ob es sich um einen Leistungsaustausch handelt; dies wurde in einem Fall vom Gericht so entschieden. Dafür spricht, dass Gönner ihren Beitrag leisten, damit sie bei einem Notfall in den Bergen gerettet werden. In einem solchen Fall müssen die Gönnerbeiträge versteuert werden. Falls dies in Zukunft politisch geändert werden soll, müsste im Gesetz eine neue Ausnahme vorgesehen werden. Dagegen spricht, dass die Rega noch andere Dienstleistungen erbringt als diese, die eigentlich dem Versicherungsgedanken entspricht. Denkbar wäre aber auch, dass vonseiten der Unternehmen, die solche Luftrettungsleistungen erbringen, anders kommuniziert wird, sodass bei den Gönnern nicht mehr der Eindruck erweckt wird, sich für einen bestimmten Fall versichern zu können. Bei einer anderen Kommunikation wäre es möglich, die Beiträge als Spende anzusehen. Vielleicht wird sich eine Lösung auf dem Praxisweg anbieten. Alternativ dazu könnte das Problem auch über eine neue Ausnahme geregelt werden. Es gilt nun, diese Frage im Rahmen der Behandlung der Motion einer definitiven Lösung zuzuführen.
Nun noch zur hängigen Vorlage 08.053, insbesondere zu den Vorlagen 2, 3 und 5: Im Zusammenhang mit früheren Revisionen des Mehrwertsteuergesetzes sind die Vorlagen 2, 3 und 5 noch hängig und zu erledigen. Auf Antrag der WAK-NR hat der Nationalrat am 18. Juni 2013 einstimmig Abschreiben der Vorlage 2 sowie Nichteintreten auf die Vorlagen 3 und 5 beschlossen. Die Finanzkommission des Ständerates hat uns dazu einen Mitbericht abgegeben. Die Finanzkommission ist ebenfalls skeptisch gegenüber dem Zweisatzmodell, da sie darin keine massgebliche Vereinfachung sieht. Zudem ist es ihr ein Anliegen, dass bei einer allfälligen Reform die Kostenneutralität gewahrt wird.
Die Kommission hat sich nach einer kurzen Diskussion den Beschlüssen des Nationalrates einstimmig angeschlossen. Beim zur Diskussion stehenden Zweisatzmodell besteht ein Missverhältnis zwischen Mehrwert und Aufwand. Es waren erneut unterstützende Aussagen zu einem Einsatzmodell zu verzeichnen; dieses Modell wurde aber bereits früher abgeschrieben.
Ihre Kommission beantragt Ihnen also Folgendes: bei der Vorlage 2 Abschreibung, weil die Räte bereits auf die Vorlage eingetreten sind; bei den Vorlagen 3, 5, 6 und 7 Nichteintreten. Bei der Motion 13.3362 der WAK-NR empfiehlt Ihnen Ihre Kommission Zustimmung. Es handelt sich praktisch um ein Sammelgefäss für sämtliche aus dieser Vorlage noch resultierenden Anliegen. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen.
Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP
Der Titel der Vorlage ist "Vereinfachung der Mehrwertsteuer". Wir sprechen ja sehr viel von Vereinfachungen im Steuersystem. Es ist uns bewusst, dass es bei der direkten Steuer sehr schwierig ist und wahrscheinlich ein langwieriger Prozess wäre - ich denke, ein Prozess von fast einem Jahrzehnt -, bis man wirklich substanziell etwas ändern könnte. Anders ist es aber bei der indirekten Steuer, bei der Mehrwertsteuer. Ich erlaube mir, dazu aus der "NZZ" vom 16. April 2013 zu zitieren: "Eigentlich läge ihre Schönheit in ihrer Einfachheit. Eine Mehrwertsteuer sollte dem Staat Mittel sichern, indem sie ökonomischen Mehrwert dort belastet, wo und wann er erarbeitet und verkauft wird. Sie sollte Anreize zum Aufschieben des Konsums (sprich Sparen) schaffen, aber durch ihre einheitliche Belastung aller Arten von Leistungserbringungen möglichst wenig ins Wirtschaftsgeschehen eingreifen. So weit die Theorie."
Ich gebe hier einfach meiner Frustration darüber Ausdruck, dass wir im Parlament nicht fähig sind, ein System zu vereinfachen und einen Schritt vorwärts zu tun.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich stelle einfach fest, dass wir uns seit längerer Zeit an einer Vereinfachung der Mehrwertsteuer üben. Wir haben es im administrativen Bereich ja geschafft. Die Vorlage 1 hat man am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt; ich denke, sie hat zumindest in diesem Bereich Vereinfachungen gebracht. Aber mit der Frage, ob ein, zwei oder drei Sätze, ob zwei Sätze plus Ausnahmen oder ein Satz ohne Ausnahmen bzw. mit wenigen Ausnahmen vorzusehen seien, und dann mit dem Spezialauftrag, den wir noch gefasst haben - zwei Sätze und statt 29 nur noch 26 Ausnahmen -, haben wir ungefähr alle Varianten einmal durchgespielt. Ich denke, es ist jetzt so, wie es ist; das muss man so auch akzeptieren. Aber es ist, denke ich, besser, beim heutigen System zu bleiben, als eine kleine Änderung zu machen, die dann die Wirtschaft enorm belastet und eigentlich wenig bringt. Von daher bin ich schon froh, dass wir nicht die Zweisatzvariante mit 26 Ausnahmen umsetzen müssen, weil das erneut einen Zusatzaufwand gebracht hätte, der niemandem gedient hätte.
Jetzt zur Vorlage, wie wir sie noch haben, also zu den Anträgen in der Vorlage zum Zweisatzmodell: Wir haben ja in dieser Zusatzbotschaft - der Präsident der WAK, Herr Graber, hat es gesagt - einige Änderungen beantragt oder möchten sie beantragen: die Wiedereinführung der Margenbesteuerung, die Vereinfachung der Steuerpflicht, die Erleichterung der Zusammenarbeit von Gemeinwesen, das Zwangsvollstreckungsverfahren. Dort sind Mehrwertsteuerforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung neu in öffentliche Register und auf Rechnungsstufe einzugeben. Das ist die Forderung einer Motion Hess Hans 11.3185; darüber haben wir auch einmal diskutiert. Muss man in einem solchen Verfahren die öffentlichen Forderungen eingeben? Dann die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist, die Normstufenbereinigung: Wir sind froh, dass Sie mit der Motion diese Änderungen verlangen; das sind nämlich Änderungen, die wir auch vorgeschlagen haben. Dann gibt es auch aus dem Konsultativgremium Änderungsvorschläge, die wir prüfen und aufnehmen wollen; Sie haben diese zum Teil in Ihrer Motion auch erwähnt.
Dann möchte ich noch zu den beiden parlamentarischen Initiativen Triponez und Frick kurz etwas sagen. Ich denke, bei der parlamentarischen Initiative Triponez ist es sicher unbestritten, dass wir die durch die Suva vollzogenen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten von der Steuer ausnehmen; das ist sicher mehrheitsfähig. Bei der parlamentarischen Initiative Frick geht es tatsächlich um die Frage, wie man mit diesen Gönnerbeiträgen bei der Rega umgehen soll. Da muss man sicher noch ein paar Überlegungen machen. Mehrwertsteuersystematisch korrekt müsste dieses Anliegen über eine neue Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz aufgenommen werden und nicht einfach durch eine definitorische Ausweitung des Spendenbegriffs, was man jetzt ja auch immer wieder diskutiert hat. Wir sind daran abzuklären, wie man das aufnehmen kann, wenn man es will, aber es gibt möglicherweise in diesem Bereich dann noch eine breitere Diskussion.
Der Bundesrat begrüsst die von der Kommissionsmotion verlangte Revision des Mehrwertsteuergesetzes und beantragt die Annahme der Motion; das wurde gesagt. Wir haben mit Bezug auf die andere Vorlage - die Vorlage Zweisatzmodell bzw. Vorschlag Bundesrat - den Antrag gestellt, auf die Vorlage Zweisatzmodell einzutreten und ausser den Artikeln 25 und 28, die eben dieses Zweisatzmodell betreffen, alle Artikel anzunehmen, auch Artikel 106a Absatz 1 des AHV-Gesetzes. Dieser Antrag der WAK-SR ist eigentlich am Schluss identisch mit dem Antrag, den der Bundesrat gestellt hat, und wir stimmen dem in allen Teilen zu. Hier besteht also keine Differenz.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
2. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Teil B. Förderung der Wirtschaft und des Wachstums)
2. Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée (Partie B. Encourager l'économie et la croissance)
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Abschreibung der Vorlage)
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Classer le projet)
Angenommen - Adopté
3. Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
3. Arrêté fédéral sur la simplification de la taxe sur la valeur ajoutée
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Nichteintreten)
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas entrer en matière)
Angenommen - Adopté
5. Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
5. Arrêté fédéral sur la simplification de la taxe sur la valeur ajoutée
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Nichteintreten)
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas entrer en matière)
Angenommen - Adopté
6. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
6. Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Nichteintreten)
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas entrer en matière)
Angenommen - Adopté
7. Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
7. Arrêté fédéral sur la simplification de la taxe sur la valeur ajoutée
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Nichteintreten)
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas entrer en matière)
Angenommen - Adopté
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté