10.514, 10.530
Ein Atommüll-Endlager darf einer Region nicht aufgezwungen werden / Erneuerung des Mitspracherechts der Kantone bei der geologischen Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle
Verfahrensbeitrag
10.514
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Bäumle, Badran Jacqueline, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler, Wyss Ursula)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Bäumle, Badran Jacqueline, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler, Wyss Ursula)
Donner suite à l'initiative
10.530
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Bäumle, Badran Jacqueline, Buttet, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Bäumle, Badran Jacqueline, Buttet, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Donner suite à l'initiative
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Der Satz, der über meiner parlamentarischen Initiative steht, ist ein vielgehörter Satz: "Ein Atommüll-Endlager darf einer Region nicht aufgezwungen werden." Ich habe diesen Satz in den letzten Jahren aus vielen berufenen Mündern gehört, zum Beispiel von alt Bundesrat Moritz Leuenberger oder vom Zürcher Regierungsrat Markus Kägi, SVP. Ich habe ihn in Stellungnahmen des Regierungsrates des Kantons Aargau oder des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen gelesen.
Diesen Bekenntnissen steht eine komplett andere Rechtslage gegenüber. Wir haben in diesem Saal vor neun Jahren das Mitbestimmungsrecht, ja sogar das Vetorecht der Standortkantone abgeschafft. Vorher stand es im Kernenergiegesetz. Seither ist nicht mehr Überzeugen gefragt, sondern Zwang vorgesehen. Die Standortkantone sollen dereinst gezwungen werden können, gegen ihren Willen bei sich ein solches Endlager zu haben.
Warum geht das nicht, warum ist Zwang in diesem Fall eine Unmöglichkeit? Es ist eine Unmöglichkeit, weil ein Endlager für radioaktive Abfälle nicht irgendeine Anlage ist. Es ist ein absoluter Sonderfall, es ist ein Grossrisiko für die Biosphäre während Tausenden von Jahren, es ist eine massive Beschädigung, vielleicht sogar eine Zerstörung der Entwicklungschancen einer ganzen Region. Es ist diese extreme Betroffenheit, die eine Sonderstellung der Standortkantone beim Entscheidungsverfahren rechtfertigt.
Wie es läuft, wenn ein Kanton diese Möglichkeit nicht hat, erlebe ich im Moment als Mitglied einer sogenannten Regionalkonferenz, die das Partizipationsverfahren in den möglichen Standortkantonen durchzieht. Ich kann Ihnen sagen: Was wir da erleben, ist Leerlauf. Wir werden nicht ernst genommen. Das sehen Sie zum Beispiel daran, dass die Nagra die möglichen Standorte von Oberflächenanlagen eines Endlagers ausschliesslich in Gewässer- und Grundwasserschutzzonen plant. Wenn man sagt, das widerspreche doch kantonalem Schutzrecht, sagen die Nagra und das Bundesamt für Energie, in diesem Fall zähle eben nicht das kantonale Recht, sondern das Bundesrecht. Nicht einmal kantonale Grundwasserschutzregelungen werden also respektiert, man kann sie einfach plattwalzen und darüber hinweggehen.
Das ist eben genau das, was die Standortkantone befürchten, dass sie einfach übergangen werden, dass ihre Interessen und ihre Argumente übergangen werden. Das kann ich Ihnen sagen: Das schadet der Qualität eines zukünftigen Endlagers. Es ist einfach, Leute zu überzeugen, die weit weg von einem möglichen Standort leben. Diese werden schnell Ja sagen. Es ist sehr viel schwieriger, diejenigen zu überzeugen, die dieses Endlager unter ihren eigenen Füssen haben werden. Aber genau um diese geht es. Darum ist eben das Widerstandsrecht der betroffenen Bevölkerung die beste Garantie dafür, dass es die höchste Qualität und die höchsten Sicherheitsstandards geben wird, wenn man das Lager endlich baut.
Wir sind seit Jahrzehnten daran, das heisst, die Nagra ist daran, geologische Forschung zu betreiben, unterirdisch für möglichst optimale Verhältnisse zu sorgen. Wir unternehmen fast keine Anstrengungen, oberirdisch die dereinst betroffene Bevölkerung auf ähnliche Art und Weise vorzubereiten auf das, was kommen könnte. Angesagt ist aber nicht Zwang, sondern angesagt ist Überzeugungsarbeit. Das wird dauern, das wird viel Aufwand brauchen, aber es wird sich lohnen, denn ich kann Ihnen sagen: Wer keine Akzeptanz herstellt, wird Unruhen ernten, wird soziale Unruhen ernten. Das ist ungefähr das Kaliber, von dem wir ausgehen müssen.
Ich bin mit meinem Vorstoss nicht allein; Sie haben vielleicht zur Kenntnis genommen, dass der Kantonsrat des Kantons Nidwalden bei uns eine Standesinitiative gleichen Wortlauts deponieren wird. Der Kantonsrat des Kantons Schaffhausen wird ein paar Monate später das Gleiche auch tun; beide sind mögliche Standortkantone. Ich appelliere hier in diesem Saal, über alle Parteigrenze hinweg, vor allem an die Vertreterinnen und Vertreter möglicher Standortkantone: Nehmen Sie jetzt die Interessen Ihrer Bevölkerung wahr. Sorgen Sie dafür, dass sich diese Leute mehr als andere in das Standort-Auswahlverfahren einschalten können, denn sie werden viel mehr als alle anderen betroffen sein, wenn sie ein Endlager bekommen.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Lieber Ratskollege Fehr, ich teile Ihre Meinung voll und ganz, dass ein Atommülllager einer Region nicht aufgezwungen werden soll. Trotzdem wird man, wenn man diesen Standpunkt vertritt, immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, das sei ja nur Sankt-Florians-Politik, was man da betreibe. Wie beurteilen Sie diese Frage?
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte mich eigentlich dieser Argumentation entziehen. Es ist total simpel zu sagen bzw. zu beten: Heiliger Sankt Florian, zünde lieber das Haus der anderen an, und verschone mich. Man könnte den Spiess genauso gut umdrehen und sagen, dass alle anderen, die das Atommüllendlager nicht bekommen sollen, Sankt-Florians-Politik betreiben, weil sie sagen, dass es zum Glück die da im Norden der Schweiz hätten und es dann nicht im Westen oder im Osten lande.
Ich wollte gerade diese Ebene vermeiden. Ich glaube, mit diesem Sankt-Florians-Argument kommen wir nicht weiter. Mein entscheidendes Argument ist, dass das Widerstandsrecht der betroffenen Bevölkerung die Qualität des Endlagerstandorts und das Sicherheitsniveau, das wir einst erreichen, verbessert, weil man diese Argumente ernst nehmen muss. Sonst geht man einfach darüber hinweg, wie wir das jetzt bei den Oberflächenanlagen erleben.
van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
L'initiative 10.530, déposée par les Verts et que je défends, propose presque la même mesure que l'initiative 10.514, c'est-à-dire que la législation soit complétée par des dispositions spécifiques de manière à restaurer en le précisant le droit de codécision des cantons en matière de stockage géologique des déchets nucléaires.
Pourquoi est-ce si important? Pourquoi les dispositions en vigueur sont-elles insatisfaisantes? La procédure instaurée par la loi du 21 mars 2003 sur l'énergie nucléaire est insatisfaisante, car elle risque d'aboutir au fait que les citoyens éloignés du lieu où le dépôt est prévu disent oui à son installation, alors que les principaux intéressés, c'est-à-dire les personnes qui vivent dans la région menacée dans le présent et dans le futur par le dépôt, le refusent massivement.
Vous me direz que la législation en vigueur prévoit la consultation des populations concernées. En fait, leurs préoccupations seront prises en compte uniquement "dans la mesure où elles n'entravent pas le projet de manière disproportionnée". Qu'est-ce que cela signifie? Cela signifie que les préoccupations des régions concernées seront prises en compte uniquement si elles acceptent le projet de dépôt!
Le risque qu'un projet soit accepté par des citoyens qui habitent loin de la région choisie et refusé par les autochtones n'est pas une invention. On l'a vu sous l'ancienne procédure qui prévoyait un droit de veto dans les régions concernées par un projet. Lorsqu'il s'est agi de voter pour un dépôt dans la région d'Ollon, les Vaudois ont dit non à plus de deux contre un. Lorsque par contre ils ont été consultés à propos d'un dépôt dans la région du Wellenberg, les Vaudois ont dit oui à deux contre un! Bien sûr, c'est suffisamment éloigné et on se dit: "Pourquoi pas?" Ce risque lié à la procédure actuelle est tout ce qui est de plus dommageable pour notre démocratie.
Nous vivons dans un pays où, par bonheur, les citoyens ont la possibilité de se prononcer sur ce qui les concerne. Et leur avis, leur avis majoritaire, doit être entendu. Or ce ne serait pas le cas pour ce qui concerne le stockage de déchets nucléaires si l'on maintient la législation en vigueur, puisqu'on pourra malheureusement imposer aux régions un dépôt pour le stockage de déchets nucléaires.
On me rétorquera qu'il faut bien faire quelque chose de ces déchets! Néanmoins, on ne peut pas accepter qu'une mauvaise solution soit trouvée. En effet, les scientifiques qui cherchent des solutions savent que de toute façon on ne tiendra pas compte de l'avis des personnes concernées et qu'on pourra donc leur imposer n'importe quoi.
Malheureusement, comme on a pu le lire dans la presse romande lundi dernier, il y a une connivence entre l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire (IFSN), c'est-à-dire l'organe de surveillance, et la Nagra. Il est fait état de rapports caviardés, qui mettent vraiment en doute le sérieux de ce travail. Mais ce n'est pas étonnant: les organes en question savent que, même si la population risque de s'opposer en dernier ressort, même si les solutions ne sont pas bonnes et si la population n'est pas convaincue de la pertinence de ces solutions, on ne tiendra malheureusement pas compte de son avis.
Il est donc très important que nous modifiions les dispositions actuelles, qui risquent d'aboutir, si elles sont maintenues, à de fortes tensions. En effet, les projets de dépôt en couches géologiques ne seront pas acceptés localement. De plus, il restera le soupçon qu'on essaie d'imposer de mauvais projets à des régions périphériques, en se disant simplement qu'ils seront rejetés par la région concernée, mais que la majorité des citoyens, suffisamment éloignés, les accepteront de toute façon.
J'espère que vous tiendrez compte, non seulement de l'initiative parlementaire Fehr Hans-Jürg et de celle du groupe des Verts, mais aussi de l'avis de tous les cantons intéressés, qui sont actuellement concernés par ces projets et qui vous disent: "S'il vous plaît, modifiez la législation en vigueur, pour instaurer le droit de codécision des cantons."
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich möchte mich zuerst in aller Form beim Kanton Appenzell Innerrhoden und auch bei Ihnen, Herr Fässler, entschuldigen für meine vorher beim Geschäft 12.044 als Spass gedachte Aussage zum Frauenstimmrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Nun zu diesen zwei Geschäften: Die primären Risiken der Endlagerung sind die geologischen Risiken und die Suche nach einem geeigneten Wirtsgestein. Dazu kommen die notwendige technische Sicherheit für über 100 000 Jahre, deren Garantie für jeden ernsthaften Wissenschaftler ein Ding der Unmöglichkeit ist, dann die Rückbau- und Verarbeitungsrisiken, die Transportrisiken und die Gesundheitsrisiken aus dem Betrieb, welche aber über die Gesamtzeit gesehen letztlich die geringsten sind. Alle diese Fragen haben Einfluss auf die Standortwahl. Es erstaunt mich, dass diese grundsätzlichen Fragen nach bald vierzig Jahren Betrieb immer noch mehrheitlich ungeklärt sind.
Dann kommen die exogenen Risiken dazu: das steigende Risiko von Kleinstbeben und damit von Rissen im veränderten, angebohrten Wirtsgestein; das kennt man zum Beispiel auch vom Bau des Gotthardtunnels oder von Geothermiebohrungen. Dort wissen es alle. Weiter gibt es auch Erdbeben, Vulkane, Meteoriten oder Satelliteneinschläge. Das sind alles exogene Risiken, die wir nicht für 100 000 Jahre oder mehr komplett ausschliessen können. Diese letzteren Risiken haben allerdings auf die Standortwahl, zumindest in der Schweiz, nur einen bedingten Einfluss, denn zumindest in der Schweiz sind diese Risiken überall etwa gleich. Das Hauptrisiko bleibt aber das gesellschaftliche Risiko. Niemand weiss, wo die Gesellschaft in 100 000 oder in 200 000 Jahren stehen wird. Wie man das Wissen über diesen Zeitraum sicherstellen kann, ist weitgehend unbekannt.
Es ist klar, dass es mehr Fragen als Antworten gibt, und eigentlich möchte wohl niemand ein solches Lager vor seiner Haustüre. Wer aber Kernkraft betreibt, muss auch ein Mülllager sichern. Nach dem Ausstiegsentscheid haben wir eine Begrenzung der Materialmenge. Damit sollte es etwas einfacher werden, eine mindestens tragbare Lösung zu finden.
Wir müssen die Einlagerung, die Vorbereitung des Atommülls und die Transporte sichern. Das hat einen markanten Einfluss auf den Standort des Tiefenlagers. Wenn man die Verarbeitung am Ort des Lagers haben will, dann darf die Gegend nicht zu stark besiedelt sein. Aber die Anfahrt müsste einfach sein. Wenn die Oberflächenanlagen noch irgendwo anders sind als der Standort, wo die Verarbeitung stattfindet, könnte man den geologischen Standort theoretisch auch tief unter dem Bundeshaus festlegen. Geologisch betrachtet ist es über den ganzen Zeitraum nämlich egal, ob so ein Lager unter Bern oder unter Benken wäre. Aber politisch sähe das wohl anders aus.
Bis zur letzten Revision gab es ein Vetorecht. Dieses wurde abgeschafft. Die Spielregeln, die seit Beginn der Kernenergie galten, wurden also geändert, und zwar deshalb, weil die Politiker Angst hatten, man könne kein Lager erstellen. Der Widerstand sollte gebrochen werden - Nidwalden lässt grüssen, Nidwalden hat nämlich davon Gebrauch gemacht.
Die parlamentarischen Initiativen wollen eigentlich nur eines, nämlich eine Mitsprache. Das Vetorecht, das früher galt, fordern sie gar nicht ein. Es wäre nur korrekt, diesen Schritt, der gemacht wurde, wieder um einen halben Schritt zurückzugehen und die Mitsprache der Kantone einzuführen.
Im Übrigen habe ich festgestellt, dass man seine Meinung ändert, sobald man stärker betroffen ist. Ein Obwaldner alt SVP-Nationalrat ist für die Mitsprache Nidwaldens und sogar dafür, dass auch das ausgesprochene Veto gelten soll. Auch in Schaffhausen ist ein SVP-Ständerat für diese Mitsprache. Und wenn ein Zürcher SVP-Regierungsrat seinen Kanton von einem Lager bedroht sieht, sieht das ebenfalls etwas anders aus. Die Betroffenheit führt also offenbar zu einer etwas offeneren Sicht. Es ist doch auffällig, dass die Vertreter der grossen Partei dafür sind, wenn sie betroffen sind, während die Partei heute aber gegen diese Offenheit stimmen will. Das ist etwas widersprüchlich.
Ich bin überzeugt, dass es nie möglich sein wird, ein Lager gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung durchzusetzen. Wer heute die parlamentarischen Initiativen ablehnt, übernimmt damit die Mitverantwortung dafür, dass die Betroffenen dann einen anderen Weg wählen. Die Risiken, die damit einhergehen, sind entschieden grösser als die demokratische Mitsprache. Wenn die betroffene Bevölkerung sich mit Händen und Füssen wehrt und eingreift, wenn solche Lagerstätten eröffnet werden und Transporte stattfinden, ist dies doch viel schlimmer, als wenn man einen Konsens, eine Lösung sucht. Das wäre der schweizerische Weg, vor Demokratie muss man keine Angst haben.
Man darf das Lager weder den Nidwaldnern noch den Schaffhausern aufzwingen, nur weil ihre Kantone klein und schwach sind und keine Mehrheiten bilden können. Umgekehrt aber, wenn sich zum Beispiel Benken als bester Standort herausstellen sollte - aus geologischen Gründen, transportmässig und von den Gesamtrisiken her -, werden auch wir als Kritiker Überzeugungsarbeit leisten müssen, damit die Betroffenen dort dann einwilligen können - weil es eben notwendig und der beste Standort wäre. Der einzige Weg dazu ist Mitsprache und Demokratie. Ich habe wirklich meine Zweifel, ob nicht gerade jene Partei, die sonst immer die Demokratie hochhält, die SVP, genau hier die demokratische Mitsprache der Bevölkerung, die in einer so zentralen Frage notwendig ist, fürchtet und ablehnt.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, beiden parlamentarischen Initiativen in der ersten Phase Folge zu geben und damit das Thema wieder ernsthaft anzugehen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Auch wenn wir aus der Kernenergie aussteigen sollten, bleiben die Abfälle übrig, und es ist ja nicht so, dass es lediglich aus dem Betrieb der Kernkraftanlagen solche Abfälle gibt. Es gibt auch Abfälle aus der Energieforschung, es gibt Abfälle aus der Medizin, es gibt aber auch Abfälle aus dem Rückbau der bestehenden Kernkraftanlagen. Also ist es nicht einfach an die Energiepolitik gekoppelt, ob wir ein Tiefenlager bauen oder nicht. Abfälle entstehen bei verschiedenen Anwendungen, und nach internationalem Standard sind diese vom jeweiligen Land selbst, im Inland, zu entsorgen. Das ist die Konvention, die sich international durchgesetzt hat.
Jetzt ist die Mithilfe aller für die beste Lösung gefragt. Die Vorstösse sind daher äusserst problematisch. Ein Vetorecht für die möglichen Standortkantone eines Tiefenlagers erachtet die Kommissionsmehrheit als kontraproduktiv für den Prozess, den sichersten Standort und dann entsprechend auch eine Lösung zu finden, wie er jetzt eigentlich schon am Laufen ist. Der langwierige Prozess, der im Gange ist, mit dem ganzen Rahmenbewilligungsverfahren respektive Sachplanverfahren - das macht die Nagra -, wird mit diesen parlamentarischen Initiativen förmlich torpediert. Darin ist sich die Kommissionsmehrheit ganz klar einig.
Ich nehme jetzt gerade Stellung zu den Äusserungen von Herrn Bäumle und zu von anderen gemachten Äusserungen bezüglich Demokratie und Mitsprache: Als das Parlament das Kernenergiegesetz, das ja 2005 ohne Referendum in Kraft getreten ist, diskutiert hat, hat es sich intensiv mit der Frage der Beteiligung der Standortkantone befasst. Die Lösung, die man beschlossen hat - eben als halben Schritt zurück -, ist jene, die Sie in Artikel 49 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes finden. Ich zitiere ihn extra, damit das allen klar ist: "Bevor das Departement die Bewilligung" - für dieses Tiefenlager - "erteilt, hört es den Standortkanton an. Lehnt dieser das Gesuch ab und erteilt das Departement die Bewilligung dennoch, so ist der Kanton zur Beschwerde berechtigt." Das war die Lösung, die man auf dem rein juristischen Weg gefunden hat. Der Standortkanton hat ein Beschwerderecht gegen dieses Tiefenlager, sofern es nötig sein sollte und sofern der Standortkanton das so in dem Sinne beurteilt.
Dann wurde die Demokratie angesprochen. Es ist in einem Rahmenbewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz vorgesehen, jede Kernanlage, von der eine besondere Gefährdung ausgeht, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Sei das ein Kernkraftwerk, ein Tiefenlager oder ein Oberflächenlager - das Parlament unterstellt das dem fakultativen Referendum, und dann kann gesamtschweizerisch eine demokratische Lösung gefunden werden. Es ist dann eben nicht so, wie der Sprecher der Minderheit gesagt hat, dass das überhaupt nicht demokratisch sei. Mit dem gewählten Verfahren stimmt die ganze Schweizer Bevölkerung über diesen Standort ab und nicht nur der betroffene Standortkanton.
Letztlich geht es, nachdem man vonseiten der Nagra dieses Sachplanverfahren gemacht hat - wir sind jetzt in der zweiten Phase; Opalinuston ist momentan, so die herrschende Lehre, das beste Wirtgestein -, um folgende Frage: Wenn wir durch ein Kantonsveto zulassen, dass die technisch, geologisch und oberflächenmässig beste Lösung scheitert, nehmen wir dann nicht in Kauf, dass vielleicht die zweit-, dritt-, viert- oder fünftbeste Lösung beim Tiefenlagerstandort realisiert werden muss?
Das steht dem diametral entgegen, was auch die Sozialdemokraten in einem Bericht 2006 gefordert haben. Wenn man von der Änderung der Spielregeln in einem laufenden Verfahren spricht, dann sind diese parlamentarischen Initiativen die Änderung der Spielregeln. 2005 wurde das Kernenergiegesetz ohne Referendum in Kraft gesetzt. Wenn man das jetzt ändert, dann kann das ganze Tiefenlagerproblem von vorn beginnen, unter Inkaufnahme des Risikos, dass wir die dritt- oder viertbeste Lösung haben werden.
Deshalb ist es letztlich auch etwas bizarr, wenn Sie immer das Argument gebracht haben, bevor neue Kernkraftwerke gebaut würden, müsse das Tiefenlagerproblem gelöst sein. Das war auf sämtlichen Podien immer Ihre Hauptbotschaft. Sie haben jetzt mit der Mehrheit des Rates angekündigt, dass wir aus der Kernenergie aussteigen sollen. Warum bieten Sie jetzt nicht auch Hand dazu, dass wir das begonnene Verfahren bei der Tiefenlagersuche so durchziehen können, wie es 2005 ohne Referendum in Kraft gesetzt wurde? Ich begreife die Welt nicht mehr, dass man da auch noch in Kauf nimmt, dass sicherheitstechnisch die drittbeste Lösung obsiegt.
Das waren also die massiven Argumente der Kommissionsmehrheit, eben diesen parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.
Zum Schluss, einfach dass das auch noch gesagt ist: Es wurde von der Minderheit diskutiert und argumentiert, dass die Attraktivität der Standortregionen in den Keller absinken würde und es Fluchten aus den Regionen geben würde. Wir haben derzeit ein Lager in der Schweiz, wo abgebrannte, hochaktive Abfälle gelagert werden, das ist Würenlingen im Kanton Aargau. Dort ist es eine Oberflächenanlage, nicht durch 400 Meter Gestein von der Bevölkerung getrennt, und diese Oberflächenanlage wird akzeptiert. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Bevölkerung von Würenlingen verdoppelt. Und Sie argumentieren, dass wegen eines Tiefenlagers alle Leute die Region verlassen würden. Übrigens wurden auch die dortigen Immobilienpreise kaum vom Oberflächenlager Würenlingen tangiert, diese Annahme war ein marginales Rauschen, das in anderen Regionen auch vorkommt.
Wenn Sie also die Spielregeln nicht ändern wollen, dann müssen Sie diese Initiativen ganz klar ablehnen. Wir haben Rahmenbewilligungsverfahren mit der Möglichkeit, dass die gesamte Schweizer Bevölkerung abstimmt, wir haben eine Beschwerdemöglichkeit des Standortkantons, und wir wollen alle die technisch beste Lösung, das sind wir unserer Nachwelt schuldig. Egal ob es sich um Abfälle aus Medizin, Industrie, Forschung oder Kernenergie handelt, wir müssen dieses Problem lösen. Wenn Sie nicht die dritt- oder viertbeste Lösung wollen, dann dürfen Sie dieses Initiative keine Folge geben.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Wasserfallen, ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass wir nie einen Standort finden werden, wenn wir das Vetorecht wieder einräumen. Ich habe eine Frage zu den Änderungen der Bedingungen. Es ist klar kommuniziert worden, dass die Sicherheit das oberste Kriterium für die Standortwahl sei.
Jetzt meine Frage: Haben Sie nicht etwas Verständnis für die Verunsicherung der Standortkantone, wenn vor der Standortfestlegung bereits andere Kriterien geprüft werden? (Zwischenruf Wasserfallen: Welche?) Zum Beispiel die wirtschaftlichen Auswirkungen auf eine Region usw. Sind Sie mit mir der Meinung, dass die Sicherheit das oberste und eigentlich das einzige Kriterium für die Standortwahl sein müsste?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ja, dieser Meinung bin ich. Ich habe mit meinem Plädoyer gegen diese Initiativen klar manifestiert, dass die Sicherheit das oberste Kriterium ist. Aber es ist so, dass in einem laufenden Sachplanverfahren durch die Nagra auch sozioökonomische Abklärungen und Studien gemacht werden; das ist so vorgesehen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Herr Wasserfallen, bestand im Gesetz vor 2005 ein Vetorecht für betroffene Kantone wie Nidwalden und Schaffhausen - ja oder nein? Ist es richtig, dass die parlamentarischen Initiativen kein Vetorecht einfordern - ja oder nein?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Es ist so, dass vorher ein Vetorecht bestand. Man hat sich dann in der parlamentarischen Diskussion während der Beratungen für die Beschwerde des Standortkantons entschieden und das Ganze, alle Kernanlagen, zur nationalen Aufgabe erklärt. Hätte man das nicht getan, wenn also über ein durchgeführtes Rahmenbewilligungsverfahren nur der Standortkanton hätte abstimmen können, müsste ich Sie jetzt nicht fragen, ob Sie einverstanden sind. Ein Zürcher könnte so also nicht abstimmen, wenn der Aargau Standortkanton wäre. Mit dieser Auslegung der demokratischen Rechte wären Sie auch nicht einverstanden gewesen.
Es ist schon so, Herr Bäumle, dass z. B. beim Vorstoss Fehr Hans-Jürg nicht direkt die Rede vom Veto eines Standortkantons ist. Aber der entscheidende Satz am Ende der Begründung der parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg lautet: "Ziel ist die Wiedereinführung von Vorschriften, die sicherstellen, dass ohne Zustimmung der direkt betroffenen Bevölkerung kein Endlager oder geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle gebaut werden darf." Die Antwort auf Ihre zweite Frage liefert Ihnen also Herr Fehr in der Begründung seiner Initiative 10.514.
Keller Peter · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Wasserfallen, ich darf diese Frage mit ausdrücklicher Genehmigung meines Obwaldner Nationalratskollegen stellen - es ist gewissermassen ein Verbrüderungsakt von Nid- und Obwalden in dieser Frage. Sie haben gesagt, dass wir jetzt mit diesen parlamentarischen Initiativen die Spielregeln abändern wollten. Tatsächlich aber wurden ja die Spielregeln eben rückwirkend abgeändert, und man will sie nun wiederherstellen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen: Wie erklären Sie der Nidwaldner Bevölkerung, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die sich in drei Abstimmungen gegen dieses Tiefenlager bzw. einen Sondierstollen ausgesprochen haben, dass Sie jetzt diese drei Abstimmungen kassieren wollen? Wie können Sie demokratiepolitisch hinter einem solchen Affront stehen?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe auch bei den vorhergehenden Fragen ausgeführt, dass die Spielregeln zur Durchführung des Rahmenbewilligungsverfahrens und des Sachplanverfahrens 2005 mit dem Kernenergiegesetz, wie es das Parlament beschlossen hat, akzeptiert wurden. Es haben damals nicht alle zugestimmt; das gebe ich zu. Es gab aber kein Referendum gegen das Gesetz; es gab kein Referendum in den Standortkantonen, und es gab auch kein Referendum gesamtschweizerisch - überhaupt nirgends gab es ein Referendum.
Wenn es jetzt um die Überzeugungsarbeit geht: Es gibt international gesehen auch Beispiele dafür, dass Standortgemeinden zugestimmt haben. Es haben auch Standortgemeinden in der Schweiz - Irrtum vorbehalten - ein positives Ergebnis gehabt. Wenn man die Spielregeln festgelegt hat, gibt es eine eidgenössische Abstimmung, mit dem Rahmenbewilligungsverfahren, und zusätzlich gibt es noch die Beschwerdemöglichkeit des Standortkantons. Damit sind die Möglichkeiten doch relativ gross, juristisch, aber auch demokratisch gegen oder für einen Endlager- oder Tiefenlagerstandort vorzugehen. Das war der Kompromiss, der hier gefunden wurde.
Ich muss Ihnen wie auch Herrn Bäumle nicht sagen, dass es in der Öffentlichkeit wahrscheinlich viel schwieriger durchzubringen wäre, wenn nur ein Standortkanton in dieser Sache beschlussfähig wäre und alle anderen Leute in der Schweiz nicht darüber abstimmen könnten.
Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ces deux initiatives parlementaires - cela a été dit - concernent l'implication des cantons dans les questions relatives au stockage géologique souterrain des déchets radioactifs. Toutefois, elles divergent quelque peu quant à leurs exigences respectives: celle de notre collègue Hans-Jürg Fehr demande qu'un canton ou une région donnée en Suisse ne se voie pas imposer contre sa volonté un dépôt aux fins d'entreposage définitif de déchets radioactifs; celle du groupe des Verts demande expressément de restaurer le droit de codécision des cantons en matière de stockage géologique des déchets nucléaires.
La commission a abordé simultanément ces deux objets, vu qu'ils avaient des objectifs quasiment concordants. Pour comprendre l'enjeu, il faut revenir en 2003: lors de la révision de la loi sur l'énergie nucléaire, le Conseil fédéral prévoyait dans son projet que l'autorisation générale d'exploiter un dépôt en profondeur devait être assortie de l'approbation par le canton d'accueil de l'utilisation du sous-sol. Lors des débats parlementaires - cela a déjà été dit -, le projet avait été fortement remanié car il y a eu divergence entre les deux conseils; finalement, ce droit de veto d'un canton avait été jugé inapproprié et excessif. L'argument principal qui a conduit à son abandon était que l'autorisation générale entrait dans le champ de compétence de la Confédération. Le Conseil des Etats de l'époque avait même été plus loin en relevant que puisque les décisions afférentes à l'énergie nucléaire avaient une portée nationale, un droit de veto cantonal serait totalement hors de propos.
Par contre, les deux conseils ont admis à l'époque que les cantons devraient pouvoir participer aux travaux dès l'élaboration du contenu de l'autorisation. Sur pression du Conseil national, ce droit de participation du canton d'accueil a été étendu aux cantons et aux pays limitrophes. En fait, la participation - cela figure à l'article 44 de la loi sur l'énergie nucléaire -, la consultation et le droit de recours du canton d'implantation - c'est l'article 49 alinéa 4 de cette même loi - ont été conçus en quelque sorte pour compenser ce droit de veto qui était prévu à l'époque.
Sur la base de cette loi et de l'ordonnance y relative, il a été élaboré durant plusieurs années en concertation avec de nombreux acteurs, dont les cantons, ce que l'on connaît aujourd'hui sous la dénomination de conception générale du plan sectoriel "Dépôts en couches géologiques profondes". Cette planification prévoit une longue procédure de mise en oeuvre très détaillée, avec différentes étapes au cours desquelles des exigences précises doivent être remplies. Ainsi, la première étape est consacrée à l'identification de sites d'implantation appropriés sur la base de critères géologiques et de sécurité. La deuxième étape permet aux régions d'implantation à l'étude d'avoir la possibilité de contribuer à la concrétisation des projets de dépôt et aux études portant sur les conséquences socioéconomiques et sur les incidences pour l'aménagement du territoire. Quant à la dernière étape, c'est celle durant laquelle les sites restants font l'objet d'examens approfondis avec, entre autres, le règlement des questions d'indemnisation.
Les autorités concernées sont pleinement et concrètement associées à toute cette démarche ayant comme but ultime de sélectionner le site le mieux adapté sur le plan de la sécurité pour accueillir le futur dépôt en couches géologiques profondes. La décision finale sera bien sûr soumise à référendum et donc à un vote populaire.
Pour la majorité de la commission, il est absolument essentiel que la gestion de la problématique des déchets demeure en mains de la Confédération. Toute la démarche initiée jusqu'ici, avec l'implication systématique des cantons et même des pays voisins, a été exemplaire en termes de collaboration et de transparence. L'objectif commun central, cela a été rappelé plusieurs fois, reste la sécurité. En outre, il a été relevé que la sortie du nucléaire ne nous dispensait naturellement pas de gérer les déchets radioactifs, y compris ceux issus de la recherche et du domaine médical. Réintroduire maintenant un droit de veto des cantons reviendrait à changer les règles du jeu en cours de route, ce qui, aux yeux de la majorité et de la commission, n'est pas acceptable. Même un droit de codécision, dont les critères resteraient à déterminer, ne trouve pas grâce aux yeux de la majorité de la commission, pour des raisons identiques.
Les doutes sur les travaux de la Nagra, les craintes relatives au transport des déchets, les éventuelles implications sur le tourisme ou encore la nécessité de trouver une solution sur le plan international n'ont pas davantage ébranlé la majorité dans sa conviction qu'il était nécessaire de poursuivre la procédure comme prévu. Durant les débats, même certains membres de la minorité n'ont pas remis en question la nécessité de construire un dépôt en profondeur, le considérant comme plus sûr pour la population. Ces commissaires jugent par contre indispensable que les cantons aient un véritable pouvoir d'intervention, faute de quoi il sera impossible selon eux de trouver contre la volonté des cantons un endroit adapté pour ce futur dépôt. C'est surtout cela qui suscite et qui motive leur soutien à l'initiative.
Du côté de la majorité, plusieurs parlementaires insistent sur le fait que la procédure doit être conduite de telle façon que ce soit bien la région et le lieu qui remplissent les critères de sécurité les plus élevés qui soient retenus. La crainte est forte que, si l'on ne mène pas à terme toute la procédure avec rigueur et en s'en tenant strictement aux aspects techniques visant la sécurité maximale, on en arrive à ne pas sélectionner l'endroit optimal. Réintroduire un droit de veto des cantons risquerait précisément de mener à une décision dont l'objectivité en matière technique serait pour le moins douteuse.
La discussion passionnée au sein de la commission et une fois de plus dans cette salle montre que de profondes divergences subsistent entre les partisans d'une solution définitive basée sur la nouvelle législation entrée en vigueur en 2005 et ceux pour qui il faut changer la marche à suivre. Le seul constat qui peut être fait est que la décision de sortir du nucléaire n'a manifestement pas jusqu'ici conduit à l'apaisement en ce qui concerne la problématique de la gestion des déchets radioactifs.
La majorité de la commission a décidé de vous proposer de ne pas donner suite aux deux initiatives qui vous sont soumises. Les scores ont été les suivants: par 14 voix contre 11 dans le cas de l'initiative parlementaire 10.514; par 14 voix contre 10 et 1 abstention dans le cas de l'initiative parlementaire 10.530.
Abstimmung
10.514
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 83 Stimmen
Dagegen ... 93 Stimmen
Abstimmung
10.530
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 83 Stimmen
Dagegen ... 95 Stimmen