14.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2013
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Zur Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates gehen wir gleich vor wie in den letzten Jahren: Die Diskussion wird in vier Blöcke aufgeteilt, wobei pro Block jeweils zwei Departemente behandelt werden. Sie haben eine Übersicht mit der Verteilung der Departemente auf die einzelnen Blöcke erhalten.
Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung und Artikel 26 des Parlamentsgesetzes übt die Bundesversammlung die Oberaufsicht aus über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte, der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, der Bundesanwaltschaft selbst und anderer Träger von Bundesaufgaben. Diese Oberaufsicht wird durch die beiden Geschäftsprüfungskommissionen wahrgenommen und ausgeführt. Die dabei massgebenden Prüfungskriterien sind die Rechtmässigkeit, die Ordnungsmässigkeit, die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit.
Eines der wichtigsten Geschäfte für die GPK ist die Prüfung des Geschäftsberichtes des Bundesrates. Die GPK beider Räte haben an drei Sitzungstagen alle Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin angehört. Vorgängig waren durch die Subkommissionen zwölf Anhörungen mit Vertretern der verselbstständigten Einheiten und Unternehmen des Bundes durchgeführt worden.
Für die Anhörungen zum Geschäftsbericht wurde der Schwerpunkt in diesem Jahr bei den Problemen des Bundes im öffentlichen Beschaffungswesen gesetzt. Alle Departementsvorsteherinnen und -vorsteher sowie die Bundeskanzlerin wurden darüber befragt, wie sie konkret die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen steuern und kontrollieren und wie sie den Verlauf von Projekten überwachen und im Griff behalten. Zurzeit gibt es in allen Departementen insgesamt 2528 laufende Verträge über 150 000 Franken, das ist ein Auftragsvolumen von insgesamt 3,3 Milliarden Franken. Davon sind von den Departementen 118 Verträge mit einem Gesamtvolumen von 171,5 Millionen Franken als budget- und/oder zeitkritisch bezeichnet worden. Diese Zahlen zeigen, dass wir es mit einer komplexen Materie zu tun haben.
Die Anhörungen mit den Departementsvorsteherinnen und -vorstehern haben gezeigt, dass der Bundesrat aktiv geworden ist und Korrekturmassnahmen eingeleitet hat. Die Verwaltungsführung hat heute dank neuer Controlling-Instrumente einen besseren Überblick über das Beschaffungswesen als noch vor zwei Jahren, aber es bleibt noch viel zu tun. Die Aufarbeitung der bekanntgewordenen Problemfälle wird durch die beiden GPK weiterhin eng begleitet. Zum Korruptionsfall im Seco erwartet die GPK im August vom Bundesrat einen Bericht. Die GPK sind entschlossen, die angelaufenen Verbesserungsmassnahmen so lange durch Kontrollen und Prüfungen zu unterstützen und voranzutreiben, bis die Gewissheit besteht, dass das gesamte Beschaffungswesen kontrolliert, transparent, effizient und rechtskonform abläuft.
Nichtsdestotrotz erlauben die aus den Geschäftsberichten und Hearings erhaltenen Informationen die generelle Feststellung, dass die Bundesverwaltung insgesamt gute und professionelle Arbeit leistet, wofür ich im Namen der GPK allen Beteiligten bestens danke.
Im Namen der einstimmigen GPK beantrage ich Ihnen, auf den Geschäftsbericht des Bundesrates einzutreten und ihn gutzuheissen.
Verfahrensbeitrag
Block 1 - Bloc 1
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Bundesrat Maurer hat in seiner Berichterstattung Ausführungen zur Weiterentwicklung der Armee gemacht. Leider ist diese ja mittlerweile zurückgestellt worden. Wir sind gespannt zu erfahren, ob die Weiterentwicklung der Armee nochmals grundsätzlich ändern wird und wieso dieses Projekt jetzt aufgeschoben wurde.
Ich möchte hier aber von einem Projekt berichten, das in der Öffentlichkeit nicht die gleiche Aufmerksamkeit erhält, für unsere Sicherheit aber ebenso wichtig ist und das ganz besonders die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Akteuren im Sicherheitsbereich stärken soll. Es geht um den Sicherheitsverbund Schweiz: Polizei, Spital- und Sanitätswesen, die Feuerwehr, Infrastrukturwerke, der Zivilschutz und schliesslich die Armee sollen so vernetzt werden, dass sie in einem Krisenfall effizient und erfolgreich zusammenarbeiten können. Im Rahmen dieses Verbundes wurde eine Plattform zwischen den Kantonen und dem Bund geschaffen. Diese Zusammenarbeit verlief bisher positiv, so die Aussage des zuständigen Bundesrates.
In diesem Verbund wird beispielsweise auch die Cyberstrategie diskutiert. Die Cyberstrategie des Bundes wird dabei in vier Arbeitsgruppen diskutiert, und die Bedürfnisse der Kantone und des Bundes werden aufeinander abgestimmt.
Ein Thema ist auch der Schutz ausländischer Vertretungen in der Schweiz. Diese wurden in den letzten Jahren oft von der Armee geschützt. Eigentlich ist dies aber Aufgabe der Kantone, und so sucht man in der Zusammenarbeit Lösungen, um einen guten und sicheren Schutz zu gewährleisten.
Die Kommunikation unter den unterschiedlichen Organisationen stellt immer wieder eine grosse Herausforderung dar und muss ganz besonders für den Krisenfall gut vorbereitet werden. Es wird diskutiert, wieweit und wo die Kantone sich am Führungsnetz der Armee beteiligen können. Dazu muss eine gesetzliche Grundlage erarbeitet werden. Diese Kommunikationsverbindung muss schlussendlich auch sicher gegen Angriffe sein. Zudem muss es wirklich möglich sein, dass alle miteinander kommunizieren können.
Im November wird eine grosse Übung des Sicherheitsverbundes stattfinden. 25 Kantone beteiligen sich daran. Nur Basel-Stadt wird nicht mitmachen, weil dort zur gleichen Zeit die OSZE-Konferenz stattfindet. Mit dieser Übung hofft man, Lücken in der Zusammenarbeit aufzuzeigen, um für den Ernstfall besser gerüstet zu sein.
Ein weiteres Thema aus unserer Subkommission ist der jährliche Bericht der Ruag. Die Eignerstrategie 2015-2018 wird nun vom Bundesrat erarbeitet, und wir wollten wissen, ob das Parlament mitsprechen kann. Zudem baute die Ruag in den letzten Jahren Personal in der Schweiz ab, und dazu wollten wir vom Bundesrat wissen, ob er sich dafür einsetzt, dass die Ruag in der Schweiz auch wieder Personal aufbaut. Die Eignerstrategie wird der Sicherheitspolitischen Kommission zur Kenntnis gebracht werden, es wird aber nicht darüber abgestimmt werden können. Wenn das Parlament nicht damit einverstanden wäre, müssten wir Vorstösse machen.
Die Ruag ist seit zwölf Jahren verselbstständigt. Damals arbeitete sie zu rund 90 Prozent für die Armee, heute ist sie noch zu rund 33 Prozent für die Armee tätig. Der Bundesrat diskutiert die Eignerstrategie mit der Ruag, möchte sich aber im Moment nicht von der Ruag trennen, denn die Armee ist auf diesen Betrieb angewiesen, auch wenn dort nicht mehr so viele Arbeiten ausgeführt werden. Das Know-how und die Technik sind dort aber vorhanden, und davon kann die Armee profitieren. Zugleich sichert die Schweiz dadurch auch Arbeitsplätze.
Zum Schluss war bei der Aussprache noch der Flugplatz Dübendorf ein Thema. Es gibt Offerten für den Betrieb, aber die Armee müsste immer quersubventionieren, und es stellt sich die Frage, wie viel man dort zu investieren bereit ist. Die Armee wird in Dübendorf selber nur noch Helikopter stationieren. Schlussendlich wird es dann noch Diskussionen mit der Zürcher Regierung geben, die selber keine Flächenflugzeuge mehr auf diesem Flugplatz haben will.
Dies war nur ein kurzer Einblick in unsere Kommissionsarbeit während des vergangenen Jahres. Ich möchte dabei als Präsidentin der Subkommission EDA/VBS den betroffenen Bundesräten und den Personen aus der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit danken.
Veillon Pierre-François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Permettez-moi de partager mon intervention entre le rapport de gestion du DFAE et celui du DDPS.
Notre entretien avec le président de la Confédération, chef du DFAE, a porté principalement sur la présidence de l'OSCE en 2014, dont il a la charge. Je peux résumer l'essentiel de cet entretien en quatre points:
1. Bonne volonté de la Suisse: l'OSCE compte 57 Etats membres, et la Suisse a présidé l'organisation en 1996. Elle a été sollicitée pour prendre à nouveau la présidence en 2014 à la place de la Serbie, qui n'a pas obtenu de consensus. La Suisse a accepté cette charge à condition que la Serbie assume la présidence en 2015 avec un programme de travail commun sur les deux années 2014 et 2015. L'élément central de cet engagement est que le représentant spécial de la présidence suisse en 2014 dans les Balkans occidentaux, l'ambassadeur suisse Gérard Stoudmann, restera en place en 2015.
2. Préparation du mandat de la présidence: la présidence suisse a été préparée en 2013 sur le leitmotiv "construire une communauté de sécurité au service des individus" avec des priorités clairement établies. Il faut citer l'implication de la société civile avec un focus sur la jeunesse, la modernisation du document de Vienne qui traite des mesures de confiance en termes militaires, et surtout, pour l'OSCE, l'amélioration de la capacité d'agir en médiation en cas de précrise ou de crise.
3. Situation en Ukraine: avec cette crise, dans son rôle de médiatrice, la présidence suisse s'est tout de suite retrouvée au front. Elle a pris toute une série de mesures dont l'envoi sur place d'un envoyé spécial de la présidence, la mise sur pied d'une mission spéciale d'observation et la proposition d'une feuille de route. C'est une tâche difficile et incertaine qui va se poursuivre dans la région en 2015 sous la présidence de la Serbie. Comme indiqué tout à l'heure, la Suisse restera concernée, avec ce programme de travail partagé avec la Serbie.
4. Médiation: avec la présidence de l'OSCE, la position de la Suisse est reconnue comme positive, ce qui est à souligner, car notre pays est souvent perçu comme ne faisant que ce qui l'arrange directement. Le président de la Confédération a par ailleurs informé la Commission de gestion que la Suisse était actuellement sollicitée pour d'autres mandats de médiation, car elle a une réputation très claire de neutralité qui favorise l'indépendance nécessaire.
S'agissant du rapport de gestion du DDPS, je souhaite revenir sur la question des ressources du Service de renseignement de la Confédération, plus particulièrement sur celle de l'adéquation entre les ressources du service et les tâches que la loi lui impose. Lors de notre entretien avec le chef du département, on a débattu du contre-espionnage qui constitue l'une des tâches principales du Service de renseignement. Conformément à la loi sur le maintien de la sécurité intérieure, le Service de renseignement est tenu de rechercher des renseignements sur toutes les formes d'espionnage interdites en Suisse.
Selon le Conseil fédéral, les menaces que représentent l'espionnage économique et l'espionnage politique sont au centre des préoccupations de la Suisse. Or, moins de dix personnes du Service de renseignement de la Confédération sont affectées au contre-espionnage économique et politique, qui englobe la lutte contre les nouvelles méthodes cybernétiques utilisées en matière d'espionnage. Le chef du DDPS juge naturellement cette dotation comme insuffisante et la Délégation des Commissions de gestion partage ce point de vue. Dans d'autres domaines également, la Délégation des Commissions de gestion a constaté que le Service de renseignement ne possédait pas ou ne déployait pas les ressources nécessaires aux missions qui lui sont confiées.
Je cite deux exemples: premièrement, s'agissant de la banque de données ISIS, le Service de renseignement ne disposait pas ces dernières années du personnel suffisant pour garantir le contrôle qualité des enregistrements tel que la loi le prévoit. Cela a conduit à une inflation de près de 200 000 données classifiées. Plusieurs postes de travail ont par la suite été mis à disposition du Service de renseignement pour mener à bien ce travail d'épuration et la situation est aujourd'hui sous contrôle. Deuxièmement, le Service de renseignement de la Confédération n'a pas non plus été en mesure de garantir la sécurité de son informatique en raison de l'effectif insuffisant du personnel affecté à ce domaine. Cela a débouché sur l'affaire du vol de données qui a frisé la catastrophe. Le Conseil fédéral a dû approuver dans l'urgence la création de onze postes supplémentaires pour la sécurité informatique au Service de renseignement.
En conclusion, le renseignement est un élément essentiel pour la politique de sécurité du Conseil fédéral. Il est aussi un domaine extrêmement sensible et vulnérable.
Du point de vue de la haute surveillance, il est primordial que les ressources du Service de renseignement de la Confédération soient en adéquation avec les tâches qui lui sont dévolues. Sinon, on peut craindre ces prochaines années d'autres dysfonctionnements au sein de ce service ou une insuffisance préjudiciable des résultats obtenus.
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Die GPK von National- und Ständerat haben sich mit dem Geschäftsbericht 2013 mit Blick auf alle Departemente befasst. Ich spreche zu Block 1, zum VBS.
Die GPK-NR hat den Vorsteher des VBS, Herrn Bundesrat Ueli Maurer, zur Anhörung eingeladen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee durchgeführt. Die Vorlage kommt in die parlamentarische Beratung. Damit sollen die in den verschiedenen Grundlagenberichten festgehaltenen Eckwerte zur Weiterentwicklung der Armee rechtlich umgesetzt werden. Neu geregelt werden sollen namentlich die Aufgaben und der Bestand der Armee. Die von der Armee zu erbringenden Leistungen müssen den Sicherheitsbedürfnissen der Schweiz entsprechen, sie müssen auf die Bedrohungen und die Gefahren ausgerichtet sein, und sie müssen die Verletzlichkeiten von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigen. Diese Aufgaben sind mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen in Einklang zu bringen. Die Armee muss rasch, flexibel und multifunktional Sicherheit schaffen können. Auch der Vollzug des Zivildienstes soll an die neuen Rechtsgrundlagen für die Armee angepasst werden.
Eine weitere wichtige Vorlage ist das Nachrichtendienstgesetz. In rechtlicher Hinsicht soll eine einheitliche, formell-gesetzliche Grundlage geschaffen werden. In materieller Hinsicht erfolgt eine Neuausrichtung der Informationsbeschaffung, indem nicht mehr primär zwischen Bedrohungen aus dem Inland und Bedrohungen aus dem Ausland, sondern zwischen gewalttätigem Extremismus mit Bezug zur Schweiz einerseits und den übrigen Bedrohungsfeldern und Aufgaben andererseits unterschieden wird.
Der Bundesrat will Söldnerfirmen in der Schweiz verbieten und eine Meldepflicht für Sicherheitsdienstleistungen im Ausland einführen. Er hat dazu die Botschaft zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen verabschiedet. Diesem Gesetz unterstellt sind Unternehmen, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen oder die in der Schweiz damit zusammenhängende Aktivitäten ausüben. Das neue Gesetz verbietet es in der Schweiz ansässigen Sicherheitsunternehmungen, im Rahmen eines bewaffneten Konflikts unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen.
Zur Bekämpfung der Kriminalität hat der Bundesrat 2013 verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet. Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht dank verschlüsselter Kommunikation einer Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Dazu hat der Bundesrat die Botschaft für die erforderliche Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs verabschiedet.
Künftig sollen mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zugunsten der Sicherheit erfüllen können. Diese Neuerung sieht der Vorentwurf für ein Strafregister vor, der bis Ende des Jahres 2013 in der Vernehmlassung war.
Ein Umsetzungsplan zur nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken konkretisiert Massnahmen und beschreibt die zu erreichenden Umsetzungsergebnisse. Sodann wird der Informationsaustausch zwischen den Behörden über den Besitz von Waffen mit Missbrauchspotenzial verbessert. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu verabschiedet. Diese Vorlage werden wir in dieser Session noch behandeln. Sie war in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates völlig unbestritten.
Weiter soll in der Schweiz die Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Korruption ausgebaut werden. Insbesondere soll die private Bestechung zum Offizialdelikt werden und im Wirtschaftsleben auch dann geahndet werden können, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Dazu hat der Bundesrat eine Änderung des StGB in die Vernehmlassung geschickt.
Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
J'aborde, au nom du groupe libéral-radical, le Département fédéral des affaires étrangères, sur la troisième ligne directrice du rapport 2013 du Conseil fédéral, en l'occurrence la promotion des relations politiques internationales.
Le président de la Confédération porte cette année plusieurs casquettes, et c'est un hasard s'il préside l'OSCE la même année. Rappelons, comme l'a fait Monsieur Veillon, rapporteur, que cette décision est intervenue fin 2012. Elle a été prise de façon à ce que la candidature de la Serbie, qui succédera à la Suisse à la présidence de l'OSCE, puisse être admise par tous les Etats membres. La Suisse n'a pas demandé à être candidate. Elle a accepté de succéder à l'Ukraine et a permis, par cette double candidature, que la Serbie puisse lui succéder. C'est en qualité de ministre des affaires étrangères que le président de la Confédération préside l'OSCE cette année.
Cette situation est due, je le rappelle, au hasard. La crise ukrainienne offre un rôle à la Suisse, lui donne l'occasion d'assumer non seulement des responsabilités, mais aussi de prendre des risques. Notre pays réussit très bien à rester dans sa voie, celle de la neutralité, qui fait de lui un partenaire crédible et écouté. La Suisse n'a pas d'intentions non déclarées et elle est considérée comme un Etat qui crée des ponts entre des parties en conflit.
La mission d'observation de l'OSCE, the Special Monitoring Mission, est un atout essentiel sur le terrain. Elle permet une présence à l'extérieur du pays et promeut la désescalade des conflits, pour autant bien entendu que toutes les parties le veuillent bien - on l'a vu en Ukraine dernièrement. Une telle décision n'avait pas été possible lors de la crise géorgienne en 2008, faute là encore de consensus.
Aujourd'hui, il est possible de trouver un consensus à 57 Etats membres et, cela, on le doit à la volonté et au travail de la Suisse, de tout le personnel diplomatique suisse, et en particulier du président de la Confédération pour négocier cette mission. Cette présidence crée des liens utiles pour la Suisse, non seulement au sein de l'Union européenne, mais aussi au-delà, auprès de grands partenaires. Cela montre que la Suisse est un pays utile, un pays qui contribue à améliorer le monde, ce qui contrebalance quelque peu la perception qu'ont certains d'une "Suisse profiteuse", notamment par le comportement parfois malheureux de certains établissements bancaires. Cela crée un capital de sympathie, instaure la confiance et force le respect.
Le contact humain et le bon réseau de notre chef du DFAE et président de la Confédération ont permis d'entretenir des relations étroites et constructives dans de nombreux dossiers concrets avec différents ministres des affaires étrangères et chefs d'Etat. Je pense en l'occurrence à l'Ukraine, la Russie, l'Allemagne, l'Italie, les Etats-Unis et bien d'autres encore.
Quant aux discussions sur la relation entre la Suisse et l'Union européenne, qui est véritablement un gros dossier pour le DFAE et le Conseil fédéral, il est primordial de créer une base de confiance pour négocier un accord qui soit gagnant pour les deux partenaires, mais là encore, il faut que les deux partenaires croient en la volonté de l'autre à travailler honnêtement, dans l'intérêt de toutes les parties. Cette relation, le chef du DFAE a su la créer depuis deux ans avec de nombreux Etats membres de l'Union européenne; elle s'est renforcée au fil des derniers mois et semaines. Il faut noter qu'il est un des rarissimes ministres suisses a avoir été invité à s'exprimer devant le Conseil des ministres des affaires étrangères de l'Union européenne. Sur le fond de ces deux dossiers prioritaires, le DFAE a changé début 2014. Il a intégré de nouveaux éléments liés à une actualité.
S'agissant de la voie bilatérale, la situation n'est pas facile, la marge de manoeuvre devient de plus en plus étroite. Saluons là encore la volonté du Conseil fédéral d'appliquer la décision populaire du 9 février dernier. Quant aux discussions au sein de l'Union européenne, il faudra soumettre le résultat de ces discussions au Parlement, puis au peuple. Cela a été dit, cette décision populaire n'est pas compatible avec l'Accord sur la libre circulation des personnes. Il faudra donc tenter de négocier, mais là encore, il faudra être deux! On verra l'issue de ces négociations.
Je voudrais aussi mettre en exergue un autre atout de la Suisse, son rôle international, notamment comme Etat hôte, et féliciter le travail de "la Genève internationale", ou plutôt de "la Suisse internationale par Genève", car c'est finalement toute la Suisse qui profite de cet atout essentiel. La volonté de se renforcer et de se projeter dans le futur demeure; conserver une longueur d'avance est plus que jamais d'actualité. Il est possible de développer une stratégie nationale avec le canton et la ville. Rappelons que cela n'a pas été fait depuis vingt ans. Là aussi, il faut créer la confiance entre les partenaires, ce qui n'a pas toujours été le cas. L'engagement personnel du chef du DFAE est ici à saluer.
Il faudra également convaincre l'assemblée générale de l'ONU. La qualité du travail et les contacts personnels avec le secrétaire général, mais également avec le nouveau directeur général de l'ONU à Genève, jouent un rôle prépondérant. Ce dossier est pris en main personnellement et de manière prioritaire par le chef du DFAE, ce dont nous le félicitions. Nous le remercions pour son sérieux et la modestie qui le caractérise dans son travail.
Je vous invite à prendre acte du rapport de gestion du Conseil fédéral 2013.
Ziörjen Lothar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD
Der GPK-Präsident hat bereits das Vorgehen bei der Prüfung dieses Geschäftes ausgeführt. Ich spreche zu Block 1, und zwar zu verschiedenen Themen.
Zum bilateralen Weg: Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen mit der EU im institutionellen Bereich verabschiedet und will damit den bilateralen Weg erneuern und stärken. Damit sollen der Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz weiterhin garantiert werden. Das gewährleistet die Anwendung des geltenden Rechts und die Unabhängigkeit der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied. Zudem beinhaltet die gewählte Lösung keine automatische Übernahme von EU-Recht. Der Bundesrat will zudem, dass die Schweiz immer die Möglichkeit hat, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren, z. B. eines Referendums, selbst darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen will. Diesem Ziel und dem Vorgehen stimmt die BDP-Fraktion voll zu und unterstützt den Bundesrat auf dem von ihm eingeschlagenen Weg.
Zum Wettbewerbsrecht: In der Anwendung des Wettbewerbsrechts in den Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sollen die Vertragsparteien weiterhin ihre eigenen Gesetzgebungen anwenden. Das Mandat stützt sich dabei auf die Gleichwertigkeit der Wettbewerbsbestimmungen und setzt keine materielle Harmonisierung des Rechts voraus. Natürlich soll vom Ziel, dass das Zusammenarbeitsabkommen sowohl in der Schweiz als auch in der EU zu einem besseren Schutz im Wettbewerb beitragen soll, nicht abgewichen werden.
Zum Bauproduktegesetz: Gemäss Bundesrat sollen beim Bauprodukterecht das Bundesgesetz über Bauprodukte und die neue Bauprodukteverordnung angepasst werden. Dabei soll für eine Reduktion der Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmer und für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Zudem soll das Produktesicherheitsrecht für Bauprodukte europakompatibel ausgestaltet sein und einen wichtigen Beitrag zur Bauwerksicherheit und zur Nachhaltigkeit leisten. Auch dies ist ein Beitrag, um die Vorteile der bilateralen Verträge mit der EU zu nutzen und um damit über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen einen für die schweizerische Volkswirtschaft bedeutsamen Wirtschaftssektor zu erhalten. Zudem sollen keine neuen Handelshemmnisse entstehen. Nachdem Gespräche darüber aufgenommen wurden, sind wir gespannt, ob die Ergebnisse den Zielen entsprechen werden.
Zum Sicherheitspolitischen Bericht 2010: Dem Ziel ist zu entnehmen, dass der Bundesrat von der Armee erwartet, dass die zu erbringenden Leistungen den Sicherheitsbedürfnissen der Schweiz entsprechen und dass sie auf die Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet sind. Die Armee muss dabei auch rasch, flexibel und multifunktional Sicherheit schaffen können und dies alles mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen in Einklang bringen. In der aktuellen Situation ist die Umsetzung dieses Ziels nochmals mit höchster Priorität zu behandeln.
Zu den Söldnerfirmen: Der Bundesrat will Söldnerfirmen in der Schweiz verbieten und eine Meldepflicht für Sicherheitsdienstleistungen im Ausland einführen. Dem Bundesgesetz sind Unternehmen unterstellt, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen oder in der Schweiz damit zusammenhängende Aktivitäten ausüben. Zudem verbietet das Gesetz, dass in der Schweiz ansässige Sicherheitsunternehmen unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilnehmen. Die Sicherheitsunternehmen dürfen auch keine Tätigkeiten ausüben, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen. Mit dem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen wird richtigerweise sichergestellt, dass in diesem Markt die notwendigen Leitplanken und Grenzen gesetzt werden.
Zu den Immobilienverkäufen: Mit dem kurzen Vermerk, dass der Bericht über die möglichen Immobilienverkäufe des VBS bis Ende 2013 nicht mehr verabschiedet werden konnte, wird man der Bedeutung dieser grossen Pendenz nicht wirklich gerecht. Damit verbunden sind nämlich auch grosse Blockaden, die bis in die Kommunen negative Auswirkungen haben.
Zum Waffenbesitz: Es ist die Absicht des Bundesrates, den Informationsaustausch zwischen den Behörden über den Besitz von Waffen mit Missbrauchspotenzial zu verbessern. Dabei soll die Staatsanwaltschaft oder das Gericht künftig die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden. Die Revision des Waffengesetzes schafft die Voraussetzung dafür, dass die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonalen Waffenregister als auch die vom Fedpol geführte Waffeninformationsplattform Armada konsultieren können. Eine erfolgreiche Umsetzung der betrieblichen Zielsetzung ist wichtig und muss unterstützt werden.
Burkhalter Didier · BPR-M · Bundesrat · Neuenburg
Au nom de l'ensemble du collège gouvernemental, je voudrais tout d'abord remercier la Commission de gestion, tout spécialement son président et ses rapporteurs, pour tout le travail effectué, en particulier pour avoir passé au crible la gestion du Conseil fédéral. Je la remercie aussi pour les échanges constructifs que cela permet, non seulement avec le Conseil fédéral, mais aussi avec de nombreuses personnes de l'administration.
L'examen du rapport de gestion et la série de débats qui y est liée sont l'occasion de tirer un bilan et de juger les activités à l'aune des objectifs. Le bilan, à la manière suisse, quantitatif surtout, avec le nombre d'objectifs atteints, largement atteints ou partiellement atteints, est bon pour l'année 2013. On peut donc être content de ce bilan. En même temps, il faut reconnaître qu'un bilan sur une année comme celle-là, c'est une photo, c'est la photo à la fin de l'année 2013. Mais la vie continue et elle change relativement vite. On peut dire que ces photos que sont les bilans annuels sont déjà un peu vieillies parce que le rythme de l'évolution, en particulier à cause des relations de la Suisse avec le monde, s'accélère. L'évolution de la place financière internationale, celle de la situation géostratégique internationale, celle des relations Est/Ouest, celle des relations de la Suisse avec l'Union européenne, tout cela change rapidement. Cela implique qu'il faut à la fois tenir compte des lignes directrices que nous avons fixées, tout spécialement dans notre programme de législature, et savoir évoluer en fonction des réalités, en fonction du film plutôt que des photos.
Dans ces quelques minutes dont je dispose, je ne voudrais pas entrer dans les détails qui ont été précisés dans le cadre des séances de la Commission de gestion, mais plutôt brosser le tableau général et revenir à ce qui était le cadre des travaux du Conseil fédéral et du Parlement au début de la législature - soit le programme de la législature - et voir dans quelle mesure on peut dire que nous avons progressé.
Ce cadre nous permet de renforcer le pays, en particulier sa cohésion. On le voit de plus en plus: presque tous ces éléments ont un lien assez direct avec la politique internationale, ce qui implique un travail de coopération - thème qui est cher au rapporteur de la commission -, mais également un travail de coordination et d'équipe au niveau du Conseil fédéral et de l'administration ainsi que dans le fonctionnement des institutions.
Reprenons les lignes directrices. Six lignes directrices étaient proposées à l'époque par le Conseil fédéral pour son programme de législature. Vous en aviez ajouté une septième, qui était la garantie de l'égalité de droit entre hommes et femmes. Les principales priorité des lignes directrices de ce programme de législature donnent l'image et le film suivants.
La première ligne directrice, à savoir la garantie d'une place économique suisse attrayante et concurrentielle se signalant par un budget fédéral sain et des institutions étatiques qui fonctionnent, est tout un programme; on pourrait en parler pendant des heures. J'aimerais relever ici deux éléments concrets importants: d'une part l'avenir de la place financière et d'autre part la question des matières premières. Ces deux éléments ont un lien pratiquement direct et constant avec la place de la Suisse dans le monde.
Concernant l'avenir de la place financière, l'année 2013 a été marquée par le fait que le Conseil fédéral a dit clairement qu'il était disposé à coopérer avec l'OCDE à l'élaboration d'une norme internationale pour l'échange automatique d'informations permettant de garantir que les clients étrangers de gérants de fortune respectent leurs obligations fiscales. Le Conseil fédéral a pris acte du premier rapport d'experts sur la stratégie des marchés financiers. Il a adopté également le message relatif aux recommandations révisées du GAFI. Il a lancé la consultation sur la loi sur l'infrastructure des marchés financiers et préparé la consultation sur la loi sur les services financiers.
Il a aussi adopté le message sur l'accord FATCA et, dans le cadre du feuilleton à rebondissements au Parlement sur la fameuse Lex America, il a finalement pris des décisions sur la déclaration commune devant permettre de régler dans le cadre du droit existant le différend fiscal sur la régularisation du passé des banques suisses aux Etats-Unis. Il y a donc beaucoup d'éléments dans ce domaine.
Dans le cadre des matières premières, le Conseil fédéral a lancé des travaux. Il a pris acte du rapport de base sur les matières premières, qui est un état des lieux sur l'importance du secteur, sur les défis, chances et risques de réputation, notamment, qui y sont liés. C'est un rapport crucial, avec des recommandations qui lancent des séries de travaux dans le cadre des différents départements. On doit permettre de développer ainsi l'environnement économique, réglementaire, et surtout le dialogue entre les différents secteurs, public et privé. Durant cette année 2013, la Suisse a présidé l'initiative des principes volontaires en matière de droits de l'homme dans le secteur de l'extraction. Cela doit permettre de renforcer la confiance et le dialogue entre les différents partenaires sous la forme d'un partenariat public-privé.
La deuxième ligne directrice est encore plus directement liée à la question internationale puisqu'il s'agit pour le Conseil fédéral, dans le cadre du programme de législature, de bien positionner la Suisse sur le plan régional et mondial et de renforcer son influence dans le contexte international. C'est là le cadre qui nous a été fixé. Il s'en dégage deux domaines prioritaires: la politique de stabilité de développement dans le monde avec la Suisse internationale par Genève - qui a été évoquée par plusieurs d'entre vous - et la politique de stabilité et de sécurité en Europe, avec l'OSCE et la présidence suisse en la matière - évoquée également.
Pour ce qui concerne la stabilité de développement dans le monde, 2013 marque le début de la nouvelle stratégie de coopération, conformément au fameux message 2013-2016. Il faut souligner en particulier la décision de la Suisse de s'engager résolument et beaucoup plus qu'auparavant dans ce que l'on appelle "les contextes fragiles", là où la violence a remplacé l'Etat de droit. C'est beaucoup plus compliqué que dans des situations déjà difficiles, mais que l'on connaît mieux, et cela implique de nouvelles manières de travailler, de nouvelles contributions pour la paix, pour l'Etat de droit, pleinement conformes à la Constitution suisse. Il y a eu une série d'autres décisions en 2013 qui ont touché à la réduction de la pauvreté sur le plan international. Je n'y reviens pas dans le détail.
J'aimerais toutefois ajouter un mot concernant "la Suisse internationale par Genève", pour dire que la nouvelle stratégie a été développée l'année passée avec le canton et la ville de Genève. Il y a aussi eu une intensification des grands rendez-vous sur les grands thèmes du moment, que ce soit la Syrie, l'Ukraine ou le nucléaire iranien. Cela continue d'ailleurs, et il faut maintenir une pression positive sur cette stratégie en termes de recherche d'universalité - par exemple en termes de recherche de nouvelles solutions pour financer les rénovations de bâtiments, qui nous attendent ces prochaines années. Tout cela est en cours, et le message y relatif vous sera soumis en principe d'ici la fin de l'année 2014. Je suis du reste reconnaissant envers Messieurs Hiltpold et Veillon d'avoir évoqué ces différents éléments. Je crois qu'on aura vraiment l'occasion de mener un débat sur la position de la Suisse internationale par ce centre de compétences pour les défis globaux que devient de plus en plus Genève.
Concernant la stabilité, la sécurité et le développement en Europe, il y a en effet d'abord la recherche de la consolidation de notre base de prospérité et d'indépendance, avec le débat sur les relations entre la Suisse et l'Union européenne et la volonté de développer une nouvelle voie bilatérale. Je remercie ici Monsieur Ziörjen de ses différentes remarques et de son soutien quant aux lignes rouges qui ont été posées par le Conseil fédéral relativement aux discussions et aux négociations désormais amorcées sur les questions institutionnelles. Depuis le 9 février 2014, nous avons donc très clairement un élément de plus à intégrer, à savoir la question de la migration et de la révision de l'accord sur la libre circulation des personnes, dans un dossier qui était déjà assez compliqué. Mais enfin, c'est là le mandat qui nous a été donné par le peuple et qui doit être rempli par les différentes institutions, avec à la fin à nouveau la décision non seulement du Parlement, mais aussi de la population.
Dans le cadre de la sécurité en Europe, il y a le dossier clé de l'OSCE, qui a été abordé par plusieurs d'entre vous. Il fait le lien avec la troisième ligne directrice du programme de législature qui prévoit d'assurer la sécurité de la Suisse. Il commence par un engagement dans le cadre européen en particulier, ou aux marges de l'Europe, dirais-je. L'action de la Suisse vise à assurer notre propre sécurité par cet engagement, notamment au sein de l'OSCE. Monsieur Veillon, au nom de la commission, a évoqué plusieurs points: la continuité de la présidence en lien avec la question serbe; le leitmotiv, les priorités de notre présidence suisse; la question ukrainienne, avec toute une série d'éléments concrets; et, enfin, la médiation. Les éléments clés de toute cette opération ont été évoqués.
J'insiste sur l'importance de l'OSCE, qui est la plus grande organisation régionale de sécurité du monde avec 57 pays membres, 11 pays partenaires et trois dimensions de sécurité, donc la même conception que notre pays - à savoir une conception de sécurité large - et la volonté d'inclure la société civile. On l'a vu hier et on le voit aujourd'hui avec la Conférence sur les droits de l'homme qui a lieu à Berne: la sécurité passe par une amélioration de la dimension humaine également. C'est un peu ce que nous voulions dire, Monsieur Veillon, avec le leitmotiv. Quand on dit "construire une communauté de sécurité au service des individus", on dit qu'il faut jeter des ponts; on dit en effet qu'on ne peut assurer la sécurité que si les 57 pays y parviennent et que l'objectif n'est pas atteint si quelques pays n'y parviennent pas - si l'insécurité règne dans certains Etats, d'autres se sentent aussi en état d'insécurité; on dit aussi que le service est destiné non seulement aux nations, mais aussi aux êtres humains. C'est le message que nous essayons de faire passer. La situation en Ukraine nous permet de faire des travaux pratiques de médiation ou, en tout cas, de rapprochement, qui doivent être à mon avis confortés dans cette organisation. Si l'OSCE veut être vraiment efficace, elle doit être capable d'intervenir très rapidement sur le terrain grâce à ses différents instruments pour permettre à une médiation ou à un rapprochement de se concrétiser.
Le week-end dernier a été particulièrement révélateur en la matière puisqu'on a, en plus des différentes personnes déjà mobilisées, envoyé Madame Heidi Tagliavini, une diplomate remarquable qui connaît parfaitement la région et très bien les personnes. Elle doit accompagner le mouvement de dialogue qui s'appelle officiellement "Groupe de contact tripartite" permettant à la Russie et à l'Ukraine, avec l'OSCE, de négocier des éléments concrets pour faire progresser le plan de paix. C'est l'élément clé pour permettre de juguler la violence à l'Est. Sans l'arrêt de cette violence, on n'arrivera pas à régler cette crise.
Concernant les autres lignes politiques du programme de législature, je ne les reprends pas dans le détail, sinon pour dire ici très clairement qu'elles ont, en effet, presque toutes un lien avec l'action de la Suisse sur le plan international. Nous pensons à tout ce qui concerne l'approvisionnement énergétique, les transports, la formation et la recherche. La formation et la recherche font l'objet actuellement de nouvelles discussions en lien avec les programmes européens en la matière; de plus, l'année passée, il y a eu la révision de la loi sur l'instruction des Suisses de l'étranger, qui va désormais plus en direction de la formation et de la culture suisses dans les écoles suisses de l'étranger.
En conclusion, le rapport de gestion du Conseil fédéral est une image à relativiser un peu, parce qu'elle vieillit. Je ne dis pas qu'elle jaunit très vite, mais tout de même, certains éléments ont déjà considérablement évolué depuis sa rédaction. Le rythme s'accélère, notamment, encore une fois, en lien avec la politique internationale. Aux images, il faut ajouter le film des réalités du monde. Pour y faire face, il faut en particulier disposer d'une capacité à bien faire fonctionner les institutions, donc disposer aussi de valeurs, notamment celles de la confiance et du partage des responsabilités entre les autorités, entre le Conseil fédéral et le Parlement, notamment dans l'examen de la gestion et de leurs priorités. Nous vous en remercions, encore une fois, notamment pour l'examen aussi critique que constructif et utile auquel vous avez procédé dans le cadre de la Commission de gestion.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich möchte auf einige Punkte eingehen, die Sie im Zusammenhang mit dem VBS angesprochen haben. Vorab: Wir werden Ihnen die Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee, unser derzeitiges Hauptgeschäft, im dritten Quartal zustellen, sodass dann die Beratungen anfangen können. Wir sind im Moment daran, offene Fragen zu klären, die im Zusammenhang mit der Ablehnung der Gripen-Vorlage zum Teil auch von Ihnen gestellt wurden. Insbesondere geht es darum, auch die Finanzierung aufzuzeigen und sichtbar zu machen, was für Gewichte sich hier verschieben. Ich gehe davon aus, dass wir Ihre Fragen dann in dieser Botschaft umfassend beantworten können.
Worum geht es in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee? Vorab kann ich festhalten, dass es in den letzten Jahren gelungen ist, die erkannten Mängel zu beseitigen. Ich kann heute mit Befriedigung feststellen, dass die Armee ihre Aufgaben aus dem Stand erfüllen kann. Die wesentlichen Mängel, die einerseits bei der Logistikbasis und andererseits bei der ganzen Führungsunterstützung, also den EDV-Systemen, bestanden, sind behoben; das funktioniert. Wenn Sie heute in den Medien noch eine Negativmeldung lesen sollten, dann wäre es eine Meldung zu einem einzelnen Ausreisser und nicht zur Spitze eines Eisberges. Von Letzterem musste man früher ausgehen.
Die Schwergewichte der Weiterentwicklung der Armee lassen sich eigentlich in vier Punkte fassen:
1. Die Mobilisierung: In Zukunft sollen wieder Teile der Armee innert Tagen aufgeboten werden können. Diese Fähigkeit haben wir mit der Armee 95 abgeschafft. Mit der Wiedereinführung eines Mobilmachungssystems - nicht mehr im gleichen Ausmass, aber mit der Möglichkeit, einzelne Truppenteile rasch aufzubieten - kann die Armee ihre Aufgaben auch wieder erfüllen. Das ist eine wesentliche Erkenntnis aus dem Armeebericht und auch aus den Ereignissen der letzten Jahre. Eine Armee muss sofort einsatzbereit sein, es soll keine monatelange Wartezeit geben, bis man sie aufbieten kann. Die Mobilisierung ist der erste Punkt, den wir korrigieren - die Armee ist wieder bereit.
2. Die Ausrüstung: In der Vergangenheit wurde das Ausrüstungsniveau aufgrund der beschränkten Finanzen zu stark reduziert. Wir sind daran, diesen Rückstand aufzuarbeiten, und streben an, dass die Truppen wieder vollständig ausgerüstet sind. Nur wenn sie vollständig ausgerüstet sind, können sie auch zum Einsatz gelangen. Das werden wir erreichen; die Vervollständigung der Ausrüstung ist neben der Mobilisierung ein zweites wichtiges Ziel.
3. Die Ausbildung: Wir arbeiten mit einer Milizarmee, die von der Bevölkerung in der Abstimmung vom September 2013 mit 72 Prozent der Stimmen zugunsten der allgemeinen Wehrpflicht sehr stark unterstützt wurde. Betreffend die Ausbildung sehen wir vor, dass wieder jeder Wehrmann zuerst eine vollständige Rekrutenschule absolviert. Dieser Erfahrungsschatz, diese Erfahrungsbasis ist notwendig, gerade für das Milizkader. Die verschiedenen Grade sollen wieder vollständig abverdient werden, damit wir die Miliz stärken und in der Ausbildung diesen ganzen Erfahrungsschatz einbringen können.
4. Die Regionalisierung: Wir haben mit der Armee XXI eigentlich alles zentralisiert, und wir stellen fest, dass die Truppen eine regionale Verankerung haben, auch regional zum Einsatz kommen, eng mit den Kantonen zusammenarbeiten, auch in Katastrophenfällen. Mit dieser Regionalisierung, mit der Unterstellung unter die Territorialdivisionen, nicht mehr Territorialregionen, soll das verbessert werden.
Das ist sozusagen das Schwergewicht dieser Armee: Sie kann wieder sofort aufgeboten werden, sie ist ausgerüstet, sie ist ausgebildet, und sie steht regional zur Verfügung.
Gleichzeitig streben wir an, die Fähigkeiten der Armee auf neue Bedrohungen auszurichten. Hier ist die Cyberbedrohung ein grosses Stichwort. Wir investieren sehr viel in die Cyberabwehr, in die Technik, in die Verbesserung, in die Sicherung der Netze und der Kommunikation. Das haben wir schon länger erkannt und vervollständigen hier die Technik, das gesamte Netz. Wir bereiten uns - auch in Übungen - auf asymmetrische Bedrohungen, auf Terrorismus vor. Stichwörter wie Dissuasion und Prävention haben in der Ausbildung der Armee, bei der Ausrüstung und bei der Zusammenstellung der Formationen einen hohen Stellenwert, damit wir auch auf künftige Herausforderungen vorbereitet sind.
In diesem Zusammenhang, in Anbetracht veränderter Bedrohungen, ist es auch wichtig, dass alle sicherheitspolitischen Instrumente zusammenarbeiten können. Hier sei das Stichwort Sicherheitsverbund Schweiz genannt: Seit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 arbeiten wir sehr eng mit den Kantonen zusammen. Diese Zusammenarbeit bewährt sich, auch in der Kommunikation, im Zusammenspiel verschiedener Kräfte, in Anbetracht verschiedener Herausforderungen. Im Herbst - Sie haben es gehört - werden wir die Sicherheitsverbundsübung 2014 starten. Es wird das erste Mal seit rund 25 Jahren sein, dass wir in einer Übung versuchen, alle sicherheitspolitischen Instrumente zusammenarbeiten zu lassen. Wir möchten dort auch Fehler provozieren, damit wir Mängel erkennen und diese dann beheben können.
Schliesslich zu einem neben der Armee, neben dem Sicherheitsverbund dritten Element im Sicherheitsbereich, nämlich zum Nachrichtendienst: Neue Bedrohungen kommen unerwartet, an Orten, wo man sie nicht erwartet; das hat die Vergangenheit, das haben die letzten Jahre gezeigt. Es braucht folglich einen Nachrichtendienst, der uns nach Möglichkeit darauf aufmerksam macht, was wo passieren könnte. Auch hier haben wir Ihnen den Entwurf zu einem neuen Gesetz zugestellt. Es sieht unter anderem eine Ausdehnung der Tätigkeiten des Nachrichtendiensts vor. Die Schweiz ist nämlich nicht nur durch Kriege bedroht - wenn überhaupt -, sondern auch durch andere Bedrohungen, durch andere Gefahren. Mit dem Nachrichtendienst möchten wir diese Bedrohungen und Gefahren erkennen und dem Nachrichtendienst entsprechend neue Aufgaben geben, damit er entsprechende Massnahmen erarbeiten kann.
Die Nachrichtendienste sind im letzten Jahr vermehrt ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, insbesondere durch die Enthüllungen im Fall Snowden. Das hat weltweite Aufmerksamkeit erregt. Damit ist auch der verbotene Nachrichtendienst in der Schweiz ins Zentrum gerückt. Es gibt Staaten, die auch in der Schweiz gegen die Schweiz spionieren und die gewonnenen Daten dann brauchen. Wir arbeiten an dieser Problematik. Es ist nicht nur die politische Schweiz, die im Zentrum der Aufklärung steht, sondern auch die Wissenschaft, die Wirtschaft und der Finanzplatz. Da geht es um Dinge, die wir heute noch ungenügend bewältigen können. Da brauchen wir mit dem Nachrichtendienstgesetz eine neue Kompetenz.
Damit hätten wir sozusagen ein gesamtes Bild, um die Sicherheit der Schweiz zu verbessern: einerseits die Armee, die entsprechend aufgestellt und ausgebildet wird, andererseits die Zusammenarbeit der sicherheitspolitischen Bereiche mit den Instrumenten der Kantone und schliesslich den Nachrichtendienst sozusagen als Alarmglocke, auch in neuen Bereichen, damit wir vorbereitet sind und rechtzeitig reagieren können.
Ich möchte meinerseits insbesondere der Geschäftsprüfungsdelegation für die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Nachrichtendienst und auch der GPK danken. Ich schätze diese Zusammenarbeit ausserordentlich.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Verteidigungsminister, ich habe eine Frage zur Kopfstruktur: Können wir davon ausgehen, dass Sie uns eine Kopfstruktur präsentieren werden, die auch einem Konsens entspricht, hinter dem alle Verbände, die Kantone und auch die armeenahen Organisationen stehen können? Wer wird dann unter dem Titel "Einsatz" und wer unter dem Titel "Ausbildung" durch wen und durch welche Ränge geführt? Schon jetzt vielen Dank für die Beantwortung der Frage!
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir legen Ihnen eine Kopfstruktur vor, über die intern Konsens herrscht, eine Struktur, die in der Vernehmlassung im Wesentlichen nicht kritisiert wird, bei der ich aber davon ausgehe, dass sie in der Kommission und im Parlament noch wesentliche Diskussionen auslösen wird. Ich habe gegen zwanzig verschiedene Entwürfe zu Kopfstrukturen erhalten, auch von Milizorganisationen; das scheint eines ihrer Hobbys zu sein. Unsere Vorlage aber ist eine Diskussionsgrundlage, über die intern Konsens herrscht.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben ausgeführt, dass das Nachrichtendienstgesetz dazu beitragen soll, NSA-Schnüffeleien in der Schweiz zu unterbinden. Können Sie mir erklären, wie das geschehen soll bzw. welche Artikel dazu beitragen sollen?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben Ihnen dieses Gesetz ja unterbreitet. Ihre Sicherheitspolitische Kommission arbeitet daran. Das sind politische Fragen, die dann Sie hier beantworten sollen und müssen. Wir haben den entsprechenden Vorschlag unterbreitet, wonach der Bundesrat in Bezug auf Gefahren aus anderen Bereichen, wie Wirtschaft oder Finanzplatz - Stichwort: verbotener Nachrichtendienst -, zusätzliche Aufträge, mit entsprechenden Mitteln, erteilen kann. Aber es ist klar: Das ist eine politische Frage, die ich hier, in dieser Zeit, nicht beantworten kann; darüber werden wir stundenlang diskutieren.
van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Vous venez d'affirmer l'importance que vous accordez au Service de renseignement de la Confédération et à la lutte contre l'espionnage. Tout à l'heure, Monsieur le rapporteur nous a dit qu'il y avait à peine dix personnes chargées du travail de contre-espionnage. Quelle réallocation des ressources prévoyez-vous pour donner réellement et concrètement à ce secteur l'importance que vous lui accordez?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wenn Sie die Ressourcen rein auf das Personal beziehen, dann ist es so, dass wir Ihnen mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz die Schaffung von 20 neuen Stellen beantragen, wobei eine davon im Bundesverwaltungsgericht angesiedelt werden soll. Es wird natürlich auch davon abhängen, welche konkreten Aufträge der Nachrichtendienst zusätzlich erhält und welche Stellen Sie dafür auch entsprechend bewilligen.
Wir müssen immer vor Augen haben, dass wir im Nachrichtendienst - verglichen mit den Nachrichtendiensten in Europa, der Vergleich mit anderen fällt noch eindeutiger aus - relativ bescheidene Ressourcen haben. Wir werden uns immer auf die wesentlichen Punkte konzentrieren müssen.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Block 2 - Bloc 2
Finanzdepartement
Département des finances
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Für die Zahlreichen unter Ihnen, welche meiner Berichterstattung 2013 intensiv gelauscht haben, muss ich eine gewisse Wiederholungsgefahr ankündigen: Die zwei Themen, die wir mit der Vorsteherin des EFD besprachen, waren nämlich dieselben wie im Vorjahr. Diese Themen sind zwar hochdynamisch, aber offenbar auch immerwährend. Mir kommt es so vor: "Plus ça change, plus ça reste la même chose" und umgekehrt. Die zwei Themen, die wir besprochen haben, waren der Informationsaustausch in Steuersachen zum einen und die Geschichte und die Zukunft der Unternehmenssteuerreform III.
Ich kann mich auch heuer kurzfassen: Die Diskussion in der Subkommission war einmal mehr kompakt, und einmal mehr wird diese Berichterstattung 2014 angesichts der schnellen Entwicklungen schon etwas altertümlich anmuten.
Zum Informationsaustausch in Steuersachen: Der Bundesrat hat auch 2013 wieder eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die wir auch schon in den Räten behandelt haben. Darunter waren zum ersten Mal auch reine Informationsaustauschabkommen, sogenannte TIEA, wie es der Bundesrat schon 2012 beschlossen hatte und die Sie letzte Woche genehmigt haben. Ausserdem hat der Bundesrat 2013 auch das OECD-/Europarats-Übereinkommen zur Amtshilfe unterzeichnet, das bald auch den Weg zu uns finden wird.
In der innerstaatlichen Umsetzung haben wir auf Antrag des Bundesrates wahrscheinlich einen gesetzgeberischen Rekord aufgestellt, indem wir das Steueramtshilfegesetz im Jahr von dessen Inkraftsetzung schon wieder revidiert haben. In Kombination mit der hier noch hängigen Gafi-Vorlage, namentlich zum Thema der Inhaberaktien, ist der Bundesrat, wie er uns gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, zuversichtlich, noch dieses Jahr zur Phase 2 des Peer Reviews im Global Forum zugelassen zu werden.
Im Steuerstreit mit den USA während des Berichtsjahres - Sie erinnern sich sicher noch bestens daran! - hat uns der Bundesrat die berühmt-berüchtigte Lex USA vorgelegt, welche dieser Rat hier drin genau vor Jahresfrist versenkt hat. In Umsetzung einer gemeinsamen Erklärung beider Räte hat der Bundesrat stattdessen dann zu Einzelbewilligungen gestützt auf Artikel 271 StGB gegriffen, um den Banken der Kategorien 2 bis 4 die Zusammenarbeit mit den USA zu erleichtern. Wie uns die Vorsteherin des EFD in der Kommission erläuterte, sind diese Problembanken auf aussichtsreichem Wege zu einer Bereinigung in den USA. Das war kein explizites Thema, aber wir erhielten auch keinen Hinweis darauf, dass die Ablehnung der Lex USA vom letzten Jahr die Situation irgendwie blockiert hätte. Schliesslich schloss der Bundesrat aus - so auch die Ausführungen der Vorsteherin des EFD -, dass der Bund in irgendeiner Form daran denken würde, zu Notrecht gemäss Bundesverfassung zu greifen, um die noch ausstehenden Schwierigkeiten bezüglich der Banken in den USA aus dem Weg zu räumen.
Zum automatischen Informationsaustausch - letztes kurzes Streiflicht - hat der Bundesrat zwar im Berichtsjahr einen Grundsatzentscheid getroffen. Die weiteren Aktionen sollen aber vor allem 2014 erfolgen und waren daher noch nicht Gegenstand der Diskussion in unserer Kommission.
Zur Unternehmenssteuerreform III: Anders als erhofft und letztes Jahr in Aussicht gestellt, konnte der Bundesrat im Berichtsjahr die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III noch nicht eröffnen. Dies lag daran, dass der Dialog mit der EU zwar fortgeführt werden konnte, aber noch nicht die nötige Reife erlangte; wie wir jetzt ja gehört haben, sollte diese Reife nun aber bald erreicht sein. Im Inland wurden die Kantone im Sommer 2013 zum Zwischenbericht konsultiert. Im Dezember 2013, am Ende des Berichtsjahres, verabschiedete der Bundesrat seinen Schlussbericht, zu welchem die Kantone ja schon wieder konsultiert wurden. Im September 2014, so wurde uns in Aussicht gestellt, soll dann die Vernehmlassungsvorlage folgen, sodass im nächsten Jahr, 2015, die Botschaft kommt, über welche wir dann im Jahr 2016 wieder aus der GPK berichten dürfen.
Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
J'évoquerai trois thèmes de la politique du DEFR: le traité de libre-échange avec la Chine, les mesures d'accompagnement et leur mise en oeuvre et enfin la question de la formation.
L'objectif 8 du rapport du Conseil fédéral, soit le renforcement de la politique de libre-échange par l'extension et le développement du réseau d'accord de libre-échange, a été partiellement atteint. Le traité avec la Chine entre en vigueur le 1er juillet prochain. Vu le contexte politique chinois, des questions relatives aux droits humains ont été débattues. Le conseiller fédéral a rappelé que ces conventions sont des accords commerciaux devant permettre à la Suisse de garder le quasi plein emploi et d'avoir accès au marché mondial. Cependant, la position de la Suisse est de toujours mentionner explicitement les droits humains dans ses accords. Mais le résultat de la négociation doit tenir compte de tous les intérêts en présence. Dans le cas de la Chine, l'accord fait référence à la Charte de l'ONU, qui est l'instrument principal de gestion des droits humains. Soulignons que c'est la première fois que la Chine accepte une référence à ce type d'instruments dans un accord économique. C'est tout à fait exceptionnel, notamment parce qu'avec les autres pays, moins de difficultés existent.
J'arrive aux mesures d'accompagnement: depuis le rapport très critique de la Commission de gestion 2012 et les recommandations adressées au Conseil fédéral sur la mise en oeuvre des mesures d'accompagnement de l'Accord sur la libre circulation des personnes, la situation a changé. Mais visiblement pas assez, vu le résultat de la votation du 9 février 2014, qui a exprimé la crainte d'une majorité de la population à l'encontre du dumping salarial relatif à l'arrivée des personnes étrangères.
La législation a été renforcée et un groupe de travail composé de membres du SECO, des cantons et des partenaires sociaux a élaboré des propositions à l'intention du Conseil fédéral. Certaines mesures ont encore été adaptées, comme par exemple les sanctions administratives qui ont été augmentées de 5000 francs à 30 000 francs pour dissuader d'éventuels moutons noirs.
Le Parlement aura son mot à dire sur ces propositions par une modification des lois.
Les normes existent ou sont envisagées, encore faut-il les mettre en oeuvre. Les cantons doivent s'y atteler! Ils reçoivent l'aide de la Confédération, notamment sous forme de procès modèles, de calculateur pour les salaires ou de tables rondes réunissant des commissions paritaires et tripartites. La Confédération veut vraiment soutenir le partenariat social, qui fait partie du modèle de succès de la Suisse. Nous voilà rassurés!
Quant à la politique de formation, des spécialistes sont nécessaires à tous les échelons pour pouvoir continuer à être compétitif au niveau international et maintenir le bien-être en Suisse. C'est ce que souhaite l'initiative qui veut favoriser l'émergence de spécialistes dans notre pays. Le capital humain existe, encore faut-il l'utiliser, pensez notamment aux femmes. La tâche de la Confédération consiste à créer des conditions-cadres favorables, à mettre à disposition des bases de décision et des instruments de soutien.
Permettez-moi de rappeler qu'il ne s'agit pas uniquement de favoriser l'émergence de spécialistes dans le domaine des TIC, mais aussi de prévoir des mesures efficaces contre la pénurie dans le domaine des soins. Vu l'évolution démographique de notre pays, n'oublions pas que nous aurons toujours plus besoin de personnes pour nous soigner et nous accompagner dans le grand âge.
Un dernier mot sur la fusion du service de la formation professionnelle avec celui de la formation académique en un seul département, celui de l'économie, de la formation et de la recherche: la transition est terminée, les questions relatives au personnel ont trouvé réponse, les structures du secrétariat sont fixées et acceptées. L'évaluation des postes a été examinée par la délégation des finances, qui donne de bonnes notes au processus accompli.
Evidemment, la votation du 9 février 2014 visant la lutte contre l'immigration de masse a été mentionnée en lien avec la formation, qui a déjà subi des dommages collatéraux dans le cadre d'Erasmus et du programme de recherche Horizon 2020.
La Suisse aimerait être associée le plus rapidement possible à ces programmes. De partenaire, on est devenu quémandeur. Quel beau programme pour notre jeunesse! Espérons que le Conseil fédéral trouve des solutions, car pour la Suisse, qui ne possède pas d'autres matières premières que la grise, la collaboration internationale et européenne est primordiale. Bon courage, Monsieur le conseiller fédéral!
Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion
Ich gehe in meinem Votum auf die Personalstrategie der Bundesverwaltung ein. Am 10. Dezember 2010 hiess der Bundesrat die Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 gut. Sie bestimmt die Entwicklung der Bundespersonalpolitik bis ins Jahr 2015 massgeblich. Mit ihr nahm der Bundesrat eine längerfristige Orientierung vor und trug zur Stärkung einer zentral gesteuerten und kohärenten Personalpolitik bei, wie es unsere Geschäftsprüfungskommission in ihrer Inspektion zum Bundespersonalgesetz gefordert hatte.
Erfreulicherweise können in vielen Bereichen positive Entwicklungen festgestellt werden. Die konsequente Umsetzung der Personalstrategie hinterliess auch Spuren in der Personalbefragung im Jahre 2013. Die Resultate in strategischen Bereichen wie Commitment, Arbeitszufriedenheit und Führung waren signifikant besser als früher. Bei den Kennzahlen wird der Kurs meistens eingehalten. Die wichtigsten drei Punkte zähle ich Ihnen auf:
Die Verteilung der Geschlechter hat sich weiter verbessert, die Soll-Werte werden voraussichtlich Ende 2015 erreicht. Bei der Vertretung der Landessprachen gab es Fortschritte: Beim Französischen wird der Soll-Wert erreicht, beim Italienischen liegen die Zahlen innerhalb des Zielbandes. Die Teilzeitarbeit nahm bei beiden Geschlechtern zu, bei den Frauen liegt der Wert über dem Landesdurchschnitt. In der Aus- und Weiterbildung wurde der Soll-Wert nicht erreicht. Es muss sogar festgestellt werden, dass für die Ausbildung weniger ausgegeben wurde. Da ist die Personalpolitik des Bundes gefordert.
Die Geschäftsprüfungstätigkeit bietet die Möglichkeit, den Verantwortlichen direkte Fragen zu aktuellen Themen zu stellen. Einige Erkenntnisse daraus möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Wir haben Fragen zum Lohnvergleich gestellt und konstatiert, dass die letzten Lohnvergleiche mit der Privatwirtschaft offiziell 2005 vorgenommen wurden. Probleme gibt es vor allem bei den Toplöhnen; die Vergleiche mit den Kantonen und Gemeinden zeigen, dass der Bund eher bessere Löhne zahlt.
Zu den Nebenbeschäftigungen: Wer neben der Tätigkeit beim Bund ein Mandat ausübt und dafür mit mehr als 10 Prozent seines Maximallohnes entschädigt wird, muss den darüberliegenden Teil abliefern. Diese Nebenbeschäftigungen müssen immer gemeldet werden. Eine Bewilligung kann natürlich auch verweigert werden.
Wir haben auch Fragen zu den Abgängen und Abgangsentschädigungen gestellt. Wenn Abgangsentschädigungen bezahlt werden, dann liegt die Bandbreite zwischen einem Monatslohn und einem Jahresgehalt. Es wurden noch nie höhere Abgangsentschädigungen bezahlt.
Wir haben eine Diskussion zur "Verakademisierung" der Bundesverwaltung geführt - so wurde das genannt -, wir haben dort eine angeregte Diskussion mit offenen Fragen geführt. In den letzten Jahren ist eine Zunahme des Anteils von Hochschul- und Fachhochschulabsolventen im Personalbestand in der Bundesverwaltung festzustellen. Seit Mitte der Neunzigerjahre wurden vermehrt Stellen mit tieferen Anforderungen abgebaut und gleichzeitig neue Stellen mit höheren Anforderungen geschaffen. Es waren vor allem Arbeitsplätze in den Betrieben des VBS und Stellen bei den Sekretariaten, die abgebaut wurden. Stellen mit höheren Anforderungen wurden vor allem in der Aufsicht, bei den Aufgaben mit internationalem Bezug und in den Bereichen Verkehr, Energie und Gesundheit geschaffen.
Fazit aus diesen Anhörungen: Das Personal geniesst in der Bundesverwaltung einen hohen Stellenwert. Es gibt viele und gute Arbeitsplätze für Lernende und Praktikantinnen und Praktikanten. Bei der Integration von Menschen mit Behinderung hat der Bund eine Vorbildfunktion. Die Lohngleichheit innerhalb der Bundesverwaltung wird umgesetzt.
Nach diesen positiven Feststellungen nutze ich die Gelegenheit, auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 13.4178 aufmerksam zu machen. Wir weisen in der Motion darauf hin, dass in den vergangenen zehn Jahren in der Eidgenössischen Steuerverwaltung 72 Stellen abgebaut wurden. Dadurch wurden die Kontrollintervalle länger. Das führt zu Mindereinnahmen. In der Stellungnahme zu unserer Motion teilt der Bundesrat diese Einschätzung. Er stellt fest, dass die Prüfintervalle verkürzt werden müssen. Ich zitiere aus seiner Stellungnahme: "Geschieht dies nicht, gehen dem Bund erhebliche, gesetzlich geschuldete Steuereinnahmen verloren." Also, hier muss gehandelt werden.
Zum Schluss meiner Ausführungen danke ich im Namen der sozialdemokratischen Fraktion dem Personal für die geleistete Arbeit.
Ich empfehle den Bericht zur Annahme.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Im Namen der Fraktion der Grünen äussere ich mich zu den Bereichen EFD und WBF. Dabei schauen wir zurück, um vielleicht etwas nach vorne sehen zu können.
Zuerst zum WBF: Zum Glück ist festzustellen, dass die Schweiz bisher ohne allzu grosse Verwerfungen durch die Banken- und Finanzkrise kam. Krise und Arbeitslosigkeit streifen uns quasi nur. Teile der Exportindustrie stehen allerdings unter Dauerdruck; es droht Abwanderung. Gute, anständig bezahlte Arbeit zu haben ist in unserer Gesellschaft aber für die meisten ein Kernfaktor. Solche Arbeit ist die Basis der materiellen Existenz im täglichen Leben, die spätere Rente baut darauf, Sinn, Ansehen und Selbstvertrauen hängen damit zusammen. Aber manche arbeiten zu Löhnen, die zur Sicherung der Existenz subventioniert werden müssen. Das zeigte die Debatte zur Mindestlohn-Initiative. Andere haben unfreiwillig gar keine bezahlte Arbeit.
Wir Grünen sind der Überzeugung: Alle, die arbeiten wollen, müssen arbeiten können. Arbeit ist ein Faktor sozialer Sicherheit erster Güte und hat auch auf Abstimmungsergebnisse grossen Einfluss, so etwa am 9. Februar dieses Jahres. Arbeit ist für die Einzelnen wichtig und hilft, das Land zusammenzuhalten. Daher plädiert der Bundesrat auch für beste Rahmenbedingungen. Die Frage sei aber erlaubt: Rahmenbedingungen für welche Wirtschaft? Der Schlüssel muss Nachhaltigkeit, muss eine grüne Wirtschaft sein. Beispiel Energiewende: Der Abschied von Atom- und fossiler Energie birgt Chancen. Forschung, Montage und Unterhalt erneuerbarer Energien sichern Tausende guter neuer Stellen auf verschiedenen Niveaus. Aber auch der Schutz der Löhne ist wichtig: Da machte die Schweiz 2013 Fortschritte. Der Einsatz gegen Lohndumping ist aber weiter zu verstärken. Diverse Branchen sind betroffen: Der Bau klagt, Pflegefachleute, Musiker usw. klagen. Nötig sind mehr Lohnkontrollen und härtere Sanktionen bei Verstössen, und zukunftsweisend sind vor allem mehr Gesamtarbeitsverträge, auch mehr für allgemeinverbindlich erklärte.
Im Bericht beurteilt der Bundesrat die volkswirtschaftliche Lage als günstig. Bei der Arbeitslosigkeit nimmt er die Arbeitslosenstatistik des Seco mit einer Rate von 3,2 Prozent als Basis. Diese Zahl schönt aber die Lage, denn die Seco-Statistik erfasst nur jene Menschen ohne Arbeit, die bei den RAV registriert sind. Werden aber alle Erwerbslosen gemäss Methode der Internationalen Arbeitsorganisation gezählt, liegt die aktuelle Arbeitslosenquote um die Hälfte höher, bei 4,8 Prozent. Da sind auch Jugendliche, die nicht gemeldet sind, und sogenannt ausgesteuerte Personen mit dabei. Wir fordern den Bundesrat auf, in Zukunft konsequent für volkswirtschaftliche Überlegungen die Erwerbslosen-, nicht die Arbeitslosenstatistik zu verwenden. Diese Zahlen sind realistischer und zudem international vergleichbar.
Zum EFD: Im Fokus stehen die Entwicklungen des Finanzplatzes. Der Bericht verweist auf diverse Massnahmen. Doch es ist festzustellen: Die Schweiz macht nur, was sie muss, und manchmal kaum das. Ein Beispiel ist das Fatca-Gesetz: Es ist noch nicht in Kraft und ist bereits überholt. Daneben gäbe es weitere dringende Aufgaben. Die Grossbanken zählen weiter darauf und profitieren davon, dass der Staat sie im Notfall rettet. Die "Too big to fail"-Banken sind immer noch "too big to fail". Die Eigenmittelquote liegt bei der UBS und der CS bei unter 4 Prozent. Bundesrat und Ständerat vereitelten die Einführung des Trennbankensystems, die Grossbanken bleiben zu gross. Das Arbeiten mit unversteuertem Geld ist hierzulande bis auf den heutigen Tag nicht verboten. Die sogenannten Schattenbanken können weiter spekulieren, weitgehend unreguliert. Diese Fragen wären dringend anzupacken.
Die Schweizer Volkswirtschaft steht vor grossen Herausforderungen. Eine Prognose sei gewagt: Eine Wirtschaftsentwicklung basierend auf Steuerdumping hat keine Zukunft, selbst wenn Geld dort scheinbar ring, wie man im Volksmund sagt, zu verdienen ist. Allerdings fürchten wir Grünen, der Bundesrat ebne aktuell mit der Unternehmenssteuerreform III genau diesen Weg. Die Vorbereitungen legen diesen Schluss nahe. Das dürfte das Fortführen der Bilateralen mit der EU eher erschweren als erleichtern.
Für uns Grüne ist klar, dass die bilateralen Verträge und ihre Fortführung im Interesse des Landes liegen. Wir hoffen, der Bundesrat sei diesbezüglich mit uns einig.
Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe vorhin für die Kommission zum EFD gesprochen. Ich spreche jetzt für die Fraktion ausschliesslich zum WBF. Aus Sicht meiner Fraktion konzentriere ich mich innerhalb des WBF auf ein Thema, das uns und auch dem Wirtschaftsminister besonders am Herzen liegt, nämlich den Freihandel.
Unserem Land ist es auch in schwierigen Umständen gelungen, den Wachstumsmotor am Laufen zu halten. Die Herausforderungen sind aber, wie Sie wissen, europäisch und global gross. Nach dem vergangenen 9. Februar wird es für unser Land auch nicht einfacher. Das verlangt von unseren Unternehmen Höchstleistungen. Aber eine liberale Politik hat auch Möglichkeiten, den Unternehmen hier zu helfen, günstige Rahmenbedingungen für unsere Exportwirtschaft zu schaffen und unser internationales Handelsnetz auszubauen.
Nun stockt leider die multilaterale Schiene in Richtung Doha, auch zusammen mit Bali, weiterhin. Umso wichtiger sind die Freihandelsabkommen, die wir bilateral und im Rahmen der Efta abschliessen. Hier hat der Bundesrat auch im vergangenen Jahr grosse Leistungen vollbracht und dabei namentlich geografisch berücksichtigt, dass sich die Schwerpunkte auch nach Osten verschieben. Bundesrat Schneider-Ammann hat mit seinem Team hier sehr viel erreicht. Wir denken zum Beispiel an das Freihandelsabkommen mit den arabischen Golfstaaten, das jetzt dann bald nach dieser Session, am 1. Juli, in Kraft treten soll. Es gab im Berichtsjahr die Unterzeichnung von vielen weiteren Freihandelsabkommen, zum Beispiel mit Bosnien und Herzegowina, Costa Rica und Panama, und laufende Verhandlungen mit Vietnam, mit Indonesien und mit aufstrebenden ostasiatischen Staaten wie Malaysia zu vermelden. Die Verhandlungen mit Indien sind, wie wir vernehmen konnten, noch nicht ganz so weit gediehen - sagen wir es so -, wie man sich das noch im letzten Berichtsjahr erhofft hatte. Es bestehen aber offenbar Signale, dass dann nach Einsitznahme der neuen Administration auch hier ein Abschluss erfolgen kann. Naturgemäss etwas ins Stocken geraten sind die Verhandlungen mit der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan. Die Hintergründe dazu konnten Sie vorher mit dem Vorsteher des EDA schon eruieren.
Ganz generell gilt nach wie vor, was ich hier vor Jahresfrist schon berichten musste, dass nämlich die Aushandlung von Freihandelsabkommen ständig anspruchsvoller wird. Zum einen sind unsere Verhandlungspartner immer weniger bereit, unser tiefes Zollniveau als Vorleistung anzuerkennen. Seit Jahren gilt zudem, dass unsere hohen Zölle und Importrestriktionen bei Landwirtschaftsprodukten auf Unverständnis stossen, nicht nur im Ausland, sondern auch bei meiner Fraktion. Zum andern wächst das Selbstbewusstsein vieler aufstrebender Staaten mit zunehmender Wirtschaftsmacht.
Ein anderes geografisches Gebiet betrifft die transatlantische Partnerschaft zwischen der EU und den USA, die ich noch besonders erwähnen möchte. Es laufen hier Verhandlungen. Man weiss noch nicht genau, wohin sie führen werden. Eines scheint aufgrund der ersten Konsultationen jetzt schon klar zu sein - unsere Fraktion hat von Anfang an darauf hingewiesen -, dass nämlich für unsere Exporteure im Falle eines solchen Abkommens eine grosse Diskriminierungsgefahr besteht. Wir fordern den Bundesrat auf, dass er hier - Fussball-WM-gemäss - eng am Ball bleibt. Es ist für uns nach wie vor schleierhaft, warum der Bundesrat damals unser Postulat 13.3054, das hier etwas mehr Klarheit gebracht hätte, nicht annehmen wollte.
Bessere Rahmenbedingungen bedeuten bessere Voraussetzungen für unsere globale Wirtschaft, sie bedeuten mehr Wohlstand. Aus diesem übergeordneten Interesse stehen wir natürlich voll und ganz hinter der Freihandelspolitik des Vorstehers des WBF und seines Teams.
Ein Highlight gilt es noch zu erwähnen - ich habe es bewusst an den Schluss genommen -, nämlich das Freihandelsabkommen mit China. Letztes Jahr stand die Unterzeichnung kurz bevor, als wir den Geschäftsbericht des Bundesrates behandelten. Ich zündete dem Bundesrat hierfür verbal ein kleines Gratulationskerzchen an und stellte in Aussicht, wenn das Abkommen unter Dach und Fach sei, werde ein Gratulationsfeuerwerk folgen. Am 1. Juli 2014 soll es so weit sein, das Freihandelsabkommen mit China wird in Kraft treten. Je nach Lieferfrist - die Lieferfrist von China nach der Schweiz ist mir nicht genau bekannt - könnte es somit reichen, dass wir rechtzeitig zum 1. August das versprochene Gratulationsfeuerwerk steigen lassen können.
Wir wünschen dem Bundesrat bei den Verhandlungen der weiteren, noch ausstehenden Freihandelsabkommen alles Gute.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich beginne mit einer Stellungnahme zu den Ausführungen von Herrn Nationalrat Caroni. Er hat aufgezeigt, was wir letztes Jahr alles in Angriff genommen haben. Es ist nicht so, Herr Nationalrat Schelbert, dass wir nur das machen, was wir machen müssen. Wir haben durchaus auch gemacht, was uns als richtig erschienen ist. Im Übrigen dreht und ändert sich die Welt heute sehr schnell. Nicht nur die Schweiz, auch andere Länder machen immer wieder Anpassungen, um standardkonform zu sein und mit der Entwicklung Schritt zu halten. Letztendlich geht es uns darum, einen starken Werkplatz Schweiz, eine starke Wirtschaft und einen starken, sicheren Finanzplatz in der Schweiz zu haben. Dafür arbeiten wir in den verschiedenen Dossiers.
Die grosse Herausforderung besteht heute tatsächlich darin, etwas wieder zu schaffen, was wir in der Schweiz in den letzten Monaten zum Teil verloren haben, nämlich Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Stabilität, auch für unsere Partner im Ausland. Ich denke, dass es jetzt sehr wichtig ist, daran zu arbeiten, und dass sich das auch lohnt.
Wir haben letztes Jahr, Herr Nationalrat Caroni hat darauf hingewiesen, die OECD-/Europarats-Konvention unterzeichnet. Wir werden die Vernehmlassung dieses Jahr durchführen. Wir haben die einseitige Anwendung des Informationsaustauschstandards der OECD geprüft - freiwillig und nicht nur, weil wir müssen, Herr Nationalrat Schelbert -, und wir werden eine Vernehmlassung durchführen. Sie werden darüber auch diskutieren können. Wir haben im Weiteren verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen und TIEA gemacht. Wir haben das Steueramtshilfegesetz schon wieder, schon zum zweiten Mal, teilrevidiert; es wurde darauf hingewiesen. Wir haben im Rahmen des Global Forum aktiv mitgearbeitet. Wir haben, das möchte ich hier wirklich betonen, bei der Entwicklung des Standards des automatischen Informationsaustauschs äusserst intensiv mitgearbeitet. Wir haben uns da auf allen Stufen, auf der technischen und auf der politischen Stufe, intensiv eingebracht, um die Eckwerte des automatischen Informationsaustauschs zu definieren, die da heissen: Reziprozität, Datenschutz, Spezialität und Offenlegung von wirtschaftlich Berechtigten bei Trusts und Sitzgesellschaften. Das wurde von der Schweiz letztes Jahr im Rahmen der G-20 - Finance Track ganz stark eingebracht, das wurde zusammen mit anderen Ländern weiterbearbeitet, und das sind heute die Eckwerte des automatischen Informationsaustausche; hier haben wir also stark gearbeitet.
Vielleicht nur noch eine Bemerkung zur Lex USA, Herr Nationalrat Caroni, die Sie ja "versenkt" haben, wie Sie gesagt haben: Sie sagen, dieser Entscheid habe keine weiteren Auswirkungen gehabt. Wenn wir das ganze Programm durchgespielt haben und alles erledigt ist, werde ich Sie schon einmal ein bisschen über die Auswirkungen des Nichtbestehens dieser Lex USA informieren und Ihnen auch aufzeigen, wie viel schwieriger all diese Diskussionen für die Programmbanken, aber auch für die Banken der Gruppe 1 geworden sind, weil die Lex USA nicht Realität wurde. Noch einmal: Ich kann diesen Entscheid selbstverständlich akzeptieren, aber man muss auch sehen, wie dann die Realität ist. Vielleicht können wir einmal in einer Schlussbetrachtung auf diese ganze USA-Frage eingehen.
Zur Unternehmenssteuerreform III: Wir stehen kurz davor - nach vielen, vielen Jahren in dieser ganzen Geschichte -, ein Joint Statement mit der EU zu haben. Wir stehen also kurz davor, auch eine gewisse Rechtssicherheit - in dem Sinn, dass wir diesen Dialog über den Dialog des Dialogs abschliessen können - und eine Grundlage zu haben, um nach aussen und nach innen weiterzuarbeiten. Nach innen sind wir daran, zusammen mit den Kantonen, die Unternehmenssteuerreform III in eine Vernehmlassungsvorlage zu bringen. Im September werden wir die Vernehmlassung starten. Auch hier: Es ist nicht eine Frage des Wollens oder Nichtwollens, sondern es ist eine Frage des Müssens. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz müssen wir diese Unternehmenssteuerreform III angehen. Wir müssen den Unternehmen Rechtssicherheit und Innovationssicherheit geben. Das ist mit dieser Reform jetzt möglich. Ich hoffe, dass Sie alle dann hier auch dahinterstehen können und mitmachen - für unseren Wirtschaftsstandort Schweiz.
Ich äussere mich noch zur Personalpolitik und zur Personalstrategie: Ich habe mich gefreut zu hören, Herr Nationalrat Tschümperlin, dass bemerkt wurde, dass wir hier in den letzten zwei, drei Jahren einiges haben realisieren können. Man sieht das jeweils, wenn wir diese Abklärungen beim Personal machen. Es gibt noch offene Fragen, es gibt noch Problembereiche - das wurde angeführt -, beispielsweise den Bereich der Aus- und Weiterbildung, wo wir die Soll-Werte nicht erreichen; wir arbeiten jetzt aber sehr stark daran. Wir haben bezüglich der Sprachen, der Geschlechter und der Menschen mit Behinderungen Fortschritte gemacht und die Soll-Werte praktisch erreicht. In anderen Bereichen gibt es aber schon noch einiges zu tun.
Sie haben den Lohnvergleich angesprochen, Herr Tschümperlin: Es ist im Jahr 2005 tatsächlich ein vollumfänglicher Lohnvergleich durchgeführt worden. Wir haben später noch einmal partielle Lohnvergleiche gemacht, und wir sind jetzt daran, wieder einen Vergleich zu machen, und zwar einfach darum, weil ich, wenn ich mit Ihnen über Personal- und Budgetfragen spreche, immer höre, dass der Bund hier viel zu gut oder viel zu fortschrittlich sei. Ich habe gesagt, die nächste Diskussion im Rahmen des Budgets solle gestützt auf Vergleichszahlen stattfinden. Wir erheben die Vergleichszahlen nicht in einer vollumfänglichen Untersuchung, sondern für bestimmte Bereiche, sodass wir dann etwas bessere Unterlagen haben.
Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie noch einmal auf die Motion der SP-Fraktion 13.4178 hingewiesen haben. Wir haben in der Eidgenössischen Steuerverwaltung in den letzten Jahren tatsächlich Personal abgebaut, vor allem in den Bereichen, in denen es um Kontrollen geht, also beispielsweise bezüglich der Mehrwertsteuer. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dann auch den Antrag auf Erhöhung der Personalressourcen in diesem Bereich unterstützen. Da ist tatsächlich Nachholbedarf gegeben.
Vielen Dank für die positive Aufnahme unseres Berichtes!
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich bedanke mich zuerst einmal für die positive Aufnahme unseres Berichtes. Ich bedanke mich für die intensiven Diskussionen in den Kommissionen, und ich bedanke mich für die Begleitung über das Jahr hinweg bei der Behandlung unserer anspruchsvollen Fragen.
Frau Bernasconi, ich darf bei Ihnen beginnen und Horizon 2020 ansprechen. Ich konzentriere mich auf diesen Forschungsbereich. Es ist nach wie vor die bundesrätliche Ambition, dass wir voll assoziiert werden können. Die Gespräche sind unterbrochen, und es macht den Anschein, das werde noch eine Weile andauern. Der Bundesrat wird noch im Juni einen Antrag des WBF bekommen, auch in diesem Bereich eine Übergangslösung festzulegen. Die Vorarbeiten beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und beim Schweizerischen Nationalfonds sind gemacht, sodass wir die Finanzierung für die Verbundpartnerschaften rechtzeitig sicherstellen können.
Es ist absolut entscheidend, dass wir mit unserer Forschung - wir haben ja das Glück, eine weltweit anerkannte Spitzenforschung die unsrige zu nennen - in der Champions League Europas integriert bleiben. Es geht also nicht nur um Geld, sondern es geht auch um Prestige, es geht um Netzwerke, die gepflegt werden müssen. Das WBF - das SBFI ganz besonders - macht alles, um bei diesem Programm so rasch wie möglich wieder mit dabei zu sein.
Herr Tschümperlin, Sie haben die Personalstrategie des Bundes angesprochen. Ich rühme mein Departement, weil es doch einen deutlich überdurchschnittlichen Frauenanteil sicherstellen kann. Das Personal hat, um es in einem Satz zu sagen, in der Bundesverwaltung ganz generell wirklich einen hohen Stellenwert. Wenn es anders wäre, wäre es selbstverständlich nicht gut und nicht in Ordnung. Wir pflegen unser Personal.
Dann, Herr Nationalrat Schelbert, zu den flankierenden Massnahmen: Natürlich bin ich damit einverstanden, dass wir in diesem Land jeder und jedem eine Perspektive geben sollen. Ich sage das immer wieder mit diesen Worten. Das bedeutet, dass wir jeder und jedem nach Möglichkeit einen Job zuhalten sollen, und ich rede von allen Stufen der Bildungsbefähigung, von oben nach unten oder von unten nach oben, und das gelingt uns grundsätzlich sehr gut. Wenn ich die Mai-Statistik des Seco nehme, die seit gestern publik ist, sehe ich: Wir haben in diesem Land aktuell 3 Prozent Arbeitslosigkeit insgesamt und 2,7 Prozent Jugendarbeitslosigkeit. Das ist, für die Jugendarbeitslosigkeit, eine Verbesserung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vormonat und um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
Sie haben natürlich mit einer gewissen Berechtigung die Statistik der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angesprochen und den Vergleich mit unserer Seco-Statistik, den es zu machen gilt. Lassen Sie mich ganz kurz sagen, dass die ILO-Definition alle Personen einschliesst, die in den vergangenen vier Wochen aktiv nach einer Arbeit gesucht haben und die für die Aufnahme einer Tätigkeit grundsätzlich verfügbar sind. Im System des Seco sind es die bei den regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) registrierten Arbeitslosen. Zugunsten des ILO-Systems würde sprechen, dass es eine Vergleichbarkeit gäbe, dass es keine Diskussionen mehr gäbe, wie das eine oder andere definiert ist. Aber ich will die Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen zu sagen, dass unser Seco-System doch auch eine ganz beträchtliche Anzahl Vorteile hat. Im ILO-System werden die Zahlen nämlich mittels Stichproben ermittelt, das sind Telefoninterviews. Dann wird hochgerechnet, und in dieser Hochrechnung ist eine Ungenauigkeit systeminhärent. Zudem erhebt die ILO die Zahlen vierteljährlich und gibt sie dann nach sechs bis sieben Wochen bekannt. Mit anderen Worten: Es gibt immer einen Zeitverzug. Das ILO-System auf die Kantone herunterzubrechen, das ist meine letzte Bemerkung, wäre zudem nicht ganz ohne, technisch nicht und vor allem auch bürokratisch nicht.
Unser System hat den Vorteil, dass wir über die Meldung bei den RAV relativ rasch und ohne Verzug erkennen können, ob sich eine Arbeitslosigkeit und damit eine Konjunkturveränderung ergibt. Wie gesagt, würde eine Systemänderung eine grosse Revision bei der Gesetzgebung der Arbeitslosenversicherung auslösen. So gesehen, ist der Bundesrat der Meinung, dass das Seco-System weiterhin ein sehr valables System ist.
Zum Stichwort flankierende Massnahmen fasse ich mich kurz: Jetzt ist der Vollzug gefragt; darin sind wir uns, glaube ich, alle einig. Wir haben die Normen im Jahr 2013 komplettiert; ich erinnere an die Scheinselbstständigkeit und an die Solidarhaftung, um nur zwei Aspekte zu nennen. Sie wissen um die Arbeit der Arbeitsgruppe Ineichen und die dann durch den Bundesrat im März festgelegten zusätzlichen Abrundungen in Sachen Normen: Es geht dort um die Verwaltungssanktionskosten - es wurde schon erwähnt -, es geht um die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Da werden alle Lohnelemente mit einbezogen, das wird jetzt geprüft. Es geht um die Möglichkeit, dass die Sozialpartner, die Vertragsverbände direkt bei den Behörden um eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeit ersuchen können. Es geht auch darum, dass das Arbeitgeberquorum für eine ganz beschränkte Zeit einmal auch nicht gewährleistet sein muss, und es geht dann vor allem auch noch darum, dass man prüft, ob die obligationenrechtlich basierten Normalarbeitsverträge verlängert werden können.
Damit will ich sagen: Das Instrument steht. Der Vollzug muss jetzt in die Wege geleitet werden, und dabei sind natürlich insbesondere die Kantone mit von der Partie.
Letztes Stichwort: Freihandel. Ja, dieser Freihandel ist für uns wichtig. Dieser Freihandel ist für uns auch deshalb wichtig, weil wir global unser Handelsrisiko ausbalancieren müssen, das heisst uns mit jedem einzelnen zusätzlichen Freihandelsabkommen Chancen eröffnen können und wollen, um auf diesem Weg auch etwas die Abhängigkeit von unserer unmittelbaren Nachbarschaft zu reduzieren.
Das Freihandelsabkommen mit China tritt in Kraft, ich freue mich darüber. Bezüglich Indien werden die Verhandlungen mit der neuen Regierung auf dem Verhandlungsstand, den wir im Februar hatten, hoffentlich schon in Bälde weitergeführt werden können. Die Verhandlungsrunde mit Russland ist aus bekannten Gründen zeitlich nach hinten geschoben worden.
Herr Caroni hat sehr berechtigterweise auch das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) erwähnt, das Abkommen, das zwischen den USA und der EU in Entstehung begriffen ist. Das wird, sollte es zustande kommen, auf uns einen wesentlichen Einfluss haben, und es ist natürlich dafür zu sorgen, dass uns in diesem Zusammenhang kein Diskriminierungsrisiko droht. Wir sind nahe dran, wir sind im Gespräch mit den beiden Partnern, und wir hoffen, dass wir die Informationen rechtzeitig bekommen, sodass wir dann auch rechtzeitig unsere Dispositionen treffen können, um die Diskriminierung, insbesondere in Richtung des amerikanischen Marktes, minimieren zu können.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Danke für Ihre Ausführungen, Herr Bundesrat. Ich nehme noch einmal Bezug auf die Arbeitslosen- respektive die Erwerbslosenstatistik. Sie haben die Vor- und Nachteile der beiden Systeme dargelegt. Diese Darlegungen will ich natürlich nicht bestreiten, kein System ist perfekt. Aber es ist doch so: Das Bewusstsein für das Ausmass eines Problems hängt damit zusammen, wie hoch das Problem veranschlagt wird. Es ist offensichtlich, dass die Arbeitslosenstatistik des Seco jetzt aktuell 3,0 Prozent Arbeitslosigkeit ausweist, und das setzt sich in den Köpfen fest, wohingegen die Erwerbslosenstatistik der ILO eine um ungefähr 50 Prozent höhere Zahl von Erwerbslosen voraussagen dürfte, also etwa 4,5 Prozent. Wenn es darum geht, Probleme zu bearbeiten, ist doch das Ausmass dieser Probleme ein zentraler Faktor.
Ich möchte den Bundesrat fragen, ob er sich nicht vorstellen kann, in Zukunft, wenn es um rückblickende Beurteilungen geht, aber auch um längerfristig oder mittelfristig vorausschauende, nicht auf die Arbeitslosenstatistik des Seco zu bauen, die die Verhältnisse schönt, sondern die Erwerbslosenstatistik zurate zu ziehen, die die Verhältnisse objektiver darlegt, so, wie sie sind.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Das Bundesamt für Statistik (BFS), das habe ich vorhin nicht erwähnt, veröffentlicht quartalsweise die Statistik Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake), und das ist im Wesentlichen die ILO-Statistik. Wir verfügen also über diese Statistik auch. Mir ist wichtig, dass wir die zeitnahe Ist-Situation, die uns das Seco- bzw. das RAV-System bietet, hochhalten und richtig werten. Das gibt uns früher die Möglichkeit, zu agieren oder zu reagieren, als es mit dem ILO-System möglich wäre. Das ist ein Wert. Ich diskutiere mit Ihnen gerne über diese beiden Systeme und lege hier und heute natürlich Wert darauf, dass nicht der Eindruck aufkommt, wir würden das Seco-System präferieren, weil es tiefere Zahlen ausweist und wir uns damit besser darstellen können. Das ist nicht die Idee, die damit verbunden ist. Wie gesagt, das BFS veröffentlicht die Sake-Statistik quartalsweise. Wir haben diese Zahlen also auch für uns.
Man könnte ein Beispiel machen: Jemand, der einen Anstellungsvertrag hat, der in drei Monaten beginnt, und heute von der ILO-Erhebung her einen Telefonanruf bekommt, der sagt heute, er sei erwerbslos. Das ist so, aber er hat einen Vertrag. Dann kommt er so in die Statistik. Jemand, der beim Seco statistisch erfasst wird und einen in drei Monaten beginnenden Vertrag hat, weiss, dass er jetzt nicht mehr auf dem RAV erscheinen muss. Deshalb ist die Statistik dann eine andere, und das bringt die Unterschiede.
Die Systeme sind also beide gut, sie sind etwas anders aufgebaut. Unseres ist zeitnaher und deshalb das Richtige.
Schibli Ernst · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, welchen Schutz billigen Sie in der allgemeinen Freihandelseuphorie der Schweizer Landwirtschaft zu?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat Schibli, Sie waren nicht dabei, als wir in den letzten zwei Jahren das Freihandelsabkommen mit China verhandelt haben. Ich habe im Sommer 2012 die Landwirtschaftskreise versammelt, um ihnen zu sagen, in welcher Bandbreite wir die Verhandlungen mit den Chinesen führen wollen. Ich habe ihnen damals gesagt, dass sie sofort wieder einbezogen werden, sollten wir diese Bandbreiten überschreiten müssen. Wir haben ein Abkommen vereinbart, das den sensitiven Bereich nicht berührt und sich innerhalb der WTO-Kontingente bewegt. Mit anderen Worten: Wir haben die Landwirtschaft in diesem Freihandelsabkommen sorgfältig mit einbezogen.
Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass bei den anstehenden Verhandlungen für Freihandelsabkommen - mit Indien, mit Russland, mit Brasilien, wenn es denn so weit kommt - andere Herausforderungen zu gewärtigen sind, nicht nur, aber auch im Landwirtschaftsbereich. Ich werde dafür sorgen, dass die Landwirtschaft immer wieder mit in der Diskussion ist, und zwar nicht erst im Nachhinein, sondern zu einem Zeitpunkt, bei dem man mitreden kann. Ich lege Wert darauf, dass wir diesem Land eine starke produktive Landwirtschaft erhalten, aber ich lege auch Wert darauf, dass dieses Land offenbleibt, dass es seinen Industrien die Weltmärkte öffnet, und zwar zu kompetitiven Bedingungen - das ist mit Sicherheit auch in Ihrem Interesse.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Block 3 - Bloc 3
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
Bundeskanzlei
Chancellerie fédérale
Kessler Margrit · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Zuerst möchte ich Frau Bundesrätin Sommaruga für ihre Arbeit, ihren Einsatz und ihre diplomatische Zusammenarbeit beim Asylwesen mit den Kantonen, Gemeinden und Gerichten danken. Sie haben die schwierige Aufgabe, dem Anliegen der Schweizer Bevölkerung gerecht zu werden, Asylsuchende ohne begründetes Asylgesuch so schnell wie möglich in ihr Heimatland zurückzuführen, aber auch den Menschen, die zu uns kommen, gerecht zu werden. Unter Ihrer Führung stimmte die nationale Asylkonferenz am 21. Januar 2013 der Neustrukturierung des Asylbereiches einstimmig zu. Es besteht der Bedarf, insgesamt rund 5000 Plätze in den Zentren des Bundes zu schaffen. Diese werden in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden schrittweise aufgebaut.
Diese Neustrukturierung verfolgt das Ziel, die Asylverfahren rascher und gleichzeitig fair abzuwickeln. Künftig sollen 60 Prozent aller Asylverfahren innerhalb von maximal 140 Tagen rechtskräftig entschieden und vollzogen werden. Gleichzeitig sollen die Rechte der Asylsuchenden mittels kostenloser Rechtsvertretung gestärkt werden.
Die eingesetzten beschleunigten Verfahren, das 48-Stunden-Verfahren und das Fast-Track-Verfahren bei offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen, zeigen bereits positive Wirkung. Das Bundesamt für Migration (BFM) kann schon erhebliche Rückgänge bei Anträgen von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan verzeichnen. Die offensichtlich unbegründeten Asylgesuche aus den am meisten betroffenen Ländern sind deutlich zurückgegangen, und bei den anderen Ländern hat sich die Zahl der Asylanträge zumindest stabilisiert. Die Praxisänderung bei den Mehrfachgesuchen gemäss Dublin führte ebenfalls zu einer nachhaltigen Abnahme von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen.
Bei rund 40 Prozent aller Asylgesuche sind weitere Abklärungen notwendig. Diese Gesuche werden wie bis anhin den Kantonen zugewiesen.
Die Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden, inklusive der allfälligen Wegweisung. Im Jahr 2013 wurden in der Schweiz 7166 Asylgesuche weniger eingereicht - ein Rückgang um 25 Prozent gegenüber 2012. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl der Asylgesuche in Europa um gut 25 Prozent.
Die Bundesrätin orientierte uns darüber, dass Sparmassnahmen im Asylbereich kontraproduktive Auswirkungen haben. Kürzungen beim Personalaufwand von 22 Millionen Franken entsprechen ungefähr 120 Vollzeitstellen. Dadurch werden jährlich rund 12 000 Asylgesuche weniger bearbeitet, und das führt wieder zu einem Anstieg der Pendenzen. Das führt auch im Bereich der Sozialhilfe zu beträchtlichen Mehrkosten, weil die Leute länger im Asylsystem bleiben. Im Personalbereich erzielte Einsparungen von 22 Millionen Franken werden in der Sozialhilfe Mehrausgaben in der Grössenordnung von 150 Millionen - also das Siebenfache - verursachen.
Beim Schengen/Dublin-Abkommen sind in den letzten Jahren zwei Entwicklungen zu beobachten, die besonders das Grenzwachtkorps betreffen. Einerseits hat das Schengener Informationssystem aufgrund der Assoziierung der Schweiz an die Abkommen von Schengen/Dublin eine eigentliche technische Revolution ausgelöst. Andererseits leistet das Grenzwachtkorps vermehrt internationale Einsätze zur Sicherung der Schengen-Aussengrenze, welche der Sicherheit der Schweiz zugutekommen. Das bedeutet, dass 35 Stellen von der Schweizer Grenze abgezogen wurden, um in der Praxis diese Bedürfnisse abzudecken. Es wurden Dokumentenprüfer und Migrationsexperten in Pristina, Dubai und Nairobi stationiert. Sie verhindern, dass Personen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, per Flugzeug in die Schweiz gelangen. Gleichzeitig wünscht die Bevölkerung, insbesondere in den Grenzregionen der Schweiz, mehr Personal des Grenzwachtkorps zu ihrer eigenen Sicherheit, weil sie durch kriminelle Banden bedroht ist - ein berechtigtes Bedürfnis, das sich aber mit den geplanten Sparmassnahmen nicht vereinbaren lässt. Das ist nicht nur für den Bundesrat, sondern auch für uns Parlamentarier eine Herausforderung.
Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bezüglich der Berichterstattung zur Bundeskanzlei kann ich es kurz machen. Hauptthema war dieses Jahr wiederum die Frage der Fristen und der Auswertung der Vernehmlassungen. Die Subkommission und auch die GPK haben sich mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt. Ausfluss aus dieser Diskussion war ja die Gesetzesberatung des Ständerates in der letzten Session und des Nationalrates in dieser Session. Auf weitere Erläuterungen verzichte ich, wir haben dieses Geschäft ja, wie bereits erwähnt, letzte Woche im Plenum behandelt.
Eine Frage, die für die Schweizer Politik nicht gerade wesentlicher Natur ist, die aber doch zu einer gewissen Polemik geführt hat, war die Frage der Flugreisen der Bundeskanzlei. Da gab es einmal einen Artikel bezüglich einer Flugreise erster Klasse der Frau Bundeskanzlerin und ihres persönlichen Mitarbeiters nach San Francisco. Aufgrund dieses Zeitungsberichtes hat die Subkommission eine Liste der Flugtätigkeiten der gesamten Bundeskanzlei verlangt. Ich kann Ihnen mitteilen: Diese Flugreise nach San Francisco hat stattgefunden, es ist aber zu erwähnen, dass dies die Ausnahme war, sonst wird kostengünstig und auch gemäss den Reglementen geflogen, die vorliegen. Man muss auch sagen, dass diese Reise nach San Francisco reglementarisch in Ordnung war. Aber es ist klar: Sie war relativ teuer. Ich denke, die Polemik war nicht angebracht. Die Reisen, die nachträglich stattfanden, waren in der Business-Class, und sie waren durchaus vertretbar. Die Frau Bundeskanzlerin hat, wie die Bundesräte, das Recht, erster Klasse zu fliegen. Dagegen ist nichts einzuwenden, und wenn man das ändern möchte, müsste allenfalls das Parlament vorstellig werden, um ein Gesetz über die Reisetätigkeiten zu erlassen. Aber ich denke, das wäre übertrieben. Insofern ist diese Reisegeschichte für uns also abgeschlossen. Die Subkommission respektive die GPK sehen keinen Handlungsbedarf.
In diesem Sinne möchte ich der Frau Bundeskanzlerin für die Zusammenarbeit in diesem Jahr danken.
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu Block 3, zum EJPD. Positiv ist, dass im vergangenen Jahr mehr straffällige Ausländer im Inland durch das Grenzwachtkorps und die Polizei aufgegriffen werden konnten. Das Informationssystem funktioniert gut. Es konnten viele Erfolgstreffer erzielt werden. Dies ist jedoch auf die hohe grenzüberschreitende Kriminalität zurückzuführen. Je mehr kriminelle Menschen in die Schweiz kommen, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit, diese auch überführen zu können.
Unbefriedigend ist aber nach wie vor die Umsetzung des Abkommens betreffend die Rückführung dieser Kriminellen in ihr Heimat- oder Ersteinwanderungsland. Es kann nicht sein, dass Kriminelle aus der Polizeikontrolle entlassen werden müssen, nur weil ein Asylgesuch hängig ist. Solche Verfahren müssen schnell abgeschlossen und diese Asylgesuche abgelehnt werden. Kriminelle Asylbewerber haben hier in der Schweiz nichts verloren. Auch sind die Kosten für Schengen/Dublin viel höher als erwartet und vom Bundesrat versprochen. Problematisch sind zudem die vielen neuen Verträge, Erweiterungen, welche Jahr für Jahr übernommen werden müssen, ohne dass etwas dazu gesagt werden kann.
Das Konzept des Bundesrates mit den beschleunigten Asylverfahren ist zu begrüssen, denn der Abbau der Asylgesuche ist dringend nötig. Die Aufstockung des Personals, um die pendenten Asylgesuche abzubauen, ist ebenfalls zu unterstützen. Es ist nötig, dass Beschwerden nach einer Ablehnung des Asylgesuchs schnell bearbeitet werden.
Aus meiner Sicht werden die Probleme im Asylwesen vom Bundesrat erkannt und angegangen. Bei den eingangs erwähnten Mängeln gibt es aber noch Handlungsbedarf.
Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP
In meinen Äusserungen beschränke ich mich auf die zwei Schwerpunktthemen "Anpassung des Familienrechts" und "Beschleunigung des Asylverfahrens".
Das Familienrecht ist ein Bereich, der die ganze Bevölkerung betrifft. Mit der Revision des Zivilgesetzbuches zur elterlichen Sorge und der Revision des Kindesunterhaltsrechtes konnten wichtige Vorlagen, die das Kindeswohl im Fokus haben, verabschiedet werden. Der Vorsorgeausgleich bei Scheidungen und das Adoptionsrecht als weitere wichtige Gesetzesrevisionen sind noch in Beratung respektive werden bis Ende Jahr als Botschaft vom Bundesrat verabschiedet.
Ein angenommenes Postulat Fehr Jacqueline fordert ein zeitgemässes, kohärentes Zivil- und insbesondere Familienrecht (12.3607). Der Bundesrat hat die nötigen Arbeiten zur Erfüllung des Vorstosses in Auftrag gegeben. Bis Ende 2014 wird er einen entsprechenden Bericht verabschieden und darlegen, wie das Familienrecht den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden kann. Der Bundesrat hat zu diesem Vorstoss drei Gutachten in Auftrag gegeben. Während jenes von Frau Professorin Ingeborg Schwenzer aus Basel in den Medien ein breites Echo ausgelöst hat, wurde von den beiden anderen kaum Kenntnis genommen. Dies ist weiter nicht erstaunlich. Auch ich fokussiere meine kritischen Anmerkungen auf das Gutachten Schwenzer bzw. auf dessen teilweise sehr radikale Änderungsvorschläge im Familienrecht.
Gemäss der Gutachterin soll die Ehe zu einer weitgehend symbolischen Verbindung abgewertet werden, weil sie keine weiteren Familienrechte als andere Formen des Zusammenlebens mehr begründen muss. An ihre Stelle träte in Bezug auf Rechte und Pflichten der Familie und Kinder - auch hinsichtlich Unterhalt oder Adoption - die sogenannte Lebensgemeinschaft. Diese wird von Schwenzer als Partnerschaft definiert, die mehr als drei Jahre gedauert hat, in der ein gemeinsames Kind vorhanden ist oder in die zumindest ein Partner erhebliche Beiträge investiert hat. Ich hoffe sehr, dass im Bericht des Bundesrates auch andere Blickrichtungen von weniger polarisierenden Familienrechtsprofessorinnen und -professoren unvoreingenommen berücksichtigt werden und wir im Familienrecht gesamthaft die Schwächen, die vor allem die Kinder betreffen, beheben, ohne dabei den Status der Ehe zu schwächen.
Zum beschleunigten Asylverfahren: Frau Bundesrätin Sommaruga hat anschaulich dargelegt, welche ersten Erkenntnisse und Resultate aus der angelaufenen Testphase des Verfahrens abgeleitet werden können. Um qualifizierte Aussagen über den Testbetrieb machen zu können, ist es noch zu früh.
Am 28. März 2014 fand die zweite nationale Asylkonferenz mit Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten statt. In einer gemeinsamen Erklärung, welche die Rahmenbedingungen für die Neustrukturierung aufführt, einigte man sich, die Asylunterkünfte in sechs Regionen zu organisieren und zusätzliche Aufgaben, die von Kantonen und Gemeinden übernommen werden, abzugelten. Eine entsprechende Botschaft zur Asylgesetzrevision soll in der zweiten Jahreshälfte 2014 vorliegen. Geplant ist, dass die Standorte der Bundeszentren bis Ende Jahr bezeichnet sind.
Die GPK hat von der Tatsache Kenntnis genommen, dass, wenn die gegenwärtigen Trends anhalten und plötzliche Ereignisse ausbleiben, die strategische Agenda 2014 zur Senkung der pendenten Asylgesuche um rund drei Viertel auf 5000 erfüllt werden kann. Total quer dazu steht allerdings der Parlamentsbeschluss zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP), mit dem das Parlament den Bundesrat beauftragte, im Personalbereich 300 Millionen Franken einzusparen. Folge davon ist, dass das BFM genau in diesem Bereich 22 Millionen Franken oder 120 Vollzeitstellen einsparen muss. Wenn das EJPD hier die 22 Millionen Franken gemäss KAP-Beschluss einspart, verlängern sich die Behandlungsfristen, und es entstehen Mehrkosten von 150 Millionen Franken bei der Sozialhilfe.
Diese Situation zeigt eindrücklich, dass zuweilen auch hier im Parlament die rechte Hand nicht weiss, was die linke tut. Die Konsequenzen werden wir zu tragen haben.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche für die SP-Fraktion zum Bundesamt für Migration und zur Bundeskanzlei.
Das BFM hat im Asylbereich das 48-Stunden-Verfahren und das Fast-Track-Verfahren eingeführt. Diese haben bereits im Jahr 2013 deutlich Wirkung gezeigt. Die Anzahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche aus gewissen Ländern ist deutlich zurückgegangen, die Gesuchseingänge aus anderen Ländern konnten stabilisiert werden. Ebenfalls hat das BFM eine Praxisänderung bei den Dublin-Mehrfachgesuchen eingeführt, was ebenfalls zu einer deutlichen und nachhaltigen Abnahme von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen geführt hat. Durch diese Stabilisierungen respektive Rückgänge konnten vermehrt pendente Gesuche behandelt werden. Dabei handelte es sich vorwiegend um Personen aus Eritrea, Afghanistan, Syrien und Somalia. Personen aus diesen Ländern müssen besonders geschützt werden. Die missliche Lage in Syrien verlangt aus Sicht der SP-Fraktion danach, vermehrt Flüchtlinge aufzunehmen. Es herrschen desolate Zustände, besonders viele Kinder sind betroffen.
Im Jahr 2013 registrierte die Schweiz 7166 Asylgesuche weniger als 2012, was eine Reduktion um 25 Prozent bedeutet. Auf europäischem Niveau ist die Tendenz genau umgekehrt: Es kam zu einem Anstieg der Asylgesuche von 26 Prozent. Die Gründe konnten nur beschränkt analysiert werden, jedoch, wie vorgängig erwähnt, liegt Syrien praktisch vor unserer Haustüre, und in Süditalien herrschen ebenfalls menschenunwürdige Zustände. Es mag im Sinne der bürgerlichen Parteien sein, dass wir weniger Asylgesuche behandeln, für die SP steht jedoch der Schutz des Menschen im Zentrum. Dieser kann nicht an Zahlen gemessen werden, sondern verlangt nach Unterstützung, Hilfe und Behütung. Wir würden diese gerne leisten. Wir danken dem BFM für die umsichtige Arbeit, welche es tagtäglich leistet; wie erwähnt, handelt es sich um schutzbedürftige Menschen.
Wir konnten einmal mehr davon Kenntnis nehmen, dass die Sparwut der Räte zu kurz greift, wie meine Vorrednerin bereits etwas erläutert hat. Mit der Rückweisung des KAP gab das Parlament den Auftrag, im Personalbereich rund 300 Millionen Franken einzusparen. Gemäss den Vorgaben muss das BFM im Asylbereich beim Personalaufwand Kürzungen von bis zu 22 Millionen Franken vornehmen. Das entspricht gemäss Auskunft von Bundesrätin Sommaruga ungefähr 120 Vollzeitstellen. Durch diese Reduktion könnten jährlich rund 12 000 Asylgesuche weniger bearbeitet werden. Das wiederum führt zu einem Anstieg der Pendenzen.
Die bürgerliche Seite möchte beides: Reduktion des Personalaufwandes und Reduktion der Pendenzen. Das geht nun einmal einfach nicht auf - oder haben Sie, geschätzte bürgerliche Kolleginnen und Kollegen, eine Lösung für dieses Problem? Pendenzen heisst in diesem Bereich auch beträchtliche Mehrkosten im Bereich der Sozialhilfe, weil die Personen länger im Asylsystem bleiben. Diese Kosten sind bedeutend höher als die Kosten für das Personal.
Ich komme kurz zur Bundeskanzlei. In den Gesprächen mit der Bundeskanzlerin wurde festgehalten, dass die Bundeskanzlei gemäss ihrer Website für fünf Funktionen zuständig ist: Stabsstelle des Bundesrates, Sprachrohr des Bundesrates, Wächterin der politischen Rechte, Herausgeberin von Publikationen und Betreuerin von Online-Auftritten, neben vielen wichtigen Aufgaben rund um den Bundesrat, besonders auch bezüglich des jeweiligen Präsidiums. Gemäss der Bundeskanzlerin verfügt die Bundeskanzlei über genügend Kompetenzen, um alle Aufgaben gut lösen zu können. Das Parlament hat die Bundeskanzlei gestärkt und ihr weitere Aufgaben gegeben, beispielsweise ein Projekt zur Krisenfrüherkennung. Einige dieser neuen Aufgaben sind nur mit zusätzlichem Personal zu erfüllen. Auch hier ruft die SP-Fraktion das Parlament auf, künftig nicht nur Aufgaben zu fordern, sondern auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Aufträge können nur gut und effizient erfüllt werden, wenn die personellen Möglichkeiten vorhanden sind. Ansonsten bleiben sie auf der Strecke oder werden mangelhaft erfüllt, und die Fehlerquote steigt - ganz zu schweigen von überlasteten Mitarbeitenden, welche eines Tages ausfallen können.
Die SP-Fraktion bedankt sich beim Bundesrat, bei der Bundeskanzlei und allen Mitarbeitenden für die hervorragende Arbeit.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Im Zentrum der Asylpolitik steht, wie einige von Ihnen erwähnt haben, die Neustrukturierung. Das Ziel dieser Neustrukturierung besteht ja darin, dass wir in Zukunft Asylverfahren rasch und fair durchführen wollen. Das ist im Sinne der betroffenen Menschen, aber auch im Sinne einer besseren und schnelleren Integration der Menschen, die bei uns bleiben.
Es wurde erwähnt, dass aufgrund der dringlichen Massnahmen, die das Parlament verabschiedet hat, in Zürich Anfang Januar ein Testbetrieb aufgenommen werden konnte und dass wir dort diese raschen und fairen Verfahren austesten können. Ich darf Ihnen sagen, dass es wirklich auch im Sinne der betroffenen Menschen ist, dass sie in einem hochjuristischen und hochkomplexen Asylverfahren besser begleitet werden. Das ist ja auch ein Bestandteil der unentgeltlichen Rechtsvertretung, die wir einführen wollen und die gleichzeitig dazu führt, dass die Asylverfahren in sehr kurzer Zeit, aber in guter Qualität durchgeführt werden können.
Wir haben in diesem Jahr bereits die zweite nationale Asylkonferenz zusammen mit den Kantonen, den Gemeinden und den Städten durchgeführt. Diese Neustrukturierung bewirkt im Asylbereich eine fundamental neue Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Deshalb wollen wir die weiteren Schritte auch in Zukunft in sehr enger Zusammenarbeit mit den Kantonen machen. Die Kantone haben an der zweiten nationalen Asylkonferenz wichtige Beschlüsse einstimmig gefasst. Ich bin zuversichtlich, dass wir, nachdem auch die Vernehmlassung der Vorlage zur Neustrukturierung durchgeführt worden ist, die Botschaft in der zweiten Hälfte dieses Jahres verabschieden und an das Parlament weiterleiten können.
Wir werden Ihnen ebenfalls beantragen - das ist bereits in einer Kommission beraten worden -, die dringlichen Massnahmen zu verlängern, damit zwischen den dringlichen Massnahmen und dem Inkrafttreten der Vorlage zur Neustrukturierung keine Lücke entsteht. Das Geschäft ist aufgegleist. Ich kann bestätigen, dass die beschleunigten Verfahren und die neueingeführte Behandlungsstrategie Wirkung zeigen: Die Anzahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche ist zurückgegangen.
Wichtig ist jetzt, und das ist eine primäre Aufgabe, dass auch die Pendenzen abgebaut werden können. Das ist wichtig für die Menschen, die zum Teil seit Jahren auf die Antwort warten, ob sie Asyl erhalten oder nicht. Auch wir allen haben aber - es ist erwähnt worden - aus Kostengründen ein Interesse daran, dass diese Pendenzen abgebaut werden, denn Pendenzen sind viel teurer als Personal. Deshalb haben einige von Ihnen die Auswirkungen des KAP auf das Bundesamt für Migration aufgezeigt, und ich denke, es lohnt sich, auch aus Kostengründen, diese Frage noch einmal ganz genau anzuschauen.
Umgekehrt bedeutet Pendenzenabbau aber auch, dass schwierige, zum Teil auch aufwendige Fälle behandelt werden müssen. Das heisst, es wird viel Aufwand kosten, diese Pendenzen abzubauen.
Eine Auswirkung ist auch, dass in Zukunft mehr anerkannte Flüchtlinge in unserem Land bleiben. Das ist auch richtig so, denn das Asylwesen haben wir, damit die Menschen, die unseren Schutz brauchen, diesen Schutz auch bekommen. Vergessen wir nicht, dass heute gerade in den Flüchtlingslagern rund um Syrien zum Beispiel 70 Prozent der Menschen Frauen und Kinder sind. Deshalb haben wir hier eine zentrale Aufgabe.
Ich komme noch zum Thema Schengen/Dublin, das ebenfalls angesprochen worden ist. Die Kritik an Schengen/Dublin kommt immer wieder. Immerhin habe ich heute erfreulicherweise auch gehört, dass sich die Zahl der Treffer dank dem Schengener Informationssystem erhöht hat. Dieses Informationssystem ist eben auch ein Bestandteil dieser Schengen/Dublin-Zusammenarbeit.
Bei aller Kritik an Schengen/Dublin muss man sich eine grundlegende Frage immer stellen: Was wäre, wenn wir Schengen/Dublin nicht hätten? Wir hätten keine Möglichkeit, dank dem Austausch von Informationen die grenzüberschreitende Kriminalität gemeinsam, gerade auch mit unseren Nachbarstaaten, zu bekämpfen. Deshalb ist das Schengener Informationssystem auch für unsere Polizeikooperation von grösster Bedeutung. Was hätten wir, wenn wir Dublin nicht hätten? Jeder in Europa abgewiesene Asylbewerber könnte in der Schweiz erneut ein Asylgesuch stellen, und wir müssten dieses Gesuch behandeln. Stellen Sie sich das einmal vor!
Zusammengefasst: Migration ist ein internationales Phänomen. Diesem internationalen Phänomen können wir auch nur international begegnen, das ist eben das Wesen der Zusammenarbeit mit den anderen im Schengen/Dublin-System. Ich sage aber noch einmal in aller Deutlichkeit, dass es in diesem System Mängel gibt, dass es keineswegs perfekt ist. Die Staaten haben auch enorme Mittel eingesetzt, damit dieses System besser funktioniert; die Kosten wurden erwähnt. Es stimmt, dass dieses System teurer geworden ist als ursprünglich angenommen. Es ist aber nicht so, dass wir Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin einfach übernehmen müssen. Es ist kein Zwang, vielmehr ist Folgendes abgemacht: Wenn wir Weiterentwicklungen von Schengen/Dublin nicht übernehmen - wir haben diese Freiheit -, sind wir draussen, dann hört die Zusammenarbeit bei Schengen/Dublin auf, und zwar unwiderruflich. Wenn man sich hier nonchalant gegen Weiterentwicklungen äussert, dann sollte man bedenken, dass dies für uns das automatische, unwiderrufliche Ende der Zusammenarbeit bei Schengen/Dublin wäre. Ich denke, wir sollten immerhin im Bewusstsein behalten, was die Schweiz ohne diese internationale europäische Zusammenarbeit im Bereich Migration täte. Schengen/Dublin bedeutet eben, dass man Probleme, die grenzüberschreitend sind, auch grenzüberschreitend anpackt.
Ich nenne noch ein paar Zahlen zu dem, was sich im Moment in Italien abspielt: Bis am 20. Mai dieses Jahres sind 38 000 Personen in Süditalien angelandet. Über 10 000 davon kommen aus Eritrea. Für Italien ist das eine enorme Herausforderung. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles Interesse daran haben, die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarstaat bei allen Schwierigkeiten, die sich jetzt auch in Italien zeigen, weiterhin zu gestalten. Um diese gute Zusammenarbeit zu pflegen, wird auch der Direktor des Bundesamtes für Migration nächstens wieder nach Rom reisen. Unser Land hat alles Interesse daran, dass Italien angesichts dieser enormen Herausforderung seine Aufgaben auch weiterhin, so sage ich einmal, so gut wie möglich macht. Das ist der Wille, der in Italien vorherrscht.
Wir werden uns in Zukunft, schon bald, über den Fonds für die innere Sicherheit unterhalten. Die Schweiz will sich an diesem Fonds ebenfalls beteiligen. Es handelt sich um einen Fonds, der dazu angelegt ist, die Sicherung der Aussengrenzen noch besser zu gestalten. Und wenn wir über "Grenzen sichern" sprechen, sprechen wir nicht darüber, Grenzen zu schliessen, sondern darüber, die Grenzen für diejenigen, die unseren Schutz brauchen, auch weiterhin offen zu halten.
Ich komme zum Schluss, ich sage gerne noch etwas zum Thema Familienrecht, das von Ihnen auch angesprochen worden ist: Das Postulat Fehr Jacqueline 12.3607 wurde angenommen, der Bundesrat hat es entgegengenommen und sich an die Arbeit gemacht. Wie es üblich ist, gibt er auch Gutachten in Auftrag. Das Bundesamt für Justiz führt am 24. Juni in Freiburg eine öffentliche Tagung durch. Man wird dort eine breite Auslegeordnung machen. Man wird sich auch politisch dazu äussern können. Auch die Wissenschaft ist dort mit eingeladen, und ich bin zuversichtlich, dass wir dieses sehr wichtige Thema in Zukunft in aller Offenheit miteinander diskutieren können. Denn ein Anliegen haben wir: Wir können es nicht dulden, dass die gesellschaftliche Realität und die rechtliche Realität zu stark auseinanderklaffen, vor allem, wenn es darum geht, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft, die Kinder, darunter leiden. Mit dieser Perspektive wollen wir die Modernisierung des Familienrechtes jetzt in Angriff nehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass dies spannende Diskussionen geben wird.
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Zuerst möchte ich den Geschäftsprüfungskommissionen ganz herzlich danken, dass die Bundeskanzlei im Januar an einem Seminar teilnehmen und über die Tätigkeiten der Bundeskanzlei berichten durfte.
Zum Vernehmlassungsgesetz: Die Botschaft wurde letztes Jahr dem Parlament überwiesen. Zurzeit befinden wir uns im Differenzbereinigungsverfahren, wie vorhin der Berichterstatter auch erklärt hat. Das Thema der Fristen ist bekannt. Die Revision sieht hier eben auch vor, dass die dreimonatige Frist für die Vernehmlassungen einzuhalten ist, weil es jetzt ja auch nur noch Vernehmlassungen geben soll. Falls es Ausnahmen gibt, sollen diese begründet werden.
Die Bundeskanzlei hat aufgrund der Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes neue Aufgaben bekommen. Ein Teil davon ist Anfang dieses Jahres in Kraft getreten; ein weiterer Teil wird im Januar des nächsten Jahres in Kraft treten. Es ist wichtig, dass die Bundeskanzlei hier auch die nötigen Ressourcen hat, um die Aufgaben - vor allem auch die neuen Aufgaben - erfüllen zu können. Daher dankt die Bundeskanzlei dem Parlament auch für die Ressourcen.
Es sind auch die Reisen angesprochen worden, die ein Thema gewesen sind. Die Bundeskanzlei hat hier der Subkommission die Unterlagen und die Angaben geliefert. Reisen sind wichtig, auch für die Bundeskanzlei, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Dazu gehört auch der internationale Austausch, der Austausch mit Partnern im Ausland und mit Organisationen. Die Bundeskanzlei hat verschiedene Projekte, die für sie sehr wichtig sind und bei welchen sie auch den Austausch pflegen muss und pflegen soll, zum Beispiel das Projekt Vote électronique oder Aktivitäten im Zusammenhang mit den politischen Rechten oder gerade auch mit der Funktion des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Seit wir Mitglied von Schengen sind, hat diese Funktion neue Aufgaben zu erfüllen. Das ist sehr wichtig. Bei der Organisation der Reisen haben wir uns an die Vorgaben des Bundes gehalten. Aber ich habe die Bundeskanzlei angewiesen, auf die Kosten zu schauen - das ist wichtig -, diese zu reduzieren und keine First-Class-Flüge mehr zu organisieren. Wichtig ist, dass auch in Zukunft Reisen durchgeführt werden, damit die Bundeskanzlei ihre Aufgaben in ihrer Gesamtheit wahrnehmen kann.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Block 4 - Bloc 4
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Departement des Innern
Département de l'intérieur
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich äussere mich zum UVEK: In der Aussprache mit Bundesrätin Leuthard hat uns die Verkehrsministerin aufgezeigt, dass der internationale Bezug im Infrastrukturbereich eine immer grössere Bedeutung erhält. Sie hat uns darauf hingewiesen, dass diese Tatsache natürlich hin und wieder auch zu Ressourcenbegehren führe. Sie hat uns höflich gebeten, dann und wann solchen Ressourcenbegehren auch zuzustimmen. Eine solche Garantie kann ich Ihnen leider nicht geben, Frau Bundesrätin. Nicht zuletzt braucht es diese Ressourcen deshalb, weil die internationalen Dossiers vermehrt Fachwissen, aber auch Begleitung brauchen. Wir können das nun gut finden oder nicht, Tatsache ist es trotzdem. Wir stellen in verschiedenen Infrastrukturgeschäften ja selber immer wieder fest, dass diese kaum mehr nur national betrachtet werden können. Das gilt insbesondere im Verkehrsbereich, aber auch im Kommunikationsgeschäft.
Sie werden nun sofort, und das auch zu Recht, an die Luftfahrt denken. Ich gebe Ihnen ein kleines Beispiel: Die Schweiz ist Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde (Icao). Bei dieser laufen zurzeit Verfahren, weil die EU den Zertifikatemarkt und die An- und Abflüge nur auf europäischer Ebene regeln wollte. Aufgrund eines Verfahrens, das von China und den USA angestrebt wurde, beschäftigt sich die Icao nun auch mit der Klimapolitik. In dieser Sache ist die Schweiz etwas im Sandwich: Wir verhandeln einerseits mit der EU über einen Anschluss an das Emissionshandelssystem (ETS), sind aber andererseits Drittstaat mit dem zentralen Interesse, dafür zu sorgen, dass es nicht zu wettbewerbsverhindernden oder -vermindernden Regulierungen kommt. Nicht zuletzt ist auch das Luftverkehrsabkommen mit der EU für eine funktionierende Luftanbindung unseres Landes wichtig. Ohne dieses Abkommen würden nur noch einige wenige Verträge aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts bestehen bleiben.
Im Bereich der Sicherheit geht es zusammen mit Skyguide und dem VBS darum, die Rolle der Schweiz im Rahmen des Single European Sky zu definieren. Ebenfalls bleibt die Ratifizierung des Staatsvertrages mit Deutschland aktuell. Der Flughafen Basel ist zwar ein Landesflughafen, es gilt aber das französische Arbeitsrecht. Das Flugsicherungsabkommen mit Frankreich ist wichtig, weil Skyguide einen grossen Teil des französischen Luftraums im Umfeld von Genf bewirtschaftet und dafür immerhin 50 Millionen Franken pro Jahr erhält.
Damit sehen Sie die Komplexität der Internationalität und damit verbunden auch die nicht ganz einfache Aufgabe für die Schweizer Luftfahrt, das anvisierte Optimum herauszuholen. Ähnliches gilt auch für andere Verkehrsbereiche, z. B. den Schienen- und den Strassenverkehr. Aber auch die Post und die Swisscom sehen sich vermehrt der Internationalität ausgeliefert, könnte man sagen, oder mit dieser konfrontiert. Gerade im Strassenverkehr gibt es aber auch immer wieder Bestrebungen nach Vereinheitlichungen, die unserem föderalen Gedankengut völlig widersprechen, z. B. die Vereinheitlichung der Alkoholgrenzwerte, der Geschwindigkeitslimiten oder der Zulassung für Chauffeure. Hier erwarten wir vom Bundesrat eine klare Haltung und ein Bekenntnis zur Eigenständigkeit. Wir konnten feststellen, dass dies vom Bundesrat her auch geschieht. Dazu braucht es aber die Präsenz der Schweiz, die Verbündete gegen den um sich greifenden Harmonisierungswahn sucht.
Allerdings darf vor lauter Internationalität das Schweizer Inlandgeschäft nicht zu kurz kommen. So war ich doch einigermassen erstaunt, Frau Bundesrätin, über Ihre relativ laue Antwort auf meine Frage, was Sie zur Situation zwischen den SBB und der Firma Bombardier im Zusammenhang mit der Rollmaterialbeschaffung von 59 Doppelstockzügen im Wert von rund 2 Milliarden Franken sagen. Immerhin besteht eine zusätzliche Forderung von Bombardier in der Höhe von 326 Millionen Franken bei gleichzeitigem Nichteinhalten der Lieferfrist. Aus meiner Sicht müsste den Bundesrat als Eigner des Unternehmens SBB doch brennend interessieren, was die Hintergründe der heutigen Sachlage sind. Dass sich der Bundesrat nicht in das laufende Verfahren einmischt, ist klar und auch richtig. Dass er aber die Verträge nicht kennt, weil das nicht Sache des Bundes sei, erstaunt mich doch ein wenig.
Der Bund sei Eigner, so die Frau Bundesrätin, aber mit der Beschaffung und mit den daraus entstehenden Problemen habe dieser nichts zu tun. Es interessiere ausschliesslich das Resultat. Die Argumentation des Bundesrates mag formalrechtlich durchaus stimmen. Wir sind aber der Meinung, dass der Bundesrat trotz allem in einer gewissen Verantwortung steht, vor allem auch gegenüber dem Steuerzahler. Wir sind nicht zuletzt auch dieser Meinung angesichts der Tatsache, dass die SBB die strategischen Ziele des Bundesrates nur teilweise erfüllten; von 37 messbaren Zielwerten erreichten die SBB lediglich deren 15.
Zum Schluss bereitet uns auch das Ergebnis des Netzzustandsberichtes 2013 Sorgen. Darin wird festgestellt, dass sich der Nachholbedarf beim Unterhalt des gesamten Bahnnetzes auf neu 2,3 Milliarden Franken beläuft. Das sind 500 Millionen mehr, als der Netzzustandsbericht 2012 ausweist. Es stellt sich die Frage, und hier sind wir gespannt auf die Antwort, was der entsprechende Bericht 2014 zutage bringen wird.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Meine Berichterstattung bezieht sich auf den Stand der Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020 und auf die Bekämpfung der Armut; Herr Bundesrat Berset hat dazu berichtet.
Zum Ersteren: Im Jahr 2013 hat der Bundesrat die Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020 verabschiedet. Das Projekt betrifft den Bund, die Kantone und private Akteure, welche alle eine wichtige Rolle spielen. Es fanden während des Berichtsjahres verschiedene runde Tische mit verschiedenen Akteuren zu diversen Themen statt, beispielsweise zu den Medikamentenpreisen oder zum Thema Spezialärzte. Es wurden ein Masterplan Pharma und ein Masterplan Hausarztmedizin erstellt. Zu zehn Punkten wurden Details fixiert. Bundesrat Berset hat uns einige davon näher vorgestellt: die Reduktion der Risikoselektionsanreize in der obligatorischen Krankenversicherung; das elektronische Patientendossier; ein Aktionsplan für mehr Organe für die Transplantation; das Projekt für ein Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe; die Situation von Tarmed.
Mit insgesamt 36 Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengleichheit gestärkt, die Versorgungsqualität erhöht und die Transparenz verbessert werden. Die Massnahmen werden in den nächsten Jahren schrittweise und unter Einbezug aller wichtigen Akteure umgesetzt, dies mit dem Ziel, das Schweizer Gesundheitssystem optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und es gleichzeitig bezahlbar zu halten. Es geht darum, Krankheiten und damit verbundenes Leid durch eine wirksame Vorbeugung, Früherkennung und Langzeitversorgung zu vermeiden, die Selbstkompetenz aller Bevölkerungsgruppen in Gesundheitsfragen zu erhöhen, unnötige Behandlungen und Komplikationen zu vermeiden, aber auch die vorhandenen Effizienzreserven durch transparente Strukturen sowie durch eine bessere und klarer geregelte Steuerung des Systems auszuschöpfen.
Im Zentrum all dieser Massnahmen stehen die Menschen und ihr Wohlbefinden. Das Gesundheitssystem soll um sie und ihre Bedürfnisse herum weiterentwickelt werden und bezahlbar bleiben.
Ich komme zum Thema Bekämpfung der Armut: Mit dem Nationalen Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut will der Bund die Wirkung der Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut verstärken und dazu beitragen, dass sie besser koordiniert sind. Dabei arbeitet er mit den Kantonen, Städten und Gemeinden als Hauptzuständige für die Bekämpfung von Armut sowie mit Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen zusammen und versucht, diese Akteure besser miteinander zu vernetzen. Der Bund setzt das Schwergewicht seiner Anstrengungen darauf, die Bildungschancen von armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Menschen zu erhöhen. Weitere Hauptpfeiler sind die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, der Wohnungsmarkt für Armutsbetroffene, die Unterstützung von Familien sowie die Bereitstellung von Informationen zu Unterstützungsleistungen. Darüber hinaus wird ein Konzept für ein Monitoring von Massnahmen der Armutsbekämpfung und -prävention erarbeitet.
Für die Umsetzung des Nationalen Programms ist das Bundesamt für Sozialversicherungen des Eidgenössischen Departementes des Innern zuständig. Für das Nationale Programm stehen insgesamt 9 Millionen Franken zur Verfügung. Folgende Schwerpunkte werden besonders beachtet: Chancengleichheit von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, soziale und berufliche Eingliederung, Lebensbedingungen sowie Wirkungsmessung von Massnahmen der Prävention und Bekämpfung.
Bundesrat Berset hat der Kommission erklärt, dass die Programme gut voranschreiten. Er bekräftigte, dass gute Beispiele entwickelt werden sollen, welche in der ganzen Schweiz Anwendung finden können. Die Kommission bedankt sich bei Bundesrat Berset für die interessante Diskussion.
Ziörjen Lothar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD
Ich nehme zu verschiedenen Kapiteln und Abschnitten Stellung, zuerst zur Energiestrategie 2050: Mit dem Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 wird eine etappenweise Umstrukturierung der Schweizer Energieversorgung bis 2050 geplant. Dabei sollen insbesondere eine Senkung des Energieverbrauchs und ein zeitgerechter und wirtschaftlich tragbarer Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden. Mit der Vorlage wird ein indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative vorgelegt. Dabei sollen für die bestehenden Kernkraftwerke keine maximalen Laufzeiten gesetzt werden; sie sollen aber stillgelegt werden, wenn sie die sicherheitstechnischen Vorgaben nicht mehr erfüllen. Dieses pragmatische Vorgehen wird von der BDP-Fraktion unterstützt. Es besteht aber auch die Gefahr, dass von Atomkraftausstiegs-Gegnern dieses Vorgehen zur Verwässerung und letztendlich zur Verhinderung der Zielsetzung benützt wird. Dies darf aber nicht sein und muss unbedingt verhindert werden.
Zur Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ecopop)": Diese Volksinitiative verlangt fixe Obergrenzen für die Zuwanderung und zusätzlich, dass mindestens 10 Prozent der Mittel zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit für die Förderung der freiwilligen Familienplanung investiert werden. Der Bundesrat erkennt richtigerweise, dass die Ziele und der Inhalt der Initiative weder der heutigen Migrationspolitik entsprechen noch mit der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar sind. Dass er die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag empfiehlt, wird von der BDP-Fraktion unterstützt.
Zum Gotthard-Strassentunnel: Mit Weitsicht hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet die Absicht formuliert, den Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels ermöglichen zu wollen. Dieser Tunnel ermöglicht einerseits eine verträgliche Lösung bei der Sanierung und der Erneuerung des seit 1980 in Betrieb stehenden Gotthard-Strassentunnels und nach den Sanierungsarbeiten die dringend notwendige Erhöhung der Sicherheit durch die Einrichtung von gesicherten Fahrspuren und eines Pannenstreifens. Sowohl diese Zielsetzung wie auch die Absicht des Bundesrates, das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet anzupassen, um damit die Verfassungsmässigkeit in Bezug auf den Alpenschutzartikel zu gewährleisten, werden von der BDP-Fraktion unterstützt.
Zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt: Am 26. Juni 2013 hat der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, Objektblatt Zürich, getroffen und gleichzeitig den ersten Teil des Sachplans für den Flughafen Zürich verabschiedet. Dabei hat er eine erste Etappe beschlossen, die unabhängig vom Staatsvertrag mit Deutschland ist. Dieses Vorgehen kann nachvollzogen werden.
Kritisch muss aber die Formulierung zur vorgesehenen zweiten Etappe beurteilt werden, da hier die betrieblichen Anpassungen an den Staatsvertrag umgesetzt werden sollen und zusätzlich in einer harmlos daherkommenden Formulierung von der Festsetzung weiterer Sicherheitsmassnahmen die Rede ist. Hier handelt es sich nämlich im Besonderen um die Einführung von Starts nach Süden, sogenannte Südstarts straight 16, die über dichtbesiedeltem Gebiet wie dem Glatttal abgewickelt werden müssen oder sollen. Dabei ist festzustellen, dass man unter dem Sicherheitsaspekt vor allem eine grössere Kapazität anstrebt bzw. ermöglicht. Die BDP-Fraktion erwartet, dass man bei den weiteren Entscheiden dem Lärmschutz gebührend Rechnung trägt.
Zur Raumplanungsverordnung: Für die Umsetzung des vom Volk am 3. März 2013 angenommenen Raumplanungsgesetzes soll nun die Raumplanungsverordnung revidiert werden. Bei Inkrafttreten der neuen Verordnung sind die Kantone gehalten, ihre Richtpläne anzupassen. Die Siedlungen sollen künftig mehr als bisher in bebauten und gut erschlossenen Gebieten entstehen. Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren und Bauzonen dorthin zu verschieben, wo sie benötigt werden. Vor allem das Verschieben von Bauzonen ist aber aus Sicht der BDP-Fraktion eine sehr grosse Herausforderung; das ist nur sehr schwer umsetzbar. Entsprechend ist in der Verordnung darauf Rücksicht zu nehmen.
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Ich spreche im Namen der GLP-Fraktion zum Geschäftsbericht des Bundesrates 2013. In diversen Sitzungen hat sich die GPK in Form von Aussprachen, die sie mit den Vorsteherinnen und Vorstehern der einzelnen Departemente geführt hat, mit dem Geschäftsbericht beschäftigt. Die Berichterstattung war offen und transparent, dies schätzt die GLP-Fraktion sehr - an dieser Stelle herzlichen Dank an alle Beteiligten!
Der Geschäftsbericht gibt Auskunft über die Erfüllung angestrebter Ziele, geht aber auch auf die Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse ein. Im Vordergrund standen 2013 der Finanzplatz Schweiz, die Sicherheit im umfassenden Sinne, die Aussenfinanzpolitik, die Beziehungspflege, Reformen im Asylbereich und in der Altersvorsorge, die zukünftige Energieversorgung, Investitionen beim Gesundheitspersonal und in der Weiterbildung. Der Bundesrat eröffnet seine Berichterstattung mit einer Übersicht über die im Jahr 2013 realisierten Massnahmen. Diese orientieren sich für das Berichtsjahr 2013 an sieben Leitlinien:
1. attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort;
2. regionale und globale Positionierung;
3. Gewährleistung der Sicherheit;
4. Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts;
5. nachhaltige Nutzung von Energie und Ressourcen;
6. Topqualität in Bildung und Forschung;
7. gegenüber dem Jahr 2012 ist neu auch die Gleichstellungspolitik als Leitlinie genannt.
Gerne möchte ich noch kurz auf das Kernthema, die Energiestrategie 2050, zu sprechen kommen: Im Hinblick auf eine längerfristige Sicherung der Energieversorgung soll ein erstes Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der schweizerischen Energieversorgung den Energie- und Stromverbrauch pro Person senken, den Anteil fossiler Energie reduzieren und die nukleare Stromproduktion durch Effizienzgewinne und den Zubau erneuerbarer Energie ersetzen.
Die Grafik auf Seite 37 des Geschäftsberichtes zeigt, dass der Anteil von Strom aus neuen erneuerbaren Energien 2012 lediglich 2,95 Prozent betrug. Das entspricht einer Zunahme seit 2000 von rund 1,7 Prozentpunkten. Pro Jahr beträgt die Zunahme 0,15 Prozentpunkte. Hochgerechnet auf die Ziele der Energiestrategie 2050 sollte die Zunahme 5,5 Prozent bis 2050 betragen. Berücksichtigt man jedoch die verstärkte Zunahme der letzten zwei Jahre, ergibt sich eine Zunahme an erneuerbarem Strom von 12,5 Prozent bis 2050. Dies ist ernüchternd, zumal nicht auszuschliessen ist, dass dies nicht einmal der Zunahme des Stromverbrauchs entsprechen könnte.
Auch möchte ich festhalten, dass der Bund ja bereits seit über zehn Jahren über eine Energieförderung verfügt, dazu zählt das Investitionsprogramm Energie 2000. Es sollte uns zu denken geben, dass wir trotz Anstrengungen in den letzten zehn Jahren keinen substanziellen Anteil an erneuerbaren Energien realisieren konnten. Es wurde viel informiert, berichtet, Projekte wie Energiestädte wurden ins Leben gerufen. Schauen wir jedoch nach Deutschland, wird schnell klar, dass Deutschland definitiv auf dem Pfad der Energiewende ist. Der deutsche Zubau an erneuerbaren Energien im Strombereich beträgt 2 bis 3 Prozent pro Jahr, dies ist gleich viel, wie die Schweiz in zwölf Jahren erreicht hat. Die konkrete Nachhaltigkeit kommt bei uns eindeutig zu kurz.
Die neue Energiestrategie 2050 des Bundes sollte deshalb dringend griffiger gemacht werden, das heisst, wir müssen ein Umfeld schaffen, wo die Umsetzung von anwendungsreifen, verfügbaren und bezahlbaren Technologien im Vordergrund steht. Hemmnisse im Bereich Baubewilligungen, Netzzutritt, Stromgrundgebühren usw. müssen abgebaut werden. Ausserdem sollte die Energiestrategie 2050 einer rollenden Planung entsprechen, da der technologische Fortschritt enorm ist und da fortlaufend Handlungsbedarf besteht. Der Fokus muss auf dem Machbaren und Bezahlbaren liegen. Wir brauchen eine Roadmap mit handfesten Zwischenzielen. Die konsequente Nutzung der oberflächennahen Wärme sowie der Umgebungswärme kann unseren Gas- und Ölverbrauch massiv senken. Die solare Einstrahlung ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Nahrungsmittelproduktion, technisch genutzt kann die solare Einstrahlung auch einen grösseren Anteil unserer Stromversorgung sicherstellen. Die neuerkannten Ressourcen sollten wir konsequent und im grossen Stil nutzen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich spreche im Namen der grünen Fraktion und fokussiere mich auf die fünfte Leitlinie, nämlich dass die Schweiz Ressourcen nachhaltig nutzt und sich auf zunehmende Mobilitätsbedürfnisse vorbereitet.
Bei Ziel 20 geht es um die natürlichen Ressourcen und um den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Es ist festzuhalten: Der Energiesektor befindet sich im Wandel, der sich nicht aufhalten lässt. Die Frage lautet einfach: Verzögern oder beschleunigen? Hier muss sich die Schweiz positionieren. Entweder ist sie innovativ und handelt verantwortlich, oder sie wirkt bremsend. Bis jetzt wirkte die Schweiz bremsend. Wenn man z. B. den Zubau an neuen erneuerbaren Energien mit dem Ausland vergleicht, hinkt die Schweiz hinterher. Mit der vorgeschlagenen Revision des Energiegesetzes werden im Bereich Effizienz und erneuerbare Energien eigentlich viele alte Forderungen der Grünen aufgenommen, was wir natürlich begrüssen. Jetzt geht es einfach darum, der Revision nicht alle Zähne zu ziehen, sondern griffige und tragbare Lösungen zu finden.
Wo das Ziel nicht erreicht wurde, und das ist wahrscheinlich der blinde Fleck der Energiestrategie, ist beim schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Mit der heute vorliegenden, sehr schwammigen Formulierung bezüglich Sicherheit ist nicht auszuschliessen, dass unsere AKW eine Laufzeit von achtzig Jahren haben können. Damit wären 2050 die beiden grossen AKW noch am Netz. Damit ist eigentlich unser Gegenvorschlag für den Atomausstieg viel näher an den Szenarien zur Energiestrategie, nämlich um fünf Jahre an den fünfzig Jahren, während der Vorschlag, der aktuell vorliegt, diese Sicherheit, diesen schrittweisen Ausstieg nicht bietet.
Besser nimmt der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" die Anliegen unserer Initiative auf. Er bildet eigentlich einen Meilenstein, eine Hinwendung zum Lebenszyklus-Denken in der Umweltpolitik; es wird der ganze Lebenszyklus berücksichtigt. Freilich fehlen zwei Meilensteine noch, die nur mit unserer Initiative zu haben sind, nämlich ein klares Ziel, die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Schweiz bis 2050, und eine Grundlage für eine umfassende ökologische Steuerreform.
Zu Ziel 21 bezüglich des Verkehrssystems: Die Grünen möchten den Bundesrat ermuntern, bezüglich Mobility-Pricing vorwärtszumachen. In unserem Verkehrssystem muss man immer öfter pro gefahrenen Kilometer nichts mehr bezahlen; die Steuerung erfolgt somit nur noch über die Zeitkosten oder über die Staus. Es muss hier wieder ein finanzieller Anreiz eingeführt werden. Das ist zwar schwierig, aber man muss diesen Weg gehen. Die Mobilität wird tendenziell nämlich weiterhin zunehmen, auch in Zusammenhang mit der Elektromobilität.
Zu Ziel 22 betreffend die Eindämmung des Klimawandels: Hier kann der Bundesrat mehr machen. Der Bundesrat könnte eigentlich festlegen, dass die Schweiz die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent unter das Niveau von 1990 senken müsste. Gerade nach dem IPCC-Bericht ist klar, dass man viel mehr machen muss. Der Bundesrat könnte international viel aktiver kommunizieren, dass die Schweiz bereit wäre, die Emissionen um 40 Prozent zu senken. Entsprechende Massnahmen sind möglich, zum Beispiel bei der Treibstoffkompensation. Hier wäre eine stärkere Kompensation möglich. Wenn man bedenkt, dass in der Schweiz immer noch etwa 60 Prozent der Neubauten Erdölheizungen haben, sieht man eigentlich auch, wie gross das Potenzial ist, beim Klimaschutz mehr zu machen. Es werden nämlich immer noch neue Erdölheizungen installiert.
Bezüglich der Finanzierung des Klimaschutzes ist es wichtig, dass man schon heute beginnt, die Finanzierung der künftigen Kosten verursachergerecht aufzugleisen. Es braucht eine Verfassungsänderung, damit man diese Kosten decken kann. Erste Schritte in diese Richtung wurden bereits gemacht, aber es braucht eine Abschätzung der gesamten Kosten, die auf uns zukommen werden. Das betrifft sowohl die erwähnte Anpassung als auch die Verpflichtungen, die wir im Rahmen der internationalen Klimakonferenz in Kopenhagen eingegangen sind. Diese Anpassungen sollten nicht über das Budget finanziert werden, sondern von den Verursachern des CO2-Ausstosses getragen werden.
Zum Schluss noch zu Ziel 23, Schutz des Kulturlandes: Hier ist es wichtig, dass die Revision des Raumplanungsgesetzes strikt umgesetzt wird. Natürlich wollen die Kantone eine lasche Umsetzung, aber die Bevölkerung hat eigentlich ein ganz klares Votum abgegeben - ich danke nochmals, dass hier das Referendum ergriffen wurde und dass dieses Votum möglich war! Ebenfalls wichtig ist, dass die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, also das Bauen ausserhalb der Bauzonen, in Angriff genommen wird, damit wir nicht die Situation haben, dass es schwieriger ist, innerhalb der Bauzone zu bauen als ausserhalb der Bauzone: Damit würden wir sonst quasi eine Super-Zersiedelung fördern. Es ist daher wichtig, dass man hier rasch vorwärtsmacht.
So weit die Ausführungen und auch die Kritik der Grünen. Die Legislatur ist noch nicht zu Ende, Frau Bundesrätin: Bitte nehmen Sie die soeben kritisierten Punkte als konstruktive Anregung auf!
Estermann Yvette · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In erster Linie möchte ich mich hier im Namen der SVP-Fraktion für die Arbeit des Bundesrates und der Verwaltung herzlich bedanken.
Ich spreche zu Ziel 19 auf Seite 105 des Geschäftsberichtes des Bundesrates und beginne mit einem kurzen Zitat: "Der Bundesrat hat am 20. November 2013 den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge verabschiedet. Die Reform sorgt dafür, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleibt, dass die erste und zweite Säule langfristig ausreichend finanziert sind und dass die Leistungen von AHV und beruflicher Vorsorge den geänderten Bedürfnissen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand."
Dazu einige Bemerkungen: Wenn wir uns ein bisschen bei der Bevölkerung umhören und fragen, was sie beschäftigt, dann stellen wir fest, dass sehr viele sich wünschen, dass sie zum Beispiel ihre Pensionskasse frei wählen können. Sehr viele über 50-Jährige beklagen sich, dass ihre Chancen auf unserem Arbeitsmarkt verschwindend klein sind. Da wäre sicher auch etwas zu machen, da könnten wir sicher auch Überlegungen anstellen. Der Bundesrat kann Anregungen dazu geben, was da möglich ist.
Ganz schwierig ist es auch bei den über 65-Jährigen, das heisst bei den Pensionierten. Der Bundesrat möchte ja die Flexibilisierung vorantreiben, was den Übertritt in den Ruhestand betrifft. Ein Anliegen sehr vieler Leute ist es, dass man auch nach 65 weiterarbeiten kann, wenn man sich rüstig fühlt und bei guter Gesundheit ist. Da haben wir aber leider das Problem, dass diese Leute für viele Arbeitgeber zu teuer sind. Der Lohn ist hoch, und dann nimmt man lieber einen Jüngeren, der viel günstiger ist, wenn man dem so sagen kann. Das wären also sicher ein paar Punkte, die man aufgreifen könnte.
Es ist auch wichtig, dass unsere Pensionärinnen und Pensionäre ihren Lebensherbst wirklich als sehr gut erleben können. Es ist aber oft so, dass die AHV, da sie besteuert wird, zum Teil auch eine steuerliche Belastung darstellt. Daher habe ich die Motion 13.4074, "Für eine steuerfreie AHV", eingereicht. Das wäre sicher auch eine Möglichkeit. Aber ich weiss, etwas Neues braucht immer etwas Mut. Da ist es schwierig, etwas Neues voranzutreiben, vor allem wenn es um einen Systemwechsel geht.
Das zweite Ziel, das ich ansprechen möchte, ist Ziel 20: "Die Versorgung der Schweiz mit Energie und natürlichen Ressourcen ist langfristig gesichert, und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie sowie Massnahmen zur Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energien sind in die Wege geleitet." Meine Vorredner und Kollegen haben auch zu diesem Thema gesprochen. Ich möchte das Thema von einer etwas anderen Seite ansprechen: Wir sind uns alle einig, dass die Bevölkerung in der Schweiz jeden Tag wächst und wächst; wir haben eine sehr grosse Zuwanderung. Angesichts dessen ist das Ziel des Bundesrates, weniger Energie zu verbrauchen, doch ein bisschen - wie soll ich sagen? - schwer zu erreichen. Nun ist dem Bundesrat glücklicherweise ein sehr gutes Mittel in die Hände gedrückt worden, hat doch die Bevölkerung die Volksinitiative der SVP "gegen Masseneinwanderung" unterstützt und Ja dazu gesagt. Wenn man es also richtig anpackt, ist es gut möglich, dass auch auf dieser Ebene wirklich eine Besserung erreicht wird.
Wir alle wissen, dass die Technik vorangeht. Wir hatten vor ein paar Jahren viele Geräte, die mechanisch betätigt wurden. Heute sind viele Geräte elektrisch. Das ist wunderbar, aber wir verbrauchen entsprechend auch viel mehr Strom. Man kann die Technik ja nicht irgendwie stoppen und sagen, dass wir uns jetzt nicht weiterentwickeln dürfen. Es stellt sich aber immer auch das gleiche Problem, nämlich dass wir alle Strom verbrauchen. Da liegt der Ausstieg aus der Kernenergie doch ein bisschen, sagen wir, falsch in der Landschaft. Ich möchte dazu sagen, dass dieses Thema mit sehr grosser Umsicht behandelt werden muss, damit wir hier auf der sicheren Seite stehen. Zudem plant und baut die EU neue Kraftwerke. Wir werden sicher Strom brauchen, und wir brauchen günstigen und sicheren Strom.
Kessler Margrit · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Für die Gesamtschau Gesundheit 2020 möchte ich Bundesrat Berset danken, besonders für das Ziel und die Massnahmen, um die Patientenrechte zu stärken. Es ist nicht selbstverständlich, dass Patientinnen und Patienten in der Politik genannt werden. Krank sein passt nicht in unsere schnelllebige Gesellschaft. Erfolgreich wurde im September 2013 der Round Table mit einigen Hundert Akteuren durchgeführt mit den Zielen, die Lebensqualität zu sichern und die Chancengleichheit und die Selbstverantwortung zu stärken. Es ist erfreulich zu beobachten, dass die verschiedenen Probleme im Gesundheitswesen an die Hand genommen werden. Viele Probleme sind auf gutem Weg, gelöst zu werden, einige müssen noch angegangen werden.
Es ist z. B. nicht einfach zu erklären, dass der Ärztestopp einerseits wieder eingeführt werden musste, andererseits aber dringend mehr Ausbildungsplätze für Medizinstudenten zur Verfügung gestellt werden müssen. Laut Bericht vom 10. Januar 2013 besteht akuter Handlungsbedarf. In der Schweiz melden sich jährlich über 3000 Maturanden und Maturandinnen, die ein Medizinstudium absolvieren möchten. Es stehen aber gesamtschweizerisch nur 900 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Im Zeitraum zwischen 2005 und 2010 wurden 53 Prozent der eidgenössischen und anerkannten Weiterbildungstitel an Ärzte vergeben, die kein Schweizer Staatsexamen absolviert hatten. Jungen Schweizerinnen und Schweizern wird wegen der zu geringen Anzahl an Ausbildungsplätzen für das Medizinstudium der gleichberechtigte Zugang zu diesem Arbeitsmarkt verwehrt. Um das heute verfügbare Arbeitsvolumen mit in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten weitgehend zu bewältigen, müssen 1300 bis 1400 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr ausgebildet werden. Die Kantone sind offenbar nicht in der Lage, ein entsprechendes Ausbildungsangebot bereitzustellen, weshalb eine neue subsidiäre Bundeskompetenz gerechtfertigt ist.
Durch die Öffnung der Grenzen begegnen wir neuen Problemen, die mit einer Ergänzung der Gesetzgebung behoben werden können. Ausländische Zahnärzte aus den Efta-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung 90 Tage lang selbstständig arbeiten und abrechnen. Sie müssen ihren Aufenthalt nur beim zuständigen Kanton melden. Den Zahnärzten wird die technische Infrastruktur für diese kurze Zeit zur Verfügung gestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Meldepflicht ungenügend ist, weil keine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden muss. Das System lädt ausländische Zahnärzte dazu ein, in der Schweiz 90 Tage lang möglichst viele Behandlungen durchzuführen, ohne Nachhaltigkeit, ohne Verantwortung und ohne Haftpflichtversicherung. Es fehlt eine Grundlage, um die ausländischen Zahnärzte zur Verantwortung zu ziehen. Sie verschwinden nach 90 Tagen in der Anonymität des Auslands, und der Patient bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Es ist auch stossend, dass nach geltendem Recht der Leistungserbringer die Koordinaten seiner Haftpflichtversicherung dem Patienten oder seiner Vertretung nicht offenlegen muss. Um allfällige Sorgfaltspflichtverletzungen abzuklären, ist das aber zwingend notwendig. Es darf nicht sein, dass der betroffene Patient nach einer Fehlbehandlung sein Recht, die Haftpflichtversicherung des Leistungserbringers zu informieren, in einem kostspieligen Prozess erstreiten muss.
Eine einfache Anpassung von Artikel 40 des Medizinalberufegesetzes kann beide Probleme lösen und die Patientenrechte stärken. Herr Bundesrat, wir hoffen auf Ihre Unterstützung.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Merci pour vos interventions qui, je crois, ont fait le tour des principaux points actuellement en discussion au Département fédéral de l'intérieur et au sein du Conseil fédéral.
Je passe brièvement en revue quelques points qui nous ont occupés durant l'année 2013, en mentionnant tout d'abord la politique de santé 2020 du Conseil fédéral, qui vise à assurer la qualité de vie, à renforcer l'égalité des chances, la qualité des soins et la transparence de notre système de santé. Nous avons mis les éléments sur la table, ce qui nous a permis non seulement de définir des priorités dans le domaine de la santé, mais aussi de définir clairement les priorités avec d'autres acteurs concernés - je pense ici notamment, bien sûr, aux cantons ainsi qu'aux acteurs privés.
Pour l'année 2013, huit des dix mesures qui avaient été fixées ont été réalisées. Nous tirons donc un bilan positif de ce travail. Je citerai quelques exemples, et notamment le message 12.026 sur la réduction de la sélection des risques dans l'assurance obligatoire des soins, et le projet que vous avez adopté pendant la session de printemps et dont la mise en oeuvre est prévue au début de l'année 2015.
Un deuxième élément important, c'est le dossier électronique du patient, en cours d'examen au Parlement, adopté ce matin même par le Conseil des Etats qui vous l'a transmis. Le travail se poursuit donc.
Un troisième élément, c'est tout ce qui concerne Tarmed, la tarification, notamment dans le domaine ambulatoire. Comme cela avait été annoncé, le Conseil fédéral envisage de faire usage ici de la compétence subsidiaire que vous lui avez donnée, que vous lui avez demandé d'utiliser dans les cas où, effectivement, les partenaires tarifaires n'arrivent pas à se mettre d'accord.
Un quatrième élément important, c'est la remise en route de la limitation de l'admission des médecins, et ce avec la recherche d'une solution désormais à plus long terme.
Madame Kessler, vous avez mentionné, à juste titre, cette apparente contradiction qui peut exister entre, d'un côté, le pilotage de l'admission des médecins et, de l'autre, le manque de médecins disponibles et de places de formation. C'est tout le paradoxe au sein de notre système de santé. Nous n'avons pas assez de médecins qui sont formés dans notre pays. Il y a là un effort très important réalisé avec les cantons et les universités. Mais nous n'avons pas non plus, dans le fond, d'élément qui permette de garantir autant que possible que, ensuite, ces médecins soient actifs là où l'on a besoin d'eux dans le système de santé. Naturellement, c'est une activité privée. Il faut donc trouver des mécanismes de discussion et de régulation qui fonctionnent, ce que nous essayons de faire.
Dans le domaine de la prévoyance vieillesse, le Conseil fédéral a présenté l'année dernière un avant-projet de réforme concernant le premier et le deuxième piliers. Cette consultation a pris fin au début de cette année. Nous sommes maintenant en train de travailler à la suite du processus.
Le Conseil fédéral a tenté d'élaborer une démarche qui soit aussi participative et transparente que possible. Les grandes lignes qui avaient été fixées dans le projet semblent avoir été bien accueillies. Vous avez, Madame Estermann, mentionné ces éléments. L'objectif du maintien du niveau des rentes dans les premier et deuxième piliers - pour la partie obligatoire du deuxième pilier évidemment - a été bien accueilli. La transparence qu'il a été possible de créer avec une approche qui intègre les premier et deuxième piliers a également été bien accueillie dans ce projet.
Vous avez aussi mentionné quelques points qui seront certainement traités à l'avenir par le Parlement, notamment le libre-choix de la caisse de pension, qui est un sujet faisant partie des préoccupations que vous entendez souvent au sein de la population. Pour ma part, je ne l'ai pas entendue souvent, mais dans tous les cas on sait qu'elle constituera un sujet de débat qu'il faudra traiter, et notamment - vous avez insisté sur ce point - la question de pouvoir conserver sur le marché du travail, avec flexibilité, des personnes qui souhaitent travailler au-delà de 65 ans.
Cet élément que vous avez mis en lumière est très important. En effet, il faut que le marché du travail soit capable de le faire, il faut donc qu'il y ait une possibilité pour les personnes qui le peuvent et qui le souhaitent de rester sur le marché du travail et il faut créer des incitations en évitant de renchérir le coût du travail au-delà de 65 ans. Il faut éviter le renchérissement avant déjà, et c'est pour cela que le Conseil fédéral a proposé, dans le projet mis en consultation, qu'il n'y ait plus d'augmentation de cotisation à partir de 45 ans pour le deuxième pilier. A l'heure actuelle, une augmentation a lieu à 55 ans, ce qui renchérit le coût du travail à partir de cet âge. Nous allons donc pouvoir mener ce débat ensemble. Le calendrier prévoit, encore et toujours, que le Conseil fédéral adopte cette année encore un message à l'intention du Parlement.
Le troisième élément que je souhaite mentionner ici concerne le Programme fédéral de prévention et de lutte contre la pauvreté 2014-2018, projet qui associe les cantons, les villes et les communes. Il faut être clair ici: il ne s'agit pas de se substituer au rôle primaire dans ce domaine des communes et des cantons. Il s'agit au contraire de les accompagner, de travailler avec eux pour définir des standards et une réflexion qui puissent s'appliquer à l'ensemble du territoire, mais sans remplacer les cantons et les communes dans leurs rôles. L'activité du Conseil fédéral est ici aussi limitée à quelques années. Celle-ci vise à donner un soutien et un encouragement, à garantir les chances de formation des enfants, des jeunes et des adultes, leur permettant ensuite d'accéder peut-être à un emploi. Le soutien et l'encouragement mettront également l'accent sur l'intégration sociale et professionnelle, sur les conditions de vie et sur l'assurance de disposer d'un monitoring portant sur l'efficacité des mesures prises.
Le dernier point que je vais mentionner ici concerne le Message culture 2016-2019. C'est un travail qui nous a beaucoup occupés ces derniers mois. Le message est maintenant en consultation. Le travail a été réalisé durant l'année 2013 avec, là aussi, les cantons et les communes, qui ont un rôle essentiel à jouer dans ce domaine, avec le souhait de garantir l'élaboration pour les prochaines années d'une politique culturelle nationale qui soit cohérente. Quand on parle de politique culturelle nationale, il ne s'agit en aucun cas de centraliser ou de répartir différemment les compétences. Il s'agit au contraire de garantir que les mesures soient organisées de manière aussi cohérente que possible, dans le fond, de garantir la cohérence des mesures développées pour qu'elles ne soient pas contradictoires ou ne s'annulent.
Les axes du Conseil fédéral sont la participation culturelle, avec une innovation majeure dans le cadre du renforcement de la formation musicale, à la suite de la décision populaire sur l'article constitutionnel. Le deuxième axe est la cohésion sociale, avec notamment l'encouragement des traductions littéraires entre les langues nationales. Le troisième axe concerne la création et l'innovation, avec notamment aussi des instruments pour renforcer encore la place du cinéma dans le cadre de la culture.
Je termine avec la question que Madame Kessler a soulevée concernant les dentistes étrangers actifs en Suisse sans autorisation. Nous avons aussi eu des contacts bilatéraux avec Madame Kessler à ce sujet. Nous avons dit que nous étions naturellement prêts à revoir et à analyser cette question. Ce travail pourra donc être réalisé et répondra, j'espère, à vos préoccupations durant cette année.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch ich möchte mich bei der Kommission für die gute Diskussion und die stets kritisch-konstruktive Begleitung der Themen während des Geschäftsjahres bedanken.
Das UVEK hatte nicht nur rund 30 Prozent der parlamentarischen Vorstösse zu bearbeiten, wir hatten 2013 auch ein befrachtetes Jahr, weil wir elf Botschaften an das Parlament vorbereitet und Ihnen überwiesen haben. Die meisten dieser Botschaften, der Kommissionssprecher hat es gesagt, haben heute eine internationale Komponente, weil wir von der Umwelt- und Klimapolitik über die Energiepolitik bis zur Verkehrspolitik unsere nationalen Strategien in der Regel nur im Einklang mit den internationalen Entwicklungen machen können.
So ist es vor allem im Moment mit der Klimapolitik; Herr Nationalrat Girod hat sie speziell erwähnt. Sie wird meines Erachtens auch dieses und nächstes Jahr einen wesentlichen Teil unserer und damit auch Ihrer Arbeit darstellen. Nachdem die Schweiz Kyoto 1 erreicht hat, nimmt sie jetzt mit dem Kyoto-2-Protokoll, das Ihnen zur Ratifikation vorliegt, die nächste Etappe bis 2020 in Angriff. Sie stellt sich aber, international koordiniert, vor allem die Frage, was unser Ziel bis 2030 ist. Herr Girod hat gesagt, wir seien etwas wenig ambitiös und wir sollten uns jetzt auf 40 Prozent verpflichten. Der Bundesrat hat nicht vor, das völlig ausser Acht zu lassen, man muss da aber taktisch geschickt vorgehen. Die Schweiz sollte sich nicht vorgängig zu etwas verpflichten, bei dem dann alle anderen Staaten Europas und auch die wichtigen, grossen emittierenden Staaten der Welt abseitsstehen. Das würde uns, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft, zu sehr benachteiligen. Deshalb legen wir Wert darauf, dass wir vorangehen, ja, aber unter der Bedingung, dass sich mindestens auch andere Industriestaaten auf den Weg machen und dass vor allem auch diejenigen, die heute den Hauptanteil an CO2-Emissionen tragen - das sind nach wie vor die USA und China -, Schritte in die richtige Richtung tun. Es wird sich in diesem Jahr an der nächsten COP in Lima zeigen, wie wir weiterkommen. Es wird sich vor allem dann in einem Jahr in Paris zeigen, wo es gelingen muss, international verbindliche Vereinbarungen für eine neue Klimakonvention zu finden.
Im Bereiche der Energie haben einige von Ihnen natürlich vor allem auf die laufenden Diskussionen in Ihrer Kommission verwiesen und gesagt, wir seien mit den erneuerbaren Energien noch zu wenig gut vorangekommen. Ja, genau deshalb machen wir die neue Energiepolitik, damit wir den erneuerbaren Energien Schub verleihen, und ich glaube, wir haben jetzt seit diesen Beschlüssen zur Warteliste den besten Beweis dafür: Jeden Monat gehen Hunderte von Projekten ein, und es wird eine entsprechende Unterstützung beantragt; sie wollen realisiert werden. In diesem Jahr, in dem das Parlament ja die KEV-Obergrenze angehoben hat, wird es uns möglich sein, von der Warteliste einige Hundert, wenn nicht einige Tausend Projekte ins Leben zu schicken, und das wird uns helfen, den Anteil der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Schwierig bleibt hier natürlich auch das internationale Umfeld. Wenn ein Investor in der Schweiz investiert, hat er höhere Gestehungskosten, und das ist im Vergleich zu billigem importiertem Strom aus der EU natürlich im Moment ein Handicap. Das darf uns nicht davon abhalten, unsere Ziele hoch zu halten, und es ist ja ein Prozess. Wir befinden uns im Jahr drei von weiteren dreissig Jahren eines Aufbaus der erneuerbaren Energien.
Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie wird Gegenstand der politischen Debatten sein, Herr Girod. Sie wissen das. Da ist das Parlament am Drücker. Die bundesrätliche Position ist klar. Ich möchte einfach immer darauf hinweisen, dass es drei Leben eines Kernkraftwerkes gibt: eines, das die Politik bestimmen kann, ein natürliches, sicherheitsorientiertes Leben und eines, das ökonomisch bedingt ist. Alle drei Möglichkeiten stehen zur Diskussion, aber der Bundesrat hat sich klar entschieden, dass das wichtigste Kriterium die Sicherheit ist und bleibt, die Sicherheit der Bevölkerung bezogen auf unerwünschte Einwirkungen bis hin zu Katastrophen.
Herr Ziörjen hat im Namen der BDP-Fraktion zu Recht darauf hingewiesen, dass im Bereiche des Raumplanungsgesetzes die Umsetzung jetzt beginnt und sicher für Kantone wie auch Gemeinden Herausforderungen mit sich bringt. Es ist richtig, dass wir uns dessen sehr bewusst sind, dass wir die Kantone und vor allem auch die Gemeinden bei der Erstellung der neuen Richtpläne auch begleiten. Sie sollen nicht einfach zuwarten, sondern schauen, wo man verdichten kann, wo es Brachen gibt, die man umnutzen könnte. Die Verschiebung von Bauzonen ist natürlich eine grosse Herausforderung, insbesondere für Kommunen, weil das eine gesellschaftliche Akzeptanz braucht, die nicht leicht zu erreichen ist. Insofern hat auch Herr Girod Recht, dass wir deshalb die zweite Etappe in Angriff nehmen müssen. Der Bundesrat wird noch dieses Jahr die Vernehmlassung eröffnen, weil wir auch hier der Meinung sind, dass es dauert, bis das in Kraft ist: das Bauen ausserhalb der Bauzonen, die Abstimmung von Verkehr und Siedlungsentwicklung sowie die funktionalen Räume. Da reden wir wieder von einem Zeithorizont von vier, fünf Jahren. Deshalb werden wir mindestens mit der Vernehmlassung in diesem Jahr beginnen.
Zur Bemerkung von Herrn Nationalrat Ziörjen betreffend den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt für den Flughafen Zürich: Wir werden hier für die Umsetzung des Staatsvertrags mit Deutschland primär die Entwicklung in Deutschland abwarten. Es geht um die Frage, ob der Staatsvertrag ratifiziert wird und wie sich die Situation entwickelt. Der Südstart straight spielt dabei eine Rolle - so oder so - wie auch andere Elemente. Wir haben nämlich immer gesagt: Die Sicherheit ist ein wichtiges Kriterium. In den letzten Jahren haben wir viel vom Lärm gesprochen und vielleicht ab und zu zu wenig von der Sicherheit. Deshalb haben wir mit den Stakeholdern alles abklären lassen, ohne Tabus, damit wir wirklich noch in diesem Jahr eine Auslegeordnung machen und diese diskutieren können: Was sind die Vorteile der verschiedenen An- und Abflugregimes punkto Sicherheit, punkto Lärm und punkto Kapazität? Ich glaube, danach sind wir in der Lage, auch künftig für den Flughafen Zürich - mit oder allenfalls ohne Staatsvertrag, das wird sich herausstellen - die beste Variante zu beschliessen. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2013
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2013
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes findet keine Gesamtabstimmung statt.