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Agrarpolitik 2014-2017

25026 · Amtliches Bulletin

Dated Dec 12, 2012

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/25026/de/agrarpolitik-2014-2017

Retrieved on Sep 6, 2026

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Source

Parliamentary business: Agrarpolitik 2014-2017 (12.021)

12.021

Agrarpolitik 2014-2017

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

1. Loi fédérale sur l'agriculture

Art. 72

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich sage klar: Wo Mehrheit draufsteht, ist Bauernverband drin, und es ist auf keinen Fall ein Kompromiss, sondern es sind kosmetische Wortänderungen drin.

Zwei Tatsachen schicke ich voraus: Heute produziert unsere Landwirtschaft rekordviele Kalorien. Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Produktion am Markt ausgerichtet werden muss. Unser Kernstück, unsere Hauptauseinandersetzung, bezieht sich jetzt darauf, wie die Direktzahlungen ausbezahlt werden sollen. Es ist unterdessen glasklar, dass die Direktzahlungen nach Tierbeiträgen einen falschen Anreiz setzen, nämlich den Anreiz, dass zu viele Tiere gehalten werden, was nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch falsch ist. Die meisten Konsumenten in der Schweiz meinen immer noch, die Schweizer Landwirtschaft sei besonders ökologisch. Das ist sie auch in weiten Teilen. Aber man darf von der Theorie nicht einfach auf die Praxis schliessen. Ich habe mich hier nämlich kundig gemacht. Wir haben ja den ökologischen Leistungsnachweis als Voraussetzung bei den Direktzahlungen enthalten. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass diese Voraussetzung in der Praxis oft nicht eingehalten wird. 2010 musste mehr als jeder zehnte kontrollierte Betrieb so stark beanstandet werden, dass es Leistungskürzungen gab. Dabei werden diese Prüfungen angekündigt und nur alle drei Jahre gemacht - das möchte ich einmal als KMU-Inhaberin erleben. Man weiss also, wann kontrolliert wird, und trotzdem musste jeder zehnte Betrieb beanstandet werden. Das hat natürlich auch mit dem Überbestand von Tieren zu tun.

Der Anreiz ist auch ökologisch falsch, nicht nur ökonomisch. Zudem ist die Produktion von Milch und Schweinefleisch, wir haben es hier mehrmals besprechen müssen, einfach zu hoch. Und dann muss man den Irrsinn machen, das Ganze mit Steuergeldern wieder abzubauen. Verkäsungszulage und Abbau der Butterberge lassen grüssen. Das ist, ich kann es nicht anders sehen, staatlich geförderter Unsinn: Die eine Hand setzt den falschen Anreiz, die andere finanziert die Überschüsse. Davon müssen wir wegkommen. Ich bin überzeugt, dass auch sehr viele Bauern von diesem System wegkommen wollen. Aber wir müssen die Anreize entsprechend setzen, und deshalb bin ich überzeugt vom Vorgehen des Bundesrates, von der Agrarreform. Es ist der Antrag der Minderheit II (Schmid Martin), der genau in die richtige Richtung geht.

Noch ein Wort zur Kommissionsmehrheit: Dieser Antrag kostet immerhin 300 Millionen Franken für Versorgungssicherheitsbeiträge. Damit werden doch einfach jene innovativen Bauern bestraft, die bereits heute wissen, dass sie umstellen müssen, die das System kennen, es ist ja zwei Jahre diskutiert worden, auch in den Vernehmlassungen. Auf ihre Kosten werden viel zu viele Übergangsbeiträge bezahlt, anstatt dass diejenigen unterstützt würden, die den Weg der Innovation gehen. Das ist eine ganz unglückliche Art und Weise, die Bauern zu stoppen, die in die richtige Richtung gehen wollen.

Und was ich definitiv nicht verstehen kann: Der Vorschlag des Bundesrates und der Minderheit II bringt den Bauern 110 Millionen Franken mehr Einkommen - 110 Millionen Franken mehr Einkommen! Das wird mit dem Antrag der Mehrheit und jenem der Minderheit I (Baumann) total liquidiert. Ich stelle mit Interesse fest, dass entweder die Verbandslobby der Bauern - das ist ein trauriges Kapitel - ihren Leuten die falschen Informationen gibt und ihnen nicht mitteilt, dass sie mit dem neuen System des Bundesrates 110 Millionen mehr verdienen, oder dass - was ich kaum glauben kann, weil Bauern ja Unternehmer sind - die Bauern nicht rechnen können. Ich glaube, sie sind falsch informiert worden, sonst hätten sie nicht 110 Millionen Franken mehr Einkommen ausgeschlagen.

Als Steuerzahlerin und Konsumentin - damit komme ich zum Schluss - ist es für mich für die Akzeptanz der Direktzahlungen matchentscheidend, dass wir diesen Systemwechsel machen. Sonst kann ich nicht mehr hinter den Milliardenausgaben für die Landwirtschaft stehen. Allerdings ist für mich auch klar, dort Hand zu bieten, wo es darum geht, für jene, die besonders stark betroffen sind, die Umstellung abzufedern: bei Artikel 77. Das bedingt aber, dass bei Artikel 72 wirklich die Bundesratslösung - das entspricht dem Antrag der Minderheit II - durchkommt. Diese Brücke kann ich gut mitbauen, weil das den Richtigen hilft.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP

Frau Kollegin Fetz hat jetzt also die Tierbeiträge als "staatlich geförderten Unsinn" bezeichnet. Als Nichtlandwirt, das muss ich zugeben, war ich auch erstaunt, welche Emotionen solch langweilig-technokratische Wörter auslösen können: Förderlimite, Produktionskataster, Kontingentsperiode und Raufutterbasis. Welche Emotionen eine solche Debatte auslösen kann!

Ich möchte mich an dieser Stelle für die unendliche Flut von E-Mails und Briefen bedanken, die ich zugegebenermassen natürlich vor allem aus bäuerlichen Kreisen erhalten habe. Als Nichtlandwirt ist mir bewusst geworden, wovon wir hier eigentlich sprechen. Wir sprechen hier von real existierenden Menschen in diesem Land, Bauern und Bäuerinnen, die eben Landwirtschaftsbetriebe haben.

Ich will Ihnen einfach anhand eines typischen Beispiels zahlenmässig kurz erklären, wovon wir reden. Sie können andere Beispiele nehmen, aber es ist ein typisches Beispiel. Ich nehme einen Talbetrieb, der Mutterkuhhaltung betreibt. Sie können auch einen Bergbetrieb nehmen, oder Sie können einen Milchwirtschaftsbetrieb nehmen, es spielt letztlich keine Rolle. Nach heutigem Recht bekommt der Talbetrieb mit Mutterkuhhaltung, wenn er, was sein Recht und heute normal ist, zwei Grossvieheinheiten pro Hektare hat, einen Flächenbeitrag pro Hektare plus die Zusätze für die zwei Tiere; das macht zusammen 2400 Franken. Mit der Lösung des Bundesrates kriegt er noch 900 Franken. Von 2400 Franken gehen also nicht 10 oder 20 Prozent weg, sondern es geht weit über die Hälfte weg, der Betrag fällt auf 900 Franken.

In diesem Felde findet nun die Debatte statt, die wir heute führen. Es ist erfreulich, dass aus diesem Antrag in der Kommission insgesamt fünf Lösungsvarianten für dieses Problem hervorgegangen sind. Es geht erst um das Problem, noch nicht um die Lösung.

Es gibt fünf Lösungsvarianten: Wir haben eine Variante des Bundesrates, die an sich allgemein als gute Grundlage angesehen wird, aber nicht befriedigt von der Konsequenz her, die ich eben beschrieben habe. Und dann haben wir zwei Varianten, die bei Artikel 72 über die Versorgungssicherheitsbeiträge etwas lösen wollen, nämlich den Mehrheitsantrag, den ich jetzt vorstelle, und den Antrag der Minderheit I (Baumann). Auf der anderen Seite haben wir zwei Lösungsvorschläge im Bereich von Artikel 77, die dann nicht die Versorgungssicherheitsbeiträge betreffen, sondern die Übergangsbeiträge - also eine Art Sozialhilfe im Landwirtschaftsrecht.

Wie sind diese fünf verschiedenen Lösungen zu bewerten? Zunächst ist unbestritten - das haben wir vorhin gehört -, dass ein Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit ausgerichtet wird. Das ist die bundesrätliche Lösung, und das ist auch bei den vier anderen Varianten unbestritten. Der Mindestbesatz beträgt bei der bundesrätlichen Lösung 60 Prozent. An dem wird nichts geändert, und das heisst nicht nichts. Heute beträgt der Satz 100 Prozent. In der heutigen Landwirtschaft sind 100 Prozent in Bezug auf Tiere, die der Bauer mit seinem Land, mit seinem Futter ernähren könnte, die normale direktzahlungsberechtigte Menge. Der Bundesrat senkt diesen Satz auf 60 Prozent.

Frau Kollegin Fetz, ich will nicht einmal diese 100 Prozent beibehalten, von einer Erhöhung kann schon gar nicht die Rede sein. Ich bin auch der Meinung, dass wir diesen Besatz massiv absenken sollen; ich gehe auch von 60 Prozent aus, wie der Bundesrat. Aber ich gehe davon aus, dass im Bereich von 60 bis 80 Prozent, wenigstens für den Typ Betrieb, den ich Ihnen am Anfang geschildert habe, eine differenzierte Herabsetzung des Tierbestands und der Direktzahlungen erfolgt, und zwar nicht einfach, wie im Antrag Freitag zu Artikel 77, ungeachtet der Ökologie, sondern gebunden an die Frage, ob ökologische Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht - der Bundesrat regelt das dann in der Verordnung. Wenn nicht, gibt es eben nichts! Das ist der Unterschied, den Ihnen die Mehrheit vorschlägt: zwischen 60 und 80 Prozent differenzieren. Der geschilderte Betrieb käme dann nicht wie gemäss Entwurf des Bundesrates auf maximal 900 Franken, sondern immerhin etwa auf 1200 Franken, wenn er es ökologisch gut macht. Dieser Betrag ist nur noch die Hälfte dessen, was er heute bekommt.

Unbestritten ist, dass es Versorgungssicherheitsbeiträge weiter braucht. Das ist nicht staatlich geförderter Unsinn. Das ist Bewahrung der Versorgungssicherheit für dieses Land - deshalb heissen die Beiträge nämlich so. Wenn man keine Tiere mehr auf dem Land, auf diesen Grünflächen hat, dann gehen auch die Stallplätze und die Fütterungsgrundlage verloren, und dann ist auch die Versorgungssicherheit bedroht.

Der Antrag der Mehrheit setzt mitnichten einen Anreiz zu mehr Tierproduktion - eine solche Behauptung kommt mir vor wie eine Behauptung aus dem Tierbuch. Er setzt keinen Anreiz für mehr Tierproduktion, sondern er zwingt zu massiv weniger Tierproduktion. Ich habe es vorhin gesagt, die Frage ist nur, ob es auf 80 oder sogar auf 60 Prozent runtergeht. Die Kosten sind vorhin richtig beziffert worden, aber, Kollege Schmid, die damit verbundenen nötigen Parallelaufstockungen im Bereich Ackerbau sind in diesem Betrag zwischen 250 und 300 Millionen Franken einberechnet; die kommen nicht dazu, die sind schon dabei! Die reinen Versorgungsbeiträge für die Grünflächen sind wesentlich geringer.

Der Antrag der Mehrheit möchte von der Ausgangslage her alle Betroffenen, d. h. die Grossen und die Kleinen, etwa gleich behandeln. Mit dem Einzelantrag Freitag fahren die Grossen einfach wesentlich besser, weil er bei der Berechnungsgrundlage von den Betrieben mit hohen Differenzen ausgeht. Die Kleinen bekommen dann nichts oder subventionieren die Grossen sogar. Ich möchte auch Berg und Tal gleichbehandeln. Das ist auch mit dem Antrag der Minderheit I gewährleistet, weil die Förderlimiten ohnehin nach Berg und Tal differenziert sind und deshalb eine entsprechende, sagen wir mal, Verteilgerechtigkeit entsteht.

Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission wird auch von den Kantonsregierungen unterstützt. Sie haben den Brief der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz bekommen. Der Antrag ist natürlich auch mit dem Schweizerischen Bauernverband abgesprochen, obwohl der Antrag nicht, wie vorhin behauptet worden ist, identisch ist mit einem Antrag, der im Nationalrat gestellt worden ist. Denn beim Antrag der Mehrheit ist eben gerade die Ökologie-Voraussetzung für diese Differenzierung neu. Ich meine, das ist bei der Umstellung auf die neue Landwirtschaftspolitik mitentscheidend.

Die Gesamtkosten bleiben bei allen Anträgen gleich. Es ist hingegen nicht gleich, ob die Finanzierung mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen oder mit den Übergangsbeiträgen erfolgt; das ist gesagt worden. Nach den Berechnungen, die wir haben machen lassen, ändert sich in der Summe auch am Sektoreinkommen für die Landwirtschaft nichts. Mit jeder Änderung des Systems ändern sich auch wieder die Voraussetzungen. Je tiefer Sie die Förderlimite festlegen, desto höher sind die Produktionspreise, weil vermutlich die Menge sinkt. Allerdings sind die Stallungen und ähnliche Voraussetzungen ja schon vorhanden. Eine entsprechende Frankenberechnung dürfte ausserordentlich schwierig sein.

Unter dem Strich bleibt nach unseren Berechnungen bei der Variante der Mehrheit und bei der Variante des Bundesrates das Einkommen in der Landwirtschaft gleich.

Ich bitte Sie aufgrund dieser Betrachtungen, der Mehrheit zu folgen.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe auch keine Ideallösung dafür, wie es letztendlich aussehen müsste. Aber wir müssen einfach aufpassen, dass wir keine grosse Verunsicherung schaffen. Unsere Landwirtschaft ist verunsichert. Wir müssen klare Zeichen setzen. Ich habe es eingangs schon gesagt: Ich bin einfach enttäuscht, dass man mehr oder weniger alle vier Jahre neue Gegebenheiten erfindet und versucht, einen viel besseren Weg zu gehen, damit aber die Betroffenen verunsichert.

Die vorgeschlagene Gesetzesvorlage kann funktionieren, aber der Teufel liegt wie meistens im Detail. Wir sehen ja, dass ein Teil der Mittel gerade in die Versorgungssicherheit gehen muss. Artikel 72 heisst ja "Versorgungssicherheitsbeiträge". Aber für mich gehen eben zu wenig Beiträge in diese Versorgungssicherheit und zu viele Mittel zu den Übergangsbeiträgen.

Jetzt muss ich Frau Fetz sagen, dass sie sich immer wieder widerspricht. Heute hat sie zuerst von der Marktwirtschaft gesprochen, und jetzt muss man sofort wieder einengen, wo man nur kann. Sie hat gesagt, es sei eine Bestrafung der innovativen Bauern. Aber jetzt muss ich Ihnen eines sagen: Was sollen gerade die machen, die jetzt gehandelt haben, ökologisch vorwärtsgegangen sind, genau auf unser letztendliches Ziel hingearbeitet haben? Die werden mit diesem Gesetz bestraft werden. Sie bekommen dann weniger von den Übergangsbeiträgen, und das ist völlig falsch, völlig verkehrt. Genau diese Leute, die jetzt aus eigenem Antrieb etwas gemacht haben und etwas beigetragen haben, werden bestraft. Das kann es doch nicht sein.

Ich möchte Sie einfach bitten, möglichst der Mehrheit zu folgen und dann insbesondere dem Einzelantrag Stadler zu Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c zuzustimmen. Das finde ich eine gute Sache, aber noch viel besser für mich ist der Antrag der Minderheit I (Baumann). Alle hier drin haben von den Berggebieten gesprochen, und genau die Minderheit I nimmt diese Situation der Benachteiligung der Berggebiete auf. Ich bitte Sie, der Minderheit I oder zumindest der Mehrheit zu folgen.

Ich möchte Sie einfach dann bitten, den Einzelantrag Freitag abzulehnen. Der Antrag Freitag ist gut gemeint. Aber, Kollege Freitag - trotz Ihrem heutigen Geburtstag -, Sie verunsichern mit Ihrem Zahlenspiel jetzt die Landwirtschaft noch viel, viel mehr. Es mag mathematisch gut sein und gut tönen, aber "wie sag ich's meinem Kinde"? Das müssen Sie dann rüberbringen. Ich glaube nicht, dass wir das machen können, ohne zu wissen, wohin des Weges. Da will ich dann wissen, wer heute diese Betriebe, über die wir froh sind, die eben gerade gefährdet sind, überhaupt noch weiter erhalten will.

Meiner Meinung nach sollten wir möglichst eine Differenz zum Nationalrat schaffen. Dann kann der Bundesrat mit der Verwaltung genau die Ziele ausarbeiten und hineinbringen, die heute besprochen wurden. Sie haben jetzt mehrfach - tausendfach fast - gehört, dass Höchstbeiträge festgelegt werden müssen, dass irgendwo ein Limit gesetzt werden muss. Diese grossen Beiträge werden nicht verstanden. Da könnte man einen guten Kompromiss finden, und ich glaube, dann fänden wir bei der Differenzbereinigung eine Lösung.

Deshalb bitte ich Sie dringend, entweder der Mehrheit oder noch lieber der Minderheit I zu folgen. Dann wird die Verwaltung mit dem Bundesrat - davon bin ich überzeugt - einen guten Kompromissvorschlag in die Differenzbereinigung bringen, dem wir dann alle zusammen zustimmen können. Noch einmal: Auch ich habe die Lösung nicht auf dem Tisch.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Ich wurde von zwei Kollegen angesprochen und möchte dazu einen oder zwei Sätze sagen. Ich beginne bei Herrn Kollege Föhn: Auch mir liegt die Berglandwirtschaft am Herzen, aber ich muss mich auf die Ergebnisse der Fachleute stützen; gemäss Botschaft fährt die Berglandwirtschaft mit der neuen Agrarpolitik im Ganzen - nicht jeder einzelne Betrieb, aber im Ganzen - besser als mit der alten.

Noch eine Antwort an Herrn Bischof: Mit seinen Ausführungen zu meinem Antrag sind wir jetzt wieder bei Artikel 77, bei dieser grossen Differenz. Ich habe in meinem Votum ganz klar gesagt, dass ich mich in erster Linie auf die Differenz bei der Hektare beziehe. Wenn man es so sagt, dann gehe ich davon aus, dass es nachher auch so umgesetzt wird. Ich habe auch ausgeführt, dass ich z. B. eben genau kleine, tierintensive Betriebe im Auge habe. Es wurde gesagt, dass das mathematisch aufgehen könne oder auch nicht. Das Beispiel, das Herr Kollege Bischof erwähnt hat, geht mir jetzt im Ganzen nicht auf. Er hat gesagt, es gebe da einen Betrieb, der habe bisher 2400 Franken pro Hektare bekommen und bekomme neu nur noch 900 Franken. Ich muss Ihnen sagen - wir sind uns ja einig -, dass im Ganzen gleich viel Geld zur Verfügung steht. Es kann also nur darum gehen, dass vielleicht Einzelne etwas mehr kriegen und andere etwas weniger, darüber haben wir jetzt gesprochen, aber es ist gar nicht möglich, dass alle nur schlechter fahren, sonst würde man ja irgendwie das Geld an andere Orte bringen. Mit solchen Beispielen muss man vorsichtig sein. Ich könnte auch eines machen, ja, ich kann es ja noch anfügen: Die Beiträge pro Grossvieheinheit liegen - man darf da eben nicht nur einen Sektor nehmen -, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, für eine Milchkuh bei 450 Franken und für eine Mutterkuh bei 690 Franken. Mit der Variante der Mehrheit kommen Sie dann nachher auf 750 Franken, also auf höhere Beiträge pro Grossvieheinheit als bisher. Aber das ist nicht die volle Wahrheit, weil es ja noch andere Finanzierungssektoren gibt.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Wir sprechen hier über Direktzahlungsoptimierungen. Die Bauern und Bäuerinnen sind ja nicht bloss "Direktzahlungsoptimierer", sie produzieren auch noch etwas, das auf den Märkten verkauft wird. Wenn wir jetzt falsche Anreize setzen, wenn es zu einer Überproduktion kommt und dadurch die Preise zusammenbrechen, dann kann ihr Gesamteinkommen tatsächlich zusammenbrechen. Dann kann ihr Gesamteinkommen trotz Direktzahlungsoptimierung tiefer ausfallen, als wenn die Variante des Bundesrates zum Tragen kommt. Entsprechende Berechnungen sind uns dargelegt worden, und ich glaube den Fachleuten des Bundesamtes. Deshalb bin ich tatsächlich der Meinung, dass der Variante der Minderheit II, also des Bundesrates bzw. des Nationalrates, gefolgt werden muss, und zwar aus strategischen Gründen, damit diese Kehrtwende in der Agrarpolitik stattfindet, aber auch damit das Sektoreinkommen garantiert und allenfalls sogar angehoben wird.

Immerhin noch folgende Ergänzung: Es geht nicht darum, dass das Land dann vergandet, es ist ja ein Mindestbesatz definiert.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit II (Schmid Martin), dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.

Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

In zwei Punkten sind wir uns im Saal wohl alle einig:

1. Der Umbau des Direktzahlungssystems hat auf Grünlandbetriebe im Tal, in der voralpinen Hügelzone und im Berggebiet massive, einschneidende, nicht zu unterschätzende Auswirkungen.

2. In der Konsequenz werden die betroffenen Betriebe, vor allem in der voralpinen Hügelzone und im Berggebiet, vor eine nur schwer lösbare Aufgabe gestellt.

Ohne massive Anpassungen respektive Veränderungen werden diese Bauernfamilien sehr viele Direktzahlungen verlieren. Verändern sie sich und extensivieren sie ihren Betrieb, verlieren sie an Produktivität und logischerweise an Einkommen. Damit wird aber das Verfassungsziel der Versorgungssicherheit unzweifelhaft infrage gestellt. Exakt in diesem Kontext bringen die Anträge Bischof, sprich Mehrheit der Kommission, wie auch Baumann, sprich Minderheit I, zu Artikel 72 eine Entschärfung: Sie schaffen die gewünschte, notwendige und dringende Akzeptanz bei den Direktbetroffenen - nicht mehr und nicht weniger.

Die Agrarpolitik verfehlt ihr Ziel bei Weitem, wenn ein Bauer, der auf einer Hektare Land etwas mehr Tiere hält und somit indiskutabel mehr Arbeit leistet, gleich entschädigt wird, wenn er diese Fläche nur minimal bewirtschaftet. Diese Agrarpolitik verfehlt ihr Ziel. Die erbrachte Mehrleistung an Arbeit - Kollege Freitag hat es im Eintretensvotum angesprochen - muss mitberücksichtigt werden. Es gilt, mit einer Limite einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Fläche und Tieren zu finden und damit keinen Anreiz zu setzen, übermässig viele Tiere zu halten.

Präzis aufgrund dieser Fakten und Zahlen machen sich Bauernfamilien in verschiedenen Kantonen, speziell aber - ich sage es offen und ehrlich - in den beiden Appenzell, im Toggenburg, in der Innerschweiz und im Berner Oberland, im Voralpengürtel ganz allgemein, ernsthafte Zukunftssorgen. Entsprechend scheint es mir jetzt ein Gebot der Stunde zu sein, dass die Übergangsbeiträge zugunsten der Versorgungssicherheitsbeiträge in Artikel 72 reduziert werden. Wir haben es von Herrn Freitag gehört: Nach seinem Modell müssen ja die Gelder zur Unterstützung der Betriebe mit einer hohen Differenz gemäss Absatz 3 von irgendwoher kommen. Das heisst also im Klartext, dass die kleinen, aber auch negativ betroffenen Betriebe noch weniger zur Verfügung haben, weil sie eben zugunsten der grossen Betriebe nachher wieder Beiträge freigeben müssen.

Ich gehe davon aus, dass wir bei der Behandlung von Artikel 77 auch noch den Antrag Baumann vorgestellt erhalten werden, damit wir diese beiden Anträge einander gegenüberstellen können.

Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, in einer ersten Abstimmung der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und nachher bei Artikel 77 entsprechend zu entscheiden.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich habe mich sehr ausführlich im Eintretensreferat geäussert. Ich verzichte darauf, mich zu wiederholen. Ich lege aber grössten Wert darauf, dass nicht mit Angst operiert wird. Natürlich ist es ein Umbau, aber der Umbau ist vom Bundesrat mit allergrösster Sorgfalt vorbereitet. Die Übergangsbeiträge müssen helfen, diese Ängste abzubauen. Das System soll von den Tierhalterbeiträgen wegkommen, aber Alternativen anbieten. Wer sich bemüht, seinen Betrieb neu zu orientieren, bekommt auch die Chance, dass sich das Einkommen nicht reduziert, sondern sogar steigt. Darauf will ich hinaus.

Wir sind jetzt bei der Pièce de Résistance, das ist so, der Kommissionspräsident hat das einleitend gesagt. Ich sage Ihnen meinerseits einleitend: Folgen Sie bei Artikel 72 dem Bundesrat, dem Nationalrat und der Minderheit II. Dann empfehle ich Ihnen, dass Sie bei Artikel 77 dem Einzelantrag Freitag oder allenfalls dem Einzelantrag Baumann folgen; darauf kommen wir noch zusätzlich zu sprechen.

Wir haben das Problem der Überproduktion, wir haben das Problem der Milchschwemme, wir haben das Problem des Preises, wir haben das Problem der ökologischen Fehlentwicklung, und wir haben das Problem des Futtermittelimportes. Diese Probleme sind nicht gelöst. Ich habe in der Eintretensdebatte und auch heute Nachmittag verstanden, dass sich grundsätzlich alle von diesen Fehlentwicklungen verabschieden wollen. Es stellt sich einfach die Frage, wie das geschehen soll.

Wenn Sie mir gestatten, mache ich ein paar Bemerkungen zum Antrag der Mehrheit, zu dem Herr Bischof gesprochen hat. Sie schlagen eine Abstufung der Versorgungssicherheitsbeiträge nach Tierbesatz vor. Der Bundesrat lehnt das entschieden ab. Wieso? Weil weiterhin ein Anreiz zur Intensivierung und zur Überproduktion besteht, mit allen negativen Auswirkungen, die ich eben genannt habe. Wir würden die Volumen fördern, wir würden die Preise beschränken, wir würden die Einkommen negativ beeinflussen, die ökologischen Auswirkungen in sensiblen Gebieten negativ beeinflussen, wir würden negative Effekte auf die Umwelt weiterhin akzeptieren. Das kann ja nicht die Idee sein!

Der Unterschied zwischen dem Anreiz beim Mindest- und jenem beim Maximaltierbesatz ist hoch. Deshalb würden die Betriebe nach dem Erreichen des Maximums streben, und das würde in der Konsequenz heissen, dass nicht umgesteuert wird, sondern im Gegenteil sogar riskiert würde, dass wir die Landwirtschaft zusätzlich intensivieren. Der Mehrheitsantrag ist etwa 290 Millionen Franken schwer, und diese 290 Millionen Franken würden von den Übergangsbeiträgen zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen umgelagert: 210 Millionen über den Antrag der Mehrheit, den Herr Bischof ausgeführt hat, dazu 80 Millionen Franken, um das Verhältnis zwischen ackerbau- und graslandbasierter Landwirtschaft in der Balance zu halten, wenn es die Absicht der Agrarpolitik 2014-2017 ist, dem Ackerbau wieder etwas mehr Gewicht zu geben. 290 Millionen Franken von den Übergangsbeiträgen zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen, das ist eine horrende Summe, und sie ginge in ein Gebiet, in dem wir keine Ziellücken haben. Diese Mittel würden dann bei den anderen Programmen fehlen, ich habe das beim Eintreten gesagt. Die anderen Programme heissen Ressourceneffizienz, Biodiversität, Landschaftsqualität und Tierwohl. Würden wir der Mehrheit folgen und diese Umlagerung vornehmen, dann würde das bedeuten, dass wir bereits am Ende der Periode 2014-2017 über keine Übergangsbeiträge mehr verfügen würden, mit anderen Worten: Wir wären auf halber Strecke stehen geblieben. Ich bitte Sie also, nicht der Mehrheit zu folgen.

Zur Minderheit I (Baumann): Ich habe es gesagt, der Bundesrat will keine Tierbeiträge mehr. Die Bauern sollen nicht durch die Agrarpolitik veranlasst werden, mehr Tiere zu halten, um mehr Geld vom Bund zu bekommen. Sie sollen aufgrund der Nachfrage am Markt als Unternehmer entscheiden, wie viel Milch sie produzieren wollen. Für das Berggebiet, Herr Ständerat Baumann, bringt die Vorlage des Bundesrates wirklich gewichtige Vorteile. Sie haben sie auch aufgezählt, und ich will sie meinerseits noch einmal nennen dürfen. Wenn es um die Hangneigungen geht, wird das Berggebiet über die Hangneigungsbeiträge und die Kulturlandschaftsbeiträge sicher schon einmal sehr gut berücksichtigt. Es wird eine dritte Hangneigungsstufe eingeführt für Flächen, die 50 Prozent und mehr geneigt sind. Der allgemeine Hangbeitrag wird erhöht. Es werden neue Beiträge nach dem Anteil der Steillagen eingeführt. Damit werden die Erschwernisse der Hanglage deutlich besser berücksichtigt als heute. Davon profitieren insbesondere die kleinen Betriebe im Berggebiet. Die erschwerenden Produktionsbedingungen im Hügel- und im Berggebiet werden mit den Zonenbeiträgen für die Versorgungssicherheit und mit den Hangbeiträgen bei der Kulturlandschaft wirklich gut berücksichtigt. Dazu kommen noch die Sömmerungsbeiträge; über diese haben wir bereits diskutiert.

Der Entwurf des Bundesrates berücksichtigt die Erschwernisse statt wie heute mit 440 neu mit 650 Millionen Franken. Das ist immerhin eine Anhebung des Betrages um fast 50 Prozent. Noch einmal: Für das Berggebiet macht der Bundesrat mit seiner Vorlage sehr viel, und zwar im Rahmen eines ausgewogenen Systems.

Ich erlaube mir noch ein paar Bemerkungen zum Einzelantrag Freitag: Bei seinem Antrag profitieren insbesondere die kleineren und die viehintensiven Betriebe - er hat das dargestellt -, also Betriebe mit verhältnismässig hohen Übergangsbeiträgen, insbesondere zu Beginn der Periode. Genau diese Betriebe sind besonders gefordert, deshalb will man ihnen entgegenkommen. Ständerat Freitag beantragt, dass man nicht bei 70, sondern bei 85 Prozent einsetzt. Mit diesem System kann der Übergang etwas erleichtert werden. Bei dieser Lösung ergäben sich bei der Mittelverteilung zwischen den Zonen und den Kantonen nur geringfügige Veränderungen.

Um es noch einmal zu sagen: Der Entwurf des Bundesrates und auch der Einzelantrag Freitag sehen einen Umbau über eine Periode von acht Jahren vor. Darüber haben wir offensichtlich zu wenig gesprochen, acht Jahre sind eine lange Zeit. Wir gehen übrigens davon aus, dass die Landwirte sich relativ rasch auf die neue Situation einstellen, dass sie relativ rasch von den Möglichkeiten Gebrauch machen und dass die Frist von acht Jahren nicht wirklich genutzt werden muss. Gemäss Botschaft stehen aber acht Jahre zur Verfügung.

Ich komme zum Einzelantrag Baumann, wenn ich diesen meinerseits schon jetzt im Gesamtkontext kommentieren darf. Ich verstehe das Anliegen, dass man im Gesetz eine explizite Befristung der Dauer der Ausrichtung von Übergangsbeiträgen vorsehen möchte; das verstehe ich. Unsererseits haben wir diese Dauer von acht Jahren bewusst nicht aufgenommen, weil zum jetzigen Zeitpunkt nur geschätzt werden kann, wie lange es dann dauern wird. Aus diesem Grund enthält der Entwurf keine Nennung einer Frist. Aber ich habe ein gewisses Verständnis, dass Sie eine Frist genannt haben wollen. Der Einzelantrag Baumann würde nur jene Betriebe bevorzugen, in denen keine Tiere gehalten werden, oder Betriebe mit Tierhaltung, welche die Förderlimiten nicht überschreiten; für diese Betriebe dürften die Übergangsbeiträge dann in den Jahren 2014 bis 2017 maximal 10 Prozent pro Jahr sinken. Im Gegenzug würden die tierintensiveren Betriebe infolge des Einzelantrages Baumann nicht von einer solchen Plafonierung profitieren können, was für diese Betriebe einen grösseren Anpassungsdruck zur Folge hätte. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn die Beteiligung an den freiwilligen Programmen deutlich schneller und intensiver wahrgenommen würde. In diesem Fall wäre der Betrag für die Übergangsbeiträge, also die Restgrösse, tendenziell noch kleiner. Die Betriebe, die vom Antrag profitieren würden, wären dann weiterhin geschützt, sodass der zusätzliche Anpassungsdruck nur die tierintensiven Betriebe betreffen würde. Ich verstehe diesen Einzelantrag als Sicherheitsnetz für bestimmte Betriebe, insbesondere für jene, welche die heutige Förderlimite nicht überschreiten.

Fazit: Mit dem Beschluss des Nationalrates und dem bundesrätlichen Entwurf erreichen wir eine Korrektur bei der Milch- und bei der Fleischproduktion. Wir stellen die Milch- und die Fleischproduktion möglichst optimal auf das natürliche Produktionspotenzial ein. Wir erreichen, dass die Grünlandnutzung ökologischer wird. Und wir erreichen auch eine bessere Einkommenswirkung der eingesetzten Mittel.

Mit dem Antrag der Mehrheit bzw. der Minderheit I (Baumann) würden demgegenüber für die Landwirtschaft Einkommensverluste resultieren, das wurde heute auch wieder gesagt. Es würden ökologische Fehlanreize bestehen bleiben, und es würde zu unerwünschten Umverteilungen kommen.

Die Einzelanträge Freitag und Baumann zu Artikel 77, ich habe es gesagt, sind grundsätzlich unterstützungswürdig, weil sie den Übergang vor allem in der Anfangsphase etwas sozialverträglicher gestalten helfen.

Ich bitte Sie also dringend, bei Artikel 72 dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, das heisst der Minderheit II (Schmid Martin), und die Anträge der Mehrheit und der Minderheit I (Baumann) abzulehnen. Im Gegenzug empfehle ich Ihnen noch einmal den Einzelantrag Freitag zur Annahme. Ich kann mich auch dem Einzelantrag Baumann anschliessen. Da wären dann die konkreten Umsetzungsmassnahmen natürlich im Rahmen der Differenzbereinigung noch zu regeln.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I/Stadler Markus ... 12 Stimmen

Abs. 1 Bst. d, 4 - Al. 1 let. d, 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit I ... 13 Stimmen

Dagegen ... 28 Stimmen

Abs. 2 - Al. 2

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit II ... 21 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit II ... 26 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 15 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 42 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 73

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

Streichen

Antrag der Minderheit

(Levrat, Bischof, Zanetti)

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 73

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

Biffer

Proposition de la minorité

(Levrat, Bischof, Zanetti)

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Gemäss bundesrätlicher Botschaft beträgt der Kofinanzierungsanteil der Kantone für Vernetzungsprojekte wie bis anhin 20 Prozent. Landwirtschaftspolitik ist gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung Bundespolitik. Das geht auch aus den Artikeln 1 und 2 des Landwirtschaftsgesetzes hervor. Der Bund soll deshalb nach der Mehrheit der Kommission nicht nur für die Massnahme, sondern auch für die vollständige Finanzierung verantwortlich sein.

Die Minderheit Levrat ist der Ansicht, dass es sich um eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen handelt, und unterstützt den Entwurf des Bundesrates.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Aujourd'hui, nous connaissons déjà un système de contributions à la biodiversité financé à hauteur de 20 à 25 millions de francs par année par les cantons. Ce que vous propose la majorité de la commission, c'est de renoncer à la part du financement par les cantons. Or il s'agit d'une tâche partagée entre la Confédération et les cantons, en particulier lorsqu'elle concerne la mise en réseau des surfaces pour la promotion de la biodiversité.

A l'article 73 alinéas 1 et 2, les contributions à la biodiversité relèvent exclusivement de la Confédération. A l'alinéa 3, la mise en réseau des terrains et des surfaces est liée à la biodiversité. Cette mise en réseau est aujourd'hui une tâche partagée entre la Confédération et les cantons. Il est dès lors raisonnable que les cantons en supportent une part raisonnable.

Si nous suivons la majorité de la commission, il y a un risque quant à la qualité des projets présentés à la Confédération, parce que les cantons passent d'un rôle d'acteurs à un rôle de demandeurs. Ils n'ont alors plus d'incitations particulières à développer des projets de qualité et ils risquent de simplement se contenter d'obtenir un maximum de subventions fédérales.

Il serait raisonnable que la tâche soit partagée à raison de 50/50. En l'espèce, le Conseil fédéral vous propose une participation de 80 pour cent à la charge de la Confédération et de 20 pour cent à la charge des cantons, ce qui nous paraît absolument raisonnable, absolument indispensable pour la qualité des projets qui sont présentés, ceci d'autant plus qu'une analyse pour la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a montré que la nouvelle politique agricole conduira à une réduction des charges à assumer par les cantons. Il n'est donc pas question ici de charges supplémentaires pour les cantons. La seule question qui se pose est celle de savoir de combien les cantons doivent être déchargés. Il nous paraît contre-productif de les décharger à ce titre à l'article 73.

Permettez-moi une dernière remarque. Il n'y a évidemment pas d'obligation pour les cantons de mettre en réseau ces surfaces de promotion de la biodiversité, mais il se trouve que c'est souvent dans leur intérêt. Les cantons qui souhaitent le faire participeraient à hauteur de 20 pour cent. Cela me paraît être une collaboration raisonnable entre la Confédération et les cantons.

Dès lors, je vous invite à soutenir la proposition de la minorité de la commission qui reprend le projet du Conseil fédéral et la décision du Conseil national sur ce point.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, dem Bundesrat und damit auch dem Nationalrat und der Minderheit Levrat zu folgen. Es ist eine Verbundaufgabe, und Verbundaufgaben werden in der Regel im Verhältnis 50 zu 50 finanziert. Hier reden wir von einem Verhältnis 20 zu 80. Das ist ein Angebot. Entscheidend ist, dass bei diesen Verbundaufgaben die Kantone mit im Spiel, in der Verantwortung sind und damit mithelfen, dass die Mittel, die eingesetzt werden, qualitativ besser eingesetzt werden. Das ist schon rein deshalb besser, weil so die Kantone bei den eingesetzten Mitteln näher mitführen und mitkontrollieren können. Alles andere würde bedeuten, dass der Bund von oben, top-down, diktiert, und das ist nicht die Idee des Verbundes.

Letzte Bemerkung: Man könnte auf diesem Weg auch den neuen Finanzausgleich zumindest ankratzen, und das sollten wir bei dieser Gelegenheit nicht tun. Die Kantone sind heute in der Mitverantwortung, sie sind am Ende der Periode wieder etwa im gleichen Ausmass an der Finanzierung beteiligt. Es sind also nicht Mehrbelastungen, sondern es sind weitergehende, vergleichbare Belastungen.

Ich bitte Sie, mit Bundesrat, Nationalrat und Minderheit zu stimmen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 38 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 74

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

Die Kantone verwenden die Mittel nach Massgabe ...

Antrag der Minderheit

(Levrat, Bischof, Zanetti)

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Eberle

Streichen

Art. 74

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

Pour les prestations définies dans les conventions d'exploitation ...

Proposition de la minorité

(Levrat, Bischof, Zanetti)

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Eberle

Biffer

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Hier geht es eigentlich um den gleichen Sachverhalt wie bei der vorangehenden Abstimmung. Ich möchte dazu keine weiteren Ausführungen machen.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Il n'y a pas grand-chose à ajouter, si ce n'est qu'il s'agit cette fois-ci des contributions à la qualité du paysage. Ici, en bonne logique, nous devrions créer une divergence avec le Conseil national, ce que personnellement je regrette et que je vous invite à ne pas faire. Ce sera ensuite la tâche du Conseil national de réexaminer ce point et de chercher une solution.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Es ist vorhin alles gesagt worden. Wir reden von den Landschaftsqualitätsbeiträgen. Es gibt drei Gründe, die Kantone in der 20-Prozent-Kofinanzierung zu haben: Erstens hat die Region einen grossen Einfluss auf die Zielsetzungen und den Entscheidungsspielraum; es ist also auch eine kantonale Angelegenheit, wenn die Region profitiert. Zweitens ist die Standortqualität angesprochen, und drittens besteht, wenn die Kantone beteiligt sind, die Gewähr, dass die Mittel effizienter eingesetzt werden.

Mit diesen Bemerkungen gebe ich die gleiche Empfehlung wie vorhin.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lombardi Filippo, Präsident): Über den Antrag Eberle ist bei Artikel 70 entschieden worden.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 19 Stimmen

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag der Mehrheit angenommen

Avec la voix prépondérante du président

la proposition de la majorité est adoptée

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 75

Antrag der Kommission

Abs. 1

...

c. ... Produktionsformen einschliesslich Belassung von Hörnern.

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Eberle

Abs. 1 Bst. c

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 75

Proposition de la commission

Al. 1

...

c. ... respectueux des animaux, y compris la renonciation à l'écornage.

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Eberle

Al. 1 let. c

Adhérer à la décision du Conseil national

Präsident (Lombardi Filippo, Präsident): Herr Bieri begründet den Antrag Eberle.

Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP

Der Agronom Eberle hat es mir als Berufskollegen überlassen, zu diesem Antrag zu sprechen.

Der Entscheid, behornte Kühe zu halten, ist dem Betriebsleiter zu überlassen. Dieser soll nicht durch eine staatliche Massnahme beeinflusst werden. Es gibt dazu verschiedene Gründe.

1. Die Enthornung verläuft für die Kälber schmerzfrei, unter Narkose. Das ist im Tierschutzgesetz vorgeschrieben. Der Verzicht auf die Praxis der Enthornung trägt nicht zum Wohlergehen der Tiere bei, im Gegenteil, er erhöht das Risiko von Unfällen und gegenseitigen Verletzungen unter den Tieren, insbesondere in Freilaufställen. Jeder, der schon einmal an einem solchen Ort gearbeitet hat, kann das nachvollziehen.

2. Der Verzicht auf die Enthornung erhöht für die Halter der Tiere das Risiko von schweren, teilweise tödlichen Unfällen. Es gibt diesbezügliche Erkenntnisse aus einer Studie, die 2004 in Österreich gemacht wurde. Knapp 30 Prozent der Verletzungen durch Rinder betreffen den Kopf und den Hals der verletzten Personen. Die Hälfte aller Unfälle durch Rinder erfolgt durch einen Hieb mit dem Kopf oder den Hörnern. Unfälle finden statt, und sie können gravierend sein.

Es existiert keine Statistik aus der Schweiz zu Unfällen mit behornten Kühen. Aufgrund der Unsicherheit wäre es jedoch unverantwortlich, vom Bund aus einen Beitrag für den Verzicht auf Enthornungen einzuführen und damit, als Kehrseite davon, Unfälle willentlich zu fördern. Für den Fall, dass ein Marktpotenzial für Milch- und Fleischprodukte von behornten Kühen besteht, soll das der Markt wiederum mit höheren Verkaufspreisen oder mit einem entsprechenden Label realisieren. Auf keinen Fall kann es Sache des Bundes sein, den Verzicht auf eine tierschutzgemässe Enthornung mit Beiträgen zu unterstützen.

Noch ein Detail: Sie wissen, dass einige Rinderrassen genetisch hornlos sind. Es wäre ja geradezu eine Rassendiskriminierung, wenn für Angusrinder oder Gallowayrinder keine Beiträge bezahlt würden, weil sie genetisch gar keine Hörner haben können. Ich bitte Sie doch, hier etwas Vernunft walten zu lassen und nicht Dinge zu fordern, die gelegentlich gar nicht realisierbar sind. Gerade die Angusrasse ist die weitestverbreitete Mutterkuhrasse, die wir heute in unserem Land haben.

Der Verzicht auf eine Enthornung ist nicht Teil der für die Landwirtschaft festgelegten Verfassungsziele, zumindest finde ich in Artikel 104 der Bundesverfassung nichts dazu. Deshalb ist es auch nicht wünschenswert, dass eine solche Massnahme noch mit Bundesmitteln gefördert wird. Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gerade im Bereich des Tierwohles mit dem BTS- und dem RAUS-Programm viel gemacht, sodass heute Tiere tierschutzkonformer gehalten werden können. Das setzt aber auch voraus, dass die Tiere enthornt werden, damit sie sich nicht verletzen - und noch viel mehr, damit die Menschen, die mit den Tieren arbeiten, sich nicht einer Gefahr aussetzen.

Ich möchte Sie bitten, hier dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Das war bestimmt nicht der gewichtigste Antrag, den die Kommission behandelt hat, und ich möchte hier auch nicht allzu lange Ausführungen machen. Ich schlage vor, dass dann sehr bald dem Bundesrat das Wort gegeben wird. Die Kommission verlangte diese Ergänzung aus der Überlegung heraus, dass Kühe mit Hörnern mehr Platz im Stall brauchen und bei ihnen das Risiko für Mensch und Tier grösser ist. Die Förderung kann als Risikoprämie oder als Aufwandentschädigung für grösseren Stallbauaufwand aufgefasst werden.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Die ganze Hörnergeschichte, das gebe ich zu, ist ursprünglich so ein bisschen aus Nostalgie in die Debatte gekommen. Ich bin nämlich auch, wie Frau Kollegin Keller-Sutter, die das in der Eintretensdebatte gesagt hat, genetisch nahe beim Bauernstand. Als Junge war ich jeweils auf einem Maiensäss mit Braunvieh - selbstverständlich hatte das Vieh Hörner. Dann gibt es nebst dem Nostalgieaspekt auch durchaus einen Aspekt der Ästhetik. Ich finde Kühe mit Hörnern schöner, das ist einfach so. Es ist wie bei einem Kamel ohne Buckel, einer Giraffe mit kurzem Hals, einem Elefanten ohne Rüssel - etwas fehlt einfach an diesen enthornten Kühen.

Dann habe ich mich mit der ganzen Sache ein bisschen näher auseinandergesetzt, und ich muss Ihnen sagen, jetzt ist es nicht mehr nur Nostalgie und Ästhetik, jetzt ist es für mich auch ein bisschen zu einer Herzensangelegenheit geworden. Kollege Bieri ist ein begnadeter Tierzuchtexperte, da kann ich ihm nicht das Wasser reichen. Aber hier muss man nicht Tierzuchtexperte sein. Ich habe vor Kurzem ein frisch enthorntes Kalb gesehen. Das hatte zwei fünflibergrosse schwarze Löcher im Schädel. Es kann mir niemand sagen, dass das mit Tierwohl zu tun hat. Da muss man, wie gesagt, kein Viehexperte sein, da muss man einfach ein Herz für diese Viecher haben.

In Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung heisst es: "Er (der Bund) fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind." Ich muss Ihnen einfach sagen: Es gibt zweifellos Vernunftgründe, Tiere zu enthornen, aber besonders tierfreundlich ist es nicht. Genau das aber, Tierfreundlichkeit, soll entschädigt werden. Wir setzen da die Verfassungsbestimmung wortwörtlich um, ohne dass irgendjemandem etwas befohlen wird. Die Enthornerei wird nicht verboten, es wird niemand gezwungen, nicht zu enthornen, sondern es wird einfach festgestellt: Wenn einer bereit ist, diese Viecher im Ursprungszustand zu belassen, nämlich so, wie sie der Herrgott geschaffen hat, dann soll er entschädigt werden für zusätzliche Risiken, für zusätzlichen Platzbedarf und nicht zuletzt auch für zusätzliche Marketingbemühungen im Dienste unserer Landwirtschaft und unserer Milchprodukte. Schauen Sie sich mal die Milchreklamen an. Da sind lauter behornte Kühe. Und dann, das sage ich jetzt als Bündner, stellen Sie sich das Wappentier der Bündner oder der Urner enthornt vor. Das macht wirklich einen kümmerlichen Eindruck. Es sieht aus wie irgendein schlecht geklonter Hund.

Deshalb bitte ich Sie, spielen Sie nicht denen in die Hand, die dem Herrgott ins Handwerk pfuschen, sondern helfen Sie denjenigen Bäuerinnen und Bauern, die die Tiere so belassen, wie sie eben geschaffen worden sind. Geben Sie Ihrem Herzen einen Schubs, und prämieren Sie behornte Kühe mit etwas mehr Direktzahlungen, dann werden Sie zweifellos dem Ansehen und der Tierfreundlichkeit der schweizerischen Landwirtschaft einen grossen Dienst erweisen.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zur Enthornung respektive zu den Hörnern will ich nicht allzu viel sagen. Das ist für mich eher eine Belustigung als allzu wichtig. Klar, von Diskriminierung möchte ich auch nicht sprechen. Wenn schon, wären die Tiere diskriminiert, denen die Hörner genommen werden. Das wäre etwa dasselbe, wie wenn jemand vorschreiben würde, die Ständeräte müssten ihr Haupt kahlscheren. Das wäre in etwa dasselbe.

Aber ich möchte etwas anderes sagen, Herr Bundesrat: Es geht mir um die graslandbasierte Fütterung. In der Botschaft steht, dass die Fütterung zu 90 Prozent graslandbasiert sein muss, damit der Produktionssystembeitrag ausgelöst werden kann. Leider gehört der Silomais nicht zur graslandbasierten Fütterung, und gerade in den voralpinen Gebieten wird noch recht viel Silomais angepflanzt und verfüttert. Er wird nicht dazugerechnet werden können. Das heisst für mich - so hoffe ich, und ich gehe auch davon aus -, dass wir für diese Fütterung auf 75 Prozent hinuntergehen. Es ist ein dringender Wunsch, dass man die Verordnung entsprechend anpasst oder aber dass der Silomais, der ein sehr wichtiges Futtermittel ist, nicht zur nichtgraslandbasierten Fütterung geschlagen wird.

Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, dazu kurz Stellung zu nehmen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Zuerst zu den Hörnern: Mir gefallen Kühe mit Hörnern grundsätzlich besser. Es wurde aber gesagt, dass es auch eine Frage der Sicherheit, des Verletzungsrisikos ist. Deshalb scheint es mir richtig zu sein, wenn wir die Enthornung unterstützen. Die Enthornung wird fachmännisch und tierschützerisch korrekt gemacht, sie wird unter Schmerzausschaltung gemacht. Es ist tatsächlich kein prioritäres Anliegen. Wenn es einen Mehrwert für die horntragenden Kühe gibt, dann muss das, wie es auch gesagt wurde, über ein Label umgesetzt werden.

Ich mache Ihnen beliebt, dass Sie jetzt nicht über Risikoprämien befinden, sondern dass Sie sich Bundesrat, Nationalrat und dem von Herrn Bieri vorgetragenen Einzelantrag Eberle anschliessen.

Die Frage des Silomais werden wir, wenn es dann um die Umsetzung in der Verordnung geht, natürlich entsprechend berücksichtigen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Eberle ... 19 Stimmen

Für den Antrag der Kommission ... 16 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 38 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 76 Abs. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 76 al. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 34 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 77

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Baumann

Abs. 3

Die Übergangsbeiträge werden für 8 Jahre ... die ein Betrieb vor dem Systemwechsel aufwies. Der Rückgang der Übergangsbeiträge für Betriebe, welche die Förderlimite nicht überschreiten, darf zwischen 2014 und 2017 jährlich höchstens 10 Prozent betragen.

Antrag Freitag

Abs. 4 Bst. a

a. die Berechnung der Beiträge für den einzelnen Betrieb; wobei er die Beiträge zugunsten von Betrieben mit einer hohen Differenz gemäss Absatz 3 abstufen kann;

Art. 77

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Baumann

Al. 3

Les contributions de transition sont allouées pour 8 ans ... avant le changement de système. Pour les exploitations qui ne dépassent pas la limite d'octroi des contributions, le recul de celle-ci ne doit pas excéder 10 pour cent entre 2014 et 2017.

Proposition Freitag

Al. 4 let. a

a. le calcul des contributions pour chaque exploitation, considérant qu'il peut moduler les contributions en faveur des exploitations pour lesquelles la différence visée à l'alinéa 3 est importante;

Abs. 3 - Al. 3

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Mein Antrag zu Artikel 77 ist gut, davon bin ich überzeugt. Der Antrag Baumann ist auch gut. Wir könnten noch darüber reden, wer jetzt den besseren hat. Um aber die Sache in dieser Situation zu vereinfachen, ziehe ich meinen Antrag zugunsten des Antrages Baumann zurück.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP

Besten Dank an Pankraz Freitag für den Rückzug seines Antrages, den er gut begründet hat. Ich teile mit ihm die Einschätzung: Bei zwei guten Anträgen ist am Schluss einer der Anträge ein wenig besser. Ich möchte aber diese Diskussion auch nicht führen.

Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat meinen Antrag schon qualifiziert, bevor ich ihn begründet habe. Damit macht es keinen Sinn, dass ich ihn noch lange präsentiere. Aber ich freue mich natürlich, wenn Sie Pankraz Freitag und mir - ich sage dies, da wir ähnlicher Meinung sind - folgen. Nachdem ich aufgrund des Entscheids bei Artikel 72 nicht mit einer Taube ins Berggebiet zurückfahren kann, könnte ich jetzt mit Artikel 77 mindestens den Spatz ans Weihnachtsfest mitnehmen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich habe mich bereits geäussert und mache Ihnen beliebt, dass Sie dem jetzt alleine vorliegenden Einzelantrag Baumann zustimmen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lombardi Filippo, Präsident): Der Antrag Freitag ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag Baumann

Adopté selon la proposition Baumann

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 35 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 85 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 85 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 86a Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 86a al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 35 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 87 Abs. 2; 89 Abs. 1 Bst. c, d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 87 al. 2; 89 al. 1 let. c, d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 89a

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2, 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Hess Hans

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 89a

Proposition de la commission

Al. 1, 2, 4

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Hess Hans

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Präsident (Lombardi Filippo, Präsident): Der Antrag Hess Hans zu Absatz 3 wird von Herrn Altherr vertreten.

Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Ich beantrage Ihnen hier, in Absprache mit Herrn Hess, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Dieser hat die Bestimmung, über die wir diskutieren, mit 126 zu 49 Stimmen angenommen. Unsere Kommission hat mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Beschluss des Nationalrates abgelehnt, ein Minderheitsantrag wurde aber nicht eingereicht.

Ich bin der Meinung, dass wir hier dem Nationalrat folgen und damit eine Differenz vermeiden können. Die Formulierung in Artikel 89a Absatz 3 ist klar und selbsterklärend: "Die direkt betroffenen Gewerbebetriebe im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet und deren gewerbliche Organisationen und Branchenverbände können angehört werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Es ist wichtig und richtig, dass die Direktbetroffenen angehört werden. Damit ist sichergestellt, dass das Schlafen im Stroh oder die sogenannten Besenbeizen nicht neben der Branche vorbei bewilligt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes, wie wir es beschlossen haben.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Kommission ist hier der Meinung, dass bei Strukturverbesserungsmassnahmen nicht ungleich lange Spiesse für das Gewerbe geschaffen werden dürfen. Betroffen von geförderten Projekten können einzelne Betriebe sein, nicht jedoch Verbände. Dieser Antrag schiesst aus Sicht der Kommission über das Ziel hinaus, da damit Organisationen wie beispielsweise der Gewerbeverband eine Beschwerde einreichen können, auch wenn kein Direktbetroffener etwas gegen das Projekt hat. Ein Verbandsbeschwerderecht ist gerechtfertigt, wenn ein öffentliches Interesse vorhanden ist, hier geht es aber um private Interessen.

Deshalb hat die Kommission bei Absatz 3 dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Es wurde eben gesagt, dass das Verbandsbeschwerderecht dann gerechtfertigt ist, wenn es um ein öffentliches Interesse geht oder wenn ideelle Zwecke Schutz bedürfen. Hier haben wir es mit privaten Interessen zu tun. Betroffen von einer allfälligen Wettbewerbsverzerrung sind die Gewerbebetriebe. Wenn sie ihrerseits Beschwerde erheben dürfen, dann ist das richtig, aber es kann ja nicht die Idee sein, dass sie eine Verbandsbeschwerde einreichen können, ohne sich selber engagieren zu müssen.

Ich bitte Sie also, mit Bundesrat und Kommission zu stimmen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... offensichtliche Mehrheit

Für den Antrag Hess Hans ... Minderheit

Art. 93 Abs. 1 Bst. e

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 93 al. 1 let. e

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 34 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 97 Abs. 1, 7; 100

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 97 al. 1, 7; 100

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 106 Abs. 1 Bst. d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 106 al. 1 let. d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 32 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 107 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 107 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 107a Abs. 1

Antrag Niederberger

Investitionskredite werden gewährt für Bauten und Einrichtungen gewerblicher Kleinbetriebe, sofern sie ...

Art. 107a al. 1

Proposition Niederberger

Des crédits d'investissements sont accordés aux petites entreprises artisanales pour leurs bâtiments et installations ...

Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP

Diesen Artikel finden Sie nicht auf Ihrer Fahne, deshalb ist auf dem ausgeteilten Blatt neben meinem Antrag auch Artikel 107a aufgeführt. Wenn Sie nun diesen Artikel mit Artikel 107 auf Seite 41 der Fahne vergleichen, so stellen Sie fest, dass in Artikel 107 gemäss geltendem Recht die zwei Wörter "im Berggebiet" enthalten sind. Der Bundesrat schlägt vor, die Formulierung "im Berggebiet" zu streichen.

Es geht hier nicht um mehr Geld, sondern es geht darum, dass die Umsetzung haushaltneutral erfolgen muss. Es geht um das Prinzip der Gleichbehandlung der privaten Käsereien und der Käsereien im Besitz der Milchproduzenten. Nach geltendem Recht sind die privaten Käsereien im Talgebiet von den Investitionskrediten des Bundes ausgeschlossen. Das verursacht eine Wettbewerbsverzerrung.

Es geht also um gleich lange Spiesse für die privaten Käsereien und die Genossenschaftskäsereien. Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Wir haben das in der Kommission besprochen. Das Anliegen ist wirklich gerechtfertigt. Es ist uns eigentlich schwergefallen, diesen Antrag abzulehnen. Die Hauptbegründungen waren finanzpolitischer Natur. Das Anliegen ist aber sehr unterstützungswürdig.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Der Antrag versucht, wie es eben gesagt wurde, für gleich lange Spiesse zu sorgen. Im Rahmen der Agrarpolitik 2008-2011 hat der Bundesrat genau die Variante vorgeschlagen, die jetzt von Ständerat Niederberger beantragt wird. Es war das Parlament, das sie damals ablehnte. Es gibt aus der jüngsten Zeit eine Evaluation zu den regionalen Verarbeitungsbetrieben, und diese Evaluation kommt zum Schluss, dass die Unterstützung ausgedehnt werden sollte. Damit bleibt die Frage: Haben wir das Geld dazu? Das Geld ist mit einer Gesamtsumme eingestellt, ist nicht beliebig vorhanden, kann aber unterschiedlich auf die grösseren und kleineren Betriebe verteilt und damit investiert werden.

Ich überlasse es Ihnen, ob Sie dem Antragsteller folgen wollen oder nicht. Es war bei uns in der Botschaft so nicht vorgesehen, weil es seinerzeit vom Parlament nicht gewollt war.

Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP

Ich habe gesagt, es geht nicht um mehr Geld, sondern es geht darum, dass wir das haushaltneutral machen können. Das heisst eigentlich, dass die Summe, die vorhanden ist, einfach anders verteilt wird als in der Vergangenheit.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Damit würde das Hauptargument entfallen. Die Stimmung in der Kommission wäre eigentlich befürwortend gewesen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen gemäss Antrag Niederberger

Adopté selon la proposition Niederberger

Art. 108 Abs. 1bis, 2; Gliederungstitel vor Art. 113; Art. 113 Abs. 2; 114; 115 Titel, Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 108 al. 1bis, 2; titre précédant l'art. 113; art. 113 al. 2; 114; 115 titre, introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 116

Antrag der Kommission

Titel

Leistungskontrakte, Forschungsaufträge, Finanzhilfen

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

Streichen

Art. 116

Proposition de la commission

Titre

Contrats de prestations, mandats de recherche, aides financières

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

Biffer

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Bei dem vom Nationalrat eingefügten Absatz 3 geht es darum, dass der Bund Investitionshilfen an Einrichtungen der Forschungsinstitutionen leisten kann. Investitionshilfen für Bauvorhaben von Hochschulen und Instituten sind jedoch in einem anderen Gesetz geregelt. Die vom Nationalrat beschlossene Erweiterung für Bauten privater Forschungsinstitutionen müsste im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und nicht im Landwirtschaftsgesetz geprüft werden. Deshalb hat die Kommission diesen Zusatz des Nationalrates mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gestrichen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bin mit der Fassung des Nationalrates von Absatz 1 einverstanden. Bei Absatz 3 bitte ich Sie, die Korrektur gemäss Ihrer Kommission vorzunehmen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Gliederungstitel vor Art. 140; Art. 140 Abs. 2 Bst. c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre précédant l'art. 140; art. 140 al. 2 let. c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 141

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. b

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Recordon, Fetz, Levrat, Zanetti)

Abs. 1 Bst. a

a. den natürlichen Verhältnissen des Landes und den Anforderungen von besonders tierfreundlicher Haltung angepasst sind;

Antrag Bieri

Abs. 1 Bst. b

Unverändert

Art. 141

Proposition de la majorité

Al. 1 let. b

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Recordon, Fetz, Levrat, Zanetti)

Al. 1 let. a

a. adoptés aux conditions naturelles du pays et aux exigences d'une détention particulièrement respectueuse des animaux;

Proposition Bieri

Al. 1 let. b

Inchangé

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Bei der Zuchtförderung von Nutztieren beantragt die Minderheit Recordon, dass die Zucht den Anforderungen einer besonders tierfreundlichen Haltung angepasst sein muss. Die Mehrheit lehnt diese Ergänzung ab. Die Zuchtförderung soll keinen bestimmten Haltungsformen vorbehalten bleiben. Der vom Nationalrat ergänzte Buchstabe b verlangt, dass die Tiere gesund, leistungs- und widerstandsfähig sein müssen. Alle widerstandsfähigen und gesunden Tiere sind für besonders tierfreundliche Haltungsformen geeignet.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Recordon abzulehnen.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

C'est une chose extrêmement simple. Si vous comparez avec l'article 75 sur les contributions au système de production, vous vous rendez compte que, lorsqu'il s'agit d'animaux, on pose cette exigence d'une production particulièrement respectueuse de l'environnement - respectueuse ou particulièrement respectueuse, suivant que vous preniez le début de l'alinéa 1 ou la lettre c de l'article 75 alinéa 1. Il s'agit donc simplement de mettre les choses en cohérence.

Je ne vois pas pourquoi, dans le domaine de la promotion de l'élevage, on n'aurait pas des exigences qui soient en parfaite cohérence avec ce qu'on a de manière générale dans les contributions au système de production. Il faut simplement avoir une loi ne présentant pas des exigences qui varient d'un cas à l'autre, ce qui n'est d'ailleurs pas pratique pour les intéressés à qui on l'applique.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Der Bund fördert die tierfreundliche Haltung mit Investitionshilfen und mit Direktzahlungen. Wir haben darüber gesprochen. Insbesondere das BTS- und das RAUS-Programm gehören dazu. Ungefähr die Hälfte der Nutztiere ist in BTS-Stallungen untergebracht. Drei Viertel der Nutztiere sind im RAUS-Programm inbegriffen. Die Agrarpolitik 2014-2017 führt diese bewährten Fördermassnahmen weiter. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine weitere spezifische Nennung im Gesetz deshalb nicht nötig ist.

Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen

Dagegen ... 15 Stimmen

Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): La proposta Bieri è stata ritirata.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 142 Abs. 1 Bst. c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 142 al. 1 let. c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 145

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

Der Bundesrat sorgt insbesondere dafür ...

Antrag Bieri

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 145

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

Le Conseil fédéral veille en particulier ...

Proposition Bieri

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Gemäss geltendem Recht sorgt der Bundesrat dafür, "dass ein angemessener Anteil des eingesetzten Spermas von Tieren aus Zuchtprogrammen anerkannter inländischer Zuchtorganisationen stammt". Der Bundesrat beantragt, Artikel 145 aufzuheben. Für die Kommission stärkt jedoch der bestehende Absatz 3 die inländische Zucht und damit die an unsere Verhältnisse angepassten Rassen. Ihr Antrag geht auch in Richtung besserer Gesundheit, Leistungs- und Widerstandsfähigkeit. Wir haben in unserem Land ausgewogene Zuchtprogramme, die speziell Gesundheit, Fitness und hohe Leistung bei geringem Kraftfuttereinsatz berücksichtigen. In der Schweiz wird wesentlich weniger Kraftfutter eingesetzt als beispielsweise in der EU.

Aufgrund dieser Überlegungen hat die Kommission die Beibehaltung des heutigen Absatzes 3 beschlossen.

Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP

Die Regelung in Absatz 3 bewirkt, dass nur Besamungsstationen, welche Stiere im Rahmen einheimischer Prüfprogramme verwenden, Stierensperma zu günstigen Bedingungen, das heisst zum Kontingentszollansatz, importieren dürfen. Alle Organisationen und Einzelzüchter müssen beim Import den hohen Ausserkontingentszollansatz von 5 Franken je Dose begleichen. Diese Massnahme schränkt die Wahlfreiheit der Tierhalter ein und verteuert die künstliche Besamung. Sie ist bei anderen Nutztiergattungen längstens nicht mehr in Kraft. Ein Heimatschutz für die inländischen Prüfprogramme ist nicht notwendig, weil die Inlandzucht erfolgreich ist und weil bei Weitem mehr Stierensamen exportiert als importiert wird. Vom Zollkontingent werden pro Jahr nur mehr 60 Prozent effektiv importiert, das heisst, das Zollkontingent wird bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Die Bestimmung von Artikel 145 Absatz 3 fördert nicht die einheimischen Rassen, weil die relevanten Prüfprogramme auch ausländische Milch- und Fleischrassen abdecken. Für die Erhaltung der einheimischen Rassen wirken die gezielten Massnahmen der Tierzuchtförderung, zum Beispiel die Unterstützung der Herdenbücher, Selektionsprogramme und gezielte Programme zur Förderung der genetischen Vielfalt.

Wenn Sie, wie der Bundesrat vorschlägt, Artikel 145 Absatz 3 aufheben, leisten Sie einen Beitrag zur Kostensenkung in der Landwirtschaft, und dies ohne Nachteile für die Inlandzucht. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen kleinen Schritt zur Kostensenkung in unserer Landwirtschaft zu tun.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP

Man kann hier von Sparmassnahmen sprechen oder vom Erhalt der schweizerischen Rassenvielfalt. Wir legen ja viel Wert darauf, dass wir unser Grauvieh, unsere Evolène und wie sie alle heissen im Erbgut erhalten können. Hier geht es darum, dass der Bundesrat eine minimale Steuerung vornehmen kann, um diese Vielfalt zu erhalten, indem er dafür sorgt, dass ein angemessener Anteil der eingesetzten Spermien aus diesen Zuchtstationen stammt. Es geht hier nicht um die Existenz der Zuchtstationen, sondern es geht effektiv darum, das Erbmaterial von Tieren schweizerischer Herkunft, die auch die entsprechende Resistenz haben, zu erhalten.

Ein weiterer Punkt ist, dass für den Export explizit Tiere gesucht werden, die wie das Schweizer Braunvieh Originalstandards aufweisen - ich könnte auch andere Tiergattungen aufzählen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Kommission zu folgen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Die heutige Regelung in Artikel 145 Absatz 3 bewirkt, wie es gesagt wurde, dass nur Besamungsstationen, die Stiere im Rahmen einheimischer Prüfprogramme verwenden, Stierensperma zu günstigen Bedingungen, das heisst zum Kontingentszollansatz von 10 Rappen pro Dose, importieren dürfen. Andere Organisationen und Einzelzüchter müssen beim Import den hohen Ausserkontingentszollansatz von 5 Franken pro Dose bezahlen. Diese Massnahme schränkt die Wahlfreiheit der Tierhalter ein und verteuert die künstliche Besamung. Sie ist bei anderen Nutztiergattungen längstens nicht mehr in Kraft. Ein besonderer Schutz für die inländischen Prüfprogramme ist nicht notwendig, weil die Inlandzucht sehr erfolgreich ist und weil bei Weitem mehr Stierensamen exportiert als importiert werden. Die Bestimmung von Artikel 145 Absatz 3 fördert zudem nicht nur die einheimischen Rassen, weil die relevanten Prüfprogramme auch ausländische Milch- und Fleischrassen abdecken. Für die Erhaltung der einheimischen Rassen wirken die gezielten Massnahmen der Tierzuchtförderung.

Die Aufhebung von Artikel 145 Absatz 3 trägt, wie es gesagt wurde, zur Kostensenkung in der Landwirtschaft bei, ohne Nachteile für die Inlandzucht. Deshalb mache ich Ihnen beliebt, dass Sie dem Antrag Bieri zustimmen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 16 Stimmen

Für den Antrag Bieri ... 16 Stimmen

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag Bieri angenommen

Avec la voix prépondérante du président

la proposition Bieri est adoptée

Art. 147 Titel, Abs. 1; Gliederungstitel vor Art. 147a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 147 titre, al. 1; titre précédant l'art. 147a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 147a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 34 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 147b; Gliederungstitel vor Art. 165a; Art. 165a-165h; 166 Abs. 2; 167; 169 Abs. 3; 170 Abs. 2bis; 172 Abs. 2; 173 Abs. 1 Bst. a, abis, ater; 175 Abs. 3; 178 Abs. 5; 181 Abs. 4-6; 183; 184; 185 Titel, Abs. 1bis, 1ter, 5, 6; 187 Abs. 1bis, 2-9, 11-14; 187a; 187b Abs. 1-4, 6, 7; 187c Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 147b; titre précédant l'art. 165a; art. 165a-165h; 166 al. 2; 167; 169 al. 3; 170 al. 2bis; 172 al. 2; 173 al. 1 let. a, abis, ater; 175 al. 3; 178 al. 5; 181 al. 4-6; 183; 184; 185 titre, al. 1bis, 1ter, 5, 6; 187 al. 1bis, 2-9, 11-14; 187a; 187b al. 1-4, 6, 7; 187c al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 187d

Antrag der Kommission

Titel

Antibiotika

Abs. 1

Der Bundesrat legt bis Ende 2014 unter Einbezug der Kantone die Ziele und Strategien der Erkennung und Überwachung von Antibiotikaresistenzen und der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes (Prudent Use Guidelines) fest.

Abs. 2

Bei der Formulierung der Ziele und Strategien sind insbesondere zu berücksichtigen:

a. die Umweltziele Landwirtschaft (UZL);

b. internationale Empfehlungen und Richtlinien;

c. der aktuelle Stand der Wissenschaft.

Abs. 3

Bund und Kantone überprüfen aufgrund der Berichterstattung, ob die Ziele erreicht sind, und ergreifen bei Bedarf entsprechende Massnahmen.

Art. 187d

Proposition de la commission

Titre

Antibiotiques

Al. 1

Le Conseil fédéral fixe, d'ici à fin 2014, en association avec les cantons, ses objectifs et stratégies en vue du dépistage et de la surveillance des résistances aux antibiotiques et de la réduction de l'utilisation d'antibiotiques (Prudent Use Guidelines).

Al. 2

Lors de la formulation des objectifs et stratégies, il faut en particulier tenir compte:

a. des objectifs environnementaux pour l'agriculture (OEA);

b. des recommandations et directives internationales;

c. de l'état actuel des connaissances.

Al. 3

La Confédération et les cantons examinent sur la base des rapports établis si les objectifs sont atteints et prennent, au besoin, les mesures qui s'imposent.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen, die dazu führen, dass Krankheiten nur noch mit wenigen Stoffen behandelbar sind, ist ein Problem. Es ist dafür zu sorgen, dass humanmedizinische Möglichkeiten nicht durch den Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft eingeschränkt werden. Unter dem Aspekt der Tiergesundheit muss aber auch die gezielte Behandlung von Tieren mit Antibiotika weiterhin möglich sein. Handlungsbedarf besteht bei den kontinuierlich ansteigenden Vertriebsmengen spezifischer Antibiotika, welche in der Humanmedizin als Reserveantibiotika zu den wichtigsten und neuesten Wirkstoffen gehören. Die Definition einer integralen schweizerischen Antibiotikastrategie ist wichtig. In Dänemark hat man mit der Definition einer Strategie und der Umsetzung von Massnahmen eine Reduktion des Antibiotikaverbrauchs erreicht. Die Kommission kam deshalb zum Schluss, dass dieses Vorgehen auch in der Schweiz Sinn macht. Deshalb möchte sie, dass das Parlament mit Artikel 187d einen klaren Auftrag für die Erarbeitung einer Antibiotikastrategie erteilt.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Eine integrale schweizerische Antibiotikastrategie ist dringlich. Klare gesetzliche Grundlagen sind wichtig. Das BLW wird die Strategie erarbeiten.

Ich bin mit der Formulierung von Artikel 187d, wie sie von Ihrer Kommission vorgeschlagen wird, einverstanden.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Ziff. II, III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. II, III

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Änderung bisherigen Rechts

Modification du droit en vigueur

Ziff. 1; Ziff. 2 Art. 16 Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 1; ch. II art. 16 al. 4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 20

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

... des Verpächters zur Unterpacht. Der Pächter hat den Verpächter vorgängig über die Unterpacht zu informieren.

Antrag Häberli-Koller

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 20

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

... est valable tacitement. Le fermier doit, au préalable, informer le bailleur du sous-affermage.

Proposition Häberli-Koller

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Ergänzung zu Absatz 3 muss ich noch kurz begründen. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Absatz 3 ist im Nationalrat abgelehnt worden. In der Diskussion ging es vor allem darum, dass bei diesem Entwurf die Verpächter nicht wissen würden, was auf sie zukommt.

Der Kommission ist es wichtig, dass sich Landwirte im Rahmen der Verbesserung ihrer betriebswirtschaftlichen Situation auf lokaler Ebene arrangieren und Parzellen tauschen können. Sie sollen aber die Eigentümer vorgängig über den Abtausch informieren müssen. Die Kommission hat deshalb der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes mit der vorgenannten Ergänzung zugestimmt.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese Präzisierung wieder aufgenommen haben; es ist richtig so.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): La proposta Häberli-Koller è stata ritirata.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Ziff. 2 Art. 27 Abs. 2 Bst. e; Ziff. 3-5; Ziff. 6 Gliederungstitel vor Art. 45a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 27 al. 2 let. e; ch. 3-5; ch. 6 titre précédant l'art. 45a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 6 Art. 45a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 3-5

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2

... Ziegen-, Schweine-, Pferde- und Geflügelgattung sowie den Schlachtbetrieben ausgerichtet.

Antrag der Minderheit

(Levrat, Fetz, Recordon, Zanetti)

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 6 art. 45a

Proposition de la majorité

Al. 1, 3-5

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2

... d'ovins, de caprins, de porcins, d'équidés et de volaille ainsi qu'aux abattoirs.

Proposition de la minorité

(Levrat, Fetz, Recordon, Zanetti)

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Bei der Tierseuchengesetzgebung schlägt die Mehrheit vor, dass auch die Entsorgung von Geflügel und Pferden mit Entsorgungsbeiträgen unterstützt wird; das war bisher nicht der Fall. Es gibt auch beim Geflügel Produkte, deren Entsorgung etwas kostet. Beim Geflügel haben wir einen Importanteil von 50 Prozent, und der Konsum von Geflügelfleisch nimmt zu. Die Preise müssen tief gehalten werden, damit inländisches Geflügelfleisch konkurrenzfähig ist. Bei den Pferden könnte, wie beim Rindvieh, die Meldedisziplin bei der Tierverkehrsdatenbank verbessert werden.

Eine Minderheit Levrat unterstützt den Beschluss des Nationalrates und damit den Entwurf des Bundesrates.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, der Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Geflügel und Pferde zuzustimmen.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je peux être bref: ce que nous propose la majorité, c'est une subvention à Coop, Migros et Fenaco. Ils contrôlent à eux seuls 80 pour cent du marché de la volaille en Suisse. On peut vouloir ou non cette subvention, mais ce sont eux qui, à 80 pour cent, sont en charge de l'abattage de la volaille. C'est une extension qui me paraît peu souhaitable.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, die Minderheit Levrat zu unterstützen. Beim Geflügel geht es um reine Geflügelschlachtbetriebe. Diese Schlachtbetriebe können die Nebenprodukte relativ einfach verwerten; die Entsorgungskosten sind gering. Die Geflügelmast ist Vertragsproduktion, die Beiträge an die Geflügelmäster sind indirekt letztlich Subventionen an die vier grossen Schlachtbetriebe. Deshalb ist eine solche Ausweitung nicht zielführend.

Ich mache Ihnen also beliebt, die Minderheit Levrat zu unterstützen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Ziff. 6 Art. 62; Ziff. 7

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 6 art. 62; ch. 7

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Ziff. 8

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

mit Ausnahme von:

Art. 3 Abs. 4

Die Bestimmungen über die Grenzverbesserungen (Art. 57) gelten auch für kleine Grundstücke (Art. 2 Abs. 3).

Ch. 8

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

à l'exception de:

Art. 3 al. 4

Les dispositions sur les améliorations de limites (art. 57) s'appliquent aussi aux immeubles de peu d'étendue (art. 2 al. 3).

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die von der Kommission beantragte Änderung führt zur Freistellung kleiner Parzellen, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, von der Belastungsgrenze. Es handelt sich dabei um Einzelparzellen in Dörfern; meistens stehen auf diesen Parzellen Gebäude, die aber keine Landwirtschaftsbetriebe mehr sind. Die Zulassung einer höheren grundpfandrechtlichen Belastung vereinfacht die administrativen Abläufe und erhöht die finanziellen Spielräume für die Besitzer. Wenn die Parzellen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung unterstellt bleiben, kann man nämlich die Hypothek nicht erhöhen, weil diese sich nach dem Ertragswert richtet.

Der Nationalrat hat dieses Thema auch behandelt, hat es aber versäumt, hierüber abzustimmen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bin mit der Änderung einverstanden. Sie führt zu Vereinfachungen und zu einer administrativen Entlastung.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen - Adopté

Ziff. 9 Art. 37a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Freitag, Keller-Sutter)

Unverändert

Antrag Gutzwiller

... bis zum 31. Dezember 2016 keine Bewilligungen erteilt werden ...

Ch. 9 art. 37a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Freitag, Keller-Sutter)

Inchangé

Proposition Gutzwiller

... jusqu'au 31 décembre 2016 pour la mise en circulation, à des fins ...

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Am 27. November 2005 trat ein in der Bundesverfassung verankertes, auf fünf Jahre befristetes Moratorium für die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren in der Landwirtschaft in Kraft. Dieses wurde im Rahmen des Gentechnikgesetzes um weitere drei Jahre bis November 2013 verlängert. Mit der laufenden Revision des Gentechnikgesetzes soll der Anbau von GVO in Koexistenz mit der gentechfreien Landwirtschaft gesetzlich verankert werden. Mit Artikel 187 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes muss der Bundesrat bis Mitte 2016 einen Bericht mit einer Kosten-Nutzen-Analyse zu den gentechnisch veränderten Pflanzen vorlegen. Dieser gibt uns die Grundlage, die Lücken in der geltenden Gentechnikgesetzgebung zu schliessen. Eine vierjährige Verlängerung des Moratoriums für das Inverkehrbringen von GVO hält die Mehrheit Ihrer Kommission deshalb für sinnvoll. Die Minderheit Freitag lehnt dies ab.

Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, der Verlängerung des Gentechmoratoriums zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgte in der Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Einzelantrag Gutzwiller lag in der Kommission nicht vor.

Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich versuche, ein komplexes Thema kurz abzuhandeln. Zuallererst möchte ich festhalten, dass Kollegin Keller-Sutter und Kollege Freitag ihren Minderheitsantrag zugunsten meines Einzelantrages zurückziehen, der verlangt, eine Verlängerung zu beschliessen, aber eine solche von drei und nicht von vier Jahren. Das mag Ihnen akademisch erscheinen, nur dieses eine Jahr, ich möchte dies aber kurz begründen.

Die Vorgeschichte ist ja sehr lange. Sie wissen, dass dieses Moratorium aufgrund einer Verfassungsbestimmung eingeführt wurde. Man hat es dann verlängert, mit der Begründung, dass man Evidenzen, Fakten haben müsse, um bezüglich der Zukunft in diesem Bereich zu entscheiden. Diese Fakten wurden im Rahmen eines nationalen Forschungsprogramms, des NFP 59, eingebracht. Man hat ja bei der letzten Verlängerung immer gesagt, dieses Programm werde es dann erlauben, definitiv zu entscheiden. Sie wissen, dass die Ergebnisse dieses Programms seit Sommer 2012 vorliegen. Sie zeigen, dass es im Prinzip möglich wäre, wenn man eine Koexistenzverordnung hätte, solche Pflanzen auch in der Schweiz ohne besondere Risiken einzusetzen.

Bei der Frage der weiteren Verlängerung geht es nun nicht darum - ich betone dies -, ob die Schweizer Bauern GVO-Pflanzen überhaupt einsetzen wollen oder nicht. Darum geht es nicht. Mir geht es bei diesem Antrag nur um das Prinzip, darum, wie wir Moratorien in unserem Land verlängern, das sich für die Zukunft ja immerhin die Wissensgesellschaft auf die Fahne geschrieben hat. Meine Aussage ist - deshalb ist das Anliegen aus meiner Sicht wichtig -, dass wir das Moratorium verlängern sollten, wo wir eine Faktenbasis haben. Die Fakten sind folgende: Die Ergebnisse des NFP 59 liegen vor. Nun ist die Frage, wie lange man das Moratorium weiter verlängern soll. Die Faktenbasis ist, dass wir eine Koexistenzverordnung brauchen. Diese wird zurzeit erarbeitet. Die Schätzungen gehen dahin, dass sie innert nützlicher Frist vorliegt, sodass eine Verlängerung zwar richtig ist, aber nicht so lange, wie die Kommission sie vorsieht; richtig wäre eine Verlängerung um nur drei Jahre.

Wir haben - hier spreche ich als Präsident Ihrer WBK - diese Frage sehr sorgfältig abgeklärt. Wir haben auch das Bundesamt für Justiz gebeten, eine entsprechende Analyse zu machen. Ich erspare Ihnen das ganze Gutachten. Ich lese nur das Fazit des Bundesamtes für Justiz vor, das wie folgt lautet: "Zusammenfassend können wir festhalten, dass sich die Verfassungsmässigkeit einer Verlängerung des Moratoriums unseres Erachtens nach dem Zeitbedarf für den Erlass der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen richtet. Für eine Verlängerung um mehr als drei Jahre ersehen wir zum heutigen Zeitpunkt und nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keine ausreichenden Gründe."

Das Bundesamt für Justiz stellt also fest, dass die evidenzbasierte Grundlage, die Faktengrundlage für eine Verlängerung da ist, aber wegen der Koexistenzverordnung für nicht mehr als drei Jahre. Deshalb ist dieses eine Jahr nicht einfach nur Thema einer akademischen Diskussion, sondern es stellt sich exemplarisch die Frage, auf welcher Basis wir in diesem Land Technologiemoratorien verlängern. Ich meine, die Basis muss rational sein, sie muss überlegt sein. Die Überlegungen, die vorliegen, habe ich Ihnen zusammengefasst. Man sollte also in einer solchen Sache nicht willkürlich entscheiden, sondern man sollte aufgrund der Faktenlage entscheiden, und dies ist eben die Koexistenzverordnung, die wir abwarten.

Ich bitte Sie also, diesem grundsätzlichen Punkt, wie und auf welcher Basis Moratorien verlängert werden, Rechnung zu tragen und unter Rückzug des Minderheitsantrages die Übergangsfrist zu verlängern. Sie soll aber nur um drei Jahre verlängert werden, wie dies das Bundesamt für Justiz als rechtens feststellt. Ich danke für die Unterstützung.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

Il est 18 heures 50. Je ne vais pas allonger le débat et, comme disent les Vaudois, remmoder la niaise, mais il y a quand même deux ou trois choses à dire.

Nous avons affaire à un processus législatif extrêmement controversé et extrêmement complexe, en particulier parce que la controverse scientifique n'est pas du tout aussi simple que ce que Monsieur Gutzwiller vient de dire. Il a d'ailleurs largement confondu - et je m'étonne de cette grave erreur épistémologique - l'absence de preuve d'un fait et la preuve de son inexistence, sans vouloir entrer dans les détails de l'étude très contestée du Fonds national à laquelle il s'est référé. Mais, simplement, on peut constater que le processus législatif qui aboutira à trouver une solution - si jamais on en trouve une! - pour cette question du génie génétique sera long, complexe, parsemé d'embûches parlementaires, peut-être référendaires, et que les "wishful thinkings" de l'Office fédéral de la justice sur le calendrier ne nous engagent en rien. Il est absolument clair que cela n'a aucun sens, pour une année de différence, de créer une divergence sur ce point avec le Conseil national et d'entamer un débat de pur calendrier alors qu'il y aura déjà bien assez de discussions sur le fond.

Je vous prie donc d'en rester à la sage proposition de la majorité de la commission.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, den Antrag Gutzwiller zu unterstützen. Mit drei Jahren handelt es sich um eine angemessene Verlängerung. Es wurde gesagt: Die Resultate des NFP 59 liegen vor. Damit besteht auch die Basis für eine dreijährige Verlängerung. Das Moratorium ist zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ausreichend, wenn es bis Ende 2016 ausgedehnt wird.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): La proposta della minoranza Freitag è stata ritirata.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen

Für den Antrag Gutzwiller ... 12 Stimmen

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

2. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017

2. Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2014-2017

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Fetz, Levrat)

Abs. 1 Bst. a

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Fetz, Zanetti)

Abs. 3

Der Anteil der Beiträge, die nach Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a (Kulturlandschafts-Zonenbeitrag) und nach Artikel 72 (Versorgungssicherheitsbeiträge) ausgerichtet werden, beträgt maximal 35 Prozent des Zahlungsrahmens nach Absatz 1 Buchstabe c.

Art. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Fetz, Levrat)

Al. 1 let. a

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Fetz, Zanetti)

Al. 3

La part des contributions qui sont versées en vertu de l'article 71 alinéa 1 lettre a (contribution au paysage cultivé échelonnés selon la zone) et des contributions versées en vertu de l'article 72 (contributions à la sécurité de l'approvisionnement), s'élève au maximum à 35 pour cent de l'enveloppe financière selon l'alinéa 1 lettre c.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Wir kommen zu einer zentralen Bestimmung. Ich habe beim Eintreten dazu bereits einige Ausführungen gemacht und halte mich deshalb kurz. Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist, sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Der Bundesrat hat entschieden, im Zahlungsrahmen jährlich 30 Millionen Franken mehr in die Verkäsungszulagen zu leiten; wir haben im Rahmen der Budgetdebatte darüber gesprochen. Zur Kompensation schlägt er vor, eine entsprechende Kürzung der Investitionskredite vorzunehmen. Allerdings besteht bei den Investitionen ein grosser Nachholbedarf, insbesondere wegen den geänderten Tierschutzvorschriften und wegen der mit den Agrarpolitiken von 2007 bis 2014 eröffneten Möglichkeit, Projekte zur regionalen Entwicklung sowie die periodische Wiederinstandstellung von Infrastrukturen, von Flurwegen zum Beispiel, zu unterstützen.

Aus diesen Gründen hat der Nationalrat eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen um insgesamt 160 Millionen Franken, also um viermal 40 Millionen, beschlossen. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dem Nationalrat an. Wir haben auch in einem Schreiben der Landwirtschaftsdirektoren eine entsprechende Aufforderung erhalten. Sie schreiben, diese Massnahmen seien eines der wichtigsten Instrumente, um die Landwirtschaftsbetriebe an den Strukturwandel, an die Marktbedingungen und an die Anforderungen der Agrarpolitik innert nützlicher Frist anzupassen. Ich denke, wenn man für die Tierbeiträge den Schritt in Richtung Veränderung gemacht hat, dann sollte man aus Gründen der Konsequenz hier auch die entsprechenden Mittel sprechen, es besteht ja auch ein innerer Zusammenhang.

Es gibt eine Minderheit, die der Ansicht ist, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzmittel ausreichen.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit, sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Im Namen der einstimmigen Finanzkommission bitte ich Sie, diesen Betrag nicht zu erhöhen. Die Finanzkommission hat bei ihrem Mitbericht zur Agrarvorlage einstimmig - ohne Gegenstimme - entschieden, dass in der Agrarvorlage jetzt nicht plötzlich mehr Geld als vorgesehen ausgegeben werden soll.

Zudem möchte ich den Bundesrat unterstützen. Er macht nämlich hier eine ehrliche Politik. Es geht darum, dass das Parlament die Verkäsungszulage ausserhalb des Budgets aufgestockt hat, was immer per Nachtragskredit bewilligt werden musste. Jetzt muss das ehrlicherweise irgendwo wieder hereingeholt werden, so, wie das in anderen Departementen auch geschieht.

Deshalb ist der Betrag, den der Bundesrat und auch Ihre einstimmige Finanzkommission vorschlagen, richtig und korrekt.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP

Ich zitiere aus der Botschaft des Bundesrates zur Agrarpolitik 2014-2017, Seite 149: "Die Erfahrungen mit den Gesetzesbestimmungen der Agrarpolitik 2002 sowie den Erweiterungen des Instrumentariums im Bereich der Strukturverbesserungen im Rahmen der Agrarpolitik 2007 und Agrarpolitik 2011 sind durchwegs positiv." Eine Seite weiter hinten heisst es: "Vordringlich ist aber eine ausreichende Ausstattung mit finanziellen Mitteln, damit die Instrumente ihre Wirkung entfalten können."

Ich und die Kommissionsmehrheit teilen genau diese Einschätzung, wie sie in der Botschaft niedergeschrieben worden ist. Es wäre nämlich fatal, wenn der Bund heute diese notwendigen Mittel für einen nachgewiesenermassen erfolgreichen Politikbereich nicht zur Verfügung stellen würde.

Diesen Mangel, der in der Botschaft zum Ausdruck kam, hat der Nationalrat glücklicherweise korrigiert. Wir sprechen hier auch über dezentrale Besiedlung, auch darüber, wie sich der ländliche Raum entwickeln soll. Es sind viele Projekte der regionalen Entwicklung, die mit diesen Geldern finanziert werden. Wir würden ohne Aufstockung in Kauf nehmen, dass viele solche Projekte sich nicht mehr finanzieren liessen. Es geht also auch um den ländlichen Raum. Es geht um die Bewirtschaftungsvoraussetzungen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung, der Bauernfamilien im ländlichen Raum.

Wenn jetzt Käse und Infrastruktur, Käse und regionale Entwicklung einander gegenübergestellt werden, so trifft das die effektiven Bedürfnisse, die auf dem Land vorhanden sind, bei Weitem nicht. Eine Reduktion dieser Mittel für die Investitionskredite würde zu einer markanten Reduktion solcher Strukturanpassungsmassnahmen führen. Es könnten viele Projekte der Regionalentwicklung, die vorbereitet sind, nicht umgesetzt werden. Beides kann nicht im Interesse einer nachhaltigen und sozialverträglichen Förderung der Landwirtschaft liegen.

Es kommt dazu, dass es ja genau diese Strukturverbesserungsmassnahmen sind, welche die Produktionskosten in der Landwirtschaft senken und damit die Existenzfähigkeit der Betriebe erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Gerade im Berggebiet, aber auch generell im ländlichen Raum besteht ein grosser Nachholbedarf.

Welche Projekte werden mit diesen Strukturverbesserungsmitteln finanziert? Es geht um Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten; es geht um Strukturverbesserungsmassnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Erfüllung ökologischer und raumplanerischer Anforderungen. Es geht um die Diversifizierungen und die Projektinitiativen für eine Wertschöpfung innerhalb der Landwirtschaft. Es wäre grundfalsch, wenn wir jetzt auf diese Massnahmen, diese Projekte zugunsten des Käses verzichten würden. Das würde die Landwirtschaft und das ländliche Gebiet im Mark treffen.

Deshalb möchte ich Sie eindringlich darum ersuchen, hier nicht der einstimmigen Finanzkommission, sondern der Mehrheit der WAK - die Zustimmung in der WAK erfolgte grossmehrheitlich - und damit auch dem Nationalrat zu folgen und die Aufstockung des Zahlungsrahmens zuzulassen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Gesunde Staatsfinanzen sind die Basis für jedes gesunde Handeln. Ich mache Sie auf die Schuldenbremse aufmerksam. So, wie wir die jetzige Situation einschätzen, ist kein Spielraum vorhanden. Sie wissen, dass wir an einem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogramm arbeiten. Es ist ein Programm, das ab 2014 mutmasslich eine Entlastung von etwa 700 Millionen Franken pro Jahr bringen muss.

Die 160 Millionen für die Grundlagenverbesserung und die Sozialmassnahmen würden ein falsches Zeichen setzen. In den ordentlichen Budgetprozessen müsste die Aufstockung des Zahlungsrahmens mit grösster Wahrscheinlichkeit korrigiert werden. Ich bitte Sie also, die Aufstockung nicht vorzunehmen und sich daran zu erinnern, dass der Zahlungsrahmen für die Jahre 2014 bis 2017 unverändert angeboten wird. Das ist meiner Ansicht nach ein grosszügiges Angebot. Es gibt wenige andere Wirtschaftsbereiche, die auf Jahre hinaus in dieser Grosszügigkeit die Mittel als gesichert betrachten können.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Direktzahlungen sind in einem Zahlungsrahmen enthalten, die geplante Verwendung ist in der Botschaft beschrieben. Damit hat der Bundesrat die Möglichkeit und Flexibilität, auf Ziellücken zu reagieren. Die Mehrheit der Kommission erachtet diese Flexibilität und den Antrag des Bundesrates zur Verwendung der Mittel aus dem Zahlungsrahmen Direktzahlungen als sinnvoll. Sie ist der Meinung, dass mit dem Entwurf des Bundesrates Produktion, Ökologie und Landschaft ausgewogen gefördert werden.

Eine Minderheit Fetz erachtet die für die Kulturlandschafts-Zonenbeiträge und Versorgungssicherheitsbeiträge vorgesehene Summe als zu hoch. Sie beträgt gemäss dem Entwurf des Bundesrates 44 Prozent der Direktzahlungen. Die Minderheit möchte die Summe um jährlich 250 Millionen Franken auf 35 Prozent der Direktzahlungen beschränken. Damit würde die Flexibilität jedoch beschnitten und ein zentrales Element des weiterentwickelten Direktzahlungssystems infrage gestellt.

Im Namen der Mehrheit beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angesichts der Situation, dass der Systemwechsel erfolgt ist und dass die Budgettreue eingehalten ist, und angesichts der vorgerückten Stunde ziehe ich den Minderheitsantrag zu Absatz 3 zurück.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): La proposta della minoranza al capoverso 3 è stata ritirata.

Abs. 1 Bst. a - Al. 1 let. a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag der Minderheit angenommen

Avec la voix prépondérante du président

la proposition de la minorité est adoptée

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme der Ausgabe ... 37 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté