17.311, 18.307, 17.318
Aufstockung des Grenzwachtkorps / Aufstockung des Grenzwachtkorps / Aufstockung des Grenzwachtkorps
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Antrag der Kommission
Der Initiative 17.311 keine Folge geben und die Initiativen 18.307 und 17.318 abschreiben
Antrag Rieder
Die Initiative 18.307 nicht abschreiben
Antrag Engler
Die Initiative 17.318 nicht abschreiben
Proposition de la commission
Ne pas donner suite à l'initiative 17.311 et classer les initiatives 18.307 et 17.318
Proposition Rieder
Ne pas classer l'initiative 18.307
Proposition Engler
Ne pas classer l'initiative 17.318
Le président (Fournier Jean-René, président): Vous avez reçu trois rapports écrits de la commission.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Ich halte mein Votum gleich für alle drei Standesinitiativen. Ihre Kommission behandelte die Standesinitiative St. Gallen 17.311 zusammen mit den nahezu gleichlautenden Standesinitiativen Graubünden 17.318 und Wallis 18.307. Diese drei Standesinitiativen befinden sich allerdings nicht im gleichen Verfahrensstadium.
Zunächst zur Initiative des Kantons St. Gallen 17.311: Formell befinden wir uns bei dieser Initiative noch im Vorprüfungsverfahren. Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reichte der Kanton St. Gallen am 22. Mai 2017 eine Standesinitiative ein, mit der die Bundesversammlung zu den Massnahmen eingeladen wurde, das Grenzwachtkorps aufzustocken und materiell zeitgemäss auszurüsten. Der Ständerat gab der Initiative am 12. September 2017 mit 29 zu 15 Stimmen keine Folge. Der Nationalrat hingegen gab der Initiative am 27. September 2018 Folge. Damit wurde zwischen den Räten eine Differenz geschaffen, und Ihre SiK traktandierte daraufhin die Standesinitiative an ihren Sitzungen vom 22. Oktober sowie vom 13. November 2018, also gleich zweimal. Da im Rahmen des Voranschlags 2019 die Finanzierung von 44 zusätzlichen Vollzeitstellen für das Grenzwachtkorps beantragt war, sistierte Ihre SiK die Behandlung dieser Standesinitiative 17.311. In der Wintersession 2018 stimmten die beiden Räte im Rahmen des Voranschlags 2019 den 44 zusätzlichen Vollzeitstellen für das Grenzwachtkorps zu. Am 11. Februar dieses Jahres behandelte Ihre SiK diese Standesinitiative erneut und stellt Ihnen nun einstimmig den Antrag, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.
Zu den Initiativen des Kantons Wallis 18.307 und des Kantons Graubünden 17.318: Mit beiden Standesinitiativen wird beinahe identisch gefordert, dass das Grenzwachtkorps personell aufgestockt und materiell zeitgemäss ausgerüstet wird. Diese beiden Initiativen befinden sich bereits in der zweiten Phase, da ihnen sowohl der Ständerat, nämlich am 25. September 2018 mit 25 zu 19 Stimmen, wie auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates, nämlich am 8. Oktober 2018 mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, Folge gegeben haben. Formell hat der Ständerat nun eigentlich den Auftrag, bis zur Wintersession 2020 eine Vorlage im Sinne der beiden Initiativen auszuarbeiten. Gemäss Artikel 113 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hat die Kommission aber auch die Möglichkeit, dem Rat die Abschreibung der Initiativen zu beantragen, wenn die Initiativen durch einen anderen Erlassentwurf erfüllt sind oder der Auftrag an die Kommission nicht aufrechterhalten werden soll. Von Artikel 113 Absatz 2 möchte die Kommission nun Gebrauch machen. Nachdem in der Wintersession 2018 die beiden Räte im Rahmen des Voranschlags 2019 die Finanzierung von 44 zusätzlichen Vollzeitstellen für das Grenzwachtkorps bewilligt haben, beantragt Ihnen Ihre Kommission nun einstimmig, die beiden Standesinitiativen gemäss Artikel 113 des Parlamentsgesetzes abzuschreiben.
Zur Begründung: Das Parlament hat dem Grenzwachtkorps, wie schon erwähnt, in der vergangenen Wintersession 44 zusätzliche Vollzeitstellen zugesprochen, was nun dem Mehrjahreskonzept des Bundesrates zur Aufstockung des Grenzwachtkorps entspricht. Diese Stellen sind nun gesichert. Das Hauptanliegen aller drei Standesinitiativen kann damit als erfüllt betrachtet werden. In der Umsetzung geht es nun auch darum, auf die laufenden Transformationsprozesse zu setzen. Durch das Programm Dazit sollen Effizienzsteigerungen erzielt und Ressourcen freigespielt sowie die Ausbildung der Grenzwacht und des Zollwesens von Grund auf reformiert werden. Es ist deshalb nicht zielführend, zum jetzigen Zeitpunkt neues Personal für das Grenzwachtkorps sofort anzustellen und auszubilden, welches dann wenig später umgeschult werden muss. Von kurzfristigen und punktuellen Verschiebungen gilt es abzusehen. Vielmehr soll die Umsetzung mit mittel- und langfristigem Horizont und im Rahmen dieses Gesamtkonzepts erfolgen.
Vor ihrem Entscheid wurde die Kommission von den Verantwortlichen des Grenzwachtkorps über die Lage an der Grenze sowie über den Stand des Projekts Dazit informiert. Sie erachtet Dazit als zentral für die mittel- und langfristige Ressourcenplanung. Aus diesen Gründen wünscht die Kommission, dass sie regelmässig über die Lage an der Grenze und den Stand des Projekts informiert wird, damit sie auch entsprechend Einfluss nehmen kann, insbesondere, was die Umsetzung des Projekts Dazit betrifft.
Die SiK-SR beantragt Ihnen einstimmig, der Standesinitiative 17.311 keine Folge zu geben und die Standesinitiativen 17.318 und 18.307, denen bereits Folge gegeben worden ist, gemäss Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes abzuschreiben.
Ich habe gesehen, dass Herr Kollege Engler, was die Standesinitiative Graubünden anbetrifft, noch einen Antrag auf Nichtabschreibung eingereicht hat. Gerne würde ich dann nach der Begründung von Herrn Kollege Engler auch noch kurz einige Ausführungen dazu machen.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion
Ich nehme konkret Bezug auf die Standesinitiative 17.318 aus meinem Kanton Graubünden, für die die SiK die Abschreibung beantragt. Das Thema betrifft aber alle drei diskutierten Standesinitiativen, unabhängig davon, in welchem Verfahrensstadium sie sich befinden, weil mit allen drei Initiativen das gleiche Ziel verfolgt wird, nämlich die Aufstockung des Grenzwachtkorps.
Unsere SiK, vor allem aber die Verwaltung tut sich schwer, wenn es darum geht, die Höhe der Bestände des Grenzwachtkorps überhaupt nur zu diskutieren, und man möchte mit dem Abschreibungsantrag dieses für die Verwaltung womöglich leidige Thema der Erhöhung des Bestandes des Grenzwachtkorps endlich vom Tisch haben. Das ist aus mehrfachen Gründen erstaunlich: Erstens hat eine Vielzahl von Kantonen mit entsprechenden Standesinitiativen den Bund zum Handeln aufgefordert. Zweitens aber haben wir, also der Ständerat selber, mindestens den Standesinitiativen Graubünden und Wallis Folge gegeben. Drittens haben beide Kammern, also Ständerat und Nationalrat, keine zwei Monate vor dem Entscheid der SiK, die Abschreibung zu beantragen, in der Budgetberatung im vergangenen Jahr eine Erhöhung des Bestandes des Grenzwachtkorps um 44 Vollzeitstellen beschlossen und das Globalbudget der Eidgenössischen Zollverwaltung entsprechend erhöht. Man hat also das Globalbudget bewilligt und dieses um die erforderlichen Mittel für 44 Vollzeitstellen aufgestockt.
Wie bindend ein Budgetbeschluss ist beziehungsweise wie viel Spielraum der Bundesrat und die Verwaltung haben, um eine beschlossene Budgetaufstockung zu sabotieren beziehungsweise nicht zu beanspruchen, mag vielleicht eine parlamentsrechtlich interessante Frage sein. Ob sich das Parlament das gefallen lässt, ist aber eine politische Frage. Ich meine, uns sollte es nicht gleichgültig sein, was mit unseren Beschlüssen im Rahmen der Budgetberatung geschieht. Wir sollten nicht zum Mittel der "Durchsetzungs-Initiative" greifen müssen, um beschlossenen Budgetpositionen auch zum Durchbruch zu verhelfen.
Schauen wir auf die Begründung der SiK, warum sie diesen Abschreibungsantrag stellt, so zeigt sich, dass sie auf Artikel 113 des Parlamentsgesetzes verweist. Was steht da genau geschrieben? Da steht in Absatz 1, dass eine Abschreibung beantragt werden kann, wenn innert zwei Jahren kein Erlassentwurf vorliegt. Diese Frist ist noch lange nicht abgelaufen, sie läuft am 25. September 2020 ab. Bis dann hätte die Kommission Zeit, dem Parlament einen entsprechenden Erlassentwurf vorzulegen.
Nach Absatz 2 von Artikel 113 des Parlamentsgesetzes kann eine Initiative in zwei Fällen zur Abschreibung beantragt werden: wenn sie gemäss Litera a "durch einen anderen Erlassentwurf erfüllt ist" - das ist vorliegend nicht der Fall - oder, gemäss Litera b, wenn "der Auftrag an die Kommission nicht aufrechterhalten werden soll". Darauf beruft sich auch unsere Kommission.
Nach Auffassung der SiK soll also der Auftrag - keine zwei Monate nach dem erfolgten Budgetbeschluss - nicht weiter aufrechterhalten werden. Sie vertraut darauf, dass das Informatikprogramm und -projekt Dazit kurzfristig die Sicherheit an der Grenze erhöhen wird. Ich habe da meine Zweifel.
Wir haben heute Morgen ja verschiedentlich vom Wunderprojekt Dazit gesprochen. Dieses Projekt soll vieles lösen: Es soll eine vereinfachte Zollabwicklung ermöglichen, die Mehrwertsteuer-Problematik im Grenzverkehr lösen, auch die Probleme mit dem Online-Handel und sogar noch den Grenzschutz verbessern und damit mehr Sicherheit im Inland schaffen. Ich bin gespannt, welche Ansprüche, die man mit diesem Informatikprojekt verknüpft, auch tatsächlich befriedigt werden können.
Wir haben heute über die Vorstösse betreffend die Subventionierung des Einkaufstourismus gesprochen, über die Standesinitiative St. Gallen 18.300, die Motion Hösli 17.3131, die Motion Hegglin Peter 17.3428 und die Motion Dobler 17.3417. In der Stellungnahme zur Motion Hösli sagte uns der Bundesrat, dass "aufgrund der aktuellen Situation ... die vorhandenen Ressourcen des Grenzwachtkorps prioritär für die Bekämpfung der irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität eingesetzt" werden sollen. Damit sagt der Bundesrat auch, dass der Bestand zu klein ist, um alle Aufgaben lösen zu können, die an der Grenze entstehen, sei es bei der Abwicklung der Wareneinfuhr oder bei den Grenzkontrollen.
Aufschlussreich ist die Interpellation Gysi 18.3885. In dieser Interpellation wird gefragt, was das Dazit-Projekt genau für die Zollverwaltung bedeutet. Es geht dabei vor allem um personalrechtliche Themen. Man fürchtet, dass in der Zollverwaltung Personal abgebaut werden muss. Zur neunten der gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat in seiner Antwort vom 14. November 2018 wie folgt: "Die EZV soll mittelfristig nur noch über einen Personalkörper mit einer einheitlichen Basisausbildung und Spezialisierungen in den Bereichen Personen, Waren und Transportmittel verfügen. Dabei kann grossenteils auf den heutigen Ausbildungen aufgebaut werden. Ziel ist es, das gesamte Personal der EZV flexibler und risikoorientierter einsetzen zu können. Der erforderliche Aus- und Weiterbildungsbedarf kann noch nicht beziffert werden."
Das heisst nichts anderes, als dass aus Mitarbeitenden der Zollverwaltung, die heute vor allem auch im administrativen Bereich tätig sind, in Zukunft bewaffnete Grenzwächter werden sollen. Das Profil des Grenzwächters soll sich - immer vorausgesetzt, dass Dazit auch erfolgreich abgeschlossen wird - in Zukunft verändern. Das ist womöglich der Grund, weshalb sich der Bundesrat und die Eidgenössische Zollverwaltung zieren, das Grenzwachtkorps im heute bekannten beruflichen Umfeld aufzustocken.
Man muss aber wissen, dass die Umsetzung der Vorgaben des Parlamentes - ich spreche von unserem Budgetbeschluss, 44 zusätzliche Vollzeitstellen für die Grenzwacht zu schaffen - einige Jahre beanspruchen wird. Die Umsetzung dieser Vorgabe benötigt für die Personalsuche und die Ausbildung, bis diese Leute auch in den Einsatz kommen, eineinhalb bis zwei Jahre. Wir haben das mehrfach gehört. Selbst bei der schnellstmöglichen Aufstockung des Grenzwachtkorps würde es mindestens bis 2021 dauern, bis diese Aufstockung auch wirksam würde.
Wenn man die Rekrutierung jetzt an die Hand nähme, würde sich diese auf Kandidatinnen und Kandidaten konzentrieren, die dem heutigen Anforderungsprofil des Grenzwächters auch entsprechen. Wir wissen, dass der Arbeitsmarkt, das Angebot an geeigneten Kandidaten, welche dem Berufsprofil entsprechen, je nach Region - und ich spreche jetzt vor allem auch aus Sicht eines ländlichen Kantons - eher ausgetrocknet ist. - Ich komme gerade zum Schluss, Herr Präsident. Ich sehe, Sie werden ungeduldig; ich auch! (Heiterkeit)
Das Projekt Dazit soll innerhalb der Zollverwaltung durch Stellentransfers vom Zoll ins Grenzwachtkorps realisiert werden. Der Bestandsausgleich wird womöglich noch viel länger dauern, bis die Aufstockung dann auch realisiert ist, bis alle Mitarbeiter des Zolls uniformiert sind und die geeigneten Mitarbeiter dann auch noch bewaffnet ihre Sicherheitsaufgabe an der Grenze wahrnehmen können.
Sie hören aus dem heraus, dass ich grosse Zweifel habe, dass hier im Dunkeln eine Umorganisation und eine Umstrukturierung im Gange ist. Womöglich werden wir uns dann die Augen reiben, wenn der Grenzschutz, die Sicherheit an der Grenze, darunter leidet.
Wenn wir jetzt diesem Abschreibungsantrag der Kommission folgen, was machen wir dann? Dann annullieren wir einmal unseren Budgetbeschluss vom Dezember, der sagt: Wir wollen für das Jahr 2019 die Mittel für 44 Vollzeitstellen zur Verfügung stellen! Mit dem Abschreiben dieser Standesinitiativen sagen wir: Was interessiert uns unser Geschwätz von gestern, nämlich der Beschluss zur Budgeterhöhung? Wir kaufen die Katze im Sack und schauen, was dann herauskommt. Ich möchte der Kommission zugutehalten, dass es ihr nicht gleichgültig ist, wie mit dem Dazit-Projekt weiter verfahren wird. Man hat in der Kommission verlangt, dass periodisch darüber informiert wird. Ich meine, wir sollten uns diese Zeit auch geben, indem wir von der Abschreibung der Standesinitiativen absehen. Das kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt noch machen, wenn wir genauer wissen, wie diese Transformation von Zöllnern, die heute eher administrativ tätig sind, zu Grenzwächtern vollzogen wird.
Um etwas Druck auf der Leitung zu behalten, würde ich Ihnen empfehlen, die Standesinitiative Graubünden nicht abzuschreiben.
Kuprecht Alex · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben es jetzt schon mehrfach gehört: Wir befinden uns jetzt in Bezug auf Zollverwaltung und Grenzwacht in einer Transformationsphase. Das Berufsbild des Grenzwächters, Herr Kollege Engler, wird es nicht mehr geben. Es wird keine Grenzwächter mehr geben. Es wird Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung geben, die alles können und auch Grenzschutzaufgaben übernehmen werden. Aber das ursprüngliche, alte Berufsbild des Grenzwächters mit Hut im Gebirge wird es so wahrscheinlich nicht mehr geben.
Die Digitalisierung, die Einzug hält, macht es erforderlich, dass jetzt ein Wandel und eine Transformation im Bereich des Zolls, des Grenzschutzes und auch der Grenzwacht passieren wird. Das Anforderungsprofil, das Sie heute für den Grenzwächter noch haben, wird sich in der Zukunft stark verändern. Die Fähigkeiten, die heute nur Grenzwächter haben, wird es so nicht mehr brauchen, sondern es wird ein völlig neues Anforderungsprofil erstellt werden, sodass die künftigen Mitarbeiter der Zollverwaltung sowohl diese wie auch alle anderen Aufgaben werden erledigen können.
Es macht im Moment keinen Sinn, nochmals aufzustocken, nachdem wir den Bestand des Grenzwachtkorps schon mehrmals aufgestockt haben, einmal um 22 Stellen und das letzte Mal mit dem Budget um 44 Stellen. Es macht jetzt keinen Sinn, Grenzwächter einzustellen, deren Anforderungsprofil in der Zukunft nicht mehr so aussehen wird. Wenn schon, müssen wir jetzt aufpassen, dass wir die richtigen Leute in der Zollverwaltung einstellen, die das künftige Anforderungsprofil erfüllen werden. Die Mitarbeiter der Zollverwaltung werden jetzt im Rahmen von Dazit umgeschult, um auch andere Aufgaben im Bereich Grenzschutz übernehmen zu können. Wenn Sie jetzt nochmals aufstocken bis zum Gehtnichtmehr, werden Sie nicht darum herumkommen, künftig eine grössere Entlassungswelle auslösen zu müssen, weil man mit dieser Transformation erwartet, dass ungefähr 300 Stellen in der Zollverwaltung nicht mehr benötigt werden. Das heisst, es macht jetzt überhaupt keinen Sinn, zusätzliche Grenzwächter zu rekrutieren, die dann in drei, vier Jahren allenfalls einsatzbereit sind, sondern es macht viel mehr Sinn, die Arbeiten am Programm Dazit jetzt möglichst schnell voranzutreiben und die entsprechende Fluktuation, die es im Grenzwachtkorps gibt, mit Pensionierungen, sonstigen Abgängen in Polizeikorps usw., möglichst schnell auszugleichen. Dies soll mit der Transformation der Mitarbeitenden der Zollverwaltung zwecks Übernahme anderer Grenzschutzaufgaben erfolgen.
Es macht wirklich keinen Sinn, jetzt Standesinitiativen aufrechtzuerhalten, die so, wie sie formuliert sind, in Zukunft nicht mehr notwendig sein werden. Da müssen wir einfach ehrlich sein. Was ich vor allem nicht möchte: Ich möchte jetzt nicht Grenzwächter einstellen und nachher dutzendweise Zollverwaltungsmitarbeiter entlassen - das möchte ich nicht. Man sollte jetzt vielmehr versuchen und Wert darauf legen, diese nichtbenötigten Stellen in der Zollverwaltung zu transformieren, mit der Ausbildung in anderen Tätigkeiten im Bereich des Grenzschutzes und umgekehrt. Man sollte jetzt nicht den Dotationsbereich aufbauen und nachher Leute in der Zollverwaltung entlassen. Ich glaube, das sind wir diesen Mitarbeitern der Zollverwaltung auch schuldig, dass wir in einer so wichtigen Transformation, in der wir jetzt stecken, sehr sorgfältig vorgehen. Darum macht es meines Erachtens keinen Sinn, jetzt Standesinitiativen aufrechtzuerhalten, die in der Form und in der Auslegung ihres Textes so in Zukunft gar nicht mehr notwendig sein werden.
Die Kommission, Herr Kollege Dittli hat es gesagt, wird sich regelmässig über den Stand dieses Transformationsprogramms Dazit informieren, nicht zuletzt auch aufgrund der Erfahrung in der Armee mit der WEA, das ist jetzt wichtig. Wir haben auch in anderen Bereichen immer wieder Standberichte verlangt. Herr Bundespräsident Maurer hat es heute Morgen gesagt: Wir sind im Bereich Dazit in Bezug auf die Zeitachse voraus, wir haben die Kosten unterschritten. Wir haben den Eindruck erhalten, dass dieses Dazit sehr gut aufgegleist ist. Geben wir ihm jetzt eine Chance. Versuchen wir der Transformation, dem neuen Berufsbild, Rückenwind zu verschaffen, und halten wir nicht an Standesinitiativen fest, die das Grenzwachtkorps, das es künftig so gar nicht mehr geben wird, aufstocken wollen.
Ich möchte Sie bitten, der Kommission zu folgen und diese Standesinitiativen abzuschreiben. Sie können davon ausgehen, dass sicher gar nichts passieren wird, auch wenn wir sie aufrechterhalten.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Das letzte Votum von Herrn Kollege Kuprecht würde eine ans Parlament gerichtete Bankrotterklärung bedeuten. Ich möchte vorweg formell den Hinweis machen, dass ich aus Kohärenzgründen auch für die Walliser Standesinitiative einen Nichtabschreibungsantrag deponiert habe, weil ich nicht möchte, dass man aus einem ungleichen Prozedere darauf schliessen könnte, dass der Kanton Wallis es nicht mehr als notwendig betrachtet, das Grenzwachtkorps aufzustocken.
Ich sage es offen und in aller Härte: Die vorberatende Kommission und die Verwaltung verteilen hier Placebopillen an die Grenzkantone. Wieso? Den Erwägungen der Kommission und den Äusserungen von Kollege Kuprecht ist zu Recht zu entnehmen, dass wir gemäss Mehrjahreskonzeption zwar wohl vierzig zusätzliche Vollzeitstellen vorsehen wollen, aber nicht im Traum daran denken, dieses Personal für das Grenzwachtkorps auch einzustellen. Es wird auch in den Erwägungen ausdrücklich darauf hingewiesen: Es sei nicht zielführend, zum jetzigen Zeitpunkt neues Personal für das Grenzwachtkorps anzustellen und auszubilden. Das betrachte ich als Placebo.
Jetzt ist die Frage, ob wir Medizin oder Placebo verabreichen müssen. Das ist die Grundsatzfrage. Kollege Kuprecht geht davon aus, dass das Programm Dazit in den nächsten Jahren 200 bis 300 Stellen einsparen wird und anschliessend der Grenzschutz durch diese Einsparungen und die höhere Effizienz sogar erhöht wird. Der Grenzwächter mit dem Schlapphut an der Grenze, gemäss Ihrem Berufsbild, Herr Kollege Kuprecht, existiert schon lange nicht mehr. Grenzwächter sind heute moderne Beamte, die zusammen mit der Polizei an der Grenze und im Innenbereich ihre Funktion wahrnehmen. Und die braucht es, je nachdem, wie sich Migrationswellen auf die Schweiz zubewegen, mehr oder weniger stark.
Die Initiativen wurden zu einem Zeitpunkt gestartet, als wir sehr starke Auslastungen, sogar Überlastungen, in allen Grenzkantonen zu verzeichnen hatten. Und jetzt sagen Sie mir, das Programm Dazit - der Name Dazit stammt übrigens vom rätoromanischen "Dazi" her - werde die ganzen Probleme lösen. Ich kann Ihnen nur die Erfahrungen der GPK mit den IT-Programmen und den Resultaten der IT-Programme der Bundesverwaltung mitteilen. Die GPK-Mitglieder wissen, dass die GPK periodisch über den Stand der Dinge bei diesen Programmen, über deren Erfolgsaussichten und darüber, wie effizient die Programme sind, aufgeklärt wird. Mein erstes Fazit ist, dass die meisten IT-Programme zeitlich nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Mein zweites Fazit ist, dass viele IT-Programme einen vollkommenen Fehlschlag darstellen. Das dritte und wichtigste Fazit ist, dass die wenigsten IT-Programme dazu führen, dass weniger Personal gebraucht wird.
Ich traue diesem Dazit nicht zu, dass es den Grenzschutz im von Kollege Kuprecht genannten Masse einhalten kann und uns quasi auf ein neues Niveau des Grenzschutzes bringen könnte. Ich glaube, dass sich die Zollverwaltung besser darauf konzentriert, an den bestehenden Modellen weiterzuarbeiten, das heisst, die bestehende Anzahl von Grenzschutzbeamten zu erhöhen, ihre Ausbildungen zu verbessern - und weniger auf ein IT-Programm zu vertrauen, das dann notabene erst 2026 vollendet sein wird, und zwischenzeitlich den Personalbestand nicht aufzustocken.
Ich möchte jene dann hören, die nach neuem Personal schreien, wenn wir die nächste Migrationswelle haben - weil Dazit das eben nicht bewältigen wird. Daher finde ich es besser, vorbeugend die effektiven Aufstockungen zu machen, als dann später im Panikmodus überzureagieren und quasi den Notstand an der Grenze zu verkünden.
Betrachten Sie einmal die Vorgehensweisen der übrigen Länder in Europa. Genau diese Fehler haben sie gemacht. Wir dürfen diese Fehler nicht wiederholen.
Ich beantrage Ihnen, die Standesinitiativen aufrechtzuerhalten.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe grundsätzlich Verständnis für die Anliegen der beiden Vorredner aus den Kantonen Graubünden und Wallis. Die Frage ist einfach: Ist vor dem Hintergrund dieser 44 bewilligten Stellen das Nichtabschreiben und damit das Aufrechterhalten der Standesinitiativen zielführend? Das ist doch die Frage.
Falls die Standesinitiativen nicht abgeschrieben würden, müsste die SiK-SR zuhanden unseres Rates bis spätestens September 2020 eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Ja, und was soll man dann in diese Gesetzesvorlage hineinschreiben? Die Höhe des Bestandes? Oder in welchen Regionen wie viele Leute tätig sein sollen? Es ist nicht ganz so einfach, was man überhaupt in dieses Gesetz schreiben soll. Dann geht dieses Gesetz in den Erstrat, in den Zweitrat, in die Differenzbereinigung, und wenn es dann beschlossen ist, sollte es entsprechend umgesetzt werden. Da sind wir lang nach dem Projekt Dazit fertig, dieser Zeitplan sieht eine viel längere Dauer vor. Und noch einmal: Was soll man denn letztlich in dieses Gesetz hineinschreiben? Es ist auch eine Umsetzungsfrage. Ich bin - zusammen mit der gesamten Kommission, die einstimmig beschlossen hat - klar der Auffassung, dass es der falsche Weg ist, hier zu legiferieren und die Standesinitiativen nicht abzuschreiben.
Hingegen bin ich auch klar der Auffassung, dass Folgendes zielführend ist:
1. Wir müssen bei der Budgetberatung weiterhin dafür sorgen, dass die nötigen finanziellen Mittel bewilligt werden. Genau deswegen haben beide Räte in den vergangenen Sessionen diese Stellen gesprochen. Wir haben damit dem Grenzwachtkorps diese Leute im Prinzip zur Verfügung gestellt, was es dem Bundesrat erlaubt, wann immer möglich sein Mehrjahreskonzept entsprechend umzusetzen, und er will dies mit Dazit tun.
2. Ich habe schon auch Verständnis für Herrn Kollege Engler, was die Umsetzung von Dazit betrifft. Das ist eine grosse Box. Grundsätzlich habe ich zusammen mit der Kommission aber auch ein Grundvertrauen. Unsere parlamentarische Aufgabe ist es einfach, diesen Prozess kritisch zu begleiten und zu verfolgen. Die Realisierung des Projektes Dazit ist genau zu verfolgen. Das will Ihre Kommission auch tun. Gerade deshalb haben wir die Eidgenössische Zollverwaltung bereits verpflichtet, uns halbjährlich Bericht über die Lage an der Grenze und über den Fortschritt des Projektes Dazit zu erstatten. Wir wollen dort Einfluss nehmen können, wenn wir sehen, dass dem Willen des Parlamentes nicht Rechnung getragen werden sollte.
Aus all diesen Gründen kam Ihre SiK einstimmig zum Schluss, Ihnen zu beantragen, diese beiden Standesinitiativen abzuschreiben. Es bringt rein vom Prozess her nichts, hier Standesinitiativen aufrechtzuerhalten. Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre SiK mit Sperberaugen darauf achten wird, dass dem Willen des Parlamentes nachgelebt wird und dass Dazit so herauskommt, wie wir uns das vorstellen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, den Anträgen der Kommission zu folgen.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
17.311
Der Initiative wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite à l'initiative
Abstimmung
18.307
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 20 Stimmen
Für den Antrag Rieder ... 17 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Abstimmung
17.318
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 20 Stimmen
Für den Antrag Engler ... 16 Stimmen
(4 Enthaltungen)