Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Mineralölsteuergesetz. Teilrevision

33429 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 15, 2015

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/33429/de/mineralolsteuergesetz-teilrevision

Retrieved on Sep 2, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Mineralölsteuergesetz. Teilrevision (15.028)

15.028

Mineralölsteuergesetz. Teilrevision

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Nichteintreten

Antrag der Minderheit

(Candinas, Amherd, Binder, Hurter Thomas, Killer Hans, Landolt, Lehmann, Quadri, Regazzi, Rickli Natalie)

Eintreten

Proposition de la majorité

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité

(Candinas, Amherd, Binder, Hurter Thomas, Killer Hans, Landolt, Lehmann, Quadri, Regazzi, Rickli Natalie)

Entrer en matière

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Le projet que nous traitons aujourd'hui fait suite à la motion Baumann 12.4203, "Exonération partielle de l'impôt sur les huiles minérales pour les engins de damage des pistes de ski". Cette motion avait été acceptée par les deux conseils.

Je ne vous cache pas que notre commission était sceptique à la base. A l'époque, elle vous avait recommandé, par 12 voix contre 10, de rejeter la motion. Mais le conseil l'avait largement acceptée sur la base d'un élan de sympathie. A la suite de cela, le Conseil fédéral a bravement élaboré un projet, qu'il a soumis à consultation, puis il nous a transmis le message y relatif.

Notre commission a examiné ce projet et a décidé, finalement, de ne pas entrer en matière. Elle vous propose d'en faire de même. Vu la genèse du projet, issu d'une motion, et le scepticisme que notre commission avait déjà exprimé, nous n'avons pas pris cette décision à la légère.

Quelles ont été nos considérations? Tout d'abord, sur la base des chiffres qui nous ont été fournis, il apparaît que l'effet sur le prix d'une carte journalière de ski est de moins de 1 franc. Il s'agit de restituer 12 millions de francs sur un chiffre d'affaires hivernal de 750 millions de francs, soit 1,6 pour cent. Autrement dit, sur le plan quantitatif, un tel allègement n'aurait qu'un effet imperceptible sur le tourisme de montagne. Notre commission a donc vu ses doutes renforcés sur l'utilité de la motion; c'est une mesure essentiellement de nature symbolique.

La complexité de la mise en oeuvre pratique est en revanche assez kafkaïenne. Les entreprises devraient tenir des décomptes pour distinguer le carburant utilisé pour les usages admis à la défiscalisation, comme par exemple le damage, le secours, le transport de matériel en rapport avec ces activités, et celui utilisé pour les usages non admis, comme par exemple le transport de touristes, de bagages, l'utilisation sur les chantiers ou pour des travaux forestiers.

Pour des raisons d'égalité de traitement, il fallait prendre en compte tous les types de véhicules utilisés sur la neige, y compris les motoneiges et autres Sno-Cat qui sont parfois utilisés pour damer des pistes de ski de fond ou des chemins.

A la fin, 1385 dameuses et 1894 luges à moteur - selon la terminologie de l'administration fédérale - auraient été concernées. Pour les 1894 luges à moteur, la restitution n'aurait été que de 2000 francs par engin; pour les dameuses, l'allègement aurait été de 8000 francs par an. Pour chacun de ces véhicules, l'entreprise devrait tenir un "carnet du lait" pour distinguer l'usage qui en est fait et la consommation correspondante.

A l'heure où l'on cherche à réduire la bureaucratie et à simplifier les choses, cet aspect a paru rédhibitoire, d'autant plus qu'à la fin il faut aussi des collaborateurs pour contrôler cela. Tout compris, il faudrait dépenser 720 000 francs par an pour les collaborateurs de la Confédération chargés de contrôler et de gérer un système qui restituerait environ 13 millions de francs. C'est totalement inefficace.

Une exemption complète forfaitaire des entreprises concernées pour toutes leurs dépenses de carburant aurait conduit à une exemption massive. Le trax qui aplanit la piste en été aurait aussi été défiscalisé, avec des pertes considérables pour le compte routier. A cet égard, les 12 millions de francs auraient été supportables, mais pas une solution forfaitaire ou globale avec des dizaines de millions de francs de pertes pour le compte routier. Pour éviter la bureaucratie, une solution forfaitaire n'aurait donc pas été une alternative praticable.

Aux yeux de la commission, le jeu n'en vaut donc vraiment pas la chandelle. Plus que les stations de montagne, ce projet stimule la bureaucratie publique et celle des entreprises. Nous vous proposons d'y renoncer en n'entrant pas en matière.

A noter que le projet pose les bases d'un système de bonus-malus pour encourager le rééquipement en filtres à particules. A priori, notre commission semblait assez sceptique, même si elle n'a pas tranché sur la disposition concernée, vu qu'elle n'est pas entrée en matière.

Finalement, l'idée d'exempter les Ratrac de l'imposition sur les huiles minérales est une fausse bonne idée, et notre commission vous propose, avec 1 voix d'écart, d'avoir le courage de tuer dans l'oeuf ce monstre bureaucratique.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Am 13. Dezember 2012 reichte Herr Ständerat Baumann eine Motion (12.4203) ein, welche verlangte, dass mit einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer befreit werden, und zwar in dem Ausmass, in dem diese Mittel für Aufwendungen des Strassenverkehrs bestimmt sind. Die Begründung lautete zusammengefasst so: Der Bund erstattet unter anderem die Steuern auf Treibstoffen für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft zurück, da diese Fahrzeuge nicht primär auf Strassen verkehren und somit auch keinen Beitrag an die Strassenfinanzierung leisten sollen. Bei Pistenfahrzeugen ist die Ausgangslage die gleiche. Das Anliegen wurde auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Erschwernisse für den Tourismus begründet. Das war noch vor dem berühmten Franken-Entscheid; der Tourismus sollte bereits damals wo möglich entlastet werden, unter anderem mit diesem Vorstoss.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab, mit der Begründung, dass es sich bei der Mineralölsteuer um eine Steuer mit Teilzweckbindung und nicht um eine Strassennutzungsgebühr handelt. Die Befreiung der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, um zu verhindern, dass die Produktion im primären Sektor mit Fiskalabgaben belastet wird. Die ebenfalls befreiten konzessionierten Transportunternehmungen erbringen im Rahmen der Bundeskonzessionen Leistungen, die im allgemeinen Interesse liegen und nicht durch diese Treibstoffabgaben belastet werden sollen.

Der Ständerat nahm die Motion mit 21 zu 17 Stimmen an. Unsere KVF empfahl mit 12 zu 10 Stimmen, sie abzulehnen. Unser Rat beschloss dann aber mit 110 zu 68 Stimmen bei 10 Enthaltungen, sie anzunehmen.

So legt uns der Bundesrat nun einen Entwurf vor, welcher der Motion an sich nachkommt, aber vorsieht, dass der Steueranteil für den Treibstoff von Pistenfahrzeugen, der für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr bestimmt ist, je nachdem nur teilweise rückerstattet wird. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass der Bundesrat die Fahrzeugtypen und Verwendungszwecke festlegt. Zudem legt er fest, unter welchen Voraussetzungen der Steueranteil nur teilweise rückerstattet wird. Mit anderen Worten: Es wird insofern von der Motion abgewichen, als eben auch eine bloss teilweise Rückerstattung möglich sein soll. Nach welchen Kriterien nun diese teilweise Rückerstattung erfolgen soll, wird in der Botschaft ausgeführt: Die Rückerstattung soll differenziert, nämlich je nach Schadstoffausstoss der betroffenen Fahrzeuge, vorgenommen werden. Je schadstoffärmer sie sind, desto höher fällt natürlich die Rückerstattung aus.

In der Vernehmlassung ist diese Vorlage eher negativ aufgenommen worden. Von den angefragten Kantonen haben sich 15 gegen die Vorlage ausgesprochen, 8 dafür. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone ist dafür, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren dagegen. Von den politischen Parteien haben sich die CVP und die SVP für die Vorlage ausgesprochen; FDP, GLP, GP und SP waren dagegen. Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden hat sich bloss die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete geäussert, welche für die Vorlage ist.

In der Kommission ist nun eine Mehrheit zustande gekommen, welche die Vorlage ablehnt, dies nach den Ausführungen der Verwaltung, welche eine deutliche Verkomplizierung der Abläufe erkennen liessen.

Der Vorwurf an die Verwaltung, sie habe zu Unrecht eine tourismusfördernde Motion zu einer Umweltvorlage umgestaltet, ist nicht gerechtfertigt. Es besteht nämlich eine Vereinbarung zwischen dem UVEK und dem Verband Seilbahnen Schweiz aus dem Jahre 2009, wonach sich Seilbahnen Schweiz bereiterklärt, dafür zu sorgen, dass ab 2010 nur noch mit Partikelfiltern ausgerüstete Pistenfahrzeuge in Betrieb genommen werden, dies mit einem dreistufigen Vorgehen; je nachdem sollen die Rückerstattungen ganz oder teilweise erfolgen. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat bereits in der Kommission darauf hingewiesen, dass der administrative Aufwand enorm sein werde, dass aber diese Vereinbarung nun einmal bestehe. Sie hat übrigens auch darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2007 eine Motion (07.3161) mit in etwa der gleichen Intention vom Parlament angenommen worden sei.

Die Kommission hat sich dann mit einer knappen Mehrheit - 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen - dafür ausgesprochen, nicht auf die Vorlage einzutreten, weil die ursprüngliche Absicht, den Tourismus zu fördern, vermischt werde mit einem administrativ enorm aufwendigen umwelttechnischen Verfahren. Die knappe Kommissionsmehrheit will die Vorlage nicht weiterbehandeln.

Eine Minderheit will, sofern heute auf die Vorlage eingetreten wird, in der Kommission dafür sorgen, dass die Motion gewissermassen "nature" umgesetzt wird, also im Sinne des Motionärs. Demzufolge würde die Kommission dann darüber diskutieren, ob man die Motion als solche umsetzen will oder eben im Sinne der genannten Vereinbarung mit Seilbahnen Schweiz und im Sinne der Motion aus dem Jahre 2007. Es ist aber meines Erachtens absehbar, dass die Motion in diesem Fall wieder auf die ursprüngliche Absicht von Herrn Ständerat Baumann zurückgeführt wird, worauf dann aus anderen Gründen eine Mehrheit diese Motion ablehnen könnte, nämlich weil sie nicht mehr mit den ökologischen Zielen kombiniert wird.

Heute aber haben Sie die Frage zu beantworten, ob Sie, im Sinne der knappen Mehrheit Ihrer Kommission, nicht auf die Vorlage eintreten wollen oder, im Sinne der knappen Minderheit, darauf eintreten wollen. Als Kommissionssprecher bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Fluri, zuerst danke ich für Ihre gewohnt pragmatische Berichterstattung, das ist ein ehrlich gemeintes Kompliment. Ich bin aber nicht ganz einverstanden, wenn Sie sagen, das sei keine Umweltvorlage. Sie wissen, die Beamten haben hier in Eigendynamik eine Vorlage kreiert, die es jedem kleinen Skiort verunmöglicht, in den Genuss dieser Reduktion zu kommen. Denn es heisst in der Vereinbarung, wie Sie richtig gesagt haben: "ab 2010". Die älteren Fahrzeuge - sind Sie mit mir einverstanden? - sind technisch gar nicht umrüstbar. Sind Sie mit dieser Aussage einverstanden?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Ich bin technisch nicht derart im Bilde wie Sie. Ich kann die Verwaltung lediglich insofern in Schutz nehmen, als sie sich auf eine Vereinbarung mit Seilbahnen Schweiz aus dem Jahr 2009 abstützt und auf eine gutgeheissene Motion.

Ich persönlich lehne diese Vorlage mit der Mehrheit ab, sonst wäre ich nicht Mehrheitssprecher. Die Verwaltung hat eine gewisse Bindung an diese Vereinbarung. Ob das technisch so oder so machbar ist, kann ich persönlich nicht beurteilen.

Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP

Wir diskutieren heute lediglich über Eintreten auf die Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes. Dies ist der Fall, weil die Kommissionsmehrheit auf das Geschäft nicht eintreten will. Die Kommissionsminderheit ist klar der Ansicht, dass wir auf dieses Geschäft eintreten sollten. Die vorgeschlagene Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes ist nämlich die Folge der angenommenen Motion Baumann. Diese Motion wurde in diesem Rat nicht etwa knapp, sondern sehr deutlich, mit 110 zu 68 Stimmen, angenommen. Somit ist es nichts als logisch, wenn wir nun die Kommission zwingen, auf die Vorlage einzutreten und diese zu beraten.

Eine steuerliche Entlastung bei der Mineralölsteuer ist nichts Neues: Wir kennen dies bereits für andere Fahrzeuge, die abseits der Strassen verkehren, so zum Beispiel für Fahrzeuge der Forst- und Landwirtschaft oder der Steinbruchbetriebe. Pistenfahrzeuge verkehren bekanntlich nirgendwo auf der Strasse. Keiner geht mit der Pistenmaschine in den Ausgang. Die Pistenmaschinen fahren im Winter auf den Wiesen und Hängen, auf denen im Sommer landwirtschaftliche Maschinen verkehren. Diese sind von der Mineralölsteuer befreit. Es ist schon alleine deshalb gerechtfertigt, Pistenfahrzeuge gleich zu behandeln.

Wir alle wissen, dass sich die wirtschaftliche Situation durch die Aufhebung des Euromindestkurses - ganz speziell für den Winter- und Bergtourismus - drastisch verschärft hat. Ferien in der Schweiz sind für Gäste aus dem Euroraum mit einem Schlag rund 15 Prozent teurer geworden - und dies, nachdem die Schweiz ja schon vorher einer starken Konkurrenz ausgesetzt war. Doppelt brutal ist der Effekt für die Schweizer Tourismusbetriebe, weil gleichzeitig für uns Schweizerinnen und Schweizer Ferien im Ausland über Nacht massiv günstiger geworden sind. Unsere Nachbarländer nützen diese Situation gezielt aus und buhlen zurzeit sehr intensiv um Schweizer Gäste. Der Tourismus ist standortgebunden und hat keine Möglichkeiten, die Währungsnachteile mit Verlagerungen von Arbeitsplätzen oder Importen abzufedern.

Von links bis rechts sind in den letzten Monaten Rufe lautgeworden, unser Tourismus sei mit zusätzlichen Massnahmen zu unterstützen. Die Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes ist nach Auffassung der Kommissionsminderheit genau eine solche Massnahme, mit der wir sehr rasch Gegensteuer geben können, und zwar ganz konkret und genau dort, wo die Wirkung besonders gross ist: bei den Seilbahnen, die mit ihrer Funktion als Motor des alpinen Tourismus enorm wichtig sind.

Die Bergbahnen, aber auch die Betreiber von Langlaufloipen würden durch diese Gesetzesanpassung um geschätzte 7 bis 13 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Dies gäbe ihnen finanziellen Spielraum für Investitionen in wettbewerbsfähige Angebote. Die Bergbahnen sind gezwungen, ihre Angebote in einem Topzustand zu halten und in die Infrastrukturen zu investieren, damit die Qualität gehalten und marktgerecht ausgebaut werden kann; dies ohne Preiserhöhungen, weil ansonsten die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland noch mehr geschwächt würde.

Zum Schluss noch etwas zur Ausgestaltung der Revisionsvorlage: Die Motion Baumann war sehr klar und einfach formuliert. Die Umsetzung kann mit einem Minimum an Aufwand erfolgen. Der Bundesrat hat jedoch die Vorlage völlig verkompliziert, vermutlich um damit einen Nichteintretensentscheid zu erreichen. So kann man nicht mit Motionen umgehen, die vom Parlament angenommen wurden; im vorliegenden Fall wurde die Motion vom Parlament gegen den Willen des Bundesrates angenommen. So werden zum Beispiel je nach technischer Ausrüstung der Fahrzeugmotoren unterschiedliche Rückerstattungsansätze vorgesehen. Die Motion hatte nichts dergleichen gefordert! Die Vorlage lässt sich einfach und schlank ausgestalten.

Die starke Kommissionsminderheit bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten, damit wir sie in der Kommission im Detail beraten und kräftig entschlacken können. Setzen wir mit dem Eintreten auf die Vorlage ein klares Zeichen zugunsten des Wintertourismus in der Schweiz!

Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur Candinas, vous nous avez dit qu'il y aurait d'autres exceptions que le secteur de l'agriculture, comme par exemple les machines de chantier ou les élévateurs. A ma connaissance, il n'y a pas d'autre exception, à part l'agriculture. Est-ce que j'ai tort?

Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP

Es gibt heute Ausnahmen in der Forst- und auch in der Landwirtschaft. Nach unseren Angaben gibt es also auch Ausnahmen in der Forstwirtschaft. Ich schaue das nachher nach und komme gerne zu Ihnen hinüber, Herr Rime.

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Candinas, sind Sie einverstanden mit mir, dass es, wenn wir auf die Vorlage eintreten und sie nicht massiv entschlacken würden, eine enorme Wettbewerbsverzerrung zwischen grossen und kleinen Skiorten geben würde?

Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP

Herr Giezendanner, ich bin einmal mehr genau gleicher Meinung wie Sie.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Die Grünliberalen lehnen die Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes grossmehrheitlich ab und empfehlen, auf die Revisionsvorlage nicht einzutreten.

Mit der vom Parlament angenommenen Motion Baumann wurde der Bundesrat beauftragt, Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer zu befreien. Rückerstattungsberechtigt sollen mit Schneeraupen ausgerüstete Pistenfahrzeuge, Motorschlitten und Quads sein, welche zur Präparierung von Skipisten, Loipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwegen eingesetzt werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, dass die Rückerstattung für Dieselfahrzeuge differenziert vorgenommen werden soll: Für schadstoffarme Pistenfahrzeuge sollen höhere Rückerstattungen geltend gemacht werden können als für schadstoffreiche. Um das Anliegen der Motion korrekt umzusetzen, müsste z. B. genau Buch geführt werden, was als rückerstattungsberechtigte Fahrt für die Pistenpräparation und was als nichtrückerstattungsberechtigte Fahrt, z. B. für Personentransporte, gemacht wird - eine, gelinde gesagt, sehr aufwendige Sache, man könnte auch sagen: eine unverhältnismässige Bürokratie.

Es kommen noch weitere Probleme dazu. Aufgrund der angenommenen Motion Jenny 07.3161, "Beste Abgastechnologie für alle Dieselmotoren", wurde der Bundesrat bereits vor vielen Jahren beauftragt, zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dafür zu sorgen, dass alle Dieselmotoren mit den besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden ausgerüstet sind, also auch mit Partikelfiltern. Dieses Ziel sollte bis 2013 realisiert werden, ist aber bis heute nicht umgesetzt. Weiter gibt es eine Vereinbarung aus dem Jahr 2009 zwischen dem UVEK und dem Verband Seilbahnen Schweiz, gemäss welcher ab 2010 nur noch Pistenfahrzeuge, die mit Partikelfiltern ausgerüstet sind, zum Einsatz kommen sollten. Diese Vereinbarung wurde bis heute auch nicht umgesetzt, dies mit der Ausrede, die Umsetzung sei nicht möglich. Zurzeit ist offenbar Mercedes der einzige Hersteller von Motoren für Pistenfahrzeuge, übrigens derselben Motoren, welche auch für Euro-6-Lastwagen verwendet werden und mit Partikelfilter erhältlich sind. Weshalb sollte das für Pistenfahrzeuge nicht möglich sein?

Aufgrund verschiedener bestehender Gesetze und angenommener Motionen könnte also offenbar nur ein kompliziertes System das Anliegen der Motion Baumann erfüllen. Das lassen wir deshalb besser gleich sein, denn es wäre ein weiterer ordnungspolitischer Sündenfall, der sich nahtlos an Sündenfälle der vergangenen Tage und Wochen reihen würde, zum Beispiel das Subventionsgesetz für Schnapsbrennereien, welches dieser Rat aus dem Bundesgesetz über die Besteuerung von Spirituosen und Ethanol gemacht hat. Wir Grünliberalen sind also dezidiert gegen zusätzliche Ausnahmen bei der Mineralölsteuer.

Wenn Sie Bergregionen unterstützen wollen, begrüsse ich das als Bergler sehr. Tun Sie es aber bitte, indem Sie dort Ferien machen, Ski fahren, wandern und die wunderbaren touristischen Angebote im Winter und im Sommer nutzen. Der starke Franken macht die Lage für die Bergregionen derzeit schwierig. Helfen Sie den Seilbahnunternehmen, indem Sie die Angebote vermehrt nutzen - und nicht mit derartigen unsinnigen Subventionen.

Die Mineralölsteuerbefreiung für Pistenfahrzeuge ist auch aus umweltpolitischen Gründen nicht sinnvoll. Zudem wäre sie wie gesagt nur mit extremer Bürokratie umsetzbar, wie der Bundesrat aufgezeigt hat.

Die grünliberale Fraktion bittet Sie, nicht auf diese viel zu komplizierte Gesetzesrevision einzutreten.

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Unser Rat hat sich mit dem Anliegen der entsprechenden Motion bereits im Jahr 2010 befasst. Die FDP-Liberale Fraktion lehnte das Anliegen damals aus grundsätzlichen, d. h. aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen ab, und sie tut das heute wieder. Wir teilen die Auffassung der Kommissionsmehrheit, dass keine zusätzlichen Ausnahmen bei der Mineralölbesteuerung geschaffen werden sollten und dass das vorgesehene Steuerbefreiungsverfahren zudem ausserordentlich bürokratisch wäre, d. h., Aufwand und Ertrag wären in keinem vernünftigen Verhältnis.

Dass die Änderung für die allgemeine Bundeskasse budgetneutral ausgestaltet werden soll, indem die Steuerbefreiung nur in dem Ausmass umzusetzen ist, in welchem die Steuern für Aufwendungen des Strassenverkehrs bestimmt sind, macht die Sache nicht besser, sondern gerade noch extra kompliziert. Denn das heisst, dass ein Teil der Mineralölsteuer erlassen werden, ein anderer aber weiterhin in die Bundeskasse fliessen soll. Der Mineralölsteuerzuschlag bei den Dieseltreibstoffen für Pistenfahrzeuge müsste wegfallen. Die Hälfte der Mineralölsteuer und der ganze Zuschlag werden heute zweckgebunden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- bzw. Luftverkehr verwendet. Die andere Hälfte der Mineralölsteuer fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Konkret würden der Spezialfinanzierung Strassenverkehr etwa 13 Millionen Franken entzogen. Das mag nicht als grosser Betrag erscheinen, aber unser Rat will ja möglichst bald den Nationalstrassenfonds diskutieren bzw. alimentieren.

Es geht um eine Grundsatzfrage. Man kann die Auffassung vertreten, es gebe schon viele sinnvolle oder unsinnige Ausnahmen, sodass es auf eine mehr oder weniger nicht ankomme, vor allem, wenn sie eigentlich noch sympathisch erscheint. Oder man kann die Auffassung vertreten, dass solche Ausnahmen ordnungspolitisch falsch sind und die bereits bestehenden keine weiteren Sündenfälle rechtfertigen. Auch das Subventionsgesetz bestimmt im Übrigen, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten ist.

Es ist richtig, dass die Tourismusgebiete und Bergregionen vor sehr grossen Herausforderungen stehen. Aber wenn ihr Heil tatsächlich von der teilweisen Steuerbefreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge abhinge, dann wäre das äusserst bedenklich. Dass dem nicht so ist, liegt auf der Hand. Die regionalpolitisch und touristisch wertvollen Leistungen, welche in diesen Gebieten erbracht werden, werden anderweitig abgegolten.

Weil die Vorlage auch eine Kompetenzdelegation im Bereich der Steuerbefreiungen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen enthält, stellt sich noch die Frage, ob ein Nichteintretensentscheid diesbezüglich negative Folgen hätte. Das ist nicht der Fall, weil das in der Vorlage vorgesehene Verfahren in der Praxis bereits angewendet wird und funktioniert. Es könnte somit ohne Weiteres bei einer nächsten, sinnvolleren Revision dieses Gesetzes verankert werden.

In der Vernehmlassung haben sich 18 Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz gegen die Vorlage ausgesprochen. Dass sie nach wie vor umstritten ist, obwohl die Motion seinerzeit im Nationalrat, wie der Minderheitssprecher betonte, deutlich angenommen wurde, zeigt sich im Kommissionsentscheid, der mit 12 zu 11 Stimmen gegen Eintreten ausfiel.

Die FDP-Liberale Fraktion wird grossmehrheitlich ein Gleiches tun und beantragt Nichteintreten.

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bin etwas verwirrt, Frau Huber: Sie haben von sinnvollen Ausnahmen und nichtsinnvollen Ausnahmen gesprochen. Können Sie mir sagen, warum dann Ihre Fraktion vor etwa zwei Jahren der Befreiung von der Treibstoffsteuer für Baumaschinen in Tessiner Steinbrüchen zugestimmt hat? Da haben Sie zugestimmt, und jetzt stimmen Sie nicht zu. Können Sie mir sagen weshalb?

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Ich habe gesagt, man könne die eine oder die andere Meinung haben. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten Sie in der Kommission eine ganz ähnliche Meinung wie ich.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es wird hier gesagt, es sei eine zu komplizierte Vorlage. Meine Frage: Ist es nicht eine Kapitulation vor der Verwaltung, wenn wir argumentieren, dass wir diese Vorlage nicht wollen, weil sie zu kompliziert ist, und folglich das Anliegen betreffend Bergbahnen, das berechtigt ist, fallenlassen?

Huber Gabi · Mit-F · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Das Hauptargument ist, dass diese Vorlage ordnungs- und finanzpolitisch falsch ist. Die Bürokratie, die auch noch heraufbeschworen würde, ist ein Nebenpunkt. Es geht hier um eine grundsätzliche Frage. Wie gesagt, man kann der Meinung sein, eine Ausnahme mehr sei nicht so schlimm, oder man kann seinem Grundsatz treu bleiben und sagen, dass Ausnahmen in diesem Bereich grundsätzlich nicht sinnvoll sind. Hier kommt noch dazu, dass die wertvollen Leistungen der Berggebiete anderweitig und finanzpolitisch korrekt abgegolten werden.

Mahrer Anne · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Ce projet a, bien entendu, été présenté bien avant la décision de la Banque nationale suisse de supprimer le taux plancher du franc suisse par rapport à l'euro; il n'a donc rien à voir avec le franc fort. En réalité, ce dont souffre le tourisme hivernal, c'est avant tout du manque de neige, c'est pourquoi il nous faut une politique climatique cohérente.

Le groupe des Verts a accordé son soutien à la promotion économique du tourisme et a voté la semaine passée, vous vous en souvenez, en faveur des allocations de crédits de 30 millions de francs à Innotour et de 220 millions de francs à Suisse Tourisme. Nous n'avons donc pas besoin de l'OVNI fiscal et bureaucratique qu'on nous propose avec cette révision partielle de la loi sur l'imposition des huiles minérales. Le Département fédéral des finances devrait mobiliser cinq collaborateurs simplement pour en contrôler son application: c'est absurde. Il existe de meilleurs moyens d'aider les régions de montagne.

Les deux rapporteurs ont expliqué dans le détail en quoi consistait cette modification législative. Le groupe des Verts vous recommande de suivre la proposition de la majorité de la commission et de ne pas entrer en matière sur cette révision partielle.

Quadri Lorenzo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La modifica di legge di cui stiamo discutendo non si basa di certo su una idea pellegrina, perché ci sono cantoni che hanno esentato i battipista dall'imposta cantonale di circolazione, proprio perché, appunto, questi mezzi non circolano sulle strade. Si tratta di un modo di applicare il tanto magnificato principio di causalità e di applicarlo in modo coerente e non solo quando fa comodo a certuni.

L'obiettivo della mozione è quello di dare un sostegno alle regioni turistiche di montagna. Certamente si tratta di un sostegno modesto, ma ogni miglioramento delle condizioni quadro aiuta, tanto più che alle difficoltà note del settore turistico da inizio anno si sono aggiunte quelle legate al franco forte, causa abbandono del tasso minimo di cambio franco-euro. Quindi, qui c'è un elemento in più per applicare la mozione, ma per applicarla in base alle richieste che essa contiene e che sono già state approvate dal Parlamento e non nella versione storpiata dal Consiglio federale e dall'amministrazione che praticamente la privano di efficacia.

In effetti, con questa revisione di legge qualcosa è andato storto, perché da parte del Consiglio federale nella concretizzazione della proposta è arrivato uno stravolgimento della richiesta. La revisione parziale della legge sull'imposta sugli oli minerali che ci viene sottoposta trasforma una proposta che doveva essere di natura economica in una proposta ecologica con oltretutto pesanti implicazioni burocratiche a causa di questa clausola del filtro antiparticolato di cui i battipista devono essere dotati. Il problema è che i mezzi attuali non sono attrezzati con questi filtri e non sono neanche tecnicamente attrezzabili, mentre su quelli vecchi è possibile montarli ma con costi spropositati e quindi la spesa non vale l'impresa.

Der Bundesrat will sich bei der Umsetzung der Motion eine Hintertür offen halten, damit nur ein sehr kleiner Teil der Pistenfahrzeuge von der Steuerentlastung profitieren kann. Eine Vorlage, die ökonomisch ausgerichtet sein sollte, ist in eine ökologische Vorlage umgewandelt und ist, so würde ich sagen, entstellt worden. Ab 2019 werden die neuen Fahrzeuge höchstwahrscheinlich mit Partikelfiltern ausgerüstet sein, sodass das Problem gelöst sein wird. Heute sind aber gemäss Botschaft des Bundesrates nur 3 Prozent der Pistenfahrzeuge mit Partikelfiltern ausgerüstet.

Im Text der Motion steht: "Treibstoffe, die für Pistenfahrzeuge verwendet werden, sollen in dem Umfang von der Steuerpflicht befreit werden, als diese Mittel für Aufwendungen für den Strassenverkehr bestimmt sind." Im Text und in der Begründung werden nirgends - nirgends! - ökologische Ziele erwähnt, die gemäss Botschaft nur 3 Prozent der Pistenfahrzeuge erfüllen. Ein Gesetz für 3 Prozent der Fahrzeuge zu erlassen ist nicht sehr vernünftig. Entweder erlassen wir sinnvolle Gesetze oder aber gar keine Gesetze, das ist dann besser. Wenn wir den Text der Motion lesen, erkennen wir, dass es nie um umweltpolitische Fragen gegangen ist, sondern immer nur um die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Wintertourismus. Die Motion ist von der Mehrheit der eidgenössischen Räte gemäss Wortlaut, Begründung und Diskussion angenommen worden. Bei der Umsetzung der Motion muss sich der Bundesrat daran halten. Das ist hier leider nicht passiert. Der Wille des Parlamentes ist vom Bundesrat und von der Verwaltung missachtet worden, und das ist nicht akzeptabel.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, die Minderheit zu unterstützen, auf die Vorlage also einzutreten, um sie dann zu korrigieren, sodass sie dem Willen der Motion und der Mehrheit des Parlamentes entspricht.

Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Es gibt drei Hauptgründe, nicht auf die Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes einzutreten.

1. Diese Vorlage ist ordnungs- und finanzpolitisch falsch. Sie gründet nämlich auf dem Begehren, dass bei Pistenfahrzeugen die Mineralölsteuer in dem Masse zurückerstattet werden soll, wie sie für den Strassenverkehr verwendet würde. Die Mineralölsteuer ist aber eine Verbrauchssteuer, sie ist keine Strassenbenützungsgebühr. Darum ist das Argument, dass man keine Strasse nutze, falsch. Dass bereits land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge befreit sind, ist kein Grund, weitere Sündenfälle zu bewilligen; die Befreiung dieser Fahrzeuge rechtfertigt das nicht. Sicher würden bald Begehrlichkeiten für weitere Fahrzeugkategorien vorgebracht werden. Dazu kommt, dass es falsch ist, fossile Energieträger zu subventionieren. Die SP-Fraktion hat deshalb schon die Motion Baumann abgelehnt.

2. Die Umsetzung dieser Vorlage ist in der Praxis kaum machbar. Zwar begrüssen wir es, dass nach der Umweltbelastung differenziert werden soll; die Differenzierung nach der Nutzung aber ist nicht kontrollierbar. Die Abgrenzung, was jetzt zur Rückerstattung berechtigt ist und was nicht, kann nur mit grossem Kontrollaufwand gewährleistet werden und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Rückerstattet würde nämlich der Anteil am Verbrauch, der für die Präparierung von Pisten sowie für die Rettung von Skifahrern verwendet würde, nicht aber z. B. der Anteil am Verbrauch für Transportfahrten. Wenn jetzt ein Pistenfahrzeug Skirennfahrer an den Start transportiert, kann man ja annehmen, dass gleichzeitig auch der Schnee plattgewalzt wird. Was gilt nun, ist das jetzt eine Transportfahrt, oder ist es eine Pistenpräparierung? Die Folge ist, dass ein grosser bürokratischer Aufwand für den Bund und die Begünstigten entsteht. Entsprechend klein wird dann die finanzielle Rückerstattung sein. Einfacher wäre es, wenn die Pistenfahrzeuge auf erneuerbare Rohstoffe setzen würden: So wären sie bereits steuerbefreit, und den Zielen des Klimaschutzes würde eher Rechnung getragen.

3. Für den Tourismus ist die Entlastung praktisch wirkungslos. Die Seilbahnbetreiber, die die Pistenfahrzeuge einsetzen, würden gesamthaft um 8 bis 13 Millionen Franken entlastet. Wenn das auf die Tageskarte für die Skifahrenden umgelegt wird, wird die Tageskarte wohl um einige wenige Rappen billiger. Werden so mehr Touristen in die Skigebiete gelockt? Eine Wirkung wird so nicht erzielt.

Es gibt vernünftigere Massnahmen, und das Parlament ist ja den Forderungen der Tourismusgebiete bereits grosszügig gefolgt: Für Tourismusförderung und Regionalpolitik werden bereits Hunderte von Millionen von Franken eingesetzt. Mit den Mitteln aus dem NFA können zudem die Kantone ihre Gebiete zusätzlich gezielter und wirkungsvoller unterstützen.

Es gibt also keine schlüssigen Gründe, auf die Vorlage einzutreten: Sie ist ordnungspolitisch falsch, nur mit grossem bürokratischem Aufwand umzusetzen und bezüglich Tourismusförderung wirkungslos.

Ich danke Ihnen, wenn Sie nicht eintreten.

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Hardegger, sind Sie bereit, in Zukunft auch die Diesellokomotiven im öffentlichen Verkehr nicht mehr zu befreien?

Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Diese Ausnahmen gibt es bereits, diese habe ich nicht angefochten. Ich habe nur gesagt, weitere Sündenfälle solle man nicht akzeptieren.

Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Wir behandeln heute die Umsetzung der von Ständerat Isidor Baumann eingereichten und von beiden Räten angenommenen Motion 12.4203, welche für Pistenfahrzeuge die teilweise Befreiung der Treibstoffe von der Mineralölsteuer verlangt.

Es geht um die Beseitigung einer Ungerechtigkeit. Die Fahrzeuge des Forstwesens, der Landwirtschaft, der Steinbrüche und der Berufsfischerei sind bereits heute von jenem Teil der Mineralölsteuer befreit, der zweckgebunden für den Strassenverkehr eingesetzt wird. Diese Ausnahmen finden sich in Artikel 18 des Mineralölsteuergesetzes, womit die vorherige Frage von Kollege Rime beantwortet wäre.

Warum sind diese Fahrzeuge befreit? Die Begründung ist so einfach wie logisch: Es wird gesagt, dass diese Fahrzeuge von der Steuer befreit werden, weil sie die Strasse eben nicht benützen. Das ist eine Begründung, die auch für Pistenfahrzeuge zu 100 Prozent zutrifft. Oder ist Ihnen schon mal ein Pistenfahrzeug auf einer Kantonsstrasse oder einer Autobahn begegnet?

Eine Gleichstellung der Pistenfahrzeuge mit den bereits befreiten Kategorien ist nicht mehr als recht und korrekt. National- und Ständerat haben dies auch so gesehen und die Motion bereits angenommen. Der Nationalrat hat die Motion im Herbst 2013 angenommen. Gestützt darauf wurde vom Bundesrat ein Entwurf ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.

Heute geht es jetzt aber nicht darum, diesen Entwurf im Detail zu beraten, sondern einzig und allein um das Eintreten. Ich bitte Sie, Eintreten zu beschliessen. Die Vorlage geht dann zur Detailberatung an die zuständige Kommission zurück. Da wird es noch einiges zu tun geben. Die Revision wurde nämlich so kompliziert und inhaltlich so weit weg von der Motion ausgestaltet, dass der Korrekturbedarf gross ist.

So bitte ich Sie, der Kommission die Chance zu geben, das Anliegen der angenommenen Motion umzusetzen und den von der Verwaltung erarbeiteten Entwurf auf ein vernünftiges Mass zu vereinfachen. Sie können sich mit dem Geschäft dann noch einmal befassen und, nach Vorliegen der konkreten Gesetzesartikel, definitiv entscheiden. Im heutigen Zeitpunkt das Geschäft zu beerdigen wäre fatal, und zwar, weil beide Räte bereits einmal Ja dazu gesagt haben.

Die Motion wurde nicht nur angenommen, um eine Ungerechtigkeit zu beseitigen. Ein wichtiges Argument war auch die schwierige Lage des Wintertourismus. Mit dem starken Franken hat sich dessen Lage noch akzentuiert. Die neuesten Übernachtungsstatistiken sprechen eine klare Sprache. Dem währungsbedingten Wettbewerbsnachteil der Tourismusgebiete kann nur mit konkreten, einfach und rasch umsetzbaren Massnahmen begegnet werden. Die teilweise Befreiung der Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer ist eine solche konkrete Massnahme. Die Bergbahnen und Betreiber von Langlaufloipen würden schätzungsweise um 7 bis 12 Millionen Franken pro Jahr entlastet.

Namens der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag Candinas zuzustimmen und damit auf die Vorlage einzutreten.

Ich kann Ihnen versprechen, dass unsere Fraktion sich in der Detailberatung in der Kommission dafür einsetzen wird, die Vorlage so zu bearbeiten, dass sie einfach und praktikabel ist und nicht in der Form beschlossen wird, wie sie von der Verwaltung vorgelegt wurde. Der Entwurf der Verwaltung enthält nämlich das Gegenteil dessen, was das Parlament bereits beschlossen hat. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Sie wissen, dass unsere Begeisterung für die Umsetzung der Motion nicht gross war. Aber wir haben dann den Auftrag entgegengenommen und schlagen Ihnen eine teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer vor. Wir wollen auch definieren, wer dann unter welchen Bedingungen in den Genuss dieser Teilbefreiung kommen soll. In Anbetracht der Uhrzeit verzichte ich darauf, das auszuführen.

Aber was ich Ihnen gerne sagen möchte: Ich habe jetzt verschiedentlich gehört, was für ein unsinniges, kompliziertes System der Bundesrat vorgeschlagen habe. Sie wissen ganz genau, dass der Grund für diese Dreiteilung des Systems darin liegt, dass Seilbahnen Schweiz mit dem UVEK im Jahre 2009 eine Vereinbarung unterzeichnet hat, und ich gehe immer noch davon aus und der Bundesrat auch, dass Vereinbarungen, die man unterzeichnet hat, eigentlich auch eingehalten werden sollen. Darin wurde festgehalten, dass ab dem Jahr 2010 Pistenfahrzeuge mit Partikelfiltern auszurüsten seien bzw. nur noch neue Fahrzeuge mit solchen Filtern eingesetzt werden sollten. Jetzt kann man sagen: Ja, das interessiert uns im Jahre 2015 nicht mehr. Ich denke, so können wir nicht fuhrwerken! Wenn man etwas abmacht, hat man sich daran zu halten. Darum haben wir versucht, mit dieser Dreiteilung eine pragmatische Lösung zu finden und dabei auch diese Absichtserklärung zu berücksichtigen.

Natürlich ist es jetzt eine komplizierte Lösung. Aber wir sind immer noch der Auffassung, dass der Grundsatz gilt: Pacta sunt servanda. Wir möchten gerne, dass Sie sich auch daran halten. Noch einmal: Es ist eine komplizierte Lösung, aber sie lässt sich umsetzen.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, Sie sagten vorhin, dass Sie den Auftrag des Parlamentes umsetzen. Jetzt haben Sie eine Umweltvorlage von der Verwaltung akzeptiert. Meine Frage: Warum ist das so gelaufen? Es kann ja nicht sein, dass man das Parlament umgeht und folglich zulasten des Berggebiets, der Bergbahnen, den Mehrheitswillen nicht einhält und nicht umsetzt.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Herr Nationalrat von Siebenthal, ich möchte Ihnen einfach sagen: Die Vereinbarung, von der ich jetzt gesprochen habe, ist eine Vereinbarung mit dem Verband Seilbahnen Schweiz. Er gehört nicht zur Verwaltung, mindestens ist das nach meiner Kenntnis nicht der Fall. Er ist eine freie Organisation, die mit dem damaligen Direktor diese Vereinbarung unterzeichnet hat. Die Vereinbarung hätte ab 2010 gegolten; sie wurde von Seilbahnen Schweiz aber nicht eingehalten. Darum haben wir jetzt auch diese schwierige Situation. Wir haben versucht, das aufzufangen, mit einer langen Übergangsfrist von drei Jahren. Wir haben gemacht, was in dieser Vereinbarung steht. Jetzt können Sie sagen: Solche Vereinbarungen muss man nicht beachten. Wir haben aber in allen Gebieten Vereinbarungen mit Organisationen der Privatwirtschaft. Der Bund hält sich an solche Vereinbarungen. Wenn wir das nicht machen würden, wäre das Vertrauen auf beiden Seiten weg. Das möchten wir eigentlich nicht.

Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es wird immer wieder gesagt, dass der Aufwand für die Kontrolle sehr gross sei. Wir haben in der Botschaft lesen können, dass es in der Schweiz rund 1500 Pistenfahrzeuge gibt. Ich gehe davon aus, dass diese in rund 1000 Betrieben in Verwendung sind. Sie sagen, dass es fünf Personen für die Kontrollen braucht, sodass pro Person und Jahr rund 200 Dossiers anfallen, was also bedeuten würde, dass pro Tag ein Dossier zu prüfen wäre. Hierzu frage ich Sie: Was tut ein erwachsener Mensch mit einem Dossier pro Tag? Bei mir geht das nicht mehr unter "Arbeit", sondern unter "Verweilen im Büro".

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Wissen Sie, Herr Binder, wir würden schon einen Weg finden und würden versuchen, es in einer einfachen und relativ pragmatischen Art und Weise abzuwickeln - "einfach" ist zwar übertrieben, wenn wir ein dreiteiliges System haben.

Ich kann nichts dafür, dass diese Lösung, bei der wir uns an bestehende Verträge halten, kompliziert ist. Sie haben jetzt ein Votum dafür abgegeben, künftig Verträge zwischen der Privatwirtschaft und der Administration nicht mehr einzuhalten. Dann können wir einfach so kutschieren, denn wenn wir uns an keine Regel halten, ist der administrative Aufwand sicher am kleinsten - da bin ich mit Ihnen einig!

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP

J'aimerais tout d'abord déclarer mes liens d'intérêts. Comme vous le savez, je suis président de Remontées mécaniques suisses.

Madame la conseillère fédérale, êtes-vous au courant du fait que l'actuel comité de l'association, y compris son président et son directeur, ne connaissaient pas la convention de 2009 et n'y sont absolument pas favorables?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Ja, das ist so. Aber wir haben jetzt bei der Formulierung dieser Regulierung, die wir Ihnen vorschlagen, auch mit Seilbahnen Schweiz diskutiert. Wir sind im Dilemma, dass eben eine Vereinbarung besteht und der Bund keine Möglichkeit hat, sie einfach zu ignorieren. Der Bundesrat kann nicht einfach hingehen und sagen, dass ab heute eine Vereinbarung, die von beiden Seiten unterzeichnet wurde, nicht mehr gilt. Das wäre keine gute Art der Verwaltung.

Noch einmal: Es wäre das Beste, wenn man das alles sehr einfach lösen könnte, aber wir haben hier unsere Limiten.

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nach meinem Wissensstand wurde die Vereinbarung zwischen den Seilbahnen und dem UVEK nicht vom Parlament genehmigt. Was ist ranghöher, das Parlament oder eine Vereinbarung?

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Es ist absolut klar, was weiter oben steht. Aber auch das Parlament hat sich an gewisse Vereinbarungen zu halten, die im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Stellen sind. Der Verband Seilbahnen Schweiz hat diese Vereinbarung mit der Verwaltung unterzeichnet.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

In der Diskussion haben sich vier Kriterien herauskristallisiert, anhand deren Sie entscheiden können. Es sind dies das ordnungspolitische und das ökologische Kriterium, die Frage, ob die Vorlage bürokratiefördernd oder -hemmend sei, und die Frage der Tourismusförderung.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass die Vorlage ordnungspolitisch nicht vertretbar sei, dass wir damit bereits begangenen Sündenfällen einen weiteren anfügen würden; daher lehnt sie die Vorlage ab. Sie ist der Meinung, dass die Vorlage enorm bürokratiefördernd sei; das ist etwas, was wir im Allgemeinen ablehnen, und das tut auch die Mehrheit der Kommission. Die Mehrheit der Kommission anerkennt, dass eine gewisse Förderung des Tourismus stattfinden würde. Sie ist aber der Auffassung, dass diese tourismusfördernde Wirkung durch den enormen bürokratischen Aufwand erheblich relativiert würde, sodass es sich nicht mehr lohne, diese ordnungspolitische Sünde zu begehen. Schliesslich ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Auffassung, dass der ökologische Mehrwert dieser Vorlage sehr gering sei; selbst unsere grünen Kommissionsmitglieder sind der Auffassung, auf die Vorlage sei nicht einzutreten.

Ich bitte Sie im Sinne der allerdings knappen Mehrheit Ihrer Kommission, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Rossini Stéphane, président): Nous votons sur la proposition d'entrée en matière de la minorité Candinas. La majorité de la commission propose de ne pas entrer en matière.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 111 Stimmen

Dagegen ... 67 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr

La séance est levée à 19 h 00