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Flugverkehrskontrolle über deutschem Hoheitsgebiet. Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland

5350 · Amtliches Bulletin

Dated Dec 12, 2002

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/5350/de/flugverkehrskontrolle-uber-deutschem-hoheitsgebiet-abkommen-mit-der-bundesrepublik-deutschland

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Flugverkehrskontrolle über deutschem Hoheitsgebiet. Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland (02.027)

02.027

Flugverkehrskontrolle über deutschem Hoheitsgebiet. Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland

Verfahrensbeitrag

Antrag der Kommission

Mehrheit

Eintreten und Rückweisung an die Kommission

1. Das Geschäft wird an die Kommission zurückgewiesen, damit der Bundesrat Gelegenheit hat, mit Deutschland Verhandlungen über eine Anpassung des Abkommens zu führen. Die Kommission hat dem Ständerat über das Ergebnis der Verhandlungen bis zur Frühjahrssession 2003 Bericht zu erstatten.

2. Anzustreben ist ein Ergebnis, das aus einer ganzheitlichen Sicht besser ist als die Situation, die sich aufgrund des ausgehandelten Vertrages ergibt. Es soll insbesondere:

a. ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis erleichtern und einen fairen Ausgleich der Interessen der süddeutschen sowie der schweizerischen Anwohner ermöglichen;

b. für den Flughafen Kloten und seine Benützer die erforderliche Sicherheit gewährleisten und wirtschaftlich tragbar sein;

c. bei der Umsetzung das gegenseitige Vertrauen pflegen und fördern, ein genügendes Controlling mit laufender Auswertung einrichten und beide Partner daran (institutionell) beteiligen.

3. Die Kommission wird beauftragt, bis zur Frühjahrssession 2003 zu klären, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Ratifizierung oder Ablehnung des Abkommens auf den Flughafen Unique, die Fluggesellschaft Swiss und die schweizerische Flugsicherung Skyguide hat.

Minderheit

(Jenny)

Nichteintreten

Antrag Spoerry

Eintreten und Rückweisung an die Kommission

1. .... bis zur Frühjahrssession 2003 Bericht zu erstatten und Antrag zur Beschlussfassung über das Abkommen zu stellen.

....

Proposition de la commission

Majorité

Entrer en matière et renvoyer le projet à la commission

1. Le projet est renvoyé à la commission afin que le Conseil fédéral ait la possibilité d'entreprendre des négociations avec l'Allemagne en vue d'adapter l'accord. La commission est tenue de rendre compte du résultat des négociations au Conseil des Etats, d'ici à la session de printemps 2003.

2. L'objectif de la renégociation est d'améliorer, à tous les points de vue, la situation instituée du précédent accord. Ce nouvel accord a pour but:

a. de permettre l'établissement de rapports de bon voisinage entre les deux pays et de prendre en compte de manière équitable les intérêts des riverains tant allemands que suisses;

b. de garantir la sécurité de l'aéroport de Kloten et de ses usagers, et de constituer une solution économiquement viable;

c. d'établir une confiance mutuelle quant à son application, d'instituer un contrôle de gestion suffisant avec analyse constante des résultats, et d'y associer les deux partenaires (au niveau institutionnel).

3. La commission est chargée de définir, d'ici à la session de printemps 2003, les conséquences économiques que la ratification ou le rejet de l'accord aura sur l'entreprise chargée de la gestion de l'aéroport Unique, sur la compagnie aérienne Swiss et sur la société responsable de la sécurité de l'espace aérien Skyguide.

Minorité

(Jenny)

Ne pas entrer en matière

Proposition Spoerry

Entrer en matière et renvoyer le projet à la commission

1. .... La commission est tenue d'ici à la session de printemps 2003 de rendre compte du résultat des négociations au Conseil des Etats, et de lui soumettre un projet de décision.

....

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung und drei kurze Feststellungen, bevor ich zu meiner grossen Rede ansetze:

Staatsverträge sind eine besonders heikle Angelegenheit. Es sind heikle Gegenstände, besonders dann, wenn es sich um Verträge mit einem befreundeten Nachbarland handelt, mit dem die Schweiz auch wirtschaftlich aufs Engste verflochten ist. Staatsvertragsgenehmigungen sind im parlamentarischen Verfahren mit grösster Sorgfalt und Umsicht unter Abschätzung aller möglichen Folgen an die Hand zu nehmen. Das tut unsere Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Sie hat zu diesem Zweck bereits im September eine Subkommission eingesetzt. Diese Subkommission hat das Geschäft zuhanden der Kommission Schritt für Schritt gründlich und immer einvernehmlich vorbereitet und möchte das eigentlich auch weiterhin tun.

Selbstverständlich wird der Bundesrat die Kommission dabei nach Kräften unterstützen und sie stets über alles, was er selber bereits weiss, informieren. Besonders heikel aber ist die öffentliche Erörterung von Verhandlungspositionen in einer Phase, in der die Hoffnung besteht, in Gesprächen etwas bewegen zu können. Diese Situation ist in der Tat eingetreten. Am Montag hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger in dieser Sache zu Sondierungsgesprächen mit Deutschland ermächtigt hat. Wir können, wollen und dürfen schweizerische Positionen und Überlegungen in dieser Sache nicht auf dem Marktplatz aushandeln. Kurz: In dieser Debatte wollen wir alles unterlassen, was die erwähnten Gespräche noch schwieriger machen könnte, als sie es eh schon sind. Soweit meine Vorbemerkung.

1. Die Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf den Bundesbeschluss. Sie bejaht damit grundsätzlich die Notwendigkeit einer staatsvertraglichen Regelung mindestens der Flugsicherung zwischen Deutschland und der Schweiz.

2. Die Kommission beantragt sodann Rückweisung an die Kommission in der Meinung - und das ist der Stand vom 6. Dezember, kurz bevor der Bundesrat seine Beschlüsse bekannt gegeben hat -, es sei dem Bundesrat eine Chance zu geben, in nochmaligen Gesprächen mit Deutschland einige drängende Probleme vorzutragen und auf Lösungen hinzuarbeiten.

3. Die Kommission ist sich bewusst, dass dieses vorgeschlagene Vorgehen auch beinhaltet, dass die Vorwirkungen des Staatsvertrages zurzeit weiterhin bestehen bleiben, mindestens bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.

Einige Bemerkungen zur Ausgangslage:

Der Bundesrat hat mit Deutschland einen Staatsvertrag ausgehandelt, welcher der schweizerischen Flugsicherung die Befugnis einräumt, die Flugsicherung über einem grossen Gebiet Süddeutschlands durchzuführen. Dieser Vertrag liegt, je mit einem Genehmigungsantrag versehen, vor dem deutschen und dem schweizerischen Parlament. Deutschland tritt in diesem Vertrag hoheitliche Befugnisse an die Schweiz ab und verlangt im Gegenzug die zahlenmässige Beschränkung der An- und Abflüge und, was viel zentraler ist, eine restriktive Regelung für die Wochenenden und die Feiertage. Bei uns ist diese Regelung bekannt geworden als vorgezogene Massnahme oder als Wochenendregelung. Es ist hauptsächlich diese Einschränkung, die den starken Widerstand des Flughafens Zürich, des Kantons Zürich und auch der Fluggesellschaft Swiss hervorgerufen hat.

Diese Wochenendregelung ist seit dem 27. Oktober 2002 in Kraft und wird mit den vereinbarten Ausnahmen angewendet. Deutschland hat schon sehr früh zwei Dinge klar gemacht:

1. Sollte dieser Staatsvertrag nicht zustande kommen, würde Deutschland als Herr über seinen Luftraum in einer Verordnung die Nutzung dieses deutschen Luftraumes regeln.

2. Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, behält sich Deutschland vor, die Flugsicherung über seinem Luftraum in seine Kompetenz zurückzunehmen, wozu Deutschland berechtigt ist. Diese zweite Massnahme wäre rechtlich auch nirgendwo anfechtbar.

Der Nationalrat war Erstrat bei dieser Materie. Er hat im Juni das Geschäft behandelt und hat Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen. Dieser Nichteintretensbeschluss des Nationalrates ist mindestens nach aussen hin so verstanden worden, dass er die Aussage beinhalte, die Schweiz brauche gar keinen Staatsvertrag und im Übrigen sei der Vertragsinhalt absolut inakzeptabel. So etwa ist der Nationalratsentscheid auch in Deutschland interpretiert worden.

Dieser nationalrätliche Entscheid war allerdings, wenn man die Debatte im Detail nachliest, stark von der Meinung geprägt, nach einem Nichteintreten, nach einer Ablehnung, sei alles wieder wie vorher. Ich komme darauf im kleinen Kapitel über den Status quo ante noch einmal zurück.

Zum Verfahren in Deutschland: Nach dem so genannten Diskontinuitätsprinzip, wonach am Ende einer Legislaturperiode alle nicht verabschiedeten Vorlagen verfallen und somit neu dem Parlament zugeleitet werden müssen, wird der Staatsvertrag in Deutschland erneut dem Bundestag zugewiesen, sodann dem Bundesrat und allenfalls erneut dem Bundestag zum endgültigen Entscheid. Notabene, das ist für uns nicht ganz unwichtig, läuft in Deutschland die politische Diskussion genau umgekehrt als bei uns. Die parlamentarische Opposition in Deutschland findet, der Vertrag sei für die Schweiz viel zu vorteilhaft.

Einige Worte zu diesem berühmten Status quo ante und zu dessen mindestens vorläufiger Beendigung: Die Schweiz hat mit Deutschland im Jahre 1984 eine Verwaltungsvereinbarung über die Flugsicherung abgeschlossen. Deutschland war eigentlich stets unzufrieden mit der Nutzung der Spielräume durch die Schweiz. Deutschland hat daher - und aus verfassungsrechtlichen Gründen recht schnell - eine staatsvertragliche Regelung dieser Geschichte verlangt. Während der zäh geführten Verhandlungen, unter Ablehnung wichtiger schweizerischer Positionen und um zeitlichen Druck aufzusetzen, hat Deutschland per 31. Mai 2001 diese Vereinbarung aus dem Jahre 1984 gekündigt, dies unter Androhung des Erlasses einseitiger Massnahmen, wenn man keine neue Regelung fände. Deutschland hat bekanntlich geltend gemacht, dass die Vereinbarung von 1984 durch die Schweiz so freihändig genutzt worden sei, dass die deutschen Anliegen unter die Räder gekommen seien. Weiter hat Deutschland geltend gemacht, dass es zudem nach deutschem Verfassungsrecht eben auch nötig sei, die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an ein anderes Land in einem Staatsvertrag vorzunehmen.

Den für die Schweiz offenbar günstigen Status quo ante beschreibt letztmals Flughafenchef Josef Felder, CEO der Flughafen Zürich AG, in der "NZZ am Sonntag" vom 8. Dezember 2002, wonach der Regierungsrat des Kantons Zürich und der Flughafen die An- und Abflüge nach dem seit Jahrzehnten bewährten System führen möchten; dies bedeute Anflüge hauptsächlich auf den zwei vorhandenen Pisten von Norden, also über Süddeutschland. So einfach ist das. Demgegenüber lese ich in einem Brief des deutschen Verkehrsministeriums vom 26. November 2002 die ebenso lapidare Aussage, wonach man unserer Anregung, zur Situation zurückzukehren, wie sie vor dem 18. Oktober 2001 war, leider nicht folgen könne.

Die Crux der ganzen, durch den Bundesrat geführten Verhandlungen bestand von Anfang an darin, dass jedes Verhandlungsresultat praktisch a priori weniger günstig ausfallen musste, als es der gepriesene Status quo ante war.

Nun einige Ausführungen zu den Arbeiten in der Kommission: Die Kommission hat - obschon sie als Kommission des Zweitrates tätig war - auch Hearings durchgeführt, was sonst eher als unüblich bezeichnet wird. Es sind namentlich die drei hauptbetroffenen Unternehmungen angehört worden, nämlich der Flughafen Zürich Unique, die Fluggesellschaft Swiss und die Flugsicherungsgesellschaft Skyguide. Diese drei hauptbetroffenen Unternehmungen wurden auch nach den Hearings, die im September stattgefunden haben, immer wieder befragt. Vertreter der hauptbetroffenen Kantone sind angehört worden, und im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der zivilen und der militärischen Flugsicherung ist auch der Kommandant der Fliegertruppen angehört worden. Es sind Rechtsexperten beigezogen worden, Experten des europäischen und des deutschen Rechtes, und selbstverständlich auch die Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und das Integrationsbüro aus dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement.

Die Kommission hatte sich mit Folgeabschätzungen auseinander zu setzen - eine ganz wichtige Diskussion, die leider noch zu keinem definitiven Abschluss gebracht werden konnte. Die Kommission verlangte vom Bundesrat respektive vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einen Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages, im Besonderen über die Auswirkungen der Wochenendregelung auf die drei betroffenen Unternehmungen. Die Kommission wünschte, dass der Bundesrat diesen Bericht in engster Zusammenarbeit mit den drei betroffenen Unternehmungen erstelle. Der Kommission wurde am 24. Oktober dieses Jahres Bericht erstattet. Die Kommission hat den Bericht am 31. Oktober gewürdigt. Sie ist dabei zum Schluss gekommen, es sei dringend nötig, eine "second opinion" eines Ökonomen, eines Experten, einzuholen. Die Interpretation der vorgelegten Zahlen durch Swiss und den Flughafen einerseits und durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt andererseits differieren derart, dass die Einholung einer "second opinion" als unabdingbar erscheint. Die Kommission möchte dies dringend nachholen, um sie in ihre Gesamtbeurteilung einfliessen zu lassen.

Um Folgeabschätzungen vornehmen zu können, hat die Kommission sodann Ende November die drei hauptbetroffenen Unternehmungen erneut über die Auswirkungen der seit 27. Oktober in Kraft befindlichen Wochenendregelung befragt und hat auch die Frage aufgeworfen, wie sie die Situation bei Nichtgenehmigung des Vertrages beurteilen würden. Die Resultate dieser Umfrage liegen der Kommission seit dem 4. Dezember vor. Die Evaluation konnte auch hier noch nicht abgeschlossen werden. Auch hier sind recht deutliche, aber auch recht kontroverse Aussagen gemacht worden.

Ich komme damit bereits zu den Anträgen der Kommission. Die Mehrheit beantragt Eintreten auf den Bundesbeschluss. Sie bejaht damit die Notwendigkeit einer staatsvertraglichen Regelung der Flugsicherung zwischen Deutschland und der Schweiz. Ich versuche das Eintreten auch mit dem Hinweis auf vorgetragene Argumente für Nichteintreten, unter Berücksichtigung der Risiken des Nichteintretens, zu begründen.

Nichteintreten bedeutet durchaus auch, dass man einen Vertrag nicht für erforderlich hält und den Dingen ihren freien Lauf lassen will. Die Kommissionsmehrheit sieht in diesem Weg sehr grosse Risiken. Ein Antrag auf Nichteintreten stützt sich teilweise auch auf die Hoffnung, mit dem Wegfall des Staatsvertrages gelte automatisch wieder der bereits beschriebene Status quo ante. Angesichts der deutschen Haltung kann dazu nur gesagt werden, dass es wenig Anhaltspunkte zur Stützung dieser Annahme gibt. Nichteintreten wird teilweise auch damit begründet, der Bundesrat könne dann im Sinne einer Tabula rasa mit den Verhandlungen wieder ganz von vorne beginnen. Nichteintreten wird teilweise auch mit der Hoffnung begründet, allfällige einseitige deutsche Massnahmen könnten dann mit Erfolg rechtlich angefochten werden und müssten in der Folge wieder aufgehoben werden; zudem würde ohnehin während der Prozessdauer aufschiebende Wirkung gelten. Diese Annahme hält die Kommissionsmehrheit für riskant optimistisch. Alle Nichteintretensszenarien - ich habe es ausgeführt - beinhalten nach Meinung der Kommission erhebliche Risiken. Wie gesagt - und noch einmal -, der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Eintreten stützt sich auf die Überzeugung, dass ein Vertrag im Prinzip besser ist als ein vertragsloser Zustand. Nach Meinung der Kommission sind die Risiken des vertragslosen Zustandes insgesamt zu gross, um ohne Not einem solchen Zustand entgegenzusteuern.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage. Herr Jenny wird namens einer Kommissionsminderheit einen Nichteintretensantrag begründen.

Die Kommissionsmehrheit hat sodann einen Rückweisungsantrag formuliert, der es dem Rat verfahrensmässig ermöglichen soll, nicht sofort Ja oder Nein zum vorliegenden Staatsvertrag sagen zu müssen, und der dem Bundesrat noch Möglichkeiten offen lässt. Dieser Rückweisungsantrag, den wir in einer Debatte mit der Eintretensfrage behandeln wollen, spricht im Wortlaut - er ist auf der Fahne wiedergegeben - für sich.

Zu Ziffer 1: Dem Bundesrat soll Gelegenheit gegeben werden, in weiteren Gesprächen mit Deutschland Spielräume auszuloten. Seit Montag wissen wir, dass der Bundesrat bereit ist, diesen Weg zu beschreiten. Wenn das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen wird, bleibt es im Ständerat. Die Variante wäre ja klar gewesen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Wir haben uns aber darüber Rechenschaft geben müssen, dass eine Rückweisung an den Bundesrat die gleiche Wirkung hätte wie ein Nichteintreten oder eine Ablehnung der Vorlage.

Die Kommission geht die zwingende Verpflichtung ein, dem Rat im März Bericht zu erstatten. Das entspricht ja auch der Haltung der Kommission in der Debatte über den Ordnungsantrag, die wir in diesem Rat vor kurzem geführt haben. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass Frau Spoerry mit einem Einzelantrag die Kommission verpflichten möchte, im März nicht nur Bericht zu erstatten, sondern auch Anträge zu stellen. Ich halte das, auch wenn die Kommission formell nicht darüber beraten konnte, für eine Selbstverständlichkeit und erkläre hier, dass die Ergänzung gemäss Antrag Spoerry problemlos in unseren Rückweisungsantrag aufgenommen werden kann.

Zu Ziffer 2: Konkrete Probleme vortragen, mit den Vertragspartnern diskutieren und Lösungen anstreben. Wir wissen in diesem Zusammenhang, dass die Hauptsorge der Flughafenbetreiber und -benützer den Kapazitätsfragen gilt. Es gälte auch - und das ist ein schwieriger Teil in diesem Prozess - Partner in diesen Gesprächsprozess einzubeziehen. Gemeint sind natürlich die drei genannten hauptbetroffenen Unternehmungen. Es sind auch die betroffenen Kantone gemeint, z. B. auch als Vertreter der lärmbelasteten Bevölkerung. Auch die deutsche Seite wird ihrerseits sicher entsprechende Konsultationen vornehmen.

Zu Ziffer 3: Hier schlagen wir im Zusammenhang mit der Rückweisung vor, es solle der Kommission doch noch ermöglicht werden, die erwähnte "second opinion" zu den dargestellten wirtschaftlichen Auswirkungen beider Varianten - der Genehmigung und der Nichtgenehmigung des Vertrages - einzuholen.

Einen Ständeratsentscheid im Kommissionssinne vorbehalten, müsste diese Auftragserteilung noch heute erfolgen. Wir wussten und wir wissen, dass in dieser Debatte die Versuchung, dem Bundesrat mit dem Rückweisungsantrag eine riesige Wunschliste mitzugeben, sehr gross ist. Die hauptsächlich diskutierten Fragen kennen wir längst. Ich nenne zwei davon: Den Wunsch nach einem Vertrag über die Flugsicherung und allenfalls nach einem weiteren Vertrag über die Anflüge - also eine Trennung - und den Wunsch, im Vertrag Lärmmengen zu regeln und nicht die Anzahl der An- und Abflüge usw. Der Bundesrat kennt all diese Wünsche längst. Er kennt sie insbesondere auch aus den intensiven Kommissionsberatungen, und er wird versuchen, diese so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Der Rückweisungsantrag wurde in der Kommission mit 9 zu 1 Stimmen beschlossen. Der Antragsteller hat darauf verzichtet, einen Minderheitsantrag einzureichen. Damit wirklich keine Unklarheiten im Raum zurückbleiben, will ich zum zweiten Mal unterstreichen: Die Zustimmung des Rates zu diesen Anträgen bedeutet de facto, dass die vorgezogenen Massnahmen mindestens bis zum definitiven Entscheid dieses Parlamentes in Kraft bleiben werden und mit den vorgesehenen Ausnahmen auch anzuwenden sind. Ich will auch deutlich machen, dass die Kommission in der Sache selbst über den Vertrag noch nicht entschieden hat. Ich erlaube mir, die Situation auch in der Kommission weiterhin als durchaus offen zu bezeichnen.

Die Kommissionsmehrheit ersucht Sie, auf die Vorlage einzutreten, sodann die Vorlage mit den erläuterten Auflagen und unter Berücksichtigung des Einzelantrages Spoerry an die Kommission zurückzuweisen. Wir wählen damit den schwierigeren Weg. Er ist schwieriger, als es das einfache Ja oder das einfache Nein hier und heute darstellen würde. Wir tun das aus einem hohen Verantwortungsbewusstsein für alle Betroffenen und für das Land heraus. Wir danken dem Bundesrat dafür, dass er diesen schwierigen Weg mit uns geht.

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich werde der Aufforderung des geschätzten Herrn Präsidenten der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen selbstverständlich Folge leisten und nichts, aber gar nichts sagen, was nicht schon hinlänglich bekannt ist. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, auf diese Vorlage nicht einzutreten, mache mir allerdings über die Erfolgsaussichten meines Unterfangens keine grossen Illusionen. Derart blauäugig bin ich nach vierjähriger Ratstätigkeit nun auch wieder nicht. Da haben die Befürworter dieses unseligen Vertrages in den letzten Wochen viel, viel zu geschickt taktiert.

Wir erinnern uns: Ursprünglich wäre dieses für die Volkswirtschaft so wichtige Geschäft für die Herbstsession traktandiert gewesen. Nach Ordner füllenden Gutachten, Gegengutachten, Expertisen und internationalen Anhörungen kam die Mehrheit der Kommission zu meinem grossen Erstaunen zum Schluss, das Geschäft sei mangels zusätzlichen Unterlagen noch nicht behandlungsreif - für den Herbst, notabene! Was damals gefehlt haben soll, entzieht sich bis heute meinen Kenntnissen. Der politischen Logik definitiv nicht mehr folgen konnte ich aber, als sich plötzlich abzeichnete, dass man dieses Geschäft auch nicht in dieser Session traktandieren wollte. Eine Kommission bringt es also fertig, ein Geschäft laufend zu vertagen, das sowohl für den Nationalrat, für den Regierungsrat des Kantons Zürich, für den Stadtrat von Zürich und für den Kantonsrat höchste Priorität hat. Sie bringt dies auch im Wissen fertig, dass somit genau dieser umstrittene Vertrag auf Zusehen hin in Kraft ist.

Es ist für mich zwar nicht neu, dass Politikerinnen und Politiker nicht vor Entscheidungsfreude strotzen, aber was hier abgelaufen ist, überfordert mein bisheriges Vorstellungsvermögen. Wir nehmen damit bewusst oder unbewusst in Kauf, dass kein Entscheid ein Entscheid gegen die Interessen der Schweiz ist. Man wird nun weitere Expertisen einholen, aber den Entscheid, diesen wichtigen Entscheid, kann uns in diesem Rat, Expertenberichte hin oder her, niemand abnehmen.

Ausserdem sind die Experten die Götter der "Risikolosen". Nachdem von Departementsseite mehrmals ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass Nachverhandlungen aussichtslos sind, signalisiert man nun plötzlich guten Willen und entsprechende Bereitschaft. Da muss man wahrlich nicht über besondere hellseherische Fähigkeiten verfügen, um hinter diesem Sinneswandel taktische Überlegungen zu erahnen. Denn ohne diese Bereitschaft wäre heute ein Nein zu diesem Vertrag Tatsache geworden.

Die Mehrheit wird nun Eintreten und Rückweisung an die Kommission beschliessen, verbunden mit dem entsprechenden Auftrag für Neuverhandlungen. Über die diesbezüglichen Erfolgsaussichten hat Herr Bundesrat Leuenberger früher nie, gar nie Zweifel aufkommen lassen und hat, seinem guten Charakter entsprechend, auch an der Pressekonferenz vom Montag vor Illusionen ausdrücklich gewarnt.

Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht. Aber mir wurde in sämtlichen Instanzen, die ich bis anhin durchlaufen habe, immer beigebracht, dass Verträge nur dann neu verhandelt werden, wenn fundamental neue Tatsachen aufgetaucht sind. Genau diese Voraussetzungen sind bis heute hier nicht gegeben. Machen wir uns deshalb nichts vor: Was wir vorhaben ist eine politische Alibiübung, nicht mehr und nicht weniger, allerdings - das muss ich zugestehen - gespickt mit viel Wunschdenken. Aber wir haben ja bald Weihnachten, und da sind Wünsche schliesslich erlaubt. Realistisch gesehen bringt diese Übung aber nichts, das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Die Rückweisung an die Kommission wird abermals zu massivem Zeitverlust führen. Gleichzeitig führt die vorläufige Anwendung dieses Vertrages dazu, dass immer mehr teure Fakten geschaffen werden, die irreparabel sein werden - für eine Gesellschaft notabene, die finanziell ohnehin sehr stark belastet ist.

Eine Rückweisung führt aber auch dazu, dass das genau gleiche Team - das genau gleiche Team! - diese Neuverhandlung führen wird. Herr Bundesrat, damit ich richtig verstanden werde: Nicht dass ich Ihre Fähigkeiten unterschätze; aber in dieser Angelegenheit ist das etwa dasselbe, wie wenn wir einen Vegetarier zum Metzgermeisterverband schicken würden. Dass Sie selber Vegetarier sind, ist eher zufällig. Nur ein Nichteintreten respektive die Ablehnung des Vertrages zwingt die Vertragsparteien, Alternativen zu diskutieren und auch zu vereinbaren.

Jeder andere Entscheid führt aber auch dazu, dass ab Sommer 2003 durch die Südanflüge die Standortqualität im Gebiet des gesamten Zürichseebeckens massiv beeinträchtigt wird, nach dem Motto: einige Hundert entlasten und dafür einige Zehntausend belasten. Wahrlich, wahrlich, hehre Aussichten! Dieses so genannte Provisorium wird damit langsam, aber sicher zur definitiven Lösung, und die Möglichkeiten zur juristischen Bekämpfung werden täglich sinken. Zudem ist eine Wertverminderung gewachsener Siedlungsstrukturen in Milliardenhöhe - in Milliardenhöhe! - traurige Tatsache.

Angesichts dieser Tatsachen und Aspekte ist die Angst vor einseitigen Massnahmen durch Deutschland sachlich nicht haltbar, staatspolitisch bedenklich und nur für Mutlose relevant. Ausserdem wird eine derart einseitige Rechtsverordnung völkerrechtlich kaum durchsetzbar sein. Dieser Staatsvertrag ist diskriminierend und zwingt der Schweiz Regelungen auf, die in Deutschland selbst keine Gültigkeit haben und auch nicht praktiziert werden.

Handkehrum soll München sogar weitere Konkurrenzvorteile erhalten. Anstelle der bisherigen 38 Nachtflüge sind neu sogar viermal so viele Flüge erlaubt. Eine deutsche Verordnung mit noch härteren Einschränkungen nehmen die Unique, die Swiss und der Kanton Zürich deshalb bewusst in Kauf. Die Verantwortungsträger haben die diesbezüglichen Risiken sorgfältig und gründlich abgewogen. Sie sagen mit gutem Grund übereinstimmend: Lieber eine kurzfristige Verschlechterung und dafür langfristige Perspektiven. Unter diesen Vorzeichen muss die Frage erlaubt sein: Warum lehnen wir Legislativpolitiker uns in dieser Angelegenheit derart weit zum Fenster hinaus, wenn doch alle, die es wissen müssten, uns davon abraten?

Nun gibt es offenbar hüben wie drüben gute Gründe, für oder gegen diesen Staatsvertrag zu sein. Dagegen kann man nichts einwenden. Für mich ist aber eindeutig vor allem die Tendenz zur Verschleppung dieses Geschäftes hier im Rat befremdend. Dieses Vorgehen lässt zumindest Zweifel offen.

Der politische Schachzug der beiden Herren Leuenberger ist zumindest für den Moment aufgegangen, das muss ich neidlos anerkennen. Man hat nun erreicht, was man schon immer wollte: die Behandlung des Vertrages ins Frühjahr zu verschieben. Die einzige Antwort darauf ist, auf die Vorlage nicht einzutreten, wie der Nationalrat das bereits gemacht hat.

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Namens des eidgenössischen Standes Zürich möchte ich den Nichteintretensantrag der Minderheit Jenny unterstützen. Es ist meines Erachtens wichtig und auch richtig, wenn wir uns hier dem Nationalrat anschliessen, der ja bereits in der vergangenen Sommersession nicht auf diesen Staatsvertrag eingetreten ist. Nur so schaffen wir eine klare Ausgangslage. Sowohl Bundesrat wie auch die deutsche Bundesregierung wissen dann genau, dass dieses Vertragswerk von den eidgenössischen Räten nicht akzeptiert wird.

Der Staatsvertrag hat gravierende Mängel. Man zählt die Flugzeuge, statt den Lärm zu messen. Bei den neuen Anflugrouten auf unseren Flughafen von Süden oder Osten brausen die Flugzeuge im Endanflug in einer Höhe von 60 bis 70 Metern, manchmal noch tiefer, über die Dächer der Wohnhäuser in Kloten oder Schwamendingen hinweg, sodass man das eigene Wort nicht mehr versteht. Ich war dort; gehen Sie auch einmal hin und hören Sie sich das an. Beim Anflug von Norden sind die Flugzeuge über Hohentengen, über deutschem Gebiet, noch 700 Meter über Grund, und man muss schon bewusst hinhören, damit man sie überhaupt wahrnimmt. Auch da war ich einige Male; gehen Sie auch hin. Aber es gilt die Zahl der Flugzeuge und nicht das Mass der Lärmbelastung. Das ist sachlich falsch und meines Erachtens unhaltbar.

Unser Flughafen wurde nun einmal so konzipiert und über fünfzig Jahre lang so betrieben, dass die Anflüge von Norden her erfolgen. Dementsprechend hat sich auch die Siedlungsentwicklung über Jahrzehnte dem Flughafen angepasst, und die Wohnbevölkerung ist vor allem in den Gemeinden südlich und östlich überproportional gewachsen. Die Verteilung des Fluglärms rund um den Flughafen muss ein schweizerisches Problem bleiben und darf uns nicht von aussen aufgezwungen werden.

Die vereinbarte Wochenendregelung ist für unser Land schlicht und einfach diskriminierend und kann nicht akzeptiert werden. Dass diese Regelung schon vor einer Ratifizierung des Vertrages durch das Parlament angewendet werden muss, ist für mich als juristischen Laien völlig unverständlich, und ich empfinde dies als in höchstem Mass undemokratisch. Je länger der Flughafen diese unselige Wochenendregelung voranwenden muss, desto schwieriger wird es doch letztlich, zu einer besseren Lösung zu kommen. Im Kanton Zürich wird man den Verdacht nicht ganz los, dass hier auch etwas Absicht dahinter stecken könnte.

Nun beantragt uns die Kommissionsmehrheit eine weitere Verzögerung, nämlich das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen, damit der Bundesrat nochmals versuchen kann, auf dem Verhandlungsweg zu einer akzeptableren Lösung zu gelangen. Das ist nach meiner Beurteilung eine Nullrunde, die ausser Zeitverlust nichts bringen wird. Schon am letzten Samstag konnte man den Medien entnehmen, dass von deutscher Seite sofort und kategorisch abgewinkt wurde. In zwei Sonntagsblättern konnte ich lesen, dass auch Bundesrat Moritz Leuenberger der Meinung sei, diese Rückweisung bringe wohl nichts. Der deutsche Verkehrsminister Stolpe hat gestern in einem Interview in der "NZZ" klar gesagt, dass man bei dem bleiben solle, was ausgehandelt worden sei. Er drohte erneut mit einer einseitigen Verordnung, die "stärker zulasten des Flughafens Zürich ginge".

Ich habe Mühe damit, dass wir uns durch die deutsche Drohung, eine einseitige Verfügung zu erlassen, falls die Schweiz den Vertrag nicht ratifiziere, dermassen beeindrucken lassen, statt ihr souverän und selbstbewusst entgegenzutreten. Herrschaft, wer sind wir denn?

Mit dem Rückweisungsantrag der Kommissionsmehrheit sind wir nämlich im nächsten Frühjahr oder Sommer wieder am genau gleichen Punkt. Ich frage mich auch, mit welcher Motivation unser Verkehrsminister diesen Versuch von Neuverhandlungen unternehmen wird. Er findet ja den von ihm ausgehandelten Vertrag eine sehr gute und für unser Land vorteilhafte Lösung. Ich weiss allerdings nicht, ob wir in zwei oder drei Jahren nicht sagen werden: "Hätten wir nur damals den Staatsvertrag ratifiziert", oder ob wir dann sagen werden: "Gott sei Dank haben wir damals diesen Vertrag nicht ratifiziert". Ich glaube, dass das heute niemand mit Bestimmtheit voraussagen kann. Wir alle entscheiden hier etwas aus dem Bauch heraus, jedenfalls trifft das für mich zu. Denn die zu klärenden juristischen Fragen sind heikel und werden je nach Standpunkt auch kontrovers beurteilt.

Zusammen mit der Zürcher Regierung bin ich trotzdem der Überzeugung, dass wir heute reinen Tisch machen müssen. Es nützt nichts, zwei Vertragspartner um die Nachbesserung eines Vertrages zu ersuchen, die beide das ausgehandelte Resultat ausgewogen finden. Die Deutschen können wir ja ohnehin nicht zwingen, und eine "Win-Win-Möglichkeit" gibt es bei dieser Ausgangslage nicht.

Manchmal braucht es einen Scherbenhaufen, damit etwas Neues und Besseres entsteht. Wenn wir heute nicht eintreten, wird es zu einem Rechtsstreit mit Deutschland kommen, das ist klar. Da stehen die Chancen für uns je länger, je besser. Warum das? Hier verrate ich nichts, was nicht in den Medien schon veröffentlicht wurde:

1. Die bilateralen Verträge mit der EU sind am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Damit sind wir, was die Luftfahrt anbelangt, zu einem EU-Land geworden, und es gilt für uns das EU-Luftfahrtrecht. Die Schweiz darf also in Fragen des Luftverkehrs nicht anders behandelt werden als ein Mitgliedstaat. Mit einer Verfügung könnte Deutschland meines Erachtens höchstens den Inhalt des ausgehandelten Vertrages einseitig erlassen. Würde Deutschland wie angedroht einseitig schärfere Massnahmen ergreifen oder erlassen, z. B. eine Ausdehnung der Wochenendregelung, dann - das ist der Ausdruck eines deutschen Rechtsgelehrten - tappe Deutschland in die Diskriminierungsfalle.

2. Ein deutsches Gericht hat bezüglich des Fluglärms um den Flughafen München klar entschieden, dass die Belastung mit Fluglärm nicht anhand der Anzahl Flugzeuge, sondern durch das Mass des Lärms bestimmt werden müsse. Das ist ein weiser und sachgerechter Entscheid. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass München und Zürich in einem Rechtsstreit unterschiedlich behandelt werden könnten.

3. Die deutsche Drohung, die Kontrolle über den Luftraum bis zur Schweizer Grenze selbst zu übernehmen, ist ja letzte Woche buchstäblich in sich zusammengebrochen. Die EU hat entschieden, im Sinne einer Konzentration die Luftverkehrskontrolle über ganz Europa neu zu regeln. Landesgrenzen sollen dabei keine Rolle mehr spielen, sondern die Kontrolle des Luftraums soll aufgrund von sachlichen, technischen und geographischen Kriterien neu geregelt werden. Die heute bestehenden vierzig Luftverkehrslenkungszentren sollen auf zwanzig reduziert werden. Da wird natürlich auch die Schweiz mit einbezogen; wir sind ja punkto Luftverkehr ein EU-Land. Wir wissen heute nicht, wo dann diese zwanzig Kontrollzentren zu liegen kommen werden. Bis dahin wird am bestehenden System wohl nichts mehr geändert, auch von Deutschland nicht.

Ich bin persönlich davon überzeugt, dass wir bei einem Rechtsstreit mit Deutschland höchstens gewinnen, jedoch nichts verlieren können. Denn das, was wir heute haben, ist meines Erachtens bereits der Worst Case. Die Zürcher Regierung ist nach gründlicher Prüfung zum gleichen Schluss gekommen und ist der klaren Auffassung, dass wir diesen Staatsvertrag nicht ratifizieren dürfen und dass wir heute endgültig entscheiden sollten. Machen wir reinen Tisch. Wagen wir in aller Freundschaft diesen juristischen "Hosenlupf" mit unserem nördlichen Nachbarland. Schaffen wir ein für allemal klare Verhältnisse für alle Seiten.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft nicht einzutreten.

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Wir befinden uns in einer verknorzten Lage, in einer schwierigen Situation. Sie ist auch für den Standortkanton, für den Kanton Zürich, und sicher auch für die Behörden im Raum Zürich schwierig. Aber es sind nicht zuletzt der Kanton Zürich und der Flughafen, die sich - und damit auch unser Land - in diese Situation hineinmanövriert haben. Ich höre noch lebhaft, wie sich vor zwei, drei Jahren Regierungsräte der Nachbarkantone - von Aargau, Schaffhausen, Thurgau, einige sind hier im Rat - beklagt haben, dass der Kanton Zürich jahrzehntelang nie zu einem ernsthaften Gespräch bereit war. Und er war es noch viel weniger gegenüber der süddeutschen Nachbarschaft und ihren Behörden. Es brodelte seit Jahren, bis die Milch überlief und anbrannte.

Heute verlangen Zürich, Unique und Swiss, dass wir das Abkommen kippen. Es wäre für uns das Einfachste zu sagen: Ihr wollt es so, also beerdigen wir die Chose. Wir könnten es machen, wie es der letzte König von Sachsen tat. Als er abdankte, stellte er fest: "Macht doch euren Dreck alleine!" Wenn wir das Abkommen beerdigen, wie dies Zürich, Unique und Swiss verlangen, könnten wir einfach dem Kanton Zürich die politische Verantwortung übertragen. Die beiden Firmen hätten keine "excuses" mehr, keinen Schuldigen mehr für allfällige zukünftige wirtschaftliche Probleme. Aber so einfach geht das halt nicht. Das Parlament kann und darf die politische Verantwortung nicht abschütteln wollen. Aber genau das tun wir, wenn wir dem Minderheitsantrag Jenny zustimmen.

Wenn Sie es dennoch tun wollen, verlangt es die politische Redlichkeit, dass die Konsequenzen offen gelegt werden. Dann sollten Sie Ihre Leute in Zürich nicht im Ungewissen lassen. Sie sollten ihnen reinen Wein einschenken. Das müssten eigentlich auch die Medien tun. Wenn Sie über die Konsequenzen schweigen, ist das auch eine Art Verschweigen. Damit werden die betroffenen Menschen in der Nordostschweiz halt doch irgendwie auch angelogen. Diese Menschen meinen, dass mit einer Ablehnung des Abkommens alles wieder wie vorher sei. Aber dem ist nicht so, und das müssen Sie den Leuten sagen.

Sie müssen ihnen sagen, dass Deutschland in diesem Falle unverzüglich einseitige Massnahmen dekretieren wird; und Sie müssen ihnen sagen, dass diese einseitigen Massnahmen für die Betroffenen mindestens so einschneidend sind wie das umstrittene Abkommen. Heute liegen alle drei Warteräume über deutschem Territorium. Das könnte sich flugs ändern. Sie müssen ihnen sagen, dass der Rechtsstreit gegen diese Massnahmen Jahre dauern wird und dass fremde Richter entscheiden. Sie müssen Ihnen sagen, dass während der Prozessdauer die einseitigen Massnahmen anzuwenden sind und die deutschen Richter keine aufschiebende Wirkung erteilen werden. Wir haben schon solche Urteile.

Sie müssen ihnen sagen, dass auch der definitive Ausgang dieses Rechtsstreites ungewiss ist und dass die einseitigen Massnahmen im schlimmsten Fall halt von Dauer sind. Niemand kann glaubhaft darlegen, dass der endgültige Entscheid wesentliche Besserungen bringt. Sie müssen ihnen auch sagen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Flugsicherung über deutschem Territorium der schweizerischen Skyguide entziehen wird. Bis eine mögliche neue EU-Gesamtregelung in Kraft tritt, wird noch sehr viel Wasser den Rhein hinunterfliessen. Sie müssen Ihnen sagen, dass dadurch die Kapazität des Flughafens Zürich vermindert wird; so vermindert, dass es wohl gescheiter wäre, die Flugsicherung über der Nordostschweiz den Deutschen zu übertragen. Nebenbei sollten Sie ihnen sagen, dass Skyguide dadurch stranguliert wird, dass das den Eigner Bund sehr viel Geld kosten wird und dass er beste Arbeitsplätze zuhauf verliert.

Das alles müssen Sie Ihren Leuten in der Nordostschweiz sagen, wenn Sie meinen, jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, mit einem schnellen Schnitt den gordischen Knoten zu lösen. Der neue deutsche Verkehrsminister Manfred Stolpe schliesst immerhin Nachverhandlungen nicht von vornherein aus. Aber wir dürfen die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. "Do, ut des" gilt auch hier. Es wird nie mehr sein, wie es früher war; und daran haben mitnichten nur die Deutschen und mitnichten nur der Bundesrat Schuld. Aber mit einem Nichteintretensentscheid gibt es ganz sicher keine Nachverhandlungen und damit auch keinen Hauch einer Nachbesserung.

Diesen gordischen Knoten jetzt durchzuhauen, ist kein mutiger Schritt; es ist wohl eher ein tollkühner Schritt. Diese Tollkühnheit kann die Kommissionsmehrheit nicht mitverantworten.

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es dürfte Sie kaum besonders überraschen, wenn ich Ihnen mitteile, dass ich den Staatsvertrag in der vorliegenden Form nicht genehmigen kann. Ich habe diese Position vertreten, seit der Inhalt dieses Vertrages bekannt ist. Hans Hofmann hat dargelegt, was es am vorliegenden Vertrag zu kritisieren gibt; ich habe dem nichts beizufügen.

Gestatten Sie mir aber, dass ich aus meiner Sicht zu analysieren versuche, wo die Unterschiede zwischen dem Rückweisungsantrag der Kommissionsmehrheit und dem Nichteintretensantrag liegen. Nach meinem Dafürhalten gibt es eigentlich nur einen einzigen. Daneben gibt es verschiedene Gemeinsamkeiten.

1. Mehrheit und Minderheit wissen und anerkennen, dass wir mit Bezug auf die Flugsicherung mit Deutschland einen Vertrag brauchen und einen Vertrag wollen. Das Nichteintreten auf den vorliegenden Vertrag bedeutet deshalb in keiner Weise eine grundsätzliche Verweigerung eines Vertrages, auch nicht eines Vertrages mit gewissen Konzessionen an die Forderungen unseres Nachbarstaates. Ich habe nie für den Status quo ante plädiert.

2. Gleich wie der Nationalrat, der den Vertrag im Sommer dieses Jahres abgelehnt hat, sind sowohl Mehrheit wie Minderheit mit dem vorliegenden Vertrag unzufrieden - wobei die Wochenendregelung im Vordergrund steht - und wollen ihn deshalb in der aktuellen Form nicht genehmigen.

3. Mehrheit und Minderheit sind deshalb der Überzeugung, dass es Nachbesserungen zugunsten der Schweiz und damit Neuverhandlungen braucht. Hier kann ich die eben dargelegte Meinung von Kollege Escher überhaupt nicht teilen, dass ein Nichteintreten auf diesen Vertrag bedeute, es gebe keine Neuverhandlungen; so schwarz-weiss ist die Geschichte nicht. Wenn die Schweiz klarmacht, dass sie mit dem Inhalt dieses Vertrages nicht einverstanden ist, dann bedeutet das in keiner Art und Weise, dass die anstehenden Probleme nicht trotzdem in Neuverhandlungen gelöst werden müssen; aber man weiss dann, von welcher Basis man ausgeht.

Der einzige Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit liegt in der Beurteilung, mit welchem Vorgehen diese Ziele am besten zu erreichen sind. Wie soll, wie muss sich die Schweiz verhalten, um am sichersten zu einem Resultat zu kommen, das unseren Vorstellungen von einem ausgewogenen Vertragswerk zwischen zwei Ländern, die dem gleichen Luftfahrtabkommen unterstehen, am ehesten gerecht werden kann?

Die Kommissionsmehrheit will den Bundesrat beauftragen, mit Deutschland über eine freiwillige Nachbesserung des Vertrages zu verhandeln. Grundsätzlich anerkenne ich die Bemühungen der Kommission, quasi auf friedlichem Weg zu einer freundnachbarlichen Vereinbarung zu kommen, welche den internationalen Regeln und Gepflogenheiten sowie den europapolitischen Grundsätzen, auch gegenüber einem kleinem Land, besser entspricht.

Andererseits kann man über die Erfolgsaussichten dieses Vorgehens in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein. Offensichtlich zweifelt in diesem Saal niemand daran, dass Deutschland nach einer Ablehnung des Vertrages durch die Schweiz einseitige Massnahmen ergreifen wird. Offen ist die Frage, wie diese Massnahmen aussehen werden, wie sich der jetzt in Kraft stehende bilaterale Vertrag, die neue Lärmbegrenzungsregelung für den Nachtbetrieb in München und der Entscheid der EU, die Flugsicherung über Europa zu vereinheitlichen, auswirken werden.

Aber dass einseitige Massnahmen verordnet würden, davon gehen alle aus. Warum eigentlich? Einzig und allein deshalb, weil Deutschland das seit eh und je so kommuniziert hat. Das gleiche Deutschland hat aber mit ebensolcher Deutlichkeit immer betont, dass Nachverhandlungen zugunsten der Schweiz nicht zur Diskussion stehen. Unser Verkehrsminister und das Bazl haben sich stets in gleicher Weise geäussert. Der vorliegende Vertrag sei das Beste, was für die Schweiz auf dem Verhandlungswege zu erreichen sei, mehr liege nicht drin.

Persönlich denke ich, dass sich Deutschland auch in diesem Punkt an seine Aussagen halten wird. Entsprechende Reaktionen konnte man denn auch umgehend den Medien entnehmen; auch das in verschiedener Hinsicht aufschlussreiche Interview mit Herrn Verkehrsminister Stolpe in der gestrigen "NZZ" gibt kaum Anhaltspunkte, dass sich hier etwas Grundsätzliches geändert hätte.

Das ist von mir aus gesehen auch nachvollziehbar. Warum soll Deutschland jetzt plötzlich bereit sein, uns gegenüber freiwillig Konzessionen zu unseren Gunsten - ich wiederhole: freiwillig, zu unseren Gunsten! - und damit zu seinen Lasten einzugehen? Warum sollte es Konzessionen eingehen, die bislang kategorisch abgelehnt worden sind? Mir scheint, Herr Verkehrsminister Manfred Stolpe deute in seinem Interview vielmehr an, die Schweiz solle sich klar positionieren, dann könne man weitersehen.

Sollte meine Einschätzung zutreffen und sich die Hoffnung auf eine freiwillige Nachbesserung des Vertrages zu unseren Gunsten als trügerisch erweisen, so würde die Rückweisung an die Kommission lediglich einen Zeitverlust bedeuten. Ein solcher Zeitverlust darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden! Das Wichtigste, was die Betroffenen in der für sie gegenwärtig schwierigen Situation und in dieser unbestimmten Rechtslage am dringendsten brauchen, ist ein Entscheid der im Bund verantwortlichen und zuständigen Instanzen. Es ist staatspolitisch und angesichts unserer demokratischen Spielregeln in höchstem Masse bedenklich, dass ein Vertrag nun seit vierzehn Monaten einschneidende Wirkungen entfaltet, ohne dass er von den zuständigen Gremien abgesegnet worden ist; er ist ja gar vom Nationalrat abgelehnt worden.

Aus diesem Grund ist es für mich unerlässlich, eine klare Rechtslage zu schaffen. Nur wenn wir zum vorliegenden Vertrag - ich wiederhole: zum vorliegenden Vertrag! - einen endgültigen Entscheid fällen, wissen die Betroffenen, was für sie möglich bleibt und was nicht. Sie wissen dann, ob und wie sie sich gegen Benachteiligungen wehren können, mit welchen Kapazitätseinbussen sie definitiv zu rechnen haben und was sie als Verdikt der Politik unveränderlich akzeptieren müssen.

Aus diesen Überlegungen heraus schliesse ich mich dem Minderheitsantrag Jenny an und bitte Sie, das Gleiche zu tun.

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir haben es heute Morgen wieder gehört: In dieser Sache sind viele - auch dunkle - Nebelgranaten verschossen worden.

1. Verlieren wir deswegen das Ziel nicht aus den Augen! Das Ziel ist doch für uns alle ganz selbstverständlich, das Interesse der Schweiz bestmöglich zu wahren. Was gehört dazu?

Erstens geht es um die nationalen und nicht nur um die regionalen, kantonalen oder lokalen Interessen. Im Übrigen gibt es noch verschiedene Kantone, die sich zu Wort melden könnten. Zweitens geht es um den Bestand und ein angemessenes Wachstum des Flughafens, den wir alle brauchen, und drittens braucht es dazu die landesinterne Verträglichkeit. Schliesslich müssen wir anerkennen, dass Deutschland nach seinem neuen Verfassungsrecht einen Staatsvertrag braucht und sich nicht mehr mit einem technischen oder Verwaltungsvertrag begnügen kann.

Die Wahrung der Interessen der Schweiz verlangt Zurückhaltung, verlangt Würde und verlangt Sachlichkeit; sie verlangt aber auch Offenheit gegenüber einem Vertragspartner. Von diesem Niveau aus hat die Kommission gearbeitet, und ich bin froh, dass sie sich auch heute auf diesem Niveau bewegt, unter kollegialer, "Ernst"-hafter Leitung auch in den Kommissionsberatungen. Es geht nicht um Vergangenheitsbewältigung, sondern um eine vernünftige Regelung für die Zukunft.

2. Nach allen Abklärungen der Kommission lassen sich diese Interessen rechtlich nicht ohne grosse Risiken wahren. Zumindest ist mit langen Verfahren zu rechnen, zumindest ist ein Teil des Rechtes, das immer wieder angerufen wird, überhaupt noch nicht in Kraft, und es ist sehr fraglich, ob es sich überhaupt auf unsere Problematik bezieht. Also brauchen wir einen Vertrag.

3. Wir brauchen einen Vertrag, um die Interessen der Schweiz optimal zu wahren, und zwar mindestens aus drei Gründen: Es geht um die Flugsicherung durch die Schweiz, mit allen Konsequenzen; es geht um den Schutz gegen weiter gehende Forderungen betreffend An- und Abflugverfahren; es geht um die Planungssicherheit für Flughafen und Airlines; und Deutschland braucht auch einen Vertrag, weil es sich sonst nicht binden kann.

4. Mit dem Weg, den Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt, ist ein besserer Vertrag möglich. Es geht um einen Weg hin zu einem besseren Vertrag, das ist die hauptsächliche Differenz, und zwar um einen besseren Vertrag für die Schweiz, aber auch für Deutschland, sonst bekommen wir den Vertrag nicht. Es gibt eine Reihe von Veränderungen, die seit dem Abschluss des Vertrages durch die beiden Verkehrsminister eingetreten sind. Darüber kann, ja muss man vernünftigerweise sprechen. Darüber kann man neu verhandeln. Wenn alle vernünftig und mit gutem Willen an die Sache herangehen, ist eine allseits bessere Lösung möglich. Aber: Verhandlungen kann man selbstverständlich nur unter partnerschaftlichen Rahmenbedingungen führen - und wenn man akzeptiert, dass sich die Verhältnisse auch für Deutschland geändert haben.

Unter dieser Voraussetzung meine ich - rein sachlich, aber im Interesse der ganzen Schweiz -, es müsse eingetreten und der Weg frei gemacht werden.

Gentil Pierre-Alain · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

J'aimerais vous inviter à soutenir la proposition de la majorité de la commission et indiquer à nos deux collègues zurichois, M. Hofmann Hans et Mme Spoerry, qui viennent de s'exprimer dans le sens d'une non-entrée en matière, l'étonnement que m'inspire leur position. Parce que si l'on revient au fond des choses, il faut bien constater que le problème qui nous occupe aujourd'hui est un problème d'origine régionale qui est lié essentiellement à la méconnaissance, par les autorités zurichoises, l'aéroport et la compagnie aérienne, des droits reconnus des populations allemandes qui aujourd'hui se plaignent de nuisances. Les autorités zurichoises et nos collègues ont transformé, comme ils en prennent régulièrement l'habitude, leur problème régional en une grande cause nationale qui nous occupe maintenant depuis un nombre d'heures et de jours nettement exagéré. Nous sommes ici pour défendre des intérêts nationaux, et non des politiques cantonales, pour ne pas dire des politiques électorales liées à des échéances zurichoises.

Nos collègues qui proposent de ne pas entrer en matière sur cet accord entre Etats ignorent superbement le droit international. Ils ne tiennent même pas compte de l'avertissement sans frais que vient de leur donner un tribunal régional allemand et persistent dans leur assurance qu'ils pourront imposer leurs convictions à notre pays et à notre voisin.

La vérité, sinon la politesse, m'obligent à rappeler que les exploits zurichois récents en matière de pilotage aérien et financier devraient inciter d'aucuns à une certaine modestie et à un ton un peu moins péremptoire dans ce genre d'affaire. Ils devraient, de mon point de vue, accepter avec reconnaissance que la majorité de la commission et le Conseil fédéral leur offrent une porte de sortie pour que cette affaire soit traitée comme elle le doit, c'est-à-dire comme une relation entre deux Etats voisins qui ont de nombreuses et importantes relations, et non comme une querelle de clocher régionale. On ne peut que déplorer l'allure prise jusqu'à maintenant par cette affaire.

Je vous remercie de soutenir la proposition de la majorité de la commission.

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Aus der Sicht der APK möchte ich Ihnen als deren Präsident eine kurze Erklärung abgeben.

Mit der Bundesrepublik Deutschland pflegt die Schweiz bekanntlich gutnachbarschaftliche Beziehungen, und diese sollen und wollen wir nicht ohne Not strapazieren oder gar gefährden. Deshalb hatte die APK im Sinne eines Mitberichtes zu diesem Geschäft und zur Frage Stellung zu nehmen, ob ein Nichteintreten des Parlamentes auf dieses Luftverkehrsabkommen negative Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland hätte. Die Frage ist deshalb von Belang, weil wir mit der Zustimmung zum Nichteintretensantrag der Minderheit Jenny bereits vollendete Tatsachen schaffen würden und vor dieser Frage stünden.

Deshalb möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, wie unsere Kommission im letzten Sommer die Frage beantwortet hat. Die APK-SR schreibt in ihrem Bericht vom 5. September 2002: "Betreffend die bilateralen Beziehungen mit Deutschland ist sich die Aussenpolitische Kommission einig, dass die Nichtratifizierung des Abkommens negative Auswirkungen hätte. Eine Minderheit erachtet die langfristigen negativen Folgen als ausserordentlich schwerwiegend. Die Mehrheit ist jedoch der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen den beiden Nachbarländern sehr gut und stabil sind und durch die unterschiedlichen Haltungen in dieser Frage nicht nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen werden können."

Sie ersehen daraus, dass auch in unserer Kommission unterschiedliche Haltungen darüber bestehen, was die Folgen eines Nichteintretens wären. Sicher ist aber dies: Die Bemühungen um eine Nachbesserung des Vertrages schaden in keiner Weise, im Gegenteil. Es ist das, was man zwischen guten Nachbarn eigentlich tun sollte, bevor man die Türe endgültig zuschlägt. Wenn der neue deutsche Verkehrsminister bereits Signale ausgesandt hat, dass er sich solche Nachbesserungen vorstellen könnte - allerdings nur "könnte" -, dann sollten wir doch Hand dazu bieten. Deshalb plädiere ich persönlich für die Rückweisung, vorausgesetzt aber, Herr Kommissionspräsident, dass in der nächsten Session dieses Geschäft dann zur definitiven Behandlung und Bereinigung ansteht.

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Es geht mir nicht um ein Votum zur Sache, sondern ich möchte lediglich eine Frage stellen. Ich möchte dies deshalb tun, weil wir erst beim nächsten Geschäft, der Interpellation Schweiger 02.3440, "Staatsvertrag mit Deutschland über die Benutzung des süddeutschen Luftraumes: Folgen und Risiken der vorläufigen Anwendbarkeit", über die Folgen und Risiken der vorläufigen Anwendbarkeit sprechen werden. Mir scheint das aber für die Beurteilung der Eintretensfrage relevant zu sein.

Meine Frage geht dahin: Die derzeitige vorläufige Anwendbarkeit stört mich zurzeit am meisten; ich sage das offen. Es stellt sich ein Problem: Bei Nichteintreten fällt die Vorwirkung klarerweise dahin; davon gehe ich aus. Bei einer Rückweisung für Neuverhandlungen über eine Anpassung gibt es beide Möglichkeiten. In seiner Beantwortung zur Interpellation Schweiger führt der Bundesrat aus, dass die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages nach Wiener Vertragsrechtskonvention jederzeit beendet werden könne. Was wird der Bundesrat bei einer Rückweisung machen? Wird er die Vorwirkung aufheben, oder lässt er sie weiterlaufen, was klarerweise auch eine mögliche prozessuale Minderung unserer Stellung bedeuten würde, wenn es zu einem Prozess kommen würde? Herr Bundesrat, wie sehen Sie das?

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Als Sie zu Beginn dieser Session den Ordnungsantrag behandelt haben, der verlangte, dass das Geschäft - entgegen dem ursprünglichen Antrag der Kommission - in dieser Session zu behandeln sei, habe ich gesagt, es gebe keinerlei taktische Überlegungen vonseiten des Bundesrates, wonach die materielle Behandlung des Vertrages nicht jetzt erfolgen könne. Der Bundesrat hat nicht gesagt: Schiebt das Geschäft auf die lange Bank. Es ist Ihr Wille, das Geschäft jetzt zu behandeln. Wir haben gar nichts dagegen. Wir haben auch nicht die Absicht oder den Hintergedanken, die materielle Behandlung, die Behandlung der Frage der Ratifizierung oder Nichtratifizierung, möglichst lange hinauszuschieben.

Hingegen habe ich gesagt - und das trifft zu -, dass ich für das Ansinnen Ihrer Kommission Verständnis habe, einige Auswirkungen genau abzuklären, die der Staatsvertrag und die vorgezogenen Massnahmen auf Skyguide, auf den Flughafen Zürich und auf die Fluggesellschaft Swiss haben. Dass diese Abklärungen durch Ihre Kommission noch nicht beendet werden konnten, liegt nicht an einer schleppenden Behandlung des Geschäfts durch die Kommission, sondern daran, dass die Variante, die Zürich im SIL-Koordinationsprozess nun im letzten Moment vorgeschlagen hat, in völligem Gegensatz zu dem steht, was während des ganzen Prozesses mit den Beteiligten verhandelt wurde. Das schafft eine neue Ausgangslage. Ihre Kommission will diese Abklärungen noch vornehmen. Ich habe Verständnis dafür, dass das seine Zeit braucht.

Nun geht es heute, da die Minderheit Jenny einen Nichteintretensantrag gestellt hat, zunächst um die Frage, ob Sie eintreten oder nicht eintreten wollen. Ich wiederhole: Wenn Sie Nichteintreten beschliessen, bedeutet dies erstens, dass der Vertrag abgelehnt wäre und nicht ratifiziert würde. Es würden einseitige Massnahmen ergriffen - das wurde in allerkürzester Zeit durch Deutschland wieder schriftlich bestätigt, diese Bestätigung liegt Ihnen vor. Diese Massnahmen sind nicht identisch mit dem Inhalt des Vertrages, sondern schärfer. Es würde zweitens bedeuten, dass ein Rechtsstreit über diese einseitigen Massnahmen in Deutschland erfolgen würde. Herr Hofmann hat gesagt: "Fürchten wir diesen Rechtsstreit nicht!" Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das erste ausführliche Urteil über die verlangte aufschiebende Wirkung bereits da ist und an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Ich selbst könnte in einer solchen Situation nicht so frohgemut sagen: "Lassen wir es doch einfach auf das Resultat dieses Rechtsstreites ankommen." Ich sehe hier schwarz für unsere Anliegen.

Herr Hofmann hat in diesem Zusammenhang auch den "Single European Sky" erwähnt, also die Absicht, eine einheitliche Flugsicherung in ganz Europa durchzuführen. Ich weise darauf hin, dass davon An- und Abflüge nicht betroffen sind; genau darum geht es bei diesem "Single European Sky" nicht. Des Weiteren würde dies keineswegs heissen, dass die Schweiz das Anrecht hätte, diese Flugsicherung durchzuführen. Es kann gerade so gut heissen, dass Deutschland diese Flugsicherung durchführen würde, und zwar über dem ganzen Gebiet der Schweiz. Das macht uns dann deshalb wieder Schwierigkeiten, weil wir soeben beschlossen haben, die zivile und militärische Flugsicherung gemeinsam durchzuführen.

Die jetzige Beendung, also die Nichtratifikation, könnte auch bedeuten, dass die Flugsicherung von Deutschland zurückgenommen wird. Sie wissen, wir befinden uns im Moment in dieser Frage in einem rechtlosen Zustand, auf dessen Berichtigung Deutschland immer gedrängt hat. Vom aussenpolitischen Schaden im Verhältnis zu unserem Nachbarn Deutschland, den wir ja auch bei anderen Verhandlungen, nicht nur hier, als einen Freund kennen und schätzen gelernt haben, will ich jetzt gar nicht sprechen.

Wenn Sie auf den Staatsvertrag eintreten, wie das Ihre Kommission Ihnen beantragt, und eine Rückweisung an die Kommission beschliessen, bedeutet das Folgendes:

Zunächst einmal zu den vorgezogenen Massnahmen: Die vorgezogenen Massnahmen bleiben bei einer Rückweisung an die Kommission in Kraft. Der Präsident der KVF hat dies gesagt. Es ist dies der Wille der Mehrheit der Kommission, die eine Rückweisung an die Kommission beschliesst. Sie hat unter anderem deswegen eine Rückweisung an die Kommission und nicht eine solche an den Bundesrat gewählt. Wäre es nämlich eine Rückweisung an den Bundesrat, dann wäre der Vertrag materiell "gestorben", und wir würden Deutschland mitteilen, der Vertrag werde vom Parlament nicht ratifiziert, und die vorgezogenen Massnahmen würden dahinfallen. Wenn Sie aber das weitere Vorgehen - ich komme darauf zurück: Sondierungsverhandlungen, Nachverhandlungen - jetzt im Schosse der Kommission abwarten, dann ist es eine Rückweisung an die Kommission. Das bedeutet, dass die vorgezogenen Massnahmen in Kraft bleiben. Das will ich hier vonseiten des Bundesrates mit aller Deutlichkeit gesagt haben. Die Kommission ist sich dessen bewusst, und wenn Sie den Rückweisungsentscheid gemäss Antrag der Kommission fällen, dann sind Sie damit einverstanden, dass diese vorgezogenen Massnahmen weiterhin durchgeführt werden. Sonst müssen Sie entweder Nichteintreten oder Rückweisung an den Bundesrat beschliessen; das ist beides etwas anderes. Ich will das hier deutlich gesagt haben. Ich will in dieser Frage nachher nicht nochmals den schwarzen Peter, indem man sagt, willkürlich bleibe der Bundesrat bei den vorgezogenen Massnahmen, obwohl das Parlament das nicht wolle. Ich möchte Ihnen hier klaren Wein eingeschenkt haben.

Dass die vorgezogenen Massnahmen überhaupt Bestandteil des Vertrages sind, darüber haben wir uns auch schon unterhalten. Das war das Gegenstück dazu, dass wir bei allen anderen Massnahmen eine Übergangsfrist von 41 Monaten erhalten haben - eine wichtige Übergangsfrist für den Flughafen Zürich. Es war dies auch eine Folge des Misstrauens, das vor allem auf süddeutscher Seite herrschte. Diese vorgezogenen Massnahmen sind bestückt mit der Ausnahmeregelung in der Wochenendregelung, wonach Skyguide alleine beschliessen kann, wann eine Ausnahme wegen der Wetterverhältnisse oder technischer Sicherheit - aufgrund des Flugzeugtyps - angewendet werden kann. Sie wissen, dass über diese Frage in Süddeutschland geballter Unmut herrscht und dass man mit diesem Teil des Vertrages auf deutscher Seite nicht einverstanden ist. So viel zu den vorgezogenen Massnahmen.

Es wurde indirekt, höflich, diplomatisch, wie das im Ständerat üblich ist, das Fragezeichen in den Raum gesetzt, ob denn nun derselbe Bundesrat, der diesen Vertrag ausgearbeitet habe, im Ernst wieder Verhandlungen aufnehmen könne, mit dem Ziel, dass einzelne Fragen dieses Vertrages doch wieder infrage gestellt würden. Ich äussere mich dazu so, wie ich mich in der Kommission geäussert habe. Ich fühle mich hier etwas wie ein Anwalt - ein Anwalt, der mit dem Gegenanwalt eine Konvention, einen Vertrag ausgearbeitet hat und jetzt zum Klienten geht, um ihm dieses Vertragswerk schmackhaft zu machen und ihn auf die Risiken aufmerksam zu machen, wenn er das Vertragswerk nicht genehmigen will. Der Anwalt sieht: Der Klient will so nicht. Ein guter Anwalt lässt dann seinen Klienten nicht einfach im Stich, sondern sagt: Gut, ich werde weiterhin alles versuchen, um deine Interessen wahrzunehmen.

In diesem Sinne bin ich - nachdem sich abgezeichnet hat, was Ihre Kommission will - sofort wieder hingegangen und habe den Kontakt mit Deutschland gesucht. Ich habe deswegen letzten Samstag eine Besprechung durchgeführt. Ich bin der deutschen Seite sehr dankbar, dass sie innert kürzester Frist - innert kürzester Frist! - bereit war, nach Basel zu kommen. Ich erwähne Basel deswegen besonders, weil zum Teil auf eine etwas polemische Art gesagt wird: Aha, gehen Sie demnächst wieder nach Berlin, um Ihre Befehle entgegenzunehmen! Nein, die deutsche Seite ist nach Basel gekommen, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg hat vorzeitig einen Parteitag verlassen, um dieses Gespräch mit der Schweiz sofort - vor dieser Verhandlung im Ständerat - führen zu können. Ich hätte es begrüsst, wenn alle Vertreter, die ich eingeladen habe, also auch jene des Kantons Zürich, an diesen Gesprächen teilgenommen hätten. Sie hätten es tun können, aber sie haben es vorgezogen, nicht zu kommen.

Wir haben ein offenes Gespräch geführt und sind zu folgendem Schluss gekommen: So, wie es die Kommission möchte, würden wir zunächst einmal sondieren, wo die Kritikpunkte an diesem Staatsvertrag liegen, und zwar auf beiden Seiten. Sie wissen, dass es nicht nur in der Schweiz Kritik gibt, auch in Deutschland wird dieser Vertrag massiv kritisiert. Wir haben nicht beschlossen, jetzt in Nachverhandlungen zu treten; wir werden später darüber beschliessen. Dazu werde ich mir vom Gesamtbundesrat ein Mandat geben lassen - das sei zur Frage gesagt, ob da ein einziger Bundesrat wild in der Welt herum verhandle. Ein solches Mandat würde, wie es sich gehört, genau definiert und durch den Gesamtbundesrat beschlossen. Wir werden diese Kritikpunkte also aufführen, wir werden sehen, was alles zusammenkommt. Einige Punkte kann ich Ihnen schon jetzt nennen:

Auf deutscher Seite herrscht grosse Reserve gegenüber der Fähigkeit von Skyguide. In diesem Zusammenhang werden der Unfall in Überlingen, aber auch zwei Beinahe-Unfälle auf dem Flughafen Zürich ausdrücklich erwähnt. Es wird gesagt: Dieser Skyguide wollen wir unseren Luftraum nicht mehr anvertrauen, wir wollen die Flugsicherung zurück.

Ein zweiter Kritikpunkt ist, dass sich alle Warteräume für Nordanflüge über deutschem Gebiet befinden. Deutschland will also, dass diese Warteräume in die Schweiz verlegt werden, wenn der Staatsvertrag geändert wird. Es ist also abzuklären, wo diese Warteräume angesiedelt werden könnten; es wird höchstwahrscheinlich über der Innerschweiz sein.

Ein weiterer Kritikpunkt ist eventuell der, dass Deutschland an der Flugsicherung partizipieren möchte; man hat hier ein gewisses Misstrauen. Bei der Wochenendregelung sagte man in Deutschland, praktisch alle Anflüge, die jetzt über Schweizer Gebiet hätten erfolgen müssen, seien wegen den Wetterverhältnissen doch über Süddeutschland geleitet worden, da stimme etwas nicht. Deutschland möchte also Einsitz haben, damit es mit kontrollieren kann, ob das richtig angewendet wird. Auch das ist ein Kritikpunkt. Das waren die Punkte, die bisher genannt wurden; aber es kommen vielleicht noch andere dazu.

Nun weiss ich, dass es auch in der Schweiz Kritikpunkte gibt. Hauptkritikpunkt ist der hier immer wieder erwähnte, dass der Staatsvertrag die Anzahl der Anflüge zum Kriterium nehme statt die Lärmgrenzwerte. Abgesehen davon, dass Deutschland bis jetzt immer grossen Wert darauf gelegt hat, dass die Anzahl der Flugzeuge wichtig sei, muss ich auf einen Widerspruch auf schweizerischer Seite aufmerksam machen. Während des SIL-Koordinationsprozesses haben alle betroffenen Kantone und Gemeinden auf die Anzahl der Flüge gepocht; sie wollten diese und eben gerade nicht Lärmgrenzwerte als Kriterium haben. Wie kann jetzt die Schweiz, die im eigenen Land dermassen grossen Wert darauf legt, dass die Anzahl der Flüge das Kriterium sein soll, nach Deutschland gehen und sagen "Euch gegenüber wollen wir aber ein ganz anderes Kriterium"?

Welches ist der Grund, dass die Anzahl der Flüge genannt wurde? Man sagte sich: Falls die technische Entwicklung bei den Flugzeugen dazu führt, dass sie leiser werden, warum soll dann nur gerade der Flughafen Zürich davon profitieren, indem er entsprechend mehr Flugbewegungen durchführen kann? Wieso soll nicht die Bevölkerung davon profitieren, dass sie etwas weniger Lärm hat? Deswegen macht man ja leisere Flugzeuge und nicht, damit man noch mehr herumfliegen kann. Das ist die Meinung der Betroffenen.

Es kommt - mindestens nach dem jetzigen technischen Stand - noch dazu, dass ein modernes Flugzeug zwar beim Abflug leiser ist, nicht aber beim Anflug; beim Anflug ist es lauter, weil es wegen guter Aerodynamik zu schnell würde und deshalb Luftbremsen ausfahren muss, die ihrerseits wieder laut sind.

Nun, so viel zunächst zu den Sondierungen, die wir vornehmen würden, so Sie das wollen; erst nachher würden wir entscheiden, ob es Nachverhandlungen gibt oder ob es sie nicht gibt.

Die Meinung, in Nachverhandlungen könnte ein besserer Vertrag für die Schweiz gemacht werden, indem nur gerade die Punkte, die uns stören, verbessert würden, aber bezüglich der deutschen Seite keine Änderung erfolgen würde, ist illusorisch. Das muss ich mit aller Klarheit sagen. Okay, vielleicht könnte es uns gelingen, uns bei der Akzeptierung völlig anders gelagerter Interessen aus Deutschland wie der Partizipation an der Luftsicherung oder - etwas anderes - bei den Warteräumen mit unseren Anliegen durchzusetzen. Aber ich will Sie vor Illusionen warnen, auch aus einem weiteren Grund:

Auch in Deutschland ist dieser Vertrag noch nicht ratifiziert, und auch in Deutschland steht zur Diskussion, ob er ratifiziert werden soll oder nicht. Es war das Bundesland Baden-Württemberg, das im Deutschen Bundesrat letztes Jahr erreicht hat, dass der Vertrag damals nicht ratifiziert wurde, weil es im Vertrag seine Interessen nicht genügend berücksichtigt sieht. Das heisst Folgendes:

Falls wir in Nachverhandlungen eintreten und falls in Nachverhandlungen beide Seiten ihre Forderungen vorbringen, die dann vielleicht nicht zum Durchbruch kommen, weil die Gegenseite sie nicht will, ist nachher die Rückfallebene nicht der Staatsvertrag - weil der nämlich noch gar nicht ratifiziert ist -; dann ist die Rückfallebene unter Umständen eben kein Staatsvertrag. "Kein Staatsvertrag" heisst: schärfere einseitige Massnahmen. Baden-Württemberg drückt im Moment darauf, dass dieser Vertrag nicht ratifiziert wird, damit viel schärfere einseitige Massnahmen ausgesprochen werden.

Dieser Realität müssen wir in die Augen schauen. Es gehört zur Aufgabe, die ich vorher mit dem Bild vom Anwalt und dem Klienten illustrierte - bitte verstehen Sie es politisch nicht falsch -, zu meiner Aufgabe als Bundesrat, Ihnen zu sagen, was das am Schluss bedeuten kann.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wir stimmen zuerst über den Rückweisungsantrag Spoerry ab. Müssen Sie ihn noch begründen, Frau Spoerry?

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, dass man zuerst über Eintreten oder Nichteintreten abstimmt. Wenn eingetreten wird, dann steht der Rückweisungsantrag zur Diskussion, und dann kommt mein Antrag zum Zuge.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Jenny ab.

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 29 Stimmen

Dagegen .... 10 Stimmen

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Frau Spoerry begründet nun ihren "Korrekturantrag".

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Kommission hält mit Bezug auf die Rückweisung in ihrem Auftrag an sich selbst in Ziffer 1 fest, dass sie unserem Rat bis zur Frühjahrssession 2003 über das Ergebnis der Verhandlungen Bericht erstatten müsse. Gemäss Aussagen von verschiedenen Kommissionsmitgliedern und gemäss Bestätigung des Kommissionspräsidenten in seinem Eintretensvotum ist dieser Passus so zu verstehen, dass die Kommission bis im März über die Entscheidgrundlagen für die definitive Behandlung des vorliegenden Vertrages verfügen und in der Lage sein will, unserem Rat einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wenn dem so ist, dann bin ich der Meinung, dass man dies auch mit diesen Worten in die Fahne aufnehmen soll, damit für alle nachvollziehbar und klar ist, was mit dem Ausdruck "Bericht erstatten" gemeint ist. Ich bin der Kommission sehr dankbar, dass sie dazu Hand bietet. Wie ich beim Eintreten ausgeführt habe, ist heute als Folge der vorgezogenen Massnahmen, die in Kraft sind, eine unbestimmte Rechtslage mit mehr als unbefriedigenden Auswirkungen gegeben, und diese muss durch einen klaren Entscheid beendet werden.

Ich möchte noch ein Wort zu den Ausführungen von Herrn Bundesrat Leuenberger sagen. Ich habe mich bei der Zürcher Regierung erkundigt, warum sie die Einladung zum Gespräch vom letzten Samstagnachmittag nicht angenommen habe. Ich habe daraufhin eine aus meiner Sicht nachvollziehbare Antwort erhalten, die meines Wissens auch der Presse zugeleitet worden ist. Ich denke, dass man der Zürcher Regierung Gelegenheit geben müsste, ihre Sicht der Dinge selbst darzulegen. Sie kann sich ja nicht wehren, wenn ihr in diesem Rat Vorwürfe gemacht werden, und ich gehe davon aus, dass sie deshalb ihre Stellungnahme noch nachliefern wird.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Es stehen sich der Text der Kommission und der ergänzte Text von Frau Spoerry gegenüber.

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Präsident, es ist Ihnen vielleicht entgangen, dass ich, um Zeit zu sparen, schon bei meinem einleitenden Votum gesagt habe, dass nach meinen Rückfragen in der Kommission niemand etwas gegen die Ergänzung durch den Antrag Spoerry hat; man kann ihn problemlos aufnehmen. Diese Abstimmung erübrigt sich aus meiner Sicht. Es ist eine Ordnungsvorschrift. Ordnungsvorschriften sind nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten - höhere Gewalt immer vorbehalten. (Heiterkeit)

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Die Kommission erklärt sich bereit, die von Frau Spoerry beantragte Ergänzung in ihren Text aufzunehmen. Er ist damit bereinigt.

Angenommen gemäss Antrag Spoerry

Adopté selon la proposition Spoerry