12.021
Agrarpolitik 2014-2017
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture
Block 6 - Bloc 6
Soziale Begleitmassnahmen, Strukturverbesserung, Forschung und Beratung, Förderung der Pflanzen- und Tierzucht sowie genetische Ressourcen, Rechtsschutz, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen (Art. 85-187c); Schlussbestimmungen sowie Änderung geltenden Rechts
Mesures d'accompagnement, améliorations structurelles, recherche et vulgarisation, encouragement de la sélection végétale et animale, ressources génétiques, voies de droit, mesures administratives et dispositions pénales (art. 85-187c); dispositions finales et modification du droit en vigueur
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Herr Wasserfallen möchte als Präsident der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur eine kurze Erklärung abgeben.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Als Präsident der WBK muss ich in dieser Agrardebatte etwas kritisieren, und zwar in Bezug auf die Änderung des Gentechnikgesetzes, Artikel 37a: Die WBK hat sich mit dem Gentechnikgesetz und allen Themen darum herum sowie mit der Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft intensiv auseinandergesetzt; das betrifft insbesondere auch Forschungsbereiche.
Das GVO-Moratorium wurde vom Parlament am 19. März 2010 um drei Jahre, d. h. bis zum 27. November 2013, verlängert. Beide Räte, aber auch der Bundesrat waren der Ansicht, dass die Erkenntnisse der Wissenschaft vorliegen sollen, bevor ein nächster Entscheid betreffend das Moratorium gefällt wird. Aus diesem Grund hat man unter anderem das Nationale Forschungsprogramm 59, "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen", durchgeführt. Darauf basierend sollte dann ein entsprechender Handlungsbedarf für die Zukunft der Gentechnologie in der Schweiz abgeleitet werden. Die Forschungsresultate wurden am 28. August, also nach der Beratung der Agrarpolitik in der WAK am 15. August, vorgestellt. Ich wiederhole: Die Forschungsresultate zum NFP 59 wurden am 28. August, nach der Beratung der ganzen Vorlage durch die WAK am 15. August, vorgestellt. Die WBK hat sich am 10. Mai dieses Jahres bereits über die Vorergebnisse des NFP 59 ins Bild setzen lassen, um dann gegebenenfalls die Diskussion über die Verlängerung des Moratoriums sowie über die Koexistenzverordnung durchführen zu können.
Mit Annahme der Mehrheitsanträge bei Artikel 187 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes und bei Artikel 37a des Gentechnikgesetzes, wie sie gemäss Fahne vorliegen, würden die diesbezügliche Vernehmlassung direkt betroffener Kreise, die Anhörungen, aber auch die kritische Auseinandersetzung in der zuständigen Kommission nicht stattfinden; das würde nicht stattfinden. Das widerspricht den Gepflogenheiten unserer legislativen Tätigkeit. Wir haben in der WBK alle Geschäfte zum Gentechnikbereich diskutiert, und das sollte auch in der Zukunft so bleiben. Als Präsident der WBK, der zuständigen Kommission für dieses Dossier, muss ich dieses Vorgehen der WAK in aller Deutlichkeit rügen, das sei hier in aller Deutlichkeit mitgeteilt.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche zu Artikel 96 des Landwirtschaftsgesetzes. In Artikel 96 ist festgehalten, dass der Bund pauschale Beiträge an landwirtschaftliche Gebäude für den Neubau, den Umbau und die Verbesserung ausrichtet. Ich meine, dass es an der Zeit ist, solche Bauten nur noch dann zu unterstützen, wenn sie eben auch dem Tierwohl genügen, das heisst, wenn sie eine besonders tierfreundliche Stallhaltung vorsehen. Ich habe schon vor etwa zwölf Jahren zum ersten Mal versucht, einen solchen Antrag durchzubringen. Ich finde es richtig, dass das eine besondere Qualität haben muss, wofür der Bund Unterstützung bietet. Mit Qualität meine ich hier das Wohl und das Leben der Tiere, die in diesen Ställen dann untergebracht werden können.
Wir haben in der WAK vor allem darüber diskutiert, ob man Ausnahmen machen soll - angesichts meines allfälligen Minderheitsantrages. Da hat sich gezeigt, dass das sehr aufwendig wäre. Ich möchte eigentlich auch keine Ausnahmen. Ich möchte, dass hier wirklich nur noch Geld gesprochen wird, wenn auch entsprechende Stallhaltungssysteme eingeführt werden.
Gerade im Bereich des Tierwohls sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sehr sensibel. Sie achten darauf, wie die Tiere gehalten werden. Man sieht immer wieder, wenn zum Beispiel Tage der offenen Tür oder der offenen Stalltür stattfinden, dass die Leute, die dort hingehen, oder auch die Leute, die ab Hof kaufen, sehr sensibel darauf reagieren, wie die Tiere gehalten werden. Gerade das ist jetzt hier ein Punkt, bei dem man sagen muss: Wenn man Geld vom Staat bekommt, dann nur unter sehr strikten Bedingungen.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
A l'article 113 alinéa 2, il s'agit de la recherche agronomique, des travaux effectués par les stations de recherches agronomiques afin de soutenir les agriculteurs. Il y a une enveloppe de plus de 100 millions de francs pour la recherche.
La recherche agronomique dans notre pays est essentielle, en particulier pour soutenir une agriculture moderne, une agriculture tournée vers l'avenir. La recherche agronomique est clairement orientée vers des méthodes de culture proches de l'environnement, des méthodes de culture biologique, des méthodes de culture de production intégrée. 30 pour cent des jours de travail des stations de recherches agronomiques est consacré à la recherche sur l'agriculture biologique sans compter la production intégrée. Il faut le souligner, les pouvoirs publics soutiennent fortement notre agriculture.
Ma proposition de minorité a pour but de mettre en valeur cette recherche publique en faveur d'une agriculture proche de l'environnement. Je constate que la proposition de la majorité est déjà favorable à la recherche publique. Cependant il y a le postulat Müller-Altermatt 12.3555, "Renforcer la recherche dans le secteur agroalimentaire biologique", dont le but est que la recherche s'oriente encore plus vers le secteur biologique. Le Conseil fédéral propose de l'accepter. Le Conseil fédéral accepte d'envisager un développement dans ce sens-là. Nous pouvons l'envisager.
J'aimerais que l'on valorise également la production intégrée. Pour moi, elle est un élément proche de l'environnement, au même niveau que la production biologique. C'est souvent une question d'école. Toute notre agriculture va dans le sens des recommandations de la recherche agronomique.
Vu ce postulat, vu ce qui a été dit à ce sujet-là, vu que la proposition de la majorité ne change pas vraiment la loi sur l'agriculture, je déclare que je retire ma proposition de minorité.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Block 6, zu dem wir jetzt sprechen, ist ein Sammelsurium von Themen; entsprechend unterschiedlich sind die Anträge.
Artikel 141, bei welchem ein Minderheitsantrag vorliegt, den ich vertreten darf, gehört zum Kapitel "Pflanzen- und Tierzucht". Erlauben Sie mir zunächst zwei Sätze zu den Pflanzen. Hierzu liegt ein Einzelantrag Graf Maya vor, der eine naturnahe und umweltfreundliche Zucht fördern will. Der Nationalrat hat das Anliegen mit der Annahme des Postulates 10.4152 bereits unterstützt. Im Kern geht es um die Förderung von resistenten, standortangepassten Sorten für nachhaltige Anbausysteme. Konkret überwiegt der Nutzen die Mehrkosten bei Weitem. Wie Sie zudem gehört haben, hat Kollege Germanier seinen Minderheitsantrag zurückgezogen. Das bedeutet, dass im Bereich der Forschung ebenfalls in diese zukunftsgerichtete Zuchtweise investiert werden soll. Es macht Sinn, dass man das auch bei der Zucht macht - sowohl bei der Pflanzen- wie auch bei der Tierzucht.
Bei den Tieren verhält es sich nämlich ähnlich: Hier wird die Förderung einer naturnahen, umwelt- und tierfreundlichen Zucht beantragt. Zum einen sollen die bestehenden Stärken der Schweiz in diesem Bereich gestärkt werden, zum anderen wird formell der Gesetzestext der Formulierung in der Bundesverfassung angepasst. Der Antrag zielt zum Beispiel bei den Rindern auf Tiere, die auf der Basis von einheimischem Gras gute Leistungen erbringen und dabei robust und langlebig sind. Das vermindert die Abhängigkeit von ausländischem Kraftfutter und reduziert die Emission von Treibhausgasen. Im Mittelpunkt der Zuchtprogramme würde nicht länger die Maximierung von Leistung beim einzelnen Tier stehen - zum Beispiel noch mehr Milch pro Tier oder noch mehr Fleisch pro Rind. Ziel der Züchtung müsste es vielmehr sein, das gesamte System zu optimieren. Zu denken ist auch an Hühner, die zwei Nutzen bringen: ansprechendes Fleisch und auch eine gute Legeleistung. Tatsache ist, dass auch im Tierbereich die Abhängigkeit von ausländischen Ressourcen wächst. Am extremsten ist das beim Geflügel auszumachen, wo weltweit nur noch ganz wenige private Züchter die Basislinien besitzen.
Zu Block 6 gehört auch die Frage des Gentech-Moratoriums. Sie haben es gehört: Die Kommission beantragt, dieses weiterzuführen. Das halte ich für richtig. Das Anbaumoratorium bewährt sich. Die Schweizer Landwirtschaft beweist mit guten Produkten, dass es genveränderte Produkte nicht braucht. Diese Linie findet nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in der Bevölkerung starken Rückhalt.
Das Moratorium behindert den Forschungsstandort Schweiz nicht. Es lässt der Forschung die Möglichkeit von Freisetzungsversuchen. Die Forschung wendet sich jedoch besser dem realen Wissensbedarf zu. Dieser liegt, wie vorher dargelegt, vor allem bei der Tier- und Pflanzenzüchtung, in Forschungsprogrammen, welche die gewünschten Eigenschaften in Bezug auf gute Leistungen, Erträge, Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit bringen. Nachhaltige Züchtungsmethoden haben ein grosses wirtschaftliches Potenzial.
Im Sinn dieser Ausführungen bitte ich Sie, dem Einzelantrag Graf Maya zuzustimmen, unseren Minderheitsantrag zu unterstützen und für das Gentech-Moratorium zu votieren.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich vertrete hier die Minderheit bei Artikel 145, welche dem Bundesrat folgen und den Artikel zur künstlichen Besamung aufheben möchte. Der Artikel fordert den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass ein angemessener Teil des eingesetzten Spermas von Tieren aus Zuchtprogrammen anerkannter inländischer Zuchtorganisationen stammt. Diese Verpflichtung hat der Bundesrat umgesetzt, indem die zugeteilte Menge aus dem Zollkontingent für Rindersperma von zwei Voraussetzungen abhängt: Einerseits werden im Inland geborene Stiere regelmässig überprüft, andererseits müssen mindestens 50 Prozent des verkauften Samens von inländischen Stieren stammen. Im Hinblick auf weitere Liberalisierungen beim Import von Rindersperma soll nun Absatz 3 ebenfalls aufgehoben werden.
Die Minderheit unterstützt dieses Vorgehen aus zwei Gründen: zum einen, weil die Verteilung der Zollkontingente den Wettbewerb offensichtlich stark einschränkt, ein Importeur eine marktdominierende Stellung einnimmt und die anderen ausserhalb des Zollkontingents offensichtlich höhere Zölle bezahlen müssen, was wettbewerbsverzerrend ist; zum anderen, weil mit einer liberaleren Importregelung Stiersamen billiger importiert werden kann. Damit werden Kostensenkungen in der Landwirtschaft unterstützt, welche auch seitens der Bauern gefordert werden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Minderheit, dem Bundesrat zu folgen und dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Das Abstimmungsergebnis in der Kommission lautete 13 zu 11 Stimmen.
Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich bitte Sie, bei Artikel 187 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes und bei Artikel 37a des Gentechnikgesetzes meiner Minderheit zu folgen und die Anträge der Mehrheit abzulehnen. Bereits zu Gotthelfs Zeiten war bekannt, dass kein Bauer dem anderen etwas gönnen mag; daran scheint sich auch bis heute nichts geändert zu haben. Ist einer innovativ, könnte er schlussendlich mehr produzieren und mehr Geld erwirtschaften als sein Nachbar - also lieber gerade mit einem generellen Technologieverbot antworten und die grüne Gentechnologie von Anfang an verbieten.
Nachdem nun in einem mehrjährigen Nationalfondsprojekt nachgewiesen worden ist, dass gentechnisch veränderte Pflanzen bedenkenlos neben anderen Pflanzen koexistieren können, nachdem gleichzeitig auch bewiesen ist, dass die Risiken sich in keiner Art und Weise so verhalten, wie in politisch motivierten Voten hier drin immer gesagt wird, will man mit einem Federstrich alles verbieten. Es könnte ja sein, dass irgendein Bauer auf die Idee kommt, eine resistente Kartoffelsorte anzupflanzen, damit höhere Erträge erzielt, erst noch weniger Chemie braucht als der Konkurrent und damit ein höheres Einkommen generiert.
Auch stimmt es nicht, dass diese Kartoffeln dann im Regal liegengelassen werden; das hat die Studie des Nationalen Forschungsprogramms 59 auch gezeigt. Die Akzeptanz von gentechnisch veränderten Produkten ist zum Beispiel höher als die von biologisch hergestellten Produkten. Ebenso stimmt es nicht, dass die Landwirtschaft das generell nicht will. Die Studie des NFP 59 zeigt klar auf, dass 35 Prozent der befragten Landwirtschaftsbetriebe, z. B. im Kanton Zürich, sich durchaus vorstellen könnten, solche Dinge anzubauen.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass wir das Moratorium überhaupt heute hier behandeln, dass wir es überhaupt zur Diskussion stellen und hier eine Verlängerung vorsehen. Die Argumente, die aus der Forschung resultieren, werden hier einfach vom Tisch gewischt; das Warten auf diese Resultate war ja der Grund, warum man das Moratorium schon einmal verlängert hat.
Damit respektiert man in keiner Art und Weise den Volkswillen. Man begeht hier auch einen Verfassungsbruch. Man kann Moratorien, die man dem Volk vorgelegt hat, nicht endlos verlängern, ohne das Volk wieder einmal zu befragen; dies an die Adresse all jener, die hier drin ein Verfassungsgericht unterstützen. Wenn Sie meinem Antrag folgen, dann sind Sie verfassungskonform, sonst sind Sie nicht verfassungskonform.
Als Anekdote möchte ich noch formulieren, dass unser Büro, das hat ja der Präsident der WBK vorher gesagt, dieses Geschäft der WBK zugeteilt hat. Einige von Ihnen mögen sich noch an den Film "Mais im Bundeshuus" erinnern. Die WBK hat ein sehr tiefgehendes Know-how aufgebaut. Das Büro hat das Geschäft der WBK zugeteilt - und der Cheflobbyist der Bauern hat das Geschäft in der WAK der WBK mit kalter Hand wieder geklaut. So etwas hier vorne zu sagen braucht etwas Mut, denn der Cheflobbyist sitzt jetzt hinter mir, mit der Glocke in der Hand.
Ob man jetzt für oder gegen das Gentech-Moratorium ist, das ist nicht der Punkt; es geht nicht darum, jetzt darüber zu entscheiden. Wenn Sie das hier tun, machen Sie eine oberflächliche Gesetzgebung, und die Forschung ist Ihnen egal; denn das NFP 59 hat auch aufgezeigt, dass es in der Forschung, wenn man das Moratorium beibehalten will, das eine oder andere anzupassen gilt. Wenn Sie jetzt mit der Mehrheit stimmen, bleibt das alles in der Schublade.
Ich möchte Ihnen wirklich beliebt machen: Stimmen Sie meinem Minderheitsantrag zu, weisen Sie das Geschäft der WBK zu, wo es hingehört, und lassen Sie die Diskussion dort führen! Die WBK wird zu gegebener Zeit mit ihrem Antrag in den Rat kommen. Dann kann man richtig darüber abstimmen - so, wie es sich gehört.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Minderheit Schelbert bei Artikel 141 wird von unserer Fraktion unterstützt, denn da geht es in die genau gleiche Richtung wie bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 96. Es geht darum, dass wir dafür sorgen, dass Produktionsformen gefördert werden, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Hier geht es ja um die Förderung der Zucht. Die Zucht sollte auf jeden Fall in diese Richtung gehen, und es sollte nur unterstützt werden, was eben in diese Richtung geht. Wenn es andere Züchtungen gibt, dann sollten sie nicht staatlich unterstützt werden. Ich möchte nur daran erinnern, dass ich schon mehr als einmal hier drin gesagt habe, dass es zum Beispiel viel intelligenter wäre, kleinere Kühe im Stall zu haben, denen weniger Kraftfutter zugefüttert werden muss, die weniger Milch geben und deshalb auch weniger zum Milchsee oder Butterberg beitragen. Das ist eine Form der Zucht, die in die richtige Richtung geht.
Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit Schelbert zuzustimmen.
Dasselbe gilt ja dann auch bei der Pflanzenzüchtung. Wir unterstützen deshalb auch den Einzelantrag Graf Maya bei Artikel 140.
Zentral ist Artikel 187, der ja dann auch Auswirkungen auf das Gentechnikgesetz hat. Da werden wir auf jeden Fall die Mehrheit unterstützen. Ich habe Herrn Wasserfallen sehr gut zugehört, aber ich glaube, dass jene Kommission, die im Bereich der Landwirtschaft kompetent ist, auch etwas dazu sagen darf, wenn es um gentechnisch veränderte Organismen geht. Wir müssen das nicht einfach der WBK überlassen und wollen uns eigentlich auch kein Denkverbot und schon gar kein Antragsverbot auferlegen. Es ist nach wie vor so, dass ein grosser Teil der Bevölkerung es nicht für nötig erachtet, dass in unserer Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet wird.
Wenn Sie den Antrag der Mehrheit anschauen, sehen Sie, dass es insbesondere nochmals darum geht, Bericht zu erstatten und im Anschluss an diesen Bericht zu entscheiden, wie es mit dem Gentech-Moratorium weitergehen soll. Hier bitte ich Sie ganz klar, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Es macht überhaupt nichts, wenn eine andere Kommission sich auch in diese Bereiche einmischt, wenn sie insbesondere mit den Auswirkungen einer solchen Forschung befasst ist.
Bei Artikel 145 werden wir die Minderheit Bertschy unterstützen. In der Diskussion in der Kommission ist mir nicht klargeworden, was bei diesem Artikel zur Samenproduktion nach Streichung der Absätze 1 und 2 der allein verbleibende Absatz 3 noch für eine Funktion hat, ausser dass es dort um Heimatschutz gehen soll. In diesem Sinn werden wir dort die Minderheit Bertschy unterstützen.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt bei diesem Block sämtliche Anträge der Kommissionsmehrheit und lehnt die Minderheitsanträge ab.
Der Minderheitsantrag Fässler Hildegard fordert, dass Strukturverbesserungsbeiträge ausschliesslich für Ställe gewährt werden, die den Vorschriften für eine besonders tierfreundliche Stallhaltung genügen. Dieser Antrag ist in der Praxis schlecht oder gar nicht umsetzbar, denn es kann durchaus sein, dass sich der Stall oder ein benachbartes Gebäude in einer geografischen Lage befindet, beispielsweise im Hügelgebiet, in der diese Normen für eine besonders tierfreundliche Haltung nicht erfüllt werden können. Bei uns müssen so oder so sämtliche Bauten die Tierschutznormen erfüllen; sonst dürfen sie ja überhaupt nicht gebaut werden. Mit diesem Gesetz werden im internationalen Vergleich auch sehr hohe Anforderungen gestellt. Wir fördern ja bereits via die Direktzahlungen die tierfreundliche Haltung. Das ist der erste Punkt. Wenn der Markt mit Labelprämien auch noch seinen Beitrag leistet, müssen wir nicht noch mit den Strukturverbesserungsbeiträgen nachhelfen.
Lassen Sie den Landwirten die Freiheit, und lehnen Sie den Antrag der Minderheit Fässler Hildegard ab.
Der Antrag der Minderheit Schelbert betrifft Artikel 141 Absatz 1 Buchstaben c und d. Hier unterstützen wir auch die Variante der Kommissionsmehrheit. Es ist durchaus sinnvoll, bei der Zuchtförderung auch noch das Adjektiv "gesund" zu verwenden, auch wenn dies für einen guten Züchter eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die Aufzuchtkosten in unserem Land sind nämlich enorm hoch. Es ist im Sinne jedes Tierzüchters - ich erwähne jetzt zum Beispiel die Rindviehproduktion -, dass wir mit gesunden Tieren bessere Leistungen erbringen können. Der Minderheitsantrag ist nicht umsetzbar, weil sich letztlich alle Tiere für die naturnahe Produktion eignen, und das in einem Land, in dem wir Originalrassen haben. Ich denke an das Simmentaler Vieh, ich denke an das Original-Braunvieh; das ist ein Exportschlager unserer Viehzuchtverbände. Die Tiere sind bei uns an die Standorte angepasst. Es gibt sehr viele Varianten, die es uns ermöglichen, die richtigen Tiere auszulesen.
Bei Artikel 145 Absatz 3 unterstützt die SVP-Fraktion die Variante der Kommissionsmehrheit und lehnt den Minderheitsantrag Bertschy ab. Wir wollen, dass der Bund auch in Zukunft den Vertrieb von Samen und Embryonen bewilligen muss. Wenn wir dies nicht tun, öffnen wir dem reinen Samenhandel Tür und Tor. Mit der heutigen Regel kann der Bund eine standortangepasste Zucht fördern und einheimische Rassen unterstützen. Ich kann Ihnen sagen, in unseren Zuchtprogrammen haben wir auch Fitnessmerkmale. Diese Fitnessmerkmale sind absolut entscheidend. Wir haben auch das Kriterium der Biotauglichkeit, diese wird mit dem Biotauglichkeitssignet ausgewiesen. Am Schluss haben wir einen Zellzahlindex, der ganz klar aussagt, wie gesund die Euter und wie hochwertig die Milch unserer Kühe ist - sie gehört zu den hochwertigsten der Welt.
Den Antrag der Minderheit Noser lehnen wir ab; wir unterstützen den Antrag der Kommissionsmehrheit. Wieso brauchen wir den geforderten Bericht über den Nutzen von GVO unbedingt? Im November 2013 läuft das Gentech-Moratorium aus. Mit der geplanten Revision des Gentechnikgesetzes soll der Anbau von GVO in Koexistenz mit traditionellen Pflanzen ermöglicht werden. Wollen wir das wirklich? Das ist die grosse Frage. Ich kann Ihnen sagen: Wir wollen das nicht. Unsere Konsumenten und Konsumentinnen wollen das nicht, es bringt uns am Schluss also eigentlich nichts. Wir müssen auch hier eine Kosten-Nutzen-Analyse machen. Es kann absolut sein, dass sich die Zeiten ändern, dass die Entwicklung in eine andere Richtung geht, aber heute ist das nicht der Fall.
Wir unterstützen deshalb den Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnen den Antrag der Minderheit Noser ab.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Herr Noser verzichtet auf ein Votum und lässt mitteilen, dass die FDP-Liberale Fraktion mehrheitlich den Antrag seiner Minderheit zu Artikel 187 Absatz 1bis unterstützt.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt in diesem Block überall die Mehrheit.
Bei Artikel 145 Absatz 3 ist es so, dass wir in der Schweiz ausdrücklich ein eigenes Zuchtprogramm über eigene Zuchtorganisationen unterstützen. Hier hat sich unsere jetzige Lösung sehr bewährt und insbesondere auch Erfolge gezeitigt, die die internationale Konkurrenzfähigkeit herbeigeführt haben. Wir möchten Sie ausdrücklich bitten, hier die Mehrheit zu unterstützen.
Bei Artikel 187 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes und bei Artikel 37a des Gentechnikgesetzes unterstützen wir ebenfalls die Mehrheit. Der ganze Einsatz von Gentechnik bewegt die Schweizer Bevölkerung, insbesondere auch die Konsumenten. Nahrungsmittel sind etwas ganz Heikles, und insbesondere wenn es zu Verunsicherungen kommt, hat dies erhebliche Konsequenzen auch für den Konsum. Das haben wir in verschiedenen Krisen erlebt. Die Konsumenten lehnen zurzeit gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Es ist darum richtig und wichtig, wenn wir hier Zurückhaltung üben.
Ein weiterer Punkt ist der ökologische Aspekt. Wir haben heute mit gentechnikfreien Pflanzen Erfolg in der Landwirtschaft. Es besteht keine Notwendigkeit, den Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel überstürzt zuzulassen. Das Problem der Koexistenz ist weder in Bezug auf die Kosten noch in Bezug auf die Trennung zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und gentechnikfreien Pflanzen in unserer kleinräumigen Schweiz gelöst. Es wäre falsch, diesen Anbau hier überstürzt zuzulassen. Zudem ist es so, dass die Landwirtschaft das Risiko zu tragen hätte, wenn es Probleme gäbe, insbesondere auch dann, wenn der Konsum von gewissen Produkten deutlich zurückgehen würde.
Zum Vorgehen: Der Vorschlag der Kommission ist erstens ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft und auch der Schweizer Landwirtschaft. Wenn wir im Landwirtschaftsgesetz einen Bericht mit einer Kosten-Nutzen-Analyse fordern, dann entspricht das dem, was wir brauchen, um in einigen Jahren entscheiden zu können: Bringt es wirklich etwas? Ist das Vertrauen gewachsen? Haben wir mit solchen Produkten eine Chance auf dem Schweizer Markt?
Wichtig ist zweitens die Verlängerung des Moratoriums im Gentechnikgesetz um vier Jahre. Es ist richtig, wenn wir das jetzt tun, um diesen zusätzlichen Spielraum zu schaffen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, auch hier der Mehrheit zuzustimmen und diesen Freiraum zu schaffen. Die Forschung wird dadurch nicht behindert, der Forschungsplatz Schweiz kann weiterarbeiten, auch im Bereich gentechnikveränderter Pflanzen. Es geht hier nur um die Freisetzung.
Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Als Grüne sprechen wir aus ökologischer Sicht. Verbesserungen der Strukturen bei Forschung und Beratung, bei Tier- und Pflanzenzucht und bei den genetischen Ressourcen sind uns besonders wichtig. Die in den Artikeln 2 und 11 verankerte Qualitätsstrategie über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg muss mit konkreten Massnahmen unterlegt werden, sonst bleibt sie ein Papiertiger.
Qualität gibt es nicht zum Nulltarif, das ist hier wohl allen klar. Langfristig ist Qualität aber die einzige wirtschaftlich nachhaltige Strategie. Wir Grünen wollen die Kosten für übernutzte und überdüngte Böden oder belastete Gewässer nicht den nachkommenden Generationen aufbürden. Wir sind zudem überzeugt, dass die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten bereit ist, für Qualität faire Preise zu bezahlen. Die Schweizer Landwirtschaftspolitik kann unter den Bedingungen unseres Landes, der Kleinräumigkeit und einer anspruchsvollen Topografie, nur erfolgreich sein, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten die Gewissheit haben, dass einheimische Produkte Nischenprodukte und ihren Preis wert sind. Aus diesem Grund müssen die drei vermarktbaren Stärken der Schweizer Landwirtschaft durch die neue Agrarstrategie konsequent gefördert werden:
Die erste Stärke ist eine im internationalen Vergleich sehr gute Tierhaltung. Der Minderheitsantrag zu Artikel 96 Absatz 1 folgt diesem Ziel und wird deshalb von den Grünen unterstützt.
Die zweite Stärke sind die am Markt erfolgreichen Produktionssysteme wie Bio, integrierte Produktion und Mutterkuhhaltung. Diese innovativen Produktionssysteme wollen wir Grünen durch die Förderung von besonders naturnahen und tierfreundlichen Produktionsformen fördern. Wir unterstützen insbesondere den Einzelantrag Graf Maya bei Artikel 140 sowie die Anträge der Minderheiten Schelbert und Bertschy.
Die dritte Stärke ist eine gentechnikfreie Produktionsweise. Die Grünen unterstützen selbstverständlich die Verlängerung des Gentech-Moratoriums, wie sie bei Artikel 37a des Gentechnikgesetzes durch die Kommissionsmehrheit beantragt wird. Wir freuen uns, dass wir am gleichen Strick ziehen wie der Schweizerische Bauernverband.
Es ist nämlich nicht so, dass gentechnisch veränderte Pflanzen so unproblematisch sind, wie es beispielsweise das Nationale Forschungsprogramm 59 darstellt. Eine aktuelle französische Studie zeigt ein ganz anderes Bild. Sie belegt, dass die Langzeitfütterung mit Gentechmais bei Ratten zu Geschwüren, Organveränderungen und frühzeitigem Tod führt. Die Studie wurde in der renommierten Fachzeitschrift "Food and Chemical Toxicology" publiziert und hat in der gesamten EU eine heftige Debatte ausgelöst. Wir sind also auf dem vorsichtigen Weg, wenn wir das bewährte Gentech-Moratorium nun verlängern.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Es geht in diesem Block um verschiedene Änderungsanträge, die von der Kommission eingebracht worden sind und die sachlich korrekt und weitgehend unbestritten sind. Ich werde mich dazu kurz äussern.
Bei den Artikeln 89a und 96 gibt es zwei Punkte, die ich kommentiere. Bei Artikel 89a Absätze 1 und 3 bitte ich um eine Abstimmung. Die von der Kommission vorgeschlagene Präzisierung von Absatz 1 ist zweckmässig, der Bundesrat ist damit einverstanden. Hingegen bitte ich Sie, bei Absatz 3 auf die Korrektur zu verzichten. Dort sind nämlich in erster Linie die Gewerbebetriebe betroffen; es ist nicht die Meinung, dass die Organisationen oder die Branchenverbände von einer allfälligen Wettbewerbsverzerrung betroffen wären. Wenn die direkt betroffenen Gewerbebetriebe nicht Beschwerde erheben wollen, gibt es keinen Grund, weshalb dies ein Gewerbeverband tun sollte. Es steht einem Verband frei, seine Mitglieder im Hintergrund zu unterstützen, aber es sind die Mitglieder, die Gewerbebetriebe, die betroffen sind. Es braucht daher die Korrektur in Absatz 3 nicht.
Bei Artikel 96 Absatz 1 über die Investitionshilfen für die besonders tierfreundlichen Ställe hat Frau Fässler einen Minderheitsantrag eingereicht. Die besonders tierfreundlichen Stallhaltungssysteme (BTS) werden einerseits über die jährlich ausgerichteten Direktzahlungen für das Tierwohl und anderseits über einen Zuschlag von 20 Prozent bei den Investitionshilfen gewürdigt; das ist unbestritten. Die Anreizstrategie zeigt auch ihre Wirkung. Es sind in den vergangenen Jahren 90 Prozent der neugebauten Ställe mit Beiträgen unterstützt worden und zu BTS-Ställen geworden. Das Anliegen des Antrages wird also weitgehend erfüllt. In Einzelfällen, insbesondere im Berg- und Sömmerungsgebiet oder bei traditionellen Dorfsiedlungen, ist es wegen der knappen Platzverhältnisse sehr aufwendig oder sogar unmöglich, am bestehenden Ort einen BTS-Laufstall einzurichten. Deshalb bitte ich Sie, keine zwingenden BTS-Bedingungen für Investitionshilfen ins Gesetz zu schreiben. Es muss die Ausnahme geben können.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen.
Zum Einzelantrag Graf Maya: Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Pflanzenzüchtung zu unterstützen und zu fördern. Der Zugang zu Saatgut für Nutzpflanzen, welche unseren Gegebenheiten angepasst sind, ist entscheidend für ein nachhaltiges Ernährungssystem. Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe a besagt ja, dass ökologisch hochwertige Pflanzen gezüchtet werden sollen, und ökologisch hochwertig sind Pflanzen, deren Anbau möglichst geringen Einfluss auf die Umwelt hat. Die neu vorgeschlagenen Möglichkeiten können also unter diesen Buchstaben a subsumiert werden. Mit der beantragten Ergänzung wird der Anwendungsbereich nicht ausgedehnt.
Ich bitte Sie also, von diesem Einzelantrag Abstand zu nehmen.
Zu Artikel 141 Absatz 1 Buchstaben b, c und d: Wir sind bei der Tierzucht für gesunde Tiere und besonders ökologische und tierfreundliche Produktionsformen. Bezüglich des Minderheitsantrages Schelbert zu den Buchstaben c und d ist festzuhalten, dass sich grundsätzlich alle Nutztierrassen für Produktionsformen eignen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Die besonders tierfreundliche Haltung soll zudem weiterhin mit Direktzahlungen und Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden.
Ich bitte Sie, sowohl bei Buchstabe b als auch bei den Buchstaben c und d der Mehrheit zu folgen.
Bei der künstlichen Besamung in Artikel 145 Absatz 3 ist die heutige Regelung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sehr problematisch. Erstens haben die anerkannten Zuchtorganisationen im Inland quasi eine staatliche Absatzgarantie. Zweitens wird der Wettbewerb beim Import stark eingeschränkt. Es gibt ungleich lange Spiesse zwischen importierenden Besamungsstationen und anderen Bewerbern. Letztere müssen pro Samendose bis zu fünfzigmal höhere Zollabgaben bezahlen. Die Schweiz ist in den letzten Jahren vom Genetikimporteur zum starken Nettoexporteur geworden - ein Erfolg der einheimischen Zucht und ein Zeichen dafür, dass es die alten, protektionistischen Massnahmen nicht mehr braucht. Mit einer liberaleren Importregelung können die Rindviehhalter Stierensamen billiger kaufen und damit ihre Kosten senken.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Minderheit Bertschy zu unterstützen.
Zu Artikel 187 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes und Artikel 37a des Gentechnikgesetzes: Ich habe vom Unmut des Präsidenten der zuständigen Kommission, der WBK, Kenntnis genommen. Neben der Moratoriumsverlängerung schlägt die Mehrheit bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen einen Paradigmenwechsel vor, nämlich weg von einer rein sicherheitsbasierten Technologiebeurteilung hin zu einer integralen Kosten-Nutzen-Betrachtung. Ein Zulassungsentscheid, basierend auf transparenten, wissenschaftlich basierten Nachhaltigkeitskriterien, ist zu begrüssen.
Bezüglich der zweiten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums in Artikel 37a des Gentechnikgesetzes hat sich der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Ritter 12.3028 geäussert. Eine angemessene Verlängerung des Moratoriums ist für den Bundesrat akzeptabel, sofern diese dem Parlament die Gelegenheit gibt, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 59 formulierten Lücken in der geltenden Gentechnikgesetzgebung vertieft zu prüfen und die Rechtsgrundlagen für die Koexistenz entsprechend zu ergänzen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen.
Es bleiben noch die zwei Einzelanträge Bulliard und Rime, zuerst zum Antrag Bulliard: Das vom Bundesrat vorgeschlagene stillschweigende Einverständnis zur Unterpacht könnte isoliert betrachtet tatsächlich als Beeinträchtigung der Verfügungsgewalt des Eigentümers interpretiert werden. Ich bitte Sie aber zu beachten, dass die Unterpacht bereits heute oft praktiziert wird und dies vielmals ohne das Wissen des Verpächters geschieht. Mit unserem Entwurf wird mit dem Wegfall der Schriftlichkeit lediglich das Verfahren vereinfacht. Um den Vorbehalten Rechnung zu tragen, kann ich mir vorstellen, dass für Pachtlandarrondierungen eine Pflicht zur Information des Verpächters über den Flächenabtausch postuliert wird.
Ich bitte Sie also, Artikel 20 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht nicht zu streichen.
Den Antrag Rime zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht bitte ich Sie anzunehmen. Der Bundesrat hat bereits bei der Agrarpolitik 2011 beantragt, die Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung generell zu streichen. Das Parlament hat das damals abgelehnt, der Entscheid des Parlamentes im Jahre 2007 muss aber nicht als genereller Sperrbeschluss verstanden werden. Der Antrag Rime will die Freistellung kleiner Parzellen, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören. Die Zulassung einer höheren grundpfandrechtlichen Belastung vereinfacht die administrativen Abläufe und erhöht den finanziellen Spielraum der Besitzer.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, dem Antrag Rime zuzustimmen.
Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Geschätzter Herr Bundesrat, ich möchte Ihnen eine Frage zu Artikel 140, Pflanzenzüchtung, stellen: Der Nationalrat hat mein Postulat zur Förderung der Züchtung von Biosaatgut und der Saatgutzüchtung für besonders naturnahe Produktionsformen im Mai angenommen. Finden Sie nicht auch, es sei jetzt wichtig, dass wir den in Absatz 1 beantragten Buchstaben d einsetzen, weil damit in Artikel 140 eine dauerhafte, tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen würde? Damit würden Sie auch dieses Anliegen des Parlamentes - und nicht nur des Parlamentes, sondern der ganzen Landwirtschaft -, das auch im Sinne der Ernährungssouveränität ist, aufnehmen können.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Frau Nationalrätin Graf, ich habe vorhin gesagt, dass Ihr Anliegen, das Sie in Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe d formulieren, eigentlich bereits in Buchstabe a enthalten ist. In Buchstabe a wird die ökologische Hochwertigkeit beschrieben, und ich habe vorhin ausgeführt, was ökologische Hochwertigkeit heisst. Wir sind der Ansicht, dass Ihr Anliegen - also die Züchtung von Nutzpflanzen, die sich für Produktionsformen eignet, die besonders naturnah und umweltfreundlich sind - sehr wohl unter die Hochwertigkeit subsumiert werden kann und deshalb nicht nötig ist. Man kann Ihr Anliegen auch mit Buchstabe a umsetzen.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Dans le bloc 6, nous traitons des mesures d'accompagnement, les améliorations structurelles, la recherche, la vulgarisation et la sélection végétale ou animale. Nous avons ici cinq propositions de minorité et trois propositions individuelles.
Je commence par les propositions individuelles. La proposition Graf Maya à l'article 140 vise la sélection végétale de semences et de plantes et prévoit un soutien aux modes de production particulièrement respectueux de la nature et des animaux. Une proposition analogue a été rejetée en commission par 13 voix contre 10 et 2 abstentions.
Nous ne nous sommes pas prononcés en commission sur la proposition Bulliard, par contre la proposition Rime a été soutenue à la quasi-unanimité.
Concernant les propositions de minorité, je commence par celle défendue par la minorité Fässler Hildegard à l'article 96 alinéa 1, rejetée par 16 voix contre 7 et 1 abstention. Madame Fässler souhaite qu'on soutienne dorénavant, dans les améliorations structurelles, uniquement la construction de bâtiments ruraux, à condition qu'ils satisfassent aux prescriptions pour des modes de détention particulièrement respectueux des animaux - ce fameux système de stabulation, la stabulation libre par exemple pour le bétail bovin. Eh bien, ces constructions-là sont déjà particulièrement soutenues au travers du système des paiements directs. Elles sont aussi particulièrement soutenues au travers des améliorations structurelles, puisqu'il y a, pour ces formes de construction, un supplément de 20 pour cent qui est accordé. Aujourd'hui, 90 pour cent des constructions satisfont aux critères de détention particulièrement respectueux des animaux. Par contre, il y a un certain nombre de cas particuliers, par exemple au centre d'un village, et pour des raisons de paix et de protection du paysage, pour des raisons de configuration du terrain, il n'est pas possible de construire par exemple un bâtiment qui permet la stabulation libre. Dans ces cas-là, il faut pouvoir continuer à accorder des exceptions. Ce sont encore et toujours 10 pour cent, pas plus, des cas. Mais il est important de pouvoir tenir compte de ces différences au niveau local.
A l'article 113 alinéa 2, la minorité Germanier soutient le projet du Conseil fédéral. La décision a été assez partagée en commission, puisque la proposition défendue par la minorité Germanier a été rejetée par 13 voix contre 12 seulement. La minorité voudrait biffer la mention du fait qu'une part équitable de la somme consacrée à la recherche agronomique est utilisée pour les modes de production particulièrement proches de la nature et respectueux de l'environnement et des animaux. Aujourd'hui, la Confédération soutient - et c'est encore la volonté du Conseil fédéral - les agriculteurs déployant des efforts en vue d'une production rationnelle et durable. Si on se penche sur la réalité, sur l'activité des stations fédérales de recherches agronomiques regroupées au sein d'Agroscope et sur les activités du Fibl, l'organisation qui fait de la recherche en agriculture biologique et qui bénéficie aussi d'un soutien de la Confédération, eh bien on peut dire que pratiquement le tiers de leurs activités est déjà dédié aux modes de production particulièrement respectueux de l'environnement. Je crois que c'est assez important et qu'il faut continuer dans cette direction-là. Mais ce complément à l'article est exagéré si l'on tient compte de la réalité.
A l'article 141 alinéa 1 lettre c et d, la minorité Schelbert aimerait que l'on soutienne "les modes de production particulièrement respectueux de la nature, de l'environnement et des animaux" dans le cadre de la promotion de l'élevage d'animaux de rente. D'une manière générale, on peut dire que tous les animaux de rente quelle que soit leur race se prêtent à un mode de "production particulièrement respectueux de la nature, de l'environnement et des animaux", sinon on ne les élèverait pas comme cela. La Confédération favorise déjà les modes d'élevage de ce type depuis plusieurs années au moyen des paiements directs, de mesures structurelles aussi. Cela se fait sur une base volontaire, et les mesures d'encouragement de la sélection ne doivent pas être réservées à telle ou telle forme de production.
A l'article 145 alinéa 3, la minorité Bertschy souhaite abroger le droit en vigueur que la majorité, elle, voudrait maintenir. En fait, elle suit le Conseil fédéral au sujet de la disposition relative à l'insémination artificielle. La majorité de la commission souhaite maintenir le droit en vigueur et, donc, le soutien aux organisations d'élevage. C'est une question de foi ici, c'est-à-dire de savoir si les mesures de soutien aux organisations d'élevage ont permis à l'agriculture suisse d'avoir un tel succès aux plans national et international ou si ce succès permet désormais de se retirer de ce marché en se disant que de toute manière on n'en a pas besoin. Là, la commission a décidé, par 13 voix contre 11, de maintenir l'alinéa 3 du droit en vigueur relatif à l'insémination artificielle.
Je ne mènerai pas la discussion de fond sur le moratoire sur le génie génétique, la commission ayant pris sa décision par 18 voix contre 6, soit à une majorité écrasante. Elle propose par là même de prolonger le moratoire sur les organismes génétiquement modifiés jusqu'au 31 décembre 2017. Les arguments sont connus. Cette technologie ne présenterait pas d'avantages intéressants et importants pour les consommateurs, pour les producteurs et pour la nature. En plus, elle comporterait des risques. L'étude française du professeur Séralini qui vient d'être publiée sur les effets des organismes génétiquement modifiés sur des rats de laboratoire a été citée dans le débat. L'étude du Fonds national suisse de la recherche scientifique donne un autre point de vue. Les jurisconsultes de la Confédération estiment que si l'on prolongeait le moratoire d'une durée plus importante que le moratoire actuel, ce serait une interdiction définitive.
Là, je vous laisse faire votre choix, mais la commission est très clairement d'avis qu'il faut prolonger ce moratoire.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Ich mache zuerst ein paar Bemerkungen zu Artikel 96 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes: Fast die Hälfte der Nutztiere wird heute in besonders tierfreundlichen Ställen gehalten, das ist bereits der Ist-Zustand. Die Tiere können sich frei bewegen und haben auch mehrere funktionelle Bereiche zur Verfügung. Gefördert wird die besonders tierfreundliche Stallhaltung auch heute mit speziellen Instrumenten, einerseits über Direktzahlungen, andererseits über einen Zuschlag von 20 Prozent bei den pauschalen Beiträgen im Rahmen der Investitionshilfen. Die Minderheit Fässler Hildegard beantragt nun, pauschale Beiträge bei Investitionen seien nur noch auszurichten, wenn damit die Vorschriften der besonders tierfreundlichen Stallhaltung eingehalten werden können. Der Mehrheit geht dieser Antrag aber zu weit. Es gibt Fälle, in denen diese Vorschriften, beispielsweise wegen der knappen Platzverhältnisse in Dorfsiedlungen oder aufgrund topografischer Verhältnisse im Hügel- und Berggebiet, nicht eingehalten werden können. Die heutigen Anreize sind der richtige Weg und zeigen Wirkung, zumal heute mehr als 90 Prozent der mit Investitionshilfen unterstützten Stallplätze besonders tierfreundlich gebaut werden.
Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die Kommission hat dies mit 16 zu 7 Stimmen getan.
Zu Artikel 113 betreffend Forschungsgelder für ökologische und tierfreundliche Produktionsformen: Der Antrag der Minderheit Germanier zu diesem Artikel wurde zurückgezogen; ich habe nur vergessen, das meinem Kommissionssprecher-Kollegen mitzuteilen, weil er nicht anwesend war. Der Antrag dieser Minderheit ist also zurückgezogen worden.
Zu Artikel 141 Absatz 1 Buchstaben b, c und d betreffend Tierzucht für gesunde Tiere und besonders ökologische und tierfreundliche Produktionsformen: Bei der Förderung der Tierzucht beantragt die Mehrheit der Kommission, dass die vom Bund geförderten Nutztiere nicht nur leistungs- und widerstandsfähig, sondern auch gesund sein sollen. Obwohl widerstandsfähige Tiere selbstverständlich gesund sein müssen, sonst wären sie ja nicht widerstandsfähig, opponiert die Mehrheit der Kommission nicht gegen eine solche Ergänzung von Buchstabe b.
Die Minderheit Schelbert möchte mit einem zusätzlichen Buchstaben d präzisieren, dass sich die Tiere für Produktionsformen eignen müssen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Diese Doppelspurigkeit mit den Fördermassnahmen bei den Direktzahlungen geht der Kommissionsmehrheit zu weit. Alle widerstandsfähigen und gesunden Tiere sind für solche Produktionsformen geeignet.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen bzw. den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.
Dann komme ich zu Artikel 145 Absatz 3, bei dem es um den Import von Stierensamen geht. Hier muss ich eine redaktionelle Bemerkung machen. Dieser Artikel wird gemäss bundesrätlichem Entwurf aufgehoben. Nun hat die Kommissionsmehrheit beschlossen, Absatz 3 dieses Artikels gemäss geltendem Recht beizubehalten. Die Absätze 1 und 2 wären somit gestrichen. Diese Absätze sind aber jetzt im Tierseuchengesetz geregelt. Darum braucht es bei Absatz 3 eine neue Formulierung eingangs des Absatzes, was ich zuhanden des Amtlichen Bulletins erkläre. Der Anfang dieses Absatzes 3 müsste heissen: "Der Bundesrat sorgt dafür, dass ein angemessener Anteil des eingesetzten Spermas ..." Das ist eine rein redaktionelle Anpassung. Materiell möchte ich hier nicht mehr darauf eingehen.
Dann haben wir im Bereich des Gentechnikgesetzes, bei Artikel 37a, den bekannten Entscheid gefällt, dies mit 18 zu 6 Stimmen, wonach das Moratorium für weitere vier Jahre verlängert werden soll. Dann, nach vier Jahren, muss es zwingend wieder neu beurteilt werden. Wir haben dem Bundesrat auch den Auftrag gegeben, einen Bericht zu erstellen, das im Hinblick auf diesen Zeitpunkt neu zu beurteilen.
Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass das ein vernünftiger Weg sei, sodass ich Sie bitte, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Ich möchte noch zwei Bemerkungen zu den Einzelanträgen machen. Den Einzelantrag Bulliard konnten wir in der Kommission nicht besprechen, da er nicht vorlag. Der Bundesrat hat Ausführungen dazu gemacht, wie dieser Einzelantrag einzuschätzen ist.
Dann gibt es auch noch den Einzelantrag Rime, der immer noch zur Diskussion steht. Der Einzelantrag Rime zu Artikel 3 Absatz 4 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht wurde in der Kommission besprochen, und es wurde auch konsultativ darüber abgestimmt. Jetzt ist dieser Antrag Rime ins Gesetz aufgenommen worden und bleibt hier ohne Widerspruch. Wir müssen also eigentlich darüber nicht mehr abstimmen.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 85 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 85 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 86a Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 86a al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 175 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 87 Abs. 2; 89 Abs. 1 Bst. c, d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 87 al. 2; 89 al. 1 let. c, d
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 89a
Antrag der Kommission
Titel
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1
Das Projekt muss gegenüber den direkt betroffenen Gewerbebetrieben im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet wettbewerbsneutral ausgestaltet sein.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Die direkt betroffenen Gewerbebetriebe im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet und deren gewerbliche Organisationen und Branchenverbände können angehört werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 89a
Proposition de la commission
Titre
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1
Le projet ne doit pas avoir d'incidence sur la concurrence pour les entreprises artisanales directement concernées de la zone d'activité déterminante au plan économique.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Les entreprises artisanales directement concernées de la zone d'activité déterminante au plan économique, leur organisation professionnelle et les interprofessions peuvent être consultées. Le Conseil fédéral règle les détails.
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 126 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 49 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 93 Abs. 1 Bst. e
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 93 al. 1 let. e
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 176 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 96 Abs. 1
Antrag der Minderheit
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Pardini, Schelbert)
... Gebäuden unter der Voraussetzung der Einhaltung der Vorschriften für eine besonders tierfreundliche Stallhaltung.
Art. 96 al. 1
Proposition de la minorité
(Fässler Hildegard, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Pardini, Schelbert)
... bâtiments ruraux à condition qu'ils satisfassent aux prescriptions pour une stabulation particulièrement respectueuse de l'espèce.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
Dagegen ... 109 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 97 Abs. 1, 7; 100
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 97 al. 1, 7; 100
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 106 Abs. 1 Bst. d
Antrag der Kommission
d. ... der Produktion und Marktanpassung von Spezialkulturen sowie für die Erneuerung von Dauerkulturen.
Art. 106 al. 1 let. d
Proposition de la commission
d. ... la production et l'adaptation au marché des cultures spéciales, ainsi que pour le renouvellement des plantes pérennes.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 177 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 107 Abs. 2; 108 Abs. 1bis, 2; Gliederungstitel vor Art. 113
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 107 al. 2; 108 al. 1bis, 2; titre précédant l'art. 113
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 113 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Die finanziellen Mittel werden zu einem angemessenen Anteil für Produktionsformen eingesetzt, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.
Antrag der Minderheit
(Germanier, Flückiger Sylvia, Markwalder, Müri, Noser, Pelli, Rime, Walter)
Streichen
Art. 113 al. 2
Proposition de la majorité
Les moyens financiers sont, pour une part équitable, utilisés pour les modes de production particulièrement proches de la nature et respectueux de l'environnement et des animaux.
Proposition de la minorité
(Germanier, Flückiger Sylvia, Markwalder, Müri, Noser, Pelli, Rime, Walter)
Biffer
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit Germanier wurde zurückgezogen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 114; 115 Titel, Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 114; 115 titre, introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 116
Antrag der Kommission
Titel
Leistungskontrakte, Forschungsaufträge, Finanzhilfen, Investitionshilfen
Abs. 1
Das Bundesamt kann Instituten von eidgenössischen und kantonalen Hochschulen oder anderen Instituten Forschungsaufträge erteilen. Das Bundesamt kann mit öffentlichen oder privaten Organisationen periodische Leistungskontrakte vereinbaren.
Abs. 3
Der Bund kann Investitionshilfen leisten.
Art. 116
Proposition de la commission
Titre
Contrats de prestations, mandats de recherche, aides financières, aides à l'investissement
Al. 1
L'office peut confier des mandats de recherche aux hautes écoles fédérales et cantonales ou à des instituts de recherche. L'office peut conclure des contrats de prestations avec des organisations publiques ou privées.
Al. 3
La Confédération peut fournir des aides à l'investissement.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 178 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Gliederungstitel vor Art. 140
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre précédant l'art. 140
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 140
Antrag der Kommission
Abs. 2 Bst. c
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Graf Maya
Abs. 1 Bst. d
d. sich für Produktionsformen eignen, die besonders naturnah und umweltfreundlich sind.
Schriftliche Begründung
Der Nationalrat hat das Anliegen im Mai 2012 mit der Überweisung des Postulates Graf Maya 10.4152, "Förderung der Züchtung von Biosaatgut", unterstützt. Durch die Aufnahme des neuen Buchstabens d in Artikel 140 wird eine dauerhafte, tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen. Die Pflanzenzüchtung ist in der Schweiz seit 1878 eine öffentliche Aufgabe. Die eidgenössischen Forschungsanstalten Agroscope sind für einzelne Pflanzenarten international führend in der Züchtung von resistenten, standortangepassten Sorten für nachhaltige Anbausysteme. Dank der liberalen Saatgutgesetzgebung, z. B. der Möglichkeit der "Nischensorten", leisten dazu auch kleine und mittlere Schweizer Unternehmen wichtige Arbeit bei der Züchtung. Davon profitieren naturnahe und umweltfreundliche Produktionsformen wie Bio-, IP- und ÖLN-Betriebe. Der Bundesrat hat in seiner Antwort zum Postulat 11.4202 die Pflanzenzüchtung als wichtiges Ziel der Ernährungssicherheit bezeichnet. Heute werden nur noch 20 Arten in der Schweiz gezüchtet. Die finanziellen Aufwendungen für die 60 gebräuchlichsten Arten würden insgesamt 15 Millionen Franken jährlich betragen. Gegenüber heute sind dies 10 Millionen Franken mehr, was angesichts des Nutzens für die Ernährungssicherheit und -souveränität ein sehr geringer Betrag ist. Der Handlungsbedarf ist hoch, und die Lage spitzt sich international schnell zu:
Agroscope hat die Züchtung bei Dinkel, bei den meisten Gemüsen, bei Triticale und bei Erbsen gestoppt. Delley Samen und Pflanzen AG hat die Schweizer Maiszüchtung eingestellt.
Einheimische Züchtungen fehlen für die meisten Gemüse- und Beerensorten sowie für wichtige Kulturen wie Kartoffeln, Gerste und Raps.
Beim Obst werden einzig noch Apfelsorten in der Schweiz gezüchtet, nicht aber Birnen, Pflaumen, Kirschen, Nüsse usw.
In ganz Europa gibt es nur noch zwei Züchter für Erbsen und Ackerbohnen.
Drei Saatgutanbieter produzieren weltweit 50 Prozent des kommerziell gehandelten Saatguts.
Art. 140
Proposition de la commission
Al. 2 let. c
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Graf Maya
Al. 1 let. d
d. qui se prêtent aux modes de production particulièrement respectueux de la nature et de l'environnement.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. d - Al. 1 let. d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Graf Maya ... 72 Stimmen
Dagegen ... 104 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Verfahrensbeitrag
Art. 141
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. b
b. gesund, leistungs- und ...
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Maire Jacques-André, Pardini)
Abs. 1
...
c. ... ermöglichen; oder
d. sich für Produktionsformen eignen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.
Art. 141
Proposition de la majorité
Al. 1 let. b
b. sains, performants et résistants;
Proposition de la minorité
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Maire Jacques-André, Pardini)
Al. 1
...
c. ... au marché, ou
d. qui se prêtent aux modes de production particulièrement respectueux de la nature, de l'environnement et des animaux.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. c, d - Al. 1 let. c, d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
Dagegen ... 107 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Verfahrensbeitrag
Art. 142 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 142 al. 1 let. c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 145
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Unverändert
Antrag der Minderheit
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Germanier, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Markwalder, Noser, Pardini, Schelbert)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 145
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Inchangé
Proposition de la minorité
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Germanier, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Markwalder, Noser, Pardini, Schelbert)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 72 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 147 Titel, Abs. 1; Gliederungstitel vor Art. 147a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 147 titre, al. 1; titre précédant l'art. 147a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 147a
Antrag der Kommission
Titel, Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1
... und Massnahmen wie die In-situ-Erhaltung namentlich mit Beiträgen unterstützen.
Art. 147a
Proposition de la commission
Titre, al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1
... et soutenir des mesures comme la conservation in situ, notamment au moyen de contributions.
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 177 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Art. 147b; 165a-165h; 166 Abs. 2; 167; 169 Abs. 3; 170 Abs. 2bis; 172 Abs. 2; 173 Abs. 1 Bst. a, abis, ater; 175 Abs. 3; 178 Abs. 5; 181 Abs. 4-6; 183; 184; 185 Titel, Abs. 1bis, 1ter, 5, 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 147b; 165a-165h; 166 al. 2; 167; 169 al. 3; 170 al. 2bis; 172 al. 2; 173 al. 1 let. a, abis, ater; 175 al. 3; 178 al. 5; 181 al. 4-6; 183; 184; 185 titre, al. 1bis, 1ter, 5, 6
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 187
Antrag der Mehrheit
Abs. 1bis
Der Bundesrat legt bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht vor mit einer Methodik zur Evaluation des Nutzens von gentechnisch veränderten Pflanzen. Dabei soll beurteilt werden, ob sich die GVO im Vergleich zu herkömmlichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produktionsmitteln für die Produktion, die Konsumenten und die Umwelt als vorteilhaft erweisen. Auf der Basis der erarbeiteten Methodik erstellt der Bundesrat eine auf die Schweiz ausgerichtete Kosten-Nutzen-Bilanz der heute existierenden gentechnisch veränderten Pflanzen.
Abs. 2-9, 11-14
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Noser, Caroni, Darbellay, Germanier, Markwalder)
Abs. 1bis
Streichen
Art. 187
Proposition de la majorité
Al. 1bis
Le Conseil fédéral établit d'ici au 30 juin 2016 un rapport présentant une méthode sur l'évaluation de l'utilité des plantes génétiquement modifiées. Cette méthode doit montrer si une plante GM peut présenter des avantages pour la production, les consommateurs et l'environnement par rapport au produit agricole conventionnel et aux moyens de production. Sur la base de la méthode élaborée, le Conseil fédéral établit un bilan du ratio coût/profit des plantes génétiquement modifiées qui existent aujourd'hui déjà.
Al. 2-9, 11-14
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Noser, Caroni, Darbellay, Germanier, Markwalder)
Al. 1bis
Biffer
Abstimmung
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 37a des Gentechnikgesetzes.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Art. 187a; 187b Abs. 1-4, 6, 7; 187c Abs. 2; Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 187a; 187b al. 1-4, 6, 7; 187c al. 2; ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Änderung bisherigen Rechts
Modification du droit en vigueur
Ziff. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 16 Abs. 4
Antrag der Kommission
Liegt der Pachtgegenstand teilweise in einer Bauzone nach Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979, so kann die Kündigung für die nicht in den Geltungsbereich des BGBB fallenden Grundstücke sowie für den nichtlandwirtschaftlichen Teil der Grundstücke nach Artikel 2 Absatz 2 BGBB ausgesprochen und der Pachtvertrag ohne diese fortgesetzt werden.
Ch. 2 art. 16 al. 4
Proposition de la commission
Si l'objet affermé est situé en partie dans une zone à bâtir au sens de l'article 15 de la loi fédérale du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire pour les immeubles qui ne sont pas compris dans le champ d'application de la LDFR, ainsi que pour la partie non agricole des immeubles au sens de l'article 2 alinéa 2 LDFR.
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 20 Abs. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Bulliard
Abs. 3
Streichen
Schriftliche Begründung
Mit der Ergänzung von Artikel 20 Absatz 3 LPG beantragt der Bundesrat, die Möglichkeit des Tausches von Pachtland durch zwei Pächter ohne das Einverständnis des Eigentümers einzuführen. Diese stillschweigende Anerkennung der Unterpacht durch den Eigentümer geschieht entgegen der Regelung in Artikel 291 OR und ist aus rechtlicher, agronomischer und zwischenmenschlicher Sicht problematisch und stellt einen übermässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Rechtlich stellt sich die Grundsatzfrage, ob eine Person zu etwas die Zustimmung geben kann, wenn sie von der neuen Rechts- und Sachlage gar nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Da der Grundeigentümer vom Flächenabtausch in der Regel nichts weiss, ist auch seine stillschweigende Zustimmung fraglich. Die bestehende Regel unter Artikel 291 OR ist ausgewogen, die Zustimmung kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden. Zudem ist mit grossen juristischen Unsicherheiten verbunden, wer im Falle von Schäden und unsorgfältiger Bewirtschaftung verantwortlich gemacht werden kann. Nicht zuletzt ergeben sich auch rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der (Erst-)Pachtdauer und dem Vorkaufsrecht des Pächters, welche sich bereits heute bei der Unterpacht zeigen und beim Pachtlandtausch noch zusätzliche Unklarheiten bewirken. Das Eigentumsrecht sieht auch die volle Verfügbarkeit über den Gegenstand vor. Dazu gehört, dass keine Drittperson ohne Wissen und Einverständnis des Eigentümers über die Sache verfügen darf. Genauso wie ein Tausch von Mietwohnungen ohne Zustimmung der Eigentümer unserem Verständnis von Verfügungsgewalt des Eigentümers widersprechen würde, widerspricht ein "Landtausch" unter Pächtern ohne Wissen des Eigentümers dem schweizerischen Rechtsverständnis. Zwischenmenschlich würden Grundeigentümer in der Regel sensibel reagieren, wenn einfach ohne deren Wissen über ihr Eigentum verfügt würde. Solche Handlungen der Pächter würden regelmässig zur ordentlichen Kündigung sämtlichen Pachtlandes führen, was dem Zweck der Norm diametral widerspricht. Das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Mieter/Pächter würde mit der Übertragung des Bewirtschaftungsrechts übergangen. Die neue Bestimmung schafft aber nur eine Scheinsicherheit für den Erstpächter, da dieser weiterhin an seinen Pachtvertrag mit dem Grundeigentümer gebunden ist. Deshalb sollte der Flächenabtausch weiterhin mit den Grundeigentümern und Verpächtern schriftlich vereinbart werden, auch um wenigstens die Pachtdauer abzustimmen.
Ch. 2 art. 20 al. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Bulliard
Al. 3
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Bulliard ... 135 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 32 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2 Art. 27 Abs. 2 Bst. e
Antrag der Kommission
e. der Pachtgegenstand teilweise in einer Bauzone nach Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 liegt, für die Grundstücke, die nicht in den Geltungsbereich des BGBB fallen, sowie für den nichtlandwirtschaftlichen Teil der Grundstücke nach Artikel 2 Absatz 2 BGBB.
Ch. 2 art. 27 al. 2 let. e
Proposition de la commission
e. l'objet affermé est situé en partie dans une zone à bâtir au sens de l'article 15 de la loi fédérale du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire pour les immeubles qui ne sont pas compris dans le champ d'application de la LDFR, ainsi que pour la partie non agricole des immeubles au sens de l'article 2 alinéa 2 LDFR.
Angenommen - Adopté
Ziff. 3, 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 3, 4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 5 Art. 14
Antrag der Kommission
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 5
Betriebe, die Dünger abgeben, müssen jede Abgabe im Informationssystem nach Artikel 165f LwG erfassen.
Ch. 5 art. 14
Proposition de la commission
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 5
Les exploitations qui cèdent des engrais de ferme doivent enregistrer toutes les livraisons dans le système d'information visé à l'article 165f LAgr.
Angenommen - Adopté
Ziff. 5 Art. 15 Abs. 1; 68 Abs. 5; Ziff. 6 Gliederungstitel vor Art. 45a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 5 art. 15 al. 1; 68 al. 5; ch. 6 titre précédant l'art. 45a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 6 Art. 45a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hassler, Baader Caspar, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hausammann, Müri, Rime, Ritter, Rösti, Walter)
Abs. 2
... Ziegen-, Schweine-, Pferde- und Geflügelgattung sowie den Schlachtbetrieben ausgerichtet.
Ch. 6 art. 45a
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hassler, Baader Caspar, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hausammann, Müri, Rime, Ritter, Rösti, Walter)
Al. 2
... de caprins, de porcins, d'équidés et de volaille ainsi qu'aux abattoirs.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 174 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Verfahrensbeitrag
Ziff. 6 Art. 62; Ziff. 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 6 art. 62; ch. 7
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 8
Antrag der Kommission
Titel
8. Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht
Art. 2 Abs. 4
Das Gesetz gilt in Abweichung von Absatz 3 für kleine Grundstücke im Beizugsgebiet einer Landumlegung, vom Zeitpunkt der Gründung und Beschlussfassung bis zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung des neuen Besitzstandes.
Ch. 8
Proposition de la commission
Titre
8. Loi fédérale du 4 octobre 1991 sur le droit foncier rural
Art. 2 al. 4
La loi s'applique en dérogation à l'alinéa 3 aux petites parcelles situées dans le périmètre d'un remaniement parcellaire, depuis la création du syndicat de remaniement et la prise de décision jusqu'au moment de l'inscription des nouveaux états de propriété dans le registre foncier.
Angenommen - Adopté
Ziff. 8 Art. 3 Abs. 4
Antrag Rime
Die Bestimmungen über die Grenzverbesserungen (Art. 57) gelten auch für kleine Grundstücke (Art. 2 Abs. 3).
Ch. 8 art. 3 al. 4
Proposition Rime
Les dispositions sur les améliorations de limites (art. 57) s'appliquent aussi aux immeubles de peu d'étendue (art. 2 al. 3).
Développement par écrit
Dans le but de limiter l'endettement des agriculteurs, la LDFR restreint la possibilité de grever de gages les immeubles agricoles; ceux-ci ne peuvent être grevés qu'à concurrence de la charge maximale, qui correspond à la somme de la valeur de rendement agricole augmentée de 35 pour cent et de la valeur de rendement des parties non agricoles (art. 73 al. 1). Cette limitation vaut naturellement pour tous les immeubles assujettis à la LDFR. L'article 3 (Champ d'application spécial) l'étend, à l'alinéa 4, à des immeubles qui, en soi, ne sont pas soumis normalement à la loi. Cette extension concerne les immeubles d'une surface inférieure à 2500 mètres carrés qui ne font pas partie d'une entreprise agricole (art. 2 al. 3). Ainsi, tous les fonds d'une surface inférieure à cette surface, mais qui font partie d'une entreprise, sont déjà d'office concernés par la limite de charge en vertu des règles ordinaires.
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Herr Rime hat seinen Antrag zurückgezogen.
Ziff. 8 Art. 5 Bst. a
Antrag der Kommission
a. landwirtschaftliche Betriebe, welche die Voraussetzungen nach Artikel 7 hinsichtlich der Standardarbeitskräfte nicht erfüllen, den Bestimmungen über die landwirtschaftlichen Gewerbe unterstellen; die minimale Betriebsgrösse ist dabei in einem Bruchteil einer Standardarbeitskraft festzulegen und darf 0,6 Standardarbeitskräfte nicht unterschreiten;
Ch. 8 art. 5 let. a
Proposition de la commission
a. soumettre aux dispositions sur les entreprises agricoles qui ne remplissent pas les conditions prévues à l'article 7 relatives à l'unité de main-d'oeuvre standard; la taille minimale de l'entreprise doit être fixée en une fraction d'unité de main-d'oeuvre standard et ne doit pas être inférieure à 0,6 unité;
Angenommen - Adopté
Ziff. 8 Art. 7 Abs. 4 Bst. c
Antrag der Kommission
c. die für längere Dauer zugepachteten Grundstücke. Dies gilt auch dort, wo das Gesetz vom Eigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe spricht.
Ch. 8 art. 7 al. 4 let. c
Proposition de la commission
c. les immeubles pris à ferme pour une certaine durée. Cela est également valable là où la loi concerne la propriété d'une entreprise agricole.
Angenommen - Adopté
Ziff. 9
Antrag der Mehrheit
Titel
9. Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Gentechnik im Ausserhumanbereich; Gentechnikgesetz
Art. 37a
... für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 keine Bewilligungen erteilt werden. Der Bundesrat ...
Antrag der Minderheit
(Noser, Caroni, Darbellay, Germanier, Markwalder)
Art. 37a
Unverändert
Ch. 9
Proposition de la majorité
Titre
9. Loi fédérale du 21 mars 2003 sur l'application du génie génétique au domaine non humain; Loi sur le génie génétique
Art. 37a
... ne peut être délivrée pour la période allant jusqu'au 31 décembre 2017 pour la mise en circulation ...
Proposition de la minorité
(Noser, Caroni, Darbellay, Germanier, Markwalder)
Art. 37a
Inchangé
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 126 Stimmen
Dagegen ... 29 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Block 7 - Bloc 7
Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017
Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2014-2017
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich begründe meinen Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017: Die Mittel für die Investitionskredite wurden während der bisherigen Periode zugunsten der Milchzulagen reduziert. Im heutigen Umfeld und aufgrund der von Ihnen in der Agrarpolitik 2014-2017 geforderten Änderungen ist es wichtig, dass die Bauernfamilien die notwendigen Anpassungen vornehmen können. In diesem Sinne müssen die finanziellen Mittel für die Strukturmassnahmen zwingend wieder erhöht werden.
Insbesondere haben Sie unter Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe d den Einsatzbereich der Investitionskredite explizit und im internationalen Kontext richtigerweise auf die Marktanpassung von Spezialkulturen und die Erneuerung von Dauerkulturen ausgeweitet. Logischerweise und konsequenterweise müssen Sie dafür nun auch die notwendigen Mittel sprechen. Diese Stützungen erlauben es auch, die Innovationskapazität der Schweizer Landwirtschaft zu erhöhen sowie die regionalen Entwicklungsprogramme anzuregen. Sie haben oft eine grosse Hebelwirkung. Die ländlichen Regionen sowie der Landwirtschaft nachgelagerte Sektoren profitieren ebenfalls von diesen Mitteln.
Ich bitte Sie deshalb, meine Minderheit zu unterstützen.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Die Minderheit beantragt Ihnen hier eine Begrenzung der Beiträge nach Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 72 auf 35 Prozent der Direktzahlungen.
Bei diesen Beitragskategorien handelt es sich um die pauschalen Flächenzahlungen, die unter den Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträgen ausgerichtet werden. Diese sind mit 44 Prozent der Mittel oder mit rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr viel zu hoch angesetzt. Ursprüngliche Berechnungen für die Reform durch das Bundesamt gingen von Versorgungssicherheitsbeiträgen von rund 400 Millionen Franken aus. Auf Druck des Bauernverbands wurden diese Beiträge aber kontinuierlich erhöht; sie stellen den weitaus grössten Anteil der Direktzahlungen dar. Das ist nicht richtig; es schadet der Reform, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Pauschale Flächenzahlungen sind schädliche Subventionen. Sie haben eine Intensivierung der Produktion zur Folge. Das läuft den Umweltzielen Landwirtschaft und unserem Verfassungsauftrag zuwider, welcher den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft wie auch den Schutz der Umwelt vor Beeinträchtigungen durch einen überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen vorsieht. Es ist eben nicht so, dass die Landwirtschaft nur angenehme Nebeneffekte mit sich bringt, sondern es gibt auch schädliche. Wir sind konfrontiert mit doppelt so hohen Ammoniak-Emissionen, als sensible Ökosysteme wie Wälder und Moore sie verkraften können, ohne geschädigt zu werden. Wir haben einen Stickstoffüberschuss von über 100 000 Tonnen, und wir haben Phosphor-, Nitrat- und Pestizidkonzentrationen, die in verschiedenen Gewässern weit über den angestrebten Zielwerten liegen. Das führt dann dazu, dass wir unsere Seen künstlich beatmen müssen.
2. Diese Beiträge sind nicht notwendig zur Aufrechterhaltung der Produktionskapazitäten im Talgebiet oder in den Gunstlagen. Diese Gebiete werden so oder so flächendeckend bewirtschaftet, wie Studien der Forschungsanstalten zeigen. Es sind also Beiträge, die nicht ausgerichtet werden müssten, um die Ziele zu erreichen, und die stattdessen an anderer Stelle fehlen.
Wir bitten Sie daher darum, hier eine Korrektur anzubringen und die Flächenzahlungen zu begrenzen, damit mehr Gelder für konkrete Leistungszahlungen, die auf die Verfassungsziele ausgerichtet sind, übrig bleiben.
Von einer Begrenzung der Zahlungen profitieren alle, wie Berechnungen des Bundesamtes zeigen. Erstens liesse sich die Umweltqualität deutlich erhöhen - hier haben wir die grösste Ziellücke im System -, und zweitens wäre die Versorgungssicherheit deswegen nicht gefährdet. Zwar würde die Bruttoproduktion abnehmen, aber wir haben in der Debatte eingesehen, dass nicht die Bruttoproduktion oder Kühe, die im Ausland fressen, zur Versorgungssicherheit beitragen, sondern alleine die Nettoproduktion, welche eben Futtermittelimporte nicht berücksichtigt. Und schliesslich liesse sich sogar das Nettoeinkommen um rund 5 Prozent erhöhen, weil die Landwirte durch die extensivere Produktion, welche dem Preiszerfall Einhalt gebieten würde, auch weniger von ihrem Einkommen als Vorleistungen oder Fremdkosten abgeben müssten.
Es ist eine moderate Forderung, die wir hier stellen. Es handelt sich um eine Umlagerung von gerade mal 250 Millionen Franken pro Jahr. Wir gehen damit nur wieder einen Schritt zurück in Richtung einer wirklichen Reform, sonst erreicht die Reform viel zu wenig.
Die Berechnungen des Bundesamtes zeigen, dass das Szenario Ökologie noch vielversprechender für eine zukunftsfähige Landwirtschaft wäre. Leider wurde das in der Debatte bisher nicht erkannt, da wir gerade mal den Vorschlag des Bundesrates mit den Forderungen des Bauernverbands vergleichen konnten. Eine Begrenzung der Flächenzahlungen macht aber mehr Mittel für Beiträge zur Sömmerung, für Bio- und Extenso-Beiträge im Rahmen der Produktionssystembeiträge, für Hang- und Erschwernisabgeltungen, für die Biodiversität und für die Ressourceneffizienz frei. Davon würden insbesondere Betriebe im Berggebiet und in den Erschwernislagen profitieren, jene Betriebe, die heute geringere Einkommen erwirtschaften, jedoch überdurchschnittlich viele dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen erbringen.
Für all jene unter den Liberalen, die sich hier an einer Quote von 35 Prozent stören, möchte ich noch erwähnen, dass wir selbstverständlich Hand dazu bieten, anstelle einer Quote eine Beschränkung auf einen bestimmten Betrag festzulegen; das wären dann rund 990 Millionen Franken pro Jahr. Diese Korrektur könnte der Ständerat aber immer noch vornehmen, wir sind ja Erstrat.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Differenz zu schaffen, indem Sie eine zielgerichtete Ausrichtung der Landwirtschaftszahlungen unterstützen und die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Berg- und Erschwernisgebiet stärker gewichten als die pauschalen Flächenzahlungen im Talgebiet, welche den Zielen dieser Reform zuwiderlaufen und sich auch sonst kaum begründen lassen.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bertschy, ich nehme an, dass Ihnen bewusst ist, dass bei einer allfälligen Annahme Ihres Minderheitsantrages der Selbstversorgungsgrad in der Schweiz massiv gesenkt würde. Wie beurteilen Sie für einen solchen Fall - wenn also Ihr Minderheitsantrag angenommen würde - die Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Sektoren, insbesondere auf die getreideverarbeitende Nahrungsmittelindustrie, die auf einheimische Rohstoffe setzt?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Das sind viele Fragen. Ich teile die Ansicht nicht, dass der Selbstversorgungsgrad sinken würde. Die Bruttoproduktion würde sinken, nicht die Nettoproduktion.
Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame Bertschy, vous affirmez que ces contributions ont bien rempli leur fonction concernant le taux d'autoapprovisionnement et qu'il n'est pas nécessaire qu'elles soient si élevées. Nous avons perdu 30 000 hectares de céréales ces dernières années; il y a un million de personnes de plus en Suisse. Pouvez-vous expliquer à l'assemblée comment il est possible que le taux d'autoapprovisionnement n'ait pas diminué?
Je vous demande de profiter de la traduction simultanée. J'aimerais en effet, par respect pour la minorité romande, qu'on comprenne les questions qui sont posées, ou alors qu'on refuse d'y répondre. Cela devient agaçant! C'est une question de respect.
Je répéterai donc ma question: nous avons perdu ces dernières années 30 000 hectares de céréales; il y a un million de personnes de plus en Suisse. Vous venez de prétendre que ces contributions ne sont plus nécessaires pour maintenir le taux d'autoapprovisionnement. Pouvez-vous expliquer à l'assemblée de quelle manière vous êtes arrivée à cette conclusion et comment vous avez fait vos calculs?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Danke, das mache ich gerne. Die Versorgungssicherheitsbeiträge tragen zu einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln bei. Es ist nun aber so, dass wir diese Beiträge im Talgebiet nicht brauchen, weil sich gezeigt hat, dass diese Gebiete so oder so flächendeckend bewirtschaftet werden. Es ist also besser, wenn wir die Mittel so verwenden, dass wir sie besser auf die Verfassungsziele ausrichten können.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin, ich bin der Meinung, dass Sie auf die Frage von Herrn Knecht keine Antwort gegeben haben. Ich bitte Sie, mir jetzt meine Frage zu beantworten: Was sind aus Ihrer Sicht konkret die Auswirkungen auf die Getreideproduktion in der Schweiz, wenn wir Ihrem Minderheitsantrag folgen?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Das hat aus meiner Sicht keine Konsequenzen.
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir unterstützen in Block 7 die Minderheit Hausammann und lehnen den Minderheitsantrag Bertschy ab.
Die Minderheit Hausammann möchte mehr Mittel für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen einsetzen. Das ist durchaus sinnvoll, weil die Bauernfamilien nach Abschluss dieser AP-Reform ja auf die Neuerungen reagieren müssen. Wenn einer beispielsweise von der Milchvieh- auf die Mutterkuhhaltung umsteigen möchte, muss er zuerst in den Um- oder Neubau des Stalls investieren. Und die Erhöhung dieser Mittel ist auch deshalb sinnvoll, weil sie am Anfang der Wertschöpfungskette eingesetzt werden. Direktzahlungen greifen erst später und haben eine viel weniger grosse Hebelwirkung.
Der Minderheitsantrag Bertschy hat nicht nur für die Landwirtschaft, sondern vor allem auch - und das war klar eine Frage der Fragesteller - für die verarbeitende Industrie verheerende Folgen. Die landwirtschaftliche Produktion würde massiv zurückgefahren, und der Rohstoff für die Lebensmittelverarbeitung müsste im Ausland beschafft werden. Das System ist eigentlich so angedacht, dass die Mittel in den einzelnen Direktzahlungsbereichen je nach Bedarf, je nach Zielerreichungsgrad erhöht oder gekürzt werden können. Dieser Antrag blockiert das System und nimmt das Resultat vorweg. Der Bundesrat hätte keinen Handlungsspielraum mehr.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Bertschy abzulehnen; das umso mehr, als wir die Mittel für die Versorgungssicherheit eigentlich erhöhen müssten und sie deshalb nicht kürzen sollten.
John-Calame Francine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Monsieur Aebi, en fait vous demandez comment les familles paysannes vont s'adapter à la baisse de leurs revenus vu l'introduction des paiements selon la nouvelle politique agricole. Vous êtes-vous déjà posé la question de savoir comment font les chômeurs pour adapter leur budget familial quand vous leur coupez leurs prestations?
Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau John-Calame, diese Frage ist so komplex, dass es schwierig ist, hier ein kleines Resümee zu geben. Ich kann und will das nicht tun. Wir können diese Frage bilateral besprechen.
Bugnon André · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
A l'article 1 du projet 2, la minorité Hausammann propose d'allouer un montant de 798 millions de francs pour les mesures destinées à améliorer les bases de production et les mesures sociales. Une répartition entre les crédits d'investissement et les contributions aux améliorations structurelles est également proposée. Il est important de soutenir cette minorité, car ces moyens mis à disposition sont absolument indispensables pour permettre aux familles paysannes de mettre en place les adaptations nécessaires sur le plan structurel. En effet, ces montants permettent de stimuler la capacité d'innovation de l'agriculture suisse ainsi que la mise en oeuvre des projets de développement régionaux. Si nous voulons que le monde paysan puisse atteindre les objectifs qui lui sont demandés, il est impératif de mettre les moyens financiers nécessaires à disposition, sinon, tout le monde sera déçu en fin d'exercice.
Pour répondre en partie à la question qui a été posée par Madame John-Calame concernant les revenus: d'après les derniers rapports de l'Union suisse des paysans, le revenu moyen dans l'agriculture, y compris les paiements directs, est de 3120 francs par mois. A raison de 60 heures par semaine, cela fait 13,80 francs de l'heure! Tout cela pourquoi? Parce que le paysan suisse, à cause du coût des intrants, à cause des coûts de la main-d'oeuvre, des produits de base, n'arrive pas à produire au prix auquel produit le paysan d'Afrique du Sud ou d'Amérique du Sud. Alors il faut bien trouver des compensations si l'on veut maintenir une agriculture qui permette aux paysans de vivre. En effet qui, aujourd'hui, vit avec 13,80 francs de l'heure? Personne dans cette salle, j'en suis convaincu. Alors s'il vous plaît, donnons quand même un peu de moyens à l'agriculture pour continuer à faire ce que le programme fédéral lui demande de faire.
La proposition de la minorité Bertschy à l'alinéa 3 est très dangereuse pour l'agriculture suisse. En effet, elle remet en cause la fonction de production de celle-ci, fonction qui a été jugée comme totalement nécessaire par Monsieur le conseiller fédéral Schneider-Ammann dans le cadre du débat d'entrée en matière.
En effet, en remettant en cause la fonction de production, on ne réduit pas seulement le paysan en fonctionnaire chargé de l'entretien du territoire. La perte de motivation et de savoir-faire aurait aussi pour conséquence que l'agriculture ne pourrait plus parer à des manques d'approvisionnement, en cas de difficultés d'approvisionnement, de problèmes climatiques ou de fortes fluctuations des prix des produits agricoles sur le plan mondial.
Par exemple, dans le domaine militaire, si on ne maintient pas la capacité de monter en puissance de l'armée en période de paix, il faut quinze ans pour effectuer la montée en puissance, pour des questions de matériel, d'équipement et de savoir-faire. La même comparaison peut être faite en matière de fourniture de denrées alimentaires: si nous ne sommes pas prêts dès le premier jour lorsque des besoins apparaissent, la population risque bien de souffrir de la faim par manque de marchandises alimentaires.
D'autre part, la proposition de la minorité Bertschy provoquerait à terme une diminution du taux d'autoapprovisionnement en Suisse ainsi qu'une augmentation du prix des produits indigènes.
John-Calame Francine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Monsieur Bugnon, j'ai une question à vous poser: pourquoi est-ce que la catégorie professionnelle des paysans devrait être traitée différemment des autres catégories de travailleurs? Dans ma région, il y a des personnes qui travaillent dans l'industrie pour 2800 francs bruts par mois. A côté de leur emploi, elles doivent forcément faire des ménages ou de la conciergerie, le soir ou les week-ends, pour arrondir leurs fins de mois. Pourquoi est-ce que vous ne défendez pas tous les travailleurs?
Bugnon André · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame John-Calame, je n'ai pas dit que la catégorie professionnelle des paysans devrait gagner plus que les bas salaires dans les autres secteurs. Mais il s'agit de comparer ce qui est comparable: c'est quand même un métier d'entrepreneur, il y a du travail à faire au niveau de la réflexion, de l'engagement individuel, des investissements. Donc obligatoirement, il faut une motivation pour continuer à maintenir des agriculteurs dans ce pays. S'il n'y a plus de motivation, ils vont disparaître. La moitié d'entre eux a d'ailleurs déjà disparu en quinze ans.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Eine Vorbemerkung: Hier im Saal und öffentlich haben vor allem SVP-Bauern einen Gegensatz zwischen sogenannt produzierender Landwirtschaft und weiter gehenden ökologischen Zielen konstruiert. Wir haben hier dargelegt, dass diese Konstruktion ein Fehler ist. Sie haben so getan, als ob weiterentwickelte Direktzahlungen ihre unternehmerische Freiheit einschränken würden. Wir wissen alle, dass dem nicht so ist. Die Direktzahlungen sind ein Angebot, in eine bestimmte Richtung zu arbeiten. Wer sie nicht will, kann sie sein lassen. Sie schaffen Anreize und keinen Zwang. Die grössten Zwänge auferlegen sich die Bauern selbst: Der grösste Posten in der Erfolgsrechnung sind die Fremdkosten - das zeigt der neueste Agrarbericht.
Nun zu den Zahlungsrahmen: Der Staat zahlt jährlich rund 3,5 Milliarden Franken in die Bereiche der Landwirtschaft, und die Politik formuliert, wo sie aus welchen Gründen einzusetzen sind. Die Fraktion der Grünen empfiehlt, im Finanzierungsbeschluss dem Minderheitsantrag Bertschy zuzustimmen und den Minderheitsantrag Hausammann abzulehnen.
Der Minderheitsantrag Bertschy lagert Mittel um: weniger für Versorgungssicherheit und Kulturlandschaft - weil sie zu wenig zielorientiert sind, ja eher Anreize für eine wenig ressourcenschonende Produktion schaffen -, mehr dagegen für Ressourceneffizienz, Biodiversität, Landschaftsqualität und Produktionssysteme. Das stärkt die Ökologie. Interessant ist, dass sich damit auch die wirtschaftliche Lage der Bauernschaft verbessert. Das zeigen Berechnungen von Agroscope, den Forschungsanstalten des Bundesamtes für Landwirtschaft. Es ist nicht so, wie der Bauernverband behauptet. Sein Szenario Produktion schneidet im Vergleich nicht gut ab. Es widerspricht den Interessen der Bauernschaft objektiv.
Im Szenario Ökologie sinken die Fremdkosten, die Produktepreise wären besser zu halten, und im Total würde das Sektoreinkommen steigen. Das Szenario Produktion schneidet aber gerade beim Sektoreinkommen am schlechtesten ab. Die landwirtschaftliche Erzeugung - das ist der Produktionswert der Landwirtschaft - bleibt gegenüber der Ausgangslage bei allen vier Szenarien praktisch stabil. Das hat mit dem Markt zu tun: Höhere Produktionsmengen führen zu einem tieferen Preisniveau; mit tieferen Produktionsmengen dagegen lässt sich das Preisniveau halten, beziehungsweise es wird höher. Das Beispiel Milch zeigt, dass das nicht graue Theorie ist. Schon mit dem Einschwenken auf das Szenario der Botschaft des Bundesrates verbessert sich die Situation der Bauern. Noch besser wird sie, wenn dem Szenario Ökologie gefolgt wird. Zu den Gewinnern dieser Änderungen gehört insbesondere das Berggebiet. Das freut mich auch persönlich.
Die Überbetonung der Produktion hat absurde Auswirkungen. Je mehr auf die Produktion gesetzt wird, je höher also der Eigenversorgungsgrad wird, umso mehr wachsen die Importe. Denn wenn die Bauern mehr produzieren, brauchen sie zusätzliche Futtermittel, die auf unseren Böden nicht heranwachsen, die sie also importieren müssen. Anders gesagt: Je höher der Eigenversorgungsgrad, umso höher die Auslandabhängigkeit - es ist absurd.
Die Höhe des Finanzrahmens wird vom Minderheitsantrag Bertschy nicht berührt. Einen Vorteil sehen wir gleichzeitig in der Planungssicherheit. In den letzten Jahren haben wir es immer wieder erlebt, dass die Beiträge für die Landwirtschaft im Budget oder via Nachtragskredite zulasten der Direktzahlungen verändert wurden. Wenn die Beiträge im Finanzrahmen zugeteilt sind, müssen künftige Verschiebungen innerhalb der entsprechenden Kategorien erfolgen. Diese Sicherheit dient den Bauern und der Politik.
Zum Antrag der Minderheit Hausammann: Wir Grünen bestehen auf einer Kompensation der zusätzlichen Mittel für die Verkäsung, und wir sind gegen die Aufstockung des Finanzrahmens. Trotzdem verstehen wir das Anliegen. Es ist unschön, wenn die Investitionen wegen der Verkäsung der Milch gekürzt werden. Das kann etwa auf Kosten der Fotovoltaik gehen; das wäre schade. Viele Scheunendächer sind bestens geeignet für die Produktion von Strom und warmem Wasser. Es wäre zu bedauern, wenn diese Chance im Landwirtschaftsgesetz, vor der Energiewende, nicht genutzt würde.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Wir Grünliberalen stehen dazu, dass unsere Landwirtschaft weiterhin stark unterstützt wird, dies, weil sie wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringt. Dabei stehen wir auch zum bisherigen Zahlungsrahmen, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Mittel verstärkt auf die Verfassungsziele ausgerichtet werden.
Vom Bauernverband und von den grossen Lebensmittelproduzenten instrumentalisierte Vertreter unseres Parlamentes wollen, dass unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit Hunderte Millionen an Steuergeldern pauschal als Flächenbeiträge verteilt werden. Das lehnen wir aus liberaler Sicht ab, denn diese Beiträge kommen einem nahezu bedingungslosen Grundeinkommen für Grossbauern gleich. Damit werden beispielsweise die Bergbauern bestraft, und deren Einkommen wird einmal mehr tief gehalten. Anstatt die Direktzahlungen künftig so auszurichten, dass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens erreicht werden können, wollen diese Kreise die heutigen Fehlanreizsysteme zementieren.
Die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems soll mithelfen, gesellschaftliche und marktorientierte Aufgaben zu entkoppeln, um so das bäuerliche Unternehmertum zu stärken. Damit soll die Arbeit, welche unserem Land und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern zweifellos zugutekommt, besser entschädigt werden. Diese Arbeit wird zu grossen Teilen in Berg- und Erschwernisgebieten erbracht und soll auch fair bezahlt werden.
Aus den dargelegten Gründen beantragt Ihnen die grünliberale Fraktion, bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a die Mehrheit zu unterstützen. Bei Artikel 1 Absatz 2 bitten wir Sie jedoch die starke Minderheit Bertschy zu unterstützen, welche die Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge auf maximal 35 Prozent des Zahlungsrahmens nach Absatz 1 Buchstabe c begrenzt. Dieses zentrale Anliegen stellt nämlich sicher, dass genügend Mittel für Leistungen zur Verfügung stehen, die unmittelbar der Erreichung der Verfassungsziele dienen.
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Die Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft beträgt heute 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts, das sind rund 6 Milliarden Franken. Der Zahlungsrahmen, den wir hier beschliessen werden, beträgt 3,4 Milliarden Franken. Das heisst, dass mehr als 50 Prozent der Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft durch diese Zahlungen bestritten werden. Hinzu kommt, dass die Landwirtschaftszölle und das Schutzniveau ausser in Norwegen in keinem anderen Land in Europa so hoch sind wie in der Schweiz.
Nationalrat Brunner hat zu Beginn der Landwirtschaftsdebatte den volkswirtschaftlichen Nutzen der Landwirtschaft angesprochen. Ja, dieser Nutzen wäre eigentlich da, aber er wird durch die hohen Staatsbeiträge und das hohe Schutzniveau wieder zunichtegemacht! Wir Grünliberalen anerkennen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft. Trotz des Unbehagens über den im Vergleich zur Wertschöpfung hohen Zahlungsrahmen haben wir im Rahmen dieser Vorlage den Ausgabenplafond nicht grundsätzlich infrage gestellt. Für uns war es zentral, dass die Agrarpolitik stärker auf die Verfassung ausgerichtet wird, namentlich auf deren ökologische Ziele.
Wir bitten Sie deshalb, der Minderheit Bertschy zu folgen. Wenn die Umlagerung der Mittel in Richtung einer ökologischeren Landwirtschaft, wie es diese Minderheit beantragt, nicht zustande kommt, werden wir Grünliberalen den Bundesbeschluss ablehnen.
Vielleicht ist der von der Minderheit gewählte Weg noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Aber wenn wir hier dieser Minderheit zustimmen und somit eine Differenz zum Bundesrat schaffen, kann sich der Ständerat dieser Frage vertieft annehmen und eine allenfalls bessere Lösung für die Umlagerung der finanziellen Mittel finden.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege, Sie haben jetzt gesagt, der bundesrätliche Entwurf würde den Verfassungszielen widersprechen. Können Sie mir konkret, aber jetzt wirklich einmal konkret, sagen, wo und in welcher Form der bundesrätliche Entwurf den Verfassungszielen widerspricht?
Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion
Der bundesrätliche Entwurf verteilt mehr als 50 Prozent der Mittel auf Beiträge, die flächenbezogen sind, und nicht auf Beiträge für die konkreten Leistungen wie beispielsweise die ökologischen Leistungen, welche in der Verfassung niedergeschrieben sind. Deswegen sind wir der Ansicht, dass die Mittel stärker in Richtung der ökologischen Direktzahlungen fliessen sollten, damit wir der Verfassung gerecht werden und diese Ziele stärker berücksichtigen können.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Ich spreche für die CVP/EVP-Fraktion. Zuerst noch eine Berichtigung zum Votum von Kollege Fischer, vielleicht ist es auch eine Information oder eine Weiterbildung für ihn: Die erwirtschaftete Rohleistung der Landwirtschaft beträgt zurzeit gut 10 Milliarden Franken. Dieses Geld geben wir vollumfänglich an die vorgelagerten Branchen in Form von Investitionen und für Strukturkosten weiter. Ich weiss nicht, woher er seine Zahl von 6 Milliarden Franken hat, denn so wird die Landwirtschaft doch ein bisschen schlecht hingestellt.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a aus Überzeugung die Minderheit Hausammann. Die Landwirtschaft hat die letzten Jahre einen namhaften Beitrag dazu geleistet, dass die Staatsfinanzen der Schweiz in Ordnung gebracht werden konnten. Wenn wir dem Entwurf des Bundesrates folgen, wird bis zum Jahr 2017 der Anteil der Landwirtschaft an den Bundesfinanzen auf unter 5 Prozent fallen. Dies freut uns auf der einen Seite, auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass die Landwirtschaft natürlich eine enorme Leistung für dieses Land erbringt. Nachdem wir die Diskussion hier im Rat heute und vor einer Woche gehört haben, wissen wir, dass von der Landwirtschaft erhebliche Mehrleistungen erwartet werden. Dieser Rat hat beschlossen, dass neu Landschaftsqualitätsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge und Ressourceneffizienzbeiträge aufgrund konkreter Leistungen ausbezahlt werden sollen. Dieser erhebliche Anpassungsprozess erfordert auch, dass entsprechende Mehrleistungen vergütet werden. Der Antrag der Minderheit Hausammann bezweckt nun, dass die Beiträge für Investitionskredite und Strukturverbesserungen um rund 40 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden; das entspricht 1,2 Prozent des Agrarbudgets. Mit diesem Geld sollen die notwendigen Investitionen, die Veränderungen auf unseren Betrieben mitfinanziert werden. Dieser Antrag ist sinnvoll und auch im Sinne der gesamten Gesetzgebung.
Die CVP/EVP-Fraktion will mit dieser Agrarreform der Landwirtschaft nicht nur mehr Leistungen aufbürden, sondern ganz gezielt auch mehr Leistungen abgelten. Wir erachten dies auch als wichtiges Zeichen an unsere Bauernfamilien, um Akzeptanz für diese Agrarreform zu schaffen. Aufgrund der Beschlüsse dieses Rates haben wir einige neue Elemente eingefügt, die für die Landwirtschaft eine sehr starke Zunahme der Kosten und auch Mehraufwand bringen werden. Darum ist es wichtig, dass wir mit diesem Antrag auch ein Zeichen der Wertschätzung im Sinne der Stimmung in der Bevölkerung - das sehr positive Image unserer Bauernfamilien zeigt es - aussenden können.
Erlauben Sie mir noch einige Worte zum Antrag der Minderheit Bertschy. Dieser Antrag steht in krassem Widerspruch zu den Zielen der Agrarreform. Einige Ziele sollen nun mit Beiträgen in einem starren System übergewichtet werden, während die Abgeltung für andere Ziele ganz klar begrenzt werden soll. Das Ziel dieser Agrarreform ist es, insbesondere auch mit den Übergangsbeiträgen, dass wir eine gewisse Flexibilität erhalten, dass die Verfassungsziele je nach Dringlichkeit und auch je nach Ansprüchen der Gesellschaft oder auch Entwicklungen von aussen vom Bundesrat flexibel gehandhabt werden können. Mit dem Antrag der Minderheit Bertschy wäre es so, dass dem Bundesrat bezüglich Auslegung und Verwendung der Finanzen Fesseln angelegt würden.
Ich bitte Sie daher aus Überzeugung, den Minderheitsantrag Bertschy abzulehnen, und das Gleiche empfiehlt Ihnen die CVP/EVP-Fraktion.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Hausammann abzulehnen und dem Minderheitsantrag Bertschy zuzustimmen.
Die Erhöhung der finanziellen Mittel, wie es der Minderheitsantrag Hausammann verlangt, lehnen wir kategorisch ab. Zuerst sei festgehalten, dass der gesamte Finanzrahmen gegenüber dem ersten Beschluss vom 17. September 2010 bereits um 176 Millionen Franken erhöht wurde. Es gibt also schon einmal mehr, als anfangs finanzpolitisch möglich schien. Die bisherige Debatte hat gezeigt, wie breit die Begehrlichkeiten sind. Bei allem Respekt vor der Landwirtschaft und der Tätigkeit der Bäuerinnen und Bauern: Dass jeder Zweig für sich noch zusätzlich etwas herausholen will, geht meines Erachtens nicht.
Mit den neuen Grundsätzen der Agrarpolitik ist die Forderung verbunden, dass sich die Landwirtschaft verändern soll. Finanzpolitisch liegt es schlicht nicht drin, die Mittel des Finanzrahmens aufzustocken. Es steht ein weiteres Konsolidierungsprogramm in der Höhe von 800 Millionen Franken an. Wenn wir jetzt die Kasse der Landwirtschaft weiter öffnen, dann muss das Volumen dieses Konsolidierungsprogramms erhöht werden. Der Minderheitsantrag Hausammann, der die Aufstockung der Mittel fordert, ist deshalb auch nicht schuldenbremsenkonform und sprengt den Finanzrahmen.
Wir stehen mit unserer Haltung nicht allein da. Bereits die Finanzkommission hat in ihrem Mitbericht festgehalten, dass es angesichts des bevorstehenden weiteren Konsolidierungsprogramms schlicht nicht vertretbar ist, die Mittel aufzustocken. Sie hat jegliche Mittelerhöhung abgelehnt.
Der Finanzrahmen des Gesamtpakets der Agrarpolitik 2014-2017 ist finanziell austariert. Wir unterstützen dies wie auch den grundsätzlichen Systemwechsel in Richtung mehr Ökologie und Nachhaltigkeit. Wir hätten es aber sehr gerne gesehen, wenn das Szenario Ökologie gewählt worden wäre. Wir haben bereits beim Eintreten darauf hingewiesen.
Wenn wir nun einen weiteren Antrag zur Mittelaufstockung haben, so gilt es nicht zu vergessen, dass der Landwirtschaft nicht nur die direkt gesprochenen Mittel - für vier Jahre sind das 13,67 Milliarden Franken - zufliessen, sondern dass die Gesamtstützung der Landwirtschaft, mit direkter und indirekter Stützung, durchschnittlich 6 Milliarden Franken pro Jahr beträgt. Diese Zahlen lassen sich auf Seite 2112 der Botschaft überprüfen. Die Landwirtschaft profitiert finanziell also nicht nur durch die Agrarkredite, sondern auch von weiteren Stützungsmassnahmen, insbesondere Marktstützungsmassnahmen, aber beispielsweise auch von einer teilweisen Rückvergütung der Mineralölsteuer. Jetzt möchte Kollege Hausammann auch noch den Finanzrahmen erweitern. Bezeichnend ist, wofür die Beträge gesprochen werden sollen: Man wünscht mehr Geld für Strukturverbesserungen, und ein grosser Teil der Mittel soll in Investitionen fliessen, also für Bauten und allenfalls auch für Strassen ausgegeben werden. Diese Erhöhung, mit der das Land noch mehr zugebaut werden soll, widerspricht meines Erachtens den nachhaltigen und ökologischen Zielen. Bei einer Annahme des Minderheitsantrages würde der Hauptteil des Geldes also in Investitionskredite fliessen, in zinslose Darlehen. Das macht überhaupt keinen Sinn, denn heute haben wir sehr tiefe Zinsen, das hilft der Landwirtschaft genug. Dazu kommt, dass es dank dem Fonds de Roulement möglich ist, den Kantonen jährlich neue Darlehen in der Höhe von 230 Millionen Franken zu gewähren. Es sind also, Kollege Aebi, genügend Mittel vorhanden, um die nötigen Investitionen zu tätigen.
Dem Antrag der Minderheit Bertschy ist unbedingt zuzustimmen, weil er sicherstellt, dass wir in Zukunft nachhaltiger und ökologischer produzieren können.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Gysi, als Mitglied der Finanzkommission haben Sie sicher die Erläuterungen zum Budget schon studiert und gesehen, dass sich Landwirtschaft und Ernährung als einziges Aufgabengebiet im Budget negativ entwickeln. Was sagen Sie denn dazu?
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Agrarpolitik wurde aufgrund des gesamten Finanzvolumens angeschaut. Wenn nicht mehr drinliegt, dann ist das auch in der Botschaft so berücksichtigt worden. Ich denke, die Agrarbotschaft wurde im Wissen darum, wie es um die Finanzmittel steht, formuliert.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Sie haben das Landwirtschaftsgesetz zu Ende beraten und sind dem Bundesrat in den wesentlichen Punkten gefolgt. Ich bedanke mich dafür.
Wir sind jetzt bei den Zahlungsrahmen. Diese sind abgestimmt auf das Konzept, das Ihnen der Bundesrat vorgelegt hat. Es ist ein Konzept, dem Sie eben zugestimmt haben und das einen vernünftigen Ausgleich zwischen der Produktion und zum Beispiel den ökologischen Anliegen findet. Die Direktzahlungen richten unsere zukünftige Landwirtschaftspolitik besser auf die Ziele aus. Wir sprechen dementsprechend 13,7 Milliarden Schweizerfranken für die Periode 2014-2017. Das ist viel Geld, aber es ist, wenn das Konzept jetzt verfolgt wird, richtig investiertes und wichtiges Geld.
Lassen Sie mich zu den beiden Minderheitsanträgen ganz wenige Worte verlieren: Eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um total 160 Millionen Franken, wie das die Minderheit Hausammann fordert, ist einfach nicht vertretbar, da aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse der Spielraum nicht vorhanden ist. Ich will an dieser Stelle jetzt nicht über die Zukunftsentwicklung der Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft insgesamt sprechen, aber Sie haben Kenntnis vom bundesrätlichen Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramm genommen. Damit sind Zeichen gesetzt worden, nicht weil wir das gerne tun, sondern weil wir das als notwendig erachten. Die für die Investitionskredite vorgesehenen Mittel sind wegen der tiefen Zinsen und der geringen Teuerung tiefer als in der Vorperiode; das ist so. Aber sie genügen mit aller Voraussicht, um den Fonds de Roulement real zu erhalten. Sollte sich die Lage ändern, besteht über Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses die Möglichkeit, maximal 100 Millionen Franken vom Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz" in den Zahlungsrahmen "Grundlagenverbesserungen" umzulagern.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Hausammann abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Bertschy zu Artikel 1 Absatz 3: Auch hier bin ich entschieden der Meinung, dass Sie ablehnen müssen. Nach diesem Vorschlag müssten die Mittel für die beiden Beitragskategorien gegenüber unserem bundesrätlichen Entwurf um etwa 250 Millionen Franken reduziert werden. Zur Erreichung der Ziele im Bereich der Versorgungssicherheit und insbesondere der Offenhaltung sind die dafür vorgeschlagenen Mittel notwendig. Die Modellrechnungen zeigen, dass bei einer Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge die Kalorienproduktion sinkt, und das will weder der Bundesrat noch das Parlament.
Eine Reduktion der Zonenzuschläge im Bereich der Kulturlandschaftsbeiträge würde, wie bereits gesagt, die Offenhaltung der Landschaft in der Hügel- und Bergregion gefährden. Zudem würde die Flexibilität des Bundesrates eingeschränkt; der Bundesrat will allenfalls auf unerwartete Entwicklungen reagieren können. Das ist ein wichtiges Element, auch im jetzt von Ihnen geänderten System.
Ich bitte Sie also, nicht im letzten Moment ein Finanzierungskonzept zu verändern, das auf einem sorgfältigst austarierten und von Ihnen beschlossenen Direktzahlungskonzept und auf einem ganzheitlichen landwirtschaftspolitischen Konzept basiert. Bleiben Sie bei den Anträgen der Mehrheit!
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Beim Zahlungsrahmen hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat hat entschieden, mit dem Zahlungsrahmen 30 Millionen Franken mehr in die Verkäsungszulage zu leiten. Als Kompensation schlägt der Bundesrat vor, die entsprechende Kürzung beim Fonds de Roulement für die Investitionskredite vorzunehmen. Da die AP 2014-2017 keine Marktöffnungsschritte vorsieht, wird die Strukturentwicklung relativ bescheiden bleiben. Auch die Teuerung und die Zinsen dürften relativ tief bleiben, was sich dämpfend auf die Nachfrage nach Investitionskrediten auswirken könnte. Die Mehrheit unterstützt deshalb diesen mit der Schuldenbremse konformen Antrag des Bundesrates.
Eine Minderheit Hausammann weist jedoch auf die vom Parlament beschlossenen zusätzlichen Subventionstatbestände hin, speziell auf die Projekte zur regionalen Entwicklung und auf die zahlreichen Gesuche um Investitionshilfe bei den Kantonen. Sie prognostiziert einen zunehmenden Finanzbedarf, der durch die zur Verfügung gestellten Mittel nicht gedeckt werden kann. Zudem wird auch auf die Multiplikatoreffekte der Investitionshilfen hingewiesen.
Als Kommissionssprecher bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Zum Minderheitsantrag Bertschy: Diesen Antrag hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt und ist dem Bundesrat gefolgt. Die Direktzahlungen sind im Zahlungsrahmen enthalten; die geplante Verwendung ist in der Botschaft beschrieben. Damit hat der Bundesrat die Möglichkeit und die Flexibilität, auf Ziellücken zu reagieren. Die Mehrheit der Kommission erachtet diese Flexibilität und den Vorschlag des Bundesrates zur Verwendung der Mittel aus dem Zahlungsrahmen als sinnvoll. Sie ist der Meinung, dass mit dem Entwurf des Bundesrates die Produktion, die Ökologie und die Landschaft ausgewogen gefördert werden können.
Die Minderheit Bertschy erachtet die für die Kulturlandschafts-Zonenbeiträge und für die Versorgungssicherheitsbeiträge vorgesehene Summe als zu hoch. Diese beträgt gemäss Entwurf des Bundesrates 44 Prozent der Direktzahlungen. Die Minderheit möchte die Summe um jährlich 250 Millionen Franken senken und auf 35 Prozent der Direktzahlungen beschränken und die so eingesparten Mittel für andere Direktzahlungsarten zur Verfügung stellen. Damit würde aber die Flexibilität eingeschränkt und ein zentrales Element des weiterentwickelten Direktzahlungssystems infrage gestellt.
Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag Bertschy abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
En ce qui concerne les moyens financiers réservés à l'agriculture pour la période 2014 à 2017, la majorité de la commission s'est laissé convaincre par le projet du Conseil fédéral qui propose de maintenir le montant actuel de 13,67 milliards de francs, soit un peu plus de 3,4 milliards de francs par année. Ce montant est réparti en trois enveloppes: les paiements directs, la production et les ventes, les mesures sociales.
Par sa proposition à l'article 1 alinéa 1 lettre a, la minorité Hausammann voudrait qu'on augmente le montant prévu pour les mesures destinées à améliorer les bases de production et les mesures sociales de 638 à 798 millions de francs. Cette proposition est incompatible avec les dispositions du frein à l'endettement. C'est une augmentation de 160 millions de francs qui n'est pas acceptable. Nous n'avons pas vraiment de marge de manoeuvre dans ce domaine. La commission, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, vous propose de rejeter la proposition défendue par la minorité Hausammann.
Même si les montants prévus sont un peu inférieurs à ceux de la période précédente, les taux d'intérêt très bas et l'évolution des structures relativement faible en ce moment devraient permettre de faire face. Si tel n'est pas le cas, le Conseil fédéral a une petite marge de manoeuvre de l'ordre de 100 millions de francs pour transférer les moyens de la production et des ventes dans le domaine des améliorations structurelles.
La proposition défendue par la minorité Bertschy à l'article 1 alinéa 3 a été rejetée par 12 voix contre 11 et 2 abstentions. Elle vise à réserver un montant limité aux contributions pour le paysage cultivé et la sécurité de l'approvisionnement. Cette proposition met en danger la sécurité de l'approvisionnement. Elle met en danger aussi l'entretien du paysage cultivé. Elle permettrait de retrancher - si elle était adoptée - 250 millions de francs à la sécurité de l'approvisionnement telle qu'elle était prévue par le Conseil fédéral. C'est ici une proposition qui déséquilibrerait le projet du Conseil fédéral et, par conséquent, ce n'est pas une bonne idée. C'est en tout cas ce qu'à une courte majorité, la commission a estimé.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
2. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017
2. Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2014-2017
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hausammann, Aebi, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hassler, Meier-Schatz, Müri, Rime, Ritter, Walter)
Abs. 1
...
a. ... 798 Millionen Franken (wobei für Investitionskredite jährlich 47 Millionen statt 17 Millionen Franken und für Beiträge für Strukturverbesserungen 99 Millionen statt 89 Millionen Franken zur Verfügung stehen sollen);
...
Antrag der Minderheit
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Maire Jacques-André, Markwalder, Noser, Pardini, Schelbert)
Abs. 3
Der Anteil der Beiträge, die nach Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a (Kulturlandschafts-Zonenbeitrag) und nach Artikel 72 (Versorgungssicherheitsbeiträge) ausgerichtet werden, beträgt maximal 35 Prozent des Zahlungsrahmens nach Absatz 1 Buchstabe c.
Antrag Jans
(falls im Bundesgesetz über die Landwirtschaft Artikel 70 Absatz 2 Buchstabe d, Landschaftsqualitätsbeiträge, gemäss Antrag der Minderheit Walter gestrichen wird)
Abs. 1 Bst. c
c. für die Ausrichtung von Direktzahlungen 11 046 Millionen Franken.
Schriftliche Begründung
Der vierjährige Rahmenkredit für Direktzahlungen soll um 210 Millionen Franken gekürzt werden, falls die Landschaftsqualitätsbeiträge gemäss Minderheitsantrag Walter gestrichen werden. Da diese Leistung nicht erbracht werden soll, soll der Bund den dafür vorgesehenen Beitrag einsparen. Wird der Minderheitsantrag Walter abgelehnt, entfällt dieser Kürzungsantrag. Die bereits realisierten Pilotprojekte für dieses neue Direktzahlungsinstrument sind von den betroffenen Bauern sehr gut aufgenommen worden. Sie haben sich engagiert und stehen dahinter. Die Auswertung der Pilotprojekte fällt betreffend Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Beteiligung der Landwirte positiv aus. Bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen geht es darum, eine Leistung der Landwirte abzugelten, die diese schon seit Jahrzehnten und Jahrhunderten leisten, zu einem grossen Teil freiwillig. Mit diesen Beiträgen können typische Schweizer Landschaften besser erhalten werden. Es geht um traditionelle Landschaften, welche die Schönheit unseres Landes prägen. Dazu gehören Waldweide, Kastanienselven, Terrassenlandschaften, Wytweiden, Wässermatten, traditionelle Bewässerungssysteme, Berggetreideanbau, Hochstammlandschaften und mehr. Die Bundeskosten für diese Leistungen werden vom Bundesrat pro Jahr auf 20 Millionen Franken im Jahr 2014 bis zu 90 Millionen Franken im Jahr 2017 veranschlagt.
Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hausammann, Aebi, Darbellay, de Buman, Flückiger Sylvia, Hassler, Meier-Schatz, Müri, Rime, Ritter, Walter)
Al. 1
...
a. ... mesures sociales 798 millions de francs (47 millions de francs doivent être affectés chaque année aux crédits d'investissement au lieu de 17 millions et pour les contributions aux améliorations structurelles, 99 millions au lieu de 89 millions de francs);
...
Proposition de la minorité
(Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Maire Jacques-André, Markwalder, Noser, Pardini, Schelbert)
Al. 3
La part des contributions qui sont versées en vertu de l'article 71 alinéa 1 lettre a (contributions au paysage cultivé échelonnées selon la zone) et des contributions versées en vertu de l'article 72 (contributions à la sécurité de l'approvisionnement), s'élève au maximum à 35 pour cent de l'enveloppe financière selon l'alinéa 1 lettre c.
Proposition Jans
(au cas où la proposition de minorité Walter visant à biffer l'article 70 alinéa 2 lettre d, contributions à la qualité du paysage, de la loi fédérale sur l'agriculture serait acceptée)
Al. 1 let. c
c. paiements directs 11 046 millions de francs.
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Eventualantrag Jans entfällt aufgrund der Abstimmung zu Artikel 70 des Landwirtschaftsgesetzes.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 85 Stimmen
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 114 Stimmen
Dagegen ... 62 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 119 Stimmen
Dagegen ... 53 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté