12.028
Kartellgesetz. Änderung
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Eintreten)
Antrag der Minderheit
(Rime, Aeschi Thomas, Amstutz, Keller Peter, Matter, Pardini, Schelbert, Walter, Wandfluh)
Festhalten
(= Nichteintreten)
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Rime, Aeschi Thomas, Amstutz, Keller Peter, Matter, Pardini, Schelbert, Walter, Wandfluh)
Maintenir
(= Ne pas entrer en matière)
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Unser Rat ist in der Frühjahrssession nicht auf die Vorlage eingetreten; der Ständerat hat in der Sommersession an seinem Eintretensentscheid festgehalten. Wir führen heute eine zweite Eintretensdebatte durch.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wir befinden uns, wie gesagt, in der zweiten Runde der Behandlung der Änderung des Kartellgesetzes. Nachdem der Nationalrat, anders als der Ständerat, in der Frühjahrssession 2014 auf die Vorlage nicht eingetreten ist und der Ständerat in der Sommersession seinen Eintretensentscheid bestätigt hat, beantragt Ihnen nun die WAK in dieser zweiten Runde mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten.
Diese Änderung des Kartellgesetzes hat eine lange Vorgeschichte. Wir haben die Berichterstattung so aufgeteilt: Ich werde nochmals kurz auf die lange Vorgeschichte eingehen, und Herr de Buman wird dann eine Wertung zum inhaltlichen Ergebnis der Kommissionsberatung vornehmen.
Sie wissen, dass das Kartellgesetz aus dem Jahr 1985 stammt. Die erste Revision erfolgte 1995, die zweite 2003. Das Jahr 2003 ist relevant für diese Revision, weil das Parlament damals eine Evaluation des Gesetzes verlangte, und zwar in Bezug auf die Wirksamkeit der Massnahmen und den Vollzug des Kartellgesetzes. Diese Evaluation führte dann 2008 zu einem Evaluationsbericht des Bundesrates vom März 2009, der vierzehn Empfehlungen enthält. Darunter sind unter anderem die Empfehlungen, die Wettbewerbsbehörden unabhängig zu gestalten und sie zu professionalisieren, eine Harmonisierung der Zusammenschlusskontrolle vorzunehmen usw.
Darum schlossen sich drei Vernehmlassungen an. Eine erste Vernehmlassung im Juni 2010 setzte sich vor allem mit Institutionen, vertikalen Absprachen, internationaler Zusammenarbeit und Widerspruchsverfahren auseinander. Eine zweite Vernehmlassung vom März 2011 sah vor, ein Compliance-Programm gemäss der Motion Schweiger 07.3856 in die Vorlage aufzunehmen. Die dritte Vernehmlassung vom September 2011 schlug Massnahmen zur Verschärfung des Kampfs gegen Kartellabreden vor, und zwar erfolgte diese dritte Vernehmlassung mit entsprechenden Vorschlägen im Rahmen der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz.
Jetzt haben wir mit der Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 2012 das Resultat vorliegen. Vorgeschlagen werden eine ganz moderate Verschärfung des Kartellgesetzes und umfassende institutionelle Reformen; Herr de Buman wird nachher darauf eingehen.
Zum Stand der Parlamentsdebatte ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Ständerat hat in der Frühjahrssession 2013 ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen und die Vorlage mit 25 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen. Die wesentlichsten materiellen Änderungen des Ständerates waren zwei: Zum einen hat er die grundlegende Institutionenreform des Bundesrates abgelehnt und sich auf Korrekturen bei der Wettbewerbskommission beschränkt. Zum andern hat er im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz entsprechend der Motion Birrer-Heimo 11.3984 einen neuen Artikel, Artikel 7a, ins Gesetz aufgenommen. Die WAK-NR ist auf die Vorlage eingetreten, hat sie dann aber in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Entsprechend hat der Nationalrat beschlossen: In der Frühjahrssession 2014 sind wir mit 106 zu 77 Stimmen bei 4 Enthaltungen nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Ständerat wiederum hat an seinem Beschluss festgehalten. Das gibt uns heute die Möglichkeit, mit der Mehrheit der WAK-NR auf die Vorlage einzutreten und damit auch die Detailberatung vorzunehmen, die wir aufgrund des Nichteintretens ausgelassen haben - das zur Geschichte.
Noch ganz kurz zwei Aufrufe, zwei Appelle an Sie: Wer für die Marktwirtschaft eintritt, muss auch für einen funktionierenden Wettbewerb sorgen. Das ist eine Institution unserer marktwirtschaftlichen Ordnung, von welcher auch die Verfassung ausgeht. Die Bundesverfassung verlangt in Artikel 96, dass der Bund "Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen" erlässt. Das ist der Auftrag, und alle die, die dafür sorgen wollen, dass die Marktwirtschaft funktioniert, haben alles Interesse daran, auf diese Vorlage einzutreten und das Kartellrecht materiell etwas zu verschärfen.
Mein zweiter Appell richtet sich auch an meine Fraktion: Wer dezidiert gegen die Hochpreisinsel eintritt, das auch politisch immer wieder so vertreten hat, unter anderem im Rahmen der Debatte über den starken Franken, der ist jetzt gehalten, nicht nur A zu sagen, sondern auch B, auf diese Vorlage einzutreten und mit dem Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz Ernst zu machen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der WAK-NR folgen und auf die Vorlage eintreten.
Zum Schluss noch ein Satz zur parlamentarischen Initiative Kaufmann 08.443, die im Rahmen der heutigen Beratung auch behandelt wird. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen: Zum einen ist die Forderung dieser Initiative mit den Compliance-Artikeln in der Änderung des Kartellgesetzes materiell bereits erfüllt, zum andern ist darauf hinzuweisen, dass in der Detailberatung kein Antrag mit weiter gehenden Forderungen, wie die Initiative sie beinhaltet, gestellt wurde.
Ich danke Ihnen, wenn Sie es der Mehrheit der WAK auch hier gleichtun und der Initiative keine Folge geben.
de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Vous me permettrez de ne pas revenir sur les questions de procédure qui justifient une limitation du débat d'entrée en matière, mené pour la deuxième fois dans notre enceinte. Ce qu'il faut savoir aujourd'hui, c'est si, après notre premier refus d'entrer en matière et après le maintien de la position du Conseil des Etats, nous décidons d'enterrer purement et simplement le projet, ou si, au contraire, nous voulons réformer le droit des cartels, ou plus exactement le droit de la concurrence, en fonction des exigences d'aujourd'hui.
Il convient de rappeler ici qu'avec l'intensification du commerce international et la globalisation des marchés, le droit de la concurrence prend de l'ampleur dans le monde entier et nécessite par conséquent la collaboration active des autorités nationales entre elles. C'est pour cette raison que notre conseil a mis sous toit l'accord de coopération avec l'Union européenne en matière de droit de la concurrence.
La compétitivité est un maître mot pour l'économie suisse. La cherté du franc y porte atteinte et nécessite un engagement déterminé de la Banque nationale suisse. L'îlot de cherté que constitue notre pays tire partiellement son origine, toutefois, de positions dominantes de marché et de marges de prix injustifiées. Voilà pourquoi, au coeur de la crise monétaire d'août 2011, le Conseil fédéral a insisté, par la voix du conseiller fédéral en charge de l'économie, sur la nécessité de se battre pour une mise à jour de notre droit national par une lutte plus importante contre les ententes dites dures, verticales et horizontales, de manière à contrer autant que possible la force du franc. L'enjeu est donc double: d'une part, il faut renforcer le droit matériel de la concurrence; d'autre part, il convient de moderniser le fonctionnement de ce droit et de le rendre plus efficace.
Une partie de l'hémicycle était et reste de l'avis que le droit en vigueur est suffisant, eu notamment égard à la jurisprudence du Tribunal administratif fédéral. Notons que cette jurisprudence, par le biais particulier de l'arrêt "Gaba", n'a pas été confirmée par le Tribunal fédéral, d'où l'objet et l'enjeu de notre vision aujourd'hui. Mais ce qui avait poussé notre conseil à refuser l'entrée en matière la dernière fois, c'était le déséquilibre patent entre le statu quo du droit matériel proposé par notre commission et l'adoucissement des peines encourues en cas de violation de la loi ainsi que l'introduction des programmes de "compliance" à l'article 49a.
Aujourd'hui, le préavis de la commission propose certes de maintenir l'article 5 dans sa teneur actuelle, c'est-à-dire qu'il n'y a aucune modification du fardeau de la preuve, aucune allusion aux consortiums ou mise en péril. Notre commission propose de biffer l'article 7a, dont Madame Leutenegger Oberholzer vient de vous parler, qui est le fruit de la motion Birrer-Heimo 11.3984. Par contre, il modifie légèrement le droit en vigueur par un système, créé aux articles 4 alinéa 2bis et 7, visant l'introduction de la notion de force relative de marché, connue dans les pays qui nous entourent et qui a déjà été évoquée lors de la révision de 2003.
C'est une petite contribution à une augmentation du libéralisme des marchés, une contribution certes modeste, mais qui incite la majorité de la commission - la décision a été prise par 14 voix contre 9 et quelques abstentions - à vous recommander d'entrer en matière.
A cela s'ajoute le fait que la réforme institutionnelle prévue à l'article 18 a été légèrement revue et que le nombre de membres de la COMCO ne serait plus de cinq, comme prévu par le Conseil des Etats, mais de sept, pour permettre d'y voir siéger des personnes venant de la pratique, des personnes du terrain.
En résumé, avec le projet issu des délibérations de la commission, chaque camp, chaque philosophie perd des plumes, fait des concessions, mais peut également se réjouir de l'une ou l'autre innovation qui améliore la situation actuelle.
C'est un paquet minimal, j'en conviens, mais inespéré vu la multiplicité et la diversité des axes de révision proposés par le Conseil fédéral. La majorité de la commission estime qu'il couronne plusieurs années d'évaluation du droit et de réflexion et qu'il vaut la peine d'honorer l'équilibre fragile ainsi obtenu, un équilibre typiquement suisse, mais à la condition exclusive que le paquet ne soit pas déficelé.
Par le même résultat de 14 voix contre 9, acquis lors du vote sur l'entrée en matière, tant pour le vote sur l'ensemble que dans la plupart des votes sur des dispositions importantes, la commission vous demande donc d'entrer en matière, d'adopter le projet tel qu'issu de ses délibérations.
Cette recommandation est d'autant plus importante, Monsieur le conseiller fédéral Schneider-Ammann vous le dira tout à l'heure, que le Conseil fédéral se rallie au résultat des travaux de la commission, malgré de probables états d'âme par rapport à certains abandons ou certaines concessions.
Enfin, par 14 voix contre 9 - comme je le disais tout à l'heure -, la commission vous demande de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Kaufmann 08.443.
La première partie des modifications législatives prévues par cette initiative a en effet été intégrée à l'article 49a. Quant au deuxième volet, qui visait à la diminution de la sanction contre l'entreprise ainsi qu'à l'introduction d'une peine contre le collaborateur fautif, il a été refusé par notre commission, suivant ainsi l'avis du Conseil fédéral.
C'est par ces considérations que je vous demande d'entrer en matière et de ne pas déficeler le paquet, sinon la modification de la loi sera rejetée.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Monsieur de Buman, vous avez fait mention de la "force relative sur le marché". Pouvez-vous préciser ce que l'on sous-entend par "force relative sur le marché"? J'ai également consulté l'article 4 alinéa 2bis, mais je ne l'ai pas bien compris, en particulier cet élément. Pourriez-vous nous donner des précisions afin que l'on sache ce que nous allons voter?
de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Je réponds très volontiers à cette question, parce que la "force relative sur le marché" n'a pas été au coeur de notre premier débat. Cette notion existe dans les quatre Etats voisins du nôtre, mais elle n'est pas encore inscrite dans le droit européen. Mais c'est parce qu'elle existe dans les droits nationaux qu'elle est eurocompatible - nous aurons l'occasion d'y revenir.
De quoi s'agit-il? Dans le droit actuel, on parle de "position dominante sur le marché" quand des entreprises ont, en termes de chiffre d'affaires, en termes de part de marché, une importance que l'on peut évaluer. La "force relative sur le marché" n'est pas liée au chiffre d'affaires, mais au caractère incontournable d'une entreprise. Quand on veut se procurer un produit intermédiaire - c'est le cas notamment pour l'agriculture - qui contribuera à l'élaboration d'un produit fini, il peut arriver que l'on doive passer par une seule entreprise qui propose un produit novateur dont on a besoin pour sa propre fabrication. Or il se trouve parfois que les entreprises dans cette situation abusent de leur capacité d'innovation ou de leur monopole sur le marché pour pratiquer des prix de livraison aux entreprises suisses qui ne sont pas les mêmes que ceux pratiqués sur d'autres marchés étrangers.
C'est la raison pour laquelle la "position dominante sur le marché" est une notion qui a trait aux entreprises, et cela à l'intérieur du pays et à l'étranger, mais qui n'a pas trait aux droits du consommateur. C'est pour cette raison que le Bureau a finalement décidé que l'article 4 alinéa 2bis et l'article 7 - qui forment un système - ne sont pas totalement incompatibles avec l'article 7a dans la version décidée par le Conseil des Etats, proposée par la minorité Birrer-Heimo, parce que cette version touche le consommateur et a d'autres conséquences.
En résumé, la "force relative sur le marché", c'est quand une entreprise qui n'est pas dominante dans l'absolu s'avère être incontournable et profiter de cette situation, ce qui a pour effet de provoquer en Suisse, pour le produit fini, un îlot de cherté.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Pour la bonne forme et pour le Bulletin officiel, vu l'importance du sujet, je répète mes liens d'intérêts: je suis président de l'Union suisse des arts et métiers (USAM) et entrepreneur.
Le 6 mars, notre conseil s'est opposé de manière très claire à l'entrée en matière sur cet objet, par 106 voix contre 77 et 4 abstentions. L'opposition ne vient pas seulement des PME membres de l'USAM - il y avait en effet plus de 90 associations qui se sont prononcées -, elle vient également des assurances, des directeurs cantonaux de la construction; l'OFROU a également pris position et l'Union syndicale suisse émet des réserves pour le moins considérables sur cette révision.
Qu'est-ce qui a changé depuis le 6 mars? La Commission de l'économie et des redevances a introduit un nouvel article 4 alinéa 2bis, intitulé Abus de dépendance, qui concerne les entreprises en position de force relative. Cette proposition se base sur une réglementation similaire existant dans d'autres pays européens, principalement en Allemagne, où elle est rarement mise en pratique.
En Allemagne, cette formulation ne protège plus que les PME dépendantes, alors que notre version concernerait toutes les entreprises. Il n'existe pas d'équivalent dans le droit européen, cela a été dit par Monsieur de Buman. Et je vous rappelle tout de même que l'on a adopté il n'y a pas si longtemps, soit le 20 juin, l'Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'accord entre la Suisse et l'Union européenne concernant la coopération en matière d'application de leurs droits de la concurrence. Or, on est déjà en train de faire des exceptions.
Dans une prise de position remise par l'administration, on relève d'autres incohérences. J'en cite quelques-unes - j'y reviendrai plus en détail, si on devait entrer en matière, lorsque l'on traitera l'article 4.
Monsieur de Buman a essayé de donner une explication en réponse à Monsieur Bourgeois. Je vais vous lire ce qui est dit dans la note de l'administration: "Que signifie 'alternatives suffisantes ou raisonnables', et quand y a-t-il 'dépendance'? La proposition ne se prononce pas à ce sujet. Etant donné qu'elle s'inspire en grande partie de la réglementation allemande, il convient de se fonder sur les expériences faites en Allemagne ... Les tribunaux se prononcent toujours au cas par cas."
En ce qui concerne les entreprises, par exemple Camille Bloch - qui produit le ragusa -, pourrait être touchée par ce genre de proposition. Tout comme la petite société Flauder, qui fait de l'eau minérale dans le canton d'Appenzell, qui serait dès lors mise sur un pied d'égalité avec Coca Cola. Vous imaginez donc les problèmes que cela pourrait poser pour les Appenzellois.
Je cite encore quelques phrases de ce document pour ce qui concerne les conséquences: "Les entreprises, dans la mesure où elles sont actives à l'intérieur du pays, sont de toute évidence visées par la disposition. Ainsi l'interdiction d'abus vaut pour les entreprises indigènes abusant de la dépendance économique de leurs partenaires sur le marché suisse. La liberté d'action de ces dernières serait réduite; toutefois, les acheteurs et les fournisseurs indigènes seraient mieux protégés." Au point suivant, il est mentionné: "L'article proposé pourrait également s'appliquer aux entreprises étrangères, du moins sur le plan civil. En vertu du principe de territorialité, une application par les autorités ne devrait être possible en principe qu'en accord avec les entreprises concernées."
J'en conclus que cet article va poser des problèmes aux producteurs suisses, aux très petits producteurs suisses également, mais que les entreprises étrangères qui décideront de ne pas jouer le jeu continueront à faire ce qu'elles ont toujours fait jusqu'à maintenant.
Je cite encore un point concernant les désavantages: "Cette proposition implique une forte intervention de l'Etat dans le marché." Monsieur le conseiller fédéral, vous qui défendez le Parti libéral-radical, soutenez-vous vraiment des interventions de l'Etat sur le marché et êtes-vous prêt à augmenter fortement le personnel de la COMCO?
Au point suivant, il est écrit: "Il reste à savoir si un cas d'abus de dépendance doit forcément aboutir à une sanction. Contrairement aux articles 5 et 7 LCart, ce n'est pas l'économie suisse qui est nécessairement affectée dans son ensemble, mais 'seulement' un acquéreur ou un fournisseur. En d'autres termes, il pourrait suffire d'obliger l'entreprise abusant de la dépendance économique de ses partenaires contractuels à livrer sans lui infliger en plus des sanctions très élevées. Il semble qu'aucune amende n'ait jamais été infligée en Allemagne." Cela est intéressant puisqu'on cite toujours l'Allemagne. Faut-il dès lors vraiment introduire des articles simplement pour la beauté du geste et pour faire plaisir aux juristes qui auront l'impression d'avoir fait un travail de rédaction impeccable? Je poursuis la citation: "L'exemple allemand nous montre que l'état de fait est très compliqué. Parallèlement, il est difficile de procéder à des simplifications, sinon la norme réglerait à nouveau des faits matériels qui ne devraient pas être pris en compte vu qu'ils ne sont pas fondés sur un rapport de dépendance."
J'en arrive aux conclusions de ce document: "... le concept s'avère en principe praticable; toutefois, il induit le risque d'une intervention accrue de l'Etat. En outre, l'établissement des éléments constitutifs d'infraction est très compliqué et pourrait poser des difficultés aux autorités en matière de concurrence et aux tribunaux, en particulier du fait que le sujet n'est pas développé dans le message du Conseil fédéral. ... L'acceptation de l'article proposé risque de pâtir du fait qu'il n'a pas été soumis à une procédure de consultation ni présenté dans le message du Conseil fédéral."
Si vous me permettez d'être un peu simplificateur, je vous dirai que l'on a fait ici un bricolage afin de réunir un maximum de gens sous un même chapeau pour tenter de sauver cette révision, mais ce compromis ne présente aucun avantage, aucune solution.
Je vous demande donc de maintenir votre décision de non-entrée en matière. Probablement d'ailleurs que, si on fait ce que la majorité de la commission a décidé et que l'on biffe un article ici, un article là, à la fin, vous direz de toute façon non.
Concernant l'initiative parlementaire Kaufmann 08.443, je suis d'avis que si l'on entre en matière sur le projet et que l'on révise la loi, il est vrai que l'on peut ne pas donner suite à l'initiative précitée. Mais, dans la mesure où je suis convaincu que vous n'entrerez pas en matière après l'argumentation que je viens de développer, je crois qu'il faut donner suite à cette initiative.
Maire Jacques-André · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Depuis très longtemps, le Parti socialiste a inscrit dans ses priorités la défense des intérêts des consommateurs et, aujourd'hui plus que jamais, il tient à s'attaquer au problème de l'îlot de cherté suisse, qui, malgré quelques améliorations ces derniers mois, reste un problème lancinant. En effet, la situation reste insatisfaisante et trop de produits identiques coûtent encore nettement plus cher en Suisse que dans les pays voisins.
L'actuelle loi sur les cartels comprend plusieurs lacunes au niveau des règles qui devraient permettre une libre mais saine concurrence qui serait favorable au développement économique de notre pays.
Nous vous proposons d'entrer en matière parce que nous voulons susciter le débat. En effet, certaines propositions de minorité permettraient d'améliorer la loi actuelle. C'est dans l'espoir que nous y parviendrons que nous vous invitons à entrer en matière. Si nous disions non à l'entrée en matière, toute la révision tomberait à l'eau et cela aurait à notre avis un effet très néfaste pour les consommateurs de notre pays. Or, les propositions de minorité que nous pourrions soutenir offrent en effet les moyens d'améliorer la situation, en empêchant par exemple que les importateurs contraignent les détaillants à pratiquer des prix excessifs. Il est également question de plusieurs améliorations du fonctionnement du système qui permettrait à la COMCO d'être plus réactive et plus efficace. Les enjeux se situent particulièrement aux articles 4, 5 et 7a. Encore une fois, c'est dans l'intérêt des consommateurs que nous voulons examiner ces propositions, en espérant pouvoir améliorer le cadre légal - le droit des cartels; c'est important pour, une fois encore, s'attaquer à ce fameux îlot de cherté.
La majorité du groupe socialiste se prononcera en faveur de l'entrée en matière, pour permettre, si possible, ces améliorations. Nous réservons, bien entendu, notre décision lors du vote sur l'ensemble, selon l'évolution de ce débat qui, nous l'espérons, sera productif.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Der Nationalrat hat heute eine zweite und letzte Chance, das Wettbewerbsrecht wirksamer zu gestalten. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt sich an der seit Jahrzehnten bestehenden Hochpreisinsel Schweiz, wo mittels Kartellabsprachen Märkte abgeschottet und Parallelimporte verhindert werden. Mit diesen schädlichen Praktiken, mit dem Preiszuschlag "Schweiz" werden Produkte und Dienstleistungen verteuert. Die Kaufkraftabschöpfung wird auf mindestens 15 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Davon streichen sich einige Unternehmen bzw. ihre Teppichetage Profite zum Schaden unserer Volkswirtschaft, der KMU, der Arbeitnehmer und der Konsumentinnen ein.
Es geht schon lange nicht nur um überrissene Boni und um Lohnexzesse, sondern auch um die Abzockerei bei den Preisen. Im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz, den die SP seit Jahren führt, ist das Kartellrecht ein unverzichtbares Instrument, das leider bis heute zahnlos ist. Der vorliegende Entwurf, wie ihn der Ständerat verabschiedet hat, hat nun etwas mehr Biss. Zentral sind dabei zwei Artikel.
Erstens geht es um das Teilkartellverbot in Artikel 5, wo bestimmte Abreden über Preise, Lieferbeschränkungen, Markt- und Gebietsaufteilungen als unzulässig erklärt und gleichzeitig die Verfahren verbessert werden. Entgegen vielen Behauptungen sind nach wie vor Abreden aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz und ganz klar auch Arbeitsgemeinschaften, wie sie oft im Bausektor gebildet werden, möglich.
Zweitens wird mit Artikel 7a, den der Ständerat eingefügt hat, endlich etwas gegen die gezielte Kaufkraftabschöpfung durch ausländische Lieferanten und internationale Konzerne unternommen. Dieser Artikel ist deshalb so wichtig, weil bei Unternehmen, die Lieferkanäle abschotten und so ihre Produkte überteuert in die Schweiz liefern können, oft keine Abrede nachgewiesen werden kann und die Unternehmen nicht als marktbeherrschend eingestuft werden. Da Artikel 7a zu vielen Diskussionen Anlass gab, hat sich in der WAK-NR ein Kompromiss durchgesetzt, der bei der Definition der Marktmacht ansetzt und so die Schwelle für Eingriffe heruntersetzt.
Diese beiden Verschärfungen sind nötig. Wenn bei dieser Revision nur ein paar Brosamen im Bereich der Zusammenschlusskontrolle, des Kartellzivilrechts und der Institutionen resultieren, die Unternehmen hingegen mit Sanktionsminderungen den Profit daraus ziehen, ist das weder ausgewogen noch fair. Das lehnen wir ab. Die SP setzt sich für ein griffigeres Kartellgesetz ein.
Die Mehrheit der Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, die Anträge der Minderheiten bei den Artikeln 5, 6a, 7a und 49a unterstützen und die anderen ablehnen. Zur Ausgestaltung der Weko in den Artikeln 18 und folgende sind die Meinungen geteilt.
Führen Sie die Debatte zum Kartellgesetz, und lehnen Sie den Nichteintretensantrag der Minderheit ab. Es geht nicht nur um ein wirksames Wettbewerbsrecht. Es geht um Arbeitsplätze und Konsum in der Schweiz. Sehen Sie nicht tatenlos zu, wie weiterhin internationale Konzerne Milliarden von Franken abschöpfen, ohne einen Mehrwert zu erbringen!
Treten Sie auf die Vorlage ein, und unterstützen Sie die Vorlage, wie der Ständerat sie verabschiedet hat.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame la présidente de la Fondation pour la protection des consommateurs (SKS), vous avez évoqué le compromis de l'article 4 ainsi que l'article 7a. Voulez-vous ces deux articles dans la loi ou considérez-vous que la solution de compromis remplace l'article 7a décidé par le Conseil des Etats?
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Rime, die beiden Artikel schliessen sich nicht aus. Wenn wir Eintreten beschliessen, würde ich mich sehr gerne detailliert dazu äussern, was Artikel 7a bringt und was Artikel 4 bringt. Aber es ist so - beide Artikel zusammen sind möglich. Im Moment haben wir hier noch keine entsprechenden Entscheide, und deshalb halten wir im Moment noch fest.
Keller Peter · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Kollegin, wenn sich jetzt umgekehrt beispielsweise China über überteuerte Preise bei Rolex-Uhren beschweren und sagen würde, diese Uhren müssten günstiger verkauft werden, und das dann auch so bestimmen würde - was würden Sie dazu sagen?
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht darum, dass die Lieferkanäle geöffnet werden, geschätzter Kollege. Sie unterschätzen vielleicht das Wettbewerbsrecht in anderen Ländern - es gibt einige Länder, die inzwischen entsprechende Bestimmungen haben. Es gibt internationale Unternehmen - ich habe entsprechende Richtlinien gesehen -, die ihre Leute im Konzern warnen, dass zum Beispiel in den USA eine Preisdifferenzierung nicht gestattet sei, und zwar nicht nur bei marktbeherrschenden, sondern sogar bei nichtmarktbeherrschenden Unternehmen. Das, was Sie monieren, passiert heute weltweit bereits an sehr vielen Orten.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zuerst ein Wort an die Kommissionssprecherin, Frau Leutenegger Oberholzer - sie ist leider jetzt nicht da -: Mit dieser Fassung, die Sie vertreten, verteidigen Sie keineswegs die Verfassung, im Gegenteil. Wir riskieren mit Schnellschüssen, aus einem guten Gesetz ein interventionistisches Monster zu schaffen, notabene ohne ausgewiesenen Handlungsbedarf. Ein solcher konnte in der Kommission nämlich nicht nachgewiesen werden.
Dafür wurden uns von Vertretern von Partikularinteressen bei Artikel 4 Absatz 2bis mit scheinbar harmlosen Zusatzbemerkungen Ansätze einer erweiterten Marktdefinition untergejubelt. Kartellrechtsspezialist Professor Marc Amstutz warnt denn auch zu Recht vor einem "Wettbewerb der Schlafmützen"; Frau Birrer-Heimo, ich bitte Sie, das Ihren Geldgebern einmal mitzuteilen.
Ebenso untergejubelt wurden uns von Detailhandelskreisen bei Artikel 5 die Vermutungstatbestände für gewisse vertikale Abreden. Professor Silvio Borner trifft den Nagel auf den Kopf mit seiner Aussage, dass Migros-Gründer Duttweiler seinerzeit den Wettbewerb gegen teure Marken mit Eigenmarken und nicht mit bevorteilenden Regulierungen aufnahm - und gewann! Viele Ökonomen und ein paar vernünftige Juristen - wenigstens die, die nicht auf Überregulierungen in diesem Staat angewiesen sind und trotzdem genug Arbeit haben - warnen uns vor dieser Überregulierung. Das heisst in der Wettbewerbspolitik, dass gerade die Wettbewerbsbehörden durch ökonomisch fehlgeleitete Interventionen den Wettbewerb behindern oder sogar beseitigen. Überregulierungen wirken wie Kartelle; das habe nicht ich erfunden, das sagen gestandene, erfahrene Ökonomen, und zwar nicht nur in der Schweiz. Besonders schädlich ist eine Wettbewerbspolitik, die schwächere Marktteilnehmer schützen will.
Wir haben diese Warnungen zwar leider nicht beherzigt, aber wir haben sie auch nicht einfach in den Wind geschlagen. Wir haben durchgesetzt, dass eine Evaluation der Änderungen aus dem Jahre 2003 durchgeführt wurde. Wie Sie alle wissen, hat diese Prüfung, bezogen auf die heutige Diskussion, Folgendes ergeben: Erstens muss mit relativer Marktmacht sorgfältig umgegangen werden, sonst schädigt die Weko den Wettbewerb; heute herrscht angesichts der vielen hängigen Rekurse grosse Rechtsunsicherheit. Zweitens schaden die Vermutungstatbestände für vertikale Abreden mehr, als sie nützen; das ist das Resultat. Drittens wäre eine bessere Trennung von Untersuchung und Entscheid nötig.
Über diese Punkte schien man Konsens erzielt zu haben, bis im Zusammenhang mit der Diskussion um die sogenannte Hochpreisinsel der politische Diskurs erneut aufflammte, und zwar mit absonderlichen Auswüchsen. Die Neuregelung der Behördenorganisation ist weitgehend ausser Rang und Traktanden gefallen. Es droht jetzt eine Scheinlösung, sodass es klar besser ist, im Moment überhaupt nichts zu tun. Die Vermutungstatbestände für vertikale Abreden sollen gemäss Entwurf nicht nur nicht beseitigt, sondern mit einem Teilkartellverbot und einer Beweislastumkehr sogar noch massiv verschärft werden. Ich danke allen, die diesem absurden Ansinnen einen Riegel vorschieben.
Mit dem sogenannten Kompromissvorschlag zu Artikel 7a droht uns jetzt kein lächerlicher Streich mehr, der sich sowieso nicht umsetzen liesse, sondern effektiv eine Katastrophe. Gemäss diesem Vorschlag soll die Weko bei Missbrauchstatbeständen im Sinne von Artikel 7a nicht nur marktbeherrschende Unternehmen, sondern auch Unternehmen mit nur relativer Marktmacht mit Sanktionen belegen. Stellen Sie sich das einmal in der Praxis vor! Mit dieser Regelung gleitet die Weko schön sanft ins Nirwana der Regulatoren. Sie öffnen damit Tür und Tor für Juristen, für Ökonomen und für die ganze Kartellindustrie, aber dem Konsumenten und der Konsumentin helfen Sie damit überhaupt nicht.
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Unsere Fraktion war bereits bei der ersten Beratung gegen Eintreten auf diese Vorlage. Dabei bleibt es auch, obwohl die Vorzeichen diesmal etwas andere sind. Wir von der BDP-Fraktion wollen vor allem bei den Wettbewerbsabreden gemäss Artikel 5 dieser Vorlage keine Änderung. Dies ist aber nicht gesichert, wenn wir eintreten, weil Minderheitsanträge Änderungen zu Artikel 5 vorschlagen. Artikel 5 ist ein ganz zentraler Artikel, bei dem wir jegliche Änderungen gegenüber dem geltenden Recht vehement ablehnen.
Neu wird bei den Artikeln 4 und 7 eine Lösung vorgeschlagen, welche neben den marktbeherrschenden Unternehmen auch die relativ marktmächtigen Unternehmen erfassen soll. Die Weko hätte dann auch die Möglichkeit, bei Unternehmen einzugreifen, die sogenannt relativ marktmächtig sind. Diese Interventionsmöglichkeit bestand bis heute nicht. Auf den ersten Blick erscheint diese Ergänzung im Kartellrecht sinnvoll. Ähnliche Instrumente kennen auch unsere Nachbarländer.
Es ist unbestritten: Vielfach müssen unsere Unternehmen im Inland - meistens sind es KMU - ihre Produktionsmittel aus dem Ausland zu überhöhten Preisen einkaufen. Schuld daran sind vielfach Vertriebsorganisationen der ausländischen Konzerne, die selber die Handelsgewinne einstreichen wollen, anstatt die Güter zu angemessenen Preisen den einheimischen KMU direkt zu liefern. Zahlreiche Branchen sind davon betroffen; es geht dabei um Markenkleider, Markengetränke, Körperpflegeprodukte und einige andere mehr. Diese unerfreuliche Situation kann tatsächlich einheimische Unternehmen dazu bringen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern, was selbstverständlich von niemandem hier drin gewünscht wird. Dies sind ernstzunehmende Sorgen unserer KMU.
Der Teufel steckt aber wieder einmal im Detail einer Umsetzung von Bestimmungen. Es besteht die Gefahr, dass die Bestimmungen über die relative Marktmacht überinterpretiert werden. Was kann die Weko tun, wenn ein ausländischer Konzern ein Schweizer Unternehmen nicht beliefern will? Sie kann nach den Bestimmungen über die relative Marktmacht, die wir neu einführen würden, unter gewissen Bedingungen das Unternehmen dazu zwingen zu liefern. Aber die Frage ist dann immer noch, zu welchem Preis das geschehen soll. Wir befürchten, dass die Zahl der Eingriffe in den Markt auf diese Weise massiv zunehmen und der Markt dadurch verzerrt würde.
Darum sind wir auch sehr skeptisch gegenüber der von der Kommission aufgenommenen Bestimmung über die relative Marktmacht von Unternehmungen, die unter das Kartellrecht fallen würden. Es handelt sich hier eben nicht um einen Kompromiss, wie oft gesagt wurde. Es ist eine äusserst "gummige" Bestimmung. Sie kann übrigens auch Klein- und Kleinstunternehmungen treffen, die genau das machen, was man von ihnen verlangt: nämlich in eine Nische investieren, eine Nischenproduktion aufbauen. Damit würden sie aber auch unter diese Bestimmung fallen, die ganz klar KMU-schädlich ist.
Schliesslich können wir auch die vorgeschlagene Verkleinerung der Weko auf sieben oder fünf Mitglieder nicht unterstützen. Es wird argumentiert, die Weko müsse professioneller werden und es sollten keine Verbandsvertreter mehr in der Weko Einsitz nehmen können. Weiter wird ins Feld geführt, die Mitglieder der Weko sollten neutral und unabhängig sein und keine Brancheninteressen wahrnehmen. So weit, so gut. Es ist aber ganz klar, dass mit dieser Professionalisierung die praktische Erfahrung in der Weko verlorengeht, und diese hat in diesem Bereich einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb sind wir klar der Meinung, dass unbedingt auch Branchenvertreter in die Weko gehören, sonst geht dort der Bezug zur Praxis verloren.
Wir stellen zunehmend fest, dass der Bezug zur Praxis in verschiedenen Aufsichtsgremien nicht mehr oder zu wenig vorhanden ist. Das ist ganz sicher keine gute Entwicklung. Die Weko muss die praktischen Abläufe kennen, um im Interesse der Gesamtwirtschaft gute Entscheide treffen zu können.
Aus diesen für uns sehr wichtigen Gründen sind wir für Nichteintreten. Unser heutiges Kartellrecht ist nicht so schlecht, dass es um jeden Preis revidiert werden muss. Die letzte Revision wurde erst vor gut zehn Jahren vorgenommen, und ob neue Lösungen der Wirtschaft wirkliche Verbesserungen bringen, ist alles andere als garantiert.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Hess, Sie haben uns erklärt, dass der Teufel im Detail stecke. Diese Ansicht teile ich absolut mit Ihnen. Aber warum verweigern Sie dann das Eintreten, wodurch wir die Diskussion über die Details überhaupt erst führen können?
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Wir sollten nicht eintreten, weil eben die Gefahr besteht, dass der Rat Artikel nicht nur in dem Sinne ändert, wie ich es hier ausgeführt habe. Es liegen entsprechende Anträge vor, ich habe es eingangs gesagt. Es wäre schön, wenn wir hier sagen könnten, wir würden eintreten und diese Diskussion tatsächlich führen. Doch wir sehen uns gezwungen, für Nichteintreten zu stimmen, weil nicht nur im Bereich der relativen Marktmacht, sondern insgesamt in drei wesentlichen Bereichen die Gefahr besteht, dass wir am Schluss eben genau diesen sogenannten Kompromiss haben, der gar keiner ist.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich möchte im Namen der Grünliberalen erneut für ein Eintreten auf diese Vorlage und diese Diskussion werben. Es wurde erwähnt, welche zentrale Rolle einem funktionierenden Wettbewerb zukommt. Wettbewerb ist innovationsfördernd, ist kostensenkend, ist qualitätssteigernd; das sind die Effekte.
Unser Rat hat in der Frühjahrssession die Diskussion verweigert. Mitentscheidend, und dafür haben wir ein gewisses Verständnis, war die Befürchtung, dass Arbeitsgemeinschaften nicht mehr erlaubt sein könnten. Auch wenn der Bundesrat versucht hat, die Dinge hier klarzustellen, gab es widersprüchliche Äusserungen, die der Weko zugeschrieben wurden. Sie haben Verwirrung angerichtet und Besorgnis über verschiedene Entwicklungen bezüglich Arbeitsgemeinschaften geweckt, die sich mit der Revision noch verschärfen könnten. Es scheint uns daher ganz entscheidend, dass der Departementsvorsteher und die Kommission zuhanden der Materialien noch einmal Folgendes bestätigen: dass es sich bei Arbeitsgemeinschaften eben gerade nicht um Wettbewerbsabreden handelt, sondern um ein gemeinsames Angebot, das kartellrechtlich nicht relevant ist - ausser es handelt sich um ein Submissionskartell, ein Kartell, welches zum Ziel hat, die Zahl der konkurrierenden Offerten zu beschränken, um den Wettbewerb auszuschalten.
Ich erinnere Sie gerne daran, dass diese Revision basierend auf dem Evaluationsbericht eingeleitet worden ist, den das Parlament eingefordert hat. Der Bericht hat Handlungsbedarf aufgezeigt, primär bei den Institutionen. Zudem sollte die Rechtsentwicklung in der EU und in den OECD-Staaten vermehrt berücksichtigt werden. Bei unserem Rechtsrahmen und unseren Institutionen hinken wir der Entwicklung hinterher. Ich bin überzeugt, dass die Wettbewerbsteilnehmer dies nicht tun. Es scheint mir ein bisschen einfach, sich auf den Standpunkt zu stellen, es gebe keinen Handlungsbedarf. Die Diskussionsverweigerung kann keine Antwort sein. Es ist nicht unsere Aufgabe, Partikularinteressen der Wirtschaft zu dienen, sondern im Sinne des volkswirtschaftlichen Gesamtwohls Prozesse und die Wohlfahrt zu optimieren. Es ist gut, wenn wir die Diskussion darüber führen können.
Die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht:
1. Es geht um Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung. Wissen Sie, was mir zeigt, dass es um die Rechtssicherheit schlechtsteht? Es sind die zahlreichen Unternehmerverbände, die alle eine Handvoll Juristen engagieren müssen, um sich die Argumente bezüglich dieser Revision zusammenzuklauben. Diese Unternehmer sind auf diese juristische Unterstützung offenbar immer häufiger angewiesen, weil die Regeln, welches Verhalten im Wettbewerb nach einer Untersuchung im Ergebnis toleriert wird und welches nicht, einfach nicht klar sind.
2. Wettbewerbsdelikte sind keine Kavaliersdelikte, sondern schädigen unsere Volkswirtschaft mit Beträgen in Millionenhöhe. Die Verfahren zur Aufdeckung von Kartellen müssen daher nicht extra kompliziert gehalten werden und unnötig Ressourcen der Behörde binden. Das ist in keinem Nachbarstaat so. Helfen Sie mit, die bürokratische Übung der Erheblichkeitsprüfung, welche viel an Ressourcen beansprucht, zu vereinfachen. Es braucht eine Änderung von Artikel 5.
3. Unsere Entscheidbehörde muss professionalisiert werden. Die heutige Situation mit Interessenvertretern ist verfilzt und unprofessionell. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig.
Das sind für uns die entscheidenden Punkte.
Wenn Sie eintreten, helfen Sie, eine Diskussion über Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung zu führen. Ein Nichteintreten heisst hingegen, dass Sie Rechtsunsicherheit befürworten, bürokratische Prozesse befürworten und es gut finden, dass wir der Weko einen ineffizienten Werkzeugkasten übergeben, der zu langen Verfahren führt. Es kann aber auch so verstanden werden, als ob wir Kartelle marginalisieren würden oder es als Kavaliersdelikte betrachten und befürworten würden, dass Interessenvertreter über ihre eigene Kollegenschaft richten. Den Preis dafür zahlen nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch Steuerzahlende über zu hohe Kosten bei öffentlichen Aufträgen. Auch unsere Volkswirtschaft zahlt, weil Innovationen gehemmt werden und wir uns eine Behörde leisten, welche ihre Ressourcen für Bürokratieaufgaben verwenden muss.
Im Namen der Grünliberalen möchte ich Ihnen darum beliebt machen, auf diese Gesetzesrevision einzutreten und die Diskussion zu führen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich werde die Frage auf Deutsch stellen. Ich glaube, das ist besser, wenn ich eine korrekte Antwort will.
Glauben Sie wirklich, dass wir hier eine korrekte Diskussion zu Artikel 4 führen können? Wir haben hierzu nichts in der Botschaft, wir haben keine Stellungnahme des Bundesrates. Wir haben nur ein Papier von drei Seiten von der Verwaltung. Wenn Sie das Papier gelesen und verstanden haben, haben Sie gesehen, dass es zu 90 Prozent negativ ist. Anders gesagt: In diesem Papier haben wir mehr Fragen als Antworten.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Herr Kollege Rime, ich denke, dass wir eine korrekte Diskussion über jene Punkte führen können, die uns schon lange vorliegen. Das ist Artikel 5, das Teilkartellverbot, es sind die Institutionenfragen, es sind jene Fragen, welche auch schon der Evaluationsbericht aufgezeigt hat. Dass wir jetzt in der Situation sind, dass wir in einer zweiten Runde über Eintreten diskutieren müssen und eigentlich bereits in der Detailberatung stecken, das haben wir auch Ihnen zu verdanken, weil Sie von Anfang an einfach auf Diskussionsverweigerung geschaltet haben.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin, Sie reden hier der Vereinfachung das Wort. Haben Sie den Evaluationsbericht über die Resultate seit 2009 einmal gelesen? Haben Sie die Empfehlungen zur Kenntnis genommen, und wenn ja, was schliessen Sie daraus?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ja, Herr Amstutz, das habe ich, ich kann Ihnen das auch vorlesen. Sie haben vorhin gesagt, man solle ganz darauf verzichten, die vertikalen Restriktionen aufzuführen. Im Bericht steht aber eben auch, dass wir an der direkten Sanktionierbarkeit von unzulässigen Mindest- und Festpreisen sowie Gebietsbeschränkungen festzuhalten haben. Das ist genau das, was wir im Teilkartellverbot, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, tun.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Da der Nationalrat im Frühjahr nicht auf diese Gesetzesrevision eintrat, der Ständerat dann aber doch, gibt es erneut eine Eintretensdebatte. In ihrem Vorfeld gab es wieder viele Zuschriften, aber kaum neue Erkenntnisse. Die Mehrheit der Fraktion der Grünen beantragt daher, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Zu ein paar Grundsätzen: Das Kartellrecht will schädlichen Missbrauch von Marktmacht verhindern und sanktionieren. Verboten sind Wettbewerbsverletzungen, die volkswirtschaftlich oder sozial schaden. Wettbewerb ist nicht Selbstzweck, sondern muss dem Gemeinwohl und den Interessen der Gesamtwirtschaft dienen. Dafür steht im Bereich der Kartelle dieses Gesetz.
Die Mehrheit der Grünen hält die Revision dieses Gesetzes jetzt für verfrüht, weil diverse Entscheide der Wettbewerbsbehörde Weko vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht hängig sind. Der Ausgang dieser Verfahren wird zeigen, ob das Gesetz die Zähne hat, um Missbrauch von Marktmacht zu bestrafen. Diese Leitentscheide der bundesgerichtlichen Instanzen sind abzuwarten, bevor neue Bestimmungen erlassen werden. Wir Grünen verstehen den Aktivismus des Bundesrates nicht.
Die Vorlage enthält ein paar Punkte, die nicht oder kaum bestritten sind. Diese lassen sich separat in eine Botschaft fassen, die man den Räten wieder unterbreiten kann. Das hat das Parlament zum Beispiel bei der 11. AHV-Revision und bei der Revision des Mehrwertsteuergesetzes gestützt auf eine Kommissionsmotion (13.3362) gemacht. Wir Grünen empfehlen, auch beim Kartellgesetz so zu verfahren.
Die Hauptanliegen des Bundesrates sind ein Teilkartellverbot und eine Reform der Institution Weko. Das Teilkartellverbot mit der Umkehr der Beweislast richtet sich im Kern gegen KMU. Damit ist die Fraktion der Grünen nicht einverstanden. Gerade für KMU sind Arbeitsgemeinschaften wichtig, um im Wettbewerb bestehen zu können. Gross und berechtigt ist daher ihr Widerstand gegen diese Revision: Viele Verbände, aber auch die Kantone - die Kantone! - sind dagegen.
Noch das Folgende: In der Kommission hat der Bundesrat bei der ersten Lesung argumentiert, in der Praxis würde sich nahezu nichts ändern. Wenn es so ist, braucht es auch keine neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Der zweite Stein des Anstosses ist die Einführung einer Art Wettbewerbsgericht, weil es mehr Unabhängigkeit brauche. Ich habe in der Kommission entsprechende Abklärungen verlangt. Heute sitzen Verbandsvertreter und Professoren in der Weko. Das Ergebnis der Abklärungen: Verbandsvertreter treten in der Weko nicht häufiger in den Ausstand als die vom Bundesrat für unabhängig erklärten Professoren. In der Tat haben diese Professoren Aufträge von Firmen für Gutachten; sie sitzen in Verwaltungsräten; die Privatwirtschaft sponsert Lehrstühle, unter anderem jenen des Vizepräsidenten der Weko. Kurz: Die scheinbar Unabhängigen sind nicht weniger abhängig als die sogenannt Abhängigen. Die laufenden Gerichtsverfahren werden die Qualität der Weko-Entscheide offenlegen. Im Übrigen hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht in zwei Vernehmlassungen gegen den geplanten Umbau geäussert. Fazit: Es braucht diese Institutionenreform nicht.
Ich komme noch zur sogenannten Hochpreisinsel. Dazu drei Vorbemerkungen:
1. Im Sommer 2011 waren die Preisunterschiede zum benachbarten Ausland wegen der Frankenstärke zum Teil extrem gross. Das hat sich nun wieder etwas eingependelt. Der Franken ist aber weiter zu stark, was den Einkaufstourismus begünstigt. Dem Kampf gegen die Frankenstärke gebührt deshalb weiterhin höchste Priorität.
2. Bei Mieten, Medikamenten und anderen wichtigen Gütern bleiben die Preisunterschiede so oder so frappant. Das liegt nicht am Kartellgesetz, sondern an schweizerischen Regulierungen.
3. Es ist zu beachten, dass in der Schweiz nicht nur die Preise hoch sind, sondern auch die Löhne sind höher. Niedrige Preise auf breiter Front rufen nach niedrigen Löhnen. Das wollen wir nicht.
Klar: Das rechtfertigt keine Lieferverweigerungen und Preisdiktate durch marktmächtige Unternehmen. Das muss und kann die Weko ahnden. Die hängigen Verfahren werden hier einiges klären. Das macht aber das Eintreten heute, wie dargelegt, nicht nötig. Die Mehrheit der grünen Fraktion beantragt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Noch eine Bemerkung zur Frage, ob das jetzt eine Diskussionsverweigerung sei: Wir haben in der Kommission zwei Detailberatungen durchgeführt, wir sprechen heute zum zweiten Mal mehr als eine Stunde nur schon zum Eintreten; im Ganzen werden es wahrscheinlich zwei Stunden sein. In der Öffentlichkeit findet die Debatte statt, in den Medien wird über das Thema diskutiert. In diesem Zusammenhang von Diskussionsverweigerung zu sprechen, halte ich für vollkommen überzogen. Ich meine aber auch, dass es nicht nötig ist, Katastrophenszenarien heraufzubeschwören, wie das insbesondere im Votum von Kollege Amstutz der Fall gewesen ist. Man kann auch aus pragmatischen, vernünftigen Gründen, ohne Katastrophenszenarien, nicht auf diese Vorlage eintreten.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Ich erinnere Sie daran: Die CVP/EVP-Fraktion begrüsste die Revision des Kartellgesetzes bereits im Frühjahr. Wir sind auch diesmal der Meinung, dass wir auf diese Vorlage eintreten sollten. All jene, die sich für eine liberale Marktwirtschaft einsetzen und gleichzeitig einen konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung der Hochpreisinsel und des Einkaufstourismus im nahen Ausland leisten wollen, müssen, wie die Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion, auf diese Gesetzesrevision eintreten.
Wir haben mit Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung dem Bund die Befugnis gegeben, Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu erlassen; dies, weil wir schon damals der Überzeugung waren, dass die Förderung des Wettbewerbs für unser Land von grösster Bedeutung ist. Wettbewerb, wir haben es bereits mehrmals gehört, ist innovationsfördernd, Wettbewerb ist produktivitäts- und effizienzfördernd. Ohne Wettbewerb bleibt das Preisniveau hoch.
Nach den Revisionen von 1995 und 2003 und der Evaluation der Wirkung der gesetzlichen Anpassungen, die 2003 vorgenommen worden waren, gilt es nun, den Fokus auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt zu verschärfen. Von diesem Wettbewerb profitieren einerseits die Unternehmen selbst, denn ihr Innovationspotenzial wird gestärkt, und andererseits die Konsumenten, weil ihnen attraktive Preise für die Güter angeboten werden.
Der Ständerat hatte die Vorlage des Bundesrates in wichtigen Punkten präzisiert und abgeändert, und wir haben uns unsererseits nach den Anhörungen verschiedenster Experten beider Seiten nochmals mit den Fragen des Teilkartellverbots, der Marktmacht, der Optionen zur besseren Bekämpfung der Hochpreisinsel und der vorgeschlagenen Institutionenreform auseinandergesetzt. Wir sind heute, wie bereits im Frühjahr, klar der Auffassung, dass wir auf diese Vorlage eintreten müssen.
Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte für unser Ja zum Eintreten auf diese Vorlage erläutern:
1. Entgegen den Befürchtungen gewisser KMU-Kreise werden die KMU weiterhin die Möglichkeit haben, sich über Arbeitsgemeinschaften und Einkaufsverbünde gegenüber anderen, grösseren Anbietern zu behaupten. Selbstverständlich muss die Effizienzbegründung vorliegen, aber es muss unseres Erachtens zwingend weiterhin möglich sein, dass kleinere Anbieter von Dienstleistungen sich zusammenschliessen. Würden wir dies nicht zulassen, könnten sie sich kaum mehr an den öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, was auch volkswirtschaftlich schädlich wäre. Hiermit ist aber auch gesagt, dass wir - ausserhalb dieser Revision - die Frage der zulässigen Grösse der öffentlich ausgeschriebenen Lose aufwerfen müssen. Je grösser diese ausfallen, desto schwieriger ist es für KMU, ihre Leistungen anbieten zu können, auch wenn sie Arbeitsgemeinschaften bilden.
2. Wir gehen davon aus, dass das vorgesehene Teilkartellverbot zu einer Beschleunigung des Prozesses führen wird. Dadurch erhöht sich die Rechtssicherheit für die KMU.
3. Nach wie vor profitieren ausländische Firmen und Konzerne von unserer hohen Kaufkraft. Es darf nicht sein, dass wir hierzulande Vertriebssysteme schützen, die diesen internationalen Konzernen ermöglichen, weiterhin ungerechtfertigte "Schweiz-Zuschläge" zu erheben und so Kaufkraft abzuschöpfen. Vertikale Preisbindungen sowie Gebietsabschottungen müssen verboten sein, denn sie schaden dem Wettbewerb. Wir führten diese Diskussion bereits anlässlich der zweiten Kartellgesetzrevision im Jahr 2003. Mittlerweile ist der Handlungsbedarf ausgewiesen.
4. Wir begrüssen die Institutionenreform, erachten aber den Vorschlag der Schwesterkommission als zu radikal und werden daher einen mittleren Weg suchen. Die Weko muss aus unabhängigen sachverständigen Personen zusammengesetzt werden. Spätestens seit den Anhörungen sind wir uns bewusst, dass diese sogenannte Unabhängigkeit der Mitglieder der Weko zu einer Knacknuss werden kann, aber wir sollten es dennoch wagen.
Wir sind nur insofern für Eintreten, als wir ganz klar davon ausgehen, dass wir gewisse Fortschritte erzielen können, namentlich in Artikel 4, in Artikel 6a und in Artikel 7. Es geht nicht an, dass wir am Ende einer mehrstündigen Debatte dann nur noch eine Milderung der Sanktionen haben. Das wäre nicht unser Ziel. Wir sagen zu diesem Gesetzentwurf in globo, so, wie er präsentiert ist, Ja. Wir haben zwar noch Minderheitsanträge, die wir vertreten werden, aber grundsätzlich brauchen wir eine Veränderung.
Ich bitte Sie, auf diesen Vorschlag einzutreten und diese Veränderung vorzunehmen. Andernfalls werden wir die Vorlage spätestens in der Gesamtabstimmung ablehnen.
Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Was haben wir in Kommission und Rat an dieser Vorlage gearbeitet! Der Bundesrat hat eine Vorlage unterbreitet, und wir haben uns dann wie die Goldgräber darauf gestürzt, geschaufelt und gebuddelt und auch viel Staub aufgewirbelt, zum Teil sogar etwas Dreck aufgeworfen. Da gab es einige, die von Anfang an nicht mitschaufeln wollten. Sie sagten, da gebe es ohnehin nichts zu finden. In Tat und Wahrheit wollten sie wahrscheinlich nicht zuletzt auch ihre eigenen prestigeträchtigen Ämtchen nicht verlieren. Dann gab es andere, die waren übereifrig, die haben ein paar Glasperlen mitgebracht und dann gesagt, sie hätten hier eine Diamantader gefunden.
Jetzt, nach siebzehn Monaten der Arbeit - es kam mir vor wie Jahre -, haben sich Staub und Dreck gelegt, und es ist Zeit zu schauen, was denn die echten Funde sind. Wir wollen sie bei Tageslicht betrachten: kritisch, aber aufgeschlossen. Meine Fraktion verwendet hierfür folgende Goldwaage: Zu einem starken und schlanken Staat gehört auch ein starkes, schlankes Kartellrecht. Stärke bedeutet, dass der Wettbewerb nicht durch die Marktteilnehmer ausgeschaltet werden darf. Schlankheit bedeutet aber, dass der Staat nur dort eingreift, wo tatsächlich ein Missbrauch vorliegt und wo der Eingriff für die Zielerreichung auch wirklich zweckmässig und verhältnismässig ist. Zur Stärkung des Kartellrechts dient vor allem die Institutionenreform. Sie ist für uns Alpha und Omega der Vorlage, also Ausgangspunkt gemäss der Evaluation von 2008 und heute hoffentlich matchentscheidender Schlusspunkt - jedenfalls für uns.
Der Ständerat hat diese Vorlage des Bundesrates zwar kräftig zurechtgestutzt, doch auch die verbleibende Reform ist ein starker Schritt vorwärts. Die Weko wird neu kompakter, unabhängiger und professioneller. Das stärkt sie. Das ist für uns ein richtiges Goldnugget, das wir hier in der Vorlage gefunden haben.
Auch wenn uns Herr Schelbert sagt, dass die Verbandsvertreter, die heute bei der Weko dabei seien, genauso unabhängig seien wie alle anderen, ist das natürlich nicht der Fall. Mit der Ausstandsregelung mag es so aussehen, aber in Tat und Wahrheit sind Verbandsfunktionäre dabei, die hochsensibles Insiderwissen über die beteiligten Firmen erhalten und in rechtsstaatlich gesehen höchst schwieriger Weise millionenschwere Bussen mitverteilen dürfen. Apropos Kartell: Ich befürchte fast, dass wir in der nationalen Politik hier eine Art Kartell von Leuten haben, die füreinander diese Pöstchen retten wollen.
Neben diesem Nugget, also dieser kompakten Institutionenreform, haben wir vier weitere Perlen identifiziert. Auch sie fördern die Stärke und Schlankheit des Kartellrechts. Erstens gibt es eine verbesserte Zusammenschlusskontrolle; sie macht das Verfahren schärfer, aber auch schneller, da EU-kompatibel. Zweitens gibt es ein verbessertes Zivilverfahren, das die private Rechtsdurchsetzung stärkt; für die Konsumenten ist es ein starkes Mittel. Drittens gibt es ein ausgebautes Widerspruchsverfahren; dies ermöglicht es den Marktteilnehmern, eine Abrede zuerst zu testen; der Weko ermöglicht es, die Folgen der Abrede zu beobachten, bevor sie sie beurteilen muss. Das stärkt die Unternehmen in unserem Land. Viertens gibt es eine Compliance Defence, das heisst eine Belohnung für denjenigen, der sich nachweislich und redlich bemüht, Kartelle zu verhindern; auch das stärkt die Unternehmen.
Die weiteren materiellen Revisionspunkte lehnt unsere Fraktion grossmehrheitlich ab; sie filtert sie, um bei der Metapher zu bleiben, aus dem Sand und trennt das Gold vom Übrigen. Zum Ersten lehnen wir das Teilkartellverbot ab. Es wird durch die Rechtsprechung dereinst vielleicht eingeführt. Aber inhaltlich geht es zu weit, denn es opfert - gewissermassen auf dem Altar der Effizienz - den Grundsatz, dass man nur Abreden verbieten sollte, die auch tatsächlich eine erhebliche Auswirkung auf den Wettbewerb haben. Zum Zweiten lehnen wir die Lex Nivea ab. Artikel 7a wäre weltweit ein Unikum, kaum durchsetzbar und ein übermässiger Eingriff in Marktbeziehungen. Am meisten haben wir uns den Kopf aber bezüglich der relativen Marktmacht zerbrochen. Da gab es verschiedene Meinungen. Aber eine sehr starke Mehrheit der Fraktion ist der Meinung, dass man - auch wenn man beste Absichten hegt - hier allenfalls wie der legendäre Zauberlehrling unbekannte Geister ruft, die man nicht genau einordnen, dann auch nicht kontrollieren und schon gar nicht mehr loswerden kann.
Blendet man nun aber diese drei letztgenannten Punkte aus - Teilkartellverbot, Lex Nivea und relative Marktmacht -, dann bleiben wie gesagt ein Nugget und vier Perlen: die Institutionenreform und die anderen vier Vorteile.
Das waren auch die Elemente, die zugrunde lagen, als wir die Vorlage aufgenommen haben. Natürlich beseitigt man damit nicht mit einem Strich die Hochpreisinsel, das wäre aber auch eine übertriebene Erwartung an ein Kartellgesetz. Wer wirklich an den Grundlagen der Hochpreisinsel schleifen will, der muss Handelshemmnisse abbauen und muss auf diese Weise Parallelimporte vereinfachen. Ich wünsche mir, dass all die, die heute den Kampf gegen die Hochpreisinsel ankündigen, uns dann auch helfen, unsere Märkte zu öffnen, wenn solch überzogene Umwelt- und Sozialstandards oder auch landwirtschaftlicher Protektionismus hochgehalten werden wie z. B. bei der drohenden Volksinitiative "Grüne Wirtschaft".
Schätzen wir also diese kleine, aber feine Reform, nehmen wir dieses Nugget und diese vier Perlen, und bringen wir unsere Goldgräberstimmung mit dieser kleinen, aber feinen Ausbeute zu ihrem Abschluss. Wenn Sie am Schluss der Detailberatung mit dem Gesamtpaket doch nicht einverstanden sein sollten, dann ist dort, aber nicht beim Eintreten der Zeitpunkt, Nein zu stimmen.
Ich bitte Sie also namens meiner Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur Caroni, je formule une très brève remarque, qui est à la fois une question. Vous avez dit que certaines personnes n'avaient tout simplement même pas voulu commencer à discuter. J'espère que vous savez que la discussion par article a déjà eu lieu une fois en commission avant que vous en soyez devenu membre!
Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Es gab in der Tat formell eine Detailberatung, aber es gab keine Bereitschaft, inhaltlich zu irgendeinem Abschluss zu kommen, der dann als Paket die Institution enthalten hätte. Ich lasse meinen Verdacht im Raum stehen, dass es hier nicht zuletzt auch um die Wahrung gewisser Einflussmöglichkeiten ging.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Bleiben wir bei der Sachlichkeit, versuchen wir, das Geschäft über die Runden zu bringen, ohne auf unsachliche Emotion zu machen. Die Kommission hat gut und solide gearbeitet. Sie hat am vergangenen 19. August einen grossen Schritt vorwärts gemacht. Deshalb bin ich froh, wenn die Mehrheit Ihnen heute beantragt, auf das Geschäft einzutreten. Es braucht eine Deblockierung. Der Bundesrat wünscht diese Deblockierung; der Bundesrat wünscht, dass Sie die Revision des Kartellgesetzes hier und heute en détail diskutieren. Wieso?
Es geht darum, dass wir unseren zukünftigen Wohlstand sichern. Unseren zukünftigen Wohlstand sichern wir über unsere zukünftige Wettbewerbsfähigkeit, und wettbewerbsfähig bleiben wir, wenn wir in der Zukunft genauso innovationsfähig sind, wie wir es heute sind. Dazu braucht es unter anderem ein Wettbewerbsrecht, das zu Wettbewerblichkeit führt, das den korrekten Wettbewerb schützt, das diejenigen schützt, die korrekt am Markt teilnehmen. Ich glaube, Sie haben heute die Chance, hier einen wesentlichen Schritt zu machen. Ich erinnere Sie daran, dass der Wettbewerb global ist, und ich erinnere Sie auch noch einmal daran, dass die schweizerische Volkswirtschaft - die Quelle unseres Wohlstandes - jeden zweiten Franken im Ausland verdient. Wenn wir unser Wohlstandsniveau erhalten wollen, dann muss uns das auch in der Zukunft gelingen. Es gelingt uns dann, wenn wir aus freien Stücken - wenn ich das so sagen darf - die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Land integral befördern, das heisst sämtliche Wirtschaftsbereiche mit einbeziehen.
Ich weiss, dass Wettbewerb anstrengend ist. Wettbewerb ist für diejenigen, die es betrifft, immer wieder anstrengend. Genau deshalb muss man sich dieser Herausforderung stellen. Die Vorlage betrifft nicht nur die binnenorientierten Unternehmungen und Branchen und nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land, sondern ganz ausdrücklich die gesamte Volkswirtschaft.
Die Vorlage ist sorgfältig erarbeitet worden. Das Parlament hat den Auftrag dazu ursprünglich mit einer Evaluation erteilt. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Wir haben Ihnen eine Vorlage unterbreitet, die sechs zentrale Punkte hat, die ich in Erinnerung rufen möchte:
1. die Institutionenreform;
2. die Einführung des Verbots harter Kartelle mit Rechtfertigungsmöglichkeiten;
3. die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle;
4. die Verbesserung des Widerspruchsverfahrens;
5. die Verbesserungen im Kartellzivilrecht;
6. die Sanktionsreduktion bei wirksamen Compliance-Programmen.
Das sind alles wesentliche Reformteile, von denen wir uns eine Stärkung des Wettbewerbs im Inland zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit im Ausland erhoffen. Alle wollen Wettbewerb, weil alle beschäftigt bleiben wollen. Nur ist es für mich dann schwer verständlich, dass alles getan wird, damit der Wettbewerb nicht dort stattfindet, wo er einen selbst betreffen könnte.
Ich sehe ein, dass wir mit einzelnen Vorschlägen, beispielsweise mit dem Teilkartellverbot und offensichtlich auch mit der weitgehenden Institutionenreform gemäss Entwurf des Bundesrates, kaum eine Mehrheit bekommen können. Ich habe das zur Kenntnis genommen.
Wichtig ist, dass Sie gerade deshalb doch eintreten und die nichtumstrittenen Punkte realisieren. Dabei muss die kleine Reform aber ganz zentral einen Reformschritt bei den Institutionen umfassen. Dieser Reformschritt ist nach unserer Einschätzung überfällig, denn es geht darum, dass wir die Weko glaubwürdiger und kompetenter ausgestalten. Die heutige Glaubwürdigkeit und die heutige Kompetenz sind damit nicht infrage gestellt, das sei in aller Deutlichkeit zu Protokoll gegeben. Es gibt aber Interessenkonflikte. Die Weko verfügt grosse Bussen, und diese Bussen müssen in bestmöglicher Professionalität verfügt werden. Deshalb ist eine Korrektur aus Sicht des Bundesrates angezeigt.
Die Wettbewerbsbehörde muss also umfassend und unabhängig ausgestaltet werden. Das Entscheidgremium ist zu professionalisieren, und die Wettbewerbsbehörden sind in eine einstufige Behörde zu überführen. Das ist es, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Der Bundesrat hat Ihnen mit dem Gerichtsmodell auch eine umfassende und vollständige Lösung vorgeschlagen. Der Bundesrat erwartet zumindest, dass im bestehenden Modell einige wichtige Verbesserungen erzielt werden. Mit der vorgeschlagenen Verkleinerung der Weko und der Einsitznahme von ausschliesslich unabhängigen Sachverständigen wird sie an Unabhängigkeit und Professionalität gewinnen. Das bedeutet dann eine Aufwertung der Weko, und diese schulden wir insbesondere auch den von der Weko beurteilten und betroffenen Marktteilnehmern.
Frau Nationalrätin Bertschy hat mich vorhin ausdrücklich aufgefordert, auch beim Eintreten noch ein paar Worte zum Teilkartellverbot bei Artikel 5 zu verlieren. Die Arbeitsgemeinschaften sind grossmehrheitlich nicht wettbewerbsbeschränkend und deshalb erwünscht. Wenn behauptet wird, die Beweislast würde verändert, ist dies eine falsche Behauptung. Was wir Ihnen empfehlen, ist, dass der Vermutungstatbestand, der Erheblichkeitstatbestand nicht mehr abgeklärt werden muss, sondern dass man die Unternehmung sofort mit dem Kriterium der Effizienz konfrontiert. Die Unternehmung ist die Einzige - weil sie betroffen ist -, die sagen kann, weshalb sie mit jemandem zusammenarbeiten will. Wenn die Effizienzgründe genügend sind, wird die Zusammenarbeit zugelassen. Das begründet auch meine wiederholt gemachte Aussage, dass sich gar nicht sehr viel ändern wird, weil die allermeisten Partner, die heute zusammenarbeiten, sich im Markt korrekt verhalten. Aber denjenigen, die das nicht tun, soll man in Zukunft etwas effizienter begegnen.
Ausser zur Institutionenreform noch einmal ganz kurz zu den Elementen, die mir wichtig sind: Bei der Zusammenschlusskontrolle sollen die besseren Prüfkriterien eingeführt und die Doppelspurigkeiten bei internationalen Zusammenschlüssen verhindert werden. Dann soll das Kartellzivilrecht gerade auch für geschädigte Unternehmen gestärkt werden. Weiter sollen die Sanktionsminderungen nachhaltig wirken und über die Compliance-Programme gestärkt werden. Es gibt also gute Argumente für eine kleinere Reform.
Gleichzeitig trägt der von Ihrer Kommission vorgeschlagene Weg den bisherigen Bedenken, wie sie gerade aus den Gewerbekreisen geäussert werden, Rechnung. Die Kommissionsmehrheit schlägt mit Artikel 4 Absatz 2bis vor, den Missbrauchsschutz auf relativ marktmächtige Unternehmen zu erweitern. Damit wird für die Weko die Eingriffschwelle für die Prüfung des Missbrauchs gesenkt. Das ist so. Dieses Konzept ist in Deutschland erprobt und will abhängige Unternehmen - und das sind vor allem die KMU - vor willkürlicher Diskriminierung und Wettbewerbsbenachteiligung schützen. Das Konzept der relativen Marktmacht hat klare Vorteile gegenüber dem vom Ständerat beschlossenen neuen Artikel 7a. Und dennoch muss dieser Missbrauchsschutz mit Augenmass angewendet werden.
Wenn Sie in dieser Frage der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, dann schaffen Sie eine Differenz zum Ständerat, und wir werden dann den Vorschlag im Ständerat natürlich vertieft und gründlich diskutieren müssen. Es ist so, der Vorschlag zur relativen Marktmacht - es betrifft die Artikel 4 und 7 - ist ausserordentlich spät in Ihre Kommission gekommen. Da braucht es vertiefte Abklärungen.
Ich mache keinen Hehl daraus: Ich kann mich dieser Komponente der relativen Marktmacht anschliessen, wenn es denn gelingt, die Einschränkung des Schutzes auf KMU zu beschränken. Die Willkürlichkeitsfrage muss geklärt werden, und die direkte Sanktionierung muss auch, so wie in Deutschland, vorhanden und geregelt sein. Ich habe es gesagt: Im Ständerat müssten eine vertiefte Diskussion und damit die Prüfung der offenen Punkte möglich sein.
Es wurde gesagt, in Deutschland sei das kein Problem. Im deutschen Zivilrecht gibt es Hunderte von Fällen pro Jahr. Diese haben aber insbesondere ihre prophylaktische Wirkung, und genau das müsste auch unser Ziel sein.
Nun erlaube ich mir eine Bemerkung zum Einkaufstourismus, der in diesem Kontext natürlich eine grosse Rolle spielt. Es sind mittlerweile gegen 10 Milliarden Franken jährlich, die direkt ausserhalb unserer Grenzen ausgegeben werden und die wir gerne hier in diesem Land als Wertschöpfungsbeitrag hätten. Ich will Ihnen auch eine Erfahrung aus meiner Vergangenheit in Erinnerung rufen: Wenn in einem Maschinenbauunternehmen die Beschaffung einer Komponente in Deutschland 30 oder 40 Prozent weniger kostet als hier in unserem Land und sich somit auch das spätere Exportprodukt um den entsprechenden Differenzbetrag verteuert, wird der Exporteur die Komponenten nicht mehr zu einem zu teuren Preis hier in der Schweiz beschaffen, sondern letztlich die Herstellung des Gesamtprodukts an einen Standort verlegen, der günstigere Preise offeriert.
Damit sind wir beim Thema der drohenden Deindustrialisierung. Ich kämpfe gegen jede Deindustrialisierung, und deshalb kämpfe ich auch dafür, dass wir über diese Kartellgesetzrevision einen kleinen Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zugunsten unserer Beschäftigung machen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur le conseiller fédéral, je ne voulais pas vous poser de question, mais, à la suite de votre dernière remarque, j'ai changé d'avis. Vous nous dites que si on ne fait rien dans la lutte contre les cartels, il y aura des délocalisations. Est-ce que vous pouvez nous affirmer que si l'on adopte l'article 4 alinéa 2bis - je pense que vous êtes aussi contre l'article 7a -, il n'y aura pas de délocalisations?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Sehr geehrter Herr Rime, Sie wissen natürlich genau, dass ich Ihnen das nicht garantieren kann, selbstverständlich nicht! Aber ich kann Sie - das habe ich gemacht, das ist meine Pflicht - darauf aufmerksam machen, dass die hiesige Beschäftigung nicht einfach gottgegeben ist. Wenn wir die Beschäftigung in diesem Land hoch halten wollen und damit auch unseren Wohlstand und unsere gesellschaftliche Kohärenz und Stabilität, dann müssen wir da, wo es geht, dafür sorgen, dass die Wettbewerblichkeit gesteigert wird. Das habe ich gesagt. Und wir haben ein paar Elemente, die zur Korrektur anstehen; das hat die Evaluation ergeben. Deshalb sollte man jetzt mindestens bei diesen Punkten nicht aus prinzipiellen Gründen einfach Nein sagen. Ich erinnere Sie daran: Es sind die vier unbestrittenen Korrekturen, und es ist insbesondere auch die Institutionenreform, die heute zusammen zur Entscheidung anstehen.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat, Sie wissen es, ich bin eine Frau des Unternehmens, also keine Theoretikerin. Ich kenne das Unternehmertum aus der täglichen Praxis und aus meiner Arbeit in den Verbänden. Sie haben gesagt, Sie wollen zukünftigen Wohlstand sichern. Ich habe ein Schreiben von 96 Unternehmern bekommen, von guten Unternehmern, die ja nichts anderes wollen, als gute Arbeitsplätze zu erhalten und gute Löhne zu bezahlen. Sie haben alle ein Nichteintreten empfohlen, weil sie zu Recht befürchten, dass diese neue Vorlage viel schlechter wäre als die Situation, die wir jetzt aktuell haben. Was sagen Sie diesen 96 Unternehmern? Das sind alles Unternehmer, die wissen, wovon sie sprechen; das sind keine Theoretiker, die das Unternehmertum nur vom Hörensagen kennen.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich gebe Ihnen gerne eine Antwort, Frau Nationalrätin Flückiger. Ich habe ausdrücklich betont, dass es um die gesamte Volkswirtschaft geht. Ich habe betont, dass jeder zweite Franken unserer Volkswirtschaft im Ausland verdient wird, dass wir international wettbewerbsfähig bleiben wollen, selbstverständlich auf eine Art und Weise, mit der die Beschäftigung hier am Standort gesichert wird.
Damit bringe ich das Bild des Eisenbahnzugs. Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich einmal mehr sage: Die Exportlokomotive ist mit ihren sehr gut funktionierenden heutigen Binnenwagen kombiniert. Wir müssen den gesamten Zug fahren lassen können. Heute machen diese 96 Firmen mit Sicherheit einen superguten Job. Aber sie müssen daran erinnert werden, dass sie zu einer Komposition gehören, die international bestehen können muss. Das muss uns gelingen. Es ist im Prinzip diese Diskussion, die wir führen. Wir führen auch einen Kampf gegen Kostenstrukturen, die im internationalen Umfeld völlig anders sind. Wenn es uns gelingt, die Gesamtkomposition zum Fahren zu bringen, dann werden die von Ihnen erwähnten Unternehmungen weiterhin einen guten Beitrag leisten und erst noch mithelfen, dass die Exportlokomotive auch eine Zukunftsfahrt versprechen kann.
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie sich dem Prinzip der relativen Marktmacht anschliessen können. Sie haben sich dafür ausgesprochen für den Fall, dass die KMU-Exklusivität - dies haben Sie, glaube ich, gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe - sichergestellt wäre, das heisst, wenn sichergestellt wäre, dass die KMU ausgenommen wären. Können Sie uns sagen, wie und wo dann die KMU verbindlich von dieser neuen Regelung ausgenommen würden?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich habe Folgendes in den Raum gestellt: Wenn Sie hier Artikel 7, wie von der Kommissionsmehrheit beantragt, bestätigen, dann schaffen Sie eine Differenz zum Ständerat. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, in der ständerätlichen Kommission insbesondere die Frage der relativen Marktmacht profund zu diskutieren. Die entsprechende deutsche Regelung würde uns bzw. dem Ständerat empfehlen - das habe ich auch vorhin schon erwähnt, ich wiederhole mich -, in die Richtung eines Artikels zugunsten der KMU zu gehen. Es kann nicht sein, dass Camille Bloch verpflichtet wird, es kann nicht sein, dass Kambly verpflichtet wird; das ist definitiv nicht die Idee. Ausserdem müssen die Fragen der Willkür und der direkten Sanktionierbarkeit geklärt werden.
Das sind im Wesentlichen die drei Punkte, die heute im Entwurf zu wenig differenziert sind und die wir dann im Ständerat klären könnten. Nach dieser Klärung käme der Beschluss des Ständerates wieder in diesen Saal zurück. Sie hätten dann immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass Sie das nicht wollen.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, Sie sprechen von Rechtssicherheit zum Wohl der Arbeitsplätze und der Wirtschaft in diesem Land. Wie gedenken Sie mit dem neuen Begriff "relative Marktmacht" mehr Rechtssicherheit herzustellen, wenn doch schon mit der heutigen gesetzlichen Grundlage, die vergleichsweise viel klarer ist, Rechtsunsicherheit besteht?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich glaube nicht, dass heute so pauschal, wie Sie das sagen, Herr Nationalrat Amstutz, Rechtsunsicherheit besteht. Es gibt, wenn man über die relative Marktmacht im Sinn der Kommissionsmehrheit redet, eine Praxis in unserem Nachbarland, und diese hat ihre Rechtsstaatlichkeit und ihre Rechtssicherheit. Von dort abgeleitet kann man dieses Thema hier und heute bei uns zumindest in die Diskussion aufnehmen. Aber noch einmal: Es braucht eine vertiefte, eine klärende Diskussion und eine Festlegung des entsprechenden Artikels.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Gestatten Sie mir, noch einmal zu dem zurückzukehren, worum es hier eigentlich geht. Es geht hier darum, den Wettbewerb zu sichern, und zwar auch den preislichen Wettbewerb, und dafür zu sorgen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten keine überhöhten Preise bezahlen und dass das Gewerbe nicht mit überhöhten Produktionsmittelkosten belastet wird.
Frau Flückiger hat vorhin gefragt, wie Herr Bundesrat Schneider-Ammann es sich erkläre, dass 96 Unternehmen gegen die Vorlage antreten. Frau Flückiger, ich habe noch nie ein Gesetz erlebt, zu dem derart undifferenziert lobbyiert worden ist. Ich nenne Ihnen jetzt eine andere Branche im Sinne des Beispiels von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann: Die Hotellerie ist klar für Eintreten. Die Hotellerie ist zwar eine Binnenbranche, steht aber im Kampf mit ausländischen Anbietern. Dort weiss man, wie wichtig der Kampf gegen überhöhte Preise im Inland für die Branche ist. Deswegen bitte ich Sie, Frau Flückiger - ich nehme Sie sehr ernst, Sie kennen den Markt, da bin ich überzeugt -: Besprechen Sie das einmal mit der Hotellerie, und dann werden Sie vielleicht Ihre Meinung ändern.
Jetzt zum Eintreten - ja oder nein? Ich muss sagen: Nur, wenn Sie auf die Vorlage eintreten, haben Sie die Möglichkeit, überhaupt im Detail zu befinden, was nachher Sache ist. Frau Flückiger, diese 96 Unternehmen wissen ja gar noch nicht, was wir entscheiden. Wir haben jetzt eine breite Auslegeordnung. Wir haben den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates, wir haben die Änderungen im Beschluss des Ständerates, wir haben den Kompromissantrag der WAK des Nationalrates. Nur im Detail, Herr Hess, nur im Detail können wir nachher befinden, ob das ein gutes Gesetz wird oder nicht, da hat Herr Jans Recht. Deswegen bitte ich Sie nochmals mit der Mehrheit der WAK, auf die Vorlage einzutreten.
Mit Herrn Schelbert möchte ich Herrn Amstutz zu bedenken geben: Das Katastrophenszenario, das Sie hier gezeichnet haben, finde ich völlig deplatziert - völlig deplatziert! Gerade das Gewerbe würde vom Kampf gegen die Hochpreisinsel profitieren.
Herr Amstutz hat gefragt, wie hier Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Ich kann mich nicht entsinnen, Herr Amstutz, dass Sie das ursprüngliche Konzept des Bundesrates zu Artikel 5 unterstützt haben. Mit den gesetzlichen Vermutungen zu den unzulässigen Wettbewerbsabreden in Absatz 2 und dem Rechtfertigungsvorbehalt der Effizienz in den Absätzen 1 und 3 hätten wir ein klares Konzept und Rechtssicherheit gehabt. Das aber haben Sie nicht gewollt.
Nun zur zweiten Frage, zur relativen Marktmacht: Es stimmt, Herr Rime, es liegt keine Botschaft vor. Das ist unbestritten. Etwas anderes hat hier auch niemand behauptet. Ich darf aber darauf hinweisen, dass das alternative Konzept zu Artikel 5, nämlich Artikel 7 mit dem Verbot des Marktmissbrauchs auch bei einer relativen Marktmacht gemäss der Definition in Artikel 4, in Italien, in Deutschland, in Österreich und in Frankreich bereits geltendes Recht ist. Dort haben wir auch eine Praxis. Es ist ein Konzept, das in einer Vorphase auch für das Kartellgesetz, auch in der Schweiz, bereits einmal geprüft wurde. Wenn Sie die Legaldefinition in Artikel 4 Absatz 2bis lesen, sehen Sie, dass der Anwendungsbereich sehr, sehr eng ist. Es ist klar, dass dies nicht zu einer Wettbewerbspolizei führen darf; das ist ja die Befürchtung von Ihrer Seite. Ich denke, dass der Ständerat hier die entsprechenden Klärungen vornehmen muss. Das ist tatsächlich erforderlich, da teile ich Ihre Meinung. Aber auch das kann man nur machen, wenn man auf die Vorlage eintritt.
Verschiedene Votanten haben gesagt, wir müssten jetzt nicht handeln, es sei zu früh und wir sollten zuerst das Urteil des Bundesgerichtes im Fall Gaba/Elmex abwarten. Dazu möchte ich auf zwei Punkte hinweisen: Erstens muss das Bundesgericht, wahrscheinlich entgegen Ihren Erwartungen, genau diese zentrale Frage nicht beantworten. Zweitens ist es billig, wenn das Parlament sagt: "Wir legiferieren nicht - wir überlassen die Sache den Gerichten!" Genau das ist aber nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist es, zu legiferieren und den Sachverhalt entsprechend zu klären.
Was die Institutionenreform betrifft, hat es keinen Sinn, ein Hornberger Schiessen durchzuführen. Die Institutionenreform ist gemäss einhelliger Meinung entschlackt, und von Wettbewerbsgericht usw. ist keine Rede mehr.
Zum Schluss ist zu bemerken, dass es noch andere Teile in dieser Reform gibt: Ich verweise auf die Stärkung des Zivilrechts, auf das Widerspruchsverfahren, auf die verbesserte Zusammenschlusskontrolle. Für die, welche die parlamentarische Initiative Kaufmann Hans 08.443 umsetzen wollen, verweise ich auf den Compliance-Bonus. Es gibt also ein breites Spektrum an Verbesserungsmassnahmen, die wir Ihnen vorschlagen.
Deswegen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Am Schluss können Sie dann bewerten, ob Ihnen das Gesetz passt oder nicht.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer, Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze. (Heiterkeit) Das muss nicht politische Gründe haben.
Ihre Äusserungen kann ich natürlich so nicht hinnehmen. Zuerst aber eine kleine Randbemerkung: Ich bin erstaunt, wie man als Kommissionssprecherin so umfassend ausholen kann. Das habe ich bisher nicht gewusst.
Zu den Unternehmen, die ihre Absichten kundgetan haben, möchte ich noch ein Wort sagen: Diese Vorlage führt zu einer Überregulierung, sie wird den Wettbewerb beseitigen, und sie stellt die Unternehmen unter Generalverdacht. Was sagen Sie mir, wenn ich auf die Motion 10.3382 hinweise, die ich am 8. Juni 2010 eingereicht habe, mit dem Wunsch, dass KMU-Bietergemeinschaften nicht ausgeschlossen werden sollen? Der Bundesrat hat geantwortet, dass eine Gesetzesrevision nicht nötig sei. Aber jetzt macht er ja genau das, eine Gesetzesrevision. Meine Sorge ist nämlich genau die, dass wir nicht mehr zu unseren Aufträgen kommen werden, dass die Schwierigkeiten immer grösser werden und dass wir unter Generalverdacht stehen. Das bestätigt sich immer wieder. Ich habe an einer Sitzung im nahen Ausland teilgenommen. Wir alle mussten unterschreiben, dass wir keine Preisabsprachen machen würden. Keiner traut mehr dem anderen. Teilen Sie meine Bedenken?
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ihre Frage war, ob die Arbeitsgemeinschaften noch zugelassen sind oder nicht. In den Materialien gibt es keinen Zweifel: Arbeitsgemeinschaften, die der Effizienzsteigerung dienen, sind zugelassen. Wir haben diese Frage zigmal diskutiert. Es ist auch in den Materialien so festgehalten, und der Ständerat wird es noch einmal explizit betonen. Frau Flückiger, hier gibt es keine Befürchtung, und ich denke, wenn Sie diese Frage noch explizit im Gesetz haben wollen, dann stellen Sie einen Antrag zur Diskussion. Ich meine, die Antwort ist auch jetzt schon absolut klar, und wir haben das entsprechend ausreichend dokumentiert und debattiert.
Auch ich schätze Sie im Übrigen sehr, Frau Flückiger.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Zur Bemerkung von Frau Flückiger möchte ich Folgendes zur Klärung sagen: Es gehört zum Recht und zur Aufgabe der Kommissionssprecherinnen und -sprecher, am Schluss der Debatte noch einmal auf die geführte Debatte einzugehen und entsprechende Antworten zu geben.
de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Le débat que nous avons mené ce matin est significatif du climat politique que nous avons en Suisse depuis quelques années. Sommes-nous capables de mener à terme des réformes? Sommes-nous capables d'innover? Sommes-nous capables de croire que les difficultés que nous devons affronter peuvent engendrer des solutions? Ce n'est pas le premier débat que nous avons qui pourrait nous mener à une non-entrée en matière ou à un rejet d'un projet. Ce qui est certain, c'est que nous avons de moins en moins la capacité de renoncer à une partie de notre conviction pour forger ensemble une solution acceptable pour le pays, pour le bien de la majorité. Je ne vais évidemment pas répondre à chaque intervenant, ce n'est pas le but de l'intervention des rapporteurs avant le vote. J'aimerais simplement donner trois éléments.
Premièrement, il a été dit tout à l'heure que nous avions procédé à un bricolage. Cela pourrait vouloir dire que cette notion de "force relative sur le marché", qui certes ne se trouvait pas dans le projet du Conseil fédéral, est totalement nouvelle, inconnue, alors même que tous ceux qui ont lu le dossier - j'imagine que ceux qui viennent à la tribune lisent les dossiers - savent qu'en 2003 déjà on parlait de "position de force relative sur le marché"; on savait que ce droit était appliqué dans les pays qui nous entourent. Alors, par pitié, pas trop de mauvaise foi! Un peu cela appartient à la politique, mais pas trop, parce que ça ne passe pas inaperçu. "Pas de bureaucratie", de la "flexibilité", lorsque l'on réclame cela, cela veut aussi dire que, soit le Conseil fédéral, soit une commission législative peut, de temps en temps, amener une notion nouvelle ou l'élaborer en cours de travaux. Sinon on serait comme face à des appareils Selecta où on appuie sur un bouton sans réfléchir, sans savoir ce que les autres ont proposé. Voilà pour la notion de bricolage.
Deuxièmement, l'insécurité juridique: chaque fois que le droit des cartels a été en révision - consultez les anciens débats dans le Bulletin officiel -, on vous a parlé d'insécurité juridique. Mais heureusement qu'il y a de l'insécurité juridique, parce que cela signifie qu'il y a des instances qui sont à même d'évaluer des situations, qu'il y a des tribunaux, des commissions, et là aussi j'aimerais souligner le fait que le droit prévoit que chaque cas, chaque entreprise, chaque abus peuvent être jugés séparément. Si vous avez des automatismes dans une loi, à quoi sert-il d'avoir des hommes et des femmes en charge de l'application d'un système économique? L'insécurité juridique, ça n'est rien d'autre que de laisser la porte ouverte à un affinage des notions - en allemand, on appelle cela un "unbestimmter Rechtsbegriff", c'est une notion juridique imprécise, et ce n'est pas un "Novum" dans l'ordre juridique.
Le système proposé - l'article 4 alinéa 2bis, jumelé avec l'article 7 - propose une toute petite modification matérielle. C'est la seule modification qui pourrait être acceptée par notre conseil puisque se dessine clairement un rejet des articles 5 et 7a introduit par le Conseil des Etats. Cela signifie en d'autres termes que si on n'accepte pas cette toute petite modification, qui mérite, comme l'a dit Monsieur le conseiller fédéral Schneider-Ammann, un affinage notamment au niveau des sanctions au Conseil des Etats - c'est pour cela qu'on a ces navettes entre les conseils, car on n'a jamais vu qu'un conseil savait tout faire tout seul -, on ne modifiera que le droit de procédure: la composition de la commission, le problème des indemnités civiles, savoir comment on va réprimer un délit, savoir si l'on va introduire des programmes de "compliance", tout ce que j'appellerai la "crème fouettée du droit des cartels". Ce n'est pas le droit matériel!
A entendre certains, le risque aujourd'hui est de tomber dans un piège, c'est-à-dire de voter l'entrée en matière et, ensuite, de se laisser prendre, comme des souris dans une trappe, lors du vote sur l'ensemble parce que la loi aurait été vidée de sa substance. Cela, la majorité de la commission ne le veut pas.
On avait un espoir, et on l'a encore au moment de ce vote, qu'une petite place serait faite à la réforme, pour ne pas démolir le travail de plusieurs années. Mais, si l'intention de la majorité d'entre vous est de ne rien changer au droit sur le fond, alors cessons l'hypocrisie et gagnons quelques heures pour aller prendre un café. Ne laissons pas croire au pays que l'on veut vraiment le réformer quand on est en train de jouer avec les procédures et les lois et que l'on ne cherche pas vraiment le bien commun.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Comme c'est moi qui ai parlé de bricolage, j'aimerais tout de même vous poser une petite question. Vous vous souvenez sans doute que vous avez fait cette proposition à l'article 4; nous l'avions probablement reçue deux ou trois jours avant la séance de commission par écrit ou par courrier électronique. Vous nous avez dit, en commission, lors du débat d'entrée en matière, que c'était vraiment la toute dernière solution pour sauver cette révision et, à la suite d'une longue discussion, nous avons demandé un rapport à l'administration, alors qu'il était 17 heures ou 18 heures. Je remercie à ce sujet l'administration qui a probablement travaillé la moitié de la nuit pour rédiger ce rapport. Mais, ce rapport, je ne l'ai reçu dans sa version française que trois jours avant le début de la session. S'il ne s'agit pas là de bricolage, alors vous avez probablement, vous, en tant que juriste, un terme plus précis, mais ce n'est en tout cas pas du travail sérieux de commission.
de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Je dois contester formellement les propos de Monsieur Rime et je ne le fais pas pour défendre le Conseil fédéral ou l'administration. Le système de l'article 4 alinéa 2bis jumelé avec l'article 7 a été proposé au début du travail de la Commission de l'économie et des redevances. Le Conseil fédéral et l'administration ne pouvaient pas être nantis de cette proposition avant la séance de commission qui avait lieu le 18 août dernier, à la reprise d'automne. Reprocher un manque de professionnalisme à l'administration, alors qu'elle a précisément livré un rapport et une détermination dans les heures qui suivaient, est tout à fait injuste. J'informe - les membres du conseil ne faisant pas partie de la commission ne le savent pas - que nous avons bénéficié du rapport pour prendre position seulement le mardi. Il a été convenu, au sein de la commission, que compte tenu de la nouveauté et de la complexité de la matière, on attendrait la détermination de l'administration et on ne voterait que le mardi, ce qui a été fait. Nous avons donc travaillé ensemble, en équipe. C'est autre chose de savoir si on est d'accord avec la réforme. Je ne vais pas refaire le débat, mais je vous demanderais de ne pas faire de reproches injustifiés vis-à-vis de l'administration. Je le fais d'autant plus que je ne suis pas dans l'administration et que ce n'est pas l'enjeu de ce débat.
C'est donc dans l'optique d'obtenir un paquet, à savoir un paquet matériel, que je vous recommande, au nom de la majorité de la commission, d'entrer en matière.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 80 Stimmen
(12 Enthaltungen)
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Damit ist das Geschäft definitiv von der Traktandenliste gestrichen.