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Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Rechtliche Anknüpfungen an das Geschlecht abschaffen
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La signora Herzog si oppone al postulato.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Ungleichbehandlung der Geschlechter findet nicht nur statt, indem Frauen vorzüglich für Berufe ausgebildet werden, in denen sie später wenig verdienen werden. Sie findet auch nicht nur statt, indem Männer andere Leistungen zu erbringen haben - sie haben beispielsweise Militärdienst zu leisten -, sondern sie findet bereits im Recht statt, indem in verschiedensten Gesetzen nach dem männlichen oder weiblichen Geschlecht einer Person unterschieden wird. Das ist eigentlich einer der Hauptgründe, weshalb wir auch in der Gleichberechtigung nicht weiterkommen. Ein Gesetz muss eigentlich nur umschreiben, dass es sich um einen Menschen handelt, der irgendeine Pflicht oder irgendein Recht hat gegenüber dem Staat und gegenüber anderen Menschen. Es braucht nicht eine Unterscheidung, ob das nun ein Mann oder eine Frau ist. Dann haben wir ebenfalls noch die Ausweitung auf Menschen, die schlicht aus biologischen Gründen nicht einem spezifischen Geschlecht zugeordnet werden können.
Mein Vorstoss geht in die folgende Richtung: Der Bundesrat soll einmal prüfen, inwiefern wir unsere Gesetze entsprechend entschlacken und die Unterscheidung Mann/Frau aus den Gesetzen herausnehmen können, um auf diesem Weg die Gleichstellung einen grossen Schritt weiterzubringen. Ich bitte Sie, dieses Postulat zu unterstützen, das uns in diesem Bereich wahrscheinlich an einigen Orten die Augen öffnen wird, dort, wo wir aufgrund des Geschlechtes Diskriminierungen haben, die sich einfach aus dem Gesetzestext heraus ergeben.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Selbstverständlich sind bei uns in der Schweiz alle Menschen vor dem Gesetz gleich, wie es die Bundesverfassung und auch dieses Postulat fordern. Dass dazu die rechtlichen Anknüpfungen an das Geschlecht abgeschafft werden sollen, ist allerdings nicht nachvollziehbar, geschweige denn zu unterstützen, da diese Forderung am Ziel vorbeischiesst, grossen Aufwand generiert, jedoch z. B. Intersexmenschen auch nicht weiterhelfen würde. Das Postulat Flach erscheint auf den ersten Blick sehr technisch und juristisch. Beim zweiten Blick ist schnell ersichtlich, dass man in zweierlei Hinsicht ziemlich radikale Forderungen stellt und ebensolche Ansichten hat.
Erstens reiht sich dieses Postulat in eine ganze Serie von Forderungen, Vorstössen und Ideen ein, die einzig auf die Auflösung und Gleichmacherei jeglicher natürlicher Geschlechtlichkeit und damit auf wenig Vielfalt abzielt. Der Gender-Ideologie ist die Unterscheidung in Mann und Frau offensichtlich ein Dorn im Auge. Zudem werden hier Themen und Anliegen von Transgender und Intersexuellen vermischt und zu politischen Zwecken missbraucht. Dies gab Markus Bauer von der Organisation Zwischengeschlecht.org gegenüber der "NZZ" mit deutlichen Worten zu verstehen: "Intersexualität wird politisch für Anliegen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender vereinnahmt und von der Genderpolitik instrumentalisiert." Auch Daniela Truffer, Präsidentin von Zwischengeschlecht.org, hat sich im November 2018 gegenüber der "Aargauer Zeitung" kritisch geäussert und dem Ansinnen eines dritten Geschlechtseintrags eine Absage erteilt. Die meisten Intersexuellen würden sich einem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Die Diskussion ziele an den echten Bedürfnissen der Intersexmenschen vorbei.
Diese Menschen müssen ernst genommen und unterstützt werden. Für ihre schwierige Situation habe ich grosses Verständnis. Wenn es aber um Verbreitung von Relativismus und das absichtliche Zerstören von natürlichen Ordnungen geht, darf der Staat sich nicht instrumentalisieren lassen. Das ist die zweite radikale Ideologie hinter diesem Vorstoss: Der Vorstoss will die Gesellschaft ändern. Der Staat und das Recht sollen die Bevölkerung umerziehen. In der Begründung des Vorstosses heisst es nämlich explizit: "Das übergeordnete Ziel muss die Schaffung einer liberalen und diskriminierungsfreien Gesellschaftsordnung sein." Das tönt ja gut, aber dazu die rechtliche Anknüpfung an das Geschlecht abschaffen zu müssen ist absurd.
Dieses Lenkungs- und Steuerungsverständnis ist vom Grundgedanken her eine grosse Anmassung und völlig unliberal. Mein Demokratieverständnis ist ein anderes. Die Gesellschaft prägt, lenkt und legitimiert den Staat und nicht umgekehrt. Mit diesem Postulat werden gesellschaftspolitisch radikale Forderungen gestellt, und in fast sozialistischer Manier sollen diese Forderungen der Gesellschaft übergestülpt werden. So, wie wir vom Staat her vorsichtig sein sollten mit dem Einwirken auf die Sprache, dürfen wir das Recht nicht für gesellschaftspolitisch extreme Forderungen öffnen. Stattdessen sollten wir und der Bundesrat uns besser auf die rechtsstaatlichen Kernaufgaben konzentrieren - die Sicherheit, die Freiheit und Unabhängigkeit unseres Landes - und den Hauptsorgen der Bevölkerung Rechnung tragen, wie den stetig steigenden Krankenkassenprämien oder der Sicherung der Sozialwerke. Dazu sollten wir konkrete Lösungen präsentieren.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie sehr, dieses Postulat abzulehnen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Gerne rufe ich in Erinnerung, dass Ihr Rat am 17. September 2018 bereits zwei ähnliche Postulate angenommen hat. Die Postulate Arslan 17.4121 und Ruiz Rebecca 17.4185 verlangen die Einführung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister oder dass geprüft wird, ob im Personenstandsregister nicht ganz auf die Führung des Geschlechts verzichtet werden könnte.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die politische Diskussion in diesen Fragen noch nicht ausgereift ist. Die Meinungsbildung ist sicherlich noch nicht vollständig erfolgt. Er ist aber bereit, dazu und gleichzeitig auch in Erfüllung der zwei anderen Postulate einen Bericht vorzulegen, weil es ja doch Fragen gibt wie: Was würde das in der Praxis bedeuten, wie viele Gesetze müssten geändert werden, und welche neuen Probleme könnten sich allenfalls stellen? Deshalb ist der Bundesrat bereit, diese Fragen in einem Bericht zu prüfen, dies auch vor dem Hintergrund der beiden anderen Postulate.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 76 Stimmen
Dagegen ... 99 Stimmen
(1 Enthaltung)
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): I signori Fluri e Schwander non si oppongono più al postulato Mazzone 18.4063. Questo postulato è dunque riportato sulla lista delle intervenzioni trattate in procedura scritta l'ultimo venerdì della sessione.