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Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Das vorliegende Postulat bittet den Bundesrat, den Beitritt der Schweiz zum Uno-Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit aus dem Jahre 1961 zu prüfen. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme.
Das Uno-Übereinkommen ist auf globaler Ebene das wichtigste Instrument zur Verringerung der Staatenlosigkeit. Deshalb ist es an der Zeit, dass der Bundesrat den Beitritt prüft. Das Übereinkommen enthält Bestimmungen, die Staatenlosigkeit vermeiden sollen. Gemäss Artikel 9 des Übereinkommens sollen politisch, rassisch, ethnisch und religiös motivierte Ausbürgerungen verboten und Ausbürgerungen durch Gebietsänderungen vermieden werden.
Ein gleichlautendes Postulat wurde 2005 eingereicht und 2006 ebenfalls vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Zu einer Abstimmung im Parlament kam es jedoch nie, da es abgeschrieben wurde. Ich zitiere gerne aus der Antwort des Bundesrates auf das damalige Postulat: "Dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 kommt auf internationaler Ebene eine hohe Bedeutung bei der Bekämpfung der Staatenlosigkeit zu." Weiter heisst es: "Zudem hat die Schweiz ein generelles Interesse an der wirkungsvollen Bekämpfung der Staatenlosigkeit namentlich bei Kindern und Jugendlichen." Dies alles gilt auch heute noch. Und genau darauf zielt das Uno-Abkommen ab. Es hat zum Ziel, die Anzahl Staatenloser zu vermindern und zu verhindern, dass neue Fälle von Staatenlosigkeit entstehen, insbesondere bei Kindern.
Gemäss Schätzungen des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge sind etwa die Hälfte aller Staatenlosen Kinder, ein Grossteil ist seit Geburt staatenlos. Grund dafür ist die oftmals fehlende amtliche Registrierung nach der Geburt. Sie wird in vielen Ländern gegenüber bestimmten Gruppen erschwert. Ein konkretes Beispiel: Die Uno schätzt, dass 50 000 syrische Flüchtlingskinder staatenlos geboren wurden. Weshalb? Ihre Mütter sind vor dem Krieg geflohen, die Kinder wurden in Flüchtlingslagern geboren, oftmals sind sie ohne Vater. In Syrien sieht das Gesetz vor, dass nur der Vater die Nationalität seiner Kinder in der Geburtsurkunde eintragen lassen kann. Ohne nationale Zugehörigkeit stehen staatenlosen Kindern viele Hürden im Weg. Sie können sich nicht ausweisen, nicht legal reisen und keinen Job finden.
Die Staatenlosigkeit ist ein globales Phänomen, weshalb es auch sinnvoll ist, global Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist da ein Mosaikstein. Weltweit gibt es gemäss Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge aktuell über 12 Millionen Staatenlose. Staatenlos ist eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörige ansieht.
Neben der bereits erwähnten fehlenden Registrierung bei der Geburt gibt es weitere Ursachen, die zu Staatenlosigkeit führen. Millionen von Menschen sind staatenlos, weil ihr Staat aufgelöst oder Teile davon transferiert wurden. Ein Beispiel hierzu ist der Zerfall des ehemaligen Jugoslawien: Viele Menschen verloren dabei ihre Staatsangehörigkeit und erlangten keine neue. Weiter tritt Staatenlosigkeit ein, wenn ein Staat einer Person die Angehörigkeit aus diskriminierenden Gründen - aufgrund der Religion, der politischen Ansicht oder des ethnischen Hintergrunds - und willkürlich entzieht. Im Nationalsozialismus etwa wurden Ausbürgerungen als juristisches Mittel gegen Juden und Regimegegner verwendet.
Lange Zeit hatte dieses Uno-Übereinkommen nur wenige Vertragsstaaten. So traten über die Hälfte der zurzeit 64 Vertragsstaaten erst in den letzten zehn Jahren bei, 8 Staaten alleine im Jahr 2014. Es ist an der Zeit, dass auch die Schweiz einen Beitritt zu diesem wichtigen Uno-Übereinkommen zur globalen Bekämpfung der Staatenlosigkeit ernsthaft prüft.
Ich bitte Sie deshalb um Annahme des vorliegenden Postulates.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass selbstverständlich auch aus unserer Sicht ein Problem mit der Staatenlosigkeit besteht. Wir bekämpfen diesen Status auch und tragen dazu bei, dass das Problem bewältigt werden kann. Wir haben uns in den Diskussionen um das Einbürgerungsrecht, um das Asylrecht, um das Ausländerrecht immer dagegen gewehrt, dass man als Sanktion eine Ausbürgerung vorsieht, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass dadurch Staatenlosigkeit geschaffen werden kann; das lehnen wir entschieden ab.
In der zitierten Stellungnahme aus dem Jahre 2006 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass das Einbürgerungsrecht eben das wesentlichste Element im Hinblick auf den Umgang mit der Staatenlosigkeit ist. Er hat damals auf das alte Bürgerrechtsgesetz, Artikel 30, verwiesen. Da liegt für uns eigentlich der Hauptgrund, aus dem wir dieses Postulat bekämpfen. Wir haben im letzten Jahr das neue Einbürgerungsrecht breit diskutiert und bei Artikel 23 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes Folgendes festgelegt: "Ein minderjähriges staatenloses Kind kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn es einen Aufenthalt von insgesamt fünf Jahren in der Schweiz nachweist, wovon ein Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung." In Absatz 2 folgt das gegenüber dem alten Bürgerrechtsgesetz Neue: "Jeder Aufenthalt in der Schweiz in Übereinstimmung mit den ausländerrechtlichen Vorschriften wird angerechnet." Es wird also jeder Aufenthalt an diese fünfjährige Frist angerechnet.
Mit anderen Worten: Wie mit der Staatenlosigkeit umzugehen ist, ist vor Kurzem in diesem Rat beschlossen worden. Wir haben den Eindruck, dass die Schwelle zur Erlangung einer Einbürgerung für minderjährige staatenlose Kinder recht tief ist. Wir sehen nicht ein, weshalb Grund zu einem Bericht über den Beitritt zu diesem Übereinkommen gegeben sein sollte, wenn damit kein Mehrwert geschaffen würde. Sollte der Bundesrat im Beitritt zum Übereinkommen einen Mehrwert sehen, dann soll er doch gleich einen entsprechenden Antrag und Beschluss formulieren. Dann ist es aus unserer Sicht nicht mehr nötig, vorher noch einen Bericht zu verfassen. Wir geben zu, dass dieses Postulat, das wir jetzt bekämpfen, nicht wahnsinnig bedeutend ist. Auch wenn Sie das Postulat gutheissen, ist das aus unserer Sicht nicht dramatisch. Aber es ist aus dem genannten Grund nicht notwendig, dass man noch einen Bericht verfasst, nachdem eben das Einbürgerungsrecht erst im letzten Jahr in der zitierten Art und Weise geregelt worden ist. Falls es der Bundesrat doch als notwendig ansieht, diesem Übereinkommen beizutreten, soll er doch bitte gleich einen entsprechenden Antrag stellen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Es wurde gesagt, dass es ja bereits ein Postulat gab und der Bundesrat schon damals in seiner Stellungnahme festgehalten hatte, dass die Schweiz ein generelles Interesse an der wirkungsvollen Bekämpfung der Staatenlosigkeit habe, namentlich bei Kindern und Jugendlichen. Zudem komme dem Uno-Übereinkommen auf internationaler Ebene eine hohe Bedeutung bei der Bekämpfung der Staatenlosigkeit zu. Die Schweiz - das hat der Bundesrat damals ebenfalls festgehalten - sei zwar bereits Mitglied einer vergleichbaren Konvention, dem Übereinkommen zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit. In dieser Konvention blieben aber viele Fälle von Staatenlosigkeit ungeregelt. Bis anhin - das war damals, eben im Jahr 2006 - habe die Schweiz davon abgesehen, dem entsprechenden Uno-Übereinkommen beizutreten. Es habe sich insbesondere die Frage gestellt, ob das inländische Recht mit den Bestimmungen des Übereinkommens vollumfänglich kompatibel sei.
Inzwischen, das hat Herr Nationalrat Fluri ausgeführt, hat sich mit dem am 1. Januar 2006 erfolgten Inkrafttreten von Artikel 30 des Bürgerrechtsgesetzes, der dann zukünftig materiell unverändert in Artikel 23 des neuen Bürgerrechtsgesetzes übernommen wird, hingegen eine neue Situation ergeben. Gemäss dieser Bestimmung kann nämlich ein staatenloses, unmündiges Kind nach einer Wohnsitzdauer von fünf Jahren in der Schweiz ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Weil damit eigentlich jetzt ein entscheidendes Hindernis für den Beitritt des Abkommens weggefallen sei, rechtfertigt sich auch eine aktualisierte und vertiefte Überprüfung der schweizerischen Position. Nun sagt Herr Nationalrat Fluri, der das Postulat bekämpft, er sei eigentlich nicht grundsätzlich dagegen, der Bundesrat solle im Gegenteil, wenn er im Beitritt zu dieser Konvention einen Mehrwert sehe, doch gleich einen Vorschlag unterbreiten und nicht zuerst noch den Zwischenschritt eines Berichtes wählen. Ich nehme diesen Auftrag sehr gerne mit. Wir werden das überprüfen. Eine Überprüfung war aber auch Inhalt des Postulates, weshalb wir das Postulat zur Annahme empfehlen.
Ich muss Ihnen sagen, ich schliesse jetzt aus dieser kurzen Diskussion, dass wir, ob mit oder ohne Postulat, einen Beitritt der Schweiz zu dieser Konvention überprüfen werden. Wir werden, so wie Sie es gesagt haben, Herr Fluri, überprüfen, ob ein Beitritt einen Mehrwert bringt. Und wenn wir der Meinung sind, dass dem so ist, werden wir Ihnen auch gleich einen Antrag stellen und unterbreiten, und dort wäre dann auch gleich der Bericht enthalten.
Abstimmung
Le président (Rossini Stéphane, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter le postulat.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 81 Stimmen
Dagegen ... 93 Stimmen
(1 Enthaltung)