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Grundsätze zur Lösung des "Too big to fail"-Problems / Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem

37474 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 13, 2016

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/37474/de/grundsatze-zur-losung-des-too-big-to-fail-problems-bankensicherheitsmotion-swissness-trennbankensystem

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Grundsätze zur Lösung des "Too big to fail"-Problems (13.3740),

13.3740, 13.3743

Grundsätze zur Lösung des "Too big to fail"-Problems / Bankensicherheitsmotion. Swissness-Trennbankensystem

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motionen

Antrag Minder

Annahme der Motionen

Proposition de la commission

Rejeter les motions

Proposition Minder

Adopter les motions

Le président (Comte Raphaël, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Le Conseil fédéral propose de rejeter les deux motions.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben in der WAK-SR am 12. April 2016 die von der SVP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion am 19. September 2013 eingereichten Motionen vorberaten. Mit den beiden weitgehend gleichlautenden Motionen wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Lösung des "Too big to fail"-Problems vorzulegen. Die Motion der SVP-Fraktion fordert im Unterschied zur Motion der SP-Fraktion zusätzlich neben der Einführung eines Trennbankensystems noch eine Erhöhung der ungewichteten Eigenkapitalquote.

Die Motionäre begründeten ihre Motionen im Jahr 2013 mit der Sicherheit des Landes, wobei es entscheidend sei, dass es keine Firmen gebe, welche zu gross seien, um im Notfall nicht fallengelassen zu werden. Mit verschiedenen Massnahmen wurden zwar in den vergangenen Jahren die Risiken, welche von einer Bankenkrise ausgehen, verkleinert. Noch immer würde gemäss den Motionären aber eine systemrelevante Bank, sollte sie in gravierende Schwierigkeiten geraten, die Volkswirtschaft mit sich herunterreissen. Der Staat wäre damit gezwungen, diese Bank zu retten, was im schlimmsten Fall zu einem Staatsbankrott führen könnte. Zudem würden die für den Notfall vorgesehenen Massnahmen, würde die geregelte Konkursabwicklung nicht greifen, vor allem nicht in der grenzüberschreitenden Abwicklung. Der Staat habe dafür zu sorgen, dass das "Too big to fail"-Problem gelöst werde. Die vorgeschlagenen Motionen würden die Banken dazu verpflichten, dass die Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits getrennt würden. Die vorliegenden Motionen beauftragen darum den Bundesrat, das "Too big to fail"-Problem nach den obenaufgeführten Grundsätzen zu lösen.

Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme fest, dass das Parlament, basierend auf dem Schlussbericht der Expertenkommission und der Vorlage des Bundesrates, am 30. September 2011 ein umfassendes, inhaltlich abgestimmtes Massnahmenpaket zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor verabschiedet hat, die sogenannte "Too big to fail"-Vorlage. Entsprechend gelten für die systemrelevanten Banken seit dem 1. März 2012 nebst strengeren Vorgaben zur Liquidität und Risikoverteilung verschärfte Eigenmittelanforderungen und organisatorische Massnahmen, die auch im Krisenfall unverzichtbare systemrelevante Funktionen im Zahlungsverkehr sowie im Einlagen- und Kreditgeschäft sicherstellen. Diese Kernfunktionen seien von risikoreicheren Aktivitäten der Banken wie dem Investmentbanking abzugrenzen. In der Folge haben beide Grossbanken ihr Investmentbanking bedeutenden Restrukturierungen und Redimensionierungen unterzogen.

Das Parlament habe damals auch die Idee eines Trennbankensystems geprüft. Hinsichtlich eines Verbots des Eigenhandels für Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken habe sich gezeigt, dass die Definition des Eigenhandels und damit die Durchsetzbarkeit des Verbots schwierig wären. Auch könnte es nach Auffassung des Bundesrates zu Verlagerungen solcher Tätigkeiten in nicht oder weniger regulierte Sektoren kommen. Die Einführung eines Trennbankensystems würde vollkommen selbstständige Organisationseinheiten mit selbstständiger Firma, betrieblicher Führung und Finanzierung ohne anderweitige Verbindungen innerhalb des Konzerns bedingen und einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bedeuten. Selbst eine Holdingstruktur könnte nicht verhindern, dass die abgetrennten schweizerischen Einheiten im Krisenfall durch Länder, welche vom Konkurs einer Tochtergesellschaft betroffen wären, zur Rettung angehalten würden.

Das Parlament kam, wie auch schon die Expertenkommission und der Bundesrat, daher zur Auffassung, dass über die beschlossenen Massnahmen hinausgehende Organisationszwänge wie eine Trennbankenvorschrift oder ein Verbot des Eigenhandels nicht zielführend seien. Systemrelevante Banken müssen heute in Abhängigkeit von den risikogewichteten Positionen Eigenmittelvorgaben erfüllen, die über die allgemein von Banken zu erfüllenden Vorgaben hinausgehen. Zusätzlich müssen sie eine variable Höchstverschuldungsquote, die sogenannte Leverage Ratio, beachten, die subsidiär als Sicherheitsnetz dienen soll. Eine Höchstverschuldungsquote mit einem fixen Prozentsatz, unabhängig von der Höhe der risikogewichteten Anforderungen, ist bis anhin nicht vorgesehen.

Nach den Mindeststandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht soll ab dem 1. Januar 2018 für alle Banken eine Höchstverschuldungsquote von 3 Prozent des Kernkapitals gelten. In der nationalen Umsetzung sollen die für systemrelevante Banken bereits bestehenden, strengeren Anforderungen bestehen bleiben. Der Bundesrat beantragte deshalb die Ablehnung beider Motionen.

Am 24. September 2015 stimmte der Nationalrat der Motion 13.3740 mit 93 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Motion 13.3743 mit 94 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Dieser Schlussfolgerung des Nationalrates kann sich die Kommission mehrheitlich - der Entscheid fiel mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen - nicht anschliessen.

Die Kommission ist der Ansicht, das System, wie es der Gesetzgeber in der Schweiz zur Lösung der "Too big to fail"-Problematik im Nachgang zur Finanzkrise gewählt hat, habe sich grundsätzlich bewährt. In der Schweiz setzt man weniger auf strenge und detaillierte gesetzliche Vorschriften als vielmehr auf die Eigenverantwortung der Banken in Kombination mit Eigenkapitalvorschriften. Entsprechend gibt es in der Schweiz - wie auch in den anderen europäischen Ländern - keine gesetzlichen Trennbankenvorschriften. Im Hinblick auf eine Lösung des "Too big to fail"-Problems wurden in den letzten Jahren jedoch wichtige Fortschritte erzielt. Die Banken haben selbst Massnahmen getroffen und sind an der Umsetzung von Notfallplänen, gemäss denen die systemrelevanten Teile im Falle einer Krise abgetrennt und eigenständig weitergeführt werden können.

Nach Auffassung der Kommission ist zudem ein gewisser Eigenhandel zur Absicherung der Geschäfte unabdingbar. Eine Unterscheidung zwischen notwendigem und spekulativem Eigenhandel wäre allerdings fast nicht möglich. Zudem befürchtet die Mehrheit der Kommission, dass die Kreditversorgung der Unternehmen bei einem Systemwechsel erschwert werden könnte, weil die Banken in der Schweiz bei Unternehmensfinanzierungen eine wichtige Rolle spielen.

Schliesslich ist zu berücksichtigen, dass die revidierte Eigenmittelverordnung die Forderungen der Motionen erfüllt, teilweise sogar darüber hinausgeht. Anderslautende Vorgaben in Bezug auf die Eigenmittel sind deshalb nach Ansicht der Kommission weder nötig noch zielführend. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat die revidierten "Too big to fail"-Bestimmungen am 11. Mai 2016 verabschiedet hat.

Zusammengefasst: Die Kommission kommt nach der Beratung zur Schlussfolgerung, dass der bisher vom Parlament eingeschlagene Weg weitergegangen werden sollte, und sie beantragt Ihnen deshalb mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, beide Motionen abzulehnen. Das Gleiche gilt auch für den Antrag von Kollege Minder, der jetzt hier als Einzelantrag eingereicht worden ist.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diese beiden Vorlagen haben in erster Linie die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS im Visier. Beide Firmen sind weit davon entfernt, nachhaltig, bodenständig und unberührt von der "Too big to fail"-Problematik geführt zu sein. Ich möchte Sie nur an die Hiobsbotschaften allein in den letzten Jahren bei diesen beiden Firmen erinnern - die Liste ist lang seit der Subprime-Krise, welche bekanntlich der UBS ganz das Genick gebrochen hat und der Credit Suisse fast. Wir von der Politik hätten eigentlich erwartet, dass die Subprime-Krise und die Staatshilfe für die UBS ein Warnschuss vor den Bug waren, doch dem war bekanntlich nicht so.

Paradebeispiele hierfür bei der UBS sind der kürzlich erfolgte Libor-Skandal mit der Busse von 1,4 Milliarden Franken und der Fall Adoboli in London. Dort genügte ein kleines Trading-Team, um einen Verlust von 2 Milliarden Franken zu produzieren. Das Wahnsinnige bei diesem Fall Adoboli - darum geht es heute bei diesen Motionen - ist die Tatsache, dass die ausstehenden Verbindlichkeiten in jenem Delta-Backoffice in London von Herrn Adoboli bei 10 Milliarden Franken lagen. 8 Milliarden konnten gottlob noch ins Trockene gebracht werden. Fazit: Solange ein paar wenige Mitarbeiter trotz Hunderten von Angestellten im Riskmanagement und im Compliance-Office einen derartigen Verlust verursachen können, sind wir gut beraten, die "Too big to fail"-Problematik ernst zu nehmen. Neues Ungemach droht der UBS bereits in Frankreich. Dort ist sie erneut wegen Mithilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt. Es wird bereits über Bussen von bis zu 5 Milliarden Franken gemunkelt.

Gemäss Obligationenrecht hat der Verwaltungsrat die Oberverantwortung und zeichnet somit für die Kontrolle der Unternehmung verantwortlich. Dafür wird er bekanntlich auch fürstlich entlöhnt. Leider ist es eine Tatsache, dass fast im Jahresrhythmus bei einer der beiden Grossbanken ein Super-GAU oder sogar ein wirtschaftskrimineller Akt erfolgt. Die Bussenliste bei beiden Banken ist jedenfalls lang; sie führen diese Listen bei Libor- und Devisenmanipulationen sowie bei der Mithilfe zur Steuerhinterziehung an.

Warum passieren eigentlich bei den Grossbanken immer wieder solche Verfehlungen? Ganz einfach deshalb, weil die beiden Banken eben zu gross sind, um seriös überwacht und kontrolliert zu sein. Sie sind eben sehr wohl "too big to fail". Ausserdem geschäften sie eben nicht wie ich in meinem Business mit Zahnpasta, sondern mit Geld und Boni. Diese Anreize, die Boni, lassen die Kontrolle oftmals erblinden.

Ein paar Hiobsbotschaften zur CS: Mit dem 2,6-Milliarden-Schuldeingeständnis in Sachen US-Mithilfe zur Steuerhinterziehung war es nicht genug - hinzu kamen letztes Jahr zusätzliche Rückstellungen von 821 Millionen Franken für Rechtsstreitigkeiten. Diese verursachten einen Jahresverlust von fast 3 Milliarden Franken im letzten Jahr. Bereits 2008 hatte die CS einen Milliardenverlust zu verzeichnen, damals sogar von 8,2 Milliarden Franken. Eine Gemeinsamkeit haben die beiden Milliardenverluste: In beiden Jahren wurden trotz eines katastrophalen Jahresergebnisses zirka 3 Milliarden Franken Boni ausbezahlt.

Die Gegebenheiten der letzten Jahre bei der CS haben frappante Ähnlichkeiten mit dem Fall und mit dem Grounding der UBS: Milliardenwertberichtigungen, Milliardenverluste, Hunderte von Millionen Franken Rückstellungen, horrende Bussen, Tausende von Entlassungen. Das heisst: Die eigenen Befindlichkeiten des Top-Managements stehen über der Nachhaltigkeit der Unternehmung.

Wenn bei derartigen Milliardenverlusten dem Verwaltungsrat die Ausbezahlung der Milliardenboni wichtiger ist, so zeigt diese Priorisierung uns Politikern eindrücklich das Innenleben der Firmen. Sie erinnern sich alle: Die UBS war eben "too big to fail", der Staat musste einspringen; dies sei an all jene Kritiker gerichtet, die meinen, die CS sei heute besser geführt als nach der Subprime-Krise. Damals lobten einige die CS - und die Bank sich selbst -, sie sei ohne Staatshilfe durch die Subprime-Krise gekommen.

Vor noch nicht langer Zeit, als Brady Dougan noch CEO bei der CS war, sagte er in einem Interview: "Ich will die Risikopapiere loswerden, bevor die ganze Branche losrennt und diese auf den Markt wirft." Im gleichen Atemzug verkaufte die CS sage und schreibe US-Schrottpapiere im Wert von 13 Milliarden Franken. Waren nicht die Schrotthypotheken in den USA Hauptursache der Subprime-Krise und des Groundings der UBS? Es ist schon erstaunlich, welche Nonvaleurs, Junk-Bonds, Junk-Wertpapiere und andere Finanzleichen unsere beiden Grossbanken immer wieder in den Büchern haben.

Diese Analyse bestätigt, wie stark bei den Grossbanken der Fokus auf dem Eigenhandel liegt. Wir haben soeben über das Geldspielgesetz debattiert. Eigentlich hätten wir beide Grossbanken auch dort erfassen können. Die Risiken, welche im Eigenhandel eingegangen werden, sind mit einem Casinobesuch durchaus vergleichbar.

Ein Satz zur Thematik Eigenkapital: Nur die allergrössten Träumer glauben, dass unsere zwei Grossbanken mit einer etwaigen 5-prozentigen Eigenkapitalquote - wie auch immer gewichtet - heil durch den Finanz-Tsunami kommen werden. Hätte ich in meinem Unternehmen ein solch kleines Eigenkapital, müsste ich nicht nur die Bilanz deponieren, sondern wäre längstens in Konkurs. Die ganze Diskussion um die Eigenmittelquote ist derart überholt. Ein Unternehmen mit Zehntausenden von Mitarbeitenden, die über den ganzen Globus verteilt sind, müsste wie ein Industrieunternehmen eine Eigenkapitalquote von vielleicht 20 bis 30 Prozent haben.

Wenn Sie jetzt noch zweifeln, ob Sie diese beiden Motionen annehmen sollen oder nicht, so empfehle ich Ihnen, auch einen Blick auf den Zerfall des Aktienkurses - dieser nimmt ja bekanntlich alle Risiken vorweg - in den letzten zehn Jahren bei diesen beiden Banken zu werfen. Der Aktienkurs der Credit Suisse - das nebenbei - ist zeitweise auf den tiefsten Stand seit 1989 gefallen.

Ich empfehle Ihnen aus diesen Überlegungen, dem Nationalrat zu folgen und beide Motionen anzunehmen.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je suis désolé de vous occuper à ces heures tardives avec des sujets aussi arides et un ixième débat sur "too big to fail" alors que nous en avons déjà mené quelques-uns durant ces dernières années. Cela même si je me souviens précisément de l'origine de ces deux motions, parfois avec un sourire, puisqu'elles remontent à une conférence de presse quelque peu risquée que j'avais conduite à l'époque avec l'ancien conseiller fédéral Christoph Blocher et avec feu Monsieur Nicolas Hayek, le 11 septembre 2009, pour demander que des mesures soient prises. C'était l'époque où les grandes banques ne voulaient absolument rien entendre en matière de "too big to fail" et où le Conseil fédéral manquait d'enthousiasme.

C'est vous dire si je peux comprendre un certain scepticisme face aux promesses des banques qui sont faites aujourd'hui et si je ne suis pas certain que tout le monde ait véritablement pris la mesure des défis auxquels nous sommes confrontés dans cette question du "too big to fail". Mais enfin, force est de constater que des progrès ont été accomplis depuis cette époque et que, dans le domaine des fonds propres - pour séparer le domaine des fonds propres des questions structurelles - ceux qui nous accusaient d'exagérer lorsque nous parlions de 10 pour cent de fonds propres sont aujourd'hui contraints de reconnaître que, sous la forme de "bail-in bonds" et de "Kernkapital", nous en sommes pratiquement à ces valeurs et que l'ordre de grandeur de 10 pour cent est probablement l'objectif à atteindre. Je dois donc constater que des progrès importants ont été accomplis sur la question des fonds propres et que le moment est venu de prendre acte de ces progrès.

La question est beaucoup plus délicate sur le plan structurel. Le système de séparation des activités bancaires adopté par les Etats-Unis aurait été possible - c'est le modèle que propagent ces deux motions. La Suisse a choisi à l'époque de suivre une autre voie consistant en des plans de sauvetage des banques prévoyant pour Credit Suisse et UBS une séparation dans des sociétés juridiquement distinctes des activités pertinentes pour la Suisse. Il ne s'agit donc pas d'une séparation entre la banque d'investissement et la banque commerciale, mais d'une séparation ou d'un point de rupture possible entre les activités pour la Suisse et les activités globales.

Sur ce point, les banques, aussi bien UBS que Credit Suisse, ont beaucoup fait, mais ce n'est pas encore suffisant pour considérer que le risque systémique a disparu. Les autorités de surveillance du marché nous invitent à maintenir la pression sur ce point-là. Il s'agit notamment de préparer les mesures structurelles en cas de liquidation et de trouver une solution à l'interdépendance des sociétés suisses et des holdings en matière opérationnelle et financière. Les mesures structurelles en cas de liquidation et l'interdépendance opérationnelle et financière des sociétés filles suisses sur la "Sollbruchstelle" et les holdings globales sont donc des questions qui ne sont pas résolues.

Les deux motions dont nous nous occupons ont été déposées au stade préliminaire des discussions. A mon sens, elles ne sont plus vraiment utiles pour progresser. Je propose donc d'enregistrer les progrès réalisés, de faire un bilan et de noter que l'avoir tenu mène à un résultat relativement proche de ce qui est souhaité par ces motions.

En ce qui concerne les fonds propres et les éléments organisationnels, on est en train de séparer les activités systémiques pour la Suisse des autres activités globales. C'est donc la raison pour laquelle je ne défendrai pas ces motions.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Nachdem Kollege Minder hier doch weiter ausgeholt hat, möchte ich Ihnen einfach mitteilen, dass die Kommission sich nur mit den Themen des Trennbankensystems und der Eigenkapitalunterlegung beschäftigt hat, was auch die Motionen fordern. Wir sind der klaren Auffassung, dass eben das Trennbankensystem - es wurde gerade wieder gesagt - erstens auch Risiken mit sich bringen würde, die heute unterschätzt werden. Ich möchte einfach persönlich darauf hinweisen, dass Lehman Brothers und die Landesbanken und die Bank Northern Rock de facto auch sogenannte Trennbanken waren, welche in der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind.

Das Zweite ist - Herr Levrat hat auch darauf hingewiesen -, dass je nach Lesart die Eigenkapitalanforderungen, die damals eingeführt worden sind, heute übererfüllt sind. Aber das heisst vielleicht noch nicht, dass sie auch genügend sind. Das unterliegt ja einer Beurteilung durch die Finma, welche diesen Prozess auch begleitet. Es wurde meines Erachtens auch zu Recht darauf hingewiesen, dass es letztlich um die Systemstabilität geht und dass auch diejenigen Teile, welche systemrelevant sind, in einer Krise weitergeführt werden sollten. Deshalb sind auch die Notfallpläne der Banken immer wieder unter Beobachtung der Finma. Konkret hat die Schweiz auch Bail-in-Bonds geschaffen bzw. die Möglichkeit, die Risiken dort zu verteilen. Ich persönlich wünsche mir dann nicht, dass nur Schweizer Pensionskassen und Schweizer Investoren diese Bail-in-Bonds zeichnen - ansonsten hätte unser ganzes Wirken hier nur wenig Sinn gemacht. Wir sollten auch diese Risiken international anzulegen versuchen, und nur das hilft dann auch in einem Krisenfall.

Konkret möchte ich Sie bitten, den eingeschlagenen Weg, den das Parlament eben auch bestätigt hat, hier mit der Ablehnung beider Motionen zu unterstreichen. Ich glaube, es ist auch wichtig für den Bankenplatz Schweiz, dass jetzt nicht inmitten des Spiels wieder die Regeln geändert werden.

Ich bitte Sie deshalb, diese beiden Motionen abzulehnen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Man könnte das ganze Kapitel, das wir jetzt diskutieren, mit "Risikoverminderung für den Finanz- und Bankenplatz Schweiz" titulieren. Diese Geschichte hat 2008 mit dem Ausbruch der Bankenkrise begonnen. Die zwei Motionen, die wir jetzt behandeln, wurden 2013 eingereicht und bestreichen einen Teil dieses Risikos bzw. dieser Risikominderung. Das Ganze ist aber ein Prozess, der natürlich sehr viel weiter geht. Wenn wir an alle Massnahmen denken, die wir national eingeführt haben und die international eingeführt worden sind, dann sehen wir, dass das ein ganzer Strauss an Massnahmen ist, der letztlich zur Risikoverminderung auf dem Finanzplatz beiträgt. Wir müssen diese Motionen drei Jahre nach ihrer Einreichung im Gesamtkonzept sehen, dem inzwischen gefolgt wird. Es ist ein Prozess.

Herr Minder hat auf Gefahren hingewiesen, die eigentlich darauf hindeuten, dass dieser Prozess noch keineswegs abgeschlossen ist. Wir werden uns auch in den nächsten Jahren mit der Sicherheit und mit den Risiken des Finanzplatzes auseinandersetzen müssen. Es werden neue Gefahren auftauchen, und dann braucht es allenfalls entsprechende Massnahmen.

Der Bundesrat und Sie als Parlament haben ja verschiedene solche Massnahmen beschlossen, Sie haben uns Aufträge erteilt. Die letzte Massnahme, die wir Ihnen im Mai in den beiden WAK unterbreitet haben, ist die Änderung der "Too big to fail"-Verordnung. Diese Verordnung tritt jetzt auf den 1. Juli 2016 in Kraft. Mit dieser Änderung der Verordnung stärken wir das Eigenkapital noch einmal wesentlich. Wir werden mit der Umsetzung dieser Verordnung die am stärksten kapitalisierten Banken in Europa haben. Wir bewegen uns ja trotz aller Eigenheiten des Finanzplatzes in einem internationalen Wettbewerb, in einem Umfeld, in dem auch unsere Banken und der Wirtschaftsplatz wettbewerbsfähig sein müssen.

Ich denke, bei aller Kritik an den Banken und am Finanzplatz, die durchaus berechtigt ist, müssen wir uns doch auch bewusst sein, dass letztlich die Banken einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass unsere Volkswirtschaft prosperiert. Sie geben Kredite, sie beurteilen das. Die starken Banken sind auch ein Teil der Volkswirtschaft. Wir haben günstiges Kapital, wir haben Firmen, die auf günstige Art und Weise Kapital beschaffen können. Die Banken insgesamt machen eigentlich einen guten Job. Bei aller Kritik müssen wir doch auch aufpassen, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wir brauchen starke Banken, und es gilt, das Ganze in einem Gleichgewicht zu entwickeln.

Wir sind eigentlich der Meinung, dass wir in Anbetracht des Gesamtpaketes gut unterwegs sind, ohne dass ich heute sagen würde, der Prozess sei abgeschlossen. Wir werden ihn weiterhin beobachten müssen. Aber die Motionen, die vor drei Jahren eingereicht wurden, gehen von einem Bild aus, das international nicht realisiert worden ist. Ein Trennbankensystem gibt es nirgends auf der Welt. Wir haben es gehört, auch Trennbanken sind in diese Kollapsfalle getreten, sie wurden auch nicht davor bewahrt.

Damit müssen wir uns wohl die Frage stellen: Wenn wir das Gesamtrisiko betrachten, welches sind die richtigen Massnahmen, und wie ist das Risiko zu mindern? Da denke ich bei allem Respekt vor diesen Motionen: Sie sind heute zum Teil eigentlich etwas überholt, sie entsprechen nicht den Anforderungen, die wir tatsächlich stellen müssen. Die hohen Boni können Sie damit nicht verhindern, und Sie können auch kriminelle Akte von irgendwelchen Angestellten damit nicht verhindern. Was wir brauchen, sind Rahmenbedingungen, in denen sich die Banken entwickeln können. Wir brauchen eine Aufsicht, die Missstände frühzeitig feststellt und entsprechend entschlossen eingreift. Diese Schiene der Aufsicht haben wir in diesen drei Jahren, seit dem Ausbruch der Krise wesentlich gestärkt. Die Finma ist personell stärker geworden, sie hat mehr Einflussmöglichkeiten, sie nimmt auch tatsächlich mehr Einfluss. So würde ich eigentlich meinen, dass wir heute im internationalen Vergleich auf einem guten Stand sind, was nicht heisst, dass wir die Situation nicht weiterhin laufend beurteilen müssen.

Aber mit diesen beiden Motionen, die wortgetreu umzusetzen wären, verbessern wir die Situation eigentlich nicht. Wir müssen den Prozess weiterführen und uns im internationalen Umfeld bewegen. Denn wir sind mit unserem Finanzplatz keine Insel, wir gehören zu den Top Ten der Welt. Wir haben zwei Grossbanken, die zu den grössten gehören und die ordentlich aufgestellt sind. Für die wirtschaftliche Stärke der Schweiz ist es wichtig, dass wir sie nicht unnötig behindern. Aber wir müssen ihnen eine Marschrichtung vorgeben, in der sie sich weiterentwickeln und zur Sicherheit der Volkswirtschaft beitragen können. Da sind wir in einem guten Prozess, da sind wir gut unterwegs. Die Motionen sind im Laufe der Zeit, im Laufe dieses Prozesses etwas überholt worden. Sie betreffen eigentlich nicht mehr das Kernproblem, das wir zu lösen haben, oder nur noch am Rande. Ich denke, diese Marschrichtung, diesen roten Faden müssen wir im Auge behalten und uns nicht mit Modellen, die damals vor drei Jahren vielleicht richtig waren, auseinandersetzen. Denn das lähmt uns eher in Bereichen, die wichtig sind.

Ich würde Ihnen empfehlen, die Motionen nicht anzunehmen. Aber behalten Sie das Problem im Auge. Wir werden es miteinander laufend beurteilen müssen, denn die Finanzwelt bewegt sich sehr rasch, da ist noch längst nicht alles in Ordnung. Da bin ich durchaus der Meinung von Herrn Minder: Da ist noch längst nicht alles bereinigt. Aber die Motionen helfen uns hier kaum weiter.

Abstimmung

13.3740, 13.3743

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motionen ... 6 Stimmen

Dagegen ... 28 Stimmen

(7 Enthaltungen)