11.030
6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket
Verfahrensbeitrag
1. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket)
1. Loi fédérale sur l'assurance-invalidité (6e révision de l'AI, deuxième volet)
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Heim, Piller Carrard, Rossini, Steiert)
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Heim, Ingold, Lohr, Piller Carrard, Rossini, Steuer, van Singer)
Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat
Die Vorlage "IV-Revision 6b" ist auf der Basis der ersten Evaluation zur 5. IV-Revision sowie der ersten Erkenntnisse aus der Umsetzung der Revision 6a zu überarbeiten. Dabei sollen zwei Fragen im Vordergrund stehen:
1. Welche Instrumente zur Förderung der Wiedereingliederung in der Praxis erweisen sich als wirkungsvoll?
2. Welche zusätzlichen Massnahmen zur Unterstützung von Menschen mit psychischen Krankheiten sind notwendig?
Antrag der Minderheit
(Ingold, Fehr Jacqueline, Gilli, Heim, Hardegger, Lohr, Schenker Silvia, Schmid-Federer, Steiert, van Singer)
Rückweisung der Vorlage 3 an die Kommission
und Beratung, sobald signifikante und aussagekräftige Ergebnisse der Evaluation zu den Revisionen 5 und 6a vorliegen.
(betrifft folgende Bestimmungen: Art. 14 Abs. 2bis, 2ter; 14a Abs. 2bis; 17 Abs. 3; 21 Abs. 2bis; 28; 38 Abs. 1, 1bis; 38bis Abs. 3; 51; Ziff. II Bst. c; Änderung bisherigen Rechts Ziff. 3 Art. 35ter, Übergangsbestimmung)
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Heim, Piller Carrard, Rossini, Steiert)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Heim, Ingold, Lohr, Piller Carrard, Rossini, Steuer, van Singer)
Renvoyer le projet au Conseil fédéral
avec mandat de remanier le projet de révision 6b de l'AI sur la base de la première évaluation de la 5e révision de l'AI et des premières constatations résultant de la mise en oeuvre de la révision 6a. A cette fin, il convient de répondre essentiellement à deux questions:
1. Quels outils destinés à encourager la réadaptation sont efficaces?
2. Quelles mesures supplémentaires visant à soutenir les personnes qui souffrent de maladies psychiques sont nécessaires?
Proposition de la minorité
(Ingold, Fehr Jacqueline, Gilli, Heim, Hardegger, Lohr, Schenker Silvia, Schmid-Federer, Steiert, van Singer)
Renvoyer le projet 3 à la commission
et examen aussitôt que l'évaluation des révisions 5 et 6a aura fourni des résultats significatifs.
(concerne les dispositions suivantes: art. 14 al. 2bis, 2ter; 14a al. 2bis; 17 al. 3; 21 al. 2bis; 28; 38 al. 1, 1bis; 38bis al. 3; 51; ch. II let. c; modification du droit en vigueur ch. 3 art. 35ter, disposition transitoire)
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Wir werden sowohl den Antrag der Minderheit Schenker Silvia auf Nichteintreten, den Antrag der Minderheit Schenker Silvia auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat als auch den Antrag der Minderheit Ingold, welche bestimmte Artikel der Vorlage 1, insbesondere die Frage der Reisekosten und der Kinderrente, in eine Vorlage 3 überführen und diese Vorlage an die Kommission zurückweisen will, in der Eintretensdebatte gemeinsam behandeln.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP
Wir beraten heute den letzten Schritt des Sanierungsplans der Invalidenversicherung. Ein kurzer Rückblick zur Ausgangssituation sowie zu den bisherigen Sanierungsetappen: Nach Jahren der Misswirtschaft hat die IV ein Loch von 15 Milliarden Franken in den AHV-Fonds gerissen. Seit 2006 hat sich das Defizit bei rund 1 Milliarde Franken pro Jahr stabilisiert. Dank der Zusatzfinanzierung hat die IV im letzten Jahr eine ausgeglichene Rechnung erzielt. Ohne die Mehrwertsteuer hätte sie noch immer ein Defizit von gegen 1 Milliarde Franken ausgewiesen. Es braucht daher diesen letzten, unbequemen Schritt des Plans zur Sanierung dieses wichtigen Sozialwerkes. Nur eine Sozialversicherung auf solider finanzieller Basis gewährleistet den Menschen mit Behinderungen auch in Zukunft die ihnen zustehenden Leistungen.
Ein erster Revisionsschritt wurde vom Volk am 17. Juni 2007 mit der Annahme der 5. IV-Revision eingeleitet. Die 2008 in Kraft getretenen Massnahmen zur Früherfassung und Frühintervention sowie neue Integrationsmassnahmen werden in der Praxis zum Nutzen und Vorteil behinderter Menschen, insbesondere psychisch Behinderter, erfolgreich eingesetzt. Zudem konnte das Defizit stabilisiert werden.
Am 27. September 2009 haben Volk und Stände den zweiten Schritt des Sanierungsplans angenommen, die Zusatzfinanzierung der IV. Mit der auf sieben Jahre bis 2017 befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte wird das Defizit der IV vorübergehend beseitigt. Seit dem 1. Januar 2011 verfügt die IV über einen eigenen Fonds mit einer Kapitalbasis aus der AHV von 5 Milliarden Franken. Die AHV muss folglich nicht mehr für Fehlbeträge der IV aufkommen, und die Aushöhlung der AHV-Reserve durch die IV bei der AHV wurde gestoppt. Während der Dauer der Zusatzfinanzierung übernimmt der Bund die Schuldzinsen der IV von rund 160 Millionen Franken jährlich.
Mit der dem Volk unterbreiteten Finanzierungsvorlage wurde der klare politische Wille zum Ausdruck gebracht, dass bis zum Auslaufen der befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer das Betriebsdefizit eliminiert und die entsprechende Betriebsrechnung, also das Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen, durch weitere Gesetzesrevisionen in die dringend notwendige Balance gebracht werden soll. Genau dafür braucht es dieses zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision.
Die 6. IV-Revision wurde also in zwei Massnahmenpakete aufgeteilt. Die IV-Revision 6a ist seit Anfang 2012 in Kraft und umfasst im Wesentlichen folgende Massnahmen: eingliederungsorientierte Rentenrevision, Einführung des Assistenzbeitrages, neuer Finanzierungsmechanismus für den Bundesbeitrag und Preissenkungsmassnahmen bei den Hilfsmitteln. Das nun vorliegende, zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision soll die Sanierung der IV mit folgenden Massnahmen vervollständigen:
Die erste Massnahme besteht in der Einführung eines stufenlosen Rentensystems zur Stärkung des Grundsatzes "Arbeit muss sich lohnen". Das verfeinerte Rentensystem eliminiert den falschen Anreiz, dass die Rente bei verbesserter Arbeitsfähigkeit stärker reduziert wird, als sich das Arbeitseinkommen erhöht. Um diesen Schwelleneffekt zu eliminieren, wird dem Invaliditätsgrad eine bestimmte Rentenhöhe zugeordnet. Versicherte, welche eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ihr Arbeitspensum erhöhen, werden künftig nicht mehr finanziell bestraft. Ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent - anstatt wie heute von 70 Prozent - wird eine volle Rente gewährt. Für Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren ist der Besitzstand gewahrt. Gleichzeitig soll dieses Rentensystem auch bei der zweiten Säule eingeführt werden. Mit dieser Massnahme sollen rund 150 Millionen Franken eingespart werden, 70 Millionen bei neuen Renten und 80 Millionen bei laufenden Renten.
Die zweite Massnahme soll zu einer verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im ersten Arbeitsmarkt führen. Obwohl die vorliegende Gesetzesänderung Massnahmen für alle Versicherten vorsieht, ist sie in der Praxis vor allem auf Menschen mit einer psychischen Behinderung ausgerichtet, welche die grösste Gruppe der IV-Rentnerinnen und -Rentner ausmachen. Einerseits wird die Früherfassung erweitert, und andererseits wird die zeitliche Befristung von Integrationsmassnahmen aufgehoben, da bei Menschen mit einer psychischen Behinderung die Eingliederung länger dauern kann als bei anderen Versicherten. Die IV-Stellen können zur besseren Prävention von Invalidität sämtlichen Behinderten und Arbeitgebern Beratungen und Begleitungen anbieten, ungeachtet einer anderen Leistung der IV und ohne dass eine Anmeldung bei der IV erforderlich ist.
Die dritte Massnahme sieht eine Reduktion der Höhe der sogenannten Kinderrente bzw. der Zulage an Eltern mit einer AHV- oder IV-Rente von bisher 40 Prozent auf 30 Prozent der Grundrente vor. Damit soll eine Anpassung an die tatsächlichen, durch die Kinder verursachten prozentualen Zusatzkosten gemäss den Äquivalenzskalen der OECD und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erfolgen.
Als vierte Massnahme sieht die Vorlage eine neue Regelung der Reisekosten vor. Damit soll die Kostenübernahme auf die vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehenen Leistungen begrenzt werden, d. h. auf die Übernahme der behinderungsbedingt notwendigen Kosten bzw. Mehrkosten.
Als fünfte Massnahme soll die Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs verstärkt werden. Die Rechtsgrundlagen wurden ursprünglich mit der 5. IV-Revision geschaffen. Die vorliegende Revision bringt eine weitere Verbesserung der Abläufe, um auch bei anderen Sozialversicherungen eine wirksame Bekämpfung von Betrug erzielen zu können.
Mit der sechsten Massnahme wird ein Modus für die Entschuldung der IV und den Schuldenabbau gegenüber der AHV vorgeschlagen. Wie bereits angesprochen, hat die IV im Moment bei der AHV eine Darlehensschuld von rund 15 Milliarden Franken. Seit 2011 und bis zum Ablauf der Zusatzfinanzierung Ende 2017 übernimmt der Bund die Verzinsung. Danach muss die IV diese Schuld sukzessive abbauen und dem AHV-Fonds zurückbezahlen. Die Vorlage sieht deshalb eine an den Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen des IV-Fonds gekoppelte Rückzahlung vor. Macht der Anteil dieser Mittel mehr als 50 Prozent einer Jahresausgabe aus, so wird dieser Überschuss vollumfänglich zur Schuldentilgung an den AHV-Fonds überwiesen.
Zu guter Letzt schlagen Bundesrat und Ständerat einen Interventionsmechanismus vor zur künftigen Verhinderung von Defiziten und einer erneuten Verschuldung der IV nach Ende 2017. Bei einem bedrohlichen Absinken der Mittel im IV-Ausgleichsfonds unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung Gesetzesänderungen, welche zur langfristigen Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts notwendig sind.
Entgegen dem Ständerat will die klare Kommissionsmehrheit hingegen nichts von einer automatischen Anpassung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite im Sinne einer Opfersymmetrie wissen, sofern der IV-Fonds unter 40 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Die Kommission will dann eine politische Diskussion im Parlament und keinen Automatismus.
Ihre SGK hat diese komplexe Vorlage zwischen Februar und Oktober 2012 an sechs Sitzungen beraten, nachdem der Ständerat die Vorlage vor einem Jahr, in der Wintersession 2011, mit 33 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedet hatte.
Die von der Kommission beschlossenen Einsparmassnahmen belaufen sich auf zirka 360 Millionen Franken, das sind zirka 115 Millionen Franken mehr, als der Ständerat beschlossen hat. Damit liegt die SGK auf der Linie des Bundesrates, der im Gegensatz zum Ständerat auch laufende Renten dem linearen Rentensystem unterstellen möchte. Im Weiteren hat die knappe Kommissionsmehrheit gegenüber der ständerätlichen Fassung Mehreinsparungen von zirka 20 Millionen Franken durch verschiedene zusätzliche Kürzungen bei den Reise- und Verpflegungskosten beschlossen.
Die SGK ist am 29. März 2012 mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Den Rückweisungsantrag hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Den Antrag auf Teilung und Rückweisung hat die SGK an ihrer Sitzung vom 11. Oktober mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Gleichentags hat die Kommission der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 11 Stimmen zugestimmt.
Diese Gesetzesrevision ist der letzte Schritt im Rahmen der notwendigen Sanierungsmassnahmen der IV. Es braucht sie, um die Invalidenversicherung als wichtiges Sozialversicherungswerk wieder auf eine solide, dauerhafte Basis zu stellen, und es braucht sie ebenso zur Stabilisierung der AHV, der Schwesterversicherung der ersten Säule.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
L'AI, l'assurance-invalidité, est malade. Ce pilier social est important et il mérite d'être soigné et guéri. Nous débattons aujourd'hui du dernier morceau d'un paquet de réformes mises au point il y a dix ans. Les 4e et 5e révisions, entrées en vigueur en 2004 et 2008, ont stabilisé l'accroissement du déficit annuel. La révision 6a de l'AI est entrée en vigueur au 1er janvier 2012 et permet une meilleure intégration des handicapés et un examen régulier des rentes. A ces réformes s'ajoute, depuis janvier 2011, le financement additionnel par la TVA, limité à sept ans. Celui-ci rapporte environ 1 milliard de francs par an à l'assurance-invalidité, jusqu'en 2017.
Il ne nous reste que ce dernier morceau, la révision 6b, qui nous permettra d'équilibrer les comptes de l'AI de manière durable, même si l'équilibre interviendra seulement à partir de 2025 à 2030, ce qui nous obligera à faire payer les dettes à la prochaine génération. L'AI a vu sa situation financière continuer à se dégrader depuis bientôt 40 ans. La politique a observé impuissante cette évolution jusqu'à l'an 2000. Il est donc temps d'agir pour rembourser la dette actuelle de 15 milliards de francs supportée par l'AVS.
Les médias, les associations de personnes handicapées et la gauche nous demandent d'arrêter l'exercice, vu le bénéfice de 500 millions de francs prévu cette année. Mais il faudrait avoir un bénéfice identique pendant 30 ans pour rembourser la dette de 15 milliards auprès de l'AVS! Et l'AVS est aussi sous pression, à cause du vieillissement de la population. Il est donc temps d'agir pour désendetter cette assurance.
Cette révision apporte les adaptations nécessaires au système, de manière à éliminer ses effets pervers et à améliorer sa structure. Ces adaptations sont les suivantes:
1. renforcement de la réadaptation et des mesures de maintien en emploi, notamment pour les personnes souffrant d'un handicap psychique;
2. renforcement de la lutte contre la fraude;
3. introduction d'un système de rentes linéaire;
4. création d'un mécanisme d'intervention garantissant l'équilibre financier à long terme;
5. adaptation des rentes complémentaires versées aux bénéficiaires de rentes avec enfant;
6. nouvelle réglementation des frais de voyage.
Ces mesures permettent de stabiliser la situation financière, même à partir de 2018, lorsque le financement additionnel de l'AI par un relèvement temporaire des taux de la TVA prendra fin. Nous demandons des sacrifices à tout le monde pour assainir cette assurance, aux bien-portants comme aux bénéficiaires de rentes AI. Nous savons que ces mesures sont désagréables, mais, je le répète, il s'agit du destin de cet important pilier social, de notre destin à tous, bien portants, malades, invalides.
Une minorité Schenker Silvia ne voit pas la nécessité d'agir et demande donc de ne pas entrer en matière. La commission vous invite, par 15 voix contre 8 et 1 abstention, à entrer en matière. Le besoin d'assainissement est donc reconnu.
Une deuxième minorité Schenker Silvia souhaite renvoyer le projet au Conseil fédéral, en le chargeant de le remanier pour en réduire les économies. La commission vous invite, par 13 voix contre 10 et 1 abstention, à rejeter cette proposition.
Une dernière minorité, défendue par Madame Ingold, demande de séparer les deux points, rente complémentaire pour invalide avec enfant et frais de voyage, du reste de l'objet et de les renvoyer à votre commission dans le but de suspendre le débat en attendant de connaître l'évolution financière de l'AI.
A une courte majorité de 13 voix contre 12, la commission vous invite à rejeter cette proposition de séparation des projets.
Enfin, le projet du Conseil fédéral prévoyait des économies de 325 millions de francs. La version élaborée par le Conseil des Etats, en décembre 2011, en prévoyait de 250 millions de francs, et la version de la commission prévoit maintenant des économies de 360 millions de francs.
Si vous adoptez la proposition de la minorité Ingold, qui a pour but de diviser le projet en deux parties, le montant des économies sera de 105 millions de francs au lieu de 360 millions et le désendettement de l'assurance durera quatre ans de plus.
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es war so, es ist so, und es wird immer so sein: Nicht die Personen, die einen Antrag stellen, entscheiden darüber, ob sie eine IV-Rente erhalten oder nicht: Es sind die IV-Stellen oder im Falle eines Rekurses die Gerichte. Es ist also ungerecht und geradezu zynisch, wenn in erster Linie und fast ausschliesslich die Betroffenen die Lasten der IV-Revisionen zu tragen haben. Sie sind nicht diejenigen, welche die Verantwortung für die finanzielle Situation der IV tragen. Eine IV-Revision jagt die andere. Kein anderes Sozialwerk wurde in so rascher Folge revidiert wie die IV. Wenn es einen anderen Bereich gibt, in dem ebenso hektisch Revisionen durchgeführt werden, dann ist es der Asylbereich.
Die diversen IV-Revisionen wurden immer unter dem Titel "Stärkung der Integration" verkauft. Aber gleichzeitig wurden jedes Mal mehr oder weniger happige Spar- oder Abbaumassnahmen beschlossen; zum Beispiel bei der 5. IV-Revision. Früherfassung und Frühintervention haben sich als wirkungsvolle Instrumente erwiesen. Aber - und davon wird heute wenig gesprochen - die 5. IV-Revision hat auch zur Folge, dass der Zugang zu einer IV-Rente deutlich erschwert wurde. Heute werden 47 Prozent weniger Neurenten gesprochen als im Jahr 2003. Selbstverständlich freue ich mich über jede gelungene Integration eines Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt. Doch ob wirklich alle, die gemäss heutiger Praxis und Rechtsprechung keine IV-Rente erhalten, an einem Arbeitsplatz integriert sind, bezweifle ich stark.
Mit der IV-Revision 6a sollen 17 000 Personen aus der Rente in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auch das ist ein Beispiel dafür, dass die Betroffenen mit Unsicherheit und Druck konfrontiert sind. Wen trifft es? Wie wird ihm oder ihr geholfen? Gibt es wirklich einen Arbeitsplatz, und schafft er oder sie es wirklich auf Dauer, dort die geforderte Leistung zu erbringen? Dies nur zwei Beispiele dafür, dass in erster Linie Menschen mit Leistungseinschränkungen die Last der vergangenen IV-Revisionen tragen.
Mit meinem Nichteintretensantrag möchte ich einen Marschhalt erwirken. Nicht nur die Betroffenen, sondern auch die IV-Stellen standen und stehen vor grossen Herausforderungen, sowohl bei der Umsetzung der 5. IV-Revision als auch bei der Umsetzung der IV-Revision 6a. Damit die Wirkungen dieser beiden Revisionen wirklich seriös evaluiert werden können, braucht es Zeit. Ebenso braucht es Zeit, damit allfällige neue Instrumente zur Unterstützung der Integration gesucht und gefunden werden können.
Eines meiner Kernanliegen ist seit vielen Jahren die Frage, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Platz in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft finden. Trotz der guten Zahlen, die in den letzten Wochen präsentiert wurden, gibt es im Bereich der Integration von psychisch Kranken viel Handlungsbedarf. Gefragt ist aber nicht mehr Handlung, es braucht neue Ideen. Es braucht zuallererst die Erkenntnis, dass wir hier noch viele offene Fragen und viele ungelöste Probleme haben.
Im Gegensatz zu den Betroffenen werden die Arbeitgeber nach wie vor sehr pfleglich behandelt: Bei ihnen spricht man vom "Beseitigen von Hürden", man spricht von "Anreizen", man spricht von "Sensibilisierung", obwohl alle wissen, dass es vor nicht allzu langer Zeit noch so war, dass für die Arbeitgeber die Invalidenversicherung ein gutes Gefäss war, um Arbeitnehmende loszuwerden, ohne die Verantwortung für deren materielle Not übernehmen zu müssen.
Wenn Ihnen der Nichteintretensantrag meiner Minderheit zu weit geht, können Sie den Rückweisungsantrag meiner Minderheit unterstützen. Mit dem Rückweisungsantrag wird wenigstens Tempo aus den Revisionen genommen und dem Bundesrat der klare Auftrag gegeben, zuerst die 5. IV-Revision zu evaluieren, erste Resultate der Revision 6a abzuwarten und die bereits eingeführten Instrumente in Bezug auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Revision 6b ist nicht notwendig. Gemäss den Szenarien des Bundesrates wird die IV auch ohne diese Revision positive Abschlüsse vorweisen. Sogar eine Entschuldung ist gemäss den Berechnungen möglich. Es gibt also keinen Grund für Rentenkürzungen.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsanträgen zu folgen.
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Ich beantrage Ihnen, das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision in zwei Vorlagen zu splitten: Die Vorlage 1 beinhaltet die wichtige Änderung des Rentensystems, die verstärkte Eingliederung, die Betrugsbekämpfung, die Entschuldung der IV sowie die Einführung eines Interventionsmechanismus. Inhalt der Vorlage 3 sind dann die Änderungen bei der Kinderrente und bei den Reisekosten. Sie wird erst beraten, wenn aussagekräftige Kennzahlen zu den Ergebnissen der bisherigen drei Revisionen vorliegen.
Meine Begründung: Der Bundesrat zielte darauf ab, dem Parlament eine Revision zu unterbreiten, mit der die IV saniert werden kann, und zwar einerseits mit einer Systemverbesserung und andererseits mit einer weiteren Reduktion der Ausgaben, was vor allem heisst: der Renten. Hier liegt das grösste Sanierungspotenzial. Die Kürzung der Renten, vor allem kumuliert mit den gekürzten Kinderrenten, ergeben im Worst Case einschneidende Einbussen. Sie sagen, es treffe ja nur wenige. Aber für jene, die zu diesen Wenigen gehören, ist es eine harte Realität. Der Bundesrat ist in seiner Botschaft vor bald zwei Jahren davon ausgegangen, dass nichts daran vorbeiführt und dieses Sanierungsvolumen zur Entschuldung nötig ist, wenn wir erfüllen wollen, was wir dem Volk bei der Abstimmung über die Zusatzfinanzierung versprochen haben. Aber nun hat der Bundesrat neue Zahlen gebracht. Die Sanierungsstrategie der vorangegangenen Revisionen erweist sich als wirkungsvoll, und dank der Zusatzfinanzierung und den greifenden Sparmassnahmen schreibt die IV positive Rechnungsüberschüsse, mit welchen sie bis 2018 die AHV-Schuld reduzieren kann. Und nach Ablauf des Mehrwertsteuerzuschlages kann sie mit Überschüssen die Schuld weiter abzahlen, sodass diese bis 2029 mit den bisher in Kraft gesetzten Massnahmen vollumfänglich abgetragen sein wird.
Den Finanzperspektiven des Bundesrates liegen die neuesten demografischen, wirtschaftlichen und invaliditätsbezogenen Szenarien zugrunde. Wir können diese nun einfach ignorieren und die ganzen Rentenkürzungen durchziehen - d. h., das ganze Sanierungspotenzial realisieren, bis und mit Kinderrenten und Reisekosten -, mit der Begründung, dass wir auf der sicheren Seite sein wollen. Oder wir können einen Teil der umstrittensten Entscheide verschieben, bis Ergebnisse und zumindest aussagekräftige Hinweise vorliegen, wie die in Kraft gesetzten Revisionen umgesetzt werden. Es reicht nicht, finanziell auf der sicheren Seite sein zu wollen, wo es um die Existenzgrundlagen für behinderte Menschen geht. Wir sind es ihnen schuldig, genau hinzuschauen und erst dann auf ihre Kosten allfällige einschneidende Massnahmen zu ergreifen, wenn es notwendig sein sollte. Die Verschiebung der Entscheide über Kinderrenten und Reisekosten nimmt dem sicheren Referendum der Behindertenorganisationen die Spitze. Es dürfte nämlich schwierig werden, dem Schweizervolk plausibel zu machen, dass es einschneidende Rentenkürzungen bei Schwerbehinderten und deren Familien beschliessen soll, mit dem einzigen Ziel, die Schulden gerade mal vier Jahre früher abzutragen.
Im Falle einer Ablehnung des ganzen Massnahmenpaketes versenken wir die wichtige und sinnvolle stufenlose Rentensystematik. Zurück auf Feld eins wäre ein Rückschritt für die IV, den ich verhindern will. Damit wäre auch die Verminderung der Schwelleneffekte, der Negativanreize zur Arbeitsintegration, nicht realisierbar. Wir haben das Ziel, dass sich Arbeit lohnen muss. Deshalb sind die Massnahmen zur Eingliederung aus der Rente vor allem für psychisch Behinderte für den Erfolg von fundamentaler Bedeutung. Mit dem Splitten und der Rückweisung der Vorlage 3 entschärfen wir diese Revision und schaffen taktisch gesehen bessere Voraussetzungen für die Erreichung des Reformziels. Dieser Meinung sind auch der Bundesrat, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband. Sie alle begrüssen diese Strategie, weil sie von dem, was wir auf Bundesebene legiferieren, betroffen sind.
Ich ersuche Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen - mit Blick auf die Auswirkungen auf die anderen politischen Ebenen und mit einer gesellschaftspolitischen, nicht nur finanzpolitischen Sicht.
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Die einen wollen die Revision der Invalidenversicherung stoppen; zu rasch, zu viel werde auf dem Rücken der Betroffenen gespart. Die anderen mahnen, ohne die scharfe Weiterführung der Sanierung wäre das Werk per se in seiner Existenz bedroht. Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die drei Leitsätze für die 6. IV-Revision: Eingliederung vor Rente, Integration aus der Rente sowie lohnende Arbeit.
Die IV-Sanierung befindet sich jetzt in der letzten Etappe. Einerseits ist unbestritten, dass gewisse strukturelle Elemente der Revision 6b wichtig und notwendig sind, auf der anderen Seite hören wir nicht nur von der Bevölkerung, sondern auch von Kantonen, Sozialdirektoren und Finanzdirektoren zunehmend den Ruf nach einer Verlangsamung der fortlaufenden Revisionen. Immerhin haben wir es hier mit einer ungewöhnlichen Sanierung zu tun, denn sie muss in diesem Fall von Menschen mit Handicap, von Menschen mit zum Teil schwersten Behinderungen mitgetragen werden. Das ist für viele von ihnen schwer, zum Teil sogar unmöglich. Diese letzte Sanierungsphase ist deshalb mit besonderer Vorsicht anzugehen. Die unbestrittenen strukturellen Anpassungen der Revision 6b sollen möglichst rasch und effizient durchgeführt werden. Sie dürfen nicht Gefahr laufen, abgelehnt zu werden, weil beim kommenden Referendum das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wird.
Unbestritten sind einerseits der Übergang zum linearen Rentenmodell, die erweiterte Früherfassung und die Fortsetzung der Betrugsbekämpfung. Andererseits wurde von verschiedener Seite - von Behindertenverbänden, von der Sozialdirektorenkonferenz, von der Finanzdirektorenkonferenz - die dringende Bitte an uns gerichtet, diejenigen Artikel, welche über das Sanierungsvolumen bestimmen, vorläufig zu sistieren. Dieser Meinung ist auch der Bundesrat. Der meistgenannte Grund dafür waren die fehlenden Zahlen der 5. Revision sowie der Revision 6a.
Im Verlauf der Beratungen sind tatsächlich neue Zahlen, neue Indizien, aber auch neue Fakten aufgetaucht. Aufgrund all dieser neuen Zahlen - Frau Ingold hat schon Zahlen erwähnt und wird noch mehr davon erwähnen - hat sich die CVP/EVP-Fraktion grossmehrheitlich für die Variante Splitting, also den Antrag der Minderheit Ingold, ausgesprochen. Die Kürzungen der Zulage für Erwachsene, der Kinderrenten und der Reisekosten werden somit sistiert, während die strukturell relevanten Veränderungen vorgenommen werden können. Damit würde sich die Entschuldung der IV gemäss vorsichtiger Berechnung um zwei Jahre verzögern.
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Für die CVP/EVP-Fraktion sind diejenigen Massnahmen wichtig, die eine strukturelle Verbesserung und damit mehr Wirkung bringen und/oder zur Erreichung des Sanierungsziels beitragen. Die verstärkte Eingliederung und der Verbleib im Arbeitsmarkt sind Massnahmen, die die schon mit den IV-Revisionen 5 und 6a eingeführten Instrumente optimieren sollen. Sie sind in der Revision 6b vor allem auf Menschen mit einer psychischen Behinderung ausgerichtet, weil diese die grösste Gruppe der Rentnerinnen und Rentner ausmachen.
Das Stichwort für die 5. Revision war "Eingliederung vor Rente"; für diese Revision gilt "Eingliederung aus der Rente". Die Weiterentwicklung geschieht in der Früherfassung und im Beratungsangebot zur Eingliederung für die Arbeitgeber. Ein weiteres Element der Anpassung des Rentensystems ist der Übergang vom Treppensystem zum stufenlosen Rentensystem, das die unerwünschten Schwelleneffekte mindert und die Arbeitsanreize stärkt. Es sind vor allem diese systemischen Verbesserungen, die die Wirksamkeit der letzten Revision optimieren; sie sind sehr wichtig für den Sanierungserfolg bei der IV. Schon deshalb will die CVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten.
Mit der hier beantragten neuen Systematik erfolgen aber auch teils massive Renteneinbrüche, indem nämlich erst ab einer 80-prozentigen Invalidität eine volle Rente gewährt werden soll und nicht, wie bisher, ab 70 Prozent. Dies schafft schwere Vorbehalte, vor allem bei den Fraktionsmitgliedern, die die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Realität der Rentenbezügerinnen und -bezüger kennen. Diese Realität heisst: Die Chance, dass mit einer kleinen Restarbeitsfähigkeit eine Erwerbsarbeit gefunden werden kann, ist praktisch null. Deshalb ist das Konzept der Kompensation der gekürzten Rente mit Erwerbsarbeit sehr zweischneidig, wenn nicht zynisch. Deshalb wird die Fraktionsminderheit den Antrag der Minderheit Lohr unterstützen.
Auch die Kürzung der Kinderrenten und die neue Regelung der Reisekosten sind Massnahmen, die vor allem dem Erreichen des Sanierungsziels dienen. Die Sozialverträglichkeit dieser Massnahmen wird allerdings von den Familienparteien CVP und EVP als heikel beurteilt. In ihrer Vernehmlassungsantwort hat die CVP geschrieben, sie widersetze sich der Reduktion der Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent "mit Nachdruck". Vor allem die Kürzung der Kinderrenten kann zu kumulierten Kürzungen der Gesamtrente von mehr als einem Drittel führen. An diesem Punkt spätestens muss man nochmals fragen: Braucht es dieses Sanierungsvolumen wirklich? Man muss eine ehrliche Neubeurteilung machen, diesen Gedanken legen die neuen Zahlen des Bundesrates nahe.
Vieles am Wirkungsmechanismus ist noch unklar. Aber klar ist, dass man mehr aussagekräftige Ergebnisse der in Kraft getretenen Revisionen kennen muss, um abschätzen zu können, ob das Sanierungsziel gemäss der Botschaft des Bundesrates, die fast zwei Jahre alt ist, noch richtig ist. Es kommt dazu, dass die Hochrechnungen der Behindertenverbände und die Hochrechnungen, die der SGK vorgelegt wurden, weit auseinanderlagen, sodass eine Interpretation und seriöse Schlussfolgerung schwierig wurde. Deshalb hat eine Mehrheit unserer SGK-Delegation sogar die Rückweisung unterstützt.
Seither haben wir aber neue Erkenntnisse. Die neuen Zahlen und Diagramme zum Sanierungsplan für die IV schaffen eine neue Situation. Sie beruhen auf einem vorsichtigen Szenarium. Man kann dem Bundesrat glauben oder nicht - es ist sogar von Kaffeesatzlesen gesprochen worden -, aber auf jeden Fall kann diese Entschuldungskurve nicht ignoriert werden. Schauen wir doch, wie sich die Prognose hält, und schaffen wir mit dem Interventionsmechanismus ein zuverlässiges Instrument, welches das finanzielle Gleichgewicht der IV und die Aussicht auf Entschuldung im Falle einer Entgleisung sicherstellt. Das heisst: Verschieben wir einen Teil der umstrittensten und sozialpolitisch heikelsten Artikel in die Vorlage 3.
Die CVP/EVP-Fraktion wird grossmehrheitlich meinen Minderheitsantrag unterstützen, verbunden mit einer Stärkung des Interventionsmechanismus. So wird die Erreichung des Sanierungsziels dennoch gewährleistet.
Pezzatti Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion
Die FDP-Liberale Fraktion wird für Eintreten stimmen, den Rückweisungsantrag der Minderheit Schenker Silvia sowie das Splitting der Vorlage und die Rückweisung der Vorlage 3 gemäss Minderheit Ingold ablehnen.
Zur Begründung: Die finanzielle Situation der IV ist trotz des wahrscheinlich positiven Rechnungsabschlusses im zu Ende gehenden Rechnungsjahr weiterhin besorgniserregend. Das diesjährige, positive Rechnungsergebnis ist nur dank der jährlichen Mehreinnahmen der bis und mit 2017 befristeten Mehrwertsteuererhöhung möglich. Der in den Vorjahren angehäufte Schuldenberg der IV bei der AHV beträgt exorbitante 15 Milliarden Franken. Der von Bundesrat und Parlament beschlossene Sanierungsplan ist deshalb konsequent zu Ende zu führen. Genau das wurde dem Steuerzahler in der Abstimmung über die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer versprochen. Versprechen gilt es einzuhalten.
Der Plan besteht bekanntlich aus drei Schritten. Im ersten Schritt ging es darum, das jährliche IV-Defizit mit der 4. und 5. IV-Revision, welche seit 2004 respektive seit 2008 in Kraft sind, zu stabilisieren. 2009 nahmen bekanntlich das Schweizer Stimmvolk und die Stände den umstrittenen zweiten Schritt des Sanierungsplans an, sprich eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent. Mit dieser Steuererhöhung kann das jährliche Defizit der IV vorübergehend beseitigt werden, bei gutem Wirtschaftsverlauf wie in diesem Jahr kann wahrscheinlich allenfalls ein Einnahmenüberschuss für erste Schuldentilgungen erzielt werden.
Die Steuererhöhung, welche der IV immerhin rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr an Zusatzeinnahmen generiert, plus das 2011 hinzugekommene Startkapital der AHV für den IV-Ausgleichsfonds von 5 Milliarden Franken sowie die Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund sind in der Volksabstimmung nur deshalb klar angenommen worden, weil die damalige Vorlage mit einem Versprechen und einem Auftrag an Bundesrat und Parlament verbunden wurde, nämlich dass der dritte Schritt des Sanierungsplans, d. h. die 6. IV-Revision, später auch vollumfänglich umgesetzt wird.
Das verlangt die Umsetzung des bereits realisierten ersten Teils und die Umsetzung des heute zur Diskussion stehenden zweiten Teils mit den Sparmassnahmen für die vollständige Rückzahlung der 15 Milliarden Franken an die AHV bis spätestens zum Jahr 2025, also ohne zeitliche Verschiebung. Die Sparmassnahmen der heute zur Diskussion stehenden IV-Revision sind dringend nötig. Sie dürfen nicht hinausgeschoben werden, weil aufgrund der demografischen Entwicklung und der schwierigen Finanzmarktsituation heute schon absehbar ist, dass die AHV 2018 oder 2020 ebenfalls in die roten Zahlen kommen wird. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und ein Vertagen eines Teils der Revision unverantwortlich.
Die Sparmassnahmen zielen nicht auf die Schwerstbehinderten. Die Sparmassnahmen sind, wie in der Botschaft des Bundesrates festgehalten, ausgewogen und sozialverträglich. Bei der sogenannten Kinderrente geht es ja nicht um Renten für behinderte Kinder, sondern um Zusatzleistungen für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner, die Kinder haben. Diese Zulagen für behinderte Eltern fallen in der Schweiz grosszügig aus. Wie ich in der Detailberatung noch ausführen werde, sind im Zusammenhang mit diesen Zulagen auch die ordentlichen Familien- bzw. Kinderzulagen und die Kinderzulagen nach BVG zu berücksichtigen, die bei Berufstätigen, bei Rentnern und bei Ehepartnern von Behinderten noch hinzukommen. In diesen Fällen muss eindeutig von ausserordentlich grosszügigen Regelungen bzw. von Überversicherungen gesprochen werden.
Der Bundesrat beantragte deshalb in der Botschaft zu Recht eine Senkung der Zulage für Eltern respektive der Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent. Auch bei der Vergütung der Reisekosten soll gemäss Botschaft und Antrag des Bundesrates nur bei heute grosszügig vergüteten Kosten gespart werden, nämlich bei denjenigen, die nicht behinderungsbedingt sind.
Ich komme zum Schluss. Niemand kann von einer übermässigen, unausgewogenen Vorlage sprechen. Ich erinnere daran: Gemäss Vernehmlassungsvorlage sollten noch 800 Millionen Franken gespart werden. Der Bundesrat buchstabierte dann in der Botschaft bereits auf 325 Millionen Franken zurück. Gemäss den Anträgen der Kommissionsminderheit und dem plötzlich geänderten Antrag des Bundesrates würde noch ein Sparbetrag von 210 Millionen Franken resultieren. Das ist keine Sanierung der IV-Schulden mehr, sondern Politik nach dem Prinzip Hoffnung, das heisst das Hoffen darauf, dass die Wirtschaft unabhängig von Europas Krise weiterwachse, dass es nicht mehr Arbeitslose und dass es weniger Behinderte geben werde usw. Diese Haltung hat uns bereits den Schuldenberg von 15 Milliarden Franken gebracht und setzt somit ganz eindeutig falsche Leitlinien.
Wir stehen heute in der Pflicht. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Politik, es geht um unsere Glaubwürdigkeit. Haben wir im Jahr 2018 noch ein Defizit und sind im Jahr 2025 die Schulden der AHV nicht zurückbezahlt, haben wir ein Versprechen gegenüber dem Volk gebrochen. Dann hätten jene Recht, welche vorhergesagt haben, dass die Politiker ihre Versprechen nicht würden einhalten können. Das Volk zahlt seit 2011 seinen Beitrag in Form von erhöhten Mehrwertsteuern; leisten wir heute den unsrigen, stimmen wir dem letzten nötigen Reformschritt ohne Verzögerung zu.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Lehnen Sie das Splitting der Vorlage ebenso wie die Anträge der Minderheit Schenker Silvia auf Nichteintreten und Rückweisung ab und nehmen Sie die Sparmassnahmen einschliesslich einer glaubwürdigen Schuldenbremse an.
Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Pourquoi réviser encore une fois l'assurance-invalidité? C'est pour accompagner le retour des personnes handicapées sur le marché du travail et ne plus les pénaliser lorsqu'elles retrouvent un emploi.
Le premier bilan de la 5e révision est positif, les efforts accrus de réadaptation portent leurs fruits. Maintenant, il faut que travailler soit financièrement attractif pour les assurés!
Comment y parvenir? Par un nouveau système de rentes linéaire: plus juste et plus compréhensible. Actuellement, l'AI verse quatre types de rentes: quart de rente, demi-rente, trois quarts de rente et rente entière. A la clé, il y a une grande différence entre chaque palier. Avec le nouveau système, c'est fini. A chaque personne son propre taux d'invalidité et donc son propre niveau de rente. Plus le taux d'invalidité est élevé, plus le niveau de la rente sera élevé. Mais dès 80 pour cent d'invalidité, une rente entière sera versée.
Biffer l'effet de seuil permet aussi de corriger une faille du système actuel. En effet, une personne handicapée qui trouve un travail, fréquemment à temps partiel, voit souvent sa rente diminuer plus fortement que son salaire. Elle travaille, mais à la fin du mois, elle a moins d'argent dans son porte-monnaie. Cette iniquité touche aussi les assurés qui augmentent leur taux d'occupation. Avec le nouveau système de rentes linéaire, ce ne sera plus le cas.
Voilà pourquoi le groupe libéral-radical entrera en matière, rejettera toute proposition de renvoi ou de splitting et soutiendra dans l'ensemble les propositions de la commission.
Toutefois, deux points sont essentiels pour une minorité du groupe libéral-radical. Tout d'abord, personne ne doit voir sa rente AI existante diminuée par cette révision. Le nouveau système de rentes linéaire ne doit donc pas s'appliquer aux personnes déjà au bénéfice d'une rente AI, et ce pour éviter une baisse de revenu à près de 26 000 bénéficiaires. Ensuite, les rentes pour enfants de parents handicapés ne doivent pas non plus être réduites. Derrière les chiffres et les pour cent, il y a des gens qui n'ont pas choisi leur situation et qui ont besoin de cette assurance pour avoir une vie décente. Le premier but de cette révision doit être de moderniser l'AI, pas d'aboutir à des millions de francs d'économies.
Voilà pourquoi une minorité du groupe libéral-radical soutiendra la proposition de la minorité IV (Fehr Jacqueline) à l'article 38 et, dans les dispositions transitoires, la proposition de la minorité qui soutient la version du Conseil des Etats.
Cette révision marque la fin d'un grand chantier pour moderniser l'AI et réparer son trou béant de 15 milliards de francs de dettes: dix ans, trois révisions et une augmentation provisoire de la TVA acceptée par le peuple. Chacun y aura mis du sien.
L'augmentation provisoire de la TVA aura rapporté près de 8 milliards de francs d'ici 2017. Ce prélèvement ne doit pas être prolongé. Comment en être certain? En introduisant un mécanisme d'intervention automatique, un mécanisme qui oblige le monde politique à intervenir dès que l'AI plonge dans les chiffres rouges. C'est ce que demande la proposition de la minorité Schneeberger à l'article 80 alinéa 3 que le groupe libéral-radical vous invite à soutenir, indispensable aussi pour garantir les rentes dans le futur. N'oublions pas que l'AI nous protège tous, car tous, un jour ou l'autre, nous pouvons avoir besoin de ce filet social qui marque la solidarité des Suisses.
Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
In dieser politischen Diskussion um die laufende IV-Revision haben wir einen Konsensus: Es ist unsere Pflicht, die Schulden zu sanieren und die Finanzierung langfristig zu sichern. Die 6. IV-Revision ist der dritte und letzte Schritt dieses Plans, die IV zu sanieren, die milliardenschwer verschuldet ist. Es wurde bereits viel getan. Zu den Massnahmen, die bereits beschlossen worden sind, gehört die Senkung der Anzahl Neuberentungen durch Eingliederungsmassnahmen um fast die Hälfte; dazu gehören auch die befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer sowie die Schaffung eines AHV-unabhängigen Ausgleichsfonds.
Heute wissen wir, dass die Sanierungsmassnahmen greifen. Die Zahl der Neurenten ging wie gesagt fast um die Hälfte zurück. Mit dem geltenden Recht können gemäss den aktuellen Auswertungen die Schulden ohne weitere Spassmassnahmen - Spass? Ich meinte natürlich Sparmassnahmen, und die sind kein Spass! - bis 2029 getilgt werden. Es würde also höchstens drei bis vier Jahre länger dauern als mit den zusätzlichen Sparmassnahmen, über die Sie heute entscheiden.
Bevor Sie heute also weiter hart beschliessen und in erster Linie Familien und Menschen mit einem hohen Invaliditätsgrad treffen, sollten Sie sich noch einmal auf den Zweck des IV-Gesetzes gemäss Artikel 1a besinnen: Dieses Gesetz soll erstens die Invalidität mit Eingliederungsmassnahmen verhindern, zweitens die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität durch eine angemessene Deckung des Existenzbedarfs ausgleichen und drittens ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben der Betroffenen unterstützen. Anhand dieses Zweckartikels haben wir das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision zu bewerten.
Um die Finanzierung nachhaltig sicherzustellen, ist nicht nur der bereits verzeichnete Erfolg bei der Verhinderung von Neurenten wichtig, sondern auch die beschlossene Wiederintegration von IV-Rentnern ins Berufsleben. Dieser Plan ist ambitiös: Insgesamt wollen wir in sechs Jahren 17 000 IV-Empfängerinnen und -Empfänger wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern. Hier wissen wir zurzeit noch nicht, wie erfolgreich wir sein werden, denn diese Aufgabe braucht nicht nur den Willen und den Mut der IV-Rentner, wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein; es braucht dazu auch den Willen und die Möglichkeit der Arbeitgeber, Arbeitsstellen für diese Menschen bereitzustellen.
Die Grünen beantragen Ihnen Nichteintreten auf dieses zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision, weil die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Wiedereingliederung von Rentnern zuerst überprüft und gegebenenfalls weitere Massnahmen zu beschliessen sind, um dieses wichtigste und nachhaltigste Ziel zu erreichen. Es darf nicht sein, dass IV-Rentner und IV-Rentnerinnen wegen weiteren Sparmassnahmen wirtschaftlich noch mehr bedroht sind und sich gleichzeitig Gesellschaft und Unternehmungen der Verantwortung entziehen können. Wir beantragen Ihnen auch Nichteintreten, weil in den letzten Jahren der prozentuale Anteil der IV-Rentner, die Ergänzungsleistungen beziehen müssen, laufend gestiegen ist. Das heisst nichts anderes, als dass die Renten den Existenzbedarf nicht angemessen decken. Das widerspricht einerseits dem Zweck des IV-Gesetzes und verursacht andererseits eine Verlagerung der Kosten auf Kantone und Gemeinden. Das Erstere ist nicht menschenwürdig, das Letztere nicht zielführend.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Entscheide der Kommission zu überdenken - ja, jetzt mit dem Beschluss auf Nichteintreten eine Denkpause einzulegen. Die Grünen sind der Meinung, dass dieses letzte Massnahmenpaket zum falschen Zeitpunkt und in nichtakzeptabler Härte vor uns liegt. Beschliessen Sie trotzdem Eintreten, so bitten wir Sie um Unterstützung des Antrages der Minderheit Schenker Silvia auf Rückweisung an den Bundesrat. Sollten Sie auch dieser Minderheit nicht folgen, unterstützen Sie das Splitting der Vorlage gemäss Minderheit Ingold.
Die Grünen anerkennen, dass durch dieses Splitting gewichtige Sparmassnahmen zulasten von Familien mit behinderten Kindern aktuell nicht beschlossen würden und dass auch auf die Kürzung der Kinderrenten aktuell verzichtet würde. Die Grünen machen aber darauf aufmerksam, dass eine zentrale und für uns unhaltbare Sparmassnahme, nämlich die Rentenkürzungen bei Menschen mit hohem Invaliditätsgrad, trotzdem beraten würde. Zudem beantragt eine Mehrheit der Kommission den Tabubruch, auch laufende Renten zu kürzen. Auch davor bewahrt uns das Splitting der Vorlage nicht. Unter diesen Umständen bleiben einige Ratskollegen, die sich für das Splitting aussprechen, weiterhin dem Verdacht ausgesetzt, dass sie dieses Splitting schlussendlich für eine Salamitaktik instrumentalisieren, um damit trotzdem sämtliche Sparmassnahmen umsetzen zu können, aber der Vorlage im Hinblick auf ein mögliches Referendum die Zähne zu ziehen.
Wir hoffen, dass Sie sich im Rahmen dieser Detailberatung mit uns gegen diese drastischen und schwerwiegenden Rentenkürzungen aussprechen. Denn dieses Gesetz soll auch in finanziell schwierigen Zeiten invaliden Menschen den Existenzbedarf angemessen decken und ihnen eine menschenwürdige und selbstbestimmte Lebensführung erlauben.
van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts ne conteste pas la nécessité d'assainir l'AI et de moderniser sa structure et son fonctionnement, mais il conteste le paquet de mesures qui nous est proposé. Nous ne connaissons pas encore tous les effets de la 5e révision et de la révision 6a; et pourtant, on nous propose encore des économies au détriment des plus faibles de notre société. On nous propose des reports de charges non seulement sur ces familles, mais aussi sur les cantons et les communes, l'aide sociale devant souvent fournir ce que l'AI ne permettrait plus, à savoir de poursuivre une vie dans la dignité.
Vous avez entendu: adopter ce paquet de mesures signifie que la dette serait réduite à zéro en 2025 au lieu de 2029. Vaut-il la peine de prendre ces mesures qui ne feraient qu'avancer de trois ou quatre ans l'assainissement de l'AI? Le groupe des Verts répond: "Sûrement pas!" C'est pourquoi il vous demande de suivre la minorité Schenker Silvia qui demande le renvoi de ce projet au Conseil fédéral.
A défaut, une possibilité serait d'accepter la proposition de la minorité Ingold, c'est-à-dire séparer les mesures structurelles qui sont compréhensibles, qui sont peut-être utiles à l'AI, telles qu'introduire un système de rentes linéaire plutôt qu'un système par paliers pour tenir compte du degré d'invalidité. Mais il faudrait encore que ces mesures ne péjorent pas la situation des handicapés.
Alors, pour qu'elles ne la péjorent pas, nous devrions aussi accepter la proposition de la minorité Lohr qui prévoit qu'une rente de 100 pour cent soit accordée à partir d'un degré d'invalidité de 70 pour cent et non de 80 pour cent. D'où vient cette proposition et pourquoi est-elle entièrement justifiée? C'est parce que les personnes qui ont un degré de handicap très élevé ont énormément de mal à trouver un travail. Ce n'est pas qu'elles ne le veuillent pas, mais c'est que l'économie n'offre pas suffisamment de places de travail à ces personnes lourdement handicapées. La proposition de la minorité Lohr est donc tout à fait justifiée. Nous ne devons pas péjorer la situation des personnes qui ont un lourd handicap et qui ne trouvent pas de travail pour cette raison.
En résumé, le groupe des Verts vous recommande de ne pas entrer en matière et, si le conseil décide quand même d'entrer en matière, d'adopter alors la proposition de la minorité Ingold, complétée par les propositions de la minorité Lohr.
Rossini Stéphane · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
L'assurance-invalidité est un instrument essentiel à la construction de la solidarité et de la cohésion sociale de ce pays. C'est un instrument important, faisant le lien entre la société et l'économie, par la pratique de l'intégration professionnelle qu'elle induit. C'est un instrument important de lutte contre la pauvreté, par les revenus de substitution qu'elle octroie aux rentiers.
Comme tous les régimes sociaux, cette assurance sociale a connu, connaît et connaîtra encore une évolution étroitement liée à la situation économique. Si des personnes ont bénéficié de ces prestations, des entreprises ont aussi largement profité au cours des années 1990 de cette assurance pour permettre une sortie du marché du travail, parfois à des parts non négligeables, de leurs employés, y compris dans l'administration publique - la Confédération avait d'ailleurs été montrée du doigt par la Commission de gestion du Conseil des Etats.
La révision 6b que nous entamons aujourd'hui doit être appréhendée en regard de ce contexte et en regard de ces évolutions. Pour comprendre notre opposition à l'entrée en matière qui a été présentée tout à l'heure par Madame Schenker, il ne faut pas oublier que cette révision est un pas de plus - et certainement un pas de trop - pour les assurés dans ce processus d'assainissement en cours. En effet, d'où vient-on? En 2004, avec la 4e révision, nous avons supprimé les rentes complémentaires pour le conjoint et la rente pour cas pénibles; nous avons aussi introduit le trois quarts de rente. En 2008, avec la 5e révision, nous avons formulé un objectif arbitraire de réduction de l'octroi de nouvelles rentes de 20 pour cent. On en est aujourd'hui, depuis 2003, à une baisse de 45 pour cent de ces nouvelles rentes. Nous avons rendu l'accès à la rente plus difficile, en relevant la durée minimale de cotisation.
Nous avons transféré les mesures médicales de réadaptation professionnelle à la charge de l'assurance-maladie. Nous avons supprimé le supplément de carrière et supprimé des rentes complémentaires en cours. Avec la révision 6a, depuis cette année, nous avons durci encore la pratique d'octroi des rentes et la pratique de révision des rentes axées sur la réadaptation. Nous avons procédé à la révision des rentes octroyées en raison d'un syndrome sans pathogenèse ni étiologie claires et sans constat de déficit organique. Des dizaines de milliers de personnes se sont vu exclure de l'AI ou de l'accès à ce régime. En conséquence, depuis le processus de révisions qui s'est mis en route en 2004, nous avons diminué drastiquement le nombre de nouvelles rentes. Nous avons pris des mesures qui produiront des effets économiques sur l'assainissement de l'AI à l'horizon 2025-2030.
Par conséquent, aujourd'hui, je crois qu'on ne peut tout simplement pas appréhender cette révision de manière strictement ou exclusivement comptable. On ne peut pas l'appréhender sans tenir compte de ce qui a été fait, et surtout sans oublier - ou plutôt sans penser - que freiner l'accès au régime, ou exclure des gens du régime, ne résoudra par les problèmes de ces personnes. Plus on sera dur dans ce processus de révision 6b, plus on enverra de gens à l'aide sociale, et plus on procédera à des transferts de charges aux cantons.
Je crois que ces éléments doivent aussi être pris en considération dans cette décision d'entrer ou non en matière.
Au nom du groupe socialiste, je vous propose de soutenir les minorités Schenker Silvia. Aujourd'hui ce processus est en route, ce processus va se poursuivre et il permettra d'assainir véritablement l'AI. Deux ans de plus ou de moins, ce n'est pas important, mais ce l'est pour les personnes concernées aujourd'hui par les prestations de cette assurance.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Wer aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, selber für sein Leben aufzukommen, hat Anrecht auf die Unterstützung der Gesellschaft. Dieses Recht einzulösen ist unsere Verantwortung. Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen, wie es am Anfang unserer Bundesverfassung heisst.
Unterstützung heisst, Behinderte sollen Zugang zu Gesellschaft und Arbeitsmarkt haben. Sie sollen darin unterstützt werden, soweit es ihnen möglich ist, eine aktive Rolle in der Familie, auf dem Arbeitsmarkt und in ihrem Privatleben zu spielen. Technisch heisst das: Eingliederung vor Rente, und zeitgeistig heisst das: Arbeit muss sich lohnen.
Hinter diesen Grundsätzen steht die SP. Leider stellen wir fest, dass es viel zu oft bei den Worten bleibt. Wo nach Integration gerufen wird, ist die Ausgrenzung in der Regel nicht weit. Mit der Revision 6b soll die Sanierung der IV abgeschlossen werden. Die rasche Folge der Revisionen und der Vorlage über die Zusatzfinanzierung erschwert den Überblick. Eine Revision jagt die andere, neue Massnahmen werden in Kraft gesetzt, bevor klar ist, wie die bisherigen Neuerungen gewirkt haben. Der Bundesrat schlägt unter dem neuen Sozialminister deshalb vor, das Tempo zu drosseln und die Reformen gestützt auf Erkenntnisse und nicht einfach ins Blaue hinaus umzusetzen. Auswertungen der 5. IV-Revision zeigen nämlich, dass das Sanierungsziel erreicht werden kann, ohne dass es zu weiteren drastischen Rentenkürzungen kommen muss. Er unterstützt deshalb eine Teilung der Vorlage.
Vor diesem Hintergrund stellt sich eine interessante Frage, die wir alle beantworten müssen: Geht es uns um die Sanierung, oder geht es um puren Sozialabbau? Wem es um die Sanierung geht, der sagt Ja zur Aufsplittung der Vorlage und verzichtet auf die Kürzung der Kinderrente und der Reisekosten. Wem es um Sozialabbau geht, drückt diese Kürzungen durch, im Wissen, dass sie für die Sanierung nicht mehr nötig sind.
Die SP-Fraktion wird die Aufteilung der Vorlage, die Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration und die Betrugsbekämpfung unterstützen. Im Gegenzug werden wir all jene Vorschläge bekämpfen, die zu dauerhaften Verschlechterungen für die Behinderten und ihre Angehörigen führen. Völlig inakzeptabel sind für uns Kürzungen der laufenden Renten, die Kürzung der Taggelder auf 70 Prozent sowie der Rentenabbau für Schwerbehinderte beim linearen Rentensystem. Diese Massnahmen sind für uns inakzeptabel, weil die Sanierung ohne diese Massnahmen möglich ist. Die Erreichung des Sanierungsziels wird nämlich beim Verzicht auf diese Abbaumassnahmen nur gerade um etwa drei Jahre hinausgeschoben. Diese drei Jahre stehen dauerhaften Kürzungen von Renten gegenüber.
Wenn wir zwischen diesen beiden Wirkungen entscheiden müssen - also das Sanierungsziel ein paar Jahre früher zu erreichen, drei Jahre konkret, und Renten für Behinderte dauerhaft zu kürzen -, dann stellt sich die SP auf die Seite der Behinderten. Dies umso mehr, als uns allen klar ist: Die langfristige Sanierung der IV gelingt nur dann, wenn der Arbeitsmarkt Menschen, die nicht zu 100 Prozent leistungsfähig sind, anständig beschäftigt. Knapp 250 000 Menschen in der Schweiz sind auf eine IV-Rente angewiesen. Sehr viele wurden bei der Arbeit invalid. Jährlich kommen rund 15 000 Neurenten dazu, und die Vorlagen 6a und 6b haben das Ziel, 17 000 Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Diese Zahlen sagen viel, und sie zeigen vor allem eines: Der Schlüssel jeder IV-Sanierung liegt im Arbeitsmarkt und damit ganz wesentlich bei den Arbeitgebern. Deshalb unterstützt die SP-Fraktion auch den Einzelantrag Weibel, der die Grossunternehmen in dieser Hinsicht in die Pflicht nehmen will. Drücken sich die Arbeitgeber, und da meine ich durchaus auch die öffentlichen, vor dieser Aufgabe, wird die IV früher oder später wieder in Schwierigkeiten geraten. Wenn wir das Übel nicht an der Wurzel packen, nicht von den Arbeitgebern eine verbindlichere Mitarbeit fordern und stattdessen die Renten kürzen, ist das zynische Symptompolitik auf dem Buckel jener Menschen, die uns unsere Bundesverfassung zu unterstützen mahnt. Die SP-Fraktion macht hier nicht mit.
Ich bitte Sie, die Anträge der Minderheit Schenker Silvia und der Minderheit Ingold zu unterstützen.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Was sind die wichtigsten Neuerungen der Revision mit dem Motto "Eingliederung vor Rente"? Ein lineares Rentensystem soll die Viertelsrentenabstufung ablösen. Die IV-Rente soll künftig dem IV-Grad entsprechen. Bisher gilt, dass bei einem IV-Grad ab 40 Prozent eine Viertels-, ab 50 Prozent eine Halb-, ab 60 Prozent eine Dreiviertels- und ab 70 Prozent eine Vollrente entrichtet wird. Neu soll ab 40 Prozent bis - je nach Antrag - 70 oder 80 Prozent die dem IV-Grad entsprechende Rente ausgerichtet werden. Erst darüber wird eine Vollrente ausbezahlt.
Neu ist auch eine Schuldenbremse vorgesehen. Renten werden nicht mehr der Lohn- und Preisentwicklung angepasst, falls die IV in eine finanzielle Schieflage gerät, und es sollen zusätzliche Einnahmen generiert werden. Damit ist auch bereits vorweggenommen, dass die Grünliberalen einer Schuldenbremse in der Ausgestaltung von Bundesrat und Ständerat zustimmen werden. Weiter ist der Ausbau der Beratung und Begleitung von Arbeitgebern zu nennen. Zentrales Anliegen ist die Prävention, damit es zu weniger Ausgliederungen und zu weniger Invalidisierungen kommt. Die IV selber und insbesondere ihre Sanierung ist eine komplexe Angelegenheit. Makroökonomische, also volkswirtschaftliche Überlegungen sind ebenso einzubeziehen wie mikroökonomische Betrachtungen der Auswirkungen auf einzelne Haushalte und auf einzelne Personen.
Generationenverträglich ist eine Sozialversicherung nur dann, wenn sie finanziell auf gesunden Füssen steht. Dies ist bei der IV noch lange nicht der Fall. Selbst optimistische Modelle gehen davon aus, dass die IV erst im Jahre 2025 ihre Schulden bei der AHV abgebaut haben wird. Mit den Sanierungsentscheiden bis hin zur Revision 6a haben wir uns der Bevölkerung gegenüber zu weiteren Etappen verpflichtet. Seit 2011 erhält die IV rund 850 Millionen Franken jährlich aus den Mehrwertsteuererträgen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bis und mit 2017 begrenzt. Die IV wird dieses Jahr 430 Millionen Franken Überschuss erzielen - dies gegenüber einem budgetierten Überschuss von "nur" 300 Millionen Franken.
Was sind die Gründe für diese positivere Entwicklung? Es gibt zwei Erklärungen: Einerseits sind dafür die bisher in Kraft gesetzten Revisionen 4 und 5 mit der verstärkten Eingliederungsanstrengung der IV verantwortlich. Die Wirkung der Revision 6a kann noch nicht beurteilt werden, da ihre Massnahmen erst seit Anfang dieses Jahres in Kraft sind. Andererseits sind auch neue Eckwerte zu verzeichnen. Der Wanderungssaldo der Arbeitskräfte aus dem Ausland ist rund doppelt so hoch, wie in den Prognosen angenommen worden ist. Zudem bewegt er sich in einem höheren Lohnsegment als angenommen; das gibt zusätzliche Gelder in die Kasse. Auch die Finanzkrise bremst bisher die Wirtschaft nicht im prognostizierten Ausmass.
Wir Grünliberalen haben die Frage, ob bereits ab 70 oder erst ab 80 Prozent eine Vollrente ausgerichtet werden soll, intensiv diskutiert. Dabei sind wir noch zu keinem abschliessenden Ergebnis gekommen. Die mikroökonomische Betrachtung der Auswirkungen auf Einzelschicksale ergibt ein unklares Bild. Dazu sind aus unserer Sicht weitere Abklärungen notwendig. Deshalb wollen wir mit der Unterstützung der Minderheit Lohr eine Differenz zum Ständerat schaffen. Das bedeutet nicht eine grundsätzliche Unterstützung der Grenze von 70 Prozent. Vielmehr erwarten wir vom Ständerat, dass er die offenen Fragen klärt und auch einen Kompromisswert von 75 Prozent prüfen wird.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Eingliederung von Menschen mit einer IV-Rente ins Erwerbsleben. Dies kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn Wirtschaft und Gewerbe auch entsprechende Jobs anbieten. Untersuchungen zeigen, dass Kleinstbetriebe diesbezüglich ihre Verantwortung wahrnehmen. Anders sieht es bei Grossbetrieben, auch bei bundesnahen Betrieben, aus. Deshalb fordere ich mit meinem Einzelantrag in den Übergangsbestimmungen, Grossbetriebe zu verpflichten, 1 Prozent der Stellen für Personen bereitzustellen, die von der 6. IV-Revision betroffen sind. Ein identischer Antrag wurde bereits in der SGK gestellt und diskutiert. Da ich den Antrag leider nicht selber vertreten konnte, hat man vergessen, einen Minderheitsantrag einzureichen. Ich danke Ihnen für das Verständnis, dass ich diesen Antrag nun als Einzelantrag zur Diskussion stelle.
Wir Grünliberalen stellen fest, dass auch beim schlechtesten Szenario, das vom Bundesamt für Sozialversicherungen untersucht wurde, das Umlageergebnis nie mehr negativ sein wird. Aktuell rechtfertigt der finanzielle Druck schmerzhafte Sparmassnahmen nicht mehr. Solche schmerzhafte Massnahmen werden mit dem Minderheitsantrag Ingold in eine separate Vorlage ausgegliedert und an die Kommission zurückgewiesen. Sie haben es bereits gehört: Dies betrifft die Reisekosten und die Kinderrenten. Mit dieser Auslagerung wird die Entschuldung gegenüber dem AHV-Fonds um zwei Jahre hinausgezögert. Für uns Grünliberale ist das vertretbar. Wir sind gewillt, die IV zu sanieren, aber wir wollen dies sozialverträglich tun. Deshalb werden wir auf die Vorlage eintreten und dem Antrag, die Vorlage sei zu teilen, zustimmen.
Erfahrungen mit Paketlösungen, beispielsweise bei der Managed-Care-Vorlage zum Krankenversicherungsgesetz, zeigen, dass wir letztlich nach einem mehrjährigen Prozess mit leeren Händen dastehen können. Das Teilen der Vorlage erhöht die Chance, dass zumindest der erste Teil der Revision 6b nicht Schiffbruch erleiden wird. Das ist ein weiteres Argument für die Zustimmung zur Teilung. Mit dem Splitten bleibt der Ball im Spiel. Damit bieten wir Hand, die Entwicklung vertieft zu beobachten, zu analysieren, zu hinterfragen und zu verifizieren. Sollten danach weitere Sanierungsmassnahmen angezeigt sein, werden die Grünliberalen sie auch unterstützen.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Invalidenversicherung wurden seit 1990, ohne die an den Ausgaben orientierten prozentualen Beiträge der öffentlichen Hand, etwa 20 Milliarden Franken an zusätzlichen Mitteln zugestanden, vor allem durch eine Verschiebung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen aus der Erwerbsersatzordnung, und dann wurde die Erwerbsersatzordnung weiter belastet, indem man Mittel aus ihrem Fonds der IV zukommen liess. Zudem entwickelten sich die Einnahmen in den letzten Jahren recht gut. 2010 zum Beispiel wuchsen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern um 4,6 Prozent. Von 2005 bis 2010 waren es 18 Prozent oder rund 700 Millionen Franken mehr, die die IV pro Jahr einnahm. Trotzdem hat sich der Schuldenberg auf 15 Milliarden aufgetürmt, und zurückbezahlt ist von diesen Schulden auch in diesem Jahr noch gar nichts. Es wird Ende Jahr sein, wenn die ersten Beträge an die AHV zurückbezahlt werden können. In diesen gut zwanzig Jahren hat sich zudem die Anzahl der Rentenbezüger praktisch verdoppelt. Nach wie vor macht diese Entwicklung eine Antwort notwendig. Diese Antwort ist bisher noch nicht gegeben worden.
Die schrittweise Sanierung zeigt, vor allem mit der 5. Revision, einen gewissen Erfolg. Interessanterweise wird dieser Erfolg von denen besonders gefeiert, die diese Revision damals bekämpft und zur Ablehnung empfohlen haben. Aus meiner Sicht ist das Ergebnis der 5. Revision allerdings zu bescheiden. Die Gesetzesänderung wird von einigen IV-Stellen zu wenig konsequent umgesetzt. Der Grund mag im Umstand liegen, dass dank der neuen Einnahmen bereits ein positives Rechnungsergebnis in Aussicht steht. Der Wille zur Sanierung erlahmt, so stelle ich fest, auf allen Ebenen. Die Zahl der Neurenten war im Jahre 2011 gegenüber dem Vorjahr bereits wieder leicht am Anwachsen. Persönlich überrascht mich das nicht. Es ist genau das eingetroffen, was ich im Vorfeld der Erhöhung der Mehrwertsteuer prognostiziert habe: Der Wille zur Strukturveränderung, der Wille, die IV zu sanieren, erlahmt.
In die Beurteilung müssen Sie beispielsweise auch einbeziehen, dass zurzeit im Rahmen der Rentenzusprechung noch rund 20 000 Gerichtsfälle hängig sind. Wie diese 20 000 Fälle dann ausgehen, bleibt nach wie vor offen. Das Ergebnis könnte sich gewaltig verändern. Der Bundesrat hatte einmal das Ziel, mit dieser Vorlage Einsparungen von 700 Millionen Franken zu erreichen; das hat er auch noch bei der Vernehmlassung als notwendig erachtet. In der Vorlage selbst waren es dann noch 320 Millionen. Der Ständerat hat den Betrag nochmals reduziert, auf 250 Millionen. Nun gibt sich der Bundesrat zusammen mit der Kommissionsminderheit mit 180 Millionen zufrieden. Statt sich nun endlich konsequent auf strukturelle Korrekturen zu konzentrieren, wird bereits wieder mit Beitragserhöhungen geliebäugelt. Der Beitragssatz soll nach Bundesrat und Ständerat erhöht werden, wenn der Fondsbestand unter 40 Prozent sinkt. Wenn sich nun Bundesrat und Kommissionsminderheit mit dem Splitting der Vorlage durchsetzen, wird das schnell der Fall sein. Der Bundesrat zielt mit der Schuldenbremse offensichtlich vor allem darauf ab, Mehreinnahmen zu generieren.
Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Die Chance, eine Sanierung der IV zu erreichen, ist damit am ehesten gewährleistet, auch wenn man aufgrund unsicherer Prognosen auf fünfzehn Jahre hinaus daran zweifeln kann; Zweifel sind durchaus auch berechtigt.
Aus sozialpolitischen Gründen ist der in dieser Revision eingeschlagene Weg aus unserer Sicht richtig. Korrekturen bei den vergüteten Reisekosten und ein stufenloses Rentensystem sind an sich überfällige Massnahmen, um falschen Anreizen endlich wirksam zu begegnen. Die verstärkte Eingliederung, die hier wieder aufgegriffen wird, ist ja unbestritten. Die Kinderzulagen für Rentenbezüger - fälschlicherweise immer als Kinderrenten bezeichnet; es geht gar nicht um eine Rente, es geht um eine Kinderzulage für Rentner - führen oftmals zu mit normalem Erwerb nicht zu erzielenden Einkünften. Auch bei der beruflichen Vorsorge sind 20 Prozent der Rente dann wieder Kinderzulage. Dazu kommt für Nichterwerbstätige eine Zulage aus dem Familienzulagengesetz. Das hätte eigentlich schon lange zu einer Korrektur bei den Kinderzulagen in der IV führen müssen.
Wenn Sie es ausrechnen, stellen Sie fest, dass sich der Korrekturbetrag bei durchschnittlich 540 Franken Zulage pro Monat auf rund 140 Franken beläuft. Es ist also wesentlich weniger als die vor zwei Jahren mit dem Familienzulagengesetz dazugekommenen 200 Franken. Die Frage, die sich bei dieser Revision generell stellt, lautet: Ist die Leistungskorrektur aus sozialer Sicht vertretbar? Sie haben ja viele Zuschriften erhalten, offensichtlich lanciert von einem der vielen Behindertenverbände, die es gibt, alle mit mehr oder weniger gleichem Text. Wie sind diese einzuordnen? Diese Frage stellt sich natürlich.
Es ist richtig: Das neue Rentensystem und die Neuordnung der Kinderzulagen für Rentenbezüger führen zu einer teilweisen Verschiebung der Aufwendungen zu den Ergänzungsleistungen. Das ist nicht zu vermeiden, wenn man korrigieren will. Es ist auch klar, dass die Kantone hier intervenieren, weil sie keine Freude an der neuen Belastung bei den Ergänzungsleistungen haben, die auf sie zukommt, wenn es auch "nur" 20 Millionen Franken sind. Wenn man aber von einer Massnahme spricht, die unzulässig und unsozial sei, verkennt man die Aufgabe einer staatlichen Sozialversicherung. Die Mindestabsicherung durch die gesetzlichen Leistungen darf nicht besser sein als die Entlöhnung für einen Angestellten bei einer 100-Prozent-Arbeitsstelle. Das ist die Ausgangslage. Die bisher teilweise möglichen Überentschädigungen, gerade durch die Kinderzulagen verursacht, haben den Anstieg der Anzahl Rentenbezüger in den letzten zwanzig Jahren begünstigt. Sie sind zweifellos mit ein Grund für den Zuspruch bei der IV.
Korrekturbedarf ist dringend gegeben, auch weil die IV als Sozialversicherung viel an Glaubwürdigkeit eingebüsst hat. Wichtig ist bei einer Sozialversicherung, dass die Solidarität funktioniert und dass sie auch von denen akzeptiert wird, die bezahlen, nicht nur von denen, die bekommen. Wenn Sie jegliche Härten in Einzelfällen vermeiden wollen - und solche gibt es, das ist zuzugeben -, müssen Sie diese Revision vergessen. Dann müssen Sie jede Revision der Sozialversicherung vergessen, dann begeben Sie sich auf den Pfad, welcher ja bei einigen europäischen Staaten zu besonderen Massnahmen geführt hat. Ein konsequenter Abschluss der Sanierungsarbeiten ist aber unumgänglich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die befristete Zusatzfinanzierung 2017 aufgehoben werden kann.
Ich möchte Sie also bitten, die Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abzulehnen und im Wesentlichen der Mehrheit zu folgen.
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Bei allen unseren Sozialwerken herrscht Handlungsbedarf. Das ist, denke ich, zumindest in den meisten Fraktionen unbestritten. Sehr wahrscheinlich auch unbestritten ist, dass im Rahmen der IV-Revision die Diskussionen und die Debatten in den Fraktionen besonders intensiv geführt wurden, weil es sich dabei oft um schwere Entscheidungen mit Auswirkungen bis hin zum Individuum handelt. Warum sind es schwierige Entscheide, die es zu diskutieren gab oder heute und morgen noch zu diskutieren gibt? Im Gegensatz zu anderen Politikbereichen, wo man nach dem Parteibuch oder nach dem strengen Links-rechts-Schema gehen kann, handelt es sich hier eben um Schicksale, um einzelne Betroffene. Eine ähnliche Situation werden wir vielleicht in etwas abgeschwächter Form dereinst auch bei der AHV haben, wenn es darum geht, dann dort über geeignete Massnahmen zu sprechen, um das Werk auf Kurs zu halten.
Es ist deshalb auch verständlich, dass grosses Lobbying betrieben wurde, das ist in allen Fragen so. Kollege Bortoluzzi hat gesagt, es sei bisweilen schwierig gewesen, dieses Lobbying klar einzuschätzen. Persönlich frage ich mich, ob hier nicht in einigen Fällen manchmal fast ein bisschen eine gegenteilige Wirkung erzielt wurde. Mit den Anfang 2011 in Kraft getretenen Zusatzfinanzierungen kommt die IV in den Genuss zusätzlicher Mittel, die es ihr wirklich ermöglichen, Defizite zu verhindern und die aufgelaufenen Schulden zumindest in Teilen abzubauen. Die strukturellen Probleme der IV bestehen aber weiter. Werden nicht rechtzeitig weitere Korrekturen eingeleitet, muss nach dem Auslaufen der Zusatzfinanzierung Ende 2017 mit erneuten Defiziten gerechnet werden. Hinzu kommt, und das wird oft vergessen, der Schuldenberg von über 10 Milliarden Franken, den es abzutragen gilt. Angesichts dieser Ausgangslage ist es aus Sicht der BDP-Fraktion unabdingbar, dass weitere Massnahmen eingeleitet werden, mit denen die Ausgaben der IV substanziell gesenkt werden können.
Es gilt in dieser Frage abzuwägen zwischen der Berücksichtigung der Auswirkungen auf einzelne Betroffene auf der einen Seite und dem Erreichen des übergeordneten Ziels auf der anderen Seite. Das übergeordnete Ziel heisst Sanierung der IV - was am Schluss wiederum den Bezügern zugutekommt. Nur ein gesundes Sozialwerk ist imstande, die nötigen Leistungen für die Betroffenen zu erbringen. Diese Abwägung macht die Diskussion nicht einfacher und führt zwangsläufig dazu, dass halt auch innerhalb der Fraktionen nicht ganz einheitliche Positionen auszumachen sind.
Grundsätzlich sieht die BDP Handlungsbedarf zur Sanierung. Dies trotz des Evaluationsberichtes, den wir zur Kenntnis nehmen konnten; dies auch trotz des positiven Ergebnisses in diesem Jahr, das auch den Eindruck erwecken könnte, es bestehe kein Handlungsbedarf mehr. Deshalb ist die BDP-Fraktion für Eintreten und mehrheitlich gegen das Splitten der Vorlage. Im Wissen, dass das Referendum so oder so ergriffen wird, kann man sich tatsächlich die Frage stellen, ob mit dem Splitten das Referendum, ich sage es mal salopp, tatsächlich weniger "heftig" ergriffen würde. Angesichts der geballten Opposition und der starren Positionen, die wir im Vorfeld durch alle Zuschriften und das Lobbying erfahren haben, ist es fraglich, ob mit dem Splitten tatsächlich, wie man so schön sagt, noch etwas gerettet werden kann, ob man am Schluss wenigstens noch den Spatz in der Hand hat, wenn schon nicht die Taube auf dem Dach.
In den substanziellen Fragen spricht sich die BDP-Fraktion für die Einführung des linearen Systems aus, dies aber ohne Einwirkungen auf die bestehenden Renten. Weiter sehen wir Handlungsbedarf und Sparpotenzial im Bereich der Reisekosten. Für uns ist auch der Schuldenbremsenmechanismus unbestritten.
Wir bitten Sie deshalb einzutreten, die Vorlage nicht zurückzuweisen und - mehrheitlich - die Vorlage nicht zu splitten.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
La révision 6b de l'assurance-invalidité, sur laquelle vous vous prononcez aujourd'hui, est la quatrième étape du plan d'assainissement de l'assurance. Il y a eu d'abord la 5e révision de l'AI, le financement additionnel et la révision 6a, qui est en vigueur depuis le début de cette année. Nous savons maintenant que ces mesures, et notamment les révisions structurelles, portent leurs effets - j'y reviendrai tout à l'heure.
La révision 6b a deux objectifs: tout d'abord, éliminer les incitations négatives et renforcer la réadaptation, mais aussi permettre d'éviter durablement tout déficit et garantir un remboursement de la dette envers l'AVS.
Les principales idées qui sont dans cette révision sont les suivantes. La première est que la réadaptation professionnelle prime sur la rente, qui doit être renforcée, de même que la prévention. Il y a déjà beaucoup de mesures de réadaptation qui ont été prises depuis 2007. En 2007, nous avions 5800 personnes qui étaient réintégrées dans le marché primaire du travail, grâce à l'étroite collaboration entre les offices AI et les employeurs - et là le rôle de l'économie est évidemment très important. En 2011, quatre ans plus tard, on en compte 11 500. Cela signifie que le nombre de personnes réintégrées dans le marché primaire du travail a doublé en l'espace de quatre ou cinq ans et nous souhaitons garantir la poursuite de ces processus.
La deuxième idée importante, c'est la réduction des incitations négatives. Ces incitations négatives vont à l'encontre de la réadaptation des personnes assurées et il s'agit, en particulier avec ça, de supprimer les effets de seuil.
J'en viens maintenant aux mesures. La première mesure, très importante, est le nouveau système de rentes linéaire. Le Conseil fédéral est d'avis que cette mesure est nécessaire pour moderniser l'AI et qu'elle devrait être prise même si l'AI ne rencontrait pas de problèmes financiers. Il s'agit là d'éliminer les incitations négatives, les effets de seuil, et de limiter ou supprimer ce paradoxe qui veut que le travail ne paie pas toujours, parce que la réadaptation peut parfois aboutir à des situations dans lesquelles les assurés sont moins bien lotis en reprenant une activité professionnelle qu'en percevant une rente.
La deuxième mesure, c'est le renforcement de la réadaptation, en particulier avec un accent mis sur les assurés présentant un handicap psychique qui représentent 40 pour cent des bénéficiaires de rentes.
La troisième mesure, c'est le renforcement de la lutte contre la fraude, non seulement dans l'assurance-invalidité, mais également dans les autres assurances sociales.
La quatrième mesure, c'est le désendettement de l'assurance et le mécanisme d'intervention. Comme vous le savez, l'assurance-invalidité a aujourd'hui une dette envers l'AVS, de 15 milliards de francs. Il faut garantir que cette dette puisse être épongée dans les prochaines années et il y a donc un mécanisme d'intervention qui est prévu dans le projet du Conseil fédéral, qui prévoit tout d'abord, dans un premier seuil d'intervention, l'obligation pour le Conseil fédéral de faire des propositions. Il y a ensuite un deuxième seuil d'intervention, avec d'une part les rentes qui sont touchées, c'est-à-dire adaptées, et avec d'autre part une contribution complémentaire qui est prévue et qui garantit donc un certain équilibre. Ce mécanisme d'intervention comporte deux phases: il agit aussi bien sur les recettes que sur les dépenses. C'est donc une mesure équilibrée.
Voilà quelles sont les principales mesures structurelles nécessaires dans cette révision 6b pour garantir qu'on aille jusqu'au bout de ce travail, qui a maintenant été entrepris depuis des années et qui permet de garantir que les engagements qui ont été pris pour réformer l'assurance-invalidité puissent effectivement être remplis.
A côté de cela, il y a des mesures d'ordre financier, avec notamment ce qu'on appelle la rente pour enfant. On peut discuter longtemps pour savoir exactement de quoi il s'agit. C'est une rente qui est versée aux personnes handicapées qui ont des enfants, pour aider et accompagner les enfants et les familles dans leur développement. Et il y a également une réduction qui était prévue pour les frais de voyage.
Avant d'en venir aux différentes propositions qui ont été déposées, et notamment sur les propositions de ne pas entrer en matière, de renvoyer le projet au Conseil fédéral, ou de suivre l'ensemble du projet, ou de le scinder en deux - splitting -, j'aimerais encore revenir brièvement, parce que ça a été mentionné, sur le transfert des coûts de l'aide sociale vers les prestations complémentaires.
Ce qu'on peut dire ici, c'est que les mesures qui sont proposées ont probablement peu d'effet, peu d'impact sur l'aide sociale, puisque les prestations complémentaires garantissent le minimum vital et que peu de personnes, environ 330 personnes en 2009, perçoivent des prestations d'aide sociale l'année qui suit celle de l'extinction du droit à une rente invalidité. Ce chiffre n'a que peu ou pas varié durant la période d'observation de 2005 à 2009.
Par contre, il y a un certain transfert de charges vers les prestations complémentaires - c'est inévitable -, qui est partiellement compensé par la diminution visée du nombre de nouvelles rentes. D'après le message du Conseil fédéral, ce transfert serait en moyenne de 35 millions de francs entre 2015 et 2025. Selon la répartition des coûts, trois huitièmes reviennent aux cantons et cinq huitièmes à la Confédération.
Quelques mots sur les évaluations qui ont été réalisées.
1. Vous savez que la 5e révision de l'AI est en vigueur depuis un certain temps et les premières évaluations sont disponibles. Elles ont été récemment publiées. La première chose, peut-être la plus importante: le renforcement de la réadaptation est mis en oeuvre et produit ses effets. Je peux vous le dire ici clairement: le changement de culture a bel et bien eu lieu.
2. L'assurance-invalidité intervient plus rapidement et plus tôt.
3. Les perspectives de réadaptation des cas les plus lourds ont été largement améliorées.
4. Le nombre de nouvelles rentes a diminué de près de moitié depuis 2003. Souvenez-vous, tout à l'heure je vous ai dit que le nombre de personnes réintégrées dans le marché primaire du travail avait doublé en quatre ans. Ajoutez à cela le fait que le nombre de nouvelles rentes a été divisé par deux en dix ans! Vous pouvez mesurer à quel point l'évolution qu'a connue l'AI a été extrêmement importante ces dernières années, une évolution qui était souhaitée sur le plan politique.
Nous n'avons pas encore d'évaluation pour les effets de la révision 6a. Elle est en vigueur depuis le début de cette année. Mais les évaluations sont sur les rails et nous serons en mesure, dans quelques années, de donner une position par rapport à cette révision.
J'en viens maintenant à l'entrée en matière sur le projet. Trois propositions vous sont soumises: la première prévoit de ne pas entrer en matière et de stopper la révision 6b; la deuxième prévoit d'entrer en matière et de poursuivre la révision 6b jusqu'à son terme, complètement; et il y a une troisième proposition qui prévoit d'entrer en matière mais de diviser cette révision en deux parties. Et la question à laquelle vous devez répondre ce matin, et à laquelle le Conseil fédéral souhaite que vous répondiez avec lui, est la suivante: comment garantir l'assainissement, comment garantir la réalisation effective de ce qui a été annoncé et entrepris depuis des années?
L'assurance-invalidité a besoin de soutien; elle a besoin aussi de réalisme, et quand les conditions changent, alors il faut en tenir compte. C'est ce qu'a fait le Conseil fédéral en se penchant à nouveau sur la situation de ladite assurance dans le courant de cet automne. Une fois qu'il s'est penché sur la situation de l'assurance-invalidité, le Conseil fédéral a décidé de soutenir le chemin le plus sûr, celui qui offre les meilleures garanties de succès pour réaliser la modernisation de cette assurance, qui est nécessaire.
Il a été question de chiffres ce matin. Vous saviez par exemple que les chiffres proposés par le Conseil fédéral il y a maintenant quelques années mentionnaient pour 2012 un résultat positif de 350 millions de francs, évidemment grâce au financement additionnel aussi, c'est clair. Or à la fin 2012, nous ne sommes pas à 350 millions, mais à 500 millions de francs.
Les perspectives se sont nettement améliorées parce que les mesures portent véritablement leurs fruits. Ce que nous voyons aujourd'hui, c'est qu'à partir de 2018, à la fin du financement additionnel de l'AI par la TVA, les comptes de l'AI vont rester largement positifs même sans financement additionnel et continuer à croître, pour aboutir au désendettement de l'AI. Les perspectives actuelles montrent que nous aurons, dans quelques années, un désendettement complet de l'AI sans que le Fonds de compensation de l'assurance-invalidité soit jamais passé au-dessous de 5 milliards de francs. Nous sommes donc du bon côté. La situation a évolué. Il faut pouvoir en tenir compte.
Le Conseil fédéral s'oppose donc à la proposition de la minorité Schenker Silvia qui prévoit de ne pas entrer en matière et il s'oppose à la proposition de la minorité Schenker Silvia qui a pour but de renvoyer le dossier au Conseil fédéral, parce que nous avons besoin de mesures structurelles, nous avons besoin de terminer le travail en ce qui concerne le système de rentes linéaire, la meilleure intégration des personnes handicapées, la lutte contre la fraude et le mécanisme d'intervention. Nous avons besoin de ces éléments.
Par contre, le Conseil fédéral soutient la proposition de la minorité Ingold en faveur d'un splitting, pour tenir compte de l'évolution de la réalité et mettre toutes les chances du bon côté, pour garantir que le travail puisse arriver à son terme et pour avoir une révision 6b, dont nous avons besoin, autrement dit éviter l'aventure que représente le risque de ne rien faire, éviter l'aventure que représente le risque de tout faire comme si rien n'avait changé depuis l'élaboration du message et de mettre donc en danger, plus qu'il n'est nécessaire, la réalisation des mesures structurelles de l'assurance-invalidité.
Le Conseil fédéral soutient donc la voie médiane, celle qui souhaite mettre la révision 6b de l'AI sur un chemin sûr. Nous avons des réformes qui sont délicates à mener dans les assurances sociales.
Nous savons que les majorités devant le peuple ne sont jamais certaines. Et la séparation du projet en deux parties nous donne le maximum de chances de pouvoir réaliser les mesures structurelles qui sont nécessaires dans l'assurance-invalidité. Je vais vous le dire clairement: cette version permet de remplir complètement les engagements qui ont été pris. Les engagements qui ont été pris avec la réforme de l'assurance-invalidité sont complètement tenus avec la séparation du projet et avec la version 6b qui présente les réformes structurelles.
Par contre, ces engagements ne seraient pas tenus s'il n'y avait rien à la fin! Soit que le Parlement rejette l'intégralité de la révision 6b - ce que ne souhaite pas le Conseil fédéral -, soit parce que, en cas de référendum, on courrait le risque de voir la totalité de la révision disparaître, ce que ne souhaite pas non plus le Conseil fédéral.
Donc, entre ces deux propositions, tout ou rien, le Conseil fédéral vous propose une voie médiane, qui tient compte de la réalité, qui respecte les engagements pris, qui donne les meilleures garanties de pouvoir terminer les réformes structurelles de l'assurance-invalidité.
Je vous invite donc, au nom du Conseil fédéral, à entrer en matière sur le projet et à adopter la proposition de la minorité Ingold et à rejeter la proposition de la minorité Schenker Silvia.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP
"Die IV-Revision ist nicht notwendig!" Diesen Satz der Sprecherin der Minderheit, die Nichteintreten beantragt, haben wir schon bei der 5. Revision gehört, und wir haben ihn bei der Revision 6a gehört. Wenn wir den entsprechenden Anträgen gefolgt wären, hätten wir nichts. Wir hätten auch die Zusatzfinanzierung nicht, weil die Zusatzfinanzierung Teil des Konzepts ist und so auch vom Volk akzeptiert worden ist.
Ich habe beim Eintreten auf das dreistufige bzw. dreieinhalb- bis vierstufige Sanierungskonzept für die IV hingewiesen - ein Beispiel einer realistischen, fairen und sorgfältigen Gesetzgebung -, nämlich die 5. IV-Revision, die Zusatzfinanzierung, die Revision 6a und die Revision 6b. Es kann also keineswegs von Hektik oder von übertriebenem Aktivismus bei der IV die Rede sein, sondern es ist eine Strategie, ein Konzept.
Zu den Wirkungen der Revisionsschritte: Wir haben am Freitag eine Evaluation zur 5. IV-Revision präsentiert bekommen, welche positiv ausfällt. Zweifellos darf es positiv gewürdigt werden, wenn ein Gesetz, wie im Abstimmungskampf angekündigt, Versprechen erfüllt; das ist ja nicht immer der Fall. Möglicherweise zeigen sich viele deshalb so überrascht, insbesondere eben auch die einstigen Gegner der 5. IV-Revision, welche nun die Resultate dieser Auswertung gegen die Revision 6b bemühen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich bei dieser Evaluation ein vorläufiger Erfolg der Eingliederung ergeben hat; es gibt in dieser Auswertung durchaus auch sehr kritische Bemerkungen, auf die ich jetzt nicht weiter eingehen kann.
Verschiedentlich wurden die veränderte Situation und die neuen Zahlen angesprochen. Für die Kommissionsmehrheit sind diese neuen Trends eher eine neue Art der Interpretation der Zahlen und Entwicklungen. Wirksam ist nämlich auf jeden Fall die befristete Zusatzfinanzierung, welche der IV jährlich eine Milliarde Franken mehr in die Kasse schwemmt. Das hat im letzten Jahr zu einer roten Null geführt, und es dürfte dieses Jahr, wie wir gehört haben, ein Plus von geschätzten 500 Millionen Franken bringen.
Auf Seite 5834 der Botschaft wird ein Plus von 351 Millionen Franken prognostiziert. Es ist erfreulich, dass das diesjährige Umlageergebnis besser ausfallen wird als prognostiziert. Aber auch da gilt: Eine Schwalbe macht noch keinen Frühling.
Niemand reduziert gerne Leistungen, auch wenn sie - wie beispielsweise bei den Zulagen für Rentnerinnen und Rentner, bei den sogenannten Kinderrenten - relativ grosszügig angesetzt sind und sozialverträglich abgebaut, also von 40 auf 30 Prozent reduziert werden können. Ich habe schon darauf verwiesen, dass die Zusatzleistungen im Vergleich zu Äquivalenzskalen der OECD und auch der Skos als relativ grosszügig berechnet bezeichnet werden. Zudem wird mit der Kürzung auch dem Umstand Rechnung getragen, dass seit der Einführung der Kinderrenten neue zusätzliche Leistungen für Familien hinzugekommen sind, sei es in der beruflichen Vorsorge oder auch bei den Ergänzungsleistungen, aber vor allem auch durch die gesamtschweizerisch einheitlichen Familienzulagen, welche seit drei Jahren gelten. Wir haben damals bei der Beratung dieser Familienzulagen darauf hingewiesen, dass ein Koordinationsbedarf mit Blick auf die Kinderrenten bei der IV bestehe. Es ist nun dieser Teil der Vorlage, den wir da nachvollziehen würden.
Für die Kommissionsmehrheit ist es übrigens auch störend, dass ein Haushalt im Rentenfall durch die Kumulation der verschiedenen Leistungen, insbesondere auch durch die Kinderrenten, zu einem höheren Einkommen kommen kann, als wenn die Erwerbstätigkeit noch gegeben wäre. Dieser Aspekt reduziert auch die Motivation für eine Reintegration.
Im Vernehmlassungsverfahren zur 6. IV-Revision ging der Bundesrat davon aus, dass es Einsparungen von 720 Millionen Franken braucht, um die IV nachhaltig zu sanieren. Mit der Botschaft hat der Bundesrat 325 Millionen Franken vorgeschlagen. Und nach der ständerätlichen Debatte sind es nun noch 245 Millionen Franken. Nun sind wir mit der 5. IV-Revision auf Kurs und dürften dank der guten Wirtschaftslage gut 100 Millionen Franken über dem in der Botschaft budgetierten Betrag liegen. Diese Ausgangslage kann die gemilderte Lösung des Ständerates rechtfertigen, darf uns aber nicht dazu verleiten, nichts mehr zu tun - jedenfalls nicht diejenigen, welche die IV nachhaltig sanieren wollen.
Die IV-Revision 6a ist seit Anfang Jahr in Kraft. Über deren Wirkung können wir daher noch keine Aussagen machen. Das Ziel der IV-Revision 6a ist es, 17 000 Rentnerinnen und Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist völlig offen und keineswegs sichergestellt. Wir haben es gehört: Zahlreiche Verfahren sind vor Versicherungsgericht hängig, und es hat sich noch keine Gerichtspraxis entwickeln können. Neben diesen noch ungewissen Wirkungen des ersten Pakets der 6. IV-Revision gibt es noch weitere ungewisse Faktoren mit Einfluss auf IV und AHV. So kann man fragen: Bleibt das wirtschaftliche Umfeld in den nächsten Jahren so stabil wie jetzt? Finanz- und Wirtschaftskrisen in den EU-Ländern dürften die Schweiz ja nicht unberührt lassen. Dann stellt sich die Frage, ob die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften hoch bleibt; diese bezahlen zurzeit mehr Sozialversicherungsabgaben, als sie Leistungen beziehen.
Mit dem Ende der Zusatzfinanzierung muss die IV auch die Schuldzinsen gegenüber der AHV selber finanzieren; derzeit sind das 160 Millionen Franken jährlich. Dieser Betrag dürfte sich mit dem Abbau der Schulden zwar reduzieren, aber er ist von der IV zu übernehmen. Gemäss bundesrätlichen Leitlinien zur Reform der Altersvorsorge 2020 dürfte die AHV ab 2020 durch das aktuelle System nicht mehr gedeckt sein. Also braucht es dann zusätzliche Mittel. Wenn wir die Schulden bis dahin noch nicht zurückbezahlt haben bzw. wenn wir ein paar Jahre mehr dazugeben, kann das für die AHV riskant werden.
Abschliessend möchte ich auf die Versprechungen anlässlich der Volksabstimmung vom 27. September 2009 über die IV-Zusatzfinanzierung hinweisen, und zwar auf die Aussage im Abstimmungsbüchlein: "Die 6. IV-Revision wird während der Zusatzfinanzierungsperiode in die Wege geleitet. Ihr Ziel ist eine dauerhaft ausgeglichene IV-Rechnung. Damit die Massnahmen sozialverträglich sind, wird die Revision in zwei Etappen in Kraft treten, und zwar wahrscheinlich 2012 und 2013."
Gemessen an den Versprechungen, die man dem Volk gemacht hat, sind wir in Verzug, weshalb keineswegs von Hektik die Rede sein kann. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine Trennung der Vorlage die Chance für eine wirkungsvolle Sanierung vergibt, weil mit der Rückzahlung der Schuld an die AHV zugewartet wird, obwohl die AHV dieses Geld ab 2020 selber benötigt.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen. Ich erinnere an das Resultat im Ständerat vor einem Jahr, der der Vorlage mit 33 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt hat. Zur Erinnerung auch nochmals die Abstimmungsresultate in Ihrer Kommission: Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Den Rückweisungsantrag der Minderheit Schenker Silvia hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, den Rückweisungsantrag der Minderheit Ingold zur Teilung der Vorlage knapp, mit 13 zu 12 Stimmen.
Cassis Ignazio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
"Circulez, il n'y a rien à voir", "Tout va très bien, Madame la Marquise", voilà ce qu'on a entendu de la part des représentantes des minorités qui estiment qu'il n'est pas nécessaire d'agir. La majorité de la commission est convaincue, au contraire, qu'il est nécessaire d'agir.
Les minorités disent que les comptes de l'AI affichent cette année un bénéfice de 500 millions de francs, donc que tout va bien. Je vous rappelle que le bénéfice des comptes 2012 de l'AI est de 500 millions de francs, mais que sa dette se monte à 15 milliards: un bénéfice de 500 millions pour une dette de 15 000 millions! C'est déjà un peu plus compréhensible. Il faudra trente ans avec un bénéfice annuel du même montant pour assainir la dette de cette assurance sociale. Et, à partir du 1er janvier 2018, il n'y aura plus le milliard de francs provenant de l'élévation du taux de la taxe sur la valeur ajoutée. Ces quelques chiffres pour vous dire toute l'importance que la majorité de la commission accorde à cette réforme.
Il faut donc entrer en matière. Il ne faut pas renvoyer l'objet au Conseil fédéral, mais il faut au contraire le traiter aujourd'hui.
La proposition de la minorité Ingold qui demande de scinder le projet et d'en renvoyer une partie à la commission répond à une préoccupation tactique. Je vous rappelle les six points de la présente révision de l'AI: le renforcement de la réadaptation et de la réinsertion professionnelle - tout le monde est d'accord sur ce point; le renforcement de la lutte contre la fraude - tout le monde est d'accord sur ce point; l'introduction du système de rentes linéaire - on est d'accord ou pas d'accord sur cette mesure, selon qu'elle est mise en oeuvre de façon à respecter ou non la neutralité des coûts; la création d'un mécanisme d'intervention pour garantir l'équilibre financier à long terme, qu'on appelle aussi frein à l'endettement - sur ce point aussi on est plus ou moins d'accord selon sa formulation concrète.
Jusqu'ici, nous sommes dans la partie structurelle. A ces quatre points s'en ajoutent deux autres: les allocations parentales, qui sont aujourd'hui appelées rentes pour enfant - qui ne sont pas des rentes pour enfant mais qui sont des rentes complémentaires pour les parents -, qui devraient être réduites de 40 pour cent d'une rente entière à 30 pour cent d'une rente entière; une nouvelle réglementation des frais de voyage, qui oblige la personne handicapée qui assume des frais de voyage à démontrer que ses frais de voyage sont justifiés par son handicap.
Si tel est bien le cas, ces frais seront payés. Imaginez par exemple des invalides psychiques, qui sont tout à fait capables de prendre le bus ou le train, d'aller et venir pour se faire soigner, pour se rendre aux rendez-vous. C'est le renversement du fardeau de la preuve: la personne handicapée doit démontrer que ses frais sont justifiés, au lieu de se les faire payer automatiquement par l'AI.
Ces deux derniers points - les allocations parentales et les frais de voyage - représentent de véritables diminutions de prestations. Ils vont donc évidemment se heurter à une très importante opposition populaire, puisque personne n'est content qu'on réduise des prestations. L'idée de la minorité Ingold - qui a été soutenue entre-temps par le Conseil fédéral - est de sortir ces deux derniers éléments de la révision, ce qui nous facilitera la tâche pour faire passer les quatre premiers éléments en cas de référendum. Si cette réflexion est tout à fait compréhensible, il est évident que la portée des économies qui découlent de la séparation de ces deux derniers points serait mineure, et donc l'assainissement de l'AI plus long.
C'est pour cette raison que la commission, à une courte majorité de 13 voix contre 12, vous invite à ne pas séparer ces points-là, à les laisser examiner avec le reste du projet, puisqu'il est urgent d'assainir l'assurance-invalidité.
Abstimmung
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Wir stimmen zuerst über den Antrag der Minderheit Schenker Silvia auf Nichteintreten ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 126 Stimmen
Dagegen ... 60 Stimmen
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Antrag der Minderheit Schenker Silvia auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Schenker Silvia ... 60 Stimmen
Dagegen ... 125 Stimmen
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Nun stimmen wir über den Antrag der Minderheit Ingold ab, welche bestimmte Artikel der Vorlage 1 in eine Vorlage 3 überführen und diese Vorlage an die Kommission zurückweisen will. Der Bundesrat unterstützt den Antrag dieser Minderheit.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Ingold ... 97 Stimmen
Dagegen ... 90 Stimmen
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Der Rat hat somit der Teilung der Vorlage in eine Vorlage 1 und in eine Vorlage 3 sowie der Rückweisung der Vorlage 3 an die Kommission zugestimmt.
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
1. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket)
1. Loi fédérale sur l'assurance-invalidité (6e révision de l'AI, deuxième volet)
Detailberatung - Discussion par article
Art. 14 Abs. 2bis, 2ter; 14a Abs. 2bis; 17 Abs. 3; 21 Abs. 2bis; 28; 38 Abs. 1, 1bis; 38bis Abs. 3; 51; Ziff. II Bst. c; Änderung bisherigen Rechts Ziff. 3 Art. 35ter, Übergangsbestimmung
Antrag der Minderheit
(Ingold, Fehr Jacqueline, Gilli, Heim, Hardegger, Lohr, Schenker Silvia, Schmid-Federer, Steiert, van Singer)
Streichen (siehe Vorlage 3)
Art. 14 al. 2bis, 2ter; 14a al. 2bis; 17 al. 3; 21 al. 2bis; 28; 38 al. 1, 1bis; 38bis al. 3; 51; ch. II let. c; modification du droit en vigueur ch. 3 art. 35ter, disposition transitoire
Proposition de la minorité
(Ingold, Fehr Jacqueline, Gilli, Heim, Hardegger, Lohr, Schenker Silvia, Schmid-Federer, Steiert, van Singer)
Biffer (voir projet 3)
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Um dieses Geschäft möglichst noch in dieser Session zu Ende beraten zu können, führen wir die Detailberatung in sechs Blöcken durch. Sie haben eine schriftliche Übersicht zum Inhalt dieser Blöcke erhalten.
Verfahrensbeitrag
Block 1 - Bloc 1
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
In meinem ersten Votum habe ich bereits auf die Ungleichbehandlung von Arbeitgebern und Versicherten hingewiesen. Bei den Versicherten, bei den Betroffenen gibt es mehr Pflichten, mehr Mitwirkung, mehr Druck, mehr Anstrengung. Bei den Arbeitgebern ist es mehr Unterstützung durch die IV, mehr Sensibilisierung usw. Was hier die Mehrheit durchgeboxt hat, das ist jedoch - es tut mir leid, ich kann es nicht anders sagen - einfach lächerlich.
Der Bundesrat verankert erstmals im Gesetz einen Mitwirkungsartikel für die Arbeitgeber. So weit, so gut. Dann laden die IV-Stellen die Arbeitgeber ein, das Arbeitsverhältnis nicht aufzulösen, wenn jemand in einer Frühinterventions- oder Eingliederungsmassnahme der IV steckt. Es gibt keine Verpflichtung, keine Forderung, keine Muss-Bestimmung - nur eine Einladung, und das geht den Bürgerlichen zu weit. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Natürlich können Sie jetzt sagen, der Artikel bringe ja sowieso nichts, also könne man ihn auch streichen. Vielleicht ist es tatsächlich so. Aber indem Sie den Artikel streichen, geben Sie ihm ein ganz grosses Gewicht. Diese Streichung hat einen hohen Symbolgehalt. Sie zementieren damit etwas, was die Diskussion um die IV-Revisionen in den letzten Jahren geprägt hat: Mit der Streichung dieses Artikels zeigen Sie, dass die Arbeitgeber weiterhin geschont werden sollen und wir weit davon entfernt sind, sie in die Pflicht zu nehmen. Lassen Sie diese Bestimmung im Gesetz. Zeigen Sie damit den Arbeitgebern, dass man auf sie zählt und dass sie ihren Teil beitragen müssen, wenn die Integration von Menschen mit Leistungseinschränkungen gelingen soll.
Vielleicht erinnern Sie sich noch, dass wir bei der IV-Revision 6a die Frage einer Quote diskutiert haben. Die Quote fand keine Mehrheit, kam aber doch schon zu deutlich mehr Stimmen, als dies früher der Fall war. Wenn Sie nicht einem kleinsten Schritt wie dem in Artikel 7c zustimmen, werden Sie früher oder später mit der Einführung einer Quote konfrontiert sein. Die Integration von Menschen mit Leistungseinschränkungen in die Arbeitswelt kann ohne die Mitwirkung der Arbeitgeber nicht funktionieren. Irgendwann ist die Zeit der Freiwilligkeit vorbei, oder aber die Arbeitgeber verlieren jegliche Legitimation, nach einer Sanierung der IV zu rufen.
Ich bitte Sie wirklich dringend, bei Artikel 7c meiner Minderheit zu folgen.
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Integrationsmassnahmen können mehrmals gesprochen werden. Ich beantrage Ihnen den folgenden Nachsatz: "... sofern sie ab dem zweiten Jahr im allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen und die gesamte Dauer von zwei Jahren nicht übersteigen." Integrationsmassnahmen sind die Türöffner zum ersten Arbeitsmarkt. Sie müssen mehrmals gesprochen werden können, weil der erste Versuch vielleicht misslingt, weil der Schritt zu gross ist, um in einer Erwerbsarbeit Fuss zu fassen, weil die Arbeitgeber noch viel zu wenig damit vertraut sind, mit Behinderten und erst recht mit psychisch Kranken zu arbeiten. Man muss sich klar sein, dass der Abstand meist sehr gross ist, wenn Rentnerinnen und Rentner jahrelang vom Arbeitsmarkt und vom Erwerbsleben weg gewesen sind. Man muss auch noch die Jahre der Arbeitslosigkeit und Krankheit nach der letzten konstanten Erwerbsarbeit dazurechnen. Dann ist der Weg zurück in den Arbeitsmarkt lang. Vor allem das Engagement der grossen Unternehmen, in die Wiedereingliederung von Behinderten und psychisch Kranken zu investieren, ist bisher minimal; auch da ist der Weg lang. Deshalb ist es so wichtig, dass die integrationswilligen Rentnerinnen und Rentner bald ins Erwerbsumfeld hineinkommen.
Ich selbst kenne die Arbeitsbiografien von Leuten in Arbeitsintegrationsprogrammen und stelle fest: Je näher bzw. je schneller sie am realen Arbeitsmarkt sind, desto grösser sind die Chancen, dass die Wiedereingliederung gelingt. Natürlich sind die Integrationsprogramme, die Förder- und Aufbauprojekte unabdingbar. Aber wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zu lange in diesem geschützten Umfeld arbeiten, sinkt ihre Motivation eher, wirklich hinauszutreten, und sie können nicht mit der Arbeitskultur auf dem Markt vertraut werden. Meine Erfahrung ist, dass sowohl für die anstellende Firma wie auch für die zukünftigen Mitarbeiter das Dazugehören und der Eintritt in ein reales Arbeitsumfeld mit anderen Erwerbstätigkeiten enorme Impulse gibt. Deshalb beantrage ich in meinem Nachsatz, dass das zweite Jahr im Arbeitsmarkt stattfinden soll. Wenn das dann scheitert, vielleicht nach mehreren erfolglosen Anläufen, muss man auch dazu stehen, dass jemand nicht oder nicht mehr für den ersten Arbeitsmarkt geschaffen ist, eine berufliche Integration nicht möglich ist und eine soziale Integration, eine Beschäftigung, eine gute Tagesstruktur genügen müssen und die Person die Rente braucht und sonst auch in Ruhe gelassen wird.
Die ganze Wiedereingliederung ist für alle ein anspruchsvoller Prozess. Er soll klar befristet sein, und zum allfälligen Scheitern soll man dann auch stehen. Die ambitiösen Fristen von einem Jahr und insgesamt zwei Jahren für die Zielerreichung bilden für die IV-Stellen auch einen Anreiz, das Management einer Arbeitsintegration zielgerichtet anzugehen und den Kandidatinnen und Kandidaten einen Rahmen zu geben, in dem ihr eigenes Engagement herausgefordert wird.
Ich bitte Sie, bei Artikel 14a dem Minderheitsantrag mit diesem kleinen, aber wichtigen Zusatz zuzustimmen.
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
In Artikel 16 geht es um die Kosten für die berufliche Ausbildung von Versicherten, die noch nicht erwerbstätig gewesen sind. Es geht also um die erstmalige berufliche Ausbildung. Alle hier im Saal, die Kinder haben, wissen, dass damit erhebliche Kosten für die Familien verbunden sind. Heute übernimmt die IV diejenigen Kosten, die bei der Erstausbildung infolge der Invalidität zusätzlich entstehen. Sie übernimmt sie aber nur dann, wenn Kosten in wesentlichem Umfang entstehen. Es besteht also schon eine sehr restriktive Regelung, die den Betroffenen erhebliche Eigenleistungen abfordert.
Die Mehrheit der SGK will nun offenbar noch restriktiver sein, als es die heutige Gerichtspraxis und Durchführung sind. Sie will noch schärfere Restriktionen, indem sie im gleichen Artikel quasi nachdoppelt und beantragt, dass bei Versicherten, für die infolge Invalidität bei der Ausbildung zusätzliche Kosten entstehen, nur die Kosten übernommen werden, die behinderungsbedingt entstehen. Dazu ist zu sagen:
1. Es geht in Artikel 16 um die erstmalige berufliche Ausbildung, und damit geht es immer um behinderungsbedingte Mehrkosten.
2. Es entspricht der Gerichtspraxis und der Durchführung, dass die Mehrkosten einer Erstausbildung übernommen werden.
3. Zu Ihrer Orientierung: Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung definiert heute, was unter zusätzlichen Kosten "in wesentlichem Umfange" zu verstehen ist. Solche gibt es, wenn die Kosten für die Ausbildung wegen Invalidität jährlich um 400 Franken höher ausfallen, als sie ohne Invalidität ausfallen würden. Artikel 16 gemäss Antrag der Mehrheit ist also bereits in der Verordnung enthalten. Für Dinge, die bereits in der Gerichtspraxis und in der Verordnung geregelt sind, muss nicht noch per Gesetz nachgedoppelt werden.
Der Antrag der Mehrheit aber will noch mehr, er will, dass das Ganze minutiös aufgedröselt und dass noch restriktiver gehandhabt wird, was behinderten Menschen an Berufsausbildung zugestanden werden soll. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Erstens wird der Aufwand dafür für die IV so gross sein, dass schliesslich Mehrkosten und keine Einsparungen resultieren werden. Zweitens errichten wir damit für behinderte Menschen noch mehr Hürden, diesmal finanzieller Art. Drittens möchte ich Sie daran erinnern, was Sinn und Zweck dieser IV-Revision ist. Das ist die Eingliederung, die Verbesserung der Chancen für Menschen mit Handicap im Arbeitsleben, die Verbesserung ihrer Chancen, in der Gesellschaft ihren Platz einzunehmen. Ihre Chancen wollen wir gemeinsam verbessern, und wir wollen nicht die Hürden dafür erhöhen.
Darum bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 16 zu folgen und es beim geltenden Recht zu belassen.
Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In Block 1 gibt es bekanntlich verschiedene Elemente, welche diese Revision beeinflussen. Die SVP-Fraktion wird mit einer Ausnahme die Mehrheitsanträge unterstützen.
In Block 1 befinden sich aus meiner Sicht nicht die grossen Brocken, welche zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Invalidenversicherung beitragen; die Mehrheitsanträge sind jedoch wegweisend und in sich konsequent. Den grossen Brocken haben Sie mit Ihrem Entscheid vorhin auf der Seite gelassen. Es kann ja nicht sein, dass eine behinderte Person bei der Vergütung des Aufwandes und der Reisekosten bessergestellt wird als andere Menschen, welche sich in einem Arbeitsintegrationsprozess befinden. Darum ist die Formulierung mit den "behinderungsbedingten Mehrkosten" richtig; sie entspricht der Idee der strukturellen Sicherung dieses Sozialwerks.
Bei Artikel 7c bitte ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Hier macht es Sinn, den bundesrätlichen Entwurf zu streichen. Seine Fassung ist zu schwammig und greift zu stark in die Unternehmensfreiheit ein.
Artikel 14 Absatz 2bis und Artikel 17 Absatz 3 entfallen. Diese Bestimmungen haben Sie mit Ihrem Teilrückweisungsentscheid gestrichen bzw. zurückgewiesen.
Bei Artikel 14a Absatz 3 bitte ich Sie, die Minderheit Ingold zu unterstützen. Dieser Minderheitsantrag basiert auf der Erfahrung in der Praxis und entspricht dem Ziel, Integrationsmassnahmen auch im allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Artikel 16 Absatz 1 betrifft wiederum die behinderungsbedingten Mehrkosten und entspricht dem Konzept der Kommissionsmehrheit. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, bleiben Sie konsequent und tragen dazu bei, dass wir hier kleine Schritte in die richtige Richtung machen können.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, die Anträge der Mehrheit - mit einer Ausnahme, dem Minderheitsantrag Ingold - zu unterstützen.
Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le groupe libéral-radical vous invite à suivre la majorité à tous les articles de ce bloc.
A l'article 7c, nous vous invitons à suivre le Conseil des Etats et donc à biffer l'alinéa 2. Une minorité Schenker Silvia souhaite soutenir le projet du Conseil fédéral. La formulation vague de cet alinéa laisse le groupe libéral-radical perplexe; il est peu commun de voir l'Etat, l'office AI le cas échéant, inviter une entreprise à faire quelque chose. Par ailleurs, quelle est la portée du mot "invite"? Est-ce contraignant ou non pour l'employeur? Trop de questions se posent au sujet de cet alinéa et ce sont autant d'interprétations qui peuvent en découler.
Pour le groupe libéral-radical, la formulation du droit en vigueur est suffisante. Pour mémoire: l'employeur doit collaborer activement avec l'office AI et doit contribuer à la mise en oeuvre d'une solution appropriée s'inscrivant dans les limites du raisonnable. Cette formulation laisse une marge de manoeuvre suffisante aux offices AI.
A l'article 14a alinéa 3, le groupe libéral-radical vous invite à suivre la majorité et le Conseil fédéral. Les mesures de réinsertion peuvent être accordées plusieurs fois. La minorité Ingold est trop limitative en regard de l'objectif de cette révision; fixer comme condition sine qua non la mise en oeuvre des mesures de réinsertion sur le marché ordinaire du travail à partir de la deuxième année n'est pas correct, cette condition ne tenant pas compte de tous les cas d'invalidité assurés. Dans l'assurance-invalidité, les situations individuelles n'évoluent pas de manière linéaire. La réalité se doit de primer sur la volonté de limiter les mesures de réinsertion. Lorsqu'il s'agit d'un cas de handicap psychique, le temps requis pour une réinsertion peut s'avérer plus long que d'ordinaire. De même, une réinsertion dans le marché primaire du travail n'est pas forcément envisageable dans l'immédiat.
Si nous voulons renforcer l'assurance-invalidité en l'axant prioritairement sur la réinsertion des bénéficiaires, alors nous ne pouvons pas conditionner les mesures de réinsertion comme le propose la minorité Ingold. Avec de telles conditions, certaines réinsertions, faute de respecter les conditions fixées par cette minorité, seraient vouées à l'échec. Cela impliquerait de ne pas permettre à de nombreux bénéficiaires de sortir de l'assurance-invalidité et, de ce fait, appeler cette dernière à verser des rentes pour une longue période. Il est par contre évident pour le groupe libéral-radical que les réinsertions sur le marché du travail primaire doivent être privilégiées à chaque fois que cela est possible, mais sans limitation arbitraire définie dans la loi.
A l'article 16 alinéa 1, le groupe libéral-radical vous invite à rejeter la proposition de la minorité Heim. Les frais supplémentaires remboursés par l'assurance doivent être ceux induits par le handicap spécifique du bénéficiaire. Les remboursements de frais ne doivent pas être automatiques. Ils doivent être en lien avec la situation de l'assuré, en l'occurrence son handicap. Par ailleurs, je tiens à rappeler que cette modification n'induit pas de changement dans la pratique car le droit en vigueur va déjà dans ce sens en mentionnant le remboursement des frais beaucoup plus élevés du fait de l'invalidité de l'assuré.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Zu Artikel 7c Absatz 2, zur Mitwirkung des Arbeitgebers: Diese Mitwirkung ist aus Sicht der Grünliberalen ganz klar gegeben; wir fordern sie auch ein. Aber es ist eher eine moralische Pflicht, so wie es im Antrag der Mehrheit formuliert ist, weil es keine verbindliche Regelung ist: "Ordnet die IV-Stelle Frühinterventions- oder Eingliederungsmassnahmen an, so lädt sie den Arbeitgeber ein, das Arbeitsverhältnis mit der versicherten Person nicht aufzulösen, ohne mit der IV-Stelle Rücksprache genommen zu haben." Diese Formulierung ist also in keiner Art und Weise eine Arbeitsplatzgarantie. Sie fördert aber die Kontaktaufnahme vor der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Damit erhält die IV-Stelle gleichzeitig die Möglichkeit, allenfalls weitere Massnahmen zu prüfen. Aus Sicht von uns Grünliberalen ist diese Massnahme verhältnismässig und die Empfehlung an die Arbeitgeber absolut zumutbar.
Bei Artikel 14a Absatz 3 unterstützen wir die Minderheit Ingold. Sie beantragt folgende Fassung: "Integrationsmassnahmen können mehrmals gesprochen werden, sofern sie ab dem zweiten Jahr im allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen und die gesamte Dauer von zwei Jahren nicht übersteigen." Frau Ingold hat es bereits ausgeführt: Wichtig ist, die Leute möglichst schnell in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu führen und sie dort nachhaltig einzugliedern. Wir sehen zwar auch, dass die Kontrolle dieses Systems, wie es von der Minderheit angestrebt wird, einen gewissen administrativen Aufwand mit sich bringt. Dieser ist aber verhältnismässig und lässt sich vertreten. Durch die Regelung der Minderheit werden auch die Anreize zur Integration in den Arbeitsmarkt verstärkt. Würde die Minderheit abgelehnt, so käme die Regelung der Mehrheit zum Tragen, und dann könnten Integrationsmassnahmen wiederholt und somit fast unbeschränkt zugesprochen werden. Diese Lösung ist nicht ehrlich gegenüber der Gesellschaft, nicht ehrlich aber auch gegenüber den Betroffenen, denn mit Integrationsmassnahmen wird auch eine gewisse Integrationsfähigkeit vorgegaukelt. Diese wäre bei wiederholten Massnahmen nicht mehr gegeben, da muss man ehrlich sein, auch zu sich selbst. Unterstützen Sie also auch hier den Antrag der Minderheit.
Anders sehen wir es bei Artikel 16 mit den behinderungsbedingten Mehrkosten: Hier unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit, was wir mit der Gleichstellung und der Gleichberechtigung begründen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb Personen, die nicht von einer Invalidität betroffen sind, ihre Ausbildung oder die damit verbundenen Reisekosten selber bezahlen sollen, während denjenigen Personen, die von einer Invalidität betroffen sind, die gesamten Kosten zurückerstattet werden. Der Antrag der Mehrheit ist keine Regelung, die sich gegen die Integrationsbemühungen des Gesamtpakets richtet, sondern eine Regelung, die eine saubere Trennung und auch eine faire Lösung anstrebt.
Ich danke Ihnen, wenn Sie bei Artikel 16 den Antrag der Kommissionsmehrheit unterstützen.
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Ich rede zuerst zur Minderheit Ingold zu Artikel 14a: Integrationsmassnahmen sind das Instrument zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung. Der Anspruch besteht für versicherte Personen, welche aus vorwiegend psychischen Gründen seit sechs Monaten oder mehr zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind. Schon Bundesrat Burkhalter war der Meinung, man solle die Dauer der Integrationsmassnahmen nicht beschränken, insbesondere im Hinblick auf die Situation von psychisch erkrankten Menschen; um diese geht es hier ja im Wesentlichen. Bei psychisch Kranken ist mit Rückfällen zu rechnen. Es gibt Fälle, in denen Massnahmen wiederholt werden müssen und man nicht sagen kann, über welche Zeitspanne sich diese erstrecken werden. Wir alle erwarten, dass Integrationsmassnahmen greifen. Es wird auch alles dafür getan. Wenn das Parlament nun aber fixe Zeitlimiten einsetzt, dann können viele Integrationsmassnahmen gar nicht seriös umgesetzt werden. Um da zu dauerhaften Lösungen zu kommen, braucht es flexible Strukturen. Auch der Ständerat wollte zuerst zeitliche Limiten einführen, liess sich dann aber überzeugen, dass dies im gegebenen Kontext falsch ist. Sollen Limiten Einsparungen bringen? Genau das wird nicht der Fall sein. Es würde zum Gegenteil der Mission führen, die hier erfüllt werden muss. Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.
Nun zur Minderheit Heim: Gemäss Gerichts- und Durchführungspraxis geht es bei den zusätzlichen Kosten, die in Artikel 16 Absatz 1 erwähnt werden, immer nur um jene Kosten, welche einer Person infolge Invalidität zusätzlich entstehen, um sogenannte behinderungsbedingte Mehrkosten. Dieser Grundsatz ist im geltenden Artikel 16 mit aller Klarheit festgehalten: "Versicherte, die noch nicht erwerbstätig waren und denen infolge Invalidität bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung in wesentlichem Umfange zusätzliche Kosten entstehen ..." In Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung heisst es dazu: "Einem Versicherten entstehen aus der erstmaligen beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung in wesentlichem Umfange zusätzliche Kosten, wenn seine Aufwendungen für die Ausbildung wegen der Invalidität jährlich um 400 Franken höher sind, als sie ohne Invalidität gewesen wären." Das ist eine klare Abgrenzung.
Die Kommissionsmehrheit beantragt nun, zusätzlich zu erwähnen, dass nur "Anspruch auf Ersatz der behinderungsbedingten Mehrkosten" besteht. Es bleibt unerfindlich, weshalb die Kommissionsmehrheit diesen Zusatz verlangt, obschon er bereits im Gesetz und in der Verordnung steht. Ich weiss nicht, was genau sie damit festhalten will. Auf jeden Fall ist der Zusatz aus unserer Sicht überflüssig. Was die Mehrheit vorschlägt, ist bereits geregelt.
Ich bitte Sie demnach, dem Antrag der Minderheit Ingold zuzustimmen.
Zu Artikel 7c: Dieser Artikel enthält einen Begriff, der in der Rechtsetzung nicht üblich ist; das Wort "einladen" beinhaltet keine Verpflichtung, sondern einen Wunsch. Niemand weiss so genau, was damit gemeint ist. Nach der Prüfung verschiedener Formulierungen ist die Kommission des Ständerates zum Entscheid gelangt, dass dieser Absatz zu streichen und durch keine andere Formulierung zu ersetzen sei. Die Mehrheit stimmt dem zu.
Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 7c der Mehrheit zu folgen.
Steiert Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion wird mit einer Ausnahme die Minderheitsanträge unterstützen; die Ausnahme ist Artikel 14a.
Ich bin mit Jürg Stahl, dem Sprecher der SVP-Fraktion, in einem Punkt einig: In Block 1 geht es nicht um die zentralen Fragen. Umso erstaunlicher ist es für uns, dass mit den Anträgen, die wir hier diskutieren und die der Integration letztlich nicht förderlich sind, zusätzliche Differenzen zum Ständerat geschaffen werden sollen. Es sind zusätzliche Stolpersteine auf dem Weg zum erklärten Ziel dieser Revision, nämlich zu einer besseren Integration.
Was Artikel 7c und den Minderheitsantrag Schenker Silvia betrifft, sind wir mit dem Bundesrat und einer sehr starken Minderheit der Meinung, es sei eine Rücksprache zwischen Arbeitgeber und IV-Stelle nötig, bevor ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, wenn von der IV-Stelle Frühinterventions- oder Eingliederungsmassnahmen angeordnet werden. Die vom Ständerat vorgeschlagene Streichung dieses Artikels schadet der Zusammenarbeit zwischen IV-Stelle und Arbeitgeber, die von zentraler Bedeutung ist, wenn es darum geht, möglichst gute Voraussetzungen für einen Verbleib in der Arbeitswelt zu schaffen. Wenn der Rat der Mehrheit folgt und nicht der Minderheit und damit dem Bundesrat, wird nicht die Bereitschaft der Betroffenen gefördert, sich motiviert an Frühinterventions- oder Eingliederungsmassnahmen zu beteiligen, sondern ohne Not die Arbeitsplatzsicherheit destabilisiert. Die Streichung ist umso unverständlicher, als die Bestimmung - wie von Vorrednerinnen bereits erwähnt - nicht einen Zwang vorsieht, sondern eine blosse Anregung, die zu keiner Verpflichtung der Arbeitgeber führen wird. Konkrete Pilotprojekte zeigen heute schon, dass enge Diskussionen zwischen IV-Stelle und Arbeitgeber den Verbleib der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an ihrer bisherigen Stelle massiv fördern. Deshalb ist es besonders unverständlich, dass dieser Passus gestrichen werden soll.
Die Gegner des Artikels haben richtigerweise betont, dass die Interventionen der IV-Stellen zugunsten des Verbleibs an der Arbeitsstelle auch ohne diesen Artikel erfolgen können und dass eine Streichung nicht unter dem Vorzeichen erfolgt, diese Kompetenz zu streichen. Die SP-Fraktion ist trotzdem der Meinung, dass dieser Passus aufrechterhalten werden soll, weil nur damit gewährleistet werden kann, dass die guten Interventionen der IV-Stellen zugunsten des Verbleibs am Arbeitsplatz auch systematisch erfolgen.
Bei Artikel 14a Absatz 3 empfehlen wir, der Mehrheit zu folgen.
Le groupe socialiste suivra ici la majorité pour les raisons suivantes. Certes, les mesures de réinsertion doivent être limitées à celles qui donnent des chances réelles d'arriver au but et qui ne sont pas de simples mesures d'occupation. En pratique, la limite n'est pas toujours facile à établir et surtout pas en amont de la mesure. Les critères de différenciation peuvent rapidement prendre des formes arbitraires et ainsi empêcher une personne de pouvoir bénéficier de mesures et surtout de pouvoir réintégrer le marché du travail. Ce constat vaut tout particulièrement pour les handicaps psychiques, dont il est connu et reconnu qu'ils peuvent donner lieu à des durées de traitement et de suivi qui peuvent varier fortement.
La proposition de la minorité nous fait courir le risque de mener à l'échec certaines réinsertions qui auraient pu réussir. Par rapport aux coûts économisés par une réinsertion réussie, les coûts éventuels économisés par la proposition de la minorité sont par ailleurs marginaux. La minorité donne ici de fausses incitations, c'est la raison principale pour laquelle nous soutiendrons le projet initial du Conseil fédéral, comme le propose la majorité de la commission.
En ce qui concerne l'article 16 alinéa 1, nous soutiendrons la minorité Heim. La modification introduite à la plus courte des majorités possibles de la commission ne change absolument rien à la pratique. L'administration a confirmé à la commission que d'ores et déjà seuls les coûts supplémentaires dus à un handicap sont pris en considération. La modification proposée est donc superfétatoire. C'est la raison pour laquelle nous vous recommandons d'y renoncer, ce qui réduira d'une unité au moins le nombre de divergences avec le Conseil des Etats.
Nous vous recommandons de suivre les minorités à l'article 7c alinéa 2 et à l'article 16 alinéa 1, et de suivre la majorité à l'article 14a alinéa 3.
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00