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Keine Subventionierung des Einkaufstourismus / Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen / Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz! / Die elektronische Selbstverzollung vermindert die Bürokratie und ermöglicht die Flexibilisierung der Zollfreigrenze

45370 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 6, 2019

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/45370/de/keine-subventionierung-des-einkaufstourismus-den-schweizer-detailhandel-nicht-benachteiligen-stopp-der-zoll-und-steuerfreizone-rund-um-die-schweiz-die-elektronische-selbstverzollung-vermindert-die-burokratie-und-ermoglicht-die-flexibilisierung-der-zollfreigrenze

Retrieved on Sep 5, 2026

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  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Keine Subventionierung des Einkaufstourismus (18.300),

18.300, 17.3131, 17.3428, 17.3417

Keine Subventionierung des Einkaufstourismus / Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen / Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz! / Die elektronische Selbstverzollung vermindert die Bürokratie und ermöglicht die Flexibilisierung der Zollfreigrenze

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Le président (Fournier Jean-René, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis. La commission propose, par 7 voix contre 2 et 1 abstention, de ne pas donner suite à l'initiative et de rejeter les trois motions. Le Conseil fédéral propose le rejet des motions 17.3131 et 17.3428, ainsi que l'adoption de la motion 17.3417.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Wir behandeln heute wieder einmal einen wichtigen Teilaspekt des Einkaufstourismus, nämlich die Frage, wie das mit der Mehrwertsteuer an der Grenze gehandhabt wird und in Zukunft gehandhabt werden soll. Ihre Kommission hat am 14. Januar 2019 in Anwesenheit von Vertretern des Kantons Thurgau und des Kantons St. Gallen sowie der Verwaltung folgende Standesinitiativen und Vorstösse diskutiert: die Standesinitiative St. Gallen 18.300, "Keine Subventionierung des Einkaufstourismus", die Standesinitiative Thurgau 18.316, "Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus", die beiden Motionen, die Sie mit einem Ordnungsantrag der Kommission zur Vorprüfung überwiesen haben, nämlich die Motion Hösli 17.3131, "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen", und die Motion Hegglin Peter 17.3428, "Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz!". Weiter haben wir noch die Motion Dobler 17.3417, "Die elektronische Selbstverzollung vermindert die Bürokratie und ermöglicht die Flexibilisierung der Zollfreigrenze", behandelt, die vom Nationalrat zu uns herüberkam.

Allen Vorstössen gemeinsam ist, dass Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus respektive seiner negativen Folgen gefordert werden. Die Vorstösse präsentieren dabei unterschiedliche Konzepte.

Nur Einkäufe, für die die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert wird, sollen in den Genuss der schweizerischen Wertfreigrenze von 300 Franken kommen. Das wird mit den Initiativen 18.300 und 18.316 - sie sind identisch - verlangt. Für solche Einkäufe soll die Wertfreigrenze also null Franken betragen. Dann haben wir die Motion 17.3131, mit der die Wertfreigrenze generell von 300 auf 50 Franken reduziert werden soll. Bei der Motion 17.3428 wird auf Abkommen mit dem Ausland gesetzt, um die ausländische Mehrwertsteuer mit der Schweizer Mehrwertsteuer zu verrechnen oder ein paar pauschale Lösungen mit den Nachbarstaaten zu finden. Mit der Motion Dobler schliesslich soll mit dem Einsatz von Technologie eine Vereinfachung der Mehrwertsteuerabrechnung an der Grenze erreicht werden.

Ihre Kommission ist zur Auffassung gelangt, dass beim Einkaufstourismus Handlungsbedarf besteht und dass aufgrund der Situation für die betroffenen Grenzkantone und für deren Gewerbe, insbesondere an der deutschen Grenze, ein grosser Handlungsbedarf besteht. Aber - ich glaube, das muss man der Fairness halber hier auch sagen - die Kommission ist sich auch bewusst, dass mit einer reinen Zollmassnahme das Phänomen des Einkaufstourismus nicht verhindert werden kann. Solche Massnahmen können jedoch unter Umständen helfen, dass dem Schweizer Fiskus nicht noch mehr Einnahmen entgehen und dass das inländische Gewerbe etwa gleich lange Spiesse erhält wie das ausländische Gewerbe.

Wo stehen die Beratungen zu diesem Geschäft? Ich bitte Sie, da etwas aufzupassen, weil der Antrag der Kommission eigentlich ein prozeduraler und nicht ein inhaltlicher ist. Es ist so, dass die Finanzkommission des Nationalrates mit ihrem Postulat 17.3360, "Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer", dem Bundesrat den Auftrag erteilt hat, einen allumfassenden Bericht darüber vorzulegen, wie man eigentlich mit dem Thema Einkaufstourismus umgehen sollte. Dieses Thema soll aus allen Blickwinkeln angeschaut werden. Leider war dieser Bericht in der Januarsitzung der WAK noch nicht verfügbar, und wir konnten ihn somit noch nicht zur Kenntnis nehmen. Andererseits ist es so, dass wir bei diesen Vorstössen ganz viele Fristenprobleme haben und schauen müssen, wie wir damit umgehen.

Ihre Kommission möchte Sie für ein spezifisches Vorgehen gewinnen. Dieses Vorgehen ist relativ einfach: Wir möchten diesen Bericht abwarten, der eine umfassende Auslegeordnung gibt, und dann aufgrund dieses Berichtes entweder legiferieren oder eine Kommissionsmotion verfassen, die umfassend ist. Warum dieses Vorgehen unter Umständen intelligent ist, sehen Sie schon, wenn Sie das nächste Traktandum anschauen. Unter 18.4194 kommt eine Motion Stöckli, die fordert, dass die Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators reduziert werden soll. Sie mögen sich erinnern: Wir haben hier einen Vorstoss angenommen, wonach jemand, der aus Einzelgeschäften einen Umsatz von über 100 000 Franken macht, Mehrwertsteuer bezahlen soll. Wir haben aber leider nicht an die Tour Operators gedacht und müssen bereits wieder etwas zurückrudern.

Ich und die Kommissionsmehrheit sind der Ansicht, dass das Ausarbeiten einer vollständigen Auslegeordnung ein kluges Vorgehen ist, bevor wir hier einzelne Dinge regeln. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen: Wenn Sie z. B. eine Freigrenze von null setzen und Sie ein Produkt für 5 Franken einführen und dabei erwischt werden, beträgt die Mehrwertsteuer, die Sie nachbezahlen müssen, etwa 30 Rappen, und die Busse zum doppelten Wert der Mehrwertsteuer wäre 60 Rappen. Das gäbe dann eine Rechnung von 90 Rappen und eine Verwaltungsgebühr - davon gehe ich aus - von 70 oder 100 Franken. Auch bei den Sanktionen muss man sich etwas einfallen lassen, wenn man etwas Schlaues machen will.

Darum bitte ich Sie, hier der Kommission das Vertrauen zu schenken.

Wie könnte aus Sicht der Kommission eine Lösung aussehen? Ich glaube, man könnte sich dort am Grundsatz orientieren, an dem man sich auch in der ganzen Unternehmensbesteuerungsdiskussion orientiert hat. Dort ist man nämlich einem ganz einfachen Grundsatz gefolgt. Man hat gesagt: Es soll keine Doppelbesteuerung geben, Konsum soll nicht doppelt besteuert werden, aber es soll auch keine doppelte Nichtbesteuerung geben. Das wäre ein Konzeptansatz, den man verfolgen könnte. Aber man muss eben schauen, wie man den jetzt administrativ und mit den Partnerländern wirtschaftsverträglich umsetzen kann.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass die Situation gegenüber Deutschland eine andere ist als gegenüber Frankreich und Italien. Zum Beispiel kann man in Deutschland die gesamte Mehrwertsteuer zurückfordern, währenddem Italien und Frankreich Schwellen haben, die schon recht hoch sind, also in Richtung von 150, 200 Franken gehen.

Aufgrund der Fristen schlägt Ihnen die Kommission nun Folgendes vor: Für die Standesinitiative St. Gallen läuft die Frist im Juni ab. Wir möchten dieser Initiative jetzt im Moment keine Folge geben. Es gibt die gleichlautende Standesinitiative Thurgau; deren Frist läuft erst Ende Jahr ab, und diese ist heute nicht traktandiert. Wenn Sie der Standesinitiative St. Gallen hier keine Folge geben, haben Sie noch einmal eine gleichlautende Initiative; da passiert eigentlich gar nichts.

Dann gibt es die Motion Hösli 17.3131, "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen". Das ist die Motion, die möchte, dass man die Freigrenze von 300 auf 50 Franken senkt. Wir möchten diese Motion heute nicht annehmen, sondern möchten sie eigentlich ablehnen. Wir haben eine Zusage der Verwaltung, dass dieser Vorschlag im Bericht diskutiert und berücksichtigt wird und dass im Bericht auch dargelegt wird, was die Vor- und Nachteile dieses Vorschlags sind.

Dann haben wir die Motion Hegglin Peter 17.3428, "Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz!". Sie geht eigentlich, wenn Sie die Formulierung dort lesen, in die gleiche Richtung, die die Kommission auch etwas diskutiert hat. Aber wir möchten die Motion zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht annehmen, sondern möchten, dass man sie ablehnt. Damit haben wir im August - Sie können da, glaube ich, den Kommissionspräsidenten wie den Kommissionssprecher beim Wort nehmen - Gelegenheit, eine Auslegeordnung zu machen, und können in der Herbstsession eventuell mit einem Kommissionsvorstoss kommen, der dem Bundesrat einen Auftrag erteilt. Oder vielleicht haben wir dann vom Bundesrat die Aussage, dass er sowieso mit einer Vorlage kommt, die das Thema komplett angeht. Das heisst, wir möchten hier keine zusätzliche Bürokratie schaffen.

Ich bitte Sie, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen und uns das Vertrauen zu schenken.

Die Motion Dobler 17.3417, "Die elektronische Selbstverzollung vermindert die Bürokratie und ermöglicht die Flexibilisierung der Zollfreigrenze", ist eigentlich erfüllt. Sie können ohne Weiteres in der halben Zeit, die ich für mein Votum brauche, die Applikation Quick-Zoll runterladen, in Betrieb nehmen und Ihre Einfuhren verzollen. Das geht in der halben Zeit meines Votums, also ist diese Motion eigentlich erfüllt. Wir möchten sie ablehnen mit der Begründung, dass sie schon erfüllt ist.

Ich bitte Sie, uns zu folgen, und bin gespannt auf Ihre Entscheidungen.

Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Vorab zur Klärung: Ich bin mit der Detailhandelsbranche in keinster Weise verbandelt, weder persönlich noch familiär. Aber die grosse Gefahr, unsere Detailhändler in Wohnnähe zu verlieren, erfüllt mich wirklich mit grosser Sorge. Dabei ist mir bewusst, dass mit dem Online-Handel für die Detaillisten ein weiterer grosser Konkurrent geboren wurde. Aber nur deswegen dem weiter zunehmenden Einkaufstourismus tatenlos zuzusehen darf wohl nicht unsere politische Antwort respektive unser politisches Nichtstun begründen.

Längst ist der Einkauf im nahen Ausland für die motorisierte Bevölkerung aus allen Landesteilen fast schon zur Normalität respektive zum Shoppingerlebnis geworden. Das nimmt unseren orts- und regionsbezogenen Geschäften immer mehr die Existenz. Wenn diese Geschäfte verschwinden, geht vor allem den Menschen in den ländlichen Regionen die schnelle und unkomplizierte Einkaufsmöglichkeit verloren. Das ist nicht zuletzt für die etwas weniger mobile und die ortsgebundene Bevölkerung ein enormer Verlust.

Natürlich ist auch mir bewusst, dass ein Grund die Hochpreisinsel Schweiz ist und dass diese Vorstösse dieses Problem nicht lösen. Da sind andere Schritte gefragt und nötig. Die Universität St. Gallen hat aber doch in einer empirischen Studie festgestellt, dass bei gänzlicher Streichung oder Reduktion auf 50 Franken des Zollfreibetrages rund ein Drittel der heutigen Auslandeinkäufe nicht mehr stattfinden würde. Man darf also mit Fug und Recht behaupten, diese Freigrenze habe einen erheblichen Einfluss auf das Einkaufsverhalten und somit auf den Weiterbestand unseres Detailhandels.

Die gesamten Vorstösse richten sich aber auch ganz explizit gegen die eklatante Steuerungerechtigkeit, denn gestützt auf das schweizerische und z. B. auch auf das deutsche Recht wird jeder Einkauf gegen Entgelt im Inland mit einem bestimmten Steuersatz der sogenannten Mehrwertsteuer einmalig besteuert. Dieser Besteuerungsgrundsatz wird in der Schweiz heute aber dann durchbrochen, wenn der eingekaufte Warenkorb im nahen Ausland einen Gesamtwert von maximal 300 Franken aufweist und dieser Einkauf somit unter die Freigrenze fällt. Denn auch bei einer Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer muss diese Ware in der Schweiz nicht einmal zum üblichen Inlandsatz versteuert werden. Zudem kann ja auch nicht sichergestellt werden, dass Einkaufstouristen nur einmal am Tag die Grenze mit Waren passieren. Die Nutzung verschiedener Grenzübergänge und eines Autos in der Schweiz als Zwischenlager lässt vieles zu. Also kann sich die Freigrenze ohne Weiteres von 300 auf 600 Franken pro Person und Tag erhöhen, was dann bei einer Familie schnell einmal Gesamteinkäufe von 1000 bis 2000 Franken am Tag möglich macht, ohne dass darauf letztlich die ausländische oder die schweizerische Mehrwertsteuer entrichtet wird.

Wenn Sie dies berechnen, merken Sie auch ohne Taschenrechner, dass wir da pro Person und Tag schnell einmal mit 100 bis 200 Franken Mindereinnahmen für den Bund rechnen müssen. Kurzum subventionieren oder fördern wir mit den heutigen Regelungen den Einkaufstourismus ins nahe Ausland in erheblichem Ausmass. Diejenigen, welche - ich bin fast versucht zu sagen: noch - in der Schweiz einkaufen, werden also steuerlich bestraft. Das kann es wohl nicht sein.

Man soll und darf den Einkaufstourismus als Konsequenz der bereits erwähnten Hochpreisinsel nicht verdammen. Aber man sollte ihn nicht noch mit Steuerungerechtigkeiten fördern. Zudem ermöglichen heute - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen - die technischen und digitalen Apps eine unbürokratische und steuergerechte Abwicklung. Bei der Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung sind wir mit der gesprochenen Kredittranche 1b über 123 Millionen Franken sicherlich einen Schritt weitergekommen.

Noch etwas: Gerade in Zeiten, in welchen der schweizweite Klimanotstand ausgerufen werden soll, müssten mindestens die betreffenden Kreise über die Klimaauswirkungen des Einkaufstourismus nachdenken. Denn es sind doch immerhin 1,5 bis 2 Milliarden gefahrene Kilometer, was einem CO2-Ausstoss einer 50 000-Personen-Stadt entspricht. Der Einkaufstourismus ist also auch aus umweltpolitischer Sicht ein relativ dunkles Kapitel.

Die heute behandelten Vorstösse sind ein sehr wichtiger Schritt zur Stützung unserer Detaillisten mit ihren Angestellten, zu verbesserter Steuergerechtigkeit und zu einem verminderten Ausstoss von Treibhausgasen. Sie schaffen also ein Fundament für einen stabilen und richtungsweisenden Weg.

Ich anerkenne grundsätzlich, dass die Kommission Aktivwerden in Aussicht stellt - vielleicht einmal, irgendwann einmal. Aber schon seit zwei Jahren drücken wir uns vor einem grundsätzlichen Entscheid, und das Problem wird grösser und grösser, trotz Vorhandensein der digitalen Möglichkeiten. Es ist mehr als Zeit, hier und heute diesen Pfahl einzuschlagen. Dass wir dann nochmals etwas umzäunen müssen, könnte sein, wäre aber auch egal. Ich persönlich werde alle Vorstösse unterstützen und bitte Sie, dies auch zu tun. Es sollte unserem Bundesrat möglich sein, daraus etwas Stabiles zu zimmern. Könnte er dies im Sinne der gesamten Problemstellung nicht tun, wäre es wohl um unsere oberste Behörde schlecht bestellt.

Noch etwas: Der Bundespräsident hat vorhin gesagt, das Geld wachse auch beim Bund nicht auf den Bäumen. Hier könnte man es meinen, denn er lehnt alle Vorstösse ab. Es ist halt alles, anscheinend auch beim Bundesrat, eine Frage der Bäume.

Ich stelle den Antrag, alle Vorstösse anzunehmen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion

Ich war als Ersatzmitglied in der vorberatenden Kommission dabei, bin demzufolge den Diskussionen und den Beschlüssen gefolgt und deshalb auch damit einverstanden. Die Kommission lehnt mein Anliegen und auch die anderen drei Anliegen, die auf der Traktandenliste stehen, nicht aus inhaltlichen, sondern aus formellen und prozeduralen Gründen ab. Die Behandlungsfrist für meinen Vorstoss läuft leider ab, und eine Sistierung sei nicht möglich, wurde uns gesagt.

Ja, ich muss Kollega Werner Hösli Recht geben: Die Bundesmühlen mahlen halt leider langsam, wesentlich langsamer, als sich der Einkaufstourismus entwickelt. Dieser explodiert förmlich, sowohl in der physischen Dimension - auf den motorisierten Einkaufstourismus hat Kollege Hösli hingewiesen - als auch in der Online-Dimension: Hier ist die Entwicklung sehr, sehr dynamisch. Ich kann auf Zahlen hinweisen: Im Jahr 2017 kamen 147 Millionen Kleinsendungen vom Ausland in die Schweiz, online geordert. Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass die Mehrwertsteuer erst ab 5 Franken Steuerpflicht fällig wird, heisst das, dass solche Einkäufe bis zu einem Betrag von 60 bis 62 Franken pro Sendung quasi mehrwertsteuerfrei sind. Würde man nun diesen Kleinsendungen jeweils 5 Franken Mehrwertsteuer zugrunde legen, dann können Sie ausrechnen, dass Mehrwertsteuerforderungen von 500 bis 600 Millionen Franken quasi verschenkt werden - ich sage es mal so. Auch das zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Dass dieser Handlungsbedarf besteht, zeigen auch die vielen Vorstösse - vier heute, eine weitere Standesinitiative aus dem Kanton Thurgau ist hängig. Daneben gibt es noch das Postulat der Finanzkommission des Nationalrates, und auch der Bundesrat ortet Handlungsbedarf. Von daher bin ich zuversichtlich, dass man das Ziel erreicht.

Ich bin mit der Kommission einig, dass nicht an mehreren Baustellen am gleichen Problem gearbeitet werden soll, sondern dass man sich fokussieren soll. Mit dem Postulat der Finanzkommission des Nationalrates will man an einer Baustelle arbeiten, aber man will diese Baustelle dann umfassend analysieren und dort auch darlegen, ob es für Verbesserungsmassnahmen einen Beschluss unseres Parlamentes braucht, ob es Verordnungsänderungen braucht oder, wie ich es in meinem Vorstoss gesagt habe, ob vielleicht auch staatsvertragliche Lösungen zielführend wären. Die Thematik soll unter diesen verschiedenen Blickwinkeln aufgearbeitet und analysiert werden; darauf beruhende Massnahmen sollen aufgezeigt werden.

Uns wurde in der Kommission versichert, dass dieser Bericht im dritten Quartal dieses Jahres vorliegen werde, also doch relativ zeitnah. Ich möchte Herrn Bundespräsident Maurer heute natürlich fragen, ob dem immer noch so ist. Kann diese Zeitvorgabe eingehalten werden, sodass die darauf beruhenden Massnahmen zügig umgesetzt werden können?

Abschliessend möchte ich noch auf etwas hinweisen: Die Kommission schreibt in ihren Erwägungen gleich mehrmals, dass man das gemeinsame Ziel verfolgen solle, dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Das ist, meine ich, eine Stossrichtung. Ich finde aber, dass die Gleichbehandlung der Konsumenten - insbesondere die steuerliche und zollmässige Gleichbehandlung - mindestens so wichtig oder fast wichtiger ist, als dem Einkaufstourismus entgegenwirken zu wollen. Unabhängig davon, ob man als Konsument im Inland oder im Ausland einkauft, sollte man steuerlich gleichbehandelt werden. Das wäre meines Erachtens ein mindestens so wichtiges Anliegen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ein Auto mit vier Personen kann Waren im Wert von 1200 Franken zollfrei importieren, ohne dass diese Personen auch nur einen einzigen Franken Mehrwertsteuer zu bezahlen haben. Nicht nur entgeht dem Staat die Mehrwertsteuer, sondern der Wirtschaft entgehen auch die Arbeitsplätze. Die Entlassungswelle in der Mode- und Textil-, aber auch in der Möbelbranche und das "Lädelisterben" in den ländlichen Regionen belegen diese tiefe Tristesse. In Neuhausen, meinem Wohnort mit immerhin über 10 000 Einwohnern, hat letztes Jahr die letzte Metzgerei ihre Tätigkeit aufgegeben. In meiner Kindheit gab es noch sieben Metzgereien. Fast alle zu Coop gehörenden Einzelhandelsketten wie Interdiscount, Import Parfumerie oder Christ Uhren haben im letzten Jahr Filialen abgebaut. Von den 9,5 Milliarden Franken, welche jährlich über den Online-Handel ausgegeben werden, verschwinden 1,6 Milliarden Franken oder fast ein Fünftel im Ausland. Der Einkauf im Ausland über den Online-Handel hat letztes Jahr um 10 Prozent zugenommen.

Wenn da bei uns Politikern nicht die Alarmglocken läuten, dann verstehe ich wahrlich nicht mehr, was die dauernden Diskussionen rund um das Thema Standortförderung Schweiz sollen. Fast täglich debattieren wir direkt oder indirekt, wie man den Wirtschaftsstandort attraktiv hält und die Arbeitsplätze erhalten kann. Hier aber, beim Einkaufstourismus und beim Online-Handel - welcher ebenfalls eine Form von Einkaufstourismus im Ausland ist -, scheint in Bundesbern noch nicht jeder die Dramatik realisiert und kapiert zu haben.

Wozu führen wir denn diese Standortdiskussionen? Wollen wir denn nun Arbeitsplätze schaffen oder abbauen? Zumindest höre ich bei fast jedem wirtschaftsrelevanten Thema von politisch links bis rechts, wie wichtig es sei, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Nun, genau jetzt und hier haben wir es in der Hand, Taten folgen zu lassen und Arbeitsplätze zu erhalten. Der Einkaufstourismus zusammen mit dem Einkauf aus dem Ausland über den Online-Handel ist zurzeit der grösste Jobkiller in der Schweiz.

Hinzu kommt, dass man in der geografisch kleinen Schweiz mit einem Sprung im Ausland ist. Wie soll ein Detaillist oder ein Gewerbler, welcher Non-Food oder Near-Food verkauft, überleben, wenn es nicht einmal der Metzger schafft, welcher Nahrungsmittel verkauft? Da engagieren wir uns für tiergerechte Haltung und bewilligen dafür gewaltige Subventionen, um im selben Atemzug jedem Bürger den zollfreien Einkauf von einem Kilo Fleisch zu erlauben. Der Kleinmetzger wird nicht überleben und somit auch sein Berufsstand nicht. Logisch, beklagen sich die Berufsbildungsämter bei der Rekrutierungshilfe, dass der Beruf des Metzgers nicht mehr angesehen und zukunftsträchtig sei.

Den Einkaufstourismus - gepaart mit dem nach wie vor teuren Schweizerfranken, dem immer teurer werdenden Schweizer Boden, der unmittelbaren Einkaufsnähe zum grenznahen Ausland und natürlich, das stimmt, den viel tieferen Preisen und billigeren Produkten im Ausland - darf man als grösste wirtschaftliche Herausforderung anerkennen. Der Einkaufstourismus killt den Schweizer Handel, den Detailhandel, er killt unsere "Lädeli", er killt unsere Arbeitsplätze, er killt unseren Nachwuchs, und er killt unser Dorfleben. So etwa in Stein am Rhein, einem hübschen Städtchen in meinem Kanton: Da verlässt die Migros nach 42 Jahren die Altstadt, und das, obwohl das Städtchen Stein am Rhein im Jahr 800 000 Gäste zählt. Wenn in Stein am Rhein bei dieser Traumfrequenz von Gästen und Kunden nicht einmal mehr die Migros im Zentrum verbleibt, wie sollen denn andere Detaillisten in kleineren Gemeinden gerade im grenznahen Gebiet überleben?

Da der hier vorliegende Vorstoss - ich spreche vor allem zur Motion Hösli - aus dem Kanton Glarus, also wahrlich nicht aus einem Grenzkanton stammt, sollten wir die negativen Auswirkungen des Einkaufstourismus endlich ernst nehmen. Dem Tourismus und der Hotelbranche greifen wir finanziell immer wieder unter die Arme. Es wäre endlich an der Zeit, die Hürde der viel zu hohen Zollfreigrenze abzubauen.

Die grössten Online-Anbieter, das wissen Sie, sitzen in China und anderswo im Ausland. Warum sage ich das? Weil der ganze Online-Handel ebenfalls einen gewaltigen Einfluss auf den hiesigen Detailhandel und die so überlebenswichtige Kundenfrequenz hat. Die meisten Online-Anbieter liefern mehrwertsteuerfrei am Staat vorbei in die Schweiz. Jährlich kommen rund 33 Millionen Kleinwarensendungen in die Schweiz, ohne Mehrwertsteuer, ohne Zollabgabe. Über 70 Prozent, also etwa 23 Millionen, stammen aus China und Hongkong. Die Oberzolldirektion ist gar nicht in der Lage, alle diese rund 100 000 Pakete pro Tag auf die Richtigkeit der Deklaration und des angegebenen Warenwerts kontrollieren oder prüfen zu lassen. Ohne Kunden- und Passantenfrequenz überlebt kein Detailhandelsgeschäft, das wissen wir alle. Der Einkaufstourismus zusammen mit dem Online-Handel entzieht dem Schweizer Gewerbler die überlebenswichtige Kundenfrequenz.

Serge Gaillard, der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, beziffert den Mehrwertsteuerverlust wegen des Einkaufstourismus auf mehrere Hundert Millionen Franken, seit die Nationalbank den Mindestkurs zum Euro aufgegeben hat. Dass unter diesem Gesichtspunkt der Bundesrat die Motion Hösli immer noch zur Ablehnung empfiehlt, ist bemerkenswert. Hand aufs Herz: Seit Sie, Herr Bundespräsident, diese Motion zur Ablehnung empfohlen haben, hat die Zollverwaltung eine App kreiert - wir haben davon gehört -, die ganz viele Ihrer Gegenargumente wie fehlendes Personal oder lange Warteschlangen an den Zollämtern längst zu Makulatur hat verblassen lassen.

Ich hätte für die ablehnende Haltung des Bundesrates auch kein Verständnis, wenn die Schweiz eine gleich hohe oder tiefe Zollfreigrenze wie die umliegenden Länder hätte. Doch diese haben alle eine markant tiefere Zollfreigrenze. In Italien liegt sie bei 155, in Frankreich bei 175 und in Österreich bei 75 Euro. Deutschland kennt gar keine Limite. Das haben wir gehört. Dort kann der Konsument ab dem allerersten Euro die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurückerstatten lassen. Das ist auch der Grund, warum es alleine an der deutsch-schweizerischen Grenze jährlich Millionen Abstempelungen wegen der deutschen Mehrwertsteuer gibt. In Singen, an der Grenze zu meinem Kanton, sind das 37 000 Ausfuhrzettel täglich oder 12 Millionen pro Jahr.

Diese Zahlen sollten ein Indiz dafür sein, dass der Einkaufstourismus für unsere Volkswirtschaft ein Riesenproblem ist und wir dieses Problem endlich angehen sollten. Ziehen wir mit den umliegenden Staaten gleich, und senken wir die Zollfreigrenze! Ich wiederhole es, weil es so wichtig ist: Eine unserer wichtigsten Aufgaben hier in diesem Rat, als Politiker, ist es, den Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig und prosperierend am Leben zu erhalten und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Milliarden von Schweizerfranken, die in den Einkaufstourismus abwandern, gefährden, gepaart mit dem boomenden ausländischen Online-Handel, unsere inländische Volkswirtschaft.

Ich bitte um Annahme der Motion Hösli.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Vielen Dank für die spannende Debatte! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass man diese doppelte Nichtbesteuerung des Konsums beheben möchte; das möchte ich klar betonen. Ich möchte wirklich noch einmal sauber festhalten - ich glaube, das darf ich auch im Namen der Kommission sagen -: Die Kommission spielt hier nicht auf Zeit. Wir möchten so schnell wie möglich mit einem vernünftigen Vorschlag kommen.

Ich möchte Sie aber darauf hinweisen: Die Welt ist nicht ganz so einfach. Herr Minder hat vorhin z. B. die 12 Millionen abgestempelten Zettel erwähnt, die pro Jahr hereinkommen: Eines der Probleme ist, dass es diese Zettel vielleicht gar nicht gibt, weil man sich die Mehrwertsteuer in Deutschland auch ohne abgestempelten Zettel zurückerstatten lassen kann. Das ist eines der Probleme, die wir haben. Es ist relativ schwierig, diese Schnittstelle sauber zu gestalten.

Sie haben die Freigrenzen von anderen Ländern erwähnt. Da müssen wir uns bewusst sein: Für Österreich, für Italien und für Frankreich ist die Situation einfach. Innerhalb der EU ist das Problem gelöst. Die Hochpreisinsel Schweiz ist nicht eine Folge des Einkaufstourismus. Innerhalb der EU ist das Problem gelöst, weil es zwischen den EU-Staaten Abmachungen dafür gibt, wie die Mehrwertsteuer und ihre Rückforderung funktioniert. Vielleicht wäre es ein Weg, wenn die Schweiz in diese Abmachungen einstiege. Das wäre vermutlich der einfachste Weg, aber dazu müsste man natürlich auch europapolitisch den einen oder anderen vernünftigen Entscheid fällen. Als Insel können Sie das Problem nicht lösen.

Ich kann Ihnen noch mehrere Beispiele dafür bringen, wie Sie das Problem als Insel nicht lösen können. Sie haben gesehen, dass Alibaba aus China Hunderte, Tausende, vielleicht bald Hunderttausende von Päckchen in die Schweiz schickt und einen subventionierten Posttarif hat. Jetzt ist man ja auf die clevere Idee gekommen, dass man China diesen subventionierten Posttarif abspricht. Das hat bereits dazu geführt, dass Alibaba nun aus Vietnam liefert; es wird immer noch einen subventionierten Posttarif haben. Das ist die Situation, in der wir stecken.

Dann möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es auch einen umgekehrten Einkaufstourismus gibt. Die Schweiz ist ein offenes Land mit ganz vielen Touristen, und es ist ein riesiger Unterschied, ob Sie mit dem Auto nach Konstanz oder Singen fahren und dort einkaufen gehen oder ob Sie von den Ferien zurückkommen, am Flughafen Kloten landen und dann hereinkommen oder hinausgehen. Ich glaube, es ist sinnvoll, diese Situation, diese Unterschiede genau anzuschauen und nicht eine Gesetzgebung zu machen, die entweder zu einem Witz verkommt oder dann zu so komischen Situationen führt, in denen man - wie ich das vorhin gesagt habe - Dinge mit Busse bedroht, die eigentlich läppisch sind. Ich glaube, es lohnt sich, das hier genau anzuschauen.

Kurze Zusammenfassung: Die Kommission will etwas machen. Die Kommission will schnell etwas machen. Aber die Kommission will etwas mit Hand und Fuss machen. Bitte schenken Sie der Kommission Ihr Vertrauen, und stimmen Sie ihr zu.

Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat beurteilt die Situation des schweizerischen Detailhandels auch so, wie Sie das jetzt ausgeführt haben. Hier ist etwas losgetreten worden, das den Detailhandel insbesondere im Grenzgebiet gefährdet. Inzwischen ist noch der Online-Handel dazugekommen. Vor zwei, drei Jahren haben wir noch vor allem über den Einkaufstourismus diskutiert. Zusätzlich haben wir heute pro Tag 150 000 Päcklein aus dem Ausland, jeden Tag 150 000 Online-Bestellungen, die in die Schweiz kommen. Das Ganze ist sowieso ein Mengenproblem; hierzu einige Zahlen: Jeden Tag überqueren mehr als zwei Millionen Personen die Schweizer Grenze. Jeden Tag sind es 750 000 Personenwagen und 21 000 Lastwagen. Es ist auch ein Mengenproblem, und wir brauchen Regelungen, um entsprechende Kontrollen machen zu können und das durchzusetzen. Das kann aber keine Entschuldigung sein.

Wir arbeiten intensiv daran. Wir haben das Mehrwertsteuergesetz geändert. Ausländische Lieferanten, die Waren für mehr als 100 000 Franken in die Schweiz liefern, sind mehrwertsteuerpflichtig, auch wenn sie im Ausland ansässig sind. Das greift seit dem 1. Januar 2019. Das scheint zu klappen. Es ist etwas aufwendig, sie alle zu erfassen und die Steuern einzutreiben. Aber das läuft. Zudem haben wir die Zoll-App, das kann jetzt automatisch gemacht werden. Auch das funktioniert und wird täglich mehr benutzt.

Wir haben die Fragen selbstverständlich geprüft, Herr Hegglin hat sie angesprochen. Für einen Staatsvertrag braucht es zwei Partner. Bei Deutschland ist die Situation genau umgekehrt: Die deutschen Detailhändler an der Grenze sind froh, wenn jeder Franken Mehrwertsteuer zurückerstattet wird. Das ist für sie attraktiv, Deutschland wird das nicht ändern. Es ist uns bis jetzt nicht gelungen, auch nur im Ansatz ins Gespräch zu kommen. Diese Staatsvertragsfragen betreffen immer zwei Seiten. Deutschland ist, Sie haben das gesagt, ein grösseres Problem als die anderen umliegenden Länder. Der Online-Handel kommt dazu.

Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2017 ein Postulat angenommen. Ihre Kommission wartet auf diesen Bericht. Der Bericht ist bei uns gestern in die Ämterkonsultation gegangen. Sie werden ihn voraussichtlich im Mai dann erhalten.

Wir würden es eigentlich begrüssen, wenn Sie den Weg Ihrer Kommission gehen. Dann haben Sie diesen Bericht, die breite Auslegeordnung insbesondere zur Frage der Mehrwertsteuer, und dann haben Sie die Möglichkeit, das zu beurteilen. Wenn Sie die Motionen jetzt noch annehmen, dann werden diese eigentlich bereits überholt sein durch den entsprechenden Bericht, der fertig erstellt ist und dann zu Ihnen kommt. Massnahmen können in die Richtung gehen, die Sie mit den Motionen fordern, das werden Sie dann beurteilen können.

Eine unserer Schwierigkeiten ist die Masse, ich habe es schon gesagt. Wie gehen wir mit dieser Masse um, wie kontrollieren wir sie, wie setzen wir das entsprechend um? Die Schweiz, das kann man schon sagen, ist ein Sonderfall. Die Schweiz ist ein Hochlohnland, und damit sind Produkte bei uns teurer - in einem Umfeld rund um uns herum, das wesentlich günstiger ist. Dieses Problem können wir nicht definitiv lösen; wir können versuchen, es etwas abzuschwächen. Insbesondere beim Einkaufstourismus stellen wir in der Tendenz eher einen leichten Rückgang fest; das Bewusstsein, es sei besser, in der Schweiz einzukaufen, scheint eher etwas zuzunehmen, aber das Problem ist nicht gelöst.

Ich würde Ihnen empfehlen, Ihrer Kommission zu folgen, die Vorstösse, die aus zeitlichen Gründen jetzt wegfallen, abzulehnen und den Bericht, der Ihnen im Mai zur Verfügung stehen sollte, zu behandeln. Dann haben wir eine Gesamtschau und können entsprechende Massnahmen ergreifen.

Es ist ja nicht so, dass der Bundesrat einfach nichts macht, ganz im Gegenteil. Wir sind intensiv daran, in diesen Bereichen mit technischen Hilfsmitteln Regelmässigkeiten festzustellen, z. B. mit Videos festzuhalten, welche Autos immer, wann und wie oder zu Unzeiten kommen; das kennen wir alles, da können wir zugreifen. Das machen wir, unser Grenzwachtkorps und der Zoll sind intensiv daran, ständig Verbesserungen zu erzielen. Ich glaube, dass das in diesen Bereichen auch recht gut funktioniert.

Aber in einem kleinen Land wie der Schweiz die ganz grosse Menge, jedes dieser 150 000 Päcklein, mehr als zwei Millionen Personen, jeden Tag 750 000 Fahrzeuge zu kontrollieren - das sind einfach praktische Schwierigkeiten, mit denen wir uns herumschlagen. Aber auch mit Dazit, dem neuen Programm, das wir erarbeiten, wird es Verbesserungen geben; die Probleme können wahrscheinlich insbesondere mit zusätzlichen technischen Hilfsmitteln besser gelöst werden.

Ich bitte Sie, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen und dann diesen Bericht zu behandeln.

Abstimmung

18.300

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 14 Stimmen

Dagegen ... 30 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

17.3131

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 14 Stimmen

Dagegen ... 30 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

17.3428

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 12 Stimmen

Dagegen ... 30 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

17.3417

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 10 Stimmen

Dagegen ... 32 Stimmen

(2 Enthaltungen)