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Agrarpolitik 2007

6003 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 5, 2003

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/6003/de/agrarpolitik-2007

Retrieved on Sep 6, 2026

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Source

Parliamentary business: Agrarpolitik 2007 (02.046)

02.046

Agrarpolitik 2007

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

1. Loi fédérale sur l'agriculture

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Wicki und ich haben wiederum die gleiche Aufteilung vereinbart wie in der ersten Lesung: Herr Wicki wird für das bäuerliche Bodenrecht und die zugehörigen Erlasse als Berichterstatter amten.

In der Wintersession 2002 haben wir als Erstrat die "Agrarpolitik 2007" behandelt, bevor sich der Nationalrat in der Frühjahrs- und in der Sondersession mit dem Geschäft befasst hat. Dass dieses Geschäft wichtig ist, brauche ich nicht mehr zu betonen: Es geht um über 14 Milliarden Franken für die kommenden vier Jahre für die Landwirtschaft, und es legt auch die Richtung für die Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft fest. Die Bundesversammlung hat in einer Zeit, in der viele von Reformstau sprechen, die Möglichkeit und die Aufgabe, die Ausrichtung der Landwirtschaft zu bestimmen.

Leitplanken für diese Vorlage sind: Die Landwirtschaft muss erstens ihren verfassungsmässigen Auftrag erfüllen können, und zweitens muss sie nachhaltig für Konsumenten und Steuerzahler finanzierbar bleiben - diese Aufgabe wird namentlich angesichts der Situation der Bundesfinanzen nicht einfacher.

Beide Räte haben in zentralen Punkten der Vorlage die Reformvorschläge des Bundesrates teilweise unterstützt und Zusatzbegehren - namentlich aus Kreisen der Landwirtschaft, aber auch aus andern Kreisen - abgelehnt.

Es gibt zwei wichtige Punkte, mit denen wir uns heute zentral bzw. am Rande noch einmal befassen: Erstens: Bei der Flexibilisierung des Milchmarktes wurden der Ausstieg aus der Kontingentierung auf 2009 und flankierende Massnahmen bis 2012 bereits beschlossen. In der Differenzbereinigung gilt es noch, auf verschiedene Nebenpunkte zurückzukommen, nicht mehr aber auf den Grundsatzentscheid. Zweitens: Beim Fleischimport wurde die Versteigerung der Importkontingente von unserem Rat abgelehnt. Der Nationalrat hat anders entschieden, und Ihre Kommission - wir werden das bei Artikel 48 sehen - empfiehlt Ihnen erneut die Versteigerungslösung und damit die Lösung, wie sie der Nationalrat beschlossen hat.

Die WAK ist bei ihren Anträgen auch in anderen Punkten dem Nationalrat gefolgt, und zwar grundsätzlich dort, wo dieser eine grössere Freiheit für die Landwirte beschlossen hat. Neue Subventionstatbestände hat Ihre Kommission dagegen mehrheitlich verworfen, was angesichts der doch beträchtlichen volkswirtschaftlichen Aufwendungen von Steuerzahlern und Konsumenten für die Landwirtschaft nicht überraschend ist.

Schliesslich sollte es unser Ziel sein, diese Vorlage schnell zu beraten. Die vorberatende Kommission Ihres Rates hat sich alle Mühe gegeben, das Geschäft unmittelbar nach der Sondersession für diesen Rat vorzubereiten. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass das Differenzbereinigungsverfahren in dieser Session abgeschlossen werden kann. So könnte auch sichergestellt werden, dass die nicht weniger als 35 anzupassenden Verordnungen diesen Sommer in die Vernehmlassung gehen können. Angesichts der grossen Geschäftslast scheint uns das zwar ein ambitiöses Vorgehen zu sein; wir möchten aber alles daransetzen, dieses Differenzbereinigungsverfahren in dieser Session abzuschliessen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 7 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 7 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die erste Differenz betrifft Artikel 7 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes. Der Nationalrat möchte auch hier den ausdrücklichen Verweis auf den Schutz der Konsumenten einfügen. Obwohl dieser Schutz mit der "Agrarpolitik 2007" bereits mehrfach verstärkt wird und das Konsumenteninformationsgesetz ebenfalls revidiert und verbessert werden soll, schliesst sich Ihre Kommission hier dem Beschluss des Nationalrates an und beantragt Zustimmung zum Nationalrat.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 16

Antrag der Mehrheit

Abs. 1bis

Festhalten

Abs. 6bis

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Cornu, Béguelin, Leuenberger-Solothurn)

Abs. 1bis

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 16

Proposition de la majorité

Al. 1bis

Maintenir

Al. 6bis

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Cornu, Béguelin, Leuenberger-Solothurn)

Al. 1bis

Adhérer à la décision du Conseil national

Abs. 1bis - Al. 1bis

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Hier haben wir es mit einer gewichtigeren Differenz zu tun. Ich muss das Problem etwas erläutern, weil es nicht so ohne weiteres verständlich ist.

Die Kommission hat sich recht intensiv mit dem Problemkreis "geschützte Ursprungsbezeichnungen" und "geschützte geographische Angaben" auseinander gesetzt. Der Nationalrat hat den Absatz 1bis eingefügt, und zwar wegen der Kritik an Produkten, die mit einem Schweizer Namen gekennzeichnet, aber aus ausländischen Rohstoffen hergestellt werden. Betroffen ist insbesondere - aber nicht nur - das Bündnerfleisch, das auch aus argentinischem Fleisch produziert wird.

Ihre Kommission lehnt diesen Absatz, wie ihn der Nationalrat beschlossen hat, mit 9 zu 3 Stimmen ab, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Diese Bestimmung ist wirtschaftsfeindlich. Sie zerstört wichtige Arbeitsplätze. In der Kommission wurde ausgeführt, es seien im verarbeitenden Gewerbe bis zu 1000 Stellen gefährdet, ohne dass neue Arbeitsplätze in der Landwirtschaft geschaffen würden.

Für die Verkaufsschlager der Schweizer Landwirtschaft können nicht genug Rohstoffe in der Schweiz selber produziert werden. Obwohl es sich hier nicht um eine "Lex Anti-Bündnerfleisch" handelt, können am Bündnerfleisch die Auswirkungen am besten gezeigt werden: 2002 wurden in der ganzen Schweiz 5000 Tonnen Rindfleisch eingesalzen, davon 2340 Tonnen Importfleisch - also ungefähr die Hälfte. Diese 5000 Tonnen Fleisch stammten von mehr als 250 000 Tieren. In der Schweiz werden aber nur 180 000 Kühe pro Jahr geschlachtet. Ausserdem ist nicht alles Schweizer Fleisch qualitativ geeignet für die Herstellung von Trockenfleisch.

Kurz: Die Bestimmung des Nationalrates würde somit nicht dazu führen, dass plötzlich viel mehr Schweizer Kühe gehalten werden könnten, sondern die Bündnerfleisch-Produktion müsste massiv gedrosselt werden.

2. Die Unterstützung der Landwirtschaft erfolgt gerade auch wegen ihrer regionalpolitischen Bedeutung. Ebenso wichtig ist hier allerdings das verarbeitende Gewerbe, das oft in Randregionen angesiedelt ist und eine höhere Wertschöpfung als die Landwirtschaft aufweist. Dieses verarbeitende Gewerbe zu schädigen ist somit auch aus regionalpolitischen Gründen nicht sinnvoll. Vielmehr ziehen solche Auflagen und Einschränkungen, wie sie der Nationalrat beschlossen hat, Forderungen nach neuen Subventionstatbeständen nach sich, auch für das Kleingewerbe. Ich verweise beispielsweise auf Artikel 48 Absatz 3.

3. Von den Befürwortern dieser Bestimmung wird der Schutz der Konsumenten ins Feld geführt. Diese werden aber z. B. beim Bündnerfleisch über die Herkunft des Rohstoffes auf der Verpackung selber informiert, womit sie nicht getäuscht werden können. Für Konsumenten spielt zusätzlich auch der Preis eine Rolle, was offenbar immer wieder unterschätzt wird. Wenn Bündnerfleisch nur noch aus Schweizer Fleisch produziert werden kann, so wird dies zu einer erheblichen Preissteigerung führen, was nicht unbedingt ein erstrebenswertes Ziel ist.

4. Dieser Einschränkung fehlt die innere Logik. So gibt es einerseits die geschützten Ursprungsbezeichnungen AOC, deren Rohstoffe zwingend aus dem Ursprungsgebiet stammen müssen, und andererseits die hier zur Debatte stehenden geschützten geographischen Angaben, bei denen bezüglich der Herkunft der Rohstoffe keine Einschränkungen gelten. Der nationalrätliche Vorschlag verwischt diese Unterscheidung, womit für die Schweizer Produzenten ein wichtiges Mittel zur Marktdifferenzierung ihrer Produkte entfällt.

5. Schliesslich - darauf möchte ich ganz besonders hinweisen - wäre die Schweiz mit dieser Bestimmung international isoliert. Die EU kennt keine solche Einschränkung, sondern stellt die geschützten Ursprungsbezeichnungen einerseits und die geschützten geographischen Angaben andererseits nebeneinander. Angesichts der oben erwähnten wirtschaftlichen Auswirkungen und des befürchteten Arbeitsplatzabbaus lehnt die Kommissionsmehrheit eine solche Selbstbeschränkung unserer Landwirte und unseres verarbeitenden Gewerbes klar ab, denn sie steht im Widerspruch zur neuen Philosophie der Agrargesetzgebung in Richtung mehr Markt und weniger Regulierung.

Fazit: Die Schweizer Bauern würden von der Bestimmung kaum profitieren, das verarbeitende Gewerbe würde aber massiv geschädigt. Lachende Dritte dieses nationalrätlichen Zusatzes wären unsere ausländischen Konkurrenten, deren Vorschriften weniger weit gehen und die nur allzu gerne in diese Marktlücken springen würden.

Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie also um Festhalten, d. h. um Ablehnung des nationalrätlichen Absatzes 1bis.

Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Même si nous en sommes au stade de l'élimination des divergences, je pense qu'il n'est pas inutile à propos de cet objet et de cette disposition de rappeler le mandat constitutionnel concernant l'agriculture. Une des bases de ce mandat constitutionnel, c'est que l'on veut une agriculture qui reste tournée vers la production. Je dois bien dire que plus on avance dans les débats sur la "PA 2007", plus je considère que cette "PA 2007" n'est pas un exemple de ce que l'on peut faire de mieux en la matière. On vit une réduction de l'aide à la production et au marché en faveur des paiements directs. On assiste à l'introduction de l'idée d'une prime par vache qui est tout sauf un soutien à la production et au marché. Dès lors, je pense qu'on doit être vigilant pour préserver ou donner un minimum d'outils de soutien au marché et à la production. Et la proposition de la minorité va tout à fait dans ce sens.

En Suisse, une agriculture tournée vers la production, c'est une agriculture qui est d'abord axée sur des produits de qualité. Cela signifie une agriculture tournée vers les exigences des consommateurs. Quelles sont ces exigences? Les consommateurs souhaitent l'authenticité, la traçabilité, la transparence. Permettez-moi de citer une lettre que j'ai reçue cette semaine, peut-être comme plusieurs d'entre vous, de la Fédération romande des consommateurs.

"La Fédération romande des consommateurs vous encourage à soutenir la décision du Conseil national visant à exiger la provenance suisse des matières premières pour les indications géographiques protégées. Lorsqu'ils achètent une denrée alimentaire portant une appellation d'origine suisse telle que l'IGP, les consommatrices et les consommateurs s'attendent à ce que la matière première soit suisse. Comme l'atteste le sondage de la Fédération romande des consommateurs réalisé en 2001, plus de 90 pour cent des consommateurs s'attendent à ce que la viande séchée des Grisons, premier produit qui a reçu l'IGP, soit élaborée avec du boeuf grison, c'est le 61,9 pour cent, ou suisse, qui correspond à 30,2 pour cent, ce qui fait bien plus de 91 pour cent. Avec la présente loi, la grande majorité des consommateurs sont donc trompés et l'appellation IGP a perdu une partie de sa valeur." La FRC dit encore: "Nous ne condamnons pas l'élaboration des produits traditionnels qui sont faits avec la matière première importée, mais nous souhaitons simplement que ceux-ci soient identifiés différemment des produits issus du terroir, en portant un nom qui ne prête pas à confusion."

La proposition de la minorité n'est en aucun cas une lex anti-"Bündnerfleisch". La viande des Grisons s'est taillé une belle part de marché et a acquis une belle renommée bien avant qu'elle obtienne son IGP. Cela revient à dire que cette IGP a peu de chose à voir, je dirai, avec la renommée, la qualité, l'exportabilité de ce produit. Si la règle est adoptée, cela ne changera pas grand-chose, si ce n'est que la viande des Grisons perdra son label IGP, mais cela n'empêchera nullement qu'elle soit commercialisée et exportée sous le nom de "Viande des Grisons".

Je prends un autre exemple: l'Interprofession du vacherin fribourgeois a demandé pour le vacherin fribourgeois le label IGP. N'estimez-vous pas qu'il y aurait tromperie à l'égard du consommateur si l'on pouvait, sous le label "Vacherin fribourgeois - indication géographique de provenance", fabriquer du vacherin à partir de lait importé de Pologne - ce qui serait certainement avantageux pour les laitiers?

L'exemple qu'on citera peut-être du chocolat suisse fabriqué à base de fèves de cacao à l'évidence produites ailleurs qu'en Suisse est tout aussi mauvais que celui de la viande séchée. En effet, jamais les chocolatiers suisses n'ont revendiqué le label IGP ou AOC. Ils n'ont pas besoin de cela pour authentifier leurs produits, ce qui n'est pas le cas par contre des autres petits produits de niche que nous avons chez nous, qui sont excellents, qui font la renommée de notre agriculture et qui lui garantissent des perspectives d'avenir.

Parmi les objections que vous avez entendues et que vous allez encore entendre, j'en commente deux.

L'eurocompatibilité de cette norme: certes, les pays de l'Union européenne sont moins stricts, mais est-ce un argument suffisant pour ne pas protéger de manière optimale nos produits les plus authentiques et les plus typiques? Quant à l'argument selon lequel la Suisse compromettrait la reconnaissance réciproque des appellations suisses et européennes si elle introduisait cette exigence supplémentaire, il est loin d'être prouvé. J'en veux pour preuve un passage du rapport établi le 2 mai 2003 par le Département fédéral de l'économie, rapport qui est du reste repris dans la lettre que nous avons reçue des producteurs de viande des Grisons: "Si la Suisse introduisait cette exigence supplémentaire, elle compromettrait l'eurocompatibilité de son registre des AOC et IGP et rendrait éventuellement plus difficile" - donc on est loin de dire que c'est exclu! - "la reconnaissance réciproque des appellations d'origine contrôlées."

Enfin, dire qu'il n'y aurait plus de différence entre les AOC et les IGP, c'est aussi faux dans la mesure où la différence entre l'AOC et l'IGP tient non seulement à la provenance de base des produits, mais aussi et surtout à la lettre b de ce qui distingue les AOC: "la qualité ou les caractères" du produit "sont dus essentiellement ou exclusivement au milieu géographique comprenant les facteurs naturels et les facteurs humains" (art. 2 al. 1er let. b de l'ordonnance sur les AOP et les IGP; RS 910.12). Donc, il y a là-derrière tout le savoir-faire, toutes les méthodes de production qui font qu'on demande et qu'on obtient une AOC plutôt qu'une IGP. Ceci ne changerait donc rien quant à la classification ou à la hiérarchie entre ces deux catégories.

Pour toutes ces raisons et par souci, encore une fois, de préserver une agriculture qui soit productive à l'avenir, dans le souci aussi d'améliorer la confiance des consommateurs dans le marché et surtout dans nos produits suisses qui en valent la peine, je vous propose de suivre le Conseil national.

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Wir sind hier wieder einmal auf dem besten Weg, uns eine Selbstbeschränkung aufzuerlegen, die uns ausser weiteren Konkurrenznachteilen nichts bringt.

Wenn man jetzt das Bündnerfleisch hier zum Teil in den Vordergrund stellt, ist das insgesamt gesehen nicht der entscheidende Punkt, vielmehr sind es die kleinen Schritte, es ist die Art, wie wir unsere Politik machen und uns immer wieder Fesseln anlegen und Selbstbeschränkungen auferlegen: Das ist für mich ein Schönheitswettbewerb. Ich halte fest: Es geht hier nicht nur um das Trockenfleisch aus Graubünden, sondern es geht generell um unsere Stellung im Wettbewerb gegenüber dem Ausland.

Es gibt noch ein anderes Beispiel, das Sie sich überlegen müssen, das für uns in der Lebensmittelproduktion nicht ganz unbedeutend ist: Wäre es dann noch möglich, dass wir Schweizer Schokolade produzieren, nachdem wir ja wissen, dass Schokolade zu 50 oder 60 Prozent aus Kakao besteht? Ich weiss nicht, geschätzter Kollege Cornu, ob dann der Kakao für die Schweizer Schokolade in Zukunft im Kanton Freiburg angebaut wird. Sie sehen also, es gibt verschiedene Produkte, die durch die Veredelung von einem Standort aus einen geographischen Bezug haben und deren Bezeichnung daraus abgeleitet wird.

Man hat heute die gesetzlichen Möglichkeiten, um einen erweiterten Schutz zu bewirken und sich auf dem Markt zu profilieren. Bei einem solchen Produkt ist das Entscheidende, dass es sowohl vom Ursprung her, von der Erzeugung des Rohstoffes her, wie auch von der Veredelung her einen konkreten regionalen Bezug hat. Ich denke da z. B. an die Saucisse d'Ajoie oder auch an das Walliser Trockenfleisch. Diese Produkte haben diesen geographischen Bezug, sie haben diesen zusätzlichen Schutz gemacht. Das ist nicht verboten, das ist möglich. Aber wir wollen das nicht generell einführen und dadurch mit zusätzlichen Vorschriften Produktionen erschweren.

Das Ganze, was hier vom Nationalrat beabsichtigt ist, ist mit dem EU-Recht nicht kompatibel. Das EU-Recht kennt keine Vorschrift für eine geschützte geographische Herkunft, und daher werden wir für unsere Massnahmen auch keine Anerkennung im Register der EU erhalten, das letztlich für den Handel von Bedeutung ist.

Das Problem, das hier der Nationalrat schafft, geht noch weiter, es wurde vorher kurz vom Kommissionspräsidenten angesprochen: Es ist eine Vermischung zwischen der "geschützten Ursprungsbezeichnung" und der "geschützten geographischen Angabe" eines Produktes. Bei der Ursprungsbezeichnung geht es darum, dass sowohl die Verarbeitung wie eben auch die Veredelung mit dem Ursprung des Produktes in Verbindung stehen. Bei der geographischen Angabe geht es darum, dass das Produkt entweder von den Rohstoffen her dort erzeugt oder dort veredelt wird. Die Vermischung von beidem bringt uns auf dem Markt nichts.

Ich möchte mich auch dagegen wehren, dass man gerade in Bezug auf das Bündnerfleisch sagt, es sei eine Konsumententäuschung. Das ist natürlich nicht der Fall. Die Herkunft des Fleisches muss heute auf dem Produkt deklariert werden, und das wird auch so gemacht. Zudem muss man sehen, wenn man beim Beispiel Bündnerfleisch bleibt: Wenn man das konsequent durchziehen würde, dann dürften nur noch Bündner Kühe dafür verwendet werden, Kühe aus Genf also oder aus dem Kanton Freiburg könnten für die Herstellung von Bündnerfleisch nicht verwendet werden. Ich kann Ihnen sagen: Wir könnten in einem Jahr alle Kühe im Kanton Graubünden schlachten, es reichte bei weitem nicht für die Mengen, die produziert werden müssten. Sie sehen, das Ganze ist zu wenig durchdacht.

Wir hätten nachher beim Trockenfleisch auch eine neue Konkurrenzsituation. Im Veltlin - leider nicht mehr beim Kanton Graubünden - gibt es im Bereich des Trockenfleisches heute Konkurrenz, indem dort Trockenfleisch "della Valtellina" produziert wird. Dieses Trockenfleisch wird auch nicht nur mit Fleisch von Kühen aus dem Veltlin produziert, sondern die Veltliner sind auch auf Importe angewiesen. Wir hätten in den Tourismusorten des Kantons Graubünden die Situation, dass wir in diesem Schönheitswettbewerb zu wenig Bündnerfleisch hätten, um es den Touristen anzubieten, und gleichzeitig hätten wir bedeutend billigeres Trockenfleisch aus dem Veltlin, das wir anbieten würden. Wir bieten neben dem Bündner Wein gerne Veltliner an, aber beim Fleisch möchten wir beim Bündnerfleisch bleiben.

Alles in allem muss ich Ihnen sagen: Sowohl für das verarbeitende Gewerbe, für den Tourismus als auch vor allem für die Landwirtschaft hat diese Bestimmung eine sehr negative Konsequenz. Man müsste damit rechnen, dass es eine Kostensteigerung beim Verkauf gäbe. Gleichzeitig würde für die Produzenten in der Landwirtschaft ein Preisdruck entstehen. Das Ganze wäre für die Landwirtschaft ein Eigengoal. Es ist vom Nationalrat gut gemeint, aber alles in allem, wenn man das ansieht, muss man erkennen: Diese Bestimmung ist zu wenig durchdacht und weist zu viele Nachteile auf.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Als Ständerat mit einer geschützten geographischen Angabe, nämlich Basel, frage ich mich, ob ich, nachdem ich ja auch Bündner Fleisch bin, überhaupt noch Basler Ständerat sein könnte. (Heiterkeit)

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich muss Ihnen ganz offen gestehen: Möglicherweise hat Herr Maissen Recht, wenn er sagt, das sei gut gemeint. Aber vielleicht ist es nicht so gut formuliert. Ich habe das Wort nur ergriffen, weil ich in der Debatte den Vorwurf der Wirtschaftsfeindlichkeit gehört habe. Ich muss Ihnen hier ganz klar sagen, dass in den Kommissionsdebatten das Gegenteil der Fall war.

Hier in den Plenardebatten ist abendfüllend gesagt worden: Wir wollen eine produzierende Landwirtschaft, wir wollen nicht eine direkt bezahlte Landwirtschaft. Das war eine These, die immer wieder zu hören war. Jetzt gehen einige edle Ständerätinnen und Ständeräte hin und sagen: Wenn wir schon eine produzierende Landwirtschaft wollen, dann müssen wir mit den wenigen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln versuchen, diese produzierende Landwirtschaft zu schützen, indem man z. B. in dieses Gesetz schreibt, die in der Schweiz produzierten Rohstoffe - das meint eben genau die produzierende Landwirtschaft - müssten geschützt werden. Das ist die Absicht dieses Antrages. Nichts anderes steckt dahinter! Ich muss Sie schon bitten, aus dieser Geschichte jetzt nicht einfach eine "Bündnerfleisch-Debatte" zu machen. Herr Maissen hat den Beweis soeben erbracht: Man kann ja auch Trockenfleisch verkaufen. Wenn man schon Bündnerfleisch verkaufen will, so könnte das ja eben zumindest auch ein wenig dem edlen Zweck dienen, einer produzierenden Landwirtschaft etwas Grundlage, etwas Halt zu geben.

Ich erinnere mich deutlich an Diskussionen über die Fleischverwendung in der Schweiz. Da hat man ebenfalls abendfüllend gejammert, die Schweizer Bauern brächten ihr Schlachtvieh nicht mehr los. Jetzt gehen einige hin und versuchen, da einen minimalen Schutz einzuführen, und dann soll das wirtschaftsfeindlich sein. Soweit es an mir ist: Es ist gut gemeint, und ich weiss, dass Brecht einmal gesagt hat, es gäbe die Guten und jene, die es gut meinten. Das war selbstkritisch.

Berger Michèle · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je n'avais pas l'intention de prendre la parole aujourd'hui à ce sujet, mais je la prends quand même pour demander de soutenir la proposition de la minorité Cornu.

Je viens de lire dans le journal local de Neuchâtel que les maîtres-bouchers neuchâtelois ont reçu un label IGP pour le saucisson neuchâtelois. C'est le quatrième produit en Suisse qui a reçu ce label. J'aimerais vous lire ce qu'en pensent les bouchers: "Le but n'est pas de produire plus, mais de produire bien sans se faire piquer son nom, car ce saucisson est le nôtre .... Ce sera un immense argument de vente."

Je crois que nous devons donner cette priorité: pouvoir obtenir ce label, car nous souhaitons que les paysans, ou en tout cas les maîtres-bouchers, et d'autres qui font partie de ces professions, puissent accéder au marché. C'est ce que nous avons souhaité. C'est une des façons de promouvoir des produits du terroir.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf vier Punkte hinweisen:

1. Es ist keinerlei Täuschung der Konsumenten mit diesem Tatbestand verbunden - das muss ich in aller Form zurückweisen -, weil auf der Packung ganz klar die entsprechenden Angaben gemacht werden und man feststellen kann, woher das Fleisch kommt.

2. Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass die Rohstoffproduktion innerhalb der Schweiz nicht genügen würde - und wenn man sich natürlich auf den Kanton Graubünden beschränken würde, dann erst recht nicht -, um den entsprechenden Bedarf zu decken. Das hat Auswirkungen auf das verarbeitende Gewerbe, das einen nicht unbedeutenden Wirtschaftsfaktor in diesen Randregionen darstellt. Es wäre unumgänglich, dass dieses verarbeitende Gewerbe Arbeitsplatzverluste hinnehmen müsste, wenn man eine entsprechend scharfe Linie fahren würde, wie sie der Nationalrat beschlossen hat. Diese Auswirkungen möchte ich in aller Deutlichkeit noch einmal hervorheben.

3. Zum Preis: Es wäre unumgänglich, dass der Preis ansteigen müsste, d. h., verschiedene Schichten unserer Bevölkerung könnten sich wahrscheinlich dieses Produkt nicht mehr leisten und müssten auf andere Produkte ausweichen, beispielsweise - Herr Maissen hat es gesagt - auf Veltliner Trockenfleisch, das eben nicht aus Veltliner Fleisch hergestellt wird, sondern auch von argentinischen oder anderen Kühen stammt. Der Preis wäre derart hoch, dass viele Leute sich Bündnerfleisch nicht mehr leisten könnten. Wollen wir das?

4. Wenn wir hier derartige Fesseln beschliessen, dann ist unser Gewerbe, verglichen mit den largeren Bestimmungen beispielsweise in der Europäischen Union, nicht mehr konkurrenzfähig. Die Auswirkungen auf Landwirtschaft und verarbeitendes Gewerbe wären meines Erachtens gravierend.

Ich bitte Sie, ein ganz klares Zeichen zu setzen und der Mehrheit zu folgen, damit wir diese Diskussion abschliessen können. Wir sollten uns nicht selber schaden.

Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Puisque le représentant de la majorité s'autorise à dire deux fois les mêmes choses, je pense qu'il est juste, si on veut se battre à armes égales, que le représentant de la minorité insiste aussi. Je serai extrêmement bref. Une chose est claire, une chose est certaine, c'est que la seule conséquence de la décision que vous prendriez si vous suiviez ma proposition de minorité, c'est simplement que la viande des Grisons ne pourrait plus être enregistrée comme IGP. Pour le reste, ça ne changerait rien! Donc, tous les autres arguments - pertes pour l'économie régionale, difficultés d'exporter, etc. - sont faux. La seule conséquence, c'est qu'on ne pourrait plus se prévaloir d'une IGP.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je profite de ma première intervention pour remercier d'abord le rapporteur qui a insisté sur la nécessité de parvenir au terme de ces délibérations; car, comme il l'a souligné, il nous importe de pouvoir mettre en pratique la politique agricole contenue dans ce projet à partir de l'année prochaine. Par conséquent, je suis reconnaissant aux deux Chambres si elles parviennent à éliminer toutes les divergences pendant cette session encore.

J'en viens maintenant à l'article qui nous concerne et qui touche aux IGP.

Tout d'abord, il faut rappeler qu'il existe deux types de qualifications de produits quant à leur origine, il y a les AOC et il y a les IGP. Les AOC sont une façon de définir des produits à la fois à partir de matières premières qui doivent être nécessairement de la région et d'autres éléments typiques au niveau de la production du bien. C'est donc une définition plus rigoureuse, c'est là l'une des possibilités. L'autre est celle des IGP, des indications géographiques, qui, elles - pour le dire schématiquement -, nécessitent soit l'une, soit l'autre de ces qualités: soit il s'agit d'une matière première qui a des vertus particulières, soit il s'agit d'un procédé d'affinement ou de production. Alors finalement, la décision du Conseil national qui est reprise par la minorité Cornu revient pratiquement à élever les IGP au niveau des AOC. Il resterait une différence, puisque dans la formule choisie et qui se réfère à la Suisse, on pourrait faire sous IGP de la viande des Grisons avec des vaches fribourgeoises mais non pas argentines.

Est-il nécessaire de s'octroyer cette limitation supplémentaire? Je pense que non, pour toute une série de raisons. Je pense que nous n'avons pas intérêt à donner à nos appellations spécifiques AOC ou IGP d'autres définitions ou d'autres pratiques que celles qui sont utilisées ailleurs, dans les pays qui nous entourent et qui sont nos concurrents. Je crois que l'idéal est de se conformer à ces dispositions pour avoir les conditions d'égalité les meilleures au niveau de la concurrence.

Plusieurs intervenants, M. Cornu et M. Leuenberger en particulier, ont insisté sur le principe d'une agriculture tournée vers la production. Personne ne conteste cela.

Herr Leuenberger hat von der Absicht hinter dem Antrag gesprochen. Ich würde aber vorschlagen, dass neben der Absicht, die hinter dem Antrag steckt, auch noch die Wirkung berücksichtigt wird, die der Antrag dann haben kann: Die Wirkung ist eben nicht jene, die die Minderheit wähnt. Denn diese Beschränkung wird der Landwirtschaft nichts bringen, zumal gezeigt wurde, dass wir die Quantitäten gar nicht hätten, um die Menge, die heute als Bündnerfleisch produziert wird, aufrechtzuerhalten. Also würde die Landwirtschaft keine zusätzlichen Mengen absetzen können, wir hätten aber Leidtragende bei der ganzen Übung.

Hier möchte ich die Diskussion doch noch auf eine andere Ebene bringen - das wurde auch von Herrn Schiesser erwähnt -: Wir versuchen natürlich, die Landwirtschaft zu stützen, und das ganze Paket ist genügend, um das zu untermauern. Wir haben aber auch regionalpolitische Sorgen. Wir versuchen ja mit grosser Mühe und mit grossem Einsatz, Arbeitsplätze in den Bergkantonen zu festigen. Jetzt haben wir einen solchen Kanton, und dort gibt es ein Gewerbe, das sich in der Tat entwickeln kann, und nun wollen wir es beschneiden und behindern. Ich sehe nicht ein, weshalb wir uns diese Limiten auferlegen und somit Arbeitsplätze in Gefahr bringen, in den Regionen, wo es besonders schwierig ist, Arbeitsplätze zu schaffen und zu fixieren.

Ich bitte Sie also aus dieser Gesamtsicht, aus dem gesamtwirtschaftlichen Interesse heraus und auch aufgrund der Tatsache, dass die Landwirtschaft davon nichts zu profitieren hat, die Mehrheit zu unterstützen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 31 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 7 Stimmen

Abs. 6bis - Al. 6bis

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es handelt sich hier um eine sprachliche Verbesserung, die der Nationalrat beschlossen hat. Die ständerätliche Fassung nahm mit der Formulierung "ist wesentlich, dass eine allfällige Täuschungsgefahr oder ein Verstoss gegen den lauteren Wettbewerb vermieden wird" dem Richter den notwendigen Ermessensspielraum. Indem dieser Begriff "ist wesentlich" durch den Begriff "insbesondere" ersetzt wird, kann die Bestimmung geklärt und dieser Spielraum wieder geschaffen werden.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Formulierung des Nationalrates zu übernehmen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 18 Abs. 1

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 18 al. 1

Proposition de la commission

Maintenir

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Zu den Massnahmen für Produkte aus verbotenen Produktionsmethoden: Hier hat der Nationalrat beschlossen, dass Erzeugnisse, die nach in der Schweiz verbotenen Methoden produziert werden, nicht nur mit Einfuhrzöllen belegt werden können, sondern dass ihr Import verboten werden kann.

Die Kommission folgt, mit Stichentscheid ihres Präsidenten, dem Bundesrat und will diese Möglichkeit des Importverbotes nicht vorsehen, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Gemäss den WTO-Regeln kann ein Land Importe nur verbieten, wenn es beweist, dass der Konsum dieses Produktes eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Am Beispiel des US-Hormonfleisches können die volkswirtschaftlichen Kosten der Umsetzung der vom Nationalrat getroffenen Regelung gezeigt werden: Seit Jahren versucht die Europäische Union den Beweis zu erbringen, dass die Hormone in diesem Fleisch gesundheitsschädigend sind. Bis das gelingt, zahlt sie den Amerikanern Entschädigungen in der Form von Strafzöllen.

Die Schweiz hat hier einen sinnvolleren Weg gewählt: Mit der Deklarationspflicht wird erstens sichergestellt, dass die Konsumenten informiert sind. Zweitens wird es ihnen überlassen, ob sie US-Fleisch kaufen wollen oder nicht. Damit liegt die Verantwortung beim Konsumenten, ohne dass unsere Exportindustrie durch empfindliche Strafzölle geschwächt würde. Hier nun ein Importverbot zu ermöglichen würde uns gefährlichen politischen Diskussionen aussetzen; gewinnen würden populistisch geführte Produktionsdebatten über wissenschaftlich nicht gesicherte Gesundheitsrisiken. Auf der Verliererseite stünden die Konsumenten mit höheren Preisen und kleinerer Auswahl sowie die bestrafte Exportwirtschaft.

2. Vor diesem Hintergrund ist auch der Vorbehalt der Beachtung des internationalen Rechtes ungenügend. WTO-Recht ist erst im Aufbau, die Verfahren dauern oft sehr lange, und der EU-Fall, wie ich ihn zitiert habe, zeigt, dass die volkswirtschaftlichen Kosten während solcher Fristen enorm hoch sind.

3. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass aus gesundheitlichen Gründen - z. B. tierseuchenpolizeilichen oder anderen seuchenpolizeilichen Gründen - der Import gefährlicher landwirtschaftlicher Güter weiterhin verboten werden kann, wie das bereits heute möglich ist, auch wenn diese Bestimmung nicht aufgenommen wird.

Dies sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beantragen, dem Bundesrat zu folgen und uns nicht auf das Glatteis des internationalen Rechtes zu begeben, weil es nicht notwendig ist.

Wir bitten Sie, hier festzuhalten und damit dem Bundesrat zu folgen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 31 Abs. 2 Bst. b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 31 al. 2 let. b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Diese Anpassung des Nationalrates entspricht dem dringlichen Recht, das beide Räte Ende 2002 angenommen haben und das nun ins geltende Landwirtschaftsgesetz übernommen werden soll. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Sie ist aber notwendig, da zur Zeit der Verabschiedung der "Agrarpolitik 2007" durch den Bundesrat der dringliche Bundesbeschluss vom vergangenen Jahr noch nicht existierte.

Die Kommission beantragt Ihnen auch hier Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 36a

Antrag der Mehrheit

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3

Festhalten

Antrag der Minderheit I

(Brändli, Maissen, Schiesser)

Abs. 3

.... Produzentinnen, insbesondere der Berggebiete, die Mitglied ....

Antrag der Minderheit II

(David, Béguelin, Leuenberger-Solothurn, Leumann, Wicki)

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 36a

Proposition de la majorité

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3

Maintenir

Proposition de la minorité I

(Brändli, Maissen, Schiesser)

Al. 3

.... au plus tôt et notamment dans les régions de montagne, les producteurs qui sont membres ....

Proposition de la minorité II

(David, Béguelin, Leuenberger-Solothurn, Leumann, Wicki)

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Kurz zur Ausgangslage: Der Nationalrat hat der Befristung der Milchkontingentierung bis 2009 zugestimmt, die Absätze 2 und 3 über die Ausnahmen aber gestrichen. Ich beantrage, dass wir absatzweise vorgehen, weil sich die Anträge der Mehrheit und der Minderheiten nur auf Absatz 3 beziehen.

Absatz 2 fand nun auch in unserer Kommission keine Unterstützung mehr, seit die Berg- und Bio-Bauern auf diesen Wettbewerbsvorteil verzichten wollen. Allerdings waren verschiedene Vertreter der Kommission über den Richtungswechsel dieser Kreise erstaunt. Wir müssen ihn zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Die Kommission hat den bedeutenden administrativen Aufwand zur Kontrolle dieser Bestimmung zur Kenntnis genommen. In Anbetracht all dieser Umstände beantragen wir Ihnen, bei Absatz 2 dem Nationalrat zu folgen und diese Bestimmung zu streichen.

Bei Absatz 3 gibt es eine klare Mehrheit - 8 zu 5 Stimmen -, welche aus folgenden Gründen am bundesrätlichen Vorschlag festhalten will. Dann haben wir eine Minderheit I (Brändli), die eine Modifikation der Mehrheitsversion darstellt, und eine Minderheit II (David), die dem Nationalrat folgen will.

Die Gründe, die die Mehrheit veranlasst haben, an diesem Absatz 3 festzuhalten, ihn also nicht zu streichen, sind folgende:

1. Die private Initiative soll gefördert werden. Jene privaten Organisationen, welche ihre Produkte und Strukturen so angepasst haben, dass sie den Ausstieg aus der staatlichen Kontingentierung vorwegnehmen können, sollen diesen Schritt tun und von der unternehmerischen Freiheit profitieren können. Die Gewährung dieser Möglichkeit ist für einen harmonischen Übergang in die privatrechtliche Regelung wichtig. Was kann es für das neue System Besseres geben, als wenn gewisse Organisationen ihr Mengenregime bereits vor dem Kontingentsausstieg einvernehmlich festlegen? Das hat positive Auswirkungen auf die Zeit nach dem Jahr 2009.

2. Zu den eher technischen Einwänden, die gegen Absatz 3 vorgebracht wurden: Artikel 36a Absatz 3 sieht genaue Bedingungen vor, gemäss welchen private Produzentenorganisationen aus der Milchkontingentierung aussteigen können. Selbst gemäss Vertretern privater Organisationen ist der Übergang zum privatrechtlichen Mengenmanagement möglich. Es wird keine Verwirrung zwischen gemieteten und vermieteten Kontingenten geben, da aufgrund der öffentlich-rechtlichen Kontrolle die Miet- und Vermietungstransaktionen nachvollziehbar sind. Auch wird man weiterhin die Milch an zwei oder mehr Vertreter liefern können. Dieses Nebeneinander von Verwertungskanälen - im einen kann man die Mengen erhöhen, im anderen halt eben nicht - wird zu keinen Problemen führen. Bei Verstössen der privaten Organisationen gegen die Milchkontingentsbestimmungen schliesslich kann der Bundesrat die Rücküberführung ins öffentliche Kontingentierungssystem anordnen.

Die Mehrheit der Kommission erachtet die Möglichkeit des frühzeitigen Ausstiegs für private Produzentenorganisationen als wichtig, dies nicht zuletzt wegen eines politischen Arguments: Absatz 3 ermöglicht es ab 2006 ersten Produzentenorganisationen, wie ich es gesagt habe, erfolgreich von der unternehmerischen Freiheit zu profitieren und die Produktion ihrer Erfolgsprodukte zu erhöhen. Damit wird ein wichtiges Präjudiz für die nächste Agrardebatte, die 2007 stattfindende Debatte über "AP 2011", geschaffen. Es wird dann nicht mehr so einfach möglich sein, eine weitere Verschiebung der Aufhebung der Milchkontingentierung über das Datum 2009 hinaus zu verlangen, bzw. eine solche wird auf die bereits jetzt beschlossene Verzögerungsmöglichkeit von zwei Jahren beschränkt bleiben.

Wie ich ausgeführt habe, gibt es eine Minderheit I, die hier einen Zusatz einfügen möchte, und eine Minderheit II, die dem Nationalrat folgen und die Bestimmung streichen möchte. Ich würde mir erlauben, allenfalls nach den Begründungen der Minderheit I und der Minderheit II noch eine Bemerkung zu machen. Persönlich bin ich, das ersehen Sie aus der Fahne, Anhänger der Minderheit I.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen aber, der Mehrheit zu folgen.

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Nachdem sich Kollege Brändli entschuldigt hat, habe ich es als Zweitunterzeichner übernommen, diesen Minderheitsantrag zu begründen. Damit man diesen Antrag versteht, muss ich einen Bezug zu Absatz 2 herstellen.

Ich habe mich stets dafür eingesetzt, dass das Berggebiet bei der Entlassung aus der Milchkontingentierung einen Vorlauf von zwei bis drei Jahren hat, wie es in Absatz 2 vorgesehen war. Ich habe mich nicht besonders dafür stark gemacht, dass dies für die Bio-Betriebe gilt. Die Bio-Betriebe haben bereits frühzeitig kundgetan, sie seien an einer solchen vorzeitigen Entlassung aus der Milchkontingentierung nicht interessiert.

Warum habe ich mich für diesen Vorlauf eingesetzt? Ich habe mich dafür eingesetzt, weil ich vollständig davon überzeugt bin, dass dies die Chance für das Berggebiet gewesen wäre, seine Strukturen in der Landwirtschaft dergestalt zu optimieren, dass Betriebe, die für die Milchproduktion geeignet sind, ihre Milchproduktion entsprechend den regionalen Absatzmöglichkeiten ausdehnen, ohne dass sie wie heute für teures Geld Kontingente zukaufen oder mieten müssen. Es hätte also eine Ausweitung, ein Erhalt der Produktionsanteile auf Betrieben stattgefunden, die von ihrer Struktur her dafür geeignet sind. Man weiss, dass die Milchproduktion, wenn sie einigermassen rentabel sein soll, auch im Berggebiet eine gewisse Grösse der Betriebe braucht.

Einerseits wollte ich damit ermöglichen, dass die Betriebe, die diese Chance, die diese Voraussetzung haben, einen erleichterten Zugang zu einer Optimierung ihrer Struktur erhalten hätten. Andererseits wäre es Betrieben, die für die Milchproduktion nicht so geeignet sind, leichter gefallen, sich auf etwas anderes, z. B. auf die Mutterkuhhaltung, zu spezialisieren. Dieser Strukturwandel wäre mir im Hinblick darauf, dass wir in einer verstärkten Konkurrenzsituation sind, notwendig erschienen. Weil das Berggebiet durch die natürlichen Bedingungen benachteiligt ist, wäre es gerechtfertigt gewesen, ihm hier als Kompensation zu den natürlichen Unterschieden gegenüber dem Talgebiet einen Vorsprung zu geben. Das Gegenargument, das zum Teil vorgebracht worden ist - es würden dann Fehlinvestitionen getätigt -, zieht in meinen Augen nicht, weil eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren eben zu kurz ist, um hier in grösserem Umfange Fehlinvestitionen zu tätigen.

Ein weiterer Punkt, der mich hier sehr beschäftigt hat, ist der Erhalt der Käsereien in diesen Gebieten. Zum Teil sind es Genossenschaften, zum Teil sind es gewerbliche Käsereien. Diese sind gefährdet, wenn nun im Hinblick auf die Aufhebung der Milchkontingentierung noch mehr Betriebe aus der Milchproduktion aussteigen, ohne dass andere Betriebe die Chance haben, ihre Milchproduktion auszudehnen. Diese Käsereien haben dann zum Teil zu wenig Milch und gehen ein, obwohl das regionale Produkt, das sie produzieren, an sich abgesetzt werden könnte.

Was ist die Ausgangslage für meinen Minderheitsantrag? Ich möchte, dass im Berggebiet Produktionsanteile für die Milchproduktion möglichst erhalten bleiben, wenn nicht noch ausgedehnt werden, und zwar dort, wo interessante regionale Produkte hergestellt werden können.

Warum vertrete ich diese Position nicht mehr bei Absatz 2? Ganz einfach deshalb, weil wir von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) mit Vertretern der Bauernverbände in den Berggebieten Rücksprache genommen und festgestellt haben, dass diese unisono kein Interesse an einem Vorlauf haben. Ich muss sagen, ich verstehe die Welt nicht mehr! Ich verstehe nicht, dass diese Verbände eine Chance, die man ihnen auf dem Silbertablett darbringt, nicht wahrnehmen wollen. Wahrscheinlich merken sie es dann in fünf, sechs Jahren, dass das für sie gut gewesen wäre. Ich halte das hier fest: Diese Richtung ist falsch, aber ich selber produziere zu Hause keine Milch, ich brauche keine Milch abzusetzen. Ich verzichte also bei Absatz 2 darauf, den Minderheitsantrag beizubehalten.

Bei Absatz 3 müssen wir aber eine Öffnung in diese Richtung machen, dass jenen Berggebieten und Regionen, die besonders aktiv sind und wo die Produzentinnen und Produzenten etwas machen und diese Chance nutzen wollen, die Möglichkeit gegeben wird - wenn sie sich entsprechend organisieren -, dass sie vorzeitig aus der Milchkontingentierung entlassen werden.

Ich bitte Sie deshalb, einen bescheidenen Teil der Vorstellung, die einmal in Absatz 2 formuliert war, in Absatz 3 aufzunehmen und in diesem Sinne die Minderheit I zu unterstützen.

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Wenn man den Inhalt von Absatz 3 anschaut, dann muss man eigentlich zunächst einmal feststellen, dass hier keine Entlassung aus der Milchmarktregulierung, sondern ein Übergang von der staatlichen zu einer privaten Milchmarktregulierung vorgesehen ist. Damit bestünden nachher eigentlich parallel nebeneinander staatlich regulierte und privat regulierte Märkte.

Der Nationalrat hat diese Lösung, die ja nur für drei Jahre gilt, mit 108 zu 50 Stimmen abgelehnt. Ich denke mit guten Gründen, dass es falsch ist, nicht auf die Transparenz zu achten, wenn man eine Marktordnung aufstellt. Das Wichtigste ist, dass alle Marktteilnehmer wissen, wie der Markt funktioniert. Wenn wir hier für drei Jahre zwei getrennte Märkte haben, zwei Marktsegmente, die beide reguliert sind, das eine staatlich, das andere privatrechtlich, dann wird das nur Verwirrung und Unklarheit unter den Marktteilnehmern auslösen und für die Zukunft des Milchmarktes nichts bringen. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass Fehlallokationen von Investitionen getätigt werden von Leuten, die aufgrund dieser Verzerrungen, die es wegen dieser drei Jahre gibt, irrtümlich meinen, sie hätten mit ihren Produkten Marktchancen. Ich nehme den Fall des Berggebietes: Wenn man dann die Leute auffordert, jetzt in Milchanlagen und Milchverwertungsanlagen zu investieren, müssen sie nach drei Jahren, wenn die Dinge noch bei weitem nicht abgeschrieben sind, feststellen, dass sie mit diesen Investitionen nicht hinreichend wettbewerbsfähig sind.

Ich glaube, wir sollten das nicht tun, wir sollten eine transparente und für alle Beteiligten - Bauern und Verwerter - klare Milchmarktordnung für die Zeit bis 2009, bis zur Aufhebung der Kontingente, schaffen. Es kommt noch dazu, dass das Ganze ein erhebliches Missbrauchspotenzial hat. Sie können nämlich diese beiden Märkte nicht sauber voneinander abgrenzen. Sie haben auch keine Kontrollorgane, d. h., man müsste mit grossen Kosten solche schaffen, man müsste zusätzliche Regulierungen machen, Sanktionsmassnahmen treffen. Der Milchmarkt, das sind kommunizierende Röhren. Ich kann die Auffassung nicht teilen, die hier dargelegt wurde, es sei sauber nach den verschiedenen Kanälen trennbar, wie die Milch fliesse. Es wird eine Vermischung stattfinden, es werden Missbrauchsstreitigkeiten auftauchen. Die ganze Sache lohnt sich auch aus diesem Grund nicht. Der Hauptgrund für mich ist aber, dass wir mit dieser Lösung die Transparenz stark stören, die wir für die Bauern und die Verwerter im Übergang zu den freieren Milchmarktordnungen brauchen, die der Rat ja für die Zukunft beschlossen hat.

Ich bin daher der Meinung, wir sollten dem Nationalrat folgen, der diese Lösung hier sehr deutlich nicht aufgenommen hat.

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Für mich als Vertreter eines Bergkantons mit einem im schweizerischen Mittel doch sehr hohen Anteil an landwirtschaftlichen Betrieben - vorwiegend Familienbetrieben - im Berggebiet ist es entscheidend, dass wir mit der "Agrarpolitik 2007" auch für diesen Bereich der Landwirtschaft die Voraussetzungen für das Überleben schaffen.

Nach weit verbreiteter Meinung in meinem Kanton war das Mittel der Milchkontingentierung jenes Mittel, das das Überleben bis heute sichergestellt hat. Wenn nun diese Kontingentierung für einzelne Produzenten vorgängig aufgehoben werden soll, ist es für das Berggebiet von entscheidender Bedeutung, dass es gegenüber dem Flachland bevorzugt behandelt wird. Ich bin deshalb mit Theo Maissen der Meinung, dass das im Gesetzestext auch zum Ausdruck gebracht werden soll. Wir sind uns klar bewusst, dass die Berglandwirtschaft aus geographischen Gründen nicht wie die Flachland-Landwirtschaft auf andere Produktionszweige wie Ackerbau wechseln kann. Sie ist praktisch ausschliesslich auf die Produktion von Milch angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Berglandwirtschaft in diesem Sinne privilegiert behandeln.

Ich beantrage Ihnen, an Absatz 3 festzuhalten und der Minderheit I zu folgen.

Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

J'estime que la proposition de la minorité II est une prime à la frilosité, une prime à l'immobilisme. C'est à mon sens un peu - un peu beaucoup!- un combat d'arrière-garde. Tout le monde est maintenant d'accord sur le fait qu'en 2009, les contingents de droit public auront disparu. Dès cette date, le marché laitier sera donc ouvert. Il appartiendra bien entendu, pour éviter le chaos, l'anarchie, aux acteurs de ce marché laitier de s'organiser, et vous le savez, vous en êtes certains: ils y pensent et ils sont déjà en train de s'organiser.

Le projet du Conseil fédéral qui est repris par la majorité, sauf sur un point, vise simplement, pour certains, à accélérer un petit peu le rythme dans la mesure où ces certains ont déjà pris les devants et sont déjà organisés. C'est le cas notamment des nombreuses interprofessions qui ont vu le jour ou qui voient le jour mois après mois. C'est aussi, pour prendre un exemple, encourager les autres avec cette perspective, peut-être, de libéralisation plus rapide et de certains avantages, des avantages qu'on peut retirer du fait de s'organiser plus rapidement et de ne pas attendre l'échéance de 2009 pour se prendre en main. Pour prendre un exemple: l'Interprofession du vacherin Mont-d'Or est constituée. Est-ce qu'il est justifié, si le vacherin Mont-d'Or a de belles perspectives de commercialisation en Suisse et à l'étranger, de freiner ces perspectives, de freiner cette économie simplement parce que l'ensemble du quota laitier devrait être abaissé? Je crois qu'il y a là une aberration. Je crois qu'il nous faut aller dans le sens de donner la possibilité aux acteurs déjà préparés d'aller plus rapidement dans le sens qui sera de toute façon celui auquel l'ensemble des producteurs seront condamnés à partir de 2009.

Je vous demande donc instamment de suivre la majorité de la commission. La minorité I (Brändli) ne me fait pas tellement mal au ventre - si j'ose m'exprimer ainsi -, mais je ne crois pas qu'elle ajoute grand-chose. Les producteurs de montagne, on l'a dit, ne voulaient pas de cette libéralisation particulière qui a été introduite à l'alinéa 2. De toute façon, ce qui sera déterminant, ce n'est pas qu'on soit ou non en zone de montagne, c'est bien que, compte tenu des autres critères de cette disposition, on soit organisé en interprofession au sens de l'article 8 ou associé au sein d'une organisation avec un important transformateur de lait. Ce sont ces deux conditions qui sont essentielles et qui seront beaucoup plus difficiles à réaliser que celle de savoir si on est ou non en zone de montagne, d'autant plus qu'on dit bien seulement "et notamment dans les régions de montagne".

Je vous propose donc plus simplement de suivre la majorité, à titre subsidiaire la minorité I, mais dans tous les cas, pour ne pas donner une prime à l'immobilisme, de rejeter la proposition de la minorité II (David).

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zuerst eine Vorbemerkung: Wir müssen ja als Erstes den Grundsatzentscheid fällen, ob wir diesen Absatz 3 überhaupt wollen oder nicht. Erst dann stellt sich die Frage nach dem Antrag der Minderheit II. Ich glaube, man muss sich zuerst fragen: Wollen wir diesen Absatz 3?

Aber nun zur Sache: Ich unterstütze den Antrag der Minderheit II (David). Es wird von der Mehrheit gesagt, das Festhalten an Absatz 3 bringe die gewünschte Flexibilität. Ich muss Ihnen gestehen: Ich bin auch für Flexibilität. Aber ich bin erstens der Meinung, dass die in Absatz 3 nun vorgeschlagene Flexibilität nicht das ist, was wir brauchen - Herr David hat es dargelegt. Zweitens haben wir mit Artikel 31 eine bessere Art der Flexibilität; das ist doch das Entscheidende.

Herr Cornu, wenn Sie sagen, dass möglicherweise Branchenorganisationen vorhanden seien, die Absatzmärkte haben, welche dann eine grössere Milchmenge bedingen, dann können Sie das mit Artikel 31 ohne weiteres lösen. Dort ist nämlich die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die einzelnen Branchenorganisationen bei gutem Marktverlauf dem Bundesrat beantragen können, die Kontingentsmenge ihrer Produzenten zu erhöhen. Genau diese Flexibilität ist vorhanden. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Flexibilität mit dem vorliegenden Absatz 3 stehe oder falle. Das trifft nicht zu.

Hinzu kommt, dass dieser Absatz 3 eben auch erhebliche Mängel hat. Herr David hat auf einige hingewiesen. Ich möchte noch beifügen, dass diese Bestimmung im Grundsatz bereits eine Ungleichbehandlung beinhaltet. Und zwar besteht die Ungleichbehandlung darin, dass es auf der einen Seite Produzenten geben wird, die weiterhin der Kontingentierung und auch den damit verbundenen Sanktionen unterliegen, und dass diese dann auch die Flexibilität nicht haben, weil sie zur Ausdehnung ihrer Kontingente weiterhin mieten oder kaufen müssen. Auf der anderen Seite gibt es Produzenten, die vielleicht in glücklicheren Umständen leben - für die sie nichts können - und die dann grössere Möglichkeiten haben.

Fachleute sagen auch, dass die Branchenorganisationen handeln können. Das ist doch das Entscheidende! Es geht doch darum, dass die Branchenorganisationen handeln können, wenn sie Märkte haben. Das ist doch das Entscheidende, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, weil eben Artikel 31 zur Verfügung steht.

Es kommt dann noch hinzu, dass sehr viele ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit dem Vollzug von Absatz 3 vorhanden sind. Ich bin der Meinung, dass wir uns für diese Übergangsphase - wir haben ja ihre Dauer bis 2009 fixiert - im Vollzug nicht noch zusätzliche Probleme aufhalsen sollten; das sollten wir vermeiden.

Es ist jetzt insofern eine neue Situation, als eben Absatz 2, der diverse Ausnahmen vorgesehen hat, weggefallen ist. Ich meine, dass wir vor diesem Hintergrund jetzt konsequent bleiben sollen. Wir haben jetzt 2009 das Ende der Kontingentierung. Absatz 2, der verschiedene Ausnahmen vorsieht, haben wir gestrichen. Deshalb sollten wir jetzt diesen Weg konsequent weiterverfolgen und dann 2009 aufhören.

Die Flexibilität am Markt, das scheint mir im Hinblick auf die völlige Freiheit ganz entscheidend zu sein, ist mit Artikel 31 vollumfänglich gegeben, und die Produzenten und die Branchenorganisationen sollen das vor dem Hintergrund von Artikel 31 nutzen.

Als Letztes: Die Gefahren, die mit den Möglichkeiten von Absatz 3 verbunden sind, dürfen nicht unterschätzt werden. Ich bin deshalb der Meinung, dass die Minderheit II (David) im richtigen Sinne Antrag stellt und dass wir uns hier dem Nationalrat anschliessen sollten.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte doch noch ganz kurz etwas zur Diskussion sagen.

1. Ich habe mich bei der Verwaltung noch einmal rückversichert. Die Verwaltung geht ganz klar davon aus, dass weder Transparenzprobleme noch irgendwelche besonderen Probleme in Bezug auf den administrativen Aufwand entstehen. Das ist eine ganz klare Feststellung vonseiten der Verwaltung.

2. Ich verstehe nicht, warum man jetzt eine derart zögerliche Haltung an den Tag legt. Es handelt sich bei Artikel 36a Absatz 3 um eine Kann-Bestimmung für den Bundesrat. Der Bundesrat wird also unter Würdigung aller Umstände entscheiden müssen, wenn ein entsprechender Antrag an ihn gestellt wird. Ich sehe nicht ein, warum es nicht möglich sein sollte, in dieser Übergangsphase von drei Jahren gewisse Produzenten auszunehmen und Erfahrungen für die Zeit nach der vollständigen Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung zu sammeln. Warum hat man diese Angst? Der Bundesrat hat die Notbremse jederzeit in der Hand; er kann auch sagen, es gibt keine Ausnahmen. Er kann aber ebenso gut sagen, es sind Fälle vorhanden, in denen wir die Ausnahmen machen möchten. Damit kann man allenfalls - wie ich es gesagt habe - gewisse Erfahrungen sammeln, die dazu führen, dass man gewisse Fehler vielleicht eben nicht mehr macht, wenn es um die Aufhebung der gesamten öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung geht. Ich sehe nicht ein, weshalb wir hier diesen Absatz 3 kippen wollen, wenn der Bundesrat die Möglichkeit hat zu sagen: Wir wollen nicht, oder wir wollen diese Öffnung in besonderen Fällen in ganz kleinen Schritten angehen.

3. Herr Bürgi hat darauf hingewiesen, dass wir nach Artikel 31 die Möglichkeit haben, die Gesamtmengen zu senken. So wie ich den Artikel 36a Absatz 3 verstehe, liegt hier ein anderer Anwendungsbereich vor. Es ist eine differenziertere Regelung als in Artikel 31, weil z. B. eben auch der Fall erfasst wird, dass ein bedeutender regionaler Milchverwerter einbezogen werden kann. Es ist eine differenziertere Regelung, eine differenziertere Erfahrung möglich, wenn wir diesen Absatz 3 beibehalten. Ich bitte Sie, die Türe nicht zuzuschlagen und nicht einfach zu sagen, jetzt zwingen wir den Bundesrat dazu, bis zum Jahr 2009 zuzuwarten. Wenn der Bundesrat nicht will, wird er von dieser Bestimmung keinen Gebrauch machen. Wenn er es vernünftig findet, wird er es tun. Lassen wir dem Bundesrat diese Möglichkeit offen. Schliessen wir die Türe nicht und öffnen sie erst im Jahr 2009, und dann auf einen Schlag vollständig.

Noch eine persönliche Bemerkung, weil ich nicht ein Vertreter der Mehrheit bin. Weshalb habe ich mich hier bei der Minderheit I eingereiht? Ich habe als Vertreter eines Bergkantons gesehen, dass bei den Milchproduzenten die Ängste vor der Aufhebung der Milchkontingentierung erheblich sind. Es wäre ein kleines psychologisches Zeichen an diese Berggebiete, dass der Bundesrat hier, wenn er dann im Rahmen dieser Möglichkeiten nach Absatz 3 tätig wird, ein besonderes Augenmerk auf diese Randgebiete wirft. Deshalb habe ich den Minderheitsantrag unterzeichnet. Es geht nicht so sehr um die materiellen Auswirkungen, sondern es geht darum, diesen Produzenten ein Zeichen zu geben, die befürchten, dass sie durch die Aufhebung der Milchkontingentierung in erhebliche Schwierigkeiten geraten könnten.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Cette disposition concerne en premier lieu des organisations qui souhaitent prendre des mesures d'entraide au sens de l'article 8. Il peut s'agir d'interprofessions ou encore de groupements de producteurs, ou encore pourrait-on imaginer qu'une organisation qui regroupe uniquement un grand utilisateur de lait et ses fournisseurs puisse y avoir recours.

En 2009, nous allons procéder à une transformation, un changement qui est important, et nous pensons que le fait de permettre aux plus dynamiques, à ceux qui veulent prendre de l'avance, peut-être aussi avoir une fonction de démonstration, de le faire, est important. A l'alinéa 3, nous ne sommes pas au niveau de l'obligation, mais nous sommes à celui de la possibilité offerte.

Effectivement, je dois constater qu'il est étonnant qu'on veuille soumettre tout le monde aux règles de l'attente et freiner ceux qui pourraient donner l'exemple et appliquer des solutions avec quelque avance. Je ne crois pas, et je confirme par là ce qui vient d'être dit par le rapporteur, qu'il y ait des risques, comme cela a été évoqué par la minorité. En effet, ce qu'il faut d'abord, c'est qu'une organisation parvienne à établir préalablement une gestion interne des quantités. Les producteurs concernés doivent pouvoir, dans ces conditions, bénéficier d'une exemption anticipée selon la date où ils parviennent à se mettre d'accord, mais pas avant le 1er mai 2006.

J'aimerais souligner que ce bénéfice d'une exemption ne sera octroyé que lorsque la décision relative à la régulation des quantités aura été prise, que l'organisation aura fixé des sanctions, et que ces sanctions peuvent être imposées et garantissent aussi qu'il ne résultera pas d'effets négatifs pour la transformation de lait qui ne passe pas par ladite organisation. Vous voyez donc que cette exemption ne sera accordée que dans la mesure où les propositions faites offriront toute garantie contre d'éventuels abus ou difficultés.

Alors, il est vrai que j'ai un peu de peine à comprendre cet esprit pusillanime, cette retenue, ce frein que l'on veut mettre aux plus rapides, aux plus dynamiques, mais aussi à ceux qui vont jouer peut-être un rôle important pour le succès d'ensemble que nous devrons obtenir à partir de 2009.

Un mot encore concernant la proposition de la minorité I (Brändli), qui souhaite mentionner notamment les régions de montagne. Je ne m'oppose pas à cette disposition, d'une part parce qu'elle a un caractère facultatif, donc n'a pas un effet matériel immédiat, et d'autre part parce que cette adjonction peut éventuellement permettre de renforcer ou de faciliter l'adoption de la proposition de la majorité, que le Conseil fédéral soutient.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit I .... 18 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 16 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit I .... 19 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 16 Stimmen

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Zu Absatz 4: Hier wird die Redaktionskommission nach der endgültigen Beschlussfassung der beiden Räte die Anpassung in Bezug auf den Verweis auf die Absätze vornehmen müssen.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Art. 36b Abs. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 36b al. 5

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei Absatz 5 geht es um die flankierenden Massnahmen. Auch hier wird die Redaktionskommission die Verweise auf Artikel 36a nach dessen definitiver Verabschiedung klären müssen. Die Kommission folgt auch hier diskussionslos der sprachlich verbesserten Bestimmung des Nationalrates.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 39 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 39 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es geht um die Zulage für die Fütterung ohne Silage. Der Ständerat hatte hier die Möglichkeit für die nach Produktionsgebieten abgestufte Berechnung der Silage-Zulage vorgesehen. Bei der Tierhaltung werden allerdings bereits Zulagen für erschwerte Produktionsbedingungen im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone über die Beiträge für die Haltung von Nutztieren auf Raufutterbasis ausgerichtet. Ausserdem handelt es sich bei der Milch aus Fütterung ohne Silage um besonders hochqualitative Milch. Sie erzielt einen höheren Marktpreis und sollte damit den Mehraufwand der Milchproduzenten in allen Gebieten abdecken können.

Die Kommission hat nun diese Argumentation übernommen. Einstimmig schlägt sie Ihnen vor, dem Nationalrat zu folgen.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 42

Antrag der Kommission

Abs. 1, 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2

Streichen

Antrag Cornu

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 42

Proposition de la commission

Al. 1, 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2

Biffer

Proposition Cornu

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es geht um die Buttereinfuhr und die Butterkontingente. Bundesrat und Ständerat wollten den Artikel zur Regelung der Buttereinfuhr aufheben, der Nationalrat will am geltenden Recht festhalten. Nach dem Bundesrat soll künftig auf eine spezielle Regelung verzichtet werden, und die Bestimmungen von Artikel 17 bis 25 wären entsprechend anzuwenden. Damit soll bei einer Beanspruchung der Zollkontingente für Butterimporte der Zugang zu den Kontingenten geöffnet werden. In der Praxis und gemäss der in der Praxis vorherrschenden Interpretation von Absatz 2 ist heute der Zugang auf die Butterproduzenten, die Schmelzkäsefabriken und die Verarbeitungsbetriebe der Nahrungsmittelindustrie beschränkt. Anders ausgedrückt: Die Kann-Formulierung bezieht sich hier auf einen abschliessend aufgezählten Kreis von Begünstigten, denen solche Zollkontingentsanteile zugeteilt werden können. Absatz 2 betrifft also eigentlich nur den Modus der Verteilung der Zollkontingentsanteile.

In den kommenden Jahren kann der Konzentrationsprozess bei diesen Produzenten weitergehen und schliesslich bei der Butterproduktion den Markt auf wenige Unternehmen beschränken. Dann liegt es weder im Interesse der Milchproduzenten noch der Konsumenten, dass das gesamte Importkontingent zwingend den wenigen verbleibenden Butterproduzenten zugeteilt werden muss. Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen, Absatz 2 - also eben diesen erwähnten Modus der Kontingentsverteilung - aufzuheben. Damit kann der Bundesrat weiterhin ein Zollkontingent bestimmen und die diesbezügliche Ventilwirkung herbeiführen, die hier angestrebt wird. Bezüglich der Verteilung der Kontingentsanteile soll es aber in Artikel 42 keine Vorgaben bzw. keine Einschränkungen mehr geben. Der Bundesrat soll sich vielmehr an die allgemeinen Bestimmungen in Artikel 22 halten. Das heisst, er soll Kontingentsanteile den in Absatz 2 genannten Kreisen weiterhin zuteilen, aber im Gegensatz zum heutigen Recht auch andere, Dritte, darin einbeziehen, was nach der heutigen Formulierung und der heute geübten Praxis nicht möglich wäre.

Ich bitte Sie deshalb, hier Ihrer Kommission zu folgen, bei Artikel 42 Absatz 1 dem Nationalrat - gemäss geltendem Recht - zu folgen und Absatz 2 zu streichen.

Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

D'abord, je tiens à m'excuser du fait qu'en tant que membre de la commission, j'arrive par la bande avec une proposition individuelle. Je dois vous dire qu'après les débats en commission, j'ai eu l'occasion de rediscuter cette problématique avec les acteurs de la branche et je suis convaincu que, dans la mesure où on maintient le système de l'article 42 alinéa 1er, il est également justifié pour cette période provisoire, et je vais y revenir, de maintenir l'alinéa 2.

Je rappelle quels sont les principes du système actuel. On sait que les importations de beurre jouent un rôle de soupape et assurent ainsi le bon fonctionnement du marché laitier. Elles complètent seulement le manque de la production indigène pour couvrir les besoins du pays. On peut caricaturer la situation en disant que, traditionnellement, la Suisse exporte du fromage et importe du beurre.

Il est indispensable, comme le mentionne d'ailleurs le Conseil fédéral dans son message, aux pages 4479 et 4480 de la version française, de maintenir cette "soupape", sinon c'est tout le marché qui s'effondrerait très rapidement vu les énormes différences du prix du beurre entre le marché mondial et le marché suisse. Pour mieux tenir sous contrôle ces importations, la Confédération restreint, à l'alinéa 2 - et c'est celui que je défends -, le cercle des ayants droit au contingent d'importation à ceux qui produisent et stockent la production suisse de beurre - les centrales du beurre -, à savoir ceux qui jouent le reste du temps précisément ce rôle de soupape, ceux qui fabriquent du beurre quand le marché laitier est pour le reste encombré et qu'on ne peut faire autre chose du lait.

Ces centrales ont cédé ces droits d'importation à l'interprofession chargée des importations de beurre (OSB). Celle-ci verse la différence du prix entre le beurre importé et le beurre suisse dans un fonds "importations de beurre" dont les recettes sont affectées exclusivement à des mesures de soutien dans le secteur laitier, principalement de soutien au beurre et au fromage. Ces mesures sont déterminées d'entente avec l'OFAG. Cet office contrôle aussi le fonds et les mesures de soutien.

Dans son message, le Conseil fédéral propose d'abroger cet article 42 en argumentant qu'il s'agit de créer les conditions permettant d'inclure le beurre dans de futures réformes de la politique agricole, et cet objectif à long terme n'est certes pas critiquable. Les importations de beurre seraient ainsi réglées par les articles généraux sur l'importation de la loi sur l'agriculture.

Mais le Conseil fédéral précise après, dans son message, tout aussi vite qu'il faut rester prudent en ce qui concerne les importations, car elles permettent d'assurer la stabilité du marché laitier suisse et les prix à la production du lait. En clair, ça signifie que le Conseil fédéral veut abroger l'article, mais qu'il tient tout de même à intervenir dans le système, en tout cas jusqu'à la suppression du contingentement.

Dès lors, pourquoi maintenir l'article 42 tel qu'il existe maintenant, à savoir, non seulement son alinéa 1er, mais aussi son alinéa 2? Le rôle de soupape joué par les importations de beurre est primordial, on l'a dit, dans toute la réforme du marché laitier. Il est le complément indispensable à toute la réduction du soutien du marché qui est en route depuis "PA 2002" déjà. A partir de 2004, soit l'année prochaine, tout le beurre vendu à la consommation ne sera plus soutenu par la Confédération. Le soutien financier se limitera au beurre commercialisé dans le secteur industriel. C'est en fait le système appliqué dans l'Union européenne, à la différence que la Suisse n'a pas de système d'intervention comme l'Union européenne. Dans une telle situation, il est logique et vital pour le secteur laitier de contrôler strictement les importations de beurre, bien entendu dans le cadre défini par l'OMC. Il est aussi logique, comme l'admet le Conseil fédéral, je l'ai déjà dit, de restreindre le cercle des ayants droit au contingent d'importation, principalement à ceux qui produisent et qui stockent le beurre indigène. Cette solution permet à la Confédération de contrôler efficacement l'utilisation du beurre importé, ainsi que l'affectation de la différence de prix entre le beurre importé et le beurre indigène.

Le Parlement a maintenant repoussé la suppression du contingentement laitier de 2007 à 2009. Dans le message, le Conseil fédéral estime qu'un changement de système d'importation du beurre pourrait être le cas échéant envisagé après cette suppression, donc à partir de 2009. Il est donc logique de maintenir pour l'instant l'article 42 actuel et de le rediscuter avec le réexamen de tout le système du soutien du marché et des producteurs de lait, qui devra être fait avant la suppression du contingentement. On verra alors si on veut maintenir le rôle de soupape joué par les importations de beurre ou passer, comme l'a déjà fait l'Union européenne, à un système d'intervention de la Confédération pour assurer la stabilité du marché.

Une telle solution a au moins le mérite de la clarté: on ne change pas l'article tant qu'on ne veut pas changer l'application et on en rediscutera le moment voulu. C'est pour cela, à mon sens, qu'il faut adhérer à la décision du Conseil national qui avait été, je crois, largement admise puisque c'était par 88 voix contre 51.

Donc, merci de soutenir ma proposition.

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Wenn die Kommission jetzt beantragt, Absatz 2 hier zu streichen, dann hat dieser Antrag mindestens den Vorteil, dass sich der Nationalrat in einer relativ kurzen Zeit diese Geschichte in der Differenzbereinigung auch noch einmal überlegen muss.

Wir sind in einer ganz eigenartigen Situation. Einerseits wissen wir natürlich schon: Es ist richtig, dass jene Butter importieren können, die die Butter tatsächlich brauchen. Das sind vor allem die Verarbeitungsbetriebe. Aber auf der anderen Seite legen wir mit diesem Absatz 2 wieder Gruppenkontingente in einer bestimmten Art und Weise fest. Wir sagen, wer importieren darf, und das widerspricht komplett unserer jetzigen Auffassung z. B. im Fleischbereich, wo wir vor drei Jahren von den Gruppenkontingenten weggekommen sind und jetzt sogar davon weggekommen sind, zu sagen, dass jene, die das Fleisch verarbeiten, importieren dürfen. Jetzt kann dann jeder importieren, der einfach genügend Kleingeld für die Versteigerung hat. Wir haben hier an verschiedenen Orten also verschiedene Möglichkeiten.

Wenn Sie Absatz 2 streichen, gehe ich davon aus, dass der Bundesrat im Moment eigentlich nicht sehr viel anderes machen wird, als das ohne gesetzliche Grundlage weiterzuführen: nämlich das den Schmelzkäsefabrikanten, den Butterproduzenten und den anderen Verarbeitern zuzuhalten. Wenn die Kommission sagt, sie wolle das so nicht haben, dann gehe ich davon aus, dass im Jahre 2007 noch einmal darüber gesprochen werden muss, und das ist richtig. Es kann nicht sein, dass am Schluss Emmi der einzige Betrieb ist, der noch Butter importieren kann. Es kann nicht sein, dass vielleicht noch ein Schmelzkäseproduzent da ist, der in seinem Bereich alles importieren kann.

Wenn wir jetzt von einer Zementierung absehen, glaube ich, haben wir eine faire Chance, der Entwicklung der nächsten vier, fünf Jahre Rechnung zu tragen; und wir werden oder Sie werden im Jahre 2007 noch einmal darüber sprechen müssen. Von daher, bin ich der Auffassung, dass der Antrag der Kommission richtig ist; ich würde ihn unterstützen. Allerdings meine ich, dass man im Nationalrat den Absatz 3 dann vielleicht auch streichen sollte, denn ich sehe nicht ein, warum dieser Absatz 3 dann noch besteht. Absatz 2 entfällt, und hinsichtlich Absatz 1 wäre es ja eigenartig, wenn das Bundesamt dem Bundesrat die Voraussetzungen diktieren könnte, unter denen er bestimmen kann, wie viel Butter eingeführt werden darf. Mit anderen Worten: Ich bin der Auffassung, hier wäre unter Umständen noch ein redaktionelles Nachbessern möglich.

Ich würde die Kommission unterstützen.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Schmid hat die Sache eigentlich nochmals auf den Punkt gebracht. Sie sehen, dass die Kommission den Absatz 1 beibehalten möchte, wie das der Nationalrat beschlossen hat. Das Bundesamt bestimmt also weiterhin, wie viel Butter im Rahmen dieses Zollkontingentes eingeführt werden kann.

Die Crux liegt bei Absatz 2: In der Kommission haben wir die Kann-Formulierung so verstanden, dass diese Zollkontingentsanteile diesen genannten Produzenten und weiteren Kreisen zugeteilt werden können, aber nicht müssen. Die Auslegung, der Sinn der Bestimmung ist aber ein anderer: Wenn Zollkontingentsanteile zugeteilt werden, dann können sie nur an diese hier genannten Kreise zugeteilt werden, nicht aber an aussen stehende Dritte. Da muss man öffnen, obwohl vielleicht in näherer Zukunft keine grossen Veränderungen eintreten. Aber dieser geschlossene Kreis muss geöffnet werden. Es ist der Sinn des Antrages Ihrer Kommission, dass man bei der Verteilung auch aussen stehende, hier nicht genannte Kreise berücksichtigen kann. Wenn Sie den heutigen Text belassen, wie es der Nationalrat getan hat, dann schränken Sie diesen Kreis ganz klar ein. Das, meine ich, sei nicht richtig.

Ich bitte Sie, den Antrag Cornu abzulehnen, bei Absatz 2 dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und diesen Absatz zu streichen. Der Nationalrat oder die nationalrätliche Kommission müsste das Verhältnis von Absatz 3 zu Absatz 1 noch klären, insbesondere was die Kompetenz des Bundesamtes betrifft.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

J'aimerais tout d'abord rappeler que le Conseil fédéral, au départ, a proposé aux Chambres d'abroger l'article 42 non pas dans l'idée qu'on ouvrirait les portes librement aux importations de beurre, mais simplement parce que les articles 17 à 25 permettent maintenant de régler la question pour le beurre comme pour les autres produits et qu'il n'est à notre avis plus nécessaire d'avoir une réglementation spéciale pour le beurre. En revanche, nous pouvons très bien vivre avec l'alinéa 1er - mais il faut quand même, Monsieur Schmid, l'alinéa 3 - dans la mesure où ça peut rassurer ceux qui auraient peur que l'importation de beurre devienne libre. En revanche, nous estimons qu'il faut abroger l'alinéa 2 puisqu'il faut permettre l'accès à d'autres que ceux qui sont nommés à cet alinéa 2, donc donner une certaine flexibilité à l'importation du beurre.

C'est dans cet esprit que je vous invite à soutenir la proposition de la commission.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 26 Stimmen

Für den Antrag Cornu .... 4 Stimmen

Art. 48

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 1bis

Die Zollkontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Rindergattung ohne zugeschnittene Binden und von Tieren der Schafgattung werden zu 10 Prozent nach der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt. Davon ausgenommen ist das Koscher- und Halalfleisch.

Antrag der Minderheit

(David, Brändli, Maissen, Leumann)

Abs. 3

Zur Gewährleistung des Wettbewerbes unter einer hinreichenden Anzahl von Importeuren und zur Vermeidung einer Konzentration der Zollkontingente bei wenigen marktstarken Unternehmen kann der Bundesrat für bestimmte Produkte bei Fleisch von Rindvieh und Schafen die Zuteilung eines angemessenen Kontingentsanteils nach folgenden Kriterien vorsehen:

a. die Zahl der geschlachteten inländischen Tiere;

b. die Menge zugeschnittener, eingesalzener Binden von inländischen Tieren.

Art. 48

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 1bis

Les parts de contingent tarifaire pour la viande d'animaux de l'espèce bovine, sans les morceaux parés de la cuisse, ainsi que pour la viande d'animaux de l'espèce ovine, sont attribuées à raison de 10 pour cent d'après le nombre d'animaux acquis aux enchères sur des marchés publics surveillés de bétail de boucherie. Cette disposition ne s'applique pas à la viande kasher et halal.

Proposition de la minorité

(David, Brändli, Maissen, Leumann)

Al. 3

Afin de garantir la concurrence entre un nombre suffisant d'importateurs et d'éviter une concentration des contingents tarifaires auprès d'un petit nombre d'entreprises disposant d'une grande force sur le marché, le Conseil fédéral peut, pour certains produits à base de viande bovine et de mouton, prévoir l'attribution d'une part de contingent équitable selon les critères suivants:

a. nombre d'animaux suisses abattus;

b. quantité de viande bovine salée et parée provenant d'animaux suisses.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir kommen zur "Schlachtplatte": (Heiterkeit) Hier geht es um die viel diskutierte Versteigerung von Zollkontingenten beim Fleisch. Grundsätzlich - das ist der zentrale Ausgangspunkt für die Debatte zu dieser Frage - hat die Kommission einstimmig beschlossen, Ihnen zu beantragen, auf das Modell des Nationalrates und des Bundesrates einzuschwenken. Ich betone "einstimmig"; es hat also innerhalb der Kommission keine anderen Anträge gegeben. Das hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass namhafte Berufs- und Standesorganisationen der Bauern in dieser Frage eine veränderte Haltung eingenommen haben.

Beim Standpunkt, wie wir ihn schon in der ersten Runde beantragt haben, geht es um einen zentralen Wegweiser für die Ausrichtung der zukünftigen Landwirtschaftspolitik. Wir wissen es: Wir haben tiefrote Bundesfinanzen, wir haben stagnierende Löhne; es ist für den Steuerzahler und die Konsumenten nicht mehr verständlich, wenn über Bundesmittel und hohe Fleischpreise eine Rentenbildung ermöglicht wird. Mit dem Systemwechsel können schliesslich - das ist ein wichtiger Punkt - auch die Kosten der Schlachtabfallentsorgung gedeckt werden. Deshalb schlägt Ihnen die Kommission vor - noch klarer als in der ersten Beratung, nämlich, wie ich es gesagt habe, einstimmig -, dem Nationalrat zu folgen.

Zu den einzelnen Absätzen:

Bei Absatz 1 geht es um das Versteigerungsprinzip. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zum Nationalrat.

Zu Absatz 1bis: Die Kommission war einstimmig der Ansicht, dass die vom Nationalrat gewählten 10 Prozent der Kontingente, welche für die Marktabräumung eingesetzt werden sollen, eine sinnvolle Lösung darstellen. Die Kommission folgte auch folgenden Abänderungsanträgen der Verwaltung:

1. Zugeschnittene Binden sollen von dieser Regel ausgenommen werden. Das reflektiert den Status quo. Ausserdem haben die Bindenfabrikanten, welche Trockenfleischprodukte herstellen, kein Interesse am Kauf von lebenden Tieren.

2. Der zweite Zusatz ist dadurch begründet, dass die Importeure von Koscher- und Halalfleisch nicht dazu verpflichtet werden können, lebende Schlachttiere zu ersteigern, da deren rituelle Schlachtung in der Schweiz verboten ist. Das sind die Abweichungen, die sich in der Fassung des Ständerates gegenüber derjenigen des Nationalrates ergeben. Ich bitte Sie, der Fassung der Kommission in Absatz 1bis zuzustimmen.

Bei Absatz 2 beantragen wir Ihnen Zustimmung zum Nationalrat, d. h. zum Bundesrat. Es handelt sich um eine Folgeänderung, die bei der Versteigerungslösung systemimmanent ist.

In Absatz 3 kommen wir zum so genannten Metzgerabsatz. Hier will die Minderheit David eine Sonderbestimmung für die gewerblichen Metzger einführen. Die Mehrheit Ihrer Kommission - 8 zu 4 Stimmen - lehnt dies aus den folgenden Erwägungen heraus ab:

Die Minderheit will die gewerblichen Metzgereibetriebe vor einem Verdrängungskampf schützen. Verhindert werden soll, dass es am Schluss nur noch ganz wenige Importeure gibt. Nach dem Spezialschutz für die inländischen Fleischproduzenten soll ein analoges Vehikel für die gewerblichen Metzgereibetriebe geschaffen werden. Allerdings: Von den heutigen rund 1600 Metzgern schlachtet nur noch die Hälfte selber und hat im heutigen System damit noch Zugang zum Fleischimport. Durch das neue System, also den Übergang zur Versteigerungslösung, würden nun aber auch die restlichen 800 Metzger wieder Zugang erhalten. Dank eines transparenten Versteigerungssystems können auch Kleinmetzgereien, welche heute nicht mehr schlachten, ein Kontingent ersteigern. Dies wird in Zukunft wichtig sein. So wird die Zahl der Schlachthöfe angesichts der ab 2005 geltenden sanitarischen Bestimmungen weiterhin abnehmen. Ausserdem zeigen die Erfahrungen aus dem Bereich der Fleischspezialitäten, wo es heute schon Versteigerungen gibt, dass der Minderheitsantrag nicht notwendig ist. Dank dem Versteigerungssystem hat sich der entsprechende Importanteil der beiden Grossverteiler an diesen Fleischspezialitäten zugunsten der spezialisierten Betriebe verringert. Die Befürchtungen, die beiden Grossverteiler würden die ganzen Kontingente wegschnappen, haben sich hier nicht bewahrheitet.

Schliesslich noch Folgendes: Protektionismus ist generell schlecht und wird durch den Konsumenten und Steuerzahler bezahlt. Dass wir die Landwirte schützen, trifft zu, wird von der Bevölkerung unterstützt und durch die Multifunktionalität der Landwirtschaft auch gerechtfertigt. Es stellt sich aber nun die Frage, ob auch das Gewerbe mit der Begründung geschützt werden soll, dass eben die Landwirte geschützt werden. Überspitzt formuliert könnten die beiden Grossverteiler in einigen Jahren, wenn ausländische Detailhandelsketten, wie sie heute auf den schweizerischen Markt drängen, oder neue Anbieter über das Internet erfolgreich werden, mit analogen Argumenten auch einen entsprechenden Schutz verlangen.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber in einen Argumentationsnotstand gerät, wenn der Schutz der gewerblichen Metzger vor dem dem Wettbewerb ausgesetzten restlichen Kleingewerbe zu rechtfertigen ist. Müssen dann ähnliche Massnahmen nicht auch für andere vom Strukturwandel betroffene Gewerbekreise getroffen werden? Einen solchen wirtschaftspolitischen Sündenfall wollte die Kommission nicht begehen.

Sie beantragt Ihnen deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen, beim Antrag der Mehrheit zu bleiben und hier keine besonderen Bestimmungen für das Metzgereigewerbe einzuführen. Die Versteigerung von Fleischspezialitäten hat gezeigt, dass ein konkurrenzfähiges Metzgereigewerbe bestehen kann - auch gegenüber den beiden Grossverteilern.

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Wir haben in den Absätzen 1 und 2 beschlossen, dass im Fleischbereich die Versteigerung die Regel sein soll. Die Zuteilung nach Inlandleistung entfällt also grundsätzlich und wird nur noch in diesem Bereich für inländische Fleischproduzenten zur Sicherung der Märkte weitergeführt.

Wenn Sie den schweizerischen Verwertungsmarkt im Bereich Fleisch anschauen - das können Sie als Konsumentinnen und Konsumenten selbst feststellen -, sehen Sie, dass zwei marktbeherrschende Unternehmen tätig sind, nämlich Migros und Coop. Es ist ganz klar, dass diese eine sehr grosse Nachfragemacht haben. Ich behaupte, dass in gewissen Bereichen durchaus monopolähnliche Situationen eintreten können. Bei der Fleischeinfuhr geht es um einen staatlich regulierten Bereich. Wenn Sie die Versteigerung einführen, besteht nach meiner Überzeugung, nach Überzeugung der Minderheit ein echtes Risiko, dass der Fleischmarkt Schweiz am Schluss nur noch aus diesen zwei Grossen besteht. Das heisst, es würde auch für den Konsumenten keine normale Wettbewerbssituation auf dem Fleischmarkt Schweiz mehr bestehen, sondern es gäbe zwei Grossanbieter, welche diesen Markt in jeder Hinsicht, auch was die Preisgestaltung anbelangt, beherrschen würden.

Wir können heute sicher keine Prognose machen, wie das herauskommt. Der Bundesrat und die Mehrheit sind anderer Meinung. Sie meinen, dass diese Gefahr überhaupt nicht eintreten werde. Der Kommissionspräsident hat gesagt, man habe in bestimmten Segmenten gewisse Erfahrungen; das könne anders herauskommen. Es wird im Gegenteil sogar argumentiert, es werde den Kleinmetzgern ermöglicht, noch zusätzliche Anteile am Fleischmarkt zu erhalten, weil auch Kleinmetzgereien in diese Versteigerungen hineinkommen können. Ich möchte das gar nicht bestreiten: Es besteht die Möglichkeit, dass der Wettbewerb funktioniert, dass sich viel mehr Metzgereibetriebe in diese Versteigerungen einklinken können und sich damit eine positive Situation für die Metzger entwickelt.

Was Ihnen die Minderheit beantragt, ist nur ein Auffangnetz, sofern diese Hoffnungen auf Vermeidung der Monopolsituation nicht eintreten. Ich wünsche, dass die Prophezeiungen, die heute gemacht werden, sei es von der Verwaltung oder sei es aufgrund der Überlegungen der Mehrheit, auch so eintreten. Aber ich denke, als Gesetzgeber sind wir auch legitimiert, hier ein Sicherheitsnetz einzubauen, falls das Gegenteil passiert, dass nämlich Coop und Migros nachher die alleinigen Inhaber von solchen Zollkontingenten sind, sich diese dort konzentrieren und das Metzgereigewerbe vom Markt verdrängt wird. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Daran habe ich, auch als Konsument, überhaupt kein Interesse. Ich kaufe sehr gerne auch bei Migros und Coop ein. Aber ich möchte, dass das Metzgereigewerbe in diesem Land Bedingungen hat, die es ihm ermöglichen, in der breiten Fläche, auch in den Dörfern, zu existieren.

Daher bin ich der Meinung, dass wir eine Bestimmung haben müssen, die für diesen Fall geeignet ist, und das steht auch im Einleitungssatz ganz klar: "Zur Gewährleistung des Wettbewerbes unter einer hinreichenden Anzahl von Importeuren und zur Vermeidung einer Konzentration der Zollkontingente bei wenigen marktstarken Unternehmen" kann der Bundesrat intervenieren und eine Zuteilung nach Inlandleistung, nach der Zahl der geschlachteten Tiere, vornehmen.

Wenn Sie die Metzgereibranche dem Risiko voll aussetzen wollen und sagen, dass Sie es wissen und es den Metzgern gut, sogar viel besser gehen werde, dann können Sie das machen. Wenn das dann nicht so eintritt, wie wir alle es eigentlich wünschen, haben Sie nichts in der Hand, um darauf zu reagieren. Oder Sie sagen: Okay, wir machen jetzt die Versteigerung, wenn dann aber die Dinge anders laufen, dann kann der Bundesrat noch zur Sicherung einer breiten Fleischwettbewerbssituation diese Zollkontingentsverteilung nach diesen Prinzipien vornehmen.

Ich bitte Sie daher, dieser Minderheitslösung zu folgen.

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, die Minderheit David zu unterstützen.

Ich bitte Sie, in dieser Debatte etwas kohärent zu bleiben. Es ist noch keine halbe Stunde her, dass wir bei der Butterimportregelung Artikel 42 Absatz 2 gestrichen haben. Mit welcher Begründung haben wir diesen Absatz gestrichen? Wir haben ihn gestrichen mit der Begründung, dass es nicht vertretbar sei, in diesem staatlich regulierten Butterimportbereich eine Regelung aufrechtzuerhalten, die dazu führen kann, dass am Ende pro interessierte Verarbeitungsbranche nur noch ein Betrieb in den Genuss von Importmöglichkeiten kommt. Die Konzentration auf Emmi, die Konzentration auf Baer oder irgend solche Dinge wollten wir nicht. Aus der genau gleichen Überlegung müssten wir hier ein Ventil einbauen, denn wir dürfen eines nicht vergessen: Der Wettbewerb muss immer als unser oberstes Ziel, als Möglichkeit erhalten werden.

Das Problem, das wir beim Import haben, ist folgendes: Mit zu viel Wettbewerb, aber auch mit zu wenig Wettbewerb kommen Sie dazu, dass der Wettbewerb am Schluss einschläft oder gar nicht mehr da ist. Wenn Sie zu wenig Wettbewerb veranstalten, haben Sie Kartelle, und das wollen wir nicht. Darum haben wir Artikel 42 Absatz 2 gestrichen; wir wollen, dass dort etwas läuft. Aber wenn Sie hier völlig dereguliert die Versteigerung offen lassen, dann wird das dazu führen, dass am Schluss zwei grosse Player auf diesem Markte da sind, die alle anderen verdrängt haben.

Jetzt kann man natürlich sagen: Diese Gefahr besteht gar nicht, denn die Erfahrung zeigt, dass das bei den Spezialstücken auch nicht eingetreten ist. Dem möchte ich aber rein methodisch entgegenhalten: Was bei den Spezialstücken richtig ist, muss bei der grossen Breite der so genannten normalen Fleischimporte nicht unbedingt richtig sein. Man müsste mir zeigen, warum, kausal gesehen, der Schluss von den Spezialstücken auf den grossen Rest des Rindfleisches usw. richtig ist. Diese Begründung habe ich bis zum heutigen Tag nicht gehört. Es gibt im Gegenteil Grund zur Annahme, dass Spezialstücke anderen Marktgesetzen folgen als die Rindfleischveranstaltungen. Das alles zusammen hat für mich etwas mit Fairness zu tun, mit Fairness im Wettbewerb, den man erhalten will und den man nicht einfach jetzt mit einer ungebremsten Liberalisierung dazu bringen soll, dass derjenige, der genug Kleingeld hat, alle anderen aus dem Markte drängt.

Das sollten wir uns hier in diesem Bereiche überlegen. Das führt mich dazu, der Minderheit David zuzustimmen.

Ich bitte die Mehrheit, sich auch das zu überlegen, was Herr David am Schluss gesagt hat. Warum sind Sie dagegen, dass ein Auffangnetz aufgespannt wird? Wenn Sie sagen, es brauche es nicht, ist das kein Argument, es nicht aufzuspannen. Sie sagen: Es braucht es nicht; wenn das eintreten würde, dann wären wir auch Ihrer Auffassung, aber das können wir ausschliessen. Ausschliessen können wir das gar nie, Herr Schiesser. Spannen Sie doch ein Netz, das, wenn Sie Recht erhalten, nie gebraucht wird, und wenn wir Recht erhalten, seine Funktion erfüllen kann.

Man kann mir noch sagen, das Netz sei deswegen nicht notwendig, weil der Bundesrat dann ohnehin hingehen werde und bei den Versteigerungen Maximalquoten festlegen werde. Der Bundesrat in seiner väterlichen Weisheit und Besorgtheit für das Kleingewerbe - das wäre allerdings neu, aber trauen wir ihm das einmal zu - werde schon dafür schauen, dass es nicht dazu kommt, dass die Kleinen einfach weggeputzt werden.

Möglich - nur, wo ist die gesetzliche Verpflichtung dazu? Diese besteht nicht. Der Bundesrat muss das nicht machen. Wenn wir hier ein Sicherheitsnetz einziehen, dann haben wir meines Erachtens auch ökonomisch etwas Vernünftiges getan.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit David zuzustimmen.

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen auch beliebt machen, der Minderheit David zuzustimmen.

Ich bin etwas enttäuscht vom Kommissionspräsidenten, dass er eigentlich nicht gewürdigt hat, dass wir von der Branche, der breit abgestützten Branche her - damit habe ich auch meine Interessenbindung offen gelegt - bei der Position, die der Ständerat deutlich mit 26 zu 13 Stimmen eingenommen hat, eigentlich dem Bundesrat und der Mehrheit und dem Nationalrat gefolgt sind. Wir sagen schlussendlich Ja zum Versteigerungsverfahren - natürlich ohne Freude und bei den KMU, Herr Bundesrat, mit grosser Enttäuschung.

Warum haben wir nachgegeben? Das ist ja die Frage! Wir haben aus finanzpolitischen Überlegungen nachgegeben. Wir haben natürlich gesehen, dass der Bundesrat eben die Versteigerungseinnahmen an die Entsorgungsbeiträge gekoppelt hat, und wir haben auch Verständnis dafür, dass die Bauern, der Bauernverband, mitten im Spiel die Seite gewechselt haben, weil natürlich die ursprüngliche Lösung des Ständerates kein Geld zur Verfügung stellt, um die Entsorgung zu bezahlen. Es bestand die Gefahr, dass schlussendlich die Bauern, das Budget der Bauern oder die Bundeskasse in ihrer Lage, die ganze Entsorgung würden bezahlen müssen. Das ist eigentlich die Grundproblematik. Deshalb haben wir aus dem Verantwortungsbewusstsein heraus, dass Geld für die Entsorgung der Fleischabfälle zur Verfügung stehen muss, in ein Verfahren eingewilligt, in dem grundsätzlich die Versteigerung im Vordergrund steht. Das ist einmal das eine.

Aber ich muss Ihnen sagen, dass ich jetzt im Verlaufe dieser Zeit niemand aus dem KMU-Bereich, keinen der Kleinen - Fabrikanten von Salami, Bündnerfleisch und Fleischwaren, Metzgermeister - gefunden habe, der dieses Versteigerungsverfahren will. Eigentlich, muss ich sagen, wollen es auch die Bauern nicht, aber sie haben eingesehen, dass sich bei den Entsorgungsbeiträgen etwas ändern muss.

Ein weiterer Punkt: Die Branche hat immer gefordert, dass man wissen will, dass man ganz genau wissen möchte, wie das Versteigerungsverfahren dann in der Praxis ablaufen soll. Ich muss Ihnen sagen: Wenn man schon einen solchen Paradigmawechsel macht, einen solchen Kulturschock in die ganze Branche hineinbringt, hat man das Anrecht zu wissen, wie das geschehen soll, und zwar im Detail. Vor allem die Praktiker wollen das wissen. Ich muss Ihnen nun sagen, dass wir diese Verordnung nicht kennen, und ich habe es jedes Mal an grossen Versammlungen erlebt: Wenn dann so Brocken gekommen sind, wie das in der Praxis geschehen solle, waren schlussendlich auch noch diejenigen gegen die Versteigerung, die eigentlich von Haus aus dafür waren.

Das ist also ein grosses Problem. Wenn man die Botschaft sorgfältig liest, stellt man fest, dass da von feiner Unterteilung der Teilzollkontingente und Richtmengen geschrieben wird, ebenso schreibt man von zeitlicher Staffelung in mehreren Tranchen in Berücksichtigung der Inlandproduktion. Es wird also nicht um eine Versteigerung gehen, sondern um eine Vielzahl von Versteigerungen. Das alles deutet auf eine höchst komplizierte Angelegenheit hin. Ob die KMU, die dem jetzigen Departementsvorsteher so sehr am Herzen liegen, da noch mitmachen können? Die Praktiker sagen ganz eindeutig, dass das nicht der Fall sein wird. Kollega Schmid Carlo sagte es schon letztes Mal ganz eindrücklich: Es importieren die beiden Grossverteiler und vielleicht noch der eine oder andere besonders schlaue Fleischhändler.

Wenn nun diese Situation eintritt, muss man doch eine Notbremse haben. Wenn es die Meinung der Praktiker ist, es werde in diesem Bereich einen Konzentrationsprozess geben, den alle, auch die Konsumenten, nicht wollen, dann soll man doch die Notbremse ziehen können. Dann soll der Bundesrat doch die Möglichkeit haben - es ist ja eine Kann-Formulierung -, in zwei Bereichen, bei den Rindern und bei den Schafen, das jetzige Inlandsystem wieder zu installieren und diesen Konzentrationsprozess zu bremsen, den wir und die Praktiker befürchten.

Damit komme ich auf die Finanzpolitik: Selbst wenn der Bundesrat nun bei den Rindern und den Schafen die Inlandleistung wieder heranziehen würde, würde aus der Versteigerung des ganzen Restes genügend Geld resultieren, um die Entsorgung der Fleischabfälle zu bezahlen, für die rund 50 Millionen Franken nötig sind. Im Übrigen muss ich Ihnen auch sagen, dass die Betroffenen, also die Fleischbranche und auch die Bauern, natürlich auch mit der Koppelung Mühe haben. Denn die BSE-Geschichte kam nicht von der Fleischbranche, und trotzdem wird sie nun an dieses System gekoppelt. Die Entsorgungsgeschichte kann gemäss Verursacherprinzip auch nicht den Bauern angelastet werden. Eigentlich müsste man im Bundesrat und in der Bundesverwaltung einmal fragen, wer eigentlich an der Entsorgung und an den Entsorgungskosten schuld ist. Ich muss hier noch einmal deponieren, dass es nicht die Fleischbranche und auch nicht die Bauernschaft ist. Deshalb ist auch die Koppelung der Finanzen äusserst fragwürdig.

Ich möchte Ihnen einfach sagen: Ich bin persönlich mit den Praktikern überzeugt, dass das Versteigerungsverfahren den Bauern und dem Gewerbe schadet. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, auf die Notbremse, die Herr David eingebaut hat, einzuschwenken. Sie sollten auch anerkennen, dass meine Branche in dieser schwierigen Situation der Versteigerung zustimmt und sich mit diesem Auffangnetz, mit dieser Notbremse zufrieden gibt, und zwar aus den finanzpolitischen Überlegungen in Bezug auf die Bundeskasse.

Ich weiss nicht, ob Sie die Stimmung im Gewerbe und bei den Bauern kennen. Die Bauern wollen die Versteigerung nicht, auch wenn ihr Verband mitten in der Debatte umgeschwenkt ist - die Finanzpolitik hat hier den anderen Weg opportun gemacht. Im Gewerbe, das innerhalb von zehn Jahren 25 Prozent der Metzgereibetriebe verloren hat, fühlt man sich von Bern total im Stich gelassen, Herr Bundesrat. Senden Sie mit der Annahme des Antrages der Minderheit David wenigstens ein Signal aus, dass man die Sorgen, die man nun in diesen Branchen bei den KMU in Bezug auf dieses Versteigerungsverfahren hat, wenigstens ernst nimmt. Mehr können wir im Moment nicht tun.

Ich habe auch darauf verzichtet, am ursprünglichen Antrag festzuhalten; das wäre in der aktuellen finanzpolitischen Situation wider besseres Wissen gewesen. Ich möchte Ihnen aber beliebt machen, die flexiblere Haltung, dieses Entgegenkommen auch zu belohnen und wenigstens eine Notbremse in dieses Gesetz einzubauen.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Nur eine Bemerkung im Anschluss an das Votum von Herrn David: Wir beraten neben dem Landwirtschaftsgesetz auch das Kartellgesetz. Dort haben wir eine Bestimmung in Artikel 4 Absatz 2 eingefügt, welche die Marktmacht von solchen Unternehmen, falls nur noch zwei bestünden, erfasst. Hier wäre das Auffangnetz im Kartellgesetz gegeben. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir also auch hier, sollte es zu dieser Konzentration kommen, wie sie von Herrn David geschildert worden ist, entsprechende Schutzvorkehrungen haben, wenn das Kartellgesetz angenommen wird. Genau für solche Fälle haben wir versucht, im Kartellgesetz diesen Artikel 4 Absatz 2 zu modifizieren.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Plusieurs des intervenants qui soutiennent la proposition de minorité David sont sans doute de fervents défenseurs de la concurrence, mais ils n'y croient pas tout à fait - ce sont en quelque sorte des saint Thomas de la concurrence -, et on nous dit qu'il faut encore un moyen de secours. Or, la mise aux enchères est ouverte à toutes les entreprises suisses et, par conséquent, permet la plus grande diversité ou le maximum de concurrence.

La proposition de minorité qui est faite revient à limiter l'accès aux enchères. C'est la première constatation à faire.

Deuxième constatation: on voudrait revenir au système actuel en cas de difficultés et on le présente comme étant celui qui permet de maintenir le nombre suffisant d'entreprises. Je vous le demande: quelle est la situation actuelle? Quelle a été l'évolution au cours de ces années passées? Est-ce qu'on a assisté à une multiplication des boucheries ou est-ce qu'on a assisté à un processus de concentration? Ce que nous avons constaté ces dernières années est un phénomène de concentration. Et je vais vous dire pourquoi.

Weshalb haben wir im heutigen System eine Konzentration festzustellen? Weil es vom Schlachten abhängig ist. Im Bereich des Schlachtens werden wir aus technischen Gründen in Zukunft weiterhin eine Konzentration haben. Im Jahr 2005 wird es eine weitere Verschärfung der Regeln geben, die dazu führen wird, dass die Schlachthöfe in unserem Land noch weniger zahlreich sind. Wenn also der Import aufgrund des Schlachtens zugeteilt wird, dann kann es nur eine Verengung der Zahl der möglichen Anbieter geben.

Mit dem System der Versteigerung verhält es sich hingegen anders. Die bisherigen Modelle beweisen es. Sie können die Fleischspezialitäten nehmen, Sie können andere Bereiche nehmen; die Schweizerische Nationalbank z. B. hat ein System der Versteigerung. Diese Modelle funktionieren zur Zufriedenheit, weil sie in der Tat die Konkurrenz beleben, sofern sie gut organisiert sind.

Deshalb bin ich der Meinung, dass das hier angebotene Rezept für den Fall von Schwierigkeiten untauglich ist, weil das heutige System eben bewiesen hat, dass wir einer Konzentration entgegengehen. Hätten wir heute die entgegengesetzte Entwicklung, dann könnte ich verstehen, dass man noch immer Zuflucht zu diesem Rezept nehmen will.

Ich bin der Meinung, dass die Ausnahme, die vorgesehen ist, nämlich die 10 Prozent für den Inlandmarkt, die übrigens sehr large berechnet sind, genügt und die einzige Ausnahme darstellen sollte. Ich bin mit Herrn Büttiker einverstanden, wenn er sagt, dass hier natürlich auch finanzpolitische Argumente mitspielen. Diese sind wichtig, und wir befinden uns in einer Lage, in der es nicht möglich ist, so viel Geld einfach frei zu lassen, sondern wir müssen es in unsere Landwirtschaftspolitik einbinden können. Aber ich behaupte, dass das nicht der einzige Grund ist; der Systemwechsel hat auch zum Ziel, eben diese KMU zu stützen, gegen den gegenwärtig stattfindenden Konzentrationsprozess.

Ich bitte Sie also, die Mehrheit zu unterstützen.

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Es ist wenig hilfreich, wenn man zweimal das Wort ergreift, aber ich muss doch Herrn Bundesrat Deiss noch etwas sagen bezüglich der Konzentration. Herr Bundesrat, wenn Sie sagen, die Konzentration in diesem Bereich hänge damit zusammen, dass eben die ganze Geschichte wegen dem Schlachten, wegen der Massgeblichkeit des Schlachtens so sei, dann muss ich Ihnen sagen: Beim Import ist die Schlachtung als Inlandleistung in dieser Exklusivität nicht älter als vier Jahre. Der gesamte Konzentrationsprozess auf Migros und Coop ist viel älter. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt, wenn Sie von den Schlachthäusern ausgehen: Herr Bundesrat, wir werden in wenigen Jahren in der Schweiz nur noch zwei Firmen haben, die schlachten können. Das ist die Migros, und das ist Coop. Wenn Sie als Vertreter des Wettbewerbs dazu nichts anderes zu sagen haben, als dass das einfach die Zukunft sei, dann muss ich mich fragen, ob das der Wettbewerb ist, den wir wollen.

Da muss ich mich aber auch fragen, ob wir nicht in diesem ganzen Bereich regulatorisch komplett versagt haben. Denn der grösste Teil der Konzentration im Schlachthausbereich hängt von Bundesnormen ab und nicht von realen Marktkräften: vom Drang in Richtung EU, von der Notwendigkeit, sich bestimmten Normen anzupassen, welche für die normalen kleinen Schlachthäuser überhaupt nicht mehr erreichbar und finanzierbar sind. Man muss aber nicht jedes Schlachthaus als EU-Exportschlachthaus ausgestalten. Der Druck der Konsumenten, der Druck der Grossverteiler, der Druck auch der Deregulatoren in Ihrem Hause hat aber dazu geführt, dass man praktisch alles breit niedergewalzt hat, was klein strukturierte Veranstaltungen waren. Es muss alles europäisches Mass annehmen. Dagegen wehre ich mich einfach auch im Namen des Kleingewerbes.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Ich will Herrn Schmid doch noch einmal widersprechen. Mit dem Antrag, den Sie hier unterstützen, helfen Sie dem Kleingewerbe nicht, wenn er zur Umsetzung kommt. Sie kommen zurück zu einem System, das in der Tat die Konzentration noch gefördert hat. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Sie verwenden hier ein Instrument, das dem Zweck, den Sie verfolgen, nicht dienlich ist. Im Gegenteil: Wenn wir uns vom Schlachthof trennen können und zu einem Wettbewerbssystem übergehen, zu dem alle Zugang haben, dann schaffen wir neue Verhältnisse. Die bisherigen Beispiele können Sie natürlich abweisen, aber die bisherigen Beispiele beweisen, dass die Versteigerung eine Belebung des Wettbewerbs herbeigeführt hat; dies in einem Prozess, das gebe ich zu, der nicht nur vom Schlachthof bestimmt ist, sondern in dem die Grossverteiler immer grössere Bedeutung bekommen. In diesem Prozess war es möglich, im Bereich der Fleischspezialitäten die Zahl der Anbieter zu erhöhen und den Marktanteil der Grossen zu verkleinern. Bisher ist das das einzige Beispiel, aber es ist doch ein Beispiel, das funktioniert.

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Auf das, was Herr Bundesrat Deiss jetzt hier gesagt hat, muss man doch noch etwas sagen:

1. Es ist eine Tatsache, dass jetzt 800 schlachtende Betriebe da sind, die natürlich eine grössere oder kleinere Anzahl Tiere schlachten. Herr Schmid Carlo hat erklärt, es sei ja auch klar, dass es grössere und kleinere Betriebe gebe. Die Argumente, die dazu führen, dass es natürlich grössere Schlachthöfe und einen Konzentrationsprozess bei den Schlachtbetrieben gibt, sind klar. Aber es gibt 800 schlachtende Metzgereien in diesem Lande, die auch ein Kontingent haben. Sie wissen ganz genau: Wenn Sie ein solches Warentermingeschäft machen - und mit der ganzen Geschichte machen Sie ja nichts anderes als ein Warentermingeschäft -, hat da ein Kleiner, ob er nun schlachtet oder nicht, keine Chance, gegen die Grossverteiler mitzuhalten, die nun mit Aktionen auftreten, wie sie die Verteilketten und die Kühlketten haben. Das ist gar nicht möglich! Die Praktiker sagen, dass es auch nicht möglich sei, diesen Konzentrationsprozess hier aufzuhalten.

2. Sie sagen immer, es gebe ja schon Versteigerungen - das stimmt. Aber ich muss Ihnen Folgendes sagen: Wenn man die Sache näher anschaut, dann können Sie Spezialitätenversteigerungen im Bereich der Wurstwaren doch nicht mit einem Importregime von Schweinen, Rindern, Schafen oder Ziegen vergleichen. Da bestehen grosse Unterschiede; das kann nicht miteinander verglichen werden. Sie werden dann in zwei, drei Jahren sehen, wie sich das in Bezug auf die Importkontingentsinhaber auswirken wird. Es werden dann noch weniger als zehn Inhaber sein, wenn Sie mit dem Versteigerungsverfahren operieren. Weil das so ist, müssen Sie eben ein Auffangnetz machen. Ich kann Ihnen jetzt wirklich nicht folgen, dass Sie dieses Auffangnetz nicht zulassen wollen. Wenn es dieses nicht braucht, braucht es dieses nicht, aber wenn ein Konzentrationsprozess stattfindet, haben wir etwas als Notbremse in den Händen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich denke, wir sind nun alle abstimmungsreif. Dieser "Metzgereiartikel" ist ja hier nicht das erste Mal leidenschaftlich diskutiert worden, und ich erinnere mich, dass sich früher jeweils sehr seltsame Allianzen gebildet haben.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 22 Stimmen

Dagegen .... 18 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 51 Abs. 1 Bst. b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 51 al. 1 let. b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Es liegt hier keine eigentliche Differenz, sondern nur eine Textkorrektur vor. Sie sehen, dass die Litera c verloren gegangen ist. Beim zweiten Teil von Litera b handelt es sich eigentlich um Litera c.

Angenommen - Adopté

Art. 51bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Nationalrat hat hier die vom Ständerat vorgesehene Unterstützung der Verwertung von Wolle auf das Inland beschränkt. Damit erhält der Bundesrat die Grundlage, die Verwertung der Wolle im Inland über innovative Projekte zu fördern. Das erhöht die Wertschöpfung im Inland, was sinnvoll erscheint, wird doch heute ein grosser Teil der inländischen Wolle zu schwierigen Bedingungen exportiert.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Nationalrat zu folgen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 58 Abs. 2

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 58 al. 2

Proposition de la commission

Maintenir

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Es geht hier nur darum, pro forma an der erreichten Ausgabenbremse festzuhalten. Wir brauchen darüber nicht noch einmal abzustimmen.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir halten an unserem Beschluss fest.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 63 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 63 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Hier schlägt der Nationalrat vor, den Verweis nicht nur auf Artikel 16 Absatz 6, sondern auch auf die Absätze 6bis und 7 vorzusehen. In der Ratsdebatte des Ständerates hatte Kollege Cornu bereits auf diese Frage aufmerksam gemacht, was nun vom Nationalrat übernommen wurde. Nachdem Artikel 16 Absatz 6bis bereinigt wurde, hat unser Rat diesen Verweis auch hier entsprechend zu bereinigen, was Ihnen die Kommission einstimmig beantragt.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 66

Antrag der Kommission

Festhalten

Proposition de la commission

Maintenir

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Wir müssen auch hier - wie bei Artikel 58 - festhalten.

Angenommen - Adopté

Art. 70 Abs. 5

Antrag der Mehrheit

....

e. Festhalten (= streichen)

f. Gemäss geltendem Recht, aber:

.... werden. Für verheiratete Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen legt der Bundesrat höhere Grenzwerte fest.

Antrag der Minderheit

(Cornu, Cottier, Hofmann Hans, Maissen)

....

f. Festhalten (= aufheben)

Antrag Bieri

....

e. Gemäss Nationalrat, aber:

.... Ausbildung. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und bestimmt die Ausnahmen;

....

Art. 70 al. 5

Proposition de la majorité

....

e. Maintenir (= biffer)

f. Selon le droit en vigueur, mais:

.... refusées. Pour les exploitants mariés, le Conseil fédéral fixe des valeurs limites plus élevées.

Proposition de la minorité

(Cornu, Cottier, Hofmann Hans, Maissen)

....

f. Maintenir (= abroger)

Proposition Bieri

....

e. Selon Conseil national, mais:

.... professionnelle agricole. Le Conseil fédéral réglera les dispositions de détail et décide les exceptions;

....

Bst. e - Let. e

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich schlage vor, dass wir hier die Buchstaben e und f getrennt behandeln, weil es um unterschiedliche Problematiken geht und sich der Einzelantrag Bieri auf den Buchstaben e bezieht.

Ganz kurz zum Buchstaben e: Hier hat der Nationalrat deutlich, mit 137 zu 33 Stimmen, eine vom Bauernverband unterstützte neue Voraussetzung für Direktzahlungen eingeführt. Zukünftig soll für den Anspruch auf Direktzahlungen eine landwirtschaftliche Ausbildung notwendig sein. Diese Bestimmung mag prima vista sinnvoll erscheinen, indem sie zu einer Professionalisierung der Landwirtschaft führt und auch das Imageproblem der Landwirte angeht. Allerdings gibt es, gerade in Hügel- und Berggebieten, einen relativ grossen Teil von Nebenerwerbsbetrieben. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat eine diesbezügliche Umfrage bei 750 Landwirten durchgeführt, welche seit 1999 einen Betrieb übernommen haben. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass 97 Prozent der Landwirte mit einem Grossbetrieb eine landwirtschaftliche Ausbildung hatten, während die Zahl bei den kleinen Betrieben von weniger als 0,5 Standardarbeitskräften bei nur 58 Prozent liegt. Die Fälle ohne formelle Ausbildung konzentrieren sich auf die Hügel- und Bergregionen und auf die lateinische Schweiz.

Die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung würde somit den Strukturwandel namentlich in diesen Gebieten stark beschleunigen. Es war dieser Hintergrund, vor dem Ihre Kommission mögliche Ausnahmen und den zeitlichen Anwendungsbereich dieser vom Nationalrat beschlossenen Bestimmung diskutiert hat, um diese Bestimmung eben auch einzelfallgerechter ausgestalten zu können. Es wurde dabei aber klar, dass eine Regelung, welche Härtefälle vermeidet, schwierig zu finden ist.

Da die Kommission ausserdem der Ansicht war, dass Landwirte ohne formelle landwirtschaftliche Ausbildung durchaus nicht schlechtere Landwirte sein müssen, beantragt sie Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen, diesen Buchstaben e zu streichen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bieri ist anderer Ansicht.

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bin von Beruf Landwirtschaftslehrer. Das ist auch die Offenlegung meiner Interessenbindung in dieser Frage. Wer mir nun schlecht gesinnt ist, kann denken, ich rede pro domo. Weil ich jedoch noch immer vom vielleicht etwas naiven Glauben beseelt bin, ich übe mit meinem Beruf ein ordentliches Handwerk aus, können Sie auch nachvollziehen, dass ich überzeugt bin, dass es für die Zielerreichung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik und für diejenige dieses Gesetzes richtig und auch wichtig ist, dass diejenigen, die Direktzahlungen für die Erbringung ihrer Leistung erhalten, über eine gewisse minimale Ausbildung verfügen sollten.

Direktzahlungen begründen sich gemäss diesem Gesetz in erster Linie als Abgeltung einer Leistung, die für die Gemeinschaft erbracht wird. Das Erbringen dieser Leistungen setzt jedoch Fähigkeiten und Kenntnisse voraus, die irgendwo erworben werden müssen. Fachliches Know-how über produktionstechnische, aber auch - insbesondere bei dieser Frage - über ökologische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sind Voraussetzungen, dass die von der Öffentlichkeit investierten Mittel auch sinnvoll und zweckmässig und mit einem möglichst hohen Rendement eingesetzt werden. Ein Verzicht auf jegliche Ausbildungsanforderung käme geradezu einer Geringschätzung der abgegoltenen Leistung gleich. Sie wäre auch eine Geringschätzung der beruflichen Qualifikationen, die ein Landwirt mitbringen muss, damit er im heutigen schwierigen Umfeld eine Zukunftschance hat. Ich bin davon überzeugt, dass ein Franken Direktzahlungen im Sinne der Gesetzgebung mehr erreichen kann, wenn er an jemanden ausbezahlt wird, der ihn dank fachlichem Wissen auch optimal einsetzen kann.

Wir haben in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung an anderen Orten, wo der Staat selber finanziell nicht beteiligt und nicht betroffen ist, Forderungen an die landwirtschaftliche Ausbildung gestellt. Ich erwähne etwa das bäuerliche Bodenrecht, gemäss dem jemand nur einen Betrieb erwerben kann, wenn er über eine entsprechende Eignung verfügt, und unter Eignung wird primär die landwirtschaftliche Ausbildung verstanden. Das Gleiche gilt für die bevorzugte Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes innerhalb der Familie im bäuerlichen Erbrecht. Eine landwirtschaftliche Ausbildung ist übrigens auch Voraussetzung für Investitionshilfen durch die Öffentlichkeit.

Mit der Aufnahme dieser Bestimmung möchte ich nämlich verhindern, dass irgendwelche unqualifizierten Quer- und Wiedereinsteiger die Strukturentwicklung - das heisst das Wachsen der überlebenswilligen Betriebe - hindern, indem eigenes Land oder Pachtland zurückbehalten oder gar zurückgenommen wird, um es dann im Nebenverdienst als Hobby zu bebauen und nebenbei noch einige Hundert oder Tausend Franken Direktzahlungen einzustreichen.

Mit meinem Zusatz, dass der Bundesrat die Einzelheiten und Ausnahmen - notabene muss er das natürlich nachher auf der Verordnungsstufe regeln - zu bestimmen habe, möchte ich den in der WAK geäusserten Ängsten entgegentreten. Es geht mit Sicherheit nicht darum, irgendwelche übertriebenen Anforderungen zu stellen oder auf jeden Fall als Voraussetzung den Erwerb eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses festzulegen. Den regionsspezifischen Gegebenheiten vor allem im Berggebiet soll entsprechend Rechnung getragen werden. Auch sollen die bis anhin für Direktzahlungen berechtigten Betriebsleiter nicht plötzlich ausgeschlossen werden. Ich würde hier für eine grosszügige Besitzstandswahrung plädieren.

Wie ich einer Arbeit des Bundesamtes für Landwirtschaft entnehme, hat sich das Amt bezüglich der Umsetzung des Beschlusses des Nationalrates bereits verschiedene Gedanken gemacht. Mit meiner Öffnung der Bestimmung soll auch den Bedenken derjenigen Rechnung getragen werden, die keine allzu restriktive Lösung wollen. Wenn wir für die Akzeptanz der Direktzahlungen in der breiten Öffentlichkeit etwas tun wollen, dann tun wir gut daran, diese sinnvolle und auch massvolle Bestimmung aufzunehmen, zumal die Landwirtschaft selbst ja diese Forderung stellt. Was bei vielen Leistungen und Tätigkeiten im Gewerbe und bei den Dienstleistungsbetrieben schon lange eine absolute Selbstverständlichkeit, ja sogar in vielen Berufen eine unabdingbare Voraussetzung ist, nämlich im Hinblick auf die Ausbildung eine genügende Qualifikation auszuweisen, dürfte, meine ich, auch hier gefordert werden.

Staatliches Geld an etwas Bildung zu knüpfen kann hier nicht so falsch sein.

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Ich muss zwar keine Interessenbindung darlegen, aber ich darf sagen, dass ich mich auch seit etwa dreissig Jahren im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Ausbildung einsetze. Ich bin natürlich ein starker Befürworter einer guten Ausbildung der Landwirte.

Dass ich hier das Wort ergreife, hat folgenden Grund: Wir haben eine sehr facettenreiche Landwirtschaft. Wie Sie sich nun auch entscheiden, ob Sie sich der Kommission anschliessen oder den Antrag Bieri unterstützen, ich habe in jedem Fall folgendes Anliegen für die Umsetzung: Es geht um das Berggebiet. Da muss ich nicht einmal an den Kanton Graubünden denken, der Kanton Graubünden ist bezüglich der Landwirte ausbildungsmässig auf einem hohen Stand. Wir haben auch durchschnittlich relativ grosse Betriebe. Ich denke da eher an den Kanton Wallis oder an den Kanton Tessin, wo noch sehr viele Flächen von Kleinstlandwirten im Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Diese ganze Nebenerwerbslandwirtschaft hängt einerseits mit der Erhaltung der Kulturlandschaft und anderseits mit der dezentralen Besiedlung zusammen. Was ich nun nicht möchte, ist dies: Letztlich sollten jene, die auch ihren Beitrag leisten im Sinne der Oberziele der Landwirtschaftspolitik - nämlich erstens der Erhaltung der Kulturlandschaft und zweitens der dezentralen Besiedlung -, aber derart kleine Betriebe haben, dass sie nicht den offiziellen Ausbildungsweg gehen können, weil es Nebenerwerbslandwirte sind, nicht einfach aus den Listen für Direktzahlungen gestrichen werden. Denn sie erbringen die Leistungen genau wie andere auch.

Ich möchte, wie immer Sie sich entscheiden, die Verwaltung und den Bundesrat bitten: Die Lösung, die dann getroffen wird, darf nicht so sein, dass wir damit erstens einen überforcierten Strukturwandel erhalten und dass wir zweitens die Erreichung der Ziele, Oberziele der Landwirtschaftspolitik damit verhindern. Berücksichtigen Sie die vielen Facetten der schweizerischen Landwirtschaft!

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich danke Kollege Bieri für die Einreichung dieses Antrages. Ich habe den gleichen Antrag in der Kommission gestellt. Er wurde jedoch, wie wir gehört haben, recht deutlich abgelehnt, und ich habe es damals verpasst, einen Minderheitsantrag einzureichen.

Es geht hier um ein bäuerliches Anliegen, das tiefer geht: Es geht um das Ansehen des Bauernstandes oder besser gesagt um dessen Hebung, was den Bauern ein grosses Anliegen ist. Heute ist immer noch die falsche Auffassung weit verbreitet, jeder könne Bauer sein, das sei kein Problem, es brauche dafür keine Ausbildung. Von diesem Image möchten die Bauern wegkommen.

Es wird heute jedoch als selbstverständlich vorausgesetzt, dass ein Bauer von Pflanzenzucht, von Obstbau, von Gemüsebau, von Ackerbau, von Tierzucht, von Tierpflege, von Milchwirtschaft, von Dünger und Bodenschutz, von Forst- und Waldwirtschaft usw. etwas verstehe. Dazu braucht es jedoch eine breit gefächerte oder je nachdem eine gezielte Ausbildung. Die Bauern möchten auf ihre Ausbildung, sie möchten auf ihren Beruf stolz sein. Natürlich gibt es viele ältere Landwirte, die keine Ausbildung vorweisen können, die aber hervorragend wirtschaften und die eine grosse, langjährige Erfahrung haben. Niemand denkt daran, dass nun diese erfahrenen Bauern noch eine Ausbildung absolvieren müssen, um die Beiträge zu erhalten. Es gibt sie auch, was Kollege Maissen gesagt hat, die vielen Nebenerwerbsbetriebe, vor allem im Berggebiet, die seit Jahren eine beschränkte, fast spezialisierte Landwirtschaft betreiben. Niemand will hier den Strukturwandel unnötig beschleunigen. Für all diese Fälle muss der Bundesrat Ausnahmen in der Verordnung vorsehen.

Es sollte aber nicht mehr möglich sein, dass sich irgendein Aussteiger, der noch nie landwirtschaftlich tätig war, einen kleinen Bauernhof kauft und sogleich in den Genuss von Direktzahlungen kommen kann. Junge Bauernsöhne oder -töchter haben heute die Möglichkeit, an unseren hervorragenden landwirtschaftlichen Schulen eine fast massgeschneiderte Ausbildung zu bekommen. Das will die grosse Mehrheit dieser Jungbauern und jungen Bäuerinnen auch. Sie möchten aber, dass dies für alle gilt, wie es in jedem anderen handwerklichen Beruf auch der Fall ist. Es geht ihnen um die Wertschätzung ihres Berufsstandes. Der Bundesrat hat die Anforderungen, die je nach Betriebsart oder Betriebsgrösse unterschiedlich sein können, in der Verordnung zu definieren. Dazu gehört auch das Festlegen der Kriterien, bei denen auf das Erfordernis der Ausbildung verzichtet werden kann. Dieses Erfordernis soll ja vor allem in die Zukunft gerichtet sein und nach vorne wirken, nicht rückwärts.

Ich bitte Sie mitzuhelfen, dass künftig nicht mehr jeder einfach Bauer sein, es jedoch werden kann. Ich bitte Sie, diesem Wunsch der Bauern nachzukommen und den berechtigten Antrag von Kollege Bieri zu unterstützen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich erkläre die Debatte für beendet und weise darauf hin, dass sich nach dem Geschäftsreglement unseres Rates nachher nur noch der Kommissionspräsident und der Bundesrat äussern können.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Formulierung des Nationalrates ist sehr apodiktisch. Herr Bieri hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass es nach seiner Vorstellung eine Besitzstandswahrung gäbe und sich die Bestimmung mit einer entsprechenden Abfederung nach seiner Formulierung auf Neuerwerber bzw. Neueinsteiger beziehen würde. Formell muss ich als Kommissionssprecher am Antrag der Kommission festhalten. Ich glaube aber, eine Formulierung, wie sie Herr Bieri jetzt vorgeschlagen hat, wäre - mit einer allfälligen Überprüfung im anderen Rat - durchaus ein Weg, der gegangen werden könnte, zumal er innerhalb unserer Kommission auch diskutiert worden ist.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Personne ne remet en question la nécessité d'une formation professionnelle de qualité aussi pour les agriculteurs et je crois qu'on peut dire qu'aujourd'hui, les jeunes qui se lancent dans l'agriculture ont une telle formation. Là où il y a encore des problèmes, c'est pour les générations plus avancées. Or, la question est de savoir si on veut insister sur cette question de la formation d'une manière positive ou générale, ou s'il est adéquat d'intervenir ici - je vous rappelle qu'il s'agit là des paiements directs. Et à quoi servent les paiements directs? Monsieur Bieri, pourquoi avons-nous introduit les paiements directs? Pour honorer des services d'intérêt collectif. Alors, il s'agit de savoir si ce service - le maintien du paysage, l'écologie, etc. - est d'une qualité différente selon la formation. Nous avons dans l'agriculture beaucoup de personnes qui y sont arrivées en ayant eu une formation différente, peut-être proche de l'agriculture; il y a beaucoup d'autres métiers dits verts que celui d'agriculteur. La question est donc de savoir si on veut à cet endroit ajouter un deuxième objectif qui est celui de la formation.

Autre élément: combien de personnes seraient touchées? Nous estimons que cela concernerait 20 à 30 pour cent des exploitations actuelles. Et selon les régions - certains ont rendu attentif aux cantons du sud -, ce pourcentage sera nettement supérieur. Alors je vous le demande: à quoi bon mettre une prescription supplémentaire dans un domaine qui est déjà fort complexe, de l'attribution des paiements directs, une condition supplémentaire pour laquelle le Conseil fédéral devrait établir toute une série d'exceptions, et avec le besoin de contrôler tout ça? On nous reproche continuellement d'avoir trop de fonctionnaires, mais on ajoute sans cesse des dispositions qui sont loin, sur le plan pratique, d'être faciles à appliquer.

Par conséquent, si de toute façon vous prévoyez d'exempter la majorité de ceux qui seraient concernés aujourd'hui, il vaut mieux renoncer à cette disposition. C'est en tout cas ce que je vous propose.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Bieri .... 19 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 10 Stimmen

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Ich bitte Sie zu bedenken, dass die für die Behandlung dieses Geschäftes vorgesehene Zeit bereits abgelaufen ist. Wir haben jedoch erst gut die Hälfte der Vorlage beraten. Ich bitte Sie daher, nur das zu sagen, was wirklich dazu dient, diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich ihre Meinung noch nicht gebildet haben, zu überzeugen, und darauf zu verzichten, Dinge zu sagen, nur damit sie gesagt sind.

Bst. f - Let. f

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Hier geht es um die Einkommens- und Vermögensgrenzen und damit um eine sehr emotionale Angelegenheit, die aber auch von materieller Bedeutung ist. In Ihrer ersten Beratung hat Ihnen die Kommissionsmehrheit vorgeschlagen, dem Bundesrat zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen:

Zum einen sollen Doppelverdiener mit einem Einkommen ausserhalb der Landwirtschaft nicht durch die Vermögens- und Einkommensgrenzen benachteiligt werden. Hier geht es vor allem auch um Frauen, welche ausserhalb des Bauernbetriebes einen Arbeitserwerb haben. Gemäss Agrarbericht 2000 betrifft dies jede vierte Bäuerin; meist übt sie ein Teilzeitpensum aus. Weiter gibt es auch bei anderen Gesetzen, namentlich dem Natur- und Heimatschutz, keine Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Pflege von Naturschutzflächen. Es ist genau diese Aufgabe, welche die multifunktionale Landwirtschaft übernimmt und die über Direktzahlungen abgegolten wird. So pflegt die Landwirtschaft zusammen mit den Sömmerungsflächen 60 Prozent der Oberfläche der Schweiz.

Schliesslich zu den Kosten der Vermögens- und Einkommensgrenzen bzw. der Umlagerungen: Diese Beträge liegen bei 3,6 Millionen Franken bezüglich Vermögensgrenze und 6,4 Millionen Franken bezüglich Einkommensgrenze, d. h. also, insgesamt geht es um 10 Millionen Franken.

Das waren die Gründe für die Aufhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen, so wie es die Minderheit verlangt hat und wie wir es in der ersten Runde auch beantragt haben. Diese Gründe hat die Kommission nun noch einmal gegen die Bedenken des Nationalrates abgewogen, Bedenken, die bereits im Ständerat geäussert wurden. Es geht hier um Folgendes:

Politisch ist zu vermeiden, dass, wie es Kollege Leuenberger in der Debatte im vergangenen Dezember sehr eloquent ausgeführt hat, ein Publikumsorgan mit der Schlagzeile "Direktzahlungen an Millionäre!" ein Killerargument für einen Referendumskampf findet. Es geht um die Frage der Akzeptanz der Direktzahlungen in einer Zeit, in welcher das Land mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und in welcher der Bund es mit einem Entlastungsprogramm von 3,5 Milliarden Franken zu tun hat. Ihre vorberatende Kommission war sich dieses Spannungsfeldes zwischen den Interessen einer leistungsfähigen modernen Landwirtschaft sowie des Abbaus der Diskriminierung von Bäuerinnen bei Erwerbstätigkeiten ausserhalb der Landwirtschaft einerseits und den Referendumsargumenten bzw. dem fehlenden Verständnis des Volkes für Direktzahlungen an reiche und gut verdienende Bauern andererseits bewusst. In Würdigung dieses gesamten Umfeldes schlägt sie Ihnen deshalb einen Kompromiss vor: Der Bundesrat soll für verheiratete Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen die Einkommens- und Vermögensgrenze erhöhen und damit die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit ausserhalb der Landwirtschaft offen halten. Dabei sollen gemäss der Interpretation der Verwaltung auch Konkubinatspaare unter diese Klausel fallen. Dem Nationalrat würde es obliegen, bei seiner nächsten Beratung diesen Text allenfalls noch zu präzisieren und zu perfektionieren.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

A mon humble avis, cette disposition et ce qu'elle recèle ne doivent pas être envisagés sous l'angle émotionnel et subjectif ou à l'aune des quelques exceptions que la presse de boulevard ne manquerait ou ne manquera pas d'exploiter. Dans ce débat, il faut savoir raison garder.

Avec les paiements directs, M. Deiss, conseiller fédéral, l'a rappelé, nous ne sommes pas dans le domaine de subventions à dimension sociale. Les paiements directs constituent la rétribution de prestations, prestations qui ont la même valeur, quelle que soit la situation financière de l'exploitant. Un exemple: si une commune mandate une entreprise pour le déneigement et le salage de ses routes, est-ce qu'on aurait l'idée de ne lui payer que les dix premiers kilomètres parce que, pour le reste, l'entreprise réalise déjà un bon chiffre d'affaires ou, pire, parce que la femme du camionneur est médecin ou professeur d'université? Poser la question, c'est y répondre! Je ne connais pas d'autres cas où on appliquerait un tel principe. Maintenir cette inégalité de traitement est injuste. C'est une discrimination des couples paysans par rapport au reste de la population.

Quant à la solution de compromis de la majorité de la commission, je ne la trouve pas bonne, le président non plus, puisqu'il dit déjà que le Conseil national devra encore la corriger. D'une part, elle implique la mise en place d'une bureaucratie à nouveau disproportionnée. D'autre part et surtout, elle introduit de nouvelles inégalités dans la mesure où elle pénalise quand même les couples mariés par rapport à ceux qui vivent en union libre - et il en existe aussi dans l'agriculture! -, et en plus elle pénalise les célibataires - et il s'en trouve aussi dans l'agriculture!

Enfin, je crois qu'il ne faut pas exagérer la portée de cette disposition, notamment par rapport à un risque de référendum. Si quelqu'un avait l'idée de lancer un référendum sur cette seule question, je ne suis pas sûr qu'il irait très loin dans sa récolte de signatures. Il ne faut pas perdre de vue le fait que cette disposition ne concerne qu'un nombre restreint de paysans et qu'elle ne représente que quelques millions, environ 10 millions de francs si je ne m'abuse, par rapport aux 2,5 milliards de francs environ qui sont versés chaque année pour des paiements directs. Donc, je crois que le principe d'une égalité de traitement prime encore une fois les excès que certains pourraient dénoncer, mais excès qui sont tout à fait explicables dans le cadre, tel qu'on l'a dit, du principe qui veut que les paiements directs rémunèrent des prestations.

Je vous demande donc d'adopter purement et simplement la proposition de la minorité.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Der Bundesrat hat uns zwar vorgeschlagen, dass bei den Direktzahlungen auf die Einkommens- und Vermögenslimiten verzichtet werden soll. Dafür spricht an sich, dass es hier um eine Leistungsabgeltung geht. Wenn eine Leistung erbracht wird, kommt es eigentlich nicht darauf an, ob der Leistungserbringer nun in besseren oder in schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen steht. Doch ein weiterer wichtiger Punkt ist die ganze Problematik der Ehegatten, das heisst ihrer Einkommen ausserhalb des Betriebes, aber auch ihrer Mitarbeit im Betrieb selbst. Es wird mit Recht als Ärgernis, ja als ungerecht empfunden, dass das Einkommen der Ehefrau des Betriebsinhabers, die ausserhalb der Landwirtschaft arbeitet, dazu führen kann, dass ein Bauernbetrieb wegen der Höhe dieses Verdienstes die Anspruchslimiten überschreitet. Andererseits ist eine Regelung wohl kaum angebracht, die zur Folge hätte, dass die Bäuerin, die auf dem Hof mitarbeitet, schlechter fährt als jene, die ausserhalb des Hofes eine Anstellung annimmt. Erschwerend bei der Lösung der ganzen Problematik ist auch die Tatsache, dass wir von einem gegebenen Rahmenkredit ausgehen müssen. Wenn wir also irgendwo öffnen wollen, müssen wir dies an einem anderen Ort wegnehmen oder wegsparen. Wenn also bezüglich des steuerbaren Einkommens und Vermögens der Bewirtschafter keine Grenzwerte mehr festgelegt werden, wird der Bezügerkreis klar grösser und somit der an die anderen zu verteilende Kuchen kleiner.

Nachdem der Nationalrat am bestehenden Recht und somit an der Einkommens- und Vermögenslimite festgehalten hat, haben wir in der Kommission eine Lösung hinsichtlich des zusätzlichen Einkommens des Lebenspartners gesucht. Die Ihnen nun beantragte Ergänzung, wonach der Bundesrat bei solchen Betrieben für den verheirateten Bewirtschafter oder die verheiratete Bewirtschafterin höhere Grenzwerte festlegt, schafft sowohl einen gerechten Ausgleich für jene Partnerin oder jenen Partner, die oder der ausserhalb des Betriebes einer Arbeit nachgeht, berücksichtigt aber auch auf dem Hof selber mitarbeitende Partnerinnen und Partner.

Bei der beantragten Lösung handelt es sich auch um eine Lösung, die möglichst einfach umgesetzt werden kann. Für mich ist es nämlich wichtig, dass die Bürokratie um die Landwirtschaft nicht vergrössert wird. Vielleicht haben Sie vorher die Bürokratie wieder vergrössert, das hat Bundesrat Deiss mit Recht gesagt. Hier geht es um eine Lösung, mit der nicht eine Vermehrung der Bürokratie erfolgen soll. Wir müssen ja dafür sorgen, dass das Geld an die Bauern und nicht an einen Verwaltungs- oder Vollzugsapparat geht. Mit dieser einfachen Lösung, die die Kommission beantragt, können wir das erreichen.

Ich bitte Sie daher, der Lösung der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Cornu zuzustimmen. Er will ja nichts anderes, als dass wir an unserem Beschluss der ersten Lesung festhalten. Damals haben wir gemäss Entwurf des Bundesrates auf die Festlegung von Grenzwerten bezüglich Einkommen und Vermögen, ab denen die Direktzahlungen gekürzt werden, verzichtet.

Die ganze Problematik dreht sich letztlich um die Frage, was Direktzahlungen denn eigentlich sind. Sind es Subventionen, die an bedürftige Bauern gehen, also quasi Almosen oder Fürsorgeleistungen? Wenn es so wäre, dann wären Einkommens- und Vermögensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um in den Genuss von Zahlungen zu kommen, gerechtfertigt. Genau das sind die Direktzahlungen in der Landwirtschaft aber gerade nicht. Sie sind die Entschädigung für eine Leistung, welche die Bauern im Interesse der Allgemeinheit erbringen. Sie sind ein fester Bestandteil des bäuerlichen Einkommens, sie sind also quasi Lohn für Arbeit. Eine Leistungsabgeltung, also ein Lohn, darf doch nicht unterschiedlich sein, nur weil der eine vermögender ist und der andere weniger vermögend. Gleiche Leistung, gleicher Lohn - das ist eine Forderung, die für mich stets unbestritten war und die ich, wo immer ich etwas zu sagen hatte, auch umgesetzt habe.

Man sagt nun, es gehe nicht an, dass reiche Landwirte auch noch vom Steuerzahler bezahlt würden. Dann sollten wir konsequenterweise z. B. auch unsere Entschädigungen, die Entschädigungen für Ständerätinnen und Ständeräte, je nach übrigem Einkommen und Vermögen kürzen - auch unsere Entschädigungen sind ja Steuergeld. Das zu tun käme uns aber nicht in den Sinn, denn sie sind die Entgelte für eine Leistung, die wir erbringen. Genauso ist es mit den Direktzahlungen in der Landwirtschaft. Auch das sind Leistungsentschädigungen. Es gibt für mich keinen Grund, die Bauern in dieser Beziehung anders zu behandeln.

Ich bitte Sie, bei Ihrem letzten Entscheid zu bleiben und der Minderheit Cornu zuzustimmen.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich will es auf eine ganz kurze Formel bringen: Wenn man den rein rationalen Überlegungen folgt, dann sind die Ausführungen von Herrn Hofmann, die er soeben gemacht hat, nicht zu bestreiten. Wir wissen aber, dass das Umfeld ein etwas anderes ist. Ich musste in dieser Frage in der Kommission den Stichentscheid geben. Die politische Vorsicht mahnt hier, nicht allzu weit zu gehen. Der Kompromiss der Mehrheit wäre ein Zwischenschritt, den man akzeptieren sollte.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Le Conseil fédéral vous a proposé l'abrogation de cette disposition. Il continue à épouser les arguments qu'a très bien présentés M. Hofmann. Il s'agit de rétribuer une prestation qui est fournie pour le bien de la collectivité. Et à ce titre, il y a une égalité à respecter.

Je vous invite donc à maintenir votre première décision, ce qui correspond à la proposition de la minorité Cornu.

A propos de la proposition de la majorité de la commission qui a fait cette adjonction selon laquelle "pour les exploitants mariés, le Conseil fédéral fixe des valeurs limites plus élevées", je dirai que c'est déjà une amélioration par rapport à la version du Conseil national, soit à la loi actuelle. Compte tenu de l'état du débat, il est clair que cette solution, pour nous, serait en tout cas préférable à celle du maintien du droit en vigueur. Je vous fais cette remarque pour vous indiquer que, pour nous, cette solution serait le "second best" par rapport à l'ensemble des possibilités actuellement en discussion.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 19 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 19 Stimmen

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag der Mehrheit angenommen

Avec la voix prépondérante du président

la proposition de la majorité est adoptée

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Ich möchte kurz begründen, warum ich die Mehrheit unterstützt habe: Ich teile die politischen Bedenken, die ich gerade in einem Stadtkanton immer wieder höre, dass hier Steuergelder an Leute verteilt würden, die es nicht nötig hätten. Aber Sie spüren sicher, dass ich gerne beiden Anträgen eine halbe Stimme gegeben hätte.

Art. 73 Abs. 2, 3, 5 Bst. d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 73 al. 2, 3, 5 let. d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Weil es sich hier um einen ganz zentralen Artikel handelt, muss ich darlegen, weshalb wir uns dem Nationalrat anschliessen. Die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen erlauben bei einem Umbau der Milchmarktordnung, die abgebauten Stützungsbeiträge zugunsten der Beiträge für Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten umzulagern und Beiträge für Milchkühe auszurichten; das ist neu. Dieser Zusatz wurde bereits im Ständerat diskutiert, allerdings unter anderem aus der Furcht heraus abgelehnt, dass die damals diskutierte Variante die Milchbauern im Hügelgebiet benachteiligen könnte. Das ist in der nun vorliegenden Variante nicht mehr der Fall. Auch waren der finanzielle Rahmen und das Tempo der Umlagerung im Ständerat nicht konsensfähig. Auch dieses Problem wird jetzt gelöst.

So steht in der vom Nationalrat vorgesehenen Version weniger ein aktiver Umbau der Milchmarktordnung über eine Begünstigung der Raufutter verzehrenden Tiere im Vordergrund, es soll vielmehr dem Bundesrat vor allem die Möglichkeit gegeben werden, das WTO-Verhandlungsergebnis allenfalls abzufedern. Als voraussehbares Resultat dieser Verhandlungen werden nämlich die Produktionsbeiträge weiter zu kürzen sein, weshalb der Bundesrat auf diese Notfallklausel angewiesen sein könnte. In Artikel 1 Absatz 2 der Vorlage 2 findet sich ein entsprechender Verweis. Zusätzliche Mittel für die Unterstützung der Milchproduzenten sind im Zahlungsrahmen nicht vorgesehen, und das Ausgeführte zu den WTO-Verhandlungen zeigt auch, dass die finanziellen Folgen der Umlagerung der Beiträge auf Kosten der Produktionsbeiträge gehen würden. Im Weiteren wird es am Bundesrat liegen, aufgrund der Entwicklungen, namentlich bei der WTO, diese Bestimmung zu konkretisieren und im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses konkrete Vorschläge bezüglich der Umlagerung zu machen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Bezüglich Absatz 3 noch folgende Bemerkung: Hier wird bereits heute viel unternommen, um das in dieser Bestimmung festgelegte Ziel zu erreichen. So liegt die Obergrenze für den Tierbesatz pro Hektar Grünfläche wesentlich tiefer, als es die Gewässerschutzvorschriften vorsehen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 36 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 76 Abs. 1bis

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Wicki)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 76 al. 1bis

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Wicki)

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es geht um eine Förderung des Feldobstbaus bzw. um die Landschaftspflege durch die Förderung von Hochstämmern - ein immer wieder auftauchendes Thema. Der Nationalrat hat hier einen neuen Subventionstatbestand eingeführt. Allerdings bestehen aus Sicht Ihrer vorberatenden Kommission bereits heute genügend Unterstützungsmassnahmen in diesem Bereich. Ich will sie ganz kurz erwähnen:

1. Gestützt auf Artikel 58 LwG gibt es eine Förderung des Exports von Mostobstkonzentrat im Umfang von 13 Millionen Franken für Hochstämme.

2. Gemäss Artikel 76 LwG gibt es Öko-Direktzahlungen pro Feldobst-Hochstammbaum von 15 Franken, d. h. gemäss den Ausführungen der Verwaltung, bezogen auf das Jahr 2001, jährlich 37 Millionen Franken. Diese Zulage kann von den Kantonen zusätzlich erhöht werden.

3. Es gibt Steuererleichterungen für Alkohol, der aus Früchten von Feldobst-Hochstammbäumen produziert wurde.

Damit ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit für die Förderung der Hochstämmer genug getan. Wenn ich richtig gerechnet habe, macht der erwähnte Betrag rund 50 Millionen Franken aus. Das wäre, wenn ich es richtig überschlage, 1 Promille des Bundesbudgets.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Der Nationalrat hat die Förderung der Verwertung von Obst aus der Hochstammproduktion beschlossen. Diese im Nationalrat gutgeheissene Bestimmung, wonach der Bundesrat zur Erhaltung des Feldobstbaus für Obst aus Hochstammproduktion, das zu Most, Brennsaft oder anderen Obstprodukten verarbeitet wird, eine Zulage ausrichten kann, ist meines Erachtens richtig und auch unterstützungswürdig.

Hochstamm-Obstgärten sind ein Kulturgut, das von Bauernfamilien geschaffen und gepflegt wird. Sie prägen unsere Landschaft. Gemäss der im Jahre 2001 durchgeführten Zählung, die alle zehn Jahre gemacht wird, haben wir in der Schweiz noch 2,9 Millionen Hochstamm-Obstbäume. Das sind 20 Prozent weniger als vor zehn Jahren oder 45 Prozent weniger als vor zwanzig Jahren. Diese Abnahme ist bedenklich. Tatsache ist, dass die Hochstammbäume ihre Bedeutung für die Produktion von Tafelfrüchten verloren haben, weil ein recht hoher Arbeitsaufwand damit verbunden ist. Dazu kommt, dass sich infolge der WTO ein massiver Preiszerfall bei Mostobst und Brennereiprodukten zeigte. Da die Erlöse nicht mehr kostendeckend waren, sind viele Hochstammbäume gefällt worden.

Zwar hat der Bund vor einigen Jahren fixe Beiträge - der Präsident hat es erwähnt - von 15 Franken pro Baum eingeführt. Doch die letzten Erhebungen zeigen, dass diese Massnahmen nicht genügen, um den Rückgang des Baumbestandes zu stoppen. Denn die Hochstammbäume sind unrentabel, die Erträge aus ihren Früchten decken nicht einmal die Erntekosten. Bis ein Hochstammbaum aber nennenswerte Erträge liefert, muss er mehrere Jahre gepflegt, geschnitten und auch geschützt werden. Dazu kommt, dass viele Betriebe gezwungen sind, Personal abzubauen und dieses durch Maschinen zu ersetzen. Das hat zur Folge, dass Hochstammbäume einfach zum Hindernis werden und dann entfernt werden.

Ich bin der Überzeugung, dass die Erhaltung des Hochstamm-Obstbaumbestandes wichtig ist, auch für unsere Kulturlandschaft. Daher müssen wir die Möglichkeit geben, ihn zu erhalten. Mit der Möglichkeit einer Zulage für Obst aus Hochstammproduktionen wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, dass die Ernte und damit auch die Pflege und Neuanpflanzung wieder interessanter werden.

Ich bitte Sie, daher dem Nationalrat zuzustimmen.

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Wicki zuzustimmen. Leider war ich nicht mehr in der Kommission, als Kollege Wicki den Antrag gestellt hat, sonst wäre ich bei der Minderheit auch aufgeführt.

Die Landwirtschaftspolitik der Schweiz hat ja nach der Verfassung den Anspruch der Multifunktionalität. Diese beinhaltet insbesondere auch die Landschaftskomponente. Wenn wir diesen verfassungsmässigen Auftrag ernst nehmen wollen, muss das irgendwo zum Ausdruck kommen. Ich glaube, es gibt kaum Elemente der landwirtschaftlichen Struktur, die so landschaftsprägend sind wie die Obstbaumkulturen - insbesondere natürlich in Kantonen wie Luzern, Thurgau oder St. Gallen, die ganz stark von solchen Elementen geprägt sind.

Wenn man der Landwirtschaft auch bei der Bevölkerung Rückhalt verschaffen will, wenn man zeigen will, dass all die öffentlichen Mittel, die wir für die Landwirtschaft ausgeben, im Landschaftsbild ein Echo finden, und wenn die Steuerzahlerinnen und -zahler das in der Landschaft auch sehen sollen, müssen Sie diesem Antrag der Minderheit zustimmen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bürgi, Kanton Thurgau.

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ja, das ist richtig, damit haben Sie die Legitimation und meine Interessenbindung auch noch aufgedeckt. Aber es ist mir ein echtes Anliegen, diesen Antrag der Minderheit Wicki zu unterstützen. Ich habe nämlich in meiner Jugendmaienblüte noch die Zeit erlebt, als man für die Rodung von Hochstämmen Prämien ausgerichtet hat, und in der Zwischenzeit hat man gesehen, was damit angerichtet worden ist.

Es geht jetzt darum, im Rahmen der Landwirtschaftspolitik die Weichen wieder richtig zu stellen. Die Weichen sind in dem Sinne richtig zu stellen, dass mit Verarbeitungszulagen Anreize zu schaffen sind, dass diese Hochstämme gepflegt und unterhalten werden. Ich kann Ihnen sagen, dass mir die Fachleute des thurgauischen Obstbaus sagen, dass es nicht nur um die Erhaltung dieser Hochstämme in der Landschaft zwecks Erhaltung des Landschaftsbildes geht, sondern sie sind die Träger im Zusammenhang mit dem Feuerbrand. Wenn also diese Obstbäume nicht gepflegt werden, dann hat das unmittelbare Auswirkungen betreffend Feuerbrand.

Wir haben auch eine Obstwirtschaftsproduktion - Obstsäfte -, und die ist auf diese Rohstoffe angewiesen. Infolgedessen ist es eben nicht einfach nur eine Augenwischerei, wenn wir den Beschluss des Nationalrates und damit den Antrag der Minderheit Wicki unterstützen, sondern wir setzen ein Zeichen in die richtige Richtung. Es geht eben darum, den Unterhalt und die Pflege und die Obstproduktion zu unterstützen.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich bin alles andere als ein typischer Landwirtschaftspolitiker; meine Schwergewichte liegen in der Finanzpolitik und in der Raumplanungspolitik. Ich werde unter diesen beiden Aspekten kurz sprechen.

Wenn wir einen neuen Tatbestand für Direktzahlungen einführen, dann müssen wir uns bewusst sein, dass das dann eine Umschichtung innerhalb des Gesamtrahmens für die Beitragszahlungen bewirkt. Es ist also nicht so, dass wir bei einer Bejahung der Förderungsbegehren bezüglich der Obstbäume finanzpolitisch etwas anderes machen. Es ist so, dass innerhalb der Landwirtschaft eine gewisse Umschichtung erfolgt.

Nun kommen meine Interessen als Umweltpolitiker dazu. Es wurde schon gesagt - ich will mich möglichst kurz halten -, dass es eine nicht wegzuleugnende Tatsache ist, dass Obstbäume für unsere Kulturlandschaft einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Frage ist nun, ob die bisherigen Subventionstatbestände ausreichen, um diesen Schutzzweck zu bewirken. Ich bezweifle es. Ich gehe von der Annahme aus, dass Obstbäume dann - und nur dann! - mittelfristig und langfristig erhalten bleiben, wenn sie genutzt und gepflegt werden. Deshalb ist es für mich eine eminent raumplanungspolitische Frage, ob man eine Nutzung und Pflege der Bäume unterstützt, weil eine blosse Subventionierung der Existenz eines Baumes nicht genügt, um langfristig den Bestand unserer Obstbäume zu schützen. Ich persönlich weiss, dass heute eine Vielzahl von Obstbäumen in der Schweiz nicht mehr genutzt wird und dass alle Bäume, die nicht mehr genutzt werden, über kurz oder lang verschwinden.

Finanzpolitisch ist eine Gutheissung des Antrages irrelevant. Raumplanungspolitisch bedeutet das aber für mich eine Erhaltung dessen, was für viele Landesteile unter dem Aspekt der Kulturlandschaft recht bedeutsam ist.

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es ist klar, dass man aus Überlegungen der Ökologie und der Landschaftspflege nichts gegen die Pflege und Förderung von Hochstammbäumen haben kann. Aber ich muss Ihnen sagen: Man kann zweierlei Meinung sein in der Frage, ob man hier einen neuen Subventionstatbestand schaffen soll. Ich frage Sie, ob das Problem nicht anderswo liegt.

Wenn ich die schriftlichen Stellungnahmen der Bauern, z. B. aus dem solothurnischen Schwarzbubenland, anschaue, so schreibt mir einer, er werde seine 60 Hochstammbäume ausreissen, weil er nicht einverstanden ist, und er möchte keinen neuen Förderungstatbestand. Er ist einfach nicht einverstanden damit, wie er in Bezug auf die Schnapsproduktion behandelt wird. Wir haben immerhin 8000 Hausbrennereien, und für viele Leute spielt die Nutzung von Hochstammbäumen hier eine entscheidende Rolle.

Nun schauen Sie sich diese Schnapsverordnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung einmal an, und dann finden Sie sich im tiefsten stalinistischen DDR-Regime wieder. Diese Leute haben es satt, da kontrolliert und diskriminiert zu werden; auf ihrem Privateigentum wird plombiert, kontrolliert, wieder plombiert und kontrolliert, eingefärbt und nochmals gemessen. Dort liegt das Problem, und bevor wir neue Subventionstatbestände schaffen, sollten wir vielleicht einmal überlegen, ob überhaupt noch ein Nutzen aus diesen Hochstammbäumen gezogen werden kann, wie das Herr Schweiger gesagt hat. Gerade bei der Abfallobstverwertung spielt eben die Schnapsproduktion eine entscheidende Rolle.

Deshalb, Herr Bundesrat, würde ich Ihnen empfehlen, diese Verordnung einmal zu entrümpeln und zu liberalisieren. Dann haben wir eine Förderung von Hochstammbäumen gemacht, ohne überhaupt Geld in die Hand zu nehmen.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Es geht bei dieser Frage um Hochgradigeres als bloss um die Schnapsverordnung, die Rolf Büttiker erwähnt hat. Das ist eine Frage, darüber können wir diskutieren. Aber ich möchte Sie auffordern: Betrachten Sie die Minderheit Wicki im Rahmen des ganzen Artikels. Es geht um Ökobeiträge. Absatz 2 sieht sogar vor, dass im Interesse einer flächendeckenden ökologischen Bewirtschaftung Ökobeiträge auch für nichtbäuerliche Betriebe ausgerichtet werden können. Aber dort, nämlich bei den Hochstammbäumen, wo es um einen wesentlichen Gesichtspunkt der Ökologie, des Landschaftsschutzes und der raumplanerischen Anliegen geht, sollen wir sie streichen? Das ist nicht waffengleich, das ist nicht konsequent.

Die Lösung des Nationalrates ist eine ausgewogene, ich stimme ihr daher zu.

Cottier Anton · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bin eigentlich der erste Sprecher - mit Ausnahme des Kommissionspräsidenten -, der nach den sechs Interventionen von Kollegen aus "Hochstamm-Kantonen" zu Ihnen spricht, und ich behaupte: Das Problem ist heute bereits gelöst, wie wir es in der ersten Lesung beschlossen haben. In Absatz 1 von Artikel 76 heisst es: "Der Bund fördert besonders naturnahe, umweltfreundliche Produktionsformen ...." Diese Hochstammproduktion fällt genau unter diesen Absatz 1. Wenn wir für jeden gesonderten Tatbestand, von dem noch irgendeine naturnahe oder umweltfreundliche Produktion berührt wird, einen speziellen Absatz hineinschreiben wollen, dann bekommen wir ein Gesetz, das nicht mehr aufhört. Ich hoffe, der Bundesrat werde darlegen, wie für solche Produktionen heute bereits Subventionen ausbezahlt werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Sie hat dieses Anliegen bereits in Absatz 1 geregelt.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich bin über diese Debatte, die hier geführt wird, etwas erstaunt, wenn ich an den finanziellen Zustand der Bundesfinanzen denke. Wir geben heute ein Promille des ganzen Bundeshaushaltes für die Förderung von Hochstämmen aus - ein Promille. Wenn ich diese Hochstammproblematik und alle anderen Probleme betrachte, die wir haben - sei es im Bereich der Sozialversicherungen, sei es im Bereich der Wirtschaft, sei es irgendwo sonst, im Bereich der Bildung, der Forschung -, muss ich fragen, ob wir diese Mittel richtig einsetzen. Hier werden aber zusätzliche Mittel verlangt, und das kann ja nicht nur 1 Franken pro Hochstamm sein, sondern das muss dann ja wahrscheinlich mindestens ein "Fünfliber" sein. Das würde zusätzliche 15 bis 20 Millionen Franken bedeuten, und am Schluss gäben wir dann 70 bis 80 Millionen nur für die Förderung von Hochstämmen aus. Dazu kommen noch die Mittel der Kantone.

Ich will das Problem nicht wegdiskutieren, aber der richtige Weg wäre, dass man sagte: Im Moment ist genug; bevor wir zusätzliche Mittel sprechen oder die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, wollen wir überprüfen, ob die bisherigen Mittel richtig eingesetzt werden oder ob dort etwas geändert werden müsste. Weiter müssen diejenigen, die jetzt den Minderheitsantrag unterstützen, auch ganz klar darlegen, wo die zusätzlichen Mittel im Kredit für die Landwirtschaft eingespart werden müssen. Dann wird es wahrscheinlich schon etwas schwieriger, eine Übereinstimmung zu finden, denn jeden Franken, den Sie hier zusätzlich ausgeben, müssen Sie im Landwirtschaftsbudget irgendwo wieder einsparen bzw. wegnehmen. Ich wäre dankbar dafür, wenn man sagte, wo das geschehen soll.

Ich bitte Sie nicht nur aus finanzpolitischen Überlegungen, aber auch aus finanzpolitischen Überlegungen, hier einen ganz klaren Entscheid zu fällen. Dann können wir den Auftrag geben, dass der Einsatz und die Verwendung der 50 Millionen Franken, die heute zur Förderung bzw. Erhaltung der Hochstämme eingesetzt werden, einmal überprüft werden, und wir können entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. Aber jetzt einfach zusätzliche Mittel in unbestimmter Höhe zu bewilligen scheint mir angesichts des Zustandes der Bundesfinanzen nicht verantwortbar zu sein, vor allem nicht, wenn ich denke, wie wir jeden 100 000 Franken nachrennen müssen, wenn es um das Sanierungspaket geht.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Der Verlauf der Diskussion gibt mir schon zu denken. Als sich vorhin Herr Schweiger als Finanzpolitiker gemeldet hat, hat er sich entschuldigt, aber er hat sich nicht wie ein Finanzpolitiker verhalten. Er hat das Problem aufgezeigt: Wenn wir zusätzliches Geld verteilen, müssen wir sagen, woher wir es nehmen und wohin wir es verteilen. Er hat uns aber nur gesagt, wohin wir dieses Geld verteilen sollen. Woher er es nehmen will, hat er nicht gesagt. Herr David hat von multifunktionaler Landwirtschaft gesprochen. Hier will er aber eine "Multisubventionalität" einführen. Ich will Ihnen doch einmal sagen, was es für den Hochstamm-Obstbau schon gibt.

1. Es wurde gesprochen, wie wenn gegenwärtig nichts getan würde. Einen guten Teil der Produkte - es wurde von Apfel- oder Birnensaft gesprochen - müssen wir exportieren, weil wir davon zu viel haben. Beim Apfelsaft werden 26 Prozent, beim Birnensaft werden 41 Prozent exportiert. Das kostet schon einmal 13 Millionen Schweizer Franken.

2. Wie Herr Cottier gesagt hat, wird unter Artikel 76 jeder Hochstamm mit 15 Franken ökologischen Direktzahlungen pro Jahr subventioniert; das sind 36,6 Millionen Franken. Wir sind schon bei 50 Millionen Franken, und es geht nicht um die ganze Landwirtschaft, es geht nur um die Hochstämme. Es bestünde Zugang zu weiteren 20 Franken pro Hochstamm - davon wird aber nur 1 Million Franken beansprucht - für die Kantone Bern, Basel-Landschaft, Aargau, Luzern und Zug, weil die Kantone hier auch Beiträge leisten müssen und die anderen Kantone hier nicht aktiv werden. Somit werden verfügbare Subventionen nicht ausgeschöpft. Man kann die Frage des Schnapsbrennens ansehen und diskutieren, das gehört allerdings nicht in mein Departement. Hier wird pro zehn Bäume noch einmal 1 Liter hundertprozentiger Schnaps gratis, also steuerfrei, bewilligt. Das ist nicht viel, aber es ist immerhin auch noch ein Element.

Sie sehen, es wird hier schon sehr viel getan. Jetzt wird noch eine neue oder eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen. Sie müssen mir einfach sagen, welchem Teil der Landwirtschaft wir das wegnehmen sollen, denn ich habe einen Rahmenkredit, den alle Finanzpolitiker, die hier drinnen sitzen, sehr genau prüfen werden. Deshalb, glaube ich, müssen wir auch die Vernunft walten lassen und die finanzpolitische Regel einhalten. Deshalb ist der Bundesrat gegen diesen Zusatz.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 18 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 12 Stimmen

Art. 86b

Antrag der Kommission

Streichen

Proposition de la commission

Biffer

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Nationalrat hat hier eine neue Bestimmung eingeführt, die den Bund ermächtigt, Massnahmen zur vorzeitigen Aufgabe von Betrieben zu ergreifen. Dabei wurde eine absolut offene Formulierung gewählt, welche Art und Umfang der Erleichterungsmassnahmen nicht präzisiert.

Zwar wurde in den Beratungen in der Kommission und im Rat vor allem auf die Liquidationsgewinnsteuer verwiesen, allerdings zeigt dieser Verweis die Probleme der Bestimmung sehr gut auf. Denn erstens fehlen die finanziellen Mittel für die Auszahlung einer Betriebsaufgabeprämie oder -rente, und es werden auch andere Massnahmen an den leeren Bundeskassen bzw. am bereits verplanten und dem Spardruck ausgesetzten Rahmenkredit scheitern. Zweitens handelt es sich um ein Problem, das in der Unternehmenssteuerreform II angegangen werden soll. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat eine entsprechende Reform für das kommende Jahr angekündigt. Schliesslich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in einem provisorischen Vorentscheid den Kantonen ermöglicht, bei der Liquidationsgewinnsteuer einen Aufschub zu gewähren, sofern nicht ausreichend Bargeld angefallen ist. Zwei Drittel der Kantone haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Fazit: Ihre Kommission lehnt diese Bestimmung im heutigen Zeitpunkt ab. Sie würde neue Begehrlichkeiten schaffen, für welche die finanziellen Mittel zurzeit schlicht und einfach nicht vorhanden sind. Es würden Hoffnungen geweckt, anstatt das erkannte Problem auf dem Gesetzesweg im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II anzugehen. Zudem wäre es wiederum eine Sonderregelung für die Landwirtschaft; das restliche Gewerbe wäre auch hier wiederum ausgeschlossen.

Die Kommission beantragt Ihnen Festhalten, d. h. Streichen.

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich teile die Auffassung der Kommission, dass die Zeit heute nicht reif ist, hier etwas anderes zu beschliessen. Aber es hat mich doch nachdenklich gemacht, dass diese Bestimmung im Nationalrat mit 82 zu 12 Stimmen eingefügt wurde und dass die Kommission des Nationalrates gar mit 14 zu 1 Stimmen so beschlossen hatte.

Ich muss hier allerdings hinzufügen, dass diese Bestimmung in der Formulierung, wie sie heute vorliegt - in dieser offenen Art -, untauglich ist. Aber ich denke hier auch an den Landwirt, der auf seinem schlecht positionierten Hof angesichts der harten, geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr weiterleben kann. Die Betriebsaufgabe ist ihm aber auch nicht möglich, weil er es sich nicht leisten kann. Hätte er etwas bessere Einkommensverhältnisse, so könnte er es trotzdem wagen und sein Land - und das ist das Entscheidende - einem besser situierten Betrieb überlassen, der damit voll wettbewerbsfähig würde. Wenn dieser Gedanke, der offenbar hinter der Formulierung des Nationalrates steht, umgesetzt würde, so könnte in doppeltem Sinn ein konstruktiver Beitrag zum Strukturwandel in der Landwirtschaft geleistet werden: Ein Betrieb würde vorzeitig ausscheiden, ein anderer Betrieb würde voll wettbewerbsfähig.

Ich bin allerdings der Auffassung, dass es am Nationalrat liegt, hier seine Ideen, die eben noch nicht sehr konkretisiert wurden, weiterzuentwickeln und dann besser abzufassen. Ich möchte die Gelegenheit ergreifen, die WAK des Nationalrates zu bitten, entsprechend tätig zu werden. Bei dieser Neufassung - hier teile ich die Auffassung meiner Vorredner zum vorhergehenden Artikel - wäre insbesondere auf Gesetzesstufe festzuhalten, dass man, soweit man an einen zusätzlichen Unterstützungsbeitrag denkt, die Finanzierung ausschliesslich auf die bekannten Zahlungsrahmen konzentrieren würde, dass es also nicht mehr Mittel bräuchte, sondern allenfalls einen anderen Einsatz der vorhandenen Mittel.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 93 Abs. 1 Bst. c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 93 al. 1 let. c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Im Kontext der Diskussion um die neue Regionalpolitik kam im Nationalrat die Frage auf, ob man nicht mit der "Agrarpolitik 2007" einen Anschluss an die neue Regionalpolitik schaffen könne. Namentlich soll es möglich sein, auch regionale Projekte, an denen vorwiegend die Landwirtschaft beteiligt ist, zu unterstützen. Bereits heute können auf der Betriebsebene Mittel für die Strukturverbesserungen gewährt werden, auch für gemeinsame Anlagen. Mit Absatz 1 Buchstabe c sollen zukünftig auch regionale Projekte unterstützt werden können. Damit werden sektorübergreifende Initiativen möglich, was die oft geforderte Abstimmung der verschiedenen Politikbereiche erlaubt.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. In Artikel 97 Absatz 1 wäre die Ergänzung in Bezug auf Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c vorzunehmen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 97 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 97 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 117 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 117 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Nationalrat schlägt hier beim Landwirtschaftlichen Forschungsrat vor, eine Ergänzung in Bezug auf die beteiligten Kreise einzufügen und Produktion, Konsumenten und Wissenschaft spezifisch zu erwähnen. Das entspricht der heute gängigen Praxis.

Ihre Kommission beantragt Ihnen somit einstimmig, dem Nationalrat zu folgen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 182 Abs. 2

Antrag der Kommission

....

c. Festhalten

Art. 182 al. 2

Proposition de la commission

....

c. Maintenir

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei dieser Bestimmung geht es um zwei Fragen:

1. Im Einleitungssatz von Absatz 2 geht es um die Schaffung einer Zentralstelle für die Verfolgung von Zuwiderhandlungen - ich sage ausdrücklich: Schaffung einer Zentralstelle. Das Landwirtschafts- und das Lebensmittelgesetz sowie die Zollgesetzgebung kennen im Vollzug in diesem Bereich drei unterschiedliche Verfahren. Bei Vorfällen laufen somit drei Untersuchungen durch drei Amtsstellen. Das ist für die Amtsstellen und für die Betroffenen zu viel. Der Bundesrat hat denn auch eine Koordination der Verfahren und der verfahrensführenden Amtsstellen vorschreiben wollen. Dem Nationalrat genügt diese Koordination nicht. Er will Zuwiderhandlungen durch eine Zentralstelle bekämpft haben.

Ihre vorberatende Kommission schliesst sich diesem Anliegen einstimmig an. Dies allerdings erst, nachdem uns die Verwaltung versichert hat, dass damit beim Bund weder neue Stellen geschaffen werden noch Mehrkosten anfallen. Vielmehr sollen in den drei betroffenen Ämtern die Ressourcen für die Zentralstelle freigespielt werden, auch wenn eigentlich aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus bei einer Zusammenlegung dreier Amtsstellen nicht nur ein gleich bleibender, sondern ein abnehmender Verwaltungsaufwand zu erwarten wäre.

2. In Absatz 2 Buchstabe c hat der Nationalrat den Begriff "Produktionsmethode" durch "Herstellungsverfahren" ersetzt. Allerdings wird mit Herstellungsverfahren die Verarbeitung von den Rohstoffen bis hin zum Lebensmittel bezeichnet. Das ist ein zu weiter Begriff, der den Anwendungsbereich des Landwirtschaftsgesetzes sprengt. Vielmehr geht es hier um die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Produktionsmethoden nach Artikel 14 des Landwirtschaftsgesetzes. Damit wird die Vorschrift auf die Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb eingeengt.

Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb, hier am sprachlich korrekten Begriff der "Produktionsmethode" festzuhalten.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 187b

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 1bis

Die Zollkontingentsanteile bei zugeschnittenen Rindsbinden, bei Fleisch ....

Abs. 1ter

Die Zollkontingentsanteile bei Fleisch und Schlachtnebenprodukten von Tieren der Rindergattung ohne zugeschnittene Rindsbinden und von Tieren der Schafgattung werden in den Kontingentsjahren 2005 und 2006 zu 10 Prozent nach der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt. Die restlichen ....

Abs. 1quater

Die Zollkontingentsanteile bei Koscher- und Halalfleisch werden ab dem Kontingentsjahr 2005 versteigert.

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 5

Streichen

Abs. 6

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Leuenberger-Solothurn, Béguelin)

Abs. 5

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 187b

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 1bis

Les parts de contingents tarifaires de morceaux parés de la cuisse, ainsi que de viande et d'abats ....

Al. 1ter

Les parts de contingents tarifaires de viande et d'abats d'animaux de l'espèce bovine, sans les morceaux parés de la cuisse, et les animaux de l'espèce ovine, sont attribuées, pour les années contingentaires 2005 et 2006, à raison de 10 pour cent selon le nombre d'animaux acquis aux enchères sur des marchés publics surveillés de bétail de boucherie ....

Al. 1quater

Les parts de contingents tarifaires de viande kasher et halal sont mises aux enchères à partir de l'année contingentaire 2005.

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 5

Biffer

Al. 6

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Leuenberger-Solothurn, Béguelin)

Al. 5

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Hier möchte ich abschnittweise vorgehen, weil mehrere, allerdings zum Teil geringfügige Differenzen bestehen.

Bei Absatz 1 geht es um die Übergangsbestimmungen, welche als Folge des Versteigerungsmodells bei den Fleischkontingenten notwendig werden. In dieser Übergangsbestimmung wird die stufenweise Einführung der Versteigerung geregelt.

Hier beantragen wir also Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.

In Absatz 1bis geht es um Fleischkategorien, für welche in Artikel 48 eine Ausnahme von der Versteigerung besteht. Auch hier ist für die Jahre 2005 und 2006 eine Übergangsbestimmung nötig, allerdings ist die Formulierung des Nationalrates nicht ganz geglückt:

1. Statt "Zollkontingente" muss der Begriff "Zollkontingentsanteile" verwendet werden, und das generell für die Absätze 1bis, 1ter und 1quater.

2. Die Formulierung des Nationalrates bei Absatz 1bis würde bewirken, dass die Kontingentsanteile 2005 und 2006 bei zugeschnittenen Rindsbinden aufgrund der Zahl der beschauten Schlachtungen von inländischen Tieren zugeteilt werden müssten. Nach geltendem Recht werden sie jedoch entsprechend der Menge zugeschnittener und eingesalzener Rindsbinden inländischer Tiere zugeteilt.

Richtigerweise muss Absatz 1bis somit so lauten, wie es Ihnen die Kommission beantragt.

In Absatz 1ter ist eine analoge Anpassung zu Absatz 1bis angebracht. Auch hier beantragen wir Ihnen Zustimmung zum Antrag der Kommission.

Zu Absatz 5: Wie es der Präsident einleitend schon gesagt hat, geht es um das Freisetzungsmoratorium von GVO in der Landwirtschaft, das der Nationalrat mit einem relativ knappen Ergebnis in Kommission und Rat - im Rat waren es 83 zu 78 Stimmen - beschlossen hat.

Ihre vorberatende Kommission hat das Moratorium deutlich abgelehnt, mit 9 zu 2 Stimmen. Ich versuche, Ihnen die Gründe darzulegen:

1. Vor knapp drei Monaten wurde ein analoges Moratorium nach langer Diskussion und einem Entscheid für klare und strenge Vorschriften im Bereich Freisetzung und Deklarationspflicht im Gentechnikgesetz abgelehnt. Es ist keine effiziente Parlamentsarbeit, wenn nach so kurzer Zeit ein Moratorium über die Hintertür nun im Landwirtschaftsgesetz wieder zur Diskussion gestellt und eingeführt werden soll.

2. Ein Moratorium wird den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz in der Biotechnologie treffen. Das ist einer der wenigen Zukunftsmärkte, in welchen die Schweiz eine Spitzenposition innehat. Es ist unter anderem dank den Steuern und hoch bezahlten Arbeitsplätzen auch in diesen Wirtschaftsbereichen möglich, dass wir uns die erheblichen Mittel für die Unterstützung der schweizerischen Landwirtschaft leisten können. Der Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz soll nicht durch ein Moratorium geschädigt werden. Das Moratorium hätte weiter gehende Auswirkungen, als es der Wortlaut des Textes hergibt.

3. Das Moratorium steht quer in der internationalen Landschaft. Die EU ist daran, ihr De-facto-Moratorium aufzuheben und durch ein strenges System von Bewilligungen und Deklarationen zu ersetzen. Die EU beschreitet somit den von der Schweiz im Frühjahr beim Gentechnikgesetz beschlossenen Weg. Zweifeln wir doch nicht dauernd daran, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden, wenn wir sehen, dass andere genau diese Wege nach uns beschreiten! Jetzt ein Moratorium einzuführen würde die Schweiz somit isolieren. Ausserdem haben die Vereinigten Staaten und weitere Länder, darunter Entwicklungsländer, bei der WTO eine Klage gegen das Moratorium der EU eingereicht. Sollte die Schweiz ein Moratorium beschliessen, so laufen wir Gefahr, gegen internationales Recht zu verstossen. Die Zeche dieser Politik hätten der Konsument über höhere Preise und die Exportwirtschaft über Strafzölle zu bezahlen.

4. Die Bauern sollen nicht bevormundet werden, sondern wählen, welche Produkte sie zu welchem Preis auf den Markt bringen können. Neue Technologien dürfen nicht von unseren Landwirten fern gehalten werden, nachdem die Landwirte jetzt in die unternehmerische Freiheit entlassen werden sollen. Wenn GVO-Nahrungsmittel nicht abgesetzt werden können, so werden die Landwirte diese auch nicht herstellen wollen.

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Im Namen einer zuversichtlichen, frohen Kommissionsminderheit will ich versuchen, Ihnen nahe zu bringen, was im Nationalrat vermutlich relativ überraschend beschlossen worden ist. Ich bitte Sie wirklich eindringlich, diesen Text einmal zur Hand zu nehmen. Sie stellen dann fest, dass da steht, bis Ende 2009 dürften "gentechnisch veränderte Organismen, die bestimmungsgemäss in der Umwelt verwendet werden, weder eingeführt noch in Verkehr gebracht werden". Das Wort "Forschung" oder "Forschungsverbot" findet hier in diesen Gesetzestext in keiner Weise Eingang.

Welches waren die Motive, die im Nationalrat zur Einfügung dieses neuen Absatzes 5 geführt haben? Es war die grosse Sorge - auch in bäuerlichen Kreisen - um die Akzeptanz der ganzen Landwirtschaft, der ganzen Landwirtschaftspolitik in breiten Bevölkerungskreisen, insbesondere auch bei den Konsumenten. Es ist wohl nicht zu bestreiten, dass diesbezüglich in weiten Kreisen grosse Sorgen bestehen, es könnten Dinge passieren, die dann letztlich auch für die Volksgesundheit sehr schädlich wären.

Es ist bisher kein Wort davon gesagt worden, doch wer gestern die "Neue Zürcher Zeitung" gelesen hat, weiss es: Es stand geschrieben, dass irgendwo über 110 000 Unterschriften für eine Gentech-Moratoriums-Initiative liegen. Obwohl Sie mir alle vorrechnen werden, dass seit 1891 von 156 Initiativen bloss 13 angenommen worden sind, würde ich Ihnen sagen: Volksinitiativen in Berechnungen und politische Überlegungen mit einzubeziehen ist nicht immer das Dümmste. Ich habe mir von Kreisen im Nationalrat, die diesen Absatz 5 befürworten, sagen lassen, dass man sich zum Teil natürlich erhofft, den Initianten durch die Aufnahme dieses Absatzes 5 auch etwas Wind aus den Segeln zu nehmen, weil die Initiative erheblich weiter geht als dieses Moratorium hier im Landwirtschaftsgesetz.

Es ist auch argumentiert worden, es sei wohl klüger, ein solches Moratorium durch einen Parlamentsbeschluss auf Gesetzesstufe festzuhalten, statt es über eine Initiative allenfalls plötzlich in der Verfassung zu haben. Es ist weiter argumentiert worden, das Landwirtschaftsgesetz sei für diese Bestimmung durchaus der angebrachte Ort, nachdem es sich eben um landwirtschaftliche Tatbestände handle.

Von Forschung - das habe ich gesagt - ist nicht die Rede. Forschung wird sein müssen. Forschung ist in der Gesetzgebung auch klar geregelt und wird stattfinden. Man könnte sogar argumentieren, dass die Forschung durch dieses Freisetzungsmoratorium mindestens fünf Jahre lang unter relativ ruhigen Bedingungen und ohne ständige politische Diskussion stattfinden könnte. Der Forschungstätigkeit sollte es durchaus förderlich sein, wenn sie sich nicht vor dem Hintergrund ständiger öffentlicher Auseinandersetzungen abspielen muss.

Ich schliesse damit aus zeitökonomischen Gründen und sage Ihnen Folgendes: Ich bin davon überzeugt, dass der einfachere Weg, hier ein Problem zu lösen, Akzeptanz zu schaffen und Akzeptanz zu festigen, über diese Lösung gewählt werden kann und dass dann Forschung, mindestens während dieser fünf Jahre, ohne ständige politische Einwirkung gemacht werden kann.

In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Antrag dieser kleinen Minderheit zuzustimmen.

Cottier Anton · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Je vous invite à refuser le moratoire qui a été voté par le Conseil national et qui est défendu maintenant par une minorité. Pour notre Conseil, il s'agit de confirmer non seulement nos premières décisions relatives à cette loi sur l'agriculture, mais aussi les décisions prises antérieurement à de très fortes majorités par les deux Chambres, lorsque nous avons examiné la loi sur le génie génétique.

Lors d'un large débat au sujet de cette dernière loi, l'idée du moratoire a été écartée, et ce au profit de règles très contraignantes et de mesures draconiennes en matière d'OGM, d'organismes génétiquement modifiés. Sous prétexte de la menace du lancement d'une initiative populaire, les milieux défendant les intérêts les plus divers se sont retrouvés au Conseil national pour une deuxième tentative d'inscrire un moratoire, cette fois dans la législation sur l'agriculture.

M. Leuenberger a tout à l'heure tenté de diminuer l'importance de ce moratoire en se prévalant du fait que le moratoire ne visait que l'importation et l'utilisation des OGM, mais ne s'appliquerait pas à la recherche. Or, un tel raisonnement est aussi sournois que naïf, car il n'y a pas de recherche sans la certitude de pouvoir appliquer et utiliser les fruits de cette recherche.

Avec un autre argument, notre collègue, qui représente la minorité, a évoqué cette initiative populaire qui interdira certainement aussi la recherche. Cette initiative, un moyen démocratique, donc légitime, ira encore plus loin. Elle sera comme le moratoire: hostile à tout développement technologique. Elle devra aussi être combattue.

Je vous invite dès lors à suivre la majorité - en commission, la décision a été prise par 9 voix contre 2.

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich denke, wir sind bei einem sehr zentralen Punkt dieses Gesetzes, beantragt uns doch der Nationalrat, hier ein Moratorium einzuführen. Ein Moratorium ist und bleibt aber ein Verbot. Ein Verbot hat aber immer Signalwirkung; das können wir drehen und wenden, wie wir wollen. Da können Sie lange sagen, Kollege Leuenberger, das gehe die Forschung nichts an. In den ausländischen Zeitungen wird stehen, die Schweiz beschliesse ein Moratorium, und dann wird niemand fragen, ob es nur für die Bauern oder für andere auch noch gilt. Mit einem solchen Zeichen einer technologiefeindlichen Einstellung werden wir die Zukunft niemals gewinnen können.

Wir haben es bei der Diskussion um die Genschutz-Initiative gehört: Damals wurden diese Verbote auch propagiert, und wir haben damals erleben müssen, dass Professoren, die Berufungen an Schweizer Universitäten im Bereich der Bio- und Gentechnologie gehabt hätten, nicht gekommen sind, weil sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollten, in einem Land lehren zu müssen, das sich dermassen technologiefeindlich verhält.

Wir haben dann beim Gentechnikgesetz auf gewisse Befürchtungen in der Bevölkerung Rücksicht genommen und ein Gentechnikgesetz mit äusserst strengen Auflagen gemacht. Wir haben in Artikel 7 festgehalten, dass unsere Bio-Bauern gentechfrei produzieren können. Wir haben Bewilligungsverfahren festgelegt; ein äusserst strenges Bewilligungsverfahren muss durchlaufen werden, bevor GVO-Pflanzen für Forschungsversuche im Freiland oder als neue Sorten von Bauern genutzt oder als Nahrungs- und Futtermittel verkauft werden können. So gesehen ist ein Moratorium absolut überflüssig.

Dann möchte ich auf die Wahlfreiheit zu sprechen kommen. Wir haben strenge Vorschriften für die Produktedeklaration. Aber lassen wir doch unserer Bevölkerung die Wahlfreiheit! Die Promotoren dieser Initiative sagen, die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wollten keine Genprodukte. Ja, ein Teil will bestimmt keine, aber weshalb müssen wir es dann verbieten? Sie sagen, die Bauern sollen nicht so produzieren können. Auch die Bauern sollen doch die Wahlfreiheit haben. Wenn kein Markt da ist, werden die Bauern auch genfrei produzieren. Dazu braucht es kein Verbot! Wenn ein Markt da ist, gibt es vielleicht Bauern, die so produzieren möchten, dann soll ihnen das auch möglich sein - unter den strengen Auflagen, die wir im Gentechnikgesetz vorgeschrieben haben.

Weiter kommt dazu: Sie haben gesagt, es könnten Dinge passieren, die der Volksgesundheit schädlich sind. Wenn Dinge passieren, die der Volksgesundheit schädlich sind - davon gibt es übrigens noch andere -, dann passiert das hier genau gleich, mit oder ohne Moratorium. Wir sprechen von Kontaminierung. Wenn Sie die Freisetzung für die Forschung erlauben, können Pollen fliegen. Wir haben in den letzten Tagen erlebt, dass sich Saharastaub in der Schweiz festgesetzt hat, getragen vom Wind. Es ist demnach auch möglich, dass Pollen von Gentech-Produkten über den Rhein fliegen. Wie wollen Sie dann dort diese Vermischung kontrollieren können? Es ist mir bitter Ernst damit, Herr Kollege. (Heiterkeit)

Die Initiative wird jetzt als Druckmittel benutzt. Man sagt: Wenn ihr das Moratorium hier im Gesetz festschreibt, dann sind wir bereit, diese Initiative zurückzuziehen. Ob diese Bereitschaft dann tatsächlich auch umgesetzt würde, ob die Initiative tatsächlich zurückgezogen würde, steht auf einem anderen Blatt. Ich bin der Meinung: Wenn wir wirklich wollen, dass unser Land mit einer technologiefeindlichen Einstellung in die Zukunft geht, dann soll das das Volk entscheiden und nicht wir im Landwirtschaftsgesetz. Dann gehen wir dieser Abstimmung entgegen, kämpfen für unseren Forschungs- und Produktionsstandort und werden sehen, was das Volk am Schluss entscheidet.

Ich bitte Sie dringend, dieses Moratorium abzulehnen.

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Ich dachte eigentlich, dass wir dieses Thema mit der Auseinandersetzung bzw. der Diskussion zum Gentechnikgesetz geregelt hätten. Mir kommt es ein wenig als Zwängerei des Nationalrates vor, dass man das nun hier so einführen will. Das Ganze erinnert mich etwas an die Maschinenstürmer des vorletzten Jahrhunderts, und zwar aus folgendem Grund: Gentechnologie ist eine Tatsache; sie ist da. Es geht darum, mit den Risiken und Chancen dieser Technologie umzugehen, und nicht darum, ihr auszuweichen oder sie gar zu verhindern.

Kollege Leuenberger, ich muss Ihnen ganz klar widersprechen; es wurde zum Teil schon erwähnt, aber ich möchte es nochmals festhalten: Es ist nicht so, dass von diesem Moratorium die Forschung nicht betroffen wird, denn landwirtschaftliche Forschung in diesem Bereich funktioniert nicht ohne Freisetzungsversuche. Weil mit diesem Moratorium die Freisetzung untersagt werden soll, wird die Forschung ganz erheblich beeinträchtigt. Das heisst, dass letztlich dieses Moratorium kontraproduktiv ist, weil wir dann in einen Rückstand zur Forschung im Ausland geraten und gleichzeitig das Wissen nicht haben, das wir nötig hätten, um mit dieser Technologie umzugehen.

Ich sehe im Beschluss des Nationalrates auch einen Widerspruch zum anderen Beschluss, den er in der gleichen Maisession gefasst hat, betreffend die 6 Prozent mehr Wachstum in Forschung und Bildung. Ich finde das an sich positiv, aber man kann nicht auf der einen Seite öffnen und auf der anderen Seite bremsen. Das ist kontraproduktiv.

Ich möchte Ihnen nur zwei Themenkreise aufzeigen, in denen die Forschung weitergehen muss und in denen es ohne Freisetzungsversuche nicht gehen wird: Ein Themenkreis ist das Auskreuzen, also die ungewollte Übertragung von gentechnisch verändertem Erbgut auf andere Pflanzen, und der zweite Themenkreis ist die Auswirkung auf Nichtzielorganismen, zum Beispiel auf tierische Nützlinge.

Das Ziel, das mit dem Moratorium erreicht werden soll, wird zudem nach meinem Dafürhalten längerfristig trotz Deklaration und Wahlfreiheit kaum erreicht. Wenn man Technologieentwicklungen über längere Zeit betrachtet, dann gehe ich davon aus, dass irgendeinmal der Zeitpunkt kommen wird, vielleicht schon in 10 bis 15 Jahren, wo gentechnisch veränderte Lebensmittel zu aller Menschen Normalität gehören werden und auch zu ihrem Nutzen sind.

Ein fünfjähriges Moratorium wäre mit einer Denkpause gleichzusetzen. Wir leben aber nicht in einer Zeit, in der wir mit Denken pausieren können. Stimmen Sie deshalb der Mehrheit zu.

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Ich glaube, ich habe die Legitimation, mich hier dazu zu äussern, weil ich als Präsident der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur die Gen-Lex ganz eng begleitet und, meine ich, auch mitgestaltet habe.

Sie erinnern sich, dass wir damals in der ersten Runde der Behandlung im Rat intensiv über ein mögliches Moratorium diskutiert haben. Ich habe damals sogar diesen Antrag hier vertreten, weil die Gen-Lex zu diesem Zeitpunkt doch noch voll offener Fragen war. Es gab verschiedene Bereiche: Denken Sie an das Haftungsrecht, an die Thematik der Freisetzungsversuche, aber auch an die Frage der GVO-Produktion im Umfeld der GVO-freien Produktion.

Das Gentechnikrecht ist in der Folge in den beiden Räten seriös weiterentwickelt worden. Wir haben die Haftungsfrage zugunsten der Produzenten entschieden verbessert. Wir haben eine saubere Warenflusstrennung und eine für den Konsumentenschutz wichtige Deklarationspflicht aufgenommen. Nach einigem Ringen und einer vehement geführten Schlussdiskussion zwischen meinem geschätzten Kollegen Bürgi und mir haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die festhält, dass eine gentechnikfreie Produktion jederzeit neben einer GVO-Produktion gewährleistet sein müsse.

Einige von uns haben damals gesagt, dieser Artikel sei überflüssig, weil das schon anderswo gesetzlich garantiert werde. Ich habe damals darauf hingewiesen, dass ich die explizite Erwähnung der Garantie einer GVO-freien Produktion als wichtig erachte. Ich habe darauf hingewiesen, dass dies dann bei einer Moratoriumsdiskussion eines der wichtigsten Gegenargumente sei und dies mit dieser expliziten Formulierung auch der Bevölkerung klar dargelegt werden könne. Ich habe auch gesagt, dass ich mich bei einer Zustimmung zu diesem Artikel dann in der Folge gegen ein Moratorium verwahren würde, was ich hier nun auch unter Beweis stelle.

Wir haben ein sehr strenges Gesetz erlassen. Vertreter aus den Konsumentenschutzkreisen und Bauernvertreter haben diesem Gesetz in der Schlussabstimmung zugestimmt. Wenn wir Vertrauen in unsere eigene Gesetzgebung haben wollen, dann können wir jetzt nicht kommen und unter dem Vorwand, das Gesetz sei eben doch nicht über alle Zweifel erhaben, einem Moratorium zustimmen. Ein solches Überstülpen eines Moratoriums über unsere eigene Gesetzgebung würde doch eigentlich sagen, dass wir nicht seriös legiferiert hätten. Ein solches Verhalten ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar. Ich erachte eine solche Haltung auch als nicht konsequent.

Die Schweizer Landwirtschaft sollte zur Kenntnis nehmen, dass wir ein gutes und für die Produktion sehr strenges Gesetz geschaffen haben. Ich würde davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren kaum Bewilligungen erteilt werden können, wenn man diesem Gesetz wirklich nachleben wird. Ein Moratorium, das gerechtfertigt werden könnte, wenn die Sachlage ungeklärt wäre, was hier meiner Meinung nach nicht der Fall ist, bringt uns in dieser Situation nicht weiter. Es ist aber, wie schon gesagt wurde, vor allem für die forschende Wirtschaft und für die Forschung an unseren Hochschulen ein schlechtes Zeichen. Ich kann deshalb heute mit gutem Gewissen dieses Moratorium ablehnen, weil ich weiss, dass wir mit dem von uns in der letzten Session beschlossenen Gesetz eine gute Lösung geschaffen haben. Ich meine: Haben wir doch auch etwas Vertrauen in die Gesetzesarbeit, die wir mit viel Müh und Arbeit in den letzten Jahren hier geleistet haben. In dem Sinne, meine ich, sei das Moratorium nicht nötig.

Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je serai bref puisque les arguments sont maintenant connus. Le Conseil fédéral s'oppose à un moratoire dans cette loi pour la simple raison que sur le plan de la forme, nous pensons que ce moratoire n'a pas sa place ici. Un autre argument est que ce moratoire ne contribue en rien à résoudre les questions concernant l'éventuelle utilisation d'OGM en agriculture. On repousse simplement les problèmes. Enfin, on a mis en évidence l'importance du signal que nous émettons pour l'ensemble de la place suisse en tant que centre de recherche de pointe et de technologie.

A ce titre, je dois dire que je suis inquiet face aux nombreux cas où l'on a tendance à recourir à cet instrument du moratoire, à pousser devant nous les problèmes et à créer une situation d'insécurité qui est finalement néfaste pour d'autres secteurs de notre économie. Ces secteurs sont ceux qui nous permettront aussi de défendre à l'avenir une place sur le plan international. Ce sont aussi des secteurs à haute valeur ajoutée, dont nous avons besoin pour financer les politiques de maintien de structures, comme nous le faisons dans le cas de l'agriculture. Il faut voir la chose dans l'ensemble, et je crois que là, il est important que l'agriculture aussi puisse comprendre qu'il y a un intérêt global de l'économie et que celui-ci, dans ce cas-là, doit primer.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 29 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 6 Stimmen

2. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007

2. Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2004-2007

Art. 1 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 1 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich habe nur eine kurze Bemerkung zu Artikel 1 Absatz 2 zu machen. Es geht um die Anpassung der verschiedenen Posten des Zahlungsrahmens während der kommenden vier Jahre. In der Stossrichtung sind sich die beiden Räte einig, allerdings schafft die Formulierung des Nationalrates hier mehr Klarheit. Erstens verzichtet sie auf den Begriff der Marktentwicklung, der Interpretationsspielraum offen lässt. Hier könnten bei einer negativen Marktentwicklung Begehrlichkeiten laut werden, welche auf eine systematische Kompensation von Markteinbussen zielen. Solches würde im Widerspruch zur neuen, marktorientierten Agrarpolitik stehen.

Zweitens zeigt der Verweis auf Artikel 73, dass es sich um die Umlagerung von Marktstützungsmitteln zugunsten von Beiträgen für Raufutterverzehrer handelt. Damit ist klar, dass es nicht mehr Marktstützungsmassnahmen geben soll und dass eine im Widerspruch zur neuen Agrarpolitik stehende Interpretation ausgeschlossen ist.

Wir beantragen Ihnen Zustimmung zum Nationalrat.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

3. Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht

3. Loi fédérale sur le droit foncier rural

Art. 21 Abs. 1; 44; 49 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 21 al. 1; 44; 49 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich spreche zur ganzen Vorlage 3, dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht.

Der Nationalrat hat in Artikel 2 Absätze 1 und 3, Artikel 5 Litera a, Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 10 Absatz 3 dem Bundesrat und dem Ständerat zugestimmt. Damit bestehen in diesen Bestimmungen keine Differenzen mehr. Der Ständerat hat den vom Bundesrat neu vorgeschlagenen Artikel 11a, Wegfall des Zuweisungsanspruches, gestrichen, was auch der Nationalrat mit 98 zu 54 Stimmen tat.

Meines Erachtens sind zu den Artikeln 21, 44 und 49 zusammenfassend Bemerkungen zu machen. Ein zweiter Themenkreis betrifft dann die Artikel 22 und 50.

Bemerkungen zu den Artikeln 21, 44 und 49: Bei diesen Artikeln geht es um den Fall, wenn jemand bereits ein Gewerbe hat und zusätzliche Grundstücke übernehmen kann. Heute kann er diese Grundstücke zum doppelten Ertragswert übernehmen. Unser Rat beschloss, dass nicht mehr der doppelte Ertragswert, sondern der Verkehrswert - also der Preis, den ein Dritter auch bezahlen würde - für die Übernahme massgebend sein soll. Der Nationalrat hat diese Formulierung abgelehnt und will beim geltenden Recht, also beim doppelten Ertragswert, bleiben. Der Bundesrat empfahl in unserer Kommission, dem Nationalrat zu folgen und damit für die familieninternen Übergänge von landwirtschaftlichen Grundstücken keine Preiserhöhungen einzuführen. Ihre Kommission hat dem auch zugestimmt.

Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Nationalrat.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 22

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 50

Antrag der Kommission

Aufheben

Proposition de la commission

Abroger

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ein zweiter Themenkreis innerhalb des privatrechtlichen Teils des Bodenrechtes, das den familieninternen Konfliktfall regelt, betrifft die Bestimmungen in den Artikeln 22 und 50. Hier geht es um den Wegfall des Zuweisungsanspruchs. Der Bundesrat beantragt die Aufhebung dieser Bestimmung. Unser Rat wollte sie aufrechterhalten, und der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt.

Worum geht es? Es geht darum, was dann geschehen soll, wenn jemand bereits einen grossen Betrieb hat und aus einer Erbschaft in der Familie einen zweiten Betrieb übernehmen kann. Soll es nun eine Begrenzung geben oder nicht?

Hier muss ich der Klarheit halber festhalten, vor allem für das Amtliche Bulletin, dass wir eine Komplikation haben. Auf Antrag des Bundesrates in der Botschaft wäre der bisherige Artikel 22 in den Artikel 11a verschoben worden. Da die Bestimmung von Artikel 11a in beiden Räten weggefallen ist, erscheint Artikel 11a nicht mehr in der Fahne; ausserdem haben die beiden Räte beim Wegfall des Zuweisungsanspruchs einen Unterschied zwischen der Regelung im Vorkaufsrecht und jener im Erbrecht gemacht. Artikel 11a ist weggefallen, weil unser Rat bei Artikel 22 zum geltenden Recht zurückkehren wollte. Der Nationalrat hat dann Artikel 11a gestrichen, bei Artikel 22 ist er aber dem Bundesrat gefolgt, hat also auch gestrichen. Das heisst demnach: Nach den Beschlüssen des Nationalrates im Erbrecht gibt es keine solche Begrenzung mehr, im Vorkaufsrecht hat der Nationalrat dagegen beschlossen, dass nicht die Version des Bundesrates, sondern das geltende Recht bestehen soll, während unser Rat dem Bundesrat gefolgt ist. Das ist die ganze Komplikation.

Die Verwaltung vertrat in der Kommission die Auffassung, dass die Fälle sehr selten sind und dass generell auf eine Begrenzung verzichtet werden könne.

Demzufolge beantragt Ihnen nun die Kommission, auch Artikel 50 zu streichen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

6. Tierseuchengesetz

6. Loi sur les épizooties

Art. 20

Antrag der Kommission

Abs. 1

Gegen die Verschleppung von Seuchen bei der Berufsausübung, insbesondere beim gewerbsmässigen Viehhandel, kann der Bundesrat tierseuchenpolizeiliche Vorschriften erlassen. (= Abs. 1 gemäss geltendem Recht)

Abs. 2

Als Viehhandel gelten der gewerbsmässige An- und Verkauf, der Tausch und die Vermittlung von Pferden, Maultieren, Eseln, Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen. Der mit dem Betrieb eines landwirtschaftlichen oder alpwirtschaftlichen Gewerbes oder mit einer Mästerei ordentlicherweise verbundene Wechsel des Viehbestandes sowie der Verkauf von selbst gezüchtetem oder selbst gemästetem Vieh fallen nicht unter den Begriff des Viehhandels. (= Abs. 1 gemäss Beschluss des Ständerates)

Abs. 3

Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen für die Berufszulassung als Viehhändler sowie die Aufsicht über den Viehhandel. (= Abs. 2 gemäss Beschluss des Ständerates)

Art. 20

Proposition de la commission

Al. 1

Le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions de police des épizooties pour éviter la propagation d'épizooties dans l'exercice de professions, notamment le commerce professionnel du bétail. (= Al. 1er selon le droit en vigueur)

Al. 2

Par commerce du bétail il faut entendre l'achat, la vente et l'échange professionnels ainsi que le courtage des chevaux, des mulets, des ânes, du bétail bovin, des chèvres, des moutons et des porcs. Ne sont pas réputés commerce les mutations ordinaires du bétail que comportent l'agriculture, l'économie alpestre ou l'engraissement ni la vente d'animaux élevés ou engraissés par l'intéressé lui-même. (= Al. 1er selon la décision du Conseil des Etats)

Al. 3

Le Conseil fédéral réglemente les conditions à remplir pour l'exercice de la profession et la surveillance du commerce du bétail. (= Al. 2 selon la décision du Conseil des Etats)

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eine kurze Bemerkung zu Artikel 20: Irren ist menschlich, auch bei den eidgenössischen Räten. Uns ist bei der ersten Runde ein kleiner Fehler unterlaufen, den wir jetzt korrigieren. Es handelt sich um ein offensichtliches Versehen. Artikel 20 des geltenden Rechtes muss als neuer Absatz eingefügt werden, was wir Ihnen hier auch entsprechend beantragen. Das wurde mit dem Präsidenten der Schwesterkommission abgesprochen, da keine Differenz mehr besteht; also auch der Zweitrat hat dies nicht bemerkt.

Ich bitte Sie, bei Artikel 20 dem neuen Antrag zuzustimmen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 37

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 62

Antrag der Kommission

Abs. 1

.... kann der Bund im Rahmen ....

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 3bis

Beiträge an die Schlachtbetriebe werden nur dann ausgerichtet, wenn die Fleischabfälle in zugelassenen Entsorgungsbetrieben entsorgt worden sind. Der Schlachtbetrieb muss dies anhand von Verträgen und der Rechnungen der Entsorgungsbetriebe belegen.

Abs. 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 5

.... Massnahmenplan vor, der die Wiederverwertung tierischer Abfälle regelt.

Antrag Stähelin

Abs. 5

.... Massnahmenplan vor, der die Wiederverwertung tierischer Abfälle erlaubt.

Art. 62

Proposition de la commission

Al. 1

.... la Confédération peut ....

Al. 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 3bis

Les contributions ne sont versées aux abattoirs que si les déchets de viande ont été éliminés dans des entreprises d'élimination agréées. L'abattoir doit le prouver en présentant des contrats et les factures établies par les entreprises d'élimination.

Al. 4

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 5

.... établissent un plan de mesures qui règle le recyclage des déchets animaux.

Proposition Stähelin

Al. 5

.... un plan de mesures qui permet le recyclage des déchets animaux.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich habe hier lediglich zu Absatz 3bis und zu Absatz 5 Bemerkungen zu machen. Auf die restlichen Absätze werde ich nicht näher eingehen.

Zuerst zu Artikel 62 Absatz 3bis: Hier schlägt Ihnen die Kommission eine Bestimmung vor, welche sicherstellen soll, dass der in der Schweiz produzierte Schlachtabfall auch hier verwertet und entsorgt wird. Damit wird einem in der Umweltschutzgesetzgebung verankerten Prinzip Rechnung getragen. Jährlich fallen rund 220 000 Tonnen Fleischabfälle an, die zurzeit wegen BSE kaum verwertet werden, sondern vorwiegend entsorgt werden müssen. Beiträge an die Entsorgung von Fleischabfällen sollen nur dann ausgerichtet werden, wenn sie tatsächlich und ordnungsgemäss entsorgt worden sind. Grundsätzlich soll die Entsorgung in zugelassenen schweizerischen Anlagen erfolgen, damit die Entsorgungsautonomie auch in Katastrophensituationen sichergestellt ist. Solche Situationen können eintreten, wenn in der Schweiz eine Seuche ausbricht und die Nachbarländer ein Einfuhrverbot für Fleischabfälle aus der Schweiz erlassen oder wenn bei Seuchenausbrüchen im Ausland wegen Kapazitätsengpässen keine Fleischabfälle aus der Schweiz mehr im Ausland entsorgt werden können.

Mit der Formulierung von Artikel 62 Absatz 3bis liegen die nötigen sichernden Bestimmungen für die ordnungsgemässe Entsorgung vor. Zugelassene Anlagen sollen sich grundsätzlich in der Schweiz befinden. Es wird indessen nicht ausgeschlossen, dass auch Anlagen im benachbarten Ausland zugelassen werden, soweit diese im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit staatsvertraglich verpflichtet würden, Fleischabfälle aus der Schweiz zu entsorgen. Nach dem heute geltenden Recht wird die Ausfuhr von Fleischabfällen nur dann bewilligt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass im Falle einer Einfuhrbeschränkung des Bestimmungslandes die Ware im Inland vorschriftsgemäss entsorgt werden kann.

Ich beantrage Ihnen hier namens der Kommission Zustimmung.

Zu Absatz 5: Die nationalrätliche Version will in Absatz 5 einen Massnahmenplan der betroffenen Bundesämter zur Nutzung der Fleischabfälle für die Verfütterung an Hühner und Schweine verlangen. Auch wenn solche Pläne zurzeit in der EU verfolgt werden, wird es noch einige Jahre gehen, bis einerseits die Schweiz nach internationalen Normen BSE-frei ist und der Konsument andererseits die Verfütterung von Tiermehl wieder akzeptieren würde.

Für die vorberatende Kommission war der nationalrätliche Text deshalb zu eng gefasst. Das Ziel einer möglichst baldigen sinnvollen Verwertung von Schlachtabfällen war unbestritten; der Glaube, dass diese Verwertung in der Landwirtschaft und als Futtermittel sinnvoll sei, fehlte allerdings. Ausserdem geht auch die EU in eine andere Richtung, nämlich der Verwertung in Richtung der Produktion von Biogas und der totalen Denaturierung zur Herstellung von Dünger.

Die Kommission schlägt Ihnen deshalb einstimmig vor, die zuständigen Bundesämter zu beauftragen, einen Massnahmenplan zur Wiederverwertung tierischer Abfälle zu erarbeiten.

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit halte ich sogar meinen Ärger im Zaum über die äusserst bürokratische Regelung, die der Nationalrat mit dieser Übung da gefunden hat, über die Regelung, dass die Beiträge den Tierhaltern ausbezahlt werden usw. Ich werde mich dann vielleicht gelegentlich wieder einmal erkundigen, wie viele Stellen damit beschäftigt worden sind.

Ich möchte mich umgekehrt dafür bedanken - ich habe ja, wie dem Rat bekannt ist, eine Interessenbindung -, dass hier Beiträge gesprochen werden können. Das ist ja nicht selbstverständlich.

Nun zur Änderung dieses einen Wortes: Ich bin mit der Zielrichtung von Absatz 5 natürlich sehr einverstanden. Ich möchte diese Zielrichtung klar unterstützen. Es geht darum, dass wir neue Wege suchen müssen, um auch die hochwertigen Proteine nicht einfach verbrennen und vernichten zu müssen. Das macht längerfristig wirklich keinen Sinn.

Hingegen wird hier nun der Ausdruck "regelt" gebraucht. Die Rede ist von einem Massnahmenplan, welcher "regelt". Zu regeln bedeutet, dass hier Rechtsetzung erfolgt, regeln bedeutet Vorschriften erlassen, verbieten und Gebote erlassen. Ich meine, dass das hier nicht der Sinn der Sache ist. Es geht um einen Massnahmenplan, der die Wiederverwertung erlauben soll, aber es geht nicht darum, dass die Bundesverwaltung - die drei erwähnten Bundesämter - dann tatsächlich Regelungen erlassen.

Ich möchte hier Klarheit haben, deshalb dieser Antrag. Ich danke für Ihre Zustimmung.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich erlaube mir als Kommissionspräsident, Ihnen zu beantragen, die Version von Kollege Stähelin zu übernehmen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Der Antrag der Kommission zu Absatz 5 ist zurückgezogen.

Abs. 5 - Al. 5

Angenommen gemäss Antrag Stähelin

Adopté selon la proposition Stähelin

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 56a

Antrag der Kommission

Abs. 1

Wer Handel im Sinne von Artikel 20 Absatz 2 treibt, hat für jedes gehandelte Tier eine Abgabe zu entrichten, welche zur Deckung der Kosten der Tierseuchenprävention und der Tierseuchenbekämpfung bestimmt ist.

Abs. 2

Der Bundesrat legt nach Massgabe des tierseuchenpolizeilichen Risikos die nach Tierkategorien abgestuften Abgaben fest.

Abs. 3

Der Bundesrat regelt weiter die Erhebung der Abgaben sowie die Verwendung der Erträge.

Art. 56a

Proposition de la commission

Al. 1

Quiconque fait du commerce au sens de l'article 20 alinéa 2 doit verser, pour chaque animal qui a fait l'objet d'une transaction, une taxe destinée à couvrir les coûts de la prévention des épizooties et de la lutte contre les épizooties.

Al. 2

La taxe échelonnée selon les catégories d'animaux est fixée par le Conseil fédéral en fonction du risque de police des épizooties.

Al. 3

Le Conseil fédéral règle en outre la perception des taxes et l'utilisation des recettes.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Hier möchte ich noch Folgendes ausführen: Eine Mehrheit der Kantone hat die Lösung des Nationalrates abgelehnt. Es liegt ein neuer Vorschlag vor, und wir beantragen Ihnen, dieser neuen Fassung zuzustimmen.

1. In Absatz 1 soll der gesamte gewerbsmässige Handel der Abgabepflicht unterstellt werden, und zwar aus seuchenpolizeilichen Gründen.

2. Die bisherige Kann-Formulierung des Ständerates und des Nationalrates in Absatz 1 soll durch eine zwingende Vorschrift ersetzt werden. Die Festlegung der Abgabe ist durch den Bundesrat vorzunehmen, um dem Ziel einer harmonisierten Regelung zu entsprechen. Neu soll deshalb der Bundesrat die Höhe der Abgabe nach Tierkategorien abgestuft festlegen und dem unterschiedlichen Seuchenrisiko verschiedener Handelsarten Rechnung tragen.

3. Der Bundesrat soll die Modalitäten der Abgaberegelung im Detail regeln, damit das Ziel einer administrativ einfachen Lösung erreicht werden kann.

4. Auch bei der Verwendung der Erträge bedarf es einer flexiblen Lösung. Auch hier wird - ähnlich wie bei der Formulierung des Nationalrates - eine Delegation an den Bundesrat vorgesehen. Damit kann der finanzielle Besitzstand der Kantone berücksichtigt werden. Gleichzeitig kann die Verteilung der Erträge entsprechend dem Tierseuchenrisiko vorgenommen werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, ihren Anträgen zu Artikel 56a zuzustimmen.

Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté