17.318, 18.307
Aufstockung des Grenzwachtkorps / Aufstockung des Grenzwachtkorps
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Die Initiativen abschreiben)
Antrag der Minderheit
(Lombardi)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Die Initiativen nicht abschreiben)
Proposition de la majorité
Maintenir
(= Classer les initiatives)
Proposition de la minorité
(Lombardi)
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas classer les initiatives)
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Kuprecht Alex · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diese Standesinitiativen der Kantone Graubünden und Wallis haben eine längere und bewegte Geschichte hinter sich. Zum besseren Verständnis erlaube ich mir, Ihnen einen Rückblick auf die Behandlungen dieser beiden Initiativen zu geben.
Am 25. September 2018 folgte der Ständerat der Minderheit unserer Kommission und gab den beiden Initiativen jeweils mit 25 zu 19 Stimmen Folge. Die SiK des Nationalrates stimmte diesem Entscheid am 8. Oktober 2018 mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. In der Wintersession 2018 wurden die Standesinitiativen gemäss Artikel 117 in Verbindung mit Artikel 84 des Parlamentsgesetzes der SiK des Ständerates zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfes zugewiesen. Ebenfalls in der Wintersession 2018 bewilligten die beiden Räte im Rahmen des Voranschlags 2019 dem Grenzwachtkorps 44 zusätzliche Stellen. Vor diesem Hintergrund beantragte die SiK des Ständerates am 11. Februar 2019 gemäss Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes einstimmig, die Initiativen abzuschreiben. Weil das Parlament dem Grenzwachtkorps in der vergangenen Wintersession 44 zusätzliche Vollzeitstellen zugesprochen hat und entsprechend das Mehrjahreskonzept des Bundesrates zur Aufstockung des Grenzwachtkorps verwirklicht ist, erachten wir das Hauptanliegen der Initianten als erfüllt. Weiter waren wir der Ansicht, dass auf den laufenden Transformationsprozess, also das Projekt Dazit, gesetzt werden sowie mittel- und auch langfristig im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes geplant werden sollte. Nicht zuletzt könne aus den Anliegen der Standesinitiativen auch kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf abgeleitet werden.
Der Ständerat folgte unserem Antrag am 6. März dieses Jahres mit 20 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Es gab Einzelanträge der Kollegen Rieder und Engler, die die Standesinitiativen ihrer Kantone nicht abschreiben wollten. Der Nationalrat stimmte dieser Abschreibung in der Sommersession mit 124 zu 40 Stimmen bei 8 Enthaltungen nicht zu. Die Berichterstatterin der SiK-N argumentierte, dass der Druck aufrechterhalten und beurteilt werden müsse, ob im Rahmen der Umstrukturierung der Eidgenössischen Zollverwaltung tatsächlich umgesetzt wird, was die Räte in der Wintersession 2018 beschlossen haben.
Das Verfahren gemäss Artikel 117 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes sieht nun vor, dass die Abschreibung einer Initiative der Zustimmung des anderen Rates bedarf. Artikel 95 Buchstabe j regelt die Differenzbereinigung bei Abschreibungen.
Die Kommission hat sich nicht einfach darangemacht, den Beschluss unseres Rates aus der Frühjahrssession bloss zu übernehmen. Sie hat sich nochmals die Mühe gemacht, sich umfassend über die Lage an der Grenze sowie über den Stand der Umsetzung des Projekts Dazit zu informieren. Sie hat insbesondere zur Kenntnis genommen, dass sich die Migrationslage in diesem Jahr stark beruhigt hat, die Migrationszahlen auf den westlichen Mittelmeerrouten entsprechend stark zurückgegangen sind, die Schweiz nicht als primäres Zielland bezeichnet werden kann und die Kriminalitätsrate auf einem tiefen Niveau stabil ist.
Von besonderem Interesse war jedoch auch eine Art Lagebericht der Oberzolldirektion zum grossen Transformationsprojekt Dazit, welches für die Zukunft ein neues Berufsbild der heutigen Zollverwaltung und des Grenzwächters mit sich bringen wird. Im Rahmen dieses Projekts sollen unter anderem tausend Angehörige der Zollverwaltung auch im Bereich der Grenzwache ausgebildet und bewaffnet werden können. Die künftige Ausbildung, sowohl der Grenzwächter als auch der Angehörigen der Zollverwaltung, wird sich also grundlegend verändern und auch einen Abbau von rund 300 Stellen im rein administrativen Bereich zur Folge haben.
Die Kommission nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Projekt Dazit auf gutem Weg ist, das Ziel eines flexibleren Personalkörpers mit einem Digitalisierungs- und Transformationsprozess erreicht werden kann und die Umsetzung sogar schneller und voraussichtlich günstiger als ursprünglich geplant voranschreitet. Gerade durch den Digitalisierungsprozess werden bei Bedarf künftig mehr Personen an der Grenze eingesetzt werden können, als dies heute der Fall ist. Die Kommission ist zur gestärkten Überzeugung gelangt, dass es in diesem Transformationsprozess mit dem bereits erwähnten Abbau von rund 300 Stellen nicht zielführend ist, zusätzliches Personal für das Grenzwachtkorps zu rekrutieren und dieses auf der Basis des alten Berufsbildes auszubilden. Es kommt hinzu, dass die Rekrutierung und Ausbildung rund drei Jahre dauert und ein entsprechender Einsatz genau in diese Zeit der Transformation fallen wird.
Ihre Kommission wird sich jedoch weiterhin einerseits über die Sicherheitslage an der Grenze, die Situation der Migration und deren Auswirkungen auf unsere Grenze und andererseits über das Transformationsprogramm Dazit in der Eidgenössischen Zollverwaltung informieren lassen. Sollte der Ständerat jedoch heute beschliessen, die Initiativen abzuschreiben, so wären sie mit diesem Entscheid erledigt, da eine zweite Ablehnung durch einen Rat endgültig ist. Sollten Sie diese Standesinitiativen nicht abschreiben, so blieben sie weiterhin in unserer Kommission hängig. Wir müssten einen Erlassentwurf ausarbeiten und damit eigentlich in den Dazit-Prozess eingreifen. So weit zum Verfahren.
Im Namen der Kommission, die ihren Entscheid am 8. November mit 11 zu 1 Stimmen gefällt hat, beantrage ich Ihnen jedoch, an Ihrem früheren Entscheid festzuhalten und die beiden Standesinitiativen endgültig abzuschreiben und somit auf die Ausarbeitung eines Erlasses zu verzichten.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Antrag der Minderheit Lombardi wird von Herrn Engler vertreten.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich übernehme gerne den Antrag der Minderheit Lombardi und möchte Ihnen beantragen, die beiden Standesinitiativen Graubünden und Wallis betreffend die Aufstockung des Grenzwachtkorps nicht abzuschreiben. Eine Abschreibung der Standesinitiativen hiesse: Das Geschäft ist vom Tisch, weil das Anliegen zwischenzeitlich erfüllt ist oder auf einem anderen parlamentarischen Weg erfüllt werden kann. Vorliegend ist beides nicht der Fall, schon gar nicht beim Hauptanliegen der Standesinitiativen, nämlich der längerfristigen Stärkung des Grenzschutzes.
Kollege Kuprecht hat ausführlich dargelegt, dass uns das Thema der Verstärkung des Grenzwachtkorps schon über viele Jahre beschäftigt. Es sind zahlreiche Standesinitiativen zu diesem Thema eingereicht worden, vom Kanton Basel-Stadt, vom Kanton St. Gallen, später von den Kantonen Graubünden und Wallis, die darauf aufmerksam gemacht haben, dass das Sicherheitsempfinden im Grenzgebiet sinkt. Wir haben im Rahmen dieser Standesinitiativen schon ausführlich darüber diskutiert. Im Rahmen der Budgetdebatte wurde die Aufstockung der Personalressourcen des Grenzwachtkorps nicht nur diskutiert, sondern sogar beschlossen.
Eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen und auch von Berichten befasst sich mit dem Thema. Man muss nicht sehr weit zurückblicken. Der Bericht zur Rolle und zum zukünftigen Bestand des Grenzwachtkorps vom Mai 2016 kommt in Teilen zu anderen Schlussfolgerungen, als sie hier im Bericht der SiK dargestellt werden. Mein Eindruck ist ganz generell derselbe, wie ich ihn hier schon vor zwei Jahren geäussert habe. Mein Eindruck ist, auch aus den wiederholten politischen Interventionen, den Standesinitiativen, denen Folge gegeben wurde, den gefassten Budgetbeschlüssen, dass der Bundesrat und die Eidgenössische Zollverwaltung das Anliegen und damit auch das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung im Grenzgebiet nicht wirklich ernst nehmen.
Es sind verschiedene formale, aber auch inhaltliche Gründe, die mich bewegen, die beiden Standesinitiativen nicht abschreiben zu lassen. Mit einem Postulat der SiK-N verlangte der Nationalrat am 27. September 2018, also vor gut einem Jahr, Antworten auf die Frage, ob der Personalbestand im Grenzwachtkorps aufgrund der Personalreduktion im Zusammenhang mit Dazit bis 2026 aufgestockt werden kann. Der Nationalrat hat dieses Postulat gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Der Bericht des Bundesrates zum Postulat 18.3386 liegt bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Ich hielte es schon für wünschenswert, dass die Antwort des Bundesrates vorliegt, bevor man über eine allfällige Abschreibung der beiden Standesinitiativen diskutiert. Aus der Stellungnahme des Bundesrates auf das besagte Postulat geht zudem hervor, dass im Rahmen der Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit das Parlament steuernd die Einsatzprioritäten bei Zollabfertigung und Sicherheit an der Grenze festzulegen haben wird. In der Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat der SiK-N wird in Aussicht gestellt, dass im Verlauf des Jahres 2019 eine Entscheidungsgrundlage für das Parlament vorliegen werde. Diese Entscheidungsgrundlage liegt heute auch nicht vor; also werden wir uns auch nicht damit befassen können, wer die Einsatzprioritäten steuert und gewichtet.
Welche Priorität dem Grenzschutz und damit dem Gefährdungspotenzial für Menschen, dem Schutz des Eigentums einzuräumen ist, wie der öffentlichen Sensibilität Rechnung zu tragen ist, wie viel Gewicht diesen Ansprüchen beizumessen ist und was das für die personellen Ressourcen des Grenzwachtkorps bedeutet, hat die Politik zu entscheiden. Das soll im Rahmen der Dazit-Gesetzgebung diskutiert werden können.
Solange also der Bericht zum Postulat der SiK-N zum Personalbestand bis 2026 nicht vorliegt und auch die Vorlage zur Steuerung und Priorisierung des Vollzugs nicht vorliegt, ist es in jedem Fall verfrüht und verfehlt, die Standesinitiativen vorschnell abzuschreiben. Solange wir nicht wissen, wie die Zusammenführung zu einer operativen, multifunktionalen Einheit, wie es Herr Kollege Kuprecht dargestellt hat, der Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung in Zukunft aussehen wird und wie sich das auf den Grenzschutz auswirken wird, ist es erst recht nicht gerechtfertigt, vorschnelle Entscheidungen zu treffen. Ich möchte die Auswirkungen auf die Organisation und die Strukturen in der Fläche kennen. Ich will wissen, ob der Kommandostandort der Grenzwachtregion III in Chur beibehalten wird. Ich möchte wissen, was die Umstrukturierungen für Auswirkungen auf die Grenzwachtposten in meinem Kanton, aber auch in den übrigen Grenzkantonen haben. Ich möchte wissen, was für Kontrollinfrastruktur neu aufgebaut und angeschafft werden muss. Dafür braucht es den politischen Druck mittels der beiden Standesinitiativen Graubünden und Wallis, die entsprechend aufrechtzuerhalten sind.
Daneben gibt es weitere Gründe, weshalb wir die Bestandesfrage bei der Eidgenössischen Zollverwaltung im Auge behalten sollten. Im Bericht unserer Kommission wird ausgeführt, es seien ja 44 zusätzliche Stellen bewilligt worden, also habe sich das Anliegen erübrigt. Von diesen 44 Stellen habe ich in meinem Kanton keine gefunden. Ich weiss also nicht, wo diese 44 Stellen zur Verstärkung des Grenzwachtkorps aufgebaut wurden. Es wird im Bericht der Kommission überdies gesagt - und da werde ich sehr hellhörig -, dass als Folge des Effizienzprogramms 300 Stellen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung eingespart werden sollen. Die, die wie ich schon länger hier sind, haben noch in Erinnerung, dass uns damals, als man den Effizienzerfolg von Dazit erklärt hat, in Aussicht gestellt wurde, dass die 300 eingesparten Stellen mindestens zum Teil zur Verstärkung des Grenzschutzes verwendet würden; heute ist davon überhaupt nicht mehr die Rede.
Ich bin klar der Auffassung, dass es unsere Aufgabe, die Aufgabe der Politik ist, auch in der Frage der Bestände des Grenzwachtkorps und der Gewichtung des Grenzschutzes über eine längere Zeitdauer Entwicklungen zu antizipieren, vor allem aber auch Verlässlichkeit zu schaffen und nicht von Jahr zu Jahr zu beurteilen, ob der Migrationsdruck jetzt zugenommen hat oder nicht. Die Bevölkerungszahl nimmt zu, die Risiken werden nicht kleiner, der Bestand an Sicherheitskräften hält mit der Bestandesentwicklung der Bevölkerung nicht mit, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sinkt. Also, wenn nicht jetzt, wann soll dann die Politik den längerfristigen Herausforderungen von Migration, Kriminalität und Terror begegnen?
Es wird auch gesagt, es sei nicht festzustellen, dass sich der Kriminaltourismus in den Grenzgebieten verstärkt hat. Ich habe keine Statistik darüber, ich lese einfach, dass im St. Galler Rheintal Bancomaten gesprengt werden, dass im Bergell in Häuser eingebrochen wird, dass in Samnaun Bijouterien überfallen werden, dass in der Westschweiz, von Frankreich aus gesteuert, Geldtransporter überfallen werden. Sich also auf den Standpunkt zu stellen, mit dem Kriminaltourismus liege es nicht so stark im Argen, dass man den Grenzschutz verstärken müsste, halte ich für eine gefährliche These.
Die Sicherheit der Bevölkerung erfordert es, dass wir das Thema ernst nehmen. Entsprechend möchte ich Sie bitten, dem Antrag zuzustimmen und diese beiden Standesinitiativen vorderhand nicht abzuschreiben, sondern mindestens zu warten, bis wir den Bericht des Bundesrates auf das Postulat der SiK-N kennen und wissen, wie sich die Bestände bis 2026 entwickeln sollen, aber auch, bis die Vorlage zur Transformation des Grenzwachtkorps hier im Rat beraten wird. Das gibt uns dann die Gelegenheit, zu priorisieren und die Gewichte richtig zu legen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bin zwar nicht Mitglied der SiK, aber ich bin als Vertreter des Kantons Wallis aufgerufen, noch einmal zu der Standesinitiative des Kantons Wallis zu sprechen.
Wir haben diese Diskussion in diesem Saal bereits einmal geführt, und ich kann alles unterschreiben, was Kollege Engler hier erklärt hat. Wenn wir ein zweites Mal antreten und Ihnen empfehlen, diese Standesinitiative nicht abzuschreiben, dann verlangen Sie sicher von uns, dass wir bei uns, in unseren Grenzkantonen, abklären, wie denn die Situation aktuell ist, ob die Bestände des Grenzwachtkorps in unseren Kantonen genügend gross sind und ob die Zukunftsaussichten für das Grenzwachtkorps aus Sicht der Regierungen der Grenzkantone gewährleistet sind.
Ich kann nur für meinen Kanton sprechen. Er grenzt an Italien und an Frankreich, und das Echo ist verheerend. Wir haben nicht einen Aufbau des Grenzwachtkorps, wir haben einen signifikanten Abbau der Sicherheitslage an unseren Grenzen. Wir kontrollieren die Grenzen gegen Süden, nach Italien, und nach Frankreich aufgrund fehlenden Personals in der Nacht nicht mehr. Die französische Regierung hat keine Grenzsicherheit mehr aufrechterhalten können, weil das Personal im Inland gebraucht wurde; die hatten andere Probleme in ihrem Land. Die Sicherheitslage in den Grenzkantonen ist nicht so, dass wir Entwarnung geben könnten. In Teilen der Westschweiz wird eine starke Zunahme der Bandenkriminalität festgestellt, mit entsprechend spektakulären Überfällen, sogar auf Geldtransporte, die - wenn man den Informationen der Polizei Glauben schenken darf - aus Frankreich gesteuert werden, und auch im Wallis ist die grenzüberschreitende Kriminalität nicht rückläufig.
Kommt nun noch ein Anstieg des Migrationsproblems dazu, dann wäre das Grenzwachtkorps heute nicht in der Lage, die Grenzsicherheit zu gewährleisten, und die Gewährleistung der Grenzkontrolle ist eigentlich die zentrale Sicherheitsaufgabe des Bundes. Das Grenzwachtkorps ist hier das zentrale Element. Daher bitte ich Sie, diese beiden Standesinitiativen aufrechtzuerhalten, weil sie eigentlich das Sicherheitsventil dieses Parlamentes sind. Ich glaube Ihnen schon, Kollege Kuprecht, dass Dazit auf gutem Wege ist, aber falls Dazit nicht richtig zum Fliegen kommen sollte, was bei komplexen Reorganisationen des Bundes noch hie und da der Fall ist, dann haben wir ein Problem.
Daher möchte ich doch zuerst die Antwort des Bundesrates auf die Frage hören, wie er sich den Bestand des Grenzwachtkorps bis 2026 vorstellt. Der Bundesrat soll aufzeigen, ob er den Grenzkantonen das notwendige Personal zur Gewährleistung der Sicherheit an der Grenze bieten kann. Das ist unser zentrales Anliegen.
Ich glaube auch, dass andere Kantone an der Grenze die gleichen Probleme haben. Diese zwei Standesinitiativen sind von jenen Initiativen übrig geblieben, die wir im Parlament bereits behandelt haben. Es waren auch noch andere Kantone, ich erinnere mich an Basel-Stadt und Basel-Landschaft, ich erinnere mich an St. Gallen, die ähnliche Standesinitiativen eingereicht haben. Hier im Parlament hat man damals dem Bundesrat Glauben geschenkt. Jetzt wollen wir zuerst den Tatbeweis sehen, und dann können Sie diese Standesinitiativen immer noch genug früh abschreiben. Wir verpassen hier überhaupt nichts.
Kuprecht Alex · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erlauben Sie mir vielleicht noch zwei, drei Bemerkungen zu den Äusserungen von Herrn Engler und Herrn Rieder.
Tatsache ist, Herr Kollege Engler, dass grundsätzlich für die Sicherheit im Inneren des Landes die Kantonspolizeien zuständig sind und nicht das Grenzwachtkorps. Wenn die Kantonspolizeien ihre Aufgaben nicht wahrnehmen und ihre Korps zur Wahrung der Sicherheit ihrer Bevölkerung nicht aufstocken, dann kann es nicht Aufgabe des Grenzwachtkorps sein, dieses Manko auszugleichen. In Bezug auf die 44 Personen, die zusätzlich rekrutiert wurden: Es ist nicht unsere Aufgabe zu sagen, wo diese 44 Personen eingesetzt werden müssen. Das ist operative Tätigkeit, und diese geht natürlich in den Kompetenzbereich der Exekutive, sprich des Grenzwachtkorps, in Absprache natürlich mit den Kantonen, das ist klar. Das hat in der Vergangenheit auch immer sehr gut funktioniert, weil immer dort, wo es gebrannt hat, zusätzliche Kräfte eingesetzt wurden.
Zu Herrn Rieder: Wir machen ja keine Personenkontrollen mehr; das war so gewünscht. Mit dem Beitritt zu Schengen sind die Personenkontrollen grundsätzlich abgeschafft worden. Was wir noch machen, sind Warenkontrollen, weil wir nicht in der Zollunion sind. Es ist nicht die Aufgabe von uns bzw. von Grenzwächtern, jetzt trotzdem Personenkontrollen zu machen, um das gefühlte Sicherheitsmanko, weil anscheinend Banden bei uns ihr Unwesen treiben, zu bekämpfen, sondern das ist wiederum Aufgabe der Kantonspolizeien. Aber Schengen haben wir gewollt. Wir haben gewollt, dass wir keine Personenkontrollen mehr machen. Damit sind natürlich auch für eher zwielichtige Personen Tür und Tor offen, unkontrolliert in die Schweiz einreisen zu können. Das ist einfach so.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Projekt Dazit, das ja weiter voran ist, als es im Moment sein sollte, jetzt mit zusätzlichen tausend bewaffneten Personen die Grenzwächter verstärken wird. Aber auch hier nochmals: Es geht primär um die Warenkontrollen und nicht um die Personenkontrollen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, jetzt nicht doppelgleisig zu fahren oder irgendetwas zu archivieren, das dann womöglich später wieder einmal hervorgenommen wird, weil man dann prüft, ob das, was das Finanzdepartement bzw. die Oberzolldirektion jetzt plant, auch umgesetzt ist. Das werden wir so oder so machen. Wir haben verlangt, dass uns halbjährlich Standberichte abgeliefert werden. Der erste Standbericht ist gekommen, er war sehr positiv. Es macht meines Erachtens keinen Sinn, jetzt noch Standesinitiativen aufrechtzuerhalten, die eigentlich mit der Ausrichtung der neuen Zollverwaltung hinfällig geworden sind.
Abstimmung
17.318, 18.307
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Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Damit sind die beiden Initiativen definitiv abgeschrieben.